Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz

Rechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber


Diploma Thesis, 2007

81 Pages, Grade: 1.3


Excerpt


OTTO-FRIEDRICH-UNIVERSITÄT BAMBERG
Lehrstuhl für Arbeits- und Sozialrecht
Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ­ rechtliche Konsequenzen
für die Arbeitgeber
Nonsmoker protection in the workplace ­ legal impact on employers
Diplomarbeit
Verfasser: Thomas Brehm
Abgabetermin: 9. Februar 2007

Seite II
___________________________________________________________________________________________________
INHALTSVERZEICHNIS
TABELLENVERZEICHNIS
IV
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
V
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
VI
I. EINLEITUNG
1
II. PASSIVRAUCHEN UND DAMIT VERBUNDENE FOLGEN
4
1.
Definition Passivrauchen
4
2.
Folgen für die deutsche Volkswirtschaft
6
2.1 Einnahmequelle Tabaksteuer
6
2.2 Kosten des Rauchens
10
2.3 Gesamtbetrachtung wirtschaftlicher Folgen und kritische Würdigung
11
3.
Folgen für die Gesundheit
12
3.1 Definition des rechtlichen Gesundheitsbegriffs
12
3.2 Akut-Wirkung des Passivrauchens
15
3.3 Gefahr einer Lungenkrebserkrankung
16
3.4 Gefahr von Herz-Kreislauf-Erkrankungen
19
4.
Passivrauchen am Arbeitsplatz ­ Die aktuelle Situation
20
III. DIE RECHTSLAGE ZUM NICHTRAUCHERSCHUTZ AM
ARBEITSPLATZ
24
1.
Die rechtliche Situation vor Änderung der ArbStättV
24
2.
Die rechtliche Situation nach Änderung der ArbStättV
33

Seite III
___________________________________________________________________________________________________
IV. AUSWIRKUNGEN AUS SICHT DER ARBEITGEBERSEITE
40
1.
Maßnahmen zum Einhalten der ArbStättV
40
2.
Berechtigung des Arbeitgebers zum Erlass eines Rauchverbotes
44
3.
Umgehung des Nichtraucherschutzes durch Freiheit der
unternehmerischen Betätigung
49
4.
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates
51
5.
Folgen der Verweigerung des Nichtraucherschutzes
54
6.
Zulässigkeit von Nichtraucherprämien
56
7.
Berücksichtigung der Interessen der Raucher
59
V. RECHTLICHE PROBLEMFELDER IN DER GEGENWART
62
1.
Ausgrenzung von Rauchern bei der Bewerbung
62
2.
Rauchverbot des Arbeitgebers in der Freizeit
64
VI. KRITISCHE WÜRDIGUNG UND AUSBLICK IN DIE ZUKUNFT 65
LITERATURVERZEICHNIS
IX

Seite IV
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TABELLENVERZEICHNIS
Tab. 1: Steuertarife im Überblick (01.03.2004 ­ 31.12.2006)
7
Quelle (genaue Internetadresse):
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/e0_tabak/b0_steuerh
oehe/a0_steuertarif/index.html
Tab. 2: Verbrauch von Tabakwaren
8
Quelle (genaue Internetadresse):
http://www.destatis.de/basis/d/fist/fisttab2.php

Seite V
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ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 1: Auswahl giftiger Substanzen im Nebenstromrauch
5
Abb. 2: Differenz von Soll/- Ist-Einnahmen bei der Tabaksteuer
9
Quelle (genaue Internetadresse):
http://www.tabakwelt.de/cms/zahlen_fakten/Bilder/Tabaksteuereinnahmen-
Differenz_zwischen_offiziellen_Schaetzungen_und_realier_Entwicklung_2006.jpg
Abb. 3: Direkte Kosten nach Art der Versorgung
10
Abb. 4: Raucherkabine von Smoke free Systems
42
Quelle (genaue Internetadresse):
http://www.smokefreesystems.de/o.o.i.s/1418

Seite VI
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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abb. Abbildung
Abs. Absatz
AiB
Arbeitsrecht im Betrieb (Zeitschrift)
ArbG Arbeitsgericht
ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz
ArbSchG Arbeitsschutzgesetz
ArbStättV Arbeitsstättenverordnung
Art. Artikel
ASR Arbeitsstättenrichtlinie
AuR
Arbeit und Recht (Zeitschrift)
Az Aktenzeichen
BAG Bundesarbeitsgericht
BayVGH Bayerischer
Verwaltungsgerichtshof
BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BMJ
British Medical Journal (Zeitschrift)
BSGE Bundessozialgerichtsentscheidung
BVerfGE Bundesverfassungsgerichtsentscheidung
BVerwGE Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung
bzw. beziehungsweise
ca. circa
CDU
Christlich Demokratische Union
DB
Der Betrieb (Zeitschrift)
d. h.
das heißt
die BG
die Berufsgenossenschaft (Zeitschrift)
DÖV
Die Öffentliche Verwaltung (Zeitschrift)
EG Europäische
Gemeinschaft
et al.
et alteri (und Andere)

Seite VII
___________________________________________________________________________________________________
ETS
environmental tobacco smoke (international
anerkannter Begriff für Passivrauch)
EU
Europäische Union
e. V.
eingetragener Verein
EWG Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft
f. folgende
FAZ
Frankfurter Allgemeine Zeitung
ff. fortfolgende
g
Gramm
GewO Gewerbeordnung
GfK
Gesellschaft für Konsumforschung
GG Grundgesetz
GSF
Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit
(ehemals Gesellschaft für Strahlenforschung)
HGB Handelsgesetzbuch
h. M.
herrschende Meinung
i. S.
im Sinne
i. V. m.
in Verbindung mit
J. N. C. I.
Journal of the National Cancer Institut (Zeitschrift)
JuS
Juristische Schulung (Zeitschrift)
Kap. Kapitel
LAG Landesarbeitsgericht
MAK Maximale
Arbeitsplatz-Konzentration
Mio. Millionen
Mrd. Milliarden
NID
Nichtraucher-Initiative Deutschland e. V.
NJW-Spezial
Neue Juristische Woche ­ Spezial (Zeitschrift)
Nr.
Nummer
NZA
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (Zeitschrift)
NZA-RR
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht Rechtsprechungs-
Report (Zeitschrift)
o. ä.
oder ähnliches

Seite VIII
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o. J.
ohne Jahr
RdA
Recht der Arbeit (Zeitschrift)
Rn. Randnummer
s. o.
siehe oben
S. Seite
s. siehe
SGB Sozialgesetzbuch
sog. so
genannt
St. Stück
SZ Süddeutsche
Zeitung
t Tonne
Tab. Tabelle
TabStG Tabaksteuergesetz
TabV Tabakverordnung
u. a.
unter anderem
VdC
Verband der Cigarettenindustrie
vgl. vergleiche
WHO
World Health Organization (Weltgesundheits-
organisation)
z. B.
zum Beispiel
z. T.
zum Teil
ZRP
Zeitschrift für Rechtspolitik (Zeitschrift)

Seite 1
___________________________________________________________________________________________________
I. Einleitung
Der Konflikt zwischen Rauchern und Nichtrauchern in Deutschland be-
gann schon mit dem Import der ersten Zigaretten vor ca. 400 Jahren und
dauert bis zum heutigen Tag an. Während die Einen Tabak als Genuss-
mittel sehen, empfinden Andere nur Ekel und Abscheu beim bloßen Ge-
ruch des blauen Dunstes und befürchten, ihre Gesundheit leide darunter.
Diese Debatte beschränkte sich allerdings nicht nur auf den Privatbereich,
sondern drang auch in die Sphäre der Arbeitswelt ein. Probleme tauchen
dabei regelmäßig auf, wenn Raucher und Nichtraucher am Arbeitsplatz
gemeinsam ihre Tätigkeit verrichten. Dies wurde zwar nach rechtlichen
Gesichtspunkten bereits in der Vergangenheit ausgiebig in Fachkreisen
diskutiert. Die Vielfalt der betrieblichen Gegebenheiten und die Uneinheit-
lichkeit der medizinischen Erkenntnisse verhinderten jedoch eine allge-
mein gültige Lösung des Problems. Die Bundesregierung hoffte mit der
Änderung der Arbeitsstättenverordnung das Thema Nichtraucherschutz
am Arbeitsplatz endgültig in den Griff zu bekommen.
Ziel dieser Arbeit soll ein umfangreicher Überblick über die Problematik
des Rauchens am Arbeitsplatz, sowohl in der Vergangenheit als auch in
der Gegenwart, sein. Die Untersuchung soll dabei wissenschaftlich und
objektiv ausgeführt werden, gerade weil in vielen Arbeiten zu dieser The-
matik, je nachdem ob der Verfasser auf Seiten der Raucher oder der
Nichtraucher steht, eine gewisse Emotionalität oft nicht zu leugnen ist.
Obwohl das Hauptaugenmerk natürlich auf die juristische Sichtweise ge-
richtet ist, soll die betriebswirtschaftliche und medizinische Perspektive
nicht außer Acht gelassen werden. Kernpunkt der Arbeit soll jedoch die
gegenwärtige Rechtslage nach Änderung der ArbStättV sein. Dabei wird
der Fokus besonders auf die Seite der Arbeitgeber gerichtet. Gegenstand
der Untersuchung sind regelmäßig privatwirtschaftliche Unternehmen. Be-
hörden und spezielle Betriebe (z. B. solche, die Umgang mit Gefahrenstof-
fen haben) werden wegen bestehenden Sonderregelungen und gesonder-

Seite 2
___________________________________________________________________________________________________
ten Gesetzen, die für diese Unternehmen gelten, weitestgehend ausge-
klammert. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit habe ich in diesem Text
auf das so genannte große Binnen-I zur Markierung movierter Personen-
bezeichnungen verzichtet. Alle männlichen Bezeichnungen beinhalten -
wie allgemein per Konvention üblich - die weibliche Form, ergo gilt: Arbeit-
geber = Arbeitgeberin usw. Gleiches gilt selbstverständlich auch für Be-
zeichnungen im Plural.
Der erste großen Themenblock (Gliederungspunkt II.) behandelt die Prob-
lematik des Passivrauchens. Zu Beginn wird zunächst der Begriff definiert.
Danach sollen die Folgen, die durch Rauchen und ETS bedingt sind, auf-
gezeigt werden. Zum einen ergeben sich monetäre Auswirkungen auf die
deutsche Volkswirtschaft, zum anderen müssen die gesundheitlichen Fol-
gen des Passivrauchens aus medizinischer Sicht diskutiert werden, da
hierin die Grundlage für jegliche rechtliche Diskussion zu sehen ist. Zum
Schluss des Kapitels wird auf die aktuelle Situation am Arbeitsplatz einge-
gangen. Es gilt zu klären, wie viele Mitarbeiter konkret betroffen sind, wel-
che Konflikte sich ergeben und inwiefern Unternehmen bereits Maßnah-
men zum Nichtraucherschutz ergriffen haben.
Im zweiten Themenbereich (Gliederungspunkt III.) soll die Rechtslage zum
Nichtraucherschutz näher erläutert werden. Zunächst wird die Situation
vor der Änderung der Arbeitstättenverordnung betrachtet. Es wird die Fra-
ge beantwortet, welche Rechte und Normen den Raucher bzw. Nichtrau-
cher schützen. Außerdem wird die oft widersprüchliche Rechtsprechung
zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz diskutiert. Im letzten Teil des Ka-
pitels werden die Änderung der Arbeitstättenverordnung sowie die damit
verbundenen Folgen für die Rechtslage erörtert.
Der dritte Abschnitt (Gliederungspunkt IV.) widmet sich gänzlich den Aus-
wirkungen, die auf Arbeitgeberseite durch die Neuregelung der ArbStättV
und durch Rechtsprechung entstanden sind. Es soll verdeutlicht werden,
was Arbeitgeber tun müssen bzw. dürfen, um den betrieblichen Nichtrau-
cherschutz rechtskonform zu gewährleisten und wann der Betriebsrat be-
teiligt werden muss. Darüber hinaus wird aufgezeigt mit welchen Konse-

Seite 3
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quenzen Arbeitgeber rechnen müssen, falls sie widerrechtlich den Schutz
der Nichtraucher im Betrieb verweigern. Am Ende des Abschnitts stehen
die Rechte der Raucher im Mittelpunkt. Hierbei wird die Frage diskutiert,
inwieweit Arbeitgeber die Interessen der rauchenden Mitarbeiter berück-
sichtigen müssen.
Der vierte Teil der Arbeit (Gliederungspunkt V.) beschäftigt sich mit recht-
lich nicht eindeutig geklärten Problemfeldern der Gegenwart. Dabei geht
es zunächst darum, zu klären, ob Raucher grundsätzlich von der Bewer-
bung um eine Arbeitsstelle ausgeschlossen werden dürfen. Anschließend
wird anhand eines konkreten Beispiels aus der Praxis erörtert, ob und
wann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein Rauchverbot in der Freizeit
auferlegen darf.
Zum Abschluss der Arbeit sollen im letzten Teil (Gliederungspunkt VI.) die
gewonnenen Erkenntnisse kritisch überprüft werden. Ferner soll dem Le-
ser noch ein möglicher Ausblick in die zukünftige Rechtslage zum Nicht-
raucherschutz am Arbeitsplatz vorgestellt werden.

Seite 4
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II. Passivrauchen und damit verbundene Folgen
1. Definition Passivrauchen
Um der gesamten Diskussion über den Nichtraucherschutz am Arbeits-
platz folgen zu können, ist es unabdingbar festzulegen, was Passivrauch
bedeutet. So definiert Fischer Passivrauch als ,,unfreiwillige Inhalation von
Tabakrauch durch nicht rauchende Personen".
1
Die Deutsche For-
schungsgemeinschaft präzisiert den Begriff folgendermaßen: ,,Unter Pas-
sivrauchen versteht man die inhalative Aufnahme von Tabakrauch in der
Raumluft (...)".
2
So oder ähnlich, aber im Kern bedeutungsgleich, haben sich in der Medi-
zin und Wissenschaft diese Definitionen als praxistauglich erwiesen.
Chemisch gesehen besteht Tabakrauch aus vielen gas- und partikelförmi-
gen Bestandteilen.
3
Einige davon, wie z. B. Kohlenmonoxid, Stickoxid oder
Blausäure sind giftig, während andere Komponenten, wie z. B. Benzol,
Benzpyren oder 4-Aminoidphenol zu den krebserregenden Stoffen gezählt
werden.
4
Man unterscheidet beim Tabakrauch dabei den Haupt- und den
Nebenstromrauch. Der Hauptstromrauch ist demnach der ,,Anteil, den der
Raucher während des Ziehens [an der Zigarette] inhaliert".
5
Der Neben-
stromrauch entsteht zu ca. 95% durch das Glimmen der Zigarette am
Glutpunkt.
6
Der in der Raumluft enthaltene Tabakrauch umfasst also zum
einen den ausgestoßenen Rauch des Rauchers selbst, zum anderen den
Nebenstromrauch.
7
Die Zusammensetzung von Haupt- und Nebenstrom-
rauch ist zwar prinzipiell gleich, jedoch sind die Konzentrationen der Stoffe
im Nebenstromrauch in aller Regel höher (siehe Abb. 1), so dass ,,auch
nach Verdünnung in der Luft [...] die Konzentrationen des Rauches noch
hoch genug [sind], dass Passivraucher in verrauchten Räumen im Verlauf
1
Fischer (1979), S. 4.
2
Deutsche Forschungsgemeinschaft (1999 a), S. 1.
3
Vgl. Fischer (1979), S. 8.
4
Vgl. Wiebel (2001), S. 5.
5
Fischer (1979), S. 8.
6
Fischer (1979), S. 8.
7
Vgl. Deutsche Forschungsgemeinschaft (1999 a), S. 1.

Seite 5
___________________________________________________________________________________________________
eines Tages Mengen an krebserregenden Stoffen aufnehmen, die denen
mehrere aktiv gerauchter Zigaretten entsprechen".
8
Abb. 1: Auswahl giftiger Substanzen im Nebenstromrauch
Quelle: Wiebel (2001), S. 5.
Der Hauptgrund für die abweichenden Konzentrationen liegt an den unter-
schiedlichen Temperaturen, die bei der Entstehung des jeweiligen Rau-
ches herrschen. Die Verweildauer einiger, oben genannter Stoffe in der
Raumluft ist relativ lang. In einem Zimmer, das nicht belüftet ist, können
nach zwei Stunden und nach Konsum mehrerer Zigaretten immer noch
50% der Anfangskonzentration von Stickoxiden und Rauchpartikel nach-
gewiesen werden.
9
Passivraucher müssen demnach also unfreiwillig die
gleichen Schadstoffe wie Raucher aufnehmen, auch wenn sie de facto
einer geringeren Menge als beim Aktivrauchen ausgesetzt sind. Das birgt
natürlich ein großes Konfliktpotential zwischen Rauchern und Nichtrau-
chern in vielen privaten aber auch arbeitsplatz-bezogenen Bereichen. Auf
die einzelnen Gesundheitsgefahren im Speziellen wird im Kapitel II. 3 nä-
her eingegangen.
8
Vgl. Wiebel (2001), S. 5.
9
Vgl. Wiebel (2001), S. 5.

Seite 6
___________________________________________________________________________________________________
2. Folgen für die deutsche Volkswirtschaft
2.1 Einnahmequelle Tabaksteuer
Raucher müssen für den Konsum von Zigaretten, Zigarillos, Zigarren und
Rauchtabak eine Tabaksteuer entrichten.
10
Durch diese, als indirekte Ver-
brauchssteuer erhobene, Abgabe erzielt der Bund Einnahmen.
Historisch betrachtet forderte das Deutsche Reich diese Taxe bereits in
Form einer Gewichtssteuer auf Tabakblätter im Jahr 1879 ein. Mit Grün-
dung der Bundesrepublik Deutschland wurde diese ehemalige Reichs-
steuer als Bundessteuer eingeführt und durch das Änderungsgesetz von
1971 vereinfacht. Innerhalb der EG leitete der Europäische Rat die Har-
monisierung der Tabaksteuer durch den Erlass einer Richtlinie
11
1972 ein.
Im Zuge der Realisierung des gemeinsamen Binnenmarktes zum 1. Janu-
ar 1993 wurde diese Rechtsangleichung weiter vorangetrieben.
12
Jedoch
ist bis heute keine vollständige Harmonisierung der Steuersätze in den
Mitgliedstaaten erfolgt, so dass der Schmuggel mit Tabakwaren sehr hohe
Steuerausfälle verursacht. ,,Rund 3,1 Milliarden Euro an Tabak-, Umsatz-
und Körperschaftsteuer sind dem Fiskus vergangenes Jahr [2005] wegen
des wachsenden Anteils nicht versteuerter Zigaretten entgangen. Das hat
der Verband der Cigarettenindustrie (VdC) auf der Grundlage von ge-
schätzten 18,4 Milliarden unversteuerter Zigaretten errechnet. Dem Han-
del sei ein Verlust von 325 Millionen Euro und der Industrie von 380 Milli-
onen [Euro] entstanden".
13
Es verwundert in diesem Zusammenhang kei-
nesfalls, dass sich gerade nach den jüngsten Tabaksteuererhöhungen der
letzten Jahre das Problem des illegalen Handels verstärkt hat. So beziffer-
te das Bundesfinanzministerium die Schäden durch unversteuerte Zigaret-
ten im Jahr 1994 nur auf ca. eine Milliarde DM (~0,511 Mrd. Euro).
14
10
Vgl. § 1 TabStG.
11
Vgl. Richtlinie 72/464/ EWG des Rates vom 19. Dezember 1972.
12
Vgl.
www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_3504/DE/Service/Lexikon__A__Z/T/001.h
tml, am 15.11.2006.
13
http://www.welt.de/data/2006/10/12/1067876.html, am 15.11.2006.
14
Vgl. http://www.germnews.de/gn/1994/10/15, am 15.11.2006.

Seite 7
___________________________________________________________________________________________________
Durch die Steuererhöhungen (vgl. Tab. 1) erhoffte sich der Bund zum ei-
nen Mehreinnahmen in Milliardenhöhe, zum anderen einen positiven Ef-
fekt auf die Rauchgewohnheiten der Bundesbürger.
Tab. 1: Steuertarife im Überblick (01.03.2004 ­ 31.12.2006)
Quelle: www.zoll.de, am 16.11.2006.
01.03.2004 bis
01.12.2004 bis
30.11.2004
31.08.2005
6,85 Cent je Stück und
24,27 vom Hundert des
Kleinverkaufspreises,
7,56 Cent je Stück und
24,82 vom Hundert des
Kleinverkaufspreises,
8,27 Cent je Stück und
25,29 vom Hundert des
Kleinverkaufspreises,
Mindeststeuer:
Mindeststeuer:
Mindeststeuer bis 14.02.2006:
mindestens 13,50 Cent je Stück
abzüglich der Umsatzsteuer des
Kleinverkaufspreises der zu
versteuernden Zigarette, höchstens
jedoch 11,45 Cent je Stück
mindestens 14,87 Cent je Stück
abzüglich der Umsatzsteuer des
Kleinverkaufspreises der zu
versteuernden Zigarette, höchstens
jedoch 12,66 Cent je Stück
mindestens 16,23 Cent je Stück abzüglich der
Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu
versteuernden Zigarette, höchstens jedoch
13,86 Cent je Stück
Mindeststeuer ab 15.02.2006
mindestens 96 vom Hundert der
Gesamtsteuerbelastung durch die Tabaksteuer und
die Umsatzsteuer für die Zigaretten der gängigsten
Preisklasse abzüglich der Umsatzsteuer des
Kleinverkaufspreises der zu versteuernden
Zigarette, soweit dieser Betrag die Tabaksteuer auf
Zigaretten der gängigsten Preisklasse nicht
übersteigt.
01.03.2004 bis
01.12.2004 bis
30.11.2004
31.08.2005
1,4 Cent je Stück und
1,3 vom Hundert des
Kleinverkaufspreises
1,4 Cent je Stück und
1,4 vom Hundert des
Kleinverkaufspreises
1,4 Cent je Stück und 1,5 vom Hundert
des Kleinverkaufspreises
01.03.2004 bis
01.12.2004 bis
30.11.2004
31.08.2005
27,03 Euro je Kilogramm
und 16,67 vom Hundert des
Kleinverkaufspreises,
mindestens 41,40 Euro je
Kilogramm
30,55 Euro je Kilogramm
und 17,94 vom Hundert des
Kleinverkaufspreises,
mindestens 47,34 Euro je
Kilogramm
34,06 Euro je Kilogramm und
19,04 vom Hundert des
Kleinverkaufspreises, mindestens
53,28 Euro je Kilogramm
01.03.2004 bis
01.12.2004 bis
30.11.2004
31.08.2005
13,32 Euro je Kilogramm
und 11,98 vom Hundert des
Kleinverkaufspreises.
14,49 Euro je Kilogramm
und 12,76 vom Hundert des
Kleinverkaufspreises.
15,66 Euro je Kilogramm und
13,46 vom Hundert des
Kleinverkaufspreises.
Feinschnitt
ab 01.09.2005
Pfeifentabak
ab 01.09.2005
Zigaretten
ab 01.09.2005
Zigarren und Zigarillos
ab 01.09.2005
Zwar scheint, wenn man Tab. 2 betrachtet, das zweite Ziel erfüllt worden
zu sein, denn der Absatz von Zigaretten ist in den Jahren 2003 ­ 2005
deutlich gesunken, jedoch muss dieses Ergebnis kritisch betrachtet wer-
den, da im gleichen Zeitraum der Absatz von Feinschnitt (Drehtabak) so-

Seite 8
___________________________________________________________________________________________________
wie der Verbrauch illegaler Tabakwaren (Schmuggelware)
15
deutlich ge-
stiegen ist.
Tab. 2: Verbrauch von Tabakwaren
Quelle: Statistisches Bundesamt, www.destatis.de
Aber auch die Steuereinnahmen konnten nicht in dem Maße realisiert wer-
den, wie sich der Bund das gewünscht hätte (vgl. Abb. 2). Gerade in den
Jahren 2004 und 2005 wurden die Einnahmen weitaus höher geschätzt,
als sie tatsächlich erzielt werden konnten.
15
Vgl. http://www.welt.de/data/2006/10/12/1067876.html , am 15.11.2006
Einheit 2003
2004
2005
*
Zigaretten
- Insgesamt
Mio. St.
132 603
111 761
95 827
- je Einwohner
St.
1 607
1 355
1 162
Zigarren / Zigarillos
- Insgesamt
Mio. St.
3 117
3 640
4 028
- je Einwohner
St. 38
44
49
Feinschnitt
- Insgesamt
t
18 603
24 265
33 232
- je Einwohner
g 225
294
403
Pfeifentabak
- Insgesamt
t 870
884
804
- je Einwohner
g 11
11
10
*
Vorläufige Ergebnisse. Berechnet mit der Durchschnittsbevölkerung von 2004.
Excerpt out of 81 pages

Details

Title
Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
Subtitle
Rechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber
College
University of Bamberg
Grade
1.3
Author
Year
2007
Pages
81
Catalog Number
V186333
ISBN (eBook)
9783656998204
ISBN (Book)
9783869431222
File size
3030 KB
Language
German
Keywords
nichtraucherschutz, arbeitsplatz, rechtliche, konsequenzen, arbeitgeber
Quote paper
Dipl. Kfm. jur. Thomas Brehm (Author), 2007, Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186333

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