Optimalen und Populare


Hausarbeit, 2010

16 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

01 Einleitung
1.1 Das Volkstribunal

02 Die Popularen
2.1 Definitionen
2.2 Die politische Ausrichtung der Popularen
2.3 Die wahren Popularen
2.4. Positive Aspekte der Popularen Politik

03 Die Optimaten
3.1 Definitionen
3.2 Politische Ausrichtung der Optimaten

04 Bürgerkrieg zwischen Marius und Sulla

05 Fazit

06 Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Im Rahmen des Seminars „Parteien in der Weltgeschichte“ wurden verschiedene historische Gruppierungen bezüglich ihrer Zusammensetzung und Interessen untersucht. Ziel war es hierbei, festzustellen, ob diese Gruppierungen als Parteien bezeichnet werden konnten und wie sie Politik durchführten. Im Rahmen dieser Hausarbeit soll eben dies auf die Optimaten und Popularen Roms angewandt werden. Dazu hat sich Maik Voigt mit den Kapiteln 1 und 5, Stephan Janzyk mit dem Kapitel 2 und Jan Lübke mit den Kapiteln 3 und 4 auseinandergesetzt. Dabei wird speziell auf die Zeit der mittleren und späten römischen Republik von circa 287 bis 27 vor Christus eingegangen. Ziel soll es sein, einen möglichen Parteiencharakter beider Gruppierungen festzustellen. Dazu werden sowohl die beiden Gruppierungen an sich betrachtet, als auch ein Beispiel der politischen Erscheinungen der römischen Republik, dem Volkstribunal. Abschließend soll der Bürgerkrieg zwischen marius und Sulla als jeweilige Vertreter der beiden Interessensgruppen untersucht werden, um zu schauen wohin die Konflikte führen konnten. Wie bereits erwähnt sind erste Ausprägungen der Gruppierungen in der mittleren römischen Republik erkennbar, jedoch findet sich die Blütezeit der Optimaten und Popularen in der späten römischen Republik. Aufgrund der unterschiedlichen historischen Datenerfassung ist es teilweise nur schwer möglich, die einzelnen Daten auszuwerten1 und eindeutig einer politischen Haltung oder Abstammung zu zuordnen2

1.1 Das Volkstribunal

Der Volkstribun in der römischen Republik wurde erstmals um 493 v. Chr., am Anfang der römischen Republik, aufgestellt. Das Volkstribunal wurde anfangs aus lediglich zwei Mitgliedern aufgestellt und später bis auf zehn Mitglieder erhöht. Anfangs galt die Auffassung von der fehlenden Amtstätigkeit der Volkstribune, da diese keine festen Aufgabenbereiche wie zum Beispiel Kriegsführung oder Ziviljurisdiktion hatten.3 Die Hauptaufgabe war jedoch die Verteidigung des Volkes, welche im weiteren Verlauf als Plebejer bezeichnet werden. Desweiteren sollten die Plebejer gegen Maßnahmen oder Eingriffe der (Adels-) Beamten sowie Entscheidungen des Senats zu schützen. Die Volkstribune wurden jeweils auf ein Jahr gewählt und galten als sakrosankt4, wurde gegen dieses Gesetz verstoßen waren die Folgen eindeutig. Die Plebejer hatten dann das Recht gegen den Verurteilten vorzugehen wie Sie es für richtig hielten.

2. Die Popularen

In der römischen Republik existierten, wie schon in der Einleitung erwähnt, zwei grundsätzliche politische Einstellungen. Es existierte die Gruppe der Popularen und die Gruppe der Optimaten. In diesem ersten Teil werden zunächst die Charakteristika der Popularen erläutert, sowie ihre Ziele und Absichten aufgezeigt. Letztlich wird versucht, ihre Art Politik „zu machen“ objektiv auszuwerten und sie abschließend zu bewerten.

2.1 Definitionen

Der Grundbaustein der Popularen Politik im Römischen Reich war das „populus“5. Populare Politiker rühmten sich, „popularis“6 zu sein. Was jedoch bedeuten diese zwei, für das Verständnis dieser Ausarbeitung doch so wichtigen, Begriffe? Als „populus“ wird das Gesamtvolk der damaligen Römischen Republik bezeichnet. Es handelt sich hierbei um das einfache, gewöhnliche Volk7, welches schwer arbeitete und wenig politische Mitsprache hatte. Die höheren Stände, wie zum Beispiel der Senat oder der hohe Ritterstand sind eindeutig vom „populus“ zu trennen. Diese Personengruppen werden nicht in diesen Terminus einbezogen. Oft wird in historischer Fachliteratur oder in Überlieferungen das Wort „populus“ mit Wörter wie „plebs“; „multitudo“ oder „vulgus“ synonym verwendet.8 Das Wort „popularis“ hingegen ist ein Adjektiv. Jemand ist „popularis“ wenn er populär und volksfreundlich ist. Jemand der Sinne des Volkes und für das Volk handelt ist „popularis“. Diese Person ist ganz einfach populär beim Volk, wie Cicero es definierte.9 Aus diesen beiden Wörtern und diesen Wortinhalten (Definitionen) bildete sich der Begriff „Popularen“ als einheitliche Betitelung einer volksfreundlichen politischen Gruppierung im damaligen Römischen Reich.

2.2 Die politische Ausrichtung der Popularen

In diesem Abschnitt soll versucht werden, die Grundzüge der Popularen Politik aufzuzeigen. Die Quellenlage gibt hierzu nicht wirklich viele Informationen preis. Als einzige „ertragreiche“ Quelle aus dieser Geschichtsperiode werden die Überlieferungen Ciceros angesehen. Dieser bekannte römische Senator berichtete 133 v. Chr. das erste Mal über die Popularen. Diese agierten als politischer Gegenpart zu den Optimaten im römischen Senat oder bei öffentlichen Reden und waren keine Partei im heutigen Sinn. Vielmehr waren sie als ein loser Verbund von Aristokraten, welche eine volksfreundliche Art, beziehungsweise Methode hatten Politik zu machen, bekannt.10

Popularpolitiker stammten nicht aus der Masse, waren daher keine einfachen Bürger. Sie könnten zum Beispiel Senatoren sein oder einflussreiche Redner. Auch Feldherren oder Ritter waren als Popularen bekannt.11

Die Populare Gruppe, welche keine Partei war, hatte auch keinerlei Organisationsstrukturen oder Politikprogramme. Jeder „kämpfte“ dort für sich allein um die Gunst und die Popularität im Volke. Für einige ging es um einen Platz im Senat, andere versuchten durch ihre Volksfreundlichkeit ihre bereits erlange Macht zu sichern. Im Senat jedoch galt das Wort oder die Äußerung „popularis“ zu sein als Beschimpfung.12

Bei einer Rede vor dem römischen Volk anlässlich der Gesetzgebung der Ackergesetzte definierte Cicero unmissverständlich was „popular“ sei und was nicht.13

Er sagte ein wahrer Popular stehe für die alte Ordnung im Reich ein, wobei er diese alte Ordnung nicht genauer definiert. Die Ziele der Vorfahren seien das höchste Gut dieser Männer. Jedoch auch hier formuliert er diese Ziele nicht aus. Ein echter Popular wurde vom Volke gewählt und vertritt dessen Meinungen, Interessen und Ansichten, viel mehr noch, er wird vom Volke geliebt.

Nicht Popular hingegen sei es Geschenke anzunehmen und damit bestechlich zu werden, eigenmächtig die Staatskasse zu leeren und zu verhindern das es zu Gesetzesbeschlüssen kommt. Das Hindern der Rechtsprechung und das Aufheben eines bereits gefällten Urteils, also das Begnadigen von Verurteilten, ist in Ciceros Augen auch nicht Popular.14

[...]


1 als Beispiel stammen viele Schriften über die Popularen von Cicero, welcher selbst den Optimaten zuzurechnen ist

2 vgl. Thommen (1988) S. 22

3 vgl. Thommen (1988) S. 35

4 unantastbar, unverletzlich

5 vgl. Will (1991) S. 26

6 vgl. Laser (1997) S. 153

7 vgl. Will (1991) S. 26

8 vgl. Will (1991) S. 26

9 vgl. Laser (1997) S. 153

10 vgl. Will (1991) S. 67

11 vgl. Will (1991) S. 67

12 vgl. Will (1991) S. 67

13 vgl. Laser (1997) S. 153ff.

14 vgl. Laser (1997) S. 153ff.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Optimalen und Populare
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Note
1,0
Autor
Jahr
2010
Seiten
16
Katalognummer
V197957
ISBN (eBook)
9783656373964
ISBN (Buch)
9783656376194
Dateigröße
406 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
optimalen, populare
Arbeit zitieren
Stephan Janzyk (Autor:in), 2010, Optimalen und Populare, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/197957

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