Kunden- und Verbraucherschutz bei Haustürgeschäften, Fernabsatzverträgen und im E-Commerce


Seminararbeit, 2007

23 Seiten, Note: 2.7


Leseprobe


Philipps-Universität Marburg
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Wahlpflichtfach Rechtswissenschaften (Privatrecht)
Seminar zum Handels- und Gesellschaftsrecht
Referat Nr. 7:
,,Kunden- und Verbraucherschutz bei Haustürgeschäften,
Fernabsatzverträgen und im E-Commerce"
von
Daniel Stiehler
Marburg, den 12. Januar 2007

- II -
Inhaltsverzeichnis
Seite
Abkürzungsverzeichnis ...III
1.
Einleitung ... 1
2.
Haustürgeschäfte ( §§ 312, 312a BGB ) ... 2
2.1.
Überblick ...2
2.2.
Persönlicher Anwendungsbereich ...3
2.2.1.
Begriff des Verbrauchers gem. § 13 BGB ...3
2.2.2.
Begriff des Unternehmers gem. § 14 BGB ...3
2.3.
Sachlicher Anwendungsbereich ...4
2.4.
Situationsbedingte Voraussetzungen ...4
2.5.
Das Widerrufs- und Rückgaberecht und dessen Rechtsfolgen ...6
2.5.1.
Widerrufsrecht ...6
2.5.2.
Rückgaberecht...7
2.6.
Ausschluss des Widerrufs- und Rückgaberecht i. S. d. § 312 III u. ...8
§ 312a BGB ...8
3.
Fernabsatzrechtliche Vorschriften ( §§ 312b, 312c, 312d BGB ) ... 8
3.1.
Überblick ...8
3.2.
Persönlicher Anwendungsbereich ...9
3.3.
Sachlicher Anwendungsbereich ...9
3.4.
Informations- und Mitteilungspflichten ...10
3.5.
Widerrufs- und Rückgaberecht ...10
3.6.
Verhältnis zu den Haustürgeschäften ...11
4.
E-Commerce ­ Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr
( § 312e BGB )... 12
4.1.
Überblick ...12
4.2.
Anwendungsbereich ...13
4.3.
Pflichten des Unternehmers ...13
4.4.
Ausnahmen ...14
4.5.
Verhältnis zu Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen ...14
5.
Abweichende Vereinbarungen ( § 312f BGB ) ... 15
6.
Kritische Würdigung und Fazit... 15
Literaturverzeichnis ... IV
Anlagen ... VII

- III -
Abkürzungsverzeichnis
ArbG
Arbeitsgericht
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGB-InfoV
Verordnung über Informations- und Nachweispflichten
nach bürgerlichem Recht
BGBl
Bundesgesetzblatt
BGHZ
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen
BT
Bundestag
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
FernAbsG
Fernabsatzgesetz
h.M.
herrschende Meinung
HausTWG
Haustürwiderrufsgesetz
HGB
Handelsgesetzbuch
HR
Handelsregister
KG
Kommanditgesellschaft
MDStV
Mediendienstestaatsvertrag
MWSt
Mehrwertsteuer
NJW
Neue Juristische Wochenschrift
OHG
Offene Handelsgesellschaft
OLG
Oberlandesgericht
SMG
Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
TDG
Teledienstegesetz
VerbrKrG
Verbraucherkreditgesetz
Vorb.
Vorbemerkung
ZGS
Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht
ZIP
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis

- 1 -
1.
Einleitung
Ausgehend von dem Grundsatz der Privatautonomie mit dem ,,Prinzip der
Selbstgestaltung der Rechtsverhältnisse durch den einzelnen selbst nach
seinem Willen"
1
und der einhergehenden Bindung an den Willen der ab-
gegebenen Erklärung gem. dem Grundsatz ,,pacta sunt sevanda"
2
ist bei
Abgabe eben dieser Willenserklärungen
3
zweier Individuen die Pflicht der
Einhaltung des Bekundeten gegeben.
4
Die Rechtfertigung von Eingriffen in den Bereich der Privatautonomie der
Vertragsgestaltung und eine Begrenzung des Grundsatzes, welcher durch
Nichteinmischung von Fremden (bspw. dem Gesetzgeber) und der Wah-
rung des freien, selbstbestimmten Willens des Individuums gekennzeich-
net ist, ist dann die logische Konsequenz, wo die Freiheit der Mitmen-
schen beschnitten wird.
5
Gleiches gilt auch, wenn unter bestimmten Ge-
gebenheiten ein Fehler in der Willensbildung zu einem ,,unerwünschten
Vertrag" geführt hat. Dazu zählen unfrei getroffene Willenserklärungen,
aber auch unter Ausnutzung von Stresssituationen, mangelnde Fach-
kenntnis, widrige Verkaufstaktiken, fehlende Inaugenscheinnahme der
Ware und in besonderem Maße in einer ungewohnten Situation begründe-
te Willenserklärungen. Die gezielte Vermeidung durch Vorbeugung, unter
Vorgabe eines gesetzlichen Handlungsrahmens zum Schutze des Unter-
legenen, rechtfertigt den Eingriff in die Privatautonomie des Individuums
beim vorliegen bestimmter Umstände.
6
Der Verbraucherschutz betrifft insbesondere den Bereich, wo eine Partei
der Gegenseite strukturell unterlegen ist und es somit an Vertragsparität
mangelt, sowie solche, die nach der Art des Zustandekommens eines Ver-
trages in hohem Maße Gefahrenpotenziale gegenüber dem Verbraucher
7
begründen.
8
1
Flume, 1979, S. 1-4.
2
Vgl. Larenz, 1997, S. 1-4; Auch bekannt als ,,das Prinzip der Vertragstreue".
3
Def. Willenserklärung: ,,Die Äußerung auf die Herbeiführung eines Rechtserfolgs gerichteten Willens wird als
Willenserklärung bezeichnet", Härting, 2005, S. 39.
4
Vgl. Klunzinger, 2001, S. 74, 75 und vgl. Bork, 2006, S. 248.
5
Vgl. BVerfG, NJW 1990, S. 1470.
6
Vgl. Neumann, 2005, S. 13 und vgl. Larenz, 1997, S. 5, Fn. 18; Auf den Aspekt der Diskriminierung des
Verbrauchers und das durch den Schutz hervorgerufene mögliche unüberlegte Handeln der Verbrauchers mit
dessen evtl. kontraproduktiver Wirkung soll hier nicht weiter eingegangen werden.
7
Der Begriff des Verbrauchers wird detailliert in Gliederungspunkt 2.2.1 abgehandelt.
8
Vgl. Neumann, 2005, S. 73.

- 2 -
Der Schwerpunkt dieser Arbeit soll auf den situationsbedingten Schutzbe-
reichen des Verbrauchers liegen, im Genauen ist dies der Fokus auf die in
den §§ 312 ff BGB geregelten sog. ,,besonderen Vertriebsformen": Haus-
türgeschäfte, Fernabsatzverträge und Verträge im elektronischen Ge-
schäftsverkehr. Dabei soll ein anschaulicher Überblick über die einzelnen
Anwendungsbereiche, Rechte und Pflichten der beteiligten Personen ge-
geben, sowie teilweise auf aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechungen
an geeigneter Stelle eingegangen werden.
2.
Haustürgeschäfte ( §§ 312, 312a BGB )
2.1.
Überblick
Zur Aufnahme der schuldrechtlichen Sondergesetze
9
(u.a. das HausTWG,
FernAbsG, VerbrKrG) durch das SMG
10
vom 26.11.2001 mit Wirkung zum
01.01.2002
11
kam es durch ein zentrales Anliegen des Gesetzgebers in
der Schaffung einer Einheit der Regelungen im BGB, so dass nicht eine
Reihe von Nebengesetzen zum Verbraucherschutz die Übersichtlichkeit
und Verständlichkeit hemmt.
12
Bei Haustürgeschäften wie auch Fernabsatzverträgen handelt es sich um
besondere Absatztechniken außerhalb von Geschäftsräumen der Unter-
nehmer. Dieser Weg wird im Zusammenhang mit der Erschließung neuer
Absatzkanäle in den vergangenen Jahren zunehmend von der Wirtschaft
genutzt. Wir sprechen dabei von Formen des Direktvertriebs, welcher eine
Umgehung der ,,alten" Handelskette vorsieht, hin zum direkten Vertrieb am
Kunden.
13
Genau an dieser Stelle greift § 312 BGB, wo sich gemäß der
Norm ein Verbraucher einem Unternehmer gegenübersteht und der
Schutz seiner rechtsgeschäftlichen Entscheidungsfreiheit vor Überrumpe-
lung unter diesen besonderen Gegebenheiten durch fehlende Ver-
gleichsmöglichkeiten und der fehlenden Möglichkeit, sich zuvor auf die Si-
tuation einzustellen, gerechtfertigt ist.
14
9
Die ursprüngliche Entwicklung der einzelnen schuldrechtlichen Sondergesetze basiert auf der Umsetzung von
EU-Richtlinien in nationales Recht, vgl. Palandt, 2006, Vorb. zu § 312, S. 483, 484.
10
Schuldrechtsmodernisierungsgesetz zur Eingliederung bürgerlich-rechtlicher Vorschriften zum Verbraucherver-
tragsrecht in das BGB, BGBl. I S. 3138.
11
Vgl. Martis/Meinhof, 2005, Vorwort S. 1.
12
Vgl. BT, Drs. 14/6040 S. 149.
13
Zielsetzung ist dabei die Kundenbindung und Gewinnmargensicherung, vgl. Martinek/Semler/Habermeier,
2003, S. 703.
14
Vgl. Martinek/Semler/Habermeier, 2003, S. 739.

- 3 -
2.2.
Persönlicher Anwendungsbereich
2.2.1.
Begriff des Verbrauchers gem. § 13 BGB
Die Verbrauchereigenschaft des einen Vertragsteils ist dann gem. der Le-
galdefinition des § 13 BGB gegeben, wenn es sich um eine natürliche Per-
son handelt, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zuzurechnen ist.
Folglich sind juristische Personen keine Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, selbi-
ges gilt auch für die OHG und KG, welche den juristischen Personen weit-
gehend angenähert und spätestens mit Eintragung in das HR
15
nicht mehr
auf die dahinter stehenden natürlichen Personen abgezielt werden kann.
Explizit eingeschlossen in den Kreis der Verbraucher sind Unternehmer, die
außerhalb ihrer geschäftlichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han-
deln. Die h.M. spricht hier von einem ,,bereichspezifischen Verbraucherbeg-
riff"
16
, dieser gilt nach überwiegender Ansicht auch für Existenzgründer bis
zur Aufnahme der Tätigkeit.
17
Äußerst strittig ist die Lage, ob Arbeitnehmer
in den Kreis der Verbraucher einzuschließen sind. Hierzu ist zurzeit keine
klare Position erkennbar
18
und es bleibt abzuwarten, welcher Auffassung
sich die Rechtsprechung anschließen wird.
19
2.2.2.
Begriff des Unternehmers gem. § 14 BGB
Der Unternehmerbegriff umfasst gem. Legaldefinition des § 14 BGB eine na-
türliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft,
die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Dazu zählen freiberufliche,
nur nebenberuflich ausgeübte unternehmerische Tätigkeiten und insbeson-
dere die rechtsfähigen Personengesellschaften wie die OHG und KG
20
, aber
auch die aufgrund der neuen Rechtsprechung als teilrechtsfähig anzuse-
15
Eintragung gem. HGB: § 123 I HGB Beginn der Wirksamkeit der OHG, analog gem. § 161 II HGB Anwendung
des § 123 HGB für die KG.
16
D.h. es findet eine Zuordnung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts statt, bei gemeinsamer Nutzung im
gewerblichen und privaten Bereich entscheidet nach h.M. der überwiegende Zweck, vgl. dazu Palandt, 2006, § 13
Rn. 4.
17
Vgl. Martis/Meinhof, 2005, S. 541.
18
Ablehnende Haltung seitens der Literatur, ,,relativer und funktionaler Verbraucherbegriff", vgl. Palandt, 2006, §
13 Rn. 4, Einf. v. § 611 Rn. 7a.
19
Teilweise bestätigende Haltung durch die Rechtsprechung, ,,absoluter Verbraucherbegriff", vgl. ArbG Hamburg,
ZGS 2003, S. 79,80; ArbG Frankfurt, ZIP 2002, S. 2190.
20
S. Gliederungspunkt 2.2.1.

- 4 -
hende BGB-Gesellschaft
21
unterliegt dem § 14 BGB bei Ausübung der ge-
nannten Tätigkeiten.
22
2.3.
Sachlicher Anwendungsbereich
Zwingende Voraussetzung ist die Entgeltlichkeit der Leistung, die Gegens-
tand des Vertrages ist. Diese kann unabhängig von der gewählten Bezeich-
nung
23
jede Form von schuldrechtlichen Verpflichtungen sein, auch wenn
diese gegenüber Dritten zu entrichten ist. Damit sind jegliche Fälle erfasst,
wo der Verbraucher finanzielle Verpflichtungen eingeht und die gesetzliche
Widerrufsmöglichkeit damit vermögensschützenden Charakter hat.
24
Die von § 312 BGB erfassten Vertragsarten sind sämtliche vom BGB vorge-
sehene Vertragsarten, dies sind u.a. der Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werk-
verträge und Geschäftsbesorgungsvertrag.
25
Besonderheiten ergeben sich
bei Zeitschriftenabonnements, wo in § 505 I Nr. 2 BGB ein vorrangiges Wi-
derrufsrecht besteht, sowie bei ,,Vereinbarungen über den Abschluss, die
Änderung, Aufhebung oder Abwicklung eines Arbeitsvertrags am Arbeits-
platz des Arbeitnehmers oder in der Wohnung des Arbeitnehmers".
26
Ferner
ausgeschlossen sind Verträge über den Beitritt zu einem Verein. Sollte es
sich bei dem Vereinsbeitritt aber um einen kaschierten entgeltlichen Vertrag
handeln, greift das Umgehungsverbot von § 312f BGB.
27
2.4.
Situationsbedingte Voraussetzungen
Es muss eine schützenswerte Situation vorliegen, welche bspw. in einem
der drei Fälle gem. § 312 I Nr. 1-3 BGB alternativ vorliegt, aber dies schließt
,,eine erweiterte Auslegung und auch eine Analogie nicht aus".
28
Eine Analo-
gie ist aber bewusst durch den Gesetzgeber bei jenen Fällen ausgeschlos-
21
Vgl. BGHZ, Bd. 146, S. 341.
22
Vgl. Martis/Meinhof, 2005, S. 545f.
23
,,Die Bezeichnung ist gleichgültig (Preis, Lohn, Honorar, Vergütungen, Gebühr u.s.w.)", Palandt, 2006, § 312
Rn. 7.
24
Vgl. Rieble/Klumpp, ZIP 2002, S. 2153 ff.
25
Vgl. Martis Meinhof, 2005, S. 548 ff.
26
Martis/Meinhof, 2005, S. 549, m. w. N.
27
Vgl. Palandt, 2006, § 312 Rn. 10; Bzgl. des Umgehungsverbotes gem. § 312f BGB s. Gliederungspunkt 5.
28
Palandt, 2006, § 312 Rn. 11.
Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Kunden- und Verbraucherschutz bei Haustürgeschäften, Fernabsatzverträgen und im E-Commerce
Hochschule
Philipps-Universität Marburg
Note
2.7
Autor
Jahr
2007
Seiten
23
Katalognummer
V186332
ISBN (eBook)
9783869437682
ISBN (Buch)
9783656993506
Dateigröße
1083 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
seminararbeit, privatrecht, kunden-, verbraucherschutz, haustürgeschäften, fernabsatzverträgen, e-commerce
Arbeit zitieren
Dipl.-Kfm. Daniel Stiehler (Autor:in), 2007, Kunden- und Verbraucherschutz bei Haustürgeschäften, Fernabsatzverträgen und im E-Commerce, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186332

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Kunden- und Verbraucherschutz bei Haustürgeschäften, Fernabsatzverträgen und im E-Commerce



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden