Das Konzept der KoKi – Netzwerk frühe Kindheit im Spannungsfeld der Förderung, Prävention und Intervention


Hausarbeit (Hauptseminar), 2010

40 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Entstehungsgeschichte und theoretische Erkenntnisse zum Begriff Frühe Hilfen/Frühförderung
2.1 Geschichtliche Einordnung sowie konzeptionelle und gesetzliche Rahmenbedingungen der Frühförderung
2.2 Frühe Hilfen
2.2.1 Problematische Verläufe von Kinderschutzfällen
2.2.2 Frühe Hilfen im aktuellen Verständnis
2.2.3 Begriffsbestimmung Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung und Benennung der Risikofaktoren
2.3 Die Erkenntnisse der Bindungstheorie und frühen Kindheit
2.3.1 Grundzüge der Bindungstheorie
2.3.2 Die Anwendung der Bindungstheorie in der frühen Kindheit
2.4 Der Bezug zur Koordinierenden Kinderschutzstelle

3. Konzept KoKi
3.1 Begriffsklärung Koordinierende Kinderschutzstelle
3.2 Aufgaben
3.2.1 Netzwerkarbeit
3.2.2 Familienbezogene Aktivitäten
3.3 Ziele
3.4 Zielgruppen
3.5. Gesetzliche Vorgaben
3.5.1 Organisatorische und jugendhilferechtliche Einordnung im Jugendamt
3.5.2 Datenschutzrechtliche Bestimmungen

4. Förderung
4.1 Begriffsbestimmung
4.2 Salutogenese
4.3 Risiko- und Schutzfaktoren/Resilienz

5. Gesundheitsbezogene Prävention
5.1 Begriffsbestimmung
5.2 Primäre, sekundäre und tertiäre Prävention
5.3 Universale, selektive und indizierte Prävention
5.4 Präventionsgedanke der KoKi

6. Intervention
6.1 Begriffsbestimmung
6.2 Der Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII

7. KoKi im Spannungsfeld der Förderung, Prävention und Intervention
7.1 Das doppelte Mandat
7.2 Eigene Rollenklärung

8. Schlussbemerkung

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den in Bayern neu eingeführten Koordinierenden Kinderschutzstellen. Zuerst werden umfassend die Entwicklungslinien dargelegt, die im Vorfeld der Implementierung zu einer Einstellungsänderung in der Politik und der Gesellschaft geführt haben. Die Geschichte der Frühförderung wird dargestellt, sodann die Wandlung des Begriffes Frühe Hilfen und deren hohe Bedeutung im Rahmen eines verbesserten Kinderschutzes. Ausführlich wird auch auf die Bindungstheorie eingegangen, deren Erkenntnisse zu einem veränderten Verständnis der Bedeutung frühkindlicher Bindungen geführt haben und in Folge dessen sich viele Programme mit der Entwicklung und Stärkung sicherer Bindungen von Kindern zu ihren Müttern beschäftigen. Kapitel 3 erläutert die konzeptionellen Grundlagen der KoKi´s. Die folgenden Kapitel stellen die Aufgaben der Förderung, Prävention und Intervention dar, mit den relativ neuen Konzepten der Salutogenese und der Wirkung von Schutz- und Risikofaktoren und der Resilienzforschung. Prävention bezieht sich im neuen Verständnis des 13. Kinder- und Jugendberichtes vor allem auf eine gesundheitsbezogene Prävention. Die Interventionen im Rahmen des staatlichen Wächteramtes betonen seit der Einführung des §8a SGB VIII stärker den Schutzauftrag des Jugendamtes und klären die Zusammenarbeit/Meldungspflichten mit den freien/öffentlichen Trägern. Der letzte Punkt beleuchtet das weit gefächerte Spannungsfeld, in dem sich die MitarbeiterInnen bewegen und auf das sie sich einstellen und sich im Einzelfall positionieren müssen.

2. Entstehungsgeschichte und theoretische Erkenntnisse zum Begriff Frühe Hilfen/Frühförderung

2.1 Geschichtliche Einordnung sowie konzeptionelle und gesetzliche Rahmenbedingungen der Frühförderung

Der Begriff „Frühe Hilfen/Frühförderung“ entstand in den 60er Jahren und bezog sich auf behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt sowie an deren Eltern (Orthmann Bless 2009: S. 16). Dabei sollen Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen möglichst früh erkannt werden, das Auftreten von Behinderungen verhütet werden und falls das nicht möglich ist, die Folgen von Behinderungen behoben oder abgemildert werden. Durch die Frühförderung „sollen dem Kind bestmögliche Chancen für die Entfaltung seiner Persönlichkeit, für die Entwicklung zu selbst bestimmtem Leben und zu gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe geboten werden“ (Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Bonn 1999, zitiert in Sohns 2000: S. 14). Die Begriffe Frühe Hilfen und Frühförderung wurden synonym verwendet, wobei beispielsweise der Elternverband Lebenshilfe den Begriff „Frühe Hilfen“ bevorzugte, um das Aufgabenspektrum innerhalb der Frühförderung zu beschreiben. Es wurde keine unterschiedliche Akzentsetzung zwischen „Hilfe“ und „Förderung“ gemacht. Im Lauf der Zeit hat sich der Begriff „Frühförderung“ oder „interdisziplinäre Frühförderung“ etabliert (Thurmair/Naggl 2000: S. 14).

Die Frühen Hilfen sollten somit Entwicklungsdefizite korrigieren (Ortmann Bless 2009: S. 18-19). „Die Frühförderung wendet sich also an Eltern, deren Kinder im Vorschulalter insbesondere bei ihrer körperlichen, kognitiven, sprachlichen, motorischen und sozialen Entwicklung Unterstützung brauchen.“ (Wagner-Stolp 1999: S. 14).

Die Broschüre des Bundesministeriums weist Frühförderung als ganzheitliches und interdisziplinäres System von Hilfen aus, die folgende Angebote bereithalten: Diagnostik, Therapie, pädagogische Förderung sowie Beratung, Anleitung und Stützung der Eltern.

Im Jahr 2001 änderten sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Frühe Hilfen. Im SGB IX wurde die „Komplexleistung Früherkennung und Frühförderung“ ausgewiesen mit den Zielen der Teilhabe bzw. Partizipation am Leben der Gemeinschaft und Selbstbestimmung. Es sollen Benachteiligungen vermieden und ihnen entgegen gewirkt werden. Damit hat die Interdisziplinarität in Früherkennung, Diagnostik, Förderung und Begleitung Einzug gehalten. Die Komplexleistung besteht aus einem System von ärztlichen, medizinisch-therapeutischen, psychologischen, heilpädagogischen und sozialpädagogischen Leistungen. Diese Leistungen werden in unterschiedlichen Rahmenbedingungen erbracht (ambulant, stationär, teilstationär, mobil, häuslich) (Ortmann Bless 2009: S. 17).

Die Arbeitsprinzipien der Frühförderung sind die Ganzheitlichkeit, Familienorientierung, Interdisziplinarität und Vernetzung. Im Sinne der Ganzheitlichkeit sollen die einzelnen Angebote in der Diagnostik, Therapie und Förderung im umfassenden Kontext der kindlichen Gesamtentwicklung und Lebenswelt gesehen werden sowie diese Aspekte zu einem Konzept zusammengefasst werden. Im Rahmen der Familienorientierung sollen Angebote für das Kind mit Angeboten der Begleitung und Beratung von Eltern verbunden werden. Ein sehr hoher Stellenwert kommt der Interdisziplinarität zu. Fachlich gegebene Arbeitsteilung soll aufgehoben werden und die Mitarbeiter fallbezogen und übergreifend zusammenarbeiten. Es bedarf dabei eines breiten interdisziplinären Handlungsspektrums. Vernetzung beinhaltet zum einen den Bezug auf das einzelne Kind und die Beachtung der informellen und formellen familiären Netzwerke sowie die Vernetzung mit der regionalen Struktur von Angeboten für Familien (Thurmair, Naggl 2000: S. 25 ff.).

2.2 Frühe Hilfen

2.2.1 Problematische Verläufe von Kinderschutzfällen

In den letzten Jahren gab es mehrere tragische Fälle von kleinen Kindern, die durch Misshandlung oder Vernachlässigung zu Tode gekommen sind. Besonders der Tod der verhungerten neunjährigen Jessica in Hamburg (2005), dem an mehrfachen Knochenbrüchen gestorbenen zweijährigen Kevin in Bremen (2006) und von Lea-Sophie (2007) in Schwerin hat in der Öffentlichkeit und den Medien zu einer breit angelegten Debatte um den Kinderschutz geführt und die Frage aufgegriffen, wie das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Verantwortung gerückt werden kann. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gründete 2006 das Aktionsprogramm „Frühe Hilfen und soziale Frühwarnsysteme“, mit den Zielen einer Verbesserung des Kinderschutzes durch den Aufbau von Frühwarnsystemen und Frühen Hilfen, einer stärkeren Verzahnung des Gesundheitswesens mit der Kinder- und Jugendhilfe, einer Verstärkung des Schutzauftrages des Staates sowie Stärkung der Erziehungsverantwortung. Im Zuge des Aktionsprogrammes wurde 2007 das Nationale Zentrum Frühe Hilfen gegründet. Das Konzept des NZFH beruht auf folgenden Säulen: Erstellung einer Wissensplattform, Wissenstransfer in die Praxis und Öffentlichkeitsarbeit zur Etablierung Früher Hilfen. Das NZFH soll als eine wesentliche Aufgabe die wissenschaftliche Begleitforschung von Modellprojekten in den Ländern koordinieren und fördern (Paul 2009; Kophaupt, 2009).

2.2.2 Frühe Hilfen im aktuellen Verständnis

Nach der derzeitigen Auffassung sind Frühe Hilfen präventiv ausgerichtete Unterstützungs- und Hilfeangebote aus verschiedenen Bereichen (siehe Abbildung 1) für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern. Sie beginnen ab der Schwangerschaft und reichen bis etwa zum Ende des dritten Lebensjahres des Kindes. Für ein frühzeitiges Hilfeangebot spricht, dass Eltern während der Phase rund um die Geburt besonders empfänglich für Informationen und Hilfeangebote sind. Besonders Familien in belastenden Lebenslagen mit geringen Bewältigungsressourcen sollen angesprochen und motiviert werden, diese präventiven Hilfen anzunehmen, um ihre Erziehungskompetenzen zu stärken. Damit soll der Schutz der Kinder vor möglichen späteren Misshandlungen und /oder Vernachlässigungen gesteigert werden. Wie im Kapitel 2.4 dargelegt wird, sind gerade Säuglinge und Kleinkinder hoch vulnerabel und nicht nur auf die Fürsorge ihrer Eltern angewiesen, sondern auch die Qualität der Bindung an die Eltern entscheidet über die weitere Entwicklung des Kindes. Eine feinfühlige Interaktion zwischen Eltern und Kind ermöglicht den Aufbau einer sicheren Bindung, die wiederum Grundlage dafür ist, dass das Kind sich die Welt aneignen und seine motorischen, kognitiven und emotionalen Potenziale entfalten kann (Broschüre Nationales Zentrum Frühe Hilfen, Modellprojekte in den Ländern, 2008).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten (NZFH)

Abbildung 1: Frühe Hilfen

2.2.3 Begriffsbestimmung Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung und Benennung der Risikofaktoren

Da zentrale Merkmale der Frühen Hilfen die Prävention von Vernachlässigung und Misshandlung und die Früherkennung von familiären Belastungen und Risiken für das Kindeswohl sind, ist es erforderlich, diese Begriffe zu präzisieren (Sann/Schäfer 2008).

Der Begriff Kindeswohl stammt ursprünglich aus der Rechtsprechung der Familiengerichte und ist ein relativ unbestimmter normativer Begriff. Maywald schlägt folgende Arbeitsdefinition vor: „Ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handeln ist dasjenige, welches die an den Grundrechten und Grundbedürfnissen von Kindern orientierte, für das Kind jeweils günstigste Handlungsalternative (i. S. von die am wenigsten schädigende) wählt“. (Maywald 2008 zitiert in Nowotny 2009: S. 22).

Unter Kindeswohlgefährdung kann man ein das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigendes Verhalten oder Handeln bzw. ein Unterlassen einer angemessenen Sorge verstehen. Dies kann durch Eltern oder andere Personen geschehen und zu Verletzungen, körperlichen und seelischen Schädigungen und/oder Entwicklungsbeeinträchtigungen führen. Im Interesse der Sicherung der Bedürfnisse und des Wohls des betroffenen Kindes kann Hilfe und ein Eingreifen von Jugendhilfe-Einrichtungen und Familiengerichten in die elterliche Sorge erforderlich sein (Ellesat/ Maihorn 2009: S. 32). Paragraph § 1666 BGB regelt die Eingriffe in das Sorgerecht, wenn drei Tatbestandsmerkmale erfüllt sind: eine gegenwärtig vorhandene Gefahr, die Erheblichkeit der Schädigung und die Sicherheit der Vorsage (Meysen 2008: S. 21)

Misshandlung lässt sich in körperliche, psychische/emotionale und sexuelle Misshandlung einteilen. Körperliche Misshandlung kann man klar beschreiben und anhand von Verletzungen bei den Kindern feststellen. Sie gehen neben den körperlichen Schmerzen auch mit psychischen Belastungen einher.

Psychische/emotionale Misshandlung zu definieren fällt weitaus schwerer, denn man sieht sie nicht, sondern sie zeigt sich in Verhaltensauffälligkeiten und Traumata der Kinder. Man versteht darunter chronische Handlungen und Beziehungsformen der Eltern, die das Kind herabwürdigen, ablehnen oder ihm negative Eigenschaften zuschreiben. Man schätzt, dass die Zahl der psychischen Misshandlungen fünfmal höher als die der körperlichen ist.

Bei der sexuellen Misshandlung ist ein Kind grenzüberschreitenden sexuellen Handlungen eines Erwachsenen oder Jugendlichen ausgesetzt, der seine Macht- und Autoritätsposition gegenüber dem Kind ausnutzt.

Unter Vernachlässigung kann man ein situatives oder andauerndes Unterlassen fürsorglichen Handelns verstehen, das die Unkenntnis oder Unfähigkeit der Eltern zeigt, die körperlichen, seelischen, geistigen und materiellen Grundbedürfnisse eines Kindes zu befriedigen, ihm Nahrung, Pflege, Kleidung, Obdach und Gesundheitssorge zuteil werden zu lassen und es emotional, intellektuell, beziehungsmäßig und erzieherisch zu fördern (Ellesat/Herm/Nowotny 2009: S. 38ff.)

Heinz Kindler analysierte verschiedene internationale Studien, um empirisch belegte Risikofaktoren für frühe Misshandlung und Vernachlässigung zu finden. Dazu zählen die Lebenssituation und die soziale Lage der Familie, persönliche Voraussetzungen von Mutter bzw. Vater für die Bewältigung der Fürsorgeaufgabe, die psychische Situation der Eltern und auch das Verhalten während der Schwangerschaft und die Haltung dem Kind gegenüber. Des weiteren sind erhöhte Fürsorgeanforderungen durch das Kind und Geschwister sowie die Geschichte der Fürsorge für andere Kinder (z. B. Geschwisterkind in Pflege), das beobachtbare Fürsorgeverhalten gegenüber dem Kind und andere Faktoren Indikatoren für eine Gefährdung des Kindes, insbesondere bei einer Kumulation (Kindler 2009).

Im Rahmen des Modellprojektes „Guter Start ins Kinderleben“, das u.a. in Bayern stattfand, wurde von Kindler aufbauend auf seiner Metaanalyse mit der evidenzbasierten Definition von Risikofaktoren ein „Anhaltsbogen für ein vertiefendes Gespräch“ zusammen mit der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm sowie der geburtshilflichen Klinik des St. Marien- und St. Annastiftskrankenhauses Ludwigshafen entwickelt. Dieser Anhaltsbogen enthält nur fünf Punkte, die aber aussagekräftig für die Gefahr der frühen Misshandlung und Vernachlässigung sind und eine breite Bandbreite der möglichen Risikofaktoren abdecken. Es wird erhoben, ob mindestens eine besondere soziale Belastung (z. B. Minderjährigkeit der Mutter, psychische Erkrankung) vorliegt, ob mehrere Schwangerschaftsuntersuchungen bzw. U-Untersuchungen fehlen und ob das Kind erhöhte Fürsorgeanforderungen stellt, die die Möglichkeiten der Familie zu übersteigen drohen. Des weiteren ob deutliche Schwierigkeiten der Hauptfürsorgeperson bei der Annahme und Versorgung des Kindes beobachtet werden können und ob die Hauptfürsorgeperson starke Zukunftsangst, Überforderung oder das Gefühl, vom Kind abgelehnt zu werden, beschreibt. So können beispielsweise im Alltag einer Entbindungsstation zeitökonomisch Risikoindikatoren festgestellt werden (Künster, Ziesel, Ziegenhain 2009)

2.3 Die Erkenntnisse der Bindungstheorie und frühen Kindheit

2.3.1 Grundzüge der Bindungstheorie

Die Bindungstheorie wurde von dem englischen Mediziner und Kinderpsychiater John Bowlby (1907-1990) begründet. Er erkannte während seiner Arbeit mit Heimkindern und jugendlichen Dieben, dass diese durch frühe Verlust- und Trennungserlebnisse emotional traumatisiert waren. Bowlby definierte die Bindung eines Säuglings an seine Mutter als ein sich wechselseitig bedingendes und selbstregulierendes System, das sich im ersten Lebensjahr des Säuglings ausbildet (Brisch 2001: S. 35). Das Neugeborene ist auf Bindung, Wärme, Nahrung und Hygiene angewiesen, sonst könnte es nicht überleben. Ein Kind bindet sich hauptsächlich an eine Person, meistens die Mutter, die „stärker und weiser“ ist, wie es Bowlby bezeichnet hat.

Zusammen mit seiner Kollegin Mary Ainsworth erkannte er, dass dieses Bindungsverhalten von unterschiedlicher Qualität sein kann. Die Sicherheit der entstehenden Bindung hängt von der Feinfühligkeit der Mutter ab. Diese Feinfühligkeit zeigt sich darin, ob die Mutter die Äußerungen des Kindes bemerkt, sie richtig interpretiert und diese auch prompt und angemessen befriedigt (Grossmann 2005).

[...]

Ende der Leseprobe aus 40 Seiten

Details

Titel
Das Konzept der KoKi – Netzwerk frühe Kindheit im Spannungsfeld der Förderung, Prävention und Intervention
Hochschule
Katholische Stiftungsfachhochschule München, Abt. Benediktbeuern
Note
1,7
Autor
Jahr
2010
Seiten
40
Katalognummer
V197619
ISBN (eBook)
9783656266167
ISBN (Buch)
9783656269441
Dateigröße
1141 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Koordinierende Kinderschutzstelle, Frühe Hilfen, Bindungstheorie, Förderung, Prävention, Intervention
Arbeit zitieren
Master of Arts, Diplom Sozialpädagogin (FH) Carmen Zwerger (Autor:in), 2010, Das Konzept der KoKi – Netzwerk frühe Kindheit im Spannungsfeld der Förderung, Prävention und Intervention, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/197619

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