Machtasymmetrien bei großflächigen Landinvestitionen: „lock-in“ Mechanismen und Codes of Conduct als Teile des internationalen Investitionsschutzsystems


Wissenschaftlicher Aufsatz, 2012

35 Seiten


Leseprobe


Machtasymmetrien bei großflächigen Landinvestitionen: „lock-in“ Mechanismen und Code of Conducts als Teile des internationalen Investitionsschutzsystems

Martin R. Kurray

Investitionen in Landfläche: Alter Wein in neuen Schläuchen?

Ausländische Direktinvestitionen (ADI) in Land in Entwicklungsländer sind dem Grunde nach ein schon altes Phänomen, das jedoch spätestens seit Beginn der Finanzkrise im Jahr 2007 durch eine neue Qualität in punkto Fläche, Methodik, Finanzierung und Produktionsziele gekennzeichnet ist. Waren früher diese Investitionen hauptsächlich auf die klassischen sog. „Cash Crops“ wie Tabak oder Baumwolle bezogen, so geht es heute vor allem um die Landnahme zur Kultivierung von Nahrungsmitteln, Futter oder um die Produktion von Treibstoff wie Biodiesel für den internationalen Markt. Der Agrarsektor in Entwicklungsländern bekommt dadurch eine neue Komponente, die aufgrund des Ausmaßes und der Intensität für Aufsehen sorgt, aber vor allem durch die Kommodifizierung, d.h. der Vermarktung und Kommerzialisierung von Boden und Wasser zur Erzeugung von Rohstoffen für den Export, von vielen Beobachtern als neokoloniales Muster eingeordnet wird (Smaller & Mann 2010: 2). Diese Einordnung ist eng verbunden mit dem Begriff land grabbing, der in der momentan geführten Debatte von Organisationen der Zivilgesellschaft, von Wissenschaftlern und internationalen Organisationen im Zusammenhang mit aktuellen und möglichen kontraproduktiven Folgen von Investitionen verwendet wird. Zumeist wird vor allem auf das Risiko der Verdrängung von lokalen Gruppierungen hingewiesen. Das bedeutet, dass Flächen, die ursprünglich der traditionellen Subsistenzlandwirtschaft von Kleinbauern oder Viehzüchtern zur Verfügung standen, durch den Staat an ausländische Staatsunternehmen oder privatwirtschaftliche transnationale Unternehmen (TNUs) zugeschlagen werden und somit nicht mehr der unmittelbaren Ernährungssicherung[1] zur Verfügung stehen. Die Brisanz des Themas wird durch die Tatsache betont, dass die Mehrheit der Bevölkerung in vielen Entwicklungsländern auf dem Land von landwirtschaftlicher Erzeugung lebt und dennoch von Armut und Hunger bedroht ist. Daher verweisen manche Analysten und internationale Finanzinstitutionen wie die Weltbank auf entwicklungsförderliche Aspekte von ADI, die dem chronisch unterfinanzierten Agrarsektor in Entwicklungsländern zu Gute kommen kann. Betont wird hierbei die Schaffung einer win-win Situation, bei der Investoren wie die einheimische Bevölkerung bzw. die Gaststaaten von ADI profitieren können. Dies soll durch einen einen Verhaltenskodex (Code of Conduct) sichergestellt werden (v. Braun & Meinzen-Dick 2009; Weltbank 2010b). Festzustellen ist, dass bei Analysten und Entscheidungsträgern Uneinigkeit über mögliche positive und negative Wirkungen von ADI in Land besteht, die letztlich auf unterschiedlichen Ideologien basiert. Dies sind einerseits die Anhänger der Prinzipien eines freien Marktes, die mit dem Hinweis auf den marktwirtschaftlichen Verteilungsmechanismus vor allem die makroökonomischen Rahmendaten von Entwicklungsländern im Blick hat. Andererseits verweisen marktkritische Akteure auf die Komplexität der lokalen Gegebenheiten und auf die Vulnerabilität lokaler Gruppierungen und betonen die Ungleichverteilung von Land sowie die Gefährdung der Nahrungssicherheit bzw. die Unterwanderung des Rechts auf Nahrung durch ADI in Landfläche. Dabei stellt das sich in den letzten Jahrzehnten entwickelte internationale Investorschutzsystem, bestehend unter anderem aus den Prinzipien des Internationalen Investitionsrechts sowie weiterer Rechtsvorschriften im internationalen Güter- und Handelsverkehr, ein wichtiges Kriterium dar, das Einfluss auf die Ausgestaltung von Investitionen und das Verhalten von Investoren vor Ort hat.

In diesem Artikel sollen daher das Menschenrecht auf Nahrung in Bezug zu ADI in Landfläche sowie weiterer Menschenrechte wie das Recht auf Wasser und das Recht auf Entwicklung unter Betrachtung des internationalen Investitionsrechts gesetzt werden.[2] Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Ausarbeitung von Machtasymmetrien im Kontext von Landnahme. Das Ziel dieser Analyse ist es zu erkennen, an welchen Stellen die Prinzipien des Internationalen Investitionsrechts mit dem Menschenrecht auf Nahrung konfligieren können oder die Wahrnehmung und Sicherstellung dieses Rechts faktisch sogar ausgeschlossen wird. Ansätze zur Modifikation dieser angenommenen Normenkollision bei ADI in Land werden ebenso berücksichtigt wie die besondere Rolle, die transnationale Unternehmen im internationalen Recht einnehmen. Die Folgen der immensen Nachfrage nach Land werden unter Einbezug der strukturellen Bedingungen der globalen politischen Ökonomie untersucht, um einerseits vorliegende Machtasymmetrien identifizieren zu können und andererseits die Motive von und die Folgen für beteiligte Akteure resultierend aus der Nachfrage nach Land verstehen zu können.

Im Herbst 2010 veröffentlichte die Weltbank einen Bericht zu Investitionen in Land in Entwicklungsländern, demzufolge circa 75 Prozent der Nachfrage innerhalb eines Jahres von Investoren in Staaten Sub-Sahara Afrikas stattfanden (Weltbank 2010: XIV). Daher werden Fallbeispiele aus diesen Ländern im Kontext des Rechts auf angemessene Ernährung erörtert. Neben Unternehmen aus dem Agribusiness-Sektor sind auch Akteure des Finanzmarkts wie Private Equity Firmen und Hedgefonds durch Beteiligungen sowie mit direkten Projekten an Investitionen in Land interessiert. Traditionell spielt für diese Akteure das Internationale Investitionsrecht insofern eine signifikante Rolle, da es bei Änderungen in der Politik eines Landes das Investitionsprojekt vor allem gegen Enteignung schützen soll. Die heute angewandten Prinzipien dieses Rechtsgebiets gehen jedoch weit über die eigentliche Schutz- und Entschädigungsfunktion hinaus und haben sich zu globalen Standardregeln für ADI im Sinne einer Global Economic Governance entwickelt.[3] Daher lässt sich feststellen, dass neben den Regeln des internationalen Handels des WTO-Regimes die Regeln des Investitionsregimes großen Einfluss auf die Produktion und die Verteilung von Gütern auf internationaler Ebene einnehmen (Murphy 2007: 17).

Das Recht auf Nahrung wiederum findet schon unter Art. 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 Eingang, konkretisiert wurde es jedoch vor allem durch den Art. 11 im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) von 1966. Hierin wird das Recht auf Nahrung vor allem als Verantwortung der Staaten, aber auch der internationalen Gemeinschaft begriffen, indem durch die Zusammenarbeit der Staaten die gerechte Verteilung von Nahrungsmittel bewerkstelligt werden soll und der einzelne vor Hunger geschützt wird (Heri u.a. 2011: 3f.). Eng verwandt mit dem Recht auf Nahrung ist der oben erwähnte Begriff der Nahrungssicherheit sowie der emanzipatorische Ausdruck der Ernährungssouveränität[4]. Länder wie Äthiopien, in denen große Landflächen an TNUs verpachtet werden, haben sich durch die Ratifizierung des UN-Sozialpakts dazu verpflichtet, das Recht auf Nahrung der einheimischen Bevölkerung zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten (FIAN 2011, 7). Diese drei Verpflichtungen wurden vom Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Komitee), dass die Einhaltung des UN-Sozialpakts überwacht, als staatliche Verpflichtungen gegenüber dem Recht auf Nahrung herausgestellt (CESCR 1999: Para. 15).[5]

Nach einer kurzen Einführung in die Thematik der neuen Welle von ADI in Land erfolgt eine Analyse des vorwiegend asymmetrischen Verhältnisses zwischen den Prinzipien des Internationalen Investitionsrechts und den Normen des UN-Sozialpakts, was am Beispiel aktueller Investitionen in Sub-Sahara Afrika in chronisch ernährungsunsicheren Staaten wie Äthiopien, Mosambik oder Madagaskar deutlich gemacht wird. Im Anschluss wird der von der Weltbank propagierte Verhaltenskodex unter Beleuchtung der Möglichkeiten eines solchen selbstregulierenden Mechanismus kritisch erörtert. Dabei sollen vor allem die Machtasymmetrien zwischen Internationalem Investitionsrecht und dem Recht auf Nahrung sowie dem Recht auf Entwicklung herausgestellt und auch Möglichkeiten der Effektivierung von Normen einbezogen werden.

Aktuelle Trends, Ursachen und Folgen: Stand der Debatte

Versucht man sich einen Überblick über das Phänomen von großflächigen Investitionen in die Agrarwirtschaft bzw. in Landfläche von Entwicklungsländern zu verschaffen, so wird schnell deutlich, dass ein solcher nur bedingt möglich ist. Valides Datenmaterial zu finden, wird enorm erschwert durch die Intransparenz der Vertragsabschlüsse, durch häufig undurchsichtige Akteurskonstellationen wie Joint Ventures zwischen einheimischen und ausländischen Investoren sowie durch nicht bestätigte Medienmeldungen oder der Nichtberichterstattung (Smaller & Mann 2009: 2f.). Nichtsdestotrotz lassen sich einige Entwicklungen und Trends beschreiben.[6]

ADI in den Agrarsektor und damit zu einem Teil auch in Landfläche haben definitiv zugenommen. 2007 war der Zufluss mit mehr als 3 Mrd. Dollar um 200 Prozent größer als noch im Jahr 2000 (FAO 2009a). Die Investitionen selbst sind entweder als Verkauf oder als langjährige Pachtverträge (50 bis 99 Jahre) gestaltet, wobei Pachtung die dominierende Form von Investitionen darstellt. Der neue Weltbankbericht geht davon aus, dass etwa 21 Prozent der bei GRAIN gelisteten Projekte den operativen Betrieb aufgenommen haben, was einer Fläche von knapp 10 Mio. Hektar entspricht (Weltbank 2010a: 35f.).

Die Hauptinvestoren kommen aus den Golfstaaten, aus China, Südkorea, Indien und Südafrika, aber auch aus den USA und der EU. Während es sich im Falle Chinas vorwiegend um staatliche Unternehmen handelt, sind es zumeist privatwirtschaftlich organisierte Akteure wie TNUs aus dem Agribusiness-Sektor, die entweder direkte Unterstützung ihres Heimatstaates erfahren oder aber, wie im Falle der EU bei Agrotreibstoffen, ein attraktives Absatzpotential auf einheimischen Märkten garantiert bekommen. Diese Produktionsauslagerungsstrategie von Schwellen- und Industrieländern wird durch transnationale Finanzakteure wie Investmentfonds oder Private Equity Unternehmen auf der Suche nach neuen Renditemöglichkeiten ergänzt und vorangetrieben.[7] Besonders Akteure des Finanzmarktes stehen aufgrund der Spekulation auf Nahrungsmittel sowie durch direkte Finanzierung von Agrarunternehmen im Zentrum der Kritik seitens zivilgesellschaftlicher Organisationen. So wurde im Jahr 2010 ein Bericht verschiedener NGOs zur Beteiligung europäischer Banken und Fonds an Landnahmeprojekten veröffentlicht (Merian Research 2010).[8] Die Rolle des Finanzsektors und privater Finanzierung wurde auch seitens der FAO (McNellis 2009) sowie durch die OECD über ein Beratungsunternehmen untersucht (HighQuest Partners 2010). Bei dieser Befragung von Hedge- und Investmentfondsmanager, die in Landfläche investieren, wurde festgestellt, dass Finanzmarktakteure „increasingly [are] attracted to agriculture primarily because of current prospects for income generation, capital appreciation and uncorrelated returns with equity markets as a hedge against inflation“ (HighQuest Partners 2010: 1).

Die Zielländer von Investitionen befinden sich hauptsächlich in Sub-Sahara Staaten. Immense Nachfrage nach Land haben laut der Weltbank (2010: 36) die Länder Sudan, Äthiopien, Nigeria, Ghana und Mosambik auf sich gezogen, die einen Anteil von über 23 Prozent bei den weltweiten Investitionsprojekte ausmachen. Aber auch in Ländern Südostasiens wie auch in Lateinamerika und Osteuropa wird massiv in Land investiert (Weltbank 2010a: 36). Bei der Suche nach geeigneten Investitionsobjekten wird der Schwerpunkt auf Produktionsfaktoren wie Land und Wasser gelegt, die neben den klimatischen Bedingungen entscheidend für die Produktionskosten sind.

Zahlreiche ernährungsunsichere und von Nahrungsmittelimporten abhängige Sub-Sahara Staaten fördern durch Steuererleichterungen und andere Anreizsysteme Investitionen in die heimische Agrarwirtschaft, unter anderem mit dem Argument der Verbesserung der nationalen Nahrungsmittelsicherheit, aber auch mit dem Ziel durch exportorientierte Investitionen die eigene Handelsbilanz zu verbessern und ausländische Devisen zu gewinnen (Deiniger u.a. 2011: 145ff.). So forciert beispielsweise Äthiopien eine exportorientierte Kommerzialisierung der Landwirtschaft, die zum Ziel hat, die schwache einheimische Währung zu stützen und die Handelsbilanz nachhaltig zu verbessern. Dieser Zielkonflikt erhöht die Problematik von Investitionen in Landfläche durch ausländische Investoren deutlich. Die bisher schwerwiegendste Auseinandersetzung zwischen Bevölkerung und Staatsmacht wegen ADI in Landfläche war eine großflächig geplante Investition eines südkoreanischen Investors in Madagaskar. Dieser Konflikt trug indirekt zum Sturz des madagassischen Präsidenten bei (Rudloff & Kurray 2011).

Innerhalb der ADI-Transaktionen gibt es unterschiedliche Ausgestaltungen. So werden auch Verträge mit lokalen Landwirten abgeschlossen. Diese als Vertragslandwirtschaft bezeichnete Form wird von manchen Analysten als armutsreduzierende Strategie mit der Möglichkeit einer besseren Gewinn- und Einkommensverteilung favorisiert (UNCTAD 2009, 143). Die Verträge, die oftmals die Bereitstellung von Inputgütern wie Düngemittel und die Abnahme der Ernte zu bestimmten Konditionen beinhalten, sind jedoch im Falle von Übereinkünften zwischen TNUs und Kleinbauern nur fallweise realisierbar und bilden keine Garantie, dass ein besseres Ergebnis im Hinblick auf Einkommensverbesserung sowie Sicherheit und Stabilität des Lebensunterhalts für letztere Gruppe erzielt wird. Im Normalfall ist die Markt- und Verhandlungsmacht des TNU sehr viel größer, was bedeutet, dass eventuell neue Abhängigkeiten durch ein Nachfragemonopol geschaffen werden (FAO 2009a).[9]

Zu fragen bleibt, warum dieses Phänomen in den letzten Jahren so enorm an Bedeutung gewonnen hat und sich auf Länder ausdehnt, die für Ernährungsunsicherheit bekannt und eigentlich Netto-Nahrungsmittel-Importeure sind. Die Triebkräfte hinter dieser Entwicklung sind mannigfaltig, lassen sich aber auf einige Grundmotive reduzieren:

Nahrungssicherheit/ Importsubstitution: Anstatt auf Importe zu vertrauen, sind Länder, die starkem demographischem Druck (China) oder Mangel an verfügbaren Landflächen (Golfstaaten; Südkorea) ausgesetzt sind, dazu übergangen, ihre Ernährungssicherung selbst zu übernehmen.. Nachdem im Jahre 2008 Preisspitzen bei Grundnahrungsmitteln erreicht wurden und von manchen Nettoexporteuren wie Argentinien Exportverbote als Reaktion auf diese Nahrungsmittelkrise verhängt wurden, unternehmen diese Länder nun Anstrengungen, um autarker zu werden. Zunehmende Nachfrage durch eine steigende Weltbevölkerung und vor allem durch einen in Schwellenländern gestiegenen Wohlstand führt manchen Analysten folgend auf lange Sicht zu Preisanstiegen (Foresight 2011: 67). Dieses Szenario bietet daher für Finanzmarktakteure neue Investitions- und Spekulationsmöglichkeiten. Investmentfonds, die in Agrarflächen investieren, sind ein neues Produkt, das in Erwartung steigender Renditen, häufig genutzt wird (Cotula u.a. 2009: 57).

Erneuerbare Energien: Steigende Ölpreise und Beimischungsquoten von Biotreibstoffen wie in der EU und den USA praktiziert, fördern den Kauf oder die Pacht von Flächen für den Anbau von Energiepflanzen. Hierbei gehen die Investitionen vor allem von privaten Investoren mit direkter oder indirekter staatlicher Unterstützung in Industrieländern aus. Der vermutlich langfristig steigende Ölpreis wird auch in Zukunft Anreize zum Anbau von Energiepflanzen schaffen (Cotula u.a. 2009: 54ff.)

Liberalisierung der Agrarmärkte und internationaler Investitionsschutz:

Durch die Strukturanpassungsprogramme (SAPs) des IWF und der Weltbank seit Mitte der 1980er Jahre, wurden Regierungen in Entwicklungsländern aufgefordert, eine marktbasierte und liberale Wirtschaftspolitik anstelle eines Staatsdirigismus zu betreiben, um notwendige Darlehen der internationalen Finanzinstitutionen zur Bekämpfung ihrer Schuldenkrise zu erhalten. Im Zuge des Washington Konsensus der 90er Jahre wurde diese Politik vorangetrieben und Entwicklungsländer in der Erwartung eines erhöhten Wirtschaftswachstums zu einer Weltmarktöffnung gedrängt. Neben der Liberalisierung von Außenhandel und Investitionsströmen entfielen durch die Implementierung von Maßnahmen der Deregulierung, dem Abbau von Marktzugangshemmnissen und der Verschreibung einer restriktiven Fiskalpolitik vielfach Subventionen für den Agrarsektor und Preiskontrollen. Ein Schwerpunkt dieser (neo-)liberalen Agenda lag daher neben Freihandel und der Öffnung der Märkte auf der Schaffung von Anreizen für ausländische Investitionen. Handelsliberalisierungen im Rahmen der WTO-Runden in den 1990er Jahren machten auch auf globaler Ebene frühere Abschottungspolitiken einzelner Staaten obsolet (Wiggerthale 2009: 18f.). Ebenso wurden neue Abkommen wie der Investitionsschutz in die globale Außenhandelsagenda der WTO aufgenommen (Trade Related Investment Measures, kurz: TRIMS). Damit wurde der Fokus der Handelspolitik von der liberalen Außenhandelstheorie des Abbaus von Zöllen und Quoten durch eine umfassende Weltmarktintegration im Sinne einer „tiefen Integration“ (Claar & Nölke 2010) erweitert. Das Ziel dieser Global Economic Governance besteht in der fortschreitenden Liberalisierung aller Wirtschaftssektoren bei gleichzeitiger umfassender Verrechtlichung der liberalen Wirtschaftskonzeption zur Absicherung des neoliberalen Modells des Washington Konsensus. Bezogen auf ADI wurde nach und nach ein Investorschutzsystem geschaffen, dass rechtlich durch die Prinzipien des Internationalen Investitionsrechts, durch bilaterale Investitionsabkommen (BITs), Versicherungen sowie durch Schiedsgerichte wie dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) der Weltbank gestützt wird.

Internationales Investitionsschutzsystem und investitionsfreundliche Regulierung

Das internationale Investitionsschutzsystem für TNUs ist vor allem durch staatliche Bemühungen entstanden und nimmt eine zunehmend wichtige Rolle in staatlichen Politiken ein (van Harten 2005: 612). Dieses System entwickelte sich vor allem aufgrund der historischen Erfahrung der Verstaatlichung von Unternehmensteilen in den 1970er Jahren im Zuge der Entkolonialisierung und Unabhängigkeitsbestrebungen vieler ehemaliger Kolonien. Während der letzten 30 Jahren wurden diese Regeln jedoch inhaltlich sehr stark ausgeweitet, so dass sie weite Bereiche staatlicher Souveränität wie Finanz-, Umwelt- und Sozialpolitik betreffen. Dennoch hat sich die Mehrzahl der Staaten freiwillig diesem System unterworfen, da Investitionen als essentieller Bestandteil wirtschaftlicher Entwicklung verstanden werden. Im globalen Wettbewerb von Staaten um Investitionen in unterschiedliche Sektoren lässt sich nach Dolzer und Schreuer (2008: 23) daher festhalten, dass durch den Abschluss eines internationalen Investitionsabkommens: „[…]the host state deliberately renounces an element of its sovereignty in return for a certain new opportunity.“ Das bedeutet, dass das internationale Investitionsschutzregime die Möglichkeiten eines Gaststaates unter gewissen Umständen einschränkt, Regelungen oder Maßnahmen zu ergreifen, die die Interessen der Investition berühren oder das Investitionsprojekt selbst bedrohen. Die Prinzipien des Internationalen Investitionsrechts haben daher in vielen Ländern Eingang in nationales Recht bei der Schaffung, Aufrechterhaltung oder Veränderung nationaler Regulierung gefunden, weshalb Stephen Gill von einem „ New Constitutionalism “ spricht (Gill 2000). Nach Gill sind Investoren zum „dominant political subject“ (Gill 2000: 3) geworden und sind aus gramscianischer Perspektive einer der wichtigen Akteure bei der Forcierung des neoliberalen Projekts hin zur Schaffung eines globalen hegemonialen Konsensus. Staaten suchen das Vertrauen von privaten Investoren zu gewinnen, indem sie eine liberale, marktkonforme Wirtschaftspolitik einschlagen und damit Glaubwürdigkeit und Beständigkeit demonstrieren wollen, da sie andernfalls durch die dominierende Investorklasse sanktioniert werden. Gill (2000) nennt dies „disciplinary neo-liberalism.“ Durch ihre strukturelle Macht des Kapitals haben Investoren Einfluss auf die Agenda und die Entscheidungsfindung von Regierungen in Entwicklungsländer, um beispielsweise stringentere Regularien für Umwelt- und Sozialpolitik zu unterbinden (Gill 2003). Bemühungen, eine allgemeingültige und internationale Regulierung für TNUs durchzusetzen wie die OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen, haben bisher zu keinem konkreten Ergebnis geführt, da diese zumeist unverbindlich und freiwilliger Natur sind. Haufler (2006: 91) kommt daher zu dem Ergebnis, dass “[…] corporations appear to be entirely unfettered and free of constraints in their global decision-making, subject only to enforceable law at the state level.” Obwohl TNUs in der Praxis eine eminent wichtige Rolle in der Weltwirtschaft und damit auch in der internationalen Politik einnehmen, haben Unternehmen im Völkerrecht keine eigene Rechtspersönlichkeit (Brabandere 2009: 202).[10] Private Akteure üben jedoch seit mehreren Jahren durch selbstauferlegte freiwillige Verhaltenskodices governance-ähnliche Funktionen aus, da sie seitens der Zivilgesellschaft und auch der Politik aufgefordert werden, als sozial und ökologisch verantwortliche Akteure zu handeln. Diese Corporate Social Responsibility Aktivitäten durch TNUs tragen jedoch auch zu einer Vergrößerung der Handlungsmacht von TNUs bei. Rabet (2010) stellt in diesem Zusammenhang fest, dass durch diese freiwilligen, auf Konsens beruhenden Maßnahmen eine kulturelle und intellektuelle Führerschaft von TNUs in einem hegemonialen Block angestrebt wird, der aufgrund der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und politischen Akteuren auf eine hohe Zustimmung in der Öffentlichkeit trifft. Die diskursive Konstruktion des verantwortlich handelnden Unternehmens bedeutet daher für Gaststaaten von Investitionen, dass „[they] are invited to believe that their interests coincide with the interests of large private foreign entities when the latter claim that they will follow social and environmental standards higher than existing norms through their CSR policies (…) (Rabet 2010: 9).

[...]


[1] Nahrungssicherheit bedeutet laut FAO, dass alle Menschen zu jeder Zeit ungehinderten physischen, sozialen und ökonomische Zugang zu ausreichender und ausgewogener Ernährung haben, um eine aktives und gesunde Leben zu führen (FAO 2002).

[2] Aufgrund der Unteilbarkeit der UN-Menschenrechte kann das Recht auf angemessene Ernährung nur im Licht anderer ökonomischer, sozialer und kultureller sowie bürgerlicher und politischer Rechte interpretiert werden (FIAN 2010a: 11).

[3] Trotz des Scheiterns eines einheitlichen, multilateralen Investitionsabkommens (MAI) unter dem Dach der OECD sowie dem Stocken weiterer Liberalisierungsrunden im Rahmen der WTO, haben Wirtschaftsmächte wie die EU und die USA durch bilaterale und regionale Wirtschaftspartnerabkommen mit Entwicklungsländern dazu beigetragen, dass Investitionsregeln sich in Handelsabkommen als hegemonialer Konsens durchsetzen lassen (Schultheiss 2010).

[4] Der Begriff Ernährungssouveränität wurde von La Via Campesina, einem weltweiten Zusammenschluss von Kleinbauern und Landarbeitern, geprägt. „Im Gegensatz zu Ernährungssicherheit, womit lediglich das Recht auf ausreichende Versorgung mit Essen gemeint ist, meint Ernährungssouveränität das Recht, jedes Einzelnen und jeder Nation, Nahrungsmittel zu produzieren. Dieser Begriff hat also eine starke soziale, politische und kulturelle Komponente“ (Engel 2002, 2).

[5] Das WSK-Komitee verweist ebenso darauf, dass die kulturelle Eignung der Ernährung gewährleistet sein muss, die den jeweiligen regionalen Gegebenheiten zu entsprechen hat. Daher wird auch vom Recht auf angemessene Ernährung gesprochen (CESCR 1999).

[6] Einen guten Überblick über die aktuellen Entwicklungen bietet die spanische NGO GRAIN sowie die von ihr betriebene Homepage farmlandgrab.org; unter http://www.grain.org/front_files/landgrab-2008-en-annex.pdf findet sich eine tabellarische Auflistung von Land Deals (GRAIN 2008). Die Weltbank stützt sich in ihrem neuesten Bericht ebenso auf Daten und Informationen von GRAIN (Weltbank 2010).

[7] Dies sind mittel- bis langfristige Investitionen in gebundenes Kapital; Finanzmarktakteure beeinflussen auch durch kurzfristige Investitionen wie Spekulation auf Agrarrohstoffe die Volatilität der Märkte und tragen so zur Nachfrage nach Land bei (Clapp 2009).

[8] Die Organisation FIAN präsentierte im Dezember 2010 einen Bericht, wonach viele deutsche Finanzmarktakteure an Unternehmen und auch direkt an Investitionsprojekten im Agrarsektor in Entwicklungsländer beteiligt sind (FIAN 2010b).

[9] Es sei erwähnt, dass auch andere Ausgestaltungen von Vertragslandwirtschaft wie im Falle von Fair Trade Initiativen existieren.

[10] Transnationale Unternehmen als rechtlicher Verbund natürlicher Personen hatten ähnlich wie Individualpersonen ursprünglich keine Völkerrechtssubjektivität. Dennoch zeigt sich hier in der modernen Völkerrechtslehre eine Subjektivierungsentwicklung, weshalb auch von partieller Völkerrechtssubjektivität von Privaten gesprochen wird (Kaleck & Saage-Maaß 2008: 21ff.).

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten

Details

Titel
Machtasymmetrien bei großflächigen Landinvestitionen: „lock-in“ Mechanismen und Codes of Conduct als Teile des internationalen Investitionsschutzsystems
Autor
Jahr
2012
Seiten
35
Katalognummer
V187263
ISBN (eBook)
9783656106999
ISBN (Buch)
9783656106654
Dateigröße
566 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Investitionsrecht, BITs, RAI-Prinzipien, Gramsci, Hegemonie, Global Governance, Recht auf Nahrung, Recht auf Entwicklung, Menschenrechte, Weltbank, Zivilgesellschaft, Ressourcenknappheit, Äthiopien, Mosambik, land grabbing, FDI
Arbeit zitieren
Martin Kurray (Autor:in), 2012, Machtasymmetrien bei großflächigen Landinvestitionen: „lock-in“ Mechanismen und Codes of Conduct als Teile des internationalen Investitionsschutzsystems, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/187263

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