Faszination Ägypten - Die Rolle der Frau in einem Land von Pharaonen und Göttern

Vergleich mit Griechenland


Examensarbeit, 2010

197 Seiten, Note: 1,00


Leseprobe


Inhaltverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Fragestellung und Aufbau
1.2 Quellenlage

2 Einführung in den Themenbereich Ägypten
2.1 Gründung Ägyptens
2.2 Wohnverhältnisse der alten Ägypter
2.3 Weisheitslehrer als Idealbild
2.4 Verhältnis zur Götterwelt
2.5 Herrscher Ägyptens

3 Die Familie im Alten Ägypten
3.1 Stellung der Frau im Alten Ägypten
3.1.1 Rechte und Pflichten der Frauen im Alten Ägypten
3.1.2 Titel der Frauen in der altägyptischen Gesellschaft
3.1.3 Verpflichtungen der Dienerinnen
3.1.4 Aufgaben der Hausherrin
3.1.5 Frauen im Tempelkult
3.2 Über die Gattenwahl zur Ehe bis das der Tod sie scheidet
3.2.1 Wahl des Ehepartners
3.2.2 Geschwisterehe
3.2.3 Polygamie – Vielehen – Mehrehen
3.2.4 Weitere Variationen der Ehe in Altägypten
3.2.5 Eheverträge, Ehebruch und Scheidung
3.3 Kinder – Segen der Familie
3.3.1 Erziehung der Kinder
3.3.2 Ausbildung der Jungen und Erziehung der Mädchen

4 Der Götterglaube der alten Ägypter
4.1 Religion oder Aberglaube?
4.2 Charakterisierung einiger Gottheiten
4.2.1 Anthropomorphe (menschliche) Gottheiten
4.2.2 Hybride oder bimorphe Gottheiten
4.3 Priesterschaft und Götterkult
4.4 Prozessionen zu Ehren der Götter und Göttinnen

5 Pharaonen – Herrscher über Altägypten
5.1 Vermittler zwischen Menschen und Göttern
5.2 Die bedeutendsten Könige
5.2.1 Osiris
5.2.2 Cheops
5.2.3 Pepi II. (Amasis)
5.2.4 Ahmose (Ahmosis I.)
5.2.5 Amenophis I
5.2.6 Amenophis III
5.2.7 Echnaton (Amenophis IV.)
5.2.8 Ramses II. – der Große
5.2.9 Ramses III
5.3 Der König in Gleichsetzung mit Osiris und Rê
5.3.1 Der Pharao als Osiris
5.3.2 Der Pharao als Rê

6 Königinnen – Macht oder Ohnmacht?
6.1 Der göttliche Aspekt der Königinnen
6.2 Die großen Königinnen des Alten Ägyptens
6.2.1 Ahhotep I
6.2.2 Ahmes-Nefertari
6.2.3 Hatschepsut – eine Ausnahmeherrscherin
6.2.4 Teje
6.2.5 Nofretete
6.2.6 Nefertari
6.3 Die Rolle der Gottesgemahlinnen
6.3.1 Gottesgemahlin des Amun
6.3.2 Regentschaft der Gottesgemahlinnen
6.4 Ptolemäische Königinnen in Ägypten

7 Antikes Griechenland – Ein historischer Vergleich
7.1 Erziehung in der Antike
7.1.1 Bildung in Athen
7.1.2 Ausbildung in Sparta
7.1.3 Vergleich der ägyptischen Erziehung mit Sparta und Athen
7.2 Rollenverteilung im historischen Griechenland
7.2.1 Gleichberechtigung in Sparta
7.2.2 Unterdrückung in Athen
7.2.3 Vergleich der Rolle der Frau mit dem Alten Ägypten
7.3 Der Götterglaube im antiken Griechenland
7.3.1 Der Olymp der Götter
7.3.2 Gottesverehrung am Beispiel Spartas
7.3.3 Rolle der Kinder im Götterkult
7.3.4 Verhältnis zu den Gottheiten in Griechenland und Ägypten

8 Schlussgedanken

9 Abbildungsnachweis:

10 Literaturverzeichnis:

1 Einleitung

Wenn wir an Ägypten denken, fallen uns vermutlich zuerst die gewaltigen Pyramiden und die mächtigen Pharaonen dieses schönen Landes am Nil ein. Auch die prächtigen Tempel, die die alten Ägypter ihren vielen Göttern errichtet haben, mögen uns in den Sinn kommen. Was jedoch nur Wenigen bewusst ist, ist die nahezu einzigartige Stellung der Frauen in der ägyptischen Gesellschaft.

Zu Beginn meiner Recherchen für dieses Buch über das Alte Ägypten, sollte mein Schwerpunkt auf den verschiedenen Gottheiten der Ägypter liegen, doch schnell wurde mir bewusst, dass die Stellung der Frauen mein Interesse genauso – wenn nicht gar mehr – wie die Götterwelt auf sich zog. Dies mag wohl an dem unerwarteten Aspekt dieser Tatsache liegen, da man mit dem Begriff das Alte Ägypten eher altmodisch, veraltet und in Verbindung mit Frauen wohl eine Unterdrückung der Frauen assoziiert. Doch die Alten Ägypter waren für die damalige Zeit alles andere als zurückgeblieben. Ein nettes Beispiel hierfür ist, dass die Ägypter Salz zu ihrem Lampenöl hinzufügten und so „sorgten sie vor 3300 Jahren besser für ‚Umweltschutz‘ als das technokratische 20. Jahrhundert.“[1]

1.1 Fragestellung und Aufbau

„Fast alle Sitten und Gebräuche der Ägypter sind der Lebensweise der anderen Menschen entgegengesetzt“, so wundert sich der griechische Historiker Herodot, als er im fünften vorchristlichen Jahrhundert Ägypten besuchte. „Bei ihnen sitzen die Weiber zu Markt und handeln, die Männer aber bleiben zu Hause und weben…“[2]

Dieses Zitat des immer wieder erwähnten Historikers Herodot zeigt sehr deutlich, die Verwirrung, die das Verhältnis von Mann und Frau in Ägypten zur damaligen Zeit zu Tage förderte. Auch heute stößt man, basierend auf dem Wissen über andere Gesellschaften zu dieser Zeit, auf Unverständnis aber auch auf Staunen.

Woher rührt also diese besondere Stellung der Frauen? In meinen Quellen wird Altägypten des Öfteren mit einem modernen Industriestaat verglichen, in dem die Frauen weitgehend berufstätig waren.[3] Denn „eben die beruflichen Möglichkeiten und Chancen der Ägypterin sind es, die sie von ihren Schwestern in der Alten Welt abheben“.[4] Doch wie weit reichte die Unabhängigkeit der Frauen und wie viel Machtpotential steckte wirklich in ihnen? Einige Überlieferungen belegen, dass es eine – wenn auch nur geringe – Anzahl von Frauen bis zum Pharaoninnen-Titel gebracht hat. Wie kam es, dass die Könige, die Herrscher über Ober- und Unterägypten und Vermittler zwischen Menschen und Göttern, ihren Platz einer Frau überließen?

All diese Fragen und noch einiges mehr – wobei auch die Familie, der Aspekt der Erziehung und Bildung, aber auch die Pharaonen und selbstverständlich auch meine ursprüngliche Begeisterung für die Welt der ägyptischen Götter nicht zu kurz kommen wird – sollen in folgender Ausführung genauer bearbeitet werden.

Der Abschluss dieses Buches widmet sich dem Vergleich einiger Faktoren mit dem antiken Griechenland, wobei vor allem bei dem Bild der Frau und der Erziehung der Kinder ein besonderes Augenmerk auf die Differenzierung zwischen Sparta und Athen geworfen wird.

1.2 Quellenlage

Meine Quellen beschränkten sich hauptsächlich auf Fach- und Wissenschaftliche Bücher und Aufsätze, wobei deren Autoren ihr Wissen sowohl aus anderen bedeutenden Büchern sammelten als auch antike Texte, wie zum Beispiel verschiedene Weisheitslehren oder das Totenbuch, und antike Dokumente und erhaltene Briefe, die meist an die Toten gerichtet waren, studierten. Auch Stelen, Grabbeilagen und Grabmalereien (an Wänden, Särgen etc.) von Königen aber auch aus dem einfachen Volk lieferten wertvolle Erkenntnisse. Ebenso wie Pyramidentexte, Skulpturen, Abbildungen und Darstellungen u. a. in Pyramiden und Tempeln, sowie unzählige Papyri und Autobiographien. Zudem halfen Museen, wie das Ägyptische Museum in Kairo, das Metropolitan Museum of Art in New York, das Museum der Universität in Leipzig und der Louvre in Paris einige Behauptungen zu belegen und mehrere Forschungsergebnisse zu vertiefen.

Außerdem wurde das Internet als Quelle verwendet, wobei sich dies hauptsächlich auf Worterklärungen und Bilder beschränkte, sowie auf Ergänzungen zur Charakterisierung einiger Gottheiten. Eine Ausnahme bildet hier die Seite www.selket.de.

2 Einführung in den Themenbereich Ägypten

2.1 Gründung Ägyptens

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Karte vom Land der Pharaonen

Die zunehmende Trockenheit zwang nomadischen Jäger von West und Ost nilwärts zu wandern. Sie wurden dort sesshaft und gründeten Städte. Durch die Regulierung des Wasserhaushaltes des Nils konnten sie sich selbst ausreichend mit Nahrung versorgen und begründeten schließlich einen Staat.[5] „Die Ägypter haben keine überragenden technischen Erfindungen gemacht“, dennoch war es ihnen möglich gewesen „Hochleistungen […] ohne nennenswerte Hilfsmittel“ zu vollbringen.[6] Die schlagkräftigsten Beweise hierfür sind wohl die riesigen Pyramiden und Tempel, die die alten Ägypter uns hinterließen. Die Pyramiden von Gizeh sind so gut wie jedem bekannt, zählen sie doch unter anderem zu den sieben Weltwundern und sind „das einzige erhaltene der sieben Weltwunder der Antike“[7]. Aus diesem Grund wurden sie 1979 zum Weltkulturerbe ernannt.[8]

2.2 Wohnverhältnisse der alten Ägypter

Genauere Informationen über Häuser und Siedlungen sind im Allgemeinen leider kaum bekannt, dennoch lassen sich die Wohnverhältnisse, anhand weniger ausgegrabener Stätten aus dem Mittleren und Neuen Reich, rekonstruieren. Dazu zählen die Stadt Kahun, in der das Personal für den Totenkult des Sesostris II. beherbergt war, die Stadt Tell el-Amarna, eine Neugründung Echnatons und die Arbeitersiedlung Deir el-Medineh, die die Arbeiter bewohnten, welche die Gräber im Tal der Könige bauten.[9] Letztere soll hier kurz beschrieben werden.

Die Siedlungen waren an Straßen ausgerichtet, wobei die Häuser mit der Front zur Straße deuteten.[10] Die Behausungen waren rechteckig und maßen ca. fünf Mal fünfzehn Meter, wodurch sie größer als die ihnen Ähnlichen Bauten in Amarna waren. Der Eingang führte in den Vorraum, worin sich ein erhöhtes Podium befand. Nischen für Opfergaben, Stelen oder Ahnenbüsten waren in diesem Zimmer auch keine Seltenheit. Mittels eines Durchgangs gelangte man in das Hauptzimmer in dem die Decke durch eine hölzerne Säule in der Mitte des Raumes gestützt wurde. An einer der Wände befand sich ein Podest und in die Wand war eine Stele oder eine Scheintür eingelassen. Gelegentlich fand sich neben dem Podest auch eine Falltür, die in den Keller führte. Zudem schien es üblich gewesen zu sein, am Kindstod verstorbene Neugeborene unter dem Fußboden zu begraben. Der hinter Teil des Hauses weist eine Gliederung in drei weitere Zimmer auf. Das Schlafzimmer war dabei direkt aus dem Hauptzimmer zu erreichen. Daran angeschlossen lag ein Nebenraum, durch den man die dahinter gelegene Küche gelangen konnte. Diese beinhaltete eine Mahlvorrichtung, die unter anderem zum Backen von Brot gebraucht wurde, einen Ofen und einen zweiten Keller, der als Vorratskeller gedient haben könnte. Eine Treppe ermöglichte es das Dach zu besteigen.[11]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Grundriss und Querschnitt eines Hauses aus der Arbeitersiedlung in Deir el-Medineh

„Aus der Lehre des Ani aus dem Neuen Reich erfahren wir, dass es das Ideal eines Mannes war, viele Kinder zu haben.“[12] Doch wie war es möglich diese in einem so kompakten Lebensraum unterzubringen? Es muss also so gewesen sein, dass der Nachwuchs frühzeitig das Haus verließ. Das lässt sich wie folgt erklären: „nur ein Sohn [konnte] die Stelle des Vaters übernehmen“[13] dementsprechend mussten sich die anderen Söhne – vermutlich die jüngeren – eine andere Arbeitsstelle suchen, die wohlmöglich weiter von zuhause entfernt war. „Die Töchter haben vielleicht das Haus verlassen, um zu heiraten oder um sich als Dienerinnen in größeren Haushalten außerhalb der Siedlung zu [arbeiten].“[14] So wäre laut Robins zu keiner Zeit die ganze Familie im Haus untergebracht und der Platz reichte völlig aus.[15] „Es trifft zu, dass die alten Ägypter, an unserem Standard gemessen, bescheiden lebten, aber in Normalzeiten waren sie vergnügt am Dasein und hatten satt.“[16]

Auch wenn im Alten Ägypten die Frau für die Haushaltsführung verantwortlich war, bedeutete dies nicht, dass ihre Tätigkeiten auf den häuslichen Bereich beschränkt waren. So konnten zum Beispiel Frauen aus der Oberschicht Tempeldienst leisten. Aber auch im Totenkult der Familienmitglieder spielten Frauen eine Rolle. Trotzdem gab es laut Robins eine klare Trennung zwischen den Aufgaben der Männer und der Frauen, die schon im Alten Reich vollzogen wurde und so stark verankert war, dass sie das gesamte pharaonische Ägypten hindurch gültig war.[17] „Das zeigte sich“, so Robins, „im Aufbau des Staates, der von einer Bürokratie von schreibkundigen männlichen Beamten verwaltet wurde, die die Oberklasse bildeten.“[18] Dennoch gehörte „die Achtung der Frau und die Liebe zu ihr [...] so tiefgehend zum ägyptischen Wesen, dass sie nicht nur in Kunst und Literatur, sondern auch in den ‚Weisheitslehren‘ über Jahrhunderte und Jahrtausende hinweg immer wieder gefordert und gepriesen werden.“[19]

2.3 Weisheitslehrer als Idealbild

Die Verfasser der oft zitierten Weisheitslehren genossen höchstes Ansehen. Dies ist dadurch erkennbar, dass ihre Namen als die beinahe einzigen überlieferten Autorennamen der altägyptischen Literaturwerke gelten.[20]

„Der Weise, der mit seinen Lehren die Ordnung von Gesellschaft und Staat, das rechte Leben des einzelnen und damit den Bestand der Weltordnung sichert, war das Idealbild ägyptischen Menschentums, nicht der Kriegsheld.“[21]

Diese Sichtweise eines Idealbildes, das sei hier schon bemerkt, unterscheidet sich deutlich von dem in Sparta des antiken Griechenlands.[22] „So haben also weise Männer […] das Wesen des Menschen soweit erkannt, dass sie […] ihre eigene Einsicht formulieren konnten.“[23]

2.4 Verhältnis zur Götterwelt

„Auf seiner mentalen Ebene gelang dem Nilvolk“, so Brunner-Traut, „ein Höhenflug, der kaum in der Geschichte der Welt wiederholt wurde.“[24] Dennoch waren auch sie nur Menschen wie alle anderen und blieben auch nicht vor Krankheiten oder Nöten verschont oder stritten sich vor Gericht und hatten Hunger und anders Elend zu ertragen.[25] Allerdings in einem unterschieden sich die alten Ägypter von anderen Kulturen: ihr tiefgründiges Vertrauen in die Götterwelt. „Was immer sie dachten und taten, war eingebettet in heilige Ordnung.“[26] Nichts geschah unbegründet, denn ihr Schicksal wurde bereits im Mutterleib vorherbestimmt.[27] So hatten auch die alten Ägypter ihr Leid zu tragen, das sie sich nicht nur selbst antaten, sondern auch von den Göttern verhängt wurde. Und trotzdem war „die starke Bindung, die sie in allen Nöten am Leben erhielt, [...] ihr Verhältnis zur Gottheit.“[28]

2.5 Herrscher Ägyptens

Der Pharao, König über Ägypten, galt als „das lebende Bild Gottes auf Erden“[29] Er fungierte als eine Art Vermittler zwischen der menschlichen Welt und der der Götter.[30] „Nirgendwo in der antiken Welt“, behauptet Wilkinson, „war die Ideologie des Königtums höher entwickelt als in Ägypten; und vielleicht zu keinem Zeitpunkt der Menschheitsgeschichte war sie stärker mit religiösen Überzeugungen verflochten.“[31] Die Autorität des Pharao in Ägypten entstand im Zusammenhang mit der Göttin Ma’at. Ma’at, die Tochter des Gottes Re, stellte „als allumfassende Ordnung […] die wahre, göttliche Ordnung aller Dinge dar“ und begründete so „die Gerechtigkeit allen Seins und Geschehens“.[32] Die alten Ägypter besaßen die Auffassung, dass der König „in Übereinstimmung mit der Ma’at regierte“[33] und somit das Volk am besten vertrat.

3 Die Familie im Alten Ägypten

Im Land der Pharaonen gilt die Familie als „Basis der ägyptischen Gesellschaft“.[34] Will man die unteren Klassen näher betrachten, so wird dies dadurch behindert, dass diese meist nicht schreibkundig waren. Ebendiese Gruppe bestand hauptsächlich aus Dienern und den Bauern, die nach Robins den Hauptteil der Bevölkerung ausgemacht hätten. So waren diese Klassen „nicht in der Lage Aufzeichnungen zu hinterlassen“[35] was dazu führt, dass man sich auf das verlassen muss, was die Oberschicht über sie berichtet hat.[36] Der Schreiberberuf war also der Oberschicht vorbehalten und auch Frauen durften keine Schreiber werden.[37] Dies hat sie jedoch, nachfolgend noch genauer beschrieben, nicht davon abgehalten lesen und schreiben zu lernen.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Texte, welche die Oberschicht über die unteren Klassen verfasste, oft nicht der Realität entsprachen. Sie dienten vielmehr dazu, andere Berufsgruppen als den Schreiberstand abzuwerten um auf diese Weise Schreiberstudenten, die ihres Schreibunterrichts überdrüssig wurden, zu zeigen, „wie schrecklich das Leben für alle anderen ist, wohingegen ein Schreiber großen Lohn erwarten kann“.[38] Robins stellt daher einige Annahmen auf, wie die Menschen der unteren Schichten gelebt haben könnten. Sie vermutet, dass Lehmziegel-Dörfer am Fluss die meisten Menschen beherbergt hätten. Die Männer wären auf dem Feld oder in niedrigen Berufen tätig gewesen, wo sie ihren Lohn als Töpfer, Gärtner, Bäcker oder Fischer verdient hätten. Ihren Frauen dagegen sei die Zubereitung der Mahlzeiten, das Weben und andere Haushaltsarbeiten zugeteilt gewesen. Außerdem waren sie vermutlich für Erziehung der Kinder verantwortlich. Diener schien es kaum oder gar nicht gegeben zu haben, daher ist es auch verständlich, dass eine große Anzahl von Kindern erwünscht war um bei der Feldarbeit oder im Haushalt zu helfen. Nebenbei garantierte eine große Nachkommenschaft auch, dass einige von ihnen überlebten und später für die Eltern sorgen konnten, sei es im Alter oder im Totenkult. Robins nimmt außerdem an, dass der Sohn die Arbeit des Vaters übernommen hat und dass die meisten Töchter das Haus verließen und heirateten um eine eigene Familie zu gründen.[39]

Da nur wenige Frauen, wegen der hohen Sterblichkeitsrate an Kindbettfieber, das Durchschnittsalter von gerade mal 35 Jahren erreichten, könnte man meinen, dass Frauen in der altägyptischen Literatur in Watte gepackt und wegen ihrer Fähigkeit Kinder zu kriegen angepriesen wurden. Doch das ist nicht immer der Fall gewesen. Ptahhotep, der Verfasser von diversen Weisheitslehren, beschreibt sie als „frivol und launenhaft, unfähig ein Geheimnis zu bewahren, verlogen und untreu“[40]. Doch auch die Männer bleiben nicht unverschont. Es ist eine Tatsache, dass „zahlreiche Männer ihre bescheidene Herkunft [verleugneten], sobald sie die Sprossen des Erfolges erklommen haben und verstoßen die Frau ihrer jungen Jahre“[41].

Allerdings sollte dieses schlechte Bild, dass Ptahhotep von Frauen hatte, nicht als Regel angesehen werden. Tatsächlich war die Stellung, die die Frauen in Ägypten zu dieser Zeit innehatten, einzigartig!

3.1 Stellung der Frau im Alten Ägypten

Dass die außergewöhnliche Stellung der Frau zur damaligen Zeit viel Verwirrung stiftete, wurde bereits erwähnt. In diesem Abschnitt sollen nun kurz die allgemeinen Faktoren erwähnt werden, die die Stellung der Frau in Ägypten zu einer besonderen machten. In den nachfolgenden Abschnitten und Kapiteln wird immer wieder das Wort auf die Rolle der Frau fallen, was dieses Kapitel noch ausführlicher gestalten wird. Dies ist notwendig, da dieser Aspekt mit mehreren Kontexten verflochten ist und somit kaum in einem Kapitel isoliert dargestellt werden kann. Leider ist jedoch über die Frauen weitaus weniger überliefert als über die Männer dieser Zeit, was nicht allein daran lag, dass der größte Teil der archäologisch erforschten Grabkapellen und Grabkammern im Besitz von Männern war und sich demnach die Grabszenen hauptsächlich mit dem Grabherren befassten.[42] Nur wenige Frauen waren im Besitz einer eigenen Grabkapelle und so können wir „die idealisierte Männerwelt der Grabkapellen [nicht] mit der Realität gleichsetzten. Wenn auch Frauen in der letzteren eine Rolle spielten, so war diese für die erstere vielleicht ohne Bedeutung.“[43] Zudem hätte es gegen die kanonischen Regeln verstoßen, wenn ein Grabherr seiner Frau die Hauptrolle in seinen Grabszenen überlassen hätte.[44] Dennoch wird hier versucht werden, ein klares Bild dieser Ausnahmesituation zu skizzieren.

3.1.1 Rechte und Pflichten der Frauen im Alten Ägypten

„In juristischer Hinsicht [war] die ägyptische Frau dem Mann gleichgestellt und [genoss] bestimmte Grundrechte.“[45] Sie hatten schon zu Beginn des Alten Reiches ein „Recht auf Eigentum“[46] und konnten darüber ganz frei verfügen.[47] Zwick betont zudem, dass das freie Verfügungsrecht über ihren Besitz sowohl für ledige als auch für verheiratete Frauen gegolten habe.[48] Das bedeutet, dass sie ihr Eigentum nach der Heirat nicht an die Verfügungsgewalt des Mannes verloren, wie es zum Beispiel in Europa noch lange Zeit gehandhabt wurde.[49] Robins belegt mit juristischen Dokumenten, dass sowohl die Ehefrau von ihrem Mann, als auch die Tochter von ihrem Vater erben konnte.[50]

„Sie konnte erben und vererben, [zusätzliches] Eigentum erwerben […] und weltliche und religiöse Ämter verwalten. Sie vertrat ihre Kinder vor Gericht und bei Abwesenheit ihres Mannes übernahm sie dessen dienstliche Aufgaben.“[51]

Die ägyptischen Frauen waren demnach durchaus autonom und voll rechtsfähig, und konnten so auch vor Gericht als Zeugin fungieren oder gar selbst einen Prozess führen.[52] War sie jedoch „nach einem Jahr gemeinsamen Lebens noch nicht schwanger […], [so wurde sie] vermeidlich zum Gespött ihrer Familie und Nachbarschaft.“[53] Daraus lässt sich schließen, dass ihr Ansehen demzufolge abhängig von ihrer Fähigkeit Kinder zu kriegen war. Dies galt jedoch auch im gleichen Maße für den Mann. Er wurde „nach der Anzahl seiner Kinder, oder genauer gesagt seiner Söhne beurteilt“[54]. Trassard nimmt dabei an, ein steriler Mann hätte sich eher selbst umgebracht als dem Fluch ausgesetzt zu sein keine Kinder kriegen zu können.[55]

In Ägypten war das oberste Ziel einer Ehe, Kinder zu kriegen. Die Familie musste also früh gegründet werden, und sollte von Anfang an von der Mutterschaft begleitet werden, da sonst „ohne Kind […] die Familie dieser Bezeichnung nicht würdig [war]".[56] Doch auch wenn die Bedeutung der Kinder für die Familie später nochmals angesprochen wird, sei dies vorweg bemerkt: trotz des außergewöhnlichen Status‘, den eine Frau im Alten Ägypten innehatte, und „egal ob Königin oder Bäuerin, die ägyptische Frau [war] vor allem Mutter“[57]. Dessen ungeachtet war, ebenso wie die ägyptische Gesellschaft hierarchisch gegliedert war, auch die Situation der Frau, je nach Gesellschaftsgruppe der sie angehörte, unterschiedlich ausgeprägt.[58] So besaßen die Frauen der Oberschicht gesetzlich garantierte Rechte, Eigentum und konnten Geschäfte abwickeln, wohingegen andere Frauen in Unsicherheit leben mussten. Vor allem Witwen waren davon betroffen und schienen von der Gesellschaft benachteiligt worden zu sein.[59] Diese Frauen, „die von ihrem Ehemann zu dessen Lebzeiten abhängig gewesen waren und nach seinem Tod über wenig oder keinerlei Mittel für ihren Unterhalt verfügten […] waren habsüchtigen Männern hilflos ausgeliefert“[60]. Es schien, wie zum Teil auch heute noch, im damaligen Ägypten ein Problem gewesen zu sein, wenn Frauen alleine unterwegs waren. Denn Ramses III. brüstete sich damit, es Frauen ermöglicht zu haben hinzugehen wohin sie wollten, ohne angegriffen zu werden.[61]

3.1.2 Titel der Frauen in der altägyptischen Gesellschaft

Die ägyptische Gesellschaft war extrem hierarchisch aufgebaut, selbst ihre Oberschicht wurde mehrmals untergliedert. „An der Spitze standen wohl die hohen Beamten und ihre Familien [. Dazu gehörten] der Wesir[62], der Schatzmeister und der erste Amun-Priester [also] Beamte, die der Zentralregierung angehörten.“[63] Nach ihnen kamen Beamte, die den Stab der jeweiligen Abteilungen bildeten, gefolgt von Beamten und Schreibern von kleineren Orten und Einrichtungen. William Ward unterscheidet bei Robins drei Gruppen titeltragender Frauen, „und zwar aufgrund des Ranges ihrer Ehemänner“[64]. Die erste Gruppe bildeten Frauen von hohen Beamten, die häufig als ‚Priesterin der Hathor‘ (hemet netjer ent Huthor) und ‚einzige Hofdame‘ (chekeret nesu watet) bezeichnet wurden. In der zweiten Gruppe, den Frauen der niedrigeren Beamten, waren Titel wie ‚Bürgerin‘ (anchet en nut), ‚Hofdame‘ (chekeret nesu) und ‚Web-Priesterin‘, die weibliche Entsprechung des web -Priesters[65]. „Die dritte Gruppe bildeten Frauen aus geringeren Berufsständen, Hausangestellte und Dienerinnen.“[66] Sie wurden als ‚Dienerinnen des Herrschers‘ bezeichnet. All diese Titel wurden für das Mittlere Reich bezeichnend.[67]

„Im Alten Reich trugen Frauen von hohem Rang Titel, die sich auf den König bezogen.“[68] Dazu zählten ‚Die, die dem König bekannt ist‘, ‚Adelige des Königs‘ oder auch ‚Hofdame‘ bzw. ‚einzige Hofdame‘.[69] Zudem gab es im Alten Reich Titel für Frauen in Verwaltungspositionen. Da die wohlhabenderen Frauen ihre häusliche Arbeit oft Dienern überließen, hatten sie vermutlich genug freie Zeit um einer derartigen Beschäftigung nachgehen zu können.[70] „Frauen überwachten als Verwalterinnen Lagerhäuser sowie die Versorgung mit Nahrungsmitteln und Stoffen […].“[71] So ist auch eine Prinzessin bekannt, die neben einer Verwalterin auch eine ‚Schatzmeisterin‘, eine ‚Aufseherin des Schmucks‘ und eine ‚Aufseherin der Stoffe‘ beschäftigte.[72] Dennoch tauchten die unter Frauen gebräuchlichen Verwaltungstitel im Vergleich zu den männlichen deutlich seltener auf.[73]

Dessen ungeachtet gab es auch im Mittleren Reich noch ein paar wenige Frauen mit Verwaltungstiteln. Dazu gehörten nach Robins Titel wie ‚Schreiberin‘, ‚Zimmerwärterin‘, ‚Hausdienerin‘, ‚Küchenaufseherin‘, ‚Majordomus[74] und ‚Sieglerin‘.[75]

Auch im Neuen Reich fand der Titel der ‚Hofdame‘ wieder Anwendung. Allerdings bezeichnete er hier Ehefrauen und Töchtern höherer Beamter. Ein besonders wichtiger Titel war auch ‚Amme des Königs‘ (menat nesu), der die Trägerin in eine Beziehung mit dem zukünftigen König setzte.[76] „Diese enge Verbindung mit der königlichen Familie […] konnte der ganzen Familie die Gunst des Königs einbringen und den Männern der Familie den Aufstieg in die Bürokratie sichern, da sie als Kinder der königlichen Amme Milchbrüder des Königs gewesen waren […].“[77] Ammen waren oft Dienerinnen der Familie, d. h. Frauen die in deren Dienst standen.

3.1.3 Verpflichtungen der Dienerinnen

Wie bereits erwähnt gab es im Alten und Mittleren Reich Frauen, die eine Verwaltungsposition innehatten. Allerdings gibt es „keinen klaren Hinweis darauf, dass Frauen jemals männlichen Arbeitern übergeordnet waren.“[78] Sie standen „im Dienst königlicher Frauen oder privater Haushalte“[79] und ihr Status war demnach abhängig von dem Rang ihres Arbeitgebers.[80] Es gibt eine Reihe von Titeln, die weibliche Hausangestellte und Dienerinnen bezeichneten.[81]

Obwohl das Siegeln als eine der am weitesten verbreiteten Pflichten der Männer in der Bürokratie galt, war der Titel ‚Sieglerin‘ ebenfalls vertreten. „[…] Da es keine Schlösser und Schlüssel gab und daher Siegel zum Schutz des Besitzes verwendet wurden […] trug [der Siegler] das autorisierte Siegel, mit dem er Gefäße und Lagerräume von Unbefugten verschloss.“[82] Ein anderer häufiger Titel ist ‚Amme‘ oder auch ‚Kindermädchen‘. Diese Frauen wurden sogar oft in die Familien aufgenommen und sind auf deren Denkmälern zu sehen. Äußerst selten sind die Titel ‚Brauerin‘ und ‚Müllerin‘ anzutreffen. Diese Aufgaben wurden meist von Männern verrichtet. Der Prozess des Brotbackens und vor allem das Kornmahlen schienen aber eine traditionelle Frauenarbeit gewesen zu sein.[83] „[…] In Deir el-Medineh wurden [sogar] Sklavinnen zu diesem Zweck von der Regierung zur Verfügung gestellt.“[84] Die weiblichen Entsprechungen zu ‚Bäcker‘, ‚Fleischer‘, ‚Koch‘ oder ‚Konditor‘ sind allerdings nicht bekannt.[85]

3.1.4 Aufgaben der Hausherrin

Historische Materialien belegen, dass „Frauen eher im Haus und Männer eher im Freien arbeiteten.“[86] Die Tätigkeiten einer Hausherrin aus der Oberschicht konnten von Backen, Brauen und Kochen über Weben, Getreidespeicherung und Tierhaltung möglicherweise bis zu Handwerksproduktionen gereicht haben.[87] Tatsächlich war es wohl meist so, dass diese Arbeiten von Dienern verrichtet wurden und die vermögende Hausherrin lediglich die Organisation und Überwachung leisten musste.[88] Eine Anstellung von Ammen und Kindermädchen befreite sie zusätzlich von der Last der Kindererziehung, wodurch die Frauen viel freie Zeit zu Verfügung hatten. Robins vermutet, dass dies der Grund dafür gewesen sein könnte, dass ein großer Teil der Frauen aus wohlhabenden Familien im Dienste der Göttin Hathor als Hathor-Priesterinnen tätig und im Neuen Reich unter anderem für die musikalische Begleitung im Tempelkult zuständig waren.[89] Dieser Gesichtspunkt wird im weitern Verlauf dieser Arbeit näher beleuchtet werden.

In den niedrigeren Schichten war die Anzahl der Dienerschaft deutlich geringer, was dazu führte, dass die Hausherrin an der Herstellung des Essens direkt beteiligt war.[90] Mahlen und Backen galten als Aufgaben, die gewöhnlich von Frauen in kleineren Haushalten ausgeübt wurden. Die Belege dafür stammen aus der Arbeitersiedlung Deir el-Medineh.[91]

Robins zeigt zudem auf, dass Frauen ihre im Haushalt produzierten Güter verkaufen konnten.[92] Dies geschah überwiegend im Tauschhandel, was folgender Beleg beweist: „Als die Frau eines der Grabräuber der 20. Dynastie gefragt wurde, woher sie das nötige Kleingeld hatte, um Diener zu kaufen, erklärte sie: ‚Ich kaufte sie im Tausch gegen Erzeugnisse meines Gartens.‘“[93] Die Haushalte im Alten Ägypten „dürfen nicht als von der Außenwelt abgeschlossene Selbstversorger“[94] verstanden werden, sondern es galt für die Ehefrau sogar als Pflicht, den Haushalt durch Warentausch mit allen notwendigen Dingen zu versorgen.[95] „[…] Sie [waren] selbstständig und auf eigene Rechnung an Geschäftsabwicklungen beteiligt [...].“[96] Dennoch galt es laut Robins als selbstverständlich, dass die Frauen in der Arbeitersiedlung Deir el-Medineh von ihren Ehemännern abhängig gewesen waren.[97]

3.1.5 Frauen im Tempelkult

Wie bereits angesprochen existierte der Titel ‚Hathor-Priesterin‘. Daher gilt es als altbelegt, dass Frauen der Oberschicht beim Tempelritual tätig waren. Diese Rolle der Frau ist seit dem Alten Reich weit verbreitet und der Titel war bis ins Mittlere Reich gebräuchlich. „Im Alten Reich waren eine große Anzahl von Frauen aus der Oberschicht Hathor-Priesterinnen (hemet netjer).“[98] Ihre Ehemänner fungierten als höchste Beamte. Die männliche Entsprechung des Titels ist selten, sie hatten eher das Amt des ‚Aufsehers der Priester‘ inne. Frauen standen stets im Kult einer Göttin, die Dienerschaft unter einem Gott ist nur selten belegt.[99] Auch ‚webet -Priesterinnen‘ (männlich: web -Priester; von web ‚rein sein‘) sind nach-gewiesen. Diese Frauen standen im ‚web -Dienst der Hathor‘ und erhielten dieselbe Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen. Allerdings konnten Frauen „nicht in Verwaltungspositionen aufsteigen“ und standen somit immer „unter der Autorität eines Mannes“.[100]

„Vom Hathorkult abgesehen [gab] es nur eine Handvoll weiblicher Priestertitel, so dass in anderen Kulten die überwältigende Mehrheit der Tempelpriesterschaft männlich war.“[101] Da Frauen offiziell nie Lesen und Schreiben lernten, gab es auch keine weiblichen Vorlesepriester und zu Beginn der 18. Dynastie schienen auch andere Priestertitel nicht mehr an Frauen vergeben worden zu sein.[102] „Im Neuen Reich war das Priesteramt eine Vollzeitbeschäftigung, ein Zweig der Staatsbürokratie, in der Männer Karriere machten, was bedeutete, dass Frauen davon ausgeschlossen waren.“[103] Sie spielten nun noch als ‚Musikerinnen‘ (schemajet) eine Rolle im Tempelkult. Viele der Frauen und Töchter der höchsten Beamten, aber auch jene der Arbeiter trugen diesen Titel. Robins vermutet, dass es neben ‚Hausherrin‘ der am häufigsten anzutreffende Titel gewesen war. Musikerinnen standen sowohl im Dienst von Göttinnen als auch von Göttern. So gab es beispielsweise ‚Musikerinnen des Amun‘, ein Gott der sein Kultzentrum in Theben hatte, oder ‚Musikerinnen der Mut‘, seiner Gattin.[104] Da es keine Priesterinnentitel mehr gab, waren die Ehefrauen der Priester meist Musikerinnen einer lokalen Gottheit in demselben Kult, in dem ihre Männer tätig waren. In diesem Fall trug die Frau nicht nur den Titel ‚Musikerin des Amun‘ sondern er wurde erweitert auf ‚Musikerin des Amun im Totentempel des Ramses‘ II.‘, was darauf hindeutet, dass ihr Mann ebenfalls im Totentempel des Ramses‘ II. diente.[105] Die Musikerinnen hatten die Aufgabe den Gott oder die Göttin meist mit einem Sistrum gnädig zu stimmen und zu besänftigen.[106] „Ein Sistrum war eine Rassel, die der Hathor geweiht war […]“[107].

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb 3. : Männliche und weibliche Musiker und Tänzer beim Tempelkult

In der Roten Kapelle der Hatschepsut, auf die noch genauer eingegangen werden wird, sind auf einigen Tempelszenen aus der 18. Dynastie Frauen abgebildet „die ihre Sistra während des Tempelrituals schütteln“[108]. Auch männliche Musiker wurden in Tempelszenen abgebildet. Sie trugen neben Sistra noch ein menit, ein Halsband, das ebenfalls Hathor geweiht war.[109] Die Musikerinnen wurden zu einer ‚Musiktruppe‘ (chenu) zusammengefasst, die der ‚Großen der Musiktruppe‘ unterstand.[110] Trägerinnen dieses Titels waren Ehefrauen der höchsten Beamten und ihr Rang war umso höher, je bedeutender der Kult der entsprechenden Gottheit war.[111]

Welchen Platz all diese Frauen in der Hierarchie des Tempelpersonals einnahmen ist jedoch laut Robins unklar. Belegt sei nur, „dass im Neuen Reich zwischen den Funktionen von Männern und Frauen im Tempelkult unterschieden wurde.“[112] Unter der Aufsicht des obersten Priesters gab es Männer mit den Titeln hem netjer (Hathor-Priester), web -Priester und Vorlesepriester, wohingegen Frauen nur als Musikerinnen im Tempelritual auftauchten und der ‚Großen der Musiktruppe‘ unterstanden.[113] Männliche Sänger und Musikanten gab es zwar auch, allerdings blieben ihre Namen anonym „und ihr Rang war deutlich niedriger als der der Sängerinnen aus Familien der Oberschicht.“[114]

Mit diesem Teilbereich der weiblichen Rolle in Ägypten soll dieses Kapitel vorerst abgeschlossen werden.

3.2 Über die Gattenwahl zur Ehe bis das der Tod sie scheidet

Die Ehe im Alten Ägypten wurde nicht auf die Weise geschlossen, wie dies heutzutage der Fall ist. Mehrere Autoren, darunter Robins, Schulze und Zwick weisen darauf hin, dass es keinerlei Hinweise auf juristische oder religiöse Zeremonien gäbe.[115] Es wird vermutet, dass der Beischlaf oder der Einzug (meist der Frau) in den Haushalt des Partners für die Eheschließung ausschlaggebend waren.[116] Weiter merkt Zwick an, dass es keine Belege für „ein Verbot vorehelicher sexueller Beziehungen“[117] gäbe, was auch durch Schulze bestätigt wird. Dieser stellt fest, dass „entgegen den Vorschriften im alten Orient, in Hellas und Rom und noch im Christentum, von Jungfräulichkeit als Wert an sich [in Ägypten] nie die Rede [gewesen sei]“[118]. Für den Ägypter war die Ehe kein Rechtsverhältnis, „sondern eine ethisch-soziale Bindung, eine verwirklichte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.“[119]

3.2.1 Wahl des Ehepartners

Da es keinen allgemeinen Vertrag gibt, der die Ehe als solche bezeichnet, wurde eine Art Vereinbarung getroffen, die meist von den Familien der beiden Verlobten abgefasst wurde.[120] Dennoch war die Eheschließung auf freiwilliger Basis. Die Mädchen hatten Freiheit in der Wahl ihres Partners und wurden nicht, wie in anderen Kulturen (z.B. Griechenland) gegen ihren Willen oder kontrovers zu ihrer Gefühlslage oder gar ohne den Ehepartner zu kennen von ihren Eltern verheiratet.[121] Mädchen konnten ab ihrem 12. Lebensjahr heiraten, die Jungen mit etwa 20 Jahren.[122] Dies verweist auf einen vergleichsweise geringen Altersunterschied. „[Eine] Ehe [war jedoch] nur möglich, wenn die materielle Situation es [zuließ]“[123], was auch folgendes Zitat, aus der Weisheitslehre des Ptahhotep, bereits mit den ersten Worten belegt:

„Wenn du wohlhabend bist, einen Hausstand gegründet hast und deine Frau recht liebst, dann fülle ihren Leib und kleide ihren Rücken – Salböl ist das Heilmittel für ihre Glieder. Erfreue ihr Herz, solange du lebst, (denn) ein fruchtbarer Acker ist sie für ihren Herrn. Streite nicht mit ihr vor Gericht und halte sie fern davon, Macht zu haben. Ihr Auge ist ihr Sturmwind, wenn sie blickt, so ist sie beständig in deinem Hausstand.“[124]

Der Weisheitslehrer Ptahhotep legt auf diese Weise des Öfteren, dem Mann nahe seine Frau zu lieben und sich gut um sie zu kümmern. So auch in diesem Zitat:

„Wenn es Dir gut geht, gründe ein Haus und liebe deine Frau,

fülle ihren Bauch und kleide ihren Rücken,

Salben sind ein Heilmittel für ihren Körper,

erfreue ihr Herz, solange Du lebst.“[125]

Trotz der negativen Eigenschaften, die Ptahhotep den Frauen zuschrieb, zeigen doch diese Zitate aus den Weisheitslehren deutlich, welche Achtung den Frauen entgegengebracht wurde. So sind auch Speise, Kleidung und Salböl in diesem Vers, eine Anspielung auf das Ritual, das zur täglichen Versorgung der Götterbilder im Tempel diente, also eine Forderung nach Achtung und Verehrung der Ehefrau.[126]

Ungefähr 1000 Jahre später fordert die Lehre des Anii den Mann auf, „den Wert seiner Frau zu erkennen und ihr dementsprechend freie Hand zu lassen“[127]:

„Nimm dir eine Frau, solange du jung bist…

Plage nicht die Frau in ihrem Hause, wenn du weißt, dass sie tüchtig ist.

Sage nicht: ‚wo ist das? Hole es uns!‘,

wenn sie es an die richtige Stelle tat…

Du kennst ihren Wert, die Freude,

wenn deine Hand bei ihr ist…

Jeder verheiratete Mann soll Ungeduld beherrschen.

Überwache Frauen nicht!“[128]

Der Ehemann wurde also durch die Weisen dazu angewiesen seiner Frau Respekt entgegenzubringen, und da diese in Ägypten das Idealbild widerspiegelten, hüteten sich die Ägypter davor ihre Weisheitslehren anzuzweifeln.

Doch zurück zur Heirat. Nicht selten übernahem die Eltern dabei eine Art Vermittlerrolle.[129] Da das Mädchen bei der Eheschließung noch ziemlich jung war, musste der Vater des jungen Mädchens dieser Verbindung zustimmen.[130] Sie wurde meist unter Bekannten arrangiert, daher waren Ehen zwischen Cousins und Cousinen keine Seltenheit. Doch entgegen aller Vermutungen waren Geschwisterehen eher unüblich,[131] dazu mehr im folgenden Kapitel.

Neben dem Vater kam auch der Mutter bei der Wahl des Ehepartners ihrer Kinder eine bedeutende Rolle zu. Die Mutter hatte die Aufgabe, bei der Ehevermittlung auf die Zuneigung der zu Verlobenden zu achten.[132] Die Ehe wurde in Ägypten also nicht erzwungen, sondern basierte auf Sympathie und freier Entscheidungskraft der Ehepartner.

3.2.2 Geschwisterehe

Die Gerüchte der Geschwisterehe entstanden aufgrund der Titulatur, die sich die Liebenden gaben. Senet/Schwester war neben hemet/Ehefrau eine häufige Bezeichnung.[133] „In zahlreichen Texten, auf Inschriften oder in Liebesgedichten, nennen die Verliebten sich ‚Schwester‘ und ‚Bruder‘.“[134] Allerdings entsprach dies nicht dem tatsächlichen Verhältnis, sondern bezog sich vielmehr auf die Welt der Götter, und war damit kein Zeugnis einer inzestuösen Beziehung zwischen Bruder und Schwester.[135] Allerdings waren Geschwisterehen in königlichen Familien durchaus üblich. Diese diente meist dazu die dynastische Erbfolge der Familie aufrecht zu erhalten und Probleme und Streitigkeiten zu vermeiden.[136]

Bei dieser Art von Ehe galt jedoch als Voraussetzung, dass die Geschwister nicht die gleiche Mutter hatten. Denn, laut der Überlieferung einer Zeugungstheorie, die ab 2400 v. Chr. ihre Gültigkeit fand, „entwickelt sich das Kind zwar aus dem Samen des Mannes, das Herz hingegen, der Sitz von Gefühl, Charakter und Verstand, stammt von der Mutter“[137]. Diese Faktoren bestimmen die Einzigartigkeit des Menschen und waren schon damals erstrebt, einzigartig zu bleiben. Jedoch kam zur Zeit des Ptolemäus II zunehmend die Sitte auf – wegen der enormen Bevölkerungszunahme – durch die Geschwisterehe die eigenen Güter zusammenzuhalten.[138]

Mit dieser Art der Ehe eng verknüpft war die Polygamie.

3.2.3 Polygamie – Vielehen – Mehrehen

Auch diese Variation des Zusammenlebens wurde vermutlich ausschließlich in Wohlhabenderen Familien oder Königshäusern praktiziert. Dies ist leicht verständlich, da sich nur Männer aus diesen Teilen der Bevölkerung, den Unterhalt für mehrere Frauen und damit eine noch größere Anzahl von Kindern leisten konnten. Königshäuser praktizierten diese Art der Ehe oft aus dynastischen und diplomatischen Gründen.[139] Robins vermutet, dass Polygamie zur damaligen Zeit durchaus ein Statussymbol hätte sein können.[140] „Dabei standen der Hauptgemahlin und deren Kindern höhere Rechte zu.“[141] Jedoch war es durchaus möglich, dass die Hauptgemahlin keine Kinder hatte, sei es wegen der hohen Kindersterblichkeit oder Unfruchtbarkeit. In diesem Fall war es der Hauptgemahlin möglich, „Kinder der Nebengemahlin [zu] adoptieren“[142], wobei jedoch der eigene Mann der leibliche Vater des Kindes sein musste.[143] „Im Fall der Kinderlosigkeit der Ehefrau“, so Schulze, „scheint es hin und wieder vorgekommen zu sein, dass eine zusätzliche Heirat des Mannes von der Ehefrau ausdrücklich gutgeheißen wurde […]“[144].

Von Seiten der Frauen gab es jedoch „keinerlei Belege dafür, dass eine Frau mehrere Ehemänner nebeneinander haben konnte“[145]. Allerdings war es auch für Frauen durchaus möglich, nach einer Scheidung oder dem Tod des Gatten, erneut eine eheliche Verbindung mit einem anderen Mann einzugehen.[146] So erwähnt Robins, dass in der 20. Dynastie eine Frau mit dem Namen Naunacht in Deir el-Medineh – nach dem Tod ihres ersten Gatten Kenherchepeschef – erneut geheiratet und aus dieser Ehe acht Kinder hervorgebracht hätte.[147]

3.2.4 Weitere Variationen der Ehe in Altägypten

Neben diesen Formen der Ehe sind bezüglich der Vollständigkeit, laut Zwick, die Möglichkeiten der patrilokalen und matrilokalen Eheform, sowie die Zeitehe zu erwähnen. Diese Differenzierungen sind jedoch ausschließlich bei Zwick erwähnt. Bei der Zeitehe handelt es sich allerdings keinesfalls um eine Ehe auf Probe, denn sie ist für die Zeit, für die sie geschlossen wurde, voll gültig. Noch im 19. Jahrhundert wurden in Ägypten, bei längerer Abwesenheit vom Heimatort solche Zeitehen am Aufenthaltsort geschlossen. Eine weitere Sonderform der Ehe ist die patrikolare Eheform, bei der die Frau im Haus des Vaters wohnte, wohingegen bei der matrilokalen Form der Mann in das Haus der Frau zog oder sie lediglich von Zeit zu Zeit besuchte.[148]

Bei all diesen Varianten des ehelichen Zusammenlebens wird indes eines deutlich: die Rechtslage der Frau im Alten Ägypten weicht von der in andern Kulturen zu dieser Zeit deutlich ab. So stellt Zwick klar, dass der Ehemann bei der Hochzeit zwar das Schutz- und Sorgerecht für die Frau von deren Vater übernommen hätte, aber dadurch nicht zu ihrem Vormund geworden wäre.[149]

„Die Frau unterstand rechtlich nicht ihrem Mann. Sie verwaltete ihren Besitz selbst, handelte stets als juristisch unabhängige Person und konnte in eigenem Namen jeden gesetzlichen Akt vollziehen.“[150]

Dies zeigte sich auch dadurch, dass die gesellschaftliche Position einer Frau durch ein Ehebündnis nicht verändert wurde.[151] Sie allein war verantwortlich für ihr Ansehen in der Gesellschaft und konnte sich ihren Besitz, für sich und ihre Nachkommen, durch bereits damals existierende Eheverträge, sichern.

3.2.5 Eheverträge, Ehebruch und Scheidung

Demnach sind Eheverträge, wie auch Zwick vermutet, entstanden, um das Erbrecht zu sichern.[152] „Auf einem Papyrus oder einer Tonscherbe [wurde] der Beitrag eines jeden Ehepartners, insbesondere die Mitgift der Frau, schriftlich fixiert.“[153] Diese Eheverträge griffen, wie heute auch, im Scheidungs- und Todesfall, und legten fest, was jedem Ehepartner zustand. Frei verfügen konnten sie jedoch nur über die von ihm selbst eingebrachten Güter, wodurch die Nachkommen durch eine völlige Verschwendung des Nachlasses durch den überlebenden Partner bewahrt wurden.[154] Ein Ehevertrag konnte folgendermaßen gestaltet sein:

„Regierungsjahr 15, 2. Monat der Überschwemmungszeit des (Pharaos) Nektanebos. Es hat gesagt der Offizier im ‚Krokodil‘-Regiment von Edfu namens Osir-An, Sohn des Nes-Chons, ihre Mutter ist Ta-Amun:

‚Gemacht habe ich dich zur Ehefrau.

Gegeben habe ich dir Silberkite 5 (etwa 45,5 Gramm Silber), macht Statere 2 ½, macht Silberkite wiederum 5 als deine Frauengabe. Entlasse ich dich als Ehefrau und hasse ich dich und mache mir eine andere Frau zur Ehefrau als dich, so werde ich dir geben Silberkite 5… außer diesen Silberkite 5, welche oben geschrieben sind, die ich gegeben habe dir als deine Frauengabe, um voll zu machen Silberlinge 1 (20 griechische Drachmen)… Und ich gebe dir das eine Drittel von allem und jedem, was ich erwerben werde uns. Indem die Kinder, welche du mir gebären wirst, die Herren sind von allem und jedem, was mir gehört und dem, was ich erwerben werde.

Siehe das Verzeichnis der Sachen, die du gebracht hast in mein Haus mit dir:…‘ Es folgt eine längere Liste, von der Perücke über Kleider, Spiegel und Schmuck, jedes Stück sorgfältig mit seinem Wert in Silbergewicht, so dass es weiter heißt: ‚Wertsumme deiner … Sachen, die du gebracht hast in mein Haus mit dir, in Silberwert: Silberlinge 1 Kite 4, macht Statere 7 (ca. 127,4 Gramm).‘ Dann folgt die für die Frau sehr wichtige Klausel: ‚Bist du drinnen, so sind sie (die Frauensachen) drinnen mit dir. Wenn du es bist, die geht, indem du mich als Ehemann entlässt, so wirst du geben mir Silberkite 2 ½ … aus diesen Silberkite 5, welche oben geschrieben sind, die ich dir gegeben habe als deine Frauengabe.‘ “

Ehevertrag, datiert auf Dezember/Januar 364/363 v. Chr.[155]

Zumal aber auch die Frau berechtigt war zu vererben, war es gleichermaßen der zukünftigen Ehefrau gestattet, einen solchen Vertag abzufassen:

„Regierungsjahr 1 Monat 3 der Überschwemmungsjahreszeit des Pharaos Chabbasch (Januar/Februar 337 v. Chr.). Es hat gesagt die Frau Setat-Iret-Bin, Tochter des Pa-Ti-Hor-Pa-Cheret, ihre Mutter ist Ta-Scheri-Min, zum Schreinöffner des Amun von Luxor im Westen von Theben (Priester, der den Schrein mit dem Götterbild des Amun von Luxor bei den häufigen Prozessionen durch die Totenstadt von West-Theben trug) Djed-Hor… ‚Gemacht hast du mich zur Ehefrau.‘ Und dann folgt ihre Frauengabe und was sie daraus dem Mann geben wird, wenn sie ihn entlässt. Es fehlt die Klausel über die mitgebrachten Frauensachen.“

Ehevertrag, ausgestellt von einer Frau;[156]

Hier außerdem ein Vertrag, der zudem aufzeigt, dass selbst zur damaligen Zeit ein Standesunterschied kein Ehehindernis darstellte:[157]

„Regierungsjahr 8 erster Monat der Überschwemmungsjahreszeit des Pharaos Ptolemaios (V.) und der Arsinoe, der vaterliebenden Götter (12 Okt. 198 v. Chr.)… Es hat gesagt der Mann (Soldat) aus (der Festung) Afnatj, Pa-Ti-User… zur Frau Ta-Scheri-Nis, ihre Mutter ist Ta-Merih:

‚Gemacht habe ich dich zur Ehefrau. Gegeben habe ich dir Silberlinge 3, macht Statere 15… (ca. 273 Gramm Silber) als deine Frauengabe.‘ Der Soldat muss also sehr sparsam mit seinem Sold gewesen sein oder reiche Eltern gehabt haben, um eine für damalige Zeit recht große Frauengabe aufbringen zu können. Im Scheidungsfall verpflichtet er sich zur Zahlung von vierzig Stateren.

Darauf folgt eine schier endlose Liste von ‚Frauensachen, die du gebracht hast in mein Haus mit dir‘ mit Gold- und Silberschmuck, Mänteln und Kleidern, Krügen und Kupferkesseln sowie allein an barem Silber- und Kupfergeld 439 Statere (auch die zur Ptolemäerzeit umlaufenden griechischen Münzen wurden also in die altvertrauten Silbergewichtseinheiten umgerechnet). Fast ebenso hoch ist der Wert der anderen Frauensachen, folglich war Frau Ta-Scheri-Nis recht reich.“

Ehevertrag zur Heirat einer wohlhabenden Frau mit einem einfachen Soldaten;[158]

Bei der hier mehrmals erwähnten Frauengabe könnte es sich um eine Art seitenverkehrte Mitgift gehandelt haben, die der Ehemann der Familie, oder speziell dem Vater, der Zukünftigen zukommen ließ, um seinen Heiratswillen zu bekräftigen. Für diese Vermutungen ließen sich jedoch keine konkreten Hinweise in der Literatur finden.

Die Eheverträge mussten nicht zu Beginn einer Ehe geschlossen werden, sondern konnten im Laufe des Ehelebens verfasst werden. Dies wird dadurch belegt, dass in einigen überlieferten Eheverträgen die Partner bereits Kinder gezeugt hatten und diese im Vertrag erbrechtlich erwähnt wurden, was normalerweise zu Beginn eines Ehebündnisses nicht der Fall war.[159]

Kam es zu einer Scheidung, so konnte diese wie es Zwick beschreibt, grundsätzlich von beiden Parteien verlangt werden.[160] Diese Tatsache wird von Robins durch Zeugnisse aus dem 5. Jahrhundert v. Chr. bestätigt.[161] Gründe für diesen Weg konnten Untreue, Unfruchtbarkeit, Missfallen an der Frau oder der Wunsch eine andere Frau zu heiraten gewesen sein. Zudem vermutet Robins, dass bei Kinderlosigkeit stets die Frau beschuldigt wurde.[162] Allerdings war dem Mann die Wiederheirat deutlich erschwert, falls er die Scheidung ohne Zutun der Frau einreichte. In diesem Fall war er verpflichtet, der Frau die doppelte Scheidungssumme zu zahlen, was durchaus dem halben Besitz entsprechen konnte![163] Es war jedoch durchaus möglich, sich „nach dem ersten Ehejahr […] – abgesehen von einer Entschädigung an die Familie der Frau ­­– ohne weitere Formalitäten zu trennen“[164]. Auch an dieser Stelle ist erneut auffällig, dass die Frau hierbei bevorzug behandelt wurde. „Und obwohl die Scheidung“, wie auch die zeremonielle Hochzeit, „de facto nicht existiert [hat], [konnte] eine schriftliche Vereinbarung abgefasst werden, um den beiden Parteien die Möglichkeit zu geben, einen neuen Hausstand zu gründen […]“[165]. Dies war von Nöten, um der Beschuldigung des Ehebruchs zu entgehen.[166] Dennoch besaß „die Scheidung [...] ebenso wenig wie die Ehe eine juristische oder staatsreligiöse Verbindlichkeit […].“[167] Zudem war es für karriereorientierte Männer durchaus gebräuchlich „ihre Jugendgefährtinnen zu verstoßen und eine Frau zu heiraten, die ihrem höheren Rang eher entsprach oder vorteilhafter dafür war“[168].

Auch die Untreue spielte damals schon eine Rolle und war demnach einer der Hauptgründe für eine Scheidung. Wurde die Frau beim Betrug erwischt, so konnte sie getötet werden, aber auch der Mann mit dem sie ihren Gatten betrog wurde bestraft.[169] „Die Ablehnung von Männern, die mit verheirateten Frauen schliefen ist tief in der ägyptischen Gesellschaft verwurzelt.“[170] Dies ist sogar im Negativen Sündenbekenntnis des Totenbuches verankert, indem der Tote erklären musste:

„ ‚Ich habe nicht mit einer verheirateten Frau kopuliert‘, oder ‚Ich habe nicht mit der Frau eines anderen kopuliert‘.“[171]

So schien also die Unzucht mit einer vermählten Frau dem Mann den Zugang zum ewigen Leben zu verwehren. Doch obwohl die Untreue der Frau mit dem Tod bestraft werden konnte, so „verhinderte die Achtung der Frau oft das Schlimmste“[172].

Trassard bemerkt, dass es sogar vorgekommen wäre, dass Männer Lügen vorbrachten um sich ihrer angeblich treulosen Ehefrauen zu entledigen, um sich dann mit jüngeren Frauen zu vergnügen. Allerdings wurde bei einer Unterstellung des Ehebruchs ohne Beweis die Beschuldigte befragt und sie konnte ihre Aufrichtigkeit beschwören, wobei die Götter sie bei einer Falschaussage bestrafen würden.[173]

Man sollte aber nicht vergessen, dass auch Männer – trotz Vielehen – Ehebruch begehen konnten. Auch sie wurden, vor allem wenn sie mit einer bereits verheirateten Frau verkehrten, hart bestraft. So blieben sie bei einer solchen Tat von Verstümmelungen, Verbannung oder Tod nicht verschont.[174]

Robins zitiert einen Brief aus der 20. Dynastie, in dem es um einen offenbar verheirateten Mann geht, der acht Monate lang ein Verhältnis mit einer anderen Frau gehabt hatte. Der Verfasser, des aus Deir el-Medineh stammenden Briefes, ist Robins nicht bekannt und der Text war ihr schwer verständlich, doch arbeitet sie folgendes heraus:

„Am Ort des Geschehens schlagen die Wogen der Entrüstung hoch, und eine Menge rottet sich zusammen, um die Frau zusammenzuschlagen und ihr Heim zu zerstören. Sie beklagten sich: ‚Acht volle Monate bis heute schläft er mit dieser Frau, obwohl er nicht (der?) Ehemann ist… Wäre er (der) Ehemann, hätte er (dann) nicht seinen Schwur wegen deiner Frau geschworen?‘ “[175]

In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass auch die Frau als Beteiligte des Ehebruchs eines Ehemannes hart bestraft wurde, wobei sie hier die Strafmaßnahme von der aufgebrachten Bevölkerung zu erhalten schien. Doch wissen wir bereits, dass auch der treulose Ehemann nicht ungescholten davon kam. Wie bereits erwähnt, wurde dem Mann bei einer Scheidung, welche ohne Verschulden der Gattin vollzogen wurde, die Wiederheirat erschwert. Aber nicht nur dieser Faktor sollte, so Trassard, den Ehemann zu einer reiflichen Überlegung über die Verstoßung seiner Frau anregen. „[…] Denn die Frau, die ja frei über ihre Güter verfügen [konnte], [durfte] diese mit sich fortnehmen, und von den gemeinsam erworbenen Gütern [stand] ihr rechtmäßig die Hälfte zu.“[176] So konnte selbst eine verstoßene Frau, abgesehen von dem Verlust ihres Ehemannes und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten, einen Nutzen aus der Scheidung ziehen, nämlich – wie auch heutzutage gelegentlich praktiziert – ihr Vermögen anreichern.

Trotz der Vielfältigkeit an Sanktionen – wie Verstümmelung, Verstoßung und Tod –, die bei Ehebruch drohten, war „im wirklichen Leben [...] das Endergebnis jedoch höchstwahrscheinlich – wie wir gesehen haben – die Scheidung“[177].

3.3 Kinder – Segen der Familie

„ ‚Der Du den Samen reifen lässt in den Frauen,

Der Du Wasser (Sperma) zu Menschen machst,

Der Du den Sohn am Leben erhältst im Leib seiner Mutter

Und ihn beruhigst, so dass seine Tränen sich stillen.

Du Amme im Mutterleib,

Der Du Odem gibst, um all Deine Geschöpfe am Leben zu erhalten.

Kommt es (das Kind) heraus aus dem Leib,

Um zu atmen am Tag seiner Geburt,

Dann öffnest Du vollends seinen Mund

Und sorgst für seinen Unterhalt.‘ “[178]

Echnatons Sonnengesang

(Amarna-Hymnus zum Lob des Sonnengottes Aton)

[...]


[1] Brunner-Traut (1998), S. 245.

[2] Zitiert nach: Stein, Heinrich (Hrsg.): Herodot, Neun Bücher der Geschichte, o. J., S. 35; Zitiert in: Schulze (1987), S. 9.

[3] Vgl. Schulze (1987), S. 10.

[4] Schulze (1987), S. 10.

[5] Vgl. Brunner-Traut (1998), S. 11.

[6] Brunner-Traut (1998), S. 12.

[7] http://de.wikipedia.org/wiki/Pyramiden_von_Gizeh

[8] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Pyramiden_von_Gizeh

[9] Robins (1996), S. 107 f.

[10] Ebd. S. 110.

[11] Vgl. Robins (1996), S. 113.

[12] Robins (1996), S. 114.

[13] Ebd. S. 115.

[14] Robins (1996), S. 115.

[15] Ebd.

[16] Brunner-Traut (1998), S. 15.

[17] Vgl. Robins (1996), S. 127.

[18] Robins (1996), S. 127.

[19] Schulze (1987), S. 77.

[20] Vgl. ebd, S. 78, siehe ebenso Zwick (2004), S. 89 und Schwiersch (1986), S. 11.

[21] Schulze (1987), S. 78.

[22] Vgl. ebd., S. 78

[23] Schwiersch (1986), S. 11.

[24] Brunner-Traut (1998), S. 13.

[25] Vgl. ebd., S. 13.

[26] Brunner-Traut (1998), S. 11.

[27] Vgl. Zwick (2004), S. 88.

[28] Brunner-Traut (1998), S. 13.

[29] Brunner-Traut (1998), S. 23.

[30] Vgl. Wilkinson (2003), S. 52, 59.

[31] Wilkinson (2003), S. 52.

[32] Zwick (2004), S. 77.

[33] Robins (1996), S. 23.

[34] Trassard (2005), S. 10.

[35] Robins (1996), S. 124.

[36] Vgl. ebd., S. 124.

[37] Vgl. ebd., S. 125.

[38] Robins (1996), S. 125.

[39] Vgl. Robins (1996), S. 125 f.

[40] Trassard (2005), S. 10.

[41] Ebd.

[42] Vgl. Robins (1996), S. 117.

[43] Ebd.

[44] Ebd., S. 118.

[45] Trassard (2005), S. 10.

[46] Ebd.

[47] Vgl. Schulze (1987), S. 72.

[48] Vgl. Zwick (2004), S. 82.

[49] Ebd.

[50] Vgl. Robins (1996), S. 145.

[51] Zwick (2004), S. 82, Siehe ebenso Robins (1996), S. 153.

[52] Zwick (2004), S. 82, sowie Trassard (2005), S. 10.

[53] Trassard (2005), S. 10.

[54] Ebd.

[55] Vgl. Ebd.

[56] Trassard (2005), S. 10.

[57] Ebd.

[58] Vgl. Zwick (2004), S. 83.

[59] Vgl. Robins (1996), S. 155.

[60] Robins (1996), S. 155 f.

[61] Vgl. Ebd., S. 156.

[62] Anmerkung: erster und oberster Beamte; positioniert direkt nach dem Pharao;
http://de.wikipedia.org/wiki/Tjati

[63] Robins (1996), S. 129.

[64] Vgl. Ward, W. A.: Essays on Feminine Titles of the Middle Kingdom and Related Subjects,
Beirut 1986, S.24 ff.; zitiert in: Robins (1996), S. 130.

[65] Anmerkung: von web = rein sein; Robins (1996), S. 158.

[66] Robins (1996), S. 131.

[67] Vgl. Ebd., S. 130 f.

[68] Robins (1996), S. 131.

[69] Vgl. Ebd.

[70] Vgl. Ebd., S. 188.

[71] Robins (1996), S. 131.

[72] Vgl. Ebd.

[73] Vgl. Ebd..

[74] Anmerkung: Majordomus = Verwalter des Hauses; http://de.wikipedia.org/wiki/Hausmeier

[75] Vgl. Robins (1996), S. 132.

[76] Ebd.

[77] Robins (1996), S. 132.

[78] Ebd., S. 143.

[79] Ebd., S. 134.

[80] Vgl. Ebd., S. 133 f.

[81] Vgl. Ebd., S. 134.

[82] Robins (1996), S. 134.

[83] Vgl. Ebd.

[84] Robins (1996), S. 134.

[85] Vgl. Ebd., S. 135.

[86] Robins (1996), S. 118.

[87] Vgl. Ebd.

[88] Vgl. Ebd.

[89] Vgl. Ebd.

[90] Vgl. Ebd., S. 118 f.

[91] Vgl. Ebd., S. 119.

[92] Vgl. Ebd., S. 121.

[93] Zitiert nach: Peet, T. E.: The Great Tomb Robberies of the Twentieth Dynasty 1-2, Oxford 1930, Tafel 32 31, S. 10 1.15.; Zitiert in: Robins (1996), S. 121.

[94] Robins (1996), S. 122.

[95] Vgl. Ebd.

[96] Robins (1996), S. 147.

[97] Vgl. Ebd.

[98] Robins (1996), S. 158.

[99] Vgl. Ebd.

[100] Robins (1996), S. 158.

[101] Ebd.

[102] Vgl. Robins (1996), S. 159.

[103] Robins (1996), S. 159.

[104] Vgl. Robins (1996), S. 159.

[105] Vgl. Robins (1996), S. 160.

[106] Vgl. Robins (1996), S. 161.

[107] Robins (1996), S. 161.

[108] Robins (1996), S. 161.

[109] Vgl Ebd.

[110] Vgl. Ebd., S. 164 ff.

[111] Vgl. Ebd., S. 165 f.

[112] Robins (1996), S. 166.

[113] Vgl. Ebd . S.166f.

[114] Robins (1996), S. 167.

[115] Vgl. Ebd., S. 67, siehe ebenso: Schulze (1987), S. 58 und Zwick (2004), S. 81.

[116] Vgl. Robins (1996), S. 67, siehe ebenso: Schulze (1987), S. 58 und Zwick (2004), S. 81.

[117] Zwick (2004), S. 81.

[118] Schulze (1987), S. 62.

[119] Zitiert nach: Allam, Schafik: Ehe, Lexikon der Ägyptologie, Wiesbaden, S. 1178; Zitiert in: Schulze (1987), S. 80.

[120] Vgl. Trassard (2005), S. 12.

[121] Vgl. Schulze (1987), S. 59, 62.

[122] Vgl. Trassard (2005), S. 12, siehe ebenso: Zwick (2004), S. 79

[123] Trassard (2005), S. 12.

[124] Zitiert nach: Ptahhotep, zur Zeit Djosers, 2563-2423 v. Chr.; Zitiert in: Trassard (2005), S. 12.

[125] Zitiert nach: Ptahhotep, 325; Zitiert in: Zwick (2004), S. 79.

[126] Vgl. Schulze (1987), S. 79.

[127] Schulze (1987), S. 79.

[128] Zitiert nach: Schott, Siegfried: Ägyptisch Liebeslieder, 2. Auflage, Zürich 1950, S. 108; Zitiert in: Schulze (1987), S. 78

[129] Vgl. Schulze (1987), S. 61.

[130] Trassard (2005), S. 12.

[131] Trassard (2005), S. 12.

[132] Vgl. Zwick (2005), S. 79.

[133] Ebd.

[134] Trassard (2005), S. 12.

[135] Vgl. Ebd., S. 12.

[136] Vgl. Pirelli (2008), S. 50/54.

[137] Zwick (2004), S. 84.

[138] Zwick (2004), S. 80.

[139] Vgl. Schulze (1987), S. 76.

[140] Vgl. Robins (1996), S. 75.

[141] Zwick (2004), S. 80.

[142] Ebd.

[143] Vgl. Ebd., S. 80.

[144] Schulze (1987), S. 76.

[145] Robins (1996), S. 77.

[146] Vgl. Robins (1996), S. 77.

[147] Vgl. Robins (1996), S. 77.

[148] Zwick (2004), S. 80.

[149] Ebd.

[150] Ebd. S. 80 f.

[151] Vgl. Zwick (2004), S. 80.

[152] Vgl. Zwick (2004), S. 81.

[153] Trassard (2005), S. 13.

[154] Ebd., S. 13; siehe ebenso Robins (1996), S. 70 und Zwick (2004), S. 81.

[155] Zitiert nach: Lüddekens, Erich: Ägyptische Eheverträge, ÄG Abh. 1, 1960, S. 21; zitiert in: Schulze (1987), S. 73 f.

[156] Zitiert nach: Lüddekens, Erich: Ägyptische Eheverträge, ÄG Abh. 1, 1960, S. 23; zitiert in: Schulze (1987), S. 74.

[157] Vgl. Schulze (1987), S. 74.

[158] Zitiert nach: Lüddekens, Erich: Ägyptische Eheverträge, ÄG Abh. 1, 1960, S. 69; zitiert in: Schulze (1987), S. 74 f.

[159] Vgl. Robins (1996), S. 70.

[160] Vgl. Zwick (2004), S. 81.

[161] Vgl. Robins (1996), S. 73.

[162] Ebd.

[163] Vgl. Zwick (2004), S. 81.

[164] Trassard (2005), S. 14.

[165] Ebd.

[166] Ebd.

[167] Robins (1996), S. 74.

[168] Ebd., siehe ebenso: Trassard (2005), S. 10.

[169] Trassard (2005), S. 14.

[170] Robins (1996), S. 79.

[171] Zitiert nach: Eyre, C. J.: Crime and adultery in ancient Egypt, in: Journal of Egyptian Archaeology, London 1984, S. 95 mit Anm. 25; Zitiert in: Robins (1996), S. 79.

[172] Trassard (2005), S. 14.

[173] Vgl. Ebd.

[174] Zwick (2004), S. 82.

[175] Zitiert nach: Janssen, J. J.: Marriage problems and public reactions (P. BM 10416), in: Baines, J. u.a. (Hrsg.), Pyramid Studies and other Essays presented to I. E. S. Edwards, London 1988, S.135; Zitiert in: Robins (1996), S. 81.

[176] Trassard (2005), S. 14.

[177] Robins (1996), S. 80.

[178] Zitiert nach: Brunner-Traut, E.: Pharaonische Lebensweisheit, Freiburg/Br. 1992, S. 42; zitiert in: Zwick (2004), S. 83.

Ende der Leseprobe aus 197 Seiten

Details

Titel
Faszination Ägypten - Die Rolle der Frau in einem Land von Pharaonen und Göttern
Untertitel
Vergleich mit Griechenland
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München
Note
1,00
Autor
Jahr
2010
Seiten
197
Katalognummer
V196984
ISBN (eBook)
9783656231004
ISBN (Buch)
9783656231783
Dateigröße
8167 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Weisheitslehrer, Götter, Herrscher Ägyptens, ägyptische Herrscher, Wohnverhältnisse im alten Ägypten, Familie im Alten Ägypten, Stellung der Frau, Rolle der Frau, Rechten und Pflichten der Frauen, Titel der Frauen, Dienerinnen, Hausherrin, Tempelkult, Frauen im Tempelkult, Gattenwahl, Ehe im Alten Ägypten, Eheverträge Ehebruch Scheidung, Kinder im Alten Ägypten, Erziehung der Kinder im Alten Ägypten, Ausblildung der Jungen, Erziehung der Mädchen, Götterglaube, Religion, Aberglaube, Gottheit, Charakterisierung einiger Gottheiten, Anthropomorphe Gottheiten, menschliche Gottheiten, hybride Gottheiten, bimorphe Gottheiten, Götterkult, Priester, Priesterschaft, Prozessionen, Pharaonen, Cheops, Pepi, Amasis, Ahmose, Ahmosis, Amenophis, Ramses, König, Königin, Pharaonin, Re, Ohnmacht der Königin, Hatschepsut, Ausnahmeherrscherin, Nofretete, Teje, Nefertari, Gottesgemahlinnen, Ptolemäische Königinnen, Erziehung Antike, Bildung in Athen, Ausbildung in Sparta, Athen, Sparta, Ägypten, Rollenverteilung Griechenland, Gleichberechtigung in Sparta, Unterdrückung in Athen, Rolle der Frau in Griechenland
Arbeit zitieren
Franziska Großmann (Autor:in), 2010, Faszination Ägypten - Die Rolle der Frau in einem Land von Pharaonen und Göttern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/196984

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