Eine Untersuchung der Compliance des Rechts der Europäischen Union am Beispiel des Fiskalpaktes


Bachelorarbeit, 2012

49 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Aufbau der Arbeit und methodisches Vorgehen
1.2 Forschungsstand

2. Die theoretische Grundlage der Compliance
2.1 Definition und Abgrenzung des Begriffsgegenstandes
2.2 Erklärung für Compliance und Non-Compliance
2.3 Compliance in der Europäischen Union
2.4 Untersuchungsrahmen für empirische Annahmen

3. Aktuelle Bestandsaufnahme des Fiskalpaktes
3.1 Entwicklung und Instrumente
3.2 Umsetzung und Folgen für die Mitgliedstaaten

4. Compliance des Fiskalpaktes und Hindernisse an Fallbeispielen
4.1 Die Untersuchung von Compliance am Beispiel Deutschlands
4.2 Die Untersuchung von Compliance am Beispiel Frankreichs
4.3 Die Untersuchung von Compliance am Beispiel Irlands

5. Schlussfolgerungen

6. Literaturverzeichnis

7. Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

„ Wir haben den heutigen Tag mit der Unterzeichnung des Vertragsüber Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion begonnen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens in den Euro-Raum. Wie der Name schon sagt, werden mit dem Vertrag drei Ziele verfolgt: Stabilität, Koordinierung und Steuerung. Zunächst zur Stabilität: Wir müssen verhindern, dass sich die Krise, die wir gerade erlebt haben, wiederholt, und zwar in erster Linie durch mehr Haushaltsdisziplin. “ 1

Mit diesen Worten leitete Herman Van Rompuy, Präsident des Europäischen Rates, am 2. März 2012 seine Rede ein, die er im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates und der Unterzeichnung des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion, auch „Fiskalpakt“2 genannt, hielt. Mit dem Verweis auf die notwendige Haushaltsdisziplin drückte der Vorsitzende des EU-Organs der Staats- und Regierungschefs3 das aus, was durch die Einführung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (SWP) als Rahmeninstrument für die Kontrolle der nationalen Steuerpolitiken verhindert werden sollte: Die ausweitende Staatsverschuldung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und die Möglichkeit der Verantwortungsflucht durch deren Übertragung auf andere EU-Länder.4 Durch die flexible Gestaltung des Regelwerks des Paktes ist dieses Ziel jedoch verfehlt worden und die Staatsverschuldung in den vergangenen Jahren enorm gewachsen.5

Die Arbeit fragt nach den Bedingungen für die tatsächliche Umsetzung des Europäischen Rechts am Beispiel des SWP und des Fiskalpaktes. Diese Form der Einhaltung wird unter dem Begriff der Compliance6 gefasst wie folgend ausführlich erklärt wird.

Für die Arbeit ergibt sich folgende Forschungsfrage:

Welches sind die Bedingungen für die Compliance des Rechts der Europäischen Union am Beispiel des Fiskalpaktes?

Zur Beantwortung der Frage werden exemplarisch die Länder Deutschland, Frankreich und Irland untersucht, die in diesem Zusammenhang eine gewichtige Rolle spielen.

Aufgrund fortwährender Entwicklungen musste die Analyse auf den Zeitraum bis zum 3. Juli 2012 beschränkt werden. Die Eingrenzung wird betont, da die Ratifizierung des Fiskalpaktes noch nicht in allen 25 teilnehmenden EUMitgliedstaaten vollzogen wurde und in Deutschland zunächst noch das Bundesverfassungsgericht über die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz urteilen muss.7 In Frankreich verzögerte sich die Ratifizierung durch die Neuwahlen des Parlaments und den neuen Präsidenten Francois Hollande.8

1.1Aufbau der Arbeit und methodisches Vorgehen

Das zweite Kapitel befasst sich zunächst mit den theoretischen Grundlagen der Compliance. Dazu wird der Begriffsgegenstand definiert und seine Entwicklung erörtert. Genauer eingegangen wird anschließend auf die Compliance in der Wirtschaftspolitik, die für die spätere Untersuchung anhand des SWP und Fiskalpaktes wichtig wird (2.1). Abschnitt 2.2 beschäftigt sich mit den Gründen für Compliance, bzw. Non-Compliance. Die theoretischen Ansätze gilt es genauer zu untersuchen, um im späteren Verlauf überprüfen zu können, ob sich diese in der Praxis wieder finden lassen. Darauf folgend wird die Compliance innerhalb der EU untersucht, wobei durch eine allgemeine Erklärung der verschiedenen Rechtsformen der EU und deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten ein Rahmen gefasst wird, in dem die Aufmerksamkeit schließlich auf die Fiskalpolitik eingegrenzt wird. 2.4 fasst die Erkenntnisse aus den vorderen Abschnitten zusammen und führt drei Annahmen auf, die sich für die Untersuchung der Compliance anhand des Fiskalpaktes in Deutschland Frankreich und Irland ergeben und auf die Beantwortung der Fragestellung hinführen.

Bevor diese jedoch beantwortet werden können, wird in Kapitel 3 der aktuelle Stand des Fiskalpaktes und seiner Instrumente geschildert. Dazu gehört die Erläuterung der mit ihm einhergehende Europäische Stabilitätsmechanismus (3.1) und die Folgen für die Mitgliedstaaten, die sich aus den Instrumenten und der Umsetzung ergeben (3.2). Vor diesem Hintergrund werden in Kapitel 4 Deutschland (4.1), Frankreich (4.2) und Irland (4.3) als Beispiele herangezogen, um die Compliance des SWP und des Fiskalpaktes zu untersuchen und die Annahmen aus Kapitel 2.4 zu überprüfen. Abschließend wird zusammengefasst, warum diese Annahmen zutreffen und welche Schlussfolgerungen sich für die Bedingungen für die Compliance des Rechts der Europäischen Union daraus ableiten lassen.

1.2 Forschungsstand

Aufgrund der Aktualität des Themas gibt es umfangreiche, oft englischsprachige Literatur. Theoretische Untersuchungen zur Compliance des SWP lassen sich bereits finden, allerdings trifft dies nicht auf den Fiskalpakt zu. Demnach handelt es sich oft um eigenständige Anwendung der Theorieansätze und Schlussfolgerungen. Für die gegenwärtige Debatte rund um den Fiskalpakt mussten viele Zeitungsquellen herangezogen werden, bei der Analyse Frankreichs handelt es sich dabei zum Großteil um französischsprachige Quellen. Im Zeitungswesen sind oft national geprägte Darstellungen zu erkennen, weswegen versucht wurde, die Informationen durch ausländische oder europäische Berichterstattung zu kompensieren.

2. Die theoretische Grundlage der Compliance

In einer immer komplexer und globaler werdenden Welt sind die Verhandlungen, Vereinbarungen und Implementierungen von internationalen Verträgen wesentliche Elemente der Außenpolitik eines jeden Staates. Auch in der EU hat diese Bedeutung über die Jahrzehnte zugenommen. Aus der ursprünglichen Idee einer EU zur Friedenserhaltung und Wohlstandsschaffung in Europa wuchs ein zentrales Regelwerk zur Steuerung zahlreicher Politikbereiche der Mitgliedstaaten.9

Die Vereinbarungen variieren in der Bandbreite, der Anzahl der Parteien, dem Ausmaß an Spezifizierung und dem Inhalt. Das Recht der Europäischen Union unterscheidet sich dabei zum einen in Primärrecht, welches sich aus dem Vertrag über die Europäische Union (EUV), dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und den Protokollen wie auch aus den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts zusammensetzt. Zum anderen handelt es sich um das Sekundärrecht, welches alle Rechtsakte wie Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen sowie Stellungnahmen mit unterschiedlicher Durchsetzungskraft umfasst und völkerrechtliche Abkommen.10

Um die Umsetzung der Rechtsakte zu gewährleisten, müssen Anreize und Instrumente dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten der EU die Beschlüsse befolgen. Dies war in der Vergangenheit nicht immer der Fall. Gründe für Compliance und Non-Compliance sollen daher folgend in der Theorie erläutert und erklärt werden.

2.1 Definition und Abgrenzung des Begriffsgegenstandes

In der Definition bedeutet der Begriff Compliance die Erfüllung von Regeln oder Standards. Innerhalb der EU wird Compliance als regelkonsistentes Verhalten der Empfänger und der Zielgruppen, in diesem Falle der Mitgliedstaaten, verstanden. Non-Compliance wird dagegen als Verletzung einer Rechtsakte der EU interpretiert. Die Compliance-Forschung bezieht sich in ihrer Untersuchung auf die Output- und Outcome-Phase, dagegen normalerweise nicht auf die Impact-Phase. Sie liefert also keine Erklärung, warum eine Vorschrift effektiv zur Lösung eines bestehenden Problems beiträgt, sondern sieht Compliance vielmehr als notwendige Bedingung, um die Effektivität von Regeln und Entscheidungen zu gewährleisten. Die Output- Phase beschreibt dabei alle gesetzmäßigen und administrativen Handlungen, die notwendig für die effektive Implementierung sind, bei der Outcome-Phase wird analysiert, ob das Verhalten der Zielgruppen durch die politischen Maßnahmen beeinflusst wurde.11 Kontrovers bleiben die Auslegung und Interpretation sowie die Wandlungen der bestehenden Rechtsakte. Jede Beurteilung von Compliance muss daher diesen Interpretationen angepasst werden.12

Die Autorin Meike Dudziak unterscheidet derweil zwei verschiedene Ansätze von Compliance. Erstens geht es bei ihr um die zwei Arten der Logik sozialen Handelns, welche eine Erklärung dafür abliefern, warum Individuen bestimmte Entscheidungen treffen. Zweitens sieht sie die Unterscheidung in den Gründen für Non-Compliance. Die Logik sozialen Handelns entsteht entweder aus der rational choice Logik oder der Logik der sozialen Angemessenheit. Diese Theorie greift zurück auf die Spieltheorie, welche aufweist, dass Individuen höhere Bereitschaft zur Kooperation und Umsetzung von Compliance zeigen, wenn die Nachbarn ebenfalls kooperieren. Zum einen steigert der Einfluss anderer das Vertrauen in die Regeln, außerdem wird die moralische Verpflichtung gemäß des fair play erhöht.13

Der Ursprung der Compliance Theorien lässt sich bereits auf Platon zurückführen, der in dem Dialog Kriton beschreibt, warum Sokrates nicht vor der drohenden Exekution aus der Gefangenenzelle fliehen will, da diese Flucht die Absicht des Gesetzes beschädigt hätte, auch wenn es in seinem Fall ein Fehlurteil war. Spätere Vertragstheoretiker, wie beispielsweise Thomas Hobbes, sahen dagegen keine Möglichkeit der Aufrechterhaltung eines Rechtssystems auf Basis der Freiwilligkeit. In seinem Werk ‚Leviathan’ äußert er sich folglich in diesem Zusammenhang:

“ For the Laws of Nature (as Justice, Equity, Modesty, Mercy, and (in sum) doing to others, as we would be done, too,) of themselves, without the terror of some Power, to cause them to be observed, are contrary to our natural Passions, that carry us to Partiality, Pride, Revenge, and the like. And Covenants, without the Sword, are but Words, and of no Strength to secure man at all. ” 14

Demnach sah Hobbes also als zweite Bedingung neben der Moral die Befehlsgewalt als Garant für die Einhaltung von Gesetzen. Während diese Gewalt bei Hobbes durch den Leviathan, den Alleinherrscher, verkörpert wird, wird sie in modernen Systemen durch den Staat übernommen.15 Diese Verantwortung entwickelte sich dahingehend, dass die bemächtigten Instanzen durch wirkungsvolles Monitoring, Sanktionen oder Belohnungen zur Erfüllung der Compliance anregen sollten.16

Um das Ausmaß der freiwilligen Compliance näher zu beleuchten, muss zunächst festgestellt werden, dass es vordergründig keinen plausiblen Grund dafür gibt, dass Staatsbürger als Repräsentanten ihrer Staaten stärker gewillt wären, die Gesetze zu erfüllen, als Privatbürger. Gleichermaßen ist zu klären, wie der Staat in seinen Machtbefugnissen beschränkt werden sollte, damit er diese nicht ausnutzt. Ein wirkungsvolles System der checks and balances, einer eindeutigen Gewaltenteilung und Kontrolle, muss also geschaffen werden, um zum einen das Machtmonopol zu beschränken und zum anderen die Compliance durch die Staaten zu gewährleisten. In der Wirtschaftspolitik wurde diese Diskussion um staatliche Eingriffe verstärkt seit den 1950er und 1960er Jahren durch die Entwicklung des Keynesianismus und dessen Vertrauen auf staatliche Interventionen geführt.17 Der Theorie des Wirtschaftswissenschaftlers John M. Keynes zufolge können Eingriffe in Konjunkturzyklen mit der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage im Sinne von Konsum, Staatsausgaben und Investitionen begründet werden, die sich kurzfristig auf die Höhe der Produktion, der Beschäftigung und der Preise auswirken.18 Vor allem die Frage, wie viel Flexibilität die Politik für ihre Maßnahmen benötigt, wurde in diesem Zusammenhang behandelt.

Diskutiert wurde die Frage von Kontrollmechanismen auch in dem Zusammenhang der Prinzipal-Agenten-Theorie, nach der die Bürger als Prinzipal und die Regierung als der Agent in Erscheinung treten. Dieses Verhältnis wird in einem Vertrag oder einer Verfassung festgelegt, allerdings bleibt die Frage, wer die Regierung als Wächter der Verfassung kontrolliert. Dennis C. Mueller sieht als Lösung zum einen die Kontrolle durch das Volk als Souverän, das durch seine Mitbestimmung zu den Vertragsvereinbarungen die Regeln auch umgesetzt sehen will. Neben dieser Kontrolle durch Regelbindungen könnten Anreize gesetzt werden, um die Regierung zur Einhaltung zu motivieren.19

2.2 Erklärung für Compliance und Non-Compliance

Die Begründung für Compliance bzw. Non-Compliance lässt sich am treffendsten mit dem realistischen Ansatz der Internationalen Beziehungen begründen. Aufbauend auf den Vorstellungen von Hobbes, der den Naturzustand des Menschen als einen Kampf aller gegen alle bezeichnete, versucht die Theorie des klassischen Realismus nach dem Politikwissenschaftler Hans Joachim Morgenthau, das Verhalten von Staaten zu erklären. Nach seiner Definition sieht der klassische Realismus in den Strategien der Politik jedes Staates das Machtstreben gegen die anderen, sei es, um Macht zu gewinnen, zu bewahren oder auszubauen.20

Auch der Philosoph Niccòlo Machiavelli begründete dieses Verhalten mit dem Beispiel des rationalen Akteurs:

“ [A] prudent ruler cannot keep his word, nor should he, where such fidelity would damage him, and when the reasons that made him promise are no longer relevant. ” 21

Diese Theorie ist zwar für die Modellbildung geeignet, vermag jedoch nicht alleine zu erklären, warum Staaten nur aus Selbstinteresse vertragliche Verpflichtungen einhalten sollten. Eine Analyse der Internationalen Beziehungen hat vielmehr gezeigt, dass Regierungschefs, Außenminister und Diplomaten sehr viel Zeit und Energie darauf verwenden, Verträge auszuhandeln und diese auch einzuhalten. Der Motivation wird vorausgesetzt, dass die Inhalte der Verträge entweder dem Effizienzgedanken, den Interessen oder allgemein betrachteten Normen zugrunde liegen. Compliance ist daher aus dem Grund effizient, da bestehende Entscheidungen befolgt werden ohne ständige erneute Politikanalyse, die meist mit hohen Kosten verbunden ist. Die so genannten Transaktionskosten werden somit gespart. Den Interessen wird theoretisch meistens gedient, indem alle betroffenen Parteien in die erste Phase der Entscheidungsfindung miteinbezogen wurden.22 Diesem Anspruch kann jedoch meistens nur dann gerecht werden, wenn dem Netzwerk, in dem die Entscheidung gefällt wird, ein Mindestmaß an Sozialkapital vorausgeht, wie es Robert Putnam begründet. Sozialkapital zeichnet sich nach ihm durch Vertrauen der Individuen untereinander aus sowie durch eine Norm des wechselseitigen Umgangs mit den Worten: “Wie Du mir so ich dir.“23 Der Sorge vor Trittbrettfahrern und der Gefahr, ausgenutzt zu werden, wird je stärker begegnet, desto größer das Sozialkapital ist. Diesem Ansatz nach müssten gerade diejenigen EU-Mitgliedstaaten der Compliance nachkommen, die sich auf ein hohes Maß an Sozialkapital und dementsprechend hohes Vertrauen in ihr demokratisches System berufen können. Dieser Zusammenhang begründet sich durch geringe innerstaatliche Diskussionen in der Zeit nach einer Vereinbarung, da im Entscheidungsprozess jede Partei berücksichtigt wurde. Durch den damit entstehenden Druck auf die Staatsführung, die Entscheidungen zu befolgen sowie durch das Interesse an der Befolgung durch die Staatsführung selber, die Teil der Verhandlungen war, wird die Compliance unterstützt.24

Normen wiederum werden durch Sozialisation und Tradierung gebildet, was sich in der Rechtslehre durch die Klausel der pacta sunt servanda - Verträge müssen eingehalten werden - widerspiegelt. Unilaterales Verhalten durch Staaten wird durch Rechenschaftsablegung dementsprechend gehemmt.

Jürgen Neyer unterscheidet derweil zwei Formen der Compliance. Unter dem eigentlichen Begriff der Compliance versteht er den Fall, dass der Unterschied zwischen den Vorschriften und Verboten einer Regel und dem tatsächlichen Verhalten der Empfänger insignifikant ist und die Empfänger öffentlich auch keine Beschwerden gegen diese Regel äußern. Die zweite Form dagegen besteht zwar ebenfalls aus der Regeleinhaltung, jedoch äußern in diesem Fall die Empfänger ihren Dissens mit einer Regel.

Auch von Non-Compliance werden zwei Formen unterschieden. Die Initial Non- Compliance liegt vor, wenn ein signifikanter Unterschied zwischen den Vorschriften und Verboten einer Regel und dem Verhalten der Akteure besteht. Und wenn eine Verhaltensänderung durch die Entscheidung einer Autorität hervorgerufen wird. Die Iterated Non-Compliance beschreibt einen wiederholten Verstoß gegen Regeln, der auch nach Aufforderung und Restriktionen nicht abnimmt.25

Non-Compliance wird als Ergebnis einer Kosten-Nutzen-Analyse verstanden. Die Verletzung einer Vertragsverpflichtung ist darin inbegriffen.26

Analysiert werden von dem Rechtswissenschaftler Abram Chayes drei mögliche Ursachen für Non-Compliance. Erstens nennt er Doppeldeutigkeit und Unklarheit der Vertragssprache, zweitens können begrenzte Fähigkeiten der Parteien die Umsetzung behindern. Drittens stellen zeitliche Dimensionen von sozialen, wirtschaftlichen oder politischen Veränderungen durch regulative Verträge ein Hindernis dar.

Was letztendlich aber ein akzeptierbares Level der Compliance darstellt und in welchem Ausmaß sie bei der Implementierung tatsächlich statt findet, hängt immer von den politischen Entscheidungsträgern ab. Auch Interessensverschiebungen der einzelnen Akteure während der Laufzeit eines Vertrags können die Akzeptanz von Non-Compliance beeinflussen.27

2.3 Compliance in der Europäischen Union

Seit Ende der 1980er Jahre haben sich immer mehr Autoren der Frage gewidmet, in welchem Ausmaß Mitgliedstaaten bereit sind, die Handlungsfähigkeit der EU zu unterstützen. Die Untersuchungen zur EU-Compliance zeigten, dass die Bereitschaft der Mitgliedstaaten zu Compliance sehr stark davon abhängt, ob die nationalen Regierungen den gesetzgeberischen Prozess als gerecht empfinden, obwohl sie in diesen einbezogen werden. Jedoch wird in einer Vielzahl von Politikbereichen lediglich durch eine Mehrheit der Mitgliedstaaten abgestimmt, worin sich das System der EU von der traditionellen Konzeption der Einstimmigkeit in internationalen Verträgen unterscheidet. Kritiker der realistischen Schule würden zunächst annehmen, dass die Mitgliedstaaten versuchten, den starken Einfluss der EU auf ihre Nationalpolitik zu vermeiden und ihre Verpflichtungen umgehen zu wollen. Die Warnungen der EU-Kommission als Reaktion auf die Implementierungsdefizite vieler Mitgliedstaaten ließen das Interesse an einer solchen Untersuchung steigen.28 Nach Artikel 258-260 AEUV haben sowohl die EU-Kommission als Hüterin der EU- Verträge als auch die Mitgliedstaaten mittels der EU-Kommission das Recht, gegen einen anderen Staat Klage zu erheben, sollte dieser seiner Verpflichtung gemäß dem Primär- oder Sekundärrecht nicht nachkommen. Nach Feststellung des Rechtsverstoßes durch den Europäischen Gerichtshofs kann dieser die Zahlung eines Zwangsgeldes anordnen.29

Vor Anwendung dieser Artikel investiert die Kommission zunächst aber großen Aufwand in Untersuchungen. Einerseits sammelt sie systematisch Informationen und führt Stichproben durch über die Umsetzung von europäischem in nationales Recht, wobei sie die nationalen Verwaltungsbehörden und Unternehmen überprüft. Andererseits kooperiert sie sehr eng zusammen mit Firmen, Interessengruppen und Verbraucherverbänden, um aus dritter Hand Beschwerden über Non-Compliance zu erhalten. Während dieser Kontrollmaßnahmen versucht die Kommission stets, die Mechanismen zu verbessern, die effizienter die Aufdeckung und Umsetzung von (Non-) Compliance garantieren. Auch für die Mitgliedstaaten ist es politisch sinnvoller, Fehler zu beheben, als die Kommission in ihr innerstaatliches Recht eingreifen zu lassen.30

Die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren schwankte in den vergangenen Jahren stark, blieb aber bis 2009 stets bei einer Anzahl von 2000 Verfahren pro Jahr. Der letzte Bericht der EU-Kommission zur Zahl der Vertragsverletzungsverfahren von 2010 zeigt dagegen einen Rückgang der Vertragsverletzungen gegenüber dem Vorjahr um 28 Prozent. Die EU-Kommission schrieb diesen Erfolg einer neuen Arbeitsmethode zu.31

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Zahlen zu Vertragsverletzungsverfahren von 1996-201032

Diese Arbeitsmethode, benannt „EU-Pilot“ ist eine Online-Plattform, die auch BürgerInnen und Unternehmen mit in die Diskussion um EU-Rechtsinhalte einbezieht, in deren Zuge die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam versuchen, Lösungen zu finden. Eine Vielzahl der Beschwerden konnte durch diese Koordination bereits von nationalen Behörden geklärt werden, bevor die Kommission einschreiten musste. Derweil nehmen 18 der 27 Mitgliedstaaten an dem Projekt teil.33 Dieses Modell bietet die Gelegenheit, die Theorie von Putnam zu überprüfen, nach der hohe Partizipation in Entscheidungsprozessen die Compliance erhöhen könnte.

Interessant ist auch zu beobachten, dass im Vergleich zu anderen internationalen Organisationen, wie beispielsweise der Welthandelsorganisation, aber auch zu innerstaatlichen Direktiven durch Mitgliedstaaten die Compliance in der EU gleich gut oder sogar besser abschneidet. Zumindest zeigt sich dies an Richtlinien, die gleiche Politikfelder behandeln, wie beispielsweise Subventions- oder Lebensmittelkontrolle.34

In der Fiskalpolitik der EU, welche alle „finanzpolitischen Maßnahmen des Staatssektors im Dienst der Konjunkturpolitik mittels öffentlicher Einnahmen und Ausgaben“35 umfasst, war das bisher wichtigste Regelungsinstrument der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP), der im Zuge seiner Aufnahme in den Vertrag von Amsterdam 1999 den Charakter des Primärrechts erhielt, also direkt in nationales Recht umgesetzt werden muss. Als Kontrollinstrument für die Defizitgrenzen der Mitgliedstaaten soll er die nationale Haushaltsstabilität garantieren. Zentral für die Maßnahmen sind Artikel 126 AEUV und Protokoll Nr. 12. Die verpflichtende Begrenzung der Mitgliedstaaten zu einem jährlichen Haushaltsdefizit von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und die Einschränkung der öffentlichen Verschuldung auf 60 Prozent des BIPs gelten als Referenzwerte.36 Dafür sieht der SWP präventive und korrektive Kontrollmaßnahmen vor. Präventive Maßnahmen umfassen beispielsweise zum einen ein Frühwarnsystem, worin der Rat auf Empfehlung der Kommission eine Warnung ausspricht, um exzessive Defizite zu verhindern, zum anderen besteht die Möglichkeit, dass die Europäische Kommission durch politische Empfehlungen einen Mitgliedstaat berät. Korrektive Maßnahmen beinhalten dagegen u.a. Anweisungen für die Beseitigung eines Defizits oberhalb der Grenze von drei Prozent und eine folgende Fristfestlegung zur Umsetzung sowie, als weiterer Schritt, die Möglichkeit von Sanktionen.37

Dieses so genannte Defizitverfahren findet seine Rechtsgrundlage in Artikel 126 AEUV. Dem Verfahren gemäß kann die Kommission nach Annahme eines übermäßigen Defizits den Rat unterrichten, der dem Mitgliedstaat zunächst Empfehlungen und im Falle der Nichterfüllung Maßnahmen aussprechen kann, die in einer vorgegebenen Frist zu erfüllen sind.

[...]


1 Vgl. Europäischer Rat, Rede des Präsidenten des Europäischen Rates Hermann Van Rompuy im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates, <http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/12/st00/st00040.de12.pdf>, 1.7.2012.

2 Vgl. Kullas, Matthias, u.a., Der Fiskalpakt wird die Erwartungen kaum erfüllen, in: Euractiv vom 26. März 2012 <http://www.euractiv.de/284/analysen/der-fiskalpakt-wird-die-erwartungen-kaum-erfllen- 006128>, 1.7.2012.

3 Vgl. Europäischer Rat, Ein offizielles Organ der EU, <http://www.european-council.europa.eu/the- institution?lang=de>, 1.7.2012.

4 Vgl. Europäische Kommission, Stabilitäts- und Wachstumspakt, <http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/index_de.htm>, 1.7.2012.

5 Vgl. Herzog, Bodo, Warum verstoßen vorwiegend die großen EWU-Länder gegen den Stabilitätsund Wachstumspakt?, <http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.43656.de/v_04_3_7.pdf>, 1.7.2012.

6 Vgl. Dudziak, Meike, In capacity we trust, Baden-Baden: Nomos-Verlag 2011, S. 25.

7 Vgl. Karlsruhe berät am 10. Juni über den Fiskalpakt der EU, in: Tagesspiegel vom 3.7.2012, <http://www.tagesspiegel.de/zeitung/karlsruhe-beraet-am-10-juli-ueber-fiskalpakt-der- eu/6826194.html>, 3.7.2012.

8 Vgl. Revault d`Allones, David, François Hollande met en avant son rôle dans l`accord européen, in: Le Monde vom 29.6.2012, <http://www.lemonde.fr/politique/article/2012/06/29/francois-hollande- met-en-avant-son-role-dans-l-accord-europeen_1727270_823448.html>, 3.7.2012.

9 Vgl. Mastenbroek, Ellen, Procedural legitimacy and EU compliance, Nijmegen: Radboud University 2009, S.1-2, < http://dare.ubn.kun.nl/bitstream/2066/78482/1/78482.pdf>, 14.5.2012.

10 Vgl. Juraforum, Rechtsakte der EU, <http://www.juraforum.de/lexikon/rechtsakte-der-eu>, 14.5.2012.

11 Vgl. Dudziak, Capacity, S. 25.

12 Vgl. Neyer, Jürgen/Zürn, Michael, Compliance in comparative perspective. The EU and other international institutions (=Schriftenreihe des Instituts für interkulturelle und internationale Studien, Bd. 23), Bremen 2001, S. 4.

13 Vgl. Dudziak, Capacity, S. 26-29.

14 Vgl. Hobbes, Thomas, Leviathan, 8. Aufl., Cambridge University Press: 2005, S. 118.

15 Vgl. Lehne, Jens, Constitutional Compliance. A Game-Theoretic Analysis, Bamberg: Difo-Druck GmbH, 2004, S. 2-3.

16 Vgl. Dudziak, Capacity, S. 26.

17 Vgl. Lehne, Constitutional Compliance, S. 6-10.

18 Vgl. Samuelson, Paul A./Nordhaus, William D.,Volkswirtschaftslehre. Das internationale Standardwerk der Makro- und Mikroökonomie, 3., aktual. Aufl., Landsberg am Lech: mi-Fachverlag 2007, S. 659-672.

19 Vgl. Lehne, Constitutional Compliance, S. 11-12.

20 Vgl. Jacobs, Andreas, Realismus, in: Schieder, Siegfried/Spindler, Manuela (Hrsg.), Theorien der internationalen Beziehungen, 3., aktual. Aufl., Opladen 2010, S. 45-46 und S. 47-49.

21 Vgl. Chayes, Abram, The new sovereignty, compliance with international regulatory agreements, Harvard University Press: 1998, S. 3.

22 Vgl. Chayes, Sovereignty, S. 3-5.

23 Vgl. Battisti, Martina, Corporate Citizenship. Perspektiven, Dynamiken, Herausforderungen, Insbruck University Press: 2008, S. 17.

24 Vgl. Dudziak, Capacity, S. 35-36.

25 Vgl. Neyer/Zürn, Compliance in comparative perspective, S. 4-5.

26 Vgl. Chayes, Sovereignty, S. 8-9.

27 Vgl. ebd., S. 19-21.

28 Vgl. Mastenbroek, Procedural legitimacy, S.1-2.

29 Vgl. Vertrag von Lissabon(=Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bd. 1056), Bonn: 2010, S. 168-169.

30 Vgl. Neyer/Zürn, Compliance in comparative perspective, S. 9.

31 Vgl. Europäische Kommission, Annual Report on Monitoring the Application of EU Law, <http://ec.europa.eu/eu_law/docs/docs_infringements/annual_report_28/statannex_1-3_en.pdf>, 19.05.2012.

32 Vgl. Europäische Kommission, Application of EU Law, 19.05.2012.

33 Vgl. Beck-Online, Bericht der EU-Kommission, 2011, < http://beck- online.beck.de/default.aspx?typ=reference&bcid=Y-300-Z-becklink-N-1016371>, 19.05.2012.

34 Vgl. Neyer/Zürn, Compliance in comparative perspective, S. 6-7.

35 Vgl. Wirtschaftslexikon, <http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/geldpolitik.html>, 20.05.2012.

36 Vgl. Vertrag von Lissabon, S. 113-114 und S. 291-292.

37 Vgl. Europäische Kommission, SWP, 21.5.2012.

Ende der Leseprobe aus 49 Seiten

Details

Titel
Eine Untersuchung der Compliance des Rechts der Europäischen Union am Beispiel des Fiskalpaktes
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena  (Politikwissenschaft)
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
49
Katalognummer
V204235
ISBN (eBook)
9783656346005
ISBN (Buch)
9783656346371
Dateigröße
1401 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
eine, untersuchung, compliance, rechts, europäischen, union, beispiel, fiskalpaktes
Arbeit zitieren
Sabrina Lenz (Autor:in), 2012, Eine Untersuchung der Compliance des Rechts der Europäischen Union am Beispiel des Fiskalpaktes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/204235

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