Der Deutsche Zollverein


Hausarbeit (Hauptseminar), 2003

29 Seiten, Note: befriedigend


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Anfänge der Zollbewegung

3. Das Preußische Zollgesetz von

4. Regionale Zollvereine bis
4.1. Der bayerisch-württembergische Zollverein
4.2. Der preußisch-hessische Zollverein
4.3. Der Mitteldeutsche Zollverein

5. Die Gründung des Deutschen Zollvereins 1833/

6. Reaktionen auf die Gründung des Zollvereins

7. Verfassung, Organisation und Arbeitsweise des Zollvereins

8. Expansion des deutschen Zollvereins bis

9. Die wirtschaftliche Entwicklung nach Gründung des Zollvereins

10. Preußen, Österreich und der Zollverein

11. Das preußisch-französische Handelsabkommen

12. Vom Norddeutschen Bund zur Reichsgründung

13. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Bibliographie

1. Einleitung

Der Deutsche Zollverein entstand in einer Situation, in der Deutschland auf dem europäischen Kontinent nicht mir einer Stimme sprach. Nach Auflösung des alten Reiches durch Napoleon bildeten sich zahlreiche Einzelstaaten auf dem ehemali­gen Reichsgebiet, die alle unterschiedliche Interessen hatten. Der Deutsche Bund stellte allerdings nur ein ungenügendes Instrument zur Wahrnehmung aller deut­schen Interessen dar. Gerade in wirtschaftspolitischer Hinsicht bestanden zwi­schen den einzelnen deutschen Staaten beträchtliche unterschiede, die sich nicht nur in unterschiedlichen wirtschaftlichen Strukturen äußersten. Sachsen war z.B. das mit am stärksten Industrialisierte Land, während anderen Staaten, vor allem die kleineren Länder, noch sehr agrarisch geprägt waren und eine moderne Indust­rie weitestgehend fehlte. Andere Staaten waren gerade dabei eine lebensfähige Industrie zu entwickeln. Daher resultierten auch unterschiedliche wirtschaftspoli­tische Konzeptionen. Der eine Staat war eher freihändlerisch orientiert, weil seine Industrie entsprechende Absatzmärkte brauchte, der andere Staat war eher schutz­zöllnerisch orientiert, um die gerade aufkeimende Industrie zu schützen. Ein solch durcheinander gewürfeltes System konnte den gesamtdeutschen Interessen nur zuwider laufen. Vor allem in der internationalen Wirtschaft war Deutschland, als Einheit betrachtet, nicht Konkurrenzfähig und lag weit hinter England oder Frank­reich zurück. Auf politischer Ebene sah es grundsätzlich nicht anders aus. Die deutsche Uneinigkeit war vielleicht das hervorstechendste Merkmal dieser Zeit. Und gerade in dieser Zeit entstand der Deutsche Zollverein. In den 1820er Jahren nahm die Idee einer Zollunion, nicht einer politischen Vereinigung, unter den deutschen Staaten langsam Gestalt an. Eine gesamtdeutsche Lösung sollte es aber noch viele Jahre nicht geben. Vielmehr bildeten sich mehrere Zollvereine, mal mehr, mal weniger eng untereinander Verbunden. Erst Anfang der 1830er Jahre erkannten dann die beiden großen Zollvereine, der bayerisch-württembergische und der preußisch-hessische Zollverein, die Notwendigkeit einer ganz Deutsch­land umfassenden Lösung. Wenn schon die politische Einigung noch in weiter Ferne zu sein schien, so hoffte man doch, zumindest eine wirtschaftliche Einigung vorantreiben zu müssen. Aus dieser Idee wurde schließlich der Deutsche Zollverein, der sich während seiner Existenz langsam aber sicher über ganz Deutschland ausbreitete und für ein einheitliches Wirtschaftgebiet sorgte. Trotz mancher Kri­sen war der Zollverein eines der beständigsten Gebilde im Deutschland der dama­ligen Zeit. Selbst ein Krieg der Vereinsstaaten untereinander konnte den Zollver­ein nicht zerbrechen. Im Gegenteil. Preußen, das aus diesem Krieg als Sie­ger hervorging nutzte nun seine überlegene Machtposition innerhalb Deutsch­lands, um die anderen Staaten noch enger aneinander zu binden. Es war nur noch eine Frage der Zeit, bis sich die eingeleiteten Reformen im Deutschen Zollverein auch politisch auswirkten und schließlich in der Reichsgründung von 1871 mündeten.

2. Anfänge der Zollbewegung

Im Gegensatz zu England oder Frankreich bestand zu Beginn des 19. Jahrhunderts kein einheitliches Zollgebiet auf deutschem Boden. Als Folge dessen, dass immer mehr Hoheitsrechte vom Reich an die sich bildenden Territorialstaaten wander­ten[1], gab es auch keine gemeinsame Handelspolitik der deutschen Staaten.[2] Jeder deutsche Staat kochte also zunächst sein eigenes Süppchen in Bezug auf die Wirt­schaftspolitik. Die deutschen Staaten führten, jeder gegen jeden, einen „höchst unvolksthümlichen Handelskrieg, der weit schlimmer war, als ein innerer Krieg der Waffen nur je hätte sein können.“[3] Ein wichtiges Instrument der Wirtschaftspolitik war die Erhebung von Zöllen.[4] Zölle hatten vornehmlich zwei Aufgaben. Zum Einen waren sie eine gute Einnahmequelle für die jeweiligen Staaten[5], zum Anderen dienten sie auch dem Schutz des heimischen Marktes vor ausländischer Ware. Hauptaufgabe war aber die Beschaffung von Geldern. Auf nationalökonomische Interessen nahmen die einzelnen Staaten sowieso keine Rücksicht.[6] Das Einzige, was zählte, waren eigenstaatliche Interessen und hier in erster Linie die fiskalischen.

Gerade England, das schon einen hohen Industrialisierungsgrad erreicht hatte, überschwemmte den europäischen Markt mit Billigwaren[7], gegen welche insbesondere die deutsche Konkurrenz machtlos war. Gerade in Deutschland war die Industrialisierung bei weitem nicht so weit fortgeschritten, wie bei dem engli­schen Nachbarn. Frankreich, das dem Deutschen Bund angehörige Österreich und Russland schützten ihre Wirtschaft durch ein Prohibitivsystem und durch extrem hohe Zölle.[8] Den Vorteil, den Frankreich und Russland dabei hatten, war ein ein­heitliches Zollgebiet, welches es in Deutschland zu Beginn des 19. Jahr­hunderst noch nicht gab. Preußen, der größte deutsche Staat, aber auch alle ande­ren Staa­ten, hatte eine „Zollorganisation, wie selbe eigenthümlicher und toller gar nicht gedacht werden konnte.“[9] Es herrschte ein „[buntes] Durcheinander der Zollverordnungen [...]“, was natürlich den Schmuggel stark begünstigte.[10] Selbst Preußen besaß keinen einheitlichen Binnenmarkt, sondern war von etlichen Zoll­linien durchzogen.[11]

Die zollpolitische Situation zu Beginn des 19. Jahrhunderst war unüberschaubar geworden. Rund 1800 Zolllinien gab es in Deutschland.[12] Allerdings behinderte das alte Reich grundlegende Handelspolitische Reformen. Diese waren erst im Zuge der Auflösung des Reiches durch Napoleon 1806 und der Gründung des Deutschen Bundes möglich geworden.[13]

Zwischen 1807 und 1812 führten dann auch einige süddeutsche Staaten, unter ihnen Bayern, neue Zollordnungen ein, die auf einem einheitlichen Grenzzollsys­tem, dem Wegfall innerer Handelsbeschränkungen und der Abschaffung von Zollprivilegien beruhten.[14] Ziel sollte es sein, die neu zusammengefügten Lan­desteile zu einem Staatswesen zu verschmelzen, den Schutz der eigenen Wirt­schaft nach außen zu betreiben, dadurch den heimischen Handel und das heimi­sche Gewerbe zu beleben und zu einer Steigerung der Staatseinnahmen zu kom­men.[15].

Aber nicht nur in der Politik machte man sich Gedanken über handelspolitische Reformen. Auch in der Wirtschaft formierte sich eine Gruppe von Fabrikanten, der „Gewerbe– und Handelsverein“, um Erleichterungen für die Wirtschaft durch­zusetzen. Im April 1819 schickte der Verein eine Delegation nach Frankfurt, um dem Bundestag seine Forderungen zu unterbreiten.[16] Der Verein forderte ein allgemeines Mautsystem in Deutschland, die Abschaffung aller Binnenzölle und ein auf „Retorsion“ beruhendes Zollsystem gegenüber den europäischen Nach­barn, bis diese die „europäische Handelsfreiheit“ anerkennen würden.[17] Einer der führenden Köpfe des Vereins war Friedrich List. Er forderte 1819 den württem­bergischen König auf, die Initiative zur Bildung eines deutschen Zollvereins zu ergreifen, zu dem später auch Österreich und Preußen stoßen sollten.[18] Es müsse ein Gegengewicht zu den beiden größten deutschen Einzelstaaten gebildet wer­den.[19] Im Bundestag nahm man die Ideen des Vereins aber lediglich zur Kenntnis. Umgesetzt wurde zunächst keine der eingebrachten Ideen.

3. Das Preußische Zollgesetz von 1818

Im größten deutschen Staat, Preußen, sah es nicht anders aus, als im Rest des Landes. Innerhalb Preußens gab es zahlreiche Zolllinien, die das Staatsgebiet durchzogen. Nicht nur die zahlreichen Zollgrenzen innerhalb des Landes behin­derten den Warenverkehr, auch die damit verbundenen und recht unterschiedli­chen Maut- und Zollsysteme behinderten den Handel innerhalb Preußens:

„Während in den westlichen Provinzen [Preußens] beinahe alle fremden Gegenstände, insbesondere auch alle englischen Fabrikwaren, frei oder ge­gen mäßige Abgaben eingeführt werden durften, war für die östlichen Pro­vinzen rechts der Elbe die Steuerfreiheit [...] eine [...] seltene Ausnahme [...].“[20]

Bis in das Jahr 1818 gab es kein systematisches und einheitliches Zoll- und Maut­system in Preußen. Es gab lediglich eine Reihe von Verordnungen aus verschie­denen Regierungsperioden.[21] Erst der preußische Finanzminister Maaßen brachte die Idee eines einheitlichen Zollsystems auf den Weg.

Am 26. Mai 1818 wurde das neue preußische Zollgesetz schließlich verabschie­det.[22] In ihm wurden nun die einzelnen Bestimmungen zu einem konsequent durch­geführten Zoll- und Mautsystem zusammengefasst. Das preußische Zoll­system wurde somit stark vereinfacht und entwirrt. Mit in Kraft treten des Geset­zes wurden alle Binnenzölle in Preußen abgeschafft und damit alle innerstaatli­chen Handelsschranken beseitigt.[23] Das neue Zollgesetz war äußerst freihändle­risch orientiert.[24] Nahezu alle Waren durften importiert und exportiert werden. Lediglich für Salz und Spielkarten bestand weiterhin ein Monopol.[25] Auch die Zolltarife wurden reformiert. Ausfuhren waren, bis auf wenige Ausnahmen, zoll­frei. Die Importzölle waren gemäßigt und sollten 10% des Warenwertes nicht übersteigen. Ein weiteres Novum war, dass Zölle nicht mehr nach dem geschätz­ten Warenwert, sondern nach Gewicht, Maß oder Stückzahl erhoben wurden.[26], was für die Zollverwaltung eine erhebliche Erleichterung in der Zollabfertigung bedeutete.

Ein weiteres Ziel des neuen Zollgesetzes war natürlich auch der Schutz der eige­nen Industrie und, was auch nicht zu unterschätzen ist, eine neue Einnahmequelle für den Staat zu schaffen.[27] Das neue Zollsystem erwies sich gerade in fiskalischer Hinsicht als äußerst erfolgreich, was für die spätere Entstehung des Deutschen Zollvereins nicht unwichtig war. So sahen die anderen Staaten doch die finan­ziellen Vorteile, die das preußische System brachte und ließen sich leichter davon überzeugen, diesem beizutreten.[28]

Allerdings waren nicht alle von dem neuen Zollgesetz begeistert. Gerade die klei­nen Nachbarn, die oft Exklaven innerhalb Preußens hatten, wurden durch das neue Zollsystem benachteiligt, mussten sie doch die vollen Transitzölle für Waren zahlen, die an die Exklaven geliefert werden sollten.[29]

So unter Druck gesetzt, entschlossen sich viele der kleineren Nachbarn Preußens dazu, wenn schon nicht den eigenen Kernstaat, dann zumindest die eigenen Ex­klaven innerhalb Preußens dem preußischen Zoll- und Mautsystem unterzuord­nen.[30] Von preußischer Seite war das durchaus gerne gesehen, bot der Anschluss der kleineren Staaten denselben doch einen freien Handel innerhalb der gemein­samen Zollgrenzen und sorgte dafür, dass der Schmuggel zurück ging und die Kosten für die Bewachung der gemeinsamen Grenzen erheblich sanken.[31]

4. Regionale Zollvereine bis 1833

Auf Grund der regional unterschiedlichen ökonomischen Strukturen und den un­terschiedlichen Interessenlagen der deutschen Staaten schien eine gesamtdeutsche Zollunion zunächst nicht denkbar. Regionale Zollunionen schienen aber der ge­eignete Weg zu sein, um langfristig zu einem einheitlichen, nationalen deutschen Markt zu kommen.[32] So war es kaum verwunderlich, dass sich in den Jahren 1820 bis zur Zollvereinsgründung 1834 mehrere regionale Zollvereine bildeten.

Den Anfang machte Preußen, das bestrebt war, die von ihm umschlossenen Ex­klaven seiner Nachbarn der preußischen Zollverwaltung zu unterstellen. Haupt­grund dafür war die territoriale Lage Preußens, das kein einheitliches Staatsgebiet besaß. Enklaven und Exklaven machten die Grenzbewachung schwierig und enorm kostspielig. Auf Grund der hohen Kosten der Grenzbewachung war es so gut wie unmöglich, die Enklaven mit einer eigenen Zolllinie zu umgeben, was den ohnehin weit verbreiteten Schmuggel schwer kontrollierbar machte.[33] Die Territorialherren dieser Enklaven weigerten sich zunächst hartnäckig, sich dem preußischen Zollsystem anzuschließen. Erst als Preußen zu Zugeständnissen be­reit war, änderte sich die Situation.[34] Der erste dieser Enklavenverträge wurde am 25.10.1819 zwischen Preußen und Schwarzburg-Sondershausen bezüglich der von Preußen vollständig umschlossenen Enklaven des Fürstentums geschlossen.[35] In den Jahren 1822, 1823 und 1826 folgten weiter Enklavenverträge mit anderen deutschen Staaten. Lediglich die herzoglich anhaltinischen Häuser schienen sich hartnäckig gegen eine Arrondierung des preußischen Zollsystems zu widerset­zen.[36] Erst 1828 gelang es Preußen endgültig, die anhaltinischen Herzogtümer, zunächst auf sechs Jahre befristet, in das preußische Zollsystem integrieren zu können.[37]

Aber auch Bayern blieb in dieser Zeit nicht untätig. Bereits am 19.05.1820 unter­zeichneten Bayern, Württemberg, Baden, das Großherzogtum Hessen, das Groß­herzogtum Sachsen, die herzoglich sächsischen Häuser und das Herzogtum Nas­sau einen Vorvertrag über die wechselseitigen Wirtschaftsbeziehungen.[38] Der Vertrag umfasste u.a. die Aufhebung aller Land- und Binnenzölle, die grundsätz­liche Freiheit zur Festlegung von „Consumtionssteuern“, wobei importierte Pro­dukte aus den Vereinsstaaten nicht höher besteuert werden sollten, als die eigenen Produkte und die Verteilung der Einnahmen nach Landesgröße und Bevölke­rungszahl.[39] Die Verhandlungen begannen am 13.09.1820 in Darmstadt. Aller­dings konnten sich die Länder nicht einigen und so zogen sich die Verhandlungen über Jahre hin. Im Sommer 1823 zog das Großherzogtum Hessen die Konsequen­zen und verließ die Verhandlungen als erstes Land.[40] Im Oktober des gleichen Jahres versuchte Württemberg zunächst eine Einigung mit Bayern herbeizuführen, über welche die anderen Länder wieder an den Verhandlungstisch zu holen seien. Aber auch die beiden großen süddeutschen Staaten konnten sich zunächst nicht einigen und somit war eine Vereinbarung mit den anderen Verhandlungspartnern praktisch unmöglich geworden. Der Handelskrieg entbrannte aufs Neue.[41] 1824 folgten dann Separatverhandlungen zwischen Baden und Hessen-Darmstadt, so­wie zwischen Württemberg und den hohenzollerschen Fürstentümern. Im Sep­tember des Jahres begannen auch die Verhandlungen zwischen Bayern und Württemberg und Ende Januar 1825 war ein Grundvertrag fertig. Beide Staaten luden die anderen Staaten ein, welche an den ersten Verhandlungen der Jahre 1820 bis 1823 teilgenommen haben, sich dem Vertrag anzuschließen.[42] Aber im August 1825 scheiterten die Verhandlungen endgültig an den unterschiedlichen politischen, wirtschaftlichen und fiskalischen Interessen der Verhandlungspart­ner:[43]

„Traurig sah die deutsche Industrie auf ein solches Ergebnis hin, während schadenfroh das Ausland es als einen unverkennbaren Beweis der politi­schen Unmün­digkeit der Deutschen hervorhob und fremde Industrie frohlo­ckend die reichen Früchte derselben erntete.“[44]

Auch die mitteldeutschen Staaten sahen sich auf Grund der Verhandlungen zwi­schen Bayern und Württemberg, sowie Preußen und Hessen, dazu veranlasst, Verhandlungen mit ihren Nachbarn zum selben Thema aufzunehmen.

4.1. Der bayerisch-württembergische Zollverein

Württemberg ließ sich von dem negativen Ausgang der Verhandlungen aber nicht in seiner grundsätzlichen Bereitschaft, einen Zollverein mit Bayern zu bilden, oder zumindest einen Handelsvertrag zwischen beiden Staaten abzuschließen, abbringen.[45] Bereits im Januar 1827 wurde ein württembergischer Bevollmächtig­ter nach München entsandt, um die Verhandlungen zu eröffnen. Er solle dem bay­erischen Verhandlungspartner entweder einen Zollverein oder einen Handelsver­trag vorschlagen. Im Falle eines Handelsvertrages wünschte Württemberg eine Einigung über gegenseitige Erleichterungen beim Warenverkehr und der gegen­seitigen Verzollung zu erreichen. In dem Falle, dass sich Bayern zum Abschluss eines Zollvereins bereit erkläre, erklärte Württemberg seine Bereitschaft, das bay­erische Zollsystem zu übernehmen.[46] Bayern stimmte der Gründung eines Zollvereins zu und so wurde am 12.04.1827 eine erste vorläufige Vereinbarung getroffen, die aber schon, bis zum Abschluss des eigentlichen Vertrages, gegen­seitige Zollvergünstigungen vorsah. Gut ein dreiviertel Jahr später, am 18.01.1828, unterzeichneten bayerische und württembergische Vertreter den ers­ten Vertrag über eine moderne Zollunion auf deutschem Boden.[47] Der Vertrag beinhaltete administrative Regelungen, die Festlegung diverser Steuern und die Verpflichtung jährlicher Generalversammlungen. Die erhobenen Zölle sollten auf gemeinschaftliche Rechnung verwaltet werden. Die Einnahmen seien nach der Bevölkerungszahl zu teilen und dafür seien alle drei Jahre Volkszählungen durch­zuführen. Ferner verpflichteten sich beide Seiten, keine Verträge mit dem Aus­land, bzw. mit nicht dem Verein angehörenden Staaten zu schließen. Außerdem einigte man sich darauf, dass sowohl die bayerische Pfalz, als auch sämtliche Ex­klaven beider Staaten nicht der Zollunion angeschlossen werden sollten.[48]

[...]


[1] H.-W. Hahn, Geschichte des Deutschen Zollvereins, Göttingen 1984, S. 9. Im folgenden zitiert als „Hahn“.

[2] Weber, W.: Der Deutsche Zollverein. Geschichte seiner Entstehung und Entwicklung, Glas­hütten im Taunus 1972, S. V. Im folgenden zitiert als „Weber“.

[3] Weber, S. 8.

[4] Hahn, S. 9.

[5] Ebenda.

[6] Weber, S. 2.

[7] Weber, S. 1.

[8] Weber, S. 2.

[9] Ebenda.

[10] Weber, S. 2.

[11] Ebenda.

[12] Hahn, S. 10.

[13] Hahn, S. 11.

[14] Hahn, S. 12.

[15] Hahn, S. 13.

[16] Weber, S. 8.

[17] Ebenda.

[18] Hahn, S. 33.

[19] Ebenda.

[20] Weber, S. 2.

[21] Weber, S. 4.

[22] Hahn, S. 20.

[23] Hahn, S. 21.

[24] Weber, S. 5.

[25] Ebenda.

[26] Hahn, S. 22.

[27] Hahn, S. 20.

[28] Hahn, S. 22.

[29] Weber, S. 6.

[30] Ebenda.

[31] Hahn, S. 24.

[32] Hahn, S. 33.

[33] Weber, S. 54.

[34] Weber, S. 55.

[35] Ebenda.

[36] Ebenda.

[37] Hahn, S. 27.

[38] Hahn, S. 34.

[39] Weber, S. 14f.

[40] Weber, S. 32.

[41] Weber, S. 34.

[42] Weber, S. 40.

[43] Hahn, S. 34.

[44] Weber, S. 47.

[45] Weber, S. 48.

[46] Weber, S. 49.

[47] Hahn, S. 41.

[48] Weber, S. 51f.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Der Deutsche Zollverein
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum  (Fakultät für Geschichtswissenschaft)
Veranstaltung
HS: Frühindustrialisierung Westeuropas
Note
befriedigend
Autor
Jahr
2003
Seiten
29
Katalognummer
V19903
ISBN (eBook)
9783638239325
ISBN (Buch)
9783638691666
Dateigröße
504 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit gibt einen kurzen Überblick über die Zollpolitische Situation zu beginn des 19. Jahrhunderts, bevor auf die Entstehung und Entwicklung des Deutschen Zollvereins bis zur Reichsgründung im Jahr 1871 eingegangen wird. Im Anhang befindet sich zusätzlich eine Bibliographie mit Hinweisen zu weiterführender Literatur.
Schlagworte
Deutsche, Zollverein, Frühindustrialisierung, Westeuropas
Arbeit zitieren
Michael Rolka (Autor:in), 2003, Der Deutsche Zollverein, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19903

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