Über das Verhältnis von Aufklärung und das Recht auf den eigenen Tod


Seminararbeit, 2012

20 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Uber das Verhaltnis von Aufklarung und das Recht auf den eigenen Tod
2.1. Sakulare Tendenzen
2.1.1. Unversohnliche Positionen: Das radikale Fur und das radikale Wider den Suizid
2.1.2. Liberalisierung der Suizid-Problematik?
2.2. David Hume: Apologet des Selbsttotung?
2.3. Immanuel Kant: Altes Verbot, neues Gewand

3. Fazit

4. Quellen

5. Literatur

1. Einleitung

Im Europa der Fruhen Neuzeit galt der 'Selbstmord' prinzipiell als Sunde und juristisch als Straftat. Wie bereits der stark belastende Begriff (Selbst-)'Mord' hervorhebt, war eine generelle Abwertung, Ablehnung und die daraus folgende Ahndung als an der eigenen Person verubtes Totungsdelikt der Normalfall.[1] Dies ist Teil einer langen Tradition christlich gepragter Kultur, welche explizit auf das Totungsverbot im Dekalog zuruckgreift und dieses spatestens seit Augustinus auf und gegen das Selbst anwendet.[2] Durfe man andere nicht toten, so durfe man auch nicht Hand an sich selbst legen, so das Prinzip, welches sich aus dem Gebot der Nachstenliebe ableite[3], die, wie Augustinus es formulierte, die Selbstliebe als Richtschnur zur Voraussetzung habe[4]. Folgt man dieser Argumentation und ihrer langen Tradition, so wird klar, dass die Verfugungsgewalt uber den eigenen Korper und damit „das Recht auf den eigenen Tod“[5] demnach keine uneingeschrankte Anerkennung in jenem christlich gepragten Kulturkreis fanden.

Ausgehend von dieser vehementen Ablehnung der Selbsttotung bis in die Fruhe Neuzeit soll sich der Blick auf den philosophischen Diskurs der Aufklarung im spaten 18. Jahrhundert richten, da das Thema ein moralphilosophisches (Detail-)Problem darstellt, welches seit der Antike Gegenstand philosophischer Erorterungen ist. Mit der Aufklarung hingegen war ein Wandel in der moralischen Bewertung der Selbsttotung verbunden, welcher auf Sakularisierung und Emanzipation der Individuen beruhte und somit einen neuen Diskurs uber den Suizid ermoglichte[6].

Die vorliegende Arbeit mochte daher den Versuch unternehmen, eine Antwort auf die Frage zu finden, ob im Zuge der Aufklarung und dem damit einhergehenden Wandel im Menschenbild die gesellschaftliche Bewertung der Selbsttotung hin zur moralischen Legitimation derselben gefuhrt hat. Zugespitzt soll die Frage lauten: Pladierte die Aufklarung fur ein Recht auf den eigenen Tod? Exemplarisch soil dies an der Debatte zwischen David Hume und Immanuel Kant nachvollzogen werden. Die Entscheidung begrundet sich damit, dass jene beiden Philosophen eine klare Zasur innerhalb des philosophiegeschichtlichen Diskurses um den Suizid darstellen.[7] Beide vereinen, wobei sie antagonistischer kaum sein konnten, spezifisch moderne, aufklarerische Elemente hinsichtlich ihrer Argumentationsweise, und besonders bei Kant in formaler Hinsicht, die sich insgesamt auf Sakularisierung moralischer Normen beruft. Die Kirche verliert hierbei erstmals die ihr traditionell innewohnende Autoritat, wird also nachhaltig in die Defensive gedrangt. Darauf wird im Folgenden noch einzugehen sein.

Erstaunlich ist dabei - und das macht das Charakteristikum dessen aus - dass innerhalb der abendlandischen Philosophie entweder vehement fur oder vehement gegen die moralische Legitimist des Suizid argumentiert wurde. Graustufen lassen sich kaum erkennen und das zeichnet die Unversohnlichkeit der Positionen nach, mit denen stets generelle moralische Urteile gefallt wurden.[8] Jene Unversohnlichkeit druckt sich dabei bereits auf sprachlicher Ebene aus, da schon der Gebrauch der Begriffe bestimmte Sichtweisen impliziert und somit keine rein deskriptive Funktion erfullen kann[9]. Hat man seitens der SuizidgegnerInnen[10] mit dem Begriff 'Selbstmord' ein Instrument, um diese Tat als Verbrechen zu brandmarken, steht dem auf Seiten der BefurworterInnen zumeist die Verwendung des Begriffes 'Freitod' gegenuber. Letzterer legt die freie Entscheidung zur Beendigung des eigenen Lebens nah und stellt damit eine Verbindung zu Autonomie und Selbstbestimmung her.[11] Die Begriffe 'Selbsttotung' und 'Suizid' sollen daher im Folgenden (moralisch) wertneutral behandelt werden.

In den letzten zwei bis drei Jahrzehnten entwickelte sich die historische Suizidforschung als eigenstandiges Forschungsfeld unter HistorikerInnen und erfuhr einen regelrechten publizistischen Aufschwung[12]. Wie Baumann konstatiert, sieht sich die Suizidforschung damit konfrontiert, marginalisiert zu werden und „lediglich fur Liebhaber des Makabren“[13] von Interesse zu sein. Dass dem nicht so ist, zeigt das wachsende Interesse am Gegenstand[14] nicht nur unter HistorikerInnen. Mittlerweile gibt es zahlreiche Werke mit Fokus auf das fruhneuzeitliche und moderne Europa. Den wohl ersten Meilenstein legten MacDonald und Murphy im Jahr 1990 mit ihrem Werk Sleepless souls. Sie konzentrierten sich - als neuen Ansatz - auf Einstellungen und Sichtweisen uber den Suizid, vertraten zugleich die These, Aufklarung, Sakularisierung und Mitleid fuhrten zu liberaleren Haltungen gegenuber dem Suizid.[15] Dem folgte der Sammelband Trauer, Verzweiflung und Anfechtung von Gabriela Signori, in dem ebenfalls MacDonald und Murphy vertreten sind[16] ; George Minois lieferte einen umfangreichen Uberblick mit seinem franzosischen Werk Geschichte des Selbstmords. Von groBer Bedeutung ist auch Der Richter im Ich von Andreas Bahr, der eine Semantik der Aufklarung skizziert und sein Augenmerk auf die Ausweglosigkeit richtet[17]. Allen letztgenannten ist gemeinsam ihr Fokus auf die Fruhe Neuzeit, insbesondere das 18. Jahrhundert[18]. Baumanns Studie gibt ferner einen hervorragenden Einblick in die philosophische Kontroverse der Aufklarung[19]. Fur die vorliegende Arbeit weiterhin von Bedeutung sind zum einen Dechers Die Signatur der Freiheit20, das einen philosophiegeschichtlichen Gesamtuberblick uber die Ethik der Selbsttotung von der Antike bis ins [20]. Jahrhundert gibt, und Ambivalenz der Freiheit von Matthias Bormuth[21], das - weit uber die „Selbsttotung als moralisches Problem“ hinaus - einen interdisziplinaren Ansatz verfolgt. Nach einem knappen einfuhrenden philosophie­geschichtlichen Uberblick uber die wichtigsten Personlichkeiten in diesem Zusammenhang[22] soll dann schlieBlich der Ubergang zur aufklarerischen Philosophie vollzogen werden, in deren Kontext die beiden Positionen gegenubergestellt werden.

2. Uber das Verhaltnis von Aufklarung und das Recht auf den eigenen Tod

2.1. Sakulare Tendenzen

2.1.1. Unversohnliche Positionen: Das radikale Fur und das radikale Wider den Suizid

Die Frage nach dem Verfugungsrecht uber den eigenen Korper, uber das eigene Selbst und damit im Kern die Frage nach der „Freiheit des einzelnen“[23] [sic!] ist im Diskurs der abendlandischen Philosophie seit der Antike Gegenstand von Abhandlungen, die sich mit Selbsttotung beschaftigten. Dem ist nicht ohne Grund so, hat man es hierbei schlieBlich mit nichts Geringerem zu tun, als in etwa mit Fragen nach Leben und Tod, Fragen nach einem guten und lebenswerten Leben; nicht zuletzt spielen Begriffe wie Vernunft und Freiheit dabei eine wesentliche Rolle. Bezeichnenderweise lassen sich die Positionen zu diesem Thema beinahe klar in ein Fur und ein Wider einteilen, die ihrerseits auf generelle moralische Legitimist oder aber generelle moralische Verdammung der Selbsttotung verweisen, sieht man von Ausnahmen ab. Dabei muss stets vor allem die fundamentale Rolle der christlichen Deutungshoheit und Autoritat, uber Jahrhunderte hinweg, berucksichtigt werden, die erst im 18. Jahrhundert allmahlich in die Defensive getrieben worden war[24]. Dabei liegt auch ein deutliches Ubergewicht auf Seiten der SuizidgegnerInnen. Bereits Platon bemuht im Phaidon die metaphysische Argumentation, der Mensch gehore nicht sich selbst und durfe demnach nicht uber sich selbst verfugen. Dies leitet er einmal daraus ab, dass der Mensch in Gottes Obhut stehe, das heiBt unter dessen Verfugungsgewalt, und zum anderen, dass der Mensch sich in einer Festung befinde, die er nicht verlassen durfe. Daher sei der Suizid als Handlung, weil er sich uber beides hinwegsetze, moralisch nicht erlaubt.[25] In spateren Werken ist er zwar bereit, ansatzweise zu differenzieren und die Moglichkeit zu eroffnen, ein schlechtes, nicht lebenswertes Leben konne den Suizid rechtfertigen. Doch der grundsatzlichen moralischen Ablehnung tut dies keinen Abbruch.[26] Auch sein Schuler Aristoteles steht der Selbsttotung ablehnend gegenuber. Bei ihm jedoch wird die Problematik auf der formalrechtlichen Ebene der Gesetze und des Staates verhandelt. SuizidentInnen begehen demnach ein Unrecht gegen den Staat, weil alles das, was dieser nicht ausdrucklich gebiete, schlichtweg verboten sei, so also auch die Selbsttotung.[27]

Diese Vehemenz, mit der die Selbsttotung seit der Antike ihre moralische Ablehnung erfuhr, hat nach dem Kirchenvater Augustinus schlieBlich ihren konsequentesten Verfechter in Thomas von Aquin (1225-1274) gefunden. Er halt der Selbsttotung die bekannte Trias entgegen, die SuizidentInnen Versundigung - vor allem - gegen Gott, gegen die Gemeinschaft und gegen sich selbst unterstellt. Ahnlich wie fur Augustinus, dessen Erweiterung des Totungsverbots im Dekalog auf das eigene Selbst fortan kanonische Geltung erfuhr, gibt es fur ihn schlichtweg keinen Fall, der es rechtfertigen oder erlauben wurde, sich selbst das Leben zu nehmen.[28] Mehr noch: fur ihn ist die Selbsttotung die Sunde schlechthin. In Analogie zu Augustinus geht auch er in seiner Argumentation zum Teil kasuistisch vor und konstruiert eine Reihe von Fallen, die zur Veranschaulichung der Verurteilung des Suizids herhalten sollen. Zu anderen Teilen beruft er sich dabei auch auf die Autoritat des Augustinus, ebenso zum Teil auch auf Aristoteles.[29] Hierbei zeigt sich noch einmal deutlich, auf welch lange und breite Tradition einige DenkerInnen, die selbst wiederum zu Symbolfiguren werden, aufbauen konnen, welche sie ihrerseits weiter zementieren, erweitern und ausbauen, um der antiken und christlichen Ablehnung der Selbsttotung ein zum Teil erneuertes Fundament zu geben, welches weit bis uber das 18. Jahrhundert, und damit bis in die Moderne, hinausreichen sollte.

Naturlich darf daruber hinaus nicht ubersehen werden, dass es bereits seit der Antike durchaus Stimmen gab, die den Suizid unter Umstanden fur moralisch erlaubt hielten. Dabei kommt man an der Betrachtung der Stoiker nicht vorbei, die den Suizid nicht als ganzlich moralisch verwerflich abstempelten, deren Verhaltnis zu selbigem aber durchaus ambivalent ist. GemaB den Stoikern liegt der Natur, dem Kosmos, eine gottliche Vorsehung zugrunde, aus der alles notwendig, vernunftig und wohlgeordnet hervorgehe. Ebenso wie alle Dinge geht also auch der Mensch aus dieser Ordnung als vernunftiges Wesen hervor. Fur die Stoiker nun war das gluckliche Leben eines, das im Einklang mit der Natur gefuhrt werde und weil eben diese vernunftig sei, sei auch der Mensch verpflichtet, ein Leben zu fuhren, das vernunftgemaB ist, solange es ihm moglich ist.[30] Fur den stoischen Philosophen Seneca galt sogar die Tatsache, dass es keinen Zwang zu leben gebe. Der 'Freitod' ware demnach des Menschen Freiheitsgarant. Das heiBt schlussendlich nichts anderes, als dass er den Freitod als eine Art Naturrecht ansah, das die Autonomie des Menschen wahren konnte.[31]

[...]


[1] Vgl. Kastner, Alexander: Selbsttotung, in: Jaeger, Friedrich (Hrsg.): Enzyklopadie der Neuzeit Bd. 11, Stuttgart/Weimar 2010, S. 1072-1075.

[2] Vgl. Baumann, Ursula: Das Recht auf den eigenen Tod. Die Geschichte des Suizids vom 18. bis zum 20. Jahrhundert in Deutschland, Weimar 2001, S. 16.

[3] Vgl. Selbst-Mord, in: Zedlers Universal-Lexikon, 36. Bd, Leipzig/Halle 1743, S. 1596.

[4] Vgl. Augustinus, Aurelius: Der Gottesstaat, I, 20, in: Zweiundzwanzig Bucher uber den Gottesstaat, URL: http://www.unifr.ch/bkv/kapitel1919-20.htm#3 [letzter Zugriff: 24.06.2012].

[5] Baumann, Ursula: Das Recht auf den eigenen Tod, Die Geschichte des Suizids vom 18. bis zum 20. Jahrhundert in Deutschland, Weimar 2001.

[6] Vgl. MacDonald, Michael/ Murphy, Terence R.: Die Sakularisierung des Selbstmords, in: Signori Gabriela (Hrsg.): Trauer, Verzweiflung und Anfechtung. Selbstmord und Selbstmordversuche in mittelalterlichen und fruhneuzeitlichen Gesellschaften,Tubingen 1994, S. 233. Beide machen zugleich deutlich, dass jener Wandel nicht allein Produkt aufgeklarter Philosophie sei. Sie heben daher die in der Forschung zumeist vernachlassigte Rolle des Mitgefuhls in zeitgenossischer Publizistik und Literatur hervor.

[7] Vgl. Baumann: a. a. O., S. 127.

[8] Vgl. Decher, Friedhelm: Die Signatur der Freiheit. Ethik des Selbstmords in der abendlandischen Philosophie, Lunebmg 1999, S. 8f.

[9] Vgl. ebd., S. 9; Bormuth, Matthias: Ambivalenz der Freiheit. Suizidales Denken im 20. Jahrhundert, Gottingen 2008, S. 9.

[10] Diese Arbeit wird, soweit erforderlich, durchgehend mit dem Binnen-I gegendert. Da die Sprache erstes und wichtigstes Mittel der Kommunikation ist, soll dabei ein moglichst diskriminierungsfreier Raum geschaffen werden, der zunachst die binare Geschlechterkonstruktion (mannlich - weiblich) berucksichtigt und damit zur Sensibilisierung in dieser Hinsicht beizutragen versucht.

[11] Vgl. Bormuth: a. a. O., S. 9.

[12] Vgl. Healy, Roism: Suicide in Early Modern and Modern Europe, in: The Historical Journal, 49, 3 (2006), S. 903; Lederer, David: Suicide in Early Modern Central Europe. A Historiographical Review, in: German Historical Institute London (GHIL) Bulletin 38, 2 (2006), S. 33.

[13] Baumann: a. a. O., S. 1.

[14] Vgl. Healy: a. a. O., S. 904.

[15] Vgl. ebd., S. 907;

[16] MacDonald, Michael/ Murphy, Terence R.: a. a. O., S. 233-281.

[17] Bahr, Andreas: Der Richter im Ich. Die Semantik der Selbsttotung in der Aufklarung, Gottingen 2002.

[18] Vgl. Healy: a. a. O., S. 908.

[19] Vgl. Baumann: a. a. O., siehe besonders das Kapitel „II. 5. Radikale Aufklarung: Das Recht auf den freiwilligen Tod‘“, vgl. ebd., S. 127-144.

[20] Decher: a. a. O.

[21] Bormuth: a. a. O., siehe vor allem Kapitel „2. Selbsttotung als moralisches Problem - Eine ideenhistorische Skizze“, vgl. ebd., S. 23- 61.

[22] Ich folge dabei hauptsachlich Decher, a. a. O., wobei eine Konzentration auf die antike und christliche Tradition maBgebend ist und kein Anspruch auf Vollstandigkeit erhoben werden kann.

[23] Decher: a. a. O., S. 8.

[24] Vgl. Baumann: a. a. O., S. 128.

[25] Vgl. Decher: a. a. O., S. 14ff.

[26] Vgl. ebd., S. 16ff.

[27] Vgl. ebd., S. 19f.

[28] Vgl. Decher: a. a. O., S. 32ff. Decher halt fest, dass Augustinus einen einzigen Ausnahmefall aufstellt: die Selbsttotung auf einen gottlichen Befehl hin, vgl. a. a. O., S. 27f.

[29] Vgl. ebd., S. 36.ff.

[30] Vgl. ebd., S. 44f; Baumann: a. a. O., S. 130.

[31] Vgl. Baumann: a. a. O., S. 130. „Danken wir dem Gott, daß niemand im Leben festgehalten werden kann.“, zitiert nach ebd.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Über das Verhältnis von Aufklärung und das Recht auf den eigenen Tod
Hochschule
Technische Universität Dresden  (Institut für Geschichte)
Veranstaltung
Kulturgeschichte der Selbsttötung 16. - 19. Jahrhundert
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
20
Katalognummer
V197575
ISBN (eBook)
9783656237600
ISBN (Buch)
9783656238317
Dateigröße
533 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Suizid, Aufklärung, Selbsttötung, Moral
Arbeit zitieren
René Haase (Autor:in), 2012, Über das Verhältnis von Aufklärung und das Recht auf den eigenen Tod, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/197575

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