Die Europäische Verfassung - die Zukunftsdebatte der Europäischen Union


Hausarbeit, 2003

21 Seiten, Note: 13


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 “European Way of Life“

2. Hauptteil
2.1 Historische Entwicklung d. EU mit Gründungsverträgen
2.2 Die EU-Charta der Grundrechte
2.2.1 Inhalte der Charta
2.3 Diskussion über eine Verfassung für Europa
2.3.1 Inhalte der Verfassungsdiskussion
2.4 Der Europäische Verfassungskonvent
2.4.1 Zusammensetzung
2.4.2 Arbeitsmethoden
2.4.3 Bürgerbeteiligung
2.4.4 Abschlussdokument
2.5 Die Verfassungsfähigkeit der EU
2.5.1 Begrifflichkeit „Verfassung“
2.6 Der Verfassungsbedarf der EU
2.7 Die Inhalte einer Europäischen Verfassung / Struktur
2.7.1 Grundrechtsfragen
2.7.2 Institutionelle Fragen
2.7.3 Kompetenzregelung
2.8 Auf dem Weg zu einer europäischen Verfassung
2.9 Umsetzung bis jetzt – Aussicht auf die Regierungskonferenz `

3. Schlussteil

4. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Eine “Verfassung“ für Europa ist das zentrale Thema dieser Hausarbeit. Der Grundgedanke und die zwangsläufig damit verbundenen und aufkommenden Fragen werden, soweit es der momentane Stand der Diskussionen zulässt, erörtert und bearbeitet.

Im Einzelnen kann auf den genauen Inhalt der Artikel nicht eingegangen werden, da sich diese ohnehin noch in der Bearbeitungs- bzw. Ausarbeitungsphase befinden. Auch bleibt eine inhaltliche, ausgearbeitete Deutung der Grundrechtscharta außen vor, da dies den Rahmen der Arbeit sprengen würde.

Vorliegender Text beschäftigt sich also mit der Zukunftsdebatte der Europäischen Union, dem Konvent zur Schaffung einer vertraglichen Form für die endgültige politische Gestalt der Union, sozusagen der „Verfassung“[1] Europas und möglichen Aspekten die diese begleiten, wie zum Beispiel die bereits verkündete Grundrechtscharta der Europäischen Union.

1.1 “European Way of Life“

Wir haben einen europäischen Binnenmarkt ohne Grenzen, der vom Polarkreis bis zum Mittelmeer reicht, ein Europäisches Parlament, das an Gesetzen mitwirkt, die in der ganzen Europäischen Union Geltung erlangen. Wir im vereinten Europa haben gemeinsame Grundrechte, gemeinsame Werte, gemeinsame Ziele, eine gemeinsame Unionsbürgerschaft und eine einheitliche Währung in zwölf Staaten. Wir fühlen uns mehr und mehr als Europäer.

Es verdichten sich die europaweiten Aktionsmöglichkeiten bei der Arbeit, Urlaub und Kultur zunehmend zu einem europäischen Lebensgefühl, Fußballspieler können schon seit Jahren problemlos ihre Mannschaften europaweit wechseln und tragen somit zum „Wir-Gefühl“ bei.

Jung und dynamisch, vor allem die momentan heranwachsende Generation, bringt dieses Gefühl zum Ausdruck. Europaweite Verständigung ohne „Grenzen“ und ohne Konkurrenzdenken wird möglich, Fremdsprachen werden attraktiv und tragen zur aktiven Völkerverständigung bei.

WIR - das sind zurzeit circa 376 Millionen Menschen in der Europäischen Union (Zum Vergleich: USA 267 Millionen und Russland 147 Millionen) und die Tendenz ist, durch die Beitrittsverhandlungen, steigend.

Ein Datum das Europa nachhaltig veränderte war der 9. Mai 1950. Damals verkündete der französische Außenminister Robert Schumann seinen Plan, Europa friedlich zu vereinigen und eine supranationale europäische Organisation zu schaffen. Die beispiellose Einigung Europas begann am 27. Mai 1952 lebendig zu werden, vor über 50 Jahren also. An jenem Tag ist der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl in Kraft getreten, mit sechs Mitgliedstaaten[2]. Die Europäische Union umfasst heute 15 Staaten - und mindestens zehn weitere werden ihr in Kürze beitreten.

Die Europäer sind in Bewegung, doch niemand wünscht sich eine Fahrt ins Ungewisse. Deshalb wird die viel zu lange vernachlässigte Grundsatzfrage wieder akut: Wie weit geht die Bereitschaft der Menschen in Europa, sich zu einer immer engeren Union zu verbinden, wie viel eigenständiger Nationalstaat soll bestehen bleiben? Was ist das Ziel der europäischen Einigung? Die nächste Regierungskonferenz im Jahr 2004 muss die Frage beantworten, was und wie die Europäer dies gemeinsam leisten wollen - und was besser auch in Zukunft in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleiben sollte. Denn viele fürchten einen europäischen Superstaat[3] anstelle eines föderalen Bundesstaatsprinzips. Europa braucht ein ehrgeiziges Programm, um mit frischen Kräften demokratischer, offener und effizienter zu werden.

Jetzt hat die Debatte um die endgültige Integration, um die Zukunft Europas begonnen. Ein Konvent aus Parlamentariern und Regierungsvertretern arbeitet seit Februar 2002 an dem Vorentwurf eines neuen Vertrages, den die Regierungskonferenz 2004 in seine verabschiedungsreife Form bringen soll.

Mit der Einsetzung des Europa-Konvents hat sich eine neue Methode zur Zukunftsgestaltung der europäischen Einigung durchgesetzt. Nun wirken Parlamentarier an vorderster Stelle mit, die Bürger werden in Form einer umfassenden Zukunftsdebatte miteinbezogen.

2. Hauptteil

2.1 Historische Entwicklung d. EU mit Gründungsverträgen

Die Debatte um eine „Verfassung“ und somit um Integration konnte jedoch nur aufgrund langer geschichtlicher Entwicklungen entstehen. Nachstehend folgen die wichtigsten Etappen / Stationen der europäischen Einigung mit kurzer Erläuterung.

Die Ouvertüre zur Gründung der Europäischen Union war die „Schuman-Erklärung“ vom 9.Mai 1950. Der Wunsch nach Frieden nach zwei verheerenden Weltkriegen war das Gründungsmotiv, das Mittel der Integration die Zusammenführung der Wirtschaft. In seiner Regierungserklärung stellte der französische Außenminister Robert Schuman den von Jean Monnet entwickelten Plan vor, die Kohle- und Stahlproduktion Frankreichs und der neugegründeten Bundesrepublik Deutschland zusammenzulegen und eine Organisation zu gründen, die den anderen europäischen Ländern zum Beitritt offen steht.[4] Am 18.April 1951 unterzeichneten sechs Staaten[5] in Paris den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Der auf fünfzig Jahre begrenzte Vertrag lief 2002 aus.

Die sechs Staaten der EGKS unterzeichneten am 27.März 1957 die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) in Rom

(„Römische Verträge“).

Zur Schaffung der Europäischen Gemeinschaft (EG) kam es am 1.Juli 1967 durch die Zusammenlegung der Exekutivorgane – Rat und Kommission – der drei Teilgemeinschaften EGKS, EWG und EURATOM.

Am 1.Juli 1968 werden die Binnenzölle (zw. den Mitgliedstaaten) für gewerbliche Erzeugnisse abgeschafft und der gemeinsame Zolltarif (GZT) gegenüber dritten Ländern (Drittstaaten) eingeführt.

Die 410 Abgeordneten des Europäischen Parlaments wurden am 7. und 10. Juni 1979 zum ersten Mal direkt gewählt. Zudem wurde 1979 das Europäische Währungssystem (EWS) eingeführt.

Die Gründungsverträge der drei Gemeinschaften wurden durch die „Einheitliche Europäische Akte“ am 17. und 28.Februar 1986 mit der Unterzeichnung der Regierungsvertreter der momentan 12 Mitglied-staaten erstmals umfassend geändert.

Der „Vertrag von Maastricht“ zur Errichtung der Europäischen Union wird am 7.Februar 1992 unterzeichnet. Das Europäische Parlament wurde dadurch mit neuen Rechten und Kompetenzen ausgestattet.

Am 1.Januar 1993 kam es zur Vollendung des Binnenmarktes, dies bedeutete den Wegfall der innergemeinschaftlichen Grenzen: freier Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr in der gesamten EU.

Der „Vertrag von Amsterdam“ wurde am 2.Oktober 1997 durch die Außenminister der 15 Mitgliedstaaten unterzeichnet.

Elf Mitgliedstaaten der EU beginnen die Dritte Phase der Wirtschafts- und Währungsunion und führen am 1.Januar 1999 den Euro ein. Außerdem trat im Mai der „Vertrag von Amsterdam“ in Kraft, wodurch die Befugnisse des Europäischen Parlaments erneut bedeutend erweitert wurden. Das Mitentscheidungsverfahren wurde in der gemeinschaftlichen Gesetzgebung auf zahlreiche Bereiche ausgedehnt.

Am 26.Februar 2001 wurde der “Vertrag von Nizza“ unterzeichnet, die vierte umfassende Änderung der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Union, sie reformiert die Zusammensetzung und Arbeitsweise der europäischen Institutionen und bereitet sich damit auf die Erweiterung vor. Die Staats- und Regierungschefs einigten sich auf eine Neugewichtung der Stimmen der EU-Mitgliedstaaten im Ministerrat unter stärkerer Berücksichtigung der Bevölkerungsgrößen sowie über die künftige Größe und Struktur der Europäischen Kommission. Ebenfalls wurde eine Neuverteilung der Sitze im Europäischen Parlament beschlossen.

Im Dezember 2001 beschloss der Europäische Rat von Laeken, einen Konvent einzuberufen, um Fragen zur Zukunft der Union zu überprüfen. Er soll die Arbeiten zur Reform der EU-Verträge demokratisch und bürgernah vorbereiten.

Die einheitliche Währung Euro der zwölf Staaten wurde am 1.Januar 2002 als Bargeld eingeführt. Am 28. Februar begann der Konvent aus Parlamentariern und Regierungsvertretern mit den Arbeiten an einer weiteren umfassenden Änderung des EG- und EU-Vertrages.

Vor diesem historischen Kontext kann eine weitere Betrachtung der Ereignisse stattfinden. Zunächst muss ein Augenmerk auf die Grundrechtscharta gerichtet werden, denn einer Identifikation der Bürger mit Europa würde in besonderem Maße ein EU-Grundrecht-Katalog förderlich sein.[6]

2.2 Die EU – Charta der Grundrechte

Auf deutsche Initiative hin wurde auf dem Europäischen Rat von Köln im Juni 1999 die Einsetzung eines Gremiums aus Parlamentariern/innen aus den Mitgliedstaaten der EU, Mitgliedern des EP sowie Beauftragten der Staats- und Regierungschefs und der EU-Kommission beschlossen. Innerhalb eines Jahres hatte dieser sogenannte Konvent einen Grundrechtskatalog für die EU ausgearbeitet, der auf dem Europäischen Rat in Nizza als „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ feierlich unterzeichnet wurde. Die Charta der Grundrechte wird weiter eine wichtige und nicht zu unterschätzende Rolle in der Diskussion über die zukünftige rechtliche Ausgestaltung der EU spielen.

Auf einer konstituierenden Sitzung am 17.Dezember 1999 hat der Konvent zur Erarbeitung einer EU-Grundrechtscharta Bundespräsident a.D. Prof. Dr. Roman Herzog zu seinem Vorsitzenden gewählt.[7]

2.2.1 Inhalte der Charta

In dieser Charta sind die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte, die bislang in verschiedenen nationalen, europäischen und internationalen Verträgen niedergelegt waren, zu einem einzigen, leicht lesbaren Text komprimiert worden. Dazu gehören auch Rechte, mit denen die Herausforderungen bewältigt werden sollen, die aus den derzeitigen und künftigen Entwicklungen der Informationstechnologie und Gentechnik entstehen, ferner das Recht auf Zugang zu den Dokumenten der EU-Organe. Den Konsens der Werte die der europäischen Einigung zugrunde liegen, und was somit die Europäer über alle Staatsgrenzen hinweg verbindet bringt die Charta zum Ausdruck.

Dank ihr wird sich jeder, der in der EU lebt, schnell und problemlos über seine Rechte informieren können. Sie trägt dazu bei, die europäische Identität, das „Wir-Gefühl“ der Europäer zu stärken.

„In dem Bewusstsein ihres geistesreligiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität.

Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie stellt die Person in den Mittelpunkt ihres Handels, indem sie die Unionsbürgerschaft und einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts begründet.“[8]

Europa zeigt der Welt durch die Charta, dass es zu den Weg von einer Wirtschaftsgemeinschaft hin zu einer Wertegemeinschaft mit Erfolg beschritten hat, bzw. beschreiten und vollenden wird.

[...]


[1] „Verfassung“ wird zunächst in Anführungsstriche gesetzt, da diese Bezeichnung einen Zwiespalt hervorrief und sich daraus eine eigenständige Debatte um den Namen des Verfassungsvertrages gebildet hat. Im einzelnen, und ob der Titel zutreffend ist wird in Abschnitt: 2.5.1 Begrifflichkeit „Verfassung“, S. 11 erläutert.

[2] aus „Die Europäische Union“ S.18ff

[3] Spiegel-Online „Triumph des starken Mannes“ – Angst vor dem Superstaat, in: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,245941,00.html 24.April 03

[4] vgl. Ein Konzept für Europa S.38

[5] Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande

[6] vgl. EuropaBlätter 05/2001 S.170

[7] vgl. Stichwort: Eu-Ausschuss S.23

[8] aus der Präambel der Grundrechtscharta

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Die Europäische Verfassung - die Zukunftsdebatte der Europäischen Union
Hochschule
Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung  (Fachbereich Arbeitsverwaltung)
Veranstaltung
Europäische Union
Note
13
Autor
Jahr
2003
Seiten
21
Katalognummer
V19610
ISBN (eBook)
9783638236898
ISBN (Buch)
9783638759069
Dateigröße
539 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäische, Verfassung, Zukunftsdebatte, Europäischen, Union, Europäische, Union
Arbeit zitieren
Julia Düllmann (Autor:in), 2003, Die Europäische Verfassung - die Zukunftsdebatte der Europäischen Union, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19610

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