Aktuelle Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung

Qualität und Quantität (in Bremen)


Hausarbeit, 2009

19 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Grundlagen der Kindertagesbetreuung
2.1 Die Rechtliche Verankerung
2.2 Die Träger von Kindertageseinrichtungen
2.3 Die Finanzierung
2.4 Die verschiedenen Formen der Kindertagesbetreuung

3. Aktuelle Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung
3.1 Der Themenschwerpunkt der Qualität
3.2 Und die Quantität?

4. Politische Maßnahmen

5. Umsetzung und Vorgehen in Bremen

6. Zusammenfassung und abschließende Betrachtung

1. Einleitung:

Wenn von Kindertagesbetreuung die Rede ist, muss immer auch berücksichtigt werden, dass es sich dabei nicht um einen fest definierten Begriff handelt, sondern dass sich die Vorstellungen darüber, wer wo und vor allem auch wie betreut werden soll, im Laufe der Jahre gewandelt hat. Die Ursachen dafür liegen unter anderem darin, dass sich die Gesellschaft in der Form gewandelt hat, dass immer mehr Frauen in den Arbeitsmarkt drängen und eine höhere Quantität an Kindertageseinrichtungen erforderlich ist. Zudem darf auch der internationale Kontext nicht außer Acht gelassen werden, denn viele Staaten haben zu einem sehr frühen Zeitpunkt einen anderen Weg als Deutschland eingeschlagen und einen anderen Fokus in der Kindertagesbetreuung gesetzt. Dass die Ergebnisse in manchen Fällen durchaus positiv bewertet wurden und sich in zum Teil auch förderlich auf die Geburtenrate ausgewirkt haben, ist auch Wissenschaftlern und Politikern in Deutschland nicht verborgen geblieben, so dass auch hier ein Einfluss auf die nationale Diskussion festgestellt werden kann. Weiterhin hat die Wiedervereinigung dazu geführt, dass zwei bis dahin sehr unterschiedliche Systeme der Kindertagesbetreuung zusammengeführt wurden und Bemühungen zur Angleichung unternommen wurden. Diese Aspekte werden im weiteren Verlauf der Ausarbeitung noch von Bedeutung sein. Ein anderer Punkt ist die Qualität der Kindertagesbetreuung. Nicht erst seit PISA haben sich die Vorstellungen darüber, was die verschiedenen Einrichtungen leisten sollen, in erheblichem Maße verändert. Dies unterstreicht, dass sich der Sektor der Kindertagesbetreuung stetig gewandelt hat.

Das Ziel dieser Ausarbeitung soll es sein, die Entwicklungen in den letzten grob zehn Jahren zu veranschaulichen und aufzuzeigen, was heute von Kindertagesbetreuung erwartetet wird und welche Anforderungen an sie gestellt werden. In einem nächsten Schritt gilt es dann zu überprüfen, wie die inhaltlichen und konzeptionellen Neuausrichtungen in der Praxis umgesetzt werden, wobei dies anhand des Fallbeispiels der Stadt Bremen geschehen soll.

2. Die Grundlagen der Kindertagesbetreuung

Im folgenden Abschnitt sollen zunächst einige Fakten wie der rechtliche Rahmen, die verschiedenen Träger der Kindertagesbetreuung, deren unterschiedliche Formen und die Finanzierung vorgestellt werden.

2.1 Die Rechtliche Verankerung

Die gesetzliche Grundlage für die Kindertagesbetreuung liefert das Achte Sozialgesetzbuch, genauer gesagt das Kinder- und Jugendhilfegesetz aus dem Jahr 1990. Darin heißt es, dass unter Kindertagesbetreuung die Betreuung von Kindern für einen Teil des Tages oder den gesamten Tag zu verstehen ist, wobei als Kindjede Person definiert wird, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vgl. SGB VIII: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, § 22). Weiterhin ist dort festgehalten, dass unter Tageseinrichtungen solche Institutionen zu verstehen sind, „in denen sich Kindern für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden“ (vgl. ebd.). Für nähere Eingrenzungen hinsichtlich der Tageseinrichtungen ist dasjeweilige Landesrecht verantwortlich. Diese Einrichtungen sollen

1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,
3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können (vgl. ebd.).

Zudem ist geregelt, dass Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege als eine Leistung der Jugendhilfe anzusehen ist, die auch von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und / oder Trägern der freien Jugendhilfe wahrgenommen werden (vgl. Vogelsberger 2002, S. 20). Diese sind dazu angehalten, eine pädagogische Konzeption als Grundlage für die Erfüllung des Förderungsauftrages vorzulegen sowie ihre Arbeit in den Einrichtungen zu evaluieren (vgl. SGB VIII: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, § 22a). Zusätzlich dazu werden in dieser rechtlichen Grundlage die Förderung in der Kindertagespflege (§23), der Anspruch aufFörderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (§ 24) und die Übergangsregelung und der stufenweise Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren (§ 24a) geregelt.

Hervorzuheben ist, dass ein Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung einen rechtlichen Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung hat. Für alles, was darüber hinausgeht, ist lediglich vorgesehen, dass die Träger für ein „bedarfsgerechtes“ Angebot an Plätzen sorgen sollen. Auch müssen demnach bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein unter dreijähriges Kind in einer Tageseinrichtung gefördert wird. Daraus lässt sich schließen, dass der familiären Betreuung von Kindern diesen Altersbereiches Vorrang eingeräumt wird. Dennoch wurde erkannt, dass ein Ausbau an Betreuungsangeboten für diese Altersgruppe von Nöten ist und eine solche wurde auch angestrebt. Ab dem Jahr 2013 wird dann auch hier ein Rechtsanspruch gültig. Dieser Aspekt wird im weiteren Verlauf dieser Ausarbeitung noch zur Sprache kommen.

2.2 Die Träger von Kindertageseinrichtungen

Auf der lokalen und kommunalen Ebene sind die Jugendämter für die Verwaltung der Betreuungsangebote verantwortlich (vgl. Altgeldu.a. 2009, S. 44). Was die Institutionen angeht, gibt es eine Vielzahl von Anbietern, die im Sektor der Kindertagesbetreuung aktiv sind. Diese verfügen über unterschiedliche Wertorientierungen und konzentrieren sich auf verschiedene Inhalte, Methoden und Arbeitsformen. Wesentlich ist, dass die Leistungen von Trägern der freien und der öffentlichen Jugendhilfe erbracht werden (vgl. Vogelsberger 2002, S.21). Besonders hervorzuheben sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie die aufBundesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Vogelsberger betont, dass sich die genaue Definition von öffentlichen und freien Trägern aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetzt ergibt, wobei grundsätzlich festzuhalten sei, dass eine Zusammenarbeit beider Träger gefordert wird (vgl. ebd., S. 22). Neben diesen Anbietern von Kindertagesbetreuung gibt es noch Elterninitiativen, Selbsthilfegruppen, private Einrichtungen und betriebliche Kinderbetreuungsangebote.

2.3 Die Finanzierung

Durch die föderale Struktur in Deutschland und die Verantwortlichkeit der Bundesländer für die Umsetzung der Angebote in der Kindertagesbetreuung gibt es kein einheitliches Finanzierungskonzept in diesem Feld. Dennoch haben Altgeld u.a. in allen Fällen vier

Hauptakteure im Rahmen der Finanzierung von Kindertagesbetreuung festgestellt. Diese setzt sich ihrer Ansicht nach aus Landeszuschüssen, Zuschüssen der Gemeinden bzw. der örtlichen Träger der Jugendhilfe, Eigenanteilen der Träger und Elternbeiträgen zusammen (vgl. Altgeld u.a. 2009, S. 47). In diesem Kontext muss hervorgehoben werden, dass besonders die Höhe der Elternbeiträge von derjeweiligen Betreuungseinrichtung festgelegt wird und daher stark variieren kann. „Die Zuschüsse an die Träger von Einrichtungen werden in der Regel aufder Basis von Mindeststandards (Qualifikation der Mitarbeiter, Personalschlüssel) berechnet. Einen Anspruch aufLandesförderung haben in der Regel kommunale Einrichtungen sowie Einrichtungen von anerkannten Trägern derfreien Jugendhilfe“ (ebd.). Zudem lassen sich zwei unterschiedliche Trends hinsichtlich der Finanzierungsstrukturen feststellen, nämlich das Modell der kindbezogenen und das der gruppenbezogenen Finanzierung (vgl. ebd.).

Weiterhin ist auch eine Kombination zwischen beiden Förderungsmodellen möglich.

2.4 Die verschiedenen Formen der Kindertagesbetreuung

In diesem Abschnitt sollen in Kürze die verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Als erstes sind die Kinderkrippen zu nennen. Dabei handelt es sich um Einrichtungen zur Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern bis drei Jahren. In diesem Fall wird sich also bewusst auf eine bestimmte Altersgruppe konzentriert. Sie war gerade deshalb lange Zeit vor allem mit einem negativen Bild behaftet, da vielfach, auch innerhalb der Politik, die Ansicht vorherrschte, dass Kinder diesen Alters rund um die Uhr von ihrer Familie versorgt werden und nicht „weggegeben“ werden sollten (vgl. u.a. Vogelsberger 2002, S. 26). Wie der Stellenwert der Krippen zum heutigen Zeitpunkt einzuordnen ist, soll im weiteren Verlauf noch diskutiert werden.

Demgegenüber ist es beim Kindergarten so, dass dieser als „sozialpädagogische Bildungseinrichtung für Drei- bis Sechsjährige, die von Kindern verschiedener Herkunft regelmäßigfür mehrere Stunden täglich besucht wird“ anerkannter ist und einen hohen Stellenwert eingenommen hat (vgl. ebd., S. 29). Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang besonders die Altersbeschränkung und die Definition als Bildungseinrichtung. Es geht in diesem Fall also nicht mehr nur um „bloße“ Betreuung, sondern es werden inhaltliche Forderungen und Ansprüche formuliert. Auch der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, der seit 1996 gilt, unterstreicht den Stellenwert, der dieser Institution eingeräumt wird.

[...]

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Aktuelle Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung
Untertitel
Qualität und Quantität (in Bremen)
Hochschule
Universität Bremen  (Zentrum für Sozialpolitik)
Note
2,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
19
Katalognummer
V202101
ISBN (eBook)
9783656282143
ISBN (Buch)
9783656282402
Dateigröße
398 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kindertagesbetreuung, Ausbau und Qualität, Bremen
Arbeit zitieren
M.A. Björn Steinhardt (Autor:in), 2009, Aktuelle Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/202101

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