Klassifizierung von Leasingverhältnissen nach IFRS-IAS 17


Hausarbeit, 2012

18 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkurzung s verzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen des Leasings
2.1 Bedeutung des Leasings
2.2 Anwendungsbereiche von IFRS-IAS 17
2.3 Abgrenzung zwischen unterschiedlichen Leasingverhaltnissen

3 Finanzierungsleasing
3.1 Behandlung von Finanzierungsleasing beim Leasinggeber
3.2 Behandlung von Finanzierungsleasing beim Leasingnehmer

4 Operating-Leasing
4.1 Behandlung von Operating Leasing beim Leasinggeber
4.2 Behandlung von Operating Leasing beim Leasingnehmer

5 Fazit

Literaturverzeichnis

Abkurzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

In den letzten Jahren ist die Anzahl der Untemehmen gestiegen, welche die Finanzie- rungs alternative Leasing bevorzugen. Damit einhergehend ist auch die Bedeutung des International Financial Reporting Standard (IFRS) gestiegen. Beim Leasing wird grundsatzlich zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasing unterschieden. Diese Unterscheidung ist ausschlaggebend dafur, ob der Leasinggegenstand dem Leasing- geber oder Leasingnehmer zugerechnet wird. Der International Financial Reporting Standard beschaftigt sich mit Kriterien, welche die Einordnung, sowie Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften von Leasingverhaltnissen erleichtern sollen.

Ziel dieser Hausarbeit ist es, die grundlegenden Merkmale der Leasingklassifizierung aufzuzeigen und die wesentlichen Unterschiede in Bezug auf Bilanzierung und Be- wertung zu verdeutlichen.

Folglich wird erlautert, was unter Leasing zu verstehen ist und warum Leasing in der heutigen Wirtschaft immer mehr an Bedeutung gewinnt. Da Leasingverhaltnisse nach IFRS-IAS 17 beurteilt werden, wird der Anwendungsbereich kurz dargestellt. In dem darauf folgenden Kapitel werden die wesentlichen Merkmale dargestellt, um die Leasingverhaltnisse unterscheiden zu konnen. Anhand von Beurteilungskriterien werden Hilfestellungen gegeben, welche die Einordnung in Finanzierungsleasing oder Operating-Leasing erleichtern sollen. AnschlieBend wird aufgrund der Klassifi- zierung die bilanzielle Behandlung und Bewertung von Finanzierungsleasing beim Leasinggeber und Leasingnehmer vorgenommen, als auch die Behandlung von Ope­rating-Leasing beim Leasinggeber und Leasingnehmer. Die Arbeit endet mit einem Fazit.

2 Grundlagen des Leasings

Was unter Leasing verstanden wird und wie Leasing klassifiziert werden kann, wird in dem bevorstehenden Kapitel deutlich.

2.1 Bedeutung des Leasings

Unter dem Begriff „Leasing“ wird oft ein Pacht- oder Mietvertrag verstanden, wobei diese Ubersetzung den eigentlichen Sachverhalt nur unvollstandig wiedergibt. Pacht- oder Mietvertrage haben zwar Ahnlichkeiten zum Leasing, jedoch kann Leasing un­ter Berucksichtigung der individuellen Gestaltung auch als Abzahlungsgeschaft bzw. Finanzierungskonzept gestaltet sein.[1]

Erlauterungen von Leasingverhaltnissen werden gemaB IFRS unter Berucksichtigung der Vorschriften des IAS 17 vorgenommen. In dem heutigen Standard von IFRS wird ein Leasingverhaltnis als eine Vereinbarung zwischen Leasinggeber und Lea- singnehmer definiert, in der dem Leasingnehmer gegen Entgelt eine Nutzungsmog- lichkeit an einem vertraglich bestimmten Leasingobjekt gewahrt wird (Vgl. IAS 17.4). Unterschieden wird dabei, ob das Leasingobjekt entweder dem Leasinggeber (Operating Leasing, mietahnliches Verfahren) oder dem Leasingnehmer (Finanzie- rungsleasing, kaufahnliches Verfahren) bilanziell zugeordnet wird.

Ein wesentliches Merkmal beim Leasing ist die Trennung zwischen Eigentum und Nutzung. Darunter ist zu verstehen, dass der Leasinggeber rechtlich der Eigentumer des Leasingobjektes ist und der Leasingnehmer lediglich der Besitzer ist, welcher das Leasingobjekt wirtschaftlich nutzen darf. Nach der regularen Mietdauer ist durch eine zusatzliche Vereinbarung die Moglichkeit auf eine Kaufoption oder auch zur Verlangerung des Leasingvertrages gegeben. Diese Moglichkeiten werden in der 2 Praxis haufig in Anspruch genommen.[2]

Leasing dient als attraktive Alternative zum Kauf und gewinnt immer mehr an Be­deutung, da das Leasing zum Zeitpunkt eines Vertragsabschlusses zu einer geringe- ren finanziellen Belastung fuhrt, als der Kauf eines Objektes. Der Leasingnehmer muss die Anschaffung des Vermogensgegenstandes nicht unmittelbar aus den eige- nen finanziellen Mitteln finanzieren. Weitere Grunde fur die Attraktivitat des Lea­sings sind unter anderem die Verringerung des Anlagenrisikos sowie Verbesserung der Bilanzpositionen. In Bezug auf die Bilanz wird eine Schonung des Eigenkapitals sowie eine Optimierung der Liquiditat vorgenommen. Das Leasing stellt de- mentsprechend eine typische Investitions- und Finanzierungsalternative zu klassi- schen Beschaffungs- und Finanzierungsinstrumenten dar.[3] In den letzten Jahren wur- den somit die notwendigen Investitionen der Unternehmen mehr und mehr uber die Finanzierungsmoglichkeit des Leasings abgewickelt[4].

2.2 Anwendungsbereiche von IFRS-IAS 17

Der internationale Rechnungslegungsstandard IFRS weist in Bezug auf die bilanziel- le Einordnung von Leasingverhaltnissen teilweise Abweichungen zu den handels- rechtlichen Regelungen auf. Wie bereits oben erwahnt, werden Leasingverhaltnisse nach IFRS unter Berucksichtigung der Vorschriften IAS 17 beurteilt. GemaB IAS 17.2 sind Leasingverhaltnisse ausgeschlossen, die in anderen Standards angewendet werden. Diese sind z.B. Nutzungsuberlassungsvertrage in Bezug auf Lizenzvereinba- rungen, Filme, Patente sowie Urheberrechte. Des Weiteren ist IAS 17 nicht auf Lea­singverhaltnisse anzuwenden, welche die als Finanzinvestition gehaltenen Immobi- lien betreffen (Vgl. IAS 17.2).

Die Anwendungsbereiche stehen in enger Verbindung mit den Definitionen aus IAS 17.4. Ob ein Leasingverhaltnis nach IAS 17 beurteilt wird, hangt einzig von der wirt- schaftlichen Substanz der Vereinbarung ab. DemgemaB mussen Vereinbarungen dar- aufhin gepruft werden, ob tatsachlich eine Ubertragung von Nutzungsrechten an Vermogensgegenstanden stattgefunden hat. Welche Art der Gegenleistung fur die Nutzungsrechte empfangen wird, ist hingegen nicht von Relevanz. Unter anderem sind auch Vereinbarungen zu analysieren, bei denen eine Ubertragung von Nutzungs- rechten aufgrund ihrer Bezeichnung vermutet wird.[5]

2.3 Abgrenzung zwischen unterschiedlichen Leasingverhaltnissen

Die bilanzielle Behandlung einer Leasingvereinbarung richtet sich danach, ob der Leasinggegenstand dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zuzurechnen ist. Grundlage fur die Zurechnung von Leasingverhaltnissen ist der Umfang, in welchem die mit dem Eigentum des Leasingobjektes verbundenen Risiken und Chancen beim Leasinggeber oder Leasingnehmer liegen. Chancen ergeben sich z.B. durch Gewinn- erwartungen aus der Realisierung des Restwertes eines Vermogensgegenstandes. Risiken hingegen entstehen durch Renditeabweichungen aufgrund geanderter wirt- schaftlicher Rahmenbedingungen oder auch durch Verluste ungenutzter Kapazitaten (Vgl. IAS 17.7).

Werden die mit dem Eigentum verbunden Chancen und Risiken auf den Leasing­nehmer ubertragen, so wird das Leasingverhaltnis als Finanzierungsleasing klassifi- ziert (Vgl. IAS 17.4). Da der Leasingnehmer nicht nur das Investitionsrisiko uber- nimmt, sondern auch die Wartungs- und Instandhaltungspflichten, steht bei dem Fi­nanzierungsleasing nicht das alleinige Interesse an der Nutzung, sondern vielmehr die Eigentumsubertragung im Vordergrund.[6]

Folgende genannte Situationen fuhren einzeln oder in Kombination zur Einstufung eines Finanzierungsleasings gemaB IAS 17.10 und IAS 17.11:

IAS 17.10

a. Eigentumstibergang - Der Leasingnehmer wird am Ende der Laufzeit Eigen- tumer des Leasingobjektes.
b. Kaufoption zum Vorzugspreis - der Leasingnehmer kann am Ende der Lauf­zeit das Leasingobjekt zu einem deutlich niedrigeren Preis kaufen als der bei- zulegende Zeitwert, so dass bereits zu Beginn des Leasingverhaltnissen sicher ist, dass die Option ausgefuhrt wird.
c. Verhaltnis der Vertragslaufzeit zur wirtschaftlichen Nutzungsdauer - Die wirtschaftliche Nutzungsdauer lauft zum groBten Teil wahrend der Leasing- laufzeit.
d. Barwerttest - Die Mindestleasingzahlungen entsprechen zu Beginn des Lea- singverhaltnisses dem Barwert, prinzipiell dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes.
e. Spezialleasing - Die Leasinggegenstande sind auf die individuellen Bedurf- nisse angepasst, so dass sie ohne Veranderung nur vom Leasingnehmer ge- nutzt werden konnen.

IAS 17.11

f. Verlustausgleich bei vorzeitiger Ktindigung - Wenn das Leasingverhaltnis vorzeitig durch den Leasingnehmer aufgelost werden kann, werden die dar- aus entstehenden Verluste vom Leasingnehmer getragen.
g. Restwertschwankungen - Die durch Schwankungen des beizulegenden Zeit- wertes des Restwertes entstehenden Verluste oder Gewinne werden dem Lea- singnehmer zugerechnet.
h. Gtinstige Verlangerungsoption - Eine mogliche Mietverlangerungsoption durch den Leasingnehmer, bei der die fortgefuhrte Miete niedriger ist als die marktubliche Miete.

Wird ein Eigentumstibergang vereinbart, muss dieses nicht zwangslaufig im Lea- singvertrag begrundet sein. Die Eigentumsubertragung kann auch in einer Nebenver- einbarung geregelt sein, dementsprechend mussen beide Vereinbarungen gemeinsam 7 betrachtet werden.[7]

Wird zwischen den Vertragsparteien eine Kaufoption zum Vorzugspreis vereinbart, wird ein wirtschaftlicher Ausubungszwang unterstellt, dem sich ein Leasingnehmer nicht entziehen wird. Es kann so mit Sicherheit angenommen werden, dass es nach dem Leasingvertrag zu einem Kauf, demnach zu einer Eigentumsubertragung kommt. Damit ahnelt diese Beurteilungshilfe dem „automatischen Eigentumsuber- gang“.[8]

[...]


[1] Vgl. Wobbe, C.: IFRS: Sachanlagen und Leasing (2008), S. 103

[2] Vgl. ebenda

[3] Vgl. Wobbe, C.: IFRS: Sachanlagen und Leasing (2008), S. 104

[4] Vgl. Kumpel, T., Becker, M.: Leasing nach IFRS (2006), S. 1

[5] Vgl. Kumpel, T., Becker, M.: Leasing nach IFRS, Munchen 2006, S. 3

[6] Vgl. Wobbe, C.: IFRS: Sachanlagen und Leasing (2008), S. 104

[7] Vgl. Kumpel, T., Becker, M.: Leasing nach IFRS (2006), S. 22

[8] Vgl. Wobbe, C.: IFRS: Sachanlagen und Leasing (2008), S. 108

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Klassifizierung von Leasingverhältnissen nach IFRS-IAS 17
Autor
Jahr
2012
Seiten
18
Katalognummer
V196053
ISBN (eBook)
9783656220381
Dateigröße
429 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
klassifizierung, leasingverhältnissen, ifrs-ias
Arbeit zitieren
Gina May (Autor:in), 2012, Klassifizierung von Leasingverhältnissen nach IFRS-IAS 17, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/196053

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