Zum Selbstkonzept Heranwachsender in der stationären Jugendhilfe

Inwieweit wirkt sich die Heimunterbringung aus Sicht der Heranwachsenden auf ihre sozial-emotionale Entwicklung aus?


Bachelorarbeit, 2011

84 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Kurzzusammenfassung

1. Einleitung

2. Theoretischer Teil
2.1 Selbstkonzept – Was ist das?
2.1.1 Ansätze der Selbstkonzeptforschung
2.1.2 Die Entwicklung des Selbstkonzepts im Kindes- und Jugendalter
2.2.3 Die entwicklungspsychologische Perspektive
2.2 Stationäre Jugendhilfe als eine Form staatlicher Hilfen zur Erziehung
2.2.1 Klientel
2.2.2 Rechtlicher Rahmen
2.2.3 Fallzahlen und Unterbringungskosten

3. Kurzportraits
3.1 Kinderheim „Reisersches Tal“ in Reiser
3.2 Kinder- und Jugendheim „Am Ringelberg“ in Erfurt

4. Methodenteil
4.1 Tabellarischer Verlauf des Forschungsprozesses
4.2 Methode Leitfadeninterview
4.3 Hypothesen
4.4 Probanden
4.5 Durchführung des Interviews

5. Auswertung der Interviews
5.1 Hypothese 1: Heim als Familienergänzung
5.1.1 Kinderinterviews
5.1.2 Experteninterviews
5.2 Hypothese 2: Heim als letzter Ausweg?
5.2.1 Kinderinterviews
5.2.2 Experteninterviews
5.3 Hypothese 3: Heimkinder sind selbstständig und realistisch
5.3.1 Kinderinterviews
5.3.2 Experteninterviews
5.4 Hypothese 4: Heimkinder und Ausgrenzung
5.4.1 Kinderinterviews
5.4.2 Experteninterviews
5.5 Hypothese 5: Elternkontakt ist positiv für das Kind
5.5.1 Kinderinterviews
5.5.2 Experteninterviews

6. Reflexion

7. Fazit

Literaturverzeichnis
Printmedien
Internet-Dokumente

Anhang
A 1 Interviewleitfäden
A 1.1 Interviewleitfaden Betreuer:
A 1.2 Interviewleitfaden Kind:
A 2 Protokoll (Musterbogen)

Kurzzusammenfassung

Es handelt sich bei dieser Untersuchung um ein sonderpädagogisches Forschungspraktikum, in welchem der Einsatz qualitativer Untersuchungsmethoden und die Auswertung des gewonnenen Datenmaterials erprobt werden sollten. Die Studie ist in ihrem Umfang der befragten Personen zu gering, als dass sie als repräsentativ gelten kann. Dennoch können die Ergebnisse den teilnehmenden Heimen eine Hilfe für die Reflexion ihrer eigenen Arbeit sein.

Wir haben die Lebenssituation von neun Kindern im Alter von 13 – 17 Jahren aus zwei konzeptionell unterschiedlichen Kinder- und Jugendheimen in Thüringen anhand eines auf Forschungshypothesen gestützten Interviewleitfadens dokumentiert. Dabei wurde untersucht, welches Bild die Heranwachsenden von sich haben und inwiefern die Heimunterbringung dieses Bild zusätzlich positiv oder negativ beeinflusst. Zur Absicherung der Darstellungen der Kinder interviewten wir zusätzlich pro Heim eine Erzieherin.

Nach Auswertung unserer Interviews sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass das Selbstkonzept der Heranwachsenden alterstypisch ausgebildet ist und ihre sozial-emotionale Entwicklung durch die Heimunterbringung nicht gefährdet wird.

1. Einleitung

Die Eltern, insbesondere die Mutter, eines Kindes, haben für dessen sozial-emotionale Entwicklung zentrale Bedeutung. Vertraut man den Befunden der Bindungsforschung (Bowlby 2010; Hopf 2005), stellt sich heraus, dass ein Kind Zuwendung, Wärme und Liebe seitens einer festen Bezugsperson erfahren muss. Nur dann ist es in der Lage, innerhalb der ersten beiden Lebensjahre das Urvertrauen zu entwickeln, welches Einfluss darauf hat, wie gewaltbereit beziehungsweise sozialkompetent ein Kind eines Tages wird. Kann es dieses Urvertrauen aufbauen, wächst es also in einem positiven sozialen Umfeld auf, ist es seinen Mitmenschen gegenüber wesentlich aufgeschlossener, ist resilient ob negativer Umwelteinflüsse oder in der Lage, im späteren Leben längerfristige Beziehungen zu führen. Fehlt einem Kind das Urvertrauen, ist es wahrscheinlich, dass es Gefahr läuft, seelisch zu verkümmern. Es hat Angst, auf andere Menschen zuzugehen, kann sich nicht in andere hineinversetzen, keine Gefühle zeigen. Das Selbstwertgefühl wird eher schwach ausgeprägt sein, das Selbstkonzept negativ sein (vgl. Hopf 2005: 40). Die Familie bietet dem Kind normalerweise bis zum Erwachsenwerden einen Schutzraum, in dem es primär sozialisiert und erzogen wird. Hier kann es sich ausprobieren und beweisen, darf Fehler machen, Lebenserfahrungen sammeln, lernen selbstständig zu werden, um sein späteres Leben eigenverantwortlich führen zu können.

Nun gibt es seit jeher Kinder, die aus den verschiedensten Gründen nicht bei ihren Eltern aufwachsen können. Dort, wo die Familie keinen Schutzraum bieten und sich das Kind nicht angemessen entwickeln kann, muss der Staat, dem Wohle des Kindes verpflichtet, eingreifen. In unserer Studie haben wir uns einer dieser Interventionsmöglichkeiten gewidmet, die zugleich die teuerste ist – der stationären Jugendhilfe beziehungsweise der Heimerziehung.

Es stellt sich, vor allem im Hinblick auf das sich entwickelnde Selbstkonzept beziehungsweise die Herausbildung der eigenen Identität, die Frage, ob es für das Kind vorteilhaft ist, in einem Heim aufzuwachsen. Wie erlebt und sieht sich ein Kind, mit seiner ganz individuellen Vorgeschichte, wenn es fernab seiner Familie aufwachsen muss und seine primären Bezugspersonen kurz- oder längerfristig verliert?

Neben der Erläuterung, was in der Entwicklungspsychologie unter dem Begriff „Selbstkonzept“ verstanden wird, werden wir uns im Theorieteil damit befassen, aus welchen Gründen Heranwachsende in der stationären Jugendhilfe untergebracht werden sowie überblicksartig den rechtlichen Rahmen und die Kosten für diese Unterbringungsform transparent machen.

Die öffentliche Meinung über die Angemessenheit der Unterbringung von Kindern im Heim und über Heimerziehung generell divergiert. Es kursieren viele Halb- und Unwahrheiten, weshalb „Heimerziehung“ häufig einen negativen Beigeschmack hat. Einerseits wird angenommen, dass diesen Kindern nun geholfen ist, da sie endlich in einem gesitteten Umfeld aufwachsen. Andererseits registriert die Öffentlichkeit, dass Kinder in den meisten Fällen trotzdem noch zu ihren Eltern halten, sie lieben und verteidigen, und dabei seelisch leiden, weil sie keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern haben dürften. In einer dritten Perspektive werden Heranwachsende in Heimunterbringung als eine Hochrisikogruppe in der Prävalenz psychischer Störungen gewertet (vgl. Schmid, M. 2007). Bei nicht angemessener Behandlung, das heißt ohne enge Zusammenarbeit des Heims mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie, gewinnt man den Eindruck, dass der Aufenthalt im Heim den Weg in nicht-privilegiertes Leben bahnen würde. Zusätzlich gibt es bei im Heim untergebrachten Kindern delinquente Tendenzen, manche sind vor ihrer Aufnahme im Heim straffällig geworden, sodass sich der Effekt der Begünstigung nicht-privilegierten Lebens noch weiter verstärken würde und manche Kinder in eine kriminelle Schiene abzurutschen drohen. Die gemeinsame Arbeit an einer Verbesserung der aktuellen Lebenssituation des Kindes als Hilfe zur Selbsthilfe gestaltet sich im Heim dann als äußerst diffizil.

Wir haben die Kinder über ihre gegenwärtige Lebenssituation und ihre Zukunftspläne interviewt, um uns ein Bild davon machen zu können, inwiefern das Leben im Heim ihre weitere sozial-emotionale Entwicklung beeinflusst und wie sehr es dem Heim gelingt, eine angemessene Familienergänzung zu schaffen. Außerdem wollten wir in Erfahrung bringen, ob der Umstand, Heimbewohner[1] zu sein, zur Stigmatisierung durch Mitschüler führt.

Eines unserer Anliegen mit dieser Arbeit ist es, die Vorurteile gegenüber Heimkindern und die veralteten Bilder der Institution Kinder- und Jugendheim, die viele Menschen innerhalb der Gesellschaft noch in ihren Köpfen haben, zu entkräften. Die Institution und ihre Arbeitsmethoden haben sich über die Zeit, gemäß ihrer Zielvorgabe, kontinuierlich fortentwickelt.

2. Theoretischer Teil

2.1 Selbstkonzept – Was ist das?

Sein Abbild im Spiegel zu erkennen, ist eine Fähigkeit, die sich erst in den ersten Lebensjahren herausbildet. Das Selbst - Bewusst-Sein, sich seiner selbst bewusst zu werden, stellt den ersten Schritt bei der Entwicklung des Selbstkonzepts dar (vgl. Lohaus et al. 2010: 164).

„ Das Selbstkonzept besteht als kognitive Komponente des Selbst aus der Selbstwahrnehmung und dem Wissen um das, was die eigene Person ausmacht. Neben persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten, die man besitzt, gehören zu diesem Wissen auch Neigungen, Interessen und typische Verhaltensweisen“ (ebd.: 165).

In Abgrenzung zum Selbstkonzept, bezieht sich der Selbstwert oder vielmehr das Selbstwertgefühl auf die affektive Komponente des Selbst, das heißt auf die emotionale Einstellung.

„Der Selbstwert resultiert als affektive Komponente des Selbst aus den Bewertungen der eigenen Person oder von Aspekten, die die eigene Person ausmachen. Somit können sich die Bewertungen auf Persönlichkeitseigenschaften, Fähigkeiten oder aber auch auf das emotionale Erleben beziehen“ (ebd.).

Über diese Definitionen ist man sich heutzutage weitestgehend einig. Im Folgenden möchten wir auf die aktuellen Ansätze eingehen und zuvor kurz die frühen theoretischen Ansätze erläutern.

2.1.1 Ansätze der Selbstkonzeptforschung

William James, Charles H. Cooley und George Herbert Mead haben, als Vertreter des symbolischen Interaktionismus, schon 1890 erkannt, dass das Selbstkonzept aus vielen verschiedenen Bereichen, welche kaum miteinander in Beziehung stehen, zusammengesetzt ist. James unterscheidet das Selbst als duales Phänomen in ein erkennendes Subjekt und das zu erkennende Objekt (vgl. ebd.). Letzteres beschreibt das Selbstkonzept, welches aus drei Teilen besteht, dem materiellen, spirituellen und dem sozialen Selbst. Diese beschreiben das Wissen über den eigenen Körper, die Persönlichkeitseigenschaften und das Wissen um die Sicht anderer auf die eigene Person. Bei Cooley steht 1902 das soziale Umfeld im Vordergrund. Das Selbst setzt sich aus wahrgenommenen Zuschreibungen anderer zur eigenen Person zusammen, also daraus, wovon ich überzeugt bin, was andere über mich denken. Auch Mead setzt den entscheidenden Faktor auf das soziale Umfeld.

Ein anderer Ansatz findet sich in der Psychoanalyse bei Sigmund Freud, Erik Erikson und James E. Marcia. Demnach ist die Entwicklung des Selbst ein von Konflikten belastetes Geschehen. Entscheidend sind hier die innerpsychischen Konflikte und deren Qualität der Lösung, die das Individuum in den einzelnen Lebensphasen zu bewältigen hat. Das Hauptziel ist dabei die Entwicklung eines kohärenten Selbstbildes, einer Identität, was als lebenslanger Prozess begriffen wird. Aufbauend auf Freud und Erikson, befasste sich Marcia intensiv mit der Identitätsfindung. Er differenziert zwischen vier Identitätsstadien mit jeweils zwei Dimensionen, nämlich dem Auftreten einer Krise und dem Erleben einer inneren Verpflichtung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 Vier Identitätsstadien nach Marcia 1980 (Lohaus et al. 2010: 166).

Wenn weder eine Krise, noch eine innere Verpflichtung vorliegt, hat das Individuum keine klare Vorstellung von sich selbst. Ist eine innere Verpflichtung vorhanden, hat sich das Individuum auf eine Identität festgelegt, ohne die Alternativen zu bedenken. Von einem Moratorium spricht man, wenn die Person bei einer bestehenden Krise verschiedene Identitätsfestlegungen gegeneinander abwägt. In diesem Bereich entsteht der bedeutende Schritt der Entwicklung, auf welche schon Erikson hinweist. Dies äußert sich u.a. durch verschiedene Kleidungsstile, Haarfarben, Frisuren oder auch persönliche Einstellungen. Letztlich gibt es noch die Erarbeitete Identität. Bei dieser legt sich das Individuum nach einer Krise auf eine Identität fest. Dies geschieht oft, wenn sich die Person kritisch mit sich, aber auch mit den Eltern, auseinandersetzt. Nach Marcia kann das Individuum zwischen den Stadien wechseln. Die Erarbeitete Identität ist dabei die stabilste Form.

Nachdem wir nun kurz auf die sogenannten „Säulen der Selbstkonzeptforschung“ eingegangen sind, möchten wir nun auf die aktuellen Ansätze von Shavelson und Marsh, sowie Filipp eingehen, bevor wir zur Entwicklung des Selbstkonzepts kommen.

Mitte der 1970er Jahre entwickelten Shavelson, Hubner und Stanton das hierarchische Modell des Selbstkonzepts (siehe Abb. 2). Sie gehen davon aus, dass das Selbstkonzept ein strukturiertes, mehrdimensionales, hierarchisches Gefüge ist, das eine gewisse Stabilität hat und sich mit zunehmendem Alter ausdifferenziert.

Nach Shavelson gibt es sechs Eigenschaften des Selbstkonzepts:

- Es ist ein strukturiertes Gefüge,
- mehrdimensional,
- hierarchisch organisiert,
- es gewinnt mit jeder Ebene mehr Stabilität,
- es erfährt mit jedem Entwicklungsstand eine Ausdifferenzierung
- und es enthält bedeutsame Bezüge zu Drittvariablen (vgl. ebd.: 167).

Dieses Modell hat im Laufe der Zeit an Stabilität gewonnen, benötigte aber eine Modifikation, denn es zeigte sich, dass das schulische Selbstkonzept aus zwei unabhängigen Facetten besteht. So unterscheidet man das sprachliche und das mathematische Selbstkonzept, denn bei der Differenzierung ergaben sich bedeutsame Korrelationen zu objektiven schulischen Leistungen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2 verdeutlicht zusammenfassend das hierarchische Selbstkonzeptmodell nach Shavelson et al. 1976 (vgl. Lohaus et al. 2010: 167).

Filipp benutzt einen informationstheoretischen Ansatz. Er sieht den Menschen als aktiven Konstrukteur des eigenen Wissens, das aus verschiedensten Quellen bezogen wird. Das Selbstkonzept ist somit ein aktuelles Ergebnis der Verarbeitung selbstbezogener Informationen. Filipp bietet ein Modell der selbstbezogenen Informationsverarbeitung, welches sowohl den Prozess als auch das Produkt der Selbstkonzeptentwicklung erklären soll.

Hierbei werden fünf Quellen selbstbezogenen Wissens unterschieden:

- Direkte Prädikatenzuweisungen durch andere Personen
(zum Beispiel: „Du bist wirklich ein Gewinn für unsere Gruppe. Wenn wir dich nicht hätten!“),
- Indirekte Prädikatenzuweisungen durch andere Personen
(zum Beispiel: Wenn ein Student um Nachhilfe gebeten wird und daher annimmt, er besitze fachliche Kompetenz),
- Komparative Prädikatenzuweisungen (der Vergleich mit anderen Personen),
- Reflexive Prädikatenzuweisungen (Erhalt von Informationen über Beobachtung des eigenen Verhaltens) und
- Ideationale Prädikatenzuweisungen (Heranziehen von Selbsterfahrung) (vgl. ebd.: 169f.).

Die beiden letzteren beziehen sich, im Gegensatz zu den ersten drei Zuweisungen schon auf das Jugendalter. Die Verarbeitung dieser Quellen vollzieht sich in vier Phasen (siehe Abb. 3). Dadurch werden die aktuell erinnerten Aspekte des Selbst für konkrete Handlungsplanungen, -durchführungen und -bewertungen relevant.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3 Vier Phasen der Verarbeitung selbstbezogener Informationen (nach Filipp 1984, vgl. ebd.).

2.1.2 Die Entwicklung des Selbstkonzepts im Kindes- und Jugendalter

Die Entwicklung des Selbstkonzepts beginnt in der Mitte des zweiten Lebensjahres, denn dort erkennt das Kind sich das erste Mal selbst im Spiegel (als SMR = „self mirror recognition“ bezeichnet). Ob ein Kind dieses kognitive Niveau erreicht hat, lässt sich mit dem „Rouge-Test“ feststellen. Wischt das Kind das Rouge aus seinem Gesicht oder fasst es seinem Spiegelbild ins Gesicht? Je nach dem hat es begriffen, dass sein Spiegelbild und es selbst ein und dieselbe Person sind. Ab diesem Zeitpunkt beginnt der Meilenstein der Selbstentwicklung. Das Kind versucht nun, sich mit seinem eigenen Namen auf sich zu beziehen und Personalpronomen zu benutzen. Es bildet Abstraktionsfähigkeiten aus. Das Kind schreibt nun dem eigenen Gesicht mehr Interesse zu, kann sich aber dennoch erst mit vier Jahren als zeitlich invariantes Objekt erleben.

Ab dem Vorschulalter können sich Kinder selbst aus einer fremden Perspektive erleben und bewerten. Das Fremd-Soll-Selbst und die Diskrepanz zum Real-Selbst entwickeln sich. Auch Emotionen wie Schuld und Scham bilden sich heraus. Das Selbstkonzept ist in dieser Zeit noch relativ unzusammenhängend und alles geschieht nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip. Kinder beschreiben sich in diesem Alter unrealistisch positiv, da es ihnen nicht möglich ist, sich als gut und schlecht zu sehen.

Im Schulalter weitet sich das Umfeld auf Gleichaltrige aus. Soziale Vergleiche und damit die komparative Prädikatenselbstzuweisung werden relevant. Nun werden eigene Leistungen mit anderen Kindern verglichen, was sich auch nachteilig auswirken kann („Fischteich-Effekt“). Aber auch die Fremdeinschätzung durch Bezugspersonen gewinnt an Bedeutung. Dadurch werden auch die eigenen Einschätzungen zunehmend realistischer. Die hierarchische Struktur des Selbstkonzepts vollzieht eine wesentliche Entwicklung. Somit können Schulkinder positive und negative Aspekte des Selbstkonzepts integrieren und auf sich selbst beziehen, woraus sich ein realistisches Selbstbild entwickelt.

Im Jugendalter tritt eine erhöhte Selbstaufmerksamkeit und Selbstreflexion auf. Aus der eigenen Biographie und dessen Erfahrung wird neues Wissen zur eigenen Person gewonnen. Es bildet sich, durch vorangegangene, gegenwärtige und zukünftige Erfahrungen, ein Persönlichkeitskonzept aus, welches wieder das Selbstbild unterstützt. Jugendliche beschreiben sich anhand von Persönlichkeitseigenschaften und erklären ihre Handlungen danach. Außerdem beginnen sie sich in sozialen Rollen zu beschreiben. So sind sie in ihrem engen Freundeskreis liebevoll, im Umgang mit anderen jedoch oft rabiat. Dies dient dazu, die richtige Identität zu finden.

In der Pubertät rückt zunehmend das Körperselbstkonzept in den Mittelpunkt. Hierbei unterscheiden sich die Mädchen von den Jungen, denn diese sehen sich anders. Während Mädchen eher ein negatives Selbstbild haben, besitzen Jungen ein positives (vgl. ebd.: 174). Auch das Abkapseln vom Elternhaus spielt eine wichtige Rolle. Durch das Selbstwählen der Erfahrungsräume können sie mehr über sich selbst bestimmen. Trotzdem ist die Verbundenheit mit den Eltern sehr wichtig, daher sollte eine Balance gefunden und unterstützt werden.

2.2.3 Die entwicklungspsychologische Perspektive

Zum Schluss dieses Absatzes möchten wir noch kurz auf die entwicklungspsychologische Sicht eingehen. Der Zusammenhang zwischen Selbstkonzept und Selbstwert scheint komplex zu sein. Studien haben das überraschende Ergebnis geliefert, dass Personen mit einem niedrigen Selbstwert nicht unbedingt ein negatives Selbstkonzept besitzen. Wahrhaftig wissen diese Personen wenig über sich selbst und haben daher eine größere Instabilität und Unsicherheit. Der Entwicklungsverlauf über das Kindes- und Jugendalter zeigt durch die oben genannten Faktoren eine kontinuierlich absinkende Kurve des Selbstwertes. Diese Kurve findet in der Jugend ihren Tiefpunkt, dabei spielen geschlechtsspezifische Sozialisationsbedingungen und biologische Faktoren eine Rolle (vgl. ebd.: 175f.).

Zimmermann, Copeland, Shope und Dielman konnten 1997 vier typische Entwicklungsverläufe des Selbstwertes zeigen. Abgesehen von einem beständigen hohen beziehungsweise niedrigen Selbstwert scheint es Gruppen zu geben, in denen eine Steigerung beziehungsweise ein Absinken des Selbstwertes stattfindet. Es gibt Hinweise darauf, dass bei der Entwicklung des Selbstwertes deutliche Unterschiede existieren. Ein kontinuierlich abfallender Selbstwert hat gravierende Folgen für die weitere psychosoziale Entwicklung. Deswegen ist genau in diesem Zeitpunkt eine entsprechende Interventionsmaßnahme zur Verbesserung des Selbstwertes sehr günstig, dadurch wird eine Stabilisierung eines negativen Selbstwerts in der Jugend verhindert.

2.2 Stationäre Jugendhilfe als eine Form staatlicher Hilfen zur Erziehung

2.2.1 Klientel

Die Heranwachsenden, die in einem Heim untergebracht werden, sind heute nur noch zu einem Bruchteil Waisenkinder. Heime haben heute weder etwas mit den Armen- und Waisenhäusern zu tun, wie sie zu Zeiten August Hermann Franckes existierten, noch mit kasernenartigen Massenaufbewahrungsstätten, wie es zwischen der Nachkriegszeit und den 1980er Jahren die Regel war. Laut statistischem Bundesamt bezogen 60 % der Eltern von Heimkindern oder sie selbst staatliche Transferleistungen (u.a. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe) (vgl. destatis.de (07.01.2010), Zugriff: 15.08.2011). Dennoch muss auch klar sein, dass Heimunterbringung kein reines schichtspezifisches Problem mehr ist. Es sind eben nicht ausschließlich Kinder aus einem bestimmten Milieu, sondern inzwischen Kinder aus allen Schichten betroffen.

Die Kinder haben zum Teil einen langen Leidensweg hinter sich, bevor sie überhaupt in eine Einrichtung der stationären Jugendhilfe aufgenommen werden. Viele entscheiden sich freiwillig, im Heim leben zu wollen, weil sie es zu Hause nicht mehr aushalten. In anderen Fällen halten die Kinder zu ihren Eltern und nehmen sie in Schutz, auch wenn es ihnen in ihrer Familie schlecht geht. Sie verstehen dann nicht, weshalb sie überhaupt in einem Heim leben müssen, sehen dies eher noch als Bestrafung an und sind mit der Umgewöhnung vollkommen überfordert. Diese Kinder werden zum Beispiel wegen Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) u.a. von Heimen nach § 42 SGB VIII in Obhut genommen, auch wenn es eine hohe Dunkelziffer unerkannter Fälle gibt und man in der Berichterstattung der Massenmedien den Eindruck gewinnen kann, dass diese Hilfe in der Not oft zu spät kommt (vgl. Schrader 1991: 291).[2]

Inobhutnahmen sind als vorübergehende Interventionsmöglichkeit gedacht, z. B. wenn in der Familie eine akute Krise auftritt, deren Lösung das Kind zu sehr belasten würde oder wenn sich währenddessen keine alternative Betreuungsmöglichkeit organisieren lässt. Beispiele: Suizid in der Familie, Kuraufenthalte bei Suchterkrankung der Eltern, langwierige heimatferne Rehabilitationsmaßnahmen in der Familie, aber auch Verwahrlosung, Prostitution der Mutter, Drogensucht, Gefängnisaufenthalt, etc.

Ist sichergestellt, dass sich die Situation in der Familie wieder gebessert hat und das Kindeswohl nicht gefährdet ist, wird eine Rückführung des Kindes in seine Herkunftsfamilie angestrebt.

Es gibt allerdings auch viele Fälle, in denen Kinder längerfristig oder für immer aus ihrer Familie genommen werden müssen und das Heim Familienersatz leisten muss. Einige Beispiele: schwere (psychische) Erkrankungen des Kindes selbst oder seiner Erziehungsberechtigten, Delinquenz, Vernachlässigung, andauernde Überforderung aufgrund devianten Verhaltens, Invalidität eines Elternteils, Misshandlungen, sexueller Missbrauch, Tod der Eltern, gesamtgesellschaftliche Nöte (vgl. Bowlby 2010: 71ff.).[3]

Es bietet sich heute ein breiter Fächer an Ursachen für eine Unterbringung in der stationären Jugendhilfe. Wenn die Familie versagt, greift der Staat in Form des Jugendamtes zum Schutz des Kindes in die elterliche Erziehung ein. Dabei gibt es differenzierte Hilfsangebote, die allesamt im SGB VIII unter den §§ 27-35 aufgelistet sind (näheres siehe 2.2.2).[4]

Die Veränderungsprozesse in der Heimerziehung nachzuzeichnen, würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen und kann nicht geleistet werden. Festzuhalten ist, dass in den letzten fünfundzwanzig Jahren ein Umdenken stattgefunden hat und pädagogische Konzepte auf den neuesten Stand gebracht wurden.

„Während früher die familienersetzende Funktion des Heimes durch weitgehende Isolation der Klientel, durch möglichst lange Unterbringungszeiten und vor allem auch durch das herabgesetzte Aufnahmealter (bereits von Geburt an) zu realisieren versucht wurde, ist heute der familienergänzende Erziehungsauftrag struktur- und konzeptbestimmend“, immer mit dem Ziel einer „baldmögliche[n] Rückführung des Heranwachsenden in die Familie“ (Schrader 1991: 285f.).

Durch die Einführung des neuen KJHG im Jahre 1990 wurde das System der Erziehungshilfen reformiert.[5] Man kann auch nicht davon ausgehen, dass das Heim die individuelle familiale Sozialisation fortführen kann, es ist äußeren (institutionellen) Zwängen unterlegen.

Es kommt zum typischen Problem jeder Institution. Die Kinder machen das Heim für eine bestimmte Zeit zum Mittelpunkt ihres alltäglichen Lebens (vgl. Rauschenbach, in: Bürger 2007: 9), der Heimerzieher wird dabei für das Kind zum Vater- oder Mutterersatz. Doch diese zentrale Bezugsperson kann als Arbeitnehmer in ein anderes Heim versetzt werden, einer anderen Betreuungsgruppe zugeteilt werden oder durch Verkleinerung aufgrund von Einsparungen entlassen werden oder aber ganze Heime werden geschlossen und Kinder werden weitergereicht. Institutionen sind immer von öffentlichen Gelder oder Spenden abhängig. Es wird im Schichtdienst gearbeitet, jeder ist austauschbar. Das Kind erhält einen neuen Betreuer, hat aber dadurch erneut einen Bruch in seiner Biographie zu verkraften. Es muss wieder neu Vertrauen fassen, sich an veränderte Bedingungen gewöhnen und gibt einen Teil gemeinsam erlebter Zeit auf (vgl. Schrader 1991: 141ff.). Um diesem künstlich erzeugten Problem entgegenzutreten, wurden neu gegründete Heime bewusst auf eine geringe Aufnahmekapazität ausgelegt.

„Kinder und Jugendliche haben in kleineren überschaubaren Einrichtungen die Chance, Strukturen vorzufinden, zu verändern und gemeinsam zu erleben, die aus der inneren Situation der Gruppe und aller ihrer Mitglieder entstanden sind. Übersichtliche Rahmenbedingungen begünstigen diesen Prozess, so dass keine Zwänge oder Forderungen, die institutionsgebunden wären, Platz greifen können. Kinder und Jugendliche, die so aufwachsen, haben den Vorteil, dass zu ihren bereits vorhandenen Problemen und Schwierigkeiten nicht noch gravierende neue […] aufgesetzt werden. Sie haben daher die Chance, innerhalb der toleranten Kleinatmosphäre eher ihre Störungen und Auffälligkeiten zu verringern“ (Günder, 1999: 115).

Dies konnten wir auch bei den beiden Heimen beobachten, die sich für diese Studie zur Verfügung gestellt haben (siehe 3.).

2.2.2 Rechtlicher Rahmen

Der rechtliche Rahmen für die Hilfen zur Erziehung ist im bereits angesprochenen SGB VIII/KJHG geregelt. Bedeutsam für unsere Arbeit ist dabei zunächst § 27, der allgemeine Festlegungen zu allen Formen der Erziehungshilfe beinhaltet. Hier wird u.a. geregelt, wem Hilfe gewährt wird, nach welchen grundlegenden Prinzipien gearbeitet wird und insbesondere, dass eventuell notwendige therapeutische Maßnahmen in den Leistungen der Hilfen zur Erziehung inkludiert sind und somit vom Staat mitfinanziert werden. Weiterhin ist der § 34 bedeutsam, welcher die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im Heim oder anderen betreuten Wohnformen regelt. Da eines der untersuchten Heime die in der Rechtssprache so genannten „ seelisch behinderte [n] oder von Behinderung bedrohte[n] Kinder und Jugendliche[n]“ (Hervorhebung J.I.) betreut, ist auch der sich damit befassende § 35a SGB VIII für den rechtlichen Rahmen relevant.

Originalzitat aus dem SGB VIII/KJHG:

§ 27 Hilfe zur Erziehung

(1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist

(2) Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden. Die Hilfe ist in der Regel im Inland zu erbringen; sie darf nur dann im Ausland erbracht werden, wenn dies nach Maßgabe der Hilfeplanung zur Erreichung des Hilfezieles im Einzelfall erforderlich ist

(2a) Ist eine Erziehung des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses erforderlich, so entfällt der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nicht dadurch, dass eine andere unterhaltspflichtige Person bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen; die Gewährung von Hilfe zur Erziehung setzt in diesem Fall voraus, dass diese Person bereit und geeignet ist, den Hilfebedarf in Zusammenarbeit mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach Maßgabe der §§ 36 und 37 zu decken

(3) Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen. Sie soll bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im Sinne des § 13 Abs. 2 einschließen

(4) Wird ein Kind oder eine Jugendliche während ihres Aufenthaltes in einer Einrichtung oder einer Pflegefamilie selbst Mutter eines Kindes, so umfasst die Hilfe zur Erziehung auch die Unterstützung bei der Pflege und Erziehung dieses Kindes.

[…]

§ 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform

Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie

1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder
3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten
Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.

[…]

§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche

(1) Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn

1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. § 27 Abs. 4 gilt entsprechend.

(1a) Hinsichtlich der Abweichung der seelischen Gesundheit nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Stellungnahme

1. eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
2. eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder
3. eines Arztes oder eines psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt, einzuholen. Die Stellungnahme ist auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information herausgegebenen deutschen Fassung zu erstellen [momentan ICD-10, Anm. J.I.]. Dabei ist auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht. Die Hilfe soll nicht von der Person oder dem Dienst oder der Einrichtung, der die Person angehört, die die Stellungnahme abgibt, erbracht werden.

(2) Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall

1. in ambulanter Form,
2. in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
3. durch geeignete Pflegepersonen und
4. in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet.

(3) Aufgabe und Ziel der Hilfe, die Bestimmung des Personenkreises sowie die Art der Leistungen richten sich nach § 53 Abs. 3 und 4 Satz 1, den §§ 54, 56 und 57 des Zwölften Buches, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden.

(4) Ist gleichzeitig Hilfe zur Erziehung zu leisten, so sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, sowohl die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen als auch den erzieherischen Bedarf zu decken. Sind heilpädagogische Maßnahmen für Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, in Tageseinrichtungen für Kinder zu gewähren und lässt der Hilfebedarf es zu, so sollen Einrichtungen in Anspruch genommen werden, in denen behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam betreut werden“ (Bundesministerium für Justiz (29.06.2011), Zugriff: 15.08.2011).

Neben der Heimunterbringung gibt es noch alternative staatliche Hilfsleistungen (siehe Abb. 4), die je nach Notwendigkeit beratend und familienunterstützend (ambulant), familienergänzend (teilstationär) oder familienersetzend (vollstationär) wirken:

- Erziehungs-, Familien- und Jugendberatung (§28)
- Soziale Gruppenarbeit (§29)
- Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (§30)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§31)
- Erziehung in einer Tagesgruppe (§32)
- Vollzeitpflege (§33)
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§35)

An dieser Stelle wird auf die knappe, aber umfassende Darstellung der „Hilfen zur Erziehung“ von Richard Günder (1999) verwiesen sowie auf das „Lehrbuch Kinder- und Jugendhilfe“ von Regina Rätz-Heinisch, Wolfgang Schröer und Mechthild Wolff (2009), welches systematisch in die Grundlagen, Handlungsfelder, Strukturen und Perspektiven der Kinder- und Jugendhilfe einführt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4 Übersicht über die Hilfen zur Erziehung (Statistisches Bundesamt (2008): 24, Zugriff: 15.08.2011).

2.2.3 Fallzahlen und Unterbringungskosten

Die Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung ist kostenfrei und stellt eine staatliche Leistung dar, die auf dem Subsidiaritätsprinzip beruht. Bin ich als Vater oder Mutter nicht dazu in der Lage, mein Kind eigenverantwortlich zu erziehen und dafür zu sorgen, dass es sich altersgerecht entwickeln kann, stehen mir in einer solchen Notsituation kostenlose Hilfeleistungen zur Verfügung.

Trotzdem kosten diese Leistungen Geld. In Zeiten „knapper Kassen“, wird überall nach Einsparungsmöglichkeiten gesucht und so liegt der Verdacht nahe, dass das Heim als teuerste Unterbringungsform nicht an erster Stelle der Hilfemaßnahmen steht. Es wird jedoch durch das Jugendamt und das Familiengericht in jedem Einzelfall geprüft, ob eine Heimunterbringung angezeigt ist oder es ausreicht, wenn man das Kind bei seinen Eltern belässt und ambulante, familienunterstützende Lösungen zum Einsatz bringt.

Über die Arbeitsbelastung eines Jugendamt-Mitarbeiters beziehungsweise die durchschnittliche Höhe der zu bearbeitenden Fälle kamen wir bei unseren Recherchen auf keine Ergebnisse, wohl weil die Jugendämter auf kommunaler Ebene organisiert sind und die sozialen Strukturen in jeder Stadt verschieden sind. Eine durchschnittliche Arbeitsbelastung angeben zu wollen, wäre deshalb wahrscheinlich nicht zweckhaft. Es bleibt allerdings fragwürdig, ob diese individuellen Überprüfungen des Einzelfalles angemessen durchgeführt werden können, führt man sich vor Augen, dass „für rund 509.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland […] im Jahr 2009 eine erzieherische Hilfe durch das Jugendamt oder in einer Erziehungsberatungsstelle begonnen [hat]“ (Statistisches Bundsamt (2011b): 6).

Den größten Anteil der neu gewährten Erziehungshilfen machte mit 66 % (= 304.000 Heranwachsende) die Erziehungsberatung aus. Ungefähr 102.000 Kindern und Jugendlichen kam in 53.000 Familien eine familienorientierte Hilfe zugute. Über 49.000 Heranwachsende wurden neu in Vollzeitpflege untergebracht, das heißt entweder in Heimerziehung oder anderen betreuten Wohnformen (Pflegefamilie, Wohngruppen, Psychiatrische Kliniken etc.). Man konnte einen Zuwachs von drei tausend stationären Hilfen gegenüber 2008 verzeichnen (ebd.). Das wurde vor allem auf einen Anstieg von Kindeswohlgefährdung zurückgeführt. Darüber, ob diese doch eher traurige Bilanz auch verdeutlicht, dass die Jugendämter sensibler in ihrer Einzelfallbegutachtung geworden sind, lässt sich nur spekulieren.

Aus der Statistik lässt sich ein klarer Trend ablesen. Mittlerweile sind die Hilfen zur Erziehung, gleich nach den Kosten für die Kindertagesbetreuung, der zweitgrößte, aber auch der zweitteuerste Aufgabenbereich in der Kinder- und Jugendhilfe (vgl. Rauschenbach 2007: 16). Sowohl die Inobhutnahmen, aus welchen oftmals längerfristige Heimunterbringungen erwachsen, als auch die Heimunterbringungen sind in den letzten Jahren konstant gewachsen. Der mit 16 % am meisten genannte Grund für den Beginn einer Heimerziehung war dissoziales Verhalten von Heranwachsenden. Dies umfasst vor allem Isolation, Weglaufen, Begehen von Straftaten, Drogen- oder Alkoholkonsum (a.a.O.). Aus der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe (Statistisches Bundesamt (2011b): 6) ist entnehmbar, dass in Deutschland zum 31.12.2009 insgesamt 60.902 Hilfen zur Erziehung nach § 34 SGB VIII liefen. Davon sind 30.493 Hilfen beendet worden und 34.125 neu begonnen worden.

Für die Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige sowie für die Inobhutnahme wurden 2,65 Mrd. Euro ausgegeben. Leider lässt sich aktuell kein pauschaler Durchschnitt pro Kopf berechnen. Man kann im Trend erkennen, dass über den Zeitraum 1991 – 2009 die Ausgaben für diesen Bereich seit 2004 unterhalb der 3 Mrd. Euro Marke liegen und sich seit 2005 zwischen 2,7 und 2,6 Mrd. Euro einpegeln. In den Jahren davor lagen die Kosten bei durchschnittlich 3,85 Mrd. Euro (vgl. Statistisches Bundesamt (2011a): 39ff.).

Bei Rauschenbach (2007: 16) findet sich folgende Schätzung der Unterbringungskosten: „Wenn man ganz schematisch Hilfen zu Kosten ins Verhältnis setzt, so ergibt sich ein Durchschnittswert für die Hilfen nach Paragraph 34 SGB VIII von knapp 35.000 Euro pro Hilfe im Jahr beziehungsweise von zirka 2.900 Euro pro Monat.“ Dabei bezieht er sich auf die unter 18-Jährigen. „Addiert man dabei die nicht über die Leistungs- und Entgeltvereinbarungen abgedeckten Ausgaben hinzu, so kommt man auf eine Größenordnung von etwa 38.000 Euro pro Hilfe und Jahr beziehungsweise rund 3200 Euro pro Monat.“ Nach einer Befragung der Verantwortlichen ergab sich in den zehn größten Kommunen ein durchschnittlicher Tagessatz von 112 Euro, was 3400 Euro pro Hilfe und Monat ergibt. Bei freien Trägern kämen zusätzliche Eigenanteile oben drauf. Man könne daher von durchschnittlichen Kosten in Höhe von 35.000 – 41.000 Euro pro Kind im Jahr ausgehen. Die meisten Kinder in der Heimerziehung verbleiben dort 21 Monate.

„Hilfen zur Erziehung weisen im Durchschnitt erst nach dem zweiten Jahr der Hilfe nachweisbare Erfolge auf, die im dritten Jahr noch weiter ansteigen. Dem widerspricht die oftmals vorgefundene Praxis, aus Kostengründen von Beginn an festzulegen, Erziehungshilfen schon nach kürzerer Zeit zu beenden“ (Macsenaere, Herrmann 2004, 39, zit. n. Günder 2011: 86).

Es entstehen also enorme Kosten, die sich lohnen transparent zu machen, nicht zuletzt, um zu verstehen, in welchem Zusammenhang eine Diskussion über die Angemessenheit und die Auswirkungen der Heimunterbringung auf die Psyche der Heranwachsenden steht. Es stellt sich die Frage, wodurch diese Kosten entstehen und ob eine qualitativ hochwertige Betreuung und Erziehung immer auch mit hohen Kosten einhergehen muss.

3. Kurzportraits

3.1 Kinderheim „Reisersches Tal“ in Reiser

Am 01.04.1995 eröffnete das Kinderheim als eines der ersten vollstationären Einrichtungen dieser Art in Thüringen. Es bietet Platz für bis zu 20 Kinder aller Altersstufen und nimmt sowohl Kinder nach § 34, als auch seelisch behinderte Kinder nach § 35a KJHG auf.

Das Kinderheim liegt mitten in einem Wald des Unstrut-Tales. Diese Lage ist ganz bewusst gewählt, denn hier ist nicht nur die nötige Ruhe, sondern auch der Raum für die verschiedensten Freizeitaktivitäten. Die nahe gelegene Unstrut und der erst vor kurzen neu gestaltete Grillplatz sind ideal zum Baden und Grillen im Sommer geeignet. Die Schulen und Kindergärten erreichen die Kinder durch den täglichen Transfer mit dem heimeigenen Kleinbus oder PKW. Aufgrund der etwas entlegenen Lage ist es kaum möglich, dass die Kinder zum Beispiel Schulfreunde mitbringen oder Hausaufgaben (zum Beispiel: Referate) in einer Gruppe erarbeitet werden können, auch wenn dem von Seiten der Heimleitung nichts im Wege stünde. Die Heimkinder haben daher vorwiegend in der Schule die Möglichkeit, mit ihren Freunden Kontakt zu haben, bleiben aber ansonsten unter sich. Das kulturelle Angebot ist für die Kinder dennoch gesichert. Die Kreisstadt Mühlhausen ist nicht weit entfernt und bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Mitgliedschaft in Vereinen.

Auf dem Heimgelände befinden sich, neben einem Basketballplatz und einem kleinen Spielplatz, auch eine Kleintierhaltung mit einem Hund, zwei Katzen und Kaninchen. Diese werden in die Therapie und Förderung der Kinder einbezogen. Die Pflege der Tiere wird zusammen mit den Kindern bewerkstelligt.

In Absprache mit den Kindern, Jugendlichen, Eltern und dem Jugendamt werden folgende therapeutische Maßnahmen eingesetzt:

- Heilpädagogische Übungsbehandlungen (Schwerpunktsetzung in den Bereichen Kunst und Musik sind möglich)
- Heilpädagogische Sprachbehandlung
- Personenzentrierte Kinder- und Jugendtherapie
- Soziales Verhaltenstraining
- Anti-Aggressionstraining (AAT) nach Petermann & Petermann
- Arbeits- und Sozialtraining nach Petermann & Petermann
- Konzentrations- und Aufmerksamkeitstraining
- Sensomotorische Wahrnehmungsförderung nach M. Frostig
- Ergotherapie (einzeln oder im Gruppenverband)
- Psychomotorische Übungsbehandlung
- Therapeutisches Reiten
- Entspannungsverfahren (zum Beispiel: autogenes Training)
- Snoezelen im eigenen Snoezelen-Raum
- Qualifizierte Hausaufgabenbetreuung / Schulförderung
- Elternberatung und Einbeziehung der Eltern in die Therapie

Jenseits der therapeutischen Maßnahmen finden sich aber auch alltägliche Freizeitangebote. Neben den oben schon erwähnten, zählen auch Fahrradfahren, Tischtennis, spezielle Angebote innerhalb der Gruppen und kleinere Ferienaufenthalte dazu. Auch Feste und Feiern, wie Geburtstage, Weihnachten etc. werden gefeiert, ganz im Sinne des familienorientierten Ansatzes. Ein ganz besonderer Höhepunkt ist der jährliche 14-tägige Urlaubsausflug.

Das Ziel der Arbeit in Reiser ist grundsätzlich die Rückführung der Kinder und Jugendlichen in ihre Ursprungsfamilien. Dies geschieht, sobald die Verhaltensprobleme gemindert sind, eventuelle Medikationen (soweit es möglich ist) reduziert worden, die schulischen Grundlagen verbessert worden sind und die Eltern sich wieder der Erziehung ihrer Kinder widmen können. Neben diesen Zielen verfügt das Kinderheim auch über eine Möglichkeit der Verselbstständigung. Für diese gibt es spezielle Wohnungen im Dachgeschoss, in welchem die Jugendlichen Schritt für Schritt mehr Verantwortung übertragen bekommen.

Im Kinderheim Reiser wird bewusst familienorientiert gearbeitet. Dies wird durch verschiedene Punkte realisiert. In einer Gruppe befinden sich nicht mehr als sechs Kinder unterschiedlichen Geschlechts. Jede Gruppe besitzt eine eigene Küche und einen eigenen Ess- und Wohnbereich. Es werden Rituale gepflegt, wie das gemeinsame Essen oder das abendliche zu Bett bringen. Auch werden freizeitliche Aktivitäten immer gemeinsam besprochen.

Im Heim arbeiten ausschließlich qualifizierte Fachkräfte, um dem heilpädagogischen-therapeutischen Konzept gerecht zu werden. Außerdem gibt es eine eigene Köchin, einen Hausmeister, Kraftfahrer, Nachtwachen mit pädagogischer Qualifikation und Praktikanten. Jeder Mitarbeiter wird in regelmäßigen Abständen weitergebildet; damit wird erreicht, dass jedem Kind die nötige Aufmerksamkeit und Förderung zukommt.

[...]


[1] Wir haben uns darauf geeinigt, auf das Gendern (zum Beispiel: HeimbewohnerIn) zu verzichten. Stattdessen wechseln sich männliche und weibliche Formen ab, sodass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Bezeichnungen entsteht und die Lesbarkeit nicht beeinflusst wird. Soweit nicht ausdrücklich nur ein bestimmtes Geschlecht gemeint ist, soll bei jeder Bezeichnung immer das jeweils andere Geschlecht mitgedacht werden.

[2] Ein Beispiel für einen solchen Bericht findet sich unter folgendem Internet-Link: http://www.focus.de/panorama/welt/kinder_aid_228500.html (Zugriff: 24.07.2011).

[3] Dort widmet sich Bowlby in einem Kapitel der Frage warum Familien versagen können.

[4] Das Achte Sozialgesetzbuch ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), sodass beide Begriffe synonym verwendet werden.

[5] Dazu ein guter Überblick bei Schrader 1991: 294ff..

Ende der Leseprobe aus 84 Seiten

Details

Titel
Zum Selbstkonzept Heranwachsender in der stationären Jugendhilfe
Untertitel
Inwieweit wirkt sich die Heimunterbringung aus Sicht der Heranwachsenden auf ihre sozial-emotionale Entwicklung aus?
Hochschule
Universität Erfurt  (Sonder- un Sozialpädagogik)
Veranstaltung
Sonderpädagogisches Forschungspraktikum
Note
1,3
Autoren
Jahr
2011
Seiten
84
Katalognummer
V203335
ISBN (eBook)
9783656298717
Dateigröße
987 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Qualitative Interviewstudie mit Jugendlichen. Diese Version enthält aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Transkripte der durchgeführten Interviews. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Schlagworte
selbstkonzept, heranwachsender, jugendhilfe, inwieweit, heimunterbringung, sicht, heranwachsenden, entwicklung
Arbeit zitieren
B.A. Johannes Ilse (Autor:in)Anika Pohl (Autor:in), 2011, Zum Selbstkonzept Heranwachsender in der stationären Jugendhilfe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/203335

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Zum Selbstkonzept Heranwachsender in der stationären Jugendhilfe



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden