"Vergossen, Mutter! Kindesblut"

Das Motiv des Kindsmords in Gotthold Friedrich Stäudlins "Seltha" und Friedrich Schillers "Die Kindsmörderin"


Hausarbeit (Hauptseminar), 2008

32 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Der Kindsmord in der Zeit der Aufklärung

3 Stäudlins „Seltha“ und Schillers „Die Kindsmörderin“
3.1 Eine schwäbische Dichterfehde
3.2 Form, Sprechhaltung und Ausgangssituation
3.3 Skrupelloser Verführer und unschuldige Verführte?
3.4 Der Mord und die Mordmotive
3.5 Sprache und Bildlichkeit

4 Zusammenfassung und Fazit

Literaturverzeichnis

Primärliteratur

Sekundärliteratur

1 Einleitung

Kindermord! traum ich oder wach ich? - - - ist sie möglich, die That [...]? Verhüll’ dein Antliz Jahrhundert! beug dich nieder Europa! von deinen Richterstühlen erschallet die Antwort - - Zu tausenden werden meine Kinder von der Hand der Gebährenden erschlagen.[1]

Die Worte, die dieser Einleitung voranstehen, sind zwar voller Pathos und erscheinen höchst hyperbolisch, doch sie spiegeln durchaus die Realität des 18. Jahrhunderts wider: Zu dieser Zeit sah sich insbesondere Deutschland mit einer derart hohen Anzahl an Kindsmordfällen konfrontiert, dass sich daraus Auswirkungen auf Justiz, Medizin, Pädagogik und sogar die Literatur ergaben.

Besonders zwei Aspekte waren es, die die Öffentlichkeit in diesem Zusammenhang bewegten. So formuliert der Schweizer Pädagoge Johann Heinrich Pestalozzi in seiner wegweisenden Abhandlung „Ueber Gesezgebung und Kindermord“ (1783), aus der auch das vorangehende Zitat stammt, folgende Frage: „Europa! was bringt deine Gebährerinn zum Mord ihrer Kinder? woher quillt die Verzweiflung im Busen des Mädchens? daß es – o Gott! [...] erwürget des Kind seiner Schmerzen.“[2] Die Frage nach den Motiven, die Frauen dazu bewegten, ihre Neugeborenen zu töten, bildete einen der beiden Schwerpunkte in der Diskussion um den Kindsmord. Den anderen zentralen Aspekt spricht Pestalozzi ebenfalls gleich zu Beginn seines Aufsatzes an und verdeutlicht seinen Standpunkt dazu mit klaren Worten: „Stek ein das Schwerdt deiner Henker Europa! es zerfleischet die Mörderinnen umsonst!“[3] Der Schweizer Sozialreformer zeigt sich als absoluter Gegner des außerordentlich rigorosen damaligen Strafrechts, das vor allem auf Abschreckung setzte, und deshalb für das Delikt des Kindsmords die Todesstrafe vorsah.

Neben juristischen, medizinischen und pädagogischen Schriften entstanden besonders in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts auffallend viele literarische Werke, die den Kindsmord thematisieren. Für die vorliegende Arbeit wurden aus dieser Fülle von Veröffentlichungen exemplarisch zwei Gedichte ausgewählt, die durch ihre Entstehungsgeschichte eng miteinander verbunden sind: „Seltha, die Kindermörderin“ (1781) von Gotthold Friedrich Stäudlin und „Die Kindsmörderin“ (1782) von Friedrich Schiller.

Bevor genauer auf Gestalt und Inhalt dieser beiden Werke eingegangen wird, soll zunächst ein Überblick über deren historischen Kontext, die damaligen sozialen Bedingungen, bestimmte politische und juristische Aspekte bezüglich des Kindsmords gegeben werden.[4] Damit verbunden werden die Fragen im Mittelpunkt stehen, welches Spannungsverhältnis zwischen diesem Delikt, seiner Bestrafung und dem sich ausbreitenden aufklärerischen Gedankengut ergaben[5] und warum sich gerade die Sturm-und-Drang-Dichter so sehr für dieses Thema interessierten.[6]

Nach einigen einleitenden Worten zur Entstehung der beiden Gedichte, werden diese zunächst bezüglich ihrer Form, dann im Hinblick auf die jeweilige Figurengestaltung kontrastiert werden. An einen Vergleich zwischen Tat und Tatmotiven der beiden Protagonistinnen wird sich eine Gegenüberstellung von Schillers und Stäudlins Sprache und Metaphorik anschließen.[7] Durch Seitenblicke auf andere Kindsmordwerke dieser Zeit wird immer wieder versucht werden, die beiden vorliegenden Gedichte in dieser Motivtradition zu verorten. Der Fokus wird jedoch stets auf folgenden Fragen liegen: An welchen Stellen übernimmt Schiller Aspekte aus Stäudlins Gedicht? Wo variiert er solche und nimmt eine andere Gewichtung vor? Welche Elemente sind bei Schiller gänzlich neu? So wird am Ende schließlich die Frage nach dem Verhältnis der beiden Werke umfassend beantwortet werden können.

2 Der Kindsmord in der Zeit der Aufklärung

„Welches sind die besten ausführbaren Mittel, dem Kindermorde Einhalt zu thun?“[8] – so lautete eine im Sommer 1780 in den „Rheinischen Beiträgen zur Gelehrsamkeit“ gestellte Frage, für deren Beantwortung ein Preisgeld von 100 Dukaten ausgeschrieben war. Derartige Aufrufe waren zur damaligen Zeit durchaus üblich und beliebt, doch mit über 400 Antworten erzielte diese Preisfrage eine außergewöhnlich hohe Beteiligung.[9] Besonders auffällig war zudem, dass sich Angehörige der verschiedensten wissenschaftlichen Disziplinen, von der Medizin über die Theologie bis hin zur Pädagogik und der Juristerei, von dieser Frage angesprochen fühlten und Beiträge einreichten. Doch woher rührte das immense Interesse an diesem Delikt?

Zum einen, wie das Eingangszitat Pestalozzis bereits verdeutlicht, häuften sich in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die Morde an Neugeborenen durch ihre ledigen Mütter, so dass das Thema nicht nur in juristischen Kreisen, sondern auch in der breiten Öffentlichkeit präsent war. Dieses Delikt schockierte besonders wegen seiner Grausamkeit, denn der Mord am eigenen Kind ist „die vollkommene Verkehrung der als Naturgesetz gedachten Mutterliebe in ihr Gegenteil [und] ein Bruch von zwei fundamentalen Grundsätzen der christlichen Lehre.“[10] Es wird dabei nicht nur das Tötungsverbot, sondern auch das Gebot, Schwächeren zu helfen, missachtet.

Der andere Aspekt, der die Diskussion um den Kindsmord anregte, war die Bestrafung der Täterinnen. Die „Peinliche Gerichtsordnung“ Kaiser Karls V. („Constitutio Criminalis Carolina“, 1532), auf der das damalige Rechtswesen noch im Wesentlichen basierte, war vor allem von folgenden Prinzipien geprägt: Die Strafe wurde als Vergeltung für die Missetaten angesehen und Richter bzw. Henker rächten sich im Namen der gekränkten Menschheit an den Tätern. Am wichtigsten war jedoch die Annahme, dass grausame Strafen potentielle Täter von einem Gesetzesverstoß abschrecken würden, weshalb die Strafvollstreckung idealiter im öffentlichen Rahmen stattfinden sollte.[11]

Die sogenannte „Carolina“ behandelte das Delikt des Kindsmords in insgesamt fünf Artikeln[12] und sah als angemessene Strafen das Ertränken, das Lebendig-Begraben oder das Pfählen vor. Zur noch stärkeren Abschreckung („vmb mer forcht willen“) konnte die Täterin auch mit glühenden Zangen in Stücke gerissen werden. Diese äußerst brutale Bestrafung wurde vor dem Hintergrund des sich immer stärker verbreitenden aufklärerischen Gedankenguts natürlich zunehmend kritisch betrachtet.

Ähnlich wie schon Charles De Montesquieu in seiner Schrift „De l’ésprit des lois“ (1748) forderte Friedrich der Große in seiner „Dissertation sur les raisons d'etablir ou d'abroger les lois" (1751) ein angemessenes Verhältnis zwischen Straftat und Strafe: „L’Equité naturelle veut qu’il y ait une proportion entre le crime & le chatiment.“[13] So schaffte er zum Beispiel 1754 die Folter ab und beendete 1746 die grausame Tradition der Kirchenbuße, bei der sogenannte „Sünder“ öffentlich zutiefst gedemütigt wurden. Nachdem Friedrich II. 1740 die Enthauptung als ausschließliche Strafe für den Kindsmord eingeführt hatte, beschäftigte er sich in der Folge immer wieder intensiv mit diesem Delikt, seinen Ursachen und möglichen Präventionsmaßnahmen.[14]

Dem Rechtswissenschaftler Wilhelm Waechtershäuser zufolge rückte der Kindsmord ganz allgemein in „der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts – innerhalb weniger Jahrzehnte – [...] in ein völlig anderes Licht. [Das Delikt] wurde nun unter dem Gesichtspunkt der psychischen und physischen Not der Täterin gesehen.“[15] Auf eben diesen Punkt legt auch Pestalozzi in seiner Beantwortung der Mannheimer Preisfrage seinen Fokus. Er diskutiert insgesamt acht Quellen für den Kindsmord, von denen wohl die wichtigsten „Untreue und Betrug verführender Jünglinge“, „die rechtlichen Strafen der Unzucht“, „Armut“ und die „Forcht vor Eltern, Verwandten, Vormündern“ sind.[16]

Pestalozzis Aufzählung lässt sich sicherlich durch weitere Aspekte wie beispielsweise die Angst vor der Kirchenbuße und ganz allgemein die Ausweglosigkeit angesichts der gesellschaftlichen Ausgrenzung[17] ergänzen. Zentral an Pestalozzis Werk ist jedoch, dass es mögliche Motive klar benennt und Mittel und Wege diskutiert, diesen entgegenzuwirken, um so weitere Kindsmordfälle zu verhindern. Richard van Dülmen fasst Pestalozzis philanthropischen Ansatz wie folgt zusammen: „Als Anhänger Rousseaus glaubte Pestalozzi an das Gute im Menschen, das, wenn die äußeren Hindernisse beseitigt wären, auch das Problem des Kindsmords lösen werde.“[18]

Das gesellschaftlich höchst relevante Thema hinterließ selbstverständlich auch Spuren in der literarischen Welt. Vor allem die Sturm-und-Drang-Dichter nahmen sich des Kindsmordmotivs an, was sich einerseits daraus erklärt, dass der Großteil der Stürmer und Dränger eine juristische Ausbildung erfahren und deshalb ein strafrechtliches Interesse an dem Thema hatte.[19] Andererseits kam das Motiv den gesellschaftlichen und ästhetischen Zielen der Bewegung entgegen, denn „hier konnte sich humanes Engagement mit leidenschaftlichem Pathos verbinden.“[20]

Neben der unmittelbaren Realität dienten den Sturm-und-Drang-Dichtern auch andere literarische und musikalische Werke als Inspiration, namentlich die Bänkelsanglieder, die von umherziehenden Schaustellern vorgetragen wurden und vor allem schauerliche Unglücks- und Mordfälle zum Thema hatten[21] sowie zeitgenössische erzählende Volkslieder, „die einerseits von einer moralisierend abschreckenden Tendenz und andererseits von der Neugier [...] am erotischen Geschehen getragen [waren].“[22] In Goethes Urfaust verweist die Kindsmörderin Gretchen ganz explizit auf diese Tradition, indem sie sagt: „Sie nahmen mirs, und sagen ich hab es umgebracht, und singen Liedger auf mich!“[23]

Das Kindsmordmotiv wurde durch die Stürmer und Dränger und auch andere Zeitgenossen, die nicht dieser Bewegung angehörten, ganz unterschiedlich verarbeitet: in breit angelegten Balladen, die ein möglichst großes Publikum unterhalten sollten (z. B. Gottfried August Bürgers „Des Pfarrers Tochter von Taubenhain“, 1782), als Dramen, in denen die Handlung ausführlich dargestellt werden konnte (z. B. Heinrich Leopold Wagners Die Kindermörderin, 1776) oder in lyrischen Monologen, in denen sich die Verzweiflung und das Gefühlschaos der Täterin ausdrücken ließen.

Es lässt sich schwer sagen, welche konkreten Ziele die Dichter mit ihren Werken verfolgten. Es mag sein, dass sie, wie Elisabeth Frenzel meint, „die Bemühungen von Politikern und Volkspädagogen [...] um eine Milderung der Strafe für Kindmord [unterstützen wollten]“[24] oder das Kindsmordmotiv sogar, so Otto Ulbricht, „zu einer literarischen Waffe in der historischen Auseinandersetzung zwischen dem geistig führenden, selbstbewußter gewordenen Bürgertum und dem politisch tonangebenden Adel“[25] benutzten. Helga Stipa madland beschuldigt die Dichter gar misogyner Tendenzen: „Infanticide fiction is […] about the intimidation of women.”[26] Was die Dichter, ob beabsichtigt oder nicht, jedoch mit Sicherheit erreichten, war eine veränderte Sicht auf die Täterinnen, da in allen Werken die Tatmotive der Frauen betont wurden.

Die Sensibilisierung für die psychischen Aspekte der Tat mag den Dichtern, so van Dülmen, zwar gelungen sein, „zur Aufschlüsselung der sozialen Wirklichkeit der Kindsmörderin im 18. Jahrhundert trägt der ‚schöne’ Diskurs jedoch wenig bei.“[27] Es dienten zwar oftmals reale Fälle als Vorlagen für die Dichter[28], denen bewusst gewesen sein muss, dass die Kindsmörderinnen fast ausschließlich dem niederen Stand angehörten und meist aus dem ländlichen Milieu stammten. Doch in den Balladen und Dramen fand oft eine soziale Transponierung statt: Es dominierte, so Hania Siebenpfeiffer, „gemäß der ästhetischen Prinzipien der Zeit der Typus der bürgerlichen Kindsmörderin.“[29] Dies entsprach wohl eher dem sozialen Umfeld des Publikums, das sich meist aus Adel und Mittelstand zusammensetzte, und barg daher bessere Identifikationsmöglichkeiten.

Unabhängig von dieser Diskrepanz zwischen Realität und fiktionaler Verarbeitung lässt sich, mit den Worten Klaus Kastners, Folgendes schließen: „Es gehört zu den epochalen Leistungen des ‚Sturm und Drang’, die Gestalt der Kindsmörderin literaturfähig gemacht zu haben.“[30] Dabei konzentrierten sich die meisten Dichter nicht nur auf die sicherlich publikumswirksameren schauerlichen Aspekte des Delikts, sondern regten die Leser dazu an, sich mit den Ursachen der Tat zu beschäftigten, indem sie den gesellschaftlichen und vor allem psychologischen Druck, der auf den Täterinnen lastete, betonten.

[...]


[1] Pestalozzi, Johann Heinrich: Ueber Gesezgebung und Kindermord. Wahrheiten und Träume, Nachforschungen und Bilder. In: Emanuel Dejung (Hg.), Sämtliche Werke. Pestalozzi. Bd. 9. Schriften aus der Zeit von 1782-1787. Berlin 1930, S.1-181, hier S.7.

[2] Pestalozzi, S.7.

[3] Pestalozzi, S.7.

[4] Als Ausgangspunkt dafür dient Michalik, Kerstin: Kindsmord. Sozial- und Rechtsgeschichte der Kindstötung im 18. und beginnenden 19. Jahrhundert am Beispiel Preußen. Pfaffenweiler 1997 (= Reihe Geschichtswissenschaft, 42).

[5] Mit dieser Frage beschäftigen sich vor allem folgende Monographien: Waechtershaeuser, Wilhelm: Das Verbrechen des Kindesmordes im Zeitalter der Aufklärung. Berlin 1973 (= Quellen und Forschungen zur Strafrechtsgeschichte, 3), Ulbricht, Otto (b): Kindsmord und Aufklärung in Deutschland. München 1990 (= Ancien Régime, Aufklärung und Revolution, 18) und Dülmen, Richard van: Frauen vor Gericht. Kindsmord in der frühen Neuzeit. Orig.-Ausg. Frankfurt am Main 1991 (= Fischer-Taschenbücher, 4431. Fischer Geschichte).

[6] Als grundlegend für diesen Aspekt gelten folgende drei Untersuchungen: Rameckers, Jan Matthias: Der Kindesmord in der Literatur der Sturm-und-Drang-Periode. Ein Beitrag zur Kultur- und Literaturgeschichte des 18. Jahrhunderts. Rotterdam 1927, Weber, Beat (a): Die Kindsmörderin im deutschen Schrifttum von 1770 – 1795. Bonn 1974 (= Abhandlungen zur Kunst-, Musik- und Literaturwissenschaft, 162) und Peters, Kirsten: Der Kindsmord als schöne Kunst betrachtet. Eine motivgeschichtliche Untersuchung der Literatur des 18. Jahrhunderts. Würzburg 2001 (= Epistemata, 350).

[7] Während Stäudlins „Seltha“ von der Forschung bezüglich dieser Punkte stark vernachlässigt wurde, existieren zum Schillerschen Gedicht eine Fülle von Einzeluntersuchungen, wie zum Beispiel Weber, Heinz-Dieter (b): Kindesmord als tragische Handlung. In: DU 28,2 (1976), S.75-97 und Schmiedt, Helmut: Das extreme Ich. In: DU 56,6 (2004), S.8-22.

[8] Wahl, Volker: ‚Das Kind in meinem Leib’. Sittlichkeitsdelikte und Kindsmord in Sachsen-Weimar-Eisenach unter Carl August. Eine Quellenedition 1777-1786. Weimar 2004, S.51.

[9] Vgl. Weber (a), S.17, Peters, S.54f. und Ulbricht (b), S.12.

[10] Ulbricht (b), S.21f.

[11] Vgl. Rameckers, S.12-14.

[12] Artikel 35 und 36 befassen sich mit Indizien für einen Kindsmord, Art. 131 enthält die Strafen für dieses Delikt. In Art.132 wird speziell die Bestrafung für die Kindsaussetzung und in Art.133 für die Abtreibung behandelt. Vgl. Auszug aus der „Carolina“ in Wahl, S.179f.

[13] Friedrich II. von Preußen: Anti-Machiavel ou examen du Prince de Machiavel. Avec une Dissertation sur les raisons d'établir ou d'abroger les loix de main de maître. [o. O.] 1767, S.249-280, hier S.271

[14] Im Jahre 1756 erschien das „Edikt zur Verhütung des Kindsmords“ und neun Jahre später das „Edikt wider den Mord neugeborener unehelicher Kinder, Verheimlichung der Schwangerschaft und Niederkunft“, durch welches die Strafen gegen Unzucht abgeschafft wurden. Vgl. Weber (a), S.10f.

[15] Waechtershäuser, S.148.

[16] Vgl. Pestalozzi, S.71-108. Als andere Gründe nennt er zum Beispiel: „die Umstände der dienenden Schloß- und Stadtmädchen“ und „die äusseren Umstände der Mädchen während ihrer Geburtsstund“.

[17] Eine Heirat, die es möglich machen würde, der Armut zu entkommen, war nun zum Beispiel nicht mehr denkbar. Vgl. Scholz, Rüdiger: Die Gewalt dichterischer Ideologie. Das Bild der „Kindsmörderin“ in der Literatur und die soziale Wirklichkeit. In: Hansjörg Bay (Hg.), Ideologie nach ihrem „Ende“. Gesellschaftskritik zwischen Marxismus und Postmoderne. Opladen 1995, S.245-268, hier S.250.

[18] Dülmen, S.108.

[19] So beschäftigte sich beispielsweise Goethe in seiner mündlichen Prüfung zum Lizentiaten der Rechte mit Frage, ob Kindsmörderinnen mit der Todesstrafe verurteilt werden sollten. Vgl. Kastner, Klaus: Der Kindsmord. Historische, rechtliche und literarische Aspekte. In: Neue Juristische Wochenschrift 23 (1991), S.1443-1455, hier S.1445.

[20] Petzoldt, Leander: Bänkelsang. Vom historischen Bänkelsang zum literarischen Chanson. Stuttgart 1974 (= Sammlung Metzler, 130), S.99.

[21] Vgl. Weber (a), S.21.

[22] Goetzinger, Germaine: Männerphantasie und Frauenwirklichkeit. Kindermörderinnen in der Literatur des Sturm und Drang. In: Annegret Pelz (Hg.), Frauen, Literatur, Politik. 1. Aufl. Hamburg [u.a.] 1988 (= Literatur im historischen Prozeß, N.F. 21/22), S.263-286, hier S.263.

[23] Goethe, Johann Wolfgang von: Urfaust. Faust. Ein Fragment. Berlin 1954 (= Goethe, Johann Wolfgang von: Faust, 1), S.144.

[24] Frenzel, Elisabeth (a), Motive der Weltliteratur. 4., überarb. u. erg. Aufl. Stuttgart 1992 (= Kröners Taschenausgabe, 301), S.763. Auch Kastner (S.1444) und Bennholdt-Thomsen/Guzzoni vertreten diese Ansicht. Vgl. Bennholdt-Thomsen, Anke/Guzzoni, Alfredo: Der „Asoziale" in der Literatur um 1800. Königstein/Ts. 1979, S.83.

[25] Ulbricht (b), S.232. Auch Dülmen (S.104) und Weißert sehen in den Kindsmordwerken eine deutliche Sozialkritik. Weißert, Gottfried: Ballade. Stuttgart 1980 (= Sammlung Metzler, 192. Abt. E, Poetik), S.45. Michalik spricht sogar von einer „Funktionalisierung der Kindstötung für gesellschaftspolitische Zielsetzungen“. Michalik, S. 318.

[26] Madland, Helga Stipa: Infanticide as fiction. Goethe’s „Urfaust” and Schiller’s „Kindsmörderin“ as models. In: The German quarterly 62 (1989), S.27-38, hier S.34.

[27] Dülmen, S.104.

[28] Goethes „Urfaust“ basiert auf der Geschichte Susanna Margaretha Brandts und Bürger diente der Fall der Catharina E. Erdmann als Vorlage für seine Kindsmord-Ballade.

[29] Siebenpfeiffer, Hania: „Entartete Mütterlichkeit“. Kindsmörderinnen in literarischen und nicht-literarischen Texten des 20. Jahrhunderts. In: Antje Hilbig (Hg.), Frauen und Gewalt. Interdisziplinäre Untersuchungen zu geschlechtsgebundener Gewalt in Theorie und Praxis. Würzburg 2003, S.133-152, hier S.135.

[30] Kastner, S.1444.

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
"Vergossen, Mutter! Kindesblut"
Untertitel
Das Motiv des Kindsmords in Gotthold Friedrich Stäudlins "Seltha" und Friedrich Schillers "Die Kindsmörderin"
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Note
1,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
32
Katalognummer
V200299
ISBN (eBook)
9783656264569
ISBN (Buch)
9783656265641
Dateigröße
682 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Schiller, Stäudlin, Sturm und Drang, Lyrik, Kindsmord
Arbeit zitieren
Dipl.-Bibl. Regina Männle (Autor:in), 2008, "Vergossen, Mutter! Kindesblut", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/200299

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: "Vergossen, Mutter! Kindesblut"



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden