Die Heirat Heinrichs VI. mit Konstanze

Das Finale von Friedrich Barbarossas Reichszusammenführungspolitik?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2012

27 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Hinführung zum Thema

2 Das alte Reichsrecht antiqum ius imperii

3 Friedrichs Versuche, sich Unteritaliens zu bemächtigen bis zur Verlobung Heinrichs VI. mit Konstanze

4 Wer gibt den Anstoß zur Heirat?
4.1 Argumente für Friedrich Barbarossa
4.2 Wilhelm II. als Initiator
4.3 Der Papst vermittelte das Ehebündnis
4.4 Heinrich II. von England wollte von der Hochzeit profitieren

5 War die Kinderlosigkeit Wilhelms II. bereits 1184 abzusehen?

6 Beim Tod Wilhelms II. 1189 – welche Chancen hat Konstanze, sich (als Frau) gegen Tankred von Lecce durchzusetzen?

7 Fazit

Quellen- und Literaturverzeichnis

1 Hinführung zum Thema

Eine aggressive Expansionspolitik der Herrscher im Hochmittelalter war keine Seltenheit. Es wurden Heereszüge in gegnerische Territorien unternommen – oft legitimiert durch alte Rechte oder Erbansprüche. Auch Friedrich Barbarossa versuchte zu seinen Lebzeiten, Ansprüche auf Süditalien, beruhend auf dem alten Reichsrecht, dem antiquum ius imperii, geltend zu machen. Nachdem sich militärisch kein Erfolg einstellte, wurde eine diplomatische Lösung in Form des Friedens von Venedig 1177 gesucht. Doch noch immer schien Friedrich I. seine Ambitionen, eine Verbindung zwischen dem Regnum im Süden Italiens und dem Imperium herzustellen, nicht aufgegeben zu haben. Eine Heirat zwischen dem Sohn des Staufers, Heinrich VI., und Konstanze, der Tante des Normannenkönigs Wilhelm II. und Eventualthronfolgerin bei einem kinderlosen Tod Wilhelms, sollte diese Allianz zwischen Sizilien und den Staufern doch noch ermöglichen. Dass der Normannenherrscher wirklich wenige Jahre später, 1189, kinderlos starb und Heinrich VI. über Konstanze Ansprüche auf Unteritalien anmelden konnte, erfüllte Barbarossa den lange gehegten Wunsch einer Vereinigung des Regnum mit dem Imperium. Fraglich ist jedoch, ob Friedrich I. schon bei der Verlobung 1184 mit diesem Fall der Erbfolge rechnete und er mit diesem Hintergedanken die Hochzeit initiierte.

Im Verlauf der Arbeit soll diese Frage eingehend untersucht werden. Dabei ist zunächst wichtig, sich zu verdeutlichen, auf welche rechtliche Grundlage Friedrichs und Heinrichs Ansprüche auf Unteritalien gegründet sind und warum gerade seit Mitte des 12. Jahrhunderts die Staufer derart auf das Normannenreich fixiert sind. Wenn Friedrich Barbarossa sich bereits bei der Verlobung einer Erbfolge Konstanzes und damit auch der seines Sohnes sicher war, wäre es nur logisch zu schlussfolgern, er wäre der Initiator dieses Ehebündnisses. Es wird jedoch unter Historikern auch die Meinung vertreten, Wilhelm II. wollte die Hochzeit, wobei fraglich ist, welche Gründe dafür sprechen – der Normanne selbst muss schließlich bei einem kinderlosen Tod die Unabhängigkeit seines Königreiches gefährdet gesehen haben. Ein weiterer möglicher Initiator des Ehebündnisses, der in der Wissenschaft diskutiert wird, ist die Kurie in Rom. Hier gilt es aufzuzeigen, ob diese Einschätzung realistisch ist, obwohl bei einer Hochzeit der Kirchenstaat von Norden und Süden durch Staufer eingekesselt wäre. Eine der wichtigsten Fragen, um herauszufinden, ob Friedrich I. bereits 1184 mit einer Erbfolge Konstanzes gerechnet hat, wird die Frage nach der Absehbarkeit der Kinderlosigkeit Wilhelms II. sein. Abschließen wird die Analyse mit der Untersuchung zur Stellung Konstanzes in Sizilien. Hierbei soll herausgefunden werden, inwieweit sich die Erbfolgerin gegen die Großen, namentlich Tankred von Lecce, in Unteritalien selbst durchsetzen konnte. Dies gibt Aufschluss darüber, ob Friedrich Barbarossa bei der Hochzeit seines Sohnes fest damit rechnen konnte, dass Heinrich VI. die Vereinigung des Regnum mit dem Imperium gelingt. Dazu muss nämlich sicher sein, dass Konstanze auch wirklich die Möglichkeit nach Wilhelms kinderlosem Tod hat, ihm auf den Thron zu folgen.

Seit bereits über einem Jahrhundert wird die Bedeutung der Hochzeit zwischen dem Staufer Heinrich VI. und Konstanze von Sizilien intensiv diskutiert. Paul Scheffer-Boichorst begann mit seiner Dissertation „Kaiser Friedrich' I. letzter Streit mit der Kurie“ im Jahr 1866 als einer der ersten Historiker, sich dem Thema intensiv zu nähern. Ihm folgte ein Jahr später Theodor Toeche, der sich in seiner Biografie über Heinrich VI. ebenfalls mit der hier genannten Hochzeit beschäftigte. Anfang des 20. Jahrhunderts setzte Johannes Haller mit dem Werk „Heinrich VI. und die römische Kirche“ Akzente, als er den Papst als Initiator der Hochzeit zu präsentieren, versuchte, worauf Gerhard Baaken 1972 in seiner viel beachteten Abhandlung „Unio Regni ad Imperium“ Haller in grundlegenden Fragen zu widerlegen meint. Außerdem in diesem Kontext zu nennen sind Heinz Wolter mit seinem Aufsatz „Die Verlobung Heinrichs VI. mit Konstanze von Sizilien im Jahre 1184“, der stark auf die Konkurrenz zwischen Wilhelm II. und Tankred von Lecce eingeht, sowie Theo Kölzer, der sich in „Sizilien und das Reich im ausgehenden 12. Jahrhundert“ intensiv mit der Frage um den Initiator der Hochzeit beschäftigt. Wichtige Hinweise, insbesondere zu Konstanze von Sizilien liefert ebenso Kölzers Werk „Urkunden und Kanzlei der Kaiserin Konstanze, Königin von Sizilien (1195 – 1198)“. Eins der neusten Werke, das zwar präzise die Meinung verschiedener Autoren zusammenzufassen vermag und sehr quellennah arbeitet, doch kaum neue Erkenntnisse bringt, ist die Dissertation zu Heinrich VI. im 2004 von Tobias Weller erschienenen Werk „Die Heiratspolitik des deutschen Hochadels im 12. Jahrhundert“. Auch die jüngst publizierte Biographie Friedrich Barbarossas von Knut Görich beschäftigt sich nur oberflächlich mit der Hochzeit Heinrichs VI. mit Konstanze und kann an dieser Stelle kaum weiterhelfen.

Um ebenfalls nah an den Quellen zu arbeiten, werden im folgenden immer wieder Schriften von Autoren aus dem 12. und 13. Jahrhundert herangezogen, wobei die Annales Casinenses und die Annales Ceccanenses neben der Chronik Ottos von St. Blasiens wohl die wichtigsten darstellen.

2 Das alte Reichsrecht antiquum ius imperii

Wenn Friedrich Barbarossa und später noch in weitaus größerem Maße sein Sohn Heinrich versuchten, ihre Herrschaft auf Unteritalien auszudehnen, berufen sie sich immer wieder auf ein Recht, das ihnen aus ihrer Sicht aufgrund alter Traditionen die Herrschaft über das italienische Normannenreich zuspricht: Dem antiquum ius imperii. Dabei sehen sich die fränkisch-deutschen Herrscher des Mittelalters als Nachfolger der römischen Caesaren sowie Karls des Großen und beanspruchen als solche auch den alten römischen Reichsboden[1] (also auch Unteritalien und nicht nur den Teil bis zur Obergrenze des Kirchenstaates). Auch die Herrschertitel, die sich Friedrich Barbarossa und sein Sohn gaben, belegen ein Selbstverständnis der Staufer als Kaiser über die Römer[2]. Andererseits war man nach dieser Interpretation auch nur dann berechtigt, in Süditalien militärisch einzugreifen, wenn die Kaiserkrone auf dem Haupt des Herrschers saß. Denn erst dann war es möglich, sich auf das alte Reichsrecht zu berufen, was auch verständlich macht, dass die Kaiser erst nach ihrer Krönung versuchten, sich Süditaliens zu bemächtigen. Obwohl sich die Kaiser bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts eher mit einer losen Abhängigkeit Unteritaliens vom Reich begnügten, war das antiquum ius imperii nicht in Vergessenheit geraten[3] und kam unter Friedrich Barbarossa wieder massiv zur Anwendung.

Als einer der Gründe dafür kann mit Sicherheit die wachsende antistaufische Koalition angeführt werden, die sich in Italien manifestierte[4]. Nachdem Friedrich I. die Pflichten aus dem Konstanzer Vertrag von 1153 gegenüber dem Papst in dessen Augen nicht erfüllt hatte, kam es mit dem Vertrag von Benevent zum Bündnis zwischen Hadrian IV. und Wilhelm I. von Sizilien[5]. Für Barbarossa stellte diese antistaufische Verbindung eine Gefahr seiner Macht dar, die durch den 30-jährigen Friedensvertrag, der 1158 auf Vermittlung des Papstes zwischen Sizilien und Byzanz zustande kam, noch vergrößert wurde[6]. Das Papstschisma von 1159 vervollständigte den Bruch zwischen dem Staufer und der Kurie.

3 Friedrichs Versuche, sich Unteritaliens zu bemächtigen bis zur Verlobung Heinrichs VI. mit Konstanze

Mit der aufkommenden Koalition gegen den Staufer Friedrich, die immerhin von den Byzantinern über die Kurie in Rom bis zu den Normannen in Unteritalien und den Lombarden oberhalb des Kirchenstaates reichte, sah sich Barbarossa stark eingeengt und in seiner Position als Kaiser gefährdet. Für die nahezu folgenden zwei Dekaden verfolgte er daher eine Politik des Kampfes gegen die Süditaliener – und unfreiwillig auch eine Politik des Scheiterns. Bereits im Jahr des Vertrags von Benevent 1156 wurde auf dem Hoftag von Würzburg ein Feldzug beschlossen, der sich gegen die Normannen richten sollte. Der Start – für das Frühjahr 1157 angesetzt – wurde jedoch ignoriert, da statt dessen einer Heerfahrt gegen norditalienische Städte den Vorzug gegeben wurde[7]. Drei Jahre später fasste Friedrich I. erneut eine Heerfahrt gegen Sizilien ins Auge; der Zeitpunkt schien günstig, da am 10. November 1160 der Kanzler Maio von Bari ermordet wurde und sich die Insel zahlreichen Aufständen ausgesetzt sah[8]. Doch auch dieses militärische Unternehmen wird aufgeschoben, da Barbarossa einer sich bietenden Gelegenheit den Vorzug gab, bei der er mit König Ludwig VII. von Frankreich das Schisma beendet könnte.

Im Jahr 1163 kam es zu einem weiteren Vorstoß Friedrichs gegen die Normannen. Das Heer des Staufers überquerte den Brenner, musste sich jedoch ein Jahr später den Truppen der Lega Veronese geschlagen geben[9]. Trotz vieler Niederlagen hielt Friedrich Barbarossa weiter an der Durchführung der Unio regni ad imperium, der Zusammenführung des Imperiums mit dem süditalienischen Normannenreich, fest[10]. Eine erneute Heerfahrt im Jahr 1166 sollte endlich das gewünschte Ergebnis bringen. Doch wie die Annales Ceccanenses berichten[11], brachte auch dieses Unternehmen, obwohl anfänglich der kaiserlichen Partei große Erfolge bescheinigt werden konnten, nicht den erhofften Durchbruch für Barbarossas Unteritalienpolitik. Eine verheerende Seuche stoppte den Kaiser, brachte seinen Truppen große Verluste bei und zwang Friedrich I. zum Rückzug.

Seit diesem letzten Feldzug lässt sich, möglicherweise aus reiner Frustration, vielleicht auch, weil Barbarossa einsehen musste, dass mit militärischen Mitteln eine Veränderung der Lage Unteritaliens nicht zu erreichen war, ein Wandel in der staufischen Politik feststellen. Ein Heiratsangebot, bei dem Friedrich 1173/74 seine Tochter Beatrix dem Normannenkönig Wilhelm II. zur Frau anbot, soll die Kluft zwischen den beiden zerstrittenen Parteien schließen[12]. Durch diese Verbindung, die den Staufern im Norden und Süden Italiens großen Einfluss garantieren würde, wäre der Papst vollends eingeklammert. Um seine gute Beziehung zur Kurie nicht zu gefährden, lehnte Wilhelm II. daher das Angebot Friedrichs ab[13]. Da 1184 doch ein Ehebündnis zwischen Sizilien und den Staufern – zwischen Konstanze und Heinrich VI. - zustande kam, wird im folgenden zu hinterfragen sein, was den Normannenkönig zu diesem Zeitpunkt bewog, doch der Allianz mit Friedrich Barbarossa gegenüber der mit dem Papst den Vorzug zu geben. Dass der Papst sich 1173 stark bedrängt gefühlt haben muss, wird auch in seiner Reaktion auf Barbarossas Hochzeitsversuch deutlich: Alexander III. gelang es, zwischen Wilhelm II. und Johanna, der Tochter König Heinrichs II. von England, eine Ehe zu arrangieren[14], die am 13. Februar 1177 vollzogen wurde. So hatte der Papst zukünftigen Versuchen Friedrichs, eine seiner Töchter mit dem König Unteritaliens zu vermählen, von vornherein den Boden entzogen.

Nach diesem diplomatischen Fehlschlag Barbarossas entschied sich der Kaiser erneut für einen fünften Italienzug, zu dem er Christian von Mainz mit einem Heer über die Alpen schickte. Nach anfänglichen Siegen wie am 10. März 1176 bei Carsoli über Tankred von Lecce und Roger von Andria musste sich das Heer am 29. März 1176 geschlagen geben und zurückziehen[15]. Houben sieht in dem Unternehmen Christian von Mainz lediglich eine begrenzte Absicherung von wichtigen Positionen, wogegen Schlichte die Größe der Feldzuges darzustellen versucht[16]. Für die generelle Akzeptanz und Anerkennung des Normannen durch Friedrich spricht an dieser Stelle jedoch auch die veränderte Wortwahl des Kaisers gegenüber dem Süditaliener. In einem Schreiben an das Würzburger Domkapitel aus dem Jahr 1175 wird Wilhelm II. nicht mehr als tyrannus Siciliae oder invasor imperii bezeichnet, wie Friedrich dies vor 1167 zu tun pflegte[17].

Den vollständigen Ausgleich mit gleich allen drei Kontrahenten, den Lombarden, den Normannen in Unteritalien und der Kurie, gelang Barbarossa durch den Vertrag von Venedig 1177. Hierbei ist Kölzer nur beizupflichten, wenn er betont, dass es erstaunlich ist, „wie schnell die Neuorientierung der staufischen Politik glückte“[18], denn innerhalb eines Jahres nach dem letzten Feldzug war auf Vermittlung des Papstes ein sechsjähriger Waffenstillstand zwischen dem Staufer und den Lombarden und ein 15-jähriger mit den Normannen vertraglich beschlossen worden[19]. Endlich hatten die Normannen damit auch die schriftliche Anerkennung ihrer Herrschaft durch das Reich erhalten, auf die sie lange gewartet haben[20].

Bei einem, wenn auch für die Zeit bereits spektakulären, Friedensvertrag sollte es aber nicht bleiben. Wenige Jahre später, 1184, wurde eine Eheverbindung beschlossen[21], die bald darauf folgenschwere Entwicklungen nach sich ziehen sollte und das Machtgefüge Europas auf einen Schlag grundlegend veränderte. Am 29. Oktober dieses Jahres wurde auf dem Hoftag zu Augsburg die Vermählung Konstanzes von Sizilien mit Heinrich beschworen[22] – am 27. Januar 1186, einem Montag, folgte dann die prunkvolle Hochzeit in Mailand[23].

[...]


[1] Vgl. kölzer, Theo: Kaiser Heinrich VI.. Ein mittelalterlicher Herrscher und seine Zeit, In: Gesellschaft für staufische Geschichte e.V. (Hrsg.), Kaiser Heinrich VI.. Ein mittelalterlicher Herrscher und seine Zeit, Schriften zur staufischen Geschichte und Kunst, Band 17, Göppingen 1998, S. 8-33, bes. S. 15-18.

[2] Vgl. kölzer: Heinrich VI., S. 15: „Barbarossa und Heinrich VI. nannten sich Imperator Romanorum.“

[3] Vgl. houben, Hubert: Barbarossa und die Normannen. Traditionelle Züge und neue Perspektiven imperialer Süditalienpolitik. In: haverkamp, Alfred (Hrsg.): Friedrich Barbarossa. Handlungsspielräume und Wirkungsweisen des staufischen Kaisers, Sigmaringen 1992, S. 109-128, hier S. 110. Dass Süditalien nicht oder nur wenig im Fokus Friedrich Barbarossas Vorgänger stand beschreibt kölzer, Theo: Sizilien und das Reich im ausgehenden 12. Jahrhundert, In: Hjb 110 (1990), S. 3-22, hier S. 4, der zeigt, dass weder Heinrich V. noch Konrad III. je Unteritalien betreten haben und sowohl Heinrich III. wie auch Heinrich IV. sich lediglich wenige Wochen südlich des Kirchenstaates aufgehalten haben. Zwar hätten die Ottonen, besonders Otto II. versucht, Süditalien unter ihre Herrschaft zu bringen. Die Niederlage bei Crotone im Jahr 982 jedoch zerstörte diese Träume nachhaltig. Vgl. dazu auch weller, Tobias: Die Heiratspolitik des deutschen Hochadels im 12. Jahrhundert, Köln 2004, S. 124f., der auch Lothar III. lediglich einen nach anfänglichen Erfolgen schnell scheiternden Süditalienfeldzug bescheinigt.

[4] Vgl. houben: Barbarossa und die Normannen, S. 112. Es würde an dieser Stelle zu weit gehen, auf andere mögliche Gründe für Friedrich Barbarossas Intensivierung der Süditalienpolitik einzugehen.

[5] Vgl. hiller, Helmut: Friedrich Barbarossa. Kaiser – Ritter – Held, München 1977, S. 89f., der Papst Hadrian IV. zuschreibt, er wollte mit dem Vertrag von Benevent aus dem langen Feind im Süden einen Verbündeten machen, da er sich vom Kaiser Friedrich I. im Stich gelassen fühlte.

[6] Dieser Frieden ist bezeugt in den Annales Casinenses MGH SS XIX, S. 311 : Imperator Constantinopolitanus fecit pacem cum rege Siciliae usque ad triginta annos. Vgl. auch houben: Barbarossa und die Normannen, S. 113, sowie kölzer: Sizilien und das Reich, S. 6.

[7] Vgl. hierzu Houben: Barbarossa und die Normannen, S. 113; Fasoli, Gina: Friedrich Barbarossa und die lombardischen Städte, In: wolf, Gunter (Hrsg.), Friedrich Barbarossa, Darmstadt 1975, S. 149-183, bes. 161; pacaut, Marcel: Friedrich Barbarossa, Stuttgart 1969, S. 124ff; wahl, Rudolph: Kaiser Friedrich Barbarossa, München 1959, S. 158ff. Über den Feldzug Friedrichs nach Norditalien berichten auch Otto Morena und sein Sohn Acerbus sowie ein unbekannter Mailänder, ediert in: schmale, Franz-Josef (Hrsg.), Italische Quellen über die Taten Kaiser Friedrichs I. in Italien und der Brief über den Kreuzzug Kaiser Friedrichs I., Band 17a, Darmstadt 1986.

[8] Vgl. houben: Barbarossa und die Normannen, S. 114.

[9] Dass der Rückzug des kaiserlichen Heeres aufgrund einer militärischen Niederlage vollzogen wurde behauptet ehlers, Joachim. Friedrich I. Barbarossa (1152-1190), In: schneidmüller, Bernd / weinfurter, Stefan (Hrsg.), Die deutschen Herrscher des Mittelalters. Historische Portraits von Heinrich I. bis Maximilian I. (919-1519), München, 2003, S. 232-257, hier S. 243. Dagegen houben: Barbarossa und die Normannen, S. 115f., der den Kaiser durch den Tod des (Gegen-)papstes Viktor (IV.) insbesondere im römisch-deutschen Reich geschwächt sieht. Gleichzeitig erstarkte der Widerstand der oberitalienischen Kommunen, die im Bund von Verona geschlossen gegen den Kaiser auftraten.

[10] Hier muss jedoch berücksichtigt werden, dass der zu Lebzeiten Barbarossas verfolgte Zusammenschluss des Reiches mit Unteritalien nicht der einzige Grund für dessen Heerzüge war. Friedrich I. sah sich immer wieder Gefahren ausgesetzt, wenn sich die Koalition aus Normannen, Byzantinern und dem Papst erneut gegen ihn zusammenschloss oder ihre Verbindung durch Ehebündnisse, wie zwischen Wilhelm II. und Maria, der Tochter Manuels I., gefestigt wurde. Zur Politik Byzanz und dessen Beziehungen zum römisch-deutschen Reich vgl. ohnsorge, Werner: Abendland und Byzanz, Darmstadt 1979, bes. S. 387-410.

[11] Vgl. Annales Ceccanenses, MGH SS XIX S. 285: Cristianus cancellarius et comes Gonzolinus ceperunt Maritimam et Campaniam, praeter Anagniam quam devastaverunt, et incenderunt Cisternam et Castrum, et fecerunt iurare totam terram ad fidelitatem Paschalis et imperatoris; et sic redierunt in Tusciam. Post reversionem illorum comes Gilibertus et Riccardus de Esaya venerunt cum exercitu regis Siciliae, et intraverunt in Campaniam, et Verulani se reddiderunt; postea possederunt cum Romanis Aletrum, Ciccanum et Arenariam, et non potuerunt illam capere. Vgl. auch schlichte, Annkristin: Der „gute“ König. Wilhelm II. von Sizilien (1188-1189), Tübingen 2005, S. 233; uehli, Ernst: Die drei großen Staufer. Friedrich I. Barbarossa – Heinrich VI. - Friedrich II., Dornach 1961, 122ff; houben, Barbarossa und die Normannen, S. 115; weller: Heiratspolitik, S. 125.

[12] Über den Grund für dieses Hochzeitsangebot Friedrichs sind sich Mediävisten bis heute uneinig. schlichte, Der „gute“ König, S. 243ff; wolter, Heinz: Die Verlobung Heinrichs VI. mit Konstanze von Sizilien im Jahre 1184, In: Hjb 105 (1985), S. 30-51, hier S. 33 und baaken, Gerhard: Unio regni ad imperium. Die Verhandlungen von Verona 1184 und die Eheabredung zwischen König Heinrich VI. und Konstanze von Sizilien, In: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken, Band 52 (1972), S. 219-297, hier S. 248 behaupten, Friedrich habe vorrangig versucht, durch die Hochzeit einen Keil zwischen die seit 1172 zerstrittenen Parteien Sizilien und Byzanz zu treiben. Seitdem Manuel I. dem Normannenkönig nicht wie versprochen seine Tochter als Braut geschickt hatte und Wilhelm II. damit zutiefst brüskierte, war das Verhältnis zunehmend angespannt. Vgl. dazu schlichte: Der „gute“ König, S. 239-243. Gegen die Annahme, dass Friedrich I. diese Spannungen lediglich ausnutzen und vertiefen wollte, um bei seinem nächsten Heereszug nach Unteritalien einer brüchigen Koalition gegenüber zu stehen und damit seine Siegeschancen ungleich zu vergrößern, richtet sich houben: Barbarossa und die Normannen, S. 117. Er spricht vielmehr von einer „Umorientierung der imperialen Süditalienpolitik“ und bescheinigt damit Barbarossa einen gewollten und ernstgemeinten Politikwechsel.

[13] Vgl. Romoaldi Annales, MGH SS XIX 441: Sed rex Wilhelmus, utpote christianissimus et religiosus princeps, sciens hoc matrimonium Alexandro pape plurimum displicere et Romane ecclesie non modicam iacturam inferre, Deum et Alexandrum papam in hac parte reveritus, imperatoris filiam in uxorem et eius pacem recipere noluit.

[14] Vgl. baaken: Unio regni ad Imperium, S. 249 sowie wolter: Verlobung, S. 37. Eine intensive Beschäftigung mit der Hochzeit Wilhelms II. mit Johanna liefert auch norwich, John Julius: Die Normannen in Sizilien 1130-1194, Wiesbaden 1971, hier bes. S. 272-290, der hierbei auch auf die Brüskierung Wilhelms durch Manuel I. eingeht.

[15] Vgl. houben: Barbarossa und die Normannen, S. 119.

[16] Vgl. schlichte: Der „gute“ König, S. 245, die sich bei ihren Annahmen auf einen Auszug aus den Annales Ceccanenses bezieht, die von einem ingens exercitus, vgl. MGH SS XIX, S. 286, sprechen, sowie die Annales Farfenses heranzieht, die das Militärunternehmen als magnum bellum, vgl. MGH SS XI, S. 590, bezeichnen. Gegen houben auch weller: Heiratspolitik, S. 126.

[17] Vgl. houben: Barbarossa und die Normannen, S. 119.

[18] kölzer: Sizilien und das Reich, S. 6.

[19] Vgl. Historia Ducum Veneticorum MGH SS XIV S. 83: Cepit ergo dominus papa extunc solicite laborare, ut ad gratiam et pacem imperatoris Lombardos reduceret; sed cum eos conditionaliter recipere noluisset, ad hoc inductus est, quod treguam usque ad sex annos eis fecit. Nam et predicto regi Siculo, cuius cause dominus papa paterne fovebat, ad eiusdem domini pape instantiam quindecim annorum treguam se observaturum promisit. Vgl. auch uehli: Die drei großen Staufer, S. 127f.

[20] Vgl. schlichte: Der „gute“ König, S. 264, wobei mit einer Anerkennung Friedrich Barbarossas gegenüber dem Normannenreich schon seit 1173/74 durch die versuchte Hochzeit und die sich während dieser Zeit verändernden Sprache des Staufers gegenüber Wilhelm II. (vgl. Anm. 18) gerechnet werden darf.

[21] Vgl. Annales Augustani Minores MGH SS X S. 9: Filio imperatoris Heinrico regi Constantia filia Siculi regis Augustae in palatio episcopi 4. Kal. Novembris iuramento firmatur. Fälschlicherweise wird die Verlobung hier dem Jahr 1185 zugeordnet.

[22] Vgl. baaken: Unio regni ad imperium, S. 243.

[23] Vgl. kölzer: Konstanze von Sizilien und das normannisch-staufische Erbe, In: Gesellschaft für staufische Geschichte e.V. (Hrsg.), Kaiser Heinrich VI. Ein mittelalterlicher Herrscher und seine Zeit, Schriften zur staufischen Geschichte und Kunst, Band 17, Göppingen 1998, S. 82-102, hier S. 87. Den unüblichen Wochentag für eine Hochzeit – der allerdings der Vortag zum Fest Karls des Großen war – erklärt csendes, Peter: Heinrich VI., Darmstadt 1993, S. 61, damit, dass Heinrich so sichtbar in die Nachfolge Karls des Großen gestellt werden sollte, der seinerseits den eigenen Sohn zum Mitkaiser erhoben hatte, wie Friedrich Barbarossa dies mit seinem Sohn auch plante.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Die Heirat Heinrichs VI. mit Konstanze
Untertitel
Das Finale von Friedrich Barbarossas Reichszusammenführungspolitik?
Hochschule
Bergische Universität Wuppertal
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
27
Katalognummer
V199816
ISBN (eBook)
9783656261896
Dateigröße
615 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Friedrich Barbarossa, Heinrich VI., Konstanze von Sizilien, Hochzeit, Heirat, Normannen, Wikinger, Italien, Unteritalien, antiquum ius imperii, Heinrich II. von England, Tankred von Leece, 1184, 1189, Verlobung, Friedrich I., Ehe, Sizilien, Papst Lucius III., Papst, Gerhard Baaken, Mittelmeer, Annales, Otto von St. Blasien, Petrus von Eboli, Hubert Houben, Theo Kölzer, Kinderlosigkeit
Arbeit zitieren
Jonas Banken (Autor:in), 2012, Die Heirat Heinrichs VI. mit Konstanze, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/199816

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Heirat Heinrichs VI. mit Konstanze



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden