Das Verhältnis von Staat und Geschlecht aus feministischer Perspektive


Hausarbeit (Hauptseminar), 2000

25 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt:

1. Zum Gegenstand der Hausarbeit
1.1. Problemstellung
1.2. Begriffserläuterungen

2. Feministische Politikwissenschaft und das feministische Subjekt
2.1. Das feministische Subjekt und seine Repräsentation in der Politik
2.2. Feministische Politikwissenschaft im Überblick

3. Staat und Geschlecht im feministischen Diskurs
3.1. Die Ausblendung des Geschlechts in neuzeitlichen Theorien
3.2. Feministische Sichtweisen aus der Staats- und Patriarchatsforschung
3.2.1. Gewalt und Militär
3.2.2. Der Männerbund

4. Dezentralisierung, Entstaatlichung oder Staatsorientierung - Lösungsansätze zur Veränderung der Geschlechterasymmetrie im politisch-administrativen System

5. Schlußfolgerungen und offene Fragen

6. Literaturverzeichnis

1. Zum Gegenstand der Hausarbeit

1.1. Problemstellung

„Der Staat ist Männersache“ - dieser Ausspruch erscheint einem auf den ersten Blick als unglaublich und irrelevant für heutige politische und soziale Verhältnisse. Doch auch im 20. Jahrhundert sind tradierte Rollenvorstellungen und -zuweisungen keine Seltenheit. Ausschlaggebend für Ungleichbehandlung, Ungerechtigkeit und dem niederen sozialen Status der Frau ist ihr biologisches Geschlecht, welches im historischen gesellschaftlichen und politischen Prozeß zu einer Kategorie des Ausschlusses wurde. In über vierzigjähriger Frauen- und später auch Geschlechterforschung, konnte die gesellschaftliche Konstruktion der Kategorie Geschlecht und der Ausschluß der Frauen aus allenöffentlichen Bereichen analysiert werden. Trotz weitreichender wissenschaftlicher Untersuchungen und Lösungsansätzen existiert das patriarchale Herrschaftssystem zwischen Frau und Mann, die Dominanz der Männer im privaten undöffentlichen Bereich, weiter.

Die grundlegende Problemstellung dieser Arbeit liegt in dem Verhältnis von feministischer Staatsanalyse zur Strukturkategorie „Geschlecht“. Da eine Politik- und Staatstheorie handelnde Subjekte und deren Repräsentation im politischen System voraussetzt, soll zunächst das Problem der Subjektbildung aus feministischer Perspektive spezifiziert werden. Subjekte und Identitäten werden in diskursiven Prozessen gebildet, weshalb eine abschließende und gültige Definition ad absurdum führt. Die Debatte um das Subjekt im Hintergrund behaltend, sollen Ziele und Inhalte der Politikwissenschaft aus feministischer Sicht zu dem Hauptschwerpunkt „Staat und Geschlecht“ leiten. Die vorgestellten Grundannahmen feministischer Politikwissenschaft begründen die Existenz von Geschlechterhierarchie und werden in den folgenden Kapiteln reflektiert.

Wie konnte im historischen Prozeß der Staatenbildung die Ungleichheit der Geschlechter institutionalisiert und reproduziert werden? Wie wurden von Staatstheortikern der Aufklärung Differenzen zwischen den Geschlechtern begründet? Das dritte Kapitel zeigt hierfür Denkmuster und Verhaltenszuschreibungen auf und legt im folgenden Motive für die Konstanz der Geschlechterasymmetrie und Dominanz „männlicher“ Herrscher dar. Ein peripherer Exkurs soll abschließend mögliche feministische Lösungsansätze zur Veränderung staatlicher Strukturen mit dem Ziel der Auflösung von Geschlechterhierarchie vorstellen.

1.2. Begriffserläuterungen

Im Rahmen der vorliegenden Arbeit treten die Termini Staat, Feminismus, Geschlecht, Patriarchat, Herrschaft und Macht häufig auf, die zunächst konsekutiv definiert werden. Der Staat läßt sich unter zwei Herangehensweisen unterscheiden: Der juristische Staatsbegriff wird durch ein Staatsvolk, -gebiet und eine Staatsgewalt gekennzeichnet. Der soziologische Begriff untersucht v. a. „das Herrschaftsphänomen“ und versteht den „Staat im Sinne von in Erscheinung tretenden [...] Rollenträgern“ (vgl. Wittkämper/ Jäckering 1990: 5) Die Politologie orientiert sich grundlegend an der juristischen Definition, wobei der Wirkungskreis und die Inhalte des Begriffs „Staat“ nicht endgültig und universell bestimmt werden können (vgl. Voigt 1993).

Feminismus bezeichnet im allgemeinen eine „Frauenbewegung, die eine Überwindung der Frauenunterdrückung und eine entsprechende Veränderung der gesellschaftlichen [...] Struktur- und Lebensverhältnisse erkämpfen will.“ (vgl. Hillmann 1994: 219). Innerhalb des Feminismus bestehen durchaus ambivalente Positionen zur Durchsetzung von gesellschaftlichen Modifikationen, zu definitiven Aufgaben und Zielen. Eindeutig aber ist, daß bestehende gesellschaftliche, soziale und politische Strukturen einer männerdominierten Geschichte zu Grunde liegen. Die von männlichen Wissenschaftlern entworfenen scheinbar neutralen Begriffe und Denkansätze sollen innerhalb des Feminismus als explizit männliche dechiffriert und dekonstruiert werden.

Geschlecht wird begrifflich in sex (biologisch) und gender (sozial) unterteilt, wobei davon ausgegangen wird, daß beide historisch-kulturell, sozial und politisch konstruiert sind. Geschlecht wird als „gesellschaftlich-kulturelle Existenzweise“ (vgl. Maihofer 1994: 180) gefaßt, ebenso als eine gesellschaftliche Strukturkategorie, die sich in der sozialen und politischen Praxis reproduziert (vgl. Sauer 1995, Kreisky/Sauer 1995). Unter Patriarchat wird die „Manifestation und Institutionalisierung der Herrschaft der Männer über Frauen und Kinder innerhalb der Familie und die Ausdehnung der männlichen Dominanz über Frauen auf die Gesellschaft insgesamt“ (vgl. Lerner 1991: 295) verstanden, wobei ein wesentlicher Bestandteil die Kontrolle und Repräsentation der männlichen „Herrschaftsordnung“ in der Gesellschaft ist (vgl. Hillmann 1994: 656). Der Macht begriff orientiert sich sehr stark an Max Webers Definition der Durchsetzungschance des eigenen Willens ggf. auch gegen Widerstand. Herrschaft ist demzufolge die institutionalisierte Macht, die sich in sozialer Über- oder Unterordnung realisiert (vgl. Hillmann 1994: 330 und 505).

2. Feministische Politikwissenschaft und das feministische Subjekt

2.1. Das feministische Subjekt und seine Repräsentation in der Politik

Die Basis jeden politischen Diskurses ist eine Definition des Subjekts (Vorstellung der Postmoderne, vgl. Butler 1993). Innerhalb des Feminismus entstand daher eine Debatte über die Bildung von Subjekten bzw. ihren Identitäten und deren Repräsentation im politischen System. Hintergrund ist der breite politische Ausschluß von Identitäten, die nicht zum „universellen“ (weißen, männlichen) Subjekt gezählt werden (z.B. schwarze Frauen und Männer). Multikulturalismus, Pluralisierung, Individualisierung und Globalisierung weisen auf vielfältige Ausdifferenzierungen der Identitäten hin, so daß feministische Theorieströmungen innerhalb der Postmoderne die Existenz eines universellen Subjektes verwerfen („Denken der Differenz“). Das Subjekt und seine Identität wird einerseits im sozialen, kulturellen und politischen Kontext durch „Differenzierungsakte“ (mittels In- und Exklusionen) konstruiert und zum anderen durch Umdeutungsprozesse „immer wieder neu unterworfen und produziert“ (vgl. Butler 1993: 45).

Die in den westlichen Demokratien gängige Repräsentationspolitik erfordert die Formierung von Identitätskategorien. Für Judith Butler besteht das Problem darin, daß Repräsentationspolitik „ohne Rückgriff auf eine Identitätskategorie virtuell unmöglich“ ist, jedoch Identitätskategorien „immer auch einen normativen und damit ausschließenden Charakter“ haben (vgl. Butler 1993: 48f). Wer also bestimmt die normativen Bedingungen für den Ein- oder Ausschluß von Identitäten in diesen Kategorien? Wie können Identitätskategorien gebildet werden, damit der Ausschluß möglichst gering sei? Wie können Subjekte repräsentiert werden, wenn die diskursive Entwicklung von Identitätskategorien durch Differenzierung der Identitäten nicht mehr möglich wird? In Abweichung zu Butler sieht Seyla Benhabib das Dilemma nicht in der Bildung von Identitätskategorien und deren normativer Grundlage. Durch die Offenlegung der „Geschlechtsidentität in ihrer ‚endlosen Vielfalt und monotonen Ähnlichkeit‘“ (vgl.

Benhabib 1993: 26) besteht ihr Anspruch in einem „Modell universaler sozialer Gerechtigkeit“ (vgl. Benhabib 1998: 63), mit dem Ziel einer „Synthese zwischen kollektiver Solidarität und vielfältig konstituierten Identitäten“ (vgl. ebd.: 64), ohne Identitätskategorien zu bilden. Wie also kann Politik auf der kommunalen, nationalen und internationalen (hinsichtlich globaler Tendenzen) Ebene gestaltet werden ohne auf

Identitätskategorien zurückgreifen zu müssen? Entstehen dadurch nicht Ungleichheiten, die auf anderen Kategorien beruhen, die jetzt noch nicht absehbar sind? Hinsichtlich feministischer politischer Staats- Patriarchats- und Machtanalysen sind Subjektkonstruktionen bedeutend für die Erklärung des Ausschlusses von Frauen aus Politik und Öffentlichkeit. Im Mittelpunkt steht dabei die binäre Codierung der Geschlechtsidentität, die eng mit der Trennung von Öffentlichkeit und Privatheit zusammenhängt.

Nach Helga Ostendorf geben die zentralen Gegenstände „Identität“ und „Differenz“ nur wenig „Anknüpfungspunkte“ (vgl. Ostendorf 1999: 152) für die Politikwissenschaft, dagegen können durch „das Theorem einer sozialen Konstruktion von Geschlecht“ (vgl. ebd.: 153) die sozialen Interaktionsbeziehungen zum Nachweis hergestellter und aufrechterhaltener Zweigeschlechtlichkeit (gendering) betont werden. Das Denken in binären Kategorien führt letztendlich zum Bestand des Zwei- Geschlechter-Modells und damit zur Exklusion aller Subjekte, die sich in diesen Kategorien nicht einordnen können/wollen oder die eine Reduktion auf binäre Kategorien verwerfen.

In Anlehnung an Butler geht Renate Niekant davon aus, daß repräsentierende Kategorien „die Wirklichkeit der Machtbeziehungen erschaffen“ und dadurch „innerhalb dieser Machtbeziehungen normierend“ handeln (vgl. Niekant 1999: 41). Im politiktheoretischen Kontext bedeutet das, daß Herrschaftverhältnisse auf bestehenden Identitätskategorien und Subjektkonstruktionen aufbauen, diese also nicht konstant/statisch, sondern veränderbar sind.

Problematisch bleibt allerdings die „Debatte um die Auflösung des Subjekts Frau und die Unmöglichkeit von Politik im Namen von Frauen“ (vgl. Lang/Sauer 1998: 77), denn einerseits stellt es die Institutionalisierung der Gleichstellungspolitik in Frage, andererseits protegiert eine „Betonung von Differenz ohne eine strategische Nutzung der Geschlechterkategorie“ den Zerfall der feministischen Bewegung (vgl. ebd.: 78). Steigende Privatisierung, Verminderung staatlicher Subventionen und Konsequenzen der Globalisierung fördern unter diesem Aspekt die Konkurrenz zwischen den Frauen, wodurch „Männerherrschaft“ und Frauenausschluß von und in politisch-administrativen Institutionen und Organisationen leichter durchsetzbar werden.

Im folgenden Kapitel sollen Inhalte feministischer Politikwissenschaft dargestellt werden, die zunächst nicht die Subjektfrage in den Vordergrund stellen, sondern den bestehenden Androzentrismus der Politik- und Staatsforschung beleuchten.

2.2. Feministische Politikwissenschaft im Überblick

Feministische Politikwissenschaft hat immer einen gesellschaftskritischen Charakter, der sich in der Wechselwirkung von Politik und Gesellschaft begründet: Einerseits liefert Politik den Bezugsrahmen in dem sich Gesellschaft konstituiert, andererseits spiegelt sich die Gesellschaft in der Politik (-wissenschaft) wider. Da der Politikbegriff von Subjekten in einem „diskursiven Verständigungsprozeß“ gebildet wird (Meyer 1997: 35), ist feministische Kritik am politologischen Gegenstand nicht konstant zu charakterisieren (vgl. Kreisky 1995a). Feministische politologische Kritik geht von folgenden fundamentalen Annahmen aus:

1. „Das Private ist Politisch.“1 Diese Aussage deutet auf das Problem hin, daß auch der private Lebensraum nach gesellschaftlichen Normen, Regeln und Werten funktioniert und deshalb zum politischen Diskurs gehört. Das Geschlecht wird im „Malestream“ (vgl. O’Brien 19812 ) der Politikwissenschaft als Aspekt des Privaten externalisiert, denn lediglich dasöffentliche Leben soll den Bereich der Politik umfassen (vgl. Schmidt 1989). Feministinnen orteten jedoch das Geschlecht als soziales, allgegenwärtiges Strukturmerkmal und demzufolge als von der Gesellschaft (und Politik) konstruiertes, produziertes und reproduziertes Kriterium.

2. Feministische Politikwissenschaft vermutet hinter vorhandenen politologischen Termini eine Reflexion männlich geformter und von Männern regierter Welt (vgl. Kreisky 1994, 1995a), die es zu dekonstruieren und dechiffrieren gilt. Dazu bedarf es einer „methodischen Inversion“ (vgl. Kreisky 1995a: 47): Das zur Unsichtbarkeit degradierte ‚Weibliche‘ muß nicht sichtbar gemacht werden, sondern das sich hinter der Neutralität verbergende ‚Männliche‘. Mit Hilfe „feministischer Institutionenarchäologie“ (vgl. Kreisky 1995b: 216) können Institutionen, Strukturen und Beziehungsgefüge als „männliche“ decodiert werden. Außerdem überwindet die Einbeziehung des Geschlechts „zahlreiche innere wie äußere Grenzen und traditionelle Einengungen“ und nimmt Tabuthemen in das Blickfeld der Politik auf - sog. Entgrenzung des Politischen (vgl. Kreisky/Sauer 1998: 11).

3. Die Trennung der Lebenssphären in einenöffentlichen und privaten Bereich ist für Feministinnen die essentielle Basis des Ausschlusses von Frauen aus dem öffentlichen Leben. Sie bildet die Voraussetzung des „modernen Politikbegriffs und zugleich der Geschlechterasymmetrie“ (vgl. Kreisky/Sauer 1995: 19). Gleichzeitig wird die Spaltung inöffentlich und privat als Grundlage patriarchaler Strukturen und sozialer Ungleichheitsgefüge gefaßt. Die Trennung von Öffentlichkeit und Privatheit wird unter den damit verbundenen „Zuschreibungen an Handlungsfelder und Kommunikationsstrukturen“ (vgl. Lang 1995: 83) und „hierachisierten Wertigkeiten“ (vgl. Kreisky 1995a: 46) untersucht, wobei am Ende der 90er Jahre die Spaltung an sich in Frage gestellt wird (Kreisky/Sauer 1998: 17, Schaeffer- Hegel 1996: 205). Die feministische Kritik an der Institutionalisierung dieser gesellschaftlichen Trennlinie liegt in der Rollenzuweisung des privaten Bereichs an die Frauen (aufgrund ihrer Reproduktionsfähigkeit) und deröffentlichen, politischen Lebenswelt an die Männer, die von Natur aus scheinbar „bessere“ Kompetenzen für dasöffentliche Leben besitzen (vgl. Benhabib/Nicholson 1987). „Männliche“ politiktheoretische Konzepte gehen nicht von den gleichen, freien Menschen im allgemeinen aus, sondern von der Gleichung Mensch = Mann (vgl. Schaeffer-Hegel 1996: 162). „Politisch undökonomisch dominierende Männer regeln nach ihren Erfahrungen, Wertvorstellungen und Interessen das Zusammenleben der Menschen. Und die politische Theorie legitimiert diese Eingeschlechtlichkeit [...] durch systematische Entgeschlechtlichung. Dies wird aber keineswegs offengelegt, sondern vielmehr als ‚geschlechtsneutral‘ objektiviert.“ (vgl. Kreisky 1995a: 37) Selbst gegenüber Transformationsprozessen in der Gesellschaft und auf staatlicher Ebene sind die Geschlechterdisparität und festgeschriebene geschlechtsspezifische Konnotationen resistent. „Vielmehr lassen sich die gegenwärtigen Transformationsprozesse eher so deuten, daß ein neues Geschlechterregime etabliert wird“, indem soziale undökonomische Problemfragen über Vergeschlechtlichung gelöst werden (vgl. Lang/Sauer 1998: 77).

Trotzdem liegt das Ziel feministischer Politikwissenschaft in der „Veränderung von Herrschaft im Geschlechterverhältnis“ durch Politisierung gesellschaftlich relevanter Themen und Dekonstruktion „androzentrischer Weltsicht und patriarchaler Politikmuster“ (vgl. Kreisky/Sauer 1998: 33).

Von diesen allgemeinen Denkansätzen feministischer Kritik ausgehend, stellt sich die Frage nach spezifischen Annäherungen hinsichtlich der Entstehung des Staates und seiner involvierten Geschlechterasymmetrie, sowie in Bezug auf den Erhalt der „Männerdominanz“ und Frauenunterdrückung in staatlichen Herrschaftsstrukturen.

[...]


1 Motto der Frauenbewegung in den späten 60er Jahren.

2 vgl. Hartsock 1990: 151

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Das Verhältnis von Staat und Geschlecht aus feministischer Perspektive
Hochschule
Universität Potsdam  (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät)
Veranstaltung
Das Subjekt des Feminismus
Note
1,3
Autor
Jahr
2000
Seiten
25
Katalognummer
V19059
ISBN (eBook)
9783638232753
Dateigröße
446 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verhältnis, Staat, Geschlecht, Perspektive, Subjekt, Feminismus
Arbeit zitieren
Manja Wiesner (Autor:in), 2000, Das Verhältnis von Staat und Geschlecht aus feministischer Perspektive, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19059

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