Segmentberichterstattung im internationalen Umfeld

Eine theoretische und empirische Analyse


Diplomarbeit, 2004

132 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

A. Einleitung
I. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
II. Gang der Untersuchung.

B. Hauptteil.
I. Theoretische Grundlagen der Segmentberichterstattung
1. Segmentberichterstattung als Rechnungslegungsinstrument
a. Diversifikation als Ursache der Segmentberichterstattung
i) Informationsfunktion der externen Rechnungslegung
ii) Begriff und Arten der Diversifikation
iii) Auswirkungen der Diversifikation auf die Aussagekraft des
Jahresabschlusses
iv) Notwendigkeit der Segmentberichterstattung.
b. Weitere Nutzenaspekte der Segmentberichterstattung
c. Grenzen der Segmentberichterstattung
d. Zwischenfazit.
2. Konzeptionen der Segmentberichterstattung
a. Konzeptionen der Segmentrechnungslegung
b. Konzeptionen der Segmentabgrenzung
II. US-amerikanische Regelungen zur Segmentberichterstattung.
1. Überblick über die Entwicklung der Segmentberichterstattung
2. Die Regelungen von SFAS 131
a. Zielsetzung und Aufgaben
b. Anwendungsbereich
c. Segmentdefinition
d. Segmentabgrenzung
e. Identifikation berichtspflichtiger Segmente.
f. Berichtspflichten
i) Allgemeine Informationen
i
ii) Informationen über das Segmentergebnis
iii) Informationen über das Segmentvermögen
iv) Überleitungsrechnungen
v) Zusätzliche Angaben
vi) Erläuternde Angaben
vii) Informationen in Zwischenberichten
g. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
3. Kritische Würdigung von SFAS 131
III. Regelungen des IASC zur Segmentberichterstattung
1. Überblick über die Entwicklung der Segmentberichterstattung
2. Die Regelungen von IAS 14
a. Zielsetzung und Aufgaben
b. Anwendungsbereich
c. Segmentdefinition
d. Segmentabgrenzung
e. Identifikation berichtspflichtiger Segmente.
f. Berichtspflichten
i) Primäres Berichtsformat
ii) Sekundäres Berichtsformat
iii) Zusätzliche und erläuternde Angaben
g. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
3. Kritische Würdigung von IAS 14
IV. Deutsche Normen zur Segmentberichterstattung.
1. Überblick über die Entwicklung der Segmentberichterstattung
2. Die Regelungen von DRS 3.
a. Zielsetzung und Aufgaben
b. Anwendungsbereich
c. Segmentdefinition
d. Segmentabgrenzung
e. Identifikation berichtspflichtiger Segmente.
f. Berichtspflichten
i) Pflichtangaben
ii) Überleitungsrechnungen
iii) Zusätzliche Angaben
iv) Erläuternde Angaben
g. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
ii
3. Kritische Würdigung von DRS 3.
V. Empirische Untersuchung der Segmentberichterstattung der DAX 30-
Unternehmen
1. Zielsetzung der Untersuchung
2. Grundlage der Untersuchung
3. Ergebnisse der Untersuchung
a. Segmentbildung
i) Segmentierungskriterien
ii) Segmentwesentlichkeit.
iii) Segmentanzahl
b. Segmentangaben.
i) Pflichtangaben
a) Segmentumsatz
b) Segmentergebnis
c) Segmentvermögen und -schulden
d) Segmentinvestitionen und -abschreibungen
e) Überleitungsrechnungen.
f) Vorjahresangaben.
ii) Erläuternde Angaben
iii) Freiwillige Angaben
c. Stetigkeit und formale Gestaltung.
4. Zwischenfazit.

C. Schlussteil
I. Zusammenfassung
II. Kritische Würdigung des management approach 106
III. Ausblick

Anhang
Anhang 1: Bilanzierungspraxis der DAX 30-Unternehmen im Jahr 2003

Literaturverzeichnis.

Verzeichnis der verwendeten Geschäftsberichte.

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Identifikation berichtspflichtiger Segmente nach SFAS 131

Abb. 2: Identifikation berichtspflichtiger Segmente nach IAS 14

Abb. 3: Identifikation berichtspflichtiger Segmente nach DRS 3

Abb. 4: Anzahl offen gelegter Geschäftsfelder

Abb. 5: Anzahl offen gelegter Regionen

Abb. 6: Offenlegung der Intersegmentumsätze

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Systematisierung der untersuchten Geschäftsberichte

Tab. 2: Verwendete Berichtsformate

Tab. 3: Wesentliche geographische Regionen

Tab. 4: Darstellung des Segmentergebnisses

Tab. 5: Ausgewiesene Vermögensgrößen

Tab. 6: Basis der segmentierten Abschreibungen

Tab. 7: Offenlegung von Erläuterungen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Einleitung

I. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit

Durch die starke Internationalisierung und die globale Vernetzung haben sich in den letzten Jahrzehnten zahlreiche große, international und in unterschiedlichen Geschäftsfeldern und geographischen Regionen tätigen Unternehmen entwickelt. Im Zuge dieser Entwicklung wurde erkannt, dass die Aggregation unterschiedlicher unternehmerischer Tätigkeiten auf unterschiedlichen geographischen Märkten im Jahres- oder Konzernabschluss häufig zu Informationsdefiziten und -verzerrungen bei externen Abschlussadressaten (z.B. Eigentümer und Gläubiger, Banken, Finanz- analysten usw.) führen kann, weil die einzelne, spezifische wirtschaftliche Lage und die möglichen Entwicklungen in den jeweiligen Teilbereichen im Jahresabschluss zu einem Gesamtbild des Unternehmens zusammengefasst werden. Im Hinblick auf die Funktion als getreue Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens wird die Unternehmensberichterstattung vor eine wesentliche Herausforderung gestellt.1 Auf dem Weg zu einer besseren Unternehmensberichtserstattung stellt die Segment- berichterstattung einen wesentlichen Meilenstein dar.2

In den USA wurde Mitte der sechziger Jahre erkannt, dass bei diversifizierten Unternehmen eine Analyse der bestehenden und zukünftigen wirtschaftlichen Lage allein auf der Basis der aggregierten Jahresabschlussdaten nicht möglich ist.3 Bereits seit den siebziger Jahren ist eine umfangreiche Segmentberichterstattung ein verpflichtender Bestandteil des offen zu legenden Jahresabschlusses.4 Ein weiterer damit zusammenhängender Grund für den bereits relativ früh erlangten Stellenwert der Segmentberichterstattung im US-Rechnungslegungssystem ist, dass dort die Gewährung entscheidungsrelevanter Informationen gegenüber dem aktuellen und potentiellen Eigenkapitalgeber die zentrale Funktion der Rechnungslegung darstellt.5 Mit der Veröffentlichung von Rechnungslegungsinformationen über einzelne produkt- und/oder marktorientierte Geschäftsfelder von Unternehmen sollte externen Adressaten geholfen werden, die Abschlussdaten besser zu verstehen und zu analysieren sowie vergangene Entwicklungen und zukünftige Aussichten des Unternehmens besser bewerten zu können.1 Die Bedeutung der Segmentberichterstattung in der konsolidierten Rechnungslegung ist „ Most users agree that, although consolidated financial information is important, it is more useful if supplemented with disaggregated information to assist in analyzing the timing and amounts of expected cash flows. ” 2

Um zu einer Definition der Segmentberichterstattung zu gelangen, müssen zuerst die Begriffe „Segment“ und „Berichterstattung“ einzeln definiert werden. Ein Segment ist eine isolierbare, möglichst homogene Unternehmenseinheit (z.B. Produktgruppe, Geschäftszweig, Profit Center usw.) innerhalb einer diversifizierten Wirtschaftseinheit (z.B. „Mehrbereichs“-Unternehmen, Konzern).3 Ein wesentliches Charakteristikum eines Segments ist die eindeutige Abgrenzbarkeit von anderen Segmenten durch unterschiedliche Ausprägungen von Rentabilität, Wachstum sowie Risiko und durch unterschiedliche Reaktionen auf Änderungen in der ökonomischen, technologischen oder sozialen Umwelt.4 Als Berichterstattung wird die zweck- und entscheidungs- orientierte Vermittlung von Informationen durch das Unternehmen an verschiedene Adressaten bestimmter Interessengruppen bezeichnet.5 Wenn die beiden Begriffe zusammengeführt werden, versteht man unter Segmentberichterstattung allgemein die Ergänzung der Rechnungslegung eines diversifizierten Unternehmens um Informationen finanzieller und auch nicht finanzieller Art über die einzelnen Geschäftsfelder und geographischen Regionen durch die differenzierte Veröffentlichung im Rahmen der Geschäftsberichtspublizität.6

Als Synonyme werden im deutschsprachigen Raum häufig die Begriffe „Segmentpublizität“ oder „Spalten- berichterstattung“ verwendet, während sie im angloamerikanischen Sprachraum als „segment reporting“ oder „segmental reporting“ oder in den letzten Jahren auch häufiger als „reporting disaggregated information“ bezeichnet wird.7

Die wachsende Bedeutung der Segmentberichterstattung kann auch an der steigenden Anzahl gesetzlicher Regelungen und Standards erkannt werden.8 Eine ausführliche Segmentberichterstattung gewinnt in den vergangenen Jahren nicht nur international - inzwischen auch national - zunehmend an Bedeutung. Seit der verstärkten Internationalisierung der Kapitalmärkte und der Corporate Governance-Diskussion sind alle börsennotierten Unternehmen mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im

Unternehmensbereich (KonTraG) verpflichtet, gem. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB den Konzernanhang um eine Segmentberichterstattung zu erweitern.1 Die Ausgestaltung der Segmentberichterstattung wurde zuerst im Gesetz offen gelassen, seit 2000 ist diese Lücke mit dem Vorschlag zur Anfertigung der segmentierten Rechnungslegung - Deutsche Rechnungslegungs Standards (DRS) 3 - geschlossen worden.2 Vergleichs- weise enthalten auf internationalen Kapitalmärkten anerkannte Anforderungen an eine Segmentberichterstattung vor allem nach US-GAAP das Statement of Financial Accounting Standard (SFAS) 131 „ disclosures about segment of and enterprise and related information “ und nach IAS den International Accounting Standard (IAS) 14 (revised)3segment reporting “, wodurch der deutsche Standard DRS 3 stark beeinflusst ist.

In der vorliegenden Arbeit sollen die Regelungen zur Segmentberichterstattung von SFAS 131, IAS 14 und DRS 3 dargestellt und jeweils einer kritischen Würdigung unterzogen werden. Neben den theoretischen Ausführungen wird eine empirische Untersuchung zur Praxis der Segmentpublizität der DAX 30-Unternehmen durchgeführt. Ziel der Arbeit ist es daher, die Grundzüge und wesentlichen Vorschriften zur Publizität von Segmentinformationen im internationalen Umfeld aufzuzeigen und die Qualität der Segmentberichterstattung in Deutschland zu analysieren.

II. Gang der Untersuchung

Um das Ziel der Arbeit zu erreichen, wird folgender Weg beschritten. Nach einer kurzen Einleitung werden im Kapitel I des Hauptteils die Einführung in die Segmentberichterstattung erarbeitet. Zunächst wird die Notwendigkeit der Segment- berichterstattung angesprochen. Anschließend werden Nutzen und Grenzen der Segmentberichterstattung gegenübergestellt, um ihre Bedeutungsrelevanz deutlich zu machen. Ferner werden die theoretischen Konzeptionen der Segmentberichterstattung dargestellt.

Gegenstand des Kapitels II des Hauptteils sind - als erster Vergleichsmaßstab für die spätere Analyse von DRS 3 - die US-amerikanischen Regelungen zur Segment- publizität von SFAS 131, die weltweit die umfassendsten nationalen Regelungen zur Segmentpublizität und international anerkannt sind.1 Hierzu wird zunächst ein Überblick über die Entwicklung der Segmentberichterstattung in der US- amerikanischen Rechnungslegung gegeben. Im Anschluss erfolgt eine ausführliche Kennzeichnung und Erläuterung der Regelungen von SFAS 131. Nach Aufgaben und Ziel des Standards wird der Geltungsbereich erläutert. An eine Analyse der Vorgaben zur Segmentabgrenzung schließt sich die Betrachtung der Regeln zur Bestimmung berichtspflichtiger Segmente an. Gegenstand des nächsten Bereichs der Untersuchung sind die anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Nachfolgend werden die von SFAS 131 geforderten Angaben aufgezeigt und die formale Gestaltung der Segmentberichterstattung erläutert. Eine kritische Analyse der Schwächen von SFAS 131 beschließt dieses Kapitel. Gegenstand des Kapitels III sind die Regelungen zur Segmentberichterstattung von IAS 14 als zweiter Vergleichsmaßstab für DRS 3. Um einen Vergleich der Standards zu erleichtern, entsprechen die nachfolgende Analyse der Vorgaben in Aufbau und Ablauf den Abschnitten des Kapitels II. Aus diesem Grund ist auch im Kapitel IV die Untersuchung der Regelungen zur Segmentpublizität von DRS 3 analog aufgebaut.

Kapitel V hat die empirische Untersuchung zur Segmentberichterstattungspraxis deutscher Konzerne zum Gegenstand. Dazu werden zunächst die Zielsetzung der Untersuchung vorgestellt und danach die Stichprobe in sachlicher und zeitlicher Hinsicht abgegrenzt. Anschließend wird versucht herauszufinden, wie die Segmente im Konzernabschluss ermittelt werden. Dies erfolgt über die Untersuchung der Segmentierungskriterien, der Segmentanzahl und der Segmentwesentlichkeit. Des Weiteren werden Segmentangaben aufgezeigt, die in Pflichtangaben, zusätzlichen und erläuternden Angaben sowie freiwilligen Angaben unterteilt werden. Ferner werden die Stetigkeit und die formale Gestaltung der Segmentberichterstattung erläutert und die wesentlichen Ergebnisse der empirischen Untersuchung zusammengefasst.

Im Schlussteil der vorliegenden Arbeit werden zunächst die wichtigsten Untersuchungsergebnisse resümiert. An diese kurze Zusammenfassung schließt sich eine kritische Stellungnahme zur Konzeption der Segmentabgrenzung nach dem management approach, die den drei Standards zur Segmentberichterstattung zugrunde liegt, an. Mit einem Ausblick, in dem einige Überlegungen möglicher Entwicklung im Rahmen der Segmentberichterstattung im Hinblick auf die Ergebnisse der empirischen Untersuchung angestellt werden, wird die Arbeit abgeschlossen.

B. Hauptteil

I. Theoretische Grundlagen der Segmentberichterstattung

Bevor die internationalen und nationalen Vorschriften zur Segmentberichterstattung vorgestellt werden, wird zuerst begründet, weshalb die Segmentberichterstattung als unverzichtbarer Bestandteil der Unternehmenspublizität zu verstehen ist und welche Konzeptionen der Segmentberichterstattung zugrunde liegen.

1. Segmentberichterstattung als Rechnungslegungsinstrument

Die Segmentberichterstattung stellt ein integrales Instrument der externen Rechnungs- legung dar. Die Notwendigkeit der Segmentberichterstattung liegt in der Tatsache der zunehmenden Diversifikationsbestrebungen des Unternehmens begründet. Um den Nutzen der Segmentberichterstattung insgesamt beurteilen zu können, werden abschließend die Vorteile der Publizität und auch die damit zusammenhängenden Nachteile aufgezeigt.

a. Diversifikation als Ursache der Segmentberichterstattung

Ziel dieses Kapitels ist zu erklären, welche Gründe im Einzelnen eine segmentierte Berichterstattung erforderlich machen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird zunächst die Diversifikation charakterisiert. Des Weiteren werden die Auswirkungen der Diversifikation auf die Aussagekraft der Jahresabschlüsse angesprochen.

i) Informationsfunktion der externen Rechnungslegung

Die Hauptfunktion der externen Rechnungslegung ist, Rechenschaft zu legen.1 Unter den Rechenschaftsfunktionen sind weitere Funktionen der externen Rechnungslegung - die Informationsfunktion, die Dokumentationsfunktion und die Zahlungsbemessungs- funktion - zusammengefasst.2 Die externe Rechnungslegung ist ein zentrales Instrument, das sämtlichen „Stakeholders“ die für ihre Entscheidungen relevanten Informationen liefern sollte.3 Der Zweck der HGB-Rechnungslegung besteht darin, den Anteilseignern, den Gläubigern, den Lieferanten und Kunden, den Arbeitnehmern und der sonstigen Öffentlichkeit einen möglichst genauen Einblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu verschaffen.4 Bei Jahresabschlüssen, die nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt werden, steht die Informations- funktion deutlich im Vordergrund.1 Um den Zugang zu internationalen Kapitalmärkten zu ermöglichen, stellen immer mehr deutsche Unternehmen ihre Jahresabschlüsse nach IAS/US-GAAP auf.2 Ein nach diesen Grundsätzen aufgestellter Jahresabschluss soll in erster Linie Informationen enthalten, die es einem weiten Adressatenkreis ermöglichen, auf deren Grundlage wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen. Vor allem sollen gegenwärtige und potentielle Anleger darüber informiert werden, ob das Unternehmen in der Lage ist, dauerhaft Zahlungsüberschüsse zu erwirtschaften.3 Das framework des IASC gibt als Zielsetzung der financial statements explizit vor, insbesondere Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Veränderung der Vermögens- und Finanzlage sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu vermitteln. Hinsichtlich der Informationsfunktion der consolidated financial statements nach US-GAAP gelten die Ausführungen zu HGB und IAS grundsätzlich entsprechend.4

Es ist deutlich zu erkennen, dass die primäre und zentrale Aufgabe der externen Rechnungslegung in allen drei Systemen in der Erfüllung der Informationsfunktion besteht.5 Dies ist vor allem dann gewährleistet, wenn die publizierten Informationen objektivierbare Prognosen über die zukünftige Entwicklung des Unternehmens und die Abschätzung der Erfolgspotentiale ermöglichen, insbesondere bei diversifizierten Unternehmen, wenn externe Abschlussadressaten durch die Segmentpublizität die Ertrags- und Finanzkraft der heterogenen Geschäftsfelder des Unternehmens besser verstehen sowie die Chancen und Risiken zutreffender einschätzen können.6 Als ein zusätzliches Informationsinstrument trägt die Segmentberichterstattung wesentlich dazu bei, dass der Jahresabschluss seiner Informationsfunktion nachkommt,7 wodurch die Aussagekraft der externen Rechnungslegung erhöht wird.8

ii) Begriff und Arten der Diversifikation

Um die Auswirkungen der Diversifikation auf die Rechnungslegung bestimmen zu können, ist es erforderlich, die wesentlichen Charakteristika des Phänomens „Diversifikation“ zu kennen.

Unter Diversifikation kann allgemein die Erstellung neuer Leistungen, die sich von den bisher von dem Unternehmen erbrachten Leistungen oder die Erschließung neuer Märkte, die sich von den bisherigen Märkten des Unternehmens unterscheiden, verstanden werden.1 Diversifikation ist aber nicht nur auf die Leistungsbreite von Produkten (horizontale Diversifikation) und Märkten (regionale Diversifikation) begrenzt, sondern umfasst auch die Leistungstiefe des Unternehmens (vertikale Diversifikation). Diese ist durch eine Erweiterung der wirtschaftlichen Aktivitäten auf Vorstufenprodukte oder Nachstufenprodukte gekennzeichnet.2

Als wesentliche Ursachen und Ziele der Diversifikation werden insbesondere die folgenden Motive genannt:3

- Markt- und ergebnisorientierte Gründe

I.d.R. werden von einer Diversifikation höhere Gewinne erwartet, die sowohl aus den Markteintritten durch die Aufnahme des neuen Segments als auch aus Synergieeffekten resultieren können.

- Wachstumsorientierte Gründe

Wenn in den bestehenden Segmenten keine nennenswerten Steigerungen mehr zu erwarten sind, wird weiteres Wachstum durch Diversifikation angestrebt.

- Existenzsicherung

Wenn das Unternehmen in ihrem traditionellen Bereich nicht mehr konkurrenzfähig ist und sein wird, ist der einzige Ausweg das Ausweichen auf neue Märkte mit entsprechendem Angebotsprogramm.

- Risikoorientierte Gründe

Ähnlich wie bei der Diversifikation eines Portfolios sollte durch die Kombination verschiedener, risikobehafteter Produktarten oder regionaler Märkte ein Risikoausgleich stattfinden und damit eine Verminderung des Unternehmensrisikos sowie die Stabilisierung der Ergebnis- und Dividendenentwicklung erreicht werden.

- Managementinteressen

I.d.R. geht das Unternehmenswachstum mit einem Zuwachs an Einfluss, Macht und Prestige einher. Im Falle der umsatz- und/oder gewinnabhängigen Entlohnung bedeutet das auch eine Steigerung des Managereinkommens.

iii) Auswirkungen der Diversifikation auf die Aussagekraft des Jahresabschlusses

Gem. § 264 Abs. 2 HGB hat der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Für den Konzernabschluss normiert § 297 Abs. 3 HGB, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage so darzustellen ist, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären. Auch in den internationalen Standards wird Anforderung des „true and fair view“ an den Jahresabschluss gestellt. Da die Vorschriften für Jahres- oder Konzernabschluss auf nicht-diversifizierte Unternehmen ausgerichtet sind,1 stellt sich nun die Frage, inwieweit der Jahresabschluss eines diversifizierten Unternehmens ohne Segmentberichterstattung diesen Anforderungen genügt. Dies wird nun anhand der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines diversifizierten Unternehmens untersucht:2

- Vermögenslage: Die Aufgabe des Jahresabschlusses ist, verlässliche Angaben zu machen, die eine Beurteilung der Vermögens- und Schuldenstruktur ermöglichen und die Änderungen der Strukturen signalisieren.3 Die Gesamtvermögenslage eines diversifizierten Unternehmens ist das Aggregat der Vermögenslage der einzelnen Segmente und kann daher auch das Ergebnis der Zusammenfassung sehr unterschiedlicher Vermögenslagen sein, da für verschiedene Branchen unterschiedliche Vermögens- und Kapitalstrukturen typisch sind. Selbst bei Vorliegen homogener Segmente ist eine zutreffende Beurteilung der Vermögenslage eines diversifizierten Unternehmens anhand der aggregierten Jahresabschlussdaten nicht möglich, wenn der Einfluss der Segmentrelationen nicht abgeschätzt werden kann. Es ist nicht ersichtlich, ob eine Kennzahl gleichermaßen für alle Segmente gilt oder ob sie das Resultat vollkommen unterschiedlicher Vermögenslagen der einzelnen Segmente ist. Insbesondere kann ein Unternehmens- oder Zeitvergleich anhand der Kennzahlen zur Vermögens- oder Kapitalstruktur wie z.B. Anlageintensität und Verschuldungsgrad nicht vorgenommen werden. Aufgrund mangelnder Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse scheidet die Möglichkeit aus, mit Hilfe von aggregierten Daten aussagekräftige Unternehmens- und Zeitvergleiche durchzuführen, da die Segmentinformationen und deren Veränderungen nicht bekannt sind. Die Darstellung der den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Vermögenslage eines diversifizierten Unternehmens ist daher ohne segmentierte Daten kaum denkbar.

- Finanzlage: Hauptkriterien zur Beurteilung der Finanzlage sind einerseits Kapital- und Vermögensstruktur und andererseits die Liquidität des Unternehmens.1 Da die Liquidität in engem Zusammenhang mit der Vermögenslage zu sehen ist, soll zur Beurteilung der Finanzlage vor allem auf den Aspekt der Liquidität abgestellt werden. Für die Beurteilung des Liquiditätsbedarfs eines Segments können segmentierte Finanzdaten gut gebraucht werden. So kann erkannt werden, ob Segmente die Liquidität des gesamten Unternehmens erhöhen oder reduzieren, was im Rahmen einer dynamischen und zukunftsgerichteten Betrachtung großen Nutzen mit sich bringt. Zwar ist eine Überprüfung der Zahlungsunfähigkeit im konkursrechtlichen Sinne aus Sicht des Gesamtunternehmens vorzunehmen, jedoch ist eine zukunftsorientierte Beurteilung der Risiken ohne segmentierte Daten nicht möglich.

- Ertragslage: Die Ertragslage eines diversifizierten Unternehmens dominiert die Vermögens- und Finanzlage und wird von den Erfolgen der einzelnen Segmente geprägt. Die Nachhaltigkeit des erzielten Unternehmensergebnisses, z.B. mittels einer Ergebnisquellenanalyse durch Erfolgsspaltung,2 kann bei diversifizierten Unternehmen allein auf der Basis aggregierter Jahresabschlussdaten nicht beurteilt werden. Bei zunehmender Diversifikation wird der Unternehmens- und Zeitvergleich beeinträchtigt. Positive und negative Entwicklungen gleichen sich aus, Gewinne in einzelnen Teilbereichen werden mit Verlusten aus anderen Teilbereichen saldiert, wodurch eine zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens für externe Abschlussadressaten kaum möglich erscheint.3 Wenn einzelne Segmente gegenläufige Geschäftsentwicklungen beinhalten, können wichtige Informationen bei einem undifferenzierten Ausweis verloren gehen.4 Auf diese Art und Weise können Fehlentwicklungen in bestimmten Segmenten, die sich negativ auf den gesamten Wert des diversifizierten Unternehmens auswirken, den Aktionären verheimlicht werden, weil diese nicht rechtzeitig aus dem Jahresabschluss zu ersehen sind. Fehlende Segmentpublizität führt nicht nur zu einer Möglichkeit der Geheimhaltung von Segmentverlusten, sondern auch dazu, dass das Unternehmen langfristig Wachstumsstrategien verfolgen kann, die zu Lasten des Gesamtergebnisses führen. Globale Unternehmensdaten bergen die Gefahr falscher Unternehmens- beurteilungen und Ergebnisprognosen.1 Hätten Investoren und Kreditgeber keine Kenntnis über die Einbindung des Unternehmens in verschiedenen Tätigkeits- bereichen und geographischen Märkten, könnten sie den Einfluss unternehmens- spezifischer Faktoren einzelner Teilbereiche nicht von externen Elementen, wie branchenspezifischen oder konjunkturellen Ereignissen, auf die vergangenen Entwicklungen und die Zukunftsaussichten des Unternehmens unterscheiden.2 Hierfür wäre eine Differenzierung nach sektoralen und geographischen Segmenten notwendig.3 Ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertragslage eines diversifizierten Unternehmens kann ohne Segment- berichterstattung nicht vermittelt werden.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Diversifikation die Aussagekraft und den Informationswert des Jahresabschlusses eines diversifizierten Unternehmens stark mindert. Je stärker das Unternehmen diversifiziert ist, desto schwieriger ist es für externe Abschlussadressaten, aus den Jahres- oder Konzernabschlüssen aussagekräftige Informationen über die Lage, vor allem über die mögliche Entwicklung des Unternehmens, abzuleiten.4 Allein anhand der aggregierten Jahresabschlussdaten können die Adressaten weder die tatsächliche Vermögens-, noch die Finanz- oder die Ertragslage eines diversifizierten Unternehmens sicher beurteilen.5 Der Jahresabschluss eines diversifizierten Unternehmens ohne jegliche Segmentberichterstattung kann weder nationale noch internationale Anforderungen erfüllen.

iv) Notwendigkeit der Segmentberichterstattung

Die Notwendigkeit der Segmentberichterstattung für diversifizierte Unternehmen leitet sich vor allem aus der Informationsfunktion des Jahresabschlusses ab.6 Beim Jahresabschluss eines diversifizierten Unternehmens sollte für externe Abschluss- adressaten erkennbar werden, wie die Diversifikation des Produktionsprogramms und der Geschäftsfelder beschaffen ist und wie die verschiedenen Teilbereiche jeweils zum Ertrag des Unternehmens beitragen: ob einige Geschäftszweige besonders positiv oder negativ abschneiden und woraus sich die Wachstumschancen der einzelnen Produktbereiche ableiten lassen.1 Da aktuelle und zukünftige Renditen, Wachstums- chancen und damit verbundene Risiken zwischen Produkten und Märkten wesentlich divergieren, da spezifische Segmente häufig unterschiedlichen Einflüssen des geographischen Umfelds (z.B. Konjunktur, Währungsschwankungen usw.) unterliegen, da die relative Position des Unternehmens im Vergleich zu den Anbietern auf demselben Markt einen strategischen Wettbewerbsparameter darstellt, all diese Faktoren haben einen zentralen Einfluss auf die zukünftige Erfolgssituation und damit auf die Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zukünftiger cash flows des diversifizierten Unternehmens.2 Durch die Segmentpublizität sollen externe Abschlussadressaten in die Lage versetzt werden, die Chancen und Risiken eines diversifizierten Unternehmens und damit zusammenhängend die zukünftige Zahlungsmittelzuflüsse in betrags- und zeitmäßiger Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit besser einschätzen zu können, als ihnen dies durch die alleinige Bereitstellung von aggregierten Daten möglich wäre.3

Fehlende Veröffentlichung segmentspezifischer Daten hat für die Informationssituation der Adressaten zwei nachteilige Effekte. Einerseits ist für sie die getrennte Beurteilung der Lage der einzelnen Teilbereiche und deren jeweiliger Beitrag zu einer Gesamtlage des Unternehmens nicht möglich, andererseits können sie die einzelnen Geschäftsfelder des betrachteten Unternehmens mit ähnlichen Geschäftsfeldern anderer Untenehmen nicht vergleichen.4 Da aber diese mangelnden Informationen den Adressaten entscheidungsrelevant sein können, sind Segmentdaten zu veröffentlichen.5

Neben diesen auf leistungsorientierte Diversifikationsmotive basierenden Argumenten für eine disaggregierte, nach Segmenten aufgeteilte Datengewährung im Rahmen der Unternehmensberichterstattung, ergibt sich auch hinsichtlich der publizitätsorientierten Diversifikationsanreize aus wettbewerbspolitischen Gründen die Notwendigkeit, die Segmentpublizität zwingend vorzuschreiben. Sofern ein diversifiziertes Unternehmen keine Segmentinformationen veröffentlicht, kann dies zu Wettbewerbsnachteilen für seine nicht-diversifizierten, regional begrenzt tätigen Konkurrenten führen. Der Grund dafür ist, dass das diversifizierte Unternehmen durch die Aggregation unterschiedlicher Segmente in der Lage ist, Informationen zu verschleiern, die die nicht-diversifizierten Konkurrenten auf dem gleichen Markt durch die Publizität ihrer Jahresabschlussdaten offen legen müssen. Die Segmentberichterstattung für diversifizierte Unternehmen dient dazu, die Publizitätspflichten der auf demselben Markt tätigen diversifizierten und nicht diversifizierten Unternehmen einander anzunähern und dadurch eine faire Wettbewerbssituation zu schaffen.1

b. Weitere Nutzenaspekte der Segmentberichterstattung

Das Ziel der Segmentberichterstattung besteht darin, externe Abschlussadressaten mit Informationen über Rentabilität, Wachstums- und Zukunftsaussichten sowie Risiken von verschiedenen Segmenten zu versorgen, damit das Unternehmen als Ganzes besser eingeschätzt werden kann.2 Diese Zielsetzung ergibt sich aus den Informations- anforderungen3 externer Abschlussadressaten.4 Aus diesem übergeordneten Nutzen lassen sich weitere Nutzenarten ableiten, die in der Literatur oft diskutiert werden. In der vorliegenden Arbeit werden die wichtigsten Nutzenaspekte - Verbesserung der Leistungsbeurteilung und Verstärkung der Prognosefähigkeit - angesprochen.

Für verschiedene Adressatengruppen ist es von großer Bedeutung, sowohl die Leistung des Segments als auch die Leistung der Segmentleitung durch die Segmentpublizität beurteilen zu können. Durch die Leistungsbeurteilung der verschiedenen Segmente eines diversifizierten Unternehmens wird es möglich, daraus Unternehmens- oder Segmentvergleiche durchzuführen oder Prognosen über die zukünftige Entwicklung des betrachteten gesamten Unternehmens abzuleiten.5 Darüber hinaus können auch Rückschlüsse auf die Unternehmensstrategie gezogen werden. Mit Hilfe der Segment- und weiteren Informationen kann z.B. beurteilt werden, ob ein Unternehmen weitere Expansionen in ertragsstarken oder -schwachen Geschäftsfeldern anstreben soll.6 Die Leistungsbeurteilung der Segmentleitung leitet sich aus der Dokumentations- bzw. stewardship -Funktion der Rechnungslegung ab. Durch die Publikation von Segment- daten werden externe Abschlussadressaten besser in die Lage versetzt, die Managementleistungen in Bezug auf die jeweiligen Segmentergebnisse unter Berücksichtigung des geographischen Umfelds der einzelnen Segmente zu beurteilen.7

Das Management wird insbesondere durch die Veröffentlichung von Segment-

ergebnissen unter Druck gesetzt und dazu gezwungen, schlecht gehende Geschäfte zu verbessern, allenfalls zu verkaufen oder zu schließen.1 Empirische Begründung für den Informationsnutzen von Segmentangaben basiert auf dem Feinheitstheorem, wonach mehr und detailliertere Informationen grundsätzlich einen größeren Nutzen und höhere Entscheidungsrelevanz versprechen als globale und undifferenzierte Informationen.2

Ein weiterer wesentlicher Nutzenaspekt der Segmentberichterstattung besteht in der Bildung der Prognosegrundlage zur Beurteilung der zukünftigen Unternehmens- entwicklung.3 Zahlreiche empirische Untersuchungen haben eine klare Verbesserung der Prognosegenauigkeit durch die Segmentpublizität nachgewiesen.4 Es wurde bestätigt, dass die Prognosegenauigkeit durch die Segmentdaten, die Anzahl der publizierten Segmente und den zunehmenden Umfang der Segmentpublizität im Hinblick auf die Genauigkeit der Angaben zur Segmentabgrenzung gesteigert werden kann.5 Einerseits werden die Erfolgsquellen durch eine Aufgliederung der Zahlen nach Segmenten transparenter, andererseits lassen sich die Zahlen der Vergangenheit mit dem Wissen über die spezifischen Chancen und Risiken in den einzelnen Teilbereichen zu Prognosezwecken verbinden.6 Mit der Bereitstellung von Segmentdaten kann die Prognoseunsicherheit reduziert werden, die aus dem Informationsvorsprung des Managements des Unternehmens gegenüber seinen Eigen- und Fremdkapitalgebern stammt.7 Insgesamt haben diese Untersuchungen ergeben, dass der durchschnittliche Prognosefehler unter Berücksichtigung der segmentierten Daten statistisch signifikant abnimmt im Vergleich zu den Prognosemodellen auf der Basis der aggregierten Daten und die Prognosequalität deutlich besser abschneidet.8

c. Grenzen der Segmentberichterstattung

Im vorstehenden Abschnitt wurde der Nutzen der Segmentberichterstattung dargestellt. Jedoch ist die Notwendigkeit der Publikation von Segmentdaten nicht unbestritten. Gegen die Erstellung und Veröffentlichung von segmentierten Daten werden häufig folgende Argumente vorgebracht:

Die Informationskosten setzen der Segmentberichterstattung Grenzen.1 Die Kosten der Segmentpublizität bestehen aus direkten und indirekten Publizitäts- kosten. 2 Direkte Publizitätskosten sind zusätzliche Kosten für die Bereitstellung und Veröffentlichung der umfangreichen Segmentinformationen.3 Die Kosten für die Informationsveröffentlichung können im Zeitalter der informationellen Vernetzung zunehmend vernachlässigt werden.4 Die Höhe der Informations- beschaffungskosten hängt im Wesentlichen davon ab, ob die offen zu legenden Daten zur internen Steuerung und Kontrolle bereits vorliegen,5 d.h. ob die intern generierten Daten direkt oder nach Anpassung in die externe Berichterstattung übernommen werden können.6 Es kommt auf die geforderte Ausgestaltung des Segmentberichts an. Wird der management approach verfolgt, sind die Informationsbeschaffungskosten vernachlässigbar gering. Wenn der risk and reward approach verfolgt wird, kann davon ausgegangen werden, dass Unternehmen, die zur internen Steuerung, Kontrolle und Berichterstattung regelmäßig eine Segmentierung ihrer Aktivitäten durchführen und über ein System an disaggregierten Daten verfügen, die notwendigen Daten mit überschaubarem Aufwand generieren können.7 Im Falle der Abwesenheit einer leistungsfähigen internen Rechnungslegung ist anzunehmen, dass die entstehenden Kosten eher hoch sind.8 Indirekte Kosten ergeben sich aus den Segmentinformationen, die die Konkurrenten zu Lasten des publizierten Unternehmens verwenden können.9 Es geschieht dann, wenn die Wettbewerber die Informationen aus den publizierten Daten nicht aus anderen Quellen beschaffen können und sie zu ihrem Vorteil nutzen. Aus Unternehmenssicht wird die Gefahr gesehen, dass aktuelle und potentielle Wettbewerber durch die zusätzlichen Segmentangaben im Jahresabschluss darüber informiert werden, auf welchen Märkten die Erfolgspotentiale überdurchschnittlich hoch sind und sie sich damit einem verstärkten Wettbewerb aussetzen.10 Durch ihren Eintritt in den lukrativen Markt werden die zukünftigen payoffs des publizierten Unternehmens ausgelöst.11 Erst wenn eine generelle Pflicht zur Segment- berichterstattung daraus abgeleitet wird, sind die entstehenden Informationsvor- und -nachteile immer gegenseitiger Natur.1

Die Segmentdaten sind für den Vergleich verschiedener Unternehmen nur in begrenztem Umfang nützlich, dies bezieht sich auf den hohen Freiheitsgrad des Managements bei der Bestimmung und Abgrenzung von Berichtssegmenten.2 Die Abgrenzung von Geschäftsfeldern und geographischen Regionen erfolgt unternehmensindividuell.3 Folglich können Segmente zweier in derselben Branche tätige Unternehmen unterschiedlich aufgebaut werden.4 Aus diesem Grund sind die Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der Segmentdaten für die Analysten nicht immer einschätzbar, so dass sie die Segmentinformationen wohl nicht oder nicht angemessen verwenden.5

d. Zwischenfazit

Der Grund für die Segmentberichterstattung als Rechnungslegungsinstrument ergibt sich einerseits aus der stark ausgeprägten Diversifikation der Unternehmen und andererseits aus der Konzeption der Rechnungslegung, die sich grundsätzlich auf nicht- diversifizierte Unternehmen ausrichtet. Ohne einen Segmentbericht gehen substantielle Informationen verloren und ein Einblick in die Wirtschaftslage des Unternehmens ist eingeschränkt. Diese Probleme lassen sich mit der Segmentberichterstattung beheben. Weder die Argumente, dass die Beschaffung und Veröffentlichung der Segmentinformationen zu erhöhten Aufwendungen führen noch die Bedenken zu möglichen Wettbewerbsverzerrungen oder der Unsicherheit bzgl. der Vergleichbarkeit der Segmentinformationen aufgrund der unternehmensindividuellen Segment- abgrenzung, können den Nutzen einer Segmentberichterstattung grundsätzlich in Zweifel stellen.

2. Konzeptionen der Segmentberichterstattung

Die Aussagekraft der Segmentinformationen ist von der Abgrenzung der Segmente determiniert.6 Grundsätzlich kann die Segmentabgrenzung eines Unternehmens nach verschiedenen Kriterien erfolgen:7

Branchen: Segmentierung nach Produktarten oder Geschäftsfeldern, geographische Regionen: Segmentierung nach Produktionsstandorten, Organisation: Segmentierung auf der Basis der internen Organisationsstruktur, Markt: Segmentierung nach Absatzmärkten.

Die Segmentierung kann sowohl einstufig als auch mehrstufig erfolgen. Während bei einer einstufigen Segmentierung die Segmentinformationen für jedes Kriterium (z.B. Produktgruppen oder geographische Regionen) getrennt dargestellt werden, erfolgt die Aufgliederung der Segmentinformationen bei einer mehrstufigen Segmentierung nach mehreren Kriterien (z.B. Produktgruppen und geographische Regionen).1 Sofern die Informationen mit einem angemessenen Aufwand zu beschaffen und aufzubereiten sind, sollte die mehrstufige Segmentierung aufgrund der höheren Aussagefähigkeit der einstufigen Segmentierung vorgezogen werden.2

Die Abgrenzung der Berichtssegmente wird wesentlich von der Zielsetzung der Segmentberichterstattung, nämlich der Verbesserung der Informationsgrundlage zur Entscheidungsfindung, bestimmt.3 Die Segmentabgrenzung beschäftigt sich mit der Frage, über welche Segmente überhaupt berichtet werden soll und muss.4 Mangels der Eindeutigkeit des Abgrenzungskriteriums sind dem Unternehmen Entscheidungs- und Ermessensspielräume geblieben, weshalb auch die Orientierung an den allgemeinen Grundsätzen der Segmentierung gefordert wird5:

Segmenthomogenität: Es soll sicher gestellt werden, dass die Erfolge und Risiken der in einem Segment zusammengefassten wirtschaftlichen Aktivitäten möglichst homogen bzw. die Chancen und Risiken der einzelnen Segmente möglichst heterogen sind.6

Segmentwesentlichkeit: Die zu berichtenden Segmente sollen im Hinblick auf das Gesamtunternehmen wesentlich sein, um eine Informationsüberfrachtung (information overload) zu vermeiden.7

a. Konzeptionen der Segmentrechnungslegung

Die angewandte Rechnungslegungskonzeption besitzt starken Einfluss auf die Aussagekraft der Segmentdaten. Im Rahmen der Segmentpublizität sind zwei traditionelle Ansätze zu unterscheiden:

- autonomous entity approach (Ansatz autonomer Einheiten)
- disaggregation approach (Disaggregations-Ansatz)1

Bei der Segmentberichterstattung, die dem Ansatz autonomer Einheiten folgt, werden die Einzelsegmente unter der Fiktion der wirtschaftlichen und rechtlichen Unabhängigkeit dargestellt. Die Segmentinformationen zeigen demzufolge die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Segmente, als wären diese autonome, nicht diversifizierte Unternehmen. Demgemäß werden für mehrere Segmente anfallende Gemeinschaftsaufwendungen nicht anteilig aufgeteilt. Ferner erfordert der Ansatz die vollständige Eliminierung von Synergieeffekten wirtschaftlicher Vorteile und Belastungen.2 Im Gegensatz dazu geht der Disaggregations-Ansatz von den Jahresabschlussdaten des Unternehmens aus und ermittelt die segmentierten Bilanz- und Ergebnisrechnungsgrößen unter Berücksichtigung der Interdependenzen sowie Synergieeffekte hinsichtlich der Nutzung gemeinsamer Ressourcen segmentanteilig.3 Der Ansatz versteht die einzelnen Segmente als integrierte Bestandteile des Gesamtunternehmens und greift deshalb auf die im Rahmen der internen Unternehmensberichterstattung generierten Daten zurück.4

Beide Ansätze führen im Wesentlichen dann zu unterschiedlichen Ergebnissen, wenn zwischen den einzelnen Segmenten hohe Interdependenzen bestehen.5 Soweit zwischen den einzelnen Segmenten keine Interdependenzen bzw. Synergien bestehen, resultiert aus beiden Ansätzen im Wesentlichen das gleiche Ergebnis.6

b. Konzeptionen der Segmentabgrenzung

In der aktuellen Diskussion sind zwei Konzeptionen zur Segmentabgrenzung aus dem Bedürfnis einer kapitalmarktorientierten Segmentberichterstattung entstanden:

- risk and reward approach

- management approach 1

Der risk and reward approach orientiert sich bei der Segmentberichterstattung an den Chancen und Risiken eines Unternehmens.2 Produkte oder Dienstleistungen derselben Chancen- und Risikoklasse werden zusammengefasst und einem Segment zugeordnet.3 Daher sollen Segmente des Unternehmens so abgegrenzt werden, dass ihr Geschäftsfeld einerseits hinsichtlich der Chancen und Risiken möglichst homogen ist und sich andererseits die Chancen und Risiken der Segmente untereinander möglichst stark unterscheiden.4 Durch diese Art der Segmentabgrenzung sind der segmentspezifische Erfolgsbeitrag und der Risikoeinfluss am Gesamtergebnis des Unternehmens zu erkennen.5 Demgegenüber ist der management approach ein Konzept, das auf die Struktur der internen Berichterstattung als Grundlage für die externe Berichterstattung abstellt.6 Die Idee wird verfolgt, dass die externe Segmentberichterstattung grundsätzlich durch die Segmentabgrenzung des internen Berichtswesens übernommen werden soll.7 Diesem Ansatz liegt die Überlegung zugrunde, dass die Unternehmens- leitung i.d.R. die beste Informationsbasis für die Entscheidungsfindung besitzt, um das Unternehmen in einzelne Segmente einzuteilen, den Ressourcenverbrauch aufzuteilen und die Leistung eines Segments abzubilden.8 Die wichtigsten Vorteile des management approach haben Böcking/Orth zusammengefasst: „ Zum einen die zunehmend an Bedeutung gewinnende, temporäre Vergleichbarkeit und Analyse der Segmente und zum anderen die Gewährung eines Einblicks in die Struktur der Erfolgs- und Risikopotentiale eines Unternehmens aus Sicht der Unternehmensführung. Die geringe Manipulationsmöglichkeit kann als dritter Vorteil des Management Approach betrachtet werden, die das nötige Vertrauen des Kapitalmarkts in die Richtigkeit der Angaben erzeugt.“9 Jedoch führt die Anwendung des Ansatzes zu abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden als die für die Erstellung und Darstellung der Jahres- abschlüsse.10

Wenn im Regelfall die interne Organisations- und Berichtsstruktur häufig nach den Chancen und Risiken ausgerichtet ist, sind die Effekte auf die Segmentberichterstattung nach diesen beiden Konzepten identisch. Wenn dies allerdings nicht der Fall ist, wird sich die Segmentabgrenzung erheblich unterscheiden.1

II. US-amerikanische Regelungen zur Segmentberichterstattung

1. Überblick über die Entwicklung der Segmentberichterstattung

Die USA sind gewissermaßen der historische Ursprung der Segmentberichterstattung. Anders als in Kontinentaleuropa hat eine ausführliche segmentierte Berichterstattung dort schon lange eine Tradition.2 Gründe für die herausragende Bedeutung der Segmentpublizität sind einerseits die konsequente Ausrichtung der US-amerikanischen Rechnungslegung an den Bedürfnissen der Investoren. Andererseits hängt es mit der wesentlich größeren Rolle des Konzernabschlusses zusammen, weil der Bedarf an zusätzlichen Segmentangaben im konsolidierten Abschluss wesentlich größer ist als im Einzelabschluss.3

Die erste nationale Regelung zur Segmentberichterstattung in den USA war das Statement No. 2 „ disclosure of supplemental financial information by diversified companies “ vom APB aus dem Jahr 1967, das eine Empfehlung enthielt, Jahresabschlüsse um spezifische, nach Produkten bzw. Produktgruppen segmentierte Daten zu ergänzen.4 Nachdem eine segmentierte Rechnungslegung ab 1969 von der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC bei der Registrierung verlangt wurde, wurde 1970 die Pflicht zu einer solchen Datengewährung für die bei der SEC von den börsennotierten Unternehmen einzureichenden Jahresberichte ausgesprochen.5 Daraus wurde im Dezember 1976 der sowohl national als auch international erste umfassende Standard zur Segmentberichterstattung SFAS 14 „ financial reporting for segments of a business enterprise “ vom FASB herausgegeben. Der Kernpunkt dieses Standards ist die Festlegung einer Segmentierung nach Geschäftsfeldern (industry segments) und geographischen Regionen (geographic areas) sowie eines Mindestumfangs an zu publizierten Segmentdaten.6 Für eine Vielzahl weiterer, später in anderen Ländern oder durch internationale Organisationen verabschiedete Standards hatte SFAS 14 den sog. Modellcharakter und übernahm eine Vorbildfunktion.7 Im Laufe der Jahre wurde zunehmend Kritik an den Regelungen von SFAS 14 geübt,1 dass SFAS 14 nicht die von den Kapitalteilnehmern erwarteten Informationen erbrachte.2 Ursache hierfür war, dass die Definition eines industry segments dem Management einen zu großen Ermessens- spielraum bei der Segmentabgrenzung gab und insbesondere von Seiten der Finanz- analysten eine zu geringe Zahl von Segmenten veröffentlicht wurde.3 Die unscharfen Segmentdefinitionen wurden von vielen Unternehmen missbraucht, indem sie sich als „ single-segment company “ interpretierten:4A FASB study of 6,935 public companies found that about 75% said they operated in only one industry segment in the 1985-1991 period. Forty-three percent of the 1,051 companies with sales more than $1 billion were single-segment companies. A 1994 IASC background paper, Reporting Financial Information by Segments, reports that 38% of the 1,062 large companies from 32 countries it surveyed reported only one industry segment. ” 5 Wegen unklarer Anforderungen konnte SFAS 14 auch nicht die Bedürfnisse der Nutzer „ for assessing enterprise risks and prospective returns “ erfüllen, so dass nach einer Umfrage ein Drittel der Analysten die Praxis der Segmentberichterstattung für problematisch hielten.6

Aufgrund der starken Kritik an SFAS 14 nahm das FASB zu Beginn der 1990er Jahre eine grundlegende Überarbeitung der Regelungen zur Segmentberichterstattung vor.7 1997 wurde der überarbeitete Standard SFAS 131 „ disclosures about segments of an enterprise and related information “ veröffentlicht, der eine Segmentpublizitätspflicht für alle Unternehmen vorschrieb, deren Wertpapiere an einer Börse notiert und öffentlich zur Zeichnung oder zum Kauf angeboten werden (SFAS 131.9). Heute stellt SFAS mit IAS 14 (revised) zusammen die zentralen Standards und die internationalen Maßstäbe zur Segmentberichterstattung dar, wovon DRS 3 geprägt und inhaltlich stark beeinflusst werden.8

2. Die Regelungen von SFAS 131

Eine Untersuchung der Zielsetzung und Aufgaben der Vorschriften in SFAS 131 stehen am Anfang der folgenden Analyse. Im Anschluss wird der Geltungsbereich des Standards Gegenstand der Untersuchung sein. Im Weiteren wird auf die Segment- definition und Segmentabgrenzung eingegangen, woran sich die Darstellung der Berichtspflichten anschließt. Darauf folgt die Vorstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf Segmentebene. Abschließend erfolgt eine kritische Würdigung der Regelungen von SFAS 131.

a. Zielsetzung und Aufgaben

Die Notwendigkeit der Segmentberichterstattung ergibt sich in der US-amerikanischen Bilanzierungspraxis aus der im „ conceptual framework “ verankerten, übergeordneten Entscheidungsrelevanz (decision usefulness)-Theorie.1 Das FASB formuliert die Zielsetzung von SFAS 131 wie folgt: „ The objective … is to provide information about the different types of business activities in which an enterprise engages and the different economic environments in which it operates …2

Nach SFAS 131.3 besteht die Aufgabe der Segmentberichterstattung darin, externen Abschlussadressaten Informationen über die unterschiedlichen geschäftlichen Tätigkeitsbereiche eines Unternehmens und über die verschiedenen geographischen Regionen, in denen dieses operativ tätig ist, bereitzustellen. Durch die Offenlegung dieser Informationen soll den Adressaten eine Hilfestellung in dreifacher Weise gegeben werden: Erstens sollen die Adressaten in die Lage versetzt werden, den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens besser zu verstehen, zweitens die zukünftigen Netto- cash flows besser zu prognostizieren und drittens soll eine Voraussetzung für eine fundierte Beurteilung des Unternehmens als Ganzes geschafft werden.3

b. Anwendungsbereich

Der Segmentbericht ist ein Pflichtbestandteil des Anhangs („ notes to the financial statements “) der börsennotierten Gesellschaften.4 Gem. SFAS 131.9 müssen alle Unternehmen eine Segmentberichterstattung offen legen,

(1) deren Wertpapiere an einer amerikanischen oder ausländischen Börse gehandelt

werden oder die Wertpapiere in den USA emittieren wollen oder
(2) die einen Abschluss nach den SEC-Regeln müssen.

Empfohlen wird die Veröffentlichung eines Segmentberichts nicht börsennotierter Unternehmen oder „ not-for-profit organizations “.5 Mutterunternehmen, die im Konzern- abschluss den Segmentpublizitätspflichten nachkommen, sind im Einzelabschluss davon befreit. Gleiches gilt für Einzel- oder Teilkonzernabschlüsse von Tochter- unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder Unternehmen, die nach der Equity- Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden. Ausgenommen von der Befreiung sind diejenigen konzernzugehörigen Unternehmen, deren eigene Wertpapiere öffentlich gehandelt werden und den Einzel- oder Teilkonzernabschluss offen legen.1

Anzuwenden ist SFAS 131 für die Geschäftsjahre beginnend ab dem 15. Dezember 1997 (SFAS 131.40).2 Eine frühere Anwendung auf freiwilliger Basis wird vom FASB empfohlen.3 Die Segmentinformationen sind sowohl im Rahmen des Jahresabschlusses als auch innerhalb der Zwischenberichterstattung zu publizieren (SFAS 131.9 und 33).4

c. Segmentdefinition

Eine spezifische Definition der Segmente findet im Rahmen von SFAS 131 grundsätzlich nicht statt.5 Aufgrund der konsequenten Umsetzung des management approach hat die im Segmentbericht dargestellte Segmentierung jener zu entsprechen, anhand derer das Management die operativen Entscheidungen trifft, die Profitabilität der Unternehmensaktivitäten beurteilt und die Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen vornimmt.6 Die Teilbereiche eines Unternehmens werden ausgehend von der internen Organisation als operative Segmente (operating segments) bezeichnet (SFAS 131.5).7 Kennzeichen solcher operativ tätiger Segmente sind (SFAS 131.10):

aus deren Aktivitäten Erträge und Aufwendungen resultieren (einschließlich solcher Erträge und Aufwendungen, die aus Transaktionen mit anderen unternehmensinternen Segmenten entstehen), deren operatives Ergebnis regelmäßig von den zentralen Entscheidungsträgern (chief operating decision maker) zur Erfolgsbeurteilung und zur Ressourcenallokation herangezogen wird, für die finanzwirtschaftlichen Informationen zur Verfügung stehen.8

d. Segmentabgrenzung

Damit das Ziel der Segmentberichterstattung, externen Abschlussadressaten zusätzliche Informationen zu liefern, erreicht wird, ist die Segmentabgrenzung von herausragender Bedeutung. Die Segmentabgrenzung folgt nach SFAS 131.4 dem management approach.1 Dies ergibt sich aus der Zielsetzung von SFAS 131, wonach die Adressaten in die Lage versetzt werden sollen, das Unternehmen aus dem Blickwinkel des Managements zu sehen, um eine bessere Einschätzung der Chancen und Risiken vornehmen sowie letztlich eine zuverlässige Prognose und Beurteilung erlangen zu können.2 Das zentrale Merkmal ist die Transformation der von den zentralen Entscheidungsträgern intern als Steuerungs- und Beurteilungsgrundlage eingerichteten Organisations- und Berichtsstrukur auf die Segmentabgrenzung und Segmentpublizität,3 somit findet in SFAS 131 eine extreme Annäherung der externen an die interne Rechnungslegung statt.4 Es kann davon ausgegangen werden, dass die interne Organisations- und Berichtsstruktur in überwiegenden Fällen durch die wesentlichen Chancen und Risiken bestimmt wird.5 Dabei wird noch unterstellt, dass die interne Organisations- und Berichtsstruktur für Entscheidungsprozesse des Managements zielorientiert gestaltet wurde.6 Die Finanzanalysten sind insbesondere davon überzeugt, dass die Informationen für die externen Adressaten am nützlichsten sind, die die Unternehmensleitung zur Entscheidungsfindung verwendet.7 Darüber hinaus führt der management approach nach Auffassung des FASB bei der Segmentabgrenzung dazu, dass Kostensenkungseffekte bei den Unternehmen entstehen, weil die Segmentberichterstattung aufgrund der schon im internen Berichtswesen vorhandenen Segmentdaten leicht durchführbar ist und insbesondere die Informationsbeschaffungs- kosten minimiert werden sollen.8 Die geringe Manipulationsmöglichkeit ist als weiterer wesentlicher Vorteil des Ansatzes zu nennen, die das nötige Vertrauen externer Abschlussadressaten in die Richtigkeit der Angaben gewährleisten.9

Da sich die Segmentabgrenzung auf die interne Organisations- und Berichtsstruktur des jeweiligen Unternehmens stützt, kann sie nach unternehmensindividuellen Kriterien erfolgen, z.B. nach Produktionsstandorten, Absatzmärkten, Leistungsarten, organisa- torischen Teileinheiten, rechtlich selbstständigen Teilbereichen oder nach einer Kombination dieser Kriterien.1 Wenn die interne Organisation auf mehreren sich ergänzenden oder überschneidenden Segmentierungen beruht, wie z.B. im Fall der Matrixorganisation nach Produktgruppen und geographischen Regionen, erhält eine Segmentabgrenzung nach Produktgruppen den Vorzug (SFAS 131.15).2 Ansonsten wird auf die Existenz von Faktoren - z.B. die Besonderheiten des Geschäfts oder die vom board of directors verwendeten Informationen - vertraut, die die Wahl aus mehreren Alternativen ermöglicht (SFAS 131.13).3

e. Identifikation berichtspflichtiger Segmente

Nach SFAS 131 muss über operative Segmente berichtet werden. Die Vorgehensweise der Bestimmung berichtspflichtiger Segmente sollte generell anhand folgender Schritte erfolgen:

In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob eine Zusammenfassung von operativen Segmenten möglich ist. Generell können zwei oder mehrere intern berichtende Segmente zu einem operativen Segment zusammengefasst werden, wenn die Zusammenfassung den allgemeinen Grundsätzen und Zielen von SFAS 131 nicht widerspricht und die zusammengefassten Segmente ähnlich ökonomische Charakteristika aufweisen (SFAS 131.17). Ähnlichkeiten gibt es hinsichtlich folgender Kriterien, die gleichzeitig erfüllt sein müssen:

- Art der Produkte und Leistungen,
- Art der Produktionsprozesse,
- Art der Kundengruppen, Vertriebswege,
- sofern anwendbar, Art des gewöhnlichen Umfeldes, z.B. Bank-, Versicherungswesen oder öffentliche Versorgungsbetriebe.4

Auf diese Weise werden die einzelnen oder zusammengefassten operativen Segmente identifiziert.5 Da nicht über alle gebildeten Segmente berichtet werden soll, bedarf es Grundsätze der Einschränkung der Segmentanzahl. Zum einen sollen alle wesentlichen Segmente in die Segmentberichterstattung einfließen, zum anderen sind die unwesent- lichen Segmente zu aggregieren.1 In einem zweiten Schritt ist nach dem Grundsatz der Segmentwesentlichkeit zu prüfen, über welche der identifizierten operativen Segmente auch tatsächlich offen gelegt werden muss. Ob ein operatives Segment berichtspflichtig ist, hängt von seiner Wesentlichkeit ab.2 Damit ein operatives Segment zugleich auch ein berichtspflichtiges Segment (reportable segment) darstellt, muss mindestens eines der folgenden drei quantitativen Kriterien erfüllt sein (SFAS 131.18):

- der Segmentumsatz (einschließlich Intersegmentumsatz) beträgt 10% oder mehr der zusammengefassten Umsätze (einschließlich Intersegmentumsatz) aller operativen Segmente oder

- der Segmentgewinn oder -verlust beträgt absolut 10% oder mehr der Summe der Gewinne aller operativen Segmente oder der Summe der Verluste aller operativen Segmente oder

- das Segmentvermögen beträgt 10% oder mehr des Gesamtvermögens aller operativen Segmente.3

Einzelne operative Segmente, die die 10%-Grenze allein nicht erfüllen und somit bei isolierter Betrachtung als unwesentlich klassifiziert werden, sind nach SFAS 131.17 und 19 ggf. in einem dritten Schritt zusammenfassend im Segmentbericht auszuweisen, wenn für die Zusammenfassung mehrerer unwesentlicher Segmente die Mehrzahl der Kriterien übereinstimmen.4

Um zu gewährleisten, dass über eine hinreichend große Anzahl von Segmenten berichtet wird, ist in einem Schritt zu prüfen, ob der gesamte externe Umsatz der berichtpflichtigen Segmente 75% der gesamten konsolidierten Umsätze des Unter- nehmens ausmachen. Andernfalls sind bis zur 75%-Schwelle weitere Segmente zu identifizieren, selbst wenn diese die Wesentlichkeitskriterien nicht erfüllen (SFAS 131.20). Die danach verbleibenden operativen Segmente sind später zusammen mit den übrigen Unternehmensaktivitäten in der Kategorie „ all other “ zusammenzufassen und als ein Teil der Überleitungsrechnungen von Segmentdaten zu aggregierten Abschlussdaten anzuführen.5

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Identifikation berichtspflichtiger Segmente nach SFAS 1311

Gewisse Unternehmensteile, insbesondere die mit Leitungs- oder Stabsfunktion, z.B. die Konzernzentrale oder Stabsabteilungen, sind gem. SFAS 131.11 nicht als operatives Segment anzusehen, weil sie nicht unmittelbar wesentliche Außenumsätze erwirt- schaften.2 Vertikal integrierte Segmente, d.h. Segmente mit überwiegend inter- segmentären Umsätzen, sind separat darzustellen, sofern sie intern für Steuerungs-, Kontroll- und Entscheidungszwecke gesondert betrachtet werden (SFAS 131.80).3

SFAS 131.24 spricht auch das Problem einer zu großen Anzahl von berichtspflichtigen Segmenten an. Wenn auf der Basis der beschriebenen Schritte doch mehr als zehn berichtspflichtige Segmente zusammengekommen sind, wird folgende Abhilfe angeboten: „ The enterprise should consider whether a practical limit has been reached.4 Der Segmentbericht sollte übersichtlich sein, daher sollen i.d.R. nicht mehr als zehn Segmente ausgewiesen werden.1 Einen Überblick der in SFAS 131 enthaltenen Regeln zur Identifikation der berichtspflichtigen Segmente gewährt Abb. 1.

f. Berichtspflichten

Nach SFAS 131 wird ein Segmentbericht erstellt, in dem die vollständigen Angabepflichten für alle berichtspflichtigen Segmente erfüllt werden müssen.2 Gem. SFAS 131 sind in der Segmentberichterstattung allgemeine Informationen, zahlreiche quantitative Informationen über das Segmentergebnis und Segmentvermögen, Überleitungsrechnungen (reconciliation), Informationen in Zwischenberichten, zusätzliche Informationen sowie erläuternde Angaben offen zu legen.3

i) Allgemeine Informationen

Nach SFAS 131.25a i.V.m. SFAS 131.26 müssen zunächst allgemeine Angaben zur Bestimmung der operativen Segmente offen gelegt werden.4 Für jedes Segment müssen verbale Informationen bzgl. der Vorgehensweise bei der Segmentabgrenzung gegeben, d.h. die Kriterien müssen beschrieben werden, die für die Segmentierung ausschlaggebend waren. Dabei muss insbesondere die interne Organisations- und Berichtsstruktur beschrieben werden, falls diese der Segmentierung zugrunde liegen.5 Des Weiteren müssen die hergestellten Produkte oder Dienstleistungen des berichtspflichtigen Segments angegeben werden, mit denen die operativen Segmente ihre Umsätze erwirtschaften (SFAS 131.26).6

Wenn im unmittelbar abgelaufenen Jahr ein berichtspflichtiges Segment im laufenden Jahr unter die 10%-Grenze fällt, bleibt es trotzdem weiterhin berichtspflichtig, um die zeitliche Vergleichbarkeit zu gewährleisten (SFAS 131.22). Wenn umgekehrt in der laufenden Periode erstmals ein operatives Segment zu einem berichtspflichtigen Segment wird, müssen vergleichbare Vorjahreszahlen für dieses Segment offen gelegt werden, es sei denn, dass die nötigen Informationen nicht verfügbar sind oder die Generierung dieser Informationen mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist (SFAS 131.23).7

[...]


1 Vgl. Haller (2000), S. 757

2 Vgl. Löw/Roggenbuck (2003), S. 553

3 Vgl. Pacter (1993), S. XIII

4 Mit der Einführung von SFAS No. 14 (Financial Reporting for Segments of a Business Enterprise) durch das FASB in 1976 wurde die Segmentberichterstattung für börsennotierte Gesellschaften zwingend erforderlich und als integraler Bestandteil des Jahresabschlusses auch prüfungspflichtig.

5 Vgl. Haller/Park (1994a), S. 500

1 Vgl. Hosfeld-Guber/Liwicki (2000), S. 150-151

2 Siehe Jeter/Chaney (2001), S. 658

3 Vgl. Haase (1979), S. 455

4 Vgl. Haller/Park (1994b), S. 563

5 Vgl. Kellenberger (1980), S. 7

6 Vgl. Baumann (1987), S. 3

7 Vgl. Péjic (1997a), S. 3

8 Vgl. Krawitz (1997), S. 554

1 Vgl. Wollmert (2000), S. 138

2 Vgl. Nardmann (2002), S. 2

3 Da sich die Aufgabenstellung dieser Arbeit auf die neue Fassung des International Accounting Standards bezieht, werden im weiteren Verlauf der Untersuchung die Begriffe IAS 14 (revised) und IAS 14 synonym verwendet.

1 Vgl. Hinze (2003), S. 2

1 Vgl. Lück (1993), S. 1

2 Vgl. Pellens (1998), S. 367

3 Vgl. Haller/Park (1994a), S. 501

4 Vgl. Bernards (1994), S. 8

1 Vgl. Wagenhofer/Ewert (2003), S. 378

2 Nach der „Öffnungsklausel“ des § 292a HGB kann das Mutterunternehmen eines Konzerns seinen Abschluss nach international anerkannten Grundsätzen aufstellen. Diese Grundsätze treten dann an die Stelle der Rechnungslegungsregeln des HGB. Vgl. Wysocki (2003), S. 35

3 Vgl. IDW (2002), S. 23

4 Vgl. Geiger (2001), S. 10-11

5 Vgl. ebenda, S. 12.

6 Vgl. Coenenberg (2002), S. 195

7 Vgl. Küting (2000), S. 41

8 Vgl. Kaupe (2003), S. 228

1 Vgl. Haase (1974), S. 13-17

2 Vgl. Möckli (1996), S. 8

3 Vgl. Hosfeld-Guber/Liwicki (2000), S. 147-148

1 Vgl. Möckli (1997), S. 275

2 Vgl. Bernards (1994), S. 37-45

3 Vgl. Moxter (1986), S. 348

1 Vgl. Rückle (1986), S. 175

2 Vgl. Küting (1981), S. 529

3 Vgl. Pellens (2001), S. 330-331

4 Vgl. Haase (1999), S. 635

1 Vgl. Hosfeld-Guber/Liwicki (2000), S. 149-150

2 Vgl. Pacter (1993), S. 133

3 Vgl. Hauschildt/Grenz/Gemünden (1985), S. 877

4 Vgl. Haller/Park (1994a), S. 499

5 Vgl. Péjic (1997a), S. 21

6 Vgl. Hosfeld-Guber/Liwicki (2000), S. 150

1 Vgl. Claussen (1999), S. 523

2 Vgl. Haller (2000), S. 758

3 Vgl. ebenda, S. 765-766

4 Vgl. ebenda, S. 757

5 Vgl. Bows (1966), S. 33

1 Vgl. Haller (2000), S. 761

2 Vgl. Möckli (1997), S. 276

3 Eine empirische Untersuchung des AICPA zeigt, dass externe Abschlussadressaten ein großes Interesse an aufgegliederten Daten nach verschiedenen Segmenten haben, um einen besseren Einblick in die Chancen und Risiken des Unternehmens und seiner einzelnen Bereiche zu bekommen. Vgl. AICPA (1994)

4 Vgl. Mujkanovic (2000), S. 122

5 Vgl. Möckli (1996), S. 115

6 Vgl. ebenda, S. 119

7 Vgl. Haller (2000), S. 759

1 Vgl. Möckli (1996), S. 121

2 Vgl. Alvarez (2002), S. 21.

3 Vgl. Boersema/Van Weelden (1992), S. 18

4 Vgl. Haller (2000), S. 759

5 Vgl. Hinze (2003), S. 46-47

6 Vgl. Schildbach (2000), S. 285

7 Vgl. Hosfeld-Guber/Liwicki (2000), S. 156

8 Vgl. Geiger (2001), S. 61

1 Vgl. Ordelheide/Stubenrath (2000), S. 384

2 Vgl. Bernards (1994), S. 72

3 Vgl. Weinbuch (2001), S. 49

4 Vgl. Ordelheide/Stubenrath (2000), S. 384

5 Vgl. Radebaugh/Gray (1997), S. 303

6 Vgl. Hosfeld-Guber/Liwicki (2000), S. 158

7 Vgl. Haller (2000), S. 760

8 Vgl. Nardmann (2002), S. 40

9 Vgl. Hosfeld-Guber/Liwicki (2000), S. 159

10 Vgl. Kröger (1977), S. 526

11 Vgl. Hayes/Lundholm (1996), S. 275

1 Vgl. Fey/Mujkanovic (1999), S. 262

2 Vgl. Hosfeld-Guber/Liwicki (2000), S. 158

3 Vgl. Baumann (1987), S. 4

4 Vgl. Weinbuch (2001), S. 48

5 Vgl. Hosfeld-Guber/Liwicki (2000), S. 158

6 Vgl. Husmann (1997), S. 352

7 Vgl. OECD (1990), S. 23

1 Vgl. Bernards (1994), S. 94-118

2 Vgl. Emmanuel/Garrod (1987), S. 238

3 Vgl. Hosfeld-Guber/Liwicki (2000), S. 151

4 Vgl. Fröhling (2000), S. 11

5 Vgl. Haller/Park (1994a), S. 510-511

6 Vgl. Küting/Pilhofer (1999a), S. 561

7 Vgl. Böcking/Benecke (1998), S. 96

1 Vgl. OECD (1990), S. 18

2 Vgl. Husmann (1997), S. 353

3 Vgl. Böcking/Orth (2003), S. 772

4 Vgl. Geiger (2001), S. 147

5 Vgl. Haller (2000), S. 767

6 Vgl. Haller/Park (1994a), S. 512

1 Vgl. Böcking/Orth (2003), S. 774

2 Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele (2000), S. 577

3 Vgl. Wollmert/Hellig (2001), S. 213

4 Vgl. Göbel (1998), Seitenangabe nicht möglich.

5 Vgl. Risse (1995), S. 740

6 Vgl. Hosfeld-Guber/Liwicki (2000), S. 163

7 Vgl. Maines/McDaniel/Harris (1997), S. 3

8 Vgl. Böcking/Benecke (1998), S. 97

9 Böcking/Orth (2003), S. 789

10 Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele (2000), S. 577

1 Vgl. Wagenhofer (2001), S. 413

2 Vgl. Geiger (2001), S. 81

3 Vgl. Nardmann (2002), S. 161

4 Vgl. Haller (2000), S. 761

5 Vgl. Nardmann (2002), S. 161

6 Vgl. Herrmann/Thomas (2000), S. 291

7 Vgl. Haller (2000), S. 761

1 Vgl. Dalaney/Epstein/Nach/Budak (2001), S. 817

2 Vgl. Benecke (2000), S. 181

3 Vgl. Nardmann (2002), S. 162

4 Vgl. AIMR (1993), S. 60

5 Vgl. Albrecht/Chipalkatti (1998), Seitenangabe nicht möglich.

6 Vgl. Boersema/Weelden (1992), S. 55

7 Vgl. Nardmann (2002), S. 163

8 Vgl. Haller (2000), S. 764

1 Vgl. Küting/Pilhofer (1999a), S. 560

2 Vgl. FASB (1997), Par. 3

3 Vgl. Wollmert/Hellig (2001), S. 212

4 Vgl. Grünberger/Grünberger (2002), S. 109

5 Vgl. Hacker (2002), S. 59

1 Vgl. Pellens (2001), S. 333

2 Vgl. Geiger (2001), S. 82

3 Vgl. Weißenberger/Liekweg (1999), S. 168

4 Vgl. ebenda, S. 168

5 Vgl. Haller (2002a), S. 2191

6 Vgl. Haller (2000), S. 772

7 Vgl. ebenda, S. 675

8 Vgl. Hayn/Waldersee (2000), S. 254

1 Vgl. Blomeyer/Peemöller (2000), S. 428

2 Vgl. Lott (1996), S. 43

3 Vgl. Alvarez (2004), S. 91

4 Vgl. Kind (2000), S. 32

5 Vgl. KPMG (1999), S. 246

6 Vgl. Haller (2000), S. 772

7 Vgl. ebenda, S. 768

8 Vgl. Pellens (2001), S. 334

9 Vgl. Böcking/Orth (2003), S. 789

1 Vgl. Fey/Mujkanovic (1999), S. 263

2 Vgl. Pellens (2001), S. 334

3 Vgl. Schildbach (2000), S. 288

4 Vgl. Pellens (2001), S. 335

5 Vgl. Hosfeld-Guber/Liwicki (2000), S. 165

1 Vgl. Böcking/Orth (2003), S. 783

2 Vgl. Hacker (2002), S. 60

3 Vgl. Küting/Pilhofer (1999a), S. 563

4 Vgl. Pellens (2001), S. 337

5 Vgl. Schildbach (2000), S. 287-288

1 Siehe Ordelheide/Stubenrath (2000), S. 391

2 Vgl. Hacker (2002), S. 60

3 Vgl. Alvarez (2004), S. 85

4 SFAS 131.24

1 Vgl. Hacker (2002), S. 60

2 Vgl. Péjic (1998), S. 379

3 Vgl. Küting/Pilhofer (1999b), S. 603

4 Vgl. Böcking/Orth (2003), S. 787

5 Vgl. Ordelheide/Stubenrath (2000), S. 396-397

6 Vgl. Küting/Pilhofer (1999b), S. 604

7 Vgl. Schildbach (2000), S. 290-291

Ende der Leseprobe aus 132 Seiten

Details

Titel
Segmentberichterstattung im internationalen Umfeld
Untertitel
Eine theoretische und empirische Analyse
Hochschule
Universität Duisburg-Essen
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
132
Katalognummer
V190642
ISBN (eBook)
9783656155164
ISBN (Buch)
9783656155294
Dateigröße
787 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wirtschaftsprüfung, Segmentberichterstattung, internationaler Vergleich, US-GAAP, IFRS, HGB
Arbeit zitieren
Bo Tang (Autor:in), 2004, Segmentberichterstattung im internationalen Umfeld, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/190642

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Titel: Segmentberichterstattung im internationalen Umfeld



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