Waffenkontrolle in den USA

Eine Betrachtung der Entstehung und Bedeutung des amerikanischen Waffenrechts, seiner Regulierung und der National Rifle Association, die sich als mächtigster Waffenkontrollgegner etabliert hat


Magisterarbeit, 2008

114 Seiten, Note: 1,6


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

2.Das umstrittene “Second Amendment“
2.1 Inhalt und Umfang des “Second Amendment“
2.2 Die ideologischen Wurzeln des Second Amendment
2.3 Die historischen Wurzeln des Second Amendment
2.4 Die Geburt des Second Amendment - Ideologie und Geschichte begründen ein Gesetz
2.5 Individual- oder Kollektivrecht?
2.5.1 Wissenschaftliche Meinungen zum Kollektivrecht
2.5.2 Wissenschaftliche Meinungen zum Individualrecht
2.5.3 Ein linguistischer Ansatz
2.5.4 Wichtige Gerichtsurteile

3 “Gun Control in the United States”
3.1 Die wichtigsten Waffenkontrollgesetze 1791-1999
3.1.1 National Firearms Act of 1934 (NFA)
3.1.2 Federal Firearms Act of 1938 (FFA)
3.1.3 Gun Control Act of 1968 (GCA)
3.1.4 Armed Career Criminal Act 1986 (ACCA)
3.1.5 Firearms Owners’ Protection Act 1986 (FOPA)
3.1.6 Law Enforcement Officers’ Protection Act 1986
3.1.7 Crime Control Act 1990
3.1.8 Brady Handgun Violence Prevention Act 1994
3.1.9 Violent Crime Control and Law Enforcement Act of 1994 (VCCLEA)
3.1.10 Entwicklungen seit 1994

4 Die mächtige Gun Lobby, ihr Weg an die Spitze und ihr Wille dort zu bleiben – koste es, was es wolle!
4.1 Vom Schützenverein zur mächtigsten Lobby Amerikas - Die Geschichte der National Rifle Association
4.2 Die politische Bühne
4.3 Kompromisslos mächtig
4.3.1 Die NRA und ihre Mitglieder
4.3.2 Eine Frage des Geldes
4.3.3 Politischer Aktivismus - Beispiele
4.4 Weniger Waffen, weniger Gewalt - ein Trugschluss?
4.5 Werbung und Presse: Warum die NRA Feinde braucht, um zu überleben

5 Schlussbetrachtung

6.Abkürzungsverzeichnis

7 Abbildungsverzeichnis

8.Tabellenverzeichnis

9 Appendices
9.1 Appendix 1

10.Bibliografie

1.Einleitung

Das Waffenrecht in den USA ist eines der liberalsten weltweit. Gleichzeitig sind die Vereinigten Staaten von Amerika eines der Länder, in denen Gewalt und Kriminalität überdurchschnittlich hoch sind. Wie vereinbart sich also ein liberales Waffenrecht mit einer hohen Verbrechensrate? Die Mehrheit der amerikanischen Bürger betrachtet das Recht auf Waffenbesitz als Grundrecht. Viele von ihnen sind in Familien aufgewachsen, in denen Waffenbesitz alltäglich war - besonders in den ländlichen Gegenden und im Süden der USA. Für die einen gehört das Tragen einer Waffe zur eigenen Identität, für die anderen dient sie dem Schutz des eigenen und des Lebens geliebter Menschen. Das Bild, welches oft mit Waffenbesitzern in Verbindung gebracht wird, nämlich, dass es sich dabei um waffenverliebte Narren handelt, für die es nichts Größeres gibt als jagen und schießen, ist ein weit verbreitetes Vorurteil. Man erwartet ungebildete und sozial schwach gestellte Menschen hinter Revolvern, Handfeuerwaffen und Gewehren. Der durchschnittliche amerikanische Waffenbesitzer jedoch ist ein gebildeter Bürger der Mittelklasse.

In den Metropolen der USA gehören Waffen jedoch inzwischen auch zu den tödlichsten Instrumenten, die für Geld zu erwerben sind. Der Markt für Waffen ist groß, täglich werden tausende mehr produziert und die technologischen Fortschritte sind erschreckend. Hin und wieder bewaffnen sich bisher unauffällige Bürger mit einem Arsenal an Waffen, mit dem man ganze Nachbarschaften auslöschen könnte und laufen Amok. Täglich sterben mehr als fünfzig Menschen auf den Straßen Amerikas, die Zahl derer, die angeschossen oder “nur” bedroht werden, kann nicht beziffert werden. immer mehr Menschen sprechen sich für vernünftige Waffenkontrollinstanzen aus - seit 1994 ist jedoch kein Gesetz dieser Art mehr erlassen worden. Die bestehenden Gesetze hingegen weisen große Schlupflöcher auf, so dass sie von Kriminellen umgangen werden können. Andere Gesetze wurden durch neue Gesetzgebungen wiederum teilweise aufgehoben, so dass die Freiheiten für gesetzestreue, aber auch kriminelle Bürger wieder größer wurden. Neue Gesetzesvorschläge werden regelmäßig vorgestellt, jedoch schaffen es die wenigsten beide Häuser zu passieren. zu groß sind die Unstimmigkeiten über den Umfang der Regulationsbefugnis der U.S.-Bundesregierung.

Die Ursache dafür liegt in der Kontroverse um die gesetzliche Grundlage des Waffenrechts. Diese ist im zweiten Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika verankert und stellt die amerikanische Gesetzgebung seit Jahren vor die schwierige Aufgabe, diese Zeilen zu interpretieren. Wie kontrovers dieser Aspekt ist, spiegelt sich in den Debatten wissenschaftlicher Forscher wider. Inzwischen beschäftigen sich ganze Wissenschaftszweige mit der Bedeutung des zweiten Zusatzes und versuchen einen akademischen Konsensus zu erreichen. Dies gestaltet sich äußert schwierig, da ein Großteil der Wissenschaftler lediglich andere Wissenschaftler zitiert, die Erkenntnisse aus der Zeit der Abfassung dieses Zusatzes jedoch beschränkt und vielfach interpretierbar sind. Die Frage, ob man den zweiten Zusatz als individuelles Recht eines jeden Bürgers anerkennt oder ob man bei der althergebrachten kollektiven interpretation bleibt, ist bis heute nur durch ein einziges Urteil des obersten Gerichtshofes der USA nachvollziehbar beantwortet worden. Für die Mehrheit der amerikanischen Bevölkerung ist das Waffenrecht ein von Geburt an zugesichertes Recht - zugesichert durch die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika.

Aus dieser Überzeugung heraus hat sich in den 1970er Jahren eine Interessengruppe gebildet, die sich der Wahrung der Waffenrechte der amerikanischen Bürger verschrieben hat. Diese Interessengruppe ist die National Rifle Association. Seit ihrer Gründung ist sie aktiv in der Waffenpolitik der USA tätig. Jedoch erstreckt sich ihr Interesse nicht nur auf die Politik selbst, sondern auch auf die Waffenherstellung und den -transport. Inzwischen genießt sie den Ruf, die stärkste und gleichzeitig einflussreichste Lobby der USA zu sein. Stellt man sich ihr bewusst in den Weg, gilt dies als der sichere politische Tod. Das Thema Waffenrecht und damit einhergehende Waffenkontrollen sind ein entscheidende Themen heutiger Wahlkämpfe. Die National Rifle Association genießt den Ruf, kompromisslos ihre Politik zu verfolgen und vor Diffamierungen, aggressiver Werbung und direkter Konfrontation mit Gegnern keinen Halt zu machen. Zu ihren Mitgliedern zählen nicht nur einfache Bürger, sondern auch eine Vielzahl von Politikern, darunter diverse ehemalige Präsidenten. Gemäß eigener Angaben der NRA zählten dazu Ulysses S. Grant, Theodore Roosevelt, William Howard Taft, Dwight D. Eisenhower, John F. Kennedy, Richard M. Nixon, Ronald Reagan und George Bush. Wie groß ihr Einfluss sein kann, bekamen so einige Politiker in ihren Wahlkämpfen zu spüren.

Um die Ursachen und Auswirkungen vorgenannter Begebenheiten näher zu beleuchten, ist die Hauptfrage dieser Arbeit, was der Inhalt des zweiten Zusatzes zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika beinhaltet, welche Bedeutung ihm beigemessen wird und wie sich dies auf die Gesetzgebung und den politischen Aktivismus auswirkt.

Im Speziellen wird außerdem untersucht:

1. Welche Interpretationen des zweiten Zusatzes gibt es und worauf beruhen diese? Decken sich die aktuellen Tendenzen mit den Entscheidungen der Gerichtsbarkeiten?
2. Welche landesweiten Waffenkontrollgesetze existieren in den USA und welche Bestimmungen beinhalten sie?
3. Welche Rolle spielt die National Rifle Association in Bezug auf die amerikanische Waffenrechtspolitik und wie umfangreich ist ihr Einfluss? (Die Beziehungen zu Waffenherstellern und -händlern werden nicht im Umfang dieser Arbeit enthalten sein.)

Teil eins der Arbeit wird sich mit dem Zusatz an sich, dessen Bedeutung und zugehörigen Rechtsprechungen beschäftigen. Im zweiten Teil werden bestehende Waffenkontrollgesetze thematisiert und der dritte Teil widmet sich der National Rifle Association.

2.Das umstrittene “Second Amendment“

2.1 Inhalt und Umfang des “Second Amendment“

“A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed. “[1]

Der zweite Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika, im Englischen Second Amendment genannt, konstituiert die Gesetzesgrundlage für das Tragen von Waffen sowie deren Besitz. Er wurde zusammen mit neun anderen Zusätzen - unter anderem denen der Religionsfreiheit und der Pressefreiheit - am 15. Dezember 1791 als Bill of Rights[2] ratifiziert. Der Wirkungsumfang dieses Zusatzes erstreckt sich jedoch lediglich auf die U.S.-Bundesebene, nicht jedoch auf die Staats- und Kommunalebene. Während demnach die U.S.-Bundesregierung bei der Gesetzgebung zur Regelung des Tragens und des Besitzes von Waffen Beschränkungen obliegt, kann die Gesetzfindung auf den Staats- und Kommunalebenen ohne Restriktionen erfolgen. Dennoch scheiden sich an diesen vor mehr als 200 Jahren verfassten Worten die Geister. Kein anderer Zusatz hat im Verlauf der amerikanischen Geschichte in diesem Maße für Diskussionen gesorgt wie das Second Amendment. Es werden heiße Debatten geführt, ob es sich bei diesem Zusatz um ein kollektives Recht handelt, dass den Besitz und das Tragen einer Waffe an die Mitgliedschaft in einer Miliz bindet oder um ein Individualrecht, welches jedem amerikanischen Bürger dieses Recht von Geburt an garantiert. Die Verfasser des Second Amendment, George Mason[3] und James Madison[4], erschufen diesen Zusatz, da “[t]hroughout the revolutionary period and beyond they [the American people] continued to view the armed husbandman as both the quintessential element and indispensable safeguard in a healthy, virtuous republican state.” (Shalhope, Armed Citizen 35) Welche Umstände zur Amendierung der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika führten und warum man den bereits seit 1787 existierenden Militia Clause[5] als unzureichend empfand, soll im Kapitel 2.2 näher beleuchtet werden.

2.2 Die ideologischen Wurzeln des Second Amendment

Die Angst vor einer Berufsarmee, die sich nicht dem Wohle des Volkes widmet, sondern blind den Befehlen einer Regierung oder eines Anführers folgt, der für die rechtzeitigen Soldzahlungen sorgt, ist weit in die Geschichte zurückzuverfolgen.

Bereits im 16. Jahrhundert stellte Niccolo Machiavelli Nachforschungen über die geschichtliche Bedeutung bewaffneter Bürger an und hielt diese in seinem Werk The Art of War[6] fest: “Freedom and military might could coexist only when military service merged with the rights and responsibilities of citizenship.” Er führte seine Studien auf das alte Rom zurück, wo “Roman liberties succumbed to tyranny only when citizens allowed professional soldiers, unmoved by a sense of the common good, to subvert the military power of the state to their own self-interest.” (Cress 22) Dieses florentinische Gedankengut war einer der Grundpfeiler, auf denen der zweite Zusatz zur Verfassung begründet wurde.

Ein weiteres Vorbild für die Begründer des Second Amendment war die English Bill of Rights von 1689, die offiziell verlautbarte “[t]hat the raising or keeping a standing Army within the Kingdome in time of Peace unlesse it be with Consent of Parlyament is against Law [and that furthermore] ... the Subjects which are Protestants may have Arms for their Defence suitable to their Conditions and as allowed by Law.” (Bill of Rights (c.2)) Die Entstehung dieses Gesetzes nahm einen langen Weg in der britischen Geschichte. Seit dem 7. Jahrhundert waren alle englischen freien Bürger gesetzlich verpflichtet, sich der Miliz anzuschließen, welche aus den einfachen Bürgern des Landes bestand. Obwohl diese Rechte von den englischen Gerichtshöfen anerkannt wurden, galten sie dennoch nicht als rechtskräftig, waren also vor Gericht nicht einklagbar. Dieser Zustand ermöglichte es, dass mit Beginn des 13. Jahrhunderts diverse Gesetze erlassen wurden, die sowohl den Waffenbesitz als auch die Nutzung beschränkten. Zwischen dem 16. und dem 17. Jahrhundert hatte man im Britischen Reich schließlich so viele Gesetze erlassen, dass der Besitz von Waffen nur noch dem wohlhabenden Teil der Bevölkerung erlaubt war. Die Restriktionen waren von solch strikter Art, dass das Recht auf Waffenbesitz auf weniger als ein Prozent der Bevölkerung beschränkt war. Letztendlich sprach man der einfachen Bevölkerung eher das Wahlrecht zu, als das Recht eine Waffe zu besitzen. Diese Restriktionen wurden aus einem bestimmten Grund erlassen: “Kings wanted to reduce the locally controlled militia and increase the size of a standing professional army.“ (Palmer 39) König Karl I. stand im 17. Jahrhundert seit Dekaden im Streit mit dem Parlament, da er seine Herrschaft als göttliches Recht betrachtete, das dem Gesetz in keiner Weise unterworfen ist. Zur Durchsetzung dieses Rechts hielt er sich eine Berufsarmee, die zu vergrößern er ständig bestrebt war. Das Parlament, dem seit Inkrafttreten der Magna Carta[7] die Gesetzgebung oblag, sah sich in der gesetzlichen Beschränkung der königlichen Macht berechtigt und forderte eine Entscheidung. Mehrere Verhandlungsversuche scheiterten und führten 1642 zum Englischen Bürgerkrieg. Keine Einigung hervorbringend, ebbte die Auseinandersetzung für einige Jahre ab und erwachte unter König Jakob II. zu neuer Kraft. Die English Bill of Rights wurde jedoch erst zum anerkannten Gesetz, als das 1688 gekrönte Königspaar Wilhelm III. von Oranien und Maria II. diese im Oktober 1689 rechtskräftig unterzeichnete. Mit diesem Erlass erhielten die protestantischen Bürger Englands das Recht zurück, Waffen zu ihrer Verteidigung besitzen und tragen zu dürfen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte und die Angst vor den Berufsarmeen des Königs riefen schließlich die Forderung nach einer Reform der Bürgerwehr hervor. (vgl. Palmer Constitutional Amendments 39-40)

Zur Gesetzesfindung für die einzelnen Staaten der amerikanischen Republik zogen die Verfasser das englische Recht als Grundlage heran. Besonderen Einfluss hatten hier die Schriften des englischen Bürgerrechtskommentators William Blackstone.[8] John Adams, einer der Autoren der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie seine Amtskollegen studierten das englische Recht umfassend, vor allen Dingen unter Zuhilfenahme von Blackstones Commentaries on the Laws of England. Sein enormer Einfluss in der Revolutionsära wird vor allen Dingen dadurch deutlich, dass man sich in öffentlichen Schriften auf die Kommentare Blackstones berief: “[A] natural Right which the people have reserved to themselves, confirmed by the [English] Bill of Rights, to keep arms for their own defense; and as Mr. Blackstone observes it is to be made use of when the sanctions of Society and law are found insufficient to restrain the violence of oppression.” (Dennis 75)[9] Hieraus wird klar, dass es in England ein Recht auf Waffenbesitz gegeben hat. Der Streitpunkt liegt jedoch noch immer darin, zu deuten, ob es sich dabei um ein absolutes oder ein Hilfsrecht handelt, das lediglich zur Unterstützung der Wahrung anderer absoluter Rechte herangezogen werden kann.

“Blackstone characterized the personal right to bear arms and engage in selfdefense as an ‘auxiliary right’ that served to protect the three ‘primary rights’ which were the rights of personal security, personal liberty and private propertyThe right of subjects ‘to have arms for their defense,’ stated Blackstone, was one of the ‘absolute rights of individuals.’” (Dennis 75)[10]

Den Einfluss auf die amerikanische Gesetzgebung kann man jedoch ohne Zweifel daran festmachen, dass ein Recht auf Waffenbesitz für den Erhalt der Republik als nötig erachtet wurde. Ob man dieses als individuelles oder kollektives Recht veranschlagte, soll zu einem späteren Zeitpunkt in dieser Arbeit thematisiert werden.

Die republikanischen Wurzeln des amerikanischen Volkes sind in Werken diverser Autoren wie James Harrington, Andrew Fletcher[11], John Trenchard[12] und Walter Moyle[13] zu finden. Ein in der amerikanischen Revolutionsära viel gelesenes Buch war James Harringtons Commonwealth of Oceana. Er veröffentlichte sein Werk 1656, zu der Zeit, als England nach der Hinrichtung Karls I. und der Besteigung des Throns durch seinen Nachfolger kurzzeitig ohne monarchische Führung war. In seinem Buch stellte er ein in seinen Augen ideales Republikmodell dar. Ämter wurden darin nicht auf Lebenszeit vergeben, sondern in einem Rotationssystem für maximal ein bis drei Jahre weitergereicht. Die Repräsentation des Volkes sollte durch ein erweitertes Wahlrecht für alle männlichen Landbesitzer ab einem Alter von 30 Jahren erfolgen. Diese wählten in den neu geschaffenen Wahldistrikten die Gemeindeabgeordneten, welche wiederum das Parlament durch Wahl bestimmten. Sein jedoch wichtigstes Anliegen war es, Berater und Entscheidungsträger nicht in einer Person zu vereinen, sondern dafür zwei separate Ämter zu schaffen, und diese in einem Zweikammersystem voneinander zu trennen. Er wollte damit seinen Glauben, dass dem Volk das Gemeinwohl aller vorrangig am Herzen liegt, politisch absichern. In diesem Zusammenhang befürwortete Harrington die Bewaffnung des Volkes, nicht etwa aus Gründen der Verteidigung von Besitz oder des eigenen Lebens, sondern er schrieb ihm eine Funktion zu, in der er dem eben genannten Allgemeinwohl eines Landes diente. Harrington war überzeugt, “bearing arms, like voting, symbolized the political independence that allowed for and ensured a commitment to civic virtue. The citizen militia, then, was not only an agent of national defense but also a deterrent to the ambitious nature of centralized political power.”[14] (Cress 24)[15] Diese Ansichten, die in Großbritannien besonderen Einfluss auf die Whigs[16] hatten, führten zu der Überzeugung: “The right to bear arms was to be limited to virtuous citizens only.“ (Shalhope Armed Citizen 33) Einer dieser Whiganhänger und Ideengeber in der amerikanischen Revolutionsära war der britische Politiker James Burgh,[17] der in seinem Werk Political Disquisitions (1774) den Macht- und Werteverlust der englischen Bevölkerung bedauerte. Er monierte die zunehmende Affinität zum Luxus und die Bereitschaft, die militärische Gewalt einer Berufsarmee zu übertragen. Seine Hoffnungen beruhten auf den amerikanischen Kolonien, die sein Ideal einer freien, rechtschaffenen Republik, die sich auf einer ländlichen Gesellschaft waffenkundiger Landwirte begründete, erfüllten. Seine Überzeugung, dass die Bewaffnung des Volkes für Tugend und politische Stabilität unabdingbar sei, begründete er folgendermaßen:

“No kingdom can be secured otherwise than by arming the people. The possession of arms is the distinction between a freeman and a slave. He, who has nothing, and who himself belongs to another, must be defended by him, whose property he is, and needs no arms. But he, who thinks he is his own master, and has what he can call his own, ought to have arms to defend himself, and what he possesses; else he lives precariously, and at discretion.” (Shalhope Ideological Origins 604)[18]

Diese Ideologien Machiavellis, Harringtons und Burghs bildeten die Grundlage für die Schriften vieler Autoren in der Revolutionsära und hielten ebenfalls Einzug in die politische Entscheidungsfindung im kolonialen Amerika.

(vgl. Shalhope Ideological Origins 599-606; MSN Encarta; Dennis 57-67; Cress 22-28)

2.3 Die historischen Wurzeln des Second Amendment

Jenes Gedankengut aus Kapitel 2.2 wurde von Autoren dies- und jenseits des Atlantischen Ozeans aufgegriffen und zu einer Art Leitmotiv der zeitgenössischen Literatur der Revolutionsära. Da England die Gnade der Tugendhaftigkeit verloren hatte, behaupteten Autoren wie George Mason: “North America is the only great nursery of freemen now left upon the face of the earth.“[19] Diese Freiheit der amerikanischen Kolonisten wurde jedoch nicht als unzerstörbar wahrgenommen. Man befand sich in ständiger Gefahr der Machtübernahme durch Großbritannien, fürchtete die Stationierung einer Berufsarmee in den Kolonien sowie das Verbot, sich gegen Korruption und Unterdrückung bewaffnen zu dürfen. (vgl. Shalhope Ideological Origins 605-606)

Diese Angst war nicht unbegründet, denn Großbritannien versuchte seit dem Ende des French and Indian War (1754-63)[20] die amerikanischen Kolonisten zu entwaffnen. Die britischen Besatzungstruppen verblieben nach dem Krieg als Berufsarmee in den Kolonien und erfüllten vorrangig zwei Funktionen. Zum einen waren sie zum Schutz der Bevölkerung präsent, zum anderen fungierten sie jedoch auch als polizeiliche Kontrollgewalt. Die anfänglich geförderte Selbstverwaltung und vor allen Dingen bewaffnete Selbstverteidigung wurden von der britischen Regierung nun als Hindernis betrachtet. Nach langen Kriegsjahren zur Erweiterung des Britischen Reiches hatte Großbritannien hohe Schulden angesammelt und versuchte nun einen Teil davon durch die Kolonien zu kompensieren. Man erließ 1764-65 eine Reihe von Steuergesetzen,[21] die die englischen Staatskassen entlasten sollten. Weiterhin sollten die Kolonisten die Kosten für die Berufsarmee übernehmen und ihnen gemäß den Statuten des 1765 erlassenen Quartering Acts Unterkunft und Verpflegung angedeihen lassen. Auf Weigerung der Kolonialführung wurde diese 1766 bis zur Gesetzesannahme ihrer Rechte enthoben. Der anhaltende Widerstand der Bevölkerung kulminierte 1770 im Boston Massacre, als britische Soldaten in eine Gruppe von Kolonisten feuerten, die ihrem Ärger unbewaffnet Luft machen wollten. Die lautstarke Empörung über diesen Vorfall führte zur Aufhebung aller Steuern - ausgenommen der Teesteuer. Nicht bereit, diese an die britische Regierung zu bezahlen, verlegten sich die Kolonisten auf den Schmuggel oder sogar auf den Verzicht von Tee. Die Verkaufseinbußen und damit letztendlich der Ruin des einzigen offiziellen Teehändlers, der British East India Company, sollte mit dem Tea Act von 1773 Einhalt geboten werden.

“But the Tea Act alarmed many Americans, above all because they saw in it a menace to liberty and virtue as well as to colonial representative government. By making taxed tea competitive in price with smuggled tea, the law would raise revenue, which the British government would use to pay royal governors. The law thus threatened to corrupt Americans into accepting the principle of parliamentary taxation by taking advantage of their weakness for a frivolous luxury.” (Boyer 148)

Man verhinderte fortan die Einfuhr der Waren der British East India Company und war damit in allen Häfen erfolgreich - bis auf Ausnahme Bostons. Im November 1773 wurde die Entladung eines mit Tee befrachteten Schiffes boykottiert, gleichzeitig jedoch auch sein Wiederauslaufen in Richtung Heimathafen verweigert. Der Tee war nicht von Interesse, sehr wohl aber die Zölle, die mit dem Einlauf in den Hafen fällig wurden. Man kam zu keiner friedlichen Einigung, so dass die Situation am 16. Dezember 1773 eskalierte. Fünfzig als Mohawk-Indianer verkleidete Männer stürmten das Schiff und warfen die gesamte Ladung über Bord, während ein Großteil der Bostoner Bevölkerung zusah. Dieser Boykott verärgerte die britische Regierung maßlos und man beschloss, die dreizehn Kolonien ein für allemal der britischen Führung zu unterwerfen, gleichzeitig wollte man insbesondere die Bostoner Bevölkerung für ihre Aufsässigkeit bestrafen. Somit verabschiedete England 1774 den Coercive Act, der auch als Intolerable Act bekannt wurde. Dieses Gesetz bestand aus vier Statuten: Der Boston Port Act verbot dem Bostoner Hafen zukünftig am Handel teilzunehmen, mit dem Massachusetts Government Act wurde das Versammlungsrecht in den Städten aufgehoben und ein Widerruf der Gründungsurkunde der Kolonien ausgerufen, britische Beamte unterlagen gemäß des Administration of Justice Acts ab sofort nicht mehr der Rechtsprechung der Gerichte von Massachusetts und ein neuer Quartering Act forderte erneut Kost und Logis für Angehörige der britischen Armee. Nicht nur Massachusetts empfand diese Gesetze als untragbar, auch die übrigen Kolonien unterstützten den Widerstand gegen die britische Regierung. Virginias Aufruf, sich im Widerstand zusammenzuschließen, resultierte im September 1774 im ersten Kontinentalkrongress.

Die Führungen aller Kolonien (außer der Georgias) erklärten die Coercive Acts für ungültig. Weiterhin sollte eine provisorische Regierung für die Besteuerung der Bürger sorgen, bis die Satzung von Massachusetts wieder in Kraft trat und die Kolonien wurden aufgefordert, sich für den Fall zu bewaffnen, dass England seine Gesetze mit militärischer Gewalt durchsetzen wollte. Zeitgleich wurden ein Boykott aller britischen Güter ab dem 1. Dezember 1774 und ein Exportembargo für Auslieferungen nach Großbritannien und seine westindischen Kolonien ab Oktober 1775 erlassen, wenn sich bis dahin keine akzeptable Einigung erzielen ließ. Diese Forderungen und Prinzipien wurden in einer Petition an den König von England, George III., adressiert, womit man diesen - ohne Einbindung des Parlaments - um Beendigung des Konfliktes zugunsten der Kolonien bat. Als keine Hilfe erfolgte und die Auseinandersetzungen sich in den Kolonien immer mehr zuspitzten, übernahmen die Rädelsführer der Aufstände die Initiative.

“[...] pressuring Americans to adopt simpler diets and dress in order to relieve their dependence on British imports. Additionally, in colony after colony, the committees took on government functions by organizing volunteer military companies and extralegal legislatures. By spring 1775 colonial patriots had established provincial ‘congresses’ that paralleled and rivaled the existing colonial assemblies headed by royal governors.” (Boyer 152)

Entschlossen, die amerikanischen Aufständischen niederzuschlagen, entsandte England im April 1775 seine Armee nach Massachusetts. In den Kolonien hatten sich die Bürger bewaffnet und sich in illegalen Milizen, den sogenannten Minutemen, organisiert. In Lexington trafen die Minutemen und die britische Armee erstmals aufeinander und der amerikanische Unabhängigkeitskrieg begann. Im Verlauf des Krieges erklärten die dreizehn Kolonien 1776 ihre Unabhängigkeit von England und begründeten im darauffolgenden Jahr die Konföderation. Unter Mithilfe Frankreichs konnte der Krieg für die konföderierten Staaten entschieden werden und endete 1783 offiziell mit dem Frieden von Paris.[22] Mit der 1787 entworfenen und 1789 ratifizierten Verfassung entstanden aus den Kolonien die Vereinigten Staaten von Amerika. Diese Erfahrungen prägten die Kolonisten und bereits mit der Erklärung der Unabhängigkeit 1776 wurden den einzelnen Staaten Gesetzestexte zugrunde gelegt, die “[...] the right of citizens to maintain and bear arms in their defense; the right of states to raise militias in the common defense of their citizens; and explicit and implicit prohibitions against standing armies“ (Palmer Constitutional Amendments 43) manifestierten. Diese, insbesondere jedoch die Virginia Declaration of Rights von 1776, bildeten die Grundlage für die Bill of Rights von 1789 und damit auch für das im Folgenden näher untersuchte Second Amendment. (vgl. Palmer Constitutional Amendments 40-43; Boyer 125-56)

2.4 Die Geburt des Second Amendment - Ideologie und Geschichte begründen ein Gesetz

Wie bereits in Kapitel 2.3 erwähnt, diente die Virginia Declaration of Rights von 1776 als Grundlage für die Erschaffung ähnlicher Gesetzestexte in den übrigen Staaten Amerikas, aber auch als Basis für die Bill of Rights. George Mason, der Hauptverfasser, formulierte in Artikel 13: “That a well-regulated Militia, composed of the body of the people, trained to arms, is the proper, natural, and safe defence of a free State.” (Cress 29)[23] Das Komitee, welches das Gesetz befürworten oder ablehnen sollte, wurde unter anderem von James Madison vertreten, keinem anderen als dem Verfasser der Bill of Rights. Nach der Annahme des Gesetzestextes erklärte Pennsylvania im selben Jahr: “[T]he people have a right to bear arms fort the defence of themselves and the state.“ (Cress 29)[24] Beide Gesetzesausschnitte dokumentieren die Bedeutung einer bewaffneten und ausgebildeten Bevölkerung: Die Bildung von Milizen zur Wahrung der eigenen republikanischen Freiheiten und der Beständigkeit des Staates. Die Angst vor einer Berufsarmee hatte sich tief in der amerikanische Denkweise verankert: “[S]tanding armies were ‘dangerous to liberty’ and must be kept ‘under strict subordination’ to the civil government.“ (Cress 29-30)[25] Diverse andere Staaten wie Maryland und Delaware folgten Virginias Beispiel im gleichen Jahr und hielten ähnliche Gesetzestexte fest. North Carolina schloss sich dem Wortlaut Pennsylvanias an. Insgesamt verfassten sieben Staaten eine eigene Declaration of Rights:[26] Massachusetts, Virginia, North Caroline, Delaware, New Hampshire, Maryland und Pennsylvania. New York sowie die übrigen Staaten integrierten dieses Grundrecht in ihren Staatsverfassungen. John Adams, der Verfasser der Massachusetts Declaration of Rights, borgte ebenfalls bei der Virginia Declaration of Rights und schrieb: “The people [.] have a right to keep and to bear arms for the common defence.” (Cress 30)[27] Trotz kleiner Abweichungen im Wortlaut waren sich die Amerikaner einig: Ohne eine gut funktionierende Bürgerwehr würde es keinen Republikanismus geben. (vgl. Cress 28-30; Palmer Constitutional Amendments 43-44; Cornell 10)

Die gleichen Gründe, die zur Verabschiedung der Grundrechteerklärungen der einzelnen Staaten geführt hatten - die Bedrohung durch Berufsarmeen, die Vorrangigkeit von Bürgerrechten vor militärischen Rechten, die Unabdingbarkeit einer Bürgerwehr für einen republikanischen Staat und die freie, nach eigenem Gewissen getroffene Entscheidung über den Beitritt zur Miliz - waren ebenfalls Grundlage der Diskussion über die neue Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika. Föderalisten[28] und Anti-Föderalisten[29] waren sich einig, dass die Miliz der einzige sichere Weg für einen freien Staat sei. Anti-Föderalisten erachteten die Macht, die der Regierung in der Verfassung übertragen werden würde jedoch als Gefahr für den Fortbestand der Milizen. “’My great objection to this government,’ Patrick Henry[30] announced to Virginia’s ratification convention, ‘is, that it does not leave us the means of defending our rights.’ ‘Have we the means of resisting disciplined armies,’ he continued, ‘when our only defence, the militia, is put into the hands of Congress?’” (Cress 31)[31] Weitere Zweifel wurden durch einen Maryländer laut, der den Verfassungskongress demonstrativ verließ: “’lnstead of guarding against a standing army, [.] which has so often and so successfully been used for the subversion of freedom’ the Constitution gave ‘it an express and constitutional sanction.’” (Cress 32)[32] Die Versuche des Anti-Föderalisten George Mason, die Verfassung durch Zusätze abzusichern, zeigen letztendlich, welches Ausmaß die Zweifel der politischen Führungsebene und auch der Bevölkerung hatten. Mehrere Vorschläge, der Verfassung eine separate Grundrechteerklärung beizufügen, scheiterten und auch die Versuche Artikel I, Absatz 8, Paragraph 16[33] so zu erweitern, dass der Kongress seine Macht nicht hätte ausnutzen können, schlugen fehl. Daraufhin verweigerte Mason seine Unterstützung zur Ratifikation der Verfassung, denn “[o]ne of the most obvious differences that distinguished the new federal Constitution from the vast majority of state constitutions was the absence of a declaration of rights.” (Cornell 11)

”For Virginia’s leading Antifederalist, the issue hand was the militia’s access to arms.

‘The militia may be here destroyed,’ Mason warned Virginia’s ratification convention in a lengthy speech on June 14, 1788, ‘by rendering them useless, by disarming them.’ Great Britain had entertained a scheme some forty years before ‘to disarm the people . . . . by totally difusing and neglecting the militia.’ If the new government wanted to do the same, because ‘congress has the exclusive right to arm them.’ ‘Why,’ Mason asked, ‘should we not provide against the danger of having our militia, our real and natural strength, destroyed?’” (Cress 33)

Er plädierte dafür, die Verfassung mit Zusätzen zu versehen, die den Regierungen der einzelnen Staaten die Befehlsgewalt über die Milizen verlieh, sollte die U.S.-Bundesregierung ihnen Ausrüstung und Ausbildung verweigern. Sieben weitere Staaten unterbreiteten Vorschläge zur Erweiterung der Verfassung durch Amendierung, darunter Pennsylvania und Rhode Island. Man befürchtete nicht nur, dass der Kongress seine Pflichten in Bezug auf die Milizen nicht erfüllen könnte, sondern vielmehr die Möglichkeit, dass die Regierung die Bürgerwehr für ihre eigenen Zwecke und damit gegen die republikanische Bevölkerung einsetzen könnte. “Anti-Federalists wanted a specific amendment explicitly authorizing states to each maintain a militia and codifying the right of citizens to bear arms.” (Palmer Constitutional Amendments 46) Weitere Zusätze wurden gefordert, unter anderem das Verbot von Berufsarmeen in Friedenszeiten, die grundsätzliche Nachrangigkeit der militärischen gegenüber der zivilen Macht und die Möglichkeit sich durch Zahlung einer Vergleichssumme gegen einen Dienst in der Miliz zu entscheiden. Am deutlichsten drückte sich die Pennsylvaniakonvention aus, die diesen Vorschlag unterbreitete:

“That the people have a right to bear arms fort the defence of themselves and their own State, or the United States, or for the purpose of killing game; and no law shall be passed for disarming the people or any of them, unless for crimes committed, or real danger of public injury from individuals; and as standing armies in the time of peace are dangerous to liberty, they ought not to be kept up; and that the military shall be kept under strict subordination to and be governed by the civil power.” (Shalhope Ideological Origins 609)

Der Ruf nach einer Absicherung der Rechte der Bürger sich in Milizen gegen drohende Gefahren für die Republik und die Allgemeinheit zu rüsten, wurde schließlich erhört und James Madison trat auf den Plan. (vgl. Palmer Constitutional Amendments 45; Cress 31-36; Shalhope Ideological Origins 608-09; Cornell 11-14)

Madison wurde schließlich damit beauftragt eine Bill of Rights zu formulieren. Leicht schien diese Aufgabe nicht zu werden, lagen ihm doch zahllose Vorschläge seiner Landsleute vor, was diese als essentiellen Bestandteil eines solchen Gesetzestextes ansahen. Madison und seine Kollegen versuchten die Quintessenz aller Forderungen zu erfassen und eine der Mehrheit der Republikaner dienlichen Bill of Rights zu kreieren. Schlussendlich diente ihm Virginias Beispiel als Vorlage, die er, um die Hauptforderungen der Bevölkerung erweitert, am 8. Juni 1789 dem Kongress vorstellte: “The right of the people to keep and bear arms shall not be infringed; a well armed and well regulated militia being the best security of a free country; but no person religiously scrupulous of bearing arms shall be compelled to render military service in person.” (Cress 36)[34] Um die Befürchtungen der Anti-Föderalisten zu zerstreuen, dass der Kongress die Milizen für seine Zwecke missbrauchen könnte, sollte dieser Zusatz den Beschränkungen der Gesetzgebung in Artikel 1, Absatz 9 hinzugefügt werden. Madison schlug vor, ihn zwischen Satz 3 und 4 zu integrieren. Im Juli und August 1789 arbeitete Madison mit Hilfe der zehn Abgeordneten der anderen Staaten, die an der Verabschiedung der Verfassung beteiligt waren, eine Liste von formalen Vorschlägen für die Bill of Rights aus. Auf der Grundlage von Madisons Vorarbeit und den individuellen Vorstellungen der einzelnen Staaten wurde der Wortlaut des Zusatzes angepasst. “’A well regulated militia, composed of the body of the people,’ the new language read, ‘being the best security of a free state, the right of the people to keep and bear arms shall not be infringed[; but] ... ‘no person religiously scrupulous shall be compelled to arms’. . . . ” (Cress 36)[35] Der letzte Abschnitt des Zusatzes traf auf Widerstand im Kongress. Elbridge Gerry, Gouverneur von Massachusetts, warf auf, dass dieser die Regierung verleiten könnte “to destroy the constitution itself. They can declare who are those religiously scrupulous, and prevent them from bearing arms.” (Shalhope Ideological Origins 610)[36] Thomas Scott, Pennsylvanias Repräsentant, befürchtete die Unterminierung des Artikels 1, Absatz 8, Paragraph 16 der Verfassung: “He observed that if this becomes part of the constitution, such persons can neither be called upon for their services, nor can an equivalent be demanded; it is also attended with still further difficulties, for a militia can never be depended upon. This would lead to the violation of another article in the constitution, which secures to the people the right of keeping arms, and in this case recourse must be had to a standing army.” (Annals of Congress 1789, 796) Der Senat jedoch lehnte diese kontroverse Klausel ab, stimmte aber einer Paraphrasierung der Staat-Miliz-Beziehung von “being the best security“ zu “necessary to the security“ zu. “The decision to describe the militia as necessary to the national defense more accurately expressed the growing sentiment in America that in wartime regular soldiers also had an important role to play, even in the defense of a republic.” (Cress 38)[37] Nachdem diese Änderungen auch durch das Repräsentantenhaus angenommen wurden, wurde das Second Amendment am 24. und 25. September 1789 durch die Wahl beider Häuser bestätigt. Auch von den Staaten wurde es ausnahmslos angenommen, so dass when Virginia ratified the Second Amendment on December 15, 1791, ‘A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed’ became part of the Constitution.[38]...The Second Amendment, then, stated a basic principle of American republicanism: The body politic’s ability to defend the liberties of the people and the constitutional foundation of the state against an ambitious tyrant’s standing army or a manipulative demagogue’s armed mob could not be infringed upon.” (Cress 38)

(vgl. Shalhope Ideological Origins 610-12; Cress 37-38; Palmer Constitutional Amendments 45-46; Annals of Congress 1789, 451-948)

2.5 Individual- oder Kollektivrecht?

Das Second Amendment ist das wohl am meisten diskutierte Gesetz der USA. Diese Kontroverse entsprang der Tatsache, dass dessen Formulierung keinen eineindeutigen Hinweis darauf gibt, ob es sich um ein Individual- oder ein Kollektivrecht handelt.

Tabelle 1 - Artikel in juristischen Fachzeitschriften, die sich entweder der gerichtlichen, kollektiven Sichtweise (Court) oder der individuellen Interpretation (Individualist) des Second Amendment anschlossen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Spitzer 384[39]

Gemäß Robert J. Spitzer schlossen sich alle Wissenschaftler, die sich bis 1960 mit dem zweiten Zusatz der Verfassung beschäftigt haben, dem Kollektivrechtsmodell an. Der erste Artikel, der sich mit der Theorie auseinandersetzte, das Second Amendment sei ein Individualrecht, war ein fehlerhaft recherchierter Text des Studenten Stuart R. Hays, der 1960 in der William and Mary Law Review[40] erschien. Die Überzeugung, dass der Mensch ein Recht auf die Verteidigung seiner Art habe, ließ Hays nicht nur zu der Erkenntnis kommen, dass das Waffenrecht ein kollektives Recht der Bevölkerung darstellt, sich im Rahmen einer Miliz zum Schutz des Landes zu organisieren, sondern auch ein individuelles Recht auf Selbstverteidigung. Bis 1970 änderte sich jedoch wenig an der allgemein anerkannten Kollektivrechtstheorie. In den Siebziger Jahren bis Ende der Achtziger Jahre wurden aber mehr und mehr Artikel verfasst, die die Theorie eines individuell intendierten zweiten Verfassungszusatzes vertraten.[41] (vgl. Spitzer 364-66) Die Entscheidung darüber, ob es sich nun um ein Individual- oder ein Kollektivrecht handelt, bestimmt jedoch maßgeblich, ob es dem Normalbürger der Vereinigten Staaten von Amerika gesetzmäßig erlaubt ist, jederzeit eine Waffe zu tragen oder ob der Besitz einer solchen ausschließlich an das Mitwirken ineiner Bürgerwehr in Krisenzeiten gebunden ist. Der Supreme Court hat bis dato lediglich eine Entscheidung in Bezug auf das Second Amendment getroffen und diese zugunsten des Kollektivrechts gefällt. Kleinere Gerichte auf Staatenebene haben in einigen Fällen für ein Kollektivrecht, in anderen Fällen wiederum für ein Individualrecht plädiert. Bis zum heutigen Tage scheiden sich die Geister an diesem Thema. Im Folgenden sollen Argumente für eine kollektive Sichtweise und auch dagegen näher betrachtet werden, um aufzuzeigen, wie dieser zwiespalt der amerikanischen Bevölkerung in Bezug auf das Waffenrecht entstand und am Leben erhalten wird.

2.5.1 Wissenschaftliche Meinungen zum Kollektivrecht

Diejenigen Wissenschaftler, die sich nach wie vor dem Kollektivrechtsglauben bezüglich des Second Amendment verschrieben haben, kämpfen inzwischen gegen eine gewaltige Front von Individualrechtsverfechtern. In der Kollektivrechtstheorie ist das Tragen und Benutzen von Waffen unumstößlich an den Dienst in einer regierungsgesteuerten Bürgerwehr gebunden. Der einzelne Bürger hat außerhalb dieser Organisation kein Recht auf Waffenbesitz. Eine Untermauerung dieser Behauptung findet Robert J. Spitzer in den Aufzeichnungen der Constitutional Convention[42] von 1787 und des ersten Kongresses (178991), in dessen Verlauf die Bill of Rights verfasst wurde. Er argumentiert, dass die Mitgliedschaft in einer Miliz Männern im Alter von achtzehn bis fünfundvierzig Jahren vorbehalten war. Diese Einschränkung versagte einem Großteil der erwachsenen amerikanischen Bürger das Recht auf Waffenbesitz - vor allen Dingen der gesamten weiblichen Bevölkerung und Männern über fünfundvierzig. Hätte also jedem das individuelle Recht auf den Besitz einer Waffe übertragen werden sollen, hätte eine Alters- und Geschlechtsdifferenzierung nicht stattfinden dürfen. Saul Cornell zufolge weigerten sich besonders Grundbesitzer und freie Männer den Milizen beizutreten und überließen damit Vagabunden, Landstreichern und Arbeitslosen die Aufgabe das Volk zu beschützen.[43] (vgl. Spitzer 357-58) Dass die Organisation und Regulation der Milizen bereits unter den Gründungsvätern Diskussionsbedarf hervorriefen, zeigt Carl T. Bogus auf:

“The founders disagreed about how the militia ought to be organized. For example, Madison favored a universal militia while Hamilton argued for a select militia. However, they agreed as a constitutional matter to eave this up to Congress; and the Constitution expressly gives Congress the power to organize the militia. Thus, the militia is what Congress decides it is, regardless of whether it differs from an eighteenth-century model.” (BOGUS 15-16)

Die Begründung, dass sich bereits in der English Bill of Rights Beweise finden ließen, die den Bürgern ein individuelles Recht auf Waffen verschafften, wird von Keith A. Ehrmann und Dennis A. Henigan zurückgewiesen: “Even the famous English Bill of Rights of 1689 clearly established that the right to have guns could be regulated by the government. It provided that ‘the subjects which are Protestants, may have arms for their defense suitable to their conditions and as allowed by law.’” (Ehrmann und Henigan)[44] Waffenbesitz war also nur protestanten erlaubt und dies auch nur so lange, wie die Regierung kein Gesetz dagegen erließ. Die vielzitierten Worte William Blackstones, dass das Recht auf Waffen zu den “absolute rights of individuals“ (Ehrman und Henigan) gehört, führen nach Ehrman und Henigan ebenfalls in die Irre, da diese nicht in ihrem vollständigen Zusammenhang dargestellt wurden.

“Although Blackstone included the right of having arms in his chapter on absolute rights, the right of having arms is not listed among the absolute rights, but instead among the lesser auxiliary rights. More importantly, Blackstone qualified the right by stating it in the following terms: ‘the fifth and last auxiliary right . . . is that of having arms for their defense, suitable to their condition and degree, and such as are allowed by law. Which is also declared by the same statute, 1 W. & M. st 2 c.2.’” (Ehrman und Henigan,)[45]

Die englische Regierung behielt sich demnach das Recht vor, jederzeit regulierend eingreifen zu können.

Weiterhin diskutieren Ehrman und Henigan die Texte der Staatsverfassungen. Während jede einzelne militärische Grundgedanken formulierte, enthielten nur die Vermonts, North Carolinas, Massachusetts und Pennsylvanias ein Recht auf das Tragen von Waffen.[46] Lediglich eine garantierte auch deren Besitz. Diese vier Staaten waren auch fast ausschließlich diejenigen, welche einen Verweis auf Milizen vermissen ließen. Dies erklärt sich dadurch, dass die Staaten, die in ihren Verfassungen Milizen explizit erwähnten, sich des Beispiels des dreizehnten Artikels der Verfassung von Virginia[47] bedienten, diejenigen, die jedoch das Tragen von Waffen thematisierten, orientierten sich am Vorbild Pennsylvanias.[48] Bei genauerem Vergleich ließen sich die Inhalte beider Varianten auf das gleiche Konzept zurückführen. Auch wurde gemäß beider Autoren vor der Verabschiedung der Bill of Rights keine Diskussion laut, dem amerikanischen Volk für Jagdzwecke, zielschießen, Selbstverteidigung und ähnliche nichtmilitärische zwecke ein Waffenrecht angedeihen zu lassen. (vgl. Ehrman und Henigan)

Lawrence Delbert Cress argumentiert, dass die Auseinandersetzungen bezüglich der Erhaltung der Freiheit des Landes in der ersten Phase nach Staatsgründung der USA sich zwar hauptsächlich um die Bewaffnung des Volkes drehten, diese Maßnahme allerdings nicht dem Wohl des Einzelnen, sondern dem Allgemeinwohl dienen sollte.

“’For a people who are free, and who mean to remain so,’ Jefferson reminded Congress in 1808 in language that summarized the republican principles embodied in the Second Amendment, ‘a well organized and armed militia is their best security.’ No one argued that the individual had a right to bear arms outside the ranks of militia. To the contrary, bearing arms outside the framework of the established militia structure immediately provoked fears for the constitutional stability of the Republic.” (CRESS 41)[49]

Michael A. Bellesiles betrachtet die Bill of Rights aus einem völlig anderen Blickwinkel. Er vertritt die Meinung, dass im 18. Jahrhundert alle Rechte auf der Basis eines Kollektivrechts begründet waren. Die Bill of Rights war in seinen Augen kein Versuch Rechte zu schaffen, sondern diese zu begrenzen. Absolute Freiheit gab es nur für weiße, männliche Protestanten, für die übrigen Bürger erfolgte eine absteigende Staffelung der Rechte. “To the majority of Americans in the 1790s, the Bill of Rights was an abstract and irrelevant document that only marked how far they stood below full citizenship. It was a mockery of the very idea of rights.” (Bellesiles Constitutional Meanings) Für ihn ist es untragbar, die Beweggründe der Vergangenheit auf die heutigen Verhältnisse zu projizieren. Historiker sollten sich ihres Einflusses bezüglich der politischen Meinungsbildung bewusst sein. Vertrete man die Individualrechtsposition, sollte man sich fragen, was die Gründer der Vereinigten Staaten “ . . . would think of using the Second Amendment to justify private arsenals equal to the firepower of the entire U.S. Army (which numbered just seven hundred men) at the time the Constitution was written.“ (Bellesiles Constitutional Meanings) Weiterhin führt Bellesiles an, dass die amerikanischen Milizen in Bezug auf Waffen und Munition völlig unterversorgt waren.

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Tabelle 2 - Anzahl amerikanischer Milizangehöriger und Waffen 1803-1830

Wie aus Tabelle 2 zu entnehmen ist, war es 1803 nicht möglich mehr als 45% der Milizangehörigen mit Waffen zu versorgen. Dieser zustand verschlechterte sich durch Zustrom zur Bürgerwehr bis 1830 beträchtlich, so dass zu diesem Zeitpunkt nur noch 31,8% der Miliz Waffen tragen konnten. Vergleicht man den amerikanischen Waffenbesitz in Bezug auf die Gesamtbevölkerung, konnten 1830 nur 3% der Amerikaner Waffen tragen. Nach Einschätzungen des Federal Bureau of Investigation würden die verfügbaren Waffen heutzutage dagegen 102.5% der amerikanischen Bevölkerung abdecken. Die National Guard, als kontemporäres Äquivalent der einstmaligen Miliz, verzeichnet circa 512.400 Mitglieder und könnte heute vergleichsweise zu 49,765.8% bewaffnet werden. Ein genauerer Blick auf diese Zahlen demonstriert, dass in der frühen amerikanischen Republik ein Versorgungsengpass an Waffen bestand. Die Regierung war bei der Beschaffung von Schusswaffen auf den Import aus Europa angewiesen. Erst die Gründung heutzutage renommierter Waffenhersteller wie Colt, Remington, Smith and Wesson und Winchester, führte zur Verstärkung des Interesses an Waffen im Allgemeinen und der Jagd im Besonderen. “Firearms did not appear in popular culture as essential to the pursuit of happiness until the mid-1830s, when a few elite magazines began to glorify hunting.” (Bellesiles Origins Gun Culture 449) Der Versorgungsengpass hielt bis zum Ende des 19. Jahrhunderts an. Zum einen, weil die technischen Voraussetzungen zu einer mengenmäßig ausreichenden Produktion fehlten und zum anderen, weil Waffenbesitz bis 1859 eher den wohlhabenden Bürgern vorbehalten war. Erst mit Colts Senkung des Revolverpreises von fünfzig auf neunzehn U.S.-Dollar belebte sich der Markt beträchtlich. Umfangreiche Werbekampagnen und aktives Marketing sollten auch den letzten Bürger von den Vorteilen der persönlichen Bewaffnung überzeugen. Dennoch benötigte man “ . . . seventy years of government and industrial efforts to produce sufficient firearms for the American market and twenty years of promotion to convince even a proportion of the public that private gun ownership was a necessity.” (Bellesiles Origins Gun Culture 455) Diesen Erkenntnissen zufolge, war das Second Amendment lediglich eine Untermauerung des Artikels 1, Abschnitt 8, Paragraph 16 der Verfassung und hatte keinen Individualcharakter. Dass diese Annahme allerdings in Gelehrtenkreisen zunehmend an Bedeutung gewinnt, soll im nächsten Kapitel aufgezeigt werden. (vgl. Spitzer 350-58; Ehrman und Henigan N. pag.; Bogus 3-16; Cress 23-42; Bellesiles Constitutional Meanings; Bellesiles Origins Gun Culture 427-55; Boyer 320-21)

2.5.2 Wissenschaftliche Meinungen zum Individualrecht

Das Second Amendment als Individualrecht zu betrachten, hat seit den 1960er Jahren an Bedeutung gewonnen. Mehr und mehr Wissenschaftler schließen sich dieser Theorie an und deklarieren dem amerikanischen Bürger ein Grundrecht auf das Tragen und den Besitz von Waffen. Individualrechtsverfechter führen historische Aussagen der Gründungsväter der Vereinigten Staaten an, die die Affinität zum Waffenbesitz und die Überzeugung, dass jedem Bürger dieses Recht zustünde, hervorheben. So äußerte sich zum Beispiel Thomas Jefferson in der Verfassung von Virginia 1776: “No freeman shall ever be debarred the use of arms.” (Dennis 68)[50] Patrick Henry, einer der vehementesten Verfechter republikanischer Ideale und Befürworter der amerikanischen Revolution sowie erster und sechster Gouverneur von Virginia, befand: “The great object is, that every man be armed . . . Every one who is able may have a gun.”[51] Stephen P. Halbrook, einer der kontemporären Gelehrten, die sich der Individualrechtstheorie verschrieben haben, benannte sein Buch “That Every Man Be Armed“ nach eben diesem Zitat. Richard Henry Lee, Gründungsvater und Mitunterzeichner der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika, äußerte sich 1788 in der Pennsylvania Gazette:

“Whereas, to preserve liberty, it is essential that the whole body of the people always possess arms, and be taught alike, especially when young, how to use them; nor does it follow from this, that all promiscuously must go into actual service on every occasion.

The mind that aims at a select militia, must be influenced by a truly anti-republican principle; and when we see many men disposed to practice upon it, whenever they can prevail, no wonder true republicans are for carefully guarding against it.”[52] (The Constitution, Bill of Rights, and Firearms Ownership in America 4)

Dies sind nur einige Zitate, die Wissenschaftlern zufolge den Individualcharakter des Second Amendment deutlich hervorheben. Glenn H. Utter fasst die Argumente der Individualtheoretiker prägnant zusammen: Zum ersten wird das Recht auf Waffenbesitz als angeborenes, von allen Gesetzen unabhängiges und aus langer Tradition englischer Bürgerrechte entstandenes Grundrecht angesehen, welches lediglich im Second Amendment gesetzmäßig fixiert wurde. Es handelt sich dabei um ein “. . . premier right that must be preserved to protect the remaining rights listed in the Bill of Rights.” (Utter x) Zum zweiten, wird dem gesetzestreuen Bürger durch dieses Recht die Möglichkeit zur Selbstverteidigung gegeben, da er sich mithilfe von Schusswaffen wirksam gegen Angreifer verteidigen kann. Wissenschaftler John R. Lott sieht darin einen eindeutigen Vorteil der gesetzestreuen Bevölkerung gegenüber potentiellen Kriminellen. (vgl. UTTER x-xi) Professor Akhil Reed Amar schreibt dem Second Amendment populistische und föderalistische Wurzeln zu. Im Populismus muss das Volk das Recht haben, die aktuelle Regierung abzusetzen, wenn diese ihre Regierungsmacht missbraucht. Dazu ist seiner Meinung nach jedoch nur ein bewaffnetes Volk in der Lage. Folglich muss die Regierung jeglicher Vollmachten beraubt werden, das Volk zu entwaffnen. Die föderalistische Kontrollgrundlage, die in Artikel 1, Abschnitt 8, Paragraph 16 der Verfassung gelegt wurde, wurde Amar zufolge durch das Second

Amendment erweitert, um die Befürchtungen der Anti-Föderalisten zu zerstreuen, dass die Regierung die Miliz durch Nichterfüllung dieses Artikels entwaffnen könnte. “The Second Amendment was designed to make clear that any such congressional action was off limits.” (Amar 1165) Auch betrachten Individualrechtsvertreter die einleitenden Worte des Second Amendment nicht als Präambel wie die Kollektivrechtsvertreter, sondern als untergeordneten Satz.

“’The states’ rights [Kollektivrecht] reading puts great weight on the word ‘militia,’ but this word appears only on the Amendment’s subordinate clause. The ultimate right to keep and bear arms belongs to ‘the people,’ not the ‘states.’ As the language of the Tenth Amendment shows, these two are of course not identical and when the Constitution means ‘states,’ it says so.” (Amar 1166)[53]

Einen weiteren Beweis finden Gelehrte in der ursprünglich von Madison geplanten Platzierung des Second Amendment. Madison erwog zunächst das Amendment direkt in die Verfassung zu integrieren. Für Individualrechtsforscher ist es ein Beleg für ihre Theorien, dass Madison es nicht etwa als Zusatz der Militia Clauses in Artikel 1, Abschnitt 8 oder 10 plante, sondern dass er es als Teil einer Reihe von Zusätzen zwischen die Paragraphen 3 und 4 des 9. Abschnitts des 1. Artikels der Verfassung einzufügen gedachte.

“If he [Madison] had thought the Second Amendment related to the military-militia provisions, he would have included it in Article I, Section 8. Instead, he planned to insert the right to arms with freedom of religion, the press, and other personal rights in Section 9 following the rights against bills of attainder and ex-post facto laws.” (Kates 362)

Es kann sich also auch folglich in Bezug auf das Second Amendment nur um ein Individualrecht handeln.

In den Augen einiger Wissenschaftler diente das Second Amendment lediglich der Beruhigung der Anti-Föderalisten, die die Wirksamkeit des Militia Clauses anzweifelten und eine konkrete Absicherung für dieses und andere Rechte in einer Bill of Rights forderten.

Föderalist Alexander Hamilton[54] hielt die Vergabe der Rechte gemäß der Verfassung für ausreichend und eindeutig, so dass er auf die Foderung nach einer Bill of Rights antwortete: “[W]hy declare that things shall not be done which there is no power to do? Why, for instance, should it be said that the liberty of the press shall not be restrained, when no power is given by which restriction may be imposed?“ (Barnett und Kates 1171)[55] Demzufolge hätte die Regierung auch ohne Erlass des zweiten Zusatzes zur Verfassung keinerlei Handhabe besessen, das Waffenrecht zu beschränken. Die Bill of Rights untermauerte folglich bereits bestehende Rechte und wurde in den Augen der Föderalisten “for greater caution”[56] (Barnett und Kates 1171) etabliert. Die Verfassung wurde ergo nicht verändert oder erweitert, sondern lediglich explizit abgesichert. “Thus the fact that the American people ‘already possessed’ the ‘advantage of being armed’ at the time of the Constitution is support for the proposition that the Second Amendment was intended to protect their right to continued possession of arms.” (Barnett und Kates 1171-72)

Robert J. Cottrol und Raymond T. Diamond behaupten sogar, dass sinnvolle Waffenkontrollmaßnahmen nur dann getroffen werden können, wenn die Akzeptanz entstünde, dass die Mehrheit der Amerikaner das Waffenrecht als Grundrecht, damit also als ein ihnen zugedachtes Individualrecht betrachtet. Die Meinungen der Gelehrten, die sich weiterhin dem Kollektivrecht anschlössen, seien überholt, falsch und entgegen der Auffassung des amerikanischen Volkes. Solange man versuche, gesetzestreuen Bürgern ihr Waffenrecht streitig zu machen, werden sich diese vehement gegen Kontrollgesetze aussprechen, indem sie Abgeordnete wählen, die ihre Interessen im Senat vertreten.

“[Polls show o]verwhelming majorities of the American population support the right of individuals to own firearms [but they also want] . . . measures that would keep guns out of the hands of criminals, the mentally unbalanced, and others likely to abuse the right.

And it is this public consensus that should be the starting point of a new, more productive debate over the Second Amendment . . . The debate should thus focus on ways of developing fair and effective procedures for screening out those who should be prevented from purchasing firearms and how to do so in ways that would not seriously impair the rights the Second Amendment was designed to protect. Whether such procedures should involve waiting periods, registration, background checks, licensing procedures, or combinations of these possibilities should be part of the debate . . . . Ironically, an acceptance of the individual rights component of the Second Amendment may be necessary for effective gun control measures. The political difficulty in securing effective national screening measures is directly related to the fear on the part of many who value the right to keep and bear arms that such measures are merely way stations on the road to firearms prohibition. That fear has been fed by those who have sought to read the Second Amendment’s guarantee out of the Bill of Rights. The recognition that the Constitution does indeed protect the right to keep and bear arms may be the first step in the needed process of fashioning laws that both contribute to public safety and preserve a right long valued in this society.” (Barnett und Kates 1185-86)[57]

[...]


[1] U.S. Constitution, Amendment II.

[2] Die vollständige Bill of Rights kann in den National Archives der Vereinigten Staaten unter http://www.archives.gov/exhibits/charters/bill of rights transcript.html nachgelesen werden.

[3] Mason (1725-92) war Politiker im U.S. Bundesstaat Virginia und Mitglied der U.S. Constitutional Convention (vgl. “George Mason“ MSN Encarta)

[4] Madison (1751-1836) war U.S. Politiker und von 1808-1816 der 4. Präsident der Vereinigten Staaten (vgl. “James Madison” MSN Encarta)

[5] Artikel 1, Abschnitt 8, Paragraphen 15 und 16 der Verfassung der Vereinigten Staaten lauten:

To provide for calling forth the Militia to execute the Laws of the Union, suppress Insurrections and repel Invasions;

To provide for organizing, arming, and disciplining, the Militia, and for governing such Part of them as may be employed in the Service of the United States, reserving to the States respectively, the Appointment of the Officers, and the Authority of training the Militia according to the discipline prescribed by Congress (vgl.: http://www.archives.gov/exhibits/charters/constitution transcript.html)

[6] Machiavelli (1469-1527), ein florentinischer Staatsmann und politischer Philosoph, verfasste Dell’arte Della Guerra (Originaltitel) zwischen 1515 und 1520, die Kunst der Kriegsführung war für ihn die größte aller Staatskünste (vgl.: http://www.gutenberg.org/files/15772/15772-h/15772-h.htm; “Niccolo Machiavelli“ MSN Encarta)

[7] In der Magna Carta erkannte der englische König die Rechte des Adels in seinem Reich an. Sie wurde 1215 erlassen, gewann aber erst unter Heinrich III. 1217 an Bedeutung. 1689 wurde sie durch die English Bill of Rights abgelöst. (vgl.: “Magna Charta“ MSN Encarta)

[8] 1723-1780, englischer Jurist, der sich hauptsächlich mit den englischen Gewohnheitsrechten auseinandersetzte und seine Erkenntnisse in vier Bänden festhielt: Commentaries on the Laws of England (1765-69) (vgl.: “Sir William Blackstone“ MSN Encarta)

[9] Originalquelle: “A Journal of the Times,“ BOSTON EVENING POST, March 27, 1769, printed May 25, 1769.

[10] Originalquelle: William Blackstone, Commentaries on the Laws of England 121, 143-44.

[11] 1653-1716, schottischer Politiker und Schriftsteller, wichtigstes Werk: A Discourse of Government relating to Militias (vgl.: “Andrew Fletcher“ Classic Encyclopedia)

[12] 1662-1723, englischer Schriftsteller, wichtige Schriften: The Independent Whig, Cato ’s Letters (mit Thomas Gordon) (vgl.: “Sir John Trenchard“ Classic Encyclopedia)

[13] 1672-1721, englischer Schriftsteller, wichtiges Werk: An Argument Shewing, That a Standing Army Is Inconsistent with a Free Government, and Absolutely Destructive to the Constitution of the English Monarchy (mit John Trenchard) (vgl.: “Moyle, Walter” Bibliotheca Britannica)

[14] Originalquelle: Liljegren, Sten B., ed. James Harrington’s Oceana. Heidelberg: Winter, 1924, 9-10, 16, 34-35, 50-53, 176-77.

[15] vgl.: Smith, Hugh F. R. Harrington and his Oceana: A Study of a 17th Century Utopia and its Influence in America. Cambridge: University Press Cambridge, 1914.

[16] Die Whigs waren neben den Tories für lange Zeit die einzigen beiden Parteien Großbritanniens. 1859 schlossen sich beide Parteien zur Liberal Party zusammen. (vgl.: “Whigs“ MSN Encarta)

[17] 1714-1775; Burgh schrieb als einer der ersten über Redefreiheit und ein allgemeines Wahlrecht (vgl.: Constitutional History & Commentary)

[18] Originalquelle: Burgh, James. Political Disquisitions: Or, an Enquiry into Public Errors, Defects, and Abuses. Vol. 2, London: 1714-1715. 345, 476, 390.

[19] Originalquelle: Mason, George. "Remarks on Annual Elections for the Fairfax Independent Company." The Papers of George Mason, 1725-1792 . Ed. Robert A. Rutland. Vol. 1 , Chapel Hill: 1970. 231.

[20] Dieser Kolonialkrieg zwischen Frankreich und Großbritannien und deren jeweiligen indianischen Anhängern dauerte sieben Jahre und ist deshalb auch als Seven Years ’ War bekannt. Großbritanniens Sieg wurde im Treaty of Paris 1763 manifestiert, indem Frankreich alle Gebiete östlich des Mississippi (ausgenommen die Inseln Saint Pierre und Miquelon) sowie Kanada an die Briten abtrat. Französisch Louisiana wurde als Kompensation an Spanien übertragen, da diese als Alliierte der Franzosen Florida an Großbritannien verloren. Die Karibikinseln Martinique und Guadeloupe fielen an Frankreich. (vgl.: “French and Indian War“ MSN Encarta)

[21] Currency Act, Sugar Act, Stamp Act (vgl.: “Act of 1764 1765” MSN Encarta)

[22] Großbritannien erkannte offiziell die Unabhängigkeit der dreizehn Kolonien an und übertrug ihnen die Gebiete bis zum Mississippi. Die Kolonien dehnten ihr Gebiet gen Norden bis an die großen Seen aus. Spanien erhielt erneut die Rechte auf Florida. (vgl.: “Der Frieden von Paris” MSN Encarta)

[23] Originalquelle: Schwartz, Bernard, ed. Roots of the Bill of Rights. Vol. 2. New York: Chelsea House Publ., 1980, 231, 235, 266.

[24] Ibid.

[25] Ibid.

Es ha

of Rights“ Meyers Lexikon)

[27] Originalquelle: Schwartz, Bernard, ed. Roots of the Bill of Rights. Vol. 2. New York: Chelsea House Publ., 1980, 342, 378.

[28] Diejenigen Politiker und Bürger, die die Ratifizierung der Verfassung befürworteten, um die einzelnen, bisher eher unorganisierten Kolonien durch eine starke, zentrale Regierung zu verbinden. Hierzu gehörten General Henry Knox, George Washington, John Jay, James Madison und Alexander Hamilton. (vgl.: “Federalists“ MSN Encarta)

[29] Diejenigen Politiker und Bürger, die in einer starken, zentralen Regierung eine Gefahr für die Entscheidungsgewalten der einzelnen Staaten sahen, da diese Regierung ihre Macht negativ missbrauchen könnte. Hierzu zählten Elbridge Gerry, Luther Martin und George Mason. (vgl.: “Anti-Federalists“ MSN Encarta)

[30] Henry war Anhänger der amerikanischen Unabhängigkeitsbewegung. 1765 wurde er Mitglied des House of Burgesses in Virginia. Zudem war er ein erklärter Gegner der amerikanischen Verfassung. Sie gab der neuen Regierung in seinen Augen einen zu großen Einfluss. (vgl. “Patrick Henry“ MSN Encarta)

[31] Originalquelle: Elliot, Jonathan, ed. The Debates in the Several States Conventions on the Adoption of the Federal Constitution, as Recommended by the General Convention at Philadelphia in 1787. Vol. 3.New York: Franklin, 1965, 47-52.

[32] Originalquelle: Farrand, Max, ed. The Records of the Federal Convention of 1787. Vol. 3. New Haven: Yale University Press, 1987, 207-09.

[33] To provide for organizing, arming, and disciplining, the Militia, and for governing such Part of them as may be employed in the Service of the United States, reserving to the States respectively, the Appointment of the Officers, and the Authority of training the Militia according to the discipline prescribed by Congress.

(vgl.: http://www.archives.gov/exhibits/charters/constitution_transcript.html)

[34] Originalquelle: Annals of Congress, 1 Cong., 1 sess., June 8, 1789, p. 451.

[35] Ibid., Aug. 17, 1789, p. 778.

[36] Ibid.

[37] Originalquelle: Schwartz, Bernard, ed. Roots of the Bill of Rights. Vol. 5. New York: Chelsea House Publ., 1980, 1149, 1152-54.

[38] Ibid., 1202.

[39] Originalquelle: Index of Legal Periodicals (1887-1999), Vol. 1-93

[40] Stuart R. Hays, The Right to Bear Arms, A Study in Judical Misinterpretation, 2 Wm. & Mary L. Rev. 381 (1960).

[41] Gemäß Robert J. Spitzer erschienen zwischen 1970 und 1989 fünfundzwanzig Kollektivrechtsartikel, demgegenüber standen jedoch 27 Individualrechtsartikel.

23

[42] Geburtsstätte der Verfassung: Im Versuch die Konföderationsartikel zu verbessern trafen sich Delegierte aller Kolonien in Philadelphia, einigten sich jedoch letztendlich auf die Schaffung einer neuen Verfassung. (vgl.: “Constitutional Convention“ MSN Encarta)

[43] Originalquelle: Saul Cornell, Commonplace or Anachronism: The Standard Model, the Second Amendment, and the Problem of History in Contemporary Constitutional Theory, 16 CONST. COMMENTARY 235 (1999).

[44] Originalquelle: Schwartz, Bernard. The Bill of Rights: A Documentary History. New York: Chelsea House Publishers, 1971, 43.

[45] Originalquelle: William Blackstone, Commentaries on the Laws of England, 139 (1979).

[46] Originalquelle: Feller & Gotting. The Second Amendment: A Second Look, 61 U.L. REV 46 (1966), 54-56.

[47] Article 13: That a well-regulated Militia, composed of the body of the people, trained to arms, ist he proper, natural and safe defence of a free State; that Standing Armies, in time of peace, should be avoided as dangerous to liberty; and that, in all cases, the military should be under strict subordination to and governed by the civil power. (vgl.: Ehrman und Henigan)

[48] Article VIII:

That every member of society hath a right to be protected in the enjoyment of life, liberty, and property, and therefore is bound to contribute his proportion towards the expence of that protection, and yield his personal service when necessary, or an equivalent thereto . . . [n]or can any man who is conscientiously scrupulous of bearing arms, be justly compelled thereto, if he will pay such equivalent.

Article XIII:

That the people have a right to bear arms for the defense of themselves and the state; and as standing armies in the time of peace are dangerous to liberty, they ought not be kept up; And that the military should be kept under strict subordination to, and governed by, the civil power. (vgl. Ehrman und Henigan)

[49] Originalquelle: Richardson, James D. A Compilation of the Papers of the Presidents, 1789-1897 . Vol. 1,

Washington: 1896-1899. 454-55.

[50] Originalquelle: Jefferson, Thomas. The Papers of Thomas Jefferson. Ed. Julian P. Boyd. Princeton, NJ: Princeton University Press, 1950-82. 344.

[51] Originalquelle: Elliot, Jonathan, ed. The Debates in the Several States Conventions on the Adoption of the Federal Constitution, as Recommended by the General Convention at Philadelphia in 1787. Vol. 3.New York: Franklin, 1965, 386.

[52] Lee, Richard Henry. The Pennsylvania Gazette 20 Feb. 1788.

[53] Im zehnten Amendment wird explizit zwischen Staat und Volk unterschieden. (siehe Fußnote 59)

[54] 1755/57-1804; gründete 1791/92 die Föderalistische Partei und verfasste in Kooperation mit John Jay und James Madison die Federalist Papers zur Verteidigung der neuen Verfassung der USA. (vgl.: “Alexander Hamilton“ MSN Encarta)

[55] Originalquelle: Hamilton, Alexander. "Federalist No. 84: Certain General and Miscellaneous Objections to the Constitution Considered and Answered." 31 Mar. 2008 <http://thomas.loc.gov/home/histdox/fed_84.html>.

[56] Originalquelle: Madison, James. Annals of Congress, 1 Cong., 1 sess., June 8, 1789, p. 452.

[57] Originalquelle: Cottrol, Robert J., and Raymond T. Diamond. "Public Safety and the Right to Bear Arms." The Bill of Rights in Modern America . Eds. David J. Bodenhamer, and James W. Ely, Jr. Indiana University Press. 1993. 85-86.

[58] Originalquelle: Annals of Congress, 1 Cong., 1 sess., August 17, 1789, p. 778.

Ende der Leseprobe aus 114 Seiten

Details

Titel
Waffenkontrolle in den USA
Untertitel
Eine Betrachtung der Entstehung und Bedeutung des amerikanischen Waffenrechts, seiner Regulierung und der National Rifle Association, die sich als mächtigster Waffenkontrollgegner etabliert hat
Hochschule
Universität Leipzig  (Institut für Amerikanistik)
Note
1,6
Autor
Jahr
2008
Seiten
114
Katalognummer
V187580
ISBN (eBook)
9783656110132
ISBN (Buch)
9783656109921
Dateigröße
3650 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Waffenrecht, National Rifle Association, NRA, 2nd Amendment, Second Amendment, Gun Lobby, Gun Control, Militia
Arbeit zitieren
Christina Böhme (Autor:in), 2008, Waffenkontrolle in den USA, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/187580

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