Die Stellung der Frau im Islam


Hausarbeit, 2003

17 Seiten, Note: 13 Punkte


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definitionen

3. Heirat

4. Scheidung

5. Familie / Kinder

6. Der Schleier

7. Die Sexualität

8. Arbeit und Bildung

9. Zusammenfassung der Rechte und der Pflichten

10. Quellenangaben

1. Einleitung

Im Jahr 610 begann ein Mann mit Namen Muhammad in Arabien eine neue Religion zu verkünden. Bei dieser Religion handelte es sich um den Islam.

Die Anhänger des Islam wurden Muslime / Muslimas genannt.

Muhammad verkündigte die Botschaft, dass alle Menschen Allah, dem wahren Gott, gehorchen sollten. Muslime sollten 5mal am Tag beten, Almosen geben, im Fastenmonat Ramadan fasten und nach Mekka (der heiligen Stadt des Islam) pilgern. Die Muslime glaubten, dass Muhammad diese Botschaft von Allah erhalten hatte. Diese fünf religiösen Grundpflichten nennt man auch die „fünf Säulen des Islams“. Die Nachfolger Muhammads schrieben diese Botschaft in einem heiligen Buch nieder, dem Koran.[1]

In diesem Koran wurden die heiligen Gesetze des Islam, er gilt heute als einer der größten Weltreligionen, niedergeschrieben. So sind hier auch die Rechte und Pflichten der Muslimen und Muslimas festgelegt.

Nach dem Koran zu urteilen sind Männer und Frauen gegenüber Gott gleich

(Koran 4:1, 33:55).Trotzdem hat er beiden unterschiedliche Aufgaben und soziale Stellungen zugewiesen, ja er hat sogar den Mann vor die Frau gestellt (4: 34).

Bis heute hat sich die gesellschaftliche Stellung der Frauen wesentlich verbessert. Der Islam erkannte ihnen nicht nur Pflichten sondern auch Rechte zu, z.B. ihr ganzes Leben versorgt zu sein, eine Eheschließung ist nur mit Zustimmung der Frauen möglich. Auch dürfen Frauen heute Eigentum besitzen und erben, einen Beruf ausüben und selbst vor Gericht gehen.

Und noch einiges mehr.[2]

Es muss hier erwähnt werden, dass die Frauen schon in der Geschichte des Islams eine bedeutende Rolle gespielt haben. Der erste Mensch, der den Islam annahm, war eine Frau : „Khadidscha“, es war die erste Frau von dem Propheten Muhammad.

Der erste Mensch, der für den Islam gestorben ist, war ebenfalls eine Frau:

„Summaya“. Sie gab unter Folterungen ihr Leben für den Islam hin.

Der Islam hat auch von Anfang an Männer und Frauen zum Islam eingeladen![3]

Die Stellung der Frau ist ein sehr komplexes Thema. Es ist von Land von Land unterschiedlich, die einzelnen Länder legen den Koran oft sehr unterschiedlich aus. Viele Einstellungen und Verhaltensweisen, die die Frau betreffen, sind nur zum Teil religiös bedingt, es gibt auch viele kulturelle Faktoren und Reste von vorislamischem Gewohnheitsrecht, welche auch noch eine Rolle spielen.

Da die Stellung der Frau mehr oder weniger ein familien – und gesellschaft-

liches Problem darstellt, möchte ich in meiner Hausarbeit den Stellenwert, die Rechte und Pflichten der Frau beleuchten. Hierbei ist natürlich die Frage nach der Stellung des Mannes impliziert.

2. Definitionen

Um ein besseres Verständnis herbeizuführen, möchte ich zuerst einige Begriffe erklären:

Der Islam

Der Islam wird als Eigenname einer der größten Weltreligionen unserer Zeit gebraucht. Man vergisst dabei leicht, dass er auch eine Bedeutung hat. Islam heißt Hingabe und Unterwerfung unter Gott. Es heißt somit auch, wer sich Gottes Willen gläubig hingibt, ist ein „muslim bzw. eine muslima“.[4]

Der Koran

Den Koran kann man nicht mit der Bibel vergleichen. Er ist die Manifestation göttlichen Willens, d.h. in ihm wird Gott und sein Wille den Menschen bekannt gemacht. Übersetzt bedeutet „Koran“ Vortrag, Rezitation. Er ist aus muslimischer Sicht Gottes Wort.

Der Koran hat 114 Suren (Kapitel), eine chronologische Ordnung der Kapitel gibt es nicht, die längsten Suren stehen jedoch am Anfang, die Kürzesten am Ende.

Der Hadith

Überlieferte Erzählungen über das Leben Muhammads, seine Taten, Gewohnheiten und Aussprüche, wie auch sonstige Erinnerungen an ihn.

Zu einem Hadith gehören zwei Komponenten:

- der Text, dessen Inhalt mit dem Koran übereinstimmen muss
- und die Kette der Überlieferer

Das kommt daher, dass die Gelehrten versuchten zu überprüfen, dass die Überlieferer keine Lügner waren, sondern die Überlieferungen der Wahrheit entsprachen. Sonst könnte ja jeder irgendeine Geschichte über Muhammad erzählen.[5]

Die Scharia

Der Begriff wird heute für das islamische Recht verwendet. Er bedeutet im engeren Sinne übersetzt „die von Gott gesetzte Ordnung im Sinne einer islamischen Normativität“. In vielen Staaten wird die Scharia in der Verfassung ausdrücklich als Quelle der Rechtsschöpfung anerkannt.[6]

Diese islamische Gesetzeskunde umfasst Personenstands - , Familien - , Erb - , Vermögens - , Straf – und Staatsrecht. Die Scharia gilt grundsätzlich nur für Muslimas.[7]

3. Heirat

Zweck einer Ehe im Islam ist zuerst einmal, dass Wohlwollen Allahs zu gewinnen durch Keuchheit, Erfüllung, Befriedigung und die Erhaltung der Art.[8]

Im Koran gilt die Ehe als empfohlene Selbstverständlichkeit für die Gläubigen.

Die Ehe ist nach islamischer Rechtsauffassung ein privatrechtlicher mündlicher Vertrag zwischen Mann und Frau, der beiden Seiten gegenseitig Rechte und Pflichten (im Koran geregelt) auferlegt.

In diesem Vertrag ist der Mann verpflichtet, der Frau einen Brautpreis zu zahlen. Weiter hat er die Frau mit den späteren gemeinsamen Kindern mit Wohnung und Unterhalt zu versorgen.

Dafür hat die Frau ihrem Mann Gehorsam entgegenzubringen und ihre ehelichen Pflichten zu erfüllen.[9]

Während jedoch die muslimischen Männer mit bis zu vier Frauen gleichzeitig verheiratet sein dürfen (hier ist die Religionszugehörigkeit egal), ist es den Frauen nur mit einem Mann erlaubt, der dann zudem noch Muslim sein muss.

Auch hierfür gibt es eine Erklärung. Der Islam hat ein Interesse, dass die Kinder aus verschiedenen Religionen trotz allem islamisch erzogen werden. Da der Islam den Vater als Familienoberhaupt ansieht und die Kinder normalerweise der Religion des Vaters folgen, hält er es für gewährleistet, dass bei einer Heirat mit einer Nicht - Muslima die Kinder islamisch erzogen werden.

Heiratet jedoch eine Muslima einen Nicht – Muslim befürchtet der Islam, dass die Kinder die andere Religion annehmen.[10]

Obwohl heute die Frauen ein Mitbestimmungsrecht bei der Heirat (lt. dem Koran) haben, ist es eine alte und nur schwer überwindbare Tradition, dass Ehen von den Eltern arrangiert werden. So kommen Liebesehen und die freie Wahl des Partners auch nur in Ausnahmefällen vor. Es ist schwer sich als junger Mensch gegen den Willen seiner Eltern aufzulehnen, man wurde so erzogen, dass die Hochzeit Sache der Eltern ist. Jedoch kommt es in der heutigen Zeit immer öfters vor, dass sich junge Menschen gegen den Willen ihrer Eltern währen, zumal sie oft in anderen Ländern aufwachsen. Hier herrschen andere Sitten, die mit dem Koran nicht zu vergleichen sind! Dieser Widerwille der jungen Menschen endet meistens in einem Konflikt mit der Familie.

Der Koran spricht hier zwar für die jungen Menschen, da er sagt, dass gegen seinen Willen zur Heirat niemand gezwungen werden darf, aber unter dem sozialen und psychologischen Druck beugen sich viele dem Druck der Eltern.[11]

Ein weiteres Problem ist die fehlende Zeit des Kennenlernens. Aus diesem Grund wird oftmals ein später Hochzeitstermin vereinbart. Während dieser Zeit können sich die Verlobten näher kommen und dann auch mal miteinander ausgehen.

Aber „Vorsicht“ ist auch hier geboten, hier sind einige Punkte zu beachten:

- Sie dürfen sich nicht alleine in einer Wohnung treffen;
- über Nacht zusammen wegbleiben;
- oder sexuellen Kontakt haben.

Der Verlust der weiblichen Jungfräulichkeit vor der Hochzeit, wenn dies bekannt wird, befördert ein Mädchen ins soziale Abseits und ruiniert nicht nur ihren Ruf, sondern die Ehre ihrer Familie.

Männer dagegen können vorehelichen Sex haben wie und so oft sie wollen. Es ist nicht feststellbar. Offiziell sollen die Zukünftigen ihre erste gemeinsame Nacht nach der Hochzeit verbringen.

Mit dem Abschluss des Ehevertrages gelten die jungen Leute als verlobt, bis zur Hochzeit leben die jungen Frauen dann noch in ihrer Familie.[12]

Nach islamischem Recht sollte jeder erwachsene Muslim eine Ehe schließen.

Die Ehe verhindert das Leben in Sünde. Während wie schon erwähnt, der Mann für das materielle Wohlergehen zu sorgen hat und die Frau in erster Linie den Haushalt, die Erziehung der Kinder zu bewältigen hat, sollten Familienentschei-

dungen gemeinsam getroffen werden.

[...]


[1] Vgl. Die große farbige Weltgeschichte, Gondolino, S. 100

[2] Vgl. Islam erleben, Kirstin Kabasci, 2001, S. 23

[3] Vgl. http://www.al-sakina.de/inhalt/artikel/frau/frau.html

[4] Vgl. 99 Fragen zum Islam, Melanie Miehl, 2001, S. 69

[5] Vgl. 99 Fragen zum Islam, Melanie Miehl, 2001, S. 58

[6] Vgl. Kleines Islam – Lexikon, Ralf Elger-Friederike Stolleis, 2001, S. 272

[7] Vgl. Islam erleben, Kirstin Kabasci, 2001, S. 72

[8] Vgl. Die Frau im Islam, Sir Muhammad Zafrullah Khan, 1997, S. 13

[9] Vgl. Kleines Islam – Lexikon, Ralf Elger-Friederike Stolleis, 2001, S. 85

[10] Vgl. 99 Fragen zum Islam, Melanie Miehl, 2001, S. 64/65

[11] Vgl. Islam erleben, Kirstin Kabasci, 2001, S. 53

[12] Vgl. Islam erleben, Kirstin Kabasci, 2001, S. 54/55

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Die Stellung der Frau im Islam
Hochschule
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung; ehem. VFH Wiesbaden  (Frankfurt am Main)
Note
13 Punkte
Autor
Jahr
2003
Seiten
17
Katalognummer
V20018
ISBN (eBook)
9783638240239
ISBN (Buch)
9783638842259
Dateigröße
501 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Stellung, Frau, Islam
Arbeit zitieren
Stephanie Rubin (Autor:in), 2003, Die Stellung der Frau im Islam, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/20018

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