Armut und Bildung


Studienarbeit, 2004

20 Seiten, Note: 2.8


Leseprobe


Hochschule Mittweida (FH)
Fachbereich Soziale Arbeit
Studienbegleitender Leistungsnachweis
im Lernfeld 3
Wintersemester 2003/2004
Thema:
Armut und Bildung
eingereicht von: Becker, Jasmin
Fachstudiensemester: 1
Matrikel: 13459
bei: Frau Hänsel
Abgabe-Datum: 22.01.04

1
Gliederung
1. Die Bedeutung der Bildung
2. Familie Koch
2.1. Beschreibung der Familie
2.2. Vorstellung Julia Kochs und Erläuterungen zum Elementarbereich der
Bildung
2.3. Der Primarbereich der Bildung
2.4. Vorstellung von Diana und Michael Koch und Erläuterungen zum
Sekundarbereich der Bildung
2.5. Der Übergang ins Beschäftigungssystem
2.6. Der tertiäre Bereich der Bildung
2.7. Vorstellung von Herrn und Frau Koch und Erläuterungen zum
Zusammenhang zwischen Bildungsstand und Arbeitslosigkeit
3. Familie Wittich
4. Literaturverzeichnis

2
1. Die Bedeutung der Bildung
Das Grundrecht auf Bildung ist schon in der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte der UNO im Artikel 26
1
festgeschrieben:
Artikel 26
(1) Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der
Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist
obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht
werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren
Fähigkeiten offenstehen.
(2) Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf
die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet
sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen
und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der
Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
(3) Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren
Kindern zuteil werden soll.
Die Bundesrepublik Deutschland bekennt sich im Artikel 1 des Grundgesetz zu den
Menschenrechten und in Artikel 12 des Grundgesetzes steht: ,,Alle Deutschen haben
das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
2
"
Das Recht auf Bildung ist also ein Grundrecht, das nicht nach der aktuellen
Finanzkraft des Staates gewährt, beschnitten oder verwehrt werden darf. Es ist ein
Individualrecht, dessen Umsetzung sichert, daß der Staat von demokratisch
denkenden und handelnden Bürgern und Bürgerinnen getragen wird.
Ein Staat, der das Recht auf Bildung antastet, untergräbt damit seine Legitimation als
demokratischer Staat.
3
1
http://www.uno.de/menschen/index.cfm?ctg=udhr, 30.12.2003
2
Art. 12 Abs.1 S.1 GG
3
Popp: Vom Recht auf Bildung. In: Butenschön/Dockhorn/Heckmann u.a. (Hrsg.): Gegen die soziale
Lüge. S. 89

3
Durch Schulbildung sollte allgemein darauf vorbereitet werden, am Erwerbs- und
darüber am gesellschaftlichen Leben entsprechend den eigenen Fähigkeiten und
Anstrengungen teilzunehmen. Bildung setzt auch die eigenständige Reflexion und
Initiativen frei, den einmal erreichten Stand in der sozialen Hierarchie in Frage zu
stellen bzw. sich selbst in seinen Anschauungen von tradierten (Rollen-) Bildern zu
befreien und eröffnet zudem Möglichkeiten für die Teilhabe am sozialen, kulturellen
und politischen Leben..
4
Aus ökonomischer Sicht hat die Ausstattung mit Bildung den
Charakter einer Investition ins Arbeitsvermögen, durch die die individuelle oder
gruppenspezifische Berufs- und Lebensperspektive positiv beeinflußt wird.
5
Die in unserer Gesellschaft bestehende enge Verbindung zwischen (Aus-) Bildungs-
und Beschäftigungssystem bewirkt, daß die Verteilung von Lebenschancen
wesentlich durch das Nadelöhr der Bildungschancen erfolgt
6
. Der Zugang zu
höherwertigen Schul-, Ausbildungs-, und Berufsabschlüssen wie auch Zugang zum
Studium wird allerdings nach wie vor stark durch die Herkunft, den Bildungsstand
und die berufliche Stellung der Eltern bestimmt. Bildung ist also eine Vorsorge in die
Zukunft, denn das Risiko eines Arbeitsplatzverlusts ist an den Bildungs- und
Berufsabschluß gekoppelt: Je geringer der berufliche Ausbildungsabschluß, desto
höher ist die Gefahr der Arbeits- bzw. Dauerarbeitslosigkeit. Die Unterausstattung mit
Bildung ist eine Ursache für Armut und Unterversorgung und Ausdruck einer generell
depravierten Lebenssituation. Als Unterversorgungsschwelle gilt in diesem
Zusammenhang ein fehlender Abschluß im allgemeinen und/oder berufsbildenden
Bildungssektor
7
.
Staatliche Bildungspolitik sollte theoretisch berufliche und soziale Spaltungs- und
Ausgrenzungsprozesse präventiv verhindern
8
.
4
Huster: Armut in Europa. S. 83
5
Hanesch: Unterversorgung im Bildungssystem: Das Beispiel berufliche Bildung. In: Döring/Hanesch
/Huster (Hrsg.): Armut im Wohlstand. S. 185/186
6
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.): Erster Armuts- und Reichtumsbericht der
Bundesregierung: Lebenslagen in Deutschland. S. 93
7
Hanesch: Unterversorgung im Bildungssystem: Das Beispiel berufliche Bildung. In: Döring/Hanesch
/Huster (Hrsg.): Armut im Wohlstand. S. 185/186
8
Hanesch: Unterversorgung im Bildungssystem: Das Beispiel berufliche Bildung. In: Döring/Hanesch
/Huster (Hrsg.): Armut im Wohlstand. S.203

4
2.Familie Koch
9
2.1.Beschreibung der Familie
Familie Koch besteht aus den Eltern und drei im Haushalt lebenden Kindern im Alter
von 16, 13 und fünf Jahren. Zwei ältere Kinder (18 und 20 Jahre) leben nicht mehr im
Elternhaus. Frau Koch wuchs seit ihrem sechsten Lebensjahr im Heim auf. Ihr erstes
Kind, Peter, bekam sie mit 19 Jahren unehelich von einem verheirateten
Familienvater. Mit 22 Jahren heiratet sie 1982 ihren jetzigen Ehemann, Herrn Koch,
der damals vorbestraft war. Die vier anderen Kinder sind ihre gemeinsamen Kinder.
Schon vor der Wiedervereinigung Deutschlands hatte die Familie wenig Geld. Frau
Koch, die als Küchenhilfe und Putzfrau gearbeitet hat, ist seit etwa zehn Jahren
arbeitslos, Herr Koch hat seit sechs Jahren keine feste Arbeitsstelle. Er ist gelernter
Maurer und hatte zwischendurch zweimal eine ABM-Stelle. Er ist Alkoholiker.
Im Februar 1999 lebte
die Familie von Arbeitslosenhilfe, Kindergeld und Wohngeld
und kam so auf ein Einkommen von etwa 2.200 DM im Monat. Damit und mit einer
Kaltmiete von ungefähr 1.000 DM hätte die Familie einen Sozialhilfeanspruch von
etwa 800 DM. Sie liegt somit deutlich unter der politischen Armutsgrenze
(Sozialhilfeschwelle)
wie
auch
unter
der
50-Prozent-Grenze
relativer
Einkommensarmut. Zusätzlich liegt eine Überschuldung in Höhe von 10.000 bis
15.000 DM vor.
Herr Koch organisiert einiges an Möbeln und technischen Geräten vom Sperrmüll.
Darüber hinaus versucht er, über diverse Aktivitäten zusätzlich Geld zu verdienen.
Frau Koch bekommt ab April 1999 nach zehn Jahren Arbeitslosigkeit eine ,,ABM-
Stelle", wahrscheinlich eine kommunale Eingliederungsmaßnahme. Durch diese
einjährige Maßnahme wird sich die finanzielle Situation der Familie wohl etwas
entschärfen.
Die fünfköpfige Familie lebt in der Altstadt von B. in einer großen Vierzimmer-
Mietwohnung (130 qm) eines Mehrfamilienhauses. Die Warmmiete beträgt 1.275
DM. Die dreizehnjährige Diana teilt sich mit der fünfjährigen Julia ein Zimmer. Es sind
zahlreiche technische Geräte vorhanden, so allein vier Fernseher. Die Familie hat
außerdem einen Hund.
9
Fallbeispiel entnommen aus: http://www.fb4.fh-frankfurt.de/whoiswho/klocke/dokumente/AWO-
Bericht3.pdf, 01.01. 2004

5
Außer zu den beiden nicht mehr im Haushalt lebenden Kindern, zu Herrn Mai, dem
Freund der schwangeren Tochter Sabine, und einer Schwägerin bestehen Kontakte
zu verschiedenen, wechselnden Personen und zur zwanzigjährigen Freundin von
Frau Koch. Eine wichtige Kontaktperson ist auch die Familienhelferin der AWO, die
die Familie seit etwa drei Jahren intensiv betreut.
Alle Kinder der Familie sind ,,auffällig": Peter, der Älteste, ist kriminell geworden; die
18jährige Sabine
war notorische Schulschwänzerin und ist jetzt schwanger; der
16jährige Michael hat einen ausgeprägten Sprachfehler und besucht die
Lernbehindertenschule; die 13jährige Diana
schwänzt die Schule und wurde auch
schon beim Stehlen erwischt; die fünfjährige Julia
schließlich ist sprachlich und
geistig zurückgeblieben.
2.2. Vorstellung Julia Kochs und Erläuterungen zum
Elementarbereich der Bildung
Die jüngste der Familie, Julia ist vor allem in ihrer sprachlichen Entwicklung deutlich
zurückgeblieben und ihre Konzentrationsfähigkeit ist stark eingeschränkt. Trotz
intensiver Förderung ist ein Regelschulbesuch wenig wahrscheinlich. Julias im
Krankenhaus festgestellte ,,Verwahrlosung" war auch Ausgangspunkt für den Beginn
der Betreuung durch die Familienhilfe. Julia wurde daraufhin in einer nahegelegenen
AWO-Kindertagesstätte untergebracht und langsam eingewöhnt. Das Kind erhält dort
verschiedene Fördermaßnahmen (vor allem Sprachförderung) und wird ganztags
betreut und kann auch an Ausflügen oder anderen Aktivitäten der Kindertagesstätte
immer teilnehmen, da das Geld dafür ohne Probleme gezahlt wird. Die
Familienhelferin und Julia fahren regelmäßig nach M. zum Sozialpsychiatrischen
Dienst des Kreises, um Julias Entwicklung abzuklären. Der Entwicklungsrückstand
betrug 1999 etwa ein Jahr. Die Ursachen der Probleme werden von der Leiterin der
Kindertagesstätte und der Familienhelferin in der Erziehung durch die Eltern gesucht.
Die Mutter kümmere sich wenig um die Kinder, so daß diese für sich selber sorgen
müßten. Die Sprachprobleme werden dem mütterlichen Kommunikationsverhalten
zumindest zum Teil zugeschrieben. Die Familienhelferin beschreibt dies so: ,,<...> Die
redet und hört nicht wieder auf. Und das Kind kann gar nicht erfassen, was die Mutter
sagt <...> was das Kind sagt, das kommt gar nicht richtig an <...>." Der Vater kann
Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Armut und Bildung
Hochschule
Hochschule Mittweida (FH)
Note
2.8
Autor
Jahr
2004
Seiten
20
Katalognummer
V186304
ISBN (eBook)
9783869437910
ISBN (Buch)
9783656993377
Dateigröße
636 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
armut, bildung
Arbeit zitieren
Jasmin Becker (Autor:in), 2004, Armut und Bildung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186304

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