Die steueroptimale Teilung des Vermögens einer Personengesellschaft als betriebswirtschaftliches Entscheidungsproblem


Diplomarbeit, 2002

126 Seiten, Note: 1.4


Leseprobe


Die steueroptimale Teilung des Vermögens einer
Personengesellschaft als betriebswirtschaftliches
Entscheidungsproblem
DIPLOMARBEIT
vorgelegt dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität Hamburg
von:
Holger Mach
eingereicht im Sommersemester 2002,
11. Studiensemester Betriebswirtschaftslehre
Abgabetermin: 19.06.2002

I
INHALTSVERZEICHNIS
Inhaltsverzeichnis... I
Abkürzungsverzeichnis ...V
Abbildungsverzeichnis... IX
Tabellenverzeichnis...X
1
Einführung in den Untersuchungsgegenstand...1
1.1 Problemstellung ...1
1.2
Gang der Untersuchung ...2
1.3
Einordnung innerhalb der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre ...3
1.4
Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes ...4
2
Grundlagen der betriebswirtschaftlichen Entscheidungslehre...7
2.1 Entscheidungstheoretische
Ansätze...7
2.1.1 Begriff der Entscheidungstheorie...7
2.1.2 Klassifizierung der Entscheidungstheorie...8
2.1.3 Betriebswirtschaftliche
Entscheidungstheorie ...9
2.2 Betrieblicher
Entscheidungsvorgang ...10
2.2.1 Deskriptiver Ansatz als Grundüberlegung ...10
2.2.2 Ablauf des betrieblichen Entscheidungsprozesses...11
2.3
Grundmodell der betriebswirtschaftlichen Entscheidungslehre ...13
2.3.1 Grundlagen
der
Modellbildung ...13
2.3.2 Aufbau und Wirkungsweise des Grundmodells...14
2.3.3 Elemente des Grundmodells...16
2.3.3.1 Entscheidungsträger...16
2.3.3.2 Zielsystem ...17
2.3.3.2.1 Zielklassifizierungen ...17
2.3.3.2.2 Präferenzen...18
2.3.3.2.3 Entscheidungsregeln ...19
2.3.3.3 Entscheidungsfeld ...21
2.3.3.3.1 Handlungsalternativen...21
2.3.3.3.2 Umweltzustände...22
2.3.3.3.3 Ergebnisfunktion ...23
2.3.3.4 Ergebnismatrix...24

II
2.3.3.5 Entscheidungsmatrix...25
2.3.4 Andere
Darstellungsformen ...26
3
Entwicklung eines steueroptimalen Entscheidungsmodells ...28
3.1
Zusätzliche Prämissen des Modellansatzes ...28
3.2 Personengesellschaft
als
Entscheidungsträger...29
3.2.1 Begriff der Personengesellschaft und des Gesamthandsvermögens ...29
3.2.2 Personengesellschaft
im
Steuerrecht...31
3.3 Zielsystem
der
Personengesellschaft ...33
3.3.1 Ziele der Personengesellschaft ...33
3.3.2 Zielbeziehungen und Präferenzen ...34
3.3.3 Nutzenzuweisung
durch
Entscheidungsregeln...35
3.4
Entscheidungsfeld der Personengesellschaft ...37
3.4.1 Teilungsvorgänge als Handlungsalternativen ...37
3.4.1.1 Spaltung ...37
3.4.1.1.1 Umwandlungsrechtliche Spaltungsarten...37
3.4.1.1.2 Formen
der
Spaltung ...39
3.4.1.2 Realteilung unter gleichzeitiger Auflösung der Personengesellschaft...41
3.4.1.2.1 Definition der Realteilung...41
3.4.1.2.2 Formen
der
Realteilung...43
3.4.1.3 Gesellschafteraustritt mit Sachwertabfindung ...45
3.4.1.4 Sonstige
Vermögensübertragungen ...47
3.4.1.5 Zwischenfazit nach Abgrenzung der Teilungsvorgänge...48
3.4.2 Bestimmung der Umweltsituation...49
3.4.3 Unternehmenspolitische
Ergebnisfunktion ...50
3.4.4 Steuerliche
Ergebnisfunktion ...51
3.4.4.1 Auswahl der steuerlichen Ergebniskriterien ...51
3.4.4.1.1 Wertansatz des zu teilenden Vermögens...51
3.4.4.1.2 Einkommensteuerliche
Folgen...53
3.4.4.1.3 Gewerbesteuerliche
Folgen...54
3.4.4.2 Steuerliche Konsequenzen der Spaltungsvorgänge ...56
3.4.4.2.1 Grundsätzliche steuerliche Behandlung...56
3.4.4.2.2 Wertansatzwahlrecht der aufnehmenden Gesellschaft...57
3.4.4.2.3 Steuerfolgen der Spaltungen auf Personengesellschaften...58
3.4.4.2.3.1 Einkommensteuerliche
Behandlung bei Übertragung von
Teilbetrieben, Mitunternehmer- und Kapitalgesellschaftsanteilen
...58

III
3.4.4.2.3.2 Einkommensteuerliche
Behandlung bei Übertragung von
Einzelwirtschaftsgütern ...60
3.4.4.2.3.3 Gewerbesteuerliche
Behandlung...62
3.4.4.2.4 Steuerfolgen der Spaltung auf Kapitalgesellschaften ...66
3.4.4.2.4.1 Einkommensteuerliche
Behandlung bei Übertragung von
Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen ...66
3.4.4.2.4.2 Einkommensteuerliche
Behandlung bei Übertragung von
Anteilen an Kapitalgesellschaften ...67
3.4.4.2.4.3 Einkommensteuerliche
Behandlung bei Übertragung von
Einzelwirtschaftsgütern ...68
3.4.4.2.4.4 Gewerbesteuerliche
Behandlung...69
3.4.4.3 Steuerliche Folgen der Realteilung...72
3.4.4.3.1 Einkommensteuerliche
Behandlung der Realteilung ...72
3.4.4.3.1.1
Überführung ins Privatvermögen ...72
3.4.4.3.1.2
Übertragung in Einzelunternehmen oder
Sonderbetriebsvermögen ...73
3.4.4.3.1.3
Übertragung auf Personengesellschaften ...75
3.4.4.3.1.4
Übertragung auf Kapitalgesellschaften ...76
3.4.4.3.2 Gewerbesteuerliche Behandlung der Realteilung ...77
3.4.4.3.3 Besonderheiten beim Spitzenausgleich...78
3.4.4.4 Steuerliche Behandlung des Gesellschafteraustritts ...80
3.4.4.4.1 Einkommensteuerfolgen der Sachwertabfindung ...80
3.4.4.4.1.1
Übertragung ins Privatvermögen...80
3.4.4.4.1.2
Übertragung in Einzelunternehmen oder
Sonderbetriebsvermögen ...82
3.4.4.4.1.3
Übertragung in Personengesellschaften oder
Kapitalgesellschaften...83
3.4.4.4.2 Gewerbesteuerfolgen der Sachwertabfindung ...85
3.4.4.5 Steuerliche Auswirkungen der Vermögensübertragungen ...87
3.5
Darstellung der unternehmenspolitischen und steuerlichen Folgen in
Ergebnismatrizen ...88
3.6
Bestimmung der steueroptimalen Alternative ...93
4
Praktische Anwendung des Entscheidungsmodells...97
4.1
Grundsätzliche Anwendbarkeit des Modells ...97
4.2
Anwendung auf ausgewählte Beispielsfälle ...98
4.2.1 Beispiel
1...98
4.2.2 Beispiel
2...100
4.2.3 Beispiel
3...102

IV
4.2.4 Beispiel
4...103
5
Zusammenfassende Würdigung...105
Literaturverzeichnis...107
Rechtsquellenverzeichnis...113
Rechtsprechungsverzeichnis ...114
Verwaltungsvorschriftenverzeichnis...115

V
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
a alte
Gesellschaft
a.A. anderer
Ansicht
AbS Abspaltung
Abs. Absatz
Abschn. Abschnitt
Alt. Alternative
Anh Anhang
Anm.
Anmerkung (Fn. 249)
AO Abgabenordnung
AP
Auflösung der Personengesellschaft
Aufl. Auflage
AuG Ausgliederung
AuS Aufspaltung
Az. Aktenzeichen
BB Betriebs-Berater
(Zeitschrift)
Bd. Band
bearb. bearbeitet
begr. begründet
ber. berichtigt
BewG Bewertungsgesetz
BFH Bundesfinanzhof
BFH/NV
Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des
Bundesfinanzhofs (Zeitschrift)
BGB Bürgerliches
Gesetzbuch
BGBl. Bundesgesetzblatt
BMF
Bundesminister der Finanzen
bspw. beispielsweise
BStBl. Bundessteuerblatt
BT-Drs. Bundestags-Drucksache
BW Buchwert
bzw. beziehungsweise
DB Der
Betrieb
(Zeitschrift)
d.h. das
heißt
Diss. Dissertation
DStR
Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)

VI
DStZ
Deutsche Steuer-Zeitung (Zeitschrift)
durchges. durchgesehen
eA einbringungsgeborene
Anteile
EFG
Entscheidungen der Finanzgerichte (Zeitschrift)
ER Entscheidungsregel
Erg.-Lfg. Ergänzungslieferung
erl. erläutert
erw. erweitert
EStB
Der Ertragsteuerberater (Zeitschrift)
EStG Einkommensteuergesetz
EStR Einkommensteuerrichtlinien
et al.
et alii (und andere)
EU Einzelunternehmen
Evk Einzelverkauf
(von
Wirtschaftsgütern)
evtl. eventuell
EWIV Europäische
Wirtschaftliche
Interessenvereinigung
f. folgende
FB Freibetrag
FG Finanzgericht
Fn. Fußnote
fortgef. fortgeführt
FR Finanz-Rundschau
(Zeitschrift)
FW Firmenwert
GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
gem. gemäß
Ges. Gesellschaft
GewSt Gewerbesteuer
GewStG Gewerbesteuergesetz
GewStR Gewerbesteuerrichtlinien
ggf. gegebenenfalls
gl.A. gleicher
Ansicht
GmbH Gesellschaft
mit
beschränkter Haftung
GmbHR GmbH-Rundschau
(Zeitschrift)
GrS Großer
Senat
G-Verl. Gewerbeverlust
Gvk
Gesamtverkauf (aller Wirtschaftsgüter)
gW gemeiner
Wert

VII
Halbbd. Halbband
HEV Halbeinkünfteverfahren
HGB Handelsgesetzbuch
h.M. herrschende
Meinung
hrsg. herausgegeben
i.d.F. oder idF
in der Fassung
i.d.R.
in der Regel
i.e.S.
im engeren Sinne
INF
Die Information über Steuer und Wirtschaft (Zeitschrift)
i.S. im
Sinne
i.V.m. in
Verbindung
mit
J. Jahre
Kap. Kapital
KapG Kapitalgesellschaft
KG Kommanditgesellschaft
KGaA Kommanditgesellschaft
auf
Aktien
KÖSDI
Kölner Steuerdialog (Zeitschrift)
KStG Körperschaftsteuergesetz
K100 100%-ige
Kapitalgesellschaftsbeteiligung
lit. ,,Buchstabe"
Mitarb. Mitarbeit
MU Mitunternehmer
MUA Mitunternehmeranteil
MUB Mitunternehmeranteilsbruchteil
mv mehrheitsvermittelnd
m.w.N.
mit weiteren Nachweisen
n neue
Gesellschaft
Nds. Niedersächsisch
nF oder n.F.
neue Fassung
Nr. Nummer
NWB Neue
Wirtschafts-Briefe
OHG Offene
Handelsgesellschaft
PersG oder PG
Personengesellschaft
Pf Pflicht
PV Privatvermögen
R Richtlinie
Rf. Reform

VIII
RGBl. Reichsgesetzblatt
RT Realteilung
Rz. Randziffer
S. Seite
SA Sachwertabfindung
Sf Sperrfrist
sog. sogenannt
Sonst. Sonstige
Merkmale
Stbg Die
Steuerberatung
(Zeitschrift)
StEntlG Steuerentlastungsgesetz
SteuerStud
Steuer und Studium (Zeitschrift)
StuW
Steuer und Wirtschaft (Zeitschrift)
TB Teilbetrieb
TG
Trennung der Gesellschafterstämme
TW Teilwert
Tz. Textziffer
Ü Übertragung
u.a. unter
anderem
überarb. überarbeitet
UmwG Umwandlungsgesetz
UmwStG Umwandlungssteuergesetz
UntStFG Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz
unwes. unwesentlich
u.U. unter
Umständen
vä verhältnisändernd
vgl. vergleiche
vollst. vollständig
vw verhältniswahrend
WG Wirtschaftsgut
WiSt
Wirtschaft und Statistik (Zeitschrift)
WR Wahlrecht
ZB Zerlegung
in
Betriebsteile
z.B. zum
Beispiel
ZfB
Zeitschrift für Betriebswirtschaft
z.T. zum
Teil
ZW Zwischenwert

IX
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Phasen des psychologischen Entscheidungsprozesses ...10
Abbildung 2: Phasen der Wertanalyse ...11
Abbildung 3: Betrieblicher Entscheidungsprozess ...12
Abbildung 4: Aufbauschema des Grundmodells ...15
Abbildung 5: Beispiel eines Flussdiagramms ...27
Abbildung 6: Beispiel eines Entscheidungsbaumes...27
Abbildung 7: Ziele der Personengesellschaft...34
Abbildung 8: Nutzenzuweisung durch Entscheidungsregel 1 ...36
Abbildung 9: Nutzenzuweisung durch Entscheidungsregel 2 ...37
Abbildung 10: Spaltungen auf Personengesellschaften ...40
Abbildung 11: Spaltungen auf Kapitalgesellschaften...41
Abbildung 12: Realteilungsformen...44
Abbildung 13: Formen der Sachwertabfindung...46
Abbildung 14: Sonstige Teilbetriebsübertragungen...47
Abbildung 15: Flussdiagramm zur Alternativeneliminierung ...104

X
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Ergebnismatrix bei einer Zielgröße...24
Tabelle 2: Beispiel einer Entscheidungstabelle ...26
Tabelle 3: Buchwertübertragungen mit Einzelwirtschaftsgütern...83
Tabelle 4: Ergebnismatrix für unternehmenspolitische Zielaspekte...88
Tabelle 5: Ergebnismatrix für steuerliche Zielaspekte...93
Tabelle 6: Entscheidungsmatrix zur Bestimmung der steueroptimalen Alternative...96
Tabelle 7: Auseinandersetzungsbilanz der ABC-OHG...98
Tabelle 8: Bemessungsgrundlagen für A, B und C...99
Tabelle 9: Bilanz der BC-GbR in den Realteilungsfällen...100
Tabelle 10: Bilanz der BC-OHG nach der Sachwertabfindung...100
Tabelle 11: Auseinandersetzungsbilanz der DEF-OHG ...101
Tabelle 12: Auseinandersetzungsbilanz GHIJ-OHG ...102
Tabelle 13: Rechtsformneutrale Übernahmebilanzen...102
Tabelle 14: Rechtsformvergleich ...103
Tabelle 15: Auseinandersetzungsbilanz KLM-OHG ...103
Tabelle 16: Bilanzen nach der Abspaltung ...104

1
1 Einführung in den Untersuchungsgegenstand
1.1
Problemstellung
Unabhängig von ihrem unternehmerischen Erfolg kann es bei einer Personengesellschaft
irgendwann zu der Situation kommen, dass ihre Gesellschafter das bestehende Gesell-
schaftsvermögen nicht mehr in der bisherigen Zusammensetzung betrieblich fortführen
wollen. Wenn zusätzlich der Wunsch besteht, dass das Vermögen nicht an außenstehende
dritte Personen veräußert wird, sondern im Besitz einzelner, mehrerer oder aller Gesell-
schafter verbleibt, müssen sich die Gesellschafter für eine der vielen Möglichkeiten zur
Teilung des Vermögens entscheiden. Hierbei sind sowohl Aufteilungen des Vermögens
unter den Gesellschaftern als auch Vermögensverteilungen auf verschiedene Gesellschaf-
ten in unterschiedlichen Ausgestaltungen denkbar.
Für die Beantwortung der Frage, wie die Gesellschafter das Problem der Entscheidung für
die richtige von vielen möglichen Teilungsalternativen lösen, ist eine intensive Auseinan-
dersetzung mit den Hintergründen und den Zielen eines solchen Teilungsvorhabens not-
wendig. Der Wunsch nach einer Teilung des Gesellschaftsvermögens kann vor allem im
Hinblick auf gesellschafts- oder zivilrechtliche sowie betriebswirtschaftliche Aspekte ent-
stehen. Auch private Umstände im persönlichen Umfeld der Gesellschafter sind eine mög-
liche Ursache.
Demgegenüber stellen steuerliche Gründe nur sehr selten den Auslöser für den Wunsch
nach einer Teilung des bestehenden Gesellschaftsvermögens dar. Da die verschiedenen
Teilungsvorgänge jedoch sehr unterschiedliche steuerliche Auswirkungen und hierdurch
entstehende Belastungen für die Finanz- und Liquiditätslage der Gesellschaft verursachen,
üben die Art und der Umfang der steuerlichen Behandlung der Teilung einen wesentlichen
Einfluss auf die Entscheidung aus, in welcher zivil-, gesellschafts- bzw. umwandlungs-
rechtlichen Form die Teilung durchgeführt werden soll. Insofern kommt der Zusammen-
stellung der steuerlichen Folgen jeder einzelnen Teilungsalternative eine wichtige Bedeu-
tung zu.
In der vorliegenden Arbeit soll die Lösung des Problems der Gesellschafter, sich für die
aus ihrer Sicht optimale Teilungsform zu entscheiden, methodisch erarbeitet werden. Hier-
bei wird das Ziel der steueroptimalen Gestaltung der Teilung mit anderen unternehmeri-
schen Zielen verknüpft. Einen derartig umfassenden Vergleich verschiedener Teilungsvor-
gänge unter Berücksichtigung mehrerer Zielsetzungen mit den Standardmethoden der be-
triebswirtschaftlichen Steuerlehre zu erstellen, bereitet erhebliche Schwierigkeiten. Die

2
betriebswirtschaftliche Entscheidungslehre bietet jedoch die Möglichkeit, die dargestellte
Ausgangsproblematik in einem Entscheidungsmodell abzubilden. Daher soll ein Modell
entwickelt werden, das nicht nur die steueroptimale Lösung der Teilungsproblematik lie-
fern, sondern darüber hinaus auch außersteuerliche Zielsetzungen berücksichtigen und so-
mit ein gesamtes betriebswirtschaftliches Entscheidungsproblem bewältigen kann.
1.2
Gang der Untersuchung
Die vorliegende Arbeit ist in fünf Abschnitte unterteilt und wie nachfolgend beschrieben
aufgebaut.
Zunächst wird der Untersuchungsgegenstand im dritten und vierten Unterabschnitt der
Einführung innerhalb der verschiedenen Aufgabenbereiche der Betriebswirtschaftlichen
Steuerlehre eingeordnet und durch Abgrenzungen zu verwandten Tatbeständen konkreti-
siert.
Anschließend erfolgt im zweiten Abschnitt eine Beschreibung der Grundlagen der Be-
triebswirtschaftlichen Entscheidungslehre, da diese üblicherweise nicht zum Basiswissen
der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre zu zählen sind. Die Beschreibung beschränkt sich
auf einige allgemeine Grundsätze sowie auf die Darstellung des Aufbaus und der Wir-
kungsweise des Grundmodells der normativen betriebswirtschaftlichen Entscheidungstheo-
rie, da dieses Modell das Fundament der darauf folgenden Abschnitte bildet.
Der dritte Abschnitt stellt den Kernbereich dieser Untersuchung dar. In ihm soll gezeigt
werden, wie auf der Basis des allgemeinen entscheidungstheoretischen Grundmodells ein
spezielles Entscheidungsmodell entwickelt werden kann, das in der Lage ist, Lösungsan-
sätze für die eingangs geschilderte Problematik zu liefern. Hierbei werden die Besonder-
heiten der Ausgangssituation auf sämtliche Modellelemente übertragen, so dass eine enge
konzeptionelle Verknüpfung zum zweiten Abschnitt besteht. Eine besondere Stellung
nimmt die Darstellung des Entscheidungsfeldes der Personengesellschaft ein. Dezidiert
werden die einzelnen Teilungsvorgänge und insbesondere ihre unterschiedlichen steuerli-
chen Folgen untersucht und voneinander abgegrenzt. Hierbei kann nicht in sämtlichen
steuerrechtlichen Problembereichen auf einen durch übereinstimmende Steuergesetzge-
bung, Finanzrechtsprechung, Verwaltungsauffassung und Literaturmeinungen gesicherten
Rechtsstand zurückgegriffen werden. Dennoch entsteht ein komplettes Entscheidungsmo-
dell, das Lösungen für die Ausgangsproblematik liefern kann.
Im vierten Abschnitt soll die Anwendbarkeit und Handhabung des Entscheidungsmodells
anhand von ausgewählten Zahlenbeispielen veranschaulicht werden. Die vier ausführlich

3
geschilderten Beispielsfälle zeigen, wie das komplexe Modell praktische Problemstellun-
gen lösen kann und welche Modifikationen bzw. Erweiterungen des Modells hierfür hilf-
reich sind.
Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Würdigung, in der die wichtigsten Er-
gebnisse und die daraus gewonnenen Erkenntnisse der Untersuchung dargestellt werden.
1.3
Einordnung innerhalb der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
Zunächst ist festzuhalten, dass der vorliegende Untersuchungsgegenstand dem Bereich der
Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre zugeordnet werden muss, da ein betriebliches Ent-
scheidungsproblem vorliegt, das im Wesentlichen von steuerlichen Einflüssen geprägt
wird.
Die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre beschäftigt sich grundsätzlich mit den durch die
Besteuerung hervorgerufenen mikroökonomischen Auswirkungen auf das betriebliche Ge-
schehen. Rechtsvorschriften und Gerichtsurteile betrachtet sie dabei als fest stehende Da-
ten, deren Interpretation sie der Steuerrechtswissenschaft überlässt.
1
Hinsichtlich ihrer
Hauptaufgaben und Teilbereiche lässt sich die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre weiter
untergliedern. Hierbei sind die folgenden vier Teilgebiete besonders hervorzuheben.
Die Grundlage aller Untersuchungen bildet die Steuernormenlehre, welche die für weitere
Analysen benötigten Kenntnisse der steuerlichen Vorschriften vermitteln soll.
2
Daran an-
knüpfend untersucht die Steuerwirkungslehre den Einfluss der Besteuerung auf betriebli-
che Aufbauelemente und Hauptfunktionen.
3
Auf der Grundlage der Kenntnis der Steuer-
wirkungen versucht die Steuergestaltungslehre (oder ,,Steueroptimierungslehre"
4
), Ent-
scheidungshilfen zur Realisierung betrieblicher Zielsetzungen zu entwickeln.
5
Da die Steu-
erwirkungslehre der Steuergestaltungslehre direkt vorangehen muss, werden diese beiden
Aufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre oft zusammengefasst.
6
Als weitere
Hauptaufgabe wird überwiegend die Normative Steuerlehre genannt, die auf der Grundlage
von Steuerrechtskenntnissen und Ergebnissen aus der Steuerwirkungs- und Steuergestal-
1
Vgl. TIPKE (2000), S. 19 f.
2
Vgl. HABERSTOCK/ BREITHECKER (2000), S. 108; KUSSMAUL (2000), S. 2.; SCHULT (1998), S.
4 f.; GROTHERR (1995), S. 101.
3
Vgl. HABERSTOCK/ BREITHECKER (2000), S. 1; Lang, in: TIPKE/LANG (1998), § 1 Rz. 47; WÖ-
HE/ BIEG (1995), S. 1.
4
GROTHERR (1995), S. 101.
5
Vgl. HABERSTOCK/ BREITHECKER (2000), S. 1; WÖHE/ BIEG (1995), S. 1.
6
Vgl. KUSSMAUL (2000), S. 2; WÖHE/ BIEG (1995), S. 1; WÖHE (1988), S. 25.

4
tungsanalyse Empfehlungen für die zukünftige Ausrichtung der Steuergesetzgebungspoli-
tik geben möchte und daher auch als Steuerrechtsgestaltungslehre bezeichnet wird.
7
Darüber hinaus wird die Analyse des Einflusses der Besteuerung auf das betriebliche
Rechnungswesen teilweise als eigenständige Aufgabe der Betriebswirtschaftlichen Steuer-
lehre angesehen, da die Art der Anwendung der Buchführungs-, Bilanzierungs- und Be-
wertungsvorschriften erhebliche steuerliche Folgen auslösen kann.
8
Schließlich wird z.T.
von einer Steuerberatungslehre gesprochen, die eine Weiterentwicklung der Steuergestal-
tungslehre darstellt und praktische Empfehlungen i.S. einer Steuerberatungstätigkeit geben
möchte.
9
Auf der Grundlage der vorgenannten Untergliederungsmaßstäbe ist der Untersuchungsge-
genstand der Steuergestaltungslehre zuzuordnen, da durch eine analytische Modellbildung
versucht wird, das Ausgangsproblem zu lösen und Gestaltungsempfehlungen unter Be-
rücksichtigung betriebswirtschaftlicher Zielsetzungen zu geben. Es ist aber zu beachten,
dass auch die Steuerwirkungslehre nicht unberücksichtigt bleibt, da für eine problemlö-
sungsoptimierende Gestaltungsempfehlung zunächst die jeweiligen Steuerwirkungen der
betrieblichen Maßnahmen herausgearbeitet werden müssen.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das im Verlauf der Untersuchung verwendete
Grundmodell der betriebswirtschaftlichen Entscheidungslehre zwar auf die entscheidungs-
orientierte Betriebswirtschaftslehre zurückgeht. Es wird jedoch als Instrument im Rahmen
der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre eingesetzt, um zu angemessenen Lösungen zu
kommen.
1.4
Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes
Um den Umfang der Untersuchung nicht zu sprengen, werden eine Reihe vereinfachender,
die Verdeutlichung des Untersuchungsgegenstandes jedoch nicht gefährdender Prämissen
aufgestellt, die gleichzeitig den Untersuchungsgegenstand von ähnlichen Tatbeständen und
benachbarten Gebieten abgrenzen.
Bei dem zu teilenden Subjekt soll es sich um eine Personengesellschaft in der Rechtsform
einer GbR, OHG oder KG handeln. Andere Personengesellschaftstypen und steuerliche
Mitunternehmerschaften, wie z.B. die typisch oder atypisch stille Gesellschaft und die
7
Vgl. HABERSTOCK/ BREITHECKER (2000), S. 2; KUSSMAUL (2000), S. 2 f.; SCHULT (1998), S.
5; Lang, in: TIPKE/ LANG (1998), § 1 Rz. 51; GROTHERR (1995), S. 101 f.; WÖHE/ BIEG (1995), S.
2; WÖHE (1988), S. 25 f.
8
Vgl. Lang, in: TIPKE/ LANG (1998), § 1Rz. 50; WÖHE/ BIEG (1995), S. 1 f.; WÖHE (1988), S. 25.
9
Vgl. TIPKE (2000), S. 23; sowie Lang, in: TIPKE/ LANG (1998), § 1 Rz. 49, die von Steuerberatungs-
wissenschaft sprechen.

5
Partnerschaftsgesellschaft, werden nicht untersucht. Die zu betrachtende Personengesell-
schaft ist mehr als im geringfügigen Maße
10
gewerblich und im übrigen ebenfalls mit Ein-
künfteerzielungsabsicht tätig, so dass ihre gesamte Tätigkeit gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
einen Gewerbebetrieb bildet. Gleichzeitig erfüllt sie die Voraussetzungen eines Gewerbe-
betriebs i.S. des § 2 Abs. 1 GewStG. An der Personengesellschaft sind nur unbeschränkt
einkommensteuerpflichtige natürliche Personen beteiligt, so dass insbesondere die Sonder-
rechtsform der GmbH & Co. KG unberücksichtigt bleibt.
Die Teilung des Vermögens der Personengesellschaft soll im Wege der Übertragung auf
ein Privat- oder Betriebsvermögen der an der Personengesellschaft beteiligten Gesellschaf-
ter erfolgen. Auf der Empfängerseite sollen nur Personen stehen, die auch Gesellschafter
der übertragenden Personengesellschaft sind. Demnach dürfen auch an aufnehmenden Per-
sonen- oder Kapitalgesellschaften nur Gesellschafter der übertragenden Personengesell-
schaft beteiligt sein. Bestandteil dieser Arbeit sind nur unentgeltliche Vermögensübertra-
gungen, die jedoch unter Minderung bzw. Gewährung von Gesellschaftsanteilen erfolgen
können. Entgeltliche Teilungsvorgänge, wie z.B. Veräußerungen, werden nicht untersucht.
Ebenso bleiben Zahlungen zur Abgeltung eines etwaigen Wertausgleichs unter den Gesell-
schaftern unberücksichtigt.
11
Auch grenzüberschreitende Vermögensübertragungen werden
nicht behandelt.
Der Begriff der Steueroptimalität orientiert sich ausschließlich an möglichst günstigen er-
tragsteuerlichen Folgen des Teilungsvorganges. Umsatzsteuerliche und grunderwerbsteuer-
liche Aspekte bleiben unberücksichtigt. Durch den Ausschluss der GmbH & Co. KG ent-
fällt auch eine Einbeziehung körperschaftsteuerlicher Wirkungen. Aus Praktikabilitäts-
gründen beschränkt sich die Untersuchung auf sechs noch zu konkretisierende Aspekte, die
Auswirkungen auf die Einkommen- und Gewerbesteuerfestsetzungen der Personengesell-
schaft und ihrer Gesellschafter haben. Die Annexsteuern zur Einkommensteuer (Solidari-
tätszuschlag und Kirchensteuer) bleiben aus Vereinfachungsgründen unberücksichtigt.
Dies ist gerechtfertigt, da diese Beträge direkt von der Höhe der Einkommensteuer abhän-
gen und somit in einer proportionalen Beziehung zur Einkommensteuer stehen.
Für die Beschreibung der steuerlichen Folgen ist der Rechtsstand zum 1.1.2002 maßge-
bend.
12
Soweit ein steuerlicher Übertragungsstichtag gemäß § 20 Abs. 8 UmwStG bis zu
10
Zur Abgrenzung zum Urteil des FG Münster vom 7.12.2000, EFG 2002, S. 129, in dem eine geringfügi-
ge gewerbliche Betätigung nicht zur Einkünfteinfektion nach § 15 Abs. 3 Satz 1 EStG führt.
11
Lediglich bei der Realteilung wird in einem Exkurs auf den Spitzenausgleich eingegangen, siehe Unter-
abschnitt 3.4.4.3.3 auf Seite 78.
12
Alle Gesetzesangaben im Text beziehen sich auf diesen Stand, es sei denn, im Text wird ausdrücklich
auf ältere Gesetzesfassungen verwiesen.

6
acht Monate vor den tatsächlichen Teilungsvorgang zurückbezogen werden kann, ist davon
auszugehen, dass hierdurch kein älterer Rechtsstand zur Geltung kommt.
Das betriebswirtschaftliche Entscheidungsproblem wird als eine Aufgabenstellung inter-
pretiert, in der sämtliche betrieblichen Belange aus allen unternehmerischen Teilbereichen
einfließen. Zur Vereinfachung der Problemlösung im Wege der Modellbildung ist jedoch
davon auszugehen, dass die unter Berücksichtigung der unternehmenspolitischen und steu-
erlichen Zielsetzungen gefundenen optimalen Teilungsvorgänge weder bemerkenswert
positive noch bemerkenswert negative Auswirkungen auf die übrigen Unternehmensteile
haben. Auch in umgekehrter Richtung wird unterstellt, dass sonstige betriebliche Effekte
keinen Einfluss auf die steuerliche Betrachtung haben und somit vernachlässigt werden
können.

7
2 Grundlagen der betriebswirtschaftlichen Entscheidungslehre
2.1
Entscheidungstheoretische Ansätze
2.1.1
Begriff der Entscheidungstheorie
Für das Verständnis dafür, was als wissenschaftliche Entscheidungstheorie angesehen
wird, ist zunächst eine Auseinandersetzung mit dem reinen Entscheidungsbegriff notwen-
dig. Die in der Literatur existierenden Definitionsansätze beinhalten z.T. sehr unterschied-
liche Einzelkomponenten. Am häufigsten werden der Wahlakt des Entscheidungsträgers
sowie das Vorhandensein von mindestens zwei Handlungsalternativen als grundlegende
Bestandteile des Entscheidungsbegriffs angesehen.
13
Darüber hinaus werden die zusätzli-
chen Komponenten ,,Willensakt"
14
, mehr oder weniger ,,bewusstes"
15
Handeln, ,,zur Errei-
chung eines Ziels"
16
sowie die ,,Veränderung der Situation ..., die im Entscheidungszeit-
punkt vorliegt"
17
, genannt. Schließlich wird angeführt, dass die Auswahl für eine Hand-
lungsalternative nur dann zur Entscheidung wird, wenn der Entscheidungsträger verpflich-
tet ist, seinen Entschluss auch auszuführen.
18
Durch eine Zusammenführung dieser Ele-
mente ist eine Entscheidung als ein Wahlakt anzusehen, bei dem (mehr oder weniger) be-
wusst eine von mehreren die Ausgangssituation verändernden Handlungsalternativen zur
Erreichung eines Zieles ausgewählt wird und bei dem der Entscheidungsträger verpflichtet
ist, die gewählte Handlungsalternative durch einen Willensakt auch tatsächlich auszufüh-
ren.
Ausgehend von diesem Entscheidungsbegriff untersucht die Entscheidungstheorie im We-
ge der logischen oder empirischen Analyse das rationale oder intendiert rationale Ent-
scheidungsverhalten von Individuen und Gruppen.
19
Im wissenschaftlichen Sinne ist die
Entscheidungstheorie interdisziplinär angelegt und kann u.a. wirtschaftliche, soziale und
psychische Ausrichtungen haben.
20
Ihre Aufgabe besteht nicht nur in der Analyse und Er-
klärung des Entscheidungsverhaltens von rational handelnden Subjekten. Sie soll vielmehr
13
Siehe die Definitionsansätze bei: ROMMELFANGER/ EICKEMEIER (2002), S. 1; KAHLE (1998), S.
9; LAUX (1998), S. 1; SIEBEN/ SCHILDBACH (1994), S. 1; WERNER (1992), S. 10; REHKUGLER/
SCHINDEL (1990), S. 11; PFOHL (1972), S. 306.
14
SCHNEIDER (1995), S. 1; PFOHL (1972), S. 306.
15
ROMMELFANGER/ EICKEMEIER (2002), S. 1; LAUX (1998), S. 1; SCHNEIDER (1995), S. 1; SIE-
BEN/ SCHILDBACH (1994), S. 1; REHKUGLER/ SCHINDEL (1990), S. 11; SZYPERSKI/ WINAND
(1974), S. 4; PFOHL (1972), S. 306.
16
ROMMELFANGER/ EICKEMEIER (2002), S. 1.
17
KAHLE (1998), S. 9.
18
Vgl. REHKUGLER/ SCHINDEL (1990), S. 11; SZYPERSKI/ WINAND (1974), S. 4.
19
Vgl. ROMMELFANGER/ EICKEMEIER (2002), S. 2; BAMBERG/ COENENBERG (2000), S. 1;
REHKUGLER/ SCHINDEL (1990), S. 11.
20
Vgl. SZYPERSKI/ WINAND (1974), S. 2.

8
auch im Sinne einer Beratungsfunktion empirisch gehaltvolle Thesen für den Entscheider
zur Verfügung stellen.
21
2.1.2
Klassifizierung der Entscheidungstheorie
Das Gebiet der Entscheidungstheorie lässt sich nach Art und Betrachtungsperspektive wei-
ter unterteilen. Von zentraler Bedeutung ist hierbei die Untergliederung in die normative
und die deskriptive Entscheidungstheorie.
Die normative oder präskriptive Entscheidungstheorie baut auf dem Grundgedanken der
Entscheidungslogik auf.
22
Sie versucht, durch die vollständige Analyse einer Entschei-
dungssituation Handlungsempfehlungen zu finden, die sie dem Entscheidungsträger vor-
schlagen kann.
23
Dies geschieht auf der Grundlage rationalen Verhaltens, so dass soziolo-
gische und psychologische Aspekte weitgehend unberücksichtigt bleiben.
24
Innerhalb der
normativen Entscheidungstheorie lassen sich wiederum drei Richtungen unterscheiden. Ist
dem Entscheidungsträger die Festlegung des von ihm angestrebten Zieles überlassen und
erfolgt die theoretische Untersuchung nur hinsichtlich der optimalen Alternativenauswahl,
spricht man von der praktisch normativen Entscheidungstheorie. Im Gegensatz dazu
schreibt der bekennend normative Ansatz dem Entscheidenden zusätzlich vor, welches Ziel
am zweckmäßigsten für ihn sei.
25
Schließlich können über die Rationalität des Entschei-
dungsträgers noch ethische oder moralische Werte gestellt werden, die letztlich die wertop-
timale Entscheidung beeinflussen. Einen solchen Ansatz bezeichnet man als ethisch-
normativ.
26
Die deskriptive oder empirisch realistische Entscheidungstheorie hat die Zielsetzung, zu
beschreiben und zu erklären, wie Entscheidungen in der Realität getroffen werden, um
hieraus empirisch gehaltvolle Hypothesen über das Entscheidungs- und Problemlösungs-
verhalten von Individuen und Gruppen zu erarbeiten.
27
Es soll vor allem untersucht wer-
den, von welchen Motiven sich der Entscheidungsträger leiten lässt, um zuverlässige Prog-
nosen für künftige Entscheidungssituationen erstellen zu können.
28
Aufgrund dieses ver-
21
Vgl. FLEISCHMANN (1975), S. 61.
22
Vgl. BAMBERG/ COENENBERG (2000), S. 3; LAUX (1998), S. 2; REHKUGLER/ SCHINDEL
(1990), S. 12.
23
Vgl. MEYER (1999), S. 2.
24
Vgl. LAUX (1998), S. 2; SIEBEN/ SCHILDBACH (1994), S. 1; sowie BAMBERG/ COENENBERG
(2000), S. 3 f., die jedoch von ,,subjektiver Rationalität" ausgehen.
25
Vgl. SIEBEN/ SCHILDBACH (1994), S. 2.
26
Vgl. BITZ (1981), S. 5.
27
Vgl. LAUX (1998), S. 2; SIEBEN/ SCHILDBACH (1994), S. 3.
28
Vgl. MEYER (1999), S. 2; BITZ (1981), S. 6.

9
haltenswissenschaftlichen Forschungsansatzes und der fehlenden Entscheidungslogik wird
die deskriptive Entscheidungstheorie den Sozialwissenschaften zugeordnet.
29
Da die normative Entscheidungstheorie der ältere der beiden Ansätze ist, stellte er in den
meisten Fällen die Grundlage für Untersuchungen im entscheidungstheoretischen Umfeld
dar. Im Laufe der Zeit wurde jedoch die Bedeutung und Relevanz der deskriptiven Be-
trachtungsweise zur Unterstützung des normativen Ansatzes erkannt.
30
Insbesondere da-
durch, dass der deskriptiven Theorie eigene Modellansätze zugewiesen wurden, eröffneten
sich neue Forschungsfelder, die noch längst nicht vollständig erschlossen sind.
31
Bemer-
kenswert ist, dass die formale Entscheidungslogik der normativen Theorie im Rahmen des
deskriptiven Ansatzes durch eine subjektive Psycho-Logik bei individuellen Entscheidun-
gen sowie durch eine intersubjektive Sozio-Logik bei kollektiven Entscheidungsprozessen
ersetzt werden kann.
32
2.1.3
Betriebswirtschaftliche Entscheidungstheorie
Die grundsätzlich interdisziplinär angelegte allgemeine Entscheidungstheorie weist auf-
grund der herausragenden Bedeutung betrieblicher Entscheidungen für den Unternehmens-
erfolg eine enge Beziehung zur Betriebswirtschaftslehre auf. Bei der Untersuchung, in-
wieweit diese beiden Wissenschaftszweige miteinander verzahnt sind, müssen verschiede-
ne Ansätze betrachtet werden.
Schon vor mehr als dreißig Jahren ist der Begriff der entscheidungsorientierten Betriebs-
wirtschaftslehre geprägt worden.
33
Grundlage für die Begriffsprägung war, dass die Be-
triebswirtschaftslehre auf Basis der deskriptiven Theorie versucht, den Ablauf von Ent-
scheidungsprozessen auf unternehmerischer Ebene zu erklären und Verhaltensempfehlun-
gen zu geben, um so die generelle Erklärungs- und Gestaltungsaufgabe der Betriebswirt-
schaftslehre zu erfüllen.
34
Auch die durch Einbeziehung der Unternehmenskulturen entste-
henden Besonderheiten in Entscheidungsprozessen können berücksichtigt werden.
35
In jüngerer Zeit wird die Betriebswirtschaftslehre sogar als eine angewandte oder spezielle
Entscheidungstheorie bezeichnet.
36
Dies ist gerechtfertigt, da die betrieblichen Entschei-
29
Vgl. REHKUGLER/ SCHINDEL (1990), S. 12 f.
30
So z.B. SCHNEIDER (1995), S. 11 f.; FLEISCHMANN (1975), S. 61.
31
Hierauf weisen BAMBERG/ COENENBERG (2000), S. 6 f. hin.
32
Vgl. PFOHL/ BRAUN (1981), S. 74 f.
33
Vgl. HEINEN (1969), S. 207.
34
Vgl. HEINEN (1969), S. 210 f.; HEINEN (1971), S. 430.
35
Vgl. HEINEN (1985), S. 980-989.
36
So bei BAMBERG/ COENENBERG (2000), S. 11; LAUX (1998), S. 2; SIEBEN/ SCHILDBACH
(1994), S. 5-7.

10
dungen nur einen Teil des gesamten im Rahmen der Entscheidungstheorie untersuchten
Spektrums an Auswahlproblemen ausfüllen können, so dass die entscheidungsorientierte
Betriebswirtschaftslehre als Teilbereich der Entscheidungstheorie anzusehen ist.
Außerdem ist zu beachten, dass für das Erzielen befriedigender Ergebnisse sowohl in der
betriebswirtschaftlich orientierten Entscheidungstheorie als auch in der entscheidungsori-
entierte Betriebswirtschaftslehre eine Verknüpfung der Elemente aus den normativen und
deskriptiven Ansätzen unerlässlich ist. Nur durch die Synthese der beiden Ansätze können
realitätsnahe und fundierte Entscheidungsmodelle entworfen werden, die sowohl die
Gestaltungs- als auch die diesen vorgelagerten Erklärungsaufgaben bewältigen können.
37
2.2
Betrieblicher Entscheidungsvorgang
2.2.1
Deskriptiver Ansatz als Grundüberlegung
Unter einem betrieblichen Entscheidungsvorgang ist nicht bloß der tatsächliche Auswahl-
akt im Zeitpunkt der Entscheidungsfindung zu verstehen. Vielmehr ist er als ein mehrstufi-
ger Prozess anzusehen, der in verschiedene Phasen unterteilt werden kann. Ausgehend
davon, dass der Mensch als Entscheidungsträger fungiert und dessen soziales und psychi-
sches Umfeld den Ausgangspunkt für Entscheidungen bildet, stellt der verhaltensorientier-
te deskriptive Ansatz der Entscheidungstheorie die Grundlage für Überlegungen zur Struk-
turierung eines Entscheidungsprozesses dar.
38
Im Bereich der empirischen Entscheidungs-
forschung können für die Systematisierung eines psychologischen Entscheidungsprozesses
die nachfolgend dargestellten fünf Phasen unterschieden werden:
39
Abbildung 1: Phasen des psychologischen Entscheidungsprozesses
Als Anregung bezeichnet man die Aufgeschlossenheit des Individuums, einen empfange-
nen Impuls nicht zu ignorieren, sondern als Aufruf zum Handeln in einer als unbefriedi-
gend empfundenen Situation zu interpretieren. Da noch Unklarheiten über die mit der
möglichen Entscheidungsproblematik zusammenhängenden Ziele und Alternativen beste-
hen, schließt sich eine Phase der Unorientiertheit an. Diese wird durch zielgerichtetes Su-
chen nach Informationen und Alternativen, dem Erarbeiten von Lösungswegen und der
damit verbundenen Orientierung abgelöst. Es folgt eine Phase der Distanzierung, in der in
37
Vgl. BAMBERG/ COENENBERG (2000), S. 11 f.; KAHLE (1998), S. 24 f.
38
Dies wird deutlich herausgestellt von: REHKUGLER/ SCHINDEL (1990), S. 201-203.
39
Vgl. BRONNER (1999), S. 16 f.; KAHLE (1998), S. 42 f.; WITTE (1964), S. 114-122.
Anregung
Unorientiertheit
Orientierung
Distanzierung
Entschluss

11
Form einer geistigen Ruhepause Abstand zum Entscheidungsproblem gewonnen werden
soll. Schließlich wird diese Ruhephase durch das endgültige Treffen der Entscheidung und
der sich daran anschließenden Ausführung der ausgewählten Handlungsalternative been-
det.
Man kann dieses 5-Phasen-Schema als wellenförmiges Zeitablaufschema interpretieren, in
dem sich drei Aktiv- und zwei Passiv-Phasen abwechseln und ein zu langes Verharren in
den beiden Passiv-Phasen die Gefahr einer Veränderung der Entscheidungssituation mit
sich bringt.
40
Diese fünf Phasen sind u.a. auch im Verfahren zur Wertanalyse wiederzufin-
den, in dem sie gemäß der nachfolgenden Abbildung im Gegensatz zum psychologischen
Entscheidungsprozess eine deutlich größere Zweckorientierung aufweisen.
41
Abbildung 2: Phasen der Wertanalyse
Ein anderer Ansatz der verhaltensorientierten Entscheidungsforschung geht ebenfalls von
fünf Phasen aus, wobei die ersten drei Phasen der Anregung, der Suche und der Optimie-
rung der Willensbildung dienen, während die sich anschließenden Realisations- und Kon-
trollphasen für die Willensdurchführung stehen.
42
Allen Ansätzen gemein ist das Bestreben, das individuelle menschliche Verhalten in den
Mittelpunkt der Strukturierungsversuche zu stellen und von den streng sachlich orientierten
Abläufen zunächst zu abstrahieren.
2.2.2
Ablauf des betrieblichen Entscheidungsprozesses
Aus der deskriptiven Grundüberlegung heraus ist nun ein Schema für einen betrieblichen
Entscheidungsprozess zu entwickeln, das zusätzlich konkret auf die sachlichen Erforder-
nisse einer strukturierten Problemlösung eingeht. In der Literatur sind viele Vorschläge für
eine Problemlösungsstruktur gemacht worden,
43
die sich zu folgendem Ansatz vereinigen
lassen.
40
Vgl. BRONNER (1999), S. 16 f. unter besonderer Beachtung des Diagramms auf S. 16.
41
Vgl. KAHLE (1998), S. 43, KORTE (1977), S. 53.
42
Vgl. REHKUGLER/ SCHINDEL (1990), S. 221, die sich auf HEINEN (1976), S. 205-213 beziehen.
43
Siehe z.B.: 5-Phasen-Prozess von LAUX (1998), S. 8-12; 4-Phasen-Prozess von ADAM (1996), S. 31-
35; 7-Stufen-Planungsmodell von SCHNEIDER (1995), S. 22-29; Problemlösungszyklus von LAAGER
(1978), S. 7-11; 5-Phasen-Gliederung von BUTH (1977), S. 105 f.; 8-Phasen-Schema von IRLE (1971),
S. 47-51; 3-Phasen-Aufbau von SZYPERSKI (1971), S. 42 f.
Problemerkennung
Zielformulierung
Kreativität
Bewertung
Entschluss,
Realisation,
Kontrolle

12
Abbildung 3: Betrieblicher Entscheidungsprozess
Die Problemformulierung beinhaltet grundsätzlich die zuvor erfolgte Problemerkennung
und umfasst die Strukturierung des Problems sowie eine ausführliche Situationsanalyse zur
Bewertung der Dimension der zu bewältigenden Aufgabe. Anschließend muss sich der
Entscheidungsträger über die Richtung und das Ausmaß seiner Ziele klar werden. Die Prä-
zisierung des Zielsystems dient u.a. dazu, die Anzahl der Handlungsalternativen einzu-
grenzen und einen Beurteilungsmaßstab für die Alternativenauswahl zu liefern.
44
Die daran
anschließende Erforschung der Alternativen führt von der Prüfung aller möglichen Hand-
lungsmöglichkeiten über die Ermittlung der Restriktionen möglicher Alternativen bis zur
konkreten Suche nach problemlösungsadäquaten Handlungsalternativen und deren Bewer-
tung im Hinblick auf die Erreichbarkeit der vorgegebenen Ziele. Der Entschluss beinhaltet
die endgültige Alternativenauswahl und bildet den zentralen Akt des Entscheidungsprozes-
ses. Anschließend erfolgt die Anweisung zur Durchführung der ausgewählten Handlungs-
alternative. Abgeschlossen wird der Entscheidungsprozess durch die Kontrolle der
Zweckmäßigkeit des Entscheidungsvorgangs, die z.B. in Form einer Abweichungsanalyse
durchgeführt werden kann.
45
Mit Hilfe eines solchen allgemeinen Schemas für Entscheidungsprozesse lassen sich fast
alle auftretenden Entscheidungssituationen so strukturieren, dass ein zielstrebiger Problem-
lösungsablauf erreicht werden kann. Besondere zu beachten ist, dass nicht der Entschei-
dungsablaufs eines Individuums, sondern der eines gesamten betrieblichen Organismus
geschildert wird, wodurch innerbetriebliche Interdependenzen den sorgsam strukturierten
Prozessablauf beeinträchtigen können. Zu nennen sind die nachfolgend beschriebenen vier
Verbundeffekte, die zwischen zwei Entscheidungsbereichen desselben Unternehmens auf-
treten können.
46
Bei einem Restriktionsverbund sind die Handlungsmöglichkeiten in einem Betriebsbereich
von den Aktionen in einem anderen Bereich abhängig; bspw. ist das Ausmaß der Absatz-
möglichkeiten eines Produktes von der gefertigten Menge abhängig. Daher müssen die
Entscheidungen in diesen beiden Bereichen aufeinander abgestimmt werden. Ähnlich ge-
lagert ist der Fall eines Erfolgsverbundes. Wenn der betriebliche Gesamterfolg nicht durch
44
Vgl. LAUX (1998), S. 9.
45
Vgl. LAAGER (1978), S. 10.
46
Vgl. LAUX (1998), S. 5-7.
Problem-
formulierung
Erstellen des
Zielsystems
Alternati-
venvergleich
Ent-
schluss
Durchfüh-
rung
Kon-
trolle

13
einseitige Veränderungen in einem Betriebsbereich gesteigert werden kann, ohne dass auch
in anderen Teilbereichen Entscheidungen getroffen werden müssen, ist eine Optimierung
nur durch Koordination möglich. Auch das Problem abhängiger zufallsabhängiger Bezie-
hungen zwischen Aktionen in verschiedenen Bereichen (Risikoverbund) kann nur durch
eine Gesamtrisikobetrachtung gelöst werden. Schließlich kann auch ein Bewertungsver-
bund vorliegen, wodurch die Bewertung von Einzelaktionen in verschiedenen Bereichen
im Gesamtbetriebsinteresse aufeinander abgestimmt werden müssen.
Die Beachtung dieser zusätzlichen Verbundeffekte führt dazu, dass im betrieblichen Be-
reich einzelne Entscheidungsprozesse nicht isoliert betrachtet werden können, sondern in
einem Gesamtentscheidungsprozess zusammengeführt werden müssen.
2.3
Grundmodell der betriebswirtschaftlichen Entscheidungslehre
2.3.1
Grundlagen der Modellbildung
Zur Vereinheitlichung von Entscheidungsprozessen und zur Ableitung rationaler Problem-
lösungen für praktische Entscheidungssituationen hat sich in der betriebswirtschaftlichen
Entscheidungslehre ein Grundmodell herausgebildet. Dieses Grundmodell weist zwei
Merkmale auf, die für die meisten betriebswirtschaftlichen Modelle charakteristisch sind.
Zum einen stellt das Modell eine vereinfachende Abbildung realer Tatbestände dar, weil
einem Modellelement mehrere als äquivalent zu bezeichnende Elemente oder Eigenschaf-
ten des Realbereichs zugeordnet werden. Zum anderen ist trotz der möglichen Komplexität
der realen Tatbestände eine weitgehende Strukturgleichheit oder zumindest -ähnlichkeit
zwischen Realbereich und Modell gegeben.
47
Betriebswirtschaftliche Modelle lassen sich allgemein nach verschiedenen Kriterien unter-
gliedern (z.B. Art der Information, Darstellungsform, Einsatzzweck oder Art der Abstrak-
tion).
48
Auch im Bereich der Entscheidungslehre ist eine Klassifikation der Modelle sinn-
voll, um sich einen Überblick über die verschiedenen Gesichtspunkte der Modellbil-
dungsmöglichkeiten zu verschaffen. Eine Einteilung der Entscheidungsmodelle kann nach
folgenden Kriterien erfolgen:
49
· Eine oder mehrere Zielsetzungen,
· Sicherheits-, Ungewissheits- oder Risikosituationen,
47
Vgl. BAMBERG/ COENENBERG (2000), S. 13 f.
48
Vgl. ADAM (1996), S. 81-95 mit weiteren Erläuterungen.
49
Vgl. ROMMELFANGER/ EICKEMEIER (2002), S. 25 f., sowie BAMBERG/ COENENBERG (2000),
S. 40-43, die zusätzlich noch das Kriterium eines spieltheoretischen Gegenspielers erwähnen.

14
· Individuum oder Gremium als Entscheidungsträger,
· statische oder dynamische Zeitdimension.
Darüber hinaus kann eine Einteilung in ein aufbauorientiertes oder ein ablauforientiertes
Grundmodell vorgenommen werden. Beim aufbauorientierten Grundmodell steht die Ent-
scheidung mit ihren Bausteinen und Elementen im Mittelpunkt der Betrachtung, während
der ablauforientierte Ansatz vordringlich auf eine Analyse des Entscheidungsprozesses und
seines Ablaufs abstellt.
50
Obwohl derart feine Untergliederungen und die Berücksichtigung zahlreicher Unterschei-
dungskriterien die Glaubwürdigkeit einer realitätsnahen Abbildung der Wirklichkeit durch
das jeweilige Modell steigern, muss auf die praktische Anfälligkeit des Grundmodells hin-
gewiesen werden. Die Konstruktion eines Entscheidungsmodells ist in so hohem Maße von
subjektiven Umständen des jeweiligen Entscheiders abhängig, dass ein stark vereinfachen-
des Grundmodell nicht unbedingt die praktikabelste Lösung bietet. In komplexen Fällen
kann das Entscheidungsmodell daher nur der Entscheidungsvorbereitung dienen, wonach
der Entscheidungsträgers erneut prüfen und abwägen muss.
51
Eine weitere Problematik ist
darin zu sehen, dass betriebswirtschaftliche Entscheidungsmodelle oft durch die Vernach-
lässigung oder unzureichende Berücksichtigung von betrieblichen Interdependenzen ge-
kennzeichnet sind. Integrative, restriktive, produktionstechnische und zeitliche Zusam-
menhänge zwischen einzelnen Unternehmensteilen und Betriebsabläufen können erhebli-
che Erweiterungen des Modells erforderlich machen, was jedoch oft nicht beachtet wird.
52
Beim Einsatz von betriebswirtschaftlichen Entscheidungsmodellen muss daher besonders
darauf geachtet werden, ob trotz des vereinfachenden Abbildungsvorgangs die Realität
insoweit wiedergegeben wird, dass eine durch das Modell ermittelte Entscheidung ohne
zusätzliche Prämissen als optimal angesehen werden kann.
2.3.2
Aufbau und Wirkungsweise des Grundmodells
Das allgemein als Grundmodell der betriebswirtschaftlichen Entscheidungslehre bekannte
Modell ist präziser als ,,aufbauorientiertes Grundmodell der normativen Entscheidungsthe-
orie"
53
zu bezeichnen. Im Mittelpunkt des Modells stehen die Elemente, die auch Ent-
scheidungsprämissen genannt und in faktische, wertende und methodische Prämissen un-
terteilt werden.
50
Vgl. PFOHL/ BRAUN (1981), S. 21.
51
Vgl. LAUX (1998), S. 52-54.
52
Vgl. KAHLE (1998), S. 83-89.
53
PFOHL/ BRAUN (1981), S. 23.
Ende der Leseprobe aus 126 Seiten

Details

Titel
Die steueroptimale Teilung des Vermögens einer Personengesellschaft als betriebswirtschaftliches Entscheidungsproblem
Hochschule
Universität Hamburg
Note
1.4
Autor
Jahr
2002
Seiten
126
Katalognummer
V185758
ISBN (eBook)
9783656982289
ISBN (Buch)
9783867466424
Dateigröße
1183 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
teilung, vermögens, personengesellschaft, entscheidungsproblem
Arbeit zitieren
Holger Mach (Autor:in), 2002, Die steueroptimale Teilung des Vermögens einer Personengesellschaft als betriebswirtschaftliches Entscheidungsproblem, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185758

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