Demografischer Wandel in Deutschland

Nach der Staatsschuldenkrise ist vor der Staatsschuldenkrise: Tickt die demografische Zeitbombe?


Bachelorarbeit, 2012

70 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Staatsschuldenkrise in Europa
2.1 Entwicklung der Staatsschulden in Deutschland
2.2 Höhe der Staatsschulden im europäischen Vergleich

3. Konzept der Schuldentragfähigkeit

4. Die alternde Gesellschaft - Demografischer Wandel in Deutschland
4.1 Bevölkerungsentwicklung seit Ende des 19. Jahrhunderts
4.2 Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2050
4.3 Demografischer Wandel im internationalen Vergleich
4.4 Ursachen

5. Auswirkungen auf die Sozialversicherungssysteme
5.1 Generationenbilanzierung

6. Auswirkungen auf das Wachstum der Volkswirtschaft
6.1 Fachkräftemangel in Deutschland
6.2 Randgruppen im Fokus
6.2.1 Erwerbspotentiale für Ältere
6.2.2 Erwerbspotentiale für Frauen

7. Problemlösungen
7.1 Geburtensteuerbarkeit durch staatliche Familienförderung
7.2 Notwendigkeit der Kapitaldeckung

8. Fazit

9. Literaturverzeichnis

Abb. 1: Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland von 1950 bis 2010 (in Mrd. Euro),

Abb. 2: Entwicklung der Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland von 1950 bis 2010 (in Euro),

Abb. 3: Durchschnittliche Zinssätze und BIP-Wachstumsraten in Deutschland von den 1970er bis zu den 2000er Jahren (in Prozent),

Abb. 4: Entwicklung der Gesamtbevölkerung in Deutschland von 1880 bis 2010 (in Mio.),

Abb. 5: Altersaufbau in Deutschland von 1910, 1960 und 2003,

Abb. 6: Altersaufbau in Deutschland von 2050,

Abb. 7: Steuer- und Abgabenbelastung in einer Zweitverdienerehe mit zwei Kindern im internationalen Vergleich (in Prozent des Bruttolohnes),

Abb. 8: Generationenbilanz aus dem Basisjahr 2005 (in Tsd. Euro),

Abb. 9: Nachhaltigkeitslücken aus den Jahren 2008 und 2009 mit der impliziten und expliziten Staatsverschuldung,

Abb. 10: Ausgabenentwicklung in der Pflegeversicherung von 1996 bis 2009 (in Mrd. Euro),

Abb. 11: Möglichkeiten der Erhöhung des Arbeitskräfteangebotes in Deutschland,

Abb. 12: Erwerbsbeteiligung Älterer von 1995 bis 2009 (in Prozent),

Abb. 13: Beteiligungsquoten an Weiterbildungsmaßnahmen in Deutschland nach Altersgruppen (in Prozent),

Abb. 14: Teilnahme älterer Arbeitnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen im internationalen Vergleich (in Prozent),

Abb. 15: Anteile von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt nach Wirtschaftszweigen (in Prozent),

Abb. 16: Beschäftigungsquote nach Migrationshintergrund, Alter und Geschlecht (in Prozent),

Tab. 1: Neuverschuldungsquoten der EU-Mitgliedstaaten (in Prozent),

Tab. 2: Verschuldungsquoten der EU-Mitgliedstaaten (in Prozent),

Tab. 3: Öffentliche Defizite der EU-Mitgliedstaaten (in Prozent),

Tab. 4: Entwicklung des Kinder-, Jugend-, Alten- und Hochbetagtenquotienten in Deutschland von 2010 bis 2050,

Tab. 5: Anteile der unterschiedlichen Altersgruppen bei einer konstanten demografischen Lage von 2005 und 2050 (in Mio.),

Tab. 6: Anteile der unterschiedlichen Altersgruppen bei einer rückgängigen Geburtenziffer von 2005 und 2050 (in Mio.),

Tab. 7: Anteile der unterschiedlichen Altersgruppen bei einer steigenden Geburtenziffer von 2005 und 2050 (in Mio.),

Tab. 8: Globale Bevölkerungsentwicklung von 1950 bis 2050 (in Mio.),

Tab. 9: Verteilung der verschiedenen Altersgruppen im Jahr 2005 (in Prozent),

S. 24

Tab. 10: Verteilung der verschiedenen Altersgruppen im Jahr 2050 (in Prozent),

Tab. 11: Bevölkerungsentwicklung in Europa von 2010 bis 2050 (in Mio.), S. 25 Tab. 12: Fertilitätsraten in Europa,

Tab. 13: Erwerbstätigenquote und ungenutztes Arbeitskräftepotential in Deutschland von 2009 und 2010 (in Mio. und Prozent),

1. Einleitung

Die anhaltende Staatsschuldenkrise in Europa und der demografische Wandel sind neben der Energiewende derzeit die beiden wichtigsten Handlungsfelder der Regierung in Deutschland. Die deutschen Staatsschulden sind so hoch wie nie zuvor und unter anderem das Resultat einer stark rückläufigen Bevölkerungsentwicklung. In kaum einem anderen Land ist der demografische Wandel zu solch einer Herausforderung geworden wie in Deutschland. Die Menschen werden immer älter. Die Gesellschaft schrumpft kontinuierlich. Die Lebenserwartung steigt und die Geburtenrate in der Bundesrepublik sinkt rapide und zählt im internationalen Vergleich zu den niedrigsten Geburtenquoten weltweit. [1]

Die Fakten sind eindeutig: Die Bevölkerung wird von aktuell 82 Millionen Menschen auf rund 65 bis 70 Millionen sinken. Diese Schwankungsdifferenz ergibt sich aus den unterschiedlichen Annahmen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung der Geburtenrate, der Lebenserwartung und der Einwanderungsquote, wodurch die weitere Entwicklung der Bevölkerung bestimmt wird.[2]

Neben dieser unaufhaltsamen Schrumpfung der Bevölkerung, wird ein erheblicher Alterungsprozess zu beobachten sein. In den nächsten zehn Jahren wird sich der Anteil der Menschen, die älter als 65 Jahre sind, von derzeit rund 17 Millionen auf 19 Millionen erhöhen.[3] Laut Schätzungen sind im Jahr 2050 bereits rund 23 Millionen Menschen älter als 65 Jahre. Noch intensiver wächst der Anteil der Hochbetagten. Der sogenannte Hochbetagtenquotient, bestehend aus den Personen ab dem vollendeten 80. Lebensjahr im Verhältnis zu 100 Personen im Alter von 20 bis unter 80 Jahren, wird von derzeit 6,5 auf rund 16 im Jahr 2050 ansteigen.[4]

Es zeichnen sich demnach zwei Entwicklungen hinsichtlich der Bevölkerung in Deutschland ab, die sich wechselseitig verstärken: Zum einen wird es einen enormen Rückgang der Bevölkerung geben. Zum anderen wird der Anteil Älterer an der Gesamtbevölkerung stark zunehmen. Allerdings können aktuell nur wenige Bemühungen gegen die Folgen des demografischen Wandels in der Politik und in den Unternehmen festgestellt werden. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in Deutschland stehen vor allem die Gefährdung der Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme, der drohende Fachkräftemangel und die damit einhergehende Schwächung der Konjunktur der Volkswirtschaft im Mittelpunkt. Aber auch eine Vielzahl weiterer staatlicher und gesellschaftlicher Bereiche erfahren durch das Fortschreiten einer alternden und schrumpfenden Gesellschaft fatale negative Auswirkungen.[5] Diese Bachelorthesis thematisiert insbesondere den demografischen Wandel in der Bundesrepublik Deutschland und die durch die kontinuierlich degressive Bevölkerungsentwicklung einhergehende Staatsschuldenkrise. Kapitel zwei dieser Arbeit befasst sich mit der Entwicklung und mit den Ursachen der Staatsschuldenkrise in Deutschland in den letzten 60 Jahren und zeigt die Höhe der Staatsschulden im europäischen Vergleich. Das dritte Kapitel behandelt das Konzept der Schuldentragfähigkeit. An dieser Stelle wird unter anderem der Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und Zinsniveau erklärt. Außerdem werden sowohl die rechtlichen als auch die ökonomischen Grenzen der Staatsverschuldung aufgezeigt. Hierbei werden der Wachstums- und Stabilitätspakt innerhalb der EU und die sogenannte Schuldenbremse, die in Deutschland zum Einsatz kommt, näher betrachtet. Das vierte Kapitel thematisiert als umfangreichstes Kapitel den demografischen Wandel in Deutschland, von der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung seit Ende des 19. Jahrhunderts bis zur voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung im Jahr 2050. Darüber hinaus erfolgt ein internationaler Vergleich des demografischen Wandels in Deutschland, wobei neben dem weltweiten Vergleich vor allem Japan mit einer ebenfalls negativen Bevölkerungsentwicklung und Frankreich als Vorbild hinsichtlich der staatlichen Familienförderung exemplarisch herangezogen werden. Ein weiteres Thema in diesem Kapitel stellen die Ursachen für den demografischen Wandel dar. Hierbei sind vor allem die neue Rolle der Frau und die mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die daraus resultierende niedrige Geburtenrate von großer Bedeutung. Das nachfolgende Kapitel fünf gibt Aufschluss über die Auswirkungen der alternden Gesellschaft und der sinkenden Bevölkerungszahl auf die Sozialversicherungssysteme in Deutschland. Das bedeutendste Problem hierbei liegt darin, dass immer weniger Beitragszahler einer steigenden Zahl Beitragsempfängern gegenüberstehen. In diesem Zusammenhang erfolgt neben dem Aufzeigen der expliziten Staatsschulden auch die Betrachtung der impliziten Staatsschulden, die insofern von großer.

Bedeutung sind, da sich Deutschland vor allem bei den Sozialversicherungen und bei den Versorgungsansprüchen der Beamten verpflichtet. Diese impliziten Staatsschulden können mit Hilfe der im Kapitel fünf beschriebenen Generationenbilanzierung geschätzt werden. Die Auswirkungen auf das Wachstum der Volkswirtschaft werden nachfolgend im sechsten Kapitel dargestellt. Hier steht insbesondere der drohende Mangel an ausgebildeten Fachkräften in Deutschland im Zentrum der Untersuchungen. In diesem Zusammenhang werden anschließend die Erwerbspotentiale von Älteren, Frauen und Personen mit direktem oder indirektem Migrationshintergrund für den deutschen Arbeitsmarkt näher betrachtet. Kapitel sieben umfasst die möglichen Problemlösungen für die negativen Auswirkungen des demografischen Wandels und der konstant niedrigen Geburtenrate in Deutschland. Diese Überlegungen bestehen zum einen aus der Steuerbarkeit der Geburtenrate durch staatliche Familienförderung. Zum anderen wird die Notwendigkeit der Verlagerung vom momentan dominierenden Umlageverfahren zur kapitalgedeckten Finanzierung der Altersvorsorge aufgezeigt. Das achte Kapitel bildet den Abschluss dieser Bachelorthesis und gibt die wichtigsten Ergebnisse und eine kurze Zusammenfassung des gesamten Themas wieder.

2. Staatsschuldenkrise in Europa

Sowohl die Staatsschulden der Bundesrepublik Deutschland als auch die Schulden der gesamten EU sind aktuell so hoch wie noch nie. In den folgenden zwei Unterkapiteln wird zum einen die Entwicklung der deutschen Staatsschulden in den letzten 60 Jahren aufgezeigt. Außerdem werden die Ursachen für die Anhäufung der Schulden und die daraus resultierenden Folgen betrachtet. Zum anderen werden die Gesamtschulden der Mitgliedstaaten der EU und die Verstöße gegen die Maastricht-Kriterien dargestellt.

2.1 Entwicklung der Staatsschulden in Deutschland

Der deutsche Schuldenberg hat im Jahr 2011 sein bisheriges Maximum erreicht. Die Verschuldung beträgt aktuell 2,03 Billionen Euro. Auf dem Bund lastet mit 64 Prozent der Gesamtschulden der größte Schuldenteil.[6] 1990 waren es noch knapp 57 Prozent.[7] Die Länder sind mit insgesamt 30 Prozent und die Gemeinden mit sechs Prozent verschuldet. Somit liegt die Gesamtschuldenlast Deutschlands bei 83,2 Prozent des BIP.[8] Die folgende Grafik (Abb. 1) zeigt die Entwicklung der Staatsschulden der Bundesrepublik seit 1950 (Stand 2011 ).[9]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Parallel zu der gesamten Staatsverschuldung stieg auch die Pro-Kopf­Verschuldung in Deutschland massiv an. Die nachfolgende Grafik (Abb. 2) zeigt die Entwicklung der deutschen Pro-Kopf-Verschuldung seit 1950 (Stand 2011).[10]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Eine der bedeutendsten Ursachen für die Anhäufung der deutschen Staatsschulden liegt in einer fehlerhaften Finanzpolitik der Bundesregierung. Zum einen sind die Ausgaben des Staates höher als die Einnahmen. Es müssen stets neue Kredite für Ausgaben aufgenommen werden, die dann zu späteren Zeitpunkten mit Zins und Zinseszins vom Staat zurückgezahlt werden müssen. Zum anderen bezieht ein großer Teil der Deutschen sein Geld vom Staat. Zu dieser Gruppe gehören unter anderem Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes, Berufspolitiker und Ministerialbeamte, Soldaten, Rentner, ALG- Empfänger und ein Großteil der Pensionäre.[11]

Weitere Ursachen für die stetig steigende Neuverschuldung der Bundesrepublik sind insbesondere eine rückgängige Bevölkerungsentwicklung und die steigende Lebenserwartung der Menschen. Der Zusammenhang zwischen der Staatsverschuldung und dem demografischen Wandel wird immer offensichtlicher. Ein gravierendes Problem ist, dass die sinkende Zahl der jungen Steuerzahler den zunehmenden Teil der Pensionäre bezahlen muss. Hinzu kommt, dass der Zuschuss vom Bund zur Rentenversicherung angesichts der sinkenden Zahl der Beitragszahler zwangsläufig erhöht werden muss.[12] Im Jahr 2010 betrug der Zuschuss des Bundes an die Rentenkassen noch 80,8 Milliarden Euro. Schätzungen des Finanzministeriums zufolge wird es 2012 Zuschüsse in Höhe von 80,9 Milliarden Euro geben. Für 2013 werden 81,6 Milliarden Euro erwartet und für 2014 sogar 82,7 Milliarden Euro.[13]

2.2 Höhe der Staatsschulden im europäischen Vergleich

Innerhalb der Euro-Zone[14] gab es seit der Einführung des Euro als gemeinsame Währung zahlreiche Verstöße gegen die sogenannten Maastricht-Kriterien. Diese wurden 1992 für den Beitritt eines Staates zur EWU im Vertrag von Maastricht festgelegt. Diese Verschuldungskriterien erlauben unter anderem eine maximale Neuverschuldung von drei Prozent des BIP.[15] Jedes der Mitgliedstaaten der Euro-Zone, mit Ausnahme von Estland, überschritt aktuell jedoch diese Grenze, wie die anschließende Tabelle (Tab. 1) demonstriert (Stand 2010).[16]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ein weiterer Bestandteil der Verschuldungskriterien stellt eine Obergrenze der Staatsschulden von höchstens 60 Prozent des BIP dar. Bei einer Überschreitung dieser Grenze gibt es eine hinreichend rückläufige Entwicklung.17 Auch dieses Kriterium wurde bereits von zahlreichen Mitgliedstaaten der EU und der Euro­Zone missachtet. Die folgende Tabelle (Tab. 2) gibt Aufschluss über die jeweiligen Verschuldungsquoten aller Mitgliedstaaten der EU (Stand 2010).18

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Auch die öffentlichen Defizite des BIP in vielen Mitgliedstaaten der Euro-Zone verzeichneten, wie in der Tabelle (Tab. 3) aufgelistet, im vergangenen Jahr ihr bisheriges Maximum (Stand 2010).[17]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3. Konzept der Schuldentragfähigkeit

In diesem Kapitel wird der Begriff der Schuldentragfähigkeit geklärt und es werden sowohl die rechtlichen als auch die ökonomischen Grenzen der Staatsverschuldung aufgezeigt. Hierbei spielen sowohl der Stabilitäts- und Wachstumspakt der EU als auch die Schuldenbremse Deutschlands zur Begrenzung der Staatsschulden eine bedeutende Rolle.

Die Höhe der Schuldenstandsquote ist nicht der einzige Indikator dafür, ob die Haushaltslage eines Staates in Schwierigkeiten geraten ist. Entscheidend ist der Vergleich von Wirtschaftswachstum und Zinsniveau. Weist ein Staat eine dynamische Wirtschaft mit steigenden Wachstumsraten auf, ist es möglich, die Schuldenstandsquoten durch mehr Steuereinnahmen zurückzuführen. Bei Staaten jedoch mit hohen Zinszahlungsleistungen kommt es zu immer höheren Verschuldungsquoten, die massive Konsolidierungsaufwendungen benötigen.[18] Die Zusammenhänge zwischen Wirtschaftswachstum und Zinsniveau lassen sich am Konzept der Tragfähigkeit demonstrieren, bei dem das Haushaltsdefizit eines Staates einen gewissen Teil des BIP nicht überschreiten soll. Wenn die Defizitquote konstant bleibt, bewegt sich die Schuldenstandsquote in Richtung des Quotienten aus dem prozentualen Haushaltsdefizit des BIP und dem Wirtschaftswachstum. Beträgt beispielsweise die Defizitquote drei Prozent und das Wirtschaftswachstum sechs Prozent, so ergibt sich eine Schuldenstandsquote von 50 Prozent. Die Rechnung dazu lautet: 3 6 = 0,5 (als Dezimalzahl) und 50 Prozent (als Prozentsatz). Demnach ist eine bestimmte Neuverschuldungsquote weniger dramatisch, wenn der entsprechende Staat ein steigendes Wirtschaftswachstum vorzeigen kann. Auf der anderen Seite muss bei geringem Wirtschaftswachstum die Defizitrate sinken, um in diesem Beispiel die Schuldenstandsquote von 50 Prozent stabil zu halten.[19]

Eine weitere Rechnung, die beim Konzept der Tragfähigkeit berücksichtigt werden muss, beruht auf dem Verhältnis zwischen primären Staatsausgaben und Zinszahlungen für die Schulden eines Staates. Hierbei lassen sich die gesamten Staatsausgaben als Summe aus primären Staatsausgaben und Zinsen berechnen. Zieht man danach die Steuereinnahmen von den Gesamtausgaben ab, so erhält man das Haushaltsdefizit als Differenz. Bei einer kontinuierlich gleich bleibenden Schuldenstandsquote und einem Nominalzinssatz, der langfristig der Wachstumsrate des BIP entspricht, ist das gesamte Haushaltsdefizit gleich der Höhe der Zinsausgaben und das Primärdefizit entspricht gleich Null. Befinden sich die Zinsausgaben jedoch stets unter den Wachstumsquoten, ist es möglich, dass die Staatseinnahmen niedriger sind als die Staatsausgaben, ohne dabei neue Schulden zu erzeugen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die höheren Steuereinnahmen, die sich aus dem verstärkten Wirtschaftswachstum ergeben, zur Reduzierung der Schulden und somit der Schuldenstandsquote eingesetzt werden. In den typischsten Fällen jedoch befindet sich die Wachstumsrate unter dem nominalen Zinsniveaus.[20] Die nachstehende Grafik (Abb. 3) zeigt die durchschnittlichen Renditen bzw. Zinssätze und Wachstumsraten Deutschlands von den 1970er bis zu den 2000er Jahren (Stand 2010).[21]

Durchschnittliche Zinssätze und BIP-Wachstumsraten in Deutschland von den 1970er bis zu den 2000er Jahren (in Prozent)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Durchschnittszinssatz

In Bezug auf die Staatsverschuldung innerhalb Europas gibt es mehrere rechtliche und ökonomische Beschränkungen. Im Vertrag von Maastricht von 1992 wurden sogenannte Konvergenzkriterien festgeschrieben, die bis heute sicherstellen sollen, dass nur Länder der Währungsunion beitreten dürfen, die zuvor in der Lage sind, ihre wirtschaftliche Stabilität nachzuweisen.[22] Folgende Konvergenzkriterien müssen dabei erfüllt werden: „(...) Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität, ersichtlich aus einer Inflationsrate, die der Inflationsrate jener - höchstens drei Mitgliedsstaaten - nahe kommt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben (...), Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems seit mindestens zwei Jahren ohne Abwertung gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaats (...) und Dauerhaftigkeit der von dem Mitgliedstaat erreichten Konvergenz und seiner Teilnahme am Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems, die im Niveau der langfristigen Zinssätze zum Ausdruck kommt (...)“[23].

Wie bereits erwähnt, ist laut den Maastricht-Kriterien in Bezug auf das jährliche Haushaltsdefizit eines Staates eine Obergrenze von drei Prozent des BIP vorgegeben. Außerdem darf die Gesamtverschuldung die maximale Grenze von 60 Prozent des BIP nicht überschreiten.[24]

In der Theorie wurden Strafen festgelegt, die verhängt werden sollen, wenn der Fall eintritt, dass ein Mitgliedstaat der Euro-Zone gegen die Konvergenzkriterien verstößt. Diese beinhalten unter anderem das Herabsetzen der Defizitquote von drei auf einen Prozent des BIP für das entsprechende Land oder die automatische Leistung einer Stabilitätseinlage von 0,2 Prozent des BIP als Grundbetrag und 0,1 Prozent des BIP für jeden angefangenen Prozentpunkt der Überschreitung der Schuldengrenze. Die Stabilitätseinlage beträgt jedoch maximal 0,5 Prozent des BIP.[25] Die Vergangenheit hat dennoch gezeigt, dass bei Vergehen gegen die Konvergenzkriterien nur selten entsprechende Strafen verhängt werden. Es wurden mehrmals keine bzw. nur mangelnde Sanktionen von der Europäischen Kommission eingeleitet bzw. vom Ministerrat verhängt. Die Konvergenzkriterien werden lediglich beim Eintritt eines potentiellen Mitgliedstaates überprüft. So gibt es weder strikte Sanktionsmaßnahmen noch einen Automatismus bei Vergehen gegen die Kriterien.[26]

In Deutschland dient die sogenannte Schuldenbremse zur Begrenzung der Staatsschulden. Hier funktionieren Bund und Länder zwar als Ganzes, sind aber auf Grund des Föderalismus laut Artikel 109 Absatz 1 des Grundgesetzes bei der Organisation ihrer Haushalte selbstständig und voneinander unabhängig. Demnach ist es ausgeschlossen, dass weder der Bund noch ein Land Einfluss auf die Haushaltspolitik eines Bundeslandes ausübt. Allerdings haften bei Verstößen gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt der EU alle Länder gemeinsam.[27] Zwar entfällt auf den Bund der größte Teil der Schuldenlast mit rund 1,3 Billionen Euro. Aber auch die Länder haben in den vergangenen Jahren einen Schuldenberg von knapp 600 Milliarden Euro angehäuft.[28] Es ist daher notwendig, dass die Schuldenbremse bei Bund und Ländern gleichermaßen eingesetzt wird.[29]

Die Schuldenbremse sorgt für die Begrenzung der maximalen Kreditaufnahme von Bund und Ländern. Dies wurde im Jahr 2009 während der Föderalismuskommission II von Bundestag und Bundesrat beschlossen und ins Grundgesetz aufgenommen. Der Artikel 109 im Grundgesetz beinhaltet, dass Einnahmen und Ausgaben nicht mit Hilfe von Krediten ausgeglichen werden dürfen.[30] Im Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es: „Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Bund und Länder können Regelungen zur im Auf- und Abschwung symmetrischen Berücksichtigung der Auswirkungen einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung sowie eine.

Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorsehen. Für die Ausnahmeregelung ist eine entsprechende Tilgungsregelung vorzusehen. Die nähere Ausgestaltung regelt für den Haushalt des Bundes Artikel 115 mit der Maßgabe, dass Satz 1 entsprochen ist, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Die nähere Ausgestaltung für die Haushalte der Länder regeln diese im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen mit der Maßgabe, dass Satz 1 nur dann entsprochen ist, wenn keine Einnahmen aus Krediten zugelassen werden.“[31] Laut Artikel 115 ist es dem Bund in Normalsituationen somit verboten, Kredite aufzunehmen, die die Grenze von 0,35 Prozent des BIP überschreiten. Den einzelnen Ländern ist die Aufnahme neuer Kredite ganz und gar verboten. In Ausnahmefällen jedoch, beispielsweise während eines Abschwungs oder einer Rezession, dürfen Kredite aufgenommen werden, die später im Aufschwung wieder abgebaut werden müssen. Für den Fall, dass diese konjunkturellen Tiefs und Ausnahmesituationen eintreffen, wurde ein Gesetz verabschiedet, welches das Einrichten eines Kontrollkontos mit sich bringt.[32] Im Artikel 115 des Grundgesetzes heißt es, dass dieses Kontrollkonto maximal 1,5 Prozent des BIP erfassen darf: „(...) Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme (...) werden auf einem Kontrollkonto erfasst; Belastungen, die den Schwellenwert von 1,5 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt überschreiten, sind konjunkturgerecht zurückzuführen. Näheres, insbesondere die Bereinigung der Einnahmen und Ausgaben um finanzielle Transaktionen und das Verfahren zur Berechnung der Obergrenze der jährlichen Nettokreditaufnahme unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung auf der Grundlage eines Konjunkturbereinigungsverfahrens sowie die Kontrolle und den Ausgleich von Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme von der Regelgrenze, regelt ein Bundesgesetz. Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden. Die Rückführung der nach Satz 6 aufgenommenen Kredite hat binnen eines angemessenen Zeitraumes zu erfolgen.“[33] Die Länder sind dafür zuständig, eigene Regelungen zu finden, mit Abweichungen von der konjunkturellen Normalsituation umzugehen.[34]

Dem Bund wird für den Abbau seiner Defizite eine Übergangsphase bis zum Jahr 2019 eingeräumt.[35] Im Artikel 143d Absatz 1 des Grundgesetzes ist geregelt, dass die Länder bis 2020 jeweils ihre Haushaltsdefizite abzubauen haben: „(...) Die Länder dürfen im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2019 nach Maßgabe der geltenden landesrechtlichen Regelungen von den Vorgaben des Artikels 109 Absatz 3 abweichen. Die Haushalte der Länder sind so aufzustellen, dass im Haushaltsjahr 2020 die Vorgabe aus Artikel 109 Absatz 3 Satz 5 erfüllt wird. (,..)“[36].

Für die Länder gilt die Übergangsfrist zur Beseitigung der strukturellen Defizite nur dann, wenn die Länder eigene Regelungen zur Tilgung der Schulden aufstellen. Ohne landesrechtliche Regelungen, wie im Artikel 143d Absatz 1 beschrieben, dürfen die Länder auch keine Schulden machen. Aktuell existieren allerdings gleichwertige Regelungen zur alten Fassung des Artikels 115. Demnach können die Länder neue Kredite aufnehmen, solange diese die Höhe der Investition nicht überschreiten. Ein bedeutendes Problem besteht indes darin, dass das Grundgesetz nicht regelt, ob die Regelungen in den einzelnen Landesverfassungen zur Begrenzung der Defizite ausreichend sind oder nicht. Es ist zudem eine überaus schwierige Aufgabe, die Schulden bis zum Jahr 2020 abzubauen, wenn bis 2019 noch die alten Schuldengrenzen gelten. Diese Problematik führt zu der Notwendigkeit, dass die jeweiligen Landesverfassungen gesetzlich geändert und dass klar strukturierte Vorgaben zum Abbau der Haushaltsdefizite darin festgehalten werden.[37]

Die Regelungen im Grundgesetz zur Schuldenbremse beinhalten Konsolidierungshilfen für die Bundesländer Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen­Anhalt und Schleswig-Holstein. Diese Hilfen sollen die Länder dabei unterstützen, ihre Schulden während der Übergangszeit von 2011 bis 2019 Schritt für Schritt abzubauen. Bedingung für die Gewährleistung dieser Hilfen ist jedoch der Abbau der Schulden nach Plan und das Erreichen eines ausgeglichenen Haushalts nach Ablauf der Übergangsphase.[38] Um die jeweiligen Haushaltslagen von Bund und Ländern regelmäßig zu überwachen, wurde ein Stabilitätsrat eingerichtet, der drohende Haushaltslagen mit einem Kennziffernsystem frühzeitig erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen, wenn nötig, einleiten soll. Eine solche Haushaltsnotlage besteht beispielsweise dann, wenn der Schuldenstand je Einwohner eines Flächenlandes mehr als 130 Prozent des Länderdurchschnitts beträgt oder wenn die Zins-Steuer-Quote eines Flächenlandes 140 Prozent des Länderdurchschnitts übersteigt.[39] Dafür sind Bund und Länder verpflichtet, dem Stabilitätsrat jedes Jahr Stabilitätsberichte vorzulegen, die uneingeschränkten Einblick in ihre jeweilige Haushaltslage gewähren. Bestehen mögliche Anzeichen über drohende Haushaltsnotlagen, fasst der Rat einen Beschluss, ob eingeschritten werden muss. Wenn der Fall eintritt, dass eingegriffen werden muss, wird mit der entsprechenden Gebietskörperschaft ein Sanierungsplan erstellt. Um Gegenmaßnahmen einzuleiten, ist eine Zweidrittelmehrheit des Rates erforderlich. Ist ein Bundesland betroffen, ist zusätzlich die Zustimmung des Bundes notwendig.[40]

Weiterhin ist der Stabilitätsrat dafür zuständig, Bund, Länder und Kommunen bei ihrer Finanzplanung zu beraten und zu unterstützen und die auferlegten Konsolidierungsverpflichtungen der Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen­Anhalt und Schleswig-Holstein zu überwachen, um die Konsolidierungshilfen bis zum Jahr 2019 zu beziehen.[41]

4. Die alternde Gesellschaft - Demografischer Wandel in Deutschland

Eine heute unumstrittene Tatsache ist, dass vor allem in Deutschland die Gesellschaft altert und die Bevölkerung auf Grund einer konstant niedrigen Geburtenrate schrumpft. Der demografische Wandel ist allgegenwärtig und birgt zahlreiche Gefahren für Staat und Gesellschaft.

Die folgenden vier Unterkapitel behandeln unter anderem die Bevölkerungsentwicklung Deutschlands seit Ende des 19. Jahrhunderts und die voraussichtliche demografische Entwicklung in den kommenden vier Jahrzehnten bis zum Jahr 2050. Des Weiteren wird der demografische Wandel in Deutschland mit internationalen Beispielen verglichen. Dabei werden sowohl Japan als auch Frankreich exemplarisch zum bevölkerungsspezifischen Vergleich hinzugezogen. Außerdem werden die Ursachen für den demografischen Wandel näher betrachtet, wobei an dieser Stelle insbesondere das Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Familie herangezogen wird.

4.1 Bevölkerungsentwicklung seit Ende des 19. Jahrhunderts

Zu Beginn dieses Kapitels soll die folgende Grafik (Abb. 4) Aufschluss über die Entwicklung der Gesamtbevölkerung Deutschlands von 1880 bis 2010 geben (Stand 2011).[42]

Entwicklung der Gesamtbevölkerung in Deutschland von 1880 bis 2010 (in Mio.)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Hinsichtlich der Geburtenrate in Deutschland ist seit Ende des 19. Jahrhunderts eine Rückwärtsentwicklung zu erkennen. Noch im Jahr 1865 gebar eine Frau durchschnittlich 4,66 Kinder. 1874 bekam eine Frau noch durchschnittlich vier Kinder, 1881 waren es drei Kinder, 1904 waren es zwei Kinder und 1920 waren es nur noch durchschnittlich 1,9 Kinder pro Frau. Parallel zu dieser Entwicklung sank die Sterberate, auch Mortalitätsrate genannt, vor allem die der Säuglinge und Kinder. Die Lebenserwartung stieg außerdem deutlich an. Die Lebenserwartung der Frauen stieg von durchschnittlich 38,5 Jahren im Jahr 1871 auf 58,5 Jahre im Jahr 1925. Auch die Lebenserwartung der Männer nahm zu und stieg in der gleichen Zeitspanne von 35,6 Jahren auf 56 Jahre. Auf Grund der zeitgleichen Abnahme der Geburten- und Sterberate stieg das mittlere Alter, welches auch als Medienalter bezeichnet wird, im Jahr 1910 auf 23,6 Jahre an und teilte die Deutschen in zwei identische Bevölkerungsteile. Die Bevölkerung begann älter zu werden. Der Jugendquotient, der das Verhältnis von jungen Menschen, die sich noch nicht im erwerbsfähigen Alter (0 bis 19 Jahre) befinden, zu 100 Menschen im erwerbsfähigen Alter (20 bis 64 Jahre) wiedergibt, nahm von 83,7 im Jahr 1871 auf 85,4 im Jahr 1910 zu. Der Altenquotient, der Angaben über das Verhältnis älterer Menschen, zum Beispiel im Rentenalter ab 65 Jahren[43], zu 100 Menschen im erwerbsfähigen Alter macht, erhöhte sich im gleichen Zeitraum von dem Faktor 8,9 auf den Faktor 10. Es wurden demnach nicht genügend Kinder geboren, um die Elterngeneration zu ersetzen. Das sogenannte Bestandserhaltungsniveau von 2,1 Kindern pro Frau wurde erstmals von der 1880er Elterngeneration nicht erreicht.[44]

Die demografische Entwicklung Deutschlands wurde in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in erheblichem Maße durch die beiden Weltkriege negativ beeinflusst. Sowohl während des Ersten Weltkriegs (1914 bis 1918) als auch während des Zweiten Weltkriegs (1939 bis 1945) fand wegen der wirtschaftlich schlechten Situation und der kriegsbedingten Abwesenheit der Männer eine gravierende Reduzierung der Geburtenrate statt. Allerdings erholten sich die Geburtenausfälle nach den Weltkriegen schnell wieder. Auch die Lebenserwartung der Menschen stieg während der Krisenzeiten bundesweit. Im Jahr 1949 betrug die Lebenserwartung der Frauen 68,5 Jahre und die der Männer 64,4 Jahre.[45]

Mit Beginn des Wirtschaftsaufschwungs in Deutschland in den 1950er Jahren setzte ein regelrechter Baby-Boom ein. Die Geburtenrate stieg von 1,4 Kindern je Frau im Jahr 1950[46] auf 2,1 Kinder im Jahr 1955 und 2,5 Kinder im Jahr 1965, das letzte Geburtenhoch bis heute. Die Nachkriegszeit brachte im gesamten Bundesgebiet auch weiterhin steigende Lebenserwartungen hervor. Bis zum Jahr 1960 erhöhte sich die Lebenserwartung der Frauen auf 72,4 Jahre und die der Männer auf 66,9 Jahre. Auf Grund der temporären Geburtenausfälle und der sinkenden Sterberate während der Krisenzeiten stieg das Medienalter auf 34,7

[...]


[1] eigene Angaben

[2] vgl. Bieber, Daniel: Sorgenkind demografischer Wandel? Warum die Demografie nicht an allem schuld ist, 1. Auflage, München 2011, S. 10

[3] vgl. ders., a. a. O.

[4] vgl. o. V.: Demographischer Wandel - Herausforderungen unserer älter werdenden Gesellschaft an den Einzelnen und die Politik unter

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/14/088/1408800.pdf, S. 33 (22.12.2011)

[5] eigene Angaben

[6] vgl. o. V.: Verschuldung unter

http://www.steuerzahler.de/wcsite.php/ c-43/ lkm-24/i.html (01.12.2011)

[7] vgl. Donges, Juergen u. a.: Öffentliche Finanzen dauerhaft sanieren - in Deutschland und Europa, 1. Auflage, Berlin 2010, S. 14

[8] vgl. o. V.: Verschuldung unter

http://www.steuerzahler.de/wcsite.php/ c-43/ lkm-24/i.html (01.12.2011)

[9] vgl. o. V.: Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland unter http://www.steuerzahler.de/files/19765/Verschuldung per 28.09.2011.pdf (01.12.2011)

[10] vgl. o. V.: Entwicklung der Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland unter http://www.steuerzahler.de/files/19765/Prokopfverschuldung per 28.09.2011.pdf (02.12.2011)

[11] vgl. o. V.: Falsche Finanzpolitik unter http://staatsverschuldung.de/ursach.htm (06.12.2011)

[12] vgl. o. V.: Bevölkerungsrückgang unter http://staatsverschuldung.de/ursach3.htm (06.12.2011)

[13] vgl. o. V.: Bundeszuschuss steigt auf Rekordhoch unter http://www.focus.de/politik/deutschland/rentenkasse-bundeszuschuss-steigt-auf- rekordhoch aid 541495.html (06.12.2011)

[14] Euro-17: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern

[15] vgl. o. V.: Ausland: Europa unter http://www.staatsverschuldung.de/ausland.htm (17.08.2011)

[16] vgl. o. V.: So stark sind die Euro-Länder verschuldet unter

http://www.welt.de/wirtschaft/article9507250/Spanien-weicht-schon-wieder-vom-Sparkurs-ab.html

(17.08.2011)

[17] vgl. o. V.: Öffentliches Defizit im Euroraum und in der EU27 bei 6,0% bzw. 6,4% des BIP unter http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY PUBLIC/2-26042011-AP/DE/2-26042011-AP-DE.PDF, S. 1 (17.08.2011)

[18] vgl. Donges, Juergen u. a.: Öffentliche Finanzen dauerhaft sanieren - in Deutschland und Europa, 1. Auflage, Berlin 2010, S. 18

[19] vgl. ders., a. a. O.

[20] vgl. Donges, Juergen u. a.: Öffentliche Finanzen dauerhaft sanieren - in Deutschland und Europa, 1. Auflage, Berlin 2010, S. 19

[21] vgl. o. V.: Zur Verschuldung und Zinsbelastung des Staates in Deutschland unter http://www.bundesbank.de/download/volkswirtschaft/mba/2010/201004mba verschuldung.pdf, S. 4 (28.12.2011)

4 eigene Angaben

[23] o. V.: Konvergenzkriterien unter

http://www.ecb.int/ecb/orga/escb/html/convergence-criteria.de. html (17.07.2011)

[24] vgl. o. V.: Ausland: Europa unter http://www.staatsverschuldung.de/ausland.htm (31.12.2011)

[25] eigene Angaben

[26] vgl. o. V.: Zusammenfassung: Wirtschaftliche Integration unter

http://www.wiwimaster.de/data/Dokumente/269/061026012637 Europaeische Integration Zusammenfassung 2006.pdf (31.12.2011)

[27] vgl. Brügelmann, Ralph, Kroker, Rolf, Schaefer, Thilo: Faktencheck Schuldenbremse und Schuldencheck Bundesländer, Eine Analyse des Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in Zusammenarbeit mit der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, 2011, S. 10

[28] vgl. o. V.: Verschuldung unter

http://www.steuerzahler.de/wcsite.php/ c-43/ lkm-24/i.html (01.12.2011)

[29] vgl. Brügelmann, Ralph, Kroker, Rolf, Schaefer, Thilo: Faktencheck Schuldenbremse und Schuldencheck Bundesländer, Eine Analyse des Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in Zusammenarbeit mit der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, 2011, S. 10

[30] vgl. ders., a. a. O., S. 11

[31] o. V.: Das Finanzwesen unter

http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg 10.html (01.12.2012)

[32] vgl. Brügelmann, Ralph, Kroker, Rolf, Schaefer, Thilo: Faktencheck Schuldenbremse und Schuldencheck Bundesländer, Eine Analyse des Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in Zusammenarbeit mit der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, 2011, S. 11

[33] o. V.: Das Finanzwesen unter

http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg 10.html (01.12.2012)

[34] vgl. Brügelmann, Ralph, Kroker, Rolf, Schaefer, Thilo: Faktencheck Schuldenbremse und Schuldencheck Bundesländer, Eine Analyse des Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in Zusammenarbeit mit der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, 2011, S. 11

[35] vgl. ders., a. a. O.

[36] o. V.: Das Finanzwesen unter

http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg 10.html (01.12.2012)

[37] vgl. Brügelmann, Ralph, Kroker, Rolf, Schaefer, Thilo: Faktencheck Schuldenbremse und Schuldencheck Bundesländer, Eine Analyse des Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in Zusammenarbeit mit der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, 2011, S. 12

[38] vgl. Brügelmann, Ralph, Kroker, Rolf, Schaefer, Thilo: Faktencheck Schuldenbremse und Schuldencheck Bundesländer, Eine Analyse des Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in Zusammenarbeit mit der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, 2011, S. 12

[39] vgl. ders., a. a. O., S. 16

[40] vgl. ders., a. a. O., S. 14

[41] vgl. ders., a. a. O.

[42] vgl. o. V.: Entwicklung der Gesamtbevölkerung Deutschlands von 1871 bis 2010 (in 1.000) unter http://de.statista.com/statistik/daten/studie/1358/umfrage/entwicklung-der-gesamtbevoelkerung- deutschlands/ (20.12.2011)

[43] Dieses beispielhafte Alter bezieht sich auf jeden im Text erwähnten Altenquotienten.

[44] vgl. Brosius-Gersdorf, Frauke: Demografischer Wandel und Familienförderung, 1. Auflage, Tübingen 2011, S. 11 f.

[45] vgl. ders., a. a. O., S. 13

[46] vgl. o. V.: Altersaufbau: 1950 Deutschland unter http://www.destatis.de/bevoelkerungspyramide/ (20.12.2011)

Ende der Leseprobe aus 70 Seiten

Details

Titel
Demografischer Wandel in Deutschland
Untertitel
Nach der Staatsschuldenkrise ist vor der Staatsschuldenkrise: Tickt die demografische Zeitbombe?
Hochschule
bbw Hochschule
Note
2,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
70
Katalognummer
V195339
ISBN (eBook)
9783656211389
ISBN (Buch)
9783656212713
Dateigröße
1097 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Demografischer Wandel, Demografie Deutschland, Europa, Bevölkerungsentwicklung, Staatsschuldenkrise, Schuldenkrise, Demografie Frankreich, Demografie Japan
Arbeit zitieren
Franziska Bothe (Autor:in), 2012, Demografischer Wandel in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/195339

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