Europäisierung der österreichischen Sicherheitspolitik


Diplomarbeit, 2010

97 Seiten


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG
1.1 Einführung in das Thema
1.2 Fragestellung und Aufbau der Arbeit

2 THEORETISCH-KONZEPTIONELLER TEIL: EUROPÄISIERUNG UND SICHERHEITSPOLITIK
2.1 Das Konzept der Europäisierung
2.2 Europäisierung der s icherheitspolitik
2.2.1 Begriffsbestimmungsicherheitspolitik
2.2.2 Europäisierung der Sicherheitspolitik
2.3 Neutralität
2.3.1 Begriffsbestimmung
2.3.2 Neutralität versus kollektive Sicherheitspolitik
2.4 Vorgehensweise und Operationalisierung

3 ZUR UNABHÄNGIGEN VARIABLE : DIE GEMEINSAME SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK (GSVP)
3.1 Die Entwicklung der ESVP
3.2 Europäische Sicherheitsstrategie (ESS)
3.3 Struktur
3.4 Besondere Bestimmungen
3.4.1 Ständige Strukturierte Zusammenarbeit
3.4.2 Bündnisklausel
3.4.3 Solidaritätsklausel
3.5 Exkurs: Die EU und die NATO

4 ZUR ABHÄNGIGEN VARIABLE: ÖSTERREICHISCHE SICHERHEITSPOLITIK
4.1 Bestimmungsfaktoren der österreichischen Sicherheitspolitik
4.2 Die „immerwährende“ Neutralität Österreichs
4.3 Österreichs Sicherheitspolitik bis zum EU-Beitritt
4.4 Exkurs: Österreich und die NATO

5 ANALYTISCHER TEIL: DIE EUROPÄISIERUNG DER ÖSTERREICHISCHEN SICHERHEITSPOLITIK
5.1 Österreich und die GSVP
5.1.1 Mitwirkung Österreichs an der GSVP
5.1.2 Beteiligung Österreichs an Krisenmanagementoperationen
5.2 Indikatoren
5.2.1 SicherheitspolitischerDiskurs
5.2.1.1 Sicherheitspolitischer Diskurs der Parteien ÖVP undSPÖ
5.2.1.2 Auswertung
5.2.2 Neutralität
5.2.2.1 Reduzierung der Neutralität auf den militärischen Kern
5.2.2.2 Auswertung
5.2.3 Bundesheer
5.2.3.1 Die Bundesheerreformen
5.2.3.2Auswertung
5.2.4 Öffentlichkeit
5.2.4.1 Die österreichische Öffentlichkeit
5.2.4.2Auswertung

6. GESAMTAUSWERTUNG UND RESÜMEE

LITERATURVERZEICHNIS

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Ausmaß und Reichweite von Europäisierung

Abb. 2: Zusammenfassung der Erklärungsansätze

Abb. 3: Überblick über verschiedene Definitionen von Europäisierung der Außen- und Sicherheitspolitik

Abb. 4: Grafische Darstellung der Europäisierung der österreichischen Sicherheitspolitik

Abb. 5: Matrix zur Messung des Europäisierungsgrades der österreichischen Sicherheitspolitik

Abb. 6: Abgeschlossene GSVP-Einsätze Österreichs

Abb. 7: Laufende GSVP-Einsätze Österreichs

Abb. 8: Die Zustimmung Österreichs zur GSVP

Abb. 9: Entscheidungseinsatz einer europäischen Verteidigungspolitik - Österreich

Abb. 10: Die Zustimmung Österreichs zu einer Europaarmee

Abb. 11: Die Ablehnung Österreichs zu einer militärischen Beistandspflicht

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

„Als Staat im Herzen Europas hatten wir angesichts der veränderten Sicherheitslandschaft nach dem Ende des Kalten Krieges und angesichts unserer Mitgliedschaft in der EU keine Alternative zu einer Europäisierung unserer Sicherheitspolitik.“ 1

1.1 Einführung in das Thema

Die Sicherheitspolitik gilt grundsätzlich als die letzte Bastion der nationalstaatlichen Souveränität. Die Staaten lehnen es traditionell ab, in diesem Bereich Befugnisse mit internationalen Organisationen zu teilen. Seit Beginn des europäischen Integrations­prozesses hat es dennoch unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Bestrebungen nach einer engeren Zusammenarbeit in diesem Politikfeld gegeben. Im Unterschied zu der wirtschaftlichen Integration erwies sich die sicherheitspolitische Integration als schwieriger. Erst mit dem Vertrag von Maastricht 1992 wurde mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) die politische Zusammenarbeit vertraglich festgelegt. Mit der Weiterentwicklung der GASP und der Etablierung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) 1999 als Bestandteil dieser ist eine zunehmende Vertiefung der Sicherheitspolitiken der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu erkennen.

Seit 2004 werden im Rahmen der GSVP zivile und militärische Einsätze zur Friedenssicherung durchgeführt. Die Europäische Union wird zunehmend als sicherheitspolitischer Akteur wahrgenommen.

Mit dem Reformvertrag von Lissabon, der Ende 2009 in Kraft trat, wurde nicht nur mit der Umbenennung der ESVP in die Gemeinsame Europäische Sicherheitspolitik (GSVP) die gemeinsame Ausgestaltung dieses Politikfeldes gestärkt, sondern auch die solidarische Zusammenarbeit und der wechselseitige Beistand bekräftigt.

Nach wie vor ist die GSVP allerdings kein vergemeinschaftetes Politikfeld. Sie basiert auf den traditionellen Regeln der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die zentralen entscheidungsbefugten Akteure.

Es ist jedoch festzustellen, dass die nationalen Sicherheitspolitiken der Mitgliedstaaten durch die Begünstigung der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit im Rahmen der EU Veränderungen aufweisen, wie es beispielsweise in Österreich gut zu beobachten ist.

Österreich ist seit dem 1. Januar 1995 Mitglied der Europäischen Union. Die Besonderheit Österreichs besteht darin, dass es den Status der Neutralität besitzt. Diesen übernahm Österreich im Jahre 1955 als Voraussetzung für die Wiedererlangung der staatlichen Souveränität nach dem Zweiten Weltkrieg.

Während des Kalten Krieges stellte die Neutralität die Grundlage für die österreichische Sicherheitspolitik dar. In dieser Phase wurde deshalb ein Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft (EG) von der österreichischen Regierung nicht in Erwägung gezogen, da der Neutralitätsgedanke mit einem EG-Beitritt als unvereinbar betrachtet wurde. Erst Ende der 1980er Jahre fand eine Hinwendung zu Europa statt, und mit dem Ende des Kalten Krieges stellte Österreich schließlich einen Beitrittsantrag zur damaligen EG.

Mit dem Beitritt in die EU 1995 erfolgte somit die vorbehaltlose Einbindung Öster­reichs in die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Union. Seitdem ist Österreich aktiver Mitgestalter des sicherheitspolitischen Integrationsprozesses. Die Neutralität besteht zwar bis heute fort, ist aber für die sicherheitspolitische Orientierung des Landes seit seiner Aufnahme in die Europäische Union nur noch gelegentlich von Bedeutung. Diese Begebenheit führt zu der Annahme, dass die nationale Sicherheitspolitik Österreichs nicht nur die GSVP der EU ermöglicht, sondern dass sie gleichzeitig dem Einfluss der GSVP unterliegt.

1.2 Fragestellung und Aufbau der Arbeit

Ausgehend von dieser Entwicklung richtet sich die Fragestellung dieser Arbeit darauf, inwiefern die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union (als unabhängige Variable) die Sicherheitspolitik Österreichs (als abhängige Variable) beeinflusst hat.

Um mögliche Wirkungen der GSVP auf die österreichische Sicherheitspolitik zu untersuchen, wird das Konzept der Europäisierung verwendet, welches die Auswirkung der europäischen Integrationsprozesse auf die Mitgliedstaaten beschreibt. Dabei wird davon ausgegangen, dass seit dem Zeitpunkt des österreichischen EG-Beitrittsantrags Veränderungen der österreichischen Sicherheitspolitik im Sinne einer Europäisierung erfolgt sein können, wobei allerdings der Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit auf den Wirkungen der GSVP seit ihrer Gründung im Jahre 1999 liegen soll.

Im folgenden Kapitel 2, in dem der theoretisch-konzeptionelle Teil dieser Arbeit dargestellt wird, soll zunächst das Konzept der Europäisierung vorgestellt sowie der breite theoretische Hintergrund dieser Arbeit erläutert werden. Dazu werden die Begriffe der Sicherheitspolitik und der Neutralität näher bestimmt und folglich in den Zusammenhang des Europäisierungskonzeptes gebracht. Weiterhin wird ein Unter­suchungsrahmen zur Überprüfung der Europäisierung der österreichischen Sicherheitspolitik erstellt.

In Kapitel 3 wird der gemeinsame Besitzstand der GSVP veranschaulicht. Dabei stehen die Struktur und die besonderen Bestimmungen der GSVP im Vorder­grund, um die Einflusseffekte auf die österreichische Sicherheitspolitik verständlich zu machen Darauffolgend wird in Kapitel 4 die österreichische Sicherheitspolitik seit der Unabhängigkeit des Landes 1955 bis zu dem Zeitpunkt des EU-Beitrittes skizziert. Auf dieser Grundlage sollen die möglichen Veränderungen, die sich durch die Teilnahme an der GSVP ergeben, verglichen und beurteilt werden.

Kapitel 5 umfasst den analytischen Teil dieser Arbeit. Die Europäisierung der öster­reichischen Sicherheitspolitik soll mittels des zuvor erstellten Untersuchungsrahmens analysiert werden. Im Vordergrund stehen dabei die Indikatoren, die als Merkmale der Europäisierung der österreichischen Sicherheitspolitik festgelegt werden, nämlich der Sicherheitspolitische Diskurs der österreichischen Parteien, die österreichische Neutralität, das österreichische Bundesheer und die österreichische Öffentlichkeit. Mithilfe dieser soll erläutert werden, inwiefern die österreichische Sicherheitspolitik durch den europäischen Integrationsprozess bzw. durch die GSVP beeinflusst worden ist.

2 Theoretisch-konzeptioneller Teil: Europäisierung und Sicherheitspolitik

In diesem Kapitel wird zunächst der Untersuchungsgegenstand der Arbeit konzep- tualisiert. Der für diese Arbeit herangezogene Begriff der Europäisierung ist „not a new grand theory“2, sondern ein Konzept, das die Brücke zwischen der zu untersuchenden Realität und den generalisierenden Aussagen über diese Realität schlägt.3 Es bietet dabei eine analytische Perspektive, die es erlaubt, die Wirkungen der GSVP auf die österreichische Sicherheitspolitik zu untersuchen.

Nachdem im ersten Abschnitt dieses Kapitels das Konzept der Europäisierung auf­gezeigt wird, soll dieses im zweiten Abschnitt auf die Sicherheitspolitik angewandt werden. Hierbei werden bestimmte Indikatoren herausgearbeitet, die das Ausmaß der Europäisierung dieser nationalen Politik versuchen messbar zu machen. Des Weiteren wird das Konzept der Neutralität vorgestellt, welchesjahrzehntelang als die sicherheitspolitische Strategie Österreichs diente.

2.1 Das Konzept der Europäisierung

,,,Europeanization ’ is afashionable but contested concept ” 4

Der Fokus der EU-Forschung lag bislang auf dem Konzept der Europäischen Integra­tion, das den Prozess des immer engeren politischen und wirtschaftlichen Zusammenschlusses der europäischen Staaten untersuchte. Das Interesse galt hierbei der Frage, warum Nationalstaaten Entscheidungskompetenzen auf die europäische Ebene übertragen und somit einen Teil ihrer Souveränität abgeben. Aufgrund der vertiefenden europäischen Integration und der zunehmenden Bedeutung der EU als eigenständiges Gebilde setzte ein Perspektivenwechsel in der Forschung ein, der sich verstärkt mit den Rückwirkungen des europäischen Integrationsprozesses auf den Nationalstaat beschäftigt.5

Dieser Ansatz wird unter dem Begriff „Europäisierung“ gefasst und steht im Mittel­punkt dieser Arbeit. Allerdings besteht bei der Verwendung des Begriffs keine Einheitlichkeit in der politikwissenschaftlichen Debatte, der Begriff wird zur Bezeichnung von verschiedenen Phänomenen verwendet. Der Gehalt und die Reichweite des Konzeptes sind bisher relativ unklar.6

Johan Olsen versucht durch seinen Beitrag „The Many Faces of Europeanization“7 8 eine Struktur einzubringen und unterscheidet fünf Dimensionen von Europäisierung:

1. Europeanization as changes in external territorial boundaries: Europäisierung wird hier als die geografische Veränderung der EU verstanden, wie beispielsweise die EU- Osterweiterung im Jahre 2004.
2. Europeanization as a political project aiming at a unified and politically stronger Europe: Europäisierung als das Projekt eines vereinten und politisch starken Europas.
3. Europeanization as exporting forms of political organization and governance that are typical and distinct for Europe beyond the European territory: Europäisierung bedeutet in diesem Zusammenhang die Verbreitung europäischer politischer Organisationsformen (Werte, Normen und Verfahren) an Drittstaaten. Dies geschieht mittels Assoziationsabkommen, Beitrittsperspektiven und der europäischen Nachbarschaftspolitik.
4. Europeanization as the development of institutions of governance at the European level: Mit Europäisierung ist hier die Vertiefung der EU gemeint, bei der es sich um die Entwicklung von Institutionen auf europäischer Ebene handelt.
Eine vergleichbare Definition findet sich bei Carporoso, Cowles und Risse, die Europä- isierung „as the emergence and development at the European level of distinct structures of governance“9 definieren. Diese Definition unterscheidet sich nicht wesentlich vom Konzept der politischen Integration. Wie im nachfolgenden Punkt werden auch hier ausschließlich die Europäisierungseffekte in den EU-Mitgliedstaaten untersucht. Zur Verdeutlichung spricht Kohler-Koch deshalb auch von EU-Europäisierung.10
5. Europeanization as central penetration of national and sub-national systems of governance: Diese Dimension der Europäisierung, die fur diese Arbeit herangezogen wird, beschreibt die Beeinflussung nationaler und subnationaler Regierungssysteme durch die Europäische Integration. Wichtig ist hierbei, dass die Europäische Integration für die Europäisierung vorausgesetzt wird.11

Eine erste, viel zitierte Definition, die sich diesem Verständnis anschließt, wurde 1994 von Ladrech formuliert und fasst Europäisierung als „an incremental process reorienting the direction and shape of politics to the degree that EC political and economic dynamics become part of the organizational logic of national politics and policy-making“.

Ladrech verweist demnach auf den Prozess, durch den die europäische Integration und die Herausbildung von Institutionen auf europäischer Ebene zu Veränderungen auf nationaler Ebene führen können. Da es sich vor allem um organisatorische Auswirkungen und Veränderungen handelt, ist diese Definition sehr eng ausgelegt.

Radaelli geht einen Schritt weiter und definiert Europäisierung als:

„Processes of (a) constructions (b) diffusion (c) institutionalization of formal and informal rules, procedures, policy paradigms, styles, ,ways of doing things’, and shared beliefs and norms which are first defined and consolidated in the making of EU public policy and politics and then incorporated in the logic of domestic discourse, identities,politicalstructures, andpublicpolicies.”12 13

Im Gegensatz zum Konzept von Ladrech weist Radaelli auf die vielfältige Wirkungs­weise von Europäisierung hin, indem er besonders die kognitive Dimension hervorhebt, also den Einfluss der EU auf Regeln, Verfahren, Politikparadigmen, Politikstile, Weltbilder und Normen in den Diskursen, Identitäten, politischen Strukturen und öffentlichen Politiken der Mitgliedstaaten. Radaelli deckt zudem sowohl die Entstehung europäischer Politik als auch deren Rückwirkung auf die Nationalstaaten ab, indem er diese in einem Stufenmodell kombiniert.

In der ersten Stufe werden bestimmte Institutionen und Praktiken auf der Ebene der Europäischen Union entwickelt und verfestigt (Bottom-up-Perspektive), in der zweiten Stufe werden diese dann in die nationalen politischen Systeme übernommen (Top-down-Perspektive).

Die erste Stufe blendet Radaelli jedoch weitgehend aus, weil diese bereits mit dem Konzept der europäischen Integration erfasst wird. Seiner Ansicht nach sollten die Entstehung und Rückwirkung europäischer Politik zumindest analytisch voneinander getrennt betrachtet werden.14 Die künstliche Trennung der Konzepte kritisiert Featherstone hingegen als ,,a, ,chicken and egg’ question: which comes first? Or, who is affecting whom?“.15 Insbesondere in Politikbereichen, in denen europäische Politik allein auf Kooperation der Mitgliedstaaten basiert - hervorzuheben ist hier die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) der EU -, seien der Prozess der Entstehung und deren Rückwirkung kaum mehr klar zu trennen.16 17 18 Auch Börzel weist auf die Bedeutung der Verbindung der beiden Perspektiven bottom-up und top-down hin. Die Europäisierung sei dementsprechend ein wechselseitiger Prozess, bei dem nationale Regierungen nicht nur als Gestalter („shapers“)

europäischer Politik auftreten, sondern auch als Empfänger („takers“).

Des Weiteren unterscheidet Radaelli zwischen der Europäisierung auf der Ebene der policy (der Politikinhalte), der politics (der politischen Prozesse) und der polity (der politischen Strukturen).

Derpolicy-Europäisierung wird in der Forschung die meiste Aufmerksamkeit gewid­met. Die Implementierung europäischer Vorgaben führt zu wesentlichen Änderungen in den Politikinhalten der Mitgliedsländer, vorwiegend betreffen diese die gesetzlichen und administrativen Strukturen. Auch können sie den Politikstil der nationalen Akteure beeinflussen sowie die damit einhergehenden Problemlösungsansätze und Politikinstrumente.

Im Hinblick auf die politics-Europäisierung sind insbesondere Effekte auf die nationale Politikgestaltung der Akteure zu erwarten. Die Verlagerung von politischen

Entscheidungen auf die europäische Ebene hat entscheidende Auswirkungen auf innerstaatliche Prozesse der gesellschaftlichen Interessenbildung und Interessenvertretung.19

In der polity-Dimension können die Europäisierungseffekte auf nationalstaatliche Institutionen wirken. Die Auswirkungen können sich auf staatliche Strukturen und Verwaltungstraditionen oder Beziehungsmuster zwischen unterschiedlichen staatlichen Ebenen (z.B. Bund und Länder) ebenso wie auf nationale Identitäten, Rechtssysteme oder Governance-Strukturen richten.20

Schließlich kann festgehalten werden, dass in allen drei Dimensionen eine Europäi- sierung stattfinden kann. Allerdings können die Auswirkungen innerhalb der Politik­bereiche sowie zwischen den Mitgliedsländern variieren. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, in welchem Ausmaß die Europäisierung erfolgt und welche Faktoren die unterschiedlichen Wirkungen zwischen den Politikfeldern und den Mitgliedstaaten bestimmen.

Radaelli unterscheidet mithilfe eines vierstufigen Gradmessers das Ausmaß und die Reichweite von Europäisierung. Da sein Hauptinteresse der policy-Europäisierung gilt, beschränkt er seine weiteren Überlegungen allein auf diese Dimension der Politik.

Abb. 1: Ausmaß und Reichweite von Europäisierung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung nach Radaelli21

Retrenchment beschreibt das Gegenteil von Europäisierung, im Prinzip also eine „Re-Nationalisierung“; inertia bedeutet keinerlei Veränderung, der Nationalstaat durchläuft keinen Wandlungsprozess; absorption bezeichnet die Anpassung durch Adaption, d. h., europäische Politiken fließen in das nationale System ein, es kommt jedoch nicht zu tiefgreifenden Veränderungen; schließlich beschreibt transformation einen weitgehenden Wandel der nationalen Politik durch die europäische Integration. Das Ausmaß und die Reichweite von Europäisierung unterscheiden sich erheblich zwischen den Politikfeldern, die vergemeinschaftet oder intergouvememental gegliedert sind. Zweifellos ist die Europäisierung in jenen Bereichen am weitesten fortgeschritten, in denen das EU-Recht Vorrang gegenüber dem nationalen Recht genießt. Zur Erklärung der Auslöser dieser Europäisierungsprozesse unterscheidet Radaelli zwischen vertikalen und horizontalen Europäisierungsimpulsen.22

Vertikale Impulse finden sich in Politikbereichen, in denen supranationale Institutionen weitgehende Kompetenzen besitzen. Die EU greift hierarchisch, vertikal in die Politik der Staaten ein, indem sie europäische Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen beschließt und diese im Mitgliedstaat implementieren lässt.23

Dabei wird zwischen den Instrumenten der positiven Integration und der negativen Integration unterschieden. Bei der positiven Integration wird ein bestimmtes Politik­modell auf der europäischen Ebene durch Richtlinien vorgeschrieben, wobei diese häufig innerhalb einer bestimmten Frist umgesetzt werden müssen. Beispiele dafür finden sich in der Umwelt- wie auch in der Währungspolitik.24 Ein wichtiger Erklä­rungsansatz hierfür ist die ,,Goodness of fit“. Diese beschreibt den Anpassungsdruck der Mitgliedstaaten, der durch die Inkompatibilität zwischen europäischer und nationaler Politik („misfit“) ausgelöst wird. Hier gilt die These: „je größer der misfit, desto größer ist der Anpassungsdruck“25.

Die negative Integration nimmt zwar auch vertikalen Einfluss auf die Mitgliedstaaten, schreibt aber kein Politikmodell vor. Ein Beispiel hierfür wäre die Schaffung eines gemeinsamen Marktes durch den Abbau von Handelshemmnissen. Die EU wirkt, indem sie nationale Regelungen der Mitgliedstaaten gegenseitig anerkennen lässt und Regelungen abschafft, welche nicht mit einem gemeinsamen Markt vereinbar sind, ohne jedoch dabei vorzuschreiben, wie dieser Markt genau funktionieren soll.26 In diesem Bereich wird Anpassungsdruck nicht durch vertikale EU-Vorgaben ausgelöst, sondern über horizontalen regulativen Wettbewerb. Die EU wirkt dabei über die Veränderung der nationalen „opportunity structures'd. h. über

die Umverteilung von Einfluss und Ressourcen zwischen nationalen Akteuren. Horizontale Impulse finden sich in Politikfeldern, in denen die EU keine Kompetenzen besitzt. Beispiele hierfür sind die intergouvememental gegliederten Politikbereiche wie die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Horizontale Europäisierung ist nach Radaelli „a process of change triggered by the market and the choice of the consumer or by the diffusion of ideas and discourses about the notion of good policy and best practice“ . Die EU dient dabei als Arena, in der durch Zustimmung aller Mitgliedsländer gemeinsame Politik gestaltet wird, wobei die Übereinstimmung von Ideen und Werten vorausgesetzt wird.

In der horizontalen Dimension ist kein Anpassungsdruck vorhanden. Die Europäi­sierung wirkt durch „soft framing“, d. h. über Diskurse und Prozesse der Diffusion 2Q von Ideen sowie durch Lern- und Sozialisierungsprozesse.

Die folgende Tabelle gibt noch einmal eine grafische Übersicht über die wichtigsten Erklärungsansätze der Europäisierung

Abb. 2: Zusammenfassung der Erklärungsansätze

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung nach Auel (S. 309)

Um zu erklären, mit welchen Logiken sich Europäisierung in den Mitgliedstaaten vollzieht, stützt sich die Europäisierungsforschung auf den Neo-Institutionalismus. Dieser hat sich ab Mitte der 1980er Jahre entwickelt und basiert im Gegensatz zum klassischen Institutionalismus auf einem breiteren Verständnis von Institutionen, das neben formalen Strukturen auch informelle Normen, Regeln und Verfahren umfasst.30

Die zentrale Annahme des Neo-Institutionalismus besteht darin, dass das politische Handeln wesentlich von politisch-institutionellen Strukturen bestimmt wird, wobei die politischen Akteure auch die Fähigkeit haben, die Strukturen zu gestalten. Innerhalb des Neo-Institutionalismus lassen sich zwei Pfade identifizieren, welche die Kausalbeziehungen zwischen Ursache (der europäischen Integration) und Wirkung (der Veränderung nationaler Politik) von Europäisierung erklären. Unterschieden wird zwischen dem rationalistischen und dem soziologischen Institutionalismus, die die Spaltung zwischen Rationalismus und Konstruktivismus in den Theorien der Internationalen Beziehungen widerspiegeln.31

Bei dem rationalistischen Institutionalismus folgt der nationale Akteur einer Logik der Konsequenz (logic of consequences), d. h., der Akteur handelt zweckrational auf der Grundlage feststehender Präferenzen und nach dem Prinzip der Nutzenmaximierung. Bei diesem rationalistisch-ökonomisch geprägten Institutionalismus, der auch überwiegend als Rational-Choice-Institutionalismus bezeichnet wird, erscheint die Europäisierung als die Herausbildung einer neuen politischen Opportunitätsstruktur, aus der sowohl neue Handlungsmöglichkeiten als auch Restriktionen hervorgehen. Diese führen zu einer Umverteilung der Ressourcen auf der nationalen Ebene, falls diese nicht mit der europäischen Ebene vereinbar sind. Eine geringe Zahl von Vetopunkten und formale unterstützende Institutionen fördern diesen Umverteilungsprozess.32

Bei dem soziologischen Institutionalismus folgt der nationale Akteur einer Logik der Angemessenheit (logic of appropriateness), d. h., der Akteur handelt in einer bestimmten Situation sozial angemessen, anstatt strategische Ziele zu verfolgen. Dieser normativ-kulturell geprägte Institutionalismus versteht Europäisierung als die Herausbildung neuer Normen, Ideen und Verständnisse, die durch Sozialisation und soziales Lernen zu Veränderungen der nationalen Norm und Herausbildung neuer Identitäten fuhren. Durch Normunternehmer und formelle kooperative Institutionen wird diese Art des Wandels begünstigt.33

Beide Logiken, die innerstaatlichen Wandel auf unterschiedliche Weise erklären, schließen sich nicht aus und können auch gleichzeitig auftreten.34

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Konzept der Europäisierung ein vielfältiger, relativ neuer Forschungszweig in konstanter Weiterentwicklung ist.35

Die vorgestellten Konzepte von Radaelli und anderen Wissenschaftlern, auf die Bezug genommen wurde, sollen als Grundlage für den weiteren Schritt dieser Arbeit dienen. Hierzu wird im Folgenden zunächst der Begriff der Sicherheitspolitik definiert und der Begriff der Europäisierung dementsprechend abgegrenzt.

2.2 Europäisierung der Sicherheitspolitik

2.2.1 Begriffsbestimmung Sicherheitspolitik

Die Sicherheitspolitik gehört im klassischen Verständnis der Internationalen Bezie­hungen zur Außenpolitik.36 Unter Außenpolitik ist die Politik eines Staates gegenüber seiner auswärtigen Umwelt zu verstehen. Ihrerseits ist die Sicherheitspolitik jener Ausschnitt der Außenpolitik, der sich speziell mit der politischen wie militärischen Gewährleistung von Sicherheit beschäftigt.37 Der Begriff „Sicherheit“ beschreibt die Abwesenheit bzw. den Schutz vor Gefahren und Bedrohungen. Die Sicherheit ist als ein Zustand und die Sicherheitspolitik als ein aktives Einwirken zur Aufrechterhaltung dieses Zustandes zu bezeichnen. Beide Begriffe sind daher eng miteinander verbunden und aufeinander bezogen.38

Weiterhin wird allgemein bei der Definition von Sicherheit in der Regel zwischen innerer und äußerer Sicherheit differenziert. Unter innerer Sicherheit wird der Schutz des Staates und der Gesellschaft vor Bedrohungen, die aus dem Inneren der Gesellschaft hervorgehen, verstanden. Sie umfasst neben dem Schutz staatlicher Einrichtungen und Institutionen ebenso „die Sicherstellung der freien Entfaltung jeder einzelnen Persönlichkeit vor jeglichen Übergriffen, staatlicher, gesellschaftlicher oder auch individueller Art“ 39.

Die äußere Sicherheit richtet sich auf die Abwehr von Bedrohungen oder Gewalt­anwendungen von außen, die die Existenz eines Staates gefährden können. Dieses Verständnis von äußerer Sicherheit als Schutz vor Bedrohungen von außen war lange Zeit ausschließlich militärisch geprägt. Mit dem Ende des Kalten Krieges und neuen Risiken wie Migration, Gefährdung der Umwelt, Terrorismus und organisierter Kriminalität wandelte sich der Sicherheitsbegriff, und die bisher übliche Trennung zwischen äußerer und innerer Sicherheit verschwand. Dieser erweiterte, umfassende Sicherheitsbegriff schließt über den militärischen Aspekt hinaus auch die politische, soziale, gesellschaftliche, wirtschaftliche ökologische und kulturelle Dimension mit ein.

Die Verteidigungspolitik wiederum als Teil der Sicherheitspolitik umfasst alle Mittel, Aufwendungen und Aktivitäten, um die Sicherheit zu gewährleisten.40 Folglich definiert Reiter die Sicherheitspolitik als eine Querschnittsmaterie von Innen- und Außenpolitik, die sich mit der Verhinderung des Gewalteinsatzes gegen die Interessen des Staates im weitesten Sinne befasst und somit alle Maßnahmen und Mittel zur Aufrechterhaltung der inneren und äußeren Sicherheit beinhaltet.41

Der vergrößerte Rahmen von Sicherheitspolitik gewinnt zunehmend eine internationale und globale Dimension, sowohl in der Kooperation als auch im Hinblick auf die Solidarität. Entsprechend der Vielzahl der Bedrohungen können sich Staaten entweder individuell oder kollektiv in Form organisierter Sicherheit zur Wehr setzen. An kollektiven Formen organisierter Sicherheit/Verteidigung stehen grundsätzlich vier verschiedene idealtypische Modelle zur Verfügung: Systeme kollektiver Selbstverteidigung; Systeme kollektiver Sicherheit; Systeme kooperativer Sicherheit sowie Systeme integrativer Sicherheit.

Systeme „kollektiver Selbstverteidigung“ zeichnen sich durch die Gewährleistung einer gemeinsamen Verteidigung für den Fall aus, dass ein Bündnismitglied durch einen Drittstatt angegriffen wird. Als solche Systeme sind die „Westeuropäische Union“ (WEU) und die „Nordatlantikvertrags-Organisation“ (NATO) zu erwähnen.42 Im Gegensatz dazu richten sich Systeme kollektiver Sicherheit „nach innen“, d. h., die Mitglieder verpflichten sich zu gemeinsamen Zwangsmaßnahmen - durch zivile sowie militärische Mittel gegen Friedensbrecher, die gleichfalls dem System angehören.43 Sie können entweder universell, wie beispielsweise im Fall der Vereinten Nationen (VN), oder regional, wie im Fall der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), ausgestattet sein.

In Systemen „kooperativer Sicherheit“ hingegen gehen Teilnehmerstaaten gemeinsam gegen Bedrohungen, die gemeinsam als solche empfunden werden, vor.44 Sie bemühen sich, ihre Sicherheit nicht mehr gegeneinander, sondern miteinander zu gewährleisten. Kooperative Sicherheit versucht daher schon im Vorfeld Konflikte ausschließlich durch internationale Kooperation und friedliche Regelungen zu lösen. Ein Beispiel für solch ein System kooperativer Sicherheit ist die OSZE. Demgegenüber basieren Systeme „integrativer Sicherheit“ auf der „Verschmelzung“ der Verteidigungsanstrengungen mehrerer Mitgliedstaaten in einer gemeinsamen Heeresorganisation, wie es z. B. das 1954 gescheiterte Projekt einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft“ (EVG) sein sollte. Hier war außerdem auch in Art. 17 Abs. 1 Unterabs. 1 des EUV die Errichtung einer „gemeinsamen Verteidigung“ unter gewissen Voraussetzungen vorgesehen.45

Die Einordnung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) in eines dieser Modelle erweist sich als problematisch, da sie eine Mischung („Hybrid­form“) aus mehreren Modellen darstellt und bis dato nicht festgelegt ist, in welches dieser Sicherheitssysteme diese Institution münden soll. Ebenso wenig ist ihr außen- und sicherheitspolitisches Leitbild und Orientierungsmodell - ob zivil, militärisch, normativ oder kooperativ - festgelegt.46

Fest stehtjedoch, dass die ESVP eine Institution darstellt, die die „äußere Sicherheit“ der Europäischen Union umfasst. Dabei geht es weniger um die territoriale Verteidi­gung, als vielmehr um den Einsatz ziviler und militärischer Mittel zur Friedens­sicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Gemeinschaft (Art. 42 Abs. 1 EUV) außerhalb der EU.47

2.2.2 Europäisierung der Sicherheitspolitik

Es wurden zahlreiche Studien veröffentlicht, die auf das Konzept der Europäisierung, wie in Abschnitt 2.1 dargestellt, zurückgreifen, um Veränderungen auf der nationalen Ebene zu beschreiben. Dazu gehören vorwiegend Arbeiten, die sich auf die supra­nationalen Politikbereiche konzentrieren, in denen nationalstaatliche Entscheidungs­kompetenzen auf die europäische Ebene übertragen wurden.

Die Sicherheitspolitik gilt nach wie vor als Kernbereich nationaler Souveränität und in diesem Bereich wurden bisher vergleichsweise wenige Zuständigkeiten auf die europäische Ebene übertragen. Jedoch kann man auch hier durch die immer tiefer gehende Integration - angefangen in den späten 1980er Jahren durch die EPZ, die Etablierung der GASP und schließlich der GSVP - Bemühungen um eine Europäisierung der Sicherheitspolitik verzeichnen.

Allerdings gibt es verhältnismäßig wenige Studien, die sich mit der Europäisierung der Außen- und Sicherheitspolitik beschäftigen und noch weniger, die sich der Verteidigungspolitik49 widmen. Hauptsächlich konzentrieren sich diese auf einzelne Mitgliedstaaten50 oder den Vergleich von Mitgliedstaaten51, sodass es keinen allgemeinen konzeptionellen Ansatz gibt.

Im Folgenden werden einige Definitionen zur Europäisierung der Außen- und Sicherheitspolitik nationaler Mitgliedstaaten vorgestellt. Da es keine Eingrenzung bezüglich der Sicherheitspolitik gibt, wird hier vermehrt auf Arbeiten zurückgegriffen, die sich mit den Wirkungen der GASP auf die nationale Politik beschäftigen.

Abb. 3: Überblick über verschiedene Definitionen von Europäisierung der Außen- und Sicherheitspolitik

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Während Tonra und Wong auf die Lern- und Sozialisationsprozesse im Rahmen der GSVP eingehen, verweist Lüdeke in seiner Definition nur auf die Herausbildung der Institution GSVP durch die europäische Integration. Ginsberg hingegen erfasst in seiner Definition die normativen Aspekte, wonach Europäisierung durch Annäherung an Normen und Gewohnheiten der Europäischen Union stattfindet. Hervorzuheben in dieser Definition ist, dass auch im nicht-vergemeinschafteten Bereich Europäisierung erfolgen kann, ohne supranationalisiert zu werden.

Neben den aufgeführten Definitionen kann auch das Stufenmodell von Radaelli für die Sicherheitspolitik herangezogen werden. Demnach wird in der ersten Stufe die Sicherheitspolitik auf der europäischen Ebene entwickelt und gefestigt und in der zweiten Stufe in die nationalen politischen Systeme übernommen. Demzufolge sind insbesondere in diesem Politikbereich die nationalen Regierungen ebenso Gestalter wie Empfänger.

Ausgehend von den Definitionen von Lüdeke, Ginsberg und Radaelli kann die folgende Definition für diese Arbeit formuliert werden:

Die Europäisierung der Sicherheitspolitik kann definiert werden als ein Prozess der programmartigen Multilateralisierung und Institutionalisierung dieses Politikfeldes im Rahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten, durch Annäherung an Normen und Gewohnheiten der Union, ohne dabei supranationalisiert zu werden. „Sie umfasst Prozesse der Konstruktion, Verbreitung und Institutionalisierung formaler und informaler Regeln, Prozeduren, Policy-Paradigmen, Stile, ,ways of doing things’ sowie gemeinsamer Einstellungen und Normen, die zuerst in der EU- Entscheidungsfindung definiert und konsolidiert sind und dann in die Logik nationaler Diskurse, Identitäten, politischer Strukturen und public policies inkorporiert werden.“56

Auf der Grundlage der Abbildung 2 im Abschnitt 2.1 lassen sich Europäisierungs- prozesse im Bereich der GSVP sowie der GASP mit dem horizontalen Mechanismus des „soft framing“ erklären. Demzufolge wirkt die Europäisierung der nationalen Sicherheitspolitik über Diskurse und Prozesse der Diffusion von Ideen sowie durch Lern- und Sozialisationsprozesse. Diesen Ansatz nehmen auch Tonra und Wong in ihren Definitionen auf.

Lern- und Sozialisationsprozesse werden in diesem Kontext als Prozesse verstanden, durch die Akteure in die Normen und Regeln der EU bzw. GSVP eingeführt werden, „wobei das Ergebnis eine nachhaltige Befolgung dieser neuen Normen und Regeln auf der Basis von deren Internalisierung ist“57. Die politische Zusammenarbeit innerhalb der Gremien der GSVP kann dementsprechend als eine Plattform dienen, auf der sich nationale Akteure austauschen, voneinander lernen und sozialisiert werden.

Smith stellt diesbezüglich Kriterien auf, nach denen solch eine EU-Zusammenarbeit

im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik funktioniere:58

- regelmäßige Kommunikation und Konsultation über Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik,
- Vertrauen zwischen den staatlichen Akteuren, die an dem Prozess beteiligt sind,
- Art der Problemlösung, Konsens und Kompromiss werden gleichberechtigt priorisiert („Einstimmigkeitsprinzip“) und
- stille Akzeptanz der Teilnehmer, Themen, auf welche ein oder mehrere Mit­gliedstaaten sensibel reagieren, werden tabuisiert (z.B. bilaterale Probleme zwischen den EU-Mitgliedstaaten).

Weiterhin stellt Smith vier Indikatoren auf, mittels derer die Europäisierung auf die Außenpolitik wirke:59

- Elitensozialisation,
- bürokratische Reorganisation,
- konstitutionellerWandel und
- Wandel in der öffentlichen Meinung.

Für Smith sind die Elitensozialisation, die bürokratische Reorganisation, der konstitutionelle Wandel und die zunehmende öffentliche Unterstützung für die europäische Zusammenarbeit die wichtigsten Mechanismen, durch die die GASP der EU die mitgliedstaatlichen Politiken europäisiert.

Durch die oben genannten Kriterien der EU-Zusammenarbeit im Bereich der GASP/ GSVP wird die Sozialisation der nationalen Eliten begünstigt.

Die zunehmende bürokratische Reorganisation durch den europäischen Integrations­prozess bewirkt nach Smith auch Veränderungen in den nationalen Außenministerien:

„While these ministries have not fully harmonized their operations to accommodate political co-operation, there is substantial evidence to show that EU membership in general and CFSP membership in particular influence the way individual member states organize their pursuit of foreign policy. Political co-operation priorities become national priorities, and EU member states are expected to live up to these joint commitments. “60

Den bedeutsamsten Indikator stellt laut Smith der konstitutionelle Wandel dar. Durch die Anforderungen der politischen Kooperation seien die Mitgliedstaaten bereit, ihre nationalen rechtlichen Strukturen neu auszurichten. Als Beispiel hierfür nennt er unter anderem den Einfluss auf den Status der neutralen Mitgliedstaaten. Demnach würde die politische Zusammenarbeit im Rahmen der GASP/GSVP in die Ausgestaltung der Innenpolitik eindringen.61

Der Wandel in der öffentlichen Meinung ist nach Smith ein weiterer Indikator für die Europäisierung der nationalen Politik. Die öffentliche Meinung, welche als Kriterium für demokratische Legitimation angesehen wird, kann mit ihrer Befürwortung der europäischen Zusammenarbeit die Europäisierung der Außen- und Sicherheitspolitik begünstigen.62

Für die vorliegende Arbeit werden die Mechanismen der Elitensozialisation und bürokratischen Reorganisation nicht herangezogen, da mit der Elitensozialisation der Wandel der Interessen durch den Wandel von Identitäten erklärt wird und diese schwer zu erfassen ist und darüber hinaus auch die organisatorischen Anpassungen schwer zu überprüfen sind.

Stattdessen werden zwei weitere, von Smith unberücksichtigte Mechanismen zur Europäisierung der Sicherheitspolitik herangezogen: der sicherheitspolitische Diskurs und der institutionelle Wandel.

Der sicherheitspolitische Diskurs wird von Rieker als Indiz für den Wandel nationaler Identitäten eingeführt. Dabei wird zwischen zwei Formen der Europäisierung unterschieden: der strategischen Anpassung mit dem Ziel einer wirksamen Vertretung eigener Interessen und dem Präferenz- und Identitätswandel.63 Der institutionelle Wandel soll hingegen beschreiben, in welcher Weise Steuerungsmechanismen der EU zu institutioneller Anpassung in der Sicherheitspolitik führen.64

Zusammengefasst erfolgt die Erfassung der Europäisierung der Sicherheitspolitik für die vorliegende Arbeit mittels der vier Indikatoren:

- Sicherheitspolitischer Diskurs,
- konstitutionellerWandel,
- institutioneller Wandelund
- Wandel in der öffentlichen Meinung.

Abschließend ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass bei der Analyse der Europäisierung der nationalen Sicherheitspolitik auch immer äußere Phänomene als externe Einflussfaktoren zu berücksichtigen sind. Änderungen in der nationalen Politik können auch durch Auswirkungen der globalen Politik (wie zum Beispiel dem Ende des Ost-West-Konfliktes oder den Auswirkungen des 11. September 2001) oder durch andere internationale Institutionen (wie z. B. der NATO) verursacht werden. „The national foreign and security policy of an EU Member State is indeed subject to numerous intertwined and competing incentives, stemming both from the domestic and the international spheres, acting concurrently with Europeanisation“.65 Die methodische Herausforderung dabei sei laut Major, die Europäisierungseffekte von globalen Einflussfaktoren zu unterscheiden.66

[...]


1 Der österreichische Verteidigungsminister Darabos in seiner Rede anlässlich der Eröffnung der Ausstellung „Schutz und Hilfe - 50 Jahre Auslandeinsatz“ im Heeresgeschichtlichen Museum, Wien 15. Juni 2010 (http://www.bundesheer-oesterreich.info/archiv/a2010/pdf/rede_hbm_hgm_50jahre.pdf, Stand: 15.Oktober2010).

2 Fetherstone, Kevin/ Radaelli, Claudio M.: A Coversant Reasearch Agenda, in: Featherstone, Kevin/Radaelli, Claudio M. (Hrsg.): The Politics of Europeanization, Oxford 2003, S.333.

3 Vgl. Eisinger, Rainer: Europäisierung und Integration. Konzepte in der EU-Forschung, in: Jachtenfuchs, Markus/Kohler-Koch, Beate (Hrsg.): Europäische Integration, 2.Aufl., Opladen 2003, S.388.

4 Olsen, Johan P.: The Many faces of Europeanization, ARENA Working Papers WP 01/2 (http://www.arena.uio.no/publications/wp02_2.htm, Stand 13.05.2010).

5 Vgl. Axt, Heinz-Jürgen/Schwarz, Oliver/Wiegand, Simon: Konfliktbeilegung durch Europäisierung? Zypernfrage, Ägäis-Konflikt und griechisch-mazedonischer Namensstreit, Baden-Baden 2008, S.23.

6 Vgl. Eising, a.a.O., S.392.

7 Vgl. Olsen,, a.a.O.

8 Vgl Axt,/Schwarz/Wiegand, a.a.O.

9 Carporoso, James/Cowles, Maria Green/Risse, Thomas: Europeanization and Domestic Change: Introduction;in: Carporoso, James/Cowles, Maria Green/Risse, Thomas (Hrsg.): Transforming Europe. Europeanization and Domestic Change, London 2001, S.3.

10 Vgl. Kohler-Koch, Beate: Europäisierung: Plädoyer für ein Horizonterweiterung, in: Knodt, Michele/ Kohler-Koch, Beate (Hrsg.): Deutschland zwischen Europäisierung und Selbstbehauptung, Frankfurt/Main 2000, S.12.

11 Vgl. Eising, a.a.O., S.394.

12 Radaelli, Claudio: The Europeanization of Public Policy, in: Featherstone, Kevin/ Radaelli, Claudio M. (Hrsg.): The Politics of Europeanization. Oxford 2003, S.30.

13 Vgl. Auel, Katrin: Europäisierung nationaler Politik, in: Bieling, Heinz-Jürgen/Lerch, Marika (Hrsg.): Theorien der europäischen Integration, Wiesbaden 2005,S.298; Eisinger, Rainer, a.a.O., S.395f.

14 Vgl. Radaelli, a.a.O.,S.29.

15 Featherstone, Kevin: Introduction: In the Name of Europe? In: Featherstone, Kevin/ Radaelli, Claudio M. (Hrsg.): The Politics of Europeanization, Oxford 2003, S.18.

16 Vgl. Auel, a.a.O., S.311.

17 Vgl. Börzel, Tanja A.: Shaping and Taking EU Policies: Member State Responses to Europeanization (Queen’s Paper on Europeanisation No27“003), http://www.qub.ac.uk/schools/SchoolofPoliticsInternationalStudiesandPichilosophy/FileStore/Europe anisationFiles/Filetoupload,38412,en.pdf, (Stand 08.05.2010).

18 Vgl. Börzel, Tanja A./ Risse, Thomas: When Europe Hits Home: Europeanization and Domestic Change. European Integration online Papers (EIoP), Vol. 4, No. 15, November 29, 2000, (http://eiop.or.at/eiop/texte/2000-015a.htm. Stand 08.05.2010), S.3.

19 Vgl. Panke, Diana/ Börzel, Tanja A.: Policy Forschung und Europäisierung, in: Janning, Frank/ Toens, Katrin (Hrsg.): Die Zukunft der Policy Forschung. Theorien, Methoden, Anwendungen, Wiesbaden 2008Д141.

20 Vgl. Knill, Christoph: Die EU und die Mitgliedstaaten, in : Holzinger, Kathrin et al.: Die Europäische Union. Theorien und Analysekonzepte, Paderborn 2005, S.156.

21 Vgl. Radaelli, a.a.O., S. 35.

22 Vgl. Ebd., S.40 ff.

23 Vgl. Auel, a.a.O., S.301.

24 Vgl. Ebd., S.302.

25 Ebd., S.304.

26 Vgl. Auel, a.a.O., S.302f.

27 Vgl. Knill, Christoph/ Lehmkuhl, Dirk: The National Impact of European Union Regulatory Policy: Three Europeanization Mechanisms, in European Journal of Political Research 41, S.258.

28 Radaelli, a.a.O., S.41.

29 Vgl. Auel, a.a.O., S.306.

30 Vgl. March, James G./Olsen, Johan P.: Rediscovering institutions. The organizational basics of politics, 3.Auflg., New York 1989.

31 Vgl. Alecue de Flers, Nicole: Strategisches Handeln oder Sozialisierung? Zur Europäisierung irischer und österreichischer Außenpolitik und ihren Grenzen, in: Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik (ZFAS), Vol.1, No.1, Wiesbaden 2008, S.102.

32 Vgl. Börzel, Tanja A.: Demokratien in Wandel der Europäisierung, in: Katenhausen, Ines/

Lamping, Wolfgang: Demokratien in Europa, Opladen 2003, S.187f.

33 Vgl. Ebd., S.188f.

34 Vgl. Börzel./ Risse, a.a.O., S.2.

35 Vgl. Auel, a.a.O., S.313.

36 Vgl. Hellmann, Gunther: Sicherheitspolitik, in: Schmidt, Siegmar/ Hellmann, Gunther/ Wolf, Reinhard: Handbusch zur deutschen Außenpolitik, Wiesbaden 2007, S.605.

37 Vgl. Varwick, Johannes: Konfliktregelung und Friedenssicherung IV. Die neue sicherheitspolitische Rolle Deutschlands, in: Rinke, Bernhard/ Woyke, Wichard: Frieden und Sicherheit im 21. Jahrhundert. Eine Einführung, Opladen 2004, S.204.

38 Vgl. Bashlinskaya, Aydan: Die Europäische Sicherheits- undVerteidigungspolitik der EU. Das Rechtsverhältnis zu den Vereinten Nationen und zu regionalen Sicherheitsorganisationen, Baden­Baden 2009,S.59.

39 Dettke, Dieter: Begriffe I. Der Sicherheitsbegriff,, in: Rinke, Bernhard/ Woyke, Wichard: Frieden und Sicherheit im 21. Jahrhundert. Eine Einführung, Opladen 2004, S. 9f.

40 Vgl. Ebd., S.15.

41 Vgl. Reiter, Erich, zit. nach: Gärtner, Heinz: Internationale Sicherheit, Definitionen von A-Z, 2.Auflg., Baden-Baden 2008, S.221.

42 wobei allerdings die Beistandverpflichtung bei beiden Systemen unterschiedlich ausgestaltet ist. Während Art V WEUV eine automatische Beistandverpflichtung für alle Bündnismitglieder vorgibt, stellt Art. 5 NATO -Vertrag die Teilnahme an der kollektiven Selbstverteidigung in das Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten.

43 Vgl. Neuhold, Hanspeter: Kooperative - Kollektive Sicherheit - Kollektive Verteidigung. Eine Bestandaufnahme aus europäischer Sicht, in: Österreichisches Jahrbuch für internationale Sicherheitspolitik 1997, S.47.

44 Vgl. Gärtner, Internationale Sicherheit, a.a.O., S.127.

45 Vgl. Hummer, Waldemar: Grundlagen und Rahmenbedingungen internationaler Sicherheit auf regionaler Ebene - am Beispiel der europäischen Sicherheitsarchitektur, in: Hummer, Waldemar (Hrsg.): Sicherheit und Terrorismus. Rechtsfragen aus universeller und regionaler europäischer Sicht, Frankfurt am Main 2005,S.134.

46 Vgl. Blanck, Kathrin: Die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Rahmen der europäischen Sicherheitsarchitektur, Wien 2005, S.11.

47 Näheres zur GSVP Kapitel 3

48 Vgl. Tonra, Ben: The Europeanisation of National Foreign Policy. Dutch, Danish and Irish Foreign Policy in the European Union, Aldershot 2001; Gross, Eva: The Europeanization of National Foreign Policy. Continuity and Change in European Crisis Management, Palgrave Macmillan 2009; Miskimmon, Alister/ Paterson, William E.: Foreign and Security Policy: On the Cusp between Transformation and Accommodation, in: Dyson, Ken/ X Goetz, Ken (Hrsg.) Germany, Europe and the Politics of Constraint, Oxford 2003, S. 324-245;sowie die Beiträge in: Davidson, Elisabeth/ Eriksson, Arita/ Hallenberg, Jan (Hrsg.): Europeanization ofSecurity and Defence Policy, Swedish National College - Acta B24, Stockholm 2002.

49 Vgl. Irondelle, Bastien: Europeanization without the European Union? French military reforms 1991-96, in: Journal of European Public Policy 10 (2003) 2, S. 208-226.

50 Vgl. White, Brian: The Europeanization of National Foreign Policies: The Case of Britain, in: White, Brian (Hrsg.), Understanding European Union Foreign Policy, Houndmills 2001, S. 118-141.

51 Vgl. Aposkitis, Selma: Europäisierung oder Renationalisierung. Nationalstaatliche Positionen in der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), Baden-Baden 2006; Griegerich, Bastian: European Security and Strategic Culture. National Responses to the EU's Security and Defence Policy, Baden-Baden 2006.

52 Tonra, Ben: Denmark and Ireland, in: Manners, Ian/ Whiteman, Richard G.: The foreign policies of European Union members, Manchester 2000, S. 229.

53 Wong, Reuben: Foreign Policy, in: Graziano, Paul/ Vink Maarten P.: Europeanization. New Research Agendas, Houndmills 2007, S.322.

54 Ginsberg, Roy H.: The European Union in International Politics. Baptism by Fire, Oxford 2001, S.37.

55 Lüdeke, Axel: Europäisierung der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik? Konstitutive und operative Europapolitik zwischen Maastricht und Amsterdam, Opladen 2002, S.26.

56 Übersetzung von Radaellis Definition von Gläßner, Gert-Joachim./ Lorenz, Astrid: Europäisierung der Politik innerer Sicherheit - Konzept und Begrifflichkeiten, in: Gläßner, Gert-Joachim./ Lorenz, Astrid: Europäisierung der inneren Sicherheit. Eine vergleichende Untersuchung am Beispiel von organisierter Kriminalität und Terrorismus, Wiesbaden 2005,S.12.

57 Alecue de Flers, Strategisches Handeln oder Sozialisierung?, a.a.O., S.101.

58 Vgl. Smith, Michael: Comforming to Europe: the domestic impact of EU foreign policy co­operation, in: Journal of European Public Policy 7 (2000) 4, S. 615-617.

59 Vgl. Ebd., S.614.

60 Ebd., S.619.

61 Vgl. Ebd., S.624.

62 Vgl. Ebd.,S.625.

63 Vgl. Rieker, Pernille: From Common Defence to Comprehensive Security: Towards the Europeanization of French Foreign and Security Policy, Norwegian Institute of International Affairs (NUPI), [691] Paper, Oslo 2005, (http://www.isn.ethz.ch/isn/Digital- Library/Publications/Detail/?lng=en&id=27828, Stand: 01.06.2010),S. 8.

64 Vgl., Ebd.

65 Major, Claudia: Europeanisation and Foreign and Security Policy - Undermining or Rescuing the Nation State?, in: Politics, Vol. 25 (3), 2005, S.183.

66 Ebd.

Ende der Leseprobe aus 97 Seiten

Details

Titel
Europäisierung der österreichischen Sicherheitspolitik
Hochschule
Universität Duisburg-Essen  (Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Fachbereich Gesellschaftswissenschaft
Autor
Jahr
2010
Seiten
97
Katalognummer
V190457
ISBN (eBook)
9783656149125
ISBN (Buch)
9783656148968
Dateigröße
1272 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäisierung, Neutralität
Arbeit zitieren
Özlem Yangin (Autor:in), 2010, Europäisierung der österreichischen Sicherheitspolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/190457

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