Islamic Banking

Die Entwicklung des Islamic Banking in Malaysia von 1983 bis in die Gegenwart unter besonderer Berücksichtigung der gesellschaftlichen Wandlungen in der islamischen Welt


Diplomarbeit, 2012

102 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkurzungsverzeichnis

Allgemeine Abkurzungen

Themenbezogene Abkurzungen

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Glossar

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Begriffsbestimmung und Ziel der Arbeit
1.3 Vorgehensweise und Abgrenzung
1.4 Recherche

2 Wirtschaftsethische Grundlagen des Islamic Banking
2.1 Der Islam
2.2 Der Koran - die Grundlage des Islams
2.3 Die Scharia - Islamisches Recht
2.3.1 Riba - Zinsverbot und Wucher
2.3.2 Halal und Haram - Die erlaubten und verbotenen Geschafte
2.3.3 Gharar- Das Verbot von Spekulation
2.3.4 Maysir und Qimar
2.3.5 Das Scharia-Board

3 Schariakonforme Investitions- und Finanzierungstechniken
3.1 Fremdkapitaltechniken
3.1.1 Murabahah
3.1.2 Bay Inah und Tawarruq
3.1.3 Bay Salam
3.1.4 Arbun
3.1.5 Istisnaa
3.1.6 Qard Hassan
3.2 Eigenkapitalechniken
3.2.1 Mudarabah
3.2.2 Musharakah
3.3 Leasing (Ijarah)
3.4 Sonstige Instrumente und Techniken
3.4.1 Hawala
3.4.2 Rahn
3.4.3 Sarf
3.4.4 Wadiah
3.4.5 Wakalah

4 Islamische Finanzprodukte und Dienstleistungen
4.1 Konten
4.1.1 Kontokorrentkonto
4.1.2 Sparkonto
4.1.3 Investmentkonto
4.2 Karten
4.2.1 EC-Karte
4.2.2 Islamische Kreditkarte
4.3 Kredite
4.3.1 Konsumentenkredit
4.3.2 Baufinanzierung
4.4 Islamic Bonds - Sukuk
4.4.1 Definition und Merkmale
4.4.2 Die wichtigsten Arten von Sukuk
4.4.2.1 Sukuk-al-Ijarah
4.4.2.2 Sukuk-al-Musharakah
4.5 Islamic Fonds
4.6 IslamischeVersicherungen - Takaful
4.6.1 Definition und Merkmale
4.6.2 Die wichtigsten Arten von Takaful
4.6.2.1 Mudarabah-Modell
4.6.2.2 Wakalah-Modell

5 Die Entwicklung des Islamic Banking in Malaysia
5.1 Malaysia-Zahlen, Daten und Fakten
5.2 Die Geschichte des Islamic Banking
5.3 Die Performance des islamischen Finanzwesen
5.4 Offentliche Akzeptanz des Islamic Banking
5.5 Herausforderungen fur Malaysia im Bereich Islamic Banking
5.5.1 Produktspezifische Herausforderungen
5.5.2 Betriebswirtschaftliche Herausforderungen
5.5.3 Volkswirtschaftliche Herausforderungen

6 Gesamtbetrachtung
6.1 Zusammenfassung
6.2 Zukunftsausblick

Literaturverzeichnis

Internetquellenverzeichnis

Anhang: Sonstige Tabellen und Abbildungen

Abkurzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildung 1: Die FunfSaulen des Islams

Abbildung 2: Die Islamische Finanzinfrastruktur

Abbildung 3: Schariakonforme Investitions- und Finanzierungstechniken

Abbildung 4: Struktur einer Murabaha-Finanzierung

Abbildung 5: Struktur einer Bay Salam

Abbildung 6: Struktur einer Istisnaa

Abbildung 7: Struktur einer Mudarabah-Finanzierung

Abbildung 8: Struktur einer Musharakah-Finanzierung

Abbildung 9: Struktur einer Ijarah-Finanzierung

Abbildung 10: Islamische Konten

Abbildung 11: Struktur einer Sukuk

Abbildung 12: Sukuk-al-Ijarah

Abbildung 13: Sukuk-al-Musharakah

Abbildung 14: Takaful auf Mudarabah-Basis

Abbildung 15: Takaful aufWakalah-BasisI

Abbildung 16: Malaysia im Mittelpunkt

Abbildung 17: Malaysia's ganzheitlicher Ansatz zum Islamic Banking

Abbildung 18: Sukuk Neuemissionen 2009 in % nach Landern

Abbildung 19: Islamische Fonds nach Land (Q1 2010)

Abbildung 20: Malaysia wird zum groRten Takaful-Markt in Sudostasien in

Abbildung 21: Lander schariakonformer Aktiva im Jahr

Abbildung 22: Prozentuale Wachstumsraten der schariakonformen Assets vom Jahr 2008 bis 2009

Abbildung 23: Malaysia's Islamic Finance Industrie ist global integriert

Tabelle 1: Unterschiede derTechniken Bay Salam und Istisnaa

Tabelle 2: Schariakonforme Assets (2008 - 2009)

Tabelle 3: Jahrliches Wachstum von unterschiedlichen Anlagen bei Geschaftsbanken

Tabelle 4: Totalausfalle der Sukuk in Malaysia (1997 -2010)

Glossar

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Seit dem Auftauchen der islamischen Kreditinstitute in ihrer modernen Form zeigt sich weltweit eine dynamische Entwicklung im Islamic Banking. Die islamischen Finanzinstitutionen wurden zu einer groRen okonomischen Macht. Diese Entwicklung macht sich insbesondere durch die Integration des islamischen Finanzwesens in der globalen Finanzwirtschaft und derZunahme an schariakonformen Kapitalmarktprodukten bemerkbar. Zwei der Top Banken namlich die islamische Bank Islam Malaysia Berhad (BIMB) und die konventionelle Bank namens Maybank Islamic Berhad sind in Malaysia zu finden.1In Malaysia beginnt die Erfolgsgeschichte des Islamic Banking im Jahr 1983 mit der Einfuhrung der gesetzlichen Grundlage, dem Islamic Banking Act. Darauffolgte die erste islamische Bank.2Es lassen sich in den letzten Jahren Schlagzeilen lesen wie ..Malaysia becoming lead Sukuk destination"3oder ..Malaysia shows the way forward"4sowie ..Malaysia takes the lead".5Daher stellt sich die Frage, was sich hinter dem Phanomen des Islamic Banking in Malaysia verbirgt und welche Erfolgsfaktoren fur Malaysia gegenuber anderen asiatischen Landern sprechen.

1.2 Begriffsbestimmung und Ziel der Arbeit

Ein wesentlicher Bestandteil des islamischen Wirtschaftssystems ist der Bankensektor, dieser wird in der Fachliteratur als Islamic Banking bezeichnet.

Islamic Finance ist ein Begriff der in meiner Arbeit synonym fur das Islamic Banking genutzt wird.

Ziel der vorliegenden Arbeit ist das Islamic Banking zu beschreiben und zu erklaren. Durch die Vermittlung der Grundlagen und die Betrachtung der Ursachen, die zu der Beschrankung von Muslimen im Umgang mit den Finanzmitteln fuhren, soll das Verstandnis fur das Islamic Banking begrundet werden. Derwesentliche Schwerpunkt der Arbeit liegt aufdie historische Entwicklung des islamischen Bankenwesens in Malaysia seit 1983 bis in die Gegenwart. Weiterhin werden die gesellschaftlichen Wandlungen des Islam berucksichtigt und analysiert. Im Blickpunkt steht in diesem Fall die offentliche Akzeptanz und die Performance. Durch diese Art der Betrachtung werden Chancen aufgezeigt, die das Land Malaysia bereits wahrgenommen hat oder in Zukunft nutzen wird. Aus Chancen ergeben sich demnach auch Risiken, wie diese in der Vergangenheit behandelt worden sind und welche es noch zu bewaltigen gilt, wird am Ende der Arbeit dargestellt und untersucht.

1.3 Vorgehensweise und Abgrenzung

Die arabischen Begriffe, die nicht im Deutschen verwendet werden, sind im Glossar auf Seite XI ff. mit aufgefuhrt und werden dort erlautert. Dadurch sollte ein Einstieg in das ungewohnte Vokabular gelingen. Im folgenden Kapitel 2 werden die wirtschaftsethischen Grundlagen fur die Thematik erortert, damit der Leser die Hintergrunde zu den Strukturen im islamischen Finanzwesen versteht. In dem nachstehenden dritten Kapitel werden die Investitions- und Finanzierungstechniken aufgezeigt und diese werden dann in Kapitel 4 mit den islamischen Finanzprodukten in Zusammenhang gestellt. Kapitel 5 bildet das Kernstuck der Diplomarbeit. Dort wird der Bezug zur Praxis in Malaysia dargestellt und der Leser erhalt das Verstandnis fur die Notwendigkeit des Islamic Banking und die daraus folgenden Herausforderungen fur die islamische Wirtschaft und den Staat Malaysia. Daruber hinaus wird die Performance des islamischen Finanzwesen in Malaysia behandelt sowie die bisherige Akzeptanz der Offentlichkeit dargestellt. AbschlieRend wird die behandelte Thematik zusammengefuhrt und in der Gesamtheit betrachtet und bewertet fernerwird ein Zukunftsausblick gegeben.

1.4 Recherche

Die Frage der richtigen Informationsbeschaffung ist elementarer Bestandteil einerwissenschaftlichen Arbeit. Die Informationen richtig zu suchen und zu nutzen kann entscheidend fur die Qualitat der Arbeit sein. Zunachst wurde das Internet als Quelle genutzt. Hier lasst sich festhalten, dass das Internet zwar eine Menge an Informationen bietet, diese sollten jedoch stets nach Aktualitat und nach Vertraulichkeit der Quellen gepruft werden. Das Internet ist einem standigen Wandel unterzogen und taglich wachst das Angebot an neuen Informationsquellen. Die unuberschaubare Menge und Vielfalt der Informationen kann einen Benutzer uberfordern. Aufgrund dessen ging der Autor bei der Suche im Internet systematisch vor und uberprufte zusatzlich die Informationen nach bestem Gewissen.

Im Anschluss wurde die Literatur zu der Thematik ausgesucht und eingehend studied. Das Studium der einschlagigen Literatur dient zum besseren Verstandnis dertheoretischen Grundlagen des islamischen Bankwesen. Im Grunde gibt es wenig spezifische Literatur zum Islamic Banking und generell zum Islamic Banking in Malaysia. Ein GroRteil der Fachliteratur ist in Arabisch und Englisch verfasst. Einige Finanzinstitutionen und Universitaten haben sich mit der Thematik beschaftigt und bieten Handbucher und hochwertige Research Papers an.

2 Wirtschaftsethische Grundlagen des Islamic Banking

In diesem Kapitel wird erklart, was der Islam ist und woraufdas islamische Recht aufgebaut ist. Des Weiteren gehe ich auf die erlaubten und verbotenen Geschafte des Islams ein sowie auf einzelne Verbote wie Riba, die ich genauer vorstellen werde. Mit diesen Grundkenntnissen sind die folgenden Kapitel leichter zu verstehen, da die wirtschaftsethischen Grundlagen die Basis fur die folgenden Techniken und die daraus entstehenden Finanzprodukte bilden.

2.1 Der Islam

Jslam bedeutet ,,vollstandige Unterwerfung und Hingabe" an Allah, dem einen Gott.“6Jeder Mensch kann Muslim werden, wenn er neben Gott keine andere Gottheit hat und Mohammed als dessen Gesandten anerkennt.7Der Islam entstand in der ersten Halfte des 7. Jahrhunderts und hat sich seitdem zu einer bedeutenden Weltreligion entwickelt, die sich von Nordafrika uber Sudosteuropa und Kleinasien, dieArabische Halbinsel, den Indischen Subkontinent bis nach Sudostasien ausdehnt.8Um Muslim zu werden muss die Schahada, das islamische Glaubensbekenntnis abgelegt werden und dies ist gleichzeitig die erste von funfSaulen des Islams.9

Weiterhin zahlen dazu noch Salat, taglich funfmal beten sowie Saum, was soviel heiRt wie das Fasten im Monat Ramadan, wenn es die Gesundheit zulasst. Hinzukommt noch Haji, eine Pilgerfahrt nach Mekka und Zakat, die Zahlung einer Almosensteuer. Die funfSaulen bilden den Rahmen des Lebens einesjeden glaubigen Muslim.10

Abbildung 1: Die FunfSaulen des Islams11

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.2 Der Koran - die Grundlage des Islams

Der Koran Oder auch Quran (je nach Schreibweise) ist fur die Muslime die heilige Schrift und nimmt eine zentrale Position in der islamischen Kultur ein. (al-Quran, arab.: [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]) Innerhalb von 1400 Jahren Islam hat sich die Gesellschaftsordnung elementar verandert, haben sich die politischen Ideologien abgelost, haben die kulturellen Systeme auftergewohnliche Paradigmenwechsel erlebt. Der Koran als Ursprung, Quelle und Entscheidungsnorm alles Islamischen, allen islamischen Glaubens, Handelns und Lebens. Ihm kommt im Islam die hochste, absolute Autoritat zu. Fur die Muslime ist der Koran kein Uberbleibsel derVergangenheit sondern ein lebendiges, heiliges Buch.12 Fur Muslime ist der Koran die Offenbarung Gottes. Die Sammlung von Suren und Versen dient auch als politische Verfassung und als wirtschaftsethische Anweisung, denn im Islam gibt es keine Trennung zwischen Glaube und Recht. Diese wirtschaftsethischen Anweisungen wurden in das islamische Bankensystem implementiert. Daruber hinaus finden sich auch Anhaltspunkte in der Scharia.13

2.3 Die Scharia - Islamisches Recht

Der Begriff Scharia (arab.: %^j^) bedeutet sinngemaR „der breite Weg, der in derWuste zurWasserstelle fuhrt. Nur wenn der Reisende sich an Ihn halt, kann er uberleben, sonst verirrt er sich und stirbt elend.“14

Der Islam betrachtet die Scharia als vollkommene Ordnung, die Frieden und Gerechtigkeit schafft. Da sie als Ordnung Gottes gilt, darf sie nicht durch menschliche Gesetze ersetzt werden. Die Scharia umfasst das rituelle Recht sowie das Familien-, Erb-, Schuld-, Straf- und Kriegsrecht. Als Quellen dafur diente der Koran und die Uberlieferungen uber Mohammed.15

2.3.1 Riba - Zinsverbot und Wucher

Das wichtigste Verbot, uber das sich alle Gelehrten des Korans einig sind, ist die Erhebung und Zahlung von Zinsen oder zinsahnlichen Betragen was als Riba (arab.: lyj) bezeichnet wird. Damit ist nicht nur der Wucher gemeint sondern jeder Uberschuss bzw. jede Verzinsung. In den primaren Quellen der Scharia - Koran und Sunna - wird sich unmissverstandlich zu Riba geauRert und diese streng verurteilt.16

Im Kapitel ,,die Kuh“, Sure 2, Vers 275 des Koran steht uber Riba das Wichtigste geschrieben. Dort heiRt es: ,,Die, welche Zins verzehren, sollen nicht anders dastehen als einer, den der Satan erfasst und niedergeschlagen hat. Dies, weil sie sagen: ,,Kauf ist das Gleiche wie Zinsnehmen." Allah hat den Kauf erlaubt, aber Zinsnehmen verboten. Wer eine Ermahnung (wie diese) von seinem Herrn erhalt und dann (mit Zinsnehmen) aufhort, der darf das Erhaltene behalten. Seine Sache ist bei Allah. Wer es aber von neuem tut - die sind die Bewohner des Feuers und werden ewig darin verweilen."17

2.3.2 Halal und Haram - Die erlaubten und verbotenen Geschafte

Im Islam werden Geschafte zwischen Halal (arab.: JJ'c) und Haram (arab.: fij^) differenziert. Haram ist die Bezeichnung im Koran fur die verbotenen Geschafte. Diese Produkte und Geschafte sind nicht im Einklang mit dem islamischen Recht und werden als Haram umschrieben. Halal steht im Gegensatz fur das Erlaubte und Befurwortete. Solche Geschafte sind konform mit den Grundsatzen des Korans.18

Folgende Geschafte und Investitionen gelten als verboten und werden als Haram bezeichnet:

1. ) Der Handel und die Investition in Alkohol, Tabak, Schweinefleisch, Glucksspiel, Pornographie, Prostitution, Nachtclubs, Waffen oder Ahnlichem. Gleichzeitig gilt dies auch fur Beteiligungen in jeglicher Form an diesen Geschaften sei es bspw. die Herstellung von Produkten.
2. ) Investitionen in Unternehmen, die Zinsgeschafte tatigen, um daraus Zinsertrage zu erwirtschaften.19

2.3.3 Gharar - Das Verbot von Spekulation

Neben Riba ist auch Gharar (arab.: iJ^jj) ein wichtiger Bestandteil der rechtlich-religiosen Rahmenbedingungen fur islamische Finanzdienstleistungen, welches ubersetzt wird als „Risiko“, „Unsicherheit“ oder auch „Spekulation“. Gharar ist nicht ganzlich verboten wie beim Riba, aber ein zu hohes Gharar ist zu vermeiden. Das Konzept von Gharar ist nicht eindeutig definiert in den verschiedenen Rechtsschulen.20

Der Grundgedanke umfasst zwei wesentliche Komponenten, namlich Unsicherheit und Tauschung. Der Koran verbietetjederlei Transaktion, woraus ein Vertragspartner einen eigenen Nutzen, zum Nachteil seines beteiligten Vertragspartners, fur sich herauszieht. Wichtig ist, dass man Gharar nicht mit dem Begriff „Risiko“ gleichsetzt, denn das Risiko selbst ist im Islam nicht verboten. Deshalb ist es zu unterlassen, Unsicherheiten oder Risiken in der Ausfuhrung, im Typ, in den Eigenschaften und der Anzahl der Produkte, die Gegenstand eines Vertrages werden, zu akzeptieren bzw. nicht zu regeln.21

2.3.4 Maysir und Qimar

Ein wichtiges Element fur die islamischen Versicherungsunternehmen ist das Verbot von Maysir und Qimar. Beide Begriffe lassen sich als „Glucksspiel“ ubersetzen. Maysir beschreibt einen Vertrag, in dem der Besitz einer Sache davon abhangt, ob in der Zukunft ein vorher festgelegtes unsicheres Ereignis eintritt. Fur Finanzdienstleistungen bedeutet dies konkreter, dass all diejenigen Geschafte, bei denen ein definitiver Gewinn fur die eine und ein definitiver Verlust fur die andere Seite enthalten ist, nicht zulassig ist, sofern bei Vertragsabschluss noch nicht feststeht, wer der Gewinner und wer der Verlierer sein wird -wovon in der Regel auszugehen ist.22lm Islam ist das Glucksspiel generell verboten. Das hat dementsprechend zur Folge, dass auch alle Geschafte mit und um das Thema Glucksspiel, sowohl das Glucksspiel an sich, sowie auch eine Beteiligung an einem Unternehmen, welches Glucksspiel anbietet nicht gestattet sind.

Hauptsachlich geht es beim Verbot des Glucksspiel darum, dass es immer einen Gewinner und Verlierer gibt. Im Islam jedoch sollen beide Parteien von einem gemeinsamen Geschaft profitieren und keiner verlieren.23

Im Koran sowie in der Sunna findet man Belege fur das Verbot von Maysir:

In der Sure 2 Die Kuh Vers 219 heiRt es:

,,Sie werden dich befragen nach dem Wein und dem Glucksspiel. Sprich: ,,In beidem liegt groRes Ubel und Nutzen fur die Menschen. Ihr Ubel istjedoch grower als ihr Nutzen." Und sie werden dich fragen, was sie spenden sollen. Sprich: ,,Das Entbehrliche." So macht euch Allah die Botschaft klar. Vielleicht denkt ihr nach."24

In der Sure 5 der Tisch Vers 90-91 heiRt es:

„0 ihr, die ihr glaubt! Siehe, Berauschendes, Glucksspiele, Opfersteine und Lospfeile sind ein Grauel, Satans Werk. Meidet sie, auf dass es euch wohl ergehe. Der Satan will durch Berauschendes und Spiel zwischen euch nur Feindschaft und Hass saen und euch von dem Gedanken an Allah und dem Gebet abhalten. Wollt ihr deshalb nicht davon ablassen?"25

Das Glucksspiel wird von der Scharia verboten, da es unmoralische Verhaltensweisen mit sich ziehen und es auch zur Armut fuhren kann.26Es lasst sich festhalten, dass die Rahmenbedingungen, die durch die Scharia festgelegt werden, erhohte Anspruche an das Geschaftsmodell als auch an die Finanzprodukte der islamischen Kreditinstitute stellen.2728

2.3.5 Das Scharia-Board

Eine Besonderheit von islamischen Banken ist das sogenannte Scharia-Board. 28 Jedes etablierte islamische Finanzinstitut unterhalt ein Scharia-Board. In solch einem religiosen Beirat sitzen islamische Gelehrte, die die Interessen der Investoren in religioserWeise vertreten. Die Gelehrten prufen die Unternehmen oder Produktportfolios aufdie Scharia-Konformitat bevor dort investiert werden soll. Gleichzeitig begleitet solch ein Scharia-Board die Auflegung eines neuen Produktes wie z. B. einen Islamic Bond. Das Scharia-Board ist eine Art Zirkel, derfurdie Uberprufung und Beratung der Investitionen aufScharia-Konformitat zustandig ist. In diesem Beirat werden nur sehr angesehene Gelehrte eingesetzt, wovon es aufgrund der hohen Anforderungen, nur sehrwenige gibt. Daher kommt es des ofteren vor, dass ein Gelehrter in mehreren Gremien vertreten ist.29Haufig besteht ein Scharia-Board aus drei bis funfScharia- Gelehrten, auch Scharia-Scholars genannt. Diese Experten benotigen eine umfassende Ausbildung und besitzen das Recht sogenannte Fatwas zu erlassen. Alle Mitglieder eines Scharia-Boards sind vollkommen unabhangig von anderen Stellen in den Banken und ihre Entschlusse sind fur die Geschaftsfuhrung der Gesellschaft verpflichtend. Die Scharia-Scholars sind in verschiedenen Unternehmen beschaftigt. Vergleichbar sind sie mit der Funktion eines Wirtschaftsprufers.30

Die Scharia-Gelehrten stehen vor einer groRen Herausforderung, denn trotz einiger Erlasse bzw. Empfehlungen der Accounting and Auditing Organisation of Islamic Financial Institution (AAIOFI) in Bahrain gibt es weltweit keine einheitlichen Standards, welche Finanzprodukte schariakonform sind und
welche nicht. Je nach Rechtsauffassung der Gelehrten, was wiederum auch von der zugehorigen Rechtsschule abhangt, sind verschiedenartige Produkte in unterschiedlichen Landern zugelassen. An einer Homogenisierung wird gearbeitet.31 32

Zu der AAIOFI gibt es noch weitere Organisationen, die das Islamic Banking in ihrerjeweiligen Funktion unterstutzen. Zur Ubersicht dieser Gremien soll die folgende Abbildung dienen:

Auf der ganzen Welt gibt es derzeit ca. 150 Scharia-Scholars, die wiederum in der Wirtschaftsrechtsprechung sowie im Islamic Banking die erforderliche Expertise verfugen. Die teilweise Nichtverfugbarkeit solcher Gelehrten fuhrt kurzfristig betrachtet zu einem Wachstumshemmnis. Der Branche ist sich daruber im Klaren und hat weitestgehend in die Ausbildung der Gelehrten investiert. Jedoch halt die Ausbildung nicht mit dem enormen Wachstum des islamischen Finanzwesen mit. Die rechtlichen Entscheidungen eines Scharia- Boards bestehen grundsatzlich im Innenverhaltnis zwischen dem Unternehmen und dem Scharia-Board.33

AbschlieRend ist zu sagen, dass das Scharia-Board wichtig fur das islamische Finanzinstitut sowohl als auch fur den Kunden ist, da diese sich darauf verlassen mussen, dass die Finanzprodukte sei es nun von einer Bank oder Versicherung im Einklang mit der Scharia stehen. Aufgrund der Sachlage, dass das Gremium von dem Finanzinstitut bezahlt wird und keiner Kontrolle unterliegt, wird in Malaysia daruber diskutiert, dass eine zentrale nationale Organisation eingefuhrt wird, die wiederum die Scharia-Boards uberwacht.34

3 Schariakonforme Investitions- und Finanzierungstechniken

Das Verbot von Riba schrankt die Moglichkeiten zur Kapitalaufnahme fur Unternehmen stark ein. In diesem Kapitel werden die islamkonformen Moglichkeiten, die den Marktteilnehmern zurVerfugung stehen, vorgestellt. Zur besseren Veranschaulichung und Ubersicht sind jeweils zu einigen Techniken Abbildungen hinzugefugt.35

Abbildung 3: Schariakonforme Investitions- und Finanzierungstechniken35

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.1 Fremdkapitaltechniken

Damit die Techniken nicht mit Riba in Verbindung kommen, werden die Finanzierungen als Sachmittelkredite zurVerfugung gestellt. In der Regel wird statt eines Zinssatzes ein fester zeitabhangiger Gewinnzuschlag gezahlt, der mit der Kreditsumme in einer Einmalzahlung am Ende der Laufzeit oder nach Raten zuruckgezahlt wird.36

3.1.1 Murabahah

Im klassischen Sinne stellt Murabahah (arab.: ) einen Kaufvertrag mit festem Gewinnaufschlag dar. Dieser entspricht in der einfachsten Form bei zwei Vertragspartnern einem Abzahlungskauf.37In der Regel enthalt Murabahah auch einen Zahlungsaufschub und wird dann als Bay Muajjal oder Bay Bithaman Ajil bezeichnet.38Vier Funftel aller Transaktionen werden mit dieser Technik ausgefuhrt. Dies macht die Murabahah-Technik mit Abstand zu einer der Gebrauchlichsten aller islamischen Finanzierungsinstrumente. Bei dem Finanzierungsinstrument kauft die beteiligte Bank eine Ware im Auftrag ihres Kunden. Danach bezahlt der Kunde den entsprechenden Warengegenwert und eine zusatzliche Profitmarge an die Bank. Anhand der Struktur von zwei Kaufvertragen wird Murabahah auch als ,,doppelter Kaufvertrag mit Gewinnzuschlag" bezeichnet. Die Abbildung 4 (s. S. LVII) zeigt die Struktur einer Murabahah-Finanzierung.

Folgende Punkte sollten bei einer Murabahah-Finanzierung beachtet werden, damit die Schariakonformitat gewahrleistet ist:

- das zu finanzierende Objekt sollte eine physische Existenz besitzen
- das Objekt sollte sich generell zum Zeitpunkt der VertragsschlieRung im physischen Besitz und unter Kontrolle des Verkaufers bzw. der Bank befinden (Kaufvertrag 1 = Verkaufer, Kaufvertrag 2 = die Bank),
- ein Verkauf muss sofort und abschlieRend durchgefuhrt werden, der Termin darf nicht in der Zukunft liegen, dies ist untersagt,
- das Objekt muss von dem Scharia-Board als halal eingestuft werden und darfdem islamischen Recht nicht widersprechen,
- der Verkaufspreis zzgl. der Profitmarge und der Termin der Bezahlung sind im Vorfeld festgelegt,
- das Verkaufsobjekt muss durch beide Vertragsparteien identifiziert werden
- wenn der Kaufer im Zahlungsverzug kommt, verandert sich der Verkaufspreis nicht, ein Verzugszins ist nicht statthaft, stattdessen kann vereinbartwerden, dass ein zusatzlicher Betrag gespendetwerden muss. Dies dient als Motivator neben der Kaufmannsehre.39

Die Murabahah-Struktur wird haufig wegen der Ahnlichkeit zu einem Darlehensgeschaft kritisiert. Die Kritik geht hauptsachlich von den muslimischen Okonomen aus, die das eigenkapitalbasierte Modell als die optimale Losung sehen. Fur die Praxis istjedoch wichtig, dass die muslimischen Gelehrten fast einstimmig den Abzahlungskaufakzeptieren. Dies wird auch durch die Richtlinien der AAOIFI bestarkt.40

3.1.2 Bay Inah und Tawarruq

Bay Inah sowie Tawarruq sind zwei weitere islamische Finanzierungstechniken. Diese beiden Techniken ahmen ein klassisches Darlehen nach. Der Kontrast zwischen beiden Finanzierungstechniken und einem herkommlichen Darlehen besteht weitgehend aus theoretischer bzw. rechtlicher Sicht. Im Bay Inah Modell erwirbt der Kaufer einen Rohstoff, z. B. Gold und nimmt dafur einen Kredit auf - im Islamic Banking ,,Bay Muajjal" genannt. Der Kunde verkauft die Ware sofort wieder an den Verkaufer. Dies wird auch allgemein als Spotgeschaft bezeichnet. Bei der Finanzierungstechnik Tawarruq sind nicht nur zwei sondern drei Vertragsparteien beteiligt. Der erworbene Rohstoffwird bei Tawarruq nicht an den Verkaufer sondern an eine dritte Person weiterverkauft. Dieser Handel ist haufig an der London Metal Exchange zu finden.41Bei beiden Techniken sind zwei Vertrage enthalten, deswegen wird die islamische Konformitat zumindest bei Bay Inah angezweifelt. Tawarruq gilt als halal und wird von den islamischen Banken ausgenutzt um zinsahnliche Geschafte anzubieten. Es bestehtjedoch nicht die Absicht einen Rohstoffzu erwerben, aufgrund dessen wurde das Scharia-Board einzelfallabhangig und nach Notwendigkeit entscheiden. Islamische Banken benutzen diese Techniken zur Aufnahme von Fremdkapital. Beide Finanzierungstechniken sind fur das Vorurteil verantwortlich, dass das Islamic Banking das klassische Darlehen imitiert und den Geldzins durch einen Gewinnaufschlag ersetzt.42

3.1.3 Bay Salam

Bay Salam wird als Finanzierung nur noch selten angewendet. Die Technik kommt hauptsachlich in der Landwirtschaft zum Einsatz. Bei dieser Finanzierungstechnik verpflichtet sich der Verkaufer die gewunschten Waren zu einem zukunftigen Zeitpunkt bereit zu stellen. Den vereinbarten Kaufpreis erhalt der Herstellerjedoch sofort. DerVerkaufer ist in der Regel ein Landwirt, der seinen Acker bestellen muss. Da er den Kaufpreis sofort erhalt, kann er davon z. B. Saatgut kaufen um diesen anzubauen und dann spater die Fruchte zu ernten. Danach wird die Ernte an den Kaufer ubergeben. Bei Salam mussen bestimmte Regeln eingehalten werden, wie die Vereinbarung uber die Qualitat und Menge der Ware sowie ein genauer Lieferzeitpunkt und Lieferort.43

Die genau festgelegten Regelungen sind auch im Islamic Banking begrundet, denn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses existiert die Ware noch nicht und diese Tatsache ist nicht schariakonform. Ein rechtma^igerVerkaufnach der Scharia erfordert die physische Existenz der Ware und der Verkaufer muss Besitzer und Eigentumer der Ware sein. Die Finanzierungstechnik Bay Salam stellt eine Ausnahme von der Regelung dar.

Die Risiken wie Lieferverzug oder sogar Ausfall wird durch eine Sicherheit reduziert, die derVerkaufer stellen muss. Ein Absatzrisiko wird durch ein Abnahmeversprechen verringert.44Die Abbildung 5 (s. S. LVII) zeigt die Struktur einer Bay Salam.

3.1.4 Arbun

Der Arbun ist mit dem Salam verwandt. Die Finanzierungstechnik bezeichnet eine sofortige Zahlung fur eine in die Zukunft gerichtete Zahlung und den Ubergang des Eigentums der Ware. Sie ahnelt einer amerikanischen Option, die dem Kaufer die Moglichkeit bietet, jederzeit innerhalb der Laufzeit die Ware abzunehmen. Dann ware die Differenz zwischen der bereits geleisteten Teilzahlung und dem Ausubungspreis vom Verkaufer an den Kunden zu zahlen. Dem Verkaufer stehen die Vorteile, die sich aus dem Vertragsgegenstand wahrend der Laufzeit ergeben, solange zu bis der volle Preis gezahlt wurde. Demnach ist Arbun als eine Anzahlung mit der Option zum Widerrufzu sehen. Wird ein festerZeitpunktfur Ubergabe und Zahlung vereinbart, ahnelt Arbun der europaischen Option. Ein gravierender Unterschied ist, dass laut der Definition die Anzahlung Teil des Basispreises ist. Das Bewertungsverfahren der Optionen bedarf aufgrund dieser Tatsache eine Anpassung.

Unter den Scharia-Scholars ist diese Technikjedoch umstritten, die hanabalitische Schule ist die einzige Schule die Arbun als zulassig einstuft.45

3.1.5 Istisnaa

Istisnaa ahnelt dem Bay Salam. Es gelten ahnliche Bedingungen. Jedoch unterscheiden sich die beiden Techniken in der Hinsicht, dass bei Istisnaa eine Sache hergestelltwerden muss.46 Es handelt sich um die Finanzierung einer speziellen Auftragsfertigung.47 Das Unternehmen wird beauftragt eine Sache herzustellen und bekommt den Kaufpreis von der Bank unverzuglich. Bei Lieferung der Sache wird die Bank die Ware zu einem hoheren Preis an einen Kunden verkaufen. Istisnaa wird hauptsachlich fur die Herstellung bzw. dem Bau von StraRen, Flugzeuge oder Hauser angewendet.48

Allerdings kann sich derTechnik nicht zur Finanzierung von naturlichen Dingen oder Produkte genutzt werden, die nicht kunstlich hergestellt werden wie z. B. Tiere und Obst.49 Die Abbildung 6 (s. S. LVIII) zeigt die Struktur einer Istisnaa.

Da sich die beiden Finanzierungsinstrumente sehrahneln ist in derfolgenden Tabelle ein Uberblick uber die Unterschiede zwischen Bay Salam und Istisnaa:

Tabelle 1: Unterschiede der Techniken Bay Salam und Istisnaa50

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.1.6 Qard Hassan

Bei Qard Hassan handelt es sich um eine kurzfristige Finanzierung ohne Gewinnabsicht.51Sie stellt aus moralischer Sicht womoglich die religionskonforme Finanzierungstechnik dar, da hierbei ein zinsloses Darlehen gewahrt wird.52Meistens verwaltet die Bank Gold als Kreditsicherheit. Fur den Service derVerwaltung nimmt die Bank eine Gebuhr. Durch die Abtretung der Sicherheit an die Bank, kann der Kunde jederzeit uber einen Kreditrahmen verfugen. Aufgrund derTatsache, dass die Kreditkosten mittels der Verwaltungsgebuhr beglichen werden, erhalt der Qard Hassan einen ribaahnlichen Charakter. Daherwerden diese Produkte teilweise mit Bedenken betrachtet. Die Technik ist besonders in Malaysia und Europa verbreitet.53

3.2 Eigenkapitalechniken

Neben den Fremdkapitaltechniken, wo sich die Instrumente eher nach konventionellen Techniken ausrichten, sind es die Eigenkapitaltechniken, die von den Scharia-Scholars bevorzugt werden.54

3.2.1 Mudarabah

Mudarabah beschreibt eine Art Partnerschaft, bei der die Bank Kapital fur eine Investition in ein Handelsunternehmen zur Verfugung stellt. Die islamische Bank als Kapitalgeber wird zum Rabb-al-Mal. Der Kunde der Bank ist der Mudarib, der das notige Wissen zur Verfugung stellt. Das Management befindet sich auch in dessen Verantwortung. Er ist der „arbeitende“ Partner.55

Nach Beendigung des Geschafts erhalt die Bank, also der Rabb-al-Mal, neben der Ruckzahlung der Investition einen zuvor vereinbarten Anteil des Ertrags. Hier ist wichtig, dass der Ertrag sich nicht auf den prozentualen Anteil auf das Investment bezieht, sondern aufden erwirtschafteten Ertrag der Unternehmung. Bei Verlust der unternehmerischen Aktivitat tragt das Risiko allein die Bank, da der Mudarib kein Kapital dazu gesteuert hat. Weiterhin steht fur die Bank ein gropes Risiko des Totalverlusts, weil der Kunde keine Sicherheiten stellen darf. Das unternehmerische Risiko bezieht sich allein auf den Rabb-al-Mal. Dem Unternehmer kann nurzur Haftung herangezogen werden, wenn ihn nachgewiesen werden kann, dass er grob fahrlassig oder vorsatzlich gehandelt hat. Jedoch furVerluste die uber den vereinbarten Kapitaleinsatz hinausgehen, muss die Bank nicht haften. Ein weiteres Merkmal ist die variable Entlohnung des Mudarib, das bedeutet, dass bei Verlust keine Vergutung fur Management etc. geleistet wird. Wenn die Verluste durch erzielte Gewinne ausgeglichen sind, wird die variable Entlohnung fortgesetzt.56

Der Mudarabah-Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit gekundigt werden, wenn dadurch kein finanzieller Nachteil fur einen der beiden Geschaftspartner entsteht. Eine Vereinbarung der Mindestlaufzeit ist durchaus zulassig, da sich die Geschafte erst amortisieren mussen, bevor der Break-even-Point (BEP) uberschritten wird.57Die Abbildung 7 (s. S. LVIII) zeigt die Struktur einer Mudarabah-Finanzierung.

3.2.2 Musharakah

Musharakah kann als Partnerschaft ubersetzt werden und beschreibt die elementare eigenkapitalbasierte Finanzierungstechnik.58

Bei einem Musharakah bilden zwei oder mehr Parteien ein Joint Venture. Die Investitionen kommen von den jeweiligen Partnern. Bei beiden kooperierenden Partnern kann die Investition aus Geld, Know-how oderWaren bestehen. Falls Waren miteingebracht werden, muss eine Bewertung des Marktwertes durchgefuhrt werden.59

Die Gewinne aus dem Joint Venture werden unter den Partnern je nach Anteilen verteilt. Die Verteilung wird im Vertrag mittels eines Prozentsatzes festgelegt. Es wird bewusst keine feste Summe gewahlt, da dies dem Risikogedanken der Scharia widersprechen wurde. Unter diesem Risikogedanken versteht die Scharia ein unternehmerisches Risiko, dass die gemeinsame Unternehmung eingehen muss. Ware eine fixe Summe vereinbart, dann hatte der Unternehmer kein Risiko zu tragen.

Zu dem Gewinnanspruch der Partner besteht auch das Recht sich gemeinsam am Management zu beteiligen. Es kann jedoch auch nur ein Partner das Management ubernehmen. Dieser Partner wurde vor der Gewinnaufteilung seine Arbeitsleistung bezahlt bekommen.

Ein eventuell eintretender Verlust wird von beiden Eigentumern bis zur Hohe des eingesetzten Kapitals getragen. Falls die gemeinsame Unternehmung einen Verlust aufweisen wurde, musste der Verlust zu gleichen Teilen bis hin zum Kapitaleinsatz von beiden Partnern getragen werden. Eine Beschrankung des Verlustbetrages ist nicht zulassig, da es dadurch zu einem ungerechten Risikoverhaltnis kommen wurde, dies ware nicht mit der Scharia vereinbar. Die jeweiligen Partner sehen sich in einer Musharakah-Finanzierung als Vertrauenspersonen, dies hat zur Folge, dass keine Sicherheit von einem der Partner fur sein eingesetztes Kapital verlangt werden kann.60Die Abbildung 8 (s. S. LIX) zeigt die Struktur einer Musharakah-Finanzierung.

[...]


1 Vgl. Warde, Ibrahim, Islamic Finance in the Global Economy, Edinburgh Univ., 2. Auflage 2010, S. 1-2.

2 Vgl. Gearen, Sarah, Islamic Finance, Malaysia's Growing Role, Country Analysis Unit, Federal Reserve Bank of San Francisco, Juli 2009, S. 1.

3 Vgl. Malaysia Becoming Lead Sukuk Destination, unter: http://www.scief.es/blog/malaysia-becoming- lead-sukuk-destination-2011-04-18/. Abrufam 01.04.2012.

4 Vgl. Malaysia shows the way forward, unter: http://www.thebanker.com/Profiles/People/Q-A/Malaysia- shows-the-way-forward, Abrufam 20.03.2012.

5 Vgl. Malaysia takes the lead, unter: www.thebanker.com/World/Asia-Pacific/Malaysia/Malaysia-takes- the-lead, Abruf am 20.03.20102.

6 Ashrati, Mustafa, Islamic Banking. Wertevorstellungen - Finanzprodukte - Potenziale, Frankfurt School Verlag, 1. Auflage 2008, S. 4.

7 Vgl. Gassner, Michael / Wackerbeck, Philipp, Islamic Finance: Islam-gerechte Finanzanlagen und Finanzierungen, Koln, Bank-Verlag Medien, 2. Auflage 2010, S. 27.

8 Vgl. Kabasci, Kirstin, Islam erleben, Reise Know-HowVerlag Rump, 2. Auflage 2007, S. 9.

9 Vgl. Das Glaubensbekenntnis - Die erste Saule des Islam, unter: http://www.focus.de/wissen/bildung/Islamlexikon K-Z/schahada aid 12318.html. Abrufam 04.04.2012.

10Vgl. Gassner, M. / Wackerbeck, P., Islamic Finance, (FN 7), S. 27.

11Eigene Darstellung des Verfassers in Anlehnung an Ashrati, (FN 6), S. 8.

12 Vgl. Kung, Hans, uberarbeitetvon Murad Wilfried Hofmann, Die heiligen Schriften derWelt. Islam. Der Koran. Das heilige Buch des Islam, Heinrich Hugendubel Verlag, Kreuzlingen/Munchen 2005, S. 10.

13 Vgl. Altundag / Haldi, Handbuch Islamic Banking. Grundlagen Wealth Management, Finanzierungsinstrumente, Marktanalysen, Verlag Luna, 1. Auflage 2003, S. 18.

14Vgl. Altundag / Haldi, Handbuch Islamic Banking, (FN 13), S. 30.

15 Vgl. Schirrmacher, Christine, Die Scharia - Eine Einfuhrung, unter: http://www.igfm.de/Die-Scharia- Eine-Einfuehrung.463.0.html. Abrufam 04.04.2012.

16Vgl. Mahlknecht, Michael, Islamic Finance. Einfuhrung in Theorie und Praxis, WILEY-VCH Verlag, 1. Auflage 2009, S. 17.

17Vgl. Kung, Hans, Der Koran. Das heilige Buch des Islam, (FN 12), S. 66.

18 Vgl. GeilfulJ, Katrin, Islamic Banking in Deutschland - Risiko oder Chance aus Sicht deutscher Banken, Deutsches Institut fur Bankwirtschaft, 2. Auflage 2009, S. 9.

19Vgl. Ashrati, M., Islamic Banking, (FN 6) S. 28.

20Vgl. Gassner, M. /Wackerbeck, P., Islamic Finance, (FN 7), S. 38.

21 Vgl. Bergmann, Daniel K., Islamic Banking: Ein Studienhandbuch, Norderstedt ,Books on Demand GmbH, 1. Auflage2008, S. 35.

22Vgl. Gassner, M. / Wackerbeck, P., Islamic Finance, (FN 7), S. 40.

23Vgl. Bergmann, Daniel K., Islamic Banking, (FN 21), S. 36-37.

24Vgl. Kung, Hans, Der Koran. Das heilige Buch des Islam, (FN 12), S. 57-58.

25Vgl. Kung, Hans, Der Koran. Das heilige Buch des Islam, (FN 12), S. 119.

26Vgl. Bergmann, Daniel K., Islamic Banking, (FN 21), S. 37.

27Vgl. Gassner, M. /Wackerbeck, P., Islamic Finance, (FN 7), S. 41-42.

28Vgl. Gassner, M. / Wackerbeck, P., Islamic Finance, (FN 7), S. 42.

29Vgl. Ashrati, M., Islamic Banking, (FN 6) S. 30.

30Vgl. Gassner, M. / Wackerbeck, P., Islamic Finance, (FN 7), S. 42.

31Vgl. Sharia'h Board, unter: http://de.financialislam.com/shariah-board.html. Abruf12.03.2012.

32 Quelle: Alvi, Ijlal, Challenges of Islamic Financial Market Development. The World Islamic Banking Conference. S. 7.

33Vgl. Gassner, M. /Wackerbeck, P., Islamic Finance, (FN 7), S. 43.

34Vgl. Gassner, M. / Wackerbeck, P., Islamic Finance, (FN 7), S. 47.

35 Eigene Darstellung des Verfassers in Anlehnung an Gassner, M. /Wackerbeck, P., Islamic Finance, (FN 7), S. 67.

36 Vgl. GrulJmann, Sven, Islamic Finance - Islamkonforme Finanzgeschafte in Europa, 1. Auflage 2011, GRINVerlag, S. 24.

37 Vgl. Vogel, F. E. / Hayes, S. L. III, Islamic Lawand Finance: Religion, Riskand Return (Arab & Islamic Laws), Cambridge, Den Haag, Brill Academic Pub, 1. Auflage 1998, S. 140.

38Vgl. Gassner, M. /Wackerbeck, P., Islamic Finance, (FN 7), S. 67.

39Vgl. Biermeier, Christoph, Islamische Investition & Finanzierung, 1. Auflage 2007, GRIN Verlag, S. 19.

40Vgl. Gassner, M. /Wackerbeck, P., Islamic Finance, (FN 7), S. 70.

41Vgl. Gassner, M. /Wackerbeck, P., Islamic Finance, (FN 7), S.71.

42Vgl. GrulJmann, S., Islamic Finance, (FN 36), S. 25-26.

43Vgl. Ashrati, M., Islamic Banking, (FN 6) S. 73-74.

44Vgl. Ashrati, M., Islamic Banking, (FN 6) S. 73-74.

45Vgl. Gassner, M. /Wackerbeck, P., Islamic Finance, (FN 7), S. 74.

46 Vgl. Ashrati, M., Islamic Banking, (FN 6) S. 75.

47 Vgl. Gassner, M. /Wackerbeck, P., Islamic Finance, (FN 7), S. 75.

48 Vgl. Ashrati, M., Islamic Banking, (FN 6) S. 75.

49 Vgl. Istisna'a, unter: http://www.financialislam.com/istisnaa.html. Abruf 16.03.2012

50 Quelle: Ashrati, M., Islamic Banking, (FN 6), S. 76.

51 Vgl. GrulJmann, S., Islamic Finance, (FN 36), S. 28-29.

52Vgl. Gassner, M. /Wackerbeck, P., Islamic Finance, (FN 7), S. 77.

53Vgl. GrulJmann, S., Islamic Finance, (FN 36), S. 28-29.

54Vgl. GrulJmann, S., Islamic Finance, (FN 36), S. 29.

55 Vgl. Usmani, Muhammad Zubair, Presentation: The Concept of Mudarabah, unter: http://www.alhudacibe.com/images/Presentations on Islamic Banking and Finance/Musharakah & Modarabah/Mudarabah by Muhammad Zubair Usmani.ppt, Abrufam 17.03.2012, S. 3.

56Vgl. Gassner, M. /Wackerbeck, P., Islamic Finance, (FN 7), S. 79-80.

57Vgl. Ashrati, M., Islamic Banking, (FN 6) S. 53-54.

58Vgl. Gassner, M. / Wackerbeck, P., Islamic Finance, (FN 7), S. 81.

59Vgl. Usmani, Muhammad Zubair, Presentation: The Concept of Musharakah, unter: http://www.alhudacibe.com/images/Presentations on Islamic Banking and Finance/Musharakah & Modarabah/Musharaka bv Muhammad Zubair Usmani .ppt, Abrufam 17.03.2012, S. 3.

60Vgl. Ashrati, M., Islamic Banking, (FN 6) S. 46-47.

Ende der Leseprobe aus 102 Seiten

Details

Titel
Islamic Banking
Untertitel
Die Entwicklung des Islamic Banking in Malaysia von 1983 bis in die Gegenwart unter besonderer Berücksichtigung der gesellschaftlichen Wandlungen in der islamischen Welt
Hochschule
DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Abt. Kassel
Note
1,3
Autor
Jahr
2012
Seiten
102
Katalognummer
V198418
ISBN (eBook)
9783656488590
ISBN (Buch)
9783656490531
Dateigröße
2249 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
islamic, banking, entwicklung, malaysia, gegenwart, berücksichtigung, wandlungen, welt
Arbeit zitieren
Ronny Konzack (Autor:in), 2012, Islamic Banking, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/198418

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