Das Internierungslager Darmstadt

Demokratisierungsmaßnahmen im Rahmen amerikanischer und deutscher Entnazifizierungs- und Internierungspolitik nach dem Zweiten Weltkrieg


Magisterarbeit, 2007

108 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Das Internierungslager Darmstadt im Kontext der amerikanischen Internierungspolitik
I.1. Planung und Durchführung der Internierung
I.1.1. Gesamtalliierte Planungen
I.1.2. Der amerikanische Internierungsansatz
I.1.3. Amerikanische Planung des Internierungsprogramms
I.1.4. Durchführung und Ausmaß von Verhaftung und Internierung
I.2. Das Internierungslager Darmstadt
I.2.1. Das Lager unter US-Verantwortung
I.2.2. Die Übergabe von Entnazifizierung und Internierung an die Deutschen
I.2.3. Das Lager unter deutscher Verantwortung
I.2.4. Die Lagerspruchkammern
I.2.5. Abwicklung des Internierungslagers
I.2.6. Das Arbeitslager
I.2.7. Das Frauenlager
I.2.8. Belegungsstärken und Sozialprofil der Insassen

II. Die Gestaltung der Lebensumstände als praktische (indirekte) Demokratisierung
II.1. Innere Organisation des Lagers: Die Lagerselbstverwaltung (LSV)
II.2. Versorgung der Internierten
II.2.1. Unterbringung
II.2.2. Ernährung
II.2.3. Medizinische Versorgung und Hygiene
II.3. Behandlung der Internierten
II.4. Arbeit
II.5. Kontakte zur Außenwelt
II.5.1. Postwesen
II.5.2. Besuchsregelung
II.5.3. Beschaffungsfahrten und Urlaube
II.6. Betreuung der Internierten
II.6.1. Unterhaltung
II.6.2. Lagerseelsorge
II.6.3. Soziale Betreuung
II.6.4. Bildung
II.6.5. Informationen von außerhalb des Lagers
II.7. Die Wirkung der praktischen Demokratisierung auf die Lagerinsassen

III. Direkte Demokratisierung der Internierten
III.1. Amerikanische Planungen
III.2. Durchführung in Bayern und Württemberg-Baden
III.3. Das Demokratisierungsprogramm in Hessen
III.3.1. Planungen der hessischen Verantwortlichen
III.3.2. Die Umsetzung der Aufklärungs- und Bildungsarbeit
III.3.3. Ergebnis der bisher geleisteten Arbeit
III.3.4. Erweiterung auf das Arbeits- und Frauenlager
III.3.5. Das Ende des Programms

Schlussbetrachtung

Quellen- und Literaturverzeichnis
I. Archivalien
II. Gedruckte Quellen und Literatur

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Berufliche Gliederung der 21.700 Internierten am 20. Juni 1946

Tab. 2: Organisationszugehörigkeit der 11.340 Internierten im März 1947

Einleitung

„Kaum ein Nationalsozialist wird in einem Internierungslager zum Demokraten. Die Haft wird meist als Rache und Vernichtungswille empfunden“.1 Dieses ernüch- ternde Urteil fällte Eugen Kogon, Verfasser der ersten Darstellung zum „SS-Staat - Das System der deutschen Konzentrationslager“ und Mitherausgeber der Frankfurter Hefte, in einem seiner Essays hinsichtlich der Stimmungslage unter den Insassen des Internierungslagers Darmstadt. Seinen Eindruck erhielt er, nachdem er im März 1947 die Darmstädter Einrichtung gemeinsam mit dem Sozialisten Ferdinand Röm- hild besucht hatte. Beide mussten unter der nationalsozialistischen Terrorherrschaft als Häftlinge in einem Konzentrationslager das gleiche Schicksal teilen und schie- nen daher besonders gut geeignet zu sein, einen Bericht über die Situation der Inter- nierten zu verfassen.2

Die von den beiden Inspektoren begutachtete Anlage war nach dem Zweiten Weltkrieg nur eine von vielen schnell errichteten alliierten Internierungslagern in Deutschland, die der Unterbringung hunderttausender verhafteter Zivilisten dienten. Man hatte sie nach breit angelegten Verhaftungskategorien im Rahmen der Politi- schen Säuberung des öffentlichen Lebens (der sogenannten Entnazifizierung) arre- tiert. Die Alliierten, und unter ihnen insbesondere die Amerikaner, gingen davon aus, dass ein Großteil der Deutschen, die sich aktiv für die nationalsozialistische Sache eingesetzt hatten, den Krieg aus dem Untergrund heraus nach der Kapitula- tion fortführen würden. Demnach stellte die Internierung dieser Leute in erster Linie eine sicherheitspolitische Maßnahme dar, die sich in der US-Besatzungszone als Teilbereich amerikanischer Entnazifizierungspolitik verstand. Sie betraf nicht nur die nationalsozialistische Elite, sondern auch die mittlere Ebene der NS- Funktionäre, „also all jene, denen keine persönliche Straftat nachgewiesen werden konnte, die aber wesentlich dazu beigetragen haben, durch ihre Position und Tätig- keit den NS-Staat am Leben [...]“ erhalten zu haben.3

Entsprechend rigoros und radikal musste die Internierung in der US-Zone ausfal- len. Innerhalb kürzester Zeit waren ganze Bevölkerungskreise von dieser Maßnahme betroffen. Allerdings bedeutete die Lagerhaft für sie nicht, dass sie nun völlig recht- los der Willkür der Sieger ausgeliefert waren. Eher das Gegenteil war der Fall: Die amerikanische Besatzungsmacht war sich durchaus bewusst, dass die Versorgung der als „Nazis“ geltenden Internierten gewährleistet werden musste. Sie hatte den Anspruch, für anständige Unterbringung und Behandlung, ausreichende Ernährung und medizinische Versorgung zu sorgen. Sogar geistige und seelische Beschäftigung sollte ihnen zukommen. Diese Bemühungen um menschenwürdige Lebensbedin- gungen in den Lagern hat Kathrin Meyer in ihrer Studie als Versuch aufgefasst, die Internierten im Hinblick auf den Aufbau eines neuen Deutschlands zu demokratisie- ren. Es handelte sich um eine „ praktische “ bzw. „ indirekte Demokratisierung “, die darauf beruhte, ein positives Vorbild zu vermitteln: „Der Umgang der Amerikaner mit ihren politischen Gefangenen stellte einen praktischen Anschauungsunterricht dar, aus dem jede und jeder hätte lernen können, was es heißt, die Menschenwürde [...] zu achten“.4

Doch damit nicht genug. Die Fortführung der Entnazifizierung und damit die Verwaltung der Internierungslager wurde 1946 den Deutschen, genauer gesagt den Ministerien für Politische Befreiung (kurz: Befreiungsministerien) der Länder der US-Besatzungszone, überlassen. Damit wandelte sich die Internierung von einer Sicherheits- zu einer Strafmaßnahme, denn die Lagerinsassen sollten nun, wie auch die gesamte Bevölkerung, durch Laiengerichte (Spruchkammern) entnazifiziert werden. Bei einer bewiesenen NS-Mittäterschaft waren sie dann einem Arbeitslager zur Verbüßung einer Strafe zu überstellen. Als sich im Zuge dieser Entnazifizie- rungsverfahren ab 1947 eine größere Zahl von Entlassungen abzeichnete, forderten die amerikanischen Verantwortlichen von den Deutschen Schritte einzuleiten, um die Betreffenden auf ihre Reintegration in die Gesellschaft vorzubereiten: Durch Vorträge über Demokratie, Diskussionsrunden mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und durch Arbeitsgemeinschaften sollte der gezielte Versuch unternommen werden, die Lagerinsassen zu demokratisieren. Es handelte sich dabei um eine di rekte Demokratisierung.5

Die beiden im Rahmen amerikanischer und deutscher Internierungspolitik durch- geführten Maßnahmen, die eben beschrieben wurden, bilden den Ausgangspunkt für die vorliegende Arbeit. Das Internierungslager Darmstadt, das zwischen 1946 und 1948 existierte und anschließend noch bis 1950 als Arbeitslager genutzt wurde, hat in wissenschaftlichen Publikationen bisher nur wenig Raum eingenommen - was im übrigen allgemein auf die amerikanischen Internierungslager in Hessen zutrifft.6 Es stellt sich daher die Frage, inwiefern eine praktische Demokratisierung nach der Definition von Meyer auch dort stattgefunden hat. Wie gestalteten sich also die Le- bensumstände und warum ist dieser Maßnahme, wie das eingangs zitierte Urteil Kogons dokumentiert, offensichtlich kein Erfolg beschieden gewesen? Damit ver- bunden ist gleichzeitig die Frage, wie eine direkte Demokratisierung im Lager Darmstadt aussah und welche Wirkung sie bei den Internierten erzielte.

Forschungsstand

Mittlerweile finden sich zur Internierungspraxis während der Besatzung Deutsch- lands durch die Alliierten eine Vielzahl von Publikationen. Dabei liegen mit Ab- stand die meisten für die sowjetische Besatzungszone vor, die hauptsächlich nach dem Zusammenbruch der DDR erschienen sind, da nun entsprechende Archivquel- len allgemein für die historische Forschung zugänglich wurden.7 Eine solch späte Behandlung des Themas ist allerdings auch im Westen zu beobachten, obwohl die Akten zur Internierung - zumindest für die amerikanische Zone - schon teilweise seit den 1960er Jahren den Historikern offen stehen. Einem Urteil Lutz Nietham- mers aus den 1990er Jahren zufolge seien vor allem drei Faktoren maßgeblich dafür, warum vonseiten westdeutscher Historiker eine Aufarbeitung der Internierung in den eigenen Zonen vor dem Ende des Kalten Krieges kaum vorgenommen wurde:

- Man scheute sich davor, historisch problematische Bereiche der „eigenen“ Be- satzungsmacht aufzuarbeiten, da der Internierung von Zivilisten zunächst eine rechtliche Grundlage gefehlt hatte
- Es sollte verhindert werden, dass neuaufgedeckte Sachverhalte, wie etwa die zum Teil prekären Lebensumstände in den Lagern, gegebenfalls rechtsradikaler Agitation Nahrung boten
- Die Gefahr, dass NS-Verbrechen mit „Fehlern der Besatzer“ aufgerechnet wer- den würden, suchte man zu vermeiden.8

Während für die britische Besatzungszone inzwischen eine gute,9 für die französi- sche aufgrund der Sperrung der entsprechenden Akten nur unzureichende Aufarbei- tung der Internierung stattgefunden hat,10 galt die Behandlung der Internierung in der US-Zone lange Zeit, abgesehen von einigen Erfahrungsberichten ehemaliger Internierter,11 als „unterthematisiert“.12 Im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit wurde das Thema erstmals in den 1970er Jahren durch Lutz Niethammer ange- schnitten. Durch den Einbezug nicht nur deutscher, sondern auch amerikanischer Akten war die Dissertation - auch für jüngere Forschungen zur Entnazifizierung - wegweisend, da sie umfassend Planung, Durchführung und Wirkung der Entnazifi- zierung in Bayern beschreibt.13 Die Internierung wird dabei als Teilmaßnahme der Entnazifizierung verstanden, die sich aufgrund der Lebensumstände in den Lagern als für die Insassen relativ erträglich gestaltete. Allerdings schließt er von vornher- ein aus, dass irgendwelche Demokratisierungsabsichten hinter der Internierungspra- xis standen, da es sich schließlich in erster Linie um eine Sicherheits- bzw. später um eine Strafmaßnahme handelte.14 Sein abschließendes Fazit, die Internierung sei [...] nicht nur ein Unrecht, sondern ein Fehler“ der Besatzungsmacht gewesen,15 sollte lange Zeit die Forschungsmeinung bestimmen.

Dieser Linie folgend bot erstmals der 1988 veröffentlichte Beitrag von Christa Schick einen Überblick,16 den die gleiche Autorin - nun unter dem Namen Horn - zwei Jahre später in ihrer Dissertation weiter ausarbeitete und den Fokus dabei auf die Internierungslager in Bayern richtete.17 Hinsichtlich der Lebensbedingungen sowie der Demokratisierung der Insassen kommt sie zu einem ähnlichen Ergebnis wie Niethammer. Sie geht jedoch noch einen Schritt weiter, indem sie die „Umer- ziehungsabsicht“ der Amerikaner gänzlich in Zweifel zieht, da letztere sich lediglich um die Befriedigung ihres Sicherheitsbedürfnisses gesorgt hätten. Daher hätte auch eine ablehnende Haltung gegenüber allen direkten Demokratisierungsbemühungen der deutschen Verantwortlichen nach der Übergabe der Lager die amerikanische Politik bestimmt. Allein die „Umerziehung“ der von der Internierung Betroffenen aber hätte die radikale Maßnahme der Internierung legitimieren können.18

Nachdem Niethammer in zwei Forschungszwischenberichten auf noch offene Fra- gen hingewiesen hatte,19 legte Christof Strauß 1998 dann eine Dissertation für die Württemberg-badischen Lager in Heilbronn-Böckingen vor.20 Dabei handelte es sich um verschiedene Einrichtungen für Kriegsgefangene, von denen ein Teil 1947 für ein halbes Jahr zur Unterbringung von Zivilisten im Rahmen des amerikanischen Internierungsprogramms genutzt wurde. Strauß kommt - ähnlich wie Horn zuvor - zu dem Ergebnis, dass die Lebensumstände dort katastrophal waren und keinerlei Beitrag zu einer „demokratischen Umerziehung“ geleistet haben. Ebenso wären Be- treuungs- und Ablenkungsmaßnahmen einer „gezielten Umerziehung“ nicht gerecht geworden, da die Zahl von politischen Vorträgen in der kurzen Zeit des Bestehens des Lagers nur sehr gering war.21

Eine neue Sichtweise hat dann die bislang letzte und gleichzeitig detaillierteste Studie zur Internierung in der US-Zone von Kathrin Meyer aus dem Jahre 2004 er- öffnet.22 Indem die Autorin eine breite Quellengrundlage auswertet, die sich auf amerikanische Akten stützt, kann sie der vor allem von Christa Horn kritisierten USBesatzungsmacht ein wesentlich positiveres Zeugnis hinsichtlich der Demokratisierung in den Lagern ausstellen. Meyer zeigt, dass sich die Amerikaner ernsthaft darum bemühten, die Internierten zu demokratisieren und sie dadurch auf ihre Reintegration in die Gesellschaft vorzubereiten. Diese Erkenntnis ist einer der Faktoren für ihre milde Gesamtbewertung der Internierungspraxis, durch die sie die bisher überwiegend negativ ausfallenen Urteile grundlegend revidiert.

Dass dieses differenzierte Urteil der jüngeren Forschung - gestützt auf fester ar- chivischer Quellengrundlage - jedoch nicht vor dem Ewiggestrigen schützt, zeigt die jüngst erschienene Publikation zu den Internierungslagern in den Westzonen von Ekkehard Zimmermann.23 Der Autor will darin die Situation in den amerikanischen, britischen und französischen Internierungslagern miteinander vergleichen, zeichnet dabei aber - vor allem durch die Heranziehung von Zeitzeugenberichten als Quel- lengrundlage - ein äußerst einseitiges und von subjektiven Eindrücken geprägtes Bild mit der unterschwelligen Intention, die „Fehler der Besatzer“ mit den zuvor von Deutschen begangenen Verbrechen aufzuwiegen. In völlig unhistorischer Weise geht er dabei etwa so weit, einen Vergleich mit der Internierung im amerikanischen Gefangenenlager Guantanamo infolge der Anschläge vom 11. September 2001 zu ziehen. Folglich macht sich Zimmermann auch gar nicht erst die Mühe die Studie von Kathrin Meyer heranzuziehen, sondern instrumentalisiert stattdessen das nega- tive Urteil der älteren Forschung für seine Zwecke.

Die einzigen beiden Arbeiten, die sich gegenüber der bisherigen Internierungsfor- schung genauer mit der Geschichte des Internierungslagers Darmstadt auseinan- dersetzen, sind die regionalgeschichtlichen Darstellungen von Armin Schuster zur Entnazifizierung in Hessen sowie die Magisterarbeit von Falco Heinl aus dem Jahre 2005.24 Schuster hat in erster Linie die Arbeit des hessischen Befreiungsministeri- ums nachgezeichnet, und zwar aus der Verwaltungsperspektive, so dass dem Leben im Lager Darmstadt und seiner Organisation an sich nur wenig Beachtung ge- schenkt wird. Allerdings widmet er ein Kapitel der „Umerziehung zum demokrati- schen Staatsbürger“, das die Arbeit der für die direkte Demokratisierung zuständi- gen Ministeriumsabteilung behandelt. Inwieweit die entfalteten Maßnahmen Erfolge zeitigten, musste Schuster allerdings offenlassen.25 Heinl hat dagegen versucht, das Lagerleben und die innere Verwaltung darzustellen. Dabei griff er vor allem auf die entsprechenden Akten im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden zurück und konnte auf diese Weise die Zustände in den Jahren 1946 bis 1949 darstellen. Er kam dabei zu dem Ergebnis, dass das Leben in der Internierungshaft im Vergleich zu dem der Bevölkerung in Darmstadt verhältnismäßig angenehm war. Allerdings herrschten auch große Missstände, wie z. B. Schwarzmarkthandel und Korruption, unter den für den Lagerbetrieb zuständigen Deutschen.26 Eine Einbettung der Le- bensumstände in den Kontext der praktischen Demokratisierung hat er jedoch nicht vorgenommen. Ebenso wenig fanden die Maßnahmen zur direkten Demokratisie- rung Berücksichtigung, auf denen der Fokus der vorliegenden Arbeit liegt.

Quellenlage

Für die Bearbeitung der Fragestellung wird in dieser Studie ebenfalls auf die schon angesprochenen Akten im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden zurück- gegriffen. Der Ablauf der Schutzfristen und die liberale hessische Archivgesetzge- bung ermöglichen den Zugriff auf die relevanten Aktenbestände zur deutschen Ver- waltung. Dazu zählen die weitgehend vollständigen Archivbestände des hessischen „Ministeriums für politische Befreiung von Nationalsozialismus und Militaris- mus“,27 des ihm nachgeordneten „Landesamtes für Internierungs- und Arbeitsla- ger“28 und der Binnenverwaltung des „Internierungs- und Arbeitslagers Darm- stadt“.29 Während die beiden letztgenannten Bestände Einblicke in das Lagerleben, die Organisation im Internierungslager sowie die Planung und Umsetzung der direk- ten Demokratisierung durch die deutschen Verantwortlichen bieten, findet sich unter den Akten des Befreiungsministeriums der schon eingangs genannte Inspektionsbe- richt von Eugen Kogon und Ferdinand Römhild. Er ist an dieser Stelle besonders hervorzuheben, da er vom Befreiungsminister Gottlob Binder persönlich in Auftrag gegeben wurde30 und nicht nur einen Überblick über alle Aspekte des Lagerlebens bietet, sondern auch Kritik an Missständen übt und Verbesserungsvorschläge an- führt.

Für das Leben und die Verwaltung zu der Zeit, als das Internierungslager Darm- stadt unter amerikanischer Verantwortung stand, ist eine auf Veranlassung des CI- Staff (die für die Überprüfung der Internierten zuständige amerikanische Stelle31 ) verfasste Lagergeschichte die wichtigste Quelle.32 Sie wurde im Juni 1947 von Dr. Alfred Kulemann als interner Bericht mit geringer Auflage erstellt, wobei der Ver- fasser auf die jeweiligen Zwischen- und Abschlussberichte der verschiedenen Refe- rate der Lagerselbstverwaltung (es handelt sich dabei um die von Internierten ge- führte Binnenadministration des Lagers33 ) zurückgreifen konnte, die kaum verändert für die Publikation übernommen wurden. Diese Zusammenstellung spiegelt sowohl die im Lager herrschenden Zustände als auch das Selbstverständnis der Internierten wider.

Abschließend ist noch ein zeitgenössischer Bildband zu erwähnen, der von einem Mitglied der Darmstädter Lagerspruchkammern erstellt wurde und auf humoristische Weise auf die Missstände im Lager sowie auf Unregelmäßigkeiten bei den Entnazifizierungsverfahren verweisen will.34 In seinem Anhang findet sich darüber hinaus eine Zusammenstellung von Daten und Angaben zur Lagergeschichte sowie zu den Spruchkammerverfahren.

Methodisches Vorgehen

Um die weiter oben formulierte Fragestellung zu beantworten, werden unter Ein- bezug der einschlägigen Forschungsliteratur sowohl die relevanten Aktenbestände als auch die publizierten Quellen ausgewertet. Im ersten Kapitel wird das Internie- rungslager Darmstadt in den Kontext der Internierungspolitik eingebettet, wobei zunächst die amerikanische Planung und Durchführung vorgestellt wird. Anschließend folgt eine Darstellung der Lagergeschichte, die die amerikanische und deutsche Lagerkontrolle sowie das an die Internierungseinrichtung angeschlossene Männerarbeitslager und den Frauenbereich berücksichtigt. Ebenso beinhaltet dieses Kapitel einen Überblick zum Sozialprofil der Lagerinsassen.

In einem zweiten Schritt werden dann die Lebensumstände im Lager analysiert. Die Darstellung konzentriert sich dabei auf die Situation in den Bereichen Lageror- ganisation, Versorgung, Behandlung, Arbeit, Außenkontakte und Betreuung unter amerikanischer und schließlich unter deutscher Regie im Hinblick auf die praktische Demokratisierung. Zudem werden teilweise die Zustände in den anderen Lagern der US-Besatzungszone anhand der vorhandenen Literatur angeführt, um eine Ver- gleichsbasis zu schaffen. Das Männerarbeitslager und das Frauenlager können dabei nur in den Fällen einer besonderen Berücksichtigung unterliegen, in denen dies die Quellenlage zulässt. Ansonsten ist davon auszugehen, dass die für das Internierungs- lager geltenden Lebensumstände auf die anderen Lagerbereiche übertragbar sind. Schließlich wird die Stimmungslage und Meinungsbildung der Internierten analy- siert, da sie maßgebliche Faktoren zur Beurteilung der Wirkung der praktischen Demokratisierung im Lager Darmstadt sind.

Das dritte Kapitel widmet sich den direkten Demokratisierungsmaßnahmen. An- hand der Forschungsliteratur erfolgt zunächst eine Darstellung der amerikanischen Planung sowie ihrer Ausgestaltung und Umsetzung in den Ländern Bayern und Württemberg-Baden. Für das hessische Internierungslager Darmstadt wird dann die Planungsphase im Befreiungsministerium analysiert, die praktische Umsetzung dar- gestellt und, soweit dies möglich erscheint, die Wirkung auf die Internierten über- prüft.

I. Das Internierungslager Darmstadt im Kontext der amerika- nischen Internierungspolitik

I.1. Planung und Durchführung der Internierung

I.1.1.Gesamtalliierte Planungen

Im Februar 1945 bekräftigten die alliierten Mächte auf der Konferenz von Jalta ei- nes ihrer wichtigsten Kriegsziele: Die vollständige Eliminierung des Nationalsozia- lismus nach dem Sieg über Deutschland. Sämtliche NS-Organisationen und Einrich- tungen sollten liquidiert, alle für Kriegsverbrechen Verantwortlichen zur Rechen- schaft gezogen werden. In personeller Hinsicht plante man darüber hinaus, das ge- samte öffentliche Leben der als Entnazifizierung bezeichneten Politischen Säube- rung zu unterziehen.35 Waren mit dem Kommuniqué von Jalta diese Pläne in Grundzügen festgehalten worden, so suchten die Regierungschefs der USA, Groß- britanniens und der Sowjetunion auf der Konferenz von Potsdam im Juli/August 1945 einen Konsens über ihre konkrete Ausgestaltung zu finden. Außer der Festle- gung allgemeiner Richtlinien konnte aber keine verfahrenstechnische Einigung er- zielt werden. Auf amerikanischen Druck hin erließ der alliierte Kontrollrat mit der Kontrollratsdirektive Nr. 24 im Januar 1946 dann zwar einen konkreten Leitfaden für die Praxis der Politischen Säuberung. Ihre Bestimmungen konnten sich jedoch nicht durchsetzen, so dass Handhabung und Ergebnis der Entnazifizierung in den vier alliierten Besatzungszonen sehr unterschiedlich ausfallen mussten.36

Eine ähnliche Entwicklung zeichnete sich folglich bei der im Rahmen der Politi- schen Säuberung durchgeführten Internierungspraxis ab. Erstmals wurde ein Grund- satz über diese besatzungspolitische Maßnahme von den Alliierten auf der Pots- damer Konferenz erklärt: Neben der Verhaftung und Aburteilung von Kriegsverbre- chern waren „5. [...] Nazistische Parteiführer, einflußreiche Nazianhänger und die Leiter der nazistischen Ämter und Organisationen und alle anderen Personen, die für die Besetzung und ihre Ziele gefährlich sind, [...] zu verhaften und zu internieren.“37

Diese Formulierung verweist eindeutig auf das Primärziel der Siegermächte, das durch die Internierung erreicht werden sollte: Man suchte die Sicherheit der eigenen Truppen im besetzten Gebiet zu gewährleisten. Im Zuge der Besetzung Deutsch- lands glaubten die Verantwortlichen in den Planungsstäben, auf NS- Widerstandsbewegungen zu stoßen, die einen Guerillakrieg gegen die einmarschie- renden Streitkräfte entfachen würden. Genährt wurden diese Befürchtungen da- durch, dass kurz vor Kriegsende der Oberbefehlshaber des Ersatzheeres und Reichs- führer SS Heinrich Himmler mit der Aufstellung von Partisaneneinheiten begonnen hatte, die gegen die feindlichen Truppen Anschläge verüben sollten. Mit der Opera- tion „Werwolf“ gedachte die deutsche Führung den Kampf nach einer Niederlage der Wehrmacht im Untergrund fortzuführen, zu dem es aber schlussendlich nur in geringem Umfang kam. Die Verhaftung und Internierung von NS-Aktivisten stellte daher eine Präventivmaßnahme dar, um diesen Umtrieben zuvorzukommen. Wie mit den Internierten dann in den Lagern verfahren werden sollte, wurde jedoch nicht festgelegt.38 Das Vorgehen bei der Internierung in den vier Besatzungszonen konnte - wie dies allgemein auf die alliierte Entnazifizierungspolitik zutraf - somit keiner einheitlichen Richtlinie folgen.

I.1.2.Der amerikanische Internierungsansatz

Aufgrund des Scheiterns einer solchen koordinierten Praxis entwickelten sich zwei verschiedene Internierungsansätze im besetzten Gebiet: In ihrer Besatzungszone verfolgten die Amerikaner eine Internierungspolitik, die eine Vorbildfunktion einnahm und in modifizierter Form von Briten und Franzosen übernommen wurde. Im Osten pflegten die Sowjets dagegen eine eigene Internierungspraxis.39

Den amerikanischen Ansatz kennzeichnet seine Rigorosität, denn im Laufe der Planungen wurde der Kreis der für eine Internierung vorgesehenen Personengruppen ständig erweitert. Der Grund dafür lag darin, dass während des Kriegsverlaufs im- mer mehr Erkenntnisse über das nationalsozialistische System und seine gesell- schaftliche Reichweite in den USA bekannt wurden. Dadurch manifestierte sich allmählich die Überzeugung, dass in der deutschen Bevölkerung eine tiefe Verwurzelung der nationalsozialistischen Ideologie vorhanden sei, die man an der Involvierung breiter Gesellschaftskreise in die Organisationsstrukturen des NS-Staates ablesen zu können glaubte.40

Aus dieser an kategorischen Maßstäben festgemachten Vorstellung folgerten die Amerikaner, dass die Deutschen auch nach einer Kapitulation Widerstand gegen die Besatzungsmacht leisten würden. Primäre Aufgabe amerikanischer Internierungs- praxis war somit, die Sicherheit der Besatzungsmacht zu garantieren, was mittels eines auf Verhaftungskategorien basierenden Arrestprogramms gewährleistet wer- den sollte.41 Darüber hinaus ging es aber auch darum, den gesellschaftlichen Ein- fluss aktiver Nationalsozialisten im Hinblick auf eine demokratische Neugestaltung Deutschlands durch Entfernung bestimmter Personenkreise aus politischen und wirt- schaftlichen Schlüsselpositionen sowie durch ihre Isolierung in Internierungslagern dauerhaft auszuschalten.42 Für die Amerikaner spielten aber auch moralische Wert- vorstellungen in ihrer Internierungsplanung angesichts des enormen Ausmaßes der NS-Verbrechen (Judendeportation und -vernichtung, Konzentrationslager, deutsche Kriegsführung und Besatzungspolitik) und des großen Kreises der darin Involvierten eine Rolle. Folglich mussten insbesondere die aktiv am Nationalsozialismus betei- ligten Deutschen, auch wenn sie individuell keine konkrete Straftat begangen hatten, mitverantwortlich an den NS-Verbrechen sein. Ihr Arrest hatte somit neben dem dominierenden Sicherheitsaspekt eine Bestrafungsfunktion zu eigen.43

I.1.3.Amerikanische Planung des Internierungsprogramms

Erste Überlegungen zur Internierung sind bereits in den März des Jahres 1943 zu datieren, als sich amerikanische und britische Militärs im gemeinsamen Hauptquar- tier, den Supreme Headquarters, Allied Expeditionary Forces (SHAEF), darauf ver- ständigten, von den Kriegsgefangenenlagern separierte Einrichtungen für die Inter- nierung bestimmter Zivilisten aufzubauen, die als Sicherheitsrisiko für die eigenen Streitkräfte angesehen wurden. Die Verantwortung für diese Lager war innerhalb des Planungsstabs jedoch fast ein Jahr lang strittig. Sie wurde schließlich der Abteilung G-2 (Military Intelligence Division) bei SHAEF übertragen, während die Offiziere von Theater Provost Marshal, einer Abteilung der obersten Kommandobehörde der amerikanischen Streitkräfte in Europa (ETOUSA), die Administration und Bewachung der Lager übernehmen sollten. Ab Februar 1944 begann man schließlich bei SHAEF darüber zu diskutieren, welche Art von Personen zu verhaften seien. Die Ergebnisse schlugen sich in einer Reihe von Handbüchern und Direktiven nieder, die kontinuierlich überarbeitet und neuaufgelegt wurden.44

Planungen bezüglich der Internierung gab es auch vonseiten des amerikanischen Kriegsministeriums. Der dort sitzende Generalstab der amerikanischen Streitkräfte Joint Chiefs of Staff (JCS) regelte mit der im September 1944 erlassenen Direktive JCS 1067 den Automatischen Arrest. Diese Bestimmung basierte auf der bereits weiter oben angesprochenen Idee, dass bereits die freiwillige Mitgliedschaft bzw. das Innehaben eines bestimmten Rangs in einer NS-Organisation als Partizipation an den Verbrechen des Nationalsozialismus bewertet werden müsse. Eine solche Formalbelastung wäre daher eine hinreichende Begründung für die Durchführung präventiver Verhaftungen und Internierungen. Neben NS-Aktivisten sollten nach JCS 1067 aber auch Kriegsverbrecher, zu denen neben Armeeangehörigen auch Zi- vilisten gezählt wurden, die beispielsweise abgeschossene alliierte Piloten ermordet hatten, arretiert werden. Weiterhin waren alle Unterstützer und Sympathisanten des Regimes, die wichtige gesellschaftlichen Positionen inne hatten, betroffen.45

Nach mehreren Überarbeitungen von JCS 1067 wurde eine erweiterte Liste der zu Verhaftenden in der letzten Version vom 23. März 1945 in das von G-2, SHAEF herausgegebene Handbook for Military Government übernommen. Zusätzlich bezog man in die Direktive auch sogenannte Security Suspects (später Security Threats genannt) mitein, die als „any other persons dangerous to the occupation or its objec- tives“ definiert wurden.46 Mit dieser schwammigen Formulierung waren diejenigen gemeint, die weder den Bestimmungen des Automatischen Arrests unterlagen, noch als War Criminals eingestuft werden konnten, jedoch auf irgendeine Weise, nach willkürlicher Einschätzung der amerikanischen Verantwortlichen, eine Gefahr für die Sicherheit der US-Armeen bedeuten konnten.47

G-2, SHAEF gab am 13. April 1945 die vorerst letzte Direktive mit Verhaftungsbestimmungen heraus, in der die Kategorien des Automatischen Arrests endgültig präzisiert wurden. Eine im Anhang beigefügte ausführliche Liste regelte die Arrestkategorien. Zur Erreichung der beiden Hauptziele „[...] of safeguarding the security of the Allied Forces and accomplishing the destruction of Nazi organisations“ waren vom Automatischen Arrest betroffen:

- Das gesamte Personal des Reichssicherheitshauptamtes, der Geheimen Feldpoli- zei und des Reichssicherheitsdienstes
- Alle Angehörigen der Gestapo sowie Beamte der Kriminalpolizei ab dem Rang eines Oberst
- Das gesamte Polizeiführungspersonal: Regierungsbeamte in der Polizeihierar- chie, Polizeipräsidenten und -direktoren, Oberpräsidenten in Preußen, Regierungsräte, Landräte, Höhere SS- und Polizeiführer sowie Befehlshaber der Ordnungs- und Sicherheitspolizei
- Das Personal von Schutz- und Feuerschutzpolizei, Gendarmerie, Wasser- und Luftschutzpolizei, Technischer Nothilfe sowie Angehörige der Verwaltungsund Hilfspolizei ab dem Rang eines Oberst
- Die paramilitärischen Organisationen: Mitglieder der Waffen-SS ab dem Rang eines Scharführers, alle Angehörigen der Totenkopfverbände und der Allgemeinen SS ab Unterscharführer, alle SS-Helferinnen und SS-Kriegshelferinnen der Waffen- und Allgemeinen SS, Mitglieder der SA, des NS-Fliegerkorps ab Sturmbannführer und der Hitler-Jugend ab Stammführer sowie alle gleichrangigen Führerinnen im BDM, Angehörige des NS-Kraftfahrkorps ab Staffelführer und des Reichsarbeitsdienstes ab Arbeitsführer
- Funktionäre der NSDAP ab dem Rang eines Amtsleiters auf Ortsgruppenebene
- Beamte, die seit dem Stichtag 1. März 1939 dem Höheren Dienst angehörten, sowie alle höheren Beamten ab dem Rang eines Ministerialrates.48

Noch im selben Monat wurde die Direktive als eigenständiges Arrest Categories Handbook mit ausführlichen Beschreibungen zu den aufgelisteten Verhaftungs- und Internierungskategorien veröffentlicht und diente den Besatzungstruppen als Anleitung für die Durchführung des Automatischen Arrests. Fragen bezüglich Dauer, Art und praktischer Durchführung der Internierung lies es jedoch, wie dies auch für die oben geschilderten gesamtalliierten Planungen zutraf, offen.49

I.1.4.Durchf ü hrung und Ausma ß von Verhaftung und Internierung

Die Ausführung der in den Direktiven und Handbüchern festgelegten Verhaf- tungsbestimmungen oblag dem Counter Intelligence Corps (CIC). Dieser militäri- sche Geheimdienst unterstand G-2, SHAEF und war ursprünglich zuständig für die Aufdeckung und Verhinderung subversiver Aktivitäten gegen die US-Armee. Im Zuge der Besetzung Deutschlands fiel ihm nun die Aufgabe zu, Personen, die unter die Bestimmungen des Automatischen Arrests fielen, mutmaßliche War Criminals und Security Suspects/Security Threats zu suchen und in Gewahrsam zu nehmen. Während er Angehörige der letzten beiden Gruppen anhand von im Vorfeld erstell- ter „Schwarzer Listen“ ermittelte, wurden die Verhaftungen im Rahmen des Auto- matischen Arrests in erster Linie mittels der durch die US-Truppen erbeuteten Zen- tralkartei der NSDAP durchgeführt.50 Daneben erhielt der CIC beachtliche Unter- stützung durch Denunziationen seitens der Bevölkerung,51 setzte aber auch gezielt Deutsche als verdeckte Ermittler ein, die wertvolle Informationen für das Aufspüren gesuchter Personen lieferten. Aufgrund seiner Vorgehensweise bei der Arretierung der betroffenen Personenkreise zog sich der CIC schnell Kritik zu: Verhaftungen ohne Haftbefehle, undurchsichtige Überprüfungsverfahren, Bedrohung und Erpres- sung der Betroffenen sowie nächtliche Zugriffsaktionen empörten nicht nur die deutsche Bevölkerung, sondern wurden auch von den vorgesetzten amerikanischen Stellen getadelt, die eine sofortige Änderung dieser „Gestapo-Verhaftungspraxis“ verlangten.52

Nach ihrer Gefangennahme überführte man Security Suspects/Security Threats zunächst in Gefängnisse oder aber in Haftlager („Detention Camps“). Letztere wa- ren in Regionen eingerichtet worden, in denen nicht genügend Gefängnisse zur Ver- fügung standen. Sie dienten als Übergangslager vor der Einlieferung in ein Internie- rungslager. Bis Herbst 1945 erfolgte ihre Unterbringung vornehmlich dort, nach der Übergabe der Internierungsverantwortung an die Deutschen wurden sie im Lager Ludwigsburg 74, das unter amerikanischer Kontrolle verblieb, zusammengelegt. Diejenigen, die nach den Bestimmungen des Automatischen Arrests verhaftet wur- den, überstellte man direkt in ein Internierungslager. Dabei handelte es sich in erster Linie um ehemalige Kriegsgefangenenlager und Kasernen. Im Falle des Lagers Dachau wurde auf das ehemalige deutsche Konzentrationslager zurückgegriffen. Darüber hinaus richtete der CIC in der US-Zone fünf Interrogation Center ein, in die mutmaßliche Kriegsverbrecher sowie Zeugen von Kriegsverbrechen vor ihrer Ein- weisung in ein Lager zum Verhör gebracht wurden. Ebenso verfuhr man mit Perso- nen, deren Wissen der CIC zum Zwecke der Auflösung des NS-Apparates als dien- lich einschätzte (z. B. hohe Beamte, Funktionäre, hochrangige Spezialisten). Ab Sommer 1945 wurden War Criminals innerhalb der Internierungslager ausgesondert und in die Lager Dachau und Zuffenhausen (später nur noch nach Dachau) ver- bracht, die als Sammellager für diese Kategorie von Internierten fungierten. Auch in den Kriegsgefangenenlagern überprüfte der CIC ehemalige Wehrmachtsangehörige, ob sie als War Criminals oder Security Suspects/Security Threats einzustufen seien. Deutsche Soldaten, die unter die Bestimmungen des Automatischen Arrests fielen, wies man nach der Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft in ein Internierungsla- ger ein.53

Das Ausmaß der Verhaftungen war innerhalb kürzester Zeit enorm. Bis zur Über- gabe der Internierungslager an die Deutschen im Oktober 1946 waren insgesamt 170.000 Personen verhaftet worden, die man in der Regel in amerikanische Internie- rungslager (zwischen Mai 1945 und Ende 1950 existierten in Württemberg-Baden, Bayern, Hessen, der Enklave Bremen und im US-Sektor von Berlin 37 dieser Ein- richtungen) verbrachte. Die unter den Automatischen Arrest fallenden Personen bildeten dabei die größte Gruppe, deren Zahl sich bis zum 30. Juni 1946 allein auf 140.000 festgenommene Personen belief. Da die Amerikaner jedoch parallel immer auch Entlassungen aus den Lagern durchführten, stimmten die Verhaftungszahlen nie mit der Anzahl tatsächlich Internierter überein. In den ersten Monaten stieg die Zahl der Lagerinsassen rapide an, bis im Oktober 1945 ein vorläufiger Höchststand erreicht wurde, der sich auf 90.000 Personen belief. Insgesamt waren wohl rund 140.000 Personen gleichzeitig in der US-Besatzungszone interniert, der genaue Zeitpunkt dafür ist jedoch nicht bekannt.54

I.2. Das Internierungslager Darmstadt

I.2.1.Das Lager unter US-Verantwortung

Auf einem Gelände nahe dem Hauptbahnhof, das vor Kriegsende für die Unterbringung und Verwaltung eines hessischen Regiments gedient hatte, wurde von den amerikanischen Streitkräften im Frühjahr 1945 ein Sammellager für deutsche Kriegsgefangene eingerichtet.55 Es trug die Bezeichnung „Kriegsgefangenenlager Nr. 11“.56 Bis Anfang des Jahres 1946 entließ man die dort einsitzenden Wehrmachtsangehörigen bzw. verbrachte die unter die Bestimmungen des Automatischen Arrests fallenden Insassen in ein Internierungslager.57

Die freigewordenen Kapazitäten des Lagers Darmstadt wurden im Anschluss für das amerikanische Internierungsprogramm genutzt. Der unter anderem für die hessi- schen Internierteneinrichtungen zuständige Provost Marshal der 7. US-Armee ver- anlasste, dass zu Beginn des Jahres 1946 die bis dahin existierenden Lager Nr. 93 Schwarzenborn, Nr. 94,58 Nr. 95 Ziegenhain, Nr. 96 Allendorf, Nr. 97 Neustadt, Nr. 98 Rockenberg und Nr. 99 Butzbach zu schließen seien.59 Die dort untergebrachten 12.440 Insassen wurden im Februar 1946 im ehemaligen Kriegsgefangenenlager Darmstadt konzentriert.60 Weitere Internierte folgten aus den Lagern Frankenberg (ca. 2.000) und Heilbronn (ca. 900).61 Die Darmstädter Einrichtung sollte so ausge- baut werden, dass sie Platz für 30.000 Personen bieten könnte, schlussendlich lag die Kapazität aber nur bei 25.000 Mann.62 Damit stellte das Lager aber dennoch die größte Internierungseinrichtung im gesamten US-Besatzungsgebiet dar.63 Hinter der Maßnahme der Zusammenlegung stand die Idee, Versorgung und Verwaltung der Lager durch die Schaffung von Internierungszentren zu optimieren. Gleichzeitig mit der Inbetriebnahme des Lagers Darmstadt übergab die bisher für die hessischen Ein- richtungen zuständige 7. US-Armee am 25. März 1946 die Internierungsverantwor- tung an die 3. Armee. Eine Konzentration war auch in Württemberg-Baden geplant, die tatsächliche Umsetzung fand jedoch nur in Hessen statt.64 Die neugeschaffene Einrichtung in Darmstadt erhielt den Namen Civil Internment Camp (CIC) 91, wur- de aber später in Civil Internment Enclosure (CIE) 91 umbenannt.65

Das gesamte Lager umfasste ein 45,92 Hektar großes rechteckiges Areal (820 m lang und 560 m breit) und wurde von einem 2,5 m hohen Zaun mit doppeltem Sta- cheldraht umgeben, der zwar beleuchtet, jedoch nicht elektrifiziert wurde. In regel- mäßigen Abständen waren insgesamt 24 Holzwachtürme um das Lager aufgestellt.66 Vor dem Außenzaun wurde ein „Todesdraht“ gespannt, der zusätzlich mit einer weißen Linie markiert worden war. Bei Überschreiten dieser Linie hatten die für die Lager in Hessen an die 7. US-Armee, das Bezifferungsprinzip mit der führenden 9 wurde für Hessen jedoch beibehalten; ebd. S. 74.

Wachmannschaften Schießbefehl.67 Bereits das Kriegsgefangenenlager Darmstadt war aufgeteilt in vier Camps, von denen zunächst Camp III, dann Camp IV und Mit- te März - anlässlich der Ankunft der Internierten aus dem Lager Ziegenhain - Camp II vom CIE 91 übernommen wurden. Camp I war ab der zweiten Märzhälfte für alle technischen Einrichtungen zum Betrieb des Lagers vorgesehen. Daher erhielt dieser Lagerteil auch die Bezeichnung „Handwerker-Camp“. Neben Unterkünften und Werkstätten befand sich dort der Motor-Pool mit Last- und Personenwagen.68

US-Lagerkommandant im CIE 91 war Major Caldwell, der ein Supply Office ein- gerichtet hatte, das die Verpflegung der Internierten sowie die Bereitstellung von Brennmaterial, Kleidung, Schlafsäcken, Seife, Rasierklingen und anfangs auch Ta- bakwaren aus amerikanischen Armeebeständen gewährleistete.69 Der Lagerkom- mandant wurde von der jeweils zuständigen US-Armee eingesetzt und stammte aus dem Stab des Provost Marshal. Ihm stand ein Sicherheitsoffizier zur Seite, dem die Überwachung der Lagerinsassen sowie die Verhinderung von Sabotage, Spionage, Aufruhr und Flucht oblag. Ferner gehörte ein amerikanischer Armeearzt, dem zur Bewältigung seiner Aufgaben internierte Ärzte zugeteilt wurden, zum Stab des La- gerkommandanten. Mit den Internierten hatte die US-Führung allerdings nur indi- rekten Kontakt, da die Binnenverwaltung durch die weiter unten zu beschreibende Lager- bzw. Interniertenselbstverwaltung wahrgenommen wurde.70

Neben der Lagerkommandantur gab es in jedem Internierungslager eine Abteilung des CIC, die nicht der Lagerleitung unterstellt war. Sie bestand aus einem leitenden CIC-Offizier, der die Verantwortung für den Nachrichten- und Aufklärungsdienst trug, seinem Stellvertreter, der die Interniertenakten verwaltete, und den Verneh- mungsoffizieren, die alle Internierten verhörten und überprüften.71 Zur Bewältigung dieser Aufgaben waren von USFET72 im September 1945 semi-juristische Aus- schüsse eingerichtet worden: Die Security Review Boards. Den Amerikanern war bewusst, dass mit dem Automatischen Arrest ein erheblicher Eingriff in die Persön- lichkeitsrechte der Betroffenen verbunden war. Schließlich unterlagen sie ohne ir- gendeinen konkreten Schuldnachweis und nur aufgrund formaler Kriterien einer Verhaftung und Internierung, was gänzlich angloamerikanischen Rechtsprinzipien widersprach. Durch die Boards - diesen gehörten auch Deutsche an - konnten die bislang nach formalen Kriterien verhafteten Insassen hinsichtlich ihrer tatsächlichen Belastung und Gefährlichkeit überprüft und unter Umständen auch freigelassen werden.73 Bis Juli 1946 entließ der CIC auf diese Weise 31.452 Personen aus den Lagern in der gesamten US-Zone.74

Die Überprüfung der Lagerinsassen im CIE 91 fand bis zum 15. Februar 1946 durch die Security Review Boards der 7. Armee statt, anschließend durch die Boards der amerikanischen Militärregierung für Hessen (OMGHE) bis zu ihrer Auflösung im September 1946.75 Zu den Aufgaben des CI-Staff gehörte ferner die Stimmung und Moral im Lager zu überwachen. Außerdem förderte er das Kultur- und Bil- dungsprogramm im Lager.76

I.2.2.Die Ü bergabe von Entnazifizierung und Internierung an die Deutschen

Mit dem „Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militaris- mus“ (Befreiungsgesetz) vom 5. März 1946 wurde die Säuberung des öffentlichen Lebens an die eigens dafür geschaffenen Befreiungsministerien der Länder in der US-Besatzungszone übergeben.77 Die im Rahmen der Entnazifizierung durchgeführ- ten Massenentlassungen und Verhaftungen unter amerikanischer Regie hatten die gesamte öffentliche Verwaltung lahmgelegt - zu einer Zeit, als das Land zerstört und mit größten Versorgungsproblemen zu kämpfen hatte.78 Ende 1945 war die Entnazifizierung unter amerikanischer Regie daher in eine Sackgasse geraten. Die Besatzungsmacht erkannte, dass die Deutschen an der politischen Säuberung betei- ligt werden mussten, da diese letztlich selbst zu entscheiden hatten, wer an der Neugestaltung Deutschlands teilnehmen sollte.79

Im Rahmen des Befreiungsgesetzes war die Einrichtung von Laiengerichten, die Spruchkammern, mit öffentlichen Anklägern vorgesehen. Diese hatten die Bevölke- rung anhand eines Meldebogens auf jeden einzelnen Fall hin zu überprüfen. Die Betroffenen sollten dann einer von fünf Belastungskategorien zugeordnet werden: Hauptschuldige (I), Belastete (II: NS-Aktivisten, Militaristen, Nutznießer), Minder- belastete (III), Mitläufer (IV), und Entlastete (V). Mit der Einstufung waren obliga- torische Sühnemaßnahmen verbunden, die von Geldbußen bis zu Arbeitslagerhaft- strafe (dies galt für die Kategorien I und II) reichten. Gegen das Urteil konnten die Betroffenen Berufung vor einer Berufungskammer einlegen.80 Durch Einführung des Spruchkammerwesens wandelte sich die Entnazifizierung - bislang gehandhabt als kategorischer Ausschluss der Verantwortlichen - zu einem quasigerichtlichen Verfahren mit dem Anspruch, die individuelle Schuld des Einzelnen herauszustellen und mit den entsprechenden Konsequenzen zu belegen.81

Mit der Übergabe der Entnazifizierung war aber auch die Übernahme der Internie- rungsverantwortung durch die deutschen Befreiungsministerien verbunden. Schließ- lich sollten auch die Lagerinsassen (d. h. jene, die als politisch Belastete unter die Bestimmungen des Automatischen Arrests fielen) ebenso wie die deutsche Bevölke- rung einer Spruchkammerentscheidung und somit der Entnazifizierung unterliegen. Zu diesem Zweck setzten die Amerikaner die Errichtung von Lagerspruchkammern durch, die vom Aufbau her den außerhalb der Lager liegenden Laiengerichten ent- sprachen. An die Internierungslager sollten zudem die vom Befreiungsgesetz vorge- sehenen Arbeitslager angeschlossen werden, in denen die rechtskräftig Verurteilten ihre Strafe zu verbüßen hatten.82 Der endgültige Beschluss zur Übergabe der Lager wurde im Mai 1946 gefasst, die praktische Umsetzung verlief allerdings nur schlep- pend (Oktober 1946 bis Mai 1947), wobei sich die Besatzungsmacht zahlreiche Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten für die Internierung vorbehielt. Rund 42.000 Internierte in der gesamten US-Zone wurden schließlich an die deutschen Stellen übergeben. Im Juli 1947 waren 14 Internierungslager in der gesamten US-Zone in deutscher Hand.83

Die sich anfangs als rigorose Sicherheitsmaßnahme für die amerikanischen Streit- kräfte auszeichnende Internierungspraxis verlor aufgrund des Ausbleibens eines breiten nationalsozialistischen Widerstands schon kurze Zeit nach Beginn der Be- satzung ihre sicherheitspolitische Relevanz. Stattdessen stand mit dem Beginn der Verfahren vor den Lagerspruchkammern ein Bestrafungsaspekt im Vordergrund, der im Rahmen der Internierungspolitik bislang nur eine sekundäre Rolle gespielt hatte. Darüber hinaus erhielt die amerikanische Internierungspraxis nun eine völkerrechtli- che Grundlage: Mit dem Urteil von Nürnberg 1946 über die verbrecherischen NS- Organisationen legitimierte man (nachträglich) das Vorgehen gegenüber denjenigen, die einer solchen verbrecherischen Organisation angehört hatten und aufgrund des Automatischen Arrests in einem Internierungslager einsaßen.84 Umgekehrt gab es jedoch keine rechtliche Basis mehr dafür, Mitglieder von freigesprochenen NS- Organisationen in den Lagern länger festzuhalten, was jedoch in einigen Fällen (z. B. bei ranghohen SA-Mitgliedern) weiterhin geschah.85

I.2.3. Das Lager unter deutscher Verantwortung

Die praktische Umsetzung der Übergabe des CIE 91 Darmstadt erfolgte am 1. No- vember 1946, als man dem hessischen Befreiungsministerium, bzw. dem ihm unter- stellten neu gegründeten Landesamt für Internierungs- und Arbeitslager unter Lei- tung von Jakob Weyand, den größeren Teil des Lagers mit einer Belegstärke von rund 11.000 Mann übergab.86 Es handelte sich dabei um das gesamte Camp I sowie um die größeren Teile von Camp II und III.87 Die restlichen Bereiche blieben unter amerikanischer Kontrolle, in die alle nichtdeutschen Internierten des CIE 91 verlegt wurden. Dort erfolgte ihre Überprüfung, Weiterverlegung oder gegebenenfalls ihre Entlassung.88 Der amerikanische Bereich umfasste im November rund 1.850 Personen.89 Im Januar 1947 erfolgte seine Schließung,90 der letzte amerikanische Soldat verließ das Lager aber erst am 19. März.91 Zu diesem Zeitpunkt war der Bereich bereits leergeräumt und stand den Deutschen zur Verfügung.92

Die Übergabe erfolgte unter Vorbehalt weitreichender amerikanischer Kontroll- möglichkeiten, von denen der Leiter der Denazification Division Hubert J. Teitel- baum, der mit seinem Deputy Chief Arsen L. Yakoubian bei OMGHE verantwort- lich für die Entnazifizierung und Internierung war,93 starken Gebrauch machte. Durch ständige Beanstandung der deutschen Verwaltung seitens der US-Stellen wurden die Beziehungen zum Landesamt in der Folgezeit stark belastet. Die Kritik konzentrierte sich vor allem auf die grassierende Korruption und persönliche Berei- cherung der Beschäftigten des Internierungslagers sowie auf die Nachlässigkeit der deutschen Wachmannschaften und das damit einhergehende Ansteigen der Fluchtra- ten. Beanstandet wurden auch die milde Urteilspraxis der Lagerspruchkammern sowie finanzielle Unregelmäßigkeiten bei der Abwicklung des Lagers. Umgekehrt haderten die Deutschen mit dem Automatischen Arrest, dessen Bestimmungen bis Mitte 1947 keine Lockerungen erfuhren. Dies führte dazu, dass alle Versuche der deutschen Verantwortlichen zur Reduzierung der Interniertenzahlen abgeschmettert wurden. Für Unmut sorgten diese Probleme jedoch nicht nur bei den für die Lager- sicherheit zuständigen amerikanischen Lageraufsichtsoffizieren, sondern brachten - mit Blick auf die enormen Unterhaltskosten - auch die Öffentlichkeit in Hessen ge- gen das Lager auf.94

[...]


1 Kogon, Gerechtigkeit, S. 377.

2 HHStA, Best. 501, Nr. 808, Das Darmstädter Internierungslager. Ein Bericht von Dr. Eugen Kogon und Ferdinand Römhild, 19.3.1947, Vorwort (ohne Seitenangabe); im Folgenden zitiert als: Ko- gon/Römhild, Bericht.

3 Wember, Umerziehung, S. 3; vgl. auch Meyer, Entnazifizierung, S. 11.

4 Ebd. S. 110, 19, 142.

5 Meyer spricht hinsichtlich dieser Maßnahme von einer „Demokratisierung in den Lagern“; Meyer, Entnazifizierung, S. 171. Dieser Terminus erscheint jedoch für die Zwecke dieser Arbeit nicht präzise genug, da er sich nicht eindeutig von der praktischen bzw. indirekten Demokratisierung abhebt. Daher soll hier als Gegenstück der Begriff „direkte Demokratisierung“ eingeführt werden, während „Demokratisierung“ als übergeordneter Terminus aufzufassen ist.

6 Vgl. Niethammer, Was wissen wir?, S. 53; Horn, Internierungs- und Arbeitslager, S. 14; Meyer, Entnazifizierung, S. 26f.

7 Vgl. dazu die ausführliche Auflistung bei ebd. S. 24.

8 Ders. Was wissen wir, S. 43.

9 Wember, Umerziehung.

10 Möhler, Internierung, S. 61. Zur bisherigen Literaturlage vgl. ebenfalls die ausführliche Auflistung bei Meyer, Entnazifizierung, S. 24.

11 Vgl. dazu ebd. S. 24.

12 Niethammer, Was wissen wir, S. 43.

13 Ders., Entnazifizierung bzw. ders., Mitläuferfabrik.

14 Ebd. S. 579, 458.

15 Ebd. S. 259.

16 Schick, Internierungslager.

17 Horn, Internierungs- und Arbeitslager.

18 Ebd. S. 16, 91,205; vgl. dazu auch Meyer, Entnazifizierung, S. 141. Der hier von Horn verwendete Begriff „Umerziehung“ soll in dieser Arbeit für die Demokratisierungsmaßnahmen keine Anwen- dung finden, da er zum einen hinsichtlich der weiter oben getroffenen Definitionen zu unpräzise erscheint; zum anderen stieß er schon bei den Zeitgenossen aufgrund der Implikation einer geistigen Bevormundung auf Ablehnung; Schuster, Entnazifizierung, S. 253; ferner dazu Hanke, Demokrati- sierung, S. 109.

19 Niethammer, Alliierter Internierungslager sowie ders., Was wissen wir.

20 Strauß, Kriegsgefangenschaft.

21 Ebd. S. 410, 412.

22 Meyer, Entnazifizierung.

23 Zimmermann, Staub soll er fressen.

24 Schuster, Entnazifizierung; Heinl, Darmstadt.

25 Schuster, Entnazifizierung, S. 250-260.

26 Heinl, Darmstadt, S. 117f.

27 HHStA, Best. 501.

28 HHStA, Best. 521.

29 HHStA, Best. 522.

30 Kogon/Römhild, Bericht, Vorwort (ohne Seitenangabe).

31 Vgl. dazu Kapitel I.1.3. und I.2.1. dieser Arbeit.

32 Kulemann, Geschichte des CIE 91.

33 Vgl. dazu Kapitel II.1.

34 Möricke, Spruchkammern.

35 Vollnhals, Politische Säuberung und Rehabilitierung, S. 7f.

36 Ders., Politische Säuberung unter alliierter Herrschaft, S. 372.

37 Das Potsdamer Abkommen (2.8.1945), in: Sautter, Deutsche Geschichte seit 1815, S. 208-216; hier: S. 211.

38 Wember, Umerziehung, S. 13f. Zum „Werwolf-Befehl“ vgl. Behnen, Wehrwolf, S. 1339f.

39 Niethammer, Alliierte Internierungslager, S. 473. Zum sowjetischen Internierungsansatz siehe ebd. S. 475-479.

40 Meyer, Entnazifizierung, S. 15, 68, 250 sowie Niethammer, Alliierte Internierungslager, S. 474.

41 Ders., Was wissen wir, S. 46.

42 Meyer, Entnazifizierung, S. 14. Vgl. dazu auch Vollnhals, Politische Säuberung unter alliierter Herrschaft, S. 371.

43 Meyer, Entnazifizierung, S. 247, 252f.

44 Meyer, Entnazifizierung, S. 35-38.

45 Ebd. S. 39f.

46 Zit. nach Niethammer, Entnazifizierung, S. 66. Vgl. dazu auch Meyer, Entnazifizierung, S. 39.

47 Schick, Internierungslager, S. 303. Niethammer spricht in diesem Zusammenhang von „Gummiklauseln“; Niethammer, Alliierte Internierungslager, S. 474.

48 Meyer, Entnazifizierung, S. 262-264. Vgl. dazu außerdem Horn, Internierungs- und Arbeitslager, S. 20f.

49 Ebd. S. 22f.

50 Meyer, Entnazifizierung, S. 40, 50f, 71.

51 Horn, Internierungs- und Arbeitslager, S. 37f.

52 Meyer, Entnazifizierung, S. 54-56.

53 Ebd. S. 51f, 76, 79, 86 und Horn, Internierungs- und Arbeitslager, S. 45.

54 Meyer, Entnazifizierung, S. 53, 69, 96.

55 Kulemann, Geschichte des CIE 91, S. 7.

56 Meyer, Entnazifizierung, S. 82.

57 Kulemann, Geschichte des CIE 91, S. 7.

58 Vermutlich lag Nr. 94 bei Ollendorf; Meyer, Entnazifizierung, S. 75.

59 Die vorangestellte Ziffer 9 verwies auf die Zuständigkeit der 9. US-Armee, unter deren Komman- do die hessischen Internierungslager aufgebaut worden waren, die zweite Ziffer diente der fortlau- fenden Nummerierung. Das Gleiche galt für die Lager unter Verantwortung der 7. Armee in Würt- temberg-Baden (z. B. Kornwestheim Nr. 73). Im Juni 1945 übergab die 9. Armee ihre Verantwortung

60 Ebd. S. 82. Das genaue Datum für die Eröffnung ist nicht bekannt.

61 Kulemann, Geschichte des CIE 91, S. 9.

62 Meyer, Entnazifizierung, S. 82, 87; Kulemann, Geschichte des CIE 91, S. 7. Vgl. dazu auch Heinl, Darmstadt, S. 26f.

63 Die meisten Lager besaßen, mit Ausnahme von Regensburg (12.000) und Hammelburg (18.000), eine Kapazität von 2.000 bis 4.000 Mann; vgl. Meyer, Entnazifizierung, S. 83, 87, 89.

64 Meyer, Entnazifizierung, S. 81f.

65 Kulemann, Geschichte des CIE 91, S. 7; Möricke, Spruchkammern, ohne Seitenangaben. Grund und Datum für die Umbenennung werden nicht genannt. Möglicherweise wollte man eine Verwechs- lung der Lagerabkürzung CIC mit dem gleichnamigen militärischen Geheimdienst verhindern; vgl. dazu auch Heinl, Darmstadt, S. 24. Der größeren Übersichtlichkeit wegen wird im Folgenden ledig- lich die Bezeichnung CIE 91 verwendet. Die Bezifferung 91 ist offenbar darauf zurückzuführen, dass nach Auflösung der vormaligen hessischen Lager wieder mit eins beginnend durchnummeriert wur- de.

66 HHStA, Best. 521, Nr. 87, Lageplan des CIE 91 Darmstadt, 12.9.1946; vgl. dazu auch Heinl, Darmstadt, S. 26.

67 HHStA, Best. 521, Nr. 29, Lagerordnung, undatiert; vgl. dazu auch Heinl, Darmstadt, S. 26.

68 Kulemann, Geschichte des CIE 91, S. 9f.

69 Ebd. S. 7f.

70 Meyer, Entnazifizierung, S. 132; Horn, Internierungs- und Arbeitslager, S. 160f.

71 Ebd. S. 161; Meyer, Entnazifizierung, S.58, 132f. In den Quellen für das Internierungslager Darm- stadt wird in Bezug auf die CIC-Abteilung vom CI-Staff gesprochen; vgl. Kulemann, Geschichte des CIE 91, S. 8

72 ETOUSA wurde am 1. Juli 1945 in USFET umbenannt. Zur gleichen Zeit erfolgte die Auflösung von SHAEF, dessen Aufgaben an USFET übergingen. USFET fungierte von da an als oberste Kommandobehörde für alle amerikanischen Truppen in Europa; Henke/Oldenhage, Office of Military Government for Germany (US), S. 20f.

73 Meyer, Entnazifizierung, S. 57-60.

74 Horn, Internierungs- und Arbeitslager, S. 64-68 sowie Meyer, Entnazifizierung, S. 63-66.

75 Emig/Frei, Office of Military Government for Hesse, S. 429.

76 Kulemann, Geschichte des CIE 91, S. 8. Vgl. dazu Kapitel II.6. dieser Arbeit.

77 Königseder, Entnazifizierung, S. 114-117.

78 Vollnhals, Politische Säuberung unter alliierter Herrschaft, S. 374, 378f.

79 Henke, Trennung, S. 37.

80 Vollnhals, Politische Säuberung unter alliierter Herrschaft, S. 381f.

81 Henke, Trennung, S. 38.

82 Vgl. Horn, Internierungs- und Arbeitslager, S. 120-124.

83 Meyer, Entnazifizierung, S. 90, 98, 143.

84 Als verbrecherische Organisationen waren nach der Anklageschrift vom 6. Oktober 1945 in Nürn- berg angeklagt: Die Reichsregierung, das Korps der politischen Leiter der NSDAP, Gestapo und SD, SS, SA und der Generalstab und das Oberkommando der Wehrmacht. Drei Organisationen wurden schließlich im Urteil, das am 30. bzw. 1. Oktober 1946 verlesen wurde, freigesprochen: Die SA, die Reichsregierung und der Generalstab und das Oberkommando der Wehrmacht; vgl. dazu Zentner, Urteil von Nürnberg, S. 843-907.

85 Meyer, Entnazifizierung, S. 18, 249; Niethammer, Alliierte Internierungslager, S. 486f.

86 HHStA, Best. 522, Nr. 21, Festprogramm und Gästeliste der Feierstunde im Darmstädter Internierungslager, 1.11.1946.

87 Möricke, Spruchkammern, ohne Seitenangaben.

88 Schuster, Entnazifizierung, S. 239f; Meyer, Entnazifizierung, S. 89f. Zu den Ausländern im Internierungslager Darmstadt vgl. Kapitel I.2.8. dieser Arbeit.

89 HHStA, Best. 521, Nr. 31, Bericht über das deutsche Internierungslager Darmstadt Monat November 1946, undatiert.

90 Meyer, Entnazifizierung, S. 90.

91 Emig/Frei, Office of Military Government for Hesse, S. 429.

92 Kogon/Römild, Bericht, S. 2.

93 Zur Denazification Division vgl. Emig/Frei, Office of Military Government for Hesse, S. 427-431f.

94 Vgl. Schuster, Entnazifizierung, S. 241-249. Zu den Kosten des Lagerbetriebs vgl. die Kritik bei Kogon/Römhild, Bericht, S. 30f.

Ende der Leseprobe aus 108 Seiten

Details

Titel
Das Internierungslager Darmstadt
Untertitel
Demokratisierungsmaßnahmen im Rahmen amerikanischer und deutscher Entnazifizierungs- und Internierungspolitik nach dem Zweiten Weltkrieg
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
108
Katalognummer
V201138
ISBN (eBook)
9783656274124
Dateigröße
667 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
internierungslager, darmstadt, Internierung, Demokratisierung, Entnazifizierung, Nachkriegszeit, Umerziehung
Arbeit zitieren
Hendrik Friggemann (Autor:in), 2007, Das Internierungslager Darmstadt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/201138

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Titel: Das Internierungslager Darmstadt



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