Hurri – Mittani – Hanigalbat - Untersuchungen zu Geschichte, Kultur und Sprache der Hurriter

Heft 3 - Die Palastarchive von Nuzi – Die peripheren Archive I - Getreideproduktion und Getreidedistribution


Research Paper (postgraduate), 2012

43 Pages


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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Vorbemerkungen
a) Flächenmaß, Feldgröße und Bodenbeschaffenheit
b) Hohlmaß
c) Gewichtsmaße
d) Anbau- und Erntezyklus

II. Die peripheren Archive
a) Getreideproduktion nach den Texten des C-Archivs
b) Getreideproduktion nach den Texten des D-Archivs
c) Getreidelagerung nach den Texten des D-Archivs
d) Getreidedistribution nach den Texten des C-Archivs
e) Getreidedistribution nach den Texten des D-Archivs

Zusammenfassung

Einleitung

Bei der Behandlung eines Wirtschaftsarchivs stehen naturgemäß die Fragen nach Produktion und Distribution der erwirtschafteten Güter im Vordergrund.

Auf den Agrarsektor angewandt bedeutet dies, dass man der Frage nachzugehen hat, wo und durch wen der Anbau landwirtschaftlicher Produkte erfolgte, und an wen, in welcher Form und zu welchem Zweck diese Produkte nach der Ernte verteilt wurden.

Im Falle von Nuzi stellen sich die Beziehungen zwischen Produktions- und Distributionssektor als zweigleisig dar, dergestalt, dass das Distributionszentrum Palast einerseits die notwendigen Rohstoffe, sprich das Saatgut, an seine Produzenten vergibt und andererseits diese das fertige Endprodukt an den Palast zurückführen, das dann direkt oder eventuell nach Weiterverarbeitung den Endverbrauchern zugeführt wird.

Der Idealfall läge somit vor, könnte man diesen Weg der landwirtschaftlichen Produkte gewissermaßen vom Saatkorn bis zum Endverbraucher lückenlos verfolgen. Hier stößt man jedoch insofern auf Schwierigkeiten, als einer ungeheuren Masse von Texten distributiven Charakters nur einige wenige gegenüber stehen, die zur Rekonstruktion der Produktionsbedingungen herangezogen werden können.

Zu diesem zahlenmäßgen Problem gesellt sich ein weiteres, das K. Butz mit dem Begriff der „Eigenbegrifflichkeit der Buchhaltung“[1] umschreibt: Der meist notizenhafte Charakter der Texte erlaubt es nur in seltenen Fällen gesicherte Verbindungen zwischen Produktions- und Distributionssektor herzustellen. Allzu oft ist man jedoch auf Vermutungen angewiesen. Das betrifft insbesondere die im Vergleich zur Gesamtzahl der dem Produktionssektor zuzurechnenden Texte recht zahlreichen Quittungen über Saatgutzuteilungen, die in der Regel keinen Empfänger nennen.

Immerhin deutet das Wenige, das sich herausarbeiten lässt, auf eine weitgehende Privatisierung der palastgesteuerten Landwirtschaft in Nuzi selbst hin und es darf angenommen werden, dass dies auch auf andere Städte, die als Subproduzenten des Palastes in Nuzi in Erscheinung treten, zutrifft.

Vergleicht man die Mengenangaben über in Nuzi produziertes Getreide mit den entsprechenden Zahlen für diese anderen Städte, so nimmt Nuzi bei allen in Frage kommenden Getreidesorten eine Spitzenposition ein. Es wäre jedoch verfehlt, Nuzi daher als agrarökonomisches Zentrum des Königreichs von Arrapḫe anzusehen. Die produktions- und verwaltungsmäßige Zentralfunktion, die der Palast von Nuzi zweifellos einnahm, war sicherlich räumlich beschränkt. Dies darf man daraus schließen, dass eine so wichtige Stadt wie Turša kein einziges Mal als Getreideproduzent in den Archiven erscheint.

Es ist daher davon auszugehen, dass neben Nuzi noch andere autonome Wirtschaftszentren existierten, die man vielleicht als Provinzhauptstädte ansprechen darf. In Frage kämen daher neben Turša alle diejenigen Städte, die ebenfalls nicht als Getreideproduzent für den Palast von Nuzi in Erscheinung treten, für die aber die Existenz eines Palastes nachgewiesen ist.

Immerhin darf dem, was sich über die agrarökonomischen Verhältnisse Nuzis sagen lässt, Beispielcharakter zugestanden werden, das heißt in den anderen mutmaßlichen Wirtschaftszentren dürfen ähnliche Verhältnisse vorausgesetzt werden.

Unerlässliche Voraussetzung für eine angemessene Interpretation der Texte ist jedoch sich zunächst einigen Problemen zuzuwenden, die in ihrer Relevanz bisher oft unterschätzt wurden. Es handelt sich dabei um die exakte Bestimmung der in Nuzi gebräuchlichen Hohl-, Gewichts- und Flächenmaße sowie des dort üblichen Anbau- und Erntezyklus.

I. Vorbemerkungen

a) Flächenmaß, Feldgröße und Bodenbeschaffenheit

Eines der grundlegenden Probleme der Wirtschaftstexte aus Nuzi und anderen Städten des Königreichs von Arrapḫe besteht darin, dass bisher nicht gelungen ist, eine zweifelsfreie Anbindung der gebräuchlichen Hohl- und Flächenmaße an die für uns üblichen Maßeinheiten vorzunehmen.

Insbesondere beim Flächenmaß imēru schwanken die Angaben in der Literatur beträchtlich.[2] Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass Vergleichswerte aus anderen Gebieten Mesopotamiens nur unzureichend Beachtung geschenkt wurde. Besonders die Verwaltungstexte der Ur-III-Zeit bieten hierfür reiches Material.

Dort sind für die Provinz Lagaš[3] Höchstsaatgutmengen beim Gerstenanbau von 360, 450 und 540 SÌLA pro bur (=64800 m²)[4] bei einer Furchenzahl von 8, 10 und 12 je nindan[5] belegt.

Für Nuzi geben mindestens drei texte Auskunft über flächenbezogene Saatgutmengen.[6] Daraus lassen sich auf ein Feld von der Größe von 1 imēru bezogene Saatgutmengen von 8, 10 und 13,3 BÁN beziehungsweise 80, 100 und 133 SÌLA ermitteln.[7] Setzt man diese nun in Beziehung zu den während der Ur-III-Zeit in Lagaš üblichen Höchstsaatgutmengen, so ergeben sich folgende Relationen:

360:80 = 450:100 = 540:133

oder

4,5 : 1 = 4,5 : 1 = 4, 06 : 1

Wenn jedoch das Verhältnis Ur-III : Nuzi im Bereich der niedrigeren Werte exakt das gleiche ist, muss dies auch für das Verhältnis der entsprechenden Höchstwerte gelten und die Angabe 13,3 BÁN ist daher in 12 BÁN zu emendieren:

360:80 = 450:100 = 540:120

oder

4,5 : 1 = 4,5 : 1 = 4,5 : 1

Auch in Nuzi erfolgte somit eine Aufstockung der Saatgutmengen um 25% des niedrigsten Wertes (= 20 SÌLA) entsprechend der Erhöhung der Furchenzahl je nindan.[8] Es ist sicher daher auch kein Zufall, dass die in sūtu umgerechneten Werte für Nuzi, nämlich 8, 10 und (nach Emendation) 12 BÁN, exakt den Furchenzahlen je nindan entsprechen, die den entsprechenden Saatgutmengen der Ur-III-Zeit zugrunde liegen.

Ist aber einerseits das Verhältnis der einzelnen Saatgutmengen gleich und besteht andererseits offenbar auch eine Übereinstimmung bei den diesen Mengen zugrunde liegenden Furchenzahlen, so bedeutet dies dass die jeweils pro m² aufgewendete Saatgutmenge ebenfalls identisch war. Das wiederum heißt, dass auch die jeweils verwendeten SÌLA-Maße gleich waren und dass der Größenunterschied bei den den jeweiligen Saatgutmengen zugrunde liegenden Feldflächen in einem proportionalen Verhältnis zum Größenunterschied der Saatgutmengen selbst steht, das heißt derb Unterschied zwischen den in Lagaš und Nuzi verwendeten Saatgutrationen basiert lediglich auf der unterschiedlichen Größe der Feldflächen:

360 : 80 = 450 : 100 = 540 : 120 = bur: imēru = 4,5 : 1

Die in Nuzi übliche Flächeneinheit imēru entspricht somit 10:45 bur oder 14400 m² (= 1,44 ha) und als gebräuchliche Saatgutmengen 80, 100 und 120 SÌLA Verwendung fanden.

Waren aber die pro m² eingesäten Höchstmengen im Ur-III zeitlichen Lagaš und diejenige in Nuzi identisch waren, so darf eine diesbezügliche Übereinstimmung umso mehr für Gasur und Nuzi vorausgesetzt werden.

Für Gasur sind zwei Werte belegt, die als flächenbezogene Saatgutrationen interpretiert werden können:

690 SÌLA auf 1450 SAR (= 52200 m²)[9]

1995 SÌLA auf 3325 SAR (= 119700 m²)[10]

Aufgrund des zweiten Wertes ergibt sich eine Saatstärke von 0,016666 SÌLA/m². Vergleicht man diesen mit den entsprechenden Nuzi-Werten, nämlich

0,005555 SÌLA/m² (bei 80 SÌLA/ imēru)

0,006944 SÌLA/m² (bei 100 SÌLA/ imēru)

0,008333 SÌLA/m² (bei 120 SÌLA/ imēru)

so zeigt sich, dass der für Gasur ermittelte Wert genau der doppelten Menge entspricht, die in Nuzi auf 12-Furchen-Feldern pro m² ausgesät wurde.

Die Möglichkeit, das SÌLA in Gasur sei nur halb so groß wie dasjenige in Nuzi gewesen, darf wohl ausgeschlossen werden. Demnach dürfte es sich bei den 1995 SÌLA um die im Verlauf von zwei Aussaatperioden auf 3325 SAR ausgesäte Saatgutmenge handeln. Die jährliche Saatgutmenge in Gasur betrug demnach 997,5 SÌLA für 3325 SAR oder 540 SÌLA/ bur.

Das gleiche Verhältnis liegt auch allen anderen bei Foster aufgeführten Zahlenpaaren unabhängig von der Getreideart zugrunde[11], weswegen die dort zitierten Texte ebenfalls als Saatguttexte eingestuft werden müssen.[12] Das bedeutet, für Gasur ist nur eine gebräuchliche Saatgutmenge, gerechnet auf 1 bur, nachweisbar, die identisch mit der in Lagaš für 12-Furchen-Felder aufgewendeten Höchstsaatgutmenge ist, wobei die Aussaatstärke pro m² derjenigen in Lagaš und Nuzi entspricht. Alle Felder in Gasur waren demnach als 12-Furchen-Felder angelegt.

Es muss an dieser Stelle betont werden, dass davon auszugehen ist, dass die Saatgutmenge eines Feldes entsprechend der Furchenzahl gesteigert wurde und nicht umgekehrt. Bei Furchenbewässerung ist der Furchenabstand und damit die Anzahl der Furchen bei Anpflanzung auf den Dämmen im wesentlichen abhängig von der horizontalen Ausbreitung des Wassers im Boden. Diese gestaltet sich bei schweren Böden wesentlich günstiger als bei leichten, sandigen Böden.[13]

Auf zur Versalzung neigenden Böden ist es jedoch zweckmäßig die Anpflanzung in die Furche selbst zu verlagern, da durch die horizontale Wasserbewegung in Folge der Furchenbewässerung die höchste Salzkonzentration gerade im Bereich der Dämme auftritt, wodurch diese als Standort ungeeignet wird. Darf man diese Erkenntnis aufgrund einschlägiger Erfahrungen mit der Bodenversalzung auch für Mesopotamien voraussetzen, so ergibt sich, dass die unterschiedliche horizontale Ausbreitung des Wassers nicht der Grund für die unterschiedlichen Furchenabstände gewesen sein kann, da diese bei der Anpflanzung in der Furche, also im Bereich salzarmer, bewässerter Schichten, keine gravierende Rolle mehr spielt.

Eine mögliche Erklärung für die unterschiedlichen Furchenabstände bietet jedoch eine andere Fähigkeit des Bodens, die als Wasserkapazität (WK) bezeichnet wird.

Diese ist je nach Bodenart verschieden. Man unterscheidet dabei zwischen maximaler WK, das heißt dem Wasserfassungsvermögen des Bodens überhaupt, und minimaler WK, dem für die Pflanzen nutzbringenden Vorrat, der auch als Feldkapazität (FK) bezeichnet wird. Die Differenz zwischen beiden Werten ist diejenige Wassermenge, die unter dem Einfluss der Schwerkraft ungenutzt im Boden versickert.

Konkret bedeutet das, dass der Furchenabstand um so höher zu wählen ist, je niedriger die Feldkapazität des Bodens ist, das heißt je mehr Wasser ungenutzt im Boden versickert, will man die Menge an nicht nutzbarem Wasser möglichst gering halten.

Auf die für Lagaš und Nuzi ermittelten Werte angewandt bedeutet dies, dass die höheren Saatgutmengen, das heißt die höheren Furchenzahlen, auf eine höhere minimale WK des Bodens hinweisen und umgekehrt.[14]

Für die minimale WK einzelner Böden stehen grobe Annäherungswerte zur Verfügung:[15]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Es fällt auf, dass die Werte von sandigem Lehm zu Ton um jeweils den gleichen Wert (55 l) ansteigen, was etwa 25% des niedrigsten Wertes (205 l für sandigen Lehm) entspricht. Dies korrespondiert in auffälliger Weise mit der oben gemachten Beobachtung, dass in Lagaš und Nuzi die Anzahl der Saatfurchen und damit die Höhe der Saatgutmengen ebenfalls um jeweils 25% des niedrigsten Wertes gesteigert wurde.

Daher lässt sich vermuten, dass die unterschiedlichen Furchenzahlen in Lagaš und Nuzi Erfahrungswerte im Hinblick auf die Feldkapazität des Bodens wieder spiegeln. In einem Land mit chronischer Wasserknappheit konnte man es sich nicht erlauben kostbares Bewässerungswasser ungenutzt im Boden versickern zu lassen. Die Feldkapazität des Bodens könnte daher durchaus ein Kriterium bei der Anlage eines Feldes gewesen sein. Da sich die Menge des für die Pflanzen unnutzbar versickernden Wassers jedoch bei geringer FK mit der Erhöhung der Furchenzahl ebenfalls unweigerlich erhöht, bedeutet dies, dass die Felder in Gasur alle auf Böden mit hoher, die Felder der Nuzi-Periode auf Böden mit unterschiedlicher FK lagen. Die Gasur-Felder dürften daher noch alle in unmittelbarer Nähe des Flusses gelegen haben. Bevölkerungszuwachs und damit gestiegener Nahrungsmittelbedarf machten es zur Zeit der hurritischen Besiedlungsphase dann wohl notwendig die Anbaufläche vom Fluss weg auch auf trockenere Böden zu verlegen.

Abschließend noch einige Überlegungen hinsichtlich der exakten Seitenmaße des „klassischen“imēru.

Da einerseits bei Furchenbewässerung möglichst lange Furchen angestrebt werden sollten, es aber andererseits Maximalmaße für Furchen in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel dem vorhandenen Geländegefälle gibt, können dazu einige Beispielrechnungen durchgeführt werden.

Im Folgenden ist die Fläche eines imēru (= 14400 m²) durch die maximale Furchenlänge dividiert, die sich bei 0,25 – 5% Hangneigung und 50 – 200 mm Bewässerungsgabe auf grobem Sand, sandigem Lehm und lehmigem Ton beziehungsweise Ton ergeben. Die Ergebnisse sind dabei in nindan umgerechnet, soweit sich auf der Basis 1 nindan = 6 m ganzzahlige Ergebnisse erzielen ließen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Maximale Furchenlängen ergeben sich demnach bei 8, 10 und 12 nindan. Da diese drei Werte genau den Furchenzahlen je nindan entsprechen, darf man annehmen, dass die Anzahl der nindan je imēru von der Anzahl der Furchen je nindan abhing. Daraus ergeben sich drei verschiedene imēru -Flächen in Abhängigkeit von der Feldkapazität des Bodens:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Maße der Längsseite entsprechen dabei vor allem den Gegebenheiten von sandigem Lehm, Lehm, lehmigem Ton und Ton bei Bewässerungsgaben von 100 – 200 mm und einem Gefälle von 0,5 – 2%.[16] Die genannten Böden sind darüber hinaus die idealen Standorte für den Anbau von Wintergerste.[17]

b) Hohlmaße

Das in Nuzi gebräuchliche Hohlmaß zur Getreideabmessung war das imēru zu 10 sâtu, wobei sich 1 sūtu in der Regel aus 8 zusammensetzte.

Parallel dazu fand auch ein großes sūtu -Maß (GIŠ.BÁN GAL) zu 10 SÌLA Verwendung. Ein imēru beinhaltete demnach entweder 80 oder 100 SÌLA, jedoch immer 10 BÁN.

Dieser Tatsache wurde bisher zu wenig Beachtung geschenkt, folgt daraus doch zwingend, dass beide imēru -Maße metronomisch gleich waren und sich lediglich aufgrund der unterschiedlichen Binnenstruktur des jeweils zugrunde liegenden sūtu unterschieden.[18] Dies bedeutet, dass das SÌLA im BÁN zu 8 SÌLA um den Faktor 1,25 höher anzusetzen ist als das SÌLA im sūtu zu 10 SÌLA. Da weiterhin der Unterschied zwischen den in Lagaš und Nuzi nachgewiesenen Saatgutrationen lediglich auf dem Größenunterschied der jeweils zugrunde liegenden Feldfläche bei gleichzeitiger Übereinstimmung der SÌLA-Maße basiert, darf man als Basiseinheit im ursprünglichen imēru zu 100 SÌLA das in der Ur-III-Zeit übliche SÌLA zu 0,8 l = 0,48 kg ansetzen.[19]

Daraus ergibt sich folgendes Schema:[20]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

c) Gewichtsmaße

Das in Babylonien gebräuchliche Maß zur Gewichtsbestimmung war das Talent (biltu /GUN). Dieses setzte sich zusammen aus 60 Minen (manû/MA.NA) zu wiederum je 60 Schekel (šiqlū/GÍN):

Dabei entspricht 1 GÍN etwa 8 g, das heißt 1 MA.NA entspricht 0,48 kg und 1 GUN entspricht 28,8 kg.[21] Ausgehend von JEN 387, der (:20) als höchsten Wert neben dem Talent eine Zahl von 50 Minen nennt wird dieses System auch für Nuzi postuliert.[22]

Aufgrund von HSS XIII 153, einer Liste über Wollrationen für esertu -Frauen, Prinzessinnen und Prinzen ist jedoch davon auszugehen, dass daneben ein weiteres Maßsystem zur Gewichtsbestimmung existiert haben muss.

Die einzelnen Mengenangaben lauten wie folgt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Als Summe findet sich (:24) 1 GUN 30 MA.NA. Dies entspricht nach dem babylonischen System (60 + 30 =) 90 Minen. Die Addition der Teilmengen ergibt jedoch eine Summe von 78 Minen.

Daraus folgt, dass HSS XIII 153 ein Talentmaß zu 48 Minen zugrunde liegt, dass also in Nuzi neben dem gebräuchlichen babylonischen Talent zu 60 Minen ein einheimisches Talent zu 48 Minen verwendet wurde.

In der Tat ergibt sich die Notwendigkeit eines solchen ´kleinen´ Talents zwangsläufig aus den Ausführungen des vorherigen Abschnitts.:

Da in Nuzi im gebräuchlichen sūtu-Maß zu 8 SÌLA das SÌLA im Vergleich zum sūtu-Maß zu 10 SÌLA um 25% erhöht wurde und die Basiseinheit für diese Erhöhung, nämlich das SÌLA im sūtu zu 10 SÌLA, das auch in der Ur-III_Zeit übliche SÌLA zu 0,8 l = 0,48 kg war, andererseits jedoch bereits dort eine Angleichung von SÌLA und Mine mittels des Faktors 6 (= Schüttgewicht der Gerste) auf eben diesen Wert von 0,48 kg erfolgt war, waren die beiden Maße SÌLA und Mine nur dann wieder in Übereinstimmung zu bringen, wenn gleichzeitig mit der Erhöhung des SÌLA-Maßes in Nuzi um 25% das Gewicht der Mine ebenfalls um 25% erhöht wurde.[23]

Das führte dann zwangsläufig dazu, dass sich die Zahl der Minen in einem Talent zu 28,8 kg demgegenüber um ebenfalls 25% verringern musste um den absoluten Wert des Talents beibehalten zu können.[24]

Da sich diese Anpassung der Mine nach dem Wert des SÌLA im gebräuchlichen sūtu-Maß zu 8 SÌLA richtete, darf vermutet werden, dass es sich auch bei dem in Folge dieser Angleichung von SÌLA und Mine entstandenen Talent zu 48 Minen um die in Nuzi wesentlich gebräuchlichere Maßeinheit gehandelt haben dürfte.[25] Die Verwendung des babylonischen Talents zu 60 Minen wäre dann wie das imēru zu 10 SÌLA als übliches Saatgutmaß einem speziellen Gebrauch vorbehalten gewesen.

Es ergibt sich folgendes Schema:

Die Angleichung von Mine und SÌLA konnte natürlich nicht ohne Einfluss auf den Wert des Schekel bleiben. Gewichtsangaben wie 46 GÍN, 2 MA.NA 30 GÍN und 47 (!) GÍN in HSS XV 233 spreche dafür, dass neben der Mine zu 60 GÍN (vgl. Wert 1) eine Mine zu 48 Schekel (vgl. Wert 1 und 2) existiert hat, die dann wohl dem Talent zu 48 Minen zuzuordnen ist. Der absolute Wert dieses Schekels im Talent zu 48 Minen wäre dann mit 12,5 g anzusetzen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der Schekel wäre dann im Verhältnis zum Schekel im Talent zu 60 Minen ebenfalls um 25% erhöht worden.

d) Anbau- und Erntezyklus

Nach HSS XV 233 wurden innerhalb eines Jahres (ša šaddakti) für eine Fläche von 20 imēru insgesamt 36,6 imēru Saatgut aufgewendet. Legt man jedoch die hier für Nuzi ermittelten Höchstsaatgutmengen von 8, 10 und 12 sātu je imēru zugrunde, so erhält man als einzig mögliche Saatgutmengen bezogen auf eine Fläche von 20 imēru 16, 20 beziehungsweise maximal 24 imēru.

Andererseits ergeben sich für die in HSS XV 233 aufgeführte Saatgutmenge von 36,6 imēru Anbauflächen von minimal 30,5 und maximal 45,75 imēru. Diese Werte lassen sich in keiner Weise mit der Angab ša šaddakti in Einklang bringen. Die Mengenangaben des Textes müssen sich daher auf einen doppelten Anbauzyklus beziehen, das heißt die 20 imēru Feldfläche stellen lediglich die pro Anbauphase durchschnittlich bewirtschaftete Hälfte der in Frage kommenden Anbaufläche dar.

HSS XIV 123 listet Ernteerträge der Stadt Nuzi auf, die ebenfalls Durchschnittswerte aus zwei Anbauphasen darstellen. Die im gleichen Text vermerkten Ernteerträge aus anderen Städten summieren demgegenüber die Erträge aus zwei aufeinander folgenden Ernten.[26]

Man darf daher davon ausgehen, dass im gesamten Königreich Arrapḫe eine landwirtschaftliche Rechnungseinheit angewendet wurde, die zwei Anbau- und Erntezyklen umfasste. Nimmt man unter dieser Prämisse die Angabe ša šaddakti in HSS XV 233 dennoch wörtlich, so handelte es sich um einen doppelten Anbauzyklus innerhalb eines Kalenderjahres mit aufeinander folgender Winter- und Frühjahrsausaat, wobei jeweils nur die Hälfte der zur Verfügung stehenden Gesamtfläche genutzt wurde (Halbbrache).

II. Die peripheren Archive

Innerhalb des ausgegrabenen Stadtgebietes von Nuzi können zunächst zwei an der Peripherie der Bebauung gelegene größere Archivkomplexe lokalisiert werden, deren Texte sich in erster Linie mit der Produktion und Distribution landwirtschaftlicher Erzeugnisse befassen. Es handelt sich dabei um die Räume C 19 und D 3/D 6, die im Folgenden der Einfachheit halber als C- beziehungsweise D-Archiv bezeichnet werden.

Hinsichtlich der Produktion bleiben vor allem zwei gemeinsame Merkmale bezüglich der von diesen administrativen Einheiten verwalteten Feldflächen festzuhalten:

1. Alle Felder sind im Besitz von Privatpersonen

2. Die Eigentümer beziehen das für ihre Felder notwendige Saatgut aus dem D-Archiv.

Unterschiede betreffen einerseits die Produktarten (C-Archiv: Gerste, D-Archiv: Gerste, Weizen, Emmer), andererseits die jeweilige Zielgruppen, für die die einzelnen Erzeugnisse produziert wurden.

Aus diesem Grund ist es zweckmäßig beide Verwaltungseinheiten getrennt zu betrachten und nur dort, wo sich Berührungspunkte ergeben, auf diese hinzuweisen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Plan von Nuzi (Quelle: www.harvardmuseum.org/nuzi/jsp/settlementMaps/stratum2/stratum2_main1.jsp)

a) Getreideproduktion nach den Texten des C-Archivs

Die von diesem Archiv administrativ abgedeckten landwirtschaftlichen Nutzflächen liefen unter der Bezeichnung eqlētu tabriū, die sich in den einschlägigen Texten häufig nur in verkürzter Form findet, und befanden sich im Besitz von Privatpersonen.[28][27]

Besitzer und Bewirtschafter dieser Felder waren rākibū narkabti, jedoch war nicht jeder Angehörige dieser Gruppe im Besitz derartiger Felder.[29] Der Status als rākib narkabti war also nicht automatisch mit dem Eigentum an eqlētu tabriū gekoppelt. Das deutet darauf hin, dass der Besitz dieser Felder vom Umfang des Gesamtbesitzes des einzelnen rākib narkabti abhängig war, das heißt von seiner persönlichen ökonomischen Potenz: Nur derjenige, dessen Feldbesitz über ein zur Existenzsicherung notwendiges Mindestmaß hinausging, musste offenbar einen Teil seiner Feldfläche dem Palast als tabriu -Feld zur Verfügung stellen.[30]

Die für die tabriu -Felder benötigten Saatgutmengen stammen aus dem bīt qarīti des Palastes[31] und wurden durch das D-Archiv an den iššakku Ḫašuar ausgegeben.[32] Über den emantuḫlu (GAL X) Šar-Teššup und die amēlū ša tabrê Paite und Taizi[33] wurde das Saatgut dann an die rakibū narkabti verteilt. Das C-Archiv erweist sich somit als eine dem D-Archiv nach geordnete administrative Einheit.

[...]


[1] K. Butz/P. Schröder, Zu Getreideerträgen in Mesopotamien und dem Mittelmeergebiet, in: Bagdader Mitteilungen 16 (1985) 165-204

[2] C. Zaccagnini, Notes on the Nuzi surface measures, in: Ugarit-Forschungen 11 (1979) 849-56

[3] G. Pettinato/H. Waetzold, Saatgut und Furchenabstand beim Getreideanbau, in: Festschrift Salonen, StOr 46, 259-90.

[4] Vgl. CAD B 339

[5] 1 nindan = 6 m

Aus dem in den sogenannten ´Runden Tafeln´ erscheinenden Vermerk ab-sín-bi 1 nindan (-na) x-ta „seine (d.h. des Feldes) Saatfurchen sind x je nindan “ (Pettinato/Waetzold a.a.O. 259) folgt, dass die in nindan unterteilte Seite des Feldes mehrere nindan umfasste. Geht man davon aus, dass die Felder mittels Furchenbewässerung genetzt wurden, so muss es sich bei der betreffenden Seite um die dem Bewässerungskanal zugewandte Seite handeln.

[6] HSS XIII 267; PS 87; HSS XV 233. vgl. C. Zaccagnini, Yield of fields at Nuzi, in: OA 14 (1975) 182-84

[7] Berechnungsgrundlage ist hierbei das bei Saatgut in Nuzi übliche sūtu -Maß zu 10 SÌLA. Dies folgt aus Gadd 60 (RA 23 (1926)), wo neben dem GIŠ.BÁN ša 8 SÌLA das GIŠ.BÁN ša NUMUN verwendet wird, bei dem es sich nur um das sūtu zu 10 SÌLA handeln kann.

[8] Das gleiche Phänomen zeigen im übrigen die Werte für Umma bei jedoch um ⅓ niedrigeren Saatgutrationen (vgl. Pettinato/Waetzold a.a.O., Tabelle 5, 278-79)

[9] HSS X 39

[10] HSS X 17; s. B.R. Foster, Administration of State Land at Sargonic Gasur, in: OA XX (1982) 39-48, 43, Table Gasur B(2): seeding ratios.

[11] Ausnahme Position 2 (doppelter Wert) und Position 21 (Emendation nahe liegend wegen Position 22)

[12] Notwendig wird daher auch eine Emendation der Flächenangabe in HSS X 39 zu 1150 SAR.

[13] W. Achtnich, Bewässerungslandbau. Agrotechnische Grundlagen der Bewässerungswirtschaft (1980) 333

[14] Davon zu trennen sind Unterschiede in der Höhe der Saatgutmengen als Folge der unterschiedlich günstigen Wasserversorgung einzelner Regionen, da eine Steigerung der Saatgutmengen nur dann höhere Erträge bringt, wenn auch gleichzeitig mehr Wasser zur Verfügung steht. Saatgutmengen aus Umma und Nippur während der Ur-III-Zeit zeigen einen gleichmäßigen Anstieg der Furchenzahlen wie in Lagaš bei um ⅓ niedrigeren Saatgutrationen (Pettinato/Waetzold a.a.O. Tabelle 5, 278-79). Offensichtlich war demnach die Wasserversorgung in Nippur und Umma wesentlich ungünstiger. Ähnliche Unterschiede dürften auch in Arrapḫe geherrscht haben. So wurden hier beispielsweise nur bestimmte Städte zur Malzproduktion herangezogen. Der Malzgehalt der Gerste lässt sich jedoch nur durch höhere Wassergaben steigern (W. Achtnich a.a.O. 460).

[15] Brockhaus ABC Landwirtschaft Bd. 2 (1974) 1195

[16] Achtnich a.a.O. 335

[17] Handbuch des speziellen Pflanzenbaus Bd.1, 314

[18] Gleiches gilt für das Verhältnis zwischen gur.sag.gál und gur.lugal in der Ur-III-Zeit (vgl. K. Butz a.a.O. 204)

[19] Für die Angleichung von SÌLA (qû) und MA.NA (manû) mittels des Faktors 6 (= Schüttgewicht der Gerste) s. K. Butz a.a.O. 203-4. Dort wird darauf verwiesen, dass 1 UL (= 36 alte SÌLA zu je 1,75 l) genau 75 neuen SÌLA zu je 0,84 l entsprachen, wenn man sowohl altes als auch neues SÌLA um je 1/21 erniedrigte. Das neue SÌLA entsprach dann nurmehr 0,8 l.

[20] Die Ansetzung des imēru zu 100 SÌLA als ursprüngliche Maßeinheit folgt zwingend aus der Identität beider imēru -Maße. Wäre nämlich unter dieser Voraussetzung das imēru zu 80 SÌLA die ursprüngliche Maßeinheit gewesen, so wäre das SÌLA im imēru zu 100 SÌLA um den genannten Faktor 1,25 niedriger anzusetzen. Es ergäbe sich dann jedoch keine Übereinstimmung mehr:

imēru (80) imēru (100)

1 SÌLA = 0,8 l = 0,48 kg 1 SÌLA = 0,6 l = 0,36 kg

1 BÁN = 6,4 l = 3,84 kg 1 BÁN = 6 l = 3,6 kg

1 imēru = 64 l = 38,4 kg 1 imēru = 60 l = 36 kg

[21] D. Cross, Movable property in the Nuzi documents, AOS 10 (1937) 11

[22] a.a.O. 10 und ihr folgend alle späteren Autoren; vgl. G. Wilhelm, Das Archiv des Šilwa-Teššup Heft 2, Rationenlisten 1 (1980) 27.

[23] 0,48 kg x 1,25 = 0,6 kg = 1 SÌLA im sūtu zu 8 SÌLA

[24] auch die beiden imēru -Maße waren ja gleich und unterschieden sich nur aufgrund der unterschiedlichen Binnenstruktur des sūtu -Maßes. Es ist daher davon auszugehen, dass auch das Talent seinen absoluten Wert von 28,8 kg beibehielt.

[25] Dass für Nuzi eine Angleichung von SÌLA und Mine unbedingt vorausgesetzt werden muss, folgt aus der Tatsache, dass beispielsweise Golddarlehen auch in Form von Getreide zurückgezahlt werden konnten (vgl. G. Wilhelm, Goldstandard in Nuzi, in: Bagdader Mitteilungen 7 (1974) 205-8). Dies ist nur möglich, wenn Hohl- und Gewichtsmaß aufeinander abgestimmt waren.

[26] vgl. dazu unten Kapitel II a

[27] Zur Produktion gehört hier auch die Lagerung des Getreides bis zur Distribution.

[28] Die Formulierungen (…) ŠE.MEŠ a-na NUMUN ša (…) A.ŠÀ tab-ri-i (HSS XV 233:1-3) und (...) ŠE.MEŠ a-na NUMUN a-na tab-ri-i (:9-11) sowie (...) ŠE (...) a-na NUMUN a-na A.ŠÀ tab-re-e (RA LVI 8:1-3) zeigen, dass es sich bei ana tabrê um eine verkürzte Form von ana A.ŠÀ (.MEŠ) tabrê handelt (vgl. auch JEN 239:8: i+na ša-pa-at tab-ri-i ša ͫ Te-hi-ip-LUGAL mit JEN 204:12-13: i+na le-et A.ŠÀ tab-re-e/ša ͫHi-i[š-b]i-iš-šu-uḫ). Das spricht gegen den Deutungsversuch von H. Lewy , OrNS 28,18 als “reserve stock” ( und ihr folgend C. Zaccagnini a.a.O. (s.o. Anm. 6) 183, mit Fragezeichen). Gegen die Ansetzung W.v. Sodens als „etwa ´Futtergerste´“ (AHw 1299, in Anlehnung an E. Cassin, RA LVI (1962) 72-75) spricht HSS XIV 123 (aus dem D-Archiv): Danach wird das von „normalen“eqlētu und eqlētu tabriū stammende Getreide ausschließlich an Personen vergeben. Daraus ist zu schließen, dass die Gerste von beiden Feldtypen in Sorte und Qualität offenbar identisch war. Es handelt sich also bei tabriū um eine produktunabhängige Feldbezeichnung. E. Lacheman (Epigraphic evidences of the material culture of the Nuzians, in: R. Starr, Nuzi Report on the Excavations at Yorghan Tepa near Kirkuk, Iraq, conducted by Harvard University in Conjunction with the American School of Oriental Research and The University Museum of Philadelphia 1927-31, Volume I (1939) 533) schlägt als Übersetzung „choice fields“ vor, was demnach in die richtige Richtung geht, sofern Lacheman dabei nicht an besonders fruchtbare Felder gedacht hat: HSS XIV 123 belegt, dass die Erträge der tabriu -Felder durchgängig geringer sind als diejenigen der anderen Anbauflächen (Im übrigen ist eine Ableitung von bêru „auswählen“ (s. AHw 122) morphologisch nicht haltbar).

Die aus Privaturkunden zitierten Belege (dazu noch JEN 17:9-10; 87:5-6) deuten darauf hin, dass sich die besagten Felder in Privatbesitz befanden, wobei die geringe Anzahl der Belege dahin gehend interpretiert werden kann, dass der Besitz von tabriu -Feldern nur für eine bestimmte Personengruppe charakteristisch war. HSS XV 121 nennt Personen, die keine tabriu -Felder besitzen und differenziert dabei zusätzlich zwischen solchen, die dem linken beziehungsweise rechten Flügel angehören: 3 LÚ.MEŠ ša šu-me-lu-ú [x] x x/[š]a tab-ri-i la i-šu-ú (:3-4). Da dieses Organisationsprinzip dem der rākibū narkabti als militärischer Einheit entspricht, ist davon auszugehen, dass der Besitz und die Bewirtschaftung von tabriu -Feldern ein spezifisches Merkmal dieser Personenklasse ist.

Der Terminus tabriu ist außer in Nuzi-Texten ansonsten nur noch in neuassyrischen Quellen – hier ebenfalls ausschließlich als Feld- oder Grundstücksbezeichnung (s. CAD T sub tabrû) – belegt, die vornehmlich in das 7. Jahrhundert v. Chr. datiert werden können (Die übrigen dort gebuchten altbabylonischen Belege gehören zu ṭabrû (s. CAD Ṭ ) und bezeichnen eine Art Futtergerste.

[29] Vgl. Anm. 28

[30] Nach JEN 17 konnte ein solches tabriu -Feld auch Gegenstand eines marūtu -Vertrages werden. Der Umstand, dass dieses Feld dabei seinen Status als tabriu -Feld behält, ist ein Indiz dafür, dass die marūtu -Verträge in aller Regel unter der Prämisse abgeschlossen wurden, dass der ´Adoptivvater´ das Niesbrauchsrecht über seine als in dieses Rechtsgeschäft mit eingebrachten Felder zurück erwerben konnte und dies wohl auch immer ein Bestreben war. Als Ausnahme müssen diejenigen Fälle gelten, in denen die ilku -Pflicht ausdrücklich an den ´Adoptivsohn´ überging, da in diesen Fällen nicht nur der Niesbrauch, sondern auch das Eigentum an dem betreffenden Feld auf den ´Adoptivsohn´ übertragen wurde.

[31] Vgl. RA LVI 8; HSS XVI 155

[32] HSS XVI 155. Dafür sprechen der Fundort von HSS XVI 155 sowie die Bezeichnung galpurḫe/u (vgl. dazu unten Abschnitt c).

[33] Vgl. HSS XVI 90; 97. Auf die Existenz von mindestens zwei amēlū ša tabrê verweist auch HSS XVI 98:10-15: ù 1 LÚ tab-ri-ú (…) li-il-li-ka4.

Excerpt out of 43 pages

Details

Title
Hurri – Mittani – Hanigalbat - Untersuchungen zu Geschichte, Kultur und Sprache der Hurriter
Subtitle
Heft 3 - Die Palastarchive von Nuzi – Die peripheren Archive I - Getreideproduktion und Getreidedistribution
Author
Year
2012
Pages
43
Catalog Number
V190338
ISBN (eBook)
9783656152071
ISBN (Book)
9783656152187
File size
816 KB
Language
German
Keywords
Nuzi, Palastarchive von Nuzi, Getreideproduktion in Nuzi, Gewichtsmaße in Nuzi, Hohlmaße in Nuzi, Flächenmaße in Nuzi, Saatgutmengen in Nuzi, tabriu, iskaru, eqletu, A.SA3, Al ilani, Tasenniwe, Zizza, muddu, samminnu, galpurhu, kalpurhu, imeru, Mittani, Hurri, Hanigalbat, issakku, LU sa tabre, Artekusse, nagiru, emantuhlu, Natmani, sarrena, DINGIR.MES sarrena, hirtennu, sinahilu, tertennu, LUGAL, SAL.LUGAL, atuhlu, zarae, hurae, maqrattu, Lubti, makisu, DINGIR.MES kipsati, kussi, kusse, sepu sarri, GÌR.MES LUGAL, Datierung, absolute Datierung der Nuzi-Tafeln, Datierung Nuzi, Nuzi-Tafeln, Nuzi-Texte
Quote paper
M.A. Michael Klein (Author), 2012, Hurri – Mittani – Hanigalbat - Untersuchungen zu Geschichte, Kultur und Sprache der Hurriter, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/190338

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