Existenzgründung mit Franchisesystemen


Hausarbeit, 2003

29 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

Einleitung

1. Grundlagen und begriffliche Abgrenzung
1.1 Definition
1.2 Geschichtliche Entwicklung des Franchising
1.3 Formen des Franchising
1.3.1 Waren- oder Produktfranchising
1.3.2 Leistungsprogrammfranchising

2. Der Franchisevertrag
2.1 Pflichten des Franchisegebers
2.1.1 Gebietsschutz
2.1.2 Werbung
2.1.3 Liefergarantie
2.1.4 Geschäftseinrichtung und Grundausstattung
2.1.5 Überlassung eines Lagers
2.1.6 Allgemeine Beratung und System-Handbuch
2.1.7 Finanzberatung
2.1.8 Weitere Pflichten des Franchisegebers
2.2 Pflichten des Franchisenehmers
2.2.1 Warenbezugsbindung
2.2.2 Erschließung des Vertragsgebietes
2.2.3 Richtlinien zur Einhaltung der Einheitlichkeit
2.2.4 Informationspflicht
2.2.5 Arbeitszeit
2.2.6 Kontrolle von Belegen
2.2.7 Zahlungspflichten und Entgeltregelungen
2.2.8 Weitere Pflichten des Franchisenehmers

3. Franchising als Möglichkeit zur Existenzgründung
3.1 Die Auswahl des geeigneten Franchisegebers
3.2 Vorteile für einen Existenzgründer
3.3 Nachteile für einen Existenzgründer

Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Das Prinzip des Franchising

Abb. 2: Branchenentwicklung im Franchising

Abb. 3: Die TOP-20 Franchising-Hitparade 2002

Abb. 4: Struktur der deutschen Franchise-Wirtschaft nach der Höhe der minimalen Investition 2001

Einleitung

Immer mehr Personen die sich als Unternehmensgründer selbständig machen wollen, vertrauen auf ein System der Kooperation. Das Konzept des Franchising ist inzwischen in fast allen Ländern präsent. Weltweit sind es bereits über 800.000 Franchisenehmer die mit über 12.000 Franchisegebern zusammenarbeiten. Die USA liegt mit mehr als 500.000 Franchisesystemen dabei an der Spitze. Aber auch in Deutschland gibt es einen rapiden Zuwachs und das in sämtlichen Marktbranchen. Selbst durch die allgemeine Konjunkturschwäche im letzten Jahr zeigte sich die Franchisewirtschaft relativ unberührt.[1]

Zunehmend entdecken Grossunternehmen wie Siemens, Swatch/Daimler Chrysler und Quelle die Vertriebsform des Franchising, um im globalen Wettbewerb zu bestehen und sich in neuen Märkten zu etablieren.[2] An dieser Stelle stellt sich die Frage was ein Franchisekonzept so attraktiv macht für ein Unternehmen. Vorteile gibt es viele.

Für Unternehmen bietet das Franchising eine relativ sichere Form der Expansion die einen zentralen Vorteil darstellt. Eine Sicherstellung von Leistungsstandards ist allerdings nur möglich, wenn geeignete Kooperationspartner gefunden werden. Anders als zum Beispiel bei der Erweiterung über Filialen gehen Franchisenehmer in der Regel mit sehr hoher Motivation und entsprechend hohem Einsatz an die Arbeit. Denn je höher der Umsatz, desto höher auch der Gewinn für den Franchisenehmer. Ein weiterer Vorteil für den Franchisegeber ist die Kontrolle über den Kurs seines Unternehmens und der große Handlungsspielraum, die der Franchisegeber weiterhin durch verbindliche Vorgaben behält. Die Erfolgsaussichten dabei sind abhängig von Geschick des Franchisegebers bei der Vertragsgestaltung und dem ständigem Kontakt zu dem Franchisenehmer. Laufende Betriebskosten sind für den Franchisegeber gering und durch die Standardisierung von Gebäuden, Waren und Dienstleistungen, Betriebsführungsmethoden etc. können erhebliche Rationalisierungseffekte erzielt werden.[3]

Um diese Vorteile voll zu nutzen ist es wichtig, so eng und harmonisch wie möglich mit dem Franchisepartner zusammen zu arbeiten. Denn je enger ein Unternehmen mit seinen Partnern zusammenarbeitet, desto kräftiger tritt das gesamte System als Einheit im Markt auf. Gerade durch die Vielzahl der kooperierenden Unternehmen wird es auf dem Markt immer schwieriger, sich gegen Mitbewerber zu behaupten.[4]

Wo liegen hingegen die Vorteile für einen Unternehmensgründer, sich mit einem Franchisesystem selbständig zu machen? Jede Kooperation bedeutet schließlich auch eine Aufgabe von Autonomie und Freiheitsgraden. Um eine Kooperation einzugehen, bedarf es der Überzeugung, dass man bestimmte Aufgaben innerhalb einer Kooperation besser bewältigen kann als allein. Franchising beruht hier im Wesentlichen auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit, dies ist das Rückgrat einer funktionsfähigen Kooperation. Jeder gibt dabei ein Stück seiner Selbständigkeit und jeder erbringt Leistungen. Die Kooperation muss allen Beteiligten wirtschaftliche Vorteile bringen.[5]

Die Fragestellungen, die es in dieser Arbeit zu untersuchen gilt ist, für wen sich solch eine Art der Kooperation auszahlt und ob das Franchising für jeden geeignet ist der den Sprung in die Selbständigkeit wagen möchte.

Dazu werden zunächst Definitionen und die geschichtliche Entwicklung näher betrachtet. Anschließend wird eine Einteilung des Franchising in verschiedene Formen des Systems vorgenommen. Der zweite Teil dieser Arbeit beschäftigt sich mit dem Franchisevertrag, was einhergeht mit der Herausarbeitung der verschiedenen Pflichten, die die Vertragspartner erfüllen müssen. Im dritten Teil werden schließlich Aspekte der Existenzgründung im Franchising näher betrachtet und die daraus folgenden Vor- und Nachteile für einen Existenzgründer.

1. Grundlagen und begriffliche Abgrenzung

1.1 Definition

Bei der Abgrenzung des Begriffes gibt es eine Schwierigkeit, die darin begründet liegt, dass es im Laufe der Zeit unterschiedliche Zuordnungen von Kooperationssystemen zum Franchising gab.

Das Franchising kann als ein Kooperationskonzept beschrieben werden, bei dem ein Unternehmen den Absatz seines Produkts oder Dienstleistung einer begrenzten Zahl von Vertragspartnern überlässt.[6] Die kooperierenden Unternehmen werden als Franchisegeber und Franchisenehmer bezeichnet. Die Franchisenehmer sind rechtlich selbständig und tragen allein das Geschäftsrisiko. Durch den Unternehmensnamen und das gemeinsame Erscheinungsbild bleiben sie jedoch nach außen hin mit dem Franchisegeber verbunden. Ein Franchisevertrag regelt die Verbindung nach innen. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sind hierin geregelt.[7]

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. erstellte folgende offizielle Definition.

„Franchising ist ein vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbstständiger Unternehmer auf der Basis eines vertraglichen Dauerschuldverhältnisses. Dieses System tritt auf dem Markt einheitlich auf und wird geprägt durch das arbeitsteilige Leistungsprogramm der Systempartner sowie durch ein Weisungs- und Kontrollsystems zur Sicherstellung eines systemkonformen Verhaltens. Das Leistungsprogramm des Franchise-Gebers besteht aus einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, dem Nutzungsrecht an Schutzrechten, der Ausbildung des Franchise-Nehmers und der Verpflichtung des Franchise-Gebers, den Franchise-Nehmer laufend und aktiv zu unterstützen und das Konzept ständig weiterzuentwickeln. Der Franchise-Nehmer ist im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig; er hat das Recht und die Pflicht, das Franchise-Paket gegen Entgelt zu nutzen. Als Leistungsbeitrag liefert er Arbeit, Kapital und Information.“[8]

Eine europaweit gültige Definition gibt es jedoch nicht Übereinstimmungen gibt es nur in Kernelementen, die beim Franchising vorhanden sein müssen.[9]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Das Prinzip des Franchising[10]

Franchisesysteme haben im Allgemeinen folgende charakteristische Merkmale. Es existiert eine dauerhaft angelegte Zusammenarbeit selbständiger Unternehmen. Das eine Unternehmen erhält auf Basis eines Vertrages die Genehmigung unter festgelegten Bedingungen über Rechte des anderen Unternehmens zu verfügen. Das kann z. B. heißen, Produkte oder Dienstleistungen zu erzeugen oder vertreiben, ein Produktionsverfahren oder eine Rezeptur anzuwenden oder ein bestimmtes Absatzsystem zu nutzen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Franchisenehmer auf die Zahlung eines einmaligen und/oder laufenden Betrages. Die vertraglich festgelegten Rechte beinhalten u. a. auch die Nutzung einer Marke oder eines Firmennamens. Der Franchisegeber hat eine unterstützende Funktion ebenso beim Aufbau und der Errichtung des Betriebes, als auch bei der laufenden Betriebsführung.[11]

1.2 Geschichtliche Entwicklung des Franchising

Die englische Übersetzung des Begriffes „Franchising“ bedeutet „Lizenz“. Ursprünglich stammt das Wort „Franchise“ jedoch aus dem Französischen „Francher“ und bedeutet „Gebührenfreiheit“ (angelehnt an „franc“ = frei). Dieser Begriff entstand im Mittelalter und bezeichnete die Befreiung von Zöllen und Steuern. Auch der teilweise Verzicht der Feudalherren auf Vasallendienste ihrer Bürger wurde damit bezeichnet. Später wurde mit diesem Begriff die Übertragung von Rechten an Kaufleute zur Abhaltung von Märkten oder Messen auf dem Boden der Feudalherren verstanden.[12]

Im 17. und 18.Jahrhundert beschrieb das Franchising erstmals vom Staat vergebene Privilegien, die Einzelpersonen erwerben konnten. Die Bedeutung des Franchising im modernen Sinnen, d. h. Franchising als Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung von Rechten Dritter erlangte es erst in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Erste Unternehmen, die diese Art von Kooperation betrieben waren in den USA General Motors, Coca Cola sowie die Singer Nähmaschinenunternehmung.

Als Vorreiter des Franchising im Sinne seiner heutigen Erscheinungsform kann das Unternehmen Singer bezeichnet werden. Unmittelbar nach dem amerikanischen Bürgerkrieg, 1863 baute das Unternehmen ein Vertriebsnetz mit angegliederten aber finanziell selbständigen Partnern aus. Die Singer Sewing Machine Company kooperierte mit von Haus zu Haus reisenden Händlern, so genannten „Peddlers“ und gewährte ihnen ein Exklusivrecht ihre Nähmaschinen auf eigene Rechnung und im eigenen Namen zu vertreiben. Von diesem Geschäft profitierten beide Seiten: Singer konnte sich von einem aufwendigen und teuren Vertriebssystem trennen und die Händler erhielten bekannte Qualitätsware, blieben aber trotzdem selbständig.

Im Jahr 1898 führte auch General Motors ein Vertriebssystem mit vertraglich gebundenen Händlern ein. Der Mineralölkonzern erteilte Tankstelleninhabern Franchisen und baute schnell ein flächendeckendes Vertriebsnetz auf.[13]

Durch den großartigen Erfolg dieser Unternehmen übernahmen bald auch andere Branchen das Vertriebssystem. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde in den USA regelrechter Franchise-Boom ausgelöst. Die USA gilt als Mutterland des modernen Franchising. Die McDonald`s-Kette ist wohl das bekannteste Beispiel hierfür. Im Jahr 1948 eröffneten die Brüder Richard und Maurice McDonald ihr erstes Schnell-Restaurant in San Bernardino in Kalifornien. Im Jahr 1955 kaufte Ray Kroc den McDonald Brüdern deren Restaurant-Konzept ab und schuf den Grundstein für ein modernes Franchise-Unternehmen.[14] Im Gegensatz zum traditionellen Franchising geht das moderne Franchising weit über die ledigliche Abtretung von Markenrechten und die Weitergabe eines Know-hows hinaus.

Das System von McDonald`s umfasst ein umfangreiches Paket an erprobten Leistungen die eine exakte Vervielfältigung des erfolgreichen Systems ermöglichen. Als Gegenleistung für das zur Verfügung gestellte Know-how, die Abtretung von Rechten sowie die Unterstützung beim Aufbau und der Führung seines Betriebes verpflichtet sich der Franchisenehmer zur Zahlung von Gebühren. Mittlerweile besitzt McDonald`s ein weltumspannendes Netz von mehr als 26.000 Restaurants.[15] Das Unternehmen ist in 121 Ländern vertreten. Allein in Deutschland erbringt es mit 1.211 Restaurants einen Nettojahresumsatz von 2,278 Milliarden Euro, was im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung von 0,8 % entspricht. Das Interesse an einem Franchise-Vertrag ist nach wie vor sehr. In 2002 belegte McDonald’s als Franchise-Geber in der deutschen Franchising-Hitliste einen Spitzenplatz.[16]

In Europa erwies sich eine unreflektierte Übertragung der Franchisesysteme im amerikanischen Stil zunächst als problematisch. Während in den USA ein Franchiseboom einsetzte, erreichte das Franchising erst nach 1960 Europa. Die Idee des Franchising fand auch in Deutschland zunächst keinen rechten Anklang. Erst Anfang der achtziger Jahre erfasste auch Deutschland eine regelrechte Franchisewelle. Branchenschwerpunkte waren der Einzelhandel und das Gaststättengewerbe. Dennoch lief die Entwicklung in Deutschland gemächlicher ab als in den USA.[17]

[...]


[1] Vgl. Branchenbrief 120: Franchising, S. 1; Deutscher Franchise-Verband (1999), S. 3

[2] Vgl. Deutscher Franchise-Verband (1999), S. 3

[3] Vgl. Tietz (1991), S. 27f.

[4] Vgl. Tietz (1991), S. 3

[5] Vgl. Tietz (1991), S. 4

[6] Vgl. Nieschlag/Dichtl/Hörschgen (1997), S. 483

[7] Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden im zweiten Teil dieser Arbeit noch näher betrachtet.

[8] Deutscher Franchise-Verband e. V. (1999), S. 3

[9] siehe dazu Herrfeld (1998), S. 9

[10] Sydow/Kloyer (1995), S. 8

[11] Vgl. Tietz (1991), S. 12; Herrfeld (1998), S. 9

[12] Vgl. Herrfeld (1998), S. 12; Tietz (1991), S. 7; www.franchiseportal.de

[13] Vgl. Tietz (1991), S. 8; www.franchiseportal.de

[14] Vgl. Sydow/Kloyer (1995), S. 28; http://www.mcdonalds.de/html/company/ueber_uns/img/jahresbericht2002.pdf

[15] Vgl. www.franchiseportal.de; Herrfeld (1998), S. 12

[16] Vgl. http://www.mcdonalds.de/html/company/ueber_uns/img/jahresbericht2002.pdf

[17] Vgl. Herrfeld (1998), S. 13; Tietz (1991), S. 9

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Existenzgründung mit Franchisesystemen
Hochschule
Universität Kassel  (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften)
Veranstaltung
Projekt Selbständigkeit
Note
1,7
Autor
Jahr
2003
Seiten
29
Katalognummer
V20146
ISBN (eBook)
9783638241113
Dateigröße
722 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Existenzgründung, Franchisesystemen, Projekt, Selbständigkeit
Arbeit zitieren
Nadia Kristin Fricke (Autor:in), 2003, Existenzgründung mit Franchisesystemen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/20146

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