Eine neue Finanztransaktionssteuer in der Europäischen Union?

Beurteilung aus betriebswirtschaftlicher Perspektive


Masterarbeit, 2012

64 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung

2. Der EU-Richtlinienvorschlag zur Finanztransaktionssteuer
2.1 Gründe und Zielsetzung der EU – Finanztransaktionssteuer
2.2 Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer im EU-Richtlinienentwurf
2.3 Schätzung des Steueraufkommens und Makroökonomische Auswirkungen
2.4 Ausblick und Wahrscheinlichkeit der Implementierung

3. Beurteilung der Gründe zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer
3.1 Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten der Krise
3.2 Eindämmung „Schädlicher“ Transaktionen als Beitrag zur Stabilität im Finanzsystem
3.3 Besteuerung ökonomischer Reingewinne durch die Sonderstellung des Finanzsektors
3.4 Umsatzsteuerbefreiung von Finanzdienstleistungen
3.5 Fazit

4. Betriebswirtschaftliche Folgen der Implementierung einer Finanztransaktionssteuer
4.1 Auswirkungen auf das Verhalten der Marktteilnehmer
4.2 Steuerinzidenz und Verteilungseffekte
4.3 Möglichkeiten der Steuervermeidung
4.4 Fazit

5. Thesenförmige Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Ansässigkeitsprinzip und Steuererhebung der FTS im EU-Richtlinienvorschlag

Abbildung 2: Haltung der Mitgliedstaaten gegenüber dem Vorschlag zur Einführung einer FTS in der EU, Stand: April 2012

Abbildung 3: Verteilung der Aktien von in EUropa gelisteten Unternehmen, ENDE des Jahres 2007

Tabelle 1: Geschätztes Steueraufkommen der FTS aufgeteilt nach Produktarten in Mrd. Euro

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2007 – 2009 erforderte von vielen europäischen Staaten enorme finanzielle Anstrengungen, um die Folgen der Krise abzumildern. Die staatlichen Mittel wurden dabei fast ausschließlich schuldenfinanziert und insbesondere zur Rettung des Bankensystems verwendet, das sich zu dieser Zeit in einem für die gesamte Wirtschaft bedrohlichen Zustand befand. Die Aufnahme zusätzlicher Schulden zur Finanzierung der Rettungs- und Konjunkturprogramme resultierte in stark ansteigenden staatlichen Schuldenständen, die schließlich Rekordniveau erreichten. Diese Situation markiert zugleich den Beginn der europäischen Staatsschuldenkrise, die bis zum heutigen Tage anhält. Seitdem gibt es in der Europäischen Union Bestrebungen, den Finanzsektor, der als Auslöser der Krise angesehen wird, an den Kosten der Krise zu beteiligen. Als ein Instrument zur Beteiligung des Sektors wurde bereits ab dem Jahre 2010 in der Europäischen Union die Einführung einer Steuer auf Finanztransaktionen vorgeschlagen.[1]

Seit dem 28. September 2011 liegt nunmehr ein Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung eines gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems in der Europäischen Union vor.[2] Der Vorschlag wurde und wird in Fachkreisen, Politik und Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Mit Keynes, Tobin und Stiglitz , die zu ihrer Zeit eine Finanztransaktionssteuer (abgekürzt „FTS“) forderten, hat sie bereits prominente Fürsprecher gefunden.[3] Die Befürworter erwarten, dass die Finanztransaktionssteuer die Effizienz und Stabilität der Finanzmärkte erhöhen kann, den Finanzsektor substanziell an den Krisenkosten beteiligen würde und ein hohes Steueraufkommen generiert. Die Gegner warnen dagegen vor den negativen Folgen für die Wirtschaft, den unvorhersehbaren Auswirkungen auf den Finanzmarkt und wesentlichen Verlagerungen von Finanztransaktionen in das außereuropäische Ausland.

Die Zielsetzung dieser Master-Thesis besteht erstens darin, die wesentlichen Gründe für die Einführung einer FTS einer kritischen Beurteilung zu unterziehen, die in der Diskussion am häufigsten genannt werden. Zweitens sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen analysiert werden, die von der FTS zu erwarten sind. Dabei stehen die betriebswirtschaftlichen Folgen im Fokus, da dieser Bereich bisher nur wenig untersucht wurde. Dazu sollen die Effekte, die die FTS auf die Finanzbranche, die Realwirtschaft und die Privathaushalte haben könnte, analysiert werden. Folgende Fragen sind dabei von besonderem Interesse: Inwiefern verändert sich das Verhalten der Marktteilnehmer? Wer ist direkt oder indirekt von der FTS betroffen? Kann die Steuer auf die Kunden der Finanzbranche überwälzt werden? Sind von ihr Verteilungseffekte zu erwarten? Gibt es Möglichkeiten, die FTS zu umgehen? Die Beantwortung dieser Fragen soll die Auswirkungen der Steuer auf die Wirtschaft und Privathaushalte aufzeigen und damit eine differenzierte und umfassende Beurteilung der FTS ermöglichen.

1.2 Gang der Untersuchung

Inhaltlich besteht die vorliegende Arbeit aus drei Teilen. Sie setzt sich aus dem Kapitel „Der EU-Richtlinienvorschlag zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer“ (2.), der „Beurteilung der Gründe zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer“ (3.) und dem Thema „Betriebswirtschaftliche Folgen der Implementierung einer Finanztransaktionssteuer“ (4.) zusammen.

Zunächst wird im zweiten Kapitel der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vorgestellt. Zu Beginn wird dort die Zielsetzung der EU zur Einführung einer FTS erläutert, um dann im Anschluss die konkrete Ausgestaltung des Richtlinienentwurfes darzustellen. Die EU hat eine Reihe von Untersuchungen zur Evaluation der Auswirkungen ihres FTS-Vorschlages unternommen, insbesondere zur Schätzung des erzielbaren Steuerbetrags und der makroökonomischen Auswirkungen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden dargestellt und mit anderen fachlichen Studien zu diesem Thema verglichen. Der letzte Abschnitt des zweiten Kapitels gibt einen Ausblick in die Zukunft, indem die Wahrscheinlichkeit der Realisierung einer FTS in der EU abgeschätzt wird.

In Kapitel 3 werden die wesentlichen Gründe dargestellt, die nach Einschätzung von Fachkreisen und der Politik für die Einführung einer FTS sprechen. Im Anschluss an die Darstellung werden die Gründe kritisch auf ihre Standfestigkeit beurteilt. Durch die Recherche im Vorfeld dieser Arbeit haben sich folgende, wesentliche Gründe herauskristallisiert: Die Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten der Krise, da dieser sowohl zur Finanz- und Wirtschaftskrise als auch zur Europäischen Staatsschuldenkrise entscheidend beigetragen hat und gegenwärtig beiträgt. Des Weiteren wird die Zurückdrängung „schädlicher“ Transaktionen als Beitrag zur Stabilität im Finanzsystem häufig als Rechtfertigung für die Einführung einer FTS genannt. Einige Studien weisen darauf hin, dass der Finanzsektor aufgrund seiner besonderen Stellung im Wirtschaftssystem in der Lage sei, ökonomische Renten zu erwirtschaften, die keiner zusätzlichen Besteuerung unterlägen. Daneben stelle die Umsatzsteuerbefreiung für Finanzdienstleistungen ebenfalls eine steuerliche Bevorteilung des Finanzsektors dar, da die Finanzinstitute keine zusätzliche Umsatzsteuer in Rechnung stellen und abführen müssten, so die Befürworter der FTS. Die Einführung einer FTS soll diesen Steuervorteilen entgegenwirken und zu einer gerechteren Besteuerung führen. Die Argumente werden in den jeweiligen Abschnitten des Kapitels einer kritischen Beurteilung unterzogen und in einem Fazit zusammengefasst.

Das vierte Kapitel widmet sich den betriebswirtschaftlichen Aspekten und Folgen der Implementierung einer FTS in der EU. Zu Beginn wird der Einfluss auf das Verhalten der Marktteilnehmer untersucht. Dazu wird eine Einschätzung vorgenommen, ob sich das Verhalten dahingehend ändert, dass sich spekulative und hochriskante Transaktionen vermindern. Außerdem werden die Auswirkungen der Steuer auf die Realwirtschaft untersucht. Der darauf folgende Abschnitt behandelt die Steuerinzidenz und die Verteilungseffekte, die von der FTS ausgehen könnten. Dabei ist von besonderem Interesse, ob die Steuer auf andere Marktteilnehmer überwälzt werden kann und welche Effekte sich auf die unterschiedlichen Einkommensgruppen ergeben. Im Anschluss werden die Möglichkeiten der legalen und illegalen Steuervermeidung untersucht, die die aktuelle Ausgestaltung der FTS zulassen könnte. Dazu werden die territorialen Verlagerungsmöglichkeiten und die Ausweichreaktionen auf Produktebene analysiert. Zuletzt wird ein Fazit gezogen.

Am Schluss dieser Master-Thesis werden die Kernaussagen des Hauptteils in einer thesenförmigen Zusammenfassung (5.) stichpunktartig resümiert.

2 Der EU-Richtlinienvorschlag zur Finanztransaktionssteuer

2.1 Gründe und Zielsetzung der EU – Finanztransaktionssteuer

Vor dem Hintergrund der eingangs erläuterten Lage der europäischen Volkswirtschaften und öffentlichen Finanzen besteht die Zielsetzung in erster Linie in der substanziellen Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten der Krisenbewältigung.[4] In Europa herrscht eine hohe Übereinstimmung darüber, dass dieser Sektor bei der Verursachung und Verschärfung der Krise eine wichtige Rolle gespielt hat.

Die meisten Dienstleistungen des Finanzsektors sind von der Umsatzsteuer befreit. Durch die Einführung einer Steuer auf Finanztransaktionen könnte nach Auffassung der EU-Kommission sichergestellt werden, dass in steuerlicher Hinsicht die gleichen Wettbewerbsbedingungen bestehen wie für alle anderen (umsatzsteuerpflichtigen) Wirtschaftszweige.

Der Richtlinienvorschlag zielt darauf ab, durch die Besteuerung von Finanztransaktionen unerwünschte Transaktionstätigkeiten einzudämmen, um die Effizienz und Stabilität der Finanzmärkte zu erhöhen. Zu diesen unerwünschten Transaktionen zählt die EU-Kommission u. a. den automatisierten Hochfrequenzhandel und kurzfristige, hochriskante Spekulationsgeschäfte.[5] Die FTS soll das europäische Rahmenwerk zur Regulierung der Banken ergänzen und damit zur Vermeidung künftiger Krisen beitragen.

Mittlerweile haben mehrere Mitgliedstaaten eigene Maßnahmen zur Besteuerung von Finanztransaktionen ergriffen, z. B. Großbritannien, Frankreich und Belgien.[6] Diese einzelstaatlichen Steuermaßnahmen führen zu ungleichen steuerlichen Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt. Mit einer einheitlichen EU-weiten FTS verfolgt die EU-Kommission das Ziel, die Besteuerung von Finanztransaktionen in der EU zu harmonisieren und in dieser Hinsicht Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden. Langfristig zielt der Vorschlag darauf ab, dass eine FTS auf internationaler bzw. globaler Ebene implementiert wird. Die Etablierung einer FTS auf EU-Ebene soll den Weg dahin ebnen.

Von der vorgeschlagenen FTS werden erhebliche Steuereinnahmen erwartet. Das generierte Steueraufkommen könnte nach Ansicht der EU-Kommission als Eigenmittel für den EU-Haushalt in Frage kommen und schrittweise an die Stelle der Beiträge der Mitgliedstaaten treten.[7] Folglich würden die nationalen Haushalte entlastet. Zu diesem Zweck hat die EU-Kommission neben dem Vorschlag zur Einführung einer FTS einen gesonderten Eigenmittelvorschlag[8] unterbreitet, indem dargelegt wird, wie die FTS als Einnahmequelle für den EU-Haushalt genutzt werden könnte.

2.2 Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer im EU-Richtlinienentwurf

In der Mitteilung vom 7. Oktober 2010 schlug die EU-Kommission die zusätzliche Besteuerung des Finanzsektors in der EU vor.[9] Darin wurden die Finanzaktivitätssteuer und die FTS als mögliche Instrumente zur steuerlichen Belastung des Finanzsektors ins Auge gefasst. Mit einer kurzen Untersuchung und anschließenden Bewertung der beiden Steuern wollte die EU-Kommission zur Debatte um die zusätzliche Besteuerung des Finanzsektors beitragen. Damals wurde die Finanzaktivitätssteuer, die grundsätzlich die Summe aus Gehältern und Gewinnen besteuert, für vielversprechender gehalten. Nach Abschluss der bis zum Sommer 2011 laufenden Folgenabschätzung der EU-Kommission wurde allerdings die FTS als Favoritin auserwählt, weil man sich von ihr u. a. positive Effekte auf die Stabilität und Effizienz des Finanzsystems versprach. Dies mündete schließlich in den folgenden Richtlinienentwurf.[10]

Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission sieht vor, dass die FTS auf alle Finanztransaktionen Anwendung findet, bei denen zumindest eine an der Transaktion beteiligte Partei in einem EU-Mitgliedstaat ansässig ist und ein in einem EU-Mitgliedstaat ansässiges Finanzinstitut als Transaktionspartei handelt.[11] Wenn ein Finanzinstitut Transaktionspartei einer Finanztransaktion darstellt, gilt es zugleich als beteiligte Partei. Finanztransaktionen mit der Beteiligung von in der EU ansässigen Finanzinstituten unterliegen somit grundsätzlich der FTS.

Die Steuerpflicht für das Finanzinstitut bleibt unabhängig davon bestehen, ob es für eigene oder fremde Rechnung oder im Namen einer anderen Transaktionspartei handelt. Wenn aber ein Finanzinstitut im Namen oder für Rechnung eines anderen Finanzinstituts handelt, schuldet lediglich das andere Finanzinstitut die Steuer.[12] In dieser Hinsicht unterscheidet sich die FTS partiell von der Umsatzsteuer, da diese bei Leistungen im eigenen Namen, jedoch auf fremde Rechnung von dem ausführenden Unternehmer geschuldet wird (sog. Kommissionsgeschäft, § 3 Abs. 11 UStG).

Die FTS-Besteuerung knüpft sich an das Ansässigkeitsprinzip. Der Ort, an dem die Transaktion ausgeführt wird, spielt bei der Besteuerung keine Rolle. Im Sinne des Richtlinienvorschlags gilt ein Finanzinstitut erstens als in der EU ansässig, wenn es über eine Genehmigung von einem EU-Mitgliedstaat verfügt, dort als Finanzinstitut tätig zu sein (z. B. Banklizenz). Zweitens gelten Finanzinstitute mit eingetragenem Sitz, fester Anschrift oder einer Zweigstelle in einem EU-Mitgliedstaat als ansässig. Drittens gilt ein Finanzinstitut als in der EU ansässig, wenn es bei einer Transaktion Gegenpartei eines Finanzinstitutes ist, das nach den bereits genannten Bedingungen in der EU ansässig ist. Letzteres trifft insbesondere auf Finanzinstitute aus Drittländern zu, die Transaktionsgeschäfte mit Finanzinstituten aus der EU tätigen.[13] Personen, die Transaktionspartei und kein Finanzinstitut sind, gelten als in einem Mitgliedstaat ansässig, wenn sich ihr eingetragener Sitz (bei juristischen Personen) oder ihr ständiger Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt (bei natürlichen Personen) in diesem Staat befindet; die Personen gelten ebenfalls als in der EU ansässig, wenn sie eine Zweigstelle in der EU unterhalten, die an der Transaktion beteiligt ist.[14]

Der Begriff des Finanzinstituts im Sinne des Richtlinienentwurfs ist sehr weit gefasst, damit möglichst alle Unternehmen des Finanzsektors der FTS-Pflicht unterliegen: Dazu gehören u. a. Wertpapierfirmen, geregelte Märkte, Kreditinstitute, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Organismen für gemeinsame Anlagen, Pensionsfonds, Investmentfonds und Zweckgesellschaften.[15] Andere Unternehmen, die in wesentlichem Umfang Finanztransaktionen ausführen, werden ebenfalls als Finanzinstitute angesehen.

Die Steuer soll in dem Mitgliedstaat erhoben werden, in dessen Hoheitsgebiet das Finanzinstitut ansässig ist, sofern das Institut Transaktionspartei ist. Die folgende Abbildung fasst die im EU-Richtlinienvorschlag vorgesehene Funktionsweise des Ansässigkeitsprinzips und die damit verbundene Steuererhebung zusammen.

Abbildung 1: Ansässigkeitsprinzip und Steuererhebung der FTS im EU-Richtlinienvorschlag[16]

Nach den Vorstellungen der EU-Kommission sieht die FTS einen sehr umfangreichen sachlichen Anwendungsbereich vor, damit Finanztransaktionen aller Art erfasst werden.[17] Es sollen grundsätzlich keine Finanzprodukte dem Anwendungsbereich der FTS entgehen können.[18] So umfasst der Begriff Finanztransaktion erstens den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten, Pensionsgeschäften und Wertpapierverleihgeschäften, zweitens Übertragungen zwischen den Unternehmen einer Gruppe und drittens den Abschluss oder die Änderung von Derivatkontrakten.[19]

Der Begriff Finanzinstrumente schließt strukturierte Produkte mit ein: Das sind handelbare Wertpapiere oder verbriefte Finanzinstrumente und gleichwertige Transaktionen.[20] Für die verwendeten Bezeichnungen Finanzinstrumente, strukturierte Produkte, Derivatkontrakte, Pensionsgeschäfte und Wertpapierverleihgeschäfte liegen auf EU-Ebene bereits Richtlinien mit allseits anerkannten Bestimmungen vor.[21] Das soll die Anwendung und Durchsetzung erleichtern und die Umgehung der Regelungen verhindern. Die Hinzunahme strukturierter Produkte bei der Definition von Finanzinstrumenten ermöglicht es, zukünftig entwickelte Finanzprodukte unmittelbar der FTS zu unterwerfen. Andernfalls würden Vermeidungsmöglichkeiten entstehen.

Nach dem Willen der EU-Kommission sollen Finanztransaktionen auf organisierten und geregelten Märkten, in multilateralen Handelssystemen und anderen Handelsformen besteuert werden, was den außerbörslichen (OTC-) Handel mit einschließt. Transaktionen an Handelsplätzen außerhalb der EU unterliegen der Steuer, wenn zumindest ein beteiligtes Finanzinstitut in der EU ansässig ist. Ein Finanzinstitut aus dem Drittland gilt als in der EU ansässig und muss FTS zahlen, wenn es mit einem EU-Finanzinstitut handelt. Die Transaktion ist dann im betreffenden Mitgliedstaat steuerpflichtig. Auch Übertragungen innerhalb von Unternehmensgruppen unterliegen bei der Beteiligung von Finanzinstituten der FTS-Pflicht.[22]

Steuerbefreiungen

Erstemissionen bzw. Transaktionen auf Primärmärkten wie die Erstausgabe von Aktien, Schuldverschreibungen und Staatsanleihen unterliegen nicht der Besteuerung.[23] Nach der Zielsetzung des Richtlinienvorschlags soll die FTS nicht die Emission von Wertpapieren belasten, sondern den Handel mit diesen auf dem Sekundärmarkt.[24] Daneben beabsichtigt die EU-Kommission, diejenigen Finanztätigkeiten von der Besteuerung auszunehmen, die für die meisten Bürger und Unternehmen bedeutsam sind und häufig in Anspruch genommen werden.[25] Dazu gehören u. a. der Abschluss von Versicherungsverträgen, Hypothekendarlehen, Verbraucherkrediten und Zahlungsdiensten. Währungstransaktionen werden aufgrund der Wahrung der Kapitalverkehrsfreiheit nicht mit der FTS belastet.

[...]


[1] Zum Beispiel die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 07.10.2010 über die Besteuerung des Finanzsektors in der Europäischen Union (KOM 2010, 549).

[2] Europäische Kommission, KOM(2011) 549.

[3] Die drei genannten Ökonomen forderten die Einführung einer FTS aus unterschiedlichen Gründen, siehe hierzu Keynes 1936, Tobin 1978, Stiglitz 1989.

[4] Vgl. hierzu und im Folgenden Europäische Kommission , KOM(2011) 594, S. 2-4.

[5] Vgl. Europäische Kommission, SEC(2011) 1103, S. 2-4.

[6] Vgl. Europäische Kommission (2012), Technical Fiche - Tax Contribution of the Financial Sector, S. 12-15.

[7] Siehe Europäische Kommission, KOM(2010) 700.

[8] Siehe Europäische Kommission, KOM(2011) 510.

[9] Vgl. hierzu und im Folgenden Europäische Kommission, KOM(2010) 549.

[10] Der Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zur FTS ist in Europäische Kommission, KOM(2011) 549, S. 13-25 enthalten und wird in den Fußnoten in der Folge zur besseren Lesbarkeit als FTS-Richtlinienvorschlag abgekürzt zitiert.

[11] Vgl. Art. 1 Abs. 2 FTS-Richtlinienvorschlag.

[12] Vgl. Art. 9 Abs. 2 FTS-Richtlinienvorschlag.

[13] Vgl. Art. 3 Abs. 1 FTS-Richtlinienvorschlag.

[14] Vgl. Art. 3 Abs. 4 FTS-Richtlinienvorschlag.

[15] Vgl. hierzu und im Folgenden Art. 2 Abs. 1 Nr. 7 FTS-Richtlinienvorschlag.

[16] Quelle: Europäische Kommission (2012), Technical Fiche - The „Residence Principle“ and the Territoriality of the Tax.

[17] Vgl. Europäische Kommission, KOM(2011) 594, S. 7.

[18] Vgl. Vogel, IStR 2012, S. 13.

[19] Vgl. Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 FTS-Richtlinienvorschlag.

[20] Vgl. Art. 2 Abs. 1 Nr. 6 FTS-Richtlinienvorschlag.

[21] Vgl. hierzu und im Folgenden Europäische Kommission, KOM(2011) 594, S. 7-9

[22] Vgl. hierzu und im Folgenden Vogel, IStR 2012, S. 13.

[23] Vgl. Art. 2 Abs. 4 lit. a FTS-Richtlinienvorschlag.

[24] Vgl. hierzu und im Folgenden Vogel, IStR 2012, S. 14.

[25] Vgl. hierzu und im Folgenden Europäische Kommission, KOM(2011) 594, S. 7, 9.

Ende der Leseprobe aus 64 Seiten

Details

Titel
Eine neue Finanztransaktionssteuer in der Europäischen Union?
Untertitel
Beurteilung aus betriebswirtschaftlicher Perspektive
Hochschule
Justus-Liebig-Universität Gießen
Autor
Jahr
2012
Seiten
64
Katalognummer
V204162
ISBN (eBook)
9783656310150
ISBN (Buch)
9783656310600
Dateigröße
2522 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Finanztransaktionssteuer, Finanzsteuer, Finanzmarkt, Banken, Finanzinstitute, Finanzbranche, Steuer, Europäische Union, EU, Richtlinienvorschlag, Finanzmarktsteuer
Arbeit zitieren
Michael Handwerk (Autor:in), 2012, Eine neue Finanztransaktionssteuer in der Europäischen Union?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/204162

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