Das Currency Board als Instrument wirtschaftlicher Stabilisierung im Fall Argentinien


Diplomarbeit, 2001

75 Seiten, Note: 1.7


Leseprobe


2
INHALTSVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ... 4
CHRONOLOGIE ... 5
1.
Einleitung ... 6
2.
Zur Theorie des Currency Boards ... 8
2.1.
Einleitende Definition und begriffliche Abgrenzung... 8
2.2.
Herkunft und historische Entwicklung des Currency Boards im Überblick ... 9
2.3.
Beweggründe für die Institutionalisierung von CB- Systemen in Schwellen- und Entwicklungsländern
11
2.4.
Voraussetzungen einer erfolgreiche Implementierung von Currency Boards ... 14
2.5.
Funktionsweise, Organisation und Konzeption ... 17
2.6.
Exkurs: Dollarisierung ... 19
2.7.
Orthodoxes und unorthodoxes Currency Board ... 21
Currency Board ... 21
Zentralbank ... 21
2.8.
Bewertung der Leistungsfähigkeit von Currency Boards ... 22
2.8.1.
Vorteile ... 22
2.8.2.
Nachteile ... 23
2.8.3.
Fazit ... 24
3.
Der ,,Plan Cavallo" von 1991 ... 25
3.1.
Argentinien Ende der 80er Jahre ­ Resultate eines ,,verlorenen Jahrzehnts" ökonomischer
Entwicklung ... 25
3.2.
Der ,,Plan Cavallo" ... 27
3.2.1.
Das Konvertibilitätsgesetz ... 29
3.2.2.
Das argentinische Currency Board: Ausgestaltung, Besonderheiten und Probleme ... 31
3.2.3.
Weitere Reformmaßnahmen des ,,Plan Cavallo" ... 32
3.3.
Bewertung der Leistungsfähigkeit des Reformplans ... 34
3.3.1.
Stärken ... 34
3.3.2.
Schwächen ... 35
4.
Auswirkungen der Mexiko- Krise von 1994 auf das argentinische Finanzsystem ... 37
4.1.
Währungsabwertung in Mexiko ... 38

3
4.2.
Chronologie der ,,Tequila"- Krise: Probleme und eingeleitete Gegenmaßnahmen ... 39
4.2.1.
Phase 1: ,,A flight to quality" (Dezember 1994- Ende Februar 1995) ... 39
4.2.2.
Phase 2: Die Liquiditätskrise (Ende Februar 1995- Mitte März 1995) ... 41
4.2.3.
Phase 3: Entspannung für das argentinische Finanzsystem (ab Mitte März 1995) ... 42
4.3.
Zwischenergebnis: Der ,,Tequila"- Effekt und das argentinische CBS ... 44
5.
Von der Brasilien- Krise bis in die Gegenwart: Das argentinische Currency Board System in Bedrängnis 45
5.1.
Die argentinisch- brasilianischen Handelsbeziehungen im Mercosur ... 47
5.2.
Unmittelbare Auswirkungen der Brasilien- Krise ... 48
5.3.
Überblick über die Entwicklung Argentiniens bis zur Gegenwart ... 49
5.4.
Heutige Probleme des Landes ... 51
5.5.
Exkurs: Folgen der Argentinien- Krise für den Handel im Mercosur ... 54
5.6.
Inhalte der aktuellen Diskussion um die Zukunft des argentinischen Currency Board Systems ... 55
6.
Schlußbetrachtung ... 57

4
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
BCRA
Banco Central de la República Argentina
bspw.
beispielsweise
CB (CBS)
Currency Board (Currency Board System), kurz: Board
CEI
Centro de Economía Internacional
DBLA
Dresdner Bank Lateinamerika AG
div. Jgg.
Diverse Jahrgänge
FAZ
Frankfurter Allgemeine: Zeitung für Deutschland
FTD
Financial Times Deutschland
IADB
Inter- American Development Bank
IMF
International Monetary Fund
i.S.
im Sinne
n.v.
nicht vorhanden
u.a.
unter anderem
US$
US- Dollar

5
CHRONOLOGIE
1844
In Großbritannien scheitert der Versuch, die ,,Bank of England"
in ein CB zu konvertieren
1849
Das erste CB der Geschichte wird auf Mauritius implementiert
Juli 1989
Carlos S. Menem übernimmt argentinisches Präsidentenamt
1989/90
Die Hyperinflation in Argentinien erreicht ihren Höhepunkt
Februar 1991
Menem ernennt Domingo Cavallo zum Wirtschaftsminister
April 1991
Cavallos Konvertibilitätsgesetz wird rechswirksam
Januar 1992
Währungsumstellung: Wiedereinführung des Peso in Argentinien
(1 Peso : 10.000 Austral : 1 US$)
September 1992
Argentinische Zentralbank wird gesetzlich für unabhängig erklärt
20. Dezember 1994 Abwertung des mexikanischen Peso um 15 % gegenüber dem
US- Dollar
21. Dezember 1994 Wechselkursanbindung des mexikanischen Peso an den US- Dollar
wird gänzlich aufgehoben
11. Januar 1995
Dollarisierung der Bank- Depositen bei der BCRA;
BCRA setzt ,,Sicherheitsnetz" für den argentinischen Finanz-sektor in
Kraft
27. Februar 1995
Erweiterung des Zentralbankgesetzes
14. März 1995
Argentinische Regierung und IMF beschließen neues Hilfspaket
15. Mai 1995
Wiederwahl Menems zum argentinischen Präsidenten
13. Januar 1999
Währungsabwertung in Brasilien
Ende Oktober 1999 De la Rúa gewinnt Präsidentschaftswahlen in Argentinien
Oktober 2000
Rücktritt des argentinischen Vizepräsidenten Alvarez
18. März 2001
Domingo Cavallo wird neuer Wirtschaftsminister Argentiniens
Ende Juli 2001
Regierung De la Rúas verabschiedet Zero- Defizit- Plan

6
1.
Einleitung
Die schwere Finanz- und Wirtschaftskrise Argentiniens hat das Land zum Ende des Jahres
2001 an den Rand der Zahlungsunfähigkeit geführt: Allein für den November dieses Jahres
betrug die von der argentinischen Zentralregierung zu begleichende Summe des monatlichen
Schuldendienstes ­ Zinsen und Tilgung der staatlichen Verbindlichkeiten ­ etwas 2,6 Mrd.
US$. Diesem Betrag stand Mitte des Monats aber lediglich eine eher unsichere Finanzierung
von 1,5 Mrd. US$ gegenüber (vgl. FAZ v. 13.11.2001). Diese offensichtliche
Liquiditätsschwäche
lieferte,
vor
dem
Hintergrund
der
argentinischen
,,Verschuldungsgeschichte", begründeten Anlaß für die Annahme, daß die derzeit an
Argentinien gestellten Zinsforderungen lediglich nur noch für kurze Zeit bedient werden
könnten und daß des weiteren womöglich mit Argentinien sogar der größte ,,Zahlungsausfall
der Geschichte" (FAZ v. 15.11.2001) bevorstehen würde (vgl. Walter 2001: S 46).
Im Zusammenhang mit diesen Zahlungsschwierigkeiten Argentiniens wurde auch das CB -
die Kopplung des Peso an den US$ - deswegen wieder in das Blickfeld der aktuellen
Diskussion gerückt, weil insbesondere Kritiker in dem argentinischen Wechselkurssystem die
Hauptursache für die aktuellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Landes sehen (vgl. FAZ
v. 9.11.2001).
Von wissenschaftlicher Seite erfährt das CB- System als mögliche Lösungsstrategie für
wirtschaftspolitische Probleme, insbesondere von Entwicklungs- und Transformationsländern,
eine uneinheitliche Beurteilung: Verfechter sehen in ihm ein Allheilmittel, während Kritiker
diese Art von Wechselkurssystem grundsätzlich ablehnen. Von diesen ,,Hardliner-
Positionen" abgesehen, werden in aller Regel jedoch keine allgemeingültigen Aussagen über
Eignung oder Leistungsfähigkeit von CB- Systemen zu erwarten sein. Vielmehr wird es eher
darauf ankommen, im konkreten potentiellen Anwendungsfall auf die für ein Land
entstehenden Vor- und Nachteile einzugehen, diese gegeneinander abzuwägen, um dann,
basierend auf einer solchen Diskussion, Einzelfall- orientierte Empfehlungen abgeben zu
können (vgl. Feuerstein 2000: S. 228; Schmücker 1998: S. 29).
In den folgenden Ausführungen werden in einem ersten Abschnitt die theoretischen
Grundlagen der Institutionalisierung eines CBS betrachtet. Eine diesen Teil abschließende
Betrachtung der Vor- und Nachteile von CB- Systemen wird die Grundpositionen der

7
aktuellen
wissenschaftlichen
Diskussion
um
die
Leistungsfähigkeit
dieser
Wechselkurssysteme in ihren Grundzügen darstellen.
Vor dem Hintergrund der mit diesem ersten Abschnitt gewonnenen Erkenntnisse um die
Theorie des Stabilisierungsinstruments CB wird anschließend auf das argentinische System
der Wechselkursanbindung mit dessen Besonderheiten in seiner Ausprägung sowie in seiner
Entwicklungsgeschichte bis zur Gegenwart eingegangen werden. Die dem Text vorgeheftete
Chronologie soll hierbei insbesondere einen ersten Überblick über die wesentlichen
Schlaglichter der Entwicklungsgeschichte des argentinischen CBS vermitteln. Dieser zweite
Teil meiner Arbeit schließt mit Erörterungen über die aktuellen Probleme dieses
Wechselkurssystems und den hierauf von der argentinischen Regierung eingeleiteten (Gegen-
) Maßnahmen, sowie mit einer Darstellung des gegenwärtigen Dissens um geeignete
Problemlösungsvorschläge für die ,,angeschlagene" argentinische Volkswirtschaft.
Ziel dieser Arbeit ist es, mittels der Darstellung der theoretischen Grundzüge von CB-
Systemen, allgemein die grundsätzlich mit dem Betreiben dieser Wechselkurssysteme
verbundenen potentiellen Möglichkeiten und Risiken darzustellen.
Am Beispiel des argentinischen CB sind dann konkret, differenziert nach den einzelnen
Entwicklungsphasen, die hier mit einer solchen Wechselkursanbindung erzielten Erfolge, aber
auch die offensichtlich gewordenen Schwachstellen dieses Systems zu erörtern.

8
2.
Zur Theorie des Currency Boards
2.1.
Einleitende Definition und begriffliche Abgrenzung
Das CB stellt eine ,,spezielle Art von Festkurssystem" (Krüger 1994: S. 783) dar, in dem eine
,,monetäre Institution"
1
(Aschinger 2000: S.125) nur durch den An- und Verkauf von Devisen,
vornehmlich einer internationalen Reservewährung, Basisgeld
2
schaffen kann. Der
Wechselkurs zwischen der heimischen Währung und der Reservewährung, auch
Ankerwährung genannt, wird dabei einseitig festgelegt
3
(vgl. Freytag 1999: S. 612; Aschinger
2000: S. 125). Wird diese ,,policy rule for monetary base creation" ohne Abweichungen
befolgt, so ist in einem solchen Wechselkurssystem eine Abwertung nahezu ausgeschlossen
(vgl. Zarazaga 1995: S. 15).
Im Gegensatz zu einer Zentralbank vergibt das CB keine Kredite. Die Geldschöpfung erfolgt
hier ausschließlich über den Ankauf der Ankerwährung. Somit kommt es (theoretisch) zu
einer mindestens 100prozentigen Deckung der durch das Board emittierten heimischen
Währung durch die ,,angekaufte" Reservewährung (auch eine über 100prozentige Deckung ist
möglich). Nicht in dieser Reservedeckung enthalten sind üblicherweise Sichteinlagen bei den
Banken, zu deren Einlösung das CB nicht verpflichtet ist (vgl. Krüger 1994: S. 783).
4
In der einschlägigen Literatur wird hinsichtlich der Verwendung des Begriffs CB mit
Betonung in orthodoxe und unorthodoxe bzw. CB ähnliche Boards unterschieden (vgl.
Schuler 2001: S. 3; ).
5
Eine Gegenüberstellung der Kriterien, die ein solche terminologische
Unterscheidung rechtfertigen, wird noch vorzunehmen sein. Für den weiteren Verlauf des
theoretischen Grundlagenteils über ,,Das Currency Board" werden die Termini Currency
Board bzw. Currency Board System, i.S. der orthodoxen Definition des CB verwendet, die an
den Ursprung des CB aus der britischen Kolonialzeit anknüpft, in der erfolgreich mit einer
1
In diesem Zusammenhang wird auch von ,,Währungsamt" (Krüger 1994: S. 783) oder ,,policy rule for
monetary base creation" (Zarazaga 1995: S. 15) gesprochen.
2
Das Basisgeld, bzw. die monetäre Basis, beinhaltet normalerweise Bargeldumlauf sowie Giroguthaben der
Geschäftsbanken bei der Zentralbank. Diese Giroguthaben sind in einem klassischen CB nicht Element der
monetären Basis (vgl. Freytag 98: S. 382): Detailliertere Schilderungen bezüglich den Eigenschaften eines CB
und denkbaren Varianten dieses Systems folgen an späterer Stelle.
3
Ein CB zielt nicht auf wechselkurspolitische Zusammenarbeit zwischen zwei gleichberechtigten Partnern ab.
Das Reserveland übernimmt keine Verpflichtungen gegenüber dem das CB einführenden Land (vgl. Freytag
1999: S. 612 ).
4
Für die (Geschäfts- ) Banken bedingt dieser Umstand die Notwendigkeit, selber genügend Reserven in
heimischer Währung halten zu müssen, um u.a. Sichteinlagen auszahlen zu können (vgl. Schuler 1992:
S. 2).
5
In diesem Zusammenhang bietet Sachon weitere terminologische (meines Erachtens eher rein synonymisch zu
verstehende) Unterscheidungen (Sachon 1998: S. 7, Fn. 12 f).

9
solchen Form des Festkurssystems operiert wurde. Abweichungen davon werden stets als
,,Currency Board ähnlich" oder ,,unorthodox" deutlich gemacht (vgl. Sachon 1998: S. 7).
2.2.
Herkunft und historische Entwicklung des Currency Boards im Überblick
Das CB wurde im frühen 18. Jahrhundert von Ökonomen der britischen ,,Currency School"
mit dem Ziel entwickelt, den zu dieser Zeit zwischen den Geschäftsbanken Großbritanniens
vorherrschenden unregulierten Wettbewerb um die Banknotenausgabe zu beenden. Ursächlich
für diesen Wettbewerb war das britischen Kreditinstituten zugestandene Recht, eigene
Banknoten emittieren zu dürfen (,,Free Banking"). Aus Besorgnis darüber, daß dieses ,,Free
Banking" die Sicherheit der Banknotenausgabe in Großbritannien aber grundsätzlich
gefährden könnte, beabsichtigten die politisch sehr einflußreichen Wirtschaftswissenschaftler
der ,,Currency School" mit dem ,,Bank Act" von 1844 die ,,Bank of England" in ein CB zu
konvertieren, um damit die Notenausgabe in Großbritannien zu monopolisieren (vgl. Schuler
2001: S. 8; Schuler 1992: S. 5 f). Da es den Wissenschaftlern aber nicht gelang, mit der
100prozentigen Absicherung der heimischen Währung (das Pfund Sterling) durch Rücklagen
bildende Devisenreserven (zu dieser Zeit galt Gold als international anerkanntes
Zahlungmittel) eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Betrieb eines CB zu erfüllen,
mußte das Vorhaben der ,,Currency School"- Ökonomen letztlich scheitern (vgl. Williamson
1995: S. 4 f). Obwohl das CB nicht realisiert werden konnte, hatte die Initiative der Gelehrten
der ,,Currency School" aber in jener Zeit das Bewußtsein um die Notwendigkeit einer
sicheren Banknotenausgabe geschärft: So wurde mit Erlaß des ,,Bank Act" dem ,,Free
Banking"- Problem in der Form begegnet, daß die ,,Bank of England" nicht in ein CB,
sondern zu einer Zentralbank umgeformt wurde. Für viele andere Länder hatte das hier 1844
erlassene Gesetz signalwirkenden Charakter: Sie folgten der zu damaliger Zeit
fortschrittlichsten Wirtschaftsnation Großbritannien, indem sie ebenfalls eigene
Zentralbanken errichteten (vgl. Schuler 2001: S. 8).
Erstmalig mit Erfolg implementiert wurde ein CB 1849 auf der britischen Kolonialinsel
Mauritius (vgl. Schuler 1992: S. 9f).
6
6
Mit der Einführung des CB im britischen Commonwealth wurden die im Umlauf befindlichen Währungen (aus
den Kolonien) an die heimische britische Währung gebunden (vgl. Krüger 1994: S. 783): Mit der Anbindung an
das Pfund Sterling sollte den Kolonien eine stabile und konvertible Lokalwährung geschaffen werden. Diese
Maßnahme diente in erster Linie dem Zweck, den Handel zwischen Kolonien und Mutterland zu erleichtern (vgl.
Aschinger 2000: S. 126; Williamson 1995: S. 5ff).

10
Seit seinem Bekanntwerden befindet sich das CB in einem steten Prozeß der
Weiterentwicklung und Veränderung. Das 1912 für die Britischen Kolonien Nigeria,
Goldküste, Sierra Leone und Gambia eingeführte ,,West African CB" galt schließlich als
relativ ausgereifte Ausprägungsform des ursprünglichen Konzeptes und hatte Modellcharakter
für die Modifizierung damals bestehender sowie für die Entwicklung späterer Boards (vgl.
Schuler 2001: S. 8; Schuler 1992: S. 11 ff).
Obwohl das Currency Board System (CBS) mit Recht als ,,ein Relikt aus der Kolonialzeit"
(Schweickert 1998: S. 421) bezeichnet werden kann, fand es auch Anwendung in
unabhängigen Staaten, so z.B. im Argentinien des frühen 20. Jahrhunderts oder in der
ehemals freien Stadt Danzig (dem heute zu Polen gehörigen Gdansk) in den frühen dreißiger
Jahren.
7
Seine größte Verbreitung erfuhr das CB in den späten fünfziger Jahren, als etwa 50 Länder
mit einem solchen Wechselkurssystem operierten.
Mit Einsetzen der Unabhängigkeitsprozesse in den ehemals britischen Kolonien während der
sechziger und siebziger Jahre, wurde gerade in diesen Ländern ein Großteil der CB durch
Zentralbanken ersetzt. Dieses Vorgehen scheint verständlich, verbanden doch die ehemaligen
Kolonialstaaten mit dem CB Gefühle der Diskriminierung und Unterdrückung aus der
britischen Besatzerzeit. Stärker aber wurde das Interesse an einer eigenen Zentralbank in
diesen Ländern durch die Aussicht begründet, mit einer solchen Institution eine
unabhängigere Geldpolitik betreiben zu können, d.h. insbesondere die Möglichkeit zu
besitzen, selber Geld schöpfen zu können (vgl. Schuler 2001: S. 8; Krüger 1994: S. 783)8. -
Die wirtschaftliche Entwicklung dieser ehemaligen Kolonialstaaten in den Folgejahren zeigte
aber zumeist die klassischen Auswirkungen, die eine übermäßig betriebene
Staatsdefizitfinanzierung mittels Geldschöpfung durch die eigene Zentralbank hervorruft:
Steigende Inflationsraten und ein gering ausfallendes Wirtschaftswachstum (vgl. Walter/
Hanke 1992: S. 560).
In der Folgezeit geriet das CBS als denkbare Variante der Wechselkurspolitik durch
Wechselkursanbindung bis auf Ausnahmen in Vergessenheit, so führte z.B. Hong Kong
7
In der Geschichte des CB ist auch der Name des Ökonomen John Maynard Keynes zu nennen. 1918
entwickelte der für Kriegsfinanzen zuständige Finanzbeamte Keynes das am 28. November 1918 durch die
Regierung Nord- Rußlands akzeptierte Konzept des ,,National Emission Caisse". Hierbei handelte es sich um ein
CB, das den Handel mit den Nord- Rußland unterstützenden Allierten erleichtern sollte (ausführlicher siehe
hierzu Walters/ Hanke 1992: S. 559).
8
Für eine Definition der mit der Geldschöpfung zusammenhängenden Seigniorage- Gewinne s. Übersichten 2
und 3 im Anhang.

11
1983das in der jüngeren Geschichte des CB bekannteste System dieser Art ein (Krüger 1994:
S. 783).
Eine Art Renaissance erlebt das CB in den neunziger Jahren zunächst mit der Einführung in
Argentinien (April 1991) (vgl. Freytag 1999: S.614). Dann beschleunigte der
Zusammenbruch der Sowjetunion die Verbreitung dieses speziellen Festkurssystems. Nach
politischen und wirtschaftlichen Orientierungsprozessen etablierten schließlich aber Estland
am 20. Juni 1992 und Litauen am 1. April 1994 ein eigenes CB- ähnliches System.
Auch andere, nicht dem Ostblock angehörige Staaten, betreiben9 ein CBS, bzw. erwägen
dessen Einführung10 (vgl. Walters/ Hanke 1992: S. 559 f; Schuler 2001: S. 8f; Schweickert
1998: S. 421).
Bis heute wurde das CB in etwa 70 Ländern angewandt (vgl. Schuler 2001: S. 8; Aschinger
2000: S. 126).11
2.3.
Beweggründe für die Institutionalisierung von CB- Systemen in Schwellen- und
Entwicklungsländern
Potentielle Kandidaten für die Einführung von Currency Board Systemen werden erwägen, in
Abhängigkeit ihrer individuellen nationalstaatlichen Besonderheiten, aus unterschiedlichen
wirtschaftspolitischen Beweggründen und Zielen die mögliche Realisierung eines solchen
Wechselkurssystems durchzuführen (vgl. Freytag 1999: S. 612; Fuhrmann 1999: S. 88).
Insbesondere die Schwellen- sowie Entwicklungsländer werden hier zwischen Zielsetzungen
unterscheiden, die sie einerseits auf internationaler und andererseits auf nationaler Ebene zu
realisieren beabsichtigen:
12
9
In seiner Bestandsaufnahme aus dem Jahr 2000 stellt Aschinger eine andauernde Verwendung von CB-
Systemen in folgenden Staaten fest: Hong Kong, Argentinien, Bermuda, Brunei, Cayman Inseln, Estland,
Falkland Inseln, Faröer Inseln, Gibralter und Litauen (vgl. Aschinger 2000: S. 127, Fn 43).
10
Ein CB zu etablieren überlegten noch im Jahr 1999 bspw. Indonesien, Brasilien, Venezuela, Rußland und
Polen (vgl. Freytag 1999: S. 614 f).
11
Eine detaillierte Auflistung über Länder, die mit einem CB operierten bzw. noch immer operieren findet sich
bei Schuler (1992): S. 71 ff.
12
Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich auf die von Schwellen- und Entwicklungsländern mit der
Einführung eines Board verfolgten Ziele. Somit wird aber nicht ausgeschlossen, daß CB- Systeme grundsätzlich
für Industrieländer gleichermaßen denkbar sind: Bspw. könnten für Industrieländer mit intensivem Außenhandel
und Kapitalverkehr Anreize bestehen, mittels Fixierung der eigenen Währung zu den wichtigsten internationalen
Währungen Transaktionskosten im Außenhandel senken und auch ,,sprunghaften Wertänderungen von
Vermögen" (Freytag 1999: S. 612) vorbeugen zu können (vgl. Fuhrmann 1999: S. 86f).

12
Das Leitmotive der weniger entwickelten Länder wird größtenteils sicherlich das Bestreben
sein, mit einem solchen Wechselkurssystem - insbesondere durch den fixierten Wechselkurs -
Stabilität aus dem Ankerwährungsland zu importieren, um somit internationales Vertrauen
und Ansehen in die eigenen Kapital- und Finanzmärkte zu erzeugen (vgl. Fuhrmann 1999: S.
88; Freytag 1999: S. 612).
Für den zügigen Aufbau dieses internationalen Vertrauens wird das CB als Mittel der
Wechselkurspolitik gerade in jüngster Zeit solchen Ländern empfohlen, die nach längere Zeit
einer rapiden Geldentwertung auch gewillt sind, die Arbeit eines Board durch zusätzliche
Stabilisierungsprogramme aktiv zu unterstützen (vgl. Konrad 2000:
S. 111).
In diesem Zusammenhang darf eine gute weltweite Reputation nicht lediglich als ,,leere
Worthülse" angesehen werden, denn mit dem Ansehen eines Landes sind u.a. auch gerade die
aus dem Ausland zufließenden Direktinvestitionen verbunden. Da bei der Mehrheit der
Transformationsländer von Leistungsbilanzdefiziten ausgegangen werden kann, sind solche
Kapitalimporte unverzichtbar, um trotz dieser bestehenden Defizite eine zumindest
ausgeglichene Zahlungsbilanz zu realisieren (vgl. Aschinger 2000:
S. 125 f).
Überdies wird sich eine verbesserte Reputation wahrscheinlich auch positiv auf das
Kooperationsverhalten der Wirtschaftspartner auswirken. So wird mit der Einführung eines
CB die Hoffnung verbunden sein, die Zusammenarbeit mit dem Ankerwährungslandes selber,
und dadurch auch mit anderen Staaten oder Institutionen wie dem IMF, verbessern zu können
(vgl. Fuhrmann 1999: S. 88 f).
Charakteristisch für die bisher angeführten Ziele ist daher eine eher internationale
Ausrichtung. Für die Verwirklichung dieser Ziele ist aber ein zunächst auf nationaler Ebene
herbeizuführender Stabilisierungsprozeß notwendig. Dieser wird von einer Reihe
unterschiedlichster Veränderungen abhängen, die innerstaatlich vorzunehmen sind und sich
letztendlich auch international auswirken sollen.
Die ,,nationale Stabilität" und von ihr ausgehende ,,internationale Folgewirkungen" sind
jedoch nur dann zu erreichen, wenn vorab sonstiger denkbarer Stabilisierungsmaßnahmen das
Problem der Zeitinkonsistenz einer Regierungspolitik gelöst wird. Die theoretischen
Grundzüge dieser Problematik (in dem Kontext von internationalem Reputationsaufbau,

13
nationaler Stabilität und Glaubwürdigkeit von Regierunsgmaßnahmen) stellt Freytag (1999)
zusammenfassend wie folgt dar:
Auslöser der Zeitinkonsistenz sind solche politischen Maßnahmen, die von einer Regierung
angekündigt aber in der Öffentlichkeit als unrealistisch eingestuft werden. Die Öffentlichkeit
reagiert auf diese Ankündigungen in entsprechender Form (z.B. bei Tarifverträgen) auf eine
solche Weise, die es nun wiederum für die Regierung unattraktiv erscheinen läßt, die eigenen
Ankündigungen auch einzuhalten. Die Regierung wird also von den Ankündigungen
abweichen und gibt somit den Skeptikern hinsichtlich deren Einschätzung der
Regierungsarbeit Recht.
Die Theorie fordert also als Lösung für das Zeitinkonsistenzproblem eine strenge
Regelbindung der Regierung an die eigenen Ankündigungen. In der Praxis ist das CB in dem
speziellen Politikfeld der Geldpolitik also eine denkbare Form solcher Regelbindung, mit der
Regierungen der eigenen Politik ein ,,Mehr an Glaubwürdigkeit" verleihen können (vgl.
Freytag 1999: S. 612).
Auf nationaler Ebene existieren weitere denkbare Ziele, deren Verwirklichung man sich mit
der Institutionalisierung eines CB erhoffen wird:
Aus ordnungspolitischer Sicht wird ein Mehr an Sicherheit und Stabilität für das eigene
Wirtschaftssystem angestrebt. Gemeint ist hiermit beispielsweise, daß die ein
Wirtschaftssystem begründenden Aspekte der Wirtschaftsordnung nicht ständig als
diskussionsbedürftige Problempunkte die Tagespolitik behindern dürfen. Es gilt vielmehr,
solche Bereiche als dauerhaft konstituierend anzuerkennen, denn nur so wird die Möglichkeit
geschaffen, sich mit der Politik ausschließlich den tagesaktuellen Problemfeldern und den hier
zu erarbeitenden Lösungen zu widmen.
Mit dem CB soll des weiteren auch ein Konsolidierungsdruck auf den Staatshaushalt und die
Arbeitsmarktparteien ausgeübt werden. Die hierbei zum Einsatz kommenden Mittel sind
weitreichend. So sind Privatisierungsmaßnahmen ebenso denkbar wie der Ausschluß der
Regierung von Möglichkeiten der Geldschöpfung zwecks Haushaltsdefizitfinanzierung.
Wesentliche positive Impulse werden auch für den Aufbau eines effizienten nationalen
Kapitalmarktsystems erwartet: Durch die für gewöhnlich mit der Institutionalisierung eines
CB einhergehenden Reformmaßnahmen werden sich insbesondere im Bereich der Devisen-
und Finanzmärkte sowie im Risikomanagement der Banken ein Vermeiden von Fehlern sowie
eine wesentliche Effizienzsteigerung für den gesamten Sektor erhofft (vgl. Fuhrmann 1999: S.
88f).

14
Es wurde bereits betont, daß in Abhängigkeit der nationalstaatlichen Gegebenheiten das
Betreiben von Currency Board Systemen mit unterschiedlichsten Zielen verbunden ist.
13
Daher zeigen die von mir dargestellten Aspekte lediglich beispielhaft, welche Möglichkeiten
das Betreiben eines CB prinzipiell eröffnen kann.
2.4.
Voraussetzungen einer erfolgreiche Implementierung von Currency Boards
In den vorausgehenden Erörterungen wurde gezeigt, daß eine Kernaufgabe von CB im
zügigen Aufbau internationaler Reputation besteht. Um diesen Aufbau zu unterstützen ist es
zweckdienlich, vorab der Institutionalisierung eines Board, zunächst eine neue Währung
mittels einer Währungsreform zu etablieren. Eine solche Währung könnte in diesem
Zusammenhang dann als ein positives Signal verstanden werden, das symbolisch den Bruch
mit der bisherigen Politik eines Landes verdeutlicht und somit als Zeichen für einen
Neuanfang fungiert (vgl. Fuhrmann 1999: S. 88).
Da außerdem die Währungsämter in CB- Systemen (üblicherweise) weder für die ,,eigene"
Regierung noch für die Geschäftsbanken des heimischen Bankensystems die ,,lender of last
resort" ­ Funktion ausüben, ist ein funktionsfähiger Finanzsektor für die Stabilität innerhalb
eines CB- Landes unabdingbar. Ausdrücklich ist hierbei ausländischen Kreditinstituten die
Möglichkeit einzuräumen, am Bankenwettbewerb innerhalb des CBS partizipieren zu können.
Für die Stabilität des CBS bringen diese ausländischen Geldinstitute den Vorteil, daß sie als
liquiditätssichernde Refinanzierungsinstanzen für ihre Niederlassungen im CB- Land gerade
dann fungieren können, wenn eine Unterdeckung der heimischen Geldnachfrage durch die
vom Board vorgegebenen Geldmenge vorliegt.
In diesem Zusammenhang ist die Überprüfung und ggf. Verbesserung der Bankenregulierung
zu berücksichtigen (vgl. Freytag 1999: S. 614).
Flexible Faktor- und Güterpreise sind ebenfalls für ein funktionsfähiges CBS ein weiterer zu
berücksichtigender Aspekt. Fehlt es an dieser Preisflexibilität
14
, so kann es im Fall einer
13
Grundsätzlich wird die Wahl der ,,ordnungpolitischen Systementscheidung" CB (Fuhrmann 1999:
S. 88) meist dem Zweck dienen, national sowie international dauerhaft stabile Strukturen (welcher Art auch
immer) zu erzeugen (vgl. Fuhrmann 1999: S. 87).
14
Schweickert leitet mit der Relativpreisdefinition des realen Wechselkurses die Notwendigkeit für ein ,,kleines
Land" ab, seine Preise für nichthandelbare Güter, insbesondere von Faktorleistungen wie Arbeit oder
Dienstleistung, flexibel zu halten (ausführlicher hierzu siehe Schweickert 1998: S. 422 ff).

15
schrumpfenden Basisgeldmenge
15
zu einem Nachfrageausfall und steigender Arbeitslosigkeit
kommen (vgl. Freytag 1999: S. 614; Konrad 2000: S. 111). In diesem Zusammenhang sind
für die Finanzierung eines denkbaren Leistungsbilanzdefizits die Kosten für das aus dem
Ausland zufließende Kapital zu reduzieren, sowie als Investitionsanreiz gezahlte
Risikoprämien zu senken (vgl. Fuhrmann 1999).
Des weiteren wird ein CBS um so erfolgreicher operieren, je strenger Maßnahmen der Fiskal-
und Geldpolitik an feste Regeln gebunden werden; insbesondere der (gesetzlich festgelegte)
Verzicht auf eine Haushaltsdefizitfinanzierung durch Geldschöpfung ist hier offensichtlich
die wohl härteste denkbare Form einer solchen Regelbindung für eine Regierung. Wurden
diese Verhaltensregeln formuliert, so ist es dann für das Wiedererlangen internationaler
Reputation und zur Stärkung des Anlegervertrauens ebenso bedeutend, daß diese selbst
auferlegten Handlungsmaxime auch ausnahmslos und fortdauernd eingehalten werden (vgl.
Aschinger 2000: S. 125; Hanke 1992: S. 561).
Außerdem bedingt ein erfolgreich operierendes CBS die Notwendigkeit für die Regierung,
Maßnahmen der Geldpolitik ausschließlich für das Erschaffen und Erhalten der Stabilität des
Wirtschaftssystems einsetzen zu können.
16
Hieraus ergibt sich eine notwendige strikte
Trennung von Geld- und Fiskalpolitik, die bspw. für die Regierung die Notwendigkeit
bedingt, ggf. existierende staatliche Haushaltsdefizite über die Kapitalmärkte finanzieren zu
müssen, da das Währungsamt im Rahmen der Fiskalpolitik nicht als ,,Geldpresse" verwendet
werden kann (vgl. Freytag 1999: S. 614; Dichtl/ Issing 1994: S. 133 f).
Bedeutend für den ökonomischen Erfolg eines CB ist ebenso die Wahl der Ankerwährung
(Fuhrmann 1999: S. 94). Häufig sind hierbei insbesondere handelspolitische und
stabilitätsorientierte Überlegungen zu beachten.
17
Ebenso wie Export- und Importgütermärkte
spielen auch Anlagemöglichkeiten für Investoren eine wichtige Rolle. Bestehen zwischen
dem Inland und einem anderen Land eine Vielzahl wirtschaftlicher Verflechtungen und
15
Eine kontraktive Basisgeldmenge tritt auf, wenn bspw. in einem CBS mit einem Leistungsbilanzdefizit bei
gleichzeitig fehlenden Kapitalimporten Importgüter mit Devisenreserven bezahlt werden sollen (vgl. Freytag
1999: S. 614).
16
Die Theorie spricht hier vom Zuordnungsproblem der Stabilitätspolitik und bringt damit die Notwendigkeit
zum Ausdruck, für jede wirtschaftspolitische Zielsetzung ein eigenes Mittel verwenden zu müssen.
17
Laut Freytag ist nicht nur die Stabilität der Währung des Reservelandes wichtig. Vielmehr sollte das
Reserveland die Unternehmen des CB Landes vor externen Schocks schützen. Dieser Schutz sei dann gegeben,
wenn das Reserveland Haupthandelspartner des CB Landes ist, andersartige Produktionsstrukturen als das CB

16
Abhängigkeiten, so könnten auch Währungen solcher Haupthandelspartnerländer als
Ankerwährung fungieren. In diesem Zusammenhang ist ein CB auch mit einem ,,Peg"
18
gegenüber einem Währungskorb denkbar, in dem die Währungen der wichtigsten
Handelspartner, den jeweiligen Handelsanteilen entsprechend gewichtet, zusammengefaßt
werden und gemeinsam dem CBS als ,,Anker" dienen. Gewöhnlich jedoch wird in einem CBS
aus Gründen einer höheren Transparenz und Glaubwürdigkeit lediglich eine Reservewährung
verwendet (vgl. Aschinger 2000: S. 125f).
Gängigste Lösung ist bei der Frage nach der Reservewährung die Wahl einer international
anerkannten Leitwährung19. Diese verfügt über eine hohe Reputation20 und bietet den
Vorteil, daß sie häufig von Investoren verwendet wird und daher für das Inland eine Zunahme
von Direktinvestitionen infolge eines geringeren Wechselkursrisikos erwarten läßt.
Wurde eine Ankerwährung bestimmt, so ist mit Sorgfalt die Parität zwischen dieser
Reservewährung und der heimischen Währung festzulegen. Auf eine ausreichende
Unterbewertung der Inlandswährung ist hierbei zu achten. In erster Linie erleichtert diese
Unterbewertung ökonomische Anpassungsprozesse in Ländern mit einer instabilen und
tendenziell abwertenden heimischen Währung (vgl. Freytag 199: S. 614; Aschinger 2000: S.
126). Es erscheint sinnvoll, in einer Vorbereitungsphase auf das CB die heimische Währung
gegenüber der Reservewährung frei ,,floaten"
21
zu lassen, um somit die Risiken realer
Fehlbewertungen weitestgehend ausschließen zu können (vgl. Freytag 1999: S. 614;
Schweickert 1998: S. 423).
Bevor das CB genutzt werden kann, ist schließlich für einen ausreichenden Devisenbestand
an Ankerwährung zu sorgen. Diese Devisenreserven müssen ggf. durch Kredite finanziert
werden (vgl. Aschinger 2000: S. 125).
Die bisher genannten Voraussetzungen für die Etablierung eines CBS sind Faktoren, die von
den Regierungen betroffener Länder beeinflußbar sind und in diesem Zusammenhang als
Land aufweist und schließlich Handelspartner des CB Landes ebenfalls ihre Währungen an die
Reservelanwährung gekoppelt haben (vgl. Freytag 1999: S. 614).
18
Meint eine Markt-, Kurs- bzw. Preisstützung (Übersetzung aus Hamblock/ Wessels 1990: S. 1006).
19
Als Charakteristika einer Leitwährung führt u.a. Sachon folgende Aspekte an: vollständige und
uneingeschränkte Konvertibilität, ein möglichst hoher Grad an Wertstabilität und politischer Stabilität sowie die
ökonomische Größe des Leitwährungslandes (vgl. Sachon 1998: S. 11, Fn. 18).
Unter der Leitwährung i.S. einer ,,harten" Währung ist dann des weiteren zu verstehen, daß eine solche Währung
aufgrund ihrer Reputation auf hohe Devisenreserven verzichten kann. Umgekehrter Weise muß eine ,,weiche"
Währung (z.B. der argentinische Peso) darum bemüht sein, das geringe Vertrauen in die Vermögensqualität des
Geldes durch eine hohe Devisendeckung abzusichern (vgl. Nicolas/ Symma 1992: S. 134).
20
Der ,,gute Ruf" der Ankerwährung wird vom CB- Land ,,ausgenutzt", um eigenen Nutzen (in welcher Gestalt
auch immer) zu generieren (vgl. Aschinger 2000: S. 125).
21
Bedeutet übersetzt: Wechselkursfreigabe (Übersetzung aus Hamblock/ Wessels 1990: S. 584).
Ende der Leseprobe aus 75 Seiten

Details

Titel
Das Currency Board als Instrument wirtschaftlicher Stabilisierung im Fall Argentinien
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Note
1.7
Autor
Jahr
2001
Seiten
75
Katalognummer
V185713
ISBN (eBook)
9783668531338
ISBN (Buch)
9783867465908
Dateigröße
853 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
currency, board, instrument, stabilisierung, fall, argentinien
Arbeit zitieren
René Engel (Autor:in), 2001, Das Currency Board als Instrument wirtschaftlicher Stabilisierung im Fall Argentinien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185713

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