Der Senat der römischen Republik unter Caesars Herrschaft


Hausarbeit, 1998

18 Seiten, Note: 1.0


Leseprobe


Inhalt

Einleitung

Rolle und Funktion des Senats in der Verfassung der römischen Republik

Ein kurzer Abriß: Der Senat der späten römischen Republik

Zusammensetzung und Rekrutierung des Senats unter Caesar

Die Machtstellung Caesars und die Rolle des Senats in den Jahren 48-44 v.u.Z

Resümee

Zeittafel

Abkürzungsverzeichnis

Quellenverzeichnis

Literatur

Einleitung

Caesar gelang es in den Jahren seiner faktischen Alleinherrschaft (48-44 v.u.Z.)[1], die oligarchisch organisierte res publica, in welcher die rö­mische Nobilität und mit ihr der Senat die Führungsrolle innehatten, in ein monarchisches System zu überführen.

Seine Machtposition basierte auf seiner alle anderen nobiles überragenden Stellung innerhalb der römischen Gesellschaft. Sie war zum Teil in republika­nischen Institutio­nen verankert und ermöglichte ihm mittels weiterführender Voll­machten und Gesetze, welche ihm vor allem die Verfügungsgewalt über das Heer und die Finanzen des Rei­ches in die Hände legten, die Beherrschung des rö­mischen Gemeinwesens.[2]

Anhand von Sekundärliteratur sowie den im Verzeichnis aufgeführten Quellen soll die Frage untersucht werden, welche Maßnahmen Caesar in Bezug auf den Senat Roms traf, welche Auswirkungen diese auf Struktur und Funktionsfähigkeit dessel­ben hatten und welchen Platz der ehemalige politische Entschei­dungsträger innerhalb des Machtgefüges in den letzten Jahren der römischen Republik einnahm.

Rolle und Funktion des Senats in der Verfassung der römischen Republik

In der Republik bestand zwar die formal staatsrechtliche Rolle des Senats in der Be­ratung der Magistrate, tatsächlich aber bildete er das Regierungsorgan der oligar­chisch organisierten res publica.[3] Er repräsentierte die aus patrizischen und ple­bejischen Familien bestehende führende Schicht der Republik, die Nobilität[4], und rekrutierte sich größtenteils aus deren Söhnen und den Söhnen der anderen senato­rischen Familien, aber auch aus dem Ritterstand[5], die über die Bekleidung einer Ma­gistratur die Aufnahme in den Senat fanden.[6]

So leitete sich die Macht dieses Gremiums nicht aus seiner institutionellen Stellung her, sondern aus der Gesamtheit der Autorität (auctoritas) der in ihm versammelten Personen, die sich durch höchstes Maß an gesellschaftlichem Ansehen und po­li­tischem Einfluß auszeichneten.[7]

Als Institution konnte er zwar aus sich heraus keine Initiative ergreifen und mußte, um tätig zu werden, von einem dazu ermächtigten Beamten, d. h. einem Konsul, Prätor oder einem Volkstribunen, einberufen werden, der ihm eine Frage oder einen Antrag vorlegte[8], aber er beherrschte bis zu den Gracchen faktisch die Gesetzgebung: Die Zustimmung des Senats zu Gesetzesvorlagen war obligatorisch, er initiierte und ent­warf selbst Gesetze und wies den Beamten an, diese dem Volk zur Abstimmung vor­zulegen. Obwohl ein Senatsbeschluß (senatus consultum) von Rechts wegen keine Gesetzeskraft hatte, galt er entsprechend dem Herkommen und der sozialen Norm der römischen Gesellschaft für den Magistraten als verbindlich.[9] Es bestand jedoch die Möglichkeit der magistratischen Interzession gegen jedes SC.[10]

Dem Senat unterstand die Kontrolle über die Staatsfinanzen, indem er den Magistra­ten Geld zuwies, die Steuern festlegte, vor allem für die Untertanen in den Provinzen, und letztendlich alle Staatsausgaben kontrollierte. Er besaß die Oberaufsicht über die Heeres- und Kriegsführung, teilte den einzelnen Oberbeamten ihre militärischen Ope­rationsgebiete und die Armeen zu und hatte das letzte Wort in der Organisation und Verwaltung der Provinzen. Außerdem war die gesamte Außenpolitik seine Domäne: er empfing und schickte Gesandtschaften, verhandelte mit fremden Mächten und be­stimmte die Beziehungen Roms zu Dritten.[11]

Auf direktem Wege über seine Tätigkeit und seine Autorität und indirekt über die Be­einflußung und Kontrolle der Magistrate[12] entfalteten sich Macht und Einfluß des Se­nats praktisch also im gesamten Bereich staatlichen Lebens.[13]

Ein kurzer Abriß: Der Senat der späten Republik

Als Caesar 59 v.u.Z sein erstes Konsulat antrat, war die Autorität des Senats bereits angegriffen. Die Emanzipierung der magistratischen Gesetzesinitiative vom Senat, die seit den Gracchen Beispiel gemacht hatte und die Elite der Republik in optimates und populares spaltete, hatte durch die Verselbständigung der Magistratur zu einem Kon­flikt geführt, in dem der Ehrgeiz und Wille einzelner nobiles gegen die Einheit der poli­tischen Interessen der Nobilität stand und somit dem Prinzip der Oligarchie zuwider lief, die ja darauf beruhte, daß keiner das absolute Übergewicht besaß.[14] Die populare Politik, die weniger eine neue Programmatik zum Inhalt hatte, als daß sie eine Me­thode war, sich der Volksversammlungen als Instrument zu bedienen, um den eige­nen Willen gegen den Senat durchzusetzen[15], hatte die Verbindlichkeit der staatlichen Ordnung der alten res publica geschwächt. Als Gegenmittel wandte der Senats das sogenannte senatus consultum ultimum (SCU) an, wodurch der Staatsnotstand erklärt, den obersten Magistraten unbeschränkte Vollmachten übertragen und diese aufgefordert wurden, die Feinde der Republik mit allen Mitteln zu bekämpfen, ungeachtet des Pro­vokations- und Interzessionsrechtes.[16]

Nach Sullas gewaltsamem Versuch, die alte Macht der Senatsaristkoratie zu konsoli­dieren, der trotz seiner umfassenden Maßahmen letztlich scheiterte[17], begann der Auf­stieg der großen Einzelnen (vgl. Pompeius, Caesar), deren Macht sich auf die Hee­resklientel und die ihnen übertragenen Imperien stützte und die sich nicht mehr in den Kreis ihrer Standesgenossen integrieren ließen.[18]

Auch die innere Struktur des Senats hatte sich verändert. Im Zuge der Verdopplung der Mitgliederzahl auf 600 hatte Sulla eine große Zahl von Rittern und Angehörigen des italischen Municipialadels und wohl auch Offiziere, die sich um ihn verdient ge­macht hatten, in den Senat aufgenommen.[19] Der duch den Bügerkrieg stark dezimier­ten Führungschicht stand so eine große Zahl von Senatoren niederen Ranges, die pedarii, gegenüber[20], was die Abgrenzung der alten Nobilität von den übrigen Mitglie­dern des Gremiums verschärfte. Sie behielt sich auch zunehmend die Konsulatsstel­len als Privileg vor, homines novi galten als verpönt.[21]

Die massive Aufstockung des Senats hatte auch zur Folge, daß “der Geist und die Geschlossenheit des Haues sowie die unentbehrliche souveräne Überlegenheit sei­ner Mitglieder fühlbar absanken oder ermatteten.”[22]

In Meiers Augen bedeutet die Tatsache, daß Caesar nach seinem Konsulat nicht für seine Amtshandlungen zur Rechenschaft gezogen werden konnte[23], bereits die Nie­derlage des Senats.[24]

Zusammensetzung und Rekrutierung des Senates unter Caesar

Cassius Dio spricht von 900 Mitgliedern des Senats im Jahre 45[25], welches die ein­zige überlieferte konkrete Angabe über die Größe des caesarianischen Senats ist. Syme führt aus, daß die tatsächliche Mitgliederzahl auch niedriger, bei ca. 800, gele­gen haben mag. Auf jeden Fall läßt sich nicht genau ermitteln, wieviel Männer unter Caesar neu in den Senat gelangten.[26] Auch muß bedacht werden, daß nur etwa die Hälfte der Senatoren dieser Zeit namentlich bekannt ist.[27]

Caesar hat den Senat auf zwei Arten vergrößert: Er behielt die automatische Se­natsergänzung über die Quästur bei[28] und vermehrte, wie schon Sulla, die Zahl der Beamtenstellen.[29] Die Quästuren erhöhte er auf 40[30], die Präturen verdoppelte er schrittweise auf 16, den Ädilen fügte er zwei hinzu[31], nur das Konsulat und das Volkstribunat ließ er unangetastet.[32]

[...]


[1] Im Dezember 49 ist C. Diktator für elf Tage, 48 zum zweiten Mal Konsul, und nach Pharsalos Diktator für ein Jahr. 46-44 folgen das dritte bis fünfte Konsulat, nach Thapsus im April 46 wird er Diktator für zehn Jahre, ab Februar 44 auf Lebenszeit, J. Rüpke, Caesar, in: NP 915.

[2] Jehne 190.

[3] Gelzer, Römische Gesellschaft, in: Kleine Schriften 1, 156, sowie RE, Suppl. 6, 700.

[4] Bleicken, Verfassung, 108. Der Begriff Nobilität wird in der Literatur nicht ganz eindeutig ver-wandt. Während Gelzer, Römische Nobilität, in: Kl. Schriften 1, 186, die Nobilität auf jene Familien beschränkt, die consularische Ahnen aufzuweisen haben, faßt Bleicken, Die Nobilität der römischen Republik, in: Gym 88, 237ff., den Begriff weiter und weist darauf hin, daß sich aus den Quellen keine derart strenge Defintion ablesen läßt, die die Anwendung der Bezeichnung auf diesen fest umrissenen Kreis von Personen eingrenzen würde.

[5] RE, Suppl. 6, 695f.

[6] Ab Sulla bedeutete die Bekleidung der Quästur automatisch einen Sitz im Senat, RE, Suppl. 6, 694.

[7] Bleicken, Verfassung, 136ff.; dort auch zum Begriff auctoritas.

[8] Suppl. 6, 700.

[9] Bleicken, Lex publica, 305ff., sowie RE, Suppl. 6, 681.

[10] RE, Suppl. 6, 717f.; Der Senatsbeschluß wurde dadurch nicht zerstört, sondern bestand als senatus auctoritas weiter. Vgl. auch Bleicken, Verfassung, 138.

[11] RE, Suppl. 6, 719ff.; Das Volk faßte zwar Beschlüsse über Kriegserklärungen und Frie-densbündinsse, aber faktisch entsprach es darin der zuvor im Senat getroffenen Entscheidung, Bleicken, Verfassung, 116.

[12] Bleicken, Lex publica, 305f.; Zum Mechanismus der Kontrolle des Senats über die Ma­gistratur vgl. Bleicken, Verfassung, 126f.

[13] Bleicken, Verfassung, 114.

[14] Bleicken, Lex publica, 318ff., sowie Gelzer, Römische Gesellschaft, in: Kl. Schriften 1, 168.

[15] Bleicken, Lex publica, 321, sowie Gelzer, Römische Nobilität, in: Kl. Schriften 1, 188 u. Meier 116.; Caesar selbst stand ganz in der Tradition der Popularen und ließ zum Beispiel sein Agrargesetz vom Volk und gegen den Willen des Senat beschließen, Suet. Jul. 20,1.

[16] "Die Konsuln sollen achtgeben, daß der Staat keinerlei Schaden nehme.", Sall. Cat. 29. Vgl. Burckhardt, Politische Strategien der Optimaten in der späten römischen Republik, 86ff., sowie RE, Suppl. 6, 756f.; Das SCU wurde im Jahre 49 v.u.Z. auch als Druckmittel gegen Caesar angewandt, der sein Heer entlassen und nach Rom zurückkehren sollte, woraufhin der Bürgerkrieg ausbrach, Caes. civ. 1, 5; Cic. fam 16, 11, 2.

[17] Die wichtigsten Teile der Verfassungsreform Sullas - die Beschränkung des Volkstribunats und die wiedereingeführte senatorische Gerichtsbarkeit - wurden bereits 70 v.u.Z. von den Konsuln Pompeius und Crassus abgeschafft, Meier 267.

[18] Meier 246ff.; Die Verleihung eines Mandats an Imperiumsträger bzw. die Verleihung von Imperien an Privatpersonen für den Kriegsfall war aufgekommen, als Sulla das alte konsula­rische Oberkommando aufhob und die hohen Beamten anwies, während ihres Amtsjahres in Rom zu bleiben. Dafür war zunächst eine Bestätigung des Senats erforderlich, zunehmend aber übertrug das Volk außerordentliche Imperien und griff so in die Kontrolle des Senats über Heeres- und Kriegsführung ein, RE, Suppl. 6, 727.

[19] Gruen 191; vgl. Meier 257. RE, Suppl. 6, 697 gibt die Zahl von 300 neu aufgenommenen Senatoren aus dem Ritterstand an.

[20] Gruen 189: “Their functions were exercised by foot rather then by voice - pedarii [...]”.

[21] Gelzer, Römische Gesellschaft, in: Kl. Schriften 1, 163; vgl.Bruhns 90, sowie Gruen 209.

[22] Meier 286.

[23] Als einer der Volkstribunen Caesar vor Gericht bringen wollte, erwirkte dieser von den anderen Tribunen, "daß er wegen Abwesenheit in Staaatsangelegenheiten nicht angeklagt werden durfte", Suet. Jul. 23, 1.

[24] Meier 286.

[25] Cass. Dio 43, 47, 3.

[26] Syme 96ff. Er schätzt die Zahl der unter Caesar in den Senat gelangten Männer auf 300 bis 400.

[27] Jehne 397, Anm. 31.

[28] Willems 1, 583.

[29] Suet. Jul. 41.

[30] Cass. Dio 43, 47, 2. Dort auch zur Motivation: "[...] vielen Leuten hatte Caesar Versprech-ungen gemacht, und, da er sonst keine Möglichkeit fand, sie zu belohnen, schlug er diesen Weg ein."

[31] Cass. Dio 43, 49, 1; 43, 51, 3-4.

[32] Syme 96.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Der Senat der römischen Republik unter Caesars Herrschaft
Hochschule
Universität Osnabrück  (Lehrstuhl Alte Geschichte)
Note
1.0
Autor
Jahr
1998
Seiten
18
Katalognummer
V19446
ISBN (eBook)
9783638235778
ISBN (Buch)
9783638747240
Dateigröße
516 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Senat, Republik, Caesars, Herrschaft
Arbeit zitieren
Victoria Krummel (Autor:in), 1998, Der Senat der römischen Republik unter Caesars Herrschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19446

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