Die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Pressefreiheit im Vergleich zwischen der EU und dem Iran


Diplomarbeit, 2011

82 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1. Problemstellung und Zielsetzung
1.2. Aufbau und Inhalt der Arbeit

2 Pressefreiheit
2.1. Begriff der Presse
2.2. Die Historische Entwicklung
2.2.1. Entwicklung der Presse
2.2.2. Entwicklung der Pressefreiheit

3 Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland
3.1. Geschichte und Entwicklung
3.2. Rechtliche Regelungen
3.2.1. Die Meinungsfreiheit
3.2.2. Informationsfreiheit
3.2.3. Die Medienfreiheit
3.2.3.1. Schranken der Kommunikationsfreiheiten
3.2.4. Pressefreiheit
3.2.4.1. Schutzbereich der Pressefreiheit
3.2.4.2. Schranken der Pressefreiheit
3.2.4.3. Innere Pressefreiheit
3.2.5. Zensurverbot

4 Pressefreiheit in Europa
4.1. RechtlicheRegelungen
4.1.1. Art. 10 EMRK
4.1.2. Europäisches Gemeinschaftsrecht
4.1.3. Lissabon Vertrag
4.2. Einschränkungen der Pressefreiheit in modernen Staaten am Beispiel von Ungarn
4.3. Presserechtorganisationen

5 Pressefreiheit im Iran
5.1. Die historische Entwickelung der Presse und Pressefreiheit im Iran.
5.2. Geschichte der Zensur im Iran
5.3. Presserecht im Iran
5.3.1. Einführung in das iranischen Rechtssystem
5.3.2. Iranisches Pressegesetz
5.3.2.1. Zum Begriff- und Mission der Presse
5.3.2.2. Die Rechten der Presse
5.3.2.3. Die Schränke der Pressefreiheit
5.3.2.4. Lizenzvergabe- und Veröffentlichungsprozess
5.3.2.5. Straftaten in iranische Presserecht

6 Zur gegenwertige Situation der Pressefreiheit im Iran
6.1. Die Pressefreiheit und der Islamische Republik
6.1.1. Internet und dir Pressefreiheit
6.2. Zur Situation der Pressefreiheit nach der Präsidenten Wahlschaft
6.2.1. Vorgeschichte
6.2.2. Bürgerjournalismus

7 Rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten der Pressefreiheit im Iran
7.1. Rechtliche Aspekten
7.1.1. Aus menschenrechtlichen Sicht
7.1.2. Demokratische Staat und die Pressefreiheit
7.2. Wirtschaftliche Aspekten
7.2.1. Einfluss der Pressefreiheit auf Medienwirtschaft
7.2.2. Pressefreiheit und Arbeitslosigkeit

8 Fazit undZusammenfassung

9 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

1.1. Problemstellung und Zielsetzung

Die Presse spielt seit Jahren eine zentrale Rolle in der Geschichte der Menschheit. Der Austausch der Informationen gehört zu den Urbedürfnissen der Menschen. Schon vor langer Zeit waren die Staaten auf ein Nachricht­system angewiesen.[1] Die Rolle der Medien und der Presse als solche in der Kulturbildung sind unübersehbar. Die Presse hat in der Meinungsbeeinflus­sung zur Erlangung und Bewahrung von Macht eine unvergleichbare Bedeu­tung. Medien sind im Allgemeinen in Hinsicht ihrer Verhältnisse zum Staat zu kategorisieren. Die Presse und andere Massenmedien, deren Geschichte teilweise bis zur Antike zurück zu verfolgen ist, sind verlockende Instrumen­ten für Machthabende.[2] „Ein funktionierender Demokratie beweist sich dem­gegenüber nicht nur durch einen freien Meinungsaustausch zwischen den Einzelnen Menschen, sondern vor allem auch durch einen freien Meinungs­markt der Massenmedien.“[3]

Heute gilt die Pressefreiheit als ein konstituierendes Element eines freiheit­lichen und demokratischen Staates.[4] Die Presse ermöglicht durch ihren öf­fentlichen Charakter Mitwirkung an der Meinungsbildung im Staat und in der Gesellschaft anhand Information, Kritik, Stellungnahme, Kontrolle und Kulturbildung.

Abgesehen von der rechtsstaatlichen Funktion der Pressefreiheit ist sie vor allem als ein Menschenrecht zu betrachten. So wird das Maß der Presse­freiheit als einen guter Indikator für die Situation der Menschenrechte in ei­nem Land angesehen. Zweifellos führt die permanente Unterdrückung des Rechts auf Pressefreiheit zur Unterdrückung anderen Menschenrechten.[5]

Die gleiche Meinung vertritt auch die Organisation ,, Reporter ohne Gren­zen“:

,, Informationen sind der erste Schritt zu Veränderungen - deshalb fürchten nicht nur autoritäre Regierungen eine freie und unabhängige Berichterstat­tung. Wo Medien nicht über Unrecht, Machtmissbrauch oder Korruption be­richten können, findet auch keine öffentliche Kontrolle statt, keine freie Mei­nungsbildung und kein friedlicher Ausgleich von Interessen. Pressefreiheit ist die Basis einer demokratischen Gesellschaft. Wo nicht unabhängig be­richtet werden darf und wo Menschen ihre Meinung nicht frei äußern kön­nen, werden auch andere Menschenrechte verletzt. Daher ist die Freiheit zu informieren und informiert zu werden stets auch ein zuverlässiger Gradmes­ser für die Achtung der universell gültigen Menschenrechte in einem Land.“[6]

Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ veröffentlicht jährlich eine Rang­liste zur Weltweiten Situation der Pressefreiheit. Diese Rangliste zeigt, dass noch heute in vielen Staaten die Pressefreiheit beeinträchtigt oder gar mas­siv verletzt wird, obwohl es internationale Verträge gibt, die die meisten Staaten zur Einhaltung der Pressefreiheit verpflichtet.

Der Iran ist in der neusten Rangliste[7] der,, Reporter ohne Grenzen“ von 178 Ländern auf Platz 175 gelandet.[8] Die Platzierung an der Schlusstabelle zeigt die entsetzliche Situation der Pressefreiheit im Iran.

Der Presse kommt erhebliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeu­tung zu. Aus rechtlicher Sicht steht ihre Funktion in der modernen Demokra­tie an vorderste Stelle. Die Presse hat neben Bedeutungen wie Pluralisti­sche Meinungsbildung und Kontrolle in der Demokratie eine nicht zu unter­schätzender Bedeutung als Wirtschaftsfaktor. Verletzung der Pressefreiheit führt unmittelbar zur Verletzung des Wirtschaftsfaktors Presse.[9]

Diese Arbeit wird sich deshalb mit den rechtlichen und wirtschaftlichen As­pekten der Pressefreiheit im Iran in Vergleich zu der EU beschäftigen.

1.2. Aufbau und Inhalt der Arbeit

Diese Arbeit befasst sich mit der Pressefreiheit im Iran und ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten im Vergleich mit der EU.

Der erste Teil der Arbeit wird mit einem Überblick über die Geschichte der Pressefreiheit beginnen. Es wird der Begriff der Pressefreiheit im Allgemei­nen erläutert. Die Geschichte und die Entwicklung der Pressefreiheit in Deutschland und in Europa wird auch im ersten Teil berücksichtigt. Es wird sich kurz mit den Grundrechte im Allgemeinen und den Rechtsquellen der Pressefreiheit in Deutschland beschäftigen. Durch die Rechtsstellung der Grundrechte in Art. 5 Abs. 1 wird die Bedeutung der Pressefreiheit als Men­schenrecht und für den freiheitlich-demokratischen Staat berücksichtigt. Aufgrund des Vorrangs der Verfassung ist dem Artikel 5 Grundgesetz aller­größtes Gewicht für die rechtliche Wirkung der Pressefreiheit beizumessen. Neben der Verfassung ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsge­richtes, die allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die europäische Menschenrechtskonvention als Rechtsquellen der Pressefreiheit in Deutsch­land zu berücksichtigen. Danach werden die Schränke der Pressefreiheit, die bereits in Art. 5 Abs. 2 GG angedeutet sind, näher betrachtet.

In nächste Kapitel wird die Rechtliche Regelungen in Europa anhand der bedeutendsten Verträge diskutiert.

Im vierten Kapitel wird die Geschichte und die Entwicklung der Presse im Iran und die rechtliche konsequenten bearbeitet. In diesem Teil wird die heu­tige Situation der iranischen Presse besprochen und die Einführung der is­lamischen Regelungen im iranischen Recht besonders im iranischen Pres­serecht näher betrachtet.

In nachfolgenden Kapitellen wird die Pressefreiheit im Iran aus wirtschaftli­cher und rechtlicher Sicht genauer betrachtet und im Schluss mit der Situati­on in der EU verglichen.

Die allgemeine Handlungs- und Meinungsfreiheit und die daraus folgende Medienfreiheit sind nicht Gegenstand dieser Arbeit.

2 Pressefreiheit

2.1. Begriff der Presse

Der Oberbegriff der Presse bezieht sich auf alle verschiede Arten der Druck­Erzeugnisse. „Presse bedeutet vor allem umgangssprachlich die sog. Perio­dische Presse, die in regelmäßig erscheinenden Organen verkörpert ist, mithin Zeitungen und Zeitschriften.“[10]

Von dem Begriff der Presse sind Tages- und Wochenzeitungen, Zeitschrif­ten, regionale und überregionale Blätter sowie damit zusammenhängende Nachrichten umfasst. Zeitschriften könnten in jeglicher Form, also als Publi­kumszeitschriften oder Fachzeitschriften erscheinen.[11] Die Wortbindungen wie Pressefreiheit, Pressesprecher, Pressekonferenz etc. stehen auch in ei­nem erweiterten Sinne für den Rundfunk, das Fernsehen und das Internet, also die Massenmedien.[12]

Aus Verfassungsrechtlicher Sicht schreibt der Begriff der Presse den An­wendungsbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 1. Alt GG. Es ist verfassungs­rechtlich weit und formal auszulegen[13] und „umfasst alle zur Verbreitung ge­eigneten und bestimmten Druckwerke und Informationsträger, die nicht dem Film- und Rundfunkbegriff unterfallen, zum Beispiel auch Schallplatten, Vi- deokassetten, CD- ROMs und Disketten.“[14] Werden Inhalte gegenstandlos übermittelt und erst anschließend vom Empfänger in Papierform ausge­druckt, so geht es nicht um Presse. Ohne Bedeutung sind der Inhalt des Druckwerkes und die Häufigkeit seines Erscheinens, so dass auch einmalig erscheinende Druckwerke erfasst werden. Zur Presse gehören alle Publika­tionen, die in gedruckter und zur Verbreitung geeigneter und bestimmter Form am Kommunikationsprozess teilnehmen oder teilnehmen sollen.[15] Dementsprechend gilt die Pressefreiheit auch für Werkszeitungen, die nur unternehmensintern verteilt werden, da auch gruppeninterne Publikationen dazu beitragen, eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu ermöglichen.[16] Im Hinblick auf ihre funktionale Bedeutung für das Pressewe­sen fällt weiterhin auch die Tätigkeit von Presseagenturen in den Schutzbe­reich des Art. 5 Abs. 2 1. Alt GG.[17]

2.2. Die Historische Entwicklung

Das Gesicht der Medien hat sich im Laufe der Geschichte mehrmals ge­wandelt. Die Geschichte der Medien erlebte ihre große Revolution Mitte des 15. Jahrhunderts nach Erfindung der Druckmaschine durch Gutenberg.[18] Deswegen bezeichnen die Historiker das 15. Jahrhundert als ,, Übergang“ oder„ Endzeit des Mittelalters“.[19] In dieser Periode wurde die „Medienkultur des Mittelalters“[20] durch die neuen Kommunikationsmittel, die Druckmedien, abgelöst. Die Druckmaschine ermöglichte die erste Massenverbreitung von Presseerzeugnissen.[21]

2.2.1. Entwicklung der Presse

Die periodischen Presse entwickelte sich ab dem 16. Jahrhundert aus Flugblättern . Die bedeutsamste periodische Presse ist die Tageszeitung, die zum aller ersten Mal im Jahr 1605 in Straßburg veröffentlich wurde.[22] „Das Medium Zeitung entstand - auf dem Hintergrund eines politisch und wirtschaftlich sprunghaft anstiegenden Informationsaustauschbedarfs - als Synkretismus aus zentralen Funktionen anderer Medien: des Sängers (Aktualität), des Predigers (Periodizität), des Flugblatts (Publizität) und des Briefs (Universalität).“[23]

Aufgrund des unschlagbaren Wesen der Zeitung verbreitete sich die Zeitung sehr schnell. Alleine in Deutschland stieg die Zahl der Zeitungsunternehmen im Zeitraum von 1605 bis 1700 etwa auf 200 .[24] Der Weg zur modernen Presse begann bereits im 19. Jahrhundert mit steigenden Intresse der Bevölkerung an Informationen aus Politik und Gesellschaft. Technische Entwicklungen vereinfachen diese Prozesse.

Die Welt erlebte am Ende des 20. Jahrhunderts die größte Revolution der Medien, die Digitalmedien. Die Digitalisierung der Informationen versprechen eine neue Medienepoche. ,, Am deutlichsten wird das mit der kostengünstigen, weltumspannenden und für jedermann offenen Möglichkeit den sekundenschnellen Austausch von Informationen zwischen einzelnen oder mehreren Teilnehmer im Internet. Durch diese Technik wurden zuvor nie geahnt Möglichkeiten medialer Kommunikation geschaffen.“[25]

2.2.2. Entwicklung der Pressefreiheit

Die Pressefreiheit blickt auf eine sehr lange historische Dimension zurück. Seit Einführung der römischen Republik im Jahr 509 v. Chr. und Gründung der ersten Demokratie in Griechenland wurde freie Meinungsäußerung als selbstverständlich betrachtet.[26]

Seit der Mensch versucht, Informationen zu verbreiten gab es auch Gegen­versuche, dieses zu verhindern. Die Geschichte der Pressefreiheit ist zu­gleich die Geschichte der Zensur. Es wird verschiedene Methode verwen­det, um die Presse einzuschränken.

Eine Art von Einschränkung ist es, wenn Publikationen bereits vor der Veröf­fentlichung eine staatliche Genehmigung benötigen. Ein Mangel der Ge­nehmigung könnte zu Verbot der Veröffentlichung führen. Dies wird Vorzen- sur genannt. Eine andere Art von Zensur ist, wenn der Staat erst nach der Veröffentlichung eine gewisse Unangemessenheit feststellt und weitere Verbreitungen der Veröffentlichung einstellt, so genannte Nachzensur.[27]

Die ersten Einschränkungen lassen sich bis 450 v.Chr. zurückverfolgen. Schon die römischen Zwölftafelgesetze verboten „Spott- und Schmähge­dichte“, würde solche sogar mit der Todesstrafe bedroht. Das Ende der Freiheit der antiken Geisteswelt kam 324 n.Chr. als Konstantin das Christen­tum zur Staatsreligion erhob[28].

„Die Geschichte der Zensur, positiver ausgedrückt, die Geschichte der Pressfreiheit ist im Mittelalter und vor allem an der Schwelle vom Mittelalter zu frühe Neuzeit (1400-1700) ein Charakteristikum. 1468 existierten eine of­fizielle Zensurkommission, päpstliche Bullen und diverse Reichstage und kirchliche Edikte am Ende des 15. Und im 16. Jahrhundert verdeutlichen, dass, nachdem die Erfindung beweglicher Lettern durch Gutenberg den Massendruck ermöglichte, die Herrschaften in Staat und Kirche ihre Macht und ihre Privilegien nicht einer breiten Kommunikationsöffentlichkeit opfern wollten.“[29]

Der Kampf um heutige Pressefreiheit begann von England. Die Engländer kämpften gegen staatliche Pressekontrolle von 1557 bis 1688. Seit der Glorious Revolution im Jahre 1688 ist die staatliche Pressekontrolle abge­schafft. Obwohl im Jahr 1689 veröffentliche „Bill of Rights“ die Pressefreiheit nicht beinhaltet, ist durch die nicht Erneuerung der „Licensing Act“ im Jahr 1695 die staatliche Kontrolle der Presse für immer nieder gegangen.[30]

Die Amerikaner folgten den Engländer und kämpfen unteranderem auch für die Meinungs- und Pressefreiheit in den Unabhängigkeitskrieg im Jahr 1775.[31]

Französische Revolution von 1789 ermöglichte eine Wende in den Men­schenrechte und damit die Pressefreiheit. Das Triebwerk der Französischen Revolution, die den Kampf gegen bestehendes System dienen sollte, ver­breitete sich ganz schnell in den Nachbarländern[32].

3 Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland

Es würde ein Blick über die Geschichte und Entwicklung der Pressefreiheit von Antiken bis zur französischen Revolution[33] geworfen. In diesem Ab­schnitt wird die Situation der Presse und Meinungsfreiheit in Deutschland näher betrachtet:

3.1. Geschichte und Entwicklung

Die Geschichte der Pressefreiheit begann in Deutschland breit mit erster päpstlicher Zensurverordnung im Jahr 1487. Die kirchliche Zensur verstärkt sich ab Mitte des 15. Jahrhundert, diese Zensurverordnung wurde mit Unan­tastbarkeit der Gauben des Christentums und die Verwirklichung der morali­schen Ziele begründet[34]. Zensur und staatliche Kontrolle der Presse führt zu Einführung von Leseverbot ,, Impressumspflicht“, Verbot von Meinungsbei­trägen und Inlandsnachrichten“ im Jahr 1530. Im Jahr 1641 gelingt den Volk durch puritanische Revolution die o.g. Zensuren vorübergehen aufzuhe­ben.[35]

Die deutsche Verhältnisse zu Thema Pressefreiheit im 18. Jahrhundert war verwirrt. In diesem Zeitabschnitt wurde in viele freien Reichsstädte und Ge­biete wie Hessen die Pressefreiheit gewährt.[36]

„Beurteilt man die Presseverhältnisse in Preußen von 1740 bis 1786 muss der Vergleich zwischen Friedrich II und seinem Nachfolger Friedrich Wilhelm II gezogen werden. Vor diesem Hintergrund erscheint Friedrich II. als wahrer Repräsentant der Freiheit. „Friedrich Wilhelm II. schuf den Begriff der "Pres­sefrechheit" als Kampfwort gegen die Pressefreiheit.[37]

Deutschland gelingt es im Jahr 1848 durch die deutsche Revolution die Prä­ventivzensur abzuschaffen. Die Nationalversammlung in Paulskirche erlässt das Grundrecht der Pressefreiheit.“ Mit bzw. nach der Märzrevolution 1848 wurde die Pressefreiheit verkündet, die Zensur offiziell abgeschafft.[38]

Im Jahr 1874 wurde das Reichspressegesetz erlassen. Dieses Gesetz machte die Presse frei und schuf Zeitungsaktion, Zeitungsstemple und Vor­zensur ab. Es bestand noch die Möglichkeit der Nachträglichen Zensur. Da­durch war die Unterdrückung der Presse nicht mehr Möglich.[39]

„Die in der Paulskirche zu Frankfurt 1849 beschlossene Verfassung wurde zwar von Preußen nicht anerkannt, bedeutet aber denn noch, dass die Pressefreiheit in Deutschland fixiert, die Zensur negiert wurde.“[40] Diese Si­tuation änderte sich in Regierungszeit von Bismarck. „Als Bismark im Jahr 1862 zum Ministerpräsident und Außenminister ernannt wurde, reorganisier­te er die Information- und Medienpolitik.“[41] „Bismarck Politik war geprägt von Lenkungen uns Selbstzensur. Bismarck schuf ein sehr differenziertes System der amtlichen Beeinflussung der Presse. Oppositionelle Presseor­gane würden unterdruckt. ES kam zu einer Selbstgewollten Selbstzensur.“[42]

Diese Situation änderte sich aber beim ersten Weltkrieg.“ Die Pressefreiheit wurde durch Militärzensur ersetzt. Die ganze Kriegszeit kontrollierte die Re­gierung der Presse.“[43],, Die Presse wurde als Werkzeuge für Propaganda und staatliche Lügen missbraucht.[44]

„Während des ersten Weltkriegs wurde die Presse einer strengen Zensur des Kriegspresseamtes unterworfen. Die in Weimer Zusammengetretene Nationalversammlung verabschiedete nach dem Zusammenbruch des deut­schen Kaiserreiches im August 1919 eine republikanische Reichsverfas­sung, die in ihrem Grundrechtskatalog die Meinungs- und Pressefreiheit si­cheren.“[45] [46]

Art. 118 Weimarer Verfassungen sichert die Zensurverbot und Meinungs­freiheit, nicht aber Pressefreiheit:

„(1) Jeder Deutsche hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemei­nen Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonsti­ger Weise frei zu äußern. An diesem Rechte darf ihn kein Arbeits- oder An­stellungsverhältnis hindern, und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Rechte Gebrauch macht.

(2) Eine Zensur findet nicht statt, doch können für Lichtspiele durch Gesetz abweichende Bestimmungen getroffen werden. Auch sind zur Bekämpfung der Schund- und Schmutzliteratur sowie zum Schutze der Jugend bei öffent­lichen Schaustellungen und Darbietungen gesetzliche Maßnahmen zuläs- Mit Aufstieg der Nationalsozialisten und Idee der Presse als Mittel der Erzie­hung zu Nationalsozialismus, begann die neue Medienepoche in Deutsch­land. ,, Die Nationalsozialistischen versuchten direkt nach der Machtergrei­fung die gesamte deutsche Presse gleich zu stellen. Staat freier Berichter­stattung sollte sie nun Propagandazwecken dienen. Nach dem Reichstags­brand am 2. Februar. 1933 schränkten die Nationalsozialistischen die Mei­nung- und Pressefreiheit mit der Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat drastisch ein.“[47]

Nazis überwachten alle Veröffentlichungen. Nationalsozialsten verbieten die kommunistische-, sozialistische-, sozialdemokratische und Gewerkschafts­presse.[48],, Im September 1933 wurden das Reichskulturkammergesetz und das Schriftleitergesetz erlassen. Mit erstem erhielten alle Pressetätigen eine zwangsweise Mitgliedschaft in der Reichpressekammer. Über diese könnte die Nationalsozialisten de facto alle in der Presse tätigen kontrollieren, da al­le wichtige Funktionen mit regiemetreuen Parteimitglieder besetz wurde.“[49]

Nach der Kapitulation verliert Deutschland den Anspruch auf Herrschaft der Presse. Die Alliierten entschieden überden Medienpolitik in Deutschland. Es bestand eine Lizenzpflicht für alle Arten der Publikation. „Journalisten, Ver­leger, Theaterdirektoren, Schauspieler und Kinobesitzer brauchten die Li­zenz. Eine selbstständige Auslandsberichterstattung durch Deutsche war verboten. Alle publizistischen Produkte wurden zensiert.”[50]

,, Im Frühjahr 1949 begann das Staatsgebilde der Bundesrepublik Deutsch­land immer deutlicher Konturen anzunehmen, so dass die Besatzungsmäch­te begannen das System der Reglementierung, mit dem auch die Lizenzver­gabe verbunden war, nach und nach abzubauen. Im September 1949 trat das von der Alliierten Kommission erlassene ,, Gesetz Nr. 5“ in Kraft, das je­dem in der Bundesrepublik lebenden Deutschland ( Mit Ausnahme ehemali­ger Nationalsozialisten) das Recht zubilligte, ohne vorherige Genehmigung Periodika und Einzelschriften zu veröffentlichen.“[51]

Die Bundesrepublik Deutschland gewann so im Jahr 1949 die definitive Mei­nung- und Pressefreiheit durch Genetallizenz, da die Pressefreiheit neben der Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit in Art. 5 gewährleistet sind.

3.2. Rechtliche Regelungen

Art 5 Abs. 1 GG gewährleistet neben der Meinungsäußerungs- und Informa­tionsfreiheit die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film. Diese Artikel verbiete in seinem ersten Absatz, Satz 2 die Zensur.

„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äu­ßern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen unge­hindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstat­tung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.[52]

Art. 5 GG ist als Hauptrechtsquelle der Meinungs- und Pressefreiheit so wie das Zensurverbot zu betrachten.

Es ist zu beachten, dass die rechtliche Regelungen des gesamte Medien­recht in Deutschland lasst sich aus den allgemeinen Verfassungsprinzipien ableiten. „Zu denken ist an die Auswirkungen des Demokratieprinzips, des Bundesstaatsprinzips, des Rechtsstaats-, Sozialstaats-, und des Kultur­staatsprinzip sowie des Prinzips der Europäischen Integration“[53].

Die gesamte Schutzbereich des Art. 5 GG wird auch als „ Kommunikations­grundrecht“ bezeichnet. In diese Artikel sind verschiedene Grundrechte zu­sammengefasst. Grundrechten wie Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und Medienfreiheit( Pressefreiheit) werden dadurch geschützt. In nachfol­genden Abschnitten werden die in Art. 5 gewährleisteten Grundrechte ein­zelnen nähere betrachtet:

3.2.1. DieMeinungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit gehört „zu den konstitutiven Merkmalen für den Typ des westlichen Verfassungsstaats. Sie wurde zunächst in den Schriften der Aufklärer postuliert, welche die Existenz einer vorgegebenen Wahrheit in Frage stellten und stattdessen vorschlagen die Wahrheit „ im Prozess der Meinungsauseinandersetzung zu suchen.“[54]

Die Meinungsfreihit ist eine der Kostbaresten Menschenrechte[55], die sehr hart erkämpft würde. Durch die Französische Revolution im Jahr 1789 ge­ling die Französen diese in Art. 11 der „Erklärung der Menschen- und Bür­gerrecht[56] “ einzubeziehen.[57]

Die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1, 1 . Alt GG umfasst die Freiheit der Meinungsbildung und der Meinungsäußerung.[58] Das Grundrecht sichert die Meinungsfreiheit als eine Mittel gegen die Staatsgewalt. Durch Lüth- Ur­teil im Jahr 1958 wurde das Gewicht der Meinungsfreiheit als Grundrecht konstituiert:

„Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsord­nung ist es schlechthin konstituierend[59].“

[...]


[1] Vgl. Fechner, Frank: Medienrecht, 2010, S. 1

[2] Vgl. Faulstich ,Werner:Mediengeschichte von den Anfängen bis 1700, 2006, S. 156

[3] Fechner, Frank: Medienrecht, 2010, S. 1

[4] Vgl. Weberling/Wallraf/Deters: Im Zwifelfürdie Pressfreiheit, 2008, S.12

[5] Vgl. Alston/ Goodman / Steiner: International Human Rights in Context: Law, Politics, Morals, 2007, S. 2.

[6] https://www.reporter-ohne-grenzen.de/ueber-uns/pressefreiheit-warum.html

[7] Ausgestellt Am 20.10.2010 : https://www.reporter-ohne-qrenzen.de/ranqlisten/die-neue- ranqliste-2010.html

[8] Siehe Anhang Nr. 1

[9] Vgl. Fechner, Frank: Medienrecht, 2010, S. 9

[10] Fechner, Frank: Medienrecht, 2010, S. 6

[11] Vgl. Soehring, Jörg: Presserecht,2000, S.10

[12] Fechner, Frank: Medienrecht, 2010, S. 6

[13] BVerfG vom 14.2.1973 (Soraya), BVerfGE 34, 269, 283.

[14] Beater, Axel: Medienrecht, 2007, S. 63.

[15] BVerfG vom 8.10.1996, BVerfGE 95,28, 35.

[16] BVerfG vom 8.10.1996, BVerfGE 95,28, 35.

[17] BVerfG vom 2.5.2006,( Luftbildaufnahmen II), NJW 2006, 2836, 2337 Rdnr. 11.

[18] Vgl. Faulstich ,Werner:Mediengeschichte von den Anfängen bis 1700, 2006, S. 119.

[19] Vgl. Faulstich ,Werner:Mediengeschichte von den Anfängen bis 1700, 2006, S. 123.

[20] Vgl. dazu vertiefend: Menschmedien , Faulstich :Mediengeschichte von den Anfängen bis 1700, 2006, S. 77 f.

[21] Vgl. Fechner, Frank: Medienrecht, 2010, S. 1.

[22] Weltverband der Zeitungen: Zeitungen: 400 Jahre jung!

[23] Faulstich, Werner: Mediengeschichte von den Anfängen bis 1700, 2006,S. 156

[24] Vgl. Margot Lindemann: Deutsche Presse bis 1815, Geschichteder deutsche Presse, S. 131

[25] Fechner, Frank: Medienrecht, S.1.

[26] Vgl. Saage, Richard: Demokratietheorien: Historischer Prozess - Theoretische Entwick­ lung, 2005, S. 14.

[27] Buchloh, Stephan: Pervers, jugendgefährdend, staatsfeindlich: Zensur in der Ära Ade­nauer als Spiegel des gesellschaftlichen Klimas, 2002, S.29.

[28] Vgl. Schnittker, Holger:Wissen Pressefreiheit, http://pressefreiheit- wissen.de/qeschichte/vorqeschichte.html

[29] Reisewitz, Pery: Pressefreiheit unter Druck, Gefahren,Fälle, Hintergründe, 2008. S.126.

[30] Vgl. Reisewitz, Pery: Pressefreiheit unter Druck, Gefahren,Fälle, Hintergründe, 2008. S.128. i.V.m. Saage, Richard: Demokratietheorien: Historischer Prozess - Theoretische Entwicklung, 2005, S. 102.

[31] Vgl. Cooke, Johne: Reporting the War: Freedom of the Press from the American Revolu­ tion to the War on Terrorism, 2007, S. 5.

[32] Vgl. Kruse, Wolfgang: Die Französische Revolution, 2009, S. 15f.

[33] Vgl. Gliederungspunkt 2.2. ff.,

[34] Vgl. Faulstich ,Werner:Medlengeschlchte von den Anfängen bis 1700, 2006, S. 144.

[35] Vgl. Saage, Richard: Demokratietheorien: Historischer Prozess - Theoretische Entwick­lung, 2005, S. 166.

[36] Vgl. Welker, Martin: Pressefreiheit ohne Grenzen? Grenzen der Pressefreiheit, 2010, S. 133.

[37] Vgl. Holger Schnittker, http://www.pressefreiheit-wissen.de/qeschichte/aufklaerunq.html

[38] Vgl. Reisewitz, Pery: Pressefreiheit unter Druck, Gefahren,Fälle, Hintergründe, 2008. S.131.

[39] Vgl. Jens Marguardt, Zur Situation der Pressefreiheit in Deutschland , 2008, S. 51.

[40] Vgl. Reisewitz, Pery: Pressefreiheit unter Druck, Gefahren,Fälle, Hintergründe, 2008. S.131.

[41] Reisewitz, Pery: Pressefreiheit unter Druck, Gefahren,Fälle, Hintergründe, 2008. S.132.

[42] Vgl. Reisewitz, Pery: Pressefreiheit unter Druck, Gefahren,Fälle, Hintergründe, 2008. S.133.

[43] Vgl. Jens Marguardt, Zur Situation der Pressefreiheit in Deutschland , 2008, S.51.

[44] Vgl. Welker, Martin: Pressefreiheit ohne Grenzen? Grenzen der Pressefreiheit, 2010, S. 124.

[45] Weber, Julia: Pressefreiheit in Deutschland - Illusion oder Realität?, 2009, S. 8.

[46] Art. 118 Weimarer Verfassung http://www.verfassunqen.de/de/de19-33/verf19-i.htm

[47] Reisewitz, Pery: Pressefreiheit unter Druck, Gefahren,Fälle, Hintergründe, 2008. S.11.

[48] Vgl. Weber, Julia: Pressefreiheit in Deutschland - Illusion oder Realität?, 2009, S. 9.

[49] Reisewitz, Pery: Pressefreiheit unter Druck, Gefahren,Fälle, Hintergründe, 2008. S.11.

[50] Schnittker, Holger: Pressefreiheit Wissen http://www.pressefreiheit-wissen.de/qeschichte/neuaufbau.html

[51] Vgl. Weber, Julia: Pressefreiheit in Deutschland - Illusion oder Realität?, 2009, S. 10.

[52] Deutsche Grundgesetz von 1949 http://www.qesetze-im-internet.de/qq/art 5.html#Seitenanfanq

[53] Fechner, Frank, Medienrecht,2010, S. 14

[54] Soltau, Seven: Bundesverfassungsgericht zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz, 2010, S.6.

[55] Aus Französische un des droits le plus précieux de l’homme .

[56] Déclaration des droits de l'homme et du citoyen.

[57] Vgl. dazu vertiefend in : Kruse, Wolfgang: Die Französische Revolution, 2009.

[58] Fechner, Frank, Medienrecht, 2010,S. 33.

[59] Vgl. BVerfGE 7, 198 (208) - Lüth

Ende der Leseprobe aus 82 Seiten

Details

Titel
Die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Pressefreiheit im Vergleich zwischen der EU und dem Iran
Hochschule
Rheinische Fachhochschule Köln
Note
2
Autor
Jahr
2011
Seiten
82
Katalognummer
V188702
ISBN (eBook)
9783656124580
ISBN (Buch)
9783656124900
Dateigröße
697 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
iran, Presse, Islam, Schia, Pressefreiheit, Menschenrecht, Medienrecht, Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Art.10 EMRK, Lissabon Vertrag, Ungarn, Presserecht
Arbeit zitieren
Sheyda Shirazi (Autor:in), 2011, Die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Pressefreiheit im Vergleich zwischen der EU und dem Iran, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/188702

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