Das Frauenbild in der NS-Arbeitswissenschaft und seine Bedeutung für die betriebliche Personalpolitik am Beispiel Frauenindustriearbeit


Examensarbeit, 1999

91 Seiten, Note: 1


Leseprobe

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1 Einleitung

2 Das Frauenbild in der NS[4]-Ideologie und in der NS-Arbeitswissenschaft

3 Beschäftigungspolitische und gesetzliche Rahmenbedingungen für die betriebliche Personalpolitik

4 Personalpolitik in Industriebetrieben

5 Fazit

6 Literaturverzeichnis

7 Tabellen


1 Einleitung

 

Die deutschen Frauen wollen [...] in der  Hauptsache Gattin und Mutter, sie wollen nicht Genossin sein, wie die roten Volksbeglücker es sich und ihnen einzureden versuchen. Sie haben keine Sehnsucht nach der Fabrik, keine Sehnsucht nach dem Büro und auch keine Sehnsucht nach dem Parlament. Ein trautes Heim, ein lieber Mann und eine Schar glücklicher Kinder steht ihrem Herzen näher.[1]

 

In dem Auszug aus dem Buch „Das ABC des Nationalsozialismus“[2] wird die den ‚deutschen‘ Frauen zustehende Rolle innerhalb der nationalsozialistischen ‚Volksgemeinschaft’ klar formuliert: Es ist die der „Gattin und Mutter“.  Frauen wird eine „Sehnsucht nach der Fabrik“ und überhaupt nach öffentlichem Leben abgesprochen, dafür die Pflege der Familie und des Hauses zu ihrem stärksten Bedürfnis erklärt.

 

Die Realität sah jedoch anders aus: Erwerbsarbeit in der Fabrik war für viele Frauen eine Notwendigkeit. Auch Unternehmen hatten kein Interesse daran, auf Frauenarbeit zu verzichten, und zwar um so weniger, je stärker die nationalsozialistische Politik im Zeichen der Aufrüstung und des Zweiten Weltkrieges stand. Nun wurden Frauen dringend benötigt. Die Aufgabe der Arbeitswissenschaft war es, die Bedingungen aufzuzeigen, unter  denen Fabrikarbeit für Frauen vereinfacht  wurde, also einen Beitrag zu einer ‚artgerechten‘  Arbeitsgestaltung  zu leisten.

 

Ich möchte mich in dieser Arbeit der Frage widmen, welche Bedeutung das Frauenbild der nationalsozialistischen Arbeitswissenschaft für die betriebliche Personalpolitik in der Industrie hatte. Die ArbeitswissenschaftlerInnen setzten bestimmte physische und psychische Merkmale von Frauen voraus, folgerten, daß Frauen sich von Männern auch beim Ausführen von Arbeitsprozessen und in ihrer Einstellung zur Erwerbstätigkeit unterschieden und leiteten daraus schließlich Hinweise für einen ‚frauengerechten‘ Arbeitseinsatz in der Industrie ab. Des weiteren wurden Überlegungen zur Bewertung und Entlohnung der in der Industrie tätigen Frauen angestellt. Ich möchte anhand einiger Bereiche betrieblicher Personalpolitik überprüfen, ob ein  ‚wesensgemäßer‘ Fraueneinsatz in der Industrie zustande kam und wenn ja,  wodurch er sich auszeichnete.

 

Da beschäftigungspolitische Maßnahmen und die Arbeitsgesetzgebung Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Personalpolitik in den Fabriken darstellten, werden sie  in  meine Betrachtungen einbezogen. Durch beschäftigungspolitische Maßnahmen versuchte das Regime, die Erwerbstätigkeit von Frauen zu lenken, und die Arbeitsbedingungen in den Industriebetrieben wurden durch Arbeitsschutzbestimmungen beeinflußt.

 

Die Maßnahmen zur Steuerung des Arbeitsmarktes wiederum schienen teilweise das nationalsozialistische Frauenbild widerzuspiegeln: So waren z.B. in den ersten Jahren der nationalsozialistischen Herrschaft Bemühungen zu erkennen, Frauen von ihren Arbeitsplätzen zu verdrängen, und im Jahr 1942 wurde ein umfassendes Mutterschutzgesetz erlassen.

 

Frauenindustriearbeit im Nationalsozialismus wird in dieser Arbeit unter drei verschiedenen Gesichtspunkten thematisiert, die gleichzeitig die verschiedenen Ebenen der Arbeit darstellen: Es handelt sich erstens um die ideologische und arbeitswissenschaftliche, zweitens um die beschäftigungspolitische und gesetzliche und drittens um die betriebliche, personalpolitische Ebene. Ich möchte die Zusammenhänge, Übereinstimmungen, Widersprüche und Interessenkonflikte sowohl innerhalb der als auch zwischen den einzelnen Ebenen deutlich machen.

 

Ich beziehe mich  dabei ausschließlich auf die Beschäftigung  ‚deutscher‘ Frauen - in Abgrenzung zu ‚nicht-deutschen‘, sogenannten ‚fremdvölkischen‘ Frauen, zu ‚zigeunerischen‘ und zu ‚deutschen Frauen jüdischen Glaubens‘, denen die Staatsbürgerschaft aberkannt wurde. Nicht betrachtet  wird außerdem die Beschäftigung von ‚Zwangsarbeiterinnen‘. Regelungen, die ‚deutsche‘  Frauen schützen sollten, trafen auf sie nicht zu, und arbeitswissenschaftliche Erwägungen wurden nur angestellt, wenn es um die Frage ging, wie ihre Arbeitskraft besser genutzt werden konnte als die der ‚deutschen‘ Betriebsangehörigen.[3] Eine Betrachtung der Erwerbstätigkeit aller Frauen würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen.

 

Des weiteren erfolgt eine Einschränkung auf die Industriearbeit. Die Beschäftigung in der Industrie war während des Nationalsozialismus in besonderem Maß von den wirtschaftlichen Entwicklungen und deren Folgen auf dem Arbeitsmarkt beeinflußt:  Zu Beginn des nationalsozialistischen Regimes herrschte hohe Arbeitslosigkeit, kurz vor dem Zweiten Weltkrieg hingegen Arbeitskräftemangel. Frauenindustriearbeit erscheint auf den ersten Blick als nicht vereinbar mit dem nationalsozialistischen Frauenbild. Ein Ziel meiner Arbeit wird die detaillierte Darstellung der Widersprüche zwischen ideologischen Gesichtspunkten und praktischer Notwendigkeit der Frauenindustriearbeit sein. Dabei werde ich mich am vor allem auf die stark expandierende Produktionsgüterindustrie, die im direkten Zusammenhang mit der Aufrüstung und der Kriegswirtschaft stand, beziehen.

 

Auf der ersten Ebene (Kapitel 2) steht das nationalsozialistische Frauenbild im Mittelpunkt meiner Betrachtungen. Zunächst wird dabei die Rolle der Frau, wie sie von nationalsozialistischen Ideologen – auch in Hinblick einer Berufstätigkeit - gesehen wurde, thematisiert, im zweiten Teil  die Industriearbeiterin aus Sicht der zeitgenössischen Arbeitswissenschaft.

 

Auf der  zweiten Ebene (Kapitel 3) werden Rahmenbedingungen und Richtlinien für die Frauenerwerbstätigkeit  – zunächst beschäftigungspolitische,  dann gesetzliche - dargelegt. Mein besonderes Interesse gilt dabei der Wirksamkeit der Frauenbeschäftigungspolitik und der Frage, inwieweit sich das nationalsozialistische Frauenbild in arbeitspolitischen Maßnahmen und in arbeitsrechtlichen Veränderungen erkennen läßt.

 

Auf der dritten Ebene (Kapitel 4) schließlich geht es um die Personalpolitik in Industriebetrieben. Ich werde mich dabei ausschließlich mit der Zeit des Zweiten Weltkrieges beschäftigen. In dieser Zeit wurde der Frauenbeschäftigung in der Industrie  eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt, wie auch die Anzahl der arbeitswissenschaftlichen Beiträge zeigt. Innerhalb der Industriebetriebe wurden Frauen für die Aufrechterhaltung der Rüstungsproduktion immer wichtiger, weshalb sie in der Personalpolitik zunehmend Beachtung fanden. Darstellen werde ich die Art der Tätigkeiten und der Arbeitsplätze, Qualifizierungsmöglichkeiten, Einarbeitung und Führung, das Entgelt und betriebliche Sozialleistungen. Außerdem werde ich auf Arbeitsbedingungen im Zweiten Weltkrieg und deren Folgen eingehen. Dabei sollen die Aussagen, die von ArbeitswissenschaftlerInnen zum Fraueneinsatz in der Industrie gemacht wurden, auf ihre praktische Anwendung überprüft und der Frage nachgegangen werden, wie Arbeitsplätze und   –bedingungen für Frauen gestaltet wurden.

 

Stützen werde ich mich überwiegend auf Sekundärliteratur, aber auch auf Dokumente aus Quellenstudien und nationalsozialistische Veröffentlichungen.

2 Das Frauenbild in der NS[4]-Ideologie und in der NS-Arbeitswissenschaft

 

2.1 Das Frauenbild in der NS-Ideologie

 

2.1.1 Vorbemerkungen

 

Eine der ersten offiziellen Beschlüsse der NSDAP[5]  lautete: „Eine Frau kann in die Führung der Partei und in den leitenden Ausschuß nie aufgenommen werden“.[6]  1933 verloren Frauen ihr passives Wahlrecht.[7] Dadurch wird bereits deutlich, worin Frauen kein Betätigungsfeld finden sollten, nämlich in der Politik.

 

Dennoch gab es NS-Funktionsträgerinnen, die parteiamtlich tätig waren, und zwar in Bereichen, die Frauen, Familie und Jugend betrafen. Dies waren die ‚NS-Frauenschaft‘, das ‚Deutsche Frauenwerk‘ und das ‚Frauenamt der Deutschen Arbeitsfront‘, die alle von der ‚Reichsfrauenführerin‘ Gertrud Scholtz-Klink geleitet wurden, außerdem der ‚Bund Deutscher Mädel‘ (BDM) und der ‚Reichsarbeitsdienst der weiblichen Jugend‘ (RADwJ). In diesen Institutionen propagierten Frauen das nationalsozialistische ‚Küche-Kinder-Ehemann‘-Ideal und machten gleichzeitig Karriere,[8] auch wenn ihre parteipolitischen Befugnisse vergleichsweise gering waren.[9] Die ‚führenden‘ Parteimitglieder, die die  nationalsozialistische ‚Weltanschauung‘  und damit auch das ideologisch bestimmte Frauenbild  nach außen hin am stärksten propagierten, waren Männer und hießen unter anderem Hitler, Göring, Goebbels, Darré, Ley und Rosenberg.

 

Die nationalsozialistischen Ansichten zur Frauenrolle waren – ebenso wie auch die Ablehnung der Frauenemanzipation - nicht neu; sie waren vielmehr in konservativen Kreisen schon lange vorher vertreten worden. Als Reaktion auf die wachsende Frauenbewegung ab ca. 1860 war ein ‚bürgerlicher Antifeminismus‘ entstanden, der die bestehende Ordnung der Geschlechter gefährdet sah und gegen die Frauenemanzipation eintrat.[10] Das „Ringen um den Erhalt des Volkes“[11] war geprägt durch sozialdarwinistisches Gedankengut des ausgehenden 19. Jahrhunderts.[12]  Schon vor dem Nationalsozialismus waren zuerst Frauen  von ihren Arbeitsplätzen verdrängt worden, wenn es nicht genug Arbeitsplätze für alle gab: So hatte  nach dem ersten Weltkrieg eine ausgedehnte ‚Demobilisierungskampagne‘ stattgefunden, die vorher beschäftigte Frauen zugunsten der aus dem Krieg zurückgekehrten Männer aus den Betrieben drängen sollte.[13]

 

Andererseits kann eine Entwicklung seit Ende des 19. Jahrhunderts festgestellt werden, als deren Folge Frauen nach und nach mehr Kompetenzen und mehr Rechte zugesprochen worden waren. Diese Entwicklung wurde in der Zeit von 1933 bis 1945 unterbrochen.[14] Der Entzug des passiven Wahlrechts 1933 und die Tatsache, daß Frauen keine Zulassung mehr zum Beruf der Richterin und Rechtsanwältin bekamen,[15] sind Indizien dafür.

 

Im folgenden werde ich das nationalsozialistische Frauenbild anhand der den Frauen zugewiesenen ‚Aufgabenschwerpunkte‘ Mutterschaft und Ehe, sowie der Erwerbsarbeit darstellen.

 

2.1.2 Die ‚deutsche‘ Frau als Mutter

 

Im ersten Parteiprogramm der NSDAP werden Frauen nur einmal ausdrücklich genannt und dabei in ihrer Funktion als Mutter:

 

21. Der Staat hat für die Hebung der Volksgesundheit zu sorgen durch den Schutz der Mutter und des Kindes, durch Verbot der Jugendarbeit, durch Herbeiführen der körperlichen Ertüchtigung mittels gesetzlicher Festlegung einer Turn- und Sportpflicht, durch größte Unterstützung aller sich mit körperlicher Jugendausbildung beschäftigenden Vereine.[16]

 

Die ‚deutsche‘ Mutter sollte im Schutze des (zukünftigen) NS-Staates stehen, da sie für ‚erbgesunden‘ Nachwuchs zu sorgen hatte. Darunter verstand man sowohl quantitative Aspekte - die zahlenmäßige Vergrößerung des ‚deutschen Volkes‘ -  als auch qualitative - die Förderung einer überdurchschnittlichen Vermehrung ‚rassisch Hochwertiger‘.[17] „Aufartung und Zucht waren die beiden Ebenen, auf denen die Nationalsozialisten ihr ‚Rassedenken‘ in die Praxis umsetzen wollten.“[18] ‚Rassisch wertvolle Mütter‘ sollten zu mehr Geburten angeregt, Frauen, die nicht in das nationalsozialistische Bild paßten, daran gehindert werden.[19] Auf der einen, der ‚rassisch hochwertigen‘ Seite wurden Verstöße gegen das Abtreibungsverbot verstärkt verfolgt, der Zugang zu Verhütungsmitteln erschwert und Sexual- und Eheberatungsstellen geschlossen,[20] auf der anderen, der ‚minderwertigen‘ Seite wurden Zwangssterilisationen und Abtreibungen befürwortet.[21] Die Mutterschaft galt als Pflicht der ‚deutschen‘, ‚erbgesunden‘ Frauen, mit dem Ziel, den Geburtenrückgang, der seit Beginn des 20. Jahrhunderts in Deutschland festzustellen war, aufhalten zu müssen.[22] ‚Deutschblütige‘ Frauen wurden zu „Hüterinnen der Rasse“ und zu „Garantin[nen] der Zukunft“[23] erklärt.

 

Klinksiek und Weyrather stellen fest, daß „[d]as nationalsozialistische Frauenbild im Grunde kein Frauen-, sondern ein Mutterbild [war]“.[24] Weiblichkeit wurde mit Gebärfähigkeit gleichgesetzt.  Unterstützt wurde das  ‚mütterliche Frauenbild‘ durch verschiedene propagandistische Maßnahmen, z.B. den Muttertag, der zwar bereits in der Weimarer Republik begangen worden war, aber erst ab 1934 zum offiziellen Feiertag erhoben wurde.[25] Die Verleihung des ‚Ehrenkreuzes der deutschen Mutter‘ wurde ab 1939 am Muttertag durchgeführt.[26]

 

Ab 1942 wurden Muttertagsfeiern als ‚Morgenfeiern‘ mit festem Rahmenprogramm (HJ-Chor, Ansprachen, Lesungen) vorgeschrieben.[27] In seiner Eröffnungsrede am 18. März 1933 zu der Ausstellung „Die Frau“[28] umriß Goebbels seine Auffassung über den Wirkungsbereich der Frauen wie folgt:

 

Den ersten, besten und ihr gemäßesten Platz hat die Frau in der Familie, und die wunderbarste Aufgabe, die sie erfüllen kann, ist die, ihrem Land und Volk Kinder zu schenken, Kinder, die Geschlechterfolgen fortsetzen und die Unsterblichkeit der Nation verbürgen. [...] Im Dienst am Volksganzen kann die Frau am ehesten in der Ehe, in der Familie und in der Mutterschaft sich ihrer hohen Sendung bewußt werden. [...W]ir sind der Überzeugung, daß ein sozial reformiertes Volk seine erste Aufgabe wieder darin sehen muß, der Frau die Möglichkeit zu geben, die eigentliche Aufgabe, die Mission der Familie und Mutter wieder zu erfüllen.[29]

 

Die ‚eigentliche Aufgabe‘ der Frauen, die Mutterschaft, war ihnen nach nationalsozialistischer Auffassung naturgegeben, es war „der ewige Instinkt der Selbst- und Volkserhaltung,“[30] der ihnen ihren Platz in der Familie zuweisen sollte. In die „Welt des Mannes“ hingegen sollten sie nicht eindringen.[31] Kinderreichtum wurde von Reichsbauernführer Darré als „Kennzeichen der adligen Frau“[32] bezeichnet, und Göring soll auf den Unterschied zwischen dem „Arbeitspferd“ und dem „Rassepferd“ hingewiesen haben, der analog auf Frauen übertragbar wäre. Wenn das „Rassepferd“ am Pflug eingespannt werde, verbrauche es sich schneller als das „Arbeitspferd“. Die „hochwertigen“ Frauen („Rassepferde“) hätten deshalb in erster Linie die Aufgabe, Kinder zu bekommen;[33] die „Arbeitspferde“ hingegen könnten zum Arbeitseinsatz herangezogen werden. Die ‚hohe Sendung der Mutterschaft‘[34] sollte demnach nur von ‚würdigen Vertreterinnen‘ empfangen werden.

 

Das Ziel der weiblichen Erziehung sollte „unverrückbar die kommende Mutter“[35] sein. Mutterschaft wurde dabei nicht als Zustand einzelner Frauen angesehen, sondern als Instrument zur ‚Volksvermehrung‘ und zur Selektion nach rassischen Merkmalen. Das Gebären wurde in den Rang eines wichtigen ‚Dienstes am Vaterland‘ erhoben, weshalb traditionelle mütterliche Qualitäten wieder (nachdem dies – folgt man der NS-Propaganda – in der Weimarer Zeit versäumt wurde) aufgewertet werden sollten.[36] Die Schulungen des Deutschen Frauenwerks und der NS-Frauenschaft zielten genau auf diese Qualitäten ab. So führte der ‚Reichsmütterdienst‘ (RMD), der gemeinsam von beiden Institutionen getragen wurde, Mütterschulkurse durch,[37] und in der ‚Reichsbräuteschule‘ wurden Frauen z.B. in der Lehrküche, durch Säuglingspflege- und Putzkurse auf ihre Ehe vorbereitet.[38]

 

In den „Grundsätze[n] und organisatorische[n] Richtlinien der NS-Frauenschaft“ wird die nationalsozialistische Auffassung zu den ‚Frauenaufgaben‘ besonders deutlich ausgedrückt:

 

1. Wir  wollen eine Weckung, Erziehung und Erneuerung der Frauen in ihrer Aufgabe als Hüterinnen des Quellgebietes der Nation: des nationalen Liebeslebens, der Ehe, Mutterschaft und Familie, des Blutes, der Jugend und des Volkstums. Von der leiblichen und geistigen Mutteraufgabe der Frau im Volksganzen aus ist ihre gesamte Erziehung, Bildung, Berufsausübung und Stellung in Volk und Staat zu regeln.[39]

 

Das nationalsozialistische Bild der ‚Frau als Mutter‘ hatte Konsequenzen sowohl für die Stellung der Frauen in der Gesellschaft, für ihre berufliche Tätigkeit als auch für ihr Privatleben, das nicht mehr individuell, sondern zu Gunsten der ‚Volksgemeinschaft’ gestaltet werden sollte. Als das Charakteristische der nationalsozialistischen Frauenideologie kann die Verknüpfung rassistisch-biologistischer und antifeministischer Elemente angesehen werden, die letztlich nach den Prinzipien der ‚Auslese und Ausmerze‘ umgesetzt wurde.[40]

 

2.1.3 Die ‚deutsche‘ Frau – der ‚deutsche‘ Mann – die ‚deutsche‘ Ehe im Dienst der ‚deutschen Volksgemeinschaft

 

Zu einer Mutter gehörte auch ein Ehemann.[41] Die Ehe sollte nicht ‚Selbstzweck‘ sein, sondern vor allem der Erhaltung und Vermehrung des ‚Volkes‘ dienen. „Kinder zeugen und gebären“ wurde zur  „nationale[n] Pflicht“ des Ehepaars erhoben.[42] Czarnowski spricht in diesem Zusammenhang von einer tendenziellen Auflösung der Ehe als eigenständiger Institution und ihrer Funktionalisierung für nationalsozialistische Zwecke.[43]

 

Frau und Mann wurden spezifische Aufgabenbereiche in ihrer Ehe zugewiesen. Letztlich war die Frau dabei für alles zuständig, was das Haus und die Familie betraf und für eine ‚behagliche Atmosphäre‘ sorgte. Außer der Ordnung des Hauses „als der Burg, aus der heraus der Lebenskampf [des Mannes] geführt [wurde]“[44] und der Kinderaufzucht, fiel nach Hitlers Ansicht auch ein „gewisse[s] kulturelle[s] Niveau“[45] in den Zuständigkeitsbereich der Ehefrau. Die Wichtigkeit der Hausarbeit wird in Aufsätzen mit Titeln wie „Die Eingliederung der Haushalte in die volkswirtschaftliche Verantwortung“[46] oder „Hausfrauenarbeit – eine produktive Tätigkeit[47] betont.

 

Die geschlechtsspezifische Aufgabenverteilung, so zeigt auch ein Zitat von Scholtz-Klink, wurde mit biologischen Unterschieden und daraus resultierenden verschiedenen Wesensarten erklärt:

 

Mann und Frau sind von Anbeginn der Welt zwei verschiedene Wesen, mit ebenso verschiedenen Funktionen. Rein biologisch gesehen ist des Mannes Rolle zur Erhaltung des menschlichen Geschlechtes eine relativ kurzfristige, die der Frau eine ungleich längere, opfervollere. Sie birgt viele Monate die Zukunft eines Volkes in ihrem Schoß – gebärt unter Schmerzen, behütet und bewahrt das Kommende mit allen Fasern ihres Herzens. Diese nicht wegzudiskutierende [sic] Grundwahrheit, die von keinem Meinungsstreit jemals verändert werden kann, ist der Ausgangspunkt für alle weitere Gestaltung eines Zusammenlebens und -arbeitens in jedem kultivierten Volk. Des Mannes Aufgabe in einem gesunden Volk wird primär stets die schöpferische Tat sein, die der Frau das Gestalten, Behüten, Erhalten, Bewahren.[48]

 

Zu erkennen ist in solchen Erläuterungen die ideologische Aufwertung der Frau als Mutter, der die Funktion des ‚Volkserhalts‘ zugesprochen wird. Um die natürlichen Wesensunterschiede zwischen Mann und Frau zu unterstreichen, hebt Scholtz-Klink die physischen und psychischen Anstrengungen und Schmerzen hervor, die Frauen bei einer Geburt erleiden müssen. Gleichzeitig werden auch die Eigenschaften des Mannes herausgestellt: Während er als Sinnbild für ‚Stärke‘, ‚Aktivität‘, ‚Schöpfung‘ steht, wird die Frau durch Begriffe wie ‚Gefühl‘, ‚Passivität‘ und ‚Opfer‘ konstituiert. Weiblichkeit bedeutet in ihrer Abgrenzung zur Männlichkeit erstens Unterordnung und zweitens Minderwertigkeit.[49] Propagiert wird allerdings die Aufwertung der Frau: So unterstreicht Hitler die Bedeutung der Frau innerhalb der ‚Volksgemeinschaft’, indem er die Geburt zur Schlacht werden läßt:

 

Was der Mann einsetzt an Heldenmut auf dem Schlachtfeld, setzt die Frau ein in ewig geduldiger Hingabe, in geduldigem Leid und Ertragen. Jedes Kind, das sie zur Welt bringt, ist eine Schlacht, die sie besteht für das Sein oder Nichtsein ihres Volkes.[50]

 

Sowohl Männer als auch Frauen werden als KämpferInnen dargestellt; während der Mann an der Front kämpft, führt die Frau eine ‚Geburtenschlacht‘.[51]

 

Trotz solcher ‚Aufwertungen‘  wird der untergeordnete Rang der Frauen unmißverständlich unterstrichen:

 

Wenn man sagt, die Welt des Mannes ist der Staat, die Welt des Mannes ist sein Ringen, die Einsatzbereitschaft für die Gemeinschaft, so könnte man vielleicht sagen, daß die Welt der Frau eine kleinere sei. Denn ihre Welt ist ihr Mann, ihre Familie, ihre Kinder und ihr Haus.

 

Wo wäre aber die größere Welt, wenn niemand die kleine Welt betreuen wollte? Wie könnte die größere Welt bestehen, wenn niemand wäre, der die Sorgen um die kleinere Welt zu seinem Lebensinhalt machen würde?[52]

 

Frauenemanzipation wurde je nach ‚Feindbild-Bedarf‘ als „liberalistisch“,[53] „jüdisch-liberalistisch“,[54] ‚individualistisch‘,[55] ‚marxistisch‘ bezeichnet und abgelehnt.[56] Es galt, sich von ihr zu befreien. „Emanzipation von der Emanzipation“[57] sollte die Forderung nationalsozialistisch gesinnter Frauen lauten, um den „naturgegebenen“ und „naturgewollten“ Zustand wieder herzustellen, der durch „das Irregehen der eben abgeschlossenen Kulturentwicklung [der Weimarer Republik]“[58] unterbrochen worden war.

 

Männer und Frauen wurden als ‚gleichwertig‘, d.h. von gleichem Wert für die ‚Volksgemeinschaft’ aufgrund gleicher ‚Rassenzugehörigkeit‘ -  wenn auch  im Rahmen ihrer unterschiedlichen geschlechtsspezifischen Möglichkeiten - angesehen, nicht jedoch als ‚gleichberechtigt‘,[59] wie folgendes Zitat aus  „Mein Kampf“  belegt:

 

Das deutsche Mädchen ist Staatsangehörige und wird mit ihrer Verheiratung erst Bürgerin. Doch kann auch den im Erwerbsleben stehenden weiblichen deutschen Staatsangehörigen das Bürgerrecht verliehen werden.[60]

 

2.1.4 Grundsätzliches zur ‚deutschen‘ Frau und Erwerbsarbeit

 

Da nicht alle Frauen das Mutterideal erfüllen konnten (oder wollten), außerdem das Arbeitseinkommen der Frauen für viele Familien unverzichtbar war, mußte eine mögliche Frauenerwerbsarbeit zumindest in Betracht gezogen werden. Für den Fall, daß Frauen arbeiten mußten - so die vorrangige nationalsozialistische Argumentation - sollten sie sogenannte ‚wesensgemäße‘ oder ‚artgemäße‘ Tätigkeiten verrichten. Hergeleitet wurden diese aus den als genuin weiblich erklärten Qualitäten.[61]

 

„Alles ist im Nationalsozialismus Frauenberuf und Frauenberufung, was mit Fraulichkeit und Muttersein zusammenhängt“,[62] stellte 1933 Paula Siber, Referentin für Frauenfragen im Reichs-innenministerium,[63] fest. ‚Wesensgemäß‘  waren Arbeiten, die etwas mit Kindern zu tun hatten und mit Pflege im weiteren Sinne, Hausarbeit, Landarbeit und Sozial- und Erziehungsarbeit[64] - Berufstätigkeiten, in denen Frauen ihre „seelische Mutterschaft“[65] zum Einsatz bringen konnten. In der Zeitschrift „Das deutsche Mädel“  wurden im Jahr 1940 unter dem Titel „Mädel, was willst du werden?“ Ausbildungsvorschläge angeboten, einschließlich der schulischen Voraussetzungen und Aufstiegschancen. Genannt werden: „ländliche Hauswirtschaftsgehilfin“, „ländliche Haushaltspflegerin“, „geprüfte Hausgehilfin“, „Landdienstführerin“, „Volkspflegerin“ (die eine soziale Tätigkeit, z.B. in Gesundheits-, Jugend- oder Arbeitsämtern ausführte), „Krankenschwester“, „Volksschullehrerin“ und „Hauswirtschafts- und Turnlehrerin“. Als einziger Beruf, der unter geschlechtsspezifischen Aspekten etwas aus dem Rahmen fällt, wird „technische Assistentin“ aufgezählt.[66]  Dabei handelt es sich um einen  Beruf, der es Frauen zwar ermöglicht, in sogenannte ‚Männerdomänen‘ vorzudringen, bezeichnender Weise jedoch als Assistentinnen  männlicher Vorgesetzter.

 

Gerber charakterisiert die nationalsozialistischen Frauenberufe durch einen hohen Hausarbeitsanteil, einen nur bedingt existenzsichernden Nettolohn und geringe Aufstiegsmöglichkeiten.[67] Dequalifizierung der Frauen ist ein Kennzeichen nationalsozialistischer Beschäftigungspolitik,[68] die sich z.B. durch die Vertreibung der Frauen aus führenden und akademischen Stellungen[69] und durch die 1933 festgelegten Zulassungsbeschränkungen von Frauen an Universitäten[70] äußerte. Die schulische Ausbildung für Mädchen verschlechterte sich zunehmend und verstärkte die geschlechtsspezifische Sozialisation.[71]

 

Offenbar hatte es sich schon früh herum gesprochen, welche Einstellung die Nationalsozialisten zur Frauenberufstätigkeit und zur Frau überhaupt hatten; 1932 wurden in einem Flugblatt der NSDAP anläßlich der bevorstehenden Reichstagswahl ‚Gerüchte‘ ihrer GegnerInnen wie folgt dementiert:

 

Sie lügen

 

[...] Die Nationalsozialisten wollen alle berufstätigen Frauen aus ihren Stellen weisen:

 

Hitler sagt: Wir denken gar nicht daran, die Frau aus unserer gemeinsamen Arbeit herauszunehmen. Strasser sagt: Die berufstätige Frau ist im nationalsozialistischen Staat gleichberechtigt und hat das gleiche Recht auf Schutz ihrer Existenz durch den Staat wie die eheliche Frau und Mutter.[72]

 

Interessant ist die Unterscheidung in „berufstätige Frau“ einerseits und „eheliche Frau und Mutter“ andererseits, da sie Berufstätigkeit – allen gegenteiligen Beschwörungen zum Trotz - als Sonderfall unverheirateter Frauen erscheinen läßt. Alle berufstätigen Frauen sollten von den Nationalsozialisten wirklich nicht aus ihren Arbeitsstellen vertrieben werden, sondern diejenigen, die für Männer interessante Stellen inne hatten und somit als Konkurrentinnen angesehen wurden.[73] Ley sprach sich 1935 klar dagegen aus, Frauen grundsätzlich aus dem Berufsleben zu ‚vertreiben‘:

 

Es ist in Zeiten des Umbruchs, wie wir sie heute in Deutschland erleben, immer so gewesen, daß viele Dinge überschätzt wurden. Und so ist es auch mit der Frage der Beschäftigung weiblicher Arbeitskräfte. Ich habe mich mit dieser Frage eingehend befaßt, und ich möchte davor warnen, daß man nun generell alle weiblichen Arbeitskräfte durch Männer zu ersetzen versucht. Das ist auch gar nicht nötig. Denn es gibt tatsächlich manche Arbeiten, die der Mann gar nicht machen kann, oder aber nicht so gut und so schnell wie eine Frau.[74]

 

Diese Aussage kann aber nicht darüber hinweg täuschen, daß die berufliche Tätigkeit von Frauen als weniger wichtig im Vergleich zur Männerarbeit angesehen wurde und damit auch gering geschätzt wurde. Dafür gab es zwei Gründe: Erstens galten Männer allgemein als ‚Ernährer der Familie‘, ihre Arbeit wurde demnach als zwingend existenzsichernd betrachtet, und zweitens führten Männer  häufig qualifiziertere Tätigkeiten aus als Frauen.[75]

 

2.2 Das Bild der Industriearbeiterin in der nationalsozialistischen Arbeitswissenschaft

 

2.2.1 Vorbemerkungen

 

Nachdem zuvor das von der Ideologie bestimmte Frauenbild dargestellt wurde, sollen hier arbeitswissenschaftliche Gesichtspunkte im Vordergrund stehen. Es geht dabei um die Beantwortung der Fragen, welche (ihnen zugeschriebenen) körperlichen und ‚seelischen‘ Merkmale Frauen für die Industriearbeit geeignet erscheinen ließen und welche Beziehung ihnen zu ihrer Arbeit zugesprochen wurde, ferner um die Vorschläge für einen ‚wesensgemäßen‘ Arbeitseinsatz und Aussagen zu einer ‚gerechten‘ Bewertung und Entlohnung.

 

Einbeziehen werde ich – neben Beiträgen des Arbeitswissenschaftlichen Instituts der Deutschen Arbeitsfront (AWI der DAF)[76] - Untersuchungen der Betriebspsychologin und DAF-Mitarbeiterin Martha Moers[77] und der Betriebswirtin Angela Meister, des weiteren einige ausgewählte Aufsätze von Praktikern – vor allem Ingenieuren, die arbeitswissenschaftliche ‚Erkenntnisse‘ und eigene Erfahrungen unter anderem in Fachzeitschriften wie „Werkstattechnik und Werksleiter“, „Maschinenbau – Betrieb“ und „Zeitschrift des VDI“[78] publizierten. Mit dem hohen Arbeitskräftebedarf in der Industrie - bedingt durch Rüstung und Zweiten Weltkrieg - erschienen zunehmend Veröffentlichungen zum Thema Frauenindustriearbeit: Auf der 3. Reichstagung des ‚Fachamtes Eisen und Metall‘ der DAF im Mai 1939 wurde unter dem Motto „Steigerung der nationalen Produktionskraft“ dem Thema Frauenarbeit besondere Aufmerksamkeit gewidmet.[79] Die Vorträge wurden anschließend veröffentlicht. Im Jahr 1940 veranstaltete die ‚Wehrtechnische Arbeitsgemeinschaft des Vereins Deutscher Ingenieure‘ in Berlin eine Vortragsreihe zum Thema „Frauenarbeit in der Metallindustrie“[80], die Oberingenieur Eberhard Pflaume – laut Sachse „der Fachmann bei Siemens für Schulung und Ausbildung dienstverpflichteter ‚deutsch-arischer‘ Frauen“[81] – später zu einem Buch zusammenfaßte. Dort wurden vor allem Hinweise für den richtigen Einsatz von Frauen, für die Schulung und den ‚korrekten‘ Umgang mit Frauen gegeben, aber auch Aussagen über die grundsätzliche Eignung von Frauen zur Industriearbeit gemacht. [82]

 

Das 1935 gegründete AWI hatte die Aufgabe, „wissenschaftliche Forschung anzustellen auf allen Gebieten, die den deutschen Arbeitsmenschen und die deutsche Arbeit – im weitesten Sinne – berühr[t]en“.[83] In den Jahrbüchern des AWI erschienen Aufsätze zur „Lohnordnung“,[84] außerdem wurde ein Sozialsystem für die Zeit nach dem Krieg entwickelt,[85] über „[d]ie echte Rationalisierung[86] wurde ebenso geschrieben wie über „Ermüdung – Arbeitsgestaltung – Leistungssteigerung[87] und „[d]ie Einsatzfähigkeit von Arbeitskräften für Fließbandarbeiten“.[88] Als um 1939 der Arbeitskräftemangel immer größer wurde und das Regime begann, dem mit dem Einsatz von ‚Fremd-‘ und ‚Zwangsarbeitern‘ zu begegnen, erschien ein Beitrag mit dem Titel „Rasse und Leistung[89]; im Jahrbuch 1940/41 schließlich wurde über „[d]ie arbeits- und sozialrechtliche Gestaltung der Lohnarbeit in Afrika“[90] reflektiert. Zentral für die Frauenindustriearbeit ist der Aufsatz „Zum Arbeitseinsatz der Frau in Industrie und Handwerk“.[91]

 

2.2.2 ‚Mütterlichkeit‘ und die Bindung von Frauen an die Industriearbeit

 

Die Praxis, geschlechtsspezifische Arbeitsteilung und ungleiche Bewertung von Frauen- und Männerarbeit durch unterschiedliche physische und psychische Merkmalen zu erklären und daraus eine spezifische Eignung für bestimmte Tätigkeiten abzuleiten, ist keine Erfindung des Nationalsozialismus. Vielmehr war dies schon vorher verbreitet und ist auch heutzutage noch etabliert.[92] Im Nationalsozialismus kam eine besondere ideologische Fixierung dazu. Für Tröger stellen der Erste Weltkrieg, der Frauen gezwungen hatte, Männerarbeitsplätze zu übernehmen, und die Rationalisierungswelle der 20er Jahre, in der die zerlegte Massenproduktion weiträumig eingeführt worden war, einen Einschnitt dar, der immer mehr Frauen in den Fabriken arbeiten ließ und damit die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung durcheinander brachte. Besonders bei den Männern rief dies starke Verunsicherung hervor.[93] In diesem Sinne könnten die NS-Frauenideologie und die zeitgenössische Arbeitswissenschaft als Rechtfertigung gewertet werden, um die ‚Ordnung der Geschlechterverhältnisse‘ wieder herzustellen.

 

Die Charakterisierung der Frau in der NS-Arbeitswissenschaft läßt sich - genau wie in der Ideologie - mit dem Begriff ‚Mütterlichkeit‘ beschreiben. Daß ‚Mütterlichkeit‘ zunächst einmal keine Eigenschaften umfaßte, die Frauen zur Industriearbeit prädisponierte, war für diejenigen, die sich ‚wissenschaftlich‘ mit Frauenindustriearbeit beschäftigten, offensichtlich. So schreibt  Meister:

 

Die Industriearbeit, auf technisch-rationelle Zweckmäßigkeit ausgerichtet, gekennzeichnet durch Entpersönlichung, bietet der Frau jeder anderen Tätigkeit gegenüber ein Minimum an Entfaltungsmöglichkeiten weiblicher Eigenart.[94]

 

Daraus ergibt sich für sie eine „fehlende innere Bindung der Industriearbeiterin an ihre Arbeit“.[95] Für Moers geht  Meister mit dieser Aussage zu weit, ihrer Ansicht nach seien doch – wenn auch nur ansatzweise - innere Bindungen der Frauen an die Arbeit zu erkennen,[96] die sich durch „Freude an der Leistung, an dem vollendeten Werk“[97] ausdrückten. Grundsätzlich seien es jedoch weniger die Arbeitsabläufe, die die Industriearbeiterin an ihren Arbeitsplatz binden könnten, als vielmehr das Produkt der Arbeit und vor allem die Arbeitsumgebung. Die Räumlichkeiten sollten deshalb sauber, hell und gelüftet sein, so daß das „ästhetische Gefühl“ der Frauen angesprochen werden könne. Besonders wichtig seien zudem persönliche Kontakte und die freundliche Behandlung durch Vorgesetzte und Mitarbeiter.[98] Die Frau – so Moers –  lege ohnehin besonderen Wert auf persönliche Beziehungen, da sie durch zwischenmenschliche Kontakte ihrer „gewisse[n] Neigung zu [...] Minderwertigkeitsgefühlen“ – entstanden durch „biologische Bedingtheiten“  und vor allem durch eine falsche Erziehung, die dem Mädchen immer wieder aufzeige, daß es „nur ein Mädchen“ sei – entgegenwirken könne.[99]

 

Auf die besondere Bedeutung der Arbeitsbedingungen für Frauen verweist der Arbeitswissenschaftler Bramesfeld mit folgender diffus formulierten Begründung:

 

Was gemeinhin als stärkere „Gefühlsbetonung“ im weiblichen Wesen empfunden wird, geht auf ein der Frau eigentümliches enges Ineinanderwirken und Durcheinanderbedingtsein [sic] von körperlichen und seelischen Kräften und Funktionen zurück, das die Frau als ganzheitlich unmittelbar reagierend, als „unverständig“, aber deswegen nicht weniger intelligent, sondern „naturnäher“ im Vergleich mit dem Mann erscheinen läßt. Diese enge Koppelung zwischen Gefühl und Leistungsfunktionen, die geringere Denkbestimmtheit der allgemeinen Arbeitshaltung [...] bedeutet zunächst eine besonders hohe Abhängigkeit der Frauen von der sogenannten „Betriebsatmosphäre“.[100]

 

In dieser Erklärung zeigt sich auch Bramesfelds Meinung über die geringe Eignung der Frauen für verantwortungsvolle Tätigkeiten: Zwar spricht er den Frauen die gleiche Intelligenz wie Männern zu, nur konnten sie ihren Verstand seines Erachtens nach nicht von ihren Gefühlen trennen. Mit der ‚Naturnähe‘ deutet Bramesfeld auf die Rolle der Frau als Mutter, die sie nicht ablegen kann und sie auch in der Fabrik stark auf zwischenmenschliche Kontakte reagieren läßt.

 

Für  Pflaume hat die Fabrik insgesamt einen „männlichen Charakter“. „Aus dem Kämpfergeist des Mannes, aus seinem Tatendrang, seinem Streben, Pionier auf Neuland zu sein, ist sie entstanden.“[101]

 

Erst seit verhältnismäßig kurzer Zeit trat [dem Mann] die Frau als Helferin zur Seite, die Frau, die ihrem Wesen gemäß in der Stille des Hauses für Mann und Kinder gesorgt hatte, umhegt und geborgen unter männlichem Schutz. Sie trat aus dieser Stille heraus in das tägliche Leben mit ihrem anderen Denken und Fühlen, mit ihrem anderen Reagieren auf die ihr so fremde Sachwelt des Werkes, der Fabrik.[102]

 

Grundursachen für Probleme der Frauenbeschäftigung sind für Pflaume erstens dieses ‚andere Denken‘, das mit den Adjektiven ‚häuslich, weiblich, gefühlsbetont‘ beschrieben wird, zweitens daß „die Frau keine Jahrhunderte alte technische Erfahrung [hat].“[103] Durch mangelnde Erfahrung und „Vorherrschung des Gefühls“ - und nicht durch fehlende Begabung - sieht auch Bramesfeld die für ihn beobachtbare Unsicherheit von Frauen im Industriebetrieb begründet.[104] Pflaume empfiehlt ein intensives Eingehen auf die Psyche der Frau und eine besondere Einarbeitung,[105] wobei diese von dem Gedanken getragen sein soll, „daß die Frau als Voraussetzung nur ihren guten Willen mitbringt und die Erfahrung mit Haushaltsdingen[...]“.[106] Beim Eintritt der Frau in die Industriearbeit müsse nach Loew zunächst die „Scheu“ vor der fremden Umwelt und die Angst vor Mißerfolgen abgebaut werden, um einen reibungslosen Arbeitseinsatz zu gewährleisten.[107] Außerdem solle weniger mit Anordnungen und Befehlen gearbeitet werden - so der Betriebsleiter der Lubeca-Werke in Hamburg, Tews - sondern mehr beratend, um der „Empfindlichkeit“ und der „mütterlichen Einstellung“ der Frauen gerecht zu werden.[108]

 

Als Hauptmotiv der Frauen für eine ‚freiwillige‘ Aufnahme von Industriearbeit (in Abgrenzung zu den Dienstverpflichtungen) werden übereinstimmend wirtschaftliche Gründe genannt.[109] Die Arbeit von Frauen in der Industrie wird überwiegend als kurzfristig geplante Arbeit dargestellt, die entweder vor einer Heirat und/oder aus finanziellen Engpässen aufgenommen wird, bzw. ab 1939 aus volkswirtschaftlichen Gründen, d.h. um die Kriegswirtschaft freiwillig oder zwangsweise zu unterstützen. Zu einem späteren Zeitpunkt, also nach siegreicher Beendigung des Zweiten Weltkrieges, so wird versprochen (bzw. angedroht, je nach Sicht der Betroffenen), werden die Frauen ihre Arbeitsstelle wieder verlassen können, um ihrer Mutteraufgabe gerecht zu werden.[110] Ausgehend von einer zeitlich begrenzten Berufstätigkeit wird automatisch auf ein fehlendes Interesse der Arbeiterinnen an qualifizierter Tätigkeit und beruflicher Entwicklung geschlossen. [111]

 

Die Arbeit solle grundsätzlich so gestaltet sein, daß sie den Frauen - ihrer Neigung gemäß - Platz für ihre privaten Gedanken - also an Kinder, Heim und Ehemänner - lassen könne.[112] Sie müsse deshalb „mehr mechanischer Art sein und solle keiner besonderen technischen Denkart bedürfen.“[113]

 

Die „Leistungsfreudigkeit“ ließe sich, so das Gutachten des AWI „Zum Arbeitseinsatz der Frau in Industrie und Handwerk“,[114] noch durch Sprechen oder Singen erhöhen.[115] Damit käme man auch ihrer „Schwatzhaftigkeit“ entgegen, die für Fein ein Charakteristikum des weiblichen Wesens ist.[116]

 

Ihrem natürlichen „Pflegedrang“ könnten Arbeiterinnen – so ein Vorschlag des AWI – gerecht werden, indem sie sich um ‚ihre Maschine‘ und um ‚ihr Werkzeug‘ kümmerten, wie sie es aus ihrem Haushalt gewohnt seien:

 

Man gebe der Frau [...] nicht nur ein eigenes Werkzeug, damit sie es „schön“ erhalten kann, sondern achte auch darauf, daß es überhaupt schön gestaltet und geformt ist. Das gleiche gilt auch für die von ihr benutzten Maschinen. Beispielsweise ist für die Frau die Art und Farbe des Anstriches von weit größerer Bedeutung als beim Mann, bei dem man fast ausschließlich von sachlichen Erwägungen ausgehen kann [...].[117]

 

Nachdem noch eingehend die Vorteile des Einsatzes farbiger Schraubenzieher im Vergleich zu grauen erörtert worden sind,[118] wird darauf hingewiesen, daß die Wartung jedoch von Männern übernommen werden solle, denn die „inneren Gesetze der Maschinen und Werkzeuge sind der Frau grundsätzlich fremd“.[119]

 

Die einzelnen Beiträge zur Frauenindustriearbeit ähneln sich in einer Hinsicht stark: Sie gehen von der weiblichen Eigenschaft  ‚Mütterlichkeit‘ aus. Daraus ergibt sich ein frauenspezifisches ‚anderes Denken‘ und die fehlende Bindung der Frauen an ihre Industriearbeitsplätze, d.h. eine große Distanz, die sie grundsätzlich zur Industriearbeit haben. Anschließend werden Maßnahmen angeboten, um eine Annäherung herzustellen, um Industriearbeit ‚artgerecht‘ zu gestalten, in der Hoffnung, die Leistungen der Arbeiterinnen würden sich durch ‚frauengerechte‘ Gestaltung der Arbeitsplätze steigern lassen.

 

2.2.3 Körperliche und seelische Merkmale und die spezielle Eignung der Frauen zur Fließbandarbeit

 

Wenn über den bestmöglichen Einsatz von Frauen in der Industrie geschrieben wird, geht es auch um spezifisch weibliche körperliche und ‚seelische‘ Eigenschaften, die bestimmend für eine bestehende oder fehlende Eignung von Frauen für Industriearbeit sein sollen.[120]

 

Verglichen mit Männern werden der Durchschnittsfrau im Gutachten des AWI ein schwächerer Körperbau und schwächer entwickelte Muskeln – besonders im Bauch – , ein höherer Fett-anteil und insgesamt eine ungünstigere Hebelwirkung durch kürzere Arme und Beine zugesprochen.[121] Kurzum: „Das Kräfteverhältnis zwischen Mann und Frau beträgt etwa 3 : 2 Einheiten.“[122] Hinzu kommt noch die Überlegung, daß die Menstruation weitere Kräfte absorbiere, denn laut AWI verliere die Frau dabei innerhalb von 27 Jahren zweimal ihr gesamtes Körpergewicht,[123] was zu folgender Rechnung führt:

 

Bezeichnet man die vom Körper erzeugte Energie mit K, die zur Erhaltung des Lebens notwendige Energie mit E, so ist die für die Arbeit zur Verfügung stehende Energie A = K – E. Nun ist bei der Frau die erzeugte Energie K infolge des geringeren Körpergewichts im allgemeinen kleiner als beim Mann. Die zur Erhaltung des Lebens notwendige Energie E dagegen ist größer infolge der Menstruation und besonders bei Schwangerschaft. Der für die Arbeit zur Verfügung stehende Energierest wird dadurch also kleiner.[124]

 

Der Schluß daraus kann nur sein, daß Frauen grundsätzlich körperlich weniger belastbar sind als Männer und deshalb auch ‚schonender‘ eingesetzt werden müßten.[125]

 

Eine ähnliche mathematische Darstellung findet sich bei Meister und bei Moers.[126] Es werden vier Hauptfunktionen des weiblichen Körpers zugrunde gelegt, nämlich „Aufbau des menschlichen Organismus“ (als körperliche Entwicklung und Wachstum), „Bestandserhaltung“ (als Aufrechterhaltung der Körperfunktionen), „Daseinskampf“ (u.a. Arbeit) und „Fortpflanzung“. Auf diese Hauptfunktionen wird nun die gesamte zur Verfügung stehende Energie verteilt. Würde für eine dieser Funktionen zuviel Energie verbraucht, z.B. für den Bereich „Daseinskampf“ durch Industriearbeit, so bliebe für die anderen Funktionen, z.B. für die „Fortpflanzung“ und/oder für die „Bestandserhaltung“ weniger übrig, was eine „Herabsetzung der Geburten“ und/oder Lebensverkürzung der Frau zur Folge hätte.[127] Umgekehrt entzöge die „Fortpflanzung“ (inklusive Menstruation) Kräfte für den „Daseinskampf“, was wiederum Frauen als beruflich weniger belastbar als Männer erscheinen ließe.

 

Wichtig für die Arbeitswissenschaft ist der Schluß, daß die weibliche Leistungsfähigkeit im Beruf durch die Doppelbelastung  Erwerbstätigkeit und Haushalt gemindert würde. Darüber hinaus sei zu bedenken, daß den Frauen noch genügend Kraft für die Haushaltspflichten und die Kindererziehung bleiben müsse.[128] Als Vorschläge werden eine Kürzung der Arbeitszeit der Frau auf sechs Stunden pro Schicht bzw. Halbtagsarbeit und freie Haushaltstage angeboten,[129] des weiteren eine Bereitstellung von Haushaltshilfen und Kinderbetreuung durch den Betrieb.[130] Der Vorschlag, daß Männer – soweit sie zu Hause sind – ihre Frauen bei der Erledigung ihrer Haushaltspflichten unterstützen könnten, wird nicht gemacht.

 

Nur wenn es um Geschicklichkeit und Tastsinn geht, werden der Frau körperliche Vorteile zugesprochen:

 

Ein Teil der Industriearbeit ist – auf Grund der spezifischen Fähigkeiten der Frau, z.B. Fingerspitzengefühl, Tastsinn in der Tabakindustrie (durch Befühlen des Tabaks muß festgestellt werden, ob er die richtige Feuchtigkeit hat), besondere Fingergeschicklichkeit in der Textilindustrie, Geschmackssinn in der Konfektion usw. – von Männern in derselben Qualität und Quantität nicht ausführbar.[131]

 

„Handgeschicklichkeit“, „Beweglichkeit“ und im Vergleich zu Männern ‚geringere Monotonieempfindlichkeit‘ lauten die Eigenschaften, die in dem Aufsatz des AWI „Die Einsatzfähigkeit von Arbeitskräften für Fließbandarbeiten[132] Frauen zugeordnet werden und sie somit für Fließbandarbeit und „Feinarbeit[133] besonders geeignet machen. Fließbandarbeit scheint Frauen auch deshalb geradezu entgegenzukommen, da sie mit ihren gleichförmigen, sich ständig wiederholenden Tätigkeiten mit nur geringen Anforderungen an den Intellekt noch genügend Freiraum für Gedanken an den ‚wahren Beruf‘, d.h. an die Familie, bietet.[134]

 

Grundsätzlich, so heißt es im Gutachten „Zum Arbeitseinsatz der Frau in Industrie und Handwerk", seien introvertierte Personen weniger monotonieempfindlich als extravertierte.[135] Daraus läßt sich schließen, daß Frauen, die ja besonders gut für Fließbandarbeit geeignet sein sollen, dem introvertierten Typus zugeordnet werden müßten. Dies steht jedoch im Widerspruch dazu, daß besonders die Emotionalität der Frauen - die angeblich grundsätzlich großen Wert auf persönliche Beziehungen legen - hervorgehoben wird, wenn es um ihre Eignung für bestimmte Tätigkeiten geht. Laut Tröger wurden Frauen – und dabei bezieht sie sich auf Kretschmers Typenlehre - zum großen Teil auch wirklich nicht dem „leptosomen“ Körperbautypus (stärker introvertierten), sondern viel häufiger dem „pyknischen“ (stärker extravertierten) Typus zugeordnet.[136]

 

Weiter werden, wenn auch mit dem Einwand der noch nicht ausreichenden wissenschaftlichen Ergebnisse, Zusammenhänge zwischen „Rasse und Eignung“ hergestellt:[137] Vorwiegend ‚nordische‘ und ‚fälische‘ Typen (also die nach NS-Ansicht überwiegende Anzahl der ‚Deutschen‘), seien für Fließbandarbeit grundsätzlich ungeeigneter als ‚ostische‘ und ‚ostbaltische‘, da Individualität und „Gestaltungsdrang“ für den ‚nordischen Leistungsmenschen‘ eine große Bedeutung habe, während ‚ostische‘ Menschen einen stärkeren Gemeinschaftssinn aufzeigten, außerdem passiver, „formbarer“ seien.[138] Der Widerspruch dazu, daß nämlich nach den Begründern der ‚Rassenseelenkunde‘ Ludwig Ferdinand Clauß und Hans F. Günther[139] der ‚nordische‘ Typus gleichzeitig stärker als introvertiert, der ‚ostische‘ hingegen als extravertiert beschrieben wird,[140] wird zwar bemerkt, jedoch nicht aufgelöst. Lapidar wird festgestellt: „Trotzdem bestehen sicherlich die oben geschilderten rassischen Beziehungen.“[141] Von ‚nordischen‘ oder ‚fälischen‘ Menschen, denen die Fließbandarbeit deshalb nicht liege, da sie ihrem ‚Tatendrang‘ widerspreche, wird zwar geschrieben, gemeint sein müssen mit den ‚Menschen‘ aber im Grunde ‚Männer‘, denn den ‚Frauen‘ wird ja gerade Eignung für repetitive Arbeit zugesprochen. Das Gutachten des AWI zur Fließbandarbeit dient nicht nur dazu, den ‚deutsch-blütigen‘ Mann als der Frau, sondern auch als den anderen ‚Rassen‘ überlegen darzustellen. Besondere Befähigung zur Fließbandarbeit als Charakterisierung ist mit dem viel beschworenen Bild der ‚deutschen Herrenmenschen‘ nicht vereinbar.[142] Diese Eignung wird vielmehr den ‚minderwertigeren‘ Rassen, hier der ‚ostischen‘ und ‚ostbaltischen‘ zugesprochen,[143] und es wird angemerkt: „Die Anwerbung von Kräften wird sich also zweckmäßigerweise auf solche Gebiete nicht erstrecken dürfen, die von vorwiegend nordischen oder fälischen Menschen bewohnt werden.“[144]

 

Neben den bereits erwähnten Aspekten spricht laut AWI-Gutachten für einen Fraueneinsatz am Fließband, daß Frauen schon in jüngeren Jahren als Männer für die Bandarbeit einsetzbar seien  und länger - trotz grundsätzlich schneller abnehmender Leistungsfähigkeit - ihre Handgeschicklichkeit und Beweglichkeit behielten.[145] Außerdem wird darauf verwiesen, daß die Frau „auch im Alter in der Regel noch leichter umstellbar und beruflich in gewissem Grade wendiger als der Mann [...]“ sei.[146] Ihre große Handgeschicklichkeit und Beweglichkeit solle Frauen besonders geeignet für Montagearbeit, Textilarbeit und für die Herstellung kleiner Teile machen; aber auch Arbeiten, bei denen besondere Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit notwendig seien, also z.B. Prüf- und Sortiertätigkeiten, könnten von Frauen besonders gut erledigt werden.[147]

 

Relativ groß sei die Eignung und Leistung von Frauen nach Hänsgen bei Arbeiten, die ganz automatisch ablaufen könnte und somit keine Kenntnis der Zusammenhänge notwendig sei,[148] was auch dem „vielberufenen Mangel an logischem Denken der Frauen“[149] entgegenkäme. Dem widerspricht Musewald, Jugendreferentin des Fachamtes Eisen und Metall; sie bemängelt gerade, daß die Arbeiterinnen beim Ausführen von Teilarbeiten am Band oftmals nicht wüßten, was im gesamten Ablauf mit den zu bearbeitenden Stücken passiere. Dies führe zwangsläufig zu Interesselosigkeit. Das Bestreben müsse sein, so fährt Musewald fort, „die gewerbliche Arbeiterin zu einer verantwortungsbewußten Persönlichkeit zu erziehen.“[150] Ob diese Ansicht 1939 - als Arbeitskräfte fehlten – auf Gehör stieß, erscheint mir fragwürdig.

 

Zu Frauenarbeitsplätzen in der Industrie wurden diejenigen erklärt, für die Frauen aufgrund der ihnen zugesprochenen Eigenschaften und Einstellungen eine besondere Eignung aufweisen sollten. Die Eigenschaften hießen – wie zuvor ausgeführt – Monotonieunempfindlichkeit, Geschicklichkeit, Fingerfertigkeit, aber auch - im Vergleich zu Männern - geringere physische und psychische Belastbarkeit und mangelndes technisches Verständnis. Die Arbeitseinstellung der Frauen sollte geprägt sein durch den Vorrang der zwischenmenschlichen Beziehungen vor dem Gegenstand der Arbeit und durch die Annahme einer nur kurzen Verweildauer in der Fabrik. Was lag da näher als rein repetitive Arbeitsabläufe, insbesondere Fließbandarbeit? Diese Tätigkeiten wurden zu ‚frauengemäßen‘ Tätigkeiten erhoben.[151]

 

2.2.4 Der entgeltpolitische Diskurs zur Frauenindustriearbeit

 

Die pauschale Zuweisung frauenspezifischer Merkmale, die Frauen als körperlich weniger belastbar, minder qualifiziert und weniger interessiert als ihre männlichen Kollegen erscheinen ließen, wies ihnen ihren Platz innerhalb der un- und angelernten Industriearbeiten zu. Selbst bei der Ausführung vollkommen identischer Tätigkeiten von Männern und Frauen dienten die geschlechtsspezifischen Merkmale der Legitimation für eine schlechtere Bezahlung der Frauen.[152] Das nationalsozialistische Postulat des ‚volksgemeinschaftlichen Leistungsgrundsatzes‘, das - auf die Lohnpolitik übertragen - soviel sagte wie ‚gleicher Lohn bei gleichem Arbeitswert und gleichem erbrachten Leistungsumfang‘,[153] konnte dabei trotzdem eingehalten werden: In dem 1944 vom AWI-Mitarbeiter Clemens Nörpel[154] verfaßten Aufsatz „Frauenarbeit und Frauenlohn“[155] wird die Argumentationsweise deutlich, die der unterschiedlichen Bewertung von Frauen- und Männerarbeit und den daraus resultierenden niedrigeren Grundentgelten für Frauen zugrunde liegt. Außerdem kann die Schrift als stellvertretend für die grundsätzliche Forderung der DAF nach einer ‚gerechten‘ Entlohnung[156] für Frauen angesehen werden - ohne daß sich daraus praktische Konsequenzen für die Bezahlung von Frauenarbeit ergeben.[157] Nörpel teilt die Frauenarbeit in vier Gruppen ein, wobei in der ersten die sogenannten ‚wesensgemäßen‘ Tätigkeiten zu finden sind und in den Gruppen 2 bis 4 industrielle Arbeit. In der zweiten Gruppe ist die ‚typische‘ industrielle Frauenarbeit zu finden, also die (einfacheren) Tätigkeiten, die fast ausschließlich von Frauen ausgeübt werden; in Gruppe 3 findet sich die Industriearbeit, die sowohl von Frauen als auch von Männern ausgeübt wird und in der Gruppe 4 die sogenannte ‚Männer-Ersatz-Arbeit‘.[158] Es müsse genau untersucht werden, welche der Arbeiten der dritten Gruppe zukünftig ausschließlich von Frauen ausgeübt werden könnten,

 

[...], da es das Streben der Volksgemeinschaft sein muß, die Männer als Gründer und Erhalter der Familie mit den Tätigkeiten zu beschäftigen, die ihnen arbeitswertmäßig einen entsprechend höheren Verdienst gewährleisten.[159]

 

Aus ‚sozialen‘ Gründen sollen Männer demnach eindeutige ‚Männerarbeit‘ ausführen, mit dem Ergebnis, einen ‚gerechten‘ höheren Verdienst als Frauen zu erhalten. Als Zuordnungskriterium, um Männer in eine höhere Gruppe als Frauen einzustufen, dient somit das höhere Entgelt.

 

Zwei weitere Argumente für niedrigere Frauenlöhne folgen anschließend, wenn es um die (vor allem durch den Krieg bedingten) ‚Männer-Ersatz-Tätigkeiten‘ der Gruppe 4 geht. Die von den Frauen ausgeführten Arbeiten, so lautet die erste These, können von Frauen nur deshalb ausgeübt werden, weil sie verändert, d.h. in ihre einzelnen Teile zerlegt wurden. Dadurch sind die Arbeitsschritte viel einfacher geworden und dadurch von geringerem Arbeitswert, so daß eine schlechtere Bezahlung nicht nur ‚gerecht‘, sondern geradezu notwendig ist, um Männer nicht zu benachteiligen. Falls die Arbeit (in ihren Abläufen, ihrem Schwierigkeitsgrad und der körperlichen Beanspruchung) so belassen wurde, wie sie vorher war, als sie noch von Männern bewältigt wurde, so besagt die zweite These, werden Frauen sie aufgrund ihrer ‚anderen‘ Konstitution nicht genauso ausführen können wie Männer, da Frauen – wie Nörpel es ausdrückt - „leistungsumfangmäßig“ zurückbleiben.[160] Als Folge ergeben sich niedrigere Löhne, weil die Arbeit der Frauen nicht mehr die ursprüngliche Männerarbeit darstellt.[161]

 

Die Argumentationskette für niedrigere Frauenlöhne ist also – zusammengefaßt - folgende:

 

Grundsätzlich gilt erstens, daß Männer mit hochwertigeren Tätigkeiten als Frauen beschäftigt werden sollen, damit sie mehr verdienen als Frauen und somit ihrer Rolle als ‚Ernährer der Familie‘ gerecht werden können. Zweitens wird angenommen, daß Frauenindustriearbeit durch den speziellen Zuschnitt auf Frauen ohnehin anders ist als Männerindustriearbeit, nämlich zergliederter und somit mit einem geringerem Arbeitswert belegt. Wenn zweitens nicht zutrifft, also Frauenarbeit doch arbeitswertmäßig identisch ist mit Männerarbeit, dann gilt drittens, daß Frauen im Vergleich zu Männern aufgrund ihrer typisch weiblichen physischen und psychischen Konstitutionen weniger leisten können. Wie man es auch dreht und wendet, auf jeden Fall kommen niedrigere Frauenlöhne dabei heraus.

 

Zwar bemängelt Nörpel die Willkür bei der Festlegung der Löhne, wenn sie nicht auf der Grundlage von Arbeitsbewertungsverfahren beruhen, für ihn steht aber außer Frage, daß das Ergebnis der Studien zur Folge hätte, daß die Frauenverdienste überwiegend niedriger als die Männerverdienste ausfallen müßten, „da die von dem Mann erbrachte Leistung[162] nun einmal tatsächlich in den meisten Fällen schwieriger, umfangreicher und hochwertiger ist als diejenige der meisten Frauen.“[163] Nörpels Kritik bezieht sich ausschließlich auf die Praxis, bei Industriearbeiterinnen grundsätzlich einen Lohnabschlag vorzunehmen.[164] Er spricht sich somit gegen eine unmittelbare Lohndiskriminierung aus und befürwortet doch eine mittelbare: Er fordert eine anforderungsabhängige Entlohnung und geht dabei davon aus, daß Frauen nur Arbeitsplätze  besetzen können, die geringere Anforderungen an die Arbeitskraft stellen, als dies bei Arbeitsplätzen, die für Männer errichtet wurden, der Fall ist. ‚Leichte‘ Arbeit wird somit zur Frauenarbeit, und Frauen werden letztlich doch aufgrund ihres Geschlechts und die daran geknüpften Vorurteile in niedrigere Lohngruppen eingestuft.[165]

 

In dem Beitrag „Die Grundsätze der Gestaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen“[166] werden Aussagen zur Ursache für die niedrigeren Frauenlöhne getroffen. Diese werden 1939 - sechs Jahre nach der ‚Machtergreifung‘ – noch immer als Erbe der Weimarer Zeit angesehen und damit als ‚liberalistisch-kapitalistisch‘ verurteilt. Die Lohnhöhe, so wird rückblickend festgestellt, sei damals maßgeblich durch Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt (wenn auch verzerrt durch gewerkschaftliche Aktivitäten) bestimmt gewesen. Dem großen Angebot an arbeitswilligen Frauen hätte eine viel geringere Nachfrage von Seiten der Unternehmen gegenübergestanden, was zu niedrigen Frauenlöhnen geführt hätte. Verschlechtert worden sei die Lage der Frauen noch durch die im Vergleich zu Männern mangelnde gewerkschaftliche Unterstützung.[167] Bei der Kritik an den Frauenlöhnen handelt es sich dabei vielmehr um eine Kritik an dem Wirtschaftssystem der Weimarer Republik. So wundert es auch nicht, daß keine Veränderungsvorschläge gemacht werden.

 

Im April 1941 begann das AWI im Auftrag  Leys mit einer (für die Nachkriegszeit geplanten) ‚Reichslohnordnung‘.[168] In dem Beitrag „Zur Problematik einer Reichslohnordnung[169] wird das beim Entgelt für Frauen angewandte „Soziallohnsystem“ kritisiert, das Frauen mit der Begründung geringerer Lebenshaltungskosten im Vergleich zu Männern niedrigere Löhne zuspricht.[170] Auch hier wird jedoch nicht grundsätzlich bemängelt, daß Frauen weniger als Männer verdienen, sondern es geht um fehlende „einheitliche[...] Grundsätze“.[171]

 

Wenn auch künftig die Frauenlöhne niedriger sein werden als die Männerlöhne, so jedoch nicht aus dem Grunde, weil man, wie bisher so auch weiterhin, ungerechtfertigte Soziallohngrundsätze anwenden wird, sondern deshalb, weil die Frauen in der Hauptsache, abgesehen von den eigentlichen Frauenberufen, ungelernte und angelernte Tätigkeiten bevorzugen. Sie üben eine betriebliche Tätigkeit entweder überhaupt nur bis zu ihrer Verheiratung aus oder wollen sie nach ihrer Verheiratung nur deshalb fortsetzen, um zu dem Arbeitsverdienst des Ehemannes hinzuzuverdienen.[172]

 

Die bisher angeführten Aufsätze verbindet die Mißbilligung von grundsätzlich niedrigeren Frauenlöhnen, ohne daß jedoch angezweifelt wird, daß auch eine ‚gerechte‘ Lohnfindung (gleiche Bewertungsgrundsätze bei Männer- und Frauenarbeit) zu niedrigeren Frauenlöhnen führen würde.

 

Neben den bisherigen Argumenten läßt sich eine prinzipielle Ablehnung einer Erhöhung der Frauenlöhne nachzeichnen, wobei es sich nicht um arbeitswissenschaftlichen Argumente handelt, sondern um ideologische Aspekte. Sie werden hier angeführt, um die unterschiedlichen Rechtfertigungsversuche für niedrigere Frauenlöhne im Nationalsozialismus zu vervollständigen.

 

In den „Beiträge[n] zur Beurteilung des Frauenlohnes[173] wird ausgedrückt, daß die Löhne in der Praxis gar nicht angeglichen werden könnten, was an „höheren staatspolitischen Interessen“ liege.[174] Eine Anhebung der Frauenlöhne würde, so die Befürchtung, eine unerwünschte Preiserhöhung mit sich bringen, da automatisch eine höhere Nachfrage nach Konsumgütern entstünde.[175] Die Konsumgüternachfrage sollte jedoch zugunsten der Aufrüstung eingeschränkt werden; „Kanonen statt Butter!“, lautete die Devise.[176]

 

Das Argument der Preissteigerung wird auch von Hitler im April 1944 als Ablehnung einer Erhöhung der Frauenlöhne verwendet.[177] Er verweist weiter darauf, daß eine Lohnerhöhung keinen Nutzen hätte, da dem Geld keine entsprechenden Güter, die gekauft werden könnten, gegenüber stünden. Praktisch würde dadurch nur der Schwarzmarkt gestärkt werden.[178] Eine Produktionssteigerung (und darum ging es schließlich 1944, als über eine Erhöhung der Frauenlöhne nachgedacht wurde), sei hingegen nur durch eine Verbesserung der Verpflegung und die Beschaffung der wichtigsten Bedarfsgüter zu erwarten.[179] Als weitere Gefahr einer Erhöhung der Frauenlöhne befürchtet Hitler, daß die Männerlöhne dem Trend folgen und ebenfalls ansteigen würden. Außerdem sei ein exakter Vergleich zwischen Frauenarbeit im Krieg und Männerarbeit in Friedenszeiten  aus Gründen der unterschiedlichen Bedingungen nicht möglich.[180] An letztem Argument ist zu erkennen, daß Hitler Frauenindustriearbeit als ‚Sonderfall‘ unter Kriegsbedingungen ansah und dabei nicht bedachte, daß auch schon vorher Frauen in Fabriken gearbeitet hatten.

 

Neben den genannten volkswirtschaftlichen Argumenten gegen die Erhöhung der Frauenlöhne nennt Hitler einen ideologischen Aspekt, der für Winkler der entscheidende  Grund für seine Ablehnung ist: die Mißachtung der Leistungen von Männern, verdienten Frauen genauso viel wie sie.[181] Nach Speers Protokoll zur Sitzung äußert sich Hitler – immer wieder die ‚Volksgemeinschaft’ beschwörend - wie folgt:

 

Wollte man die Löhne der Frauen denen der Männer gleichstellen, so käme man in einen völligen Gegensatz zum nationalsozialistischen Prinzip von der Aufrechterhaltung der Volksgemeinschaft. Der Mann und im besonderen der ältere Mann, der verheiratet und Familienvater ist, müsse im Interesse der Volksgemeinschaft aus sozialen Gründen besser entlohnt werden als die Frau, weil er für die Volksgemeinschaft höhere Opfer zu bringen habe, die Frau habe primär nur für sich zu sorgen, der Mann für die Familie und die Volksgemeinschaft.[182]

3 Beschäftigungspolitische und gesetzliche Rahmenbedingungen für die betriebliche Personalpolitik

 

3.1 Nationalsozialistische Frauenbeschäftigungspolitik

 

3.1.1 Vorbemerkungen

 

Als Hitler am 30.01.1933 zum Reichskanzler ernannt wurde, herrschte in Deutschland hohe Arbeitslosigkeit, weshalb das primäre wirtschaftliche Ziel ‚Arbeitslosigkeit eindämmen‘ hieß.[183] Mehrere konjunktur- und beschäftigungspolitische Maßnahmen, die teilweise schon während der Weimarer Zeit entwickelt worden waren, wurden durchgeführt, so etwa der Bau der ‚Reichsautobahnen‘, Maßnahmen zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Infrastruktur, die Förderung privater und staatlicher Bauvorhaben und die Aufhebung der Kraftfahrzeugssteuer für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. Von Anfang an wurde in die Wiederaufrüstung investiert.[184] Die beiden 1933 verabschiedeten „Gesetze zur Verminderung der Arbeitslosigkeit“ – nach ihrem Initiator, dem Staatssekretär im Reichsfinanzministerium, ‚Reinhardt-Programm‘ genannt – sollten die Eigeninitiative der Unternehmen durch steuerliche Erleichterungen und Darlehensanreize fördern; sie enthielten aber auch arbeitsmarktpolitsche Regelungen.[185] Teil des „Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit“ war das sogenannte ‚Ehestandsdarlehen‘, das zum Ziel hatte, Frauen freiwillig zum Verlassen ihrer Arbeitsplätze zu motivieren, um diese für Männer ‚freizumachen‘.[186] Es ist bezeichnend, daß es sich bei den beschäftigungspolitischen Maßnahmen, die in der Anfangszeit  des Nationalsozialismus Frauen betrafen, gleichzeitig um bevölkerungspolitische handelt. Das Erreichen zweier Ziele wurde angestrebt: Frauen sollten erstens vom Arbeitsmarkt ‚verschwinden‘, wodurch ein Sinken der Arbeitslosigkeit erhofft wurde, und zweitens sollten mehr ‚deutsche‘ Kinder zur Welt kommen.[187] 

 

Im Jahr 1936, als der ‚Vierjahresplan‘ entstand und damit die direkte Kriegsvorbereitung begann, hatte sich die Situation maßgeblich verändert. Ein starker Wirtschaftsaufschwung war       - vor allem innerhalb der rüstungsswichtigen Produktionsgüterindustrie - festzustellen,[188] und am Ende des Jahres 1937 herrschte Vollbeschäftigung.[189] Die Arbeitskraft eines jeden wurde benötigt, um die Produktion aufrecht zu erhalten, also jetzt auch die der Frauen. Der Arbeitskräftemangel wurde im Laufe des Krieges immer prekärer und konnte auch nicht durch den Einsatz der sogenannten ‚Fremd‘- und ‚ZwangsarbeiterInnen‘ vollkommen ausgeglichen werden, zumal auch FacharbeiterInnen – vor allem  in der Metallindustrie – fehlten.[190] Man versuchte, alle noch nicht beschäftigten Personen – Frauen, Jugendliche und Pensionäre – zur Arbeitsaufnahme zu bewegen, teilweise per Dienstverpflichtung. Frauen stellten dabei die größte innerdeutsche ‚Arbeitsmarktreserve‘ dar.

 

Ich werde die wichtigsten Maßnahmen der Frauenbeschäftigungspolitik nach ihren gegensätzlichen Zielen – zuerst tendenzielle Verdrängung vom Arbeitsmakt, dann Versuch der Rückgewinnung – darstellen.

 

3.1.2 Maßnahmen, um Frauen vom Arbeitsplatz zu verdrängen

 

3.1.2.1 Die ‚Kampagne gegen das Doppelverdienertum

 

Die sogenannte ‚Kampagne gegen das Doppelverdienertum’ hatte bereits während der Weltwirtschaftskrise eingesetzt und war kein spezifisch deutsches Phänomen, sondern existierte in allen von der Weltwirtschaftskrise betroffenen Ländern.[191] Die NSDAP forderte  zusammen mit anderen konservativen Parteien die Entlassung der sogenannten ‚DoppelverdienerInnen‘, wobei es sich außer um erwachsene, im Haushalt der Eltern lebende Kinder vor allem um verheiratete Frauen handelte, die ebenso wie ihre Ehemänner erwerbstätig waren.[192] Die Forderung lautete, daß pro Familie nur ein Einkommen – und zwar vorrangig das des Mannes – erzielt werden sollte. Winkler verweist auf eine „breite öffentliche Antipathie gegen die berufstätigen Frauen“[193] in der Phase der hohen Arbeitslosigkeit; die nationalsozialistische ‚Kinder-Küche-Ehemann‘- Ideologie wird ihr übriges dazu beigetragen haben, um die schlechte Stimmung gegen berufstätige Frauen zu unterstützen. Bajohr merkt an, daß es zumeist Angehörige der Mittelschichten waren, die am stärksten gegen das ‚Doppelverdienertum’ eintraten: Kleineigentümer und Bauern, FreiberuflerInnen, Angestellte und BeamtInnen,[194] wobei die Kampagne laut Bock durchaus auch von Frauen getragen wurde.[195] Der Druck auf die ‚doppelverdienenden‘ Frauen blieb jedoch – zumindest im privatwirtschaftlichen Bereich - eher inoffizieller Natur, d.h. er wurde nicht rechtlich fixiert. Als Grund für das Zögern nennt Mason den Widerspruchs zum sozialdarwinistischen Prinzip der natürlichen Begünstigung der Leistungsstärksten.[196]

 

Trotz der fehlenden gesetzlichen Handhabe gingen einzelne Arbeitsämter, Ortsgruppen oder ähnliche Institutionen gegen die ‚DoppelverdienerInnen’ vor, indem sie z.B. willkürliche Höchst-Einkommensgrenzen für Familien festlegten oder Erklärungen über Einkommens- und Familienverhältnisse der Arbeitnehmerinnen verlangten.[197] Als Motive für dieses ehrgeizige Verhalten nennt Winkler neben Mißgunst „politische Loyalität gegenüber [den] neuen Machthabern“.[198] Arbeitslose Mitglieder der SA[199] und der  NSBO[200] sollen massiv Druck auf ArbeitgeberInnen ausgeübt haben, in ihrem Unternehmen beschäftigte Frauen zu entlassen.[201] Sie konnten sich dabei auf einen Erlaß der ‚Reichsanstalt für Arbeit‘ berufen, in dem die Arbeitsämter angewiesen worden waren, Mitglieder der SA, der SS[202], des ‚Stahlhelm–Bundes der Frontsoldaten‘[203] und der NSDAP mit einer Mitgliedsnummer unter 300.000 bei der Stellenbesetzung zu bevorzugen.[204] Offenbar ging man dabei so weit,  alle beschäftigten Frauen (egal ob ‚Doppelverdienerinnen’ oder nicht) anzugreifen. In ihrem Aufsatz „Die erwerbstätige Frau im Dritten Reich“ kritisiert Rilke dieses Verhalten.[205] Die Mitarbeiterin Scholtz-Klinks im Frauenamt der DAF[206] räumt zwar ein, daß es schwer für Frauen sei, ihren „liebgewordenen Beruf“ aufzugeben, aber dennoch sieht sie es als notwendig an, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, „um der Masse langjährig erwerbsloser Familienväter zunächst wieder Brot und Lohn zu geben.“[207] Zwei Einschränkungen macht sie jedoch für den Ersatz der Frauen durch Männer, es müsse sich erstens um Erwerbstätigkeiten handeln, für die Männer auch geeignet seien. Zweitens dürfe das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis die betroffenen Frauen nicht in existentielle Notsituationen führen. Nur bei ‚echten‘ ‚Doppelverdienerinnen’ sei die Forderung nach Aufgabe ihrer Arbeit berechtigt;  nicht der Fall sei das bei den unverheirateten Frauen, „die aus sachlichen und persönlichen Gründen zur Schließung einer Ehe nicht gelangen, also auf den eigenen Erwerb angewiesen [...]“ seien.[208]

 

Im September 1933 schon wurde das Vorgehen gegen ‚DoppelverdienerInnen’ offiziell verboten,[209] und spätestens mit dem Rückgang der Arbeitslosigkeit gehörte die Kampagne der Vergangenheit an.[210]

 

Im Gegensatz zu der  Privatwirtschaft wurde die Frauenarbeit im öffentlichen Dienst durch das „Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und Verwaltungsrechts“ geregelt.[211] Dadurch konnten vor allem verheiratete Frauen  aus Stellen des öffentlichen Dienstes entfernt werden, und männliche Bewerber wurden bei der Einstellung bevorzugt.[212]

 

3.1.2.2 Das ‚Ehestandsdarlehen‘

 

Das ‚Ehestandsdarlehen‘ wurde im Sommer 1933 eingeführt. Ehepaare erhielten ein zinsloses Darlehen unter der Voraussetzung, daß die Ehefrauen ihre Berufstätigkeit aufgaben und sich verpflichteten, auch keine mehr aufzunehmen, bis sie die Darlehenssumme zurückgezahlt hatten. Außerdem mußten sie innerhalb der letzten beiden Jahre mindestens sechs Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.[213] Das Darlehen wurde nicht bar ausgezahlt, sondern in Form sogenannter ‚Bedarfsdeckungsscheine‘ für Möbel und Haushaltswaren – ausgestellt auf den Namen des Ehemannes – vergeben. Die Höhe betrug durchschnittlich 600 Reichsmark, eine Summe, die nach Mason dem vier- bis fünffachen Monatslohn eines Industriearbeiters entsprach.[214] Die  Höhe der Gutscheine belief sich maximal auf 1000 RM.[215] Pro geborenem Kind wurde ein Viertel der Darlehensschuld erlassen, nach der Geburt von vier Kindern war sie demnach – wie es im Volksmund hieß – ‚abgekindert‘.[216]

 

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Gewährung eines ‚Ehestandsdarlehens’ waren, daß die AntragstellerInnen ‚arische Abstammung‘ und ‚Erbgesundheit‘  nachweisen konnten. Zur Prüfung wurden umfangreiche Untersuchungen durchgeführt;[217] der notwendige bürokratische Weg für den Antrag auf ein ‚Ehestandsdarlehen’ diente somit gleichzeitig der „Identifizierung von Sterilisationskandidaten“[218] und konnte ab 1935 sogar zu einem Eheverbot führen.[219] Nicht gewährt wurde das Darlehen außerdem, „wenn nach der politischen Einstellung einer der beiden Ehegatten anzunehmen [war], daß er sich nicht jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat einsetzt[e]“,[220] ab 1939 war  „sicher bestehende[...] Fortpflanzungsunfähigkeit“[221] ein weiterer Hinderungsgrund.

 

Neben dem angestrebten bevölkerungspolitischen Ziel - mehr Ehen und dadurch einen Geburtenzuwachs zu fördern - und der beschäftigungspolitischen Motivation - Arbeitslosigkeit zu verringern - erhoffte man sich eine zunehmende Nachfrage nach Möbeln und Haushaltsartikeln und damit ein stärkeres Produktionsvolumen in den entsprechenden Sektoren.[222] Ab 1937 - als kein Interesse mehr daran bestehen konnte, Frauen von ihren Arbeitsplätzen  zu verdrängen - war das Aufgeben der Berufstätigkeit keine Voraussetzung mehr für die Gewährung der ‚Ehestandsdarlehen’.[223] Eine beschäftigungspolitische Wirkung des Darlehens kann zu diesem Zeitpunkt aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr erwünscht gewesen sein. Hätte die Hauptmotivation für das Initiieren der ‚Ehestandsdarlehen’ wirklich – so wie Bajohr und Winkler das sehen – in dem Abbau der Frauenerwerbstätigkeit gelegen,[224] dann erscheint es zunächst als erstaunlich, daß das ‚Ehestandsdarlehen’ später – als eine hohe Nachfrage nach weiblichen Arbeitskräften bestand – nicht wieder abgeschafft wurde.[225] Es fand lediglich eine stärkere Verlagerung der Ziele in Richtung ‚Familienplanung‘ statt: Während das ‚Ehestandsdarlehen’ bis 1937 Bestandteil des „Gesetz[es] zur Verminderung der Arbeitslosigkeit“ gewesen war, wurde es nun in einem eigenen „Gesetz zur Förderung der Eheschließung“ geregelt.[226] Ab 1937 konnten die ‚Bedarfsdeckungsscheine‘ auch für die Bezahlung eines Kurses an einer ‚Reichsmütterschule‘ verwendet werden.[227] Einerseits drückt dies die Intention aus, die Nachfrage nach Möbeln und Haushaltsgeräten nach Möglichkeit zu drosseln, vor allem aber verweist es - wie ja auch der neue Name des Gesetzes - auf die bevölkerungspolitischen Absichten. Bis zum 31. Januar 1935 wurden 378.000 ‚Ehestandsdarlehen’ vergeben, was für Schneider ein Indiz für den Erfolg der Maßnahme ist. Auch die Anzahl der Hochzeiten nahm stark zu.[228] Daß die Anzahl der vergebenen ‚Ehestandsdarlehen’ und der Hochzeiten 1935 bereits wieder abnahm,[229] deutet jedoch auf eine eher kurzfristige Wirkung. Die Geburtenrate hingegen stieg kontinuierlich bis 1940 und war selbst im Jahr 1943 noch höher als 1933.[230]

 

Czarnowski verweist auf den ‚modernen‘ Charakter der ‚Ehestandsdarlehen’ und stellt sich damit gegen die These der grundsätzlichen Rückwärtsgewandtheit der nationalsozialistischen Frauenpolitik, die andere AutorInnen gerade durch das Ziel des Darlehens - Zuweisung der Frauen zum reproduktiven, häuslichen Bereich - bestätigt sehen.[231] Die Tatsache, daß das Darlehen an weibliche Erwerbstätigkeit gekoppelt war - nur vorher erwerbstätige Frauen hatten Anspruch - zeige gerade, daß die Vergabe der ‚Ehestandsdarlehen’ nicht gegen die Erwerbstätigkeit gerichtet gewesen sei, sie im Gegenteil sogar voraussetzte.[232] Frauen sollten, so argumentiert Czarnowski weiter, nicht prinzipiell zurück zu ‚Heim und Herd‘ geschickt, vielmehr zur „Manövriermasse“ nationalsozialistischer Arbeitspolitik gemacht werden, die je nach Bedarf hin- und hergeschoben werden konnte.[233] Das ‚Ehestandsdarlehen‘ sollte als Instrument dazu dienen.

 

3.1.2.3 Die Gewährung von Kinderbeihilfen und steuerpolitische Maßnahmen

 

Kinderbeihilfen zielten zwar primär auf bevölkerungspolitische Wirkungen, hatten dennoch sekundär eine beschäftigungspolitische Funktion, indem sie den Tausch ‚Familie gegen Berufstätigkeit‘ finanziell unterstützten und wertschätzten. Es ging dabei stark um propagandistische Zwecke. Die Wertschätzung der ‚Mutterleistung‘ drückte sich gut aus in der - 1935 eingeführten - einmaligen Zahlung von Beihilfen bis zu 100 RM bei jeder Geburt.[234] Die an eine Prämie erinnernde Zahlung konnte von bedürftigen Familien beantragt werden, wobei es sich um eine ‚Kann-Vorschrift‘ handelte, bei der laut Mason Familien mit mehr als fünf Kindern bevorzugt wurden.[235] Die zweite Form der Kinderbeihilfen wurde erst 1936 eingeführt und bestand aus laufenden Zahlungen von 10 RM monatlich für das fünfte und jedes weitere Kind, und zwar ausschließlich für Arbeiter- und Angestelltenfamilien. Voraussetzung war, daß das monatliche Einkommen der Familien 185 RM nicht überstieg, was faktisch zwei Drittel aller Angestelltenfamilien ausschloß. 1938 betrug die Einkommensgrenze schon 650 RM, die monatlichen Zahlungen beliefen sich auf 10 RM für das dritte und vierte, 20 RM ab dem fünften Kind. Die Zahl der unterstützten Kinder beziffert Mason für das Jahr 1936 mit 300.000, für das Jahr 1938 immerhin mit 2,5 Mio.,[236] und die Geburtenrate stieg bis zum Jahr 1939 kontinuierlich an.[237]

 

Vorteile für Familien mit Kindern entstanden des weiteren durch die starke Erhöhung des Einkommensteuerfreibetrags für jedes Kind im Jahr 1934[238] und durch die Tatsache, daß freiwillige ‚Mutterschafts-Zahlungen‘ von Unternehmen an ihre Mitarbeiterinnen steuerfrei waren, vorausgesetzt, die Mütter gaben ihre Stellungen auf.[239]

 

Das „Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit“ vom 01.06.33 bekam für die Frauenbeschäftigung nicht nur im Zusammenhang mit dem ‚Ehestandsdarlehen’ Relevanz, es förderte auch die berufliche Tätigkeit in der Hauswirtschaft. Hausgehilfinnen wurden von der Arbeitslosenversicherung befreit, die Beiträge zur Invalidenversicherung wurden gesenkt und – lebten sie im Haushalt – konnte ihr/e ArbeitgeberIn einen Abzug bei der Einkommensteuererklärung vornehmen.[240] Es sollte darum gehen, über die verstärkte Nachfrage nach Hausgehilfinnen Frauen in Richtung ‚wesensgemäßen Einsatz‘ zu bringen, damit sie die für Männer interessanten Arbeitsplätze räumten. Dies wird schon durch die Überschrift der entsprechenden Passage des Gesetzes „Überführung weiblicher Arbeitskräfte in die Hauswirtschaft[241] deutlich. Finanzielle Vorteile entstanden dabei vor allem dem ‚Hausherrn‘, die Hausgehilfinnen wurden in ihrer Zukunftssicherung durch den verminderten Versicherungsschutz benachteiligt.[242] Die steuerpolitischen Maßnahmen, die sich direkt auf Frauenerwerbstätigkeit bezogen, sollten entweder – wie im Fall der „Überführung weiblicher Arbeitskräfte in die Hauswirtschaft“ - dazu beitragen, Frauen aus bestimmten beruflichen Tätigkeitsbereichen zu verdrängen und in andere zu ‚verlagern’, oder sie benachteiligten grundsätzlich weibliche Berufstätigkeit. Ein Beispiel für letzteren Sachverhalt stellt das von den Nationalsozialisten 1936 eingeführte ‚Ehepaarsplitting‘ dar, das durch gemeinsame steuerliche Veranlagung beider Ehepartner einen höheren steuerlichen Progressionssatz nach sich zog.[243]

 

3.1.2.4 Die Entwicklung der Frauenbeschäftigung von der ‚Machtergreifung‘ bis zum ‚Vierjahresplan‘

 

Darüber, ob die Maßnahmen, um Frauen aus dem Erwerbsleben zu drängen oder sie aus der Industrie in die Hauswirtschaft zu ‚überführen‘, Erfolg hatten, herrschen unterschiedliche Meinungen, die ich im folgenden darstellen werde.  Ein erster wichtiger Indikator für ein Gelingen der Maßnahmen wäre ein Rückgang der Frauenindustriearbeit.

 

Folgende Tabelle (Tab.1) zeigt die Entwicklung von 1933 bis 1938:

 

Quelle: Statistisches Reichsamt, Jg. 19, 1939, H. 10, S. 390f; zit. n. Bajohr 1977, S. 223.[244]

 

Zu sehen ist, daß die absolute Zahl beschäftigter Industriearbeiterinnen ständig gestiegen ist, wobei die Zunahme sowohl der -arbeiterinnen als auch der –arbeiter 1934 besonders hoch war.[245] Der Frauenanteil in der Industrie dagegen ist von 1934 bis 1936 gesunken und hat erst ab 1937, als der Zuwachs der Arbeiterinnen größer war als der der Arbeiter, wieder zugenommen. Den Rückgang des Frauenanteils in der Industrie führen Bajohr und Hachtmann auf die zunehmende Aufrüstung zurück, die vor allem eine Expansion in der Produktionsgüterindustrie - einem Bereich mit traditionell geringem Frauenanteil - bedeutete. Die stärker werdende Nachfrage nach Arbeitskräften richtete sich demnach zunächst vor allem an Männer, der Frauenanteil verringerte sich.[246] Zudem sei der Frauenanteil in der Produktionsgüterindustrie während der Weltwirtschaftskrise - begründet durch die niedrigeren Frauenlöhne - ungewöhnlich hoch gewesen, weshalb Hachtmann das Sinken als „Normalisierung der Geschlechterproportionen“ interpretiert.[247] In der nicht so stark expandierenden Konsumgüterindustrie - in der traditionell mehr Frauen beschäftigt waren - stieg der Frauenanteil - nach einem geringen Rückgang von 1933 bis 1935 - ab 1936 wieder, was darauf zurückgeführt wird, daß viele in der Konsumgüterindustrie beschäftigte Männer in die Produktionsgüterindustrie abwanderten. Als ein Beispiel führt Tröger die Bekleidungsindustrie an, in der der Anteil der Arbeiterinnen von 58% auf 65% gestiegen sei, und zwar trotz Abnahme der absoluten Zahl um 100.000.[248]

 

Gemeinsam ist diesen Ausführungen, daß die Veränderungen in der Industriearbeit vor allem auf allgemeine konjunkturelle Veränderungen zurückgeführt werden. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Frauenbeschäftigung  in der Industrie zurückgegangen sei oder nicht, führt bei Bajohr und Winkler das Heranziehen unterschiedlicher Bemessungsgrundlagen zu verschiedenen Interpretationen. Für Bajohr drückt der gesunkene Frauenanteil die Wirksamkeit der Maßnahmen aus.[249] Winkler hingegen bezieht sich auf die absolute Zunahme der Frauenbeschäftigung, und somit kann für sie keine Rede vom Rückgang der Frauenarbeit sein.[250] Tröger führt aus, daß sich in einigen Bereichen der Produktionsgüterindustrie der Frauenanteil von 1933 bis 1938 entgegen dem allgemeinen Rückgang sowohl absolut als auch anteilig stark erhöhte, so z.B. in der Eisen-, Stahl- und Metallwarenherstellung (von 13% auf 19%), in der elektrotechnischen Industrie (von 12% auf 29%), in der feinmechanischen und optischen Industrie (von 18% auf 25%) und im Druck- und Vervielfältigungsgewerbe (von 23% auf 37%).[251] Dieser starke Anstieg des Frauenanteils wird als Zunahme der Rationalisierung gedeutet. Den Ausgangspunkt stellt dabei die Tatsache dar, daß es überwiegend ungelernte Arbeiterinnen waren, die den Zuwachs ausmachten und nicht etwa verstärkt Facharbeiterinnen ausgebildet wurden.[252] Dabei handelte es sich mit der elektrotechnischen, der feinmechanischen und optischen Industrie gerade um Bereiche, für die Frauen –  durch ihre ‚Fingerfertigkeit‘ – von der Arbeitswissenschaft als besonders geeignet dargestellt wurden.[253]

 

Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit (insgesamt) sah wie folgt aus:

 

Quelle: Statistisches Reichsamt, 59. Jg., 1940/41, S. 426; zit. n. Winkler 1977a, S. 199.

 

Die Anzahl der arbeitslosen Frauen ist besonders stark bereits im Jahr 1934 und – in Relation gesehen - insgesamt schneller als die der Männer zurückgegangen. Daraus schließt Bajohr, daß die Ausgliederung der Hausangestellten aus der Arbeitslosenversicherung zu überproportional vielen Neueinstellungen in Haushalten führte.[254] Weiter führt er die Empfängerinnen von ‚Ehestandsdarlehen’ an, die vor ihrer Hochzeit arbeitslos waren und anschließend aus der Arbeitslosenstatistik gestrichen wurden.[255]

 

Bei den Statistiken ist zu berücksichtigen, daß 1933 die Erhebungsmethoden sich dahingehend änderten, daß unregelmäßig Beschäftigte nicht mehr erfaßt wurden. Arbeitsdienstleistende, Landhelfer, aber auch vorübergehend bei Notstandsarbeiten für die Gemeinde oder das Arbeitsamt Beschäftigte wurden nicht mehr als arbeitslos ausgewiesen.[256]

 

Für Kranig drückt sich durch die Tatsache, daß auf jeden Zwang zur Durchsetzung der ‚Verdrängungsmaßnahmen‘ verzichtet wurde – damit meint er vor allem die ‚Kampagne gegen das Doppelverdienertum‘ - das Bewußtsein nationalsozialistischer Funktionäre aus, auf Frauen am Arbeitsmarkt gar nicht verzichten zu können.[257] Abgesehen davon, daß Frauenarbeit in ‚wesensgemäßen‘ Bereichen ohnehin erwünscht war, sie sogar ‚gefördert‘ wurde, z.B. durch die ‚Überführung in die Hauswirtschaft‘, kann ein völliges ‚Ausschalten‘ der Frauen aus der Industriearbeit niemals wirklich Ziel gewesen sein. Dies hätte zu sehr wirtschaftlichen und politischen Interessen widersprochen.[258] In industriellen Bereichen mit traditionell hohem Frauenanteil, wie z.B. der Elektroindustrie, der optischen und der feinmechanischen Industrie hätten Frauen, die dort schon lange als angelernte Arbeiterinnen oder auch als Facharbeiterinnen tätig waren, nicht ohne weiteres durch nicht eingearbeitete männliche Arbeitskräfte ersetzt werden können.[259] Noch aus einem weiteren Grund hatten Unternehmen nicht die Absicht, ihre  Arbeiterinnen durch besser bezahlte Arbeiter zu ersetzen: Die niedrigeren Frauenlöhne erhöhten  ihre Profite.

 

3.1.3 Maßnahmen, um Frauen für Rüstung und Kriegswirtschaft zu mobilisieren

 

3.1.3.1 Propaganda zur Förderung der Berufstätigkeit von Frauen

 

Als Frauen auf dem Arbeitsmarkt benötigt wurden, um die Rüstungsproduktion und die Kriegswirtschaft zunächst zu forcieren und später aufrecht zu erhalten, versuchte die Parteispitze an das ‚weibliche Gewissen‘ zu appellieren. Vor allem nach Kriegsausbruch wurde mit Aufrufen auf Plakaten, in Reden, in der Presse und in Radiosendungen suggeriert, es sei die nationale Pflicht der Frauen als Teil der ‚deutschen Volksgemeinschaft‘, Selbstlosigkeit und Patriotismus zu beweisen.[260] Folgende Maßnahme zeigt die Vorgehensweise, wie Frauen zur Arbeitsaufnahme geworben werden sollten:

 

In einer „geheimen Information an die Presse“  wird die im Jahr 1941 geplante Propagandamaßnahme „Frauen helfen siegen!“ detailliert beschrieben.[261] Es wird angekündigt, daß der Stellvertreter des ‚Führers‘ Rudolf Heß zu Beginn der Aktion „einen starken Appell an die Ehre [der Frauen]“[262] richten wolle, in dem er sie zur freiwilligen Aufnahme einer Arbeit aufrufen würde. In allen Ortsgruppen der NSDAP würden eine Woche lang Listen ausgelegt werden, in die sich die bereitwilligen Frauen eintragen könnten. Die Aufgabe der Presse sei es, die Aktion anzukündigen und zu begleiten. Unter der Überschrift „Psychologische Vorbereitung der Aktion“[263] wird folgende ‚Regieanweisung‘ erteilt:

 

Unabhängig von der erst am Wochenende zu erwartenden offiziellen Bekanntgabe ist ab sofort in geeigneter Weise das Interesse der Zeitungsleser in Wort und Bild auf die Bedeutung der Frauenarbeit im Kriege zu konzentrieren unter besonderer Hervorhebung der seelischen Momente des Gefühls freudig erfüllter Pflicht, das die schaffenden Frauen erfüllt. Auch freundliche Seiten und humorvolle Erlebnisse der schaffenden Frauen sind im Rahmen dieser vorbereitenden Tage ebenso wie während der ganzen Aktion am Platze.[264]

 

Besonders eingegangen werden solle in den Zeitungsberichten auf die praktischen Fragen und Erleichterungen für die Frauen, wie „Kinderstubenhilfe, Einkaufsdienst für werktätige Frauen, Nähstubenhilfe, Nachbarschaftshilfe usw.“[265] Der Wiedergabe „schöner Bilder von der Frauenarbeit“, die dazu geeignet seien, die „Freude“ der Frauen an dem Arbeitseinsatz anzuregen, wird besonderer Wert beigemessen.[266]

 

Negative Propaganda sollte unbedingt vermieden werden und darüber hinaus - betrachtet man die Pressenanweisungen zur geplanten Aktion „Frauen helfen siegen!“ – überhaupt jegliche Beschreibung der Arbeit an sich, jegliche Charakterisierung des Einsatzes als Arbeitseinsatz. Vor allem galt es, wie es in einer Anweisung an die Presse 1939 hieß, „keine [...] Unruhe in die Frauenwelt zu bringen“, weshalb nicht zu viele Informationen, die auf eine Dienstverpflichtung schließen lassen könnten, an die Öffentlichkeit geraten sollten.[267] Auf keinen Fall dürfe der Eindruck erweckt werden, „als ob die Frauen im Krieg schwerste körperliche Arbeit anstelle von Männern verrichten oder etwa nach kurzer Anlaufzeit Berufstätigkeiten beherrschen, für die ein Mann eine lange Ausbildungszeit braucht.“[268]

 

Die Notwendigkeit der Kriegsarbeit, aber auch gleichzeitig das Gefühl, die Arbeit leisten zu können, sollte durch propagandistische Maßnahmen vermittelt werden, wie das Werbeplakat zeigt, auf dem eine fröhlich aussehende Frau folgendes verkündet: „Früher habe ich ihm die Butterbrote gestrichen. Jetzt streiche ich Granaten. Ich sage mir, ich tue es für ihn.“[269] Ob solche Werbemaßnahmen bei einzelnen Frauen wirklich Erfolg gehabt haben, erscheint sehr fragwürdig, da auch bunte Bilder nicht über die Realität der Arbeit in Industrie und Landwirtschaft hinweg täuschen konnten.

 

Die Diskrepanz zwischen dem Schein und der Wirklichkeit ist (zumindest aus heutiger Sicht) unverkennbar. Auch durch die propagandistischen Maßnahmen offenbart sich das nationalsozialistische Frauenbild, und zwar nicht nur in Hinsicht des ‚mütterlich-pflegerischen‘ Wesens, sondern auch insofern, daß beschriebene Werbekampagnen von der Naivität und Manipulierbarkeit  ihrer Zielgruppe ausgingen.

 

Zum Schluß soll noch eine Maßnahme genannt werden, die zwar vor allem der finanziellen Unterstützung von Frauen, deren Männer  Kriegsdienst leisteten, diente, die aber dennoch von propagandistischen Zwecken begleitet war. Es handelt sich dabei um die ‚Familienunterstützung‘, die 1939 für Familien von Soldaten eingeführt wurde, um – so argumentiert Wegehaupt-Schneider – nicht die gleichen Fehler wie im Ersten Weltkrieg zu machen, als der Versorgungsnotstand von Frauen und Kindern zu einer Verschlechterung der Kampfmoral an der Front führte.[270] An die Unterstützung der Soldatenfamilien war die Hoffnung der Stärkung der ‚Volksgemeinschaft‘ geknüpft. Und von gestärkten ‚Volksgenossinnen‘ wiederum war ein Entgegenkommen in Sachen Arbeitsaufnahme zu erhoffen.

 

3.1.3.2 Meldepflicht und Dienstverpflichtung zur Steigerung der Frauenbeschäftigung

 

Oberst Thomas, Leiter des Wehrwirtschaftsstabes im Wehrmachtsamt des Reichskriegsministeriums, äußerte sich während der 5. Tagung der Reichsarbeitskammer über Wehrwirtschaft und Kriegsvorbereitung am 24.11.1936  wie folgt zum zukünftigen Arbeitseinsatz von Frauen:[271]

 

Die Frau wird im Ernstfalle im großen Umfange die Arbeit in den Fabriken leisten müssen. Sie muß also dafür vorbereitet werden. Auch hier müssen sich die sozialen Bestrebungen, die Frau aus den Betrieben zu lösen, den militärischen Notwendigkeiten unterordnen. Wie diese Maßnahme vorzubereiten und durchzuführen ist, muß überlegt werden. Feststeht, daß auf vielen Gebieten die Frau eine glänzende Facharbeiterin werden kann und bereits jetzt schon dementsprechende Arbeit tut.[272]

 

In der Vorbereitung auf den ‚Ernstfall‘, das war klar, würden vorher noch nicht berufstätige Frauen im großen Maße eingesetzt werden müssen, denn im Gegensatz zu der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg herrschte Vollbeschäftigung, das heißt, es gab keine Arbeitslosen mehr, die als Reserve zum Arbeitseinsatz dienen konnten.[273]

 

Einen Weg zur Gewährleistung der statistischen Erfassung und richtigen ‚Verteilung‘ aller ArbeitnehmerInnen sollte das bereits 1935 eingeführte „Gesetz über die Einführung eines Arbeitsbuches“ darstellen. Damit wurde die Beeinflussung der Fluktuation auf dem Arbeitsmarkt und eine möglichst schnelle ‚Mobilmachung‘ intendiert.[274] Das Arbeitsbuch wurde vom zuständigen Arbeitsamt ausgestellt und enthielt neben den wichtigsten Daten der ArbeitnehmerInnen Angaben zu Berufsausbildung und bisheriger Tätigkeit, derzeitiger Beschäftigung und ArbeitgeberIn.[275] Damit war ein wichtiges Kontrollinstrument erschaffen worden, denn Einstellungen und Kündigungen waren nur unter Vorlage des Arbeitsbuches möglich, und die entsprechende Information mußte vom Unternehmen an das zuständige Arbeitsamt weitergegeben werden, das Arbeitsbuchkarteien führte.[276] Die Erfassung ermöglichte die ‚Auskämmaktionen‘, die ab 1939 zunächst Handwerker in rüstungswichtige Industriebetriebe ‚überführten‘.[277] Die Freizügigkeit der ArbeitnehmerInnen wurde immer stärker eingeschränkt, und ab Mai 1942 konnten Arbeitsverträge grundsätzlich nur noch mit Zustimmung der Arbeitsämter gelöst werden.[278]

 

Im September 1938 wurden die „Richtlinien für die Beschäftigung von Frauen im Mobfall“ erlassen,[279] mit dem Ziel, Männer im Bedarfsfall „für den Kampf mit der Waffe“ freizustellen, ohne die Produktion zu gefährden. Die kriegswichtigen Betriebe sollten außerdem „Personalbedarfserrechnungen“ erstellen, damit rechtzeitig die durch den ‚Fronteinsatz‘ frei werdenden Stellen durch Frauen ersetzt werden könnten.[280]

 

In den Richtlinien wird genau dargelegt, welche Arten von Arbeiten von Frauen aufgrund ihrer Eignung ausgeführt werden können und welche nicht. Zurückgegriffen wird auf die üblichen – arbeitswissenschaftlich ‚abgesicherten‘ - Klischees, die Frauen z.B. grundsätzlich für die Massenfertigung, außerdem besonders für Arbeiten wie „Sortieren, Verwiegen, Verpacken und Auszeichnen [...]sowie zur Reinigung von Arbeitserzeugnissen [...]“ befähigen sollen.[281] Nicht beschäftigt werden sollen Frauen mit gesundheitsschädigenden und körperlich zu schweren Arbeiten, des weiteren nicht mit Tätigkeiten, „die besondere Geistesgegenwart, Entschlußkraft und schnelles Handeln“ und ein „besonderes technisches Verständnis“ erfordern.[282]

 

Die gesetzlichen Grundlagen für Dienstverpflichtungen waren zu Beginn des Krieges geschaffen,  z.B. durch  die „Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitscher Bedeutung“ vom 22. Juni 1938[283] und durch den „Erlaß über Fraueneinsatz im Krieg“ vom 29.09.39.[284] Erstens jedoch bezogen sich diese Regelungen nur auf bestimmte Frauenkreise: Vorerst sollten nur „ledige und ledigstehende“ Frauen dienstverpflichtet werden,[285] die nicht als Hausgehilfinnen tätig waren.[286] Zweitens stellte sich die Durchführung der ‚Frauen-Mobilisierungsmaßnahmen‘  als ein problematisches Unterfangen dar. Es fehlte, in den Worten  von Gersdorffs ausgedrückt, „[...] ein Gesamtplan, der die einzelnen Erfassungs-, Mobilisierungs-, Rüstungs- und Einsatzmaßnahmen aufeinander abstimmen konnte.“[287] Zwar entstanden vor und nach Kriegsbeginn mehrere Entwürfe zur Durchführung einer allgemeinen Frauendienstpflicht und Planungen zu einer Meldepflicht (z.B. von ‚Familienunterhaltsempfängerinnen‘ und nicht berufstätigen Frauen), diese wurden jedoch meistens entweder wieder verworfen oder kurz nach ihrer Einführung wieder zurückgenommen bzw. nicht konsequent umgesetzt.[288]

 

Im Januar 1943 schließlich kam es zu einer umfassenden Meldepflichtverordnung für Männer und Frauen. Männer zwischen 16 und 65 und Frauen von 17 bis 45 Jahren mußten sich melden. Ausgenommen waren Schwangere, Frauen mit mindestens einem noch nicht schulpflichtigen Kind oder zwei Kindern unter vierzehn Jahren. Nicht meldepflichtig waren außerdem  Frauen, die schon mindestens 48 Stunden wöchentlich beschäftigt waren, außerdem Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und der Landwirtschaft.[289] Nach einem Erlaß vom 23.2.43 mußten sich alle hauswirtschaftlichen Arbeitskräfte bei den Arbeitsämtern melden, damit sie gegebenenfalls in die Rüstungsindustrie oder  in die Landwirtschaft ‚überführt‘ werden konnten.[290]

 

Im Juli 1944 wurde das Höchstalter der meldepflichtigen Frauen (trotz anfänglicher Ablehnung Hitlers[291]) auf Initiative von Goebbels, dem gerade ernannten ‚Sonderbevollmächtigtem für den totalen Kriegseinsatz‘, von 45 auf 50 Jahre angehoben.[292]

 

3.1.3.3 Die Entwicklung der Frauenbeschäftigung während des Zweiten Weltkrieges

 

Die Maßnahmen, um Frauen umfassend für den Arbeitseinsatz während des Krieges zu mobilisieren, werden von den meisten AutorInnen als nicht erfolgreich bewertet, wenn auch mit unterschiedlichen Begründungen. Im folgenden werde ich  die Entwicklung der Frauenbeschäftigung während des Zweiten Weltkrieges soweit aufzeigen, wie sie Rückschlüsse auf die Mobilisierungsmaßnahmen zuläßt. Anschließend wende ich mich der Frage zu, warum nicht mehr ‚deutsche‘ Frauen eine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben.

 

Zunächst die Zahlen der erwerbstätigen Frauen und die Verteilung auf verschiedene Sektoren in der Zeit von 1939 bis 1945 (in 1000):

 

 

Quelle: Statistisches Reichsamt (Hrsg.): Kriegswirtschaftliche Kräftebilanz; zit. n. Kaldor 1945/46, S. 39; zit. n. Winkler 1977a, S. 201.[293]

 

Zu sehen ist, daß die Frauenbeschäftigung insgesamt von Mai 1939 bis Mai 1941 leicht zurückgegangen ist, was in Verbindung gebracht wird mit der ‚Familienunterstützung‘, die Frauen von Soldaten – vorausgesetzt, sie konnten eine eigene vorherige Erwerbstätigkeit nachweisen - beantragen konnten. Die ‚Familienunterstützung‘ wurde mit den Arbeitsverdiensten verrechnet, d.h. die Unterstützung verringerte sich bei Erwerbstätigkeit. Als Folge verließen laut Winkler allein vom Oktober bis Dezember 1939 300.000 Frauen den Arbeitsmarkt.[294] Um genau dies zu verhindern, war die Vergabe der ‚Familienunterstützung‘ anfangs mit einer Meldung beim zuständigen Arbeitsamt verbunden; diese Regelung wurde jedoch bald wieder aufgehoben.[295] Die Verrechnungspflicht der Unterstützung mit dem Arbeitseinkommen galt ab 1941 nicht mehr, woran die Hoffnung verknüpft war, die Bereitschaft der Frauen zur Arbeitsaufnahme zu erhöhen.[296]

 

Fehlende finanzielle Anreize verheirateter Frauen zur Arbeitsaufnahme nennt auch Recker,  unter anderem bedingt durch erhöhte Arbeitsentgelte der Ehemänner im Rahmen der verlängerten Wochenarbeitszeiten, die es für die Ehefrauen nicht nötig erscheinen ließen, eine Arbeit aufzunehmen. Ein Zuverdienst sei für viele Ehefrauen erwerbstätiger Männer wegen der Unmöglichkeit, dafür Konsumgüter zu erwerben, nicht in Betracht gekommen.[297] Ab 1941 - mit dem Wegfall der Verrechnungspflicht der Familienunterstützung - stieg die Zahl der beschäftigten Frauen zwar wieder leicht, dennoch waren im Mai 1942 weniger Frauen erwerbstätig als zu Beginn des Krieges. Insgesamt erhöhte sich die Anzahl beschäftigter Frauen von 1939 bis 1945 um weniger als 300.000.

 

‚Deutsche‘ IndustriearbeiterInnen von 1939 bis 1944 (in 1000):

 

 

Quelle: United States Strategic Bombing Survey Study, zit. n. Milward 1966; S. 47. Zahlen in Klammern Statistisches Reichsamt (Hrsg.): Kriegswirtschaftliche Kräftebilanz, zit. n. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung 1954, S. 150ff. Beide  zit. n. Winkler 1977a, S. 199.[298]

 

Die Entwicklung der Frauenindustriearbeit ähnelt der der gesamten Frauenarbeit während des Krieges, und 1944 standen nur 58.000 Frauen mehr als 1939 in einem industriellen Arbeitsverhältnis. In der gleichen Zeitspanne betrug der Rückgang der ‚deutschen‘ in der Industrie beschäftigten Frauen und Männer zusammen ca. 2,9 Millionen,[299] d.h., daß die frei gewordenen  Arbeitsplätze ‚deutscher‘ Arbeiter nicht durch ‚deutsche‘ Arbeiterinnen besetzt worden sind.

 

Von Juli 1939 bis Juli 1940 verringerte sich die Anzahl der beschäftigten Industriearbeiterinnen leicht, was darauf schließen läßt, daß der „Erlaß über Fraueneinsatz im Krieg“ vom 29.09.39[300] weder Auswirkungen auf die Beschäftigungszahlen in der Industrie, noch auf die Frauenbeschäftigung insgesamt hatte. Bis 1943 wurden ausschließlich entweder bereits beschäftigte oder unverheiratete, kinderlose Frauen meldepflichtig und konnten dementsprechend auch nur dienstverpflichtet werden. Damit war ein Personenkreis betroffen, von dem ohnehin bereits vorher ein Großteil einer Erwerbstätigkeit nachgehen mußte. So handelte es sich bei den von Kriegsbeginn bis Juli 1940 rund 250.000 dienstverpflichteten Frauen überwiegend um bereits vorher beschäftigte Frauen, denen neue Arbeitsplätze zugewiesen wurden.[301]

 

Nach dem Erlaß der allgemeinen Meldepflichtverordnung im Januar 1943 und nach Einführung der Meldepflicht für hauswirtschaftliche Arbeitskräfte im Februar stieg die Anzahl der beschäftigten Frauen sowohl in der Industrie als auch insgesamt am stärksten. Dennoch steht der Anstieg  in keiner Relation zu den vorher angenommenen Möglichkeiten. Geschätzt worden waren 1939 zwischen 3,5 und 5 Millionen im Kriegsfall zusätzlich einsetzbare Frauen.[302] Feststellbar ist hingegen eine Verlagerung der Frauenarbeit innerhalb der Industrie von den traditionellen Frauenbranchen wie der Textilindustrie, der Bekleidungsindustrie und der Nahrungs- und Genußmittelindustrie in die Rüstungsindustrie, d.h. vor allem in die eisen- und metallverarbeitende, die feinmechanische  und die optische Industrie.[303]

 

Konsens scheint bei vielen Autoren, die sich mit einer allgemeinen Frauendienstpflicht befaßt haben, darin zu bestehen, daß Hitler strikt dagegen war, während Ley, Goebbels, Speer, der Reichsarbeitsminister Seldte, dessen Stellvertreter Syrup, die Wehrmachtsangehörigen Keitel und Thomas sich grundsätzlich einsetzten, ‚deutsche‘ Frauen zur Arbeitsaufnahme zu verpflichten.[304] Als ein Argument für das zögerliche Verhalten in Sachen allgemeiner Frauendienstpflicht wird Hitlers Festhalten an seinem ideologisch bestimmten Frauenbild genannt, das eine Frauenerwerbstätigkeit nicht zuließ.[305] Keinesfalls sollte nach Ansicht der VertreterInnen dieser These die Rolle der Frau als Mutter gefährdet werden.

 

Durch die Tatsache, daß jedoch nicht alle Frauen die Chance hatten, der Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme zu entgehen, so die weitere Argumentation, drückten sich Hitlers ‚bürgerliche Klassenvorurteile‘ aus. Die privilegierten Frauen sah Hitler demnach für die ‚Kinderaufzucht‘  vor und schützte sie deshalb, während die ‚einfachen‘ Frauen zum Arbeitseinsatz herangezogen wurden.[306] Der Klassencharakter in der Praxis der Dienstverpflichtungen ist tatsächlich nicht zu übersehen. Diejenigen Frauen, die Arbeitsbücher führten, waren von Meldepflicht, ‚Umsetzungen‘, Aufforderungen zur Arbeitsaufnahme und Dienstverpflichtungen in viel stärkerem Maß betroffen als diejenigen Frauen, für deren Existenzsicherung Berufstätigkeit keine Voraussetzung darstellte. Sie wurden erst ab Januar 1943 meldepflichtig.[307]

 

Ab Juni 1941 sollten deshalb nach einem geheimen Erlaß Görings Frauen, die ihre Berufstätigkeit nach Kriegsbeginn aufgegeben hatten, zur Arbeitsaufnahme aufgefordert werden. Wurde der Aufforderung nicht nachgekommen, konnte der Familienunterhalt gekürzt werden.[308]

 

Bajohr stellt Unterschiede in der Bearbeitung der Meldungen von unbeschäftigten und beschäftigten Frauen fest, wodurch vorher unbeschäftigte Frauen bevorzugt wurden.[309]

 

Eine weitere Betrachtung, die ebenfalls von einer bewußten Zurückhaltung des Regimes ausgeht, stellt die Stimmung des ‚deutschen‘ Volkes in den Vordergrund. Vor allem sei es Angst vor Unruhen, und zwar sowohl ‚im Reich‘ als auch bei den Soldaten ‚im Feld‘ gewesen, die die Frauendienstverpflichtung aus heutiger Sicht so vorsichtig erscheinen ließen.[310] Lagen die Hauptgründe wirklich in der Sorge um sozialpolitische Stabilität,[311] dann erstaunt es jedoch, daß nichts an der Praxis geändert wurde, vor allem weniger privilegierte Frauen zum Arbeitseinsatz heranzuziehen. Durch diese als ungerecht empfundene Vorgehensweise entstanden nämlich gerade Mißstimmungen bei den durch Dienstverpflichtung Betroffenen, was in zahlreichen Lageberichten des Sicherheitsdienstes der SS nachzulesen ist.[312]  So stellt Winkler fest, die Bevorzugung privilegierter Frauen konnte  „lediglich den alten Haß auf die Klasse der reichen Parasiten oder kleinbürgerliche Ressentiments gegen die ‚oberen Zehntausend‘ schüren.“[313]

 

Entscheidend ist in diesem Zusammenhang auch, daß zu Beginn des Krieges von der sogenannten ‚Blitzkriegstrategie‘ ausgegangen wurde, d.h. mit einer schnellen Beendigung des Krieges gerechnet wurde. Dies ließ eine größere Mobilisierung überhaupt nicht als notwendig erscheinen, und erst nachdem der ‚totale Krieg‘ während des sich abzeichnenden Zusammenbruchs der 6. Armee bei Stalingrad im Januar 1943 ausgerufen worden war, wurde auch eine allgemeine Meldepflichtverordnung erlassen.[314] Die als unzulänglich charakterisierte Arbeitseinsatzpolitik wurde – folgt man dieser Argumentationsweise - durch eine strategische Fehleinschätzung verursacht.

 

Die bisherigen Argumente implizieren, daß Zwangsverpflichtungen von Frauen bewußt nur in begrenztem Maß durchgeführt wurden und machen das Regime zum Hauptakteur, der nicht umfassend handelte.  Die Initiative wird stärker auf die betroffenen Frauen gelenkt, wenn die Gründe für die geringe Frauenbeschäftigung vor allem in einer fehlenden Bereitschaft unbeschäftigter Frauen zur Arbeitsaufnahme gesehen werden[315] oder gar von einer „Arbeitsverweigerung“ ausgegangen wird.[316] Die Tatsache, daß die Propagandamaßnahmen für eine freiwillige Arbeitsaufnahme nicht berufstätiger Frauen erfolglos blieben, bekräftigt diese Argumentation.[317] Die bereits erwähnte Familienunterstützung, aber auch schlechte Arbeitsbedingungen kommen als mögliche Gründe der Frauen in Frage, keine Arbeit aufzunehmen, bzw. bestehende Arbeitsverhältnisse zu beenden.[318] Auch eine grundsätzlich fehlende ‚Opferbereitschaft‘ der Frauen, vor allem in Hinblick auf die vorher verkündeten ‚hausfraulichen‘ Ideale, die im Widerspruch zu den späteren Arbeitsaufforderungen standen, kann eine Rolle spielen.[319] 

 

Die alle vorherigen Argumente verbindende These, während des Zweiten Weltkrieges sei noch eine signifikante Steigerung der Frauenerwerbsquote möglich gewesen, wird von Schupetta und Siegel hinterfragt,[320] wobei Siegel vorgenommene Vergleiche mit Großbritannien und USA kritisiert, die zu dem Ergebnis führten, in Deutschland hätte weibliche Arbeitskraft ‚brach gelegen‘.[321] Ausgangspunkt der Kritik Siegels ist ihre Feststellung, daß schon zu Beginn des Krieges die Frauenerwerbsquote in Deutschland ein hohes Niveau von über 40% erreicht hatte.[322] In den USA und Großbritannien hingegen sei die Quote zum gleichen Zeitpunkt - bedingt durch hohe Arbeitslosigkeit – niedriger gewesen und hätte deshalb auch eine größere Steigerungsrate erreichen können. In der Rüstungsindustrie Deutschlands hingegen sei gar kein „nennenswerter Zuwachs“ mehr möglich gewesen, ohne Arbeitskräfte aus dem Bereich der Ernährung und Versorgung abziehen zu müssen.[323] Schupetta legt sogar nahe, daß das Kontingent einsetzbarer Frauen im ‚Deutschen Reich‘ bereits zu Kriegsbeginn fast vollständig ausgeschöpft war.  Außer mit der hohen Frauenerwerbsquote argumentiert sie damit, daß viele junge Frauen  durch ‚Pflichtjahr‘ und ‚Arbeitsdienst‘ anderweitig gebunden waren und es darüber hinaus „besonders viele Frauen [gab], die zum Zeitpunkt des Kriegsbeginns kleine Kinder zu betreuen hatten und von daher für den Arbeitseinsatz ausfielen.“[324] Zwei Aspekte sprechen m. E. jedoch dagegen, daß schon fast alle Frauen eingesetzt waren, die eingesetzt werden konnten: Dies würde erstens bedeuten, daß die Ergebnisse der Volkszählung und verschiedener Schätzungen falsch waren, dies niemand bemerkte und alle Bemühungen, Frauen zur Arbeitsaufnahme zu bewegen, somit von einer falschen Annahme geleitet waren. Zweitens steht dieses Ergebnis im Widerspruch zu den dokumentierten Unmutsäußerungen  von Seiten der Bevölkerung über Frauen, die bevorzugt wurden oder sich dem Dienst entzogen.[325]

 

Durch den nur geringen Rückgang der Beschäftigung von  Hausgehilfinnen[326] bestätigt sich in Abgrenzung zu den vorherigen Aussagen für Eichholtz, daß selbst 1944 noch nicht alles dafür getan wurde, um so viele Frauen wie möglich in die Kriegswirtschaft zu überführen.[327]

 

Daß die Durchführung möglicher Maßnahmen zur Frauenmobilisierung nicht konsequent war, ist offensichtlich, worin eine Bestätigung des nationalsozialistischen Frauenbildes gesehen werden kann, obgleich die ‚Klassenunterschiede‘ dabei beachtet werden müssen.  Dies aber als einzigen Grund für eine nicht erfolgreiche Frauenmobilisierung zu sehen, setzt m. E. voraus, daß man alles für bare Münze nimmt, was die NS-Führer nach außen getragen haben und annimmt, daß ideologischen Aspekten eine vorrangige Bedeutung gegenüber ökonomischen beigemessen wurde.[328] Die Position Hitlers wird damit zu der allein entscheidenden erklärt, den betroffenen Frauen werden eigene Handlungsspielräume abgesprochen. Die starke Betonung ideologischer Gesichtspunkte mißachtet auch die Tatsache, daß Meldepflicht und Arbeitsdienstverpflichtungen für Frauen nicht grundsätzlich vom Regime abgelehnt wurden. Vielmehr wurden Versuche gemacht und waren Ansätze erkennbar, eine umfassendere Dienstverpflichtung durchzuführen. Die geplanten oder eingeleiteten Maßnahmen scheiterten häufig – wie zuvor dargestellt - an schlechter Organisation, Uneinigkeit, Kompetenzstreitigkeiten, Fehleinschätzungen und mangelnder Bereitschaft der Frauen zur Arbeitsaufnahme.

 

Zu einer  abschließenden Beurteilung müßte die Unternehmensseite einbezogen werden, also einerseits die Frage, wie groß in den Betrieben der tatsächliche Bedarf an weiblichen, ‚deutschen‘ Arbeitskräften war und andererseits,  welche Arbeitsbedingungen in den Rüstungsunternehmen herrschten.

 

Spekulativ sind Aussagen wie die Petzinas, daß die mangelnde Ausnutzung des innerdeutschen Arbeitskräftepotentials den Ausgang des Zweiten Weltkrieges mit entschieden habe.[329] Dem steht folgende Aussage eines  ‚geheimen Lageberichts‘ der SD vom April 1943 gegenüber:

 

Besondere Kritik würde dadurch hervorgerufen, daß die in Rüstungsbetrieben neu eingestellten Frauen in vielen Fällen nicht voll beschäftigt werden könnten. Diese Betriebe seien schon vor Beginn der Aktion teilweise übersetzt [sic] gewesen und daher im Augenblick gar nicht in der Lage, noch weitere Arbeitskräfte aufzunehmen. Die Frauen, die sie trotzdem übernommen hätten, könnten oft nur mit irgendwelchen Nebenarbeiten beschäftigt werden und gewönnen dabei das Gefühl, überflüssig zu sein.[330]

 

3.2 Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

 

Im folgenden werde ich einige arbeitsrechtliche Veränderungen im Nationalsozialismus, die die Frauenbeschäftigung beeinflußt haben, anführen. Es handelt sich dabei sowohl um Änderungen des Kollektivarbeitsrechts als auch individueller arbeitsrechtlicher Beziehungen zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen.  So wurden die Gewerkschaften aufgelöst, und ein neues ‚Arbeitsordnungsgesetz‘ (AOG)  wurde erlassen. Diese grundlegenden Veränderungen werde ich zuerst darstellen. Anschließend werde ich auf Arbeitsschutzvorschriften eingehen, wobei die Schwerpunkte erstens in Regelungen zu Arbeitszeiten und Beschäftigungsverboten, zweitens in dem Mutterschutzgesetz aus dem Jahr 1942 liegen.[331]

 

3.2.1 Die Gründung der DAF und Veränderungen in der Arbeitsgesetzgebung 

 

Nachdem der zum nationalsozialistischen ‚Feiertag der nationalen Arbeit‘ umgedeutete 1. Mai 1933 mit Unterstützung der Gewerkschaften begangen worden war, begann am 02. Mai mit der Besetzung der Gewerkschaftshäuser deren Auflösung. Damit wurde das Ende des ‚Klassenkampfes‘ und dessen Ersatz durch die nationalsozialistische ‚Volksgemeinschaft’ gewaltsam durchgesetzt.[332] Ley verkündete:

 

Wir treten heute in den zweiten Abschnitt der nationalsozialistischen Revolution ein. [...] Gewiß, wir haben die Macht, aber wir haben noch nicht das ganze Volk, dich, Arbeiter, haben wir noch nicht hundertprozentig, und gerade dich wollen wir, wir lassen dich nicht, bis du in aufrichtiger Erkenntnis restlos zu uns stehst.[333]

 

Am 06. Mai 1933 wurde die Deutsche Arbeitsfront zwar mit dem Vermögen der Gewerkschaften gegründet,  sie trat aber nicht deren Nachfolge an. ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen waren gemeinsam - nach  ‚volksgemeinschaftlichem‘ Prinzip – in der DAF organisiert.[334]

Ende der Leseprobe aus 91 Seiten

Details

Titel
Das Frauenbild in der NS-Arbeitswissenschaft und seine Bedeutung für die betriebliche Personalpolitik am Beispiel Frauenindustriearbeit
Hochschule
Freie Universität Berlin
Note
1
Autor
Jahr
1999
Seiten
91
Katalognummer
V185626
ISBN (eBook)
9783656981329
ISBN (Buch)
9783867465236
Dateigröße
1155 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
frauenbild, ns-arbeitswissenschaft, bedeutung, personalpolitik, beispiel, frauenindustriearbeit
Arbeit zitieren
Cornelia Maaß (Autor:in), 1999, Das Frauenbild in der NS-Arbeitswissenschaft und seine Bedeutung für die betriebliche Personalpolitik am Beispiel Frauenindustriearbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185626

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