Aristoteles` Polisgedanke, die Suche nach dem besten Leben und ein Blick in die Gegenwart


Hausarbeit, 2003

15 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung

Aristoteles` Polisgedanke, die Suche nach dem besten Leben und ein Blick in die Gegenwart

1. Einleitung

2. Die aristotelische Polis
2.1 Zu Aufbau und Zweck- Staatszielbestimmungen
2.2 Zur Verfassung- Möglichkeiten der Staatsregelung

3. Aristoteles` Idealstaatsgedanke
3.1 Zur Tugend
3.2 Zur Verfassung
3.3 Zum Bürger
3.4 Zur Erziehung

4. Aristoteles heute

5. Fazit

6. Literaturangaben

1.Einleitung

In einer Zeit wo Ronald Mc Donald bekannter ist als der Bundespräsident Franz Beckenbauer als Kaiser von Deutschland gefeiert wird und junge Menschen sich mehr für Dieter Bohlen`s Memoiren als für Goethes Faust interessieren, klingt es fast absurd zu fragen, wer Aristoteles war. Oder nicht? Die Überraschung ist groß, denn selbst in unserer Spaßgesellschaft findet der große Meister noch einen Platz. Als „griechischer Gelehrter“ wird er am häufigsten bezeichnet. Irgendwas mit Ethik und Philosophie habe er zu tun. Das stimmt, ist aber bei weitem nicht alles.

Aristoteles gebührt selbst im Kreis der großen Denker ein besonderer Rang. Die Spätantike spricht sogar vom „göttlichen“ Aristoteles. Der Schüler Platons und spätere Erzieher von Alexander dem Großen, gilt neben seinem Lehrmeister als einflussreichster Denker der abendländischen Geistesgeschichte. Neben brillanten Schriften zur Ehtik und Methaphysik, beeinflusst Aristoteles mit seiner politischen Philosophie die Nachwelt fortwährend. Die Politik ist das Hauptwerk seiner politischen Philosophie. Nicht aus einem Guss, sondern über mehrere Jahrzehnte hinweg, vollzieht Aristoteles politische Untersuchungen und fasst sie zu einem Werk zusammen. Er definiert die Grundlagen verschiedener Arten von Herrschaft, ihre Möglichkeiten, Strukturen und Gefährdungen, um dann seine ideale Polis zu bestimmen.

Diese Arbeit wird sich hauptsächlich der Politik widmen. Zunächst soll mit Hilfe des Polisbegriffes die aristotelischen Staatsvorstellungen und deren Ziele erläutert werden. Im Vordergrund steht dabei immer die Frage: Was ist für einen Menschen die beste Art zu leben und was sind die besten politischen Einrichtungen? Dabei wird neben Untersuchungen von möglichen Verfassungen vor allem das siebte und achte Buch aus dem Gesamtwerk Politik im Vordergrund stehen. Der erzieherische Aspekt, sowie der Bürgerbegriff sind maßgebend für die Analysen. Andere Aspekte, wie die Beschaffenheit des Staates, werden in dieser Arbeit nicht besprochen. Ein kurzer Schwenk in die Gegenwart soll Aristoteles Ideen in ihrer Beständigkeit und Relevanz abschließend beleuchten.

Die zu Rate gezogene Sekundärliteratur ist komplett deutschsprachig und als neuzeitlich, modern einzustufen.

2. Die aristotelische Polis

2.1 Zu Aufbau und Zweck - Staatszielbestimmungen

„Der Mensch ist seiner Natur nach ein politisches Wesen. Daher trachten auch die, die der gegenseitigen Hilfe nicht bedürfen, nach dem Zusammenleben.“[1]

Einer der Grundsätze der Politik des Aristoteles sieht den Mensch von Natur aus als zoon politikon- ein politisches Wesen. Demnach ist es ein menschliches Bedürfnis sich zu einer staatlichen Gemeinschaft, der Polis, zusammen zuschließen. Die Polis versteht sich als naturgegebener Raum für die Selbstverwirklichung des Menschen. Aristoteles bestimmt die Polis als eine Verbindung von Individuen, die als letzte Wachstumsstufe einer Vergemeinschaftung angesehen werden kann. Unterteilt werden diese Wachstumsstufen in drei Kategorien, wobei die Gemeinschaft des Hauses (oikos) die erste Stufe darstellt und die Polis die vollendete dritte Stufe. Als verbindende zweite Stufe gilt das Dorf, eine Gemeinschaft mehrerer Häuser zur Befriedigung von Bedürfnissen, die den Rahmen des häuslichen Lebensbedarfs übersteigen. Die Polis bildet die Vollendung des Zusammenlebens.[2] Ihr Zweck und Ziel ist das Erreichen des höchsten Guts. Aristoteles nennt es eudämonie, die Glückseeligkeit. Darunter versteht er die höchste und dauerhafteste Freude. Erreicht wird dieser Zustand nur, wenn alle Menschen an ihm teilhaben. Das Schicksal und die Freude des Einzelnen sind also für die eudämonie nicht relevant, es ist nur entscheidend, was für die Gemeinschaft, die Polis am Besten ist. Als das höchste und vollkommenste Gut gilt die Glückseeligkeit, weil sie ausschließlich um ihrer selbst Willen gewünscht wird und nicht um noch etwas Besseres zu erreichen. Sie ist also nicht als Zwischenziel sondern als Endziel zu verstehen. Verbunden damit ist nach Aristoteles das Prinzip der Selbstgenügsamkeit (autarkeia). Sie ist erforderlich, um eudämonie zu erreichen.[3] Die autarkeia bezieht sich dabei weniger darauf, dass sich das Individuum für die Gemeinschaft zurücknehmen muss, sondern vielmehr darauf, dass sich der Mensch in den sozialen Zusammenhang der Polis einzubinden hat.

2.2 Zur Verfassung - Möglichkeiten der Staatsregelung

Der entscheidende Teil der Polis ist die innere Ordnung. Die Art der Verfassung (politeia) entscheidet über die Qualität des Zusammenlebens. Sie bildet die Basis für ein erfolgreiches oder erfolgloses Streben nach dem höchsten Gut, denn aristotelische Verfassungsbegriff umfasst mehr als die Organisation der Staatsorgane und der Normen, an die diese sich zu halten haben. Die Verfassung in seinem Sinne ist vielmehr die Festlegung der Gesellschaftsordnung, die ,,Spielregel" für das gesamte öffentliche Leben im Staat. Je nachdem, ob die Regierungsgewalt bei einem Einzelnen, bei Mehreren oder beim Volke liegt unterscheidet Aristoteles unterschiedliche Verfassungsformen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden vor allem in dem dritten Buch seines Werkes „Politik“ reflektiert.[4] Die Komplexität dieser Theorien bietet genug Raum um unzählige neue und eigenständige Betrachtungen durchzuführen. Davon ist in diesem Fall abzusehen. Zusammenfassend lassen sich Aristoteles Verfassungsarten in zwei große Gruppen unterteilen. Zum einen in die guten Verfassungen, bei denen das Interesse des Gemeinwohls im Vordergrund steht. Hier nennt Aristoteles die Königsherrschaft, als Herrschaft des Einzelnen. Außerdem die Aristokratie als Herrschaft der Wenigen und die Politie als Herrschaft der Vielen.[5] Zum anderen beschreibt Aristoteles schlechte Verfassungen auch Abweichungen[6] genannt. Bei dieser Form der Staatslenkung steht der Eigennutz der Herrschenden im Vordergrund. Die Tyrannis als Herrschaft des Einzelnen über die bürgerliche Gemeinschaft gehört ebenso dazu wie die Oligarchie als Herrschaft der Wenigen die über das Vermögen verfügen und die Demokratie als Herrschaft der Vielen, allerdings Mittellosen. Alle drei Formen sind degenerierte Formen, die nicht dem Gemeinnutz sondern lediglich dem Regenten dienen.

[...]


[1] Vgl. Aristoteles, Politik, Reclam, Stuttgart 1989, S.167

[2] Vgl. Jürß, Fritz, Aristoteles Biographien hervorragender Naturwissenschaftler, Techniker und Mediziner, Bd.60, Teubner Verlagsgesellschaft, Leipzig 1989,S.37f

[3] Vgl. Großes Werklexikon der Philosophie, Bd.1, Kröner Verlag. Stuttgart 1999, S.86

[4] Vgl. Aristoteles, Politik a.a.O

[5] a.a.O., S.169ff

[6] a.a.O., S.169

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Aristoteles` Polisgedanke, die Suche nach dem besten Leben und ein Blick in die Gegenwart
Hochschule
Universität Potsdam  (Sozialwissenschaften)
Note
2,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
15
Katalognummer
V19451
ISBN (eBook)
9783638235815
Dateigröße
496 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Aristoteles`, Polisgedanke, Suche, Leben, Blick, Gegenwart
Arbeit zitieren
Melanie Henze (Autor:in), 2003, Aristoteles` Polisgedanke, die Suche nach dem besten Leben und ein Blick in die Gegenwart, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19451

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