Die Entwicklung des Erzieherberufes in Deutschland von 1919 bis 1970


Hausarbeit, 2009

13 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Die Berufsgeschichte in der Weimarer Republik

2. Die Kindergärtnerin im nationalsozialistischen Deutschland

3. Nach 1945: Auf dem Weg zur Fachschule für Sozialpädagogik

Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Einleitung

„Der Erzieherberuf ist nicht nur die am weitesten verbreitete soziale Berufsausbildung der Gegenwart, sondern weist auch die längsten geschichtlichen Entwicklungsstationen auf.“ (Amthor 2004)

Um die heutige Form der Erzieherausbildung nachvollziehen zu können, ist es erforderlich, die geschichtliche Entwicklung zu kennen.

In der vorliegenden Hausarbeit soll die Entwicklung der Erzieherinnenausbildung von 1919 bis 1970 in Deutschland beschrieben werden. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, die Inhalte und Prüfungsordnungen sowie die praktische Arbeit innerhalb der Kindergärten vorgestellt. Auch die Einbindung der gesellschaftlichen und politischen Situationen soll Berücksichtigung finden.

Nicht berücksichtigt werden an dieser Stelle der Berufszweig der Heimerzieher und die Ausbildung in der ehemaligen DDR.

1. Die Berufsgeschichte in der Weimarer Republik (1919 - 1933)

Die Geschichte des Erzieherberufes geht bis auf den Beginn des 19. Jahrhunderts zurück. Damals gab es Kinderbewahranstalten, in den Wärterinnen tätig waren. Zudem ist der Beruf der Kindergärtnerin einer der ersten sozialen Berufe, für den eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung entwickelt wurde. (Vgl. Amthor 2004)

Im 19. und 20. Jahrhundert eröffnete der Beruf innerhalb der aufkeimenden Emanzipationsbewegung Frauen aus bürgerlichen Schichten die Möglichkeit zur beruflichen Selbstverwirklichung (vgl. Berger 2001).

1920 wurde die Reichsschulkonferenz mit dem Ziel, eine einheitliche Schulorganisation und Schulgesetzgebung vorzubereiten, einberufen. Der innerhalb dieser Konferenz gebildete Ausschuss ‚Kindergarten‘ befasste sich mit Fragen der Vorschulerziehung und erarbeitete Leitsätze als Empfehlung für gesetzliche Regelungen. Die Leitsätze beinhalteten, dass der Kindergarten keine schulvorbereitende Einrichtung sein solle und dass die Pflicht zur Erziehung in der Familie liege und der Kindergarten daher nur ergänzend sei. (Vgl. Metzinger 1993: 97f.)

Zur Ausbildung heißt es in den Leitsätzen, dass Leiterin und Erzieherinnen entsprechend ausgebildet sein müssen (vgl. Aden-Grossmann 2002: 58). Das Reichsgesetz für die Jugendwohlfahrt, deren Grundlage die Leitsätze des Ausschusses waren, wurde 1922 verabschiedet. Grundlegende Veränderungen hinsichtlich der Trägerschaft waren nicht möglich, weil der Staat aufgrund des wirtschaftlichen und sozialen Elends in Folge des Weltkrieges auf vorhandene Organisationen angewiesen war, sodass die freien Wohlfahrtsverbände als Träger von Kindergärten unentbehrlich waren. (Vgl. Aden-Grossmann 2002: 53f.)

Die Ausbildung der Kindergärtnerinnen erfolgte zu dieser Zeit in Kindergärtnerinnenseminaren in katholischer oder evangelischer Trägerschaft sowie in Fröbel-Seminaren (vgl. Amthor 2004). 1925 wurden Eingangsvoraussetzungen für das Kindergärtnerinnenseminar erlassen. So mussten Schülerinnen über einen Mittelschulabschluss und eine hauswirtschaftliche Vorbildung, die sie durch eine Prüfung oder durch einen Kurs an einer Frauen- oder Haushaltsschule erwerben konnten, verfügen. Volksschülerinnen wurden zugelassen, wenn sie eine zweijährige Tätigkeit in Hauswirtschaft oder Kinderpflege nachweisen konnten und eine schulwissenschaftliche Vorprüfung ablegten. (Vgl. Metzinger 1993: 99)

Im Zuge der 1928 stattfindenden Umgestaltung der Kindergärtnerinnenausbildung wurden die Berufe der Kindergärtnerin und der Hortnerin zu einer zweijährigen Ausbildung zusammengefasst. Die Absolventinnen dieser Ausbildung waren zur Tätigkeit in Familien, Kindergärten, Horten und Heimen berechtigt. (Vgl. Metzinger 1993: 101) Inhalte der Ausbildung waren theoretische Fächer wie Erziehungslehre, Naturkunde und Gesundheitslehre; technische Fächer wie Körpererziehung, Musik und Beschäftigungsunterricht sowie die praktische Arbeit in Kindergarten und Hort (vgl. Metzinger 1993: 101f.). Metzinger (1993: 101) verweist darauf, dass die ab 1928 unterrichteten Fächer im Wesentlichen dieselben wie 1911 und nach 1945 waren. Im Fach Erziehungslehre wurden das Wesen, die Mittel und Methoden der Erziehung unterrichtet. Der Unterricht widmete sich weiterhin der Anstaltserziehung, der Heilpädagogik und der Geschichte der Pädagogik. Es wurden pädagogische Lektüre behandelt, Beobachtungen innerhalb der praktischen Arbeit besprochen und es wurden Erziehungsbögen und -berichte angefertigt. (Vgl. Metzinger 1993: 105f.)

Ende der 20er Jahre hielten auch reformpädagogische Ansätze, wie zum Beispiel der Ansatz Montessoris, Einzug in die Kindergartenarbeit (vgl. Nagel 2000).

Die von einer Erziehung vom Kinde aus inspirierte Reformpädagogik hatte ihre Ursprünge zwar schon im 18. und 19. Jahrhundert durch die Pädagogen Rousseau, Fröbel und Pestalozzi, regte aber erst in den 20er Jahren Reformen innerhalb der Sozialpädagogik an. Montessoris pädagogische Prinzipien wie das der selbsttätigen Persönlichkeitsentwicklung oder der Selbstentfaltung beeinflusste zu dieser Zeit auch die Ausbildung der Kindergärtnerinnen - zum Beispiel hinsichtlich des Ausbaus der Beschäftigungsgaben zur Schulung der sensorischen, motorischen und intellektuellen Entwicklung der Kinder. (Vgl. Metzinger 1993: 121f.). Unterrichtet wurden nun neben Fröbels Spielgaben auch die Beschäftigung mit den Montessori- Lehrmitteln sowie Raumgestaltung und Inneneinrichtung (vgl. Metzinger 1993: 108).

Im Zuge der Reformpädagogik wurde auch zunehmend die Bedeutung des Erziehers als Person erkannt, sodass daraus Forderungen an die Persönlichkeit der Schülerinnen wie ‚innere Berufung‘ und ‚natürliche Veranlagung‘ formuliert wurden (vgl. Metzinger 1993: 102f.).

Hinsichtlich der Einführung der Schülerinnen in die praktische Arbeit sollten die Schülerinnen den täglichen Betrieb in der Einrichtung kennenlernen, Verwaltungsaufgaben ausführen und bei der Vorbereitung von Festen und Elternabenden helfen. Dabei war das Beispiel der Leiterin ausschlaggebend, mit der vertrauensvolle Besprechungen stattfinden sollten. Über die Anleitung zum Umgang mit Kindern und des Kennenlernens einzelner Kinder durch Beobachtung sollten die Schülerinnen allmählich zu kleineren Aufgaben angeleitet werden, die später in die selbstständige Arbeit mit Kleingruppen mündeten. (Vgl. Metzinger 1993: 109f.) 1930 wurden die Ausbildung der Kindergärtnerin und die der Hortnerin endgültig vereinigt (vgl. Amthor 2004), womit auch ein gemeinsamer Lehrplan für die Ausbildung entwickelt wurde (vgl. Metzinger 1993: 110). Dabei fand beispielsweise das Fach Psychologie, das sich mit der Entwicklungspsychologie des Vorschulkindes und mit praktischen Beobachtungen befasste, Berücksichtigung (vgl. Metzinger 1993: 114).

Ebenfalls 1930 trat eine neue Prüfungsordnung für die Aufnahme in die Ausbildungsseminare in Kraft. Statt der bisherigen schulwissenschaftlichen Vorprüfung wurden Bewerberinnen, die das 17. Lebensjahr vollendet und eine abgeschlossene Volksschulbildung hatten, zu einer schriftlichen Prüfung in Deutsch und Rechnen sowie zu einer mündlichen Prüfung, die neben Deutsch und Rechnen auch Geschichte, Erd- und Heimatkunde beinhaltete, zugelassen. (Vgl. Metzinger 1993: 117)

Die Seminare der Ausbildungsstätten aller Trägerschaften wurden am Ende der Weimarer Republik staatlich anerkannt (vgl. Amthor 2004). Die kirchlichen Ausbildungsstätten nahmen die staatlichen Ausbildungsbestimmungen und die Prüfungsordnung an (vgl. Metzinger 1993: 118).

2. Die Kindergärtnerin im nationalsozialistischen Deutschland

Während des Nationalsozialismus wurde den Erzieherinnen eine gesamtgesellschaftliche Bedeutung zugeschrieben (vgl. Amthor 2004). Man hatte großes Vertrauen in die Aufgabe und Leistungsfähigkeit der Erziehung (vgl. Metzinger 1993: 125). Die vorschulische Erziehung wurde für die Verbreitung der nationalsozialistischen Weltanschauung genutzt. Werte und Zielsetzungen der nationalsozialistischen Ideologie waren totale Einsatzbereitschaft, blinder Gehorsam, Mut, Willens- und Entschlusskraft, Treue, körperliche Gewandtheit und Zähigkeit, Härte sowie psychische und physische Vorbereitung auf den Zweiten Weltkrieg. Diese Ziele sollten durch Turnen und Gymnastik, sportliche Wettkämpfe, Kampfspiele und das Einhalten hygienischer Vorschriften erreicht werden. In einigen Kindergärten wurden die Leistungen der Kinder von den Erzieherinnen gemessen, um festzustellen, ob die Kinder die zu erwartenden Leistungen erreicht haben. Die militärisch ausgerichtete körperliche Ertüchtigung wurde im Nationalsozialismus überbetont. (Vgl. Metzinger 1993: 126ff.)

Neben den Turnübungen sollten die Kinder auch anhand von Bilderbüchern und Basteltätigkeiten mit dem Militarismus vertraut werden, indem Flugzeuge und Zeppeline hergestellt wurden und der Sandkasten genutzt wurde, um ein Segelfluggelände darzustellen (vgl. Metzinger 1993: 128).

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Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Die Entwicklung des Erzieherberufes in Deutschland von 1919 bis 1970
Hochschule
Katholische Stiftungsfachhochschule München
Note
1,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
13
Katalognummer
V197147
ISBN (eBook)
9783656233541
ISBN (Buch)
9783656234197
Dateigröße
425 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wohlfahrtsverband, Erzieherinnenausbildung
Arbeit zitieren
Jasmin Drechsler (Autor:in), 2009, Die Entwicklung des Erzieherberufes in Deutschland von 1919 bis 1970, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/197147

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