Afghanistankrieg und Demokratie

Was lehrt der Afghanistaneinsatz der deutschen Bundeswehr über die Theorie vom Demokratischen Frieden?


Hausarbeit, 2011

84 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Theorie des Demokratischen Friedens
2.1 Von Kant zu Levy
2.2 Theorievarianten und Doppelbefund
2.3 Verfeinerung der unabhangigen Variable
2.3.1 Strukturell-institutionalistisches Modell
2.3.2 Normativ-kulturelles Modell
2.3.3 Weitere Erklarungsmodelle
2.4 Kritik
2.4.1 Erweiterung der erklarenden Variablen
2.4.2 Ursachen der gewalttatigen Seite der Demokratien
2.5 Forschungsprogramm „Antinomien des Demokratischen Friedens"
2.5.1 Antinomien
2.5.2 Antinomisches Kosten-Nutzen-Kalkul
2.5.3 Antinomische liberale Werte
2.5.4 Antinomische demokratische Institutionen Internationale Organisation Volkerrecht
2.5.5 Zusammenfassung

3 Der Bundeswehreinsatz in Afghanistan als Demokratischer Krieg
3.1 Abhangige Variable „AuGenverhalten eines Staates"
3.1.1 Operationalisierung von Krieg/bewaffnetem Konflikt
3.1.2 Der Afghanistaneinsatz als „Krieg"?
3.2 Kriegs-/Konfliktbeteiligte
3.2.1 Bundeswehr als kriegsfuhrende Einheit
3.2.2 Behandlung des Joiners
3.3 Afghanistaneinsatz als Selbstverteidigungskrieg?

4 Inhaltsanalytische Untersuchung
4.1 Hypothesen
4.2 Auswahl der zu uberprufenden Texte
4.3 Inhaltsanalyse und Kategoriensystem
4.4 Datenauswertung
4.5 Probleme der Erhebung

5 Schlussfolgerungen

6 Abbildungen
Abb. 1, Fur einen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan - Bevolkerung und Bundestag
Abb. 2, Haufigkeitsverteilung der wichtigsten Unterkategorien Kriegsgegner
Abb. 3, Haufigkeitsverteilung der aggregierten Unterkategorien Kriegsgegner
Abb. 4, Haufigkeitsverteilung der wichtigsten Unterkategorien Abgeordnete (Einsatzbefurworter)
Abb. 5, Haufigkeitsverteilung der wichtigsten Unterkategorien der Bundesregierung
Abb. 6, Haufigkeitsverteilung der aggregierten Unterkategorien Regierung und Abgeordnete (Einsatzbefurworter)

7 Anlagen
Anlage 1, Der Afghanistaneinsatz im ARD-DeutschlandTrend 2001 -2011
Anlage 2, Mandatsverlangerungen der Bundeswehr und Abstimmungsergebnisse im Bundestag 2001,2007 - 2011...
Anlage 3, Fur einen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan - Bevolkerung und Bundestag (Datentabelle zu Abb. 1)

8 Anhang zur Inhaltsanalyse
8.1 Allgemeine Codierregeln
8.2 Kategorienschema Datenblatt zur Inhaltsanalyse

9 Literaturverzeichnis
9.1 Literatur und Onlinedokumente
9.2 Genutzte Webseiten
9.3 Inhaltsanalytisch uberprufte Texte

10 Abkurzungsverzeichnis

Bestimmte Eigenschaften pradestinieren Demokratien dazu, sich in den internationalen Beziehungen friedlicher als andere Herrschaftsformen zu verhalten und weniger oft an Kriegen beteiligt zu sein - so die Annahme der Theorie zum Demokratischen Frieden (DF). Spatestens seit 2009 fuhrt das demokratische Deutschland in Afghanistan Krieg. Was sagt uns das vor dem Hintergrund ablehnender Bevolkerungsmehrheiten uber die Theorie vom DF? In diesem Artikel werden zunachst die Theorien zum DF und die Ansatze zu deren Antinomien rekapituliert. Sodann werden empirische Befunde prasentiert, wonach der Bundeswehreinsatz vorwiegend mit demokratiespezifischen Motiven gerechtfertigt wird. Die Ergebnisse einer quantitativen Inhaltsanalyse Untersuchung legen den Schluss nahe, dass dieselben Kausalmechanismen, die fur den demokratischen Separatfrieden verantwortlich gemacht werden, die Gewaltschwelle gegenuber Nichtdemokratien senken konnen.

1 Einleitunq

Was lehrt der Bundeswehreinsatz in Afghanistan uber die Theorie vom DF?1 Erleichtern bestimmte Eigenschaften demokratischer Staaten, die ein friedliches Verhalten gegenuber Ihresgleichen begunstigen, im konkreten Fall Afghanistan den Einsatz militarischer Gewalt? Wird der Bundeswehreinsatz mit besonderen, demokratiespezifischen Motiven gerechtfertigt? Was muss die Friedenswissenschaft und —politik daraus lernen?

Um diese Fragen zu beantworten, fuhre ich zunachst in die Theorien vom DF und seine Antinomien ein (2). Sodann belege ich meine Behauptung, dass Deutschland in Afghanistan Krieg fuhrt (3). AnschlieGend untersuche ich die Rechtfertigungs- und Begrundungsmuster fur diesen Krieg (4). Meine Schlussfolgerung (5) wird lauten: Die Legitim ierungsversuche der

Einsatzbefurworter verweisen darauf, dass die Kausalmechanismen, die fur die Friedensneigung der Demokratien verantwortlich sein sollen, die Kriegsfuhrung in Afghanistan erleichtern. Sollen Demokratien grundsatzlich friedlicher werden, sind diese ambivalenten Wirkungen ernst zu nehmen und aufzulosen.[1]

2 Die Theorie des Demokratischen Friedens

Ich stelle in diesem Abschnitt die Theorien und verschiedene Erklarungsmodelle fur den DF vor und werde die unabhangigen Variablen explizieren. Nach einer kurzen Darstellung verschiedener Kritiken an den Annahmen des DF wende ich mich dem Konzept der Antinomien zu. Die abhangige Variable „AuGenverhalten“ mit der Merkmalsauspragung „Krieg“ behandle ich im nachfolgenden Abschnitt 3.

2.1 Von Kant zu Levy

„Nun hat aber die republikanische Verfassung ... noch die Aussicht in die gewunschte Folge, namlich den ewigen Frieden; wovon der Grund dieser ist. - Wenn (wie es in dieser Verfassung nicht anders seyn kann) die Beystimmung der Staatsburger dazu erfordert wird, um zu beschlieften, „ob Krieg seyn solle, oder nicht," so ist nichts naturlicher, als daft, da sie alle Drangsale des Krieges uber sich selbst beschlieften muftten (als da sind: selbst zu fechten; die Kosten des Krieges aus ihrer eigenen Haabe herzugeben; die Verwustung, die er hinter sich laftt, kummerlich zu verbessern; zum Uebermafte des Uebels endlich noch eine, den Frieden selbst verbitternde, nie (wegen naher immer neuer Kriege) zu tilgende Schuldenlast selbst zu ubernehmen), sie sich sehr bedenken werden, ein so schlimmes Spiel anzufangen“ (Kant 1795: 23, 24)

Schon Abbe de Saint-Pierre, Jean-Jacques Rousseau und eine Vielzahl anderer Denker der Ideengeschichte schrieben Republiken eine pazifizierende Wirkung auf die internationalen Beziehungen zu (Geis 2001: 282). Und doch ist bis heute obiger Auszug aus dem von Kant 1795 verfassten Text „Zum ewigen Frieden" Inspiration und Referenzpunkt[2] des liberalen Forschungsprogramms zum DF. Der zentrale, jedoch nicht unumstrittene Befund der meisten Arbeiten lautet: Demokratien fuhren (fast)[3] keine Kriege gegeneinander. Levy erhob diese These in den Stand eines empirischen Gesetzes: „This absence of war between democracies comes as close as anything we have to an empirical law in international relations.” (Levy 1988: 662)

2.2 Theorievarianten und Doppelbefund

Die liberale Theorie vom DF fuhrt das AuGenverhalten eines Staates (abhangige Variable) wesentlich auf das Herrschaftssystem, seine Strukturen und die sich gesellschaftlich durchsetzenden Interessen (erklarende Variablen) zuruck.

Um Frieden zu halten, braucht es auf beiden Seiten eines Staatenpaares Demokratien - sagen die Vertreter der dyadischen Theorievariante. Eine friedliche AuGenpolitik ist von der Verfasstheit des Konfliktgegners und den aus dieser Konstellation resultierenden Interaktionen mitbedingt. Freund und Feind erkennen sich an der Herrschaftsform. Zwei Demokratien entwickeln Empathie und Vertrauen, das Sicherheitsdilemma wird entscharft (Geis/Muller/Wagner 2007a: 15, Risse-Kappen 1994). Sie fuhren deshalb gegeneinander (fast) keine Kriege (sog. demokratischer Separatfrieden). Gegenuber Nichtdemokratien zeigen sie sich jedoch nicht weniger gewalttatig als andere Staaten.

„Democracies are not necessarily peaceful, however, in their relations with other kinds of political systems” (Russett 1993: 11).

In der monadischen Theorieversion wird lediglich die Herrschaftsform des Einzelstaates betrachtet: Demokratien sind grundsatzlich friedfertiger. Sie fuhren Krieg nur als Ultima Ratio. Ihre auGenpolitische Strategie wird nicht vom Regimetyp des anderen Staates bestimmt.

Beide Theorievarianten rekurrieren grundsatzlich auf dieselben Kausalannahmen. In der dyadischen werden weitere Variablen, insbes. die Wahrnehmung des Gegners, untersucht. Seit den 1980er Jahren wird zusatzlich diskutiert, inwieweit die wachsende Zahl von Demokratien einen pazifizierenden Effekt auf die system ische Ebene hat (Schrader 2006: 114 - 123).

Die Forschungen waren massiver methodischer, theoretischer und empirischer Kritik ausgesetzt (Brown/Lynn-Jones/Miller 1996: 157 - 334, Rauch 2005: 41 - 62). Das Konzept vom DF erfuhr eine starke Differenzierung. Ausgehend von empirischen Befunden suchten die Vertreter des DF nach theoretischen Erklarungen fur die „intrinsische Friedfertigkeit" und nach Mechanismen, wie sich innerstaatliche Attribute in (friedliches) AuGenverhalten umsetzen. Die Arbeiten wurden von verschiedenen sozialwissenschaftlichen Metatheorien (insbesondere Rationalismus, Liberalismus, Institutionalismus und Konstruktivismus) befruchtet (Muller 2002: 52).

2.3 Verfeinerung der unabhangigen Variable

Fur ein demokratisches Herrschaftssystem gibt es auch innerhalb der DF-Debatte keine allgemeingultige Definition und Operationalisierung. Quantitative Untersuchungen nutzen oft international etablierte

Demokratieskalen, wie die Polity II- und III-Erhebungen von Jaggers/Gurr oder die Einschatzungen von Freedom House.[4] Diese Datensatze messen v. a. Verfassungstheorie und nicht Verfassungswirklichkeit. Viele Studien explizieren die hypothetischen Zusammenhange zwischen Demokratie und

AuGenverhalten kaum.

Die vielfaltigen Uberlegungen, wie sich Demokratie in Frieden umsetzt, werden in einzelnen Modellen geordnet.[5] Diese Erklarungsmodelle strukturieren vor allem die theoretische Arbeit. Realiter sind die Mechanismen untereinander verbunden (siehe z. B. Owen 1996: 122). Die Beziehungen zwischen Attributen eines Herrschaftssystems und einem bestimmten erwartbaren AuGenverhalten werden als Kausalmechanismen konzipiert.

2.3.1 Strukturell-institutionalistisches Modell

Hiernach sind Demokratien friedfertig(er), weil die Burger Kosten und Opfer eines Krieges scheuen. Daruber hinaus ergeben sich aus der demokratischen Verfasstheit strukturelle und institutionelle Hindernisse fur eine

Kriegsentscheidung.

Der Staatsburger hat ein rationales Kosten-Nutzen-Kalkul, welches - vorgeblich anders als in autoritaren Regimen - den Ausschlag bei der Entscheidung uber Krieg oder Frieden gibt. Dieses Kalkul ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung fur ein friedliches AuGenverhalten. Damit der Friedenswunsch politikwirksam werden und sich gegen kriegsgeneigte Partikularinteressen durchsetzen kann, mussen die Burger am politischen Prozess ausreichend teilhaben. Demokratische Fuhrer sind auf Wiederwahl bedacht und antizipieren die Kriegsaversion der Burger (Bueno de Mesquita et al. 1999: 796).

Czempiel stellt hierzu die These auf,

„da& je partizipatorischer ein demokratisches Herrschaftssystem ... desto geringer seine Neigung zur Gewaltanwendung in die internationale Umwelt ist" (1996: 79).

Aufgrund der bestehenden checks and balances werden den demokratischen Strukturen Schwerfalligkeit und Komplexitat unterstellt. Diese behindern per se eine schnelle Kriegsentscheidung. Als friedensforderlich gilt zudem die Einschrankung der Handlungsfreiheit der Exekutive durch Koalitionsbildung, Gewaltenteilung, gesetzliche Bindungen, rechtsstaatliche Vorgaben etc.

„Die fur eine Entscheidung zum Krieg notige winning coalition ist in Demokratien erheblich grower als in Diktaturen, in denen zumeist nur die Zustimmung einer kleinen Clique erforderlich ist." (Risse-Kappen 1994: 167)

In einer demokratischen Dyade verstarkt das wechselseitige Erkennen der Friedfertigkeit die Kriegsaversion der Burger. Die Entscheidung fur einen Krieg fallt zudem schwerer, weil beide Seiten transparente und langwierige

Entscheidungen treffen mussten sowie im Falle eines Krieges alle Ressourcen aufboten, wodurch ein schneller Sieg unwahrscheinlich wird. Da die Folgebereitschaft der Burger begrenzt ist, seien Demokratien aber noch mehr als andere Staaten auf schnelle Erfolge angewiesen.[6]

Kritiker sehen durchaus Handlungsspielraume fur politische Entscheidungstrager. Entscheidend ist, ob die kriegsgeneigte Regierung die publizistische und mediale Offentlichkeit dominieren kann, wie hoch die Mobilisierungsmacht der Opposition ist und welchen Widerstand Friedensgruppen leisten (Debiel 1995: 63).

Fur Risse-Kappen (1994: 374) sind schwerfallige Entscheidungsstrukturen kein Alleinstellungsmerkmal von Demokratien. Statt dessen musse unterschieden werden zwischen „schwachen" bzw. „starken" Staaten oder zentralisierten und weniger zentralisierten.

Die Gewaltenteilung ist auch in etablierten, rechtsstaatlich verfassten Demokratien keine zuverlassige Schranke gegen kriegerisches Verhalten, meint Hajo Schmidt (1994: 75). Gerade in Fragen der AuGenpolitik hat sich die Exekutive von der Legislative weitgehend abgekoppelt. Sie ist allen anderen Gewalten und auch dem Souveran uberlegen, da sie uber zentrale Macht- und Erkenntnismittel verfugt.

2.3.2 Normativ-kulturelles Modell

Das normativ-kulturelle Modell betont die besondere politische Kultur rechtsstaatlich verfasster Demokratien. Es besteht grundsatzliches Einvernehmen uber liberale Grundrechte und die Anwendung der Prinzipien friedlichen Wettbewerbs. Dem Schutz der Menschenrechte und von Minderheiten kommt besondere Bedeutung zu. Konflikte werden friedlich gelost. Soweit die friedlichen Normen und Werte nicht per se gelten, mussen sie erst von den Burgern erlernt und vertreten werden. Sie werden politikwirksam, wenn die Burger ausreichend partizipieren und der friedensgeneigte volonte generate sich gegen kriegerische Sonderinteressen durchsetzt. Das erlernte Verhalten bestimmt auch die AuGenpolitik. Demokratien externalisieren friedliche, Nichtdemokratien gewaltsame Normen (Rauch 2006: 39).

„Ein Herrschaftssystem, das auf hohem Konsens beruht und deswegen kein Gewaltinstrument braucht, wird auch in den Beziehungen zur internationalen Umwelt die Gewalt vermeiden.“ (Czempiel 1998: 153)

Die Friedenswahrscheinlichkeit erhoht sich in einer demokratischen Dyade, weil demokratische Werte und Normen aufeinander treffen. StoGen demokratische auf nichtdemokratische, sehen sich Demokratien veranlasst, selbst zu gewaltsameren Mitteln zu greifen und die Konfliktwahrscheinlichkeit steigt.

Skepsis besteht hinsichtlich des Externalisierungsmechanismus’. Die Innen- AuGen-Analogie ist nicht selbstverstandlich. Demokratien konnten wegen eines normativen Uberlegenheitsgefuhls in besonderer Weise zu einer „Kreuzzugmentalitat“ gegenuber anderen Regimen neigen und zivile Umgangsformen nur „unter ihresgleichen" pflegen.

„Ebenso schlussig sei ..., dass auch Demokratien einen Unterschied zwischen Innen und Aufcen machten und ihr Verhalten nach innen an der Logik des Rechtes, nach auften an der der Macht orientierten.“ (Dembinski 2010: 16)

2.3.3 Weitere Erklarungsmodelle

Neben den strukturell-institutionalistischen und normativ-kulturellen Deutungen gibt es weitere (nicht-liberale) Erklarungsversuche. Diese mochte ich nur kurz erwahnen. Nach dem sozial-konstruktivistischen Ansatz[7] wird die AuGenpolitik davon (mit-)bestimmt, wie Staaten und Gesellschaften ihr Gegenuber wahr- nehmen, wie Freund und Feind definiert werden und welche Lernprozesse statt- finden. Politisch-psychologische Konzepte erklaren AuGenpolitik erganzend mit den Perzeptionen der politischen Fuhrer, ihrem Fuhrungsstil und dem jeweiligen

Fuhrungsverstandnis (Schrader 2006: 195 - 209, Geis 2001: 289 - 291). Die Thesen vom „Handelsfrieden“ und „Institutionenfrieden“ formulieren einen Zusammenhang zwischen okonomischer Interdependenz bzw. Mitgliedschaft in internationalen Organisationen und Frieden (Geis/Wagner 2006: 277 - 280). Interdemokratische Institutionen sind ein wesentlicher Grund fur den demokratischen Separatfrieden (Dembinski et al: 2010).

2.4 Kritik

Methodische und theoretische Einwande sowie jeder neue Krieg, den eine Demokratie gegen eine Nicht-Demokratie oder auch nichtstaatliche Akteure fuhrt, fordern eine Weiterentwicklung der Theorie heraus. Demokratien fuhren gegeneinander keine Kriege - aber warum versagen die Kausalmechanismen gegenuber Nicht-Demokratien?

„So uberzeugend der statistische Zusammenhang (zwischen demokratischer Dyade und Frieden, D. Al-J.) ist, so unklar sind namlich seine Ursachen und so wenig stichhaltig sind die bisherigen Versuche, ihn zu erklaren.“ (Dembinski/Weiffen 2010: 221)

Die Auseinandersetzung mit den Ungereimtheiten der Theorie verlauft in verschiedenen Richtungen. Die Forschungsstrange lassen sich danach einteilen, an welcher Stelle die DF-Theorie kritisiert und fortgefuhrt wird: wird der Kreis der erklarenden Variablen erweitert, liegt der Fokus auf den Geltungsbedingungen und Widerspruchlichkeiten der Kausalmechanismen oder werden die Kausalmechanismen grundsatzlich infrage gestellt?

Die Forschungen konnen ebenso nach ihrer Zielrichtung unterschieden werden: Der Doppelbefund ist wie ein halb mit Wasser gefulltes Glas: Fur den einen Teil der Forschungsgemeinde ist das Glas halb voll - es interessieren vor allem die Argumente fur die besondere Friedlichkeit zwischen den Demokratien. Fur den anderen Teil ist das Glas halb leer - man begibt sich auf die Suche nach den Grunden fur die Kriege, die Demokratien gegen Nichtdemokratien fuhren. Die einen beschaftigen sich also mit der friedfertigen und die anderen mit der gewalttatigen Seite der Demokratien. Diese Unterscheidung ist nicht trennscharf.

2.4.1 Erweiterung der erklarenden Variablen

Der demokratische Separatfrieden wurde zunachst monokausal auf die Gemeinsamkeiten der inneren Herrschaftsverhaltnisse zuruckgefuhrt. Diese Ansatze werden kaum noch verfolgt. Heute werden weitere liberale und auch realistische Variablen einbezogen. Ein demokratisches Herrschaftssystem ist zwar eine unabhangige Variable zur Erklarung des AuGenverhaltens des Staates, aber nicht mehr die einzige. Russett und Oneal (2001) erweitern beispielsweise den „demokratischen Frieden" zu einem „kantianischen Frieden". Nach ihrem Modell der „Engelskreise" fordern Demokratie, Interdependenz und die gemeinsame Mitgliedschaft in Internationalen Organisationen nicht nur jeweils fur sich eine friedliche AuGenpolitik, sondern verstarken sich gegenseitig.

Auch fur Doyle (1999: 22 - 27) beruht der Frieden zwischen Demokratien nicht nur auf dem Herrschaftssystem (auf der „republikanischen Verfassung")[8], sondern uberdies auf einem volkerrechtlich verankerten Friedensbund und der Einrichtung eines Weltburgerrechts. Offentliche Kontrolle der AuGenpolitik oder okonomische Interdependenzen sind fur Doyle nicht die Ursache fur den DF. Dembinski und Hasenclever (2010) bezweifeln subsystem ische und akteurs- zentrierte Erklarungen. Sie sehen den entscheidenden Grund fur die Friedlichkeit der Demokratien untereinander in interdemokratischen Organisationen.

2.4.2 Ursachen der gewalttatigen Seite der Demokratien

Demokratie (in der dyadischen Theorievariante: auf beiden Seiten) ist eine hinreichende,[9] jedoch keine notwendige Bedingung fur Frieden.

Die konflikthaften Beziehungen von Demokratien zu Nichtdemokratien werden vor allem mit dem Misstrauen begrundet, mit denen Demokratien Letzteren begegnen. Nichtdemokratien wird unterstellt, dass ihre Entscheidungsprozesse weniger komplex sind und sie nicht an Normen wie regulierten politischen Wettbewerb, Kompromisslosung fur politische Konflikte und friedliche Machtubergabe gebunden sind. Sie konnten sich deshalb leichter fur einen Waffengang entscheiden bzw. Demokratien durch Gewaltandrohung zu Konzessionen zwingen. Herrscher nichtdemokratischer Staaten seien nach innen repressiv und nach auGen aggressiv bzw. werden von den Demokratien unabhangig von den tatsachlichen Gegebenheiten als aggressiv wahrgenommen (Risse-Kappen 1994: 373 - 376, Owen 1996: 124 - 127). Der Externalisierungsmechanismus lautet: Repressivitat nach innen bedeutet Aggressivitat nach auGen (kritisch: Muller 2008: 43). Um nicht selbst ausgebeutet/eliminiert zu werden, sahen sich demokratische Staaten gezwungen, sich an die harteren Umgangsweisen der autoritaren Systeme anzupassen und ihre institutionellen Hemmnisse zur Gewaltanwendung zu uberwinden (Russett 1993: 33).

Versagen die Kausalmechanismen des DF gegenuber Nichtdemokratien, weil sich Demokratien schutzen mussen? Konnen die Kriege der Demokratien eher mit Annahmen des (Neo-)Realismus begrundet werden? Oder gibt es demokratieeigene Grunde auGenpolitischer Gewalt? Solche werden etwa im Zusammenhang mit sog. „Ablenkungskriegen" und dem rally ’round the flag-Effekt (Daase 2004: 56) diskutiert. Es stellt sich zudem die Frage, wie demokratische Regierungen reagieren, wenn die Bevolkerung einen Waffengang favorisiert und welche Rolle die Medien hierbei spielen (Geis/Wagner 2006: 281 - 284).

Doyle (1996) fuhrt Kriege und Interventionismus liberaler (demokratischer) Staaten gegenuber nichtliberalen Staaten auf den auGerhalb des „Friedensbundes" herrschenden Kriegszustand zuruck. Insoweit bieten realistische Erklarungen der internationalen Beziehungen Aufschluss. Er betont daruber hinaus die zwiespaltige Wirkung von Elementen des Liberalismus: Gegenseitiges Vertrauen zwischen liberalen Staaten beruht auf geteilten Werten und ahnlichen politischen Institutionen, unterstutzt durch wachsende okonomische Abhangigkeit. Nichtliberale Staaten teilen diese politischen Werte und Institutionen nicht und werden als aggressiv nach innen und auGen angesehen. Demokratien fuhren einen Krieg gegen Nichtdemokratien haufig als

Kreuzzug zur Verbreitung liberaler Werte.[10] [11] Die Wert- und Rechtsgebundenheit, die gegenuber anderen liberalen Staaten den Frieden sichert, begunstigt gleichzeitig das Misstrauen gegenuber nichtliberalen Gesellschaften.11 Im Umfeld von Misstrauen und geringem sozialen und wirtschaftlichen Austausch steigt die Kriegsgefahr, wenn sich in liberalen Gesellschaften Spezialinteressen durchsetzen, die einer bedachten Diplomatie entgegen stehen (Doyle 1996: 31 - 33). Ob dieselben Kausalfaktoren friedensfordernd oder konfliktver- scharfend wirken, hangt von dem Herrschaftssystem des anderen Staates ab.

Elman (1997) bezieht weitere innenpolitische Variablen ein, so z. B. die Rolle von politischen Fuhrern, der politischen Parteien und der Parlamente sowie die zivil-m ilitarischen Beziehungen. Die Dichotomie von Demokratie vs. Nichtdemokratie muss aufgegeben und die Varianz zwischen verschiedenen demokratischen Institutionen und unterschiedlichen nichtdemokratischen Herrschaftsregimen starker analysiert werden. Selbst in einer demokratischen Dyade ist die Demokratie keine hinreichende Bedingung fur Frieden. Der Frieden ist auch zwischen Demokratien gefahrdet. Elman et al. (1997a) geht es um die Bedingungen, unter denen die Kausalmechanismen wirken bzw. der demokratische Frieden zu zerbrechen droht.

„While domestic politics matters, is not the regime type that crucially accounts for variations in foreign policies, but other variables that may be present or absent in democracies (and nondemocracies).” (Elman 1997: 486)

Die Ursachen fur die Kriege der Demokratien liegen fur Zielinski (1995: 37) in deren Unvollkommenheit, in der internationalen Konstellation und der politischen Struktur des Kriegsgegners.

Auch Czempiel sieht die Unvollkommenheit der Demokratien als eine Gewaltursache an. Entscheiden Normen und Institutionen uber die AuGenpolitik muss dies kontextunabhangig gelten. Seiner Meinung nach ist die Hypothese vom Zusammenhang von Demokratie und Frieden falsifiziert, wenn Demokratien nicht grundsatzlich gewaltabgeneigt sind - oder aber die Demokratien sind (noch) keine Demokratien, sondern kollektivierte Monarchien (1996: 82, 86). Fur ihn ist Letzteres der Fall. Die auGengerichteten Entscheidungsprozesse sind noch nicht demokratisch genug. Kants Forderung ist noch nicht eingelost:

„Die, welche die Last des Krieges zu tragen haben, werden an der Entscheidung kaum beteiligt und die, die sie treffen, haben unter deren Folgen meist nicht zu leiden.“ (1996: 86)

Er unterstellt Kausalitat, wenn er aus Kants Theorem die Hypothesen ableitet:

Je partizipatorischer ein demokratisches Herrschaftssystem, desto friedlicher ist sein Auftenverhalten und je intensiver die Kooperation von Staaten in einer internationalen, binnengerichteten Organisation, desto geringer ist ihre Neigung zur Gewaltanwendung gegeneinander (1996a: 97).

Fur Jahn (2005) ist liberales Denken in den internationalen Beziehungen immer auch imperialistisch. Militarische Gewalt ist eine mogliche Option, um die kulturelle, okonomische und politische Verfasstheit eines anderen Staates zu verandern (2005: 177, 178). Es sind vor allem die Uberlegenheitsgefuhle liberaler Staaten, die ihre Unfriedlichkeit gegenuber nichtliberalen begrunden:

„It is this moral superiority of liberalism that provides the grounds not only for denying similar moral worth to nonliberals, but also for denying them equal rights of sovereignty and nonintervention." (Ebenda: 202)

2.5 Forschungsprogramm „Antinomien des Demokratischen Friedens“

Im Rahmen des Forschungsprogramms „Antinomien des Demokratischen Friedens" der HSFK wird gepruft, welche Randbedingungen vorliegen mussen, damit die Kausalmechanismen ihre vermutete Wirkung entfalten und welche Widerspruche sich dabei ergeben konnen. Das Interesse besteht vor allem an der gewalttatigen Seite der Demokratien und konkret: Warum senken dieselben Kausalmechanismen, die in einem Fall zu einer friedlichen AuGenpolitik fuhren, im anderen Fall und unter bestimmten Umstanden die Schwelle zur militarischen Gewaltanwendung? Es geht um demokratiespezifische Motive und Kontextbedingungen der Gewalt. AuGerdem soll die Varianz in der Gewaltneigung von Demokratien erklart werden.

2.5.1 Antinomien

Das HSFK-Forschungsprojekt schlieGt an die Arbeiten von Muller (2002) an. In beiden Fallen hat der Begriff der „Antinomie" eine zentrale Bedeutung. Antinomien verweisen auf Widerspruche und kontingente Ergebnisse der Kausalmechanismen: Diese fuhren unter bestimmten Voraussetzungen sowie zeit- und kontextabhangig zu friedlichem, aber auch zu gewalttatigem AuGenverhalten. Solche Ambivalenzen konnen sich zudem ergeben, wenn zwei Kausalmechanismen aufeinandertreffen, die unterschiedliche Handlungsweisen nahe legen bzw. wenn diese bei gemeinschaftlichem Auftreten andere Handlungen als bei getrenntem erwarten lassen (Muller 2002, Geis/Muller/Wagner 2007a). Friedensfordernd, aber auch konfliktverscharfend konnen nach Muller (2002) wirken:

-das Kosten-Nutzen-Kalkul,
-die politische Kultur und Wertvorstellungen,
-die demokratischen Institutionen,
-die Neigung der Demokratien, Interdependenzen einzugehen und
-sich in Internationalen Organisationen zu verbinden.

Der hypothetische Zusammenhang zwischen den Merkmalen der Demokratie und der AuGenpolitik wird fraglich. Entweder besitzen die Attribute die ihnen zugeschriebene friedensforderliche Wirkung nicht oder es handelt sich allenfalls um notwendige, aber nicht um hinreichende Bedingungen fur eine Friedenspolitik. Mit dem Antinomieansatz wird auf das Erfordernis der systematischen Erforschung der Kontextbedingungen verwiesen, unter denen sich das Versprechen Demokratie = Frieden einlosen kann.

In den „Demokratischen Kriegen" realisieren sich diese Antinomien (Geis/Brock/Muller 2007: 75). Sie sind gekennzeichnet durch „demokratie- oder liberalismusspezifische Anreize zur Gewaltanwendung, dementsprechende Rechtfertigungen von Militareinsatzen und ... spezifische Arten von Kriegsfuhrung" (Geis/Brock/Muller 2007: 71, 72). Fur ihr Verstandnis sind vor allem drei Aspekte wichtig: die ambivalente Wirkung des Kosten-Nutzen-Kalkuls und der liberalen Werte sowie der Neigung, sich in Internationalen Organisationen zu verbunden (Geis/Brock/Muller 2007, Geis/Muller/Schornig 2010). Diese sollen im Folgenden naher beleuchtet werden.

2.5.2 Antinomisches Kosten-Nutzen-Kalkul

Rationale Kosten-Nutzen-Kalkule der Burger und Politiker einer Demokratie wirken nur so lange kriegshemmend, wie die voraussichtlichen/tatsachlichen und sichtbaren Kosten des Krieges den (erwarteten) Nutzen ubersteigen.

Der Theorie nach scheut die Bevolkerungsmehrheit die menschlichen, finanziellen und/oder sachlichen Opfer und Kosten eines Krieges. Um die Folgebereitschaft der Bevolkerung zu erhohen, die Kriegsaversion zu senken und die Wiederwahlchancen der regierenden Politiker durch einen Krieg moglichst nicht zu gefahrden, sind Demokratien in besonderer Weise gezwungen, die Kosten gering zu halten, zu verdecken oder Minderheiten aufzuburden.

Diesem Zweck dienen MaGnahmen, die sich unter dem Stichwort ..revolution in military affairs" subsumieren lassen (Muller/Schornig 2002, Schmidt 2007: 67 - 88). Mit dem Einsatz von Soldnern („Privaten Sicherheitsunternehmen") werden Opfer auf eine Minderheit abgewalzt. Die Zahl der getoteten Soldner geht nicht in offizielle Statistiken ein und bleibt so fur die Mehrheit der Burger unsichtbar. Der Einsatz hoch spezialisierter Berufsarmeen scheint nicht hierher zu gehoren. Untersuchungen in den USA ergaben, dass die Betroffenheit der Burger bei gefallenen Berufssoldaten keine andere ist als bei Wehrpflichtigen (Muller 2004: 41, 42). Solange die Kriegskosten gering bleiben, sind militarische Interventionen auch in demokratischen Entscheidungsprozessen leichter durchsetzbar. Ein utilitaristisches Nutzenkalkul kann auch fur eine aggressive und kriegerische AuGenpolitik sprechen (Risse-Kappen 1994a: 170).

Dies erklart, warum mit zunehmender Kriegsdauer der „rally around the flag"- Effekt nachlasst: Es steigen die materiellen Kosten und ggf. auch die (eigenen) Opferzahlen. Damit sinkt eine zu Beginn der militarischen Auseinandersetzung noch vorhandene offentliche Unterstutzung. Demokratien mussen ihre Kriege moglichst schnell gewinnen (vgl. Muller/Risse-Kappen 1990: 390, 391).

Sie beginnen Kriege nicht nur deshalb, weil dessen Kosten ertraglich erscheinen (Geis/Brock/Muller 2007: 76, Geis/Muller/Schornig 2010: 175). Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass Militarinterventionen gefuhrt werden, weil sie erheblichen Nutzen versprechen - Militareinsatze zur Ressourcensicherung zum Beispiel.[12]

2.5.3 Antinomische liberale Werte

Die Anerkennung der Menschenrechte, Respekt vor dem Leben und die Zuerkennung gleicher Rechte und Chancen kann Frieden stiften. Westliche Demokratien beziehen aus ihren Werten und Normen aber auch ein Uberlegenheitsgefuhl gegenuber anderen Kulturen, Gesellschaftsordnungen und -vorstellungen, welches sich in gewaltsamer „Zivilisierung" der Anderen bzw. „Demokratisierung" entladen kann. Dies erinnert zuweilen mehr an fruhere Missionierungsversuche als an die Vorstellung von der Gleichheit aller Menschen und Kulturen.[13] Es scheint, dass nicht selten auf Ethik, Moral und Werte sowie den Schutz der Menschenrechte verwiesen wird, wenn Demokratien ihre Militareinsatze legitimieren und vor Kritik schutzen mochten. Nicht derjenige, der Gewalt anwendet, sondern derjenige, der sich gegen diese ausspricht, gerat unter Rechtfertigungsdruck und wird ggf. als realitatsferner Pazifist beschimpft.[14]

Geis/Brock/Muller (2007: 84) unterscheiden Demokratien nach „militanter“ und „pazifistischer“ Kultur. Ziel ist es, Pfadabhangigkeiten darzustellen und die Varianz zwischen Demokratien zu erklaren. Da nicht nur Demokratien nach „militanter“ bzw. „pazifistischer“ Tradition divergieren, sind hier meines Erachtens demokratiespezifische Grunde fur auGenpolitische Gewalt nicht evident.[15]

Das gilt meiner Ansicht nach auch fur die Konstruktion von Feindbildern. Die Entwicklung kollektiver Identitaten ist stets mit der Abgrenzung von Anderen und deren Definition als fremd verbunden. Erst die Differenzierung Wir/die Anderen schlieGt eine Gruppe. Auch Abwertungen des Anderen sind keine Spezifika von Demokratien. Um in der sozialen SchlieGung demokratieeigene Gewaltursachen festzustellen, waren die verschiedenen Modelle der Kollektivbildung und die zugrunde liegenden Deutungsmuster und Uberzeugungen zu analysieren (vgl. Emcke 2010). Dies ist an dieser Stelle nicht leistbar.

2.5.4 Antinomische demokratische Institutionen

Nach Geis/Brock/Muller (2007: 77) schranken innerstaatliche Institutionen bestimmte Politikinhalte ein oder erleichtern sie, per se determinieren sie aber die Friedlichkeit/Militanz einer Demokratie nicht. Demokratische Institutionen sind keine hinreichende Bedingung fur eine friedliche AuGenpolitik. Meinungsfreiheit, Pluralismus und politischer Wettbewerb geben auch kriegsgeneigten Partikularinteressen die Moglichkeit, sich zu artikulieren und Einfluss auszuuben. Nach der DF-Theorie setzt sich der friedensgeneigte volonte generate gegen diese durch. Faktisch sind aber nicht alle Interessen gleich organisations- und durchsetzungsfahig. Wahrend Spezialinteressen das notwendige MaG an Motivation und Ressourcen mobilisieren konnen, um ihr Anliegen effektiv zu verfolgen, gelingt dies allgemeinen, diffusen Interessen nur selten. Hochorganisierte, durchsetzungsfahige und gewaltbereite Sonderinteressen konnen staatliche Institutionen fur ihre privaten „Beutezuge“ nutzen und die Kosten auf die weniger organisations- und durchsetzungsfahige

Mehrheit abladen (Muller/Risse-Kappen 1990: 390; Risse-Kappen 1994: 170). Dass es ihnen gelingen kann, sich gegen die friedfertige Mehrheitsmeinung durchzusetzen - auch dies scheint mir keine demokratische Eigenart zu sein und ist deshalb aus meiner Sicht keine demokratiespezifische Gewaltursache.[16] Zwei andere Faktoren scheinen insoweit wichtiger: die ambivalente Rolle von Internationalen Organisationen und des Volkerrechts.

Internationale Organisation

Demokratien haben im Gegensatz zu Nichtdemokratien eine besondere Neigung, Internationalen Organisationen beizutreten. Die gemeinsame Mitgliedschaft stellt zusatzliche friedliche Konfliktlosungsmechanismen zur Verfugung. Die Anerkennung anderer (demokratischer) Staaten als „ebenburtig" fordert den gegenseitigen Respekt und wirkt pazifizierend (Russett/Oneal 2001). Exklusionsprozesse gegenuber Nichtmitgliedern, speziell Nichtdemokratien, bergen hingegen Konfliktpotentiale: Der teils nur faktische und nicht konkret gesatzte Ausschluss von Nichtdemokratien begunstigt deren Wahrnehmung als „anders" und ggf. „minderwertig". Der Zusammenschluss in militarisch uberlegenen Verteidigungsbundnissen begunstigt ein demokratiespezifisches Sicherheitsdilemma (Muller 2002: 60).

Des Weiteren kann sich ein Staat aufgrund von Bundnisverpflichtungen oder Loyalitaten veranlasst sehen, Entscheidungen zu treffen, die er allein nicht getroffen hatte. Seit dem Ende des Ost-West-Konflikts verstarkten sich die Spannungen zwischen auGenpolitischen Verpflichtungen und demokratischer Willensbildung (Dembinski et al. 2004). Deutschlands AuGenpolitik ist mitbestimmt durch die europaische Integration (GASP, ESVP), die Mitgliedschaft in der NATO und dem Bestreben, in der VN eine gewichtigere Rolle einzunehmen. Daraus ergeben sich Pflichten der Bundnistreue und der Zuverlassigkeit.

Sicherheitspolitik ist immer starker Mehrebenenpolitik geworden. Dies beeintrachtigt die kriegsbremsende Wirkung innerstaatlicher demokratischer Institutionen. Uber die Anwendung von Militargewalt wird z. T. auf Ebenen entschieden, die kaum demokratisch legitimiert sind. Die Partizipations- und Kontrollmoglichkeiten der Burger und Parlamente sind eingeschrankt. Nur die Executive ist beteiligt an der koordinierten Willensbildung innerhalb der NATO, der VN bzw. im Rahmen von ESVP und GASP. Der Bundestag kann nur hochst mittelbar Einfluss ausuben.[17] Er kann die getroffenen Entscheidungen nicht ohne groGeren politischen Schaden ablehnen. Es wird leicht ubersehen, dass die Regierung selbst am Zustandekommen der Vereinbarungen beteiligt ist, die ihr dann zur Rechtfertigung ihres Handelns dienen. Mehrebenenpolitik erlaubt ihr eine strategische Selbstbindung und notigt sie, Strategien zur Sicherung von Zustimmung zu ergreifen. Dazu gehoren die Verschiebung von Verantwortung wie die Politikdarstellung (Benz 2009: 178, 179). Sie kann Kritik an Militareinsatzen umgehen, indem sie auf Bundnispflichten und bundnisinterne Solidaritat rekurriert und damit an die politischen Kosten einer Ablehnung erinnert.

Volkerrecht

Die Bedeutung des Volkerrechts fur den DF wurde bisher kaum thematisiert. Das Volkerrecht[18] hat eine Ordnungsfunktion: Mit seinen normativen Vorgaben regelt es den Verkehr zwischen Staaten und anderen Volkerrechtssubjekten, beschreibt Moglichkeitsraume fur auGen- und innenpolitische Entscheidungen. Im Einklang mit dem Volkerrecht stehende Handlungen gelten als legitim. Volkerrechtliche Verhaltensgebote entlasten von politischer Verantwortung. Bestimmte Handlungen werden als rechtswidrig definiert, ernten Kritik und werden zunehmend auch dann geahndet, wenn sie ausschlieGlich nach innen wirken. Die universal anerkannten Grundprinzipien und Grundwerte, die Mechanismen zur friedlichen Streitbeilegung (Art. 33 Abs. 1 UN-Charta) und die Gerichtshofe konnen die Beziehungen zwischen den Volkerrechtssubjekten stabilisieren und befrieden. Sie konnen helfen, Spannungen und Probleme innerhalb eines Staates zu losen.

Diese Wirkung ist jedoch nicht vorgegeben. Die Grundwerte und -prinzipien konnen widerspruchliche Handlungsoptionen nahe legen. Am eindrucklichsten wird dies bei der Relativierung des Gewaltverbotes und des Souveranitats- prinzips[19] zugunsten des Schutzes elementarer Menschenrechte. Es besteht die Gefahr eines „menschenrechtlichen Imperialismus", in dem Staaten beliebig zu bewaffneten Verteidigern der Menschenrechte werden. Die Zulassigkeit humanitarer Interventionen ist nicht allgemeine Meinung unter den Staaten. Von westlichen Staaten uberwiegend anerkannt, wird die Relativierung des Gewaltverbotes beispielsweise von China und der Gruppe der 77 (der mittlerweile 130 Staaten angehoren) abgelehnt.[20] Obwohl (noch) nicht kodifiziert, wird zunehmend ein „Menschenrecht auf Demokratie" debattiert (Lang 1998, Kreide 2008). Diese Diskussion kann die Interventionshemmung demokratischer Staaten weiter senken (Geis/Brock/Muller 2007: 81).

Das Gewaltverbot schlieGt MaGnahmen der Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs nicht aus (Art. 51 UN-Charta). Als bewaffneter Angriff gelten spatestens seit 2001 auch massive Anschlage nichtstaatlicher terroristischer Vereinigungen. Auch wenn dem „Wirtsstaat" dieser Organisationen die Terrorakte nicht zugerechnet werden konnen, gewahren neuere volkerrechtliche Entwicklungen ein Selbstverteidigungsrecht gegen diesen. Staaten sind unabhangig von ihrem Wollen und Konnen zur effektiven Kontrolle der terroristischen Vereinigungen verantwortlich, wenn sich diese auf ihrem Hoheitsgebiet niederlassen und von dort operieren. Sie mussen mit militarischen VergeltungsmaGnahmen rechnen.

Es konnte sein, dass insbesondere Demokratien volkerrechtliche Normen und Werte gebrauchen, um militarische Gewalt zu rechtfertigen. Die Anerkennung des Rechts zur Intervention und zum „robusten" Einsatz des Militars durch Resolutionen des Sicherheitsrates nutzen gewaltbereite Staaten, um sich gegen Kritik an diesen Einsatzen zu immunisieren. Es scheint, dass es speziell demokratischen Staaten wichtig ist, fur ihre Einsatze das „Gutesiegel“ einer Sicherheitsratsresolution zu erhalten (Geis/Muller/Schornig 2010: 186).[21]

2.5.5 Zusammenfassung

Zusammenfassend sind drei Aspekte zu nennen, die Demokratien den Einsatz militarischer Gewalt erleichtern:

(1) Das Kosten-Nutzen-Kalkul von Burgern und Politikern kann fur einen Krieg sprechen.
(2) Die Anerkennung eines Rechts zur Verteidigung liberaler Werte, der Menschenrechte und anderer volkerrechtlicher Normen kann die Hurden eines Gewalteinsatzes herabsetzen.
(3) Aus der Mitgliedschaft in IO und Militarbundnissen ergeben sich Bundnispflichten und Loyalitaten, die auGenpolitische Entscheidungen mitbestimmen. In einer Mehrebenen-Sicherheitspolitik wachst der Einfluss der Exekutive und verringert sich die kriegsbremsende Wirkung nationaler demokratischer Institutionen.

Diese Aspekte konnen von kriegsbereiten Kraften strategisch eingesetzt werden. Auch demokratische Kriege werden an der Heimatfront gewonnen.

3 Der Bundeswehreinsatz in Afghanistan als Demokratischer Krieg

Bevor ich mich konkret dem Bundeswehreinsatz in Afghanistan zuwende, mochte ich zunachst die abhangige Variable der DF-Theorie „AuGenverhalten des Staates" in der Merkmalsauspragung „Krieg“ operationalisieren.

3.1 Abhangige Variable „AuBenverhalten eines Staates“

Das AuBenverhalten von Staaten kann friedlich oder gewaltsam sein. Staaten konnen versuchen, auBenpolitische Konflikte auf friedlichem Wege oder durch Krieg und Intervention zu losen. An dieser Stelle interessiert die gewalttatige Seite, weshalb nur diese Merkmalsauspragung operationalisiert wird.

Bei der Operationalisierung ergeben sich verschiedene Probleme (Schrader 2006: 127 - 129): Welche empirischen Erscheinungen werden unter „Krieg" bzw. „bewaffneter Konflikt" subsumiert? Zahlt bei mehrjahrigen Konflikten jedes Dyadenjahr als gesonderter Krieg/Konflikt?[22] Welche beteiligten Staaten sind „kriegsfuhrende Staaten"?

3.1.1 Operationalisierung von Krieg/bewaffnetem Konflikt

Was ist Krieg? Hierauf gibt es „beinahe ebenso viele Antworten, wie es Leute gab, die die Antwort zu formulieren versuchten“ (Kende 1982: 4). MaBstabe in der empirischen Konfliktforschung setzte das 1963 von J. David Singer und Melvin Small begrundete Correlates of War Project (COW-Projekt), welches die Anzahl der Kriege seit 1816 zahlt. Viele Studien zum DF greifen auf diese Datensammlung zuruck. Diese blendet jedoch z. T. nichtstaatliche Akteure aus. Ein „Krieg" liegt erst ab 1000 gefallenen Kombattanten vor (Russett 1993: 12 - 14).[23] Istvan Kende (1982) fasste seinen Kriegsbegriff weiter. In Anlehnung an diesen ungarischen Wissenschaftler definiert die Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung AKUF am Institut fur Politikwissenschaft der Universitat Hamburg Krieg als einen „gewaltsamen Massenkonflikt, der alle folgenden Merkmale aufweist:

(a) an den Kampfen sind zwei oder mehr bewaffnete Streitkrafte beteiligt, bei denen es sich mindestens auf einer Seite um regulare Streitkrafte (Militar, paramilitarische Verbande, Polizeieinheiten) der Regierung handelt;

(b) auf beiden Seiten muss ein Mindestmaft an zentralgelenkter Organisation der Kriegfuhrenden und des Kampfes gegeben sein, selbst

wenn dies nicht mehr bedeutet als organisierte bewaffnete Verteidigung oder planmaftige Oberfalle (Guerillaoperationen, Partisanenkrieg usw.);

(c) die bewaffneten Operationen ereignen sich mit einer gewissen Kontinuitat und nicht nur als gelegentliche, spontane Zusammenstofte, d. h. beide Seiten operieren nach einer planmaftigen Strategie, gleichgultig ob die Kampfe auf dem Gebiet einer oder mehrerer Gesellschaften stattfinden und wie lange sie dauern ...

Bei einem ,bewaffneten Konflikt’ handelt es sich um gewaltsame Auseinandersetzungen, bei denen die Kriterien der Kriegsdefinition nicht in vollem Umfang gegeben sind.“ (AKUF/Schreiber 2010: 10)

In Anbetracht der „neuen Kriege" (Munkler 2009) erscheint die Kriegsdefinition von Small/Singer nicht sinnvoll. Konkret im Fall des Afghanistankrieges bestehen zumindest auf einer Seite (den Taliban) keine regularen Verbande und oft ist eine Unterscheidung zwischen Zivilist und Kombattant uberhaupt nicht moglich - die Taliban tragen weder eine Uniform, noch einen Mitgliederausweis. Die Definition der AKUF und deren Studien zum aktuellen Kriegsgeschehen scheinen fur die „neuen Kriege" angemessener. Sie werden dieser Arbeit zugrunde gelegt.[24]

[...]


[1] Das Forschungsprogramm zum DF hat sich so stark ausdifferenziert, dass man nicht (mehr) von DER Theorie vom Demokratischen Frieden sprechen kann. Wenn hier gleichwohl von „der Theorie" die Rede ist, dann insoweit, wie es in alien verschiedenen Zugangen um die Frage geht, warum Demokratien friedlicher als andere Herrschaftsformen sind bzw. was sie davon abhalt, gegeneinander Krieg zu fuhren.

[2] A. A. Jahn. Sie pladiert dafur, sich ideengeschichtlich weniger auf Kant, sondern eher auf John Stuart Mill zu beziehen: „if contemporary liberal thought has a classical tradition, is leads back to Mill rather than to Kant ... Mill, however, provides a perfect match for contemporary liberal thought - and this not despite, but because of, the fact that he justified imperialism.” (2005: 197).

[3] Es gibt Grenzfalle, die in der Literatur kontrovers diskutiert werden, so z. B. die Kriege Israel vs. Libanon 1948 und 1982 (Elman 1997, Schrader 2006: 135 - 148). Zu verdeckten Aktionen und Fallen des „Staatsterrorismus“ und deren Unterstutzung durch die USA gegen gewahlte Regierungen siehe Russett 1993: 120 - 124.

[4] Zur Kritik an diesen Skalen siehe z. B. Geis 2001: 283, 284 und Zinecker 2005: 314 - 315.

[5] In der Darstellung der Modelle folge ich Geis 2001: 286 - 293, Debiel: 1995: 58 - 60, Rauch 2005: 29 - 40.

[6] Siehe auch unten 2.5.2.

[7] Was Sozialkonstruktivismus ist und innerhalb der DF-Theorie bedeutet, wird nicht einheitlich definiert. Das von Muller (2002: 53) als “sozial-konstruktivistisches Argument" Bezeichnete (Verabscheuung der Vernichtung von Menschenleben, Bevorzugung friedlicher Konfliktlosung) wird hier dem normativ-kulturellen Modell zugeordnet.

[8] Mit Marktwirtschaft, Gleichheit der Burger vor dem Recht, gewahlten Regierungen und Gewaltenteilung.

[9] A. A. Elman (1997).

[10] Es ist nicht bekannt, ob der damalige Prasident der USA Georg W. Bush an Doyle dachte, als er am 16.09.2001 den Krieg gegen den Terrorismus als „Kreuzzug“ bezeichnet.

[11] A. A. Elman (1997: 494): „there is no reason to assume that democracies treat nondemocracies with suspicion”.

[12] Nach Brzoska (2007: 81, 82) ist die Quantifizierung von Wirkungen und Nutzen von Auslandseinsatzen nur bedingt moglich und ein Kosten-Nutzen-Verhaltnis kaum rational zu beurteilen.

[13] Dass dieses Uberlegenheitsgefuhl auch andere, darunter wirtschaftliche, militarische Grunde hat, soll nicht verschwiegen, hier aber nicht thematisiert werden.

[14] Z. B. Joffe (2010) in Reaktion auf die Aussage der Bischofin Margot KaGmann „Nichts ist gut in Afghanistan".

[15] Unterschiede mogen bestehen, ob in einer Demokratie oder einer Autokratie entgegen einer pazifistischen Grundstimmung der Bevolkerung zum Krieg gerufen wird. Zu Deutschland siehe Krippendorff (2010).

[16] Das Problem beruhrt andere Fragen, die hier jedoch nicht Thema sind: z. B. wie sich friedliche Mehrheitsinteressen in Demokratien tatsachlich verwirklichen konnen oder auch welche Relevanz auGenpolitische Sachthemen fur die Entscheidung der Wahler bei der Stimmabgabe haben.

[17] Z. B. Urteil des BVerfG vom 22.11.2001 (2 BvE 6/99): Eine Beteiligung des Bundestages bei der Fortentwicklung des (NATO-) Vertrages „unterhalb der Schwelle der Vertragsanderung“ ist nicht erforderlich.

[18] Die Darstellung des Volkerrechts beruht grundlegend auf Herdegen 2010: 36 - 63, 246 - 274.

[19] Vgl. Art. 2 Abs. 1 Nr. 1, 2 UN-Charta und „Friendly Relations“-Declaration, Erklarung uber volkerrechtliche Grundsatze fur freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen den Staaten im Sinne der Charta der Vereinten Nationen vom 24.10.1970, Resolution der Generalversammlung A/RES/2625 (XXV).

[20] Siehe die Erklarung auf dem sog. Sudgipfel im April 2000: “54. ... We reject the so called ,right’ of humanitarian intervention, which has no legal basis in the United Nations Charter or in the general principles of international law.” (http://www.g77.org/doc/docs/summitfinaldocs_english.pdf, 16.2.2010).

[21] Die Eigenart der USA, namentlich unter Prasident Georg W. Bush, soil hier nicht diskutiert werden.

[22] Diese Frage hat vor allem Auswirkungen auf quantitative Studien und statistische Auswertungen. Fur diese Arbeit braucht sie nicht entschieden werden.

[23] Fur die Berliner Forschungsgruppe Krieg (FORK) liegt die Schwelle zum Krieg bei 1.000 getoteten Kombattanten und Zivilisten, Chojnacki/Reisch 2008: 3.

[24] Die Diskussionen uber die Angemessenheit von Kriegsdefinitionen fullen viele Regalmeter. Auch innerhalb der DF-Theorie muss die Frage diskutiert werden. In dieser Arbeit unterbleibt jedoch aus Platzgrunden eine groBere Auseinandersetzung, da der Schwerpunkt hier auf den „Antinomien“ liegt.

Ende der Leseprobe aus 84 Seiten

Details

Titel
Afghanistankrieg und Demokratie
Untertitel
Was lehrt der Afghanistaneinsatz der deutschen Bundeswehr über die Theorie vom Demokratischen Frieden?
Hochschule
FernUniversität Hagen
Note
1,3
Autor
Jahr
2011
Seiten
84
Katalognummer
V189474
ISBN (eBook)
9783656135319
ISBN (Buch)
9783656135456
Dateigröße
665 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Demokratischer Frieden, Menschenrechte, Krieg, Afghanistan, Bundeswehr, Inhaltsanalyse, Demokratie, Kategorienschema, Antinomien des Demokratischen Friedens
Arbeit zitieren
Diana Al-Jumaili (Autor:in), 2011, Afghanistankrieg und Demokratie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/189474

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