Unterrichtsstunde: Das verkehrssichere Fahrrad


Unterrichtsentwurf, 2003

13 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhalt

1. Sachanalyse
1.1. Die Straßenverkehrsordnung (StVO)
1.2. Eignung zum Fahrradfahren im Straßenverkehr
1.3. Vorgeschriebene sowie zulässige Ausrüstungsgegenstände am Fahrrad nach der StVZO
1.4. Erläuterungen ausgewählter Ausrüstungsgegenstände
1.4.1. Der Dynamo
1.4.2. Der Rückstrahler:

2. Lernvoraussetzung:

3. Didaktische Analyse
3.1. Gegenwartsbedeutung des Themas
3.2. Zukunftsbedeutung des Themas
3.3. Exemplarität des Themas
3.4. Struktur des Themas
3.5. Aufgabenanalyse:

4. Lernziele
4.1. Grobziel
4.2. Feinziele
4.3. Erziehungsziele

5. Die Verlaufsplanung
5.1. Die Einstiegs- bzw. Motivationsphase
5.2. Die Erarbeitungsphase
5.3. Die Übungs- und Festigungsphase
5.4. Die Abschlussphase

6. Die Strukturskizze

Literaturverzeichnis

1. Sachanalyse:

1.1. Die Straßenverkehrsordnung (StVO):

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass Kinder, die älter als acht Jahre sind, sich den Verkehrsregeln für das Fahrradfahren entsprechend verhalten müssen.

§2 der StVO besagt zudem, dass man sich nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr bewegen darf.

Die Eignungs- und Ausrüstungsvorschriften bezüglich des Fahrradfahrens im öffentlichen Straßenverkehr sind in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) festgelegt.

1.2. Eignung zum Fahrradfahren im Straßenverkehr:

Laut §2, Abs.1, Satz 1 der StVZO gibt es keine Altersbegrenzung, um aktiv am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können. Die Voraussetzung ist, dass der Verkehrsteilnehmer verkehrstüchtig ist. Die Verkehrstüchtigkeit ist nicht gegeben, wenn sich die Person im Falle körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Straßenverkehr bewegen kann.

Ein Kind, das im Straßenverkehr teilnimmt, muss wissen, welche Ausrüstungsgegenstände das Fahrrad verkehrssicher machen.

1.3. Vorgeschriebene sowie zulässige Ausrüstungsgegenstände am Fahrrad nach der StVZO:

Scheinwerfer:

Vorgeschrieben ist weißes Licht. Der Scheinwerfer darf nur zusammen mit der Schlussleuchte einschaltbar sein. Die Stromversorgung erfolgt durch eine Lichtmaschine (Dynamo) und darf zusätzlich auch durch Batterien erfolgen. Ausgenommen davon sind z. Zt. nur Rennräder, deren Gewicht weniger als 11 kg beträgt. An diesen Fahrrädern dürfen als Scheinwerfer und Schlussleuchte auch Batterieleuchten, die nicht fest am Fahrrad angebracht sein brauchen, vorhanden sein.

Achtung: Rennfahrer müssen die betriebsbereiten Batterieleuchten auch am Tage mit sich führen.

Anmerkung: Auch an einem Mountainbike muss ein Scheinwerfer für weißes Licht vorhanden sein. (§67, Abs. 1, 2, 3, 11, 12 und §72 StVZO)

Dynamo:

Vorgeschrieben ist ein Dynamo mit einer Nennleistung von mindestens drei Watt und einer Nennspannung von sechs Volt.

Anmerkung: Auch an einem Mountainbike muss ein Dynamo vorhanden sein.

(§67, Abs. 1 StVZO)

Frontrückstrahler weiß (kann auch im Scheinwerfer integriert sein):

Alle nach dem 1.1.1991 in Gebrauch genommene Frontrückstrahler, weiß, sind bauartgenehmigungspfichtig.

(§67, Abs. 3 StVZO)

Helltönende Glocke (Fahrradklingel):

Vorgeschrieben ist mindestens eine helltönende Glocke. Verboten sind Hupen, Schnarren oder sogenannte Radlaufglocken.

(§64a StVZO)

Zusatzschlussleuchte (nicht vorgeschrieben, aber zugelassen):

Eine im Stand wirkende Zusatzschlussleuchte für rotes Licht, unabhängig von er übrigen Beleuchtungseinrichtung, ist zulässig.

(§67, Abs. 5 StVZO)

Rückstrahler:

Ein roter Rückstrahler darf nicht höher als 60cm über der Fahrbahn angebracht sein.

Anmerkung: Schlussleuchte und Rückstrahler sind zulässigerweise häufig in einem Gerät untergebracht.

(§67, Abs. 4, Nr. 2 StVZO)

Großflächenrückstrahler:

Ein mit dem Buchstaben “Z” gekennzeichneter roter Großflächenrückstrahler ist meistens am Gepäckträger oder am Sattelstützrohr angebracht.

(§67, Abs. 4, Nr. 3 StVZO)

Pedalrückstrahler:

Nach vorn und hinten wirkende gelbe Rückstrahler an jeder Pedale. Zulässig sind auch gelbe Rückstrahler zur Seite.

(§67 StVZO)

Rückstrahler an den Längsseiten (Speichenrückstrahler):

Mindestens zwei um 180° versetzt angebrachte, nach der Seite wirkende gelbe Speichenrückstrahler an den Speichen des Vorder- und Hinterrades.

(§ 67, Abs. 7, Nr. 1 und 2, sowie Abs. 8 StVZO)

Bremsen:

Vorgeschrieben sind zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen. Diese müssen eine ausreichende Wirkung haben und während der Fahrt leicht bedienbar sein.

(§65 StVZO)

Bereifung:

Maße und Bauart der Reifen von Fahrrädern müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit entsprechen. Eine Mindestprofiltiefe gibt es nicht.

(§36, Abs. 1 StVZO)

Abstandhalter (nicht vorgeschrieben, aber zugelassen):

Der Abstandhalter, Länge 40cm, darf nur an der hinteren linken Fahrradseite verwendet werden. Ein nach vorne weißer und nach hinten roter Reflektor muss in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein.

(Richtlinie vom 23.3.1981, Verkehrsblatt 1981, Seite 148)

Schlussleuchte:

Eine Schlussleuchte für rotes Licht muss höher als 25cm über der Fahrbahn angebracht sein.

(§67, Abs. 4, Nr. 1 StVZO)

1.4. Erläuterungen ausgewählter Ausrüstungsgegenstände:

1.4.1. Der Dynamo:

Damit ein Fahrraddynamo elektrischen Strom erzeugen kann, müssen sich die Räder des Fahrrades drehen. Das Antriebsrädchen des Dynamos berührt den Reifen des Rades und dreht sich somit mit. Sobald sich das Antriebsrädchen dreht, drehen sich auch die Dynamoachse und der damit verbundene Dauermagnet. Durch das Magnetfeld um den rotierenden Magneten, wird in der Dynamospule, die sich unter dem Dauermagneten befindet, Wechselstrom induziert.

Gewöhnlich sind Dynamo und Fahrradlampe nur mit einem Draht verbunden (und nicht mit zwei), weil sie am Fahrradrahmen geerdet sind, so dass der Strom zurückfließen kann.

(vgl. Time Life Kinderbibliothek, Kinder entdecken... “wie funktioniert was”, Seite 48f.)

[...]

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Unterrichtsstunde: Das verkehrssichere Fahrrad
Hochschule
Pädagogische Hochschule Heidelberg
Note
1,5
Autor
Jahr
2003
Seiten
13
Katalognummer
V18761
ISBN (eBook)
9783638230308
Dateigröße
516 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Unterrichtsstunde, Fahrrad
Arbeit zitieren
Kerstin-M. Gärtner (Autor:in), 2003, Unterrichtsstunde: Das verkehrssichere Fahrrad, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18761

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