Die Finanzierung von Existenzgründungen unter besonderer Berücksichtigung von Venture Capital


Hausarbeit, 2002

23 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG

2. FINANZIERUNG DER EXISTENZGRÜNDUNG
2.1 GRÜNDUNGSFINANZIERUNG - DEFINITION UND ABGRENZUNG
2.2 VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE FINANZIERUNG
2.3 FORMEN DER FINANZIERUNG
2.3.1 Fördermittel
2.3.2 Darlehen bei Hausbanken.

3. VENTURE-CAPITAL
3.1 VENTURE CAPITAL - DEFINITION UND ABGRENZUNG
3.2 FINANZIERUNGSPHASEN IN DENEN VENTURE CAPITAL EINGESETZT WIRD
3.3 DIE VENTURE-INDUSTRIE NACH DEM ZUSAMMENBRUCH DER NEW ECONOMY
3.4 DIE BEZIEHUNG ZWISCHEN KAPITALGEBER UND ENTREPRENEUR.
3.4.1 Kriterien für Investitionsentscheidungen
3.4.2 Den passenden VC Partner finden.
3.4.3 Risiken für den Entrepreneur und die VCs
3.4.4 VCs bringen mehr ein als „nur“ Venture -Capital
3.5 BUSINESS ANGELS ALS VENTURE-KAPITALGEBER.
3.5.1 Verschiedene Business Angel Netzwerke
3.6 BESTE AUSSICHTEN FÜR BIOTECH
3.7 FINANZIERUNGSRUNDEN UND VERSCHIEBUNG DER ANTEILE

4. FAZIT

LITERATURVERZEICHNIS

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: IPO Kandidatenliste 2002/2003 entnommen aus Taga, Karim; Forstner, Anton (2003)

Abbildung 2: Venture-Finanzierungsverlauf angelehnt an Taga, Karim; Forstner, Anton (2003)

1. Einleitung

Der Schritt in die Selbständigkeit ist für viele eine attraktive Alternative zur Beschäftigung im Angestelltenverhältnis. Doch ohne eine ausreichende Ausstattung mit Investitionskapital ist der Schritt in die Selbständigkeit kaum möglich. Oftmals scheitert der Schritt in die Selbstän-digkeit an einer mangelnden Finanzierung1. Dabei werden Investitionslücken meist erst in der Anlaufphase entdeckt.

Für den Entrepreneur ist die Finanzierung mit Venture-Capital eine interessante Alternative im Vergleich zu den „herkömmlichen“ Finanzierungsmodellen wie das Darlehen der Haus-bank oder Fördermittel des Bundes, auf die meist zurückgegriffen wird. Neue Technologien haben die Welt verändert und mit ihr auch die Unternehmenswelt. Wie wird sich die Finan-zierung von Venture Capital nach dem Zusammenbruch der New Economy entwickeln?

2. Finanzierung der Existenzgründung

In diesem Abschnitt wird zunächst auf die Besonderheiten der Gründungsfinanzierung und die Vorraussetzungen zur Finanzierung eingegangen. Danach auf die einzelnen Finanzie-rungsformen wie öffentliche Fördermittel und das typische Darlehen bei der Hausbank. Auf die besondere Form der Finanzierung durch Venture Capital wird im Abschnitt 3 eingegan-gen.

2.1 Gründungsfinanzierung - Definition und Abgrenzung

Je nach Herkunft der für ein Unternehmen verfügbaren Finanzmittel wird zwischen den von außen zufließenden Finanzmitteln, z.B. die unterschiedlichen Beteiligungsfinanzierungen, Kreditfinanzierungen und Förderfinanzierungen und den im Unternehmen durch den Ge-schäftsbetrieb erwirtschafteten Finanzmittel unterschieden. Innenfinanzierungen sind bei Un-ternehmensgründungen nicht möglich, da noch keine Umsatztätigkeiten angefallen sind. An-gesichts dessen bedeutet Gründungsfinanzierung i.d.R. eine Außenfinanzierung.2 Die Finan-zierung selbst kann in Form von Eigen- oder Fremdkapitalfinanzierung erfolgen. Eine Zwi-schenform zwischen Eigen- u. Fremdkapitalfinanzierung ist die sogenannte Mezzanine Finan-zierung. Dabei handelt es sich um Finanzierungen, die weder reine Eigen- oder Fremdkapi-talmerkmale haben. Vor allem Finanzierungsmittel von Venture-Kapitalgebern stellen eine Form von Mezzanine Finanzierungen. Gerade bei Venture-Capital ist eine besonders große Vielzahl an rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gegeben. Je nach der Nähe zu Eigen- oder Fremdkapital wird dann von Quasi-Eigenkapital bzw. Quasi-Fremdkapital gesprochen.3

2.2 Voraussetzungen für die Finanzierung

Sowohl der Einsatz von Eigen- als auch Fremdkapital erfordert die Risikobereitschaft des Gründers. Außerdem muss eine gewisse Risikofähigkeit vorhanden sein, um überhaupt die auftretenden Risiken handhaben zu können. Für den Einsatz von Eigenkapital ist die Bereit-schaft zur Partnerschaft nötig, denn jede Form von Eigenkapitalzuführung setzt eine Anteils-übertragung an den Finanzier voraus. Das ist insbesondere bei Venture Capital üblich. Ein ausgearbeiteter Business Plan ist wie auch a.O. ausgeführt unerlässlich, um Eigenkapital zu erhalten. In dem Business Plan kommt es einerseits darauf an, dem Finanzier die Idee des Gründers und das Geschäftsmodell darzulegen. Andererseits ist der Business Plan ein legales Dokument, in dem sich der Unternehmer zu einer festgelegten Vorgehensweise verpflichtet.4

Während ein Eigenkapitalgeber vor allem an der langfristigen Entwicklung von Ertragszuwächsen interessiert ist, ist der Fremdkapitalgeber mehr an kurzfristigen Ertragspotentialen interessiert, da das die Eigenkapitalbasis stärkt und damit auch die Fähigkeit die jeweils fälligen Zinszahlungen und Tilgungen zu leisten, abgesichert ist.5

Von entscheidender Bedeutung ist die Stellung von Sicherheiten für die Erlangung von Fremdkapital. Für den Fremdkapitalgeber ist die Stellung banküblicher Sicherheiten wichtig, da er dadurch sein Risiko für den Fall des Kreditausfalls begrenzen kann. Als Sicherheiten kommen die Verpfändung beweglicher Sachen, von Forderungen, die Hinterlegung von Wertpapieren, die Bestellung von Hypotheken bzw. die persönlicher Bürgschaft oder die Bürgschaft einer anderen Person in Frage. I.d.R. übersteigen diese Anforderungen für die Er-langung von Fremdkapital über die persönlichen Fähigkeiten eines Existenzgründers. Deshalb ist zunächst im Freundschafts- und Bekanntenkreis nach den Möglichkeiten einer Absiche-rung zu suchen.6

Auch durch die Wahl einer GmbH oder AG als Rechtsform kann die persönliche Haftung gegenüber dem Fremdkapitalgeber nicht beschränkt werden, da in jedem Fall eine persönliche Haftung der Gesellschafter gegenüber den Banken gefordert wird. Die Haftungsbeschränkung der bereits genannten Rechtsformen auf die Gesellschaftereinlage kommt nur gegenüber den Zulieferern, Kunden und anderen Kooperationspartnern zum tragen.7

2.3 Formen der Finanzierung

Zunächst wird auf die staatlichen Fördermittel zu Beginn und Absicherung einer Existenz-gründung eingegangen, dann auf die Fremdkapitalzuführung von Seiten der Banken, insbe-sondere der sog. Hausbank. Auf die besondere Form der Finanzierung durch Venture Capital als eine Form der Eigenkapitalfinanzierung wird in einem eigenen Kapitel eingegangen. Auf die besondere Form der Einbringung von Vorleistungen durch „Sweat Equity“8 wird nicht näher eingegangen.

2.3.1 Fördermittel

Bund und Länder haben eine Vielzahl von verschiedenen Fördermitteln für Existenzgründungen, wobei in den folgenden Ausführungen nur auf die Förderprogramme auf Bundesebene eingegangen wird. Als wichtigster Gründungsfinanzier gilt in Deutschland die Deutsche Ausgleichsbank (DtA). Als Ansprechpartner auf der Länderebene sind die jeweiligen Wirtschaftsministerien bzw. die jeweiligen Förderbanken. Grundsätzlich ist die Zinsbelastung geringer als bei Krediten durch die Hausbank, die Laufzeit ist langfristiger angelegt und es gibt eine tilgungsfreie Zeit nach Inanspruchnahme des Förderprogramms.9

Nach Ansicht der Experten des Global Entrepreneurship Monitor belegt Deutschland interna-tional den Spitzenplatz die öffentliche Förderinfrastruktur betreffend. Allerdings hat die Brei-te und Vielzahl an öffentlichen Fördermöglichkeiten dazu geführt, das mittlerweile selbst Gründungsberater Probleme mit der Übersicht über die verschiedenen Förderprogramme ha-ben.10

2.3.1.1 Fehler und Probleme im Umgang mit öffentlichen Fördermitteln

Ein häufiger Fehler von Existenzgründern ist es, den Erhalt von Fördermitteln als sicher vorauszusetzen. Meist wird auch die Bearbeitungszeit bei den Hausbanken und den jeweiligen Förderstellen unterschätzt. Fördermittel stehen meist auch nur in beschränktem Umfang zur Verfügung. D. h. wenn Anträge nicht rechtzeitig gestellt worden sind, kann es sein, dass man „leer ausgeht“, weil schlichtweg Fördermittel nicht mehr ausreichend vorhanden sind, oder man den Antrag erst nach der Gründung stellt. Bei nahezu allen Förderprogrammen scheidet eine Förderung nach Aufnahme der Selbständigkeit aus.11

Außerdem ist zu beachten, dass man keinen Rechtsanspruch auf den Erhalt von Fördermitteln hat. Auch dann, wenn alle Vorraussetzungen für eine Förderung gegeben sind, gibt es keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch gegen den Träger der staatlichen Förderung.12

In der Regel kann man sich über öffentliche Förderprogramme bei seiner Hausbank beraten lassen. Erst dann, wenn Finanzierungslücken nicht über öffentliche Förderprogramme abgedeckt werden können, greift man üblicherweise auf Darlehen der Hausbank zurück.13

Allgemein unterliegen öffentliche Fördermittel einer Zweckbindung. I. d. R. ist die Anschaffung von Betriebsmitteln, wie bspw. der Kauf von Betriebsgrundstücken, Maschinen, Geräten und Einrichtungen, Fuhrpark und Lagerinvestitionen abgedeckt.14

In jedem Fall muss auch ein erheblicher Teil des insgesamt benötigten Investitionsvolumens in Form von Eigenkapital eingebracht werden. Außerdem ist es bei vielen Programmen die Tilgung zu beachten, die häufig schon im zweiten Jahr beginnt und teilweise mehr als 10% p.a. betragen können.15

2.3.1.2 ERP-Existenzgründungsdarlehen

Grundsätzlich unterscheidet sich ein ERP-Kredit nur in seinen Konditionen von einem Kredit bei einer Bank. Die Auszahlung der Gründungsdarlehen erfolgt nicht über das Wirtschaftsmi nisterium sondern über eines der Hauptleihinstitute des ERP-Sondervermögens. Diese sogenannten Hauptleihinstitute sind die Deutsche Ausgleichsbank in Bonn und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Frankfurt am Main. Ihrerseits treten diese Hauptleihinstitute nicht mit einem Antragsteller direkt in Kontakt. Die Abwicklung des Darlehens erfolgt über die Hausbank als Intermediär. Die Hausbank haftet auch im Falle der Nicht-Rückzahlung des Kredites mit einem bestimmten Anteil von der Gesamtsumme des Darlehens.16

Gefördert werden nur diejenigen Vorhaben, die volkswirtschaftlich gesehen förderungswür-dig sind. Außerdem muss die Durchführung des Vorhabens ohne die Erlangung eines Exis-tenzgründungsdarlehens wesentlich erschwert sein. Grundsätzlich gilt auch, dass immer nur ein bestimmter Anteil der insgesamt benötigten Summe gefördert wird. Ein Teil der Investiti-onen muss von dem Gründer selbst mit eigenen Mitteln oder mit anderen Fremdmitteln getä-tigt werden.17 Grundsätzlich muss auch ein Kosten-, Investitions- und Finanzierungsplan und die Stellungnahme eines unabhängigen Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers vorgelegt wer-den. Das Gründungsdarlehen ist von der Deutschen Ausgleichsbank vor allem auch dafür vorgesehen, um diejenigen Gründer zu unterstützen, bei denen keine ausreichende Eigenkapi-talbasis vorhanden ist. Ein wesentliche Hürde besteht darin, dass wie bereits a.O. angemerkt die nötige Investitionssumme zu mindestens 15% selbst durch den Gründer beigesteuert wird. Das kann sowohl in Form von Bareinlagen bzw. Sacheinlagen geschehen als auch durch un-besicherte Darlehen von privaten anderen Personen.18

Das Darlehen ist besonders zinsgünstig und hat eine zwanzigjährige Laufzeit. Das Darlehen hat vor allem auch einen eigenkapitalähnlichen Charakter und für das Darlehen selbst sind keine Sicherheiten erforderlich. Das Kapital steht bis zum zehnten Jahr vollständig zur Verfügung und die Tilgung beginnt erst im elften Jahr. Eine Eigenkapitalfunktion ist insofern gegeben, da die Deutsche Ausgleichsbank im Falle einer Insolvenz nur einen nachrangigen Anspruch an der verbliebenen Masse hat.19

[...]


1 Vgl. Herz, Peter (1999), S. 39.

2 Vgl. Nathusius, Klaus (2001) S. 17.

3 Vgl. Nathusius, Klaus (2001) S. 19.

4 Vgl. Nathusius, Klaus (2001) S. 24-25.

5 Vgl. Nathusius, Klaus (2001) S. 25.

6 Vgl. Nathusius, Klaus (2001) S. 25.

7 Vgl. Nathusius, Klaus (2001) S. 26.

8 Damit sind Vorleistungen der Gründer gemeint, die vor der Gründung über einen längeren Zeitraum erbracht worden, um innovative Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln.

9 Vgl. Nathusius, Klaus (2001) S. 107.

10 Vgl. Taga, Karim; Forstner, Anton (2003) S. 55.

11 Vgl. Herz, Peter (1999), S. 41.

12 Vgl. Herz, Peter (1999), S. 68.

13 Vgl. Herz, Peter (1999), S. 50-51.

14 Vgl. Herz, Peter (1999), S. 70.

15 Vgl. Herz, Peter (1999), S. 70-71.

16 Vgl. Herz, Peter (1999), S. 72-73.

17 Vgl. Herz, Peter (1999), S. 73-74.

18 Vgl. Nathusius, Klaus (2001) S. 51.

19 Vgl. Nathusius, Klaus (2001) S. 51.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Die Finanzierung von Existenzgründungen unter besonderer Berücksichtigung von Venture Capital
Hochschule
Universität Kassel
Veranstaltung
Projekt Selbständigkeit: Auf dem Weg zur Unternehmensgründung bzw. -übernahme
Note
1,7
Autor
Jahr
2002
Seiten
23
Katalognummer
V19785
ISBN (eBook)
9783638238298
ISBN (Buch)
9783638646307
Dateigröße
555 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Allgemeiner Teil mit Einführung zur Finanzierung von Existenzgründungen mit den üblichen Mitteln (bspw. Hausbankkredit, öffentl. Fördermitteln usw.). Im folgenden Abschnitt (ca. 11 Seiten) Ausführungen zu Finanzierungsphasen, Venture Capital nach dem Zusammenbruch der New Economy, die Beziehung zwischen Kapitalgeber und Entrepreneur, Business Angels und Zukunft von Biotech.
Schlagworte
Finanzierung, Existenzgründungen, Berücksichtigung, Venture, Capital, Projekt, Selbständigkeit, Unternehmensgründung
Arbeit zitieren
Martin Wienand (Autor:in), 2002, Die Finanzierung von Existenzgründungen unter besonderer Berücksichtigung von Venture Capital, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19785

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