Die Lehre der Entia Moralia bei Samuel Freiherr von Pufendorf


Hausarbeit (Hauptseminar), 2011

21 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

Einleitung

I Welt- und Menschenbild

II Die Entia Moralia
II. 1 Der Status
II. 1. 1 Der Status in Hinblick auf den Ort
II. 1. 2 Der Status in Hinblick auf die Zeit
II. 2 Die Moralische Person
II. 2. 1 Einfache Moralpersonen
II. 2. 2 Zusammengesetzte Moralpersonen
II. 3 Die Moralischen Sachen
II. 4 Die moralischen Qualitäten
II. 4. 1 Die formalen moralischen Qualitäten
II. 4. 2 Die wirkenden moralischen Qualitäten
II. 4. 2. 1 Macht
II. 4. 2. 2 Recht
II. 4. 2. 3 Pflicht und andere
II. 5 Die moralischen Quantitäten

III Einige Überlegungen zum Konzept der entia moralia
III. 1 Beziehungen der Moraldinge untereinander
III. 2 (Weitere) Probleme

Literaturnachweis

Einleitung

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem ersten Kapitel des ersten Buches aus Pufendorfs De jure naturae et gentium in libri octo von 1672. Er legt dort das Fundament für ein ganzes Natur- und Völkerrecht, was allein schon eine genauere Untersuchung rechtfertigt. So soll das Augenmerk auch weniger auf in der Rechtslehre verwertbaren Details liegen, sondern sich ganz auf die Darstellung der entia moralia konzentrieren.

Mit dem Welt- und Menschenbild will ich mich zu Beginn ebenfalls nur insofern beschäftigen, als ich es für das Verständnis der Moraldinge erforderlich halte.

I Welt- und Menschenbild

Im Universum finden sich im pufendorf'schen Verständnis die natürlichen und die moralischen Dinge[1], die einen aber auf andere Art als die anderen. Die ersten umfassen sowohl alle erschaffenen Dinge, als auch deren Arten und Weisen, sowie deren Bewegungen oder Wirkungen[2]. Dabei sind einige dieser Naturdinge so beschaffen, dass sie keinerlei Empfindungen von ihren Wirkungen haben, einige wieder haben wenige Empfindungen von ihren Wirkungen, können über diese aber nicht reflektieren und somit auch nicht vergleichen oder urteilen. Die dritten wiederum nehmen eine Sonderstellung ein, sie besitzen einen vortrefflichen Körper und ein einzigartiges Licht des Geistes, durch das sie alle Sachen sehr genau begreifen, sie gegeneinander abwägen, aus den Bekannten etwas Unbekanntes schließen und sie bezüglich ihrer Gleichheit und Übereinstimmung vernünftig beurteilen können[3].

Diese letzten Naturdinge sind natürlich die Menschen. Der Mensch als solcher gehört zur Sphäre der natürlichen Dinge. Durch seine besondere geistige Fähigkeit aber, wird er in die Lage versetzt, sich und der Welt eine zweite Sphäre erst zu geben, nämlich die der moralischen Dinge, der sogenannten entia moralia.

Meines Erachtens haben beide, die entia physica und die entia moralia ihren Ursprung in Gott[4], auch wenn beachtet werden muss, dass dies für erste in einem strengen Sinn gilt, für letzte aber in einem weiter gefassten.

Pufendorf macht dies deutlich, indem er bei der Behandlung der Entstehung dieser Dinge einmal von creatio und einmal von impositio[5] spricht. Dabei ist nur Gott in der Lage Neues zu schöpfen, die Fähigkeit zur Beilegung aber gehört (auch) dem Menschen. Da der Mensch in Gottes Schöpfung eine Sonderstellung einnimmt und dieses besondere Geisteslicht hat, ist er in der Lage, sich über die Stufe des bloßen Getrieben-Seins, auf der sich die anderen Dinge der Natur befinden, zu erheben und sein Leben selbst zu ordnen, was auch heißt, das Leben in einer Gemeinschaft zu organisieren. Dies aber ist nur durch die Moraldinge möglich. Gott wollte nicht, dass der Mensch wie das dumme Vieh lebt, also hat er ihn zu einem rationalen und sozialen Wesen bestimmt[6]. Dies bedeutet aber auch, dass es dem Menschen wesenhaft ist, Verstand zu haben und diesen zur Ordnung der Welt und der Gemeinschaft unter Gleichen zu gebrauchen. Somit ist die Fähigkeit zur Beilegung der entia moralia notwendig mit dem Wesen des Menschen verknüpft.

Der Höchste hat die Schöpfung derart angelegt, dass es einen Bereich der natürlichen Dinge gibt, mit einem Naturding "Mensch". Damit zeichnet er indirekt auch für die Entstehung des Bereiches der moralischen Dinge als modi verantwortlich, indem es gar nicht anders sein konnte, als dass dieser entstand, sobald der Mensch seinen Fuß auf die Welt setzte.

Wie dieser Bereich aber ausgestaltet ist, dass liegt nicht in Gottes Hand, sondern in der des Menschen selbst, da er die eigentliche Ausprägung der Sphäre der entia moralia selbst vornimmt.

Pufendorf schreibt, die entia moralia seien sowohl attributa als auch modi[7]. Wie letztes vorzustellen sein könnte, habe ich eben skizziert. Erstes lässt sich auf zwei Weisen verstehen: Zum einen hat jedes Naturding sein eigenes Prinzip und seinen eigenen Ursprung. Diese sind von Gott dazu bestimmt, dem Ding sein Wesen zu geben, womit eben auch jedes Ding wesentliche Eigenschaften hat. Diese Eigenschaften wiederum äußern sich in bestimmten Wirkungen[8]. Das Schaffen des Bereichs der entia moralia als modi, gleichsam die Eigenschaft "Entia-moralia- beilegen-k ö nnen" ist dem Menschen allein zu Eigen. Solche Impositonen erfolgen notwendig zur Organisation des menschlichen Lebens und dahingehend sind die entia moralia Attribute, nämlich nicht als aktuale, sondern als potentielle Moraldinge an sich[9]. Welche Wirkungen diese Eigenschaft aber in der Welt hinterlässt, ist vom Willen des Menschen abhängig, d.h. welche entia moralia den natürlichen Dingen letztlich beigelegt werden, ist kontingent[10] und insofern sind die tatsächlich in einer Welt liegenden Moraldinge eben modi, wie oben erklärt.

Dabei bleibt zu bemerken, dass der Akt der Beilegung, wie alle Verstandes- und Willensakte des Menschen, genauso wie die Bewegungen der Körper, der Sphäre der entia physica zuzurechnen ist[11]. Jedoch darf nicht vergessen werden, dass die Geistesbewegungen als solche zwar natürlich sind, der Mensch aber nichtsdestotrotz nicht in "Naturdingen" denkt, sondern in Begriffen.

Zum anderen legt Gott, wie ich später noch genauer ausführen werde[12], dem Naturding "Mensch" noch das ens morale"Mensch" bei. Diese göttliche Beilegung erfolgt notwendig und ist nicht von menschlicher Willkür geleitet, denn kein Mensch vermag es, sich oder anderen dieses spezielle ens morale abzusprechen oder zu verleihen. Auch in dieser Hinsicht ist ein ens morale Attribut, hier sogar in seiner stärksten Bedeutung.

Im Weltbild, das Pufendorf zugrunde legt, findet sich, wie ich zusammenfassend noch einmal darlegen möchte, ein geeintes Universum in dem der Mensch letztlich als Naturding unter anderen Naturdingen steht, mit einem Körper und mit Geist ausgestattet, deren beider (!) Bewegungen natürlich sind. Sein Geist hat besondere Anlagen und Fähigkeiten verliehen bekommen, nämlich Verstand und Wille[13] und damit die Gabe der Reflexion und der Imposition. Dies sind die Fähigkeiten, die dem Menschen in seiner natürlichen Umgebung eine Sonderrolle bescheren, ihn aber nicht aus dieser Umwelt herausheben. Mittels der letztgenannten Fähigkeiten greift der Mensch in einer natürlichen Bewegung auf die Gegenstände der Welt zu, wobei diese natürliche Bewegung Trägerin der logischen Entitäten ist, mit denen eigentlich auf die logischen Entitäten, die den Naturdingen entsprechen, zugegriffen wird und heftet letzten gleichsam eine neue Qualität an, ohne aber etwas Neues[14] zu schaffen, denn diese Fähigkeit liegt allein bei Gott, dem Urheber des ganzen Universums.

II Die Entia Moralia

Pufendorf unterscheidet interessanterweise vier verschiedene Arten der Moraldinge: Den status, die persona moralis, die qualitates morales und die quantitates morales. Interessanterweise deshalb, weil eine, wie ich finde, naheliegende[15] weitere Art fehlt, nämlich die res morales[16].

Diese vier teilt der Autor in zwei Gruppen auf, so werden der status und die Moralperson zur Gruppe der Substanzähnlichen gezählt, in dem Sinne, dass sie als Selbstständige fungieren, während die Moralqualitäten und -quantitäten zumindest der persona moralis anhängen und somit den Arten und Weisen zugerechnet werden; tatsächlich zugerechnet und nicht nur als ähnlich betrachtet[17]. Diese Aufteilung und Benennung hat ihren Grund einmal darin, dass, wie oben ausgeführt, entia moralia in keinem Fall tatsächliche Dinge, im Sinne von Substanzen, sein können und andererseits, weil Qualitäten und Quantitäten einem anderen Moralding zukommen müssen und nicht als je eigenständiges ens morale betrachtet werden können. Ich werde die von Pufendorf eingeführte Abfolge bei der Darstellung übernehmen, obwohl für eine umfassende Betrachtung besonders der persona moralis die Vorkenntnis der anderen entia moralia sicher von Vorteil gewesen wäre. Jedoch deutet sich durch die Reihenfolge Pufendorfs schon das Wesen jedes einzelnen ens morale und der Beziehungen dieser untereinander an, sodass ich es als noch vorteilhafter erachte, mich an gegebene Abfolge zu halten. Ich füge lediglich den Abschnitt über die res morales an anderer Stelle ein, als er sich in De jure naturae et gentium findet.

II. 1 Der Status

Seiner Vorliebe für Analogien folgt auch Pufendorfs Begriff vom status. Er vergleicht diesen mit dem physikalischen Raum[18], in dem die Naturdinge stehen und Bewegungen ausführen.

So ist auch der moralische Raum, einmal der Ort, in dem sich die Moralpersonen aufhalten und in dem sie, zum zweiten, in der Zeit wirken[19]. Er entwickelt den Gedanken der Ähnlichkeit noch weiter, indem er darauf verweist, dass ja auch der natürliche Raum keine Substanz erster Ordnung wäre, sondern das ist, was dazu bestimmt ist, Primärsubstanzen zu unterstützen[20]. Ebenso ist der moralische Raum Unterlegung für die Moralpersonen und deren Wirkungen.

Hier findet die Vergleichbarkeit jedoch ihr Ende, denn Pufendorf hat seltsamerweise zwar einen absoluten Begriff vom physikalischen Raum, der des moralischen aber ist ein relativer. Es verhält sich nämlich dem Autor zufolge so, dass der natürliche Raum schon ausgedehnt ist, bevor ein Körper in ihn hineinkommt und auch nicht aufhört zu sein, wenn alle Körper aus ihm herausgenommen sind. Dagegen hört der moralische Raum auf zu sein und "existiert" auch nicht, wenn sich keine moralische Person in ihm aufhält.

[...]


[1] JNG I, 1, §2

[2] "...postquam naturae vocabulo designari suevit tum ipsa rerum creatarum universitas, tum modus ille & actus rerum, ..." ebd.

[3] ...datum est singulare mentis lumen, cujus ope res posset accuratius comprehendere, eas inter se conferre, ex notoribus ignotiora colligere, deque rerum convenientia inter se judicare; ..." ebd.

[4] So auch bei Pufendorf, er legt jedoch größeren Wert auf den Aspekt der Beilegung eines neuen "Wie-Dinge-Bereichs" durch die freie Setzung vernünftiger Wesen.

[5] "Porro uti modus originarius producendi entia physica est creatio; ita modum, quo entia moralia producuntur, vix melius possis exprimere, quam per vocabulum impositionis." JNG I, 1, §4

[6] "...DEUM O. M. dixeris qui utique noluit, ut mortales hanc vitam sine cultu, sine more, ad brutorum instar transirent, sed ut ista, & eorundem actiones certa ratione forent temperata: id quod citra entia moralia fieri nequibat." JNG I, 1, §3

[7] JNG I, 1, Ende §2, Beginn §3

[8] JNG I, 1, §2

[9] Der Begriff des "Dings" ist insofern irreführend, als er ein irgendwie geartetes ontologisches Sein impliziert, was jedoch ganz klar nicht der Fall ist, wie Pufendorf auch selbst schreibt "...ita eo ipso satis patet, entia moralia non per se subsistere, sed in substantiis, earumque motibus fundari..." JNG I, 1, §3, oder: "Etsi autem entia moralia non per se subsistant, adeoque in universum non in classe substantiarum, sed modorum sint censenda: ..." JNG I, 1, §6. Aber natürlich muss Gott, als er dem menschlichen Wesen die Fähigkeit zur Imposition gab, eine Vorstellung (wie immer eine Vorstellung bei Gott auch aussehen mag) von "ens morale" gehabt haben, und so sind die Moraldinge hier auch zu verstehen.

[10] Es lässt sich zum Beispiel ohne weiteres eine Welt ohne Professoren denken.

[11] Vgl. JNG I, 5, §2: Der Verstand und der Wille des Menschen sind die principia, die die Bewegungen (actiones) des Menschen von dem der Tiere unterscheidet. Alles willkürliche Tun und Lassen des Menschen heißt moralische Aktion, sofern man es nach seinen Wirkungen betrachtet und es dem Menschen zurechnet. Willkürliches heißt hierbei dasjenige, was vom Willen des Menschen als seiner freien Ursache herrührt und das ohne den Entschluss dazu auch nicht sein würde; das also alleinig vom menschlichen Willen abhängt.

[12] In Abschnitt II. 1. 1 "Der Status in Hinblick auf den Ort".

[13] Der Verstand (intellectus) hat zwei Vermögen, ein freies und ein natürliches. Erstem ist die Urteilskraft (iudicium) oder auch die praktische Vernunft (ratio practica) zuzuordnen, zweitem das Vorstellungs- und Wahrnehmungsvermögen (facultas adprehensiva und representiva). Analog dazu wird auch der Wille in zwei Untervermögen aufgeteilt: spontaneitas als facultas libera und libertas als facultas naturalis. Zu beidem und weiterem zur Natur des Menschen vgl.: Behme, Göttingen 1995.

[14] Im metaphysischen Sinn, denn der Mensch erreicht nicht die Dinge selbst, sondern nur ihre begrifflichen Abbilder.

[15] Ich spreche von naheliegend, da sich im Recht, für das ja das Konzept der Morallehre grundlegend ist, alle vier Arten niederschlagen, so gibt es Rechtspersonen, einen Rechtsraum, Pflichten und auch Werte, aber es finden sich eben auch die Sachen, denen wie Personen, zum Beispiel Werte zukommen können.

[16] siehe hierzu Abschnitt II. 3 und JNG I, 1, §16

[17] JNG I, 1, §3 & §17

[18] Raum "beinhaltet" hier Ort und Zeit.

[19] JNG I, 1, §§6, 7

[20] "...quam habet cum spatio; quod itidem non videtur aliquod ens primarium, sed eo destinatum, ut caeteris velut substernatur, eaque certo modo sustineat." JNG I, 1, §6

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Details

Titel
Die Lehre der Entia Moralia bei Samuel Freiherr von Pufendorf
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Philosophie)
Note
1,0
Autor
Jahr
2011
Seiten
21
Katalognummer
V187986
ISBN (eBook)
9783656118046
Dateigröße
465 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Zitate sind wie im Orginaltext in Latein. Anmerkung des Dozenten: "Eine ausgezeichnetet Arbeit, klar strukturiert und präzise argumentierend..."
Schlagworte
Pufendorf, Entia Moralia, Naturrecht, Völkerrecht, Normen, Rechtslehre, Moral, Zurechnung
Arbeit zitieren
Stud. phil. Eva Kober (Autor:in), 2011, Die Lehre der Entia Moralia bei Samuel Freiherr von Pufendorf, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/187986

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