Erklärung sexualpädagogischer Begleitung und deren Notwendigkeit bei geistig behinderter Menschen


Seminararbeit, 2002

24 Seiten, Note: Sehr gut (1)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmungen
2. 1 Sexualität
2. 2 Sexueller Missbrauch
2. 2. 1 Präventive Maßnahmen:
2. 3 Geistige Behinderung
2. 4 Zusammenfassung

3. Sexualität Geistigbehinderter
3. 1 Vorurteile
3. 2 Einflussgrößen
3. 3 Medizinische Aspekte
3. 4 Zusammenfassung

4. Sexualpädagogische Begleitung
4. 1 Voraussetzungen zum selbstbestimmten Umgang mit Sexualität
4. 2 Erläuterung der Notwendigkeit für sexualpädagogische Begleitung
4. 3 Verschiedene Möglichkeiten der sexualpädagogischen Begleitung …
4. 3. 1 … in der Schule
4. 3. 2 … bei Jugendlichen und Erwachsenen
4. 3. 3 … bei Erwachsenen
4. 3. 3. 1 Sexualpädagogische Gespräche
4. 3. 3. 2 Sexualberatung
4. 3. 3. 3 Selbsterfahrungsgruppen geistigbehinderter Erwachsener
4. 4 Zur sexuellen Erziehung Geistigbehinderter
4. 4. 1 Intentionen und Interventionen der Erziehung
4. 4. 2 Bedeutung der sexuellen Erziehung Geistigbehinderter
4. 4. 3 Tendenzen der sexuellen Erziehung Geistigbehinderter
4. 4. 4 Aufgaben
4. 4. 4. 1 Aufgabenfeld sexueller Erziehung Geistigbehinderter
4. 4. 5 Prinzipien
4. 4. 5. 1 Gliederung
4. 4. 6 Arrangements
4. 4. 7 Träger

5. Beispiel für ein Stundenbild
5. 1. Einstiegsstunde

Literatur

1. Einleitung

Sexueller Missbrauch ist zu einem der wichtigsten politischen Probleme geworden, um das sich alle Ebenen der Regierung, des Erziehungswesens, der Industrie und des Dienstleistungswesens zu kümmern gezwungen sind. Der sexuelle Missbrauch von Menschen mit geistiger Behinderung spielte jedoch bislang nur eine geringe Rolle in der öffentlichen Diskussion und bei politischen Entscheidungen. (Vgl. Senn, S 9 – 11)

Sexueller Missbrauch ist immer ein Machtmissbrauch und hat mit Sexualität wenig zu tun. Sexualität ist dabei das Mittel des Täters, um ein Kind oder einen schwächeren zu unterwerfen und zum Objekt seiner Bedürfnisse zu machen. Es geht nicht um aggressive Sexualität, sondern um sexualisierte Gewalt. Sexuelle Handlungen sind als Aktivitäten vom Befingern, sexualisierten Küssen, Masturbieren, Streicheln zum Zweck sexueller Erregung über Animieren oder Zwingen des Abhängigen zu solchen Handlungen am Initiator. (Vgl. http://www.phf.uni-rostock.de/fes/isoheilp/GBMissbrauch.htm)

Menschen mit geistiger Behinderung sind für den Missbrauch prädispositioniert. Das Leben in Einrichtungen wird durch das Personal bestimmt. Machtausübung oder Gewohnheitsrechte werden kaum hinterfragt. Der Tagesablauf ist fremdbestimmt, sie bewegen sich meist in Gegenwart von anderen, leben in 3-4 Bettzimmern. Es kommt oft zu einer Entpersönlichung durch die "WIR-Sprache". Alltagsrealität vieler Behinderter ist die öffentliche Nacktheit durch offene Zimmertüren und Badezimmer. Das Thema "geschlechtsspezifische Pflege" findet wenig Beachtung.

(Vgl. http://www.phf.uni-rostock.de/fes/isoheilp/GBMissbrauch.htm)

Ein weiterer Faktor ist die beginnende Selbständigkeit der Behinderten selbst. Sie gehen alleine einkaufen, wohnen teils in eigenen Haushalten und erhalten nur wenig Betreuung und Aufklärung über die Gefahren "auf der Straße". Da ihnen Gesetze von Distanz und Nähe oft nicht vermittelt wurden oder begreifbar sind, ist es für viele Menschen mit geistiger Behinderung schwer einzuschätzen, was zu einem "normalen" zwischenmenschlichen Umgang gehört.

(Vgl. http://www.phf.uni-rostock.de/fes/isoheilp/GBMissbrauch.htm)

Um den sexuellen Missbrauch einzudämmen ist eine Sexualpädagogische Begleitung absolut von Nöten. Die Sonder- und Heilpädagogik beinhaltet soziales Lernen und Körpererfahrung von der Frühförderung an, weswegen Sexualerziehung nicht getrennt von der gesamten Erziehung gesehen werden kann. (Vgl. FREILINGER et al, S 3) Zuvor bedarf es aber einer hinreichenden und unmissverständlichen Erörterung und Klarstellung, was unter Sexualität, Sexueller Missbrauch und was unter Geistigbehinderten zu verstehen ist.

2. Begriffsbestimmungen

2. 1 Sexualität

Sexualität ist ein menschliches Grundbedürfnis nach seelischem Wohlbefinden und dem Erreichen körperlicher Lust, deren Höhepunkt mit dem Orgasmus erreicht wird; sie dient nicht nur der biologischen Fortpflanzung, sondern sie kann und sollte mit Zärtlichkeit und Liebe verbunden sein und der Normvorstellung sittlicher Selbstbestimmung wie auch kultur- und gesellschaftskritischen Verhaltenstendenzen entsprechen.

(Vgl. http://www.phf.uni-rostock.de/fes/isoheilp/GBDefinition.htm)

Sexualität umfasst alle Aspekte der menschlichen Existenzweise, in denen die Tatsache des Mann- oder Frauseins eine Rolle spielt. Sie umfasst daher das ganze Gebiet von Verhaltensweisen in den allgemein-menschlichen Beziehungen, im Mittelbereich von Zärtlichkeit, Sensualität, Erotik und in der Genitalsexualität.

(Vgl. http://www.phf.uni-rostock.de/fes/isoheilp/GBDefinition.htm)

2. 2 Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch ist immer ein Machtmissbrauch und hat mit Sexualität wenig zu tun. Sexualität ist dabei das Mittel des Täters, um ein Kind oder einen schwächeren zu unterwerfen und zum Objekt seiner Bedürfnisse zu machen. Es geht nicht um aggressive Sexualität, sondern um sexualisierte Gewalt. Sexuelle Handlungen sind als Aktivitäten vom Befingern, sexualisierten Küssen, Masturbieren, Streicheln zum Zweck sexueller Erregung über Animieren oder Zwingen des Abhängigen zu solchen Handlungen am Initiator.

(Vgl. http://www.phf.uni-rostock.de/fes/isoheilp/GBMissbrauch.htm)

2. 2. 1 Präventive Maßnahmen:

- die Isolation und Ausgrenzung behinderter Menschen beenden
- die Machtlosigkeit beenden und Eigenständigkeit fördern
- Zugang verschaffen zu Informationen über Körper, Sexualität und sexuelle Gewalt

2. 3 Geistige Behinderung

Eine Behinderung resultiert aus verschiedenen Faktoren:

- aus einer organischen Schädigung
- aus individuellen Persönlichkeitsfaktoren und
- aus sozialen Bedingungen und Entwicklungen

Im Deutschen wird sowohl das Zusammenwirken dieser Faktoren, als auch nur die intellektuelle Schädigung oft als geistige Behinderung bezeichnet.

Geistige Behinderung bezieht sich auf signifikant unterdurchschnittliche intellektuelle Funktionen, die gleichzeitig mit Mängeln im Anpassungsverhalten existieren und die sich während des Entwicklungsalters manifestiert haben. Als geistig behindert gilt, wer infolge einer organisch-genetischen Schädigung oder anderweitigen Schädigung in seiner Lernfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass er voraussichtlich lebenslanger sozialer und pädagogischer Hilfen bedarf. Mit der kognitiven Beeinträchtigung gehen solche der sprachlichen, sozialen, emotionalen und motorischen Entwicklung einher.

(Vgl. http://www.phf.uni-rostock.de/fes/isoheilp/GBDefinition.htm)

2. 4 Zusammenfassung

Wenn man auf diesem Hintergrund den Begriff der Sexualität mit dem der geistigen Behinderung verbindet, so folgt daraus, dass es keine besondere Sexualität geistigbehinderter Menschen geben kann. So wie jeder Mensch einmalig und einzigartig ist, so erhält die Sexualität eines Menschen durch seine Behinderung lediglich eine weite Facette individueller Eigenart.

3. Sexualität Geistigbehinderter

Sexuelle Entwicklung ist für Menschen mit geistiger Behinderung ebenso wichtig wie für jeden anderen gesunden Menschen. Obwohl sie meist nicht in ihrem sexuellen Empfinden beeinträchtigt sind, leiden viele darunter, dass ihr Bedürfnis nach einem eigenen Sexualleben unerfüllt bleibt. Da sie Freundschaft, Zuneigung und Liebe schlecht in Worten ausdrücken können, tritt bei geistig Behinderten das Körperliche wie Streicheln, Berühren und Umarmen oftmals in den Vordergrund. (Vgl. http://www.gyn.de/sex/sex_behinderung.php3)

Menschen mit geistiger Behinderung können ebenso ein erfülltes Leben führen, wenn sie die notwendige Unterstützung und Förderung bekommen, wie gesunde Menschen. Dazu gehört, dass sie so selbständig wie möglich leben dürfen und dass auch ihre sexuellen Bedürfnisse anerkannt werden. Oftmals gibt es jedoch im Behindertenwohnheim für eine intime Beziehung keine Privatsphäre. (Vgl. http://www.gyn.de/sex/sex_behinderung.php3)

3. 1 Vorurteile

Erst ansatzweise scheinen Vorurteile über die Sexualität Geistigbehinderter überwunden, wie die Behauptung extremer Triebhaftigkeit und krimineller Neigungen oder die Versicherung problemloser genitaler Unterentwickeltheit oder die Vorstellung, Geistigbehinderte seinen auch als Erwachsene in sexueller Hinsicht ganz mit etwa 4 – 8jährigen Kindern zu vergleichen. Schon aber sind neue Vorurteile im Anzug, die den Geistigbehinderten in sexueller Hinsicht als normal hinstellen und behinderungs-spezifisches Sexualverhalten lediglich als "Anstaltsartefakt" einstufen. Vorurteile bzw. Verallgemeinerungen solcher Art werden in der Regel mit Einzelfällen belegt bzw. mit Untersuchungen, deren Sample gleichfalls nicht als repräsentativ für die Gesamtgruppe anzusehen ist und meist allenfalls im obersten Bereich der Zweifelsfälle einzuordnen wäre.

Vorurteile über "den" Geistigbehinderten und seine Sexualität werden heute in der Regel wissenschaftlich affirmiert, indem nach sauberem Design statistische, d. h. Momentaufnahmen genommen, auf Mittelwerte gebracht und verallgemeinert werden, ohne dass die höchst unterschiedlichen Einflussgrößen, die meist hinter den erhobenen Daten stehen, mitberücksichtigt werden. So entstehen verlässlich erscheinende Aussagen, die resignative Prognosen suggerieren und zu unzulänglichen Bemühungen verleiten.

Dies gilt auch für die so genannte pädagogische oder ärztliche Erfahrung, sofern sie nicht alle wesentlichen Einflussgrößen berücksichtigt, die bestimmte Befunde ergeben. (Vgl. BACH, Seite 30)

3. 2 Einflussgrößen

Sexualität Geistigbehinderter ist unter Beachtung dieses Sachverhalts stets als ein Ergebnis bestimmter biologischer Gegebenheiten und Entwicklungen, bestimmter Lernvoraussetzungen, bestimmter Erziehungseinstellungen und -einflüsse sowie bestimmter Lebenssituationen (Versuchungs-, Verführungs-, Vernachlässigungs-, Hospitalisierungs- oder Angebotssituationen) zu sehen, wobei die verschiedenen Einflussgrößen nicht additiv, sondern als wechselseitig aufeinander einwirkende Faktoren, d. h. als ein Bedingungsgeflecht aufzufassen sind. So wäre etwa bezüglich der Aussage, dass bei Personen mit Down-Syndrom nach dem dreißigsten Lebensjahr eine sexuelle Erregbarkeit nicht mehr festgestellt werden könne zu fragen, unter welchen Lebensumständen, Kontaktmöglichkeiten, Erziehungstendenzen, medikamentösen Beeinflussungen, Ernährungsgegebenheiten usw. der genannte Sachverhalt zustande gekommen ist.

In jeder Hinsicht - und nicht zuletzt bezüglich der Sexualität - scheint es vorab an hinreichend komplexen Untersuchungen über Geistigbehinderte zu fehlen. (Vgl. BACH, S 30 f)

3. 3 Medizinische Aspekte

Sexualität bei Menschen mit geistiger Behinderung ist zunächst keine ärztliche Angelegenheit. Medizinische Interventionen sind erst dann gefordert, wenn besondere Probleme hinsichtlich einer biologischen und psychosozial gesunden und verantwortbaren Lebensgestaltung (z.B. Schwangerschaft) auftreten.

[...]

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Erklärung sexualpädagogischer Begleitung und deren Notwendigkeit bei geistig behinderter Menschen
Hochschule
Universität Wien  (Arbeitsgruppe der Sonder- und Heilpädagogik)
Veranstaltung
Sexualisierte Gewalt gegen Menschen mit geistiger Behinderung
Note
Sehr gut (1)
Autor
Jahr
2002
Seiten
24
Katalognummer
V19812
ISBN (eBook)
9783638238540
Dateigröße
637 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Erklärung, Begleitung, Notwendigkeit, Menschen, Sexualisierte, Gewalt, Menschen, Behinderung
Arbeit zitieren
Petra Becher (Autor:in), 2002, Erklärung sexualpädagogischer Begleitung und deren Notwendigkeit bei geistig behinderter Menschen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19812

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