Regionale Integrationsabkommen und die WTO - eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsländer


Diplomarbeit, 2003

77 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Regionalismus
2.1. Motive regionaler Integration
2.1.2. politische Faktoren
2.1.2. ökonomische Faktoren
2.2. Historische Perspektive des Regionalismus
2.2.1. „Erster“ Regionalismus
2.2.2. „Zweiter“ Regionalismus
2.3. Typologie regionaler Wirtschaftsräume

3. Die Welthandelsorganisation
3.1. Entstehung der WTO
3.1.1. Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT)
3.1.2. Die Uruguay – Runde
3.1.3. Die Welthandelsorganisation (WTO)
3.2. Wesen der WTO
3.2.1. Organisationsstruktur der WTO
3.2.2. Prinzipien der WTO
3.3. Ausnahmeregelungen für Entwicklungsländer und RIA

4. Multilaterismus und Regionalismus - zwei Wege, ein Ziel!?
4.1. Multilaterismus versus Regionalismus
4.2. Die Ausnahmeregelungen in der Praxis
4.2.1. die Notifizierung regionaler Abkommen unter verschiedenen Regelungen
4.2.2. Erfahrungen und Probleme bei Anwendung des Art. XXIV

5. Auswirkungen
5.1. Ökonomische Auswirkungen regionaler Integration
5.1.1. Handelsschaffung und Handelsumlenkung
5.1.2. Migration
5.1.3. Ausländische Direktinvestitionen (FDI)
5.2. Auswirkungen auf Drittländer
5.3. Auswirkungen aus Sicht der Entwicklungsländer
5.3.1. Teilnahme an Nord – Süd – Kooperationen
5.3.2. Teilnahme an Süd – Süd – Kooperationen
5.3.3. nichtpartizipierendes Drittland

6. Schlussbetrachtung und Ausblick

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Rolle, die regionalen Integrations- und Kooperationsabkommen (RIA) in der weltwirtschaftlichen Realität und insbesondere der Welthandelsorganisation heute zukommt. Besondere Aufmerksamkeit wird während der Darstellung und Analyse auf Entwicklungsländern und deren Erfahrungen und Probleme mit dem Regionalismus liegen.

Kapitel 2 der Arbeit stellt Grundlagen des Regionalismus vor. Dazu wird ein erster Einblick in die Geschichte des Regionalismus, die Motivation einzelner Staaten, regionale Bündnisse anzustreben und verschiedene Integrationsformen gewährt.

Kapitel 3 widmet sich der kurzen Darstellung der Entstehung und dem Wesen der Welthandelsorganisation (WTO). Darüber hinaus werden hier bereits alle für die spätere Untersuchung relevanten Regeln, die in den Vertragstexten der Organisation bzgl. regionaler Handelsabkommen und Entwicklungsländern manifestiert sind, übersichtlich vorgestellt.

Kapitel 4 und 5 bilden den eigentlichen Schwerpunkt der Arbeit.

In Kapitel 4 wird die Frage, ob Regionalismus und Multilaterismus grundsätzlich rivalisierende oder kompatible Konzepte sind, aufgeworfen. Unumgänglich ist es, zu diesem Zweck kurz die durchaus widersprüchlichen Aussagen verschiedener theoretischer Ansätze aufzuzeigen und zu diskutieren. In einem weiteren Schritt wird die Umsetzung der multilateralen Handelsregeln für RIA untersucht und bewertet.

Kapitel 5 beschäftigt sich sehr ausführlich mit den Auswirkungen regionaler Integration. Es werden sowohl ökonomische als auch politische Effekte auf Mitgliedsstaaten und nicht - partizipierende Drittländer dargestellt. Die Arbeit hat den Anspruch, sich besonders in diesem Kapitel speziell auf Entwicklungsländer zu konzentrieren. Deshalb werden hier einzelne bedeutende RIA mit Beteiligung von Entwicklungsländern analysiert und Erfolgsaussagen abgeleitet.

In Kapitel 6 werden Regionalismus und WTO wieder zusammengebracht und aus dem bisher Beschriebenen Zukunftslehren gezogen. Erneut werden die Umsetzung der multilateralen Handelsregeln für RIA einerseits und die der Sonder- und Ausnahmeregeln für Entwicklungsländer andererseits kurz bewertet, um abschließend verschiedene Lösungsansätze zur Optimierung ihrer Umsetzung skizzieren zu können.

2. Regionalismus

Regionalismus bzw. regionale Integration bedeutet den konsequenten gegenseitigen Abbau institutioneller und natürlicher Handelshemmnisse (vgl. Donges 1998: 2). Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse wie staatliche Subventionen oder quantitative Handelsbeschränkungen sind Beispiele für institutionelle, Transport- und Informationskosten Beispiele für natürliche Handelsbarrieren.

Aus Sicht unabhängiger Nationalstaaten ist komplette ökonomische Integration ein Prozess, der aus individuellen Volkswirtschaften eine einzige Wirtschaftseinheit formt. Es ist die ideale Situation, in der ökonomische oder sogar politische Entscheidungen eines Landes durch einen äquivalenten Effekt in einem anderen Land reflektiert werden (vgl. OECD 1993: 21). Alle am Integrationsprozess beteiligten Länder geben einen Teil ihrer Souveränität zugunsten des regionalen Integrationsabkommen auf. Natürlich ist jeder rationale „Spieler“ - das sind hier die Nationalstaaten - nur soweit bereit, eigene Souveränität einzubüßen, solange der daraus entstandene, subjektiv bewertete ökonomische Gewinn höher ist als die Kosten der Teilnahme am Bündnis. Ökonomische Integration ist demzufolge immer das Ergebnis eines Verhandlungsprozesses, in den verschiedene nationale Interessen ein- und ‚auf einen gemeinsamen Nenner’ gebracht werden (vgl. Shams 2002: 3).

2.1. Motive regionaler Integration

In kaum einem anderen Bereich der Welthandelsordnung vermengen sich Wirtschaft und Politik so sehr wie in der Integrationspolitik (vgl. Senti 2000: 449). Im folgenden sollen daher sowohl mögliche politische als auch ökonomische Zielsetzungen der Länder bei der Verfolgung von Integrationsbemühungen beleuchtet werden.

Da sich RIA in vielerlei Hinsicht, wie z.B. der Mitgliederanzahl, dem jeweiligen Entwicklungsstand der Mitgliedsländer, den betroffenen Warengruppen oder dem Grad der Harmonisierung handelspolitischer Instrumente (vgl. Kapitel 2.3.) voneinander unterscheiden können, wird die Gewichtung und Relevanz einzelner Faktoren bei verschiedenen RIA sehr divergent sein.

2.1.1. politische Faktoren

In der ökonomischen Betrachtung regionaler Integration werden politische Motivatoren häufig vernachlässigt, in der weltwirtschaftlichen Realität spielen sie jedoch eine große Rolle (vgl. The World Bank 2000: 11). Die Bildung regionaler Integrationsabkommen ist häufig von einer Reihe außen- und sicherheitspolitischer Überlegungen beeinflusst. Die wichtigsten politisch anvisierten Ziele bei der Bildung von RIA dürften die größere Verhandlungsmacht gegenüber Drittländern, die nicht am RIA beteiligt sind, und verbesserte Sicherheitsbedingungen sein.

- VERHANDLUNGSMACHT -

Damit die Verhandlungssituation der Länder durch die Gründung eines Handelsabkommens tatsächlich gestärkt werden kann, müssen mindestens drei Bedingungen erfüllt sein (vgl. Fernandez 1998: 11): erstens sollte von den kooperierenden Staaten eine gemeinsame Außenpolitik vertreten werden (was in einer Zollunion zwar erfüllt ist, in einer Freihandelszone jedoch nicht – vgl. Kapitel 2.3.); zweitens sollten die Länder zusammen über mehr Verhandlungsmacht verfügen als einzeln und drittens sollten durch den Zusammenschluss die Transaktionskosten der Länder deutlich gesenkt werden. Eine verbesserte Verhandlungssituation ist vor allem für kleine (Entwicklungs-)länder von Bedeutung, da ihr Einfluss gegenüber transnational agierenden Akteuren und in internationalen Foren wie z.B. der WTO steigt, wenn mit gemeinsamer Stimme oder Ressourcen agiert wird. Darüber hinaus werden eventuelle Drohungen ihrerseits glaubwürdiger, wenn die Verhandlungspartner von ihren durchaus vorhandenen Alternativen wissen.

Ein RIA ist ein mächtiges kollektives Instrument der Disziplinierung gegenüber mächtigen nationalstaatlich rigiden Interessengruppen (vgl. Dalibor 1997: 87). So können durch die Bildung von RIA evtl. künftige Kriege vermieden werden, indem man zuvor zerstrittene Nationalstaaten in den friedlichen Verbund mehrerer Staaten eingliedert oder wirtschaftliche Systemwechsel bspw. in Transformationsländern sichert. Als Beispiel ist hier neben der Europäischen Union (EU) auch das südamerikanische Bündnis MERCOSUR (Mercado Comun del Sur) zu nennen. Vor Unterzeichnung des Vertrages im Jahre 1991 waren die MERCOSUR - Mitglieder Brasilien und Argentinien lange militärische Rivalen gewesen.

- SICHERHEIT –

RIA führen unter den Mitgliedsstaaten zu erhöhter Sicherheit. Auch das ist ein Aspekt, der in der traditionellen Analyse zu kurz kommt. Beispiele für erhöhte Sicherheit zwischen Staaten sind vielfältig: die EU verringerte die Kriegsgefahr im europäischen Raum, ASEAN reduzierte Spannungen zwischen Indonesien und Malaysia, MERCOSUR jene zwischen Argentinien und Brasilien.

Auf den Sicherheitsaspekt, den ich für sehr wichtig halte, möchte ich noch etwas näher eingehen. Bei der Gründung vieler Abkommen wird in dem Sicherheitsaspekt eines der Hauptmotive für den Zusammenschluss gesehen. In Südafrika bspw. entstand der Integrationsprozess aus der Anti - Apartheid - Bewegung heraus. Auch dafür, dass Argentinien und Brasilien in den 80er Jahren eine nukleare Kooperation eingingen, war der Sicherheitsaspekt ausschlaggebend. Diese beiden Länder schlossen darüber hinaus noch ökonomische Abkommen bzgl. Automobilen und Kapitalgütern, in der Hoffnung, auf diesem Wege externe Spannungen abzubauen und dem jeweils anderen die Möglichkeit zu geben, sein Militär zu reduzieren und die eigene Demokratie zu stärken. Die Gründung von MERCOSUR 1991 hatte diesen Prozess fortgesetzt und noch andere Nachbarländer eingeschlossen.

Winters und Schiff stellten ein Modell vor, in dem der Sicherheitsaspekt regionaler Kooperationsabkommen einmal formalisiert wird (vgl. Schiff / Winters 1998: 53ff.). Die Analyse zeigt, dass regionale Integration unter bestimmten Umständen eine first - best Lösung bzgl. der Sicherheitsexternalitäten von Handelsbeziehungen sein kann. Es werden Implikationen der Formation einer solchen optimalen RIA für die Entwicklung der Außenzölle über die Zeit, die tiefer werdenden Grad der Integration und die Erweiterung des Integrationsraumes über die Zeit untersucht und abschließend folgende Schlüsse gezogen: wenn die Sicherheit der Nachbarn sich erhöht, werden Importe aus diesen Nachbarländern ansteigen und ohne explizite Annahme über die relative Größe von Handelsschaffungs- und Handelsumlenkungseffekt gilt:

1. die Bildung einer Zollunion mit angemessenen Außenzöllen stellt unter Symmetrie ein optimales wirtschaftliches Arrangement dar, gleiches gilt für Freihandelszonen unter Asymmetrie
2. je tiefer die Integration, desto geringer die optimalen Außenzölle (wenn sie exogen ist) bzw. umso höher die Zölle, wenn endogen
3. wenn der Grad der erlangten Sicherheit sowohl von gegenwärtigen als auch vergangenen Handelsströmen abhängt und sich die Wirtschaft ohne Handelsbarrieren im steady - state befindet, dann fallen die optimalen Außenzölle über die Zeit
4. eine Erweiterung der Integrationszone führt zu einer Wohlfahrtssteigerung mit gleichzeitigem Effekt auf den optimalen Außenzoll - es folgt eine Art Domino - Effekt, d.h. das RIA weitet sich kontinuierlich aus
5. obwohl viele RIA bzgl. der Sicherheitsexternalitäten wohlfahrtsmaximierend sein können, sollten sie doch aber stets als Übergangslösungen auf dem Weg zum globalen Freihandel gesehen werden und nicht auf permanentes Bestehen angelegt sein. Optimale Handelspräferenzen sind zu dem Zeitpunkt der Gründung einer RIA, wenn die Sicherheit noch vergleichsweise gering ist, am höchsten und gehen mit der Zeit wieder zurück, wenn die Sicherheit gestiegen ist.

Anders ausgedrückt bedeutet das also, dass die regionalen Abkommen mit der Zeit immer offener werden und die Integration tiefer wird. Das Modell sagt voraus, dass Handelsgrenzen mit der Zeit ganz verschwinden.

RIA geben den Mitgliedsstaaten eine Art Vorhersagbarkeit, während die Kosten für potentielle Drohungen und Konfliktbeilegungen sinken oder sogar gänzlich eliminiert werden.

2.1.2. ökonomische Faktoren

Neben der wohl offensichtlichsten ökonomischen Motivation, RIA zu gründen, nämlich die des Abbaus von Zöllen, muss es andere wichtige Determinanten für den Zusammenschluss von Staaten geben. Denn viele RIA wurden gegründet, während Zölle im allgemeinen bereits sanken. Weitere ökonomische Motive sind der Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse in den Bereichen Investitionen, geistige Eigentumsrechte und Dienstleistungen.

Der allgemeinen Theorie des Freihandels folgend, erreichen Nationalstaaten durch die Gründung regionaler Handelsabkommen und der damit verbundenen Spezialisierung gemäß komparativer Vorteile positive Wohlfahrts-, Einkommens-, Kosten- und Wachstumseffekte für ihre Volkswirtschaften im allgemeinen, als auch für bestimmte inländische Branchen und Unternehmen. Besonders die kleinen Volkswirtschaften erhoffen sich von RIA erleichterten Zugang zu bisher für sie verschlossene Märkten. Die Möglichkeit der schnelleren Reallokation von Ressourcen in größeren Märkten und auf grund gestiegener Mobilität ist Grundlage für eine kompetitive Produktion und entsprechend verbesserte Absatzmöglichkeiten. Demzufolge können Unternehmen effizienter arbeiten und erreichen Größenvorteile durch internationale Diversifizierung. Regionale Integration verspricht somit verbesserten Marktzugang zu Märkten der Partnerländer, aber gleichzeitig ist die Verbesserung der Position im weltweiten Wettbewerb zunächst begrenzt, da nur der Handel zwischen den Partnern liberalisiert wird. Andererseits sind aber auch die Partner vom internationalen Wettbewerb ausgeschlossen und so werden wieder größere Gewinne möglich (The World Bank 2000: 27).

Regionale Integration scheint ein guter politisch möglicher Weg, Handel in bestimmten Ländergruppen zu liberalisieren. Oft wird liberale regionale Kooperation von Regierungen sowohl auf ökonomischer als auch auf politischer Ebene als eine dem nationalen Alleingang überlegene Option angesehen. Auf den durch Globalisierung entstehenden Druck kann mit regionaler Kooperation nicht nur ökonomisch effizienter, sondern auch politisch verträglicher reagiert werden als mit einzelstaatlichen Mitteln (vgl. Schirm 1999: 27).

2.2. Historische Perspektive des Regionalismus

Seit Ende der Weltwirtschaftskrise und nach dem Zweiten Weltkrieg waren zwei ‚Wellen’ des Regionalismus, die Bhagwati als „first regionalism“ bzw. „second regionalism“ bezeichnet, zu beobachten (vgl. Bhagwati 1993).

2.2.1. „Erster“ Regionalismus

Die Phase des ‚ersten‘ Regionalismus nahm ihren eigentlichen Anfang mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) im Jahre 1957. Während vor allem die USA diesem RIA relativ skeptisch gegenüber standen, waren viele Staaten Afrikas und Lateinamerikas von der Idee dieser neuen Zollunion angetan. In den 60er Jahren versuchten daher viele Entwicklungsländer motiviert vom europäischen Regionalismus ähnliche Bündnisse zu begründen. Sie verfolgten jedoch vorwiegend importsubstituierende Strategien, während sich das europäische RIA bis in die 70er Jahre analog zum multilateralen System vorrangig mit dem Abbau tarifärer Handelsbarrieren befassten (vgl. Dalibor 1997: 104). Viele Länder wünschten sich die USA als Zentrum der ‚Gegenpole’ zur EWG und es entstanden Pläne zur Gründung von LAFTA (Latin American Free Trade Area) oder NAFTA (North American Free Trade Agreement). Die USA beharrten jedoch vorerst auf ihrem multilateralen Standpunkt, so dass gegen Ende der 60er Jahre keine nennenswerten RIA mit Ausnahme des Europäischen bestanden. Viele Regionalisierungsvorhaben der Entwicklungsländer waren noch vor ihrer Implementierung gescheitert, da sich zwischen politischer Willensbekundung und wirtschaftspolitischer Umsetzung eine große Kluft auftat und eine lange Phase der Stagnation anfänglicher Euphorie folgte (vgl. Wagner / Kaiser 1995: 22).

2.2.2. „Zweiter“ Regionalismus

Die Welle des ‚zweiten Regionalismus’ begann in den 80er Jahren und diesmal scheint diese Entwicklung auch eher langfristiger Natur zu sein. Baldwin spricht in diesem Zusammenhang von einer „Dominotheorie des Regionalismus“, einer zwanghaften zwischenstaatlichen Tendenz, bestehenden RIA beizutreten oder gleichfalls neue RIA zu gründen (vgl. Baldwin 1995).

Seither wurden viele neue RIA gegründet (z.B. MERCOSUR und NAFTA) und auch alte Regionalisierungsvorhaben „wiederbelebt“ (z.B. ANDEAN und CACM (Central American Common Market)). Die größte treibende Kraft dieses ‚revivals’ war die Umkehr der USA vom einst großen Verfechter multilateraler Politik zum Vertreter regionaler Sichtweisen (vgl. Bhagwati 1993). Sie gründete bereits zu Beginn der 80er Jahre ein Freihandelsabkommen mit Israel, 1988 das Freihandelsabkommen mit Kanada und schließlich 1994 mit Kanada und Mexiko die NAFTA. Ein Grund für diese Umkehr dürfte die Enttäuschung der USA über den langsamen Fortschritt multilateraler Verhandlungen im Rahmen des GATT gewesen sein. Gleichzeitig begannen viele Entwicklungsländer, sich nach außen zu orientieren und die Handelsliberalisierung voranzutreiben. Dieser Schritt zu freierem Handel war nicht zuletzt durch die Schuldenkrise der Entwicklungsländer in den 80er Jahren, den Niedergang des Kommunismus, den Erfolg der sog. ‚Tigerstaaten’ und die Ermutigung durch den IWF und die Weltbank beschleunigt worden (vgl. Lawrence 1996: 13f.).

Die Welle des zweiten Regionalismus unterscheidet sich von der ersten insofern, als sie darauf zielt, Märkte zu öffnen und Liberalisierung voranzutreiben, während der erste Regionalismus hingegen eher auf Abschottung zielte (vgl. Kapitel 5.3.). Außerdem war der multilaterale Abbau tarifärer Barrieren bereits so erfolgreich gewesen (vgl. Kapitel 3.1.1. f.), dass die einzelnen Staaten nun begannen, sich verstärkt auf den Abbau nichttarifärer Schranken zu konzentrieren.

2.3. Typologie regionaler Wirtschaftsräume

Regionale Integrationsräume weisen zwar das einheitliche Merkmal präferentieller Handelskonditionen der Mitgliedsstaaten gegenüber Nichtmitgliedsstaaten auf, eine detailliertere Differenzierung verschiedener Präferenzräume ist jedoch angebracht, um konzeptionelle Verwirrung zu vermeiden.

Einerseits kann regionale Integration ein natürlicher Prozess sein - ein de facto Phänomen aufgrund z.B. geographischer und kultureller Nähe. Andererseits ist ein de jure Prozess möglich, der auf formaler zwischenstaatlicher Kooperation basiert, die sich in Verträgen manifestiert (vgl. Dalibor 1997: 80ff.).

Die im folgenden beschriebenen Stufen der ökonomischen Integration beziehen sich ausschließlich auf de jure Kooperationen und unterscheiden sich durch die Integrations tiefe der jeweiligen Abkommen. Kennzeichen der einzelnen Stufen sind also Art und Ausmaß des Abbaus von Barrieren für internationale ökonomische Aktivitäten zwischen den beteiligten Staaten sowie die Einführung koordinierender und kooperierender Elemente (vgl. Blank u.a.1998: 31).

Präferenzzone

Eine Präferenzzone (Preferential Trade Area, PTA) zeichnet sich dadurch aus, dass sich mindestens zwei Länder Vorzugsbedingungen für den Handel mit bestimmten Gütern oder Dienstleistungen einräumen, indem sie z.B. die Zölle auf diese Güter senken oder ganz abschaffen. Das Ausmaß des Abbaus der Handelsbarrieren hängt von den individuellen vertraglichen Bestimmungen ab. Man spricht auch von „sektoraler Kooperation“ (vgl. Gibb / Michalak 1994: 23).

Freihandelszone

In einer Freihandelszone (Free Trade Area, FTA) unterliegt der gesamte Güterverkehr den sich gegenseitig zugestandenen Vorzugsbedingungen, d.h. zwischen den Partnern einer FTA bestehen keinerlei Handelsbeschränkungen mehr. Die Partner sind ansonsten aber völlig autonom bzgl. ihrer jeweiligen Handelspolitiken gegenüber Drittstaaten. Meist werden in einer FTA sog. Ursprungsregeln („rules of origin“) eingeführt, die sicher stellen, dass auch wirklich nur die innerhalb des Bündnisses produzierten Güter von Handelshemmnissen befreit werden.

Zollunion

Zollunionen (Customer Union, CU) entsprechen einer FTA mit gemeinsamen, das Durchschnittsniveau der nationalen Zölle nicht übersteigenden Außenzöllen. In einer CU stimmen die Partner also ihre Handelspolitik gegenüber Drittländern ab. Gemeinschaftliche Zolleinnahmen werden über einen vorher festzulegenden Schlüssel unter den Vertragspartnern verteilt.

Gemeinsamer Markt

Einigen sich mindestens zwei Länder auf einen Gemeinsamen Markt (Common Market, CM), so gelten zwischen ihnen die selben Vereinbarungen wie in einer CU. Darüber hinaus wird der Abbau institutioneller Mobilitätshemmnisse der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital angestrebt. Die beteiligten Länder gestalten zudem einen gemeinsamen wettbewerbspolitischen Ordnungsrahmen, um für einzelne Länder einseitige negative Faktorbewegungen zu verhindern.

Wirtschafts- und Währungsunion

Zusätzlich zum CM werden in einer Wirtschafts- und Währungsunion die nationalen Wirtschaftspolitiken in hohem Maße koordiniert oder sogar vereinheitlicht, um regionale Wohlfahrtsunterschiede zu beseitigen. Auf diese Art werden einheitliche ökonomische Verhältnisse im Rahmen eines Binnenmarktes geschaffen. Ein einheitlicher Binnenmarkt erfordert insbesondere eine Fixierung der Wechselkurse.

Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorgestellten Integrationsformen um idealtypische Abgrenzungen handelt; kaum ein real existierendes Bündnis wird genau ein solches Muster repräsentieren. Die Darstellung dient einzig und allein der klassifizierenden Orientierung.

Abbildung 1: Grundformen internationaler ökonomischer Integration

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: nach Blank/Clausen/Wacker „Internationale ökonomische Integration“, S. 35

3. Die Welthandelsorganisation

3.1. Entstehung der WTO

Schon seitdem Adam Smith und Ricardo im 19. Jahrhundert die Vorteile der internationalen Arbeitsteilung und des freien Handels beschrieben haben, gehört der Freihandel zu den Idealen einer liberalen Wirtschaftspolitik. Die neoklassische Außenhandelstheorie gelangt zu dem Ergebnis einer generellen Überlegenheit des Freihandels, bei dem sich die einzelnen Länder gemäß ihrer komparativen Vorteile spezialisieren und so Wohlfahrtsgewinne gegenüber protektionistischen Maßnahmen realisieren (vgl. z.B. Viner 1950).

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges gaben die USA 1945 den Anstoß zur Gründung einer Internationalen Handelsorganisation (ITO). Diese sollte, ausgestattet mit weitgehenden und zum Teil supranationalen Rechten, einerseits zur Liberalisierung und Ausweitung des internationalen Handels beitragen und andererseits Blockbildungen sowie Autarkiebestrebungen entgegen wirken. Dieses multilaterale Handelsabkommen war neben den 1944 gegründeten ‚Bretton Woods -Organisationen’ IWF und Weltbank als dritter institutioneller Pfeiler der Weltwirtschaftsordnung der Nachkriegszeit vorgesehen. Das gesamte Vertragswerk, dessen Grundsätze und Richtlinien in der „Welthandels-Charta“ (Havanna, 1947) kodifiziert wurden und auf das sich die ITO stützen sollte, stieß letztlich jedoch ausgerechnet vor dem US - Kongress auf Ablehnung. So trat am 01. Januar 1948 lediglich das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade, GATT) in Kraft, das ursprünglich als Teilabkommen der ITO zwischen den 23 VERTRAGSPARTEIEN des GATT ausgehandelt worden war und sich durch wesentlich geringeren Regelungsumfang (als die geplante ITO) und kaum vorhandene institutionell - organisatorische Grundlagen auszeichnete. Alle 23 unterzeichnenden Vertragsparteien waren Industrieländer. Die Bundesrepublik Deutschland trat dem GATT 1951 bei.

3.1.1. Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT)

Neben den klassischen Zöllen existieren noch viele andere Handelshemmnisse wie z.B. freiwillige Selbstbeschränkungen, Exportsubventionen, quantitative Beschränkungen.

Das GATT beruht auf der Idee, für den Abbau jeglicher Handelshemmnisse „(...) eine kooperative Lösung zu erreichen, indem sich die Vertragsparteien selbst an dieses Regelsystem binden.“ (Blank u.a. 1998: 23). Durch den Abbau von Handelsschranken sollen die in der Präambel genannten Ziele wie Erhöhung des Lebensstandards, Erreichung von Vollbeschäftigung, hohes Realeinkommensniveau sowie Steigerung der Produktion und des Austauschs von Waren erreicht werden.

In multilateralen Verhandlungsrunden wurde und wird der schrittweise Abbau der Handelshemmnisse vereinbart:

Verhandlungsrunden des GATT

Runde 1 bis 5 Die ersten fünf Verhandlungsrunden in den Jahren 1947 bis 1962 hatten das vorrangige Ziel, Zölle zu senken, also tarifäre Handelshemmnisse abzubauen. Insgesamt konnten hier bis 1962 Zollsenkungen von 35% gegenüber dem Niveau von 1947 erreicht werden (vgl. Hauser / Schanz 1995: 24).

Runde 6 In der Kennedy-Runde (1964 - 67) wurden eine allgemeine prozentuale Zollsenkung von bis zu 50% (vgl. Wagner / Kaiser 1995: 128), ein Anti – Dumping - Code und Sonderrechte für Entwicklungsländer[1] beschlossen.

Runde 7 Bis zur Tokio-Runde (1972 - 1979) waren die Zölle soweit gesenkt worden, dass nun außerdem erstmals Vereinbarungen bzgl. nichttarifärer und versteckter Handelshemmnisse getroffen wurden (z.B. neuer Anti – Dumping -Code, Subventions - Code). Dies war dringend nötig, nachdem man in den 70er Jahren wieder eine verstärkt protektionistische Politik - überwiegend als Reaktion der Industrieländer auf den Ölpreisschock 1973 und den daraus folgenden Anstieg der Arbeitslosigkeit sowie verstärkten internationalen Wettbewerbsdruck - hatte beobachten können.

Diese ersten sieben Verhandlungsrunden hatten einen nachhaltigen Effekt auf die Weltwirtschaft. Allein in den Jahren 1950 bis 1975 verfünffachte sich das Welthandelsvolumen und der Umfang der Weltwirtschaft verdoppelte sich (vgl. Wagner / Kaiser 1995: 129). Trotzdem hatten sich in den 80er Jahren entscheidende Rahmenbedingungen des Welthandels geändert und so wurden schon bald nach Abschluss der Tokio - Runde Rufe vieler GATT - Mitglieder nach einer weiteren Verhandlungsrunde laut. Lücken und unpräzise Formulierungen im GATT - Vertragswerk hatten die erneute Zunahme protektionistischer Politiken ermöglicht und durch steigende Direktinvestitionen im Ausland, die wachsende Bedeutung des internationalen Dienstleistungshandels sowie Fortschritte in der Entwicklung neuer Technologien kam es zu Strukturveränderungen der internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Ein weiteres Problem war, dass die Verabschiedung verschiedener Kodizes in der Tokio - Runde, an denen nur Teile der GATT - Parteien teilnahmen, zu einer Zersplitterung des Welthandelssystems beitrugen.

3.1.2. Die Uruguay-Runde

In der Uruguay-Runde (1986 - 1993) wurden aus oben genannten Gründen nahezu alle Themen der vorhergehenden Runde wieder aufgegriffen und die Diskussion außerdem erstmals auf den Dienstleistungshandel und den Schutz geistigen Eigentums ausgeweitet.

Mit Abschluss der Uruguay - Runde im Dezember 1993 bzw. der Unterzeichnung der Schlussakte (‚final act’, Marrakesch 1994) dieser Verhandlungsrunde durch 117 Staaten (hiervon etwa ein Drittel Entwicklungsländer) wurde erstmals eine rechtliche und institutionelle Grundlage des multilateralen Handelssystems - die Welthandelsorganisation (WTO) - geschaffen. Neben den institutionellen Änderungen sind folgende inhaltliche Neuerungen als Errungenschaften der Uruguay- Runde für diese Arbeit besonders hervorzuheben (vgl. z.B. Hauser / Schanz 1995: 54):

- Anwendung des ‚single - package‘ - Ansatzes, d.h. alle Mitglieder müssen alle multilateralen Abkommen übernehmen; somit sind nun erstmals auch alle Entwicklungs- und Schwellenländer zur Teilnahme an den Kodizes verpflichtet (‚einheitliche Mitgliedschaft’)
- das ‚neue’ GATT sieht erstmals auch Zollsenkungen und -bindungen (d.h. im GATT rechtsverbindlich festgelegte Höchstzölle) seitens der Entwicklungs- und Schwellenländer vor, wodurch wesentlich mehr Rechtssicherheit für exportierende Länder und weniger Ermessensspielraum für Einfuhrländer entsteht
- der Handel mit Dienstleistungen wurde in der Uruguay-Runde erstmals verhandelt und die Schaffung des Abkommen über den internationalen Dienstleistungshandel (GATS) macht die WTO zu einem umfassenden Regelwerk für den gesamten Welthandel, während das ‚alte’ GATT ein reines Güterabkommen war (Anmerkung: das GATS war zwischen Industrie- und Entwicklungsländern stark umstritten, da die Entwicklungsländer einen bedeutenden komparativen Vorteil der Industrieländer bzgl. Nachfrager-, Kapital- und Arbeitsmobilität befürchteten, welche im Dienstleistungshandel von großer Bedeutung sind)
- nachdem es auf dem Weltmarkt aufgrund fehlenden Schutzes immaterieller Güter zu Handelsverzerrungen gekommen war, wurde dieses Thema ebenfalls erstmalig in der Uruguay - Runde erörtert und das Abkommen zum Handel mit geistigem Eigentum (TRIPS) geschaffen
- von besonderer Bedeutung für die Entwicklungsländer war, dass der internationale Textilhandel in die GATT - Regeln integriert wurde und das protektionistische Multifaserabkommen abgeschafft wurde (viele Entwicklungsländer hatten sogar ihre Teilnahme an der Uruguay - Runde von diesem Punkt abhängig gemacht), so konnte der internationale Wettbewerb in diesem für viele Entwicklungsländer wichtigen Bereich wiederbelebt werden und auf eine langfristige Verbesserung ihrer Welthandelsposition und exportgetriebenes Wachstum gehofft werden
- die Verabschiedung eines neuen Streitschlichtungsverfahrens, von dem die Entwicklungsländer in besonderem Maße profitieren, da sie nun ihre handelspolitischen Rechte besser durchsetzen können und einen gewissen Schutz vor Maßnahmen mächtiger Handelsnationen genießen.

3.1.3. Die Welthandelsorganisation (WTO)

Die WTO ist eine - im Gegensatz zum GATT von 1947 - völkerrechtlich eigenständige UN - Sonderorganisation mit Sitz in Genf, die fortan an das ‚alte‘ GATT ersetzt bzw. ergänzt.

Der GATT - Vertrag von 1947 blieb als Abkommen zur Liberalisierung des Güterhandels in etwas modifizierter Form weiterhin integraler Bestandteil der neuen Welthandelsordnung und bildet neben den zwei neuen Abkommen, dem GATS und dem TRIPS, eine der tragenden Säulen der WTO. Die WTO selbst ist somit eine Art Dach über diesen drei Säulen. Sie überwacht und betreut die Umsetzung sämtlicher Abkommen, hilft bei der Lösung von Handelskonflikten zwischen den Mitgliedsstaaten und bietet ein Forum für multilaterale Verhandlungen. Qua WTO wurden außerdem Voraussetzungen zur Eindämmung staatlicher wettbewerbs- und handelsverzerrender Eingriffe und protektionistisch motivierter Missbräuche der GATT - Ausnahmen geschaffen. „Die WTO ist selbst mit ihrem Regelwerk keine Freihandelsinstitution im strengen Sinne. Sie ist jedoch ein Vehikel, um den Protektionismus in der Welt abzubauen, der in den dreißiger Jahren die Weltwirtschaftskrise verschärfte und damit verhängnisvolle politische Entwicklungen auslöste.“ (Jeske, Jürgen in: F.A.Z. vom 03.06.2002: „Die Welt braucht mehr freien Handel“).

3.2. Wesen der WTO

3.2.1. Organisationsstruktur der WTO

Die WTO hat die organisatorische Grundstruktur des GATT von 1947 übernommen und lediglich bzgl. ihres erweiterten Geltungsbereiches ausgebaut.

Oberstes Organ der WTO ist die Ministerkonferenz. Sie hat die allgemeinen Richtlinien der WTO festzulegen und entspricht ihrer Funktion nach den VERTRAGSPARTEIEN des ‚alten‘ GATT. Somit trägt die Ministerkonferenz die oberste Verantwortung für das Funktionieren der Welthandelsorganisation und ist befugt, in allen die multilateralen Abkommen betreffenden Angelegenheiten, Entscheidungen zu treffen.

Der Allgemeine Rat (auch: WTO - Rat) ist der Ministerkonferenz zugeordnet. In ihm sind ebenfalls alle Mitgliedsstaaten vertreten. Dieser Rat vertritt die Minister in der Zeit zwischen den mindestens alle zwei Jahre stattfindenden Konferenzen und verantwortet daher alle laufenden Geschäfte der WTO. Zu seinen Aufgaben zählen die Verhandlungen mit beitrittswilligen Ländern, die Regelung der Ausnahmen für wirtschaftlich besonders schwache Länder, die gegenseitige Information der WTO - Mitglieder und die Pflege der Beziehungen zu verschiedenen internationalen Institutionen wie bspw. UNO, OECD und IWF. Außerdem unterliegt dem Allgemeinen Rat die periodische Überprüfung der Handelspolitiken aller Mitgliedsstaaten.

Sozusagen in Personalunion mit dem Allgemeinen Rat besteht das Streitschlichtungs- und Streitbeilegungsorgan als rechtlich eigenständige Institution.

In Form von Stabstellen stehen dem WTO - Rat noch verschiedenen Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften zur Seite (vgl. Abbildung 2).

Dem WTO - Rat unterstellt sind folgende einzelne Räte: GATT - Rat, GATS - Rat und TRIPS - Rat, die ihrerseits über eigene Ausschüsse für Sonderfragen verfügen.

Der Generaldirektor der WTO steht dem Sekretariat vor und führt Beschlüsse der Ministerkonferenz und des Allgemeinen Rats aus. Er wird von der Ministerkonferenz ernannt, die auch über seine Befugnisse, Aufgaben und Amtszeit entscheidet.

Das Sekretariat ist mit der Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungen zwischen den WTO - Mitgliedern betraut, berät Handelspartner und kümmert sich um die Analyse, Darstellung und Veröffentlichung der Welthandelsentwicklung.

Abbildung 2: Das WTO - Organigramm

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Senti „WTO-System und Funktionsweise der Welthandelsordnung“, S. 116

3.2.2. Prinzipien der WTO

GATT / WTO beruht auf folgenden drei grundlegenden Prinzipien:

- Liberalisierung: kontinuierlicher Abbau von Handelsbeschränkungen bei gleichzeitigem Verbot nicht-tarifärer Handelshemmnisse
- Nichtdiskriminierung: Annerkennung des Artikels I, GATT, „Meistbegünstigungsprinzip“ (jedem Staat ist der günstigste Zolltarif einzuräumen, der einem Dritten gewährt wird) und Artikels III, GATT, „Inländergleichbehandlung“ (keine Diskriminierung ausländischer Güter nach ihrer Einfuhr sowie Gleichstellung in- und ausländischer Anbieter)
- Reziprozität: der Abbau von Marktzugangsschranken soll grundsätzlich gegenseitig geschehen

[...]


[1] Hierbei ist anzumerken, dass die WTO keine genaue begriffliche Abgrenzung der „Entwicklungsländer“ vornimmt. Üblicherweise wird jedoch die Weltbankklassifikation mit Pro-Kopf-Einkommen (PKE) < 800 US-$ übernommen.

Ende der Leseprobe aus 77 Seiten

Details

Titel
Regionale Integrationsabkommen und die WTO - eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsländer
Hochschule
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Note
2,3
Autor
Jahr
2003
Seiten
77
Katalognummer
V19180
ISBN (eBook)
9783638233613
Dateigröße
785 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Rolle, die regionalen Integrations- und Kooperationsabkommen (RIA) in der weltwirtschaftlichen Realität und insbesondere der Welthandelsorganisation heute zukommt. Besondere Aufmerksamkeit wird während der Darstellung und Analyse auf Entwicklungsländern und deren Erfahrungen und Probleme mit dem Regionalismus liegen.
Schlagworte
Regionale, Integrationsabkommen, Analyse, Berücksichtigung, Entwicklungsländer
Arbeit zitieren
Meike Wallocha (Autor:in), 2003, Regionale Integrationsabkommen und die WTO - eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsländer, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19180

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