Die Anti-Atomkraft-Interessenvertretung nach Tschernobyl und Fukushima im Vergleich


Hausarbeit, 2011

27 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Umweltinteressenvertretung
2.1. Die Entwicklung der Umweltinteressenvertretung
2.2. Zentrale Begriffe
2.2.1. Protest
2.2.2. Lobbying

3. Die Anti-Atomkraft-Interessenvertretung nach Tschernobyl und Fukushima im Vergleich
3.1. Protest im Vergleich
3.2. Lobbying im Vergleich

4. Schluss

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In der wissenschaftlichen Literatur wird eine Entwicklung der Umweltinteressenvertretung in den letzten Jahrzehnten von Protest hin zum Lobbyismus beschrieben (vgl. Rootes 2002: 51; Rootes 2007a: xif.; Rootes 2007c: 235; Rootes 2007b: 3; Rucht/Roose 2007: 80). In der vorliegenden Arbeit soll diese These auf ihre Gültigkeit hin für die Anti-Atomkraft-Interessensvetretung untersucht werden, da sich diese nicht ohne Weiteres in die allgemeine Umweltbewegung - hier verstanden als Individuen, Gruppen und Organisationen, die sich dem netzwerkartigen Zusammenhang der Bewegung zuordnen - einsortieren lässt. Die Anti-Atomkraft-Bewegung ist trotz vieler Überschneidungen von der allgemeinen Umweltbewegung durch ihre häufig unabhängige Organisation abgrenzbar. Zwar wird das Thema Atomenergie auch von breit gefächert aktiven Umweltorganisationen behandelt, viele Aktivitäten werden allerdings von spezifischen, atomkraftkritischen Organisationen und Zusammenschlüssen getragen, die darüber hinaus nicht für den Umweltschutz arbeiten (vgl. Rucht 2008: 246f.; Brand/Stöver 2008: 220). Es erscheint deshalb durchaus möglich, dass die beobachtete Entwicklung nicht bzw. lediglich in geringem Umfang für die Anti-Atomkraftbewegung mit ihrer protestbetonten Geschichte zu bestätigen ist (vgl. Radkau 2011: 368-371).

Um dies herauszufinden, wurden zwei vergleichbar erscheinende Zeiträume zur näheren Betrachtung gewählt: das Jahr 1986 ab dem Nuklearunfall im Kernkraftwerk Tschernobyl am 26. April und das Jahr 2011 ab dem Unfall im Kraftwerk Fukushima I, der am 11. März begann. Der Vergleichbarkeit wegen wird der Zeitraum nach dem Unglück von Tschernobyl auf die gleiche Anzahl an Tagen begrenkt, die zwischen der Katastrophe von Fukushima und dem Verfassen dieser Arbeit liegen, was konkret die Zeitspannen vom 26. April 1986 bis zum 5. Januar 1987 sowie vom 11. März bis zum 28. November 2011 bedeutet. Gewählt wurden diese, da es sich naheliegenderweise um besonders aktive Phasen der Anti-Atomkraft-Interessenvertretung handelt und ein Vergleich auf Grund der Ähnlichkeit der Situationen besonders gut möglich ist. Mit dieser Auswahl ist es unwahrscheinlich, zufälligerweise Phasen geringer Aktivität zu erwischen.

Umweltinteressenvertretung kann von unterschiedlichen Akteure betrieben werden. Es soll hier sowohl auf Individuen und lose Gruppen als auch auf mit allgemeinen Umweltbelangen betraute wie auf speziell atomkritische Organisationen eingegangen werden. Desweiteren werden auch Unternehmen in den Blick genommen, die eventuell atomkritische Interessensvertretung betreiben. Hierbei ist an alternative Energieunternehmen und deren verbandliche Vertreter zu denken.

In einem ersten Schritt (2.) soll nun auf die eingangs angesprochene, in der Literatur beschriebene Entwicklung der Umweltinteressenvertretung genauer eingegangen (2.1.) sowie geklärt werden, was genau unter den für die Fragestellung zentralen verwendeten Begriffen verstanden werden soll (2.2.). Hierauf aufbauend wird dann die Anti-Atomkraft-Interessenvertretung nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl mit jener in der Zeit nach der Katastrophe in Fukushima verglichen (3.). Für den Vergleich der Protestaktivitäten wird die Berichterstattung aus Spiegel und der Tageszeitung (Taz) in den jeweiligen Zeiträumen ausgewertet (3.1.). Bezüglich lobbyistischen Tätigkeiten steht eine Untersuchung der Verbandszugehörigkeit der Abgeordneten des Bundestages im Mittelpunkt (3.2.). Die zentralen Ergebnisse werden dann unter Punkt 4 zusammengefasst.

2. Umweltinteressenvertretung

Hier soll nun zuerst der Forschungsstand zur Entwicklung der Umweltinteressenvertetung, das heißt also die zu untersuchende These, dargestellt werden (2.1.), wobei auch speziell auf die Anti-Atomkraft-Bewegung eingegangen wird. Dabei wird auch geklärt, was unter dem Begriff der Interessensvertretung allgemein im politikwissenschaftlichen Gebrauch zu verstehen ist. In einem zweiten Schritt, im Abschnitt 2.2., wird näher auf die zentralen Begriffe, Protest und Lobbying, eingegangen.

2.1. Die Entwicklung der Umweltinteressenvertretung

Zunächst muss klar sein, was unter dem Begriff des Interesses in seiner wissenschaftlichen Verwendung verstanden werden soll: In der Politikwissenschaft kann der Interessensbegriff in drei Dimensionen zerlegt werden, nämlich wird das individuelle Interesse durch einen materiellen und einen ideellen Aspekt ergänzt. Die individuelle Dimension bedeutet das Streben des Einzelnen nach Bedürfniserfüllung, womit der hier verwendeten Definition nach physische Grundbedürfnisse gemeint sind. Auf andere Personen bezieht sich das Interesse dann, wenn diese zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse gebraucht werden. Beim materiellen Aspekt handelt es sich hingegen um materielle Nutzenvermehrung über das essentiell Notwendige hinaus. Die Interaktion mit anderen ist auch hier konkret zielorientiert. Anders verhält es sich beim ideellen Aspekt. Dabei geht es um weltanschauliche Vorstellungen, die weder materialistisch sind, noch unmittelbar mit überlebenssichernden Bedürfnissen im Zusammenhang stehen (vgl. Sebaldt/Straßner 2004: 18). Hierbei wird deutlich, dass Umweltinteressen politikwissenschaftlich entgegen der Art, wie das Wort umgangssprachlich bisweilen gebraucht wird, sehr wohl als Interessen zu verstehen sind, auch wenn es sich selten um „egoistische“ Ziele des für sie eintretenden Menschen handelt. Es handelt sich dabei weitgehend um ein ideeles Interesse.

Dieses Interesse kann nun auf verschiedene Weise durchzusetzen versucht werden. Neben Individuen können dies Interessensgruppen versuchen, welche als Organisationen begriffen werden können, die ihre Interessen gegenüber anderen Partikularinteressen durchzusetzen versuchen und auf politische Institutionen sowie die Öffentlichkeit einwirken, um ihr Interesse durchzusetzen (vgl. Massing 1996: 289). Der Begriff Verband ist eine Spezifizierung hiervon und weist auf eine feste und längerfristige organisatorische Struktur hin (vgl. Sebaldt/Straßner 2004: 23).

Die Umweltinteressenvertretung dient in der politikwissenschaftlichen Literatur als Beispiel eines nach Offe eigentlich schwachen Interesses, das im Laufe der letzten Jahrzehnte an Durchsetzungskraft zugelegt hat. Als schwache Interessen werden Interessen bezeichnet, die „über wenige Ressourcen verfügen und aus strukturellen Gründen politisch schwer organisierbar sind“. Darunter fallen neben dem Umweltinteresse auch die Interessen materiell armer Gruppen oder Patienten- und Konsumenteninteressen (vgl. Clement et al. 2010: 7).

Die Entwicklung dieser Interessenvertretung wird nun einmal als eine Veränderung der Vorgehensweisen selbst beschrieben, zum anderen hat eine Verschiebung des Gewichtes der Akteure stattgefunden bzw. es haben neue Akteure die Bühne betreten. Klassischerweise ist der Protest die Handlungsform in der Umweltbewegung. In den 70er und 80er Jahren war die Auseinandersetzung der Umweltbewegung mit Staat und Wirtschaft von einer Frontstellung mit unversöhnlichen Standpunkten geprägt. Diese Umstände änderten sich Ende der 80er und werden unter anderem auch Tschernobyl zugeschrieben, da die Existenz von Gefahren in den noch vom Schock geprägten, darauffolgenden Jahren kaum mehr geleugnet werden konnte. Es kamen immer mehr umweltpolitische Ideen auf, die Wirtschaft- und Umweltinteressen zu versöhnen suchten. So hat ein kooperatives Vorgehen mit der Zeit für die Umweltorganisationen an Bedeutung gewonnen. In den 90er Jahren kam es dann in den meisten Umweltorganisationen zur Akzeptanz und Anwendung von Lobbying und allgemein der Kooperation und der Kompromisse (vgl. Roose 2003: 241-243). Diese Entwicklung entspricht der allgemeinen Tendenz zu mehr Lobbying als Mittel der Interessenvertretung. Bei den Umweltverbänden ist allerdings sogar ein, verglichen mit den sonstigen Verbänden, überdurchschnittliches Wachstum des Lobbyings zu bemerken. Martin Sebaldt kommt bei einer Auswertung der in den deutschen Lobbylisten geführten Verbänden bei einer generellen mehr als Verdopplung der Anzahl der aufgeführten Organisationen zwischen 1975 und 1995 auf eine Steigerung des Anteils der Umweltgruppierungen gemessen an der Gesamtzahl aller Verbände zum jeweiligen Zeitpunkt von 1,4 auf 2,8 Prozent (vgl. Sebaldt 2007: 94,96).

Auch gehören die Umweltverbände an sich zu denjenigen Verbänden, die seit den 70er Jahren überdurchschnittlich gewachsen sind, was u.a. mit dem gesellschaftlichen Wertewandel erklärt werden kann (vgl. Sebaldt/Straßner 2004: 95). Vor allem die großen Umweltverbände wie der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), der Naturschutzbund Deutschland (NABU), Greenpeace Deutschland und die deutsche Sektion des World Wide Fund For Nature (WWF) konnten im Zeitraum zwischen den beiden hier untersuchten Ereignissen deutlich an Mitgliedern bzw. Förderern zulegen, was ein Mehr an finanziellen Ressourcen bedeutet und so die Einstellung von neuen hauptamtlichen Mitarbeitern erlaubt hat (vgl. Amm 2007: 382; Roose 2003: 240f.). Diese Entwicklung hat zu einer Professionalisierung der Umweltverbände geführt, was zum Beispiel eine stärkere Konzentrierung auf das Lobbying ermöglicht und in der Praxis auch bedeutet und dem Protest als traditionell wichtigster Handlungsform den Platz streitig macht (vgl. Amm 2007: 367, 380; Leif/Speth 2003: 23). Es ist eine Tendenz festzustellen bei den Umweltverbänden zum „Modell einer modernen professionellen Interessenvertretung, das sich von Konzeptionen wie Basisdemokratie, soziale Identifikation, Ganzheitlichkeit und Gesellschaftstransformation, die die Vorstellungswelt der Bewegungsaktivisten der 1970er Jahre prägten, diametral unterscheidet“ (Amm 2007: 386).

Von Wichtigkeit für die Professionalisierung der Umweltinteressenvetretung ist auch das Entstehen der wissenschaftlichen Umweltinstitute, die Expertenwissen bereitstellen können (vgl. Leif/Speth 2003: 23). Eventuell gibt es darüber hinaus auch im Umweltbereich die allgemein festgestellte Tendenz einer zunehmenden Konkurrenz für die Verbände vonseiten von Public-Affairs-Agenturen, Unternehmen und Lobbyismusagenturen (vgl. Winter/Willems 2009: 16f.).

Die Umweltinteressenvertretung soll für diese Arbeit als Interessenvertretung sowohl von Verbänden als auch vonseiten nicht oder nicht dauerhaft organisierter Bürger, die Teil der Umweltbewegung sind, verstanden werden. Dass beides ineinanderübergeht, liegt dabei auf der Hand. Die fünf größten deutschen Umweltverbände sind der Deutsche Naturschutzring (DNR), der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Greenpeace Deutschland, der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der World Wide Fund for Nature Deutschland (WWF) (vgl. Amm 2007: 369). Durch besonders angestrebte Basisnähe zeichnen sich Robin Wood und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) (vgl. Amm 2007: 370).

Generell ist eine Netzwerkstruktur typisch für die Anti-Atomkraft-Bewegung, in der Bürgerinitiativen traditionell eine große Rolle spielen. Zusammengeschlossen sind einige von ihnen seit 1972 im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), der trotz seines umfassenderen Namens besonders zur Anfangszeit einen starken Schwerpunkt auf das Engagement gegen die Atomenergie legte (vgl. Rucht 2008: 259). Einzelne, auch heute noch wichtige Bürgerinitiativen sind die Freundeskreise Gorleben, das Kampagnennetzwerk X-tausendmal quer, dass vorwiegend in Niedersachsen, aber auch bundesweit aktiv ist und die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg (vgl. Rucht 2008: 260). Castor nix da richtet sich besonders gegen Atommülltransporte und ist überregional aktiv. Generell bestehen heute aber nur noch wenige größere regionale und überregionale Initiativen (vgl. Richt 2008: 264).

2.2. Zentrale Begriffe

Um überprüfen zu können, ob die im vorherigen Abschnitt dargelegten Thesen im Falle der Anti-Atomkraft-Interessenvertretung nach Tschernobyl und Fukushima zutreffend sind, muss klar sein, was genau unter den Begriffen Protest und Lobbying verstanden werden soll. Begonnen wird mit dem der zu prüfenden These nach zum ersten untersuchten Zeitraum eher vorherrschende Ausprägung der Interessenvertretung, dem Protest (2.2.1.). Danach wird auf die für den zweiten Zeitraum der Vermutung nach stark ausgeprägten Form, das Lobbying (2.2.2.), eingegangen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Die Anti-Atomkraft-Interessenvertretung nach Tschernobyl und Fukushima im Vergleich
Hochschule
Universität Bremen
Note
1,0
Autor
Jahr
2011
Seiten
27
Katalognummer
V198309
ISBN (eBook)
9783656245858
ISBN (Buch)
9783656247326
Dateigröße
561 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Lobbyismus, Lobby, Interessenvertretung, Atom, Umweltbewegung, Anti-Atom-Bewegung, Professionalisierung, Protest, Fukushima, Tschernobyl, soziale Bewegungen, Vergleich
Arbeit zitieren
Jana Wagner (Autor:in), 2011, Die Anti-Atomkraft-Interessenvertretung nach Tschernobyl und Fukushima im Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/198309

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Anti-Atomkraft-Interessenvertretung nach Tschernobyl und Fukushima im Vergleich



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden