Innovationsförderung. Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen im Bereich Produkt- und Verfahrensentwicklung


Bachelorarbeit, 2012

67 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

A. Innovationsförderung für KMU
I. Definition Innovation
II. Innovationsförderung als Instrument der Wirtschaftsförderung
1. Wirtschaftsförderung durch Subventionen
2. Subventionsarten
a) Verlorene Zuschüsse
b) Darlehen
c) Bürgschaften
d) Realförderung
3. Innovationsförderung
a) Allgemein
b) Besonderheiten für KMUs
c) Umsetzung
III. Definition KMU
1. Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen
2. Unternehmenstyp
a) eigenständiges Unternehmen
b) Partnerunternehmen
c) verbundene Unternehmen

B Rechtliche Rahmenbedingungen der Innovationsförderung
I. Europäische Rechtsgrundlagen für die Gewährung von Subventionen
1. Beihilfen i. S. d. Artikel 107 Abs. I AEUV (vorher Art. 87 EGV)
2 Ausnahme Artikel 107 Abs. III AEUV
3. EU-Beihilfeverfahren
II. nationale Rechtsgrundlagen für die Gewährung von Subventionen
1. Rechtsgrundlage des deutschen Subventionsrechts
2. Verfahrensrechtliche Vorschriften
III. Rechtsgrundlagen für die Rückabwicklung von Subventionen
1. Rückabwicklung auf nationaler Ebene
a) Rücknahme gem. § 48 VwVfG
b) Widerruf gem. § 49 VwVfG
2. Rückabwicklung auf europäischer Ebene

C Systematik der Innovationsförderung und mögliche Restriktionen
I. EU-Programm - 7. EU-Forschungsrahmenprogramm
1. Förderinstrumente im 7. Forschungsrahmenprogramm
2. Voraussetzungen und Ablauf der Förderung
a) Beteiligungsregeln
b) Antragsverfahren
c) Evaluierung
d) Zuwendungsvereinbarung und Konsortialabkommen
e) förderfähige Kosten
3. Zusammenfassung
II. Bundesweite Programme – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
1. Fördermodule im ZIM
2. Voraussetzungen und Ablauf der Förderung
a) Antragsberechtigte
b) Besondere Fördervoraussetzungen
c) Antragsverfahren
d) förderfähige Kosten
3. Zusammenfassung
III. Länderspezifische Programme – Pro FIT (Landesprogramm Berlin)
1. Fördermodule
2. Voraussetzungen und Ablauf der Förderung
a) Antragsberechtigte
b) besondere Fördervoraussetzungen
c) Antragsverfahren
d) förderfähige Kosten
3. Zusammenfassung
IV Mögliche Risiken und Restriktionen bei der Innovationsförderung
1. Antragserstellung
a) Regelungen im Kooperationsvertrag
b) Besondere Regelung bzgl. geistiges Eigentum
2. Bewilligungsverfahren
3. Projektdurchführung und Abschluss
a) Rückstellungen nach Handelsrecht
b) Rückstellung nach Steuerrecht

D. Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Rechtsprechungsübersicht

Übersicht relevante europäische Verordnungen u. Rechtsgrundlagen

Verzeichnis der Schaubilder

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Innovationsförderung für KMU

Subventionen zur Förderung von Innovationen in Unternehmen sind geeignet, Unternehmen bei ihren Produkt- und Verfahrensentwicklungen (kurz Technologieentwicklung) zu unterstützen und damit den Wirtschaftsstandort Europa bzw. Deutschland nachhaltig zu sichern. Die hierfür notwendige Entwicklungsarbeit verlangt von den Unternehmen besondere Anstrengungen. Diese müssen nicht nur zusätzliche und spezielle Kapazitäten und personelle Ressourcen bereitstellen, sondern darüber hinaus auch besondere Risiken mit Blick auf die technische und technologische Machbarkeit sowie die wirtschaftliche Verwertbarkeit ihrer Entwicklungen tragen.

Ziel der Arbeit ist es, dass wirtschaftspolitische Instrument der Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Bereich der Produkt- und Verfahrensentwicklung näher zu untersuchen.

Insbesondere werden die rechtlichen Rahmenbedingungen auf Länder-, Bundes- und EU-Ebene dargestellt sowie auf die Systematik und die Grundlagen der Innovationsförderung eingegangen.

Ausgehend davon werden die konkreten Auswirkungen auf die Forschungs- und Entwicklungsarbeit mittelständischer Unternehmen erörtert sowie Risiken bzw. mögliche Restriktionen aufgezeigt.

Nicht zuletzt erfolgen eine Bewertung der Chancen und Risiken bei der Durchführung öffentlich geförderter Forschung- und Entwicklungsvorhaben und ein Ausblick auf zu erwartende Entwicklungen.

I. Definition Innovation

Innovation heißt wörtlich „Neuerung“ oder „Erneuern“. Das Wort ist aus den lateinischen Begriffen novus „neu“, innovatio „etwas neu Geschaffenes“[1] und innovare „erneuern“ abgeleitet. Bei Innovationen geht es um etwas „Neuartiges“.[2] Innovationen sind Ideen bzw. Erfindungen (Invention), welche in neuartige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Vertriebswege, etc. umgesetzt werden. Sie haben eine große Bedeutung für die langfristige Überlebensfähigkeit eines Unternehmens, für die Sicherung der Arbeitsplätze und das Kapital der Gesellschafter.[3] Da es sich nicht nur um eine Neuheit handeln muss, unterscheidet die Beratungsfirma Arthur D. Little konkret drei Gruppen von Innovationen:[4]

- Inkrementale Innovationen: Kurzfristige Verbesserungen an bestehenden Produkten und Leistungen, die aber klare Vorteile für die Anwender generieren. Sie können schnell und sukzessiv implementiert werden und beeinflussen die Nachfrage.
- Strategische Innovationen: Strategische Innovationen wirken z. T. auf Bedürfnisse, die dem Anwender selbst noch nicht bewusst sind, und stiften einen echten Nutzenvorteil. Sie erfordern einen hohen Entwicklungsaufwand, eine aktivere Vermarktung und größere Investitionen.
- Durchbruch-Innovation: Sie stellen einen umwälzenden Effekt auf das Geschäftsfeld dar, in dem die Innovation stattfindet. Kundenbedürfnisse werden auf eine völlig neue Art und Weise befriedigt.

Dementsprechend unterscheidet man verschiedene Arten von Innovationen:[5]

1. Produkt- und Dienstleistungsinnovation

Bei Produktinnovationen geht es nicht nur um Waren, sondern auch um Dienstleistungen und Konzepte. Dabei ist es unabhängig, ob das Produkt in einem vom Unternehmen bereit aktiven Markt oder neuen Markt lanciert wird.

2. Verfahrensinnovation

Verfahrens- oder Prozessinnovation sind Erneuerungen bei den Leistungserstellungsprozessen im Unternehmen. Sie setzen bei der zu erledigenden Arbeit an, sind aufgabenorientiert und ersetzen Schwächen in bestehenden Verfahren durch Verbesserungen. Prozessinnovationen verfolgen Ziele wie z. B. die Sicherheit zu erhöhen, die Produktivität zu steigern, die Kundenzufriedenheit zu steigern oder die Umwelt zu schonen.

3. Marktmäßige Innovation

Marktmäßige Innovationen dienen der Erschließung neuer Absatz- und Beschaffungsmärkte, wie neue Kunden- oder Lieferantengruppen, um dadurch den Umsatz zu steigern, die Einkaufspreise zu senken oder die Qualität der bezogenen Leistungen zu steigern.

4. Strukturelle Innovation

Strukturelle Innovationen sind unter anderem Erneuerungen in der Funktionalität einer Arbeitsstruktur. Hierzu gehören zum Beispiel die Einführung neuer Arbeitszeit-, Arbeitsplatzmodelle oder verbesserte Verfahren der Personalentwicklung, Sie dienen der Steigerung der Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterqualifikation oder der Rationalisierung von betrieblichen Abläufen. Aber auch Verbesserungen der Vertrieb s -, Marketing-, Organisations- oder Logistikstruktur gehören zu einer strukturellen Innovation.

5. Kulturelle Innovation

Kulturelle Innovationen sind Verbesserungen im Sozialbereich sowohl bei Individuen als auch im Beziehungsgefüge zwischen Individuen.

In dieser Arbeit wird ausschließlich auf die Produkt- und Verfahrensinnovationen näher eingegangen. Diese basieren insbesondere auf Forschung und Entwicklung (FuE). Die hier behandelte Forschung und Entwicklung bezieht sich auf die Industrielle Forschung sowie die Experimentelle Entwicklung.

- Industrielle Forschung[6]

Industrielle Forschung bezeichnet das planmäßige Forschen bzw. kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln oder erhebliche Verbesserungen bei bestehenden Verfahren, Produkten oder Dienstleistungen zu erwirken.

- Experimentelle Entwicklung[7]

Experimentelle Entwicklung bezeichnet den Erwerb, die Kombination, die Formung und die Verwendung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erarbeitung von Plänen und Vorkehrungen oder Konzepten für veränderte oder verbesserte Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen. Nicht inbegriffen sind routinemäßige oder regelmäßige Änderungen an Produkten, Produktionsverfahren, bestehenden Dienstleistungen oder anderen laufenden Betriebsprozessen, auch wenn sie eine Verbesserung beinhalten.

II. Innovationsförderung als Instrument der Wirtschaftsförderung

1. Wirtschaftsförderung durch Subventionen

Wirtschaftsförderung umschreibt die staatliche Beeinflussung des Wirtschaftsverkehrs durch eine rechtliche oder tatsächliche Verbesserung der Position einzelner Wirtschaftssubjekte.[8] Dabei erfolgt die Wirtschaftsförderung u. a . durch die Vergabe von Subventionen. Der Begriff der Subvention ist gesetzlich nicht definiert[9] und wird auch als „Zuwendung“[10] oder auf europäischer Ebene als „Beihilfe“[11] bezeichnet. In der Literatur und Rechtssprechung hat sich folgende Definition entwickelt:

Subventionen sind vermögenswerte Zuwendungen, die ein Träger öffentlicher Gewalt einer Privatperson ohne eine entsprechende Gegenleistung gewährt, um durch deren Verhalten einen im öffentlichen Interesse liegenden Zweck zu fördern.[12]

Somit ergeben sich fünf Einzelmerkmale für den Subventionsbegriff:[13]

- Subventionsgeber: die vermögenswerte Zuwendung muss durch einen Träger hoheitlicher Gewalt, also z.B. den Staat, erfolgen.
- Subventionsnehmer: Der Subventionsnehmer muss eine Privatperson sein. Darunter fallen neben natürlichen Personen auch juristische Personen des Privatrechts.
- Subventionszweck: Unterstützt wird ein im öffentlichen Interesse liegender Zweck. Dies kann zum Beispiel ein wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer oder kultureller Zweck sein.
- Subventionsgegenstand: Jeder direkte Vorteil wirtschaftlicher Art (z. B. Geldzahlungen) ist Subventionsgegenstand.
- Ohne marktmäßige Gegenleistung: Das Subventionsverhältnis ist ein einseitiges Leistungsverhältnis. Das heißt der Subventionsgeber erhält keine gleichwertige wirtschaftliche Gegenleistung.

Der Begriff der Subventionen kann ferner noch in Leistungssubventionen (direkte Subventionen oder Subventionen i. e. S.) und Verschonungs-/Belastungssubvention (indirekte Subventionen oder Subventionen i. w. S.) unterteilt werden.

Als Leistungssubventionen bezeichnet man vermögenswerte Zuwendungen, welche der Staat oder ein anderer Träger öffentlicher Verwaltung unmittelbar oder durch Dritte an Privatpersonen zur Förderung eines im öffentlichen Interesse liegenden Zwecks leistet. Die Zuwendung dient also nicht dem Interesse des Empfängers, sondern soll den Empfänger zu einem bestimmten, dem Allgemeinwohl dienenden Verhalten veranlassen. In der Praxis treten sie häufig als sog. verlorene Zuschüsse (Prämien, Beihilfen), Darlehen (i. S. d. § 488 I BGB) oder Bürgschaften (i. S. d. § 765 BGB) auf.

Als Verschonungs-/Belastungssubventionen sind verdeckt gewährte vermögenswerte Zuwendungen vor allem durch Minderung allgemeiner Abgabenbelastungen wie Steuervergünstigungen oder Zollverzicht.[14]

Allerdings ist es rechtlich umstritten, ob indirekte Subventionen unter den Subventionsbegriff gefasst werden. Nach herrschender Meinung sind indirekte Subventionen nicht vom wirtschaftsverwaltungswissenschaftlichen Subventionsbegriff umfasst, da sie zu verschiedenen Regelungsgebieten angehören und deshalb eine differenzierte Betrachtungsweise geboten ist.[15]

Neben den Subventionen gibt es noch weitere staatliche Beeinflussungen des Wirtschaftsverkehrs wie die staatliche Filmförderung oder Preisfestsetzungen. Solche Maßnahmen können zwar Parallelen zu den Subventionen aufweisen, allerdings kommt der Staat in diesen Fällen eher seiner Verantwortung der Daseinsfürsorge nach oder wird in anderen Bereichen der Leistungsverwaltung tätig.

Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird nur auf die Leistungssubventionen eingegangen.

2. Subventionsarten

In diesem Kapitel werden die am häufigsten vorkommenden Subventionsarten und -formen beschrieben:

a) Verlorene Zuschüsse

Verlorene Zuschüsse sind nicht rückzahlbare Zuwendungen des Staates.[16] Diese Zuwendungen werden allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft, welche der Empfänger einhalten muss. In der Praxis werden für verlorene Zuschüsse unter verschiedenen Begriffen gebraucht (z. B.: Zuschuss, Beihilfe, Prämie, Zulagen).

b) Darlehen

Der Begriff des Darlehens ergibt sich aus § 488 ff. BGB. Zinslose oder zinsgünstige Darlehen gewähren dem Privaten einen Geldvorteil gegenüber den marktüblichen Konditionen. Die Differenz wird vom Staat getragen.

c) Bürgschaften

Bei einer Subventionsbürgschaft übernimmt der Staat (Subventionsgeber) eine Bürgschaft gegenüber einem privaten Kreditinstitut zugunsten eines privaten Kreditnehmers (Subventionsempfänger). Die Kreditwürdigkeit des Subventionsempfängers wird dadurch erhöht und politische sowie wirtschaftliche Risiken werden vermindert.[17] Bürgschaften durch den Staat werden vorzugsweise in der Außenwirtschaftsförderung (durch so genannte Exportversicherungen) eingesetzt.[18]

d) Realförderung

Realförderung im Sinne einer Subvention ist die bevorzugte Berücksichtigung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder der Veräußerung von staatlichem Eigentum (auch Naturalsubvention). Der Vorteil liegt darin, dass der Subventionsunternehmer den Zuschlag überhaupt und zudem meist unter den marktüblichen Bedingungen erhält.[19] Die bevorzugte Berücksichtigung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge dient vor allem der gewerblichen Förderung des Mittelstandes sowie der regionalen Anbieter.

Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird auf die Wirtschaftsförderung in Form von verlorenen Zuschüssen näher eingegangen, da diese in nahezu allen Innovationsförderprogrammen vorkommen.

3. Innovationsförderung

a) Allgemein

Bereits der Ökonom Joseph Schumpeter bezeichnete in seiner „Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung“ Innovationen als Motor für Wirtschaftswachstum.

Die Europäische Union und insbesondere Deutschland befinden sich in einer besonderen Situation:

- Aufgrund der mangelnden Rohstoffvorkommnisse in Europa und Deutschland und der immer weiter wachsenden globalen Herausforderungen u.a. durch Klimawandel, Nahrungsmittelknappheit und wachsenden Energiebedarf, ist die Weiterentwicklung und Verbesserung von Technologien (Produkten und Verfahren) zur Sicherung und Stärkung der Wirtschaft unbedingt notwendig.
- Hohe Personalkosten im europäischen Wirtschaftsraum führen zur Verlagerung der Produktion in Drittländer. Bereits jetzt ist erkennbar, dass qualifizierte Wertschöpfungsstufen, im Besonderen damit auch die Technologieentwicklung, in zunehmendem Maße Voraussetzung für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung sein werden.
- Durch das Wirtschaftswachstum u.a. in China und anderen Schwellenländern entsteht zunehmender internationaler Wettbewerbsdruck, welcher die Unternehmen zwingt, innovative Technologien zu entwickeln, um als Technologieführer auf Dauer am Markt zu überleben.

Zur Bewältigung dieser Herausforderungen muss staatliche Unterstützung geleistet und Anreize geschaffen werden, um Produkt- und Verfahrensentwicklungen anzukurbeln. Deshalb haben die europäischen Staats- und Regierungschefs die Strategie verabschiedet, Europas Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Europa „ zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen“ (sog. Lissabon-Strategie).[20] Schlüsselziele der Strategie sind:

- Investition in Menschen: Durch flexible und hoch qualifizierte Arbeitskräfte die europäische Wirtschaft stärken.
- Mehr Forschung, Entwicklung und Innovation: Investitionen in Forschung und Entwicklung, um im internationalen Wettbewerb mithalten zu können sowie stärkere Zusammenarbeit zwischen Forschungsinstituten, Universitäten und Unternehmen.
- Dynamischeres Unternehmensumfeld: Abbau von Bürokratie und leichterer Zugang zu Krediten, insbesondere für mittelständische Unternehmen.
- Grünere Wirtschaft: Durch energiesparende Maßnahmen und durch Förderung neuer umweltfreundlicher Technologien für Wirtschaftswachstum sorgen und so auch gegen den Klimawandel anzukämpfen.

Ziel ist es, die Zukunftsfähigkeit Deutschlands bzw. Europas durch verschiedene politische Maßnahmen zu sichern, indem u.a. die Produktivität und die Innovationsgeschwindigkeit in Europa angekurbelt werden sollen. Damit geht das auf der Tagung des Europäischen Rates im Jahre 2002 gefasste Ziel einher, die Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklung sowie Innovation auf 3 % des BIP anzuheben.[21]

b) Besonderheiten für KMUs

In der EU gibt es rund 23 Millionen KMU, diese stellen 99 % aller Unternehmen dar und repräsentieren 80 % der Arbeitsplätze in bestimmten Industriebereichen.[22]

Der Mittelstand ist auch das Rückrat der Deutschen Wirtschaft[23], denn:

mittelständische Unternehmen[24]

- stellen 99,7 % aller Unternehmen in Deutschland dar,
- erzielen rund 39 % aller steuerpflichtigen Umsätze,
- tragen etwa 51 % zur Nettowertschöpfung aller Unternehmen bei und
- bieten rund 60 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Unternehmen einen Arbeitsplatz.

Dabei haben KMU typische Probleme im Innovationsprozess, welche sich im Einzelnen wie folgt benennen lassen:

1. Oft kein Technologiemanagement,
2. Oft kein systematisches Innovationsmanagement/Innovationsstrategie,
3. F&E-Risiko,
4. Zeitrisiko,
5. Marktrisiko,
6. Finanzierungsrisiko.

Dies bedeutet, dass auch zukünftig eine gezielte FuE-Förderung – insbesondere im Hinblick auf die Problemfelder - von KMU geboten ist, um insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes zu erhalten.

c) Umsetzung

Die Unterstützung von Innovationen in KMU im Bereich der Produkt- und Verfahrensentwicklung bezieht sich im Wesentlichen auf:

- Investitionsförderung: Unterstützung der Investitionen in für die Forschungs- und Entwicklungsarbeit notwendiges Anlagevermögen.
- Innovationsförderung: Abfederung der technischen und wirtschaftlichen Risiken bei der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten.

Bei der Investitionsförderung wird nicht die Forschungs- und Entwicklungsarbeit direkt unterstützt. Es erfolgt eine Unterstützung in der Anschaffung von benötigtem Inventar und Material, hauptsächlich in Form von zu aktivierenden Anlagevermögen. In diesem Bereich werden meist Darlehen und Bürgschaften (siehe oben Ziff. 2 b) und c)) gewährt, u.a. weil aufgrund der Anschaffungen zu besichernde Vermögenswerte vorhanden sind.

Demgegenüber existieren bei der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben besondere technische und wirtschaftliche Risiken. Die Förderung der Innovationstätigkeit (Innovationsförderung) zielt dabei meist auf die finanzielle Unterstützung des Personaleinsatzes ab. Deshalb erfolgt die Förderung hier vorwiegend in Form von verlorenen Zuschüssen.

Wird im weiteren Verlauf dieser Arbeit von Innovationsförderung gesprochen, handelt es sich um Subventionen in Form von verlorenen Zuschüssen.

III. Definition KMU

Im Jahr 2003 hat die EU-Kommission die Definition für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklungen aktualisiert und präzisiert, mit dem Ziel die Wirksamkeit von politischen Maßnahmen und Programmen zu verstärken.[25] Ferner soll verhindert werden, dass Unternehmen, deren wirtschaftliche Leistungskraft über die von KMU hinausgeht, von Unterstützungsmechanismen, die speziell für KMU geschaffen wurden, profitieren. Verbindlich ist die Definition für bestimmte Bereiche, z. B. bei der Gewährung staatlicher Beihilfen oder der Umsetzung von Gemeinschaftsprogrammen, insbesondere des europäischen Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung.

1. Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen

Gemäß Artikel 1 der Empfehlung 2003/361/EG gilt als Unternehmen jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Dazu gehören insbesondere auch jene Einheiten, die eine handwerkliche Tätigkeit oder andere Tätigkeiten als Einpersonen - oder Familienbetriebe ausüben, sowie Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen werden entsprechend ihrer Mitarbeiterzahl[26] und ihres Umsatzes bzw. der Bilanzsumme[27] definiert. Gemäß Artikel 2 der Empfehlung 2003/361/EG ergeben sich daraus folgende Schwellenwerte:

- Ein mittleres Unternehmen wird definiert als ein Unternehmen, das weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und dessen Umsatz 50 Mio. Euro oder dessen Jahresbilanz 43 Mio. Euro nicht überschreitet.
- Ein kleines Unternehmen wird definiert als ein Unternehmen, das weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt und dessen Umsatz oder Jahresbilanz 10 Mio. Euro nicht überschreitet.
- Ein Kleinstunternehmen wird definiert als ein Unternehmen, das weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt und dessen Umsatz oder Jahresbilanz 2 Mio. Euro nicht überschreitet.

2. Unternehmenstyp

Bei der Definition von KMU werden die Unternehmenstypen danach unterschieden, in welcher Beziehung sie zu anderen Unternehmen in Bezug auf Kapitalbeteiligung, Stimmrechte oder Ausübung eines herrschenden Einflusses stehen (Art. 3 der Empfehlung 2003/361/EG).

a) eigenständiges Unternehmen

Ein Unternehmen ist eigenständig, wenn es:

- keine Anteile von 25 % oder mehr an einem anderen Unternehmen hält,
- nicht zu 25 % oder mehr unmittelbar im Besitz eines anderen Unternehmens bzw. einer öffentlichen Einrichtung oder im gemeinsamen Besitz mehrerer verbundener Unternehmen bzw. öffentlicher Einrichtungen ist,
- keine konsolidierte Bilanz erstellt und nicht im Abschluss eines Unternehmens enthalten ist, dass eine konsolidierte Bilanz erstellt, und damit kein verbundenes Unternehmen ist.

Ein Unternehmen gilt weiterhin als eigenständig, auch wenn der Schwellenwert von 25 % erreicht oder überschritten wird, wenn es sich um bestimmte Kategorien von Investoren handelt, beispielsweise um Business Angels.

b) Partnerunternehmen

Partnerunternehmen sind Unternehmen, die umfangreiche Finanzpartnerschaften mit anderen Unternehmen eingehen, ohne dass ein Unternehmen dabei mittelbar oder unmittelbar eine tatsächliche Kontrolle über das andere ausübt. Partnerunternehmen sind Unternehmen, die nicht eigenständig, aber auch nicht miteinander verbunden sind. Ein Unternehmen ist Partnerunternehmen eines anderen Unternehmens, wenn:

- es einen Anteil zwischen 25 % und weniger als 50 % an diesem anderen Unternehmen hält,
- dieses andere Unternehmen einen Anteil zwischen 25 % und weniger als 50 % an dem antragstellenden Unternehmen hält,
- das antragstellende Unternehmen keinen konsolidierten Abschluss erstellt, in den dieses andere Unternehmen durch Konsolidierung einbezogen wird, und nicht durch Konsolidierung in den Abschluss dieses bzw. eines weiteren Unternehmens, das mit diesem verbunden ist, einbezogen wird.

c) verbundene Unternehmen

Verbundene Unternehmen geben die wirtschaftliche Lage von Unternehmen wieder, die entweder durch mittelbare oder unmittelbare Kontrolle der Mehrheit ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte (auch durch Vereinbarungen oder in manchen Fällen durch natürliche Personen wie Aktionäre) oder durch die Fähigkeit, einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen auszuüben, einer Unternehmensgruppe angehören.

[...]


[1] Hartschen/Scherer/Brügger, Innovationsmanagement, S. 7.

[2] Hausschild/Salomo, Innovationsmanagement, S. 3.

[3] Disselkamp, Innovationsmanagment, S. 29.

[4] Disselkamp, Innovationsmanagement, S.19.

[5] Disselkamp, Innovationsmanagement, S. 20 ff.

[6] Vgl. EU-Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation vom 22.11.2006, (2006/C 323/01).

[7] Vgl. EU- Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation vom 22.11. 2006, (2006/C 323/01).

[8] Schliesky, Öffentliches Wirtschaftsrecht, S. 114.

[9] Spezielle gesetzliche Begriffsverwendung z.B. in § 264 StGB.

[10] U. a. § 14 HGrG; § 44 BHO.

[11] Siehe Art. 107 AEUV.

[12] Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, § 17 Rn. 5.

[13] Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, § 17 Rn. 7 f.

[14] Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, § 17, Rn. 4.

[15] Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, § 17 Rn.4.

[16] Betz/Klose/Ihnenfeldt/Bolsinger/Seeger, Öffentliche Fördermittel, Rn.3.

[17] Stober, Allgemeines Wirtschaftsverwaltungsrecht S. 236.

[18] Stober, Allgemeines Wirtschaftsverwaltungsrecht S. 236.

[19] Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, § 17, Rn. 6.

[20] Siehe Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. und 24. März 2000 sowie Wirtschaftsprogramm „Europa 2020“ von 2010.

[21] Siehe Amtsblatt der EU C 47 E/629, Europäischer Rat vom 15./16. März 2002 in Barcelona.

[22] Siehe RP7, Antworten von morgen beginnen schon heute (factsheet), S. 22.

[23] Bundesbericht Forschung und Innovation 2010, S. 182.

[24] http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Mittelstand/mittelstandspolitik.html - abgerufen am 21.04.2012.

[25] Siehe Empfehlung 2003/361/EG.

[26] Gemäß Art. 5 Empfehlung 2003/361/EG.

[27] Gemäß Art. 4 Empfehlung 2003/361/EG.

Ende der Leseprobe aus 67 Seiten

Details

Titel
Innovationsförderung. Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen im Bereich Produkt- und Verfahrensentwicklung
Hochschule
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Veranstaltung
Rechtsmanagement (Recht, BWL)
Note
1,5
Autor
Jahr
2012
Seiten
67
Katalognummer
V199210
ISBN (eBook)
9783656268529
ISBN (Buch)
9783656269663
Dateigröße
607 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Innovation, Fördermittel, Subventionen, KMU, Forschung und Entwicklung, FuE, Zuschüsse, ZIM, ProFit, 7. Europäisches Rahmenprogramm, Innovationsförderung
Arbeit zitieren
Anett Fichtner (Autor:in), 2012, Innovationsförderung. Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen im Bereich Produkt- und Verfahrensentwicklung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/199210

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