Möglichkeiten lebenslanger Unterbringung nach der Europäischen Menschenrechtskonvention


Studienarbeit, 2012

35 Seiten, Note: 14,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung
I. Problemaufriss
II. Ziel und Aufbau der nachfolgenden Untersuchung
III. Geschichtliche Hintergrunde der EMRK

B. Wirkung der EMRK auf das deutsche Strafrecht
I. Stellung der EMRK in der deutschen Rechtsordnung
II. Konventionskonforme Auslegung
III. Konsequenzen einer Verletzung der EMRK
IV. ZwischenergebnisundBewertung

C. Besonderheiten und Wirkung der Urteile des EGMR
I. Besonderheiten der Auslegung der EMRK durch den EGMR
II. Wirkung der Urteile des EGMR
1. Inter partes wirkendes Feststellungsurteil
2. Berucksichtigungspflicht
3. Probleme bei der Anwendung der Berucksichtigungspflicht
4. Handlungsmoglichkeiten der Fachgerichte

D. Unterbringungsmoglichkeiten
I. LebenslangeFreiheitsstrafe
II. Sicherungsverwahrung, §§66ff. StGB
1. Erscheinungsformender Sicherungsverwahrung
a. Primare Sicherungsverwahrung, § 66 StGB
b. Vorbehaltene Sicherungsverwahrung, §66a StGB
c. Nachtragliche Sicherungsverwahrung, §66b StGB
2. RechtmafiigkeitderSicherungsverwahrung nachderEMRK
a. Keine unmenschliche oder erniedrigende Strafe, Art. 3 EMRK
b. Ruckwirkungsverbotgem. Art. 7EMRK
(1) Sicherungsverwahrung als Strafe
(2) Auswirkungen auf das Sicherungsverwahrungsrecht
c. Vorliegen eines Grundes fur die Freiheitsentziehung gem. Art.5IEMRK
(1) Anfangliche Sicherungsverwahrung, gem. § 66 StGB
(2) Vorbehaltene Sicherungsverwahrung, gem. §66a StGB
(3) Nachtragliche Sicherungsverwahrung, gem. §66b StGB
c. Doppelbestrafungsverbot
3. NeuordnungderSicherungsverwahrung
a. InhaltderReform
b. Probleme der Neuregelungen mit der EMRK
c. Bewertung der aktuellen Vorgaben des BVerfG
III. Therapieunterbringung
1. Voraussetzungen und Zweck der Therapieunterbringung
2. Rechtmafiigkeit der Therapieunterbringung nach der EMRK
a. Vorliegen eines Haftgrundes gem. Art. 5I2 EMRK
b. „Rechtmafiigkeit“ nach Art. 5 I EMRK
c. Therapieunterbringung als Strafe i.S.v. Art. 7 EMRK
IV. Psychiatrisches Krankenhaus, § 64 StGB

E. Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten

Details

Titel
Möglichkeiten lebenslanger Unterbringung nach der Europäischen Menschenrechtskonvention
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Note
14,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
35
Katalognummer
V192338
ISBN (eBook)
9783656172505
ISBN (Buch)
9783656172444
Dateigröße
533 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
Möglichkeiten lebenslanger Unterbringung, Lebenslange Freiheitsstrafe, Lebenslange Unterbringung, Lebenslange Unterbringung in Deutschland, Europäische Menschrechtskonvention, EMRK, Wirkung der EMRK auf das deutsche Strafrecht, Wirkung der Urteile des EGMR, Primäre Sicherungsverwahrung, Vorbehaltene Sicherungsverwahrung, Nachträgliche Sicherungsverwahrung, § 66 StGB, § 66 a StGB, § 66 b StGB, Rechtmäßigkeit der Sicherungsverwahrung nach der EMRK, Therapieunterbringung, Rechtmäßigkeit der Therapieunterbringung nach der EMRK, Art. 3 EMRK, Art. 5 EMRK, Art. 7 EMRK, Psychiatrisches Krankenhaus, § 64 StGB, Freiheitsstrafe, ThUG, Therapieunterbringungsgesetz , Neuordnung der Sicherungsverwahrung, BVerfG 2 BvR 2365/09 vom 4.5.2011, BVerfG, 2 BvR 2365/09, EGMR U (V) v. 17.12.2009, EGMR Urt. v. 17.12.2009, EGMR U (V) v. 17.12.2009 M. v. D. Nr. 19359/04, EGMR 17.12.2009 - 19359/04, EGMR Nr. 19359/04
Arbeit zitieren
Robert Reinsberg (Autor:in), 2012, Möglichkeiten lebenslanger Unterbringung nach der Europäischen Menschenrechtskonvention, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/192338

Kommentare

  • Robert Reinsberg am 24.4.2012

    In dieser rechtswissenschaftlichen Arbeit wird die Vereinbarkeit der in Deutschland existierenden lebenslangen Unterbringungsmöglichkeiten des deutschen Strafrechts mit der Europäischen Menschenrechtskonvention untersucht.

    Bisher war die EMRK vor allem für das prozessuale Strafrecht relevant und spielte im Bereich des materiellen Strafrechts nur eine untergeordnete Rolle. Der Einfluss der EMRK auf das nationale Recht hat jedoch zugenommen und führt zu einer erheblichen Auswirkung auf das materielle deutsche Strafrecht. Davon betroffen sind insbesondere die strafrechtlichen freiheitsentziehenden Maßnahmen.

    In den letzten Jahren ist es sogar zu Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gekommen, die einen Verstoß des materiellen deutschen Strafrechts gegen Rechte der EMRK festgestellt haben und damit eine Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland zur Folge hatten. Diese Urteile wirken sich unmittelbar auf bestimmte Möglichkeiten lebenslanger Unterbringung in Deutschland aus, können aber auch als richtungsweisend für alle Formen lebenslanger Unterbringung angesehen werden.

    Vor diesem Hintergrund werden in der vorliegenden Arbeit die in der Bundesrepublik Deutschland existierenden strafrechtlichen Unterbringungsmöglichkeiten, die zu einer lebenslangen Unterbringung führen können, auf ihre Konventionsmäßigkeit nach der EMRK überprüft. Die diesbezüglich ergangene aktuelle Rechtsprechung des EGMR und des BVerfG wird dabei berücksichtigt und ausgewertet.

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Titel: Möglichkeiten lebenslanger Unterbringung nach der Europäischen Menschenrechtskonvention



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