Der Wandel der dualen Berufsausbildung am Beispiel der Curriculumabstimmung im Bereich Elektrotechnik / Informatik


Seminararbeit, 2007

29 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Curriculare Strukturen

3 Wandel der Abstimmung zwischen Schule und Betrieb

4 Zusammenfassung und Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Gleichlauf-Curriculum (Lipsmeier 1988, S.90)

Abb. 2: Abgestimmtes Curriculum (Lipsmeier 1988, S.92)

Abb. 3: Differenz-Curriculum (Lipsmeier 1988, S. 93)

Abb. 4: Autonomes Curriculum (Lipsmeier 1988, S.94)

Abb. 5: Neuordnung 1972

Abb. 6: Neuordnung 1987 (links Industrie, rechts Handwerk)

Abb. 7: Neuordnung 1997

Abb. 8: Neuordnung 2003

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Elektroinstallateur nach 1987

Tab. 2: IT-Systemelektroniker

Tab. 3: Systeminformatiker

1 Einleitung

Den Beginn einer geregelten Ausbildung im Elektrotechnikbereich stellte der 1908 gegründete "Deutsche Ausschuß für Technisches Schulwesen" (DATSCH) dar. Damals gab es bereits andere Ausbildungsgänge, die dual organisiert waren. So stellte sich für die Elektroberufe gar nicht die Frage, in welcher Art und Weise sie aufgebaut und gelehrt werden sollten. Man entschied sich, die Ausbildung ebenfalls teils in der Schule und teils im Betrieb durchzuführen. Seit den ersten geregelten Berufsausbildungsgängen zu Facharbeiter-Grundberufen (Industrie) in den 20er Jah- ren (vgl. Petersen 2002, S. 144f; nach Howe 1996, S.116) haben sich die Arbeitswelt, die Tech- nik und auch die Erziehung sowie der Unterricht an Schulen stark gewandelt. Diesen Verände- rungen waren und sind auch die dualen Berufsausbildungsgänge unterlegen. Den Wandel der dualen Berufsausbildung im Berufsfeld Elektrotechnik, später Elektrotechnik/Informatik (vgl. Peteresen; Rauner 2000) möchte ich vor allem am Aspekt der curricularen Abstimmung zwi- schen den Lernorten darstellen. Daneben werden die inhaltlichen Veränderung und der struktu- relle Aufbau der Curricula betrachtet.

„ Die mangelnde Abstimmung von Rahmenlehrplänen und Ausbildungsrahmenplänen stellt nach der Befragung in den Berufsschulen ein grundlegendes Problem für alle am Prüfungs- geschehen Beteiligten dar. Die unzureichende Abstimmung wurde von Berufsschullehrern und Berufsschullehrerinnen, von Ausbildern und Ausbilderinnen und von Auszubildenden beklagt. Damit verbunden wird vielfach die Frage, in welcher Reihenfolge und mit welchen Zeitanteilen die Lernfelder sinnvoller Weise vermittelt werden müssen. So wird schlechtes Abschneiden der Auszubildenden im schriftlichen Prüfungsteil häufig mit der Diskrepanz zwischen Rahmenlehr- plänen, Ausbildungsrahmenplänen und Prüfungsaufgaben begründet. “ (BMBF 2005, S. 187)

Dieses Zitat aus dem Berufsbildungsbericht 2005 zeigt die immer noch währende mangelnde Abstimmung zwischen den Curricula auf. Ich möchte in dieser Semesterarbeit konkrete Ausbil- dungsrahmenlehrpläne und Ausbildungsordnungen verschiedener Ausbildungsberufe aus den Neuordnungsphasen in Deutschland ansehen und mit Hilfe einer Gegenüberstellung der Curri- cula ab 1972 die Frage untersuchen, wie sich die Abstimmung zwischen den Lernorten gewan- delt hat. Dazu stellt sich zum einen die Frage, wie die Ausbildung am besten organisiert sein sollte, damit berufliches Lernen möglich ist. Welche der in Kapitel 2 aufgezeigten Curricu- lumstrukturen eignen sich am besten für die moderne duale Ausbildung. Zum anderen ist die im Zitat aufgebrachte Frage nach der Reihenfolge der Lerninhalte - hier allerdings die Frage nach der Reihenfolge von Theorie und Praxis - und damit den didaktischen Vor- und Nachteilen der dualen Berufsausbildung zu untersuchen.

Nachdem ich im zweiten Kapitel eine kurze Übersicht über die verschiedenen Curriculumstrukturen aufgezeigt habe, gehe ich im dritten Kapitel zum Hauptteil über. Hier werden zunächst die wichtigsten grundsätzlichen Änderungen der Neuordnungen im Elektrotechnik/Informatik (ET/IF) - Bereich ab 1972 aufgezeigt und danach wird jeweils ein Ausbildungsberuf beispielhaft auf die Abstimmung zwischen Verordnung und Rahmenlehrplan untersucht. Dabei soll der inhaltliche und zeitliche Verlauf der Ausbildungsorganisationen dargestellt und deren Wandel untersucht werden. In einem abschließenden Fazit sollen die Ergebnisse der Untersuchung zusammengefasst und beurteilt werden.

2 Curriculare Strukturen

Über den Verlauf dieses Jahrhunderts gab es viele verschiedene Ansätze, die Berufsausbildung zwischen im Betrieb und in der Schule zu organisieren. Lipsmeier (1988, S. 77-101) unterscheidet vier Curriculum-Arten, die in diesem Kapitel vorgestellt werden sollen.

Außerdem ist hier das am 17. Mai 1972 herausgegebene Papier der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) über die Abstimmung von Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplänen von Interesse. Darin heißt es, dass „die Ausbildungsordnungen des Bundes und die Rahmenlehrpläne der Länder aufeinander abgestimmt werden“ (KMK 1972, S. 2) müssen. Die Erläuterung dieses Verfahrens zur Abstimmung und damit zum Entwickeln neuer Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne würde hier zu weit führen. Wichtig ist für diese Seminararbeit allerdings, dass die beiden Papiere, welche die Ausbildung bestimmen, seit 1972 abgestimmt sein sollen.

Ein weiteres wichtiges Papier ist die Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der KMK (KMK 1996 und 2000). Hierin wird z.B. die Einteilung der Lerninhalte der Schule in Lernfelder vorgegeben.

Gleichlauf-Curriculum

Hierbei ist vorgesehen, dass die theoretischen Inhalte in der Schule mit den praktischen Inhal- ten im Betrieb im „Gleichlauf” unterrichtet werden. Dazu wird angenommen, dass die Theorie- und Praxisanteile der Berufsausbildung in einzelne, gleich viele Teile zerlegt werden können. Diese Teile sollen dann einander ergänzend in Schule und Betrieb unterrichtet werden. Dabei werden immer die gleichen Inhalte in den einzelnen Teilen, von denen es in der Theorie und der Praxis gleich viele gibt, behandelt. Somit ist der Betrieb für die Praxis, die Durchführung, zuständig und die Schule für die geistige Durchdringung dieses Vorganges; losgelöst vom eigentlichen Tun.

Diese Art des curricularen Aufbaus ist die erste des dualen Systems. (vgl. Lipsmeier 1988, S. 89) Als Beispiel sind daher die Lehrpläne der Weimarer Republik ab 1900 zu nennen, bei denen diese Struktur angewandt wurde. Die Lehrpläne scheinen so von außen besonders gut strukturiert und abgestimmt, sind in der praktischen Anwendung in sofern aber schlecht durchführbar, als dass der Betrieb nicht immer gerade dann das entsprechende Problem zu behandeln hat, das laut Reihenfolge gerade dran wäre. Lipsmeier (1988, S.90) nennt in seinem Aufsatz den Deutschen Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen als ein Gremium, das diese CurriculumStruktur für nicht realisierbar bis auf einige Ausnahmen bezeichnet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Gleichlauf-Curriculum (Lipsmeier 1988, S.90)

Abgestimmtes Curriculum

Aus der Entstehung der überbetrieblichen Ausbildung in den 1970er Jahren resultierte das abgestimmte Curriculum. Hierbei wird davon ausgegangen, dass es eine gemeinsame Zone gibt, in der Theorie und Praxis vermischt unterrichtet werden. Der restliche Inhalt aus Theorie und Praxis wird weiterhin auf die Schule und den Betrieb verteilt. Bei diesem Curriculum wird auf den Gleichlauf der Inhalte weitgehend verzichtet. (vgl. Lipsmeier 1988, S. 91)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Abgestimmtes Curriculum (Lipsmeier 1988, S.92)

Differenz-Curriculum

Obwohl seit 1969 im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben, ist es erst seit der Ausbildungs- platzknappheit richtig ins Bewusstsein getreten, dass die Betriebe die vollständige Verant- wortung für eine „vollständige und planmäßige Berufsausbildung“ (Lipsmeier 1988, S.92) tragen. So kam es bei der Neuordnung der Metallberufe erstmals zu einer Curriculum-Struktur, die Lipsmeier „Differenz-Curriculum“ nennt. Dabei definiert die Wirtschaft das, was der Betrieb inhaltlich nicht leisten kann als „Restcurriculum“, das in der Berufsschule gelehrt werden soll. Da neben der Ausbildungsplatzknappheit außerdem eine Bestrebung hin zu wissen- schaftlichem Vorgehen und Lernen ging, wurde dem „Restcurriculum“ ein allgemeinbildender Lernbereich hinzugefügt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Differenz-Curriculum (Lipsmeier 1988, S. 93)

Autonomes Curriculum

Die Berufsschule wurde zu jener Zeit also stark in ihrer Bedeutung heruntergestuft. Daher macht Lipsmeier in seinem Aufsatz (1988, S. 93) einen Vorschlag zum „Autonomen Curriculum“, um der Berufsschule wieder eine tragende Aufgabe zu geben. Wie schon von dem Begriff abzuleiten, stehen die Curricula für Schule und Betrieb völlig unabhängig nebeneinander. Beide Lernorte legen hierbei, jeweils für sich genommen, theoretische und praktische Inhalte fest.

Solche Ansätze sind bereits in der „Frankfurter Methodik“ nach 1945 zu erkennen, bei der die Schule einen eigenen, vom Betrieb völlig losgelösten Lehrplan für ihren Unterricht zugrunde legte. Auch damals wurden verschiedene Praxisanteile in die Schule verlegt, um Sachverhalte in einem sinnvollen Kontext vermitteln zu können.

Der Vorschlag von Lipsmeier beschränkt sich vor allem auf die Ausgestaltung des Curri- culums für die Berufsschule, da die Betriebe „schon seit längerem die autonome Berufsaus- bildung „gefahren““ (Lipsmeier 1988, S. 91) haben. Es soll ein Gesamtunterricht entstehen, in dem allgemeinbildende und berufsbezogene Inhalte gemeinsam unterrichtet werden, aber die Fächerstrukturen nicht ganz aufgelöst werden. Damit soll komplexes und problemorientiertes Denken im Berufsschulunterricht Einzug halten. Am liebsten wäre Lipsmeier die Einbeziehung einer „Produktionsschule“. Die Arbeit soll dadurch auch in der Schule stattfinden und nicht nur ein theoretisches Gebilde sein. Diese „Produktionsschule“ schließt er aber aufgrund der schweren Realisierbarkeit wieder aus und stellt sich eher ein sukzessives Vorgehen vor, um die Berufsschule umzustrukturieren1. Dabei fordert er neben der autonomen Bestimmung des Curriculums einen sozial-politischen Unterricht, Implementation von Schulberufen, das Hereinholen von konkreter, realer Arbeit sowie eine Kooperation zwischen gewerblich- technischer und kaufmännisch-verwaltender Berufsausbildung. Damit sagt Lipsmeier damals schon das voraus, was erst heute langsam Realität wird.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Autonomes Curriculum (Lipsmeier 1988, S.94)

Heutige Curriculumstrukturen

Für die Ansätze in den aktuell gültigen Lehrplänen gibt es keine konkrete Bezeichnung. Ich würde sie als eine Mischung aus dem Autonomen und dem Gleichlauf-Curriculum ansehen. Die gleichen Inhalte werden ungefähr gleichzeitig in Betrieb und Schule gelehrt, dabei werden Praxis und Theorie auf gar keinen Fall getrennt betrachtet. Die Schule soll ihren Unterricht handlungsorientiert und projektbezogen (vlg. KMK 1996 und 2000, S.10) gestalten, so dass die Arbeit und ihre Geschäftsprozesse2 auch Gegenstand der berufsschulischen Ausbildung sind und als Grundlage für die Gestaltung der Lernfelder dienen sollen (vlg KMK 1996 und 2000, S.14). Trotzdem bleibt die Berufsschule die Institution, welche die berufliche Ausbildung um die theoretischen und komplexeren Inhalte ergänzt, damit Zusammenhänge der späteren Facharbeit besser verstanden werden können. Dazu werden die Fächerstrukturen weitestgehend aufgelöst und verschiedene Inhalte aus verschiedenen Lernfeldern können gemeinsam im sinnvollen Sachkontext gleichzeitig behandelt werden. Wichtig ist hierbei also eine Orientierung an der Arbeit und damit an Geschäftsprozessen.

Am Rande: Interessant fand ich dabei zwei Punkte, die der heutigen Aufstellung des Regionalen Bildungszentrums sehr nahe kommen. (z.B. „…Ausbau der beruflichen Weiterbildung an beruflichen Schulen … , Öffnung der beruflichen Schulen für die technischen, ökonomischen und sozialen Bedürfnisse einer Region,“ (Lipsmeier 1988, S. 97))

Geschäftsprozesse werden verstanden als Abarbeitung eines Kundenauftrages vom Angebot bis zur Übergabe an den Kunden; vgl. hierzu auch die Definition von Geschäftsprozessen im Zusammenhang mit dem GAPHA-Modell; vlg. hierzu Petersen 2005, S. 166

3 Wandel der Abstimmung zwischen Schule und Betrieb

In diesem Kapitel soll der Wandel konkret an vier Ausbildungsberufen aus dem Bereich ET/IF untersucht werden, indem die Verordnung und der Rahmenlehrplan nebeneinander betrachtet werden. Dabei sollen Gemeinsamkeiten und mögliche Abstimmungen zwischen den Inhalten und der zeitlichen Abfolge der Inhalte aufgedeckt werden. Zusätzlich sollen die CurriculumStrukturen sowie die Theorie- und Praxisanteile mit ihrer entsprechenden Verortung in den Lernorten festgehalten werden. Als Maßstab soll hierbei das Ergebnisprotokoll über die Abstimmung der Rahmenlehrpläne und Ausbildungsverordnungen der KMK (KMK 1972) und für die späteren Jahrgänge ab 1996 zusätzlich die Handreichungen für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der KMK (KMK 1996 (Stand 2000)) dienen.

Am liebsten wäre mir gewesen, eine Untersuchung anhand eines Ausbildungsberufes und sei- ner Vorgänger bzw. Nachfolger durch die Neuordnungsphasen durchzuführen. Doch es war lei- der nicht möglich, Lehrpläne für solch eine komplette „Linie“ von Ausbildungsberufen zu fin- den. Daher habe ich mich entschieden, jeweils einen Ausbildungsberuf aus den Neuordnungen von 1972, 1987, 1997 und 2003 zu untersuchen und daraus die entsprechenden Schlüsse zu ziehen. Für 1972 wird für die Berufsschulseite die Übersicht über den Berufsschulunterricht von Herrn Petersen auf Grundlage der HKM Wiesbaden (HKM 1978) und die Verordnung und ihre Änderung über die Berufsausbildung in der Elektrotechnik (BMWi 1973) gewählt. Für 1987 habe ich mich, auch auf Grund der zur Verfügung stehenden Unterlagen, für den Elektroinstal- lateur aus dem Handwerk3 (KMK 1987 und BMWi 1987), für 1997 für den IT-Systemelektro- niker (KMK 1997 und BMWi 1997) und für 2003 für den Systeminformatiker (KMK 2003 und BMWA 2003) entschieden.

3.1 Elektroberufe nach 1972

3.1.1 Neuordnung 1972

Insgesamt wurden bei dieser Neuordnung sieben neue Ausbildungsberufe entwickelt. Das neue an diesen Ausbildungsberufen war die Einteilung in Stufen. Das heißt, dass nach jeder der beiden Fachstufen ein eigener Facharbeiterabschluss gemacht wurde. Dabei wurde davon ausge- gangen, dass die Inhalte im ersten Ausbildungsjahr für alle sieben Ausbildungsberufe gleich seien. Daraus resultierend, gab es in Schleswig-Holstein einen Lehrplan für die so genannte Grundstufe in Nachrichtentechnik4. Darauf folgte eine zum Teil gemeinsame, zum Teil getrennte Fachstufe 1, die mit fünf eigenständigen Berufsbezeichnungen abgeschlossen wurde. Dazu gab es fünf eigenständige Lehrpläne für z.B. den Nachrichtengerätemechaniker oder Elektrogeräte- mechaniker. Für die zweite Fachstufe, der wiederum eigene Lehrpläne zugrunde lagen, mussten neue Ausbildungsverträge abgeschlossen werden. Oft wurden die Verträge jedoch nicht verlän- gert, so dass viele Auszubildende nach der ersten Fachstufe ihre Ausbildung beenden mussten. Hatten die Jugendlichen eine Zusage für die zweite Fachstufe, so konnte z.B. der Nachrichtenge- rätemechaniker wiederum zwischen drei verschiedenen Ausbildungsberufen wählen.

Obwohl dieser Ausbildungsberuf einer anderen Grundlage (nämlich „Fachlichen Vorschriften" aus den Jahren 1964-67) als die industriellen Ausbildungsberufe entbehren, blieb mir auf Grund der sonst fehlenden Rahmenlehrpläne bzw. Verodnungen nichts besseres übrig, als einen Handwerksausbildungsberuf unter die sonst ausschließlich aus dem Industriebereich gewählten Ausbildungsberufe zu mischen. Im Abschnitt 3.2.2 finden sich weitere Erläuterungen dazu.

In der Dokumentations-Datenbank des IDM der Universität Bielefeld (http://idm.openisis.org/openisis/idm) findet man einen Eintrag zu diesem und anderen Lehrplänen aus Schleswig-Holstein; es war jedoch auf Anfrage bei der Universität nicht möglich solch einen Plan zu erhalten.

Wie in Kapitel zwei beschrieben, wurde während dieser Ausbildung oft eine überbetriebliche Lernwerkstatt neben den Lernorten Schule und Betrieb besucht. Dazu wurde das Curriculum zwischen der Schule, dem Betrieb und der überbetrieblichen Ausbildung abgestimmt, jedoch auf einen Gleichlauf weitgehend verzichtet. (vlg. Lipsmeier 1988, S. 91)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5: Neuordnung 1972

3.1.2 Vergleich einer Verordnung und eines Rahmenlehrplans

Der Unterricht in der Schule fand in berufsbezogenen Lehrgängen statt, die jeweils einen the- matischen Schwerpunkt hatten. Durch diese Lehrgänge entstand ein „Baukastensystem“ (Faust, Höfler 1973, S.350), mit dem die Ausbildung in der Schule ein Stück weit modularisiert wurde. Es entstanden vertikale Wiederholungen5 innerhalb der Schule, die vor allem im Zusammenhang mit dem Mathematikunterricht allgemeinbildender Schulen als Spiralcurriculum6 bezeichnet werden. Dazu gab es eine Lernzielorientierung, welche die bloße Auflistung von Stoffkatalogen aus den Reichslehrplänen der Weimarer Republik ersetzte. Es wurden Richt-, Grob- und Feinziele formuliert, denen eine unterschiedliche Gewichtung zukommt. Richtlernziele sollen die Ausgestaltung des Rahmenlehrplans darstellen, die Grob- und Feinlernziele sind für die Formulierung zu Lernobjekten zu verwenden. (vgl. Faust; Höfler 1973, S. 351)

In der Verordnung über die Berufsausbildung in der Elektrotechnik von 1972 (BMWi 1972) fällt auf, dass sämtliche Anteile des Berufsbildes in ihrer Ausformulierung im Ausbildungs- rahmenplan immer zwischen Kenntnissen und Fertigkeiten unterscheiden und jeweils einzelne Punkte aufzählen. Es wird also sehr deutlich eine Trennung zwischen Theorie und Praxis wahr- genommen. Meist stehen bei den Kenntnissen mehr Anforderungen als bei den Fertigkeiten, so dass ich daraus schließen möchte, dass die Theorie hier eine größere Gewichtung findet. Also wird selbst im Betrieb, in dem heutzutage eine reine Praxisorientierung erfolgt, die Theorie groß geschrieben. Zu Beginn des Ausbildungsrahmenplanes steht ein Hinweis, dass die Lehrinhalte, die im Wesentlichen der Berufsschule zuzuordnen sind, „fachpraktisch orientiert“ (BMWi 1972, S. 2386) sein sollen. So findet sich auch an dieser Stelle wieder der Hinweis auf einen großen theoretischen Anteil im Betrieb.

Im „Besonderen Teil des Ausbildungsberufsbildes für Elektroanlageninstallateure“ (BMWi 1972, S. 2393) werden teilweise die Berufsbildpositionen aus der Grundstufe erneut aufgegriffen s. auch die Eläuterungen zu den Ausbildungsrahmenplänen weiter unten vlg. Jerome Bruner ca. 1960 und mit vertiefenden und für diesen Ausbildungsberuf bedeutenden Inhalten bestückt. Daran ist die oben erwähnte vertikale Wiederholung zu erkennen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Der Wandel der dualen Berufsausbildung am Beispiel der Curriculumabstimmung im Bereich Elektrotechnik / Informatik
Hochschule
Europa-Universität Flensburg (ehem. Universität Flensburg)  (Berufsbildungsinstitut für Arbeit und Technik )
Note
2,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
29
Katalognummer
V197017
ISBN (eBook)
9783656230656
ISBN (Buch)
9783656231912
Dateigröße
710 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
wandel, berufsausbildung, beispiel, curriculumabstimmung, bereich, elektrotechnik, informatik
Arbeit zitieren
Meike Herbers (Autor:in), 2007, Der Wandel der dualen Berufsausbildung am Beispiel der Curriculumabstimmung im Bereich Elektrotechnik / Informatik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/197017

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