Geschichte der Erbschaftsteuer
Wissenschaftlicher Aufsatz 2012 6 Seiten
Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte
Leseprobe
INHALT
1.) Frühe Entwicklung bis 1873
2.) Entwicklung von 1873 bis 1919
3.) Entwicklung von 1919 bis 1945
4.) Entwicklung ab 1945
1.) Frühe Entwicklung bis 1873
Die Erbschaftsteuer gilt als die älteste bekannte Steuer, da sie bereits vor mehr als 4.000 Jahren im sumerischen Reich erhoben wurde. Der erste Beleg für die Erhebung einer Art Erbschaftsteuer stammt aus dem Jahre 117 v. Ch. aus dem Alten Ägypten als sogenannte Besitzwechselabgabe[1]. Auch in der Römischen Republik und der Römischen Kaiserzeit wurde der Vermögensanfall durch Testament besteuert. Der an die Staatskasse abzuführende Steuersatz betrug damals vermutlich 5 %. In der Römischen Kaiserzeit wurde sie vom Jahre 6 n. Ch. wahrscheinlich drei Jahrhunderte lang erhoben[2].
Im frühen Mittelalter hat die Erbschaftsteuer keine Rolle gespielt, weil ein Erbrecht nur den nächsten Verwandten zustand. Erst um die Wende des 14./ 15. Jahrhunderts wurden in einigen italienischen Stadtstaaten Abgaben auf Erbschaften wieder eingeführt. So führte Genua 1395 eine 2 %ige Erbschaftsteuer ein. Wegen der durch die Türkenkriege veranlassten Finanznot kam es in Deutschland im 16. Jahrhundert erstmals zu Überlegungen eine Erbschaftsteuer einzuführen[3]. Die Einführung der Erbschaftsteuer in Deutschland erfolgte während des Spanisch-Niederländischen Unabhängigkeitskrieges. Danach folgten im 17. Jahrhundert einige deutsche Länder, wie Hamburg, Lüneburg und Braunschweig. Durch die im 19. Jahrhundert eingetretene Verschuldung bei vielen Ländern kam es zur Einführung der Erbschaftsteuer in weiteren zahlreichen Ländern bzw. zur weiteren Ausgestaltung, wo sie bereits bestand, so dass die Erbschaftsteuer Ende des 19. Jahrhunderts in allen europäischen Staaten bekannt war. So bestand die Erbschaftsteuer auch in fast allen deutschen Ländern. Die rechtliche Ausgestaltung in den Einzelnen deutschen Ländern war jedoch höchst unterschiedlich.
2.) Entwicklung von 1873 bis 1919
Mit Gesetz vom 30.05.1873 (preußische Gesetzessammlung 1873, Seite 329) wurde in Preußen das erste moderne Erbschaftsteuergesetz eingeführt. Im Folgenden gab es mehrerer Versuche ein einheitliches Erbschaftsteuergesetz für das Reich zu erlassen. Dies scheiterte jedoch vor allem daran, dass in den deutschen Ländern unterschiedliches bürgerliches Recht galt. Erst nach Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches, gültig für das gesamte deutsche Reich, war der Weg frei für eine Reichsfinanzreform. Mit dem Reichserbschaftsteuergesetz vom 03.06.1906 (RGBl 1906, Seite 654) gab es erstmalig eine einheitliche Erbschaftsteuer in Deutschland, die aber noch stark vom preußischen Erbschaftsteuergesetz von 1873 beeinflusst war.
Die in diesem Reichserbschaftsteuergesetz festgelegten Strukturen sind in dem heute gültigen Erbschaftsteuergesetz noch erkennbar. Schon damals war die Erbschaftsteuer als Erbanfallsteuer ausgestaltet. Die Freibeträge und Steuersätze richteten sich nach dem Grad der Verwandtschaft und der zu versteuernde Betrag richtete sich nach dem Wert des Anfalls. Ebenso bestanden wie heute Ausnahmen für landwirtschaftlichen Besitz.
Bis zum Jahr 1919 wurde der Reichsanteil der Erbschaftsteuer suggsessive auf zuletzt 4/5 erhöht. Ansonsten erfuhr das Erbschaftsteuergesetz keine gravierenden Änderungen[4].
3.) Entwicklung von 1919 bis 1945
Nach dem 1. Weltkrieg gab sich das deutsche Reich mit Erbschaftsteuergesetz vom 10.09.1919 einen neuen rechtlichen Rahmen für die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen. Die wesentlichste Änderung des Gesetzes war die Einführung einer vorab aus dem Nachlass zu entrichtenden Steuer (Nachlasssteuer). Diese Nachlasssteuer war zusätzlich zu den Erbanfallsteuern zu entrichten. Schon nach wenigen Jahren zeigte sich, dass diese übersteigerte Besteuerung nicht zu halten war. Mit Gesetz vom 20.07.1922 (Reichsgesetzblatt I 1922, Seite 610) bzw. Gesetz vom 07.08.1922 (Reichsgesetzblatt I 1922, Seite 695) wurde die Nachlasssteuer wieder aufgehoben. Gleichzeitig wurde jedoch seinerzeit mit Gesetz vom 08.04.1922 (Reichsgesetzblatt I 1922, Seite 335) eine Vermögenssteuer eingeführt.
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[1] Troll-Gebel-Jülicher Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, Loseblattkommentar 37. Aufl. 2009, Rdn. 60 und 61
[2] Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaften Band 2, 1980 G. Fischer - J.C.B. Mohr unter: Erbschaft- u. Schenkungsteuer, Seite 448
[3] Troll-Gebel-Jülicher Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, Loseblattsammlung 37 Aufl. 2009, Anm. 61
[4] Troll-Gebel-Jülicher Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Loseblattsammlung 37. Aufl. 2009, Anm. 64
Details
- Seiten
- 6
- Jahr
- 2012
- ISBN (eBook)
- 9783656103370
- Dateigröße
- 392 KB
- Sprache
- Deutsch
- Katalognummer
- v187133
- Schlagworte
- geschichte erbschaftsteuer