ALTERSVORSORGE DURCH PENSIONSFONDS


Diplomarbeit, 1998

127 Seiten, Note: 1.3


Leseprobe


Inhalt

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Einleitung"

Aufbau der Arbeit

Teil I. Einordnung von Pensionsfonds in den Bereich der Altersvorsorge
1. Ausgestaltung von Pensionssystemen
1.1 Kriterienübersicht
1.2 Pensionsfonds
2. Anforderungen an eine Alterssicherung
2.1 Normative Betrachtung
2.2 Das Drei-Säulen-Modell der Weltbank als Beispiel eines ausgewogenen Alterssicherungssystems
3. Betriebliche Alterssicherung im Kontext unternehmerischer Ziele
3.1 Finanzwirtschaftliche Zielsetzung
3.1.1 DER EIGENHANDEL
3.1.2 DIE PLANTERMINIERUNG
3.1.3 DIE STEUER-ARBITRAGE
3.1.4 DIE RISIKOERHÖHUNG
3.2 Personalpolitische Zielsetzung
3.2.1 VERHALTENSWISSENSCHAFTLICHE BZW. MOTIVATIONSTHEORETISCHE ANSÄTZE
3.2.2 Ökonomische an5atze
3.2.3 ANSÄTZE DER BETRIEBLICHEN WILLENSBILDUNG
4. Besonderheiten von Pensionsfonds gegenüber anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge
5. Grundsätzliche Organisationsformen der Pensionsleistungen
5.1 Beitragsorientierte Pensionssysteme
5.2 Leistungsorientierte Pensionssysteme
5.3 Vergleich der Organisationsformen
6. Die Überlegenheit betrieblicher Alterssicherungssysteme
6.1 Adverse Selektion bei individueller Altersvorsorge
6.2 Pensionsfonds als Lösung des Informationsproblems

Teil II. Status Quo betrieblicher Altersvorsorge in den USA, Deutschland und der Schweiz 7.
1. Trend der betrieblichen Alterssicherung in den USA
2. Kreis der Anspruchsberechtigten und ihre Rechtstellung
3. Besteuerung von Pensionsfonds
3.1 Normative Betrachtung
3.2 Steuerliche Regelungen in den USA
4. Regulierung von Pensionsfonds
4.1 Normative Betrachtung
4.2 Regulierung in den USA
5. Besondere nationale Modelle betrieblicher Alterssicherung
5.1 Betriebliche Altersversorgung in Deutschland 7.
5.2 Betriebliche Altersversorgung in der Schweiz

Teil III. Die verschiedenen Wirkungsebenen von Pensionsfonds
1. Der Einfluß von Pensionsfonds auf das Einkommen und die Ersparnis des begünstigten Arbeitnehmers
2. Pensionsfonds innerhalb des Arbeitsmarkts
2.1 Arbeitsmarktinflexibilität
2.2 Abfall des Verrentungsalters und der Arbeitmsarktbeteiligung älterer Arbeitnehmer
3. Pensionsfonds innerhalb des Finanzmarkts
3.1 Corporate Finance
3.2 Fondsmanagement
3.3 Corporate Governance

Teil IV. Fazit
1. Resümee
1.1 Allokation
1.2 (Gerechte) Verteilung
1.3 Angemessenheit
1.4 Sicherheit
2. Implikationen für die Politik

Anhang

Literaturverzeichnis

ALTERSVORSORGE DURCH PENSIONSFONDS

Einleitung

„Schon junge Menschen, die gerade ins Erwerbsleben eintreten, machen sich heute Gedanken um ihre l rer- sorgnng im Miter. Man könnte den Kopf darüber schütteln, man könnte sich darüber entrüsten; vìe/- leicht aber sollte man darüber nachdenken, woher denn diese Besorgnis kommt. “[1]

Höhere Lebenserwartung und mangelnder familiärer Rückhalt erforderten im Zeitablauf eine allgemein höhere Vorsorge[2] [3], d.h. den Ausbau derjenigen „so falen Instrumente, die die Lebensqualität der Fami lie im Mltersnihestand gewährleisten“0.

In Ländern wie Deutschland, Frankreich oder Italien, in denen ältere Altersgruppen einen be­deutenden Anteil der Wählerschaft stellen, wurden daraufhin von den Regierungen - stützend auf eine breite politische Legitimation - die staatlichen Alterssicherungssysteme stark ausgeweitet, wodurch die Entwicklung der privaten Vorsorge größtenteils gehemmt wurde.

Abbildung 1

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Pragma Consulting NV/SA

Die Finanzierung staatlicher Renten und Pensionen wird angesichts eines geringen Wirt­schaftswachstums, hoher Arbeitslosigkeit, steigender Lebenserwartung und alternder Gesell­schaftsstruktur vor allem in solchen Staaten immer schwieriger, deren Systeme auf dem Umlage­verfahren beruhen, für zukünftige Verpflichtungen also kein Kapital angespart wird. Die beson­dere Problematik der oben genannten Staaten besteht darin, daß nicht nur die private Altersvor­sorge bislang eine eher bescheidene Rolle spielt und zum Teil - wie etwa die betriebliche Alters­versorgung in Deutschland - rückläufig ist, sondern daß zusätzlich das staatliche Altersversor­gungssystem ausschließlich auf Basis des Umlageverfahrens finanziert wird. Von Italien, den Niederlanden und Japan abgesehen, entwickelt sich die Alters Struktur der Bevölkerung in keinem Land so ungünstig wie in Deutschland. Der sogenannte Altenquotient, d.h. der Anteil älterer Per­sonen über 65 Lebensjahre gemessen an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15-65 Jahre), wird in Deutschland von derzeit 22% bis zum Jahr 2030 auf 47% steigen. Im Vergleich dazu fal­len die bevorstehenden Strukturverschiebungen in den USA mit einem Anstieg von 19% auf rd. 32% weit weniger dramatisch aus. Der Trend zur Frühverrentung ohne versicherungsmathema­tisch faire Abschläge und die Verwendung des Rentensystems für andere sozialpolitische Zwecke verschärften das Problem noch zusätzlich. Das Rentenreformgesetz ’92, das unter anderem die Anpassung der Einzelrenten an die Veränderung der Nettoentgelte[4] und die stufenweise Anhe­bung der Altersgrenzen ab dem Jahr 2001 verabschiedete, war zwar längst überfällig, reichte aber für eine Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge bei weitem nicht aus. Auch der Wissen­schaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft wamt

„...vor der Auffassung, es sei durch solche und ähnliche Reformen möglich, die Fnnktionsfähigkeit der gesetzli­chen Rentenversicherung zţt beinah ren. ‘[5]

Ein Gutachten der Basler Prognos AG[6] sieht selbst für den Fall günstiger Wirtschaftsentwick­lung einen Anstieg der Beitragssätze von heute 20,3% auf über 26% des beitragspflichtigen Ein­kommens im Jahr 2040 für unausweichlich, sollten keine erheblichen Anstrengungen zur Refor­mierung der gesetzlichen Rentenversichemng unternommen werden. Dies impliziert, daß das durch Umlage finanzierte Rentenniveau rascher und deutlicher zurückgeführt werden sollte, als bislang vom Bundestag beschlossen, und durch ein Kapitaldeckungsverfahren ergänzt werden müßte.

Abbildung 2

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Abbildung 3

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Die gesetzliche Rentenversicherung zielt seit der Rentenreform 1957 auf die Sicherung des Lebensstandards (Ziel der Einkommensstetigkeit). Dies ist ordnungspolitisch nicht zu rechtferti­gen und angesichts steigender Rentnerzahlen auch nicht zu finanzieren. Schon heute liegt die implizite Staatsschuld in Form der Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung bei gut 10 Billionen DM, was etwa dem Fünffachen der expliziten Staatschuld entspricht[7]. Ziel sollte es daher sein, die betrieblichen und privaten Alterssicherungssysteme auf Kapitaldeckungsbasis aus­zubauen, um die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung absenken zu können. Diese Systeme sammeln die Beitragszahlungen in einem externen Treuhandfonds, der die Mittel nach portfoliotheoretischen Gesichtspunkten am Kapitalmarkt anlegt und aus dem die späteren Ren­tenzahlungen geleistet werden. Grundidee ist hierbei, daß sich die Last des Sozialaufwandes auf dem Wege über eine Vergrößerung des zukünftigen Sozialproduktes, die durch Ersparnis und Kapitalbildung induziert wird, leichter tragen läßt[8]. Ein positiver Nebeneffekt einer Altersvorsor­ge durch Kapitalbildung wäre, daß das Interesse der Bürger an stabilen wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen und insbesondere an einem stabilen Geldwert weiter gestärkt würde[9]. Ne­ben dem Aufbau eines langfristigen Kapitalstocks durch die Verzinsung der angelegten Mittel zum marktüblichen Zinssatz ist bei einem Übergang zum Kapitaldeckungsverfahren mit gesamt­wirtschaftlichen Effizienzgewinnen zu rechnen, die vor allem aus besseren Anreizstrukturen re­sultieren. Vieles deutet darauf hin, daß bei privat organisierter, auf Kapitaldeckung beruhender Altersvorsorge mehr gearbeitet und mehr gespart werden würde, da die Pflichtbeiträge des jetzi­gen staatlichen Systems zunehmend von den Beitragszahlern als Steuer empfunden werden. Die von jeder Steuer ausgehenden verzerrenden Wirkungen dürfen auch in diesem Zusammenhang nicht übersehen werden. Hohe durchschnittliche und vor allem marginale Abgabenbelastungen haben negative Arbeitsanreizwirkungen, verstärken die Tendenz zur Auflösung der (versiche- rungspflichtigen) Normalarbeitsverhältnisse, steigern den relativen Vorteil schattenwirtschaftli­cher Aktivitäten und behindern das wirtschaftliche Wachstum. Dies um so mehr, als zukünftig mit einer Beitragsrendite der gesetzlichen Rentenversicherung gerechnet werden muß, die erheb­lich unterhalb der Kapitalmarktrendite anzusiedeln ist.

Abbildung 4

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1 Ini. Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen der Unternehmen zuzügl. des Saldos der Zinsen und Nettopachten mit den übrigen Sektoren abzügl. kalkulatorischer Unternehmerlohn in Relation zum jahresdurchschnittli­chen Nettoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen.

2 Umlaufsrendite festverzinslicher Wertpapiere mit einer mittleren Laufzeit von über 9 bis 10 Jahren deflationiert mit dem Preisindex flir die Lebenshaltung aller privaten Haushalte.

3 Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit und kalkulatorischer Unternehmerlohn deflationiert mit dem Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte.

Quelle: Sachverständigenrat 1996

Die intergenerationale Umverteilung zu Lasten künftiger Generationen ist politisch nicht hin­nehmbar und widerspricht zutiefst der Idee des zugrundeliegenden „Generationen-vertrags“. Berechnungen der Deutschen Bundesbank im Rahmen eines „Generational Accounting“[10] bestä­tigten die Vermutung,

„...daß die Beibehaltung derfinamζ- und sozialpolitischen Bedingungen des Jahres 1996 zitkünftigen Genera­tionen erdrückende Lasten a/tfbitrden würde. “ Bei diesen Berechnungen wurde insbesondere vernachlässigt, „daß die mit der wachsenden Belastung wahrscheinlich einhergehenden l krhaltensänder/tngen die wirtschaftliche Entwicklung nachhaltig beeinträchtigen würden. [...] Geboten ist somit eine nachhaltige Rückführung der Staatsqnote... “.[11]

Steigende Pensionszahlungen belasten durch den Bundeszuschuß das Staatsbudget und ver­drängen andere wichtige öffentliche Güter und Dienstleistungen. Die Opportunitätskosten ver­drängter Wachstums fördernder staatlicher Investitionen, Z.B. in Ausbildung oder Infrastruktur, sind schwer zu beziffern, wodurch sich die Fehlallokation staatlicher Ressourcen der öffentlichen Bewertung entzieht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6

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Der Handlungsbedarf auf Seiten der Politik ist unübersehbar geworden. Die Kommission zur „Fortentwicklung der Rentenversicherung“ erachtet ebenfalls „ eine die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung ergänzende kapitalgedeckte, private und betriebliche Al­ters vors orge fHr nichtig undförder/tngsiPitrdig. “

Die Kommission schlägt in diesem Zusammenhang vor:

„Zur langfristigen Stärkung des Gesamtsystems der Alterssichernng ist ein deutlicher und rascher Ausbau der kapitalf/rndierten Altersvorsorge in den bestehenden Systemen der zipeiten und dritten Säule anzŢistreben. Die Möglichkeiten der betrieblichen und privaten Altersvorsorge sind auch durch steuerliche Maßnahmen z/r verbes­sern. Der derzeitigen Stagnation und dem - in Teilbereichen - ζ/ί beobachtenden Rückgang der betrieblichen Altersversorgung ist durch l krbesser/tng der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingnngen entgegenz/ßpirken. “[12]

Gefordert ist ทนท ein zügiger Ausbau der betrieblichen und privaten Alterssicherungssysteme zur Kompensation einer reduzierten staatlichen Leistung. Dabei sollte eine faire Verteilung der Umstellungslasten angestrebt werden, die weder Junge noch Alte überfordert. Dazu bedarf es des Konsenses der Generationen. Für die Jungen gilt es, ihr eigenes Schicksal endlich auch politisch in die Hand zu nehmen; für die Alten gilt es, Solidarität mit den nächsten Generationen nicht (nur) zu fordern, sondern einzubringen[13].

Abbildung 7

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Eine Generation, die im üter über eine gesicherte Rente verfügen möchte, muß während ih­res Erwerbslebens hinreichend Humankapital oder Realkapital bilden. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Wenn es die Generation der heute Erwerbstätigen vorzieht, nur noch wenige Kin­der großzuziehen, dann bleibt ihr nur der Versuch, das fehlende Humankapital durch Realkapital zu ersetzen, indem die bei der Kindererziehung eingesparten Mittel am Kapitalmarkt angelegt werden. Zur Einführung des Kapitaldeckungsverfahrens gibt es daher keine Alternative[14].

Abbildung 8

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Die Ausgestaltung der Alterssicherungssysteme in den USA sind verglichen mit der Bundesre­publik Deutschland weit besser für die Zukunft gerüstet. Die USA nehmen, was das in Pensions­fonds angesammelte Vermögen betrifft, mit 4,3 Bio. US-Dollar eine absolute Spitzenstellung ein.

Der im internationalen Vergleich hohe Grad an Kapitaldeckung in den USA ist neben der gerin­gen Bedeutung des staatlichen Alterssicherungssystems[15] auch auf die Tatsache zurückzuführen, daß nicht nur die privaten, sondern auch die staatlichen Systeme teilweise auf dem Prinzip der Kapitaldeckung beruhen. Nach Schätzungen von InterSec entfiel etwa ein Drittel der rd. 4,3 Bio. Dollar, die 1995 in Pensionsfonds investiert waren, auf den staatlichen Sektor[16]. Die höheren institutionellen Investitionen in angelsächsischen Ländern reflektieren natürlich auch die größere historische Bedeutung der Kapitalmärkte im Gegensatz zum bankendominierten Finanzsystem Deutschlands und anderer Länder diesen Finanztyps. In Deutschland haben Pensionsgeldanlagen am Kapitalmarkt ein weit geringeres Gewicht als in den USA oder Großbritannien, wo eine strik­te Trennung zwischen Gesellschaftsvermögen und treuhänderisch zu verwaltenden Pensionsgel­dern besteht und die betriebliche Altersversorgung fast ausnahmslos über Pensionsfonds abgewi­ckelt wird. Im Gegensatz zur international üblichen Praxis sind hierorts aus Steuer- und Liquidi­tätsgründen interne Pensionsrückstellungen die dominierende Durchführungsform der betriebli­chen Altersversorgung. Hier liegt ein gewaltiges Kapitalmarktpotential. Die Pensionsrückstellun­gen, die von 1982 bis 1993 neu gebildet wurden, entsprachen mit 123,1 Mrd. DM dem Kurswert aller Aktienemissionen inländischer Emittenten im gleichen Zeitraum[17]. Der Finanzplatz Deutschland würde durch eine unternehmensexteme Anlage der Finanzierungsmittel, wie dies in anderen Ländern generell üblich ist, an Breite und Tiefe gewinnen. Es ergibt sich zudem die Möglichkeit, das bei einem Kapitaldeckungsverfahren angesammelte Kapital an den internationa­len Finanzmärkten anzulegen. Eine ausgewogene Länderdiversifikation gehört zu den effektivs­ten Möglichkeiten der Risikoreduzierung in der Wertpapieranlage und ermöglicht die Unabhän­gigkeit von der inländischen demographischen Struktur. Die fortschreitende Globalisierung der Anlagestrategien US-amerikanischer Pensionsfonds trägt diesem Sachverhalt Rechnung[18]. Einer Einbindung von Pensionsfonds in die bestehenden Alterssicherungssysteme Stehen in Deutsch­land allerdings rechtliche und steuerliche Hemmnisse entgegen. Eine grundlegende Änderung der regulatorischen Rahmenbedingungen und damit verbunden eine durchgreifende Reform der be- rieblichen Altersversorgung ist aus diesem Grunde dringend angemahnt. Die voraussichtliche Zulassung von Pensionsfonds angelsächsischen Typs im 4. Finanzmarktförderungsgesetz im Jahr 1999 ist ein erster und wichtiger Schritt in diese Richtung. Diesem müssen noch weitere - auf die Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge gerichtete - Schritte folgen. Deutschland kommt nicht mehr umhin, sich intensiv mit seinen Strukturproblemen auseinanderzusetzen und Reformpläne zu entwickeln.

„Die Abgabebelastung ist insgesamt рл hoch, das Steuersystem ist übermäßigpogressiv, die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes ist nicht weit genug vorangeschritten, die Risikokapitalmärkte sind unterentwickelt, und ein Übermaß staatlicher Regulierung behindert die Entfaltung privater Initiative. “[19]

Alle diese Probleme basieren auf einem Mangel an Marktorientierung und einem Übermaß staatlicher Einflußnahme. Der Ausbau einer kapitalgedeckten, privaten Altersvorsorge nach an­gelsächsischem Vorbild ist zwar nur eine von vielen notwendigen Reformen, die aber das Poten­tial in sich trägt, einige dieser Standortprobleme erheblich mindern zu können. Hierzu ist das Zurückdrängen der unternehmensinternen Finanzierung von Pensionszusagen zugunsten unter­nehmensexterner Finanzierungsformen unabdingbar. Ist das Festhalten an Pensionsrückstellun­gen in der deutschen betrieblichen Altersversorgung unausweichlich, so sollte mindestens eine steuerliche Gleichbehandlung für alle Arten der betrieblichen Altersversorgung angestrebt wer­den.

Aufbau der Arbeit

Der im internationalen Vergleich starke Ausbau des Pensionsfonds-Sektor in den USA eignet sich besonders, die grundsätzlichen Eigenschaften dieses Alterssicherungssystems aufzuzeigen. Deshalb wird im weiteren - sofern nicht anders vermerkt - die Thematik der Pensionsfonds an­hand den Gegebenheiten in den USA behandelt.

Der erste Teil vermittelt einen Überblick über das Themengebiet der Alterssicherung. Um Pensions fonds besser in das Gesamtgefüge der Alters Sicherung einordnen zu können, befaßt sich das erste Kapitel mit den möglichen Ausgestaltungsformen von Pensionssystemen. Anhand den Kriterien Zielsetzung, Finanzierungsart, Pensions systemträger und eventuellem Zwangs charakter werden die Eigenschaften von Pensionsfonds herausgearbeitet und gegenüber anderen Alterssi­cherungssystemen abgegrenzt. Das zweite Kapitel untersucht die Anforderungen an eine Alterssi­cherung. In Verlauf dieses Kapitels wird deutlich werden, daß die vielschichtigen Aufgaben der Alterssicherung nicht von einem Vorsorgesystem allein gelöst werden können. Vielmehr sind es möglichst drei Arten von Pensionssystemen - jeweils mit unterschiedlicher Zielsetzung und Aus­gestaltung -, die zusammen eine ausgewogene Alters Sicherung gewährleisten. Zur Verdeutlichung wird das von der Weltbank präferierte Drei-Säulen-Modell vorgestellt. Dieses gliedert sich in eine staatliche, eine betriebliche und eine private (im Sinne von individuelle) Säule. Pensionsfonds sind eine Form der betrieblichen Vorsorge, die in der Regel auf Freiwilligkeit basiert. Das folgende dritte Kapitel greift diesen Umstand auf und befaßt sich mit der Sichtweise der Unternehmen. In einem Umfeld, in dem Unternehmen frei sind in ihrer Entscheidung, betriebliche Alterssiche­rungssysteme anzubieten, ist es wichtig, die damit verbundenen finanzwirtschaftlichen und per­sonalpolitischen unternehmerischen Zielsetzungen zu hinterfragen. Kapitel 4 untersucht in einem Vergleich von Pensionsfonds mit anderen Formen der betrieblichen Alters Sicherung, inwieweit Pensionsfonds diese Unternehmensziele umsetzen können. Da es unterschiedliche Organisati­onsformen von Pensionsfonds gibt, die sich grob in leistungsorientierte und beitragsorientierte Systeme einordnen lassen, ist zum weiteren Verständnis eine genaue Differenzierung dieser Vor­sorgeformen in Kapitel 5 notwendig. Kapitel 6 befaßt sich mit den Problemen der individuellen Vorsorge und ihrer möglichen Lösung durch Pensionsfonds. Der erste Teil schließt mit der Fest­stellung, daß Pensionsfonds anderen Alterssicherungsformen überlegen sein können.

Der zweite Teil informiert über den Status Quo betrieblicher Altersvorsorge in den USA, Deutschland und der Schweiz. Diese drei Länder wurden gewählt, da sie jeweils besondere Mo­delle der Alterssicherung beschreiben. Für die USA ist eine hohe Kapitaldeckung, ein ausgebauter Pensionsfonds-Sektor und gleichzeitig eine geringere staatliche Vorsorge kennzeichnend. Deutschland mit seiner dominanten, auf Umlage aufgebauten, staatlichen Vorsorge kann demzu­folge als Gegenstück aufgefaßt werden. Die Möglichkeit von Direktzusagen mittels Pensions­rückstellungen als Form der betrieblichen Vorsorge nimmt zudem im internationalen Vergleich eine Art Sonderstellung ein. Auch die Schweiz schuf mit ihrem obligatorischen System ein be­sonderes nationales Modell betrieblicher Alterssicherung. Das erste Kapitel zeigt richtungswei­send den Trend der betrieblichen Alterssicherung in den USA auf. Daran schließt sich in Kapitel 2 eine Darstellung der dortigen Anspruchsberechtigten sowie ihrer Rechtstellung. Eine Beurtei- lung von Pensionsfonds kann nicht umhin, die Art und Auswirkungen der staatlichen Einfluß­nahme darzustellen. Daher befassen sich Kapitel 3 und 4 jeweils in einer normativen Analyse und einer sich anschließenden Darstellung der US-amerikanischen Gegebenheiten mit der Besteue­rung und Regulierung von Pensionsfonds. Die besonderen Modelle Deutschlands und der Schweiz sind Thema des fünften Kapitels. Teil II. zeigt durch drei unterschiedliche Sichtweisen die unterschiedliche Ausgestaltung und Bedeutung betrieblicher Altersversorgung auf. Um Pensi­onsfonds für das deutsche System der Altersversorgung Vorschlägen zu können, sind noch weite­re Bereiche zu untersuchen, auf die Pensionsfonds Einfluß nehmen oder anhand derer man sie beurteilen kann. Der nachfolgende Teil III soll dazu dienen, die Bedeutung von Pensionsfonds besser verstehen zu können.

Der dritte Teil befaßt sich am Beispiel der USA mit den unterschiedlichen Wirkungsebenen von Pensionsfonds. Das erste Kapitel greift die Fragestellung auf, ob Pensionsfonds das Ein­kommen und die Ersparnis der betreffenden Arbeitnehmer beeinflussen. Kapitel 2 vermittelt einen Überblick über mögliche Verzerrungen auf dem Arbeitsmarkt, die durch Pensionsfonds hervorgerufen wurden. Im dritten Kapitel wird die Sichtweise der Kapitalmärkte aufgegriffen. Es untersucht die Bedeutung von Pensionsfonds im Bereich der Unternehmensfinanzierung (Corpo­rate Finance), beurteilt ihr Fondsmanagements und weist - darauf aufbauend - auf ihre Rolle im Bereich der Untemehmenskontrolle (Corporate Governance) hin.

Teil IV faßt die vorangegangenen Kapitel zusammen und beurteilt Pensionsfonds als eine Form der betrieblichen Alters vors orge anhand den Kriterien Allokation, Verteilung, Angemes­senheit und Sicherheit. Aufgrund dieser Beurteilung ergeben sich schließlich die für die Politik relevanten Implikationen.

Deutschland bietet sich die Chance, von den Erfahrungen der Vereinigten Staaten und ande­ren Ländern zu profitieren, die Vorteilhaftigkeit und auch die, angesichts der sich abzeichnenden Veränderungen der Altersstruktur, Notwendigkeit privater Pensionsfonds auszunutzen, ohne deren Fehler zu wiederholen. Deswegen soll auch diese Arbeit dem notwendigen überdenken der heute in Deutschland bestehenden Strukturen dienen.

Teil I. Einordnung von Pensionsfonds in den Bereich der Altersvorsorge

1.Ausgestaltung von Pensionssystemen

Pensionsfonds sind eine spezielle Form der Alters Sicherung, dem Bereich der betrieblichen Al­tersvorsorge zuzurechnend. Sie sind daher eine an das Beschäftigungsverhältnis anknüpfende und allein in dessen Rahmen extern finanzierte betriebliche Sozialleistung[20]. Bevor auf die Besonder­heiten privater Pensionsfonds eingegangen wird, soll aus Gründen der Abgrenzung zuerst ein allgemeiner Überblick über die möglichen Unterscheidungskriterien von Alterssicherungssyste­men gegeben werden.

1.1 Kriterienübersicht

Die wichtigsten Gestaltungsmerkmale von Pensionssystemen sind die Zielsetzung[21], die Finanzie­rungsart[22], der Pensionssystemträger[23] sowie ein eventueller Zwangs charakter[24].

1.1.1 ZIELSETZUNG

In einem ersten Schritt können zwei Grundtypen der staatlichen Alterssicherungssyteme unter­schieden werden. In Abhängigkeit der Ausrichtung des staatlichen Grundsystems, bestimmt sich das Potential für Umfang und Ausgestaltung der privaten Ergänzungssysteme. Ein primär auf die Sicherung des Lebensstandards abzielendes Versicherungsmodell mit einkommensbezogenen, am Äquivalenzprinzip ausgerichteten Beiträgen und Leistungen, stellt die intertemporale Einkom­mensumverteilung in den Vordergrund. Davon unterscheidet sich ein primär auf die Vermeidung von Armut im Alter ausgerichtetes Steuer-Transfer-Modell, das auf die interpersonelle Umvertei­lung abzielt. Dieses Versorgungsmodell finanziert sich überwiegend aus Steuern und gewährt für alle Staatsbürger oder Einwohner eine einkommenunsabhängige Grundsicherung[25].

1.1.2 FINANZIERUNGSART

Ein Alterssicherungssystem kann als Finanzierungsart ein Umlage- oder ein Kapitaldeckungsver­fahren wählen. Wird ein System durch Umlage finanziert, so werden die Beiträge nicht am Kapi­talmarkt angelegt, sondern sogleich als Pensionsleistungen der folgenden Generation ausgezahlt. Eine Ersparnis entsteht nicht. Im Gegensatz hierzu werden die Beiträge beim Kapitaldeckungs­verfahren investiert und diese mitsamt des Investitionsertrages dem Beitragszahlenden während seiner Rentnerphase ausgezahlt. Die Kapitalakkumulation fördert sowohl Wirtschaftswachstum als auch Kapitalmarktentwicklung. Die Verzinsung der Beiträge ist mit dem Kapitalmarktzinssatz identisch, wohingegen beim Umlageverfahren die Summe aus Bevölkerungs- und Lohnwachstum den „Zinssatz“ beschreibt. Die Rentenhöhe des Umlageverfahrens hängt vom Verhältnis Rentner zu Arbeitnehmer[26], die des Kapitaldeckungsverfahrens vom Verhältnis Rentendauer zu Arbeits- dauer[27] ab. Durch die Kapitalakkumulation des Kapitaldeckungsverfahrens kommt es zu einer Vermehrung des Faktors Kapital gegenüber dem Faktor Arbeit, welche das Grenzprodukt der Arbeit erhöht und folglich das Lohn/Zins-Verhältnis ansteigen läßt[28]. Der Ertrag des Kapitalde­ckungsverfahrens muß daher im Zeitablauf abnehmen. Die Wohlfahrt zukünftiger Generationen kann aber dennoch aufgrund des potentiell höheren Outputs steigen[29]. Sollten die Kapitalinvesti­tionen die Produktivität[30] steigern, dann wird das Wirtschaftswachstum und folglich das Bevölke­rungseinkommen zusätzlich gefördert.[31] [32]

In diesem Zusammenhang sei auf die - oft zitierte, aber dennoch falsche - Mackenroth-These hingewiesen, die, entgegen obiger Ergebnisse, die Irrelevanz zwischen Umlage- und Kapitalde­ckungsverfahren postuliert:

„Nun gilt der einfache und klare Satgj daß aller ร'ofalaufwand immer aus dem Volkseinkommen der laufen­den Periode gedeckt werden muß [...] Volkswirtschaftlich gibt es nämlich keine Ansammlung eines Konsum­fonds, der bei Bedarf konsumiert werden kann und dann gewissermaßen ร<pm Volkseinkommen einer späteren Periode eine willkommene Zugabe wäre. Jede Pondsansammlung wird in der Geldwirtschaft gu volkswirtschaft­licher Kapitalbildung, einmal gebildetes Kapital kann aber nicht wieder in Sofalaufwand, d.h. in Konsumgü­ter umgesetf werden. [...] Kapitalansammlungsverfahren und Umlageverfahren sind also der Sache nach gar nicht wesentlich verschieden. Volkswirtschaftlich gibt es immer nur ein Umlageverfahren. '62

Diese These gründet auf der Überlegung, daß die unterschiedlichen Finanzierungsverfahren lediglich unterschiedliche Arten der Kaufkraftübertragung zwischen Erwerbstätigen und Rent­nern beschreiben. Beim Kapitaldeckungsverfahren erzielen die Rentner ihr Einkommen aus dem Verkauf von Wertpapieren an nachfolgende Generationen[33], beim Umlageverfahren erhalten sie es aus den Beitragszahlungen der Erwerbstätigen. Diese Irrelevanzthese impliziert allerdings die Annahme, daß die Geburtenrate, die Finanzströme, die Sparquote und die Produktivität nicht durch das Finanzierungsverfahren beeinflußt werden und daher unterschiedliche Finanzierungs­systeme auch nicht zu unterschiedlichen Allokationen führen. Die intergenerationalen distributi­ven und anreizverzerrenden Wirkungen des demographischen Wandels beim Umlageverfahren bleiben ebenso unberücksichtigt wie die Möglichkeit in offenen Volkswirtschaften, Rentenein­kommen durch Auslandsinvestitionen unabhängig vom inländischen Volkseinkommen zu erzie­len. Es ist in realwirtschaftlicher Hinsicht zwar richtig, daß die Leistungen kapitalgedeckter Al­terssicherung letzlich stets aus dem laufenden Sozialprodukt erbracht werden müssen - wichtiger ist aber, daß die Höhe des Sozialprodukts von der jeweiligen Finanzierungsart abhängig ist:

„Entscheidend für die Würdigung der Mackenroth-These ist nämlich nicht, daß dieser Safl falsch, sondern daß er irreführend ist, irreführend insofern, als die centrale Frage nach der Höhe des ร'ofalprodukts nicht ge­stellt wird. ‘e4

1.1.3 PENSIONSSYSTEMTRÄGER

Ein weiteres wichtiges Gestaltungsmerkmal von Pensionssystemen ist der Unterschied zwischen öffentlicher und privater Trägerschaft[34] [35]. Beide Systemarten können grundsätzlich sowohl kapital­als auch umlagefinanziert werden, wobei bei einer Umlagefinanzierung wenig Unterschiede zwi­schen staatlichen und privaten Systemen bestehen würden. Wird ein staatliches System kapitalfi­nanziert, so besteht der Anreiz, überwiegend in „sichere“ Staatspapiere unterhalb des Marktzinses zu investieren. Hat die Regierung privilegierten Zugang zu den Pensionsreserven, so besteht auf­grund des immensen Kapitalvolumens das politische Risiko, daß die Fondsmanager weniger durch ökonomische als durch politische Zielvorstellungen motiviert sind und es der Regierung ermöglichen, sich über diesen Pensionsfonds zu verschulden. Diese staatlichen Verbindlichkeiten sind für den Wähler weit weniger transparent als die offene Kreditfinanzierung am Finanzmarkt. Ein expliziter Rentabilitätsvergleich zwischen den erhöhten Staatsausgaben und den verdrängten privaten Investitionen findet nicht statt. Ebenfalls sprechen gewichtige ordnungspolitische Ar­gumente gegen den Aufbau eines Kapitalstocks unter staatlicher Trägerschaft. Die Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft richten sich entschieden dagegen, der öffentlichen Hand die Verfü­gungsmacht über umfangreiche Vermögensaktiva zu überlassen. Darauf weist auch der Ab­schlußbericht der von der Regierung eingesetzten Rentenreformkommission zu Recht hin. Eine Kapitaldeckung in öffentlicher Trägerschaft

„...widerspräche der Notwendigkeit, wirtschaftliche Machtkongentrationen gu verhindern und den Staatsein­fluß durch Privatisierung und Deregulierung gurückgudrängen. Angesichts der Größenordnung des Kapital­stocks [...] wären Fehlleitungen größten Ausmaßes im Investitionsprogeß nicht ausspischließen. Auch die Ein­flußnahme der Finanppoütik auf die Verwendung des Kapitals könnte nicht sicher vermieden werden. “[36]

Folgerichtig bietet sich ein privates Pensionssystem als einzige politisch korrekte kapitalge­deckte Alternative an. Dieses wird in aller Regel eine höhere Rendite aufweisen, da der Anreiz besteht, die beste Risiko/Ertrags-Kombination mit verschiedenen Anlageformen in internationa­ler Diversifikation zu wählen[37]. Der allgemeine Performance-Vergleich am Markt zwingt zur Kosteneffizienz, wobei Private aufgrund der geringeren Größe nicht in dem Maße von Skalener­trägen profitieren können, wie öffentliche Träger. Ein Nachteil privater Systeme gegenüber staat­lichen Einrichtungen ist der aufgrund von Marktunvollkommenheiten oder Untemehmensinte- ressen weit geringere Deckungsgrad. Es kann für den Staat überdies notwendig sein, übermäßig riskante Investitionen regulativ zu beschränken, um Armut im Alter durch Fehlentscheidungen in jüngeren Jahren zu vermeiden.

1.1.4 ZWANGSCHARAKTER

Pensionssysteme können obligatorisch oder freiwillig gestaltet sein[38]. Der Zwangs charakter in einem privaten System würde insbesondere für jene Individuen höhere Renteneinkommen impli­zieren, die bei Freiwilligkeit nicht an einem solchen System partizipieren könnten, da ihnen kein entsprechendes Pensionsangebot unterbreitet wurde. Der Deckungsgrad würde generell anstei­gen, insbesondere für Niedrig-Einkommensbezieher, denen zuvor keine Alters Sicherung angebo­ten wurde. Bei einer solch breiten Abdeckung wäre eine direkte staatliche Bereitstellung nicht mehr notwendig. Die Effizienz eines privaten Systems und die positiven Auswirkungen auf Er- parnis und Wirtschaftswachstum können ausgenutzt werden, ohne daß die Leistungen zu den Staatsausgaben zählen und hierfür zusätzliche Steuern erhoben werden müßten. Es stellt sicvh allerdings die Frage, ob Zwang der kosteneffektivste Weg darstellt, die Alters Sicherung zu verbes­sern. In einem beschäftigungsabhängigen Pensionssystem, mit unstetiger Beschäftigung[39], wird es für die ärmsten Rentner unter den meist bestehenden rigiden und langfristigen Anwartschafts - Regelungen keine Verbesserung geben. Am meisten würden mittlere Einkommensschichten vom Zwangs charakter profitieren, obwohl diese in der Regel für ihr Alter bereits anderweitig vorge­sorgt hätten. Hinzu kommen unbeabsichtigte ökonomische Konsequenzen des Zwangs. Solche Pensionspläne sind insbesondere für kleine Unternehmen mit relativ hohen Administrations- und Aufbaukosten unverhältnismäßig kostenintensiv. Können die Kosten nicht an die Arbeitnehmer (oder an die Abnehmer) weitergereicht werden, dann sinken die Erträge und somit die Wachs­tumschancen kleinerer Industrien. Allgemein ist aber zu erwarten, daß die Unternehmen die Löhne entsprechend den obligatorischen Pensionsleistungen reduzieren. Diese Lohnreduktion wird nur den Zeithorizont des Lebens einkommens und bei unvollkommenen Kapitalmärkten den Konsum hinausschieben, das Lebenseinkommen indes unverändert lassen. Sind am unteren Einkommens ende keine Lohn/Pension - Substitutionsbeziehungen mehr möglich, so verhalten sich die obligatorischen Leistungen wie eine Erhöhung des Mindestlohnes. Arbeitslosigkeit bei den untersten Einkommensklassen wird die Folge sein. Insgesamt kann die hohe Altersarmut von Frauen und Minderheiten nicht durch Zwang, sondern nur durch staatliche Umverteilung verrin­gert werden. Die ungleiche Einkommensverteilung von Älteren wird indes durch ein beschäfti­gungsorientiertes System noch gefördert. Obligatorische Pensionen erhöhen zwar die Altersvor­sorge, jedoch zwingen sie untere Einkommensschichten dazu, in jüngeren Jahren, in welchen ihre Bedürfnisse vielleicht größer sind, ihren Präferenzen zuwider, weniger zu konsumieren.

1.2 Pensionsfonds

Unter der oben beschriebenen Nomenklatur sind Pensionsfonds privatrechtlich organisierte[40], meist freiwillig angebotene[41] kapitalgedeckte Alterssicherungssysteme, die von einem Unterneh­men zugunsten ausgewählter Arbeitnehmer gesponsort[42] werden. Das ausschlaggebende Kriteri­um eines Pensionsfonds in Abgrenzung zu anderen betrieblichen Pensionssystemen ist aber die Ausgliederung des hierfür angesammelten Kapitals und die exteme Verwaltung durch eine Treu­handgesellschaft. Die Mittelanlage am Kapitalmarkt im Namen einer Vielzahl von Begünstigten verleiht Pensionsfonds die Stellung eines Finanzintermediärs. Entgegen anderen Institutionen werden sie in der Regel durch staatliche Anreize, insbesondere steuerlicher Art, gefördert, unter­liegen aber auch gleichzeitig einer umfassenden Regulierung. Im internationalen Vergleich sind Pensionsfonds gerade in solchen Ländern von immenser ökonomischer Bedeutung, in denen die staatlichen Alterssichemngssysteme weniger stark ausgebaut wurden und nicht die Sicherung des Lebensstandards bezwecken. Voraussetzungen für die Errichtung privater Alterssichemngssys­teme wie Pensionsfonds sind das Vorhandensein eines zumindest mdimentären Kapitalmarktes, einer bestehenden „staatlichen Säule“ mit dem Ziel der Armutsvermeidung und eine gewisse staatliche Regulierung zur Vermeidung zu riskanter Investitionen oder Fällen von Betrug.

2. Anforderungen an eine Alterssicherung

2.1 Normative Betrachtung

Jedes System sollte, unabhängig von seiner Ausgestaltung, auf dem Gmndsatz aufbauen, daß keine gegenwärtige Generation das Recht hat, sich auf Kosten nachfolgender Generationen zu bereichern. Die Bewertung von Kombinationsmöglichkeiten der unterschiedlichen Gestaltungs­merkmale basiert auf den weiteren Anfordemngen, die man an ein Alterssichemngssystem stellt. Es wird sich zeigen, daß ein System unmöglich allen Bedingungen gerecht werden kann. Viel­mehr bietet sich ein Nebeneinander mehrerer „Säulen der Alterssicherung“, mit jeweils unter­schiedlichen Zielsetzungen, an. Wird Alterssicherung als Instmment der sozialen Sichemng und des Wachstums verstanden, so muß sie sowohl den Prämissen des Individuums als auch der Ökonomie gerecht werden[43]. Auf einzelwirtschaftlicher Ebene gibt es explizit drei Ziele:

1. Die Ersparnis, d.h. die erleichterte Einkommenstransferierung von Aktiv- zur Rentnerzeit aufgrund einer gewünschten Einkommensglättung.

2. Die auf gesellschaftlichem Konsens beruhende Umverteilung zugunsten Lebenszeit­Armen, die nicht über die Mittel verfügen, um für das Alter eine ausreichende Vorsorge zu treffen. Hiervon streng zu trennen und möglichst zu vermeiden sind unbeabsichtigte intra­oder intergenerationale Umverteilung.

3. Die Versicherung gegen Altersrisiken. Eine angemessene Alterssicherung muß insbesonde­re Schutz bieten vor dem Aushöhlen der Ersparnis aufgrund von Rezessionen oder Fehlin­vestitionen, einer inflationsbedingten Realwertminderung oder der Möglichkeit, daß Indivi­duen ihre Ersparnisse überdauern oder staatliche Alterssicherungsprogramme fehlschlagen.

Auf gesamtwirtschaftlicher Ebene sind es vorwiegend folgende Eigenschaften, die eine Alters­sicherung erfüllen muß:

1. Die Minimierung gesellschaftlicher Kosten aufgrund von Arbeits- und Kapitalmarktverzer­rungen, wie der Rückgang von Ersparnis und Beschäftigung, hohe administrative Kosten, exzessive Fiskalbelastungen oder andere, das Wirtschaftswachstum reduzierende Auswir­kungen.

2. Die Beständigkeit und Solvenz des Systems, basierend auf einem langfristigen Planungsho­rizont, der erwarteten veränderten ökonomischen und demographischen Rahmenbedin­gungen oder induzierten Veränderungen Rechnung trägt und somit die Glaubwürdigkeit der an zukünftige Generationen weitergegebenen Institution festigt.

3. Die Transparenz und Einfachheit des Systems, die informiertere und dadurch verbesserte Wahlentscheidungen der Individuen ermöglicht und vor möglichen politischen Manipulati­onen sichert.

Die obigen Anforderungen verdeutlichen, daß eine adäquate Alters Sicherung möglichst auf ei­ner mutliplen Finanzierung basieren sollte. Die Verantwortung für dieses Zielsystem sollte von mehreren Säulen mit unterschiedlichen Anforderungen entsprechend ihren jeweiligen Stärken geteilt werden. Private Sicherung durch Pensionsfonds ist zwar auf vielen Gebieten der staatli­chen sozialen Sicherung überlegen, kann aber kein vollkommenes Substitut sein. Eine Armut bekämpfende Redistribution ist beispielsweise nur durch staatlichen Zwang und mit Hilfe der Steuerhoheit durchsetzbar. Folglich sind mindestens zwei komplementäre Säulen der Alterssiche­rung notwendig. Die Weltbank präferiert ein Drei-Säulen-Modell mit obligatorischer staatlicher Vorsorge, obligatorischer privater Vorsorge und freiwilliger Ersparnis. Dieses soll im folgenden vorgestellt werden.

2.2 Das Drei-Säulen-Modell der Weltbank als Beispiel eines ausgewogenen Alterssicherungssystems

Ziel des Drei-Säulen-Modells ist die Gewährleistung einer Ausgewogenheit zwischen Redistribu­tion, Ersparnis, Versicherungsleistung und unterschiedlicher staatlicher Rolle für jede dieser Funktionen.

Erste Säule

Die erste Säule umfaßt eine obligatorische staatliche Alters Sicherung, die auf Basis der staatlichen Steuerhoheit und ihres Zwangs Charakters Mittel innerhalb der Gesellschaft zugunsten von Be­dürftigen umverteilt. Angestrebt wird die Vermeidung von Armut im Alter und die Versicherung gegen eine Vielzahl von undiversifizierbaren Risiken wie Rezession, privates Marktversagen und unerwartet niedrige Erträge. Hierbei ist die Absenkung der erforderlichen Steuerbelastung zur Vermeidung von Fehlallokationen im Arbeitsmarkt, die Begrenzung des politischen Risikos[44], die

Vermeidung übermäßiger staatlicher Ausgaben sowie ungerechtfertigter intra- und intergenerati­onaler Umverteilungen maßgeblich. Dieses Basissystem ohne Verbindung zwischen Steuern und Leistungen hat nicht die Aufrechterhaltung des Einkommens bzw. des Lebensstandards im Alter, sondern die Existenzsicherung zum Ziel.

Zweite Säule

Die zweite Säule umfaßt eine obligatorische private Alterssicherung, die zwar privat organisiert ist, aber gewissen staatlichen Regulierungen genügen muß. Der Zwangs charakter rechtfertigt sich durch einen patemalistischen Staat, der die myopischen Individuen zur allgemein als notwendig erachteten Ersparnis zwingt. Zudem vermeidet das obligatorische System das Moral Hazard Problem, daß Individuen mit geringem Einkommen die Altersvorsorge gezielt unterlassen, um im Alter die für Bedürftige staatlich zugesicherte soziale Sicherung in Anspruch nehmen zu können. Die Finanzierung erfolgt über ein Kapitaldeckungssystem mit klarer Kostenstruktur[45]. Die Ver­meidung intergenerationaler Umverteilung erhöht die Ersparnis und ist somit Grundlage für ein höheres Wirtschaftswachstum aufgrund der erzielten Investitionserträge. Dies wirkt langfristig dem politischen Druck entgegen, die staatliche Säule auszuweiten. Eine private Organisation er­möglicht bei fehlendem politischen Risiko die beste Allokation von Kapital und den größten Er­trag der Ersparnisse. Der Wettbewerb und die Akkumulation von Kapital fördern die Entwick­lung der Finanzmärkte und der internationalen Diversifikation mit folglich verringerten länder­spezifischen Risiken. Durch die Beitragsäquivalenz können die Funktionen der Einkommensglät­tung und Ersparnis ohne Arbeitsmarktverzerrungen und mögliche „Flucht aus dem System“ er­füllt werden.

Dritte Säule

Die dritte Säule umfaßt eine zusätzliche freiwillige private Vorsorge, für diejenige, die eine umfas­sendere Alterseinkommenssicherung wünschen. Auch diese, durch das Kapitaldeckungssystem finanziert, erfüllt das Kriterium der Beitragsäquivalenz.

Beurteilung

Die Aufteilung der Verantwortlichkeiten auf mehrere Säulen ermöglicht eine gezieltere Umvertei­lung, eine effizientere Ersparnis, geringere gesellschaftliche Kosten und eine bessere Versiche­rungsleistung gegenüber politischen, länderspezifischen oder Investitionsrisiken. Die breite Di­versifikation über verschiedene Finanzierungs- und Verwaltungsquellen ist der beste Weg, sich in einer unsicheren Welt zu schützen. Die Vielzahl der potentiellen Investitionsformen sowie deren Kombinationsmöglichkeiten ermöglichen eine den jeweiligen individuellen Anlagepräferenzen entsprechende Portfolioaufteilung. Die Sicherheit vor Armut stützt den sozialen Frieden, die Antizipation relativ stabiler Einkommen über den gesamten Lebenszyklus schützt vor zyklischen Instabilitäten in der aggregierten Nachfrage und fördert die Investitionsbereitschaft. Die starke Gewichtung des privaten Gedankens schränkt das politische Risiko und somit die möglichen Ineffizienzen und Ungerechtigkeiten weitgehend ein. Hierbei wird dem von Diamond 1993 for- mulierten „Paradoxon der Macht“ Rechnung getragen: Demnach kann eine Regierung zu mäch­tig sein, um sich an bestimmte existierende Gesetze glaubwürdig binden zu können. Der bewußte Machtverzicht durch forcierte Privatisierungen dämmt das potentielle politische Risiko bezüglich der versprochenen Rentenleistungen ein und schafft Glaubwürdigkeit.

3. BETRIEBLICHE ALTERSSICHERUNG IM KONTEXT UNTERNEHMERISCHER ZIELE

Im weiteren wird gezeigt werden, daß ein betriebliches Pensionssystem, d.h.

„...aplan that an employer establishes and maintaines primarily to provide employees systematically with defi­nitely determinable benefits over a period of years that are usually allpost-retirement years... ‘[46]

unter bestimmten Voraussetzungen der individuellen Altersvorsorge überlegen sein kann. Entscheidend sind daher in einem freiwilligen System gerade die Gegebenheiten, die ein Betrieb dazu veranlassen, einen Pensionsplan zu sponsorn. Aus diesem Grunde sollen zuerst die Unter­nehmensmotive für die Errichtung von Alterssicherungssystemen hinterfragt werden.

Eine Studie des ifo-Instituts zur Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge in Industrie und Handel im Auftrag des Arbeits- und Sozialministers von 1993 kam zu der wenig erstaunlichen Feststellung, daß die wirtschaftliche Situation des Unternehmens das entscheidende Kriterium für die Einführung, Fortführung und den Ausbau einer betrieblichen Altersvorsorge darstellt[47]. An zweiter Stelle wurden die arbeits- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sowie ihre Verläß­lichkeit genannt. Gewünscht wird eine transparente Kalkulierbarkeit und Steuerbarkeit des be­trieblichen Altersversorgungssystems, in dem die versprochenen Leistungen möglichst flexibel der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens angepaßt werden können. Blickt man auf die Ziel­setzungen, die Unternehmen mit der Bereitstellung betrieblicher Pensionssysteme verknüpfen, so ergab eine Befragung des Bayerischen Staats ministeriums für Arbeit und Sozialordnung in 1993 folgendes multiple Zielsystem:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Deutlich tritt zutage, daß die angebotene Altersvorsorge als Instrument der Personalpolitik benutzt wird, um Motivation, Leistung und Identifikation des Mitarbeiters mit dem Unternehmen zu steigern. Die Gründe für die Bereitstellung von Pensionsleistungen können demzufolge einem finanzwirtschaftlichem und einem personalpolitischen Zielbereich[48] zugeordnet werden[49]:

3.1 Finanzwirtschaftliche Zielsetzung

Die Einführung und spezifische Ausgestaltung betrieblicher Alterssicherungssysteme ist stets dem primären Ziel jeder privaten Unternehmung nach Existenzsicherung und Gewinnmaximie­rung unterzuordnen. Die dabei realisierbaren Steuer-, Liquiditäts- und Finanzierungsvorteile sind maßgeblich davon abhängig, inwieweit der Staat regulierend bzw. durch (steuerliche) Vergünsti­gungen fördernd in diesen Bereich eingreift. Ist dem Unternehmen ein Pensionsfonds angeglie­dert, dann bedingt diese Zielsetzung situationsabhängig vier unterschiedliche Handlungsalternati­ven49[50]:

3.1.1 DER EIGENHANDEL

Der vom Unternehmen gewünschte, aber oftmals durch den Gesetzgeber beschränkte Eigenhan­del[51], d.h. die Rückinvestition des Pensionsfonds in das sponsornde Unternehmen. Dieser Anreiz besteht insbesondere, wenn das Unternehmen unter Finanzierungsproblemen aufgrund unzu­reichender Bonität, Transparenz oder allgemeinem Kapitalmangels, leidet.

3.1.2 DIE PLANTERMINIERUNG

Ist ein Pensionsplan überfundiert, so weckt er am Kapitalmarkt das Interesse für feindliche Übernahmen. Um diese latente Bedrohung abzuwehren, besteht in dieser Situation der Anreiz, den Pensionsplan zu terminieren, den Überschuß in das Unternehmen wieder rückzuführen und den Cash Flow[52] zu erhöhen.

3.1.3 DIE STEUER-ARBITRAGE

Ein weiterer Handlungsanreiz liegt in der von Fischer Black[53] und Irwin Tepper[54] entwickelten Theorie der Steuer-Arbitrage. Sofern die Beiträge an einen Pensionsfonds den zu versteuernden Gewinn mindern, sollte ein Unternehmen die maximal mögliche Kapitalfundierung anstreben, um den Vorteil sofortigen Steuerabzugs auszunutzen. Der geringere Steuersatz auf Zinszahlun­gen relativ zu Dividenden empfiehlt die alleinige Anlage in Anleihen. Verfügt das Unternehmen über nicht ausreichend freie Mittel, so kann es durch Kapitalaufnahme die maximal möglichen Beiträge leisten und somit den Shareholder-Value maximieren. Die Zinslast der Fremdkapitalauf­nahme trägt nochmals zu einer Minderung des zu versteuerbaren Einkommens bei.

3.1.4 DIE RISIKOERHÖHUNG

Eine hierzu genau gegensätzliche Handlungsaltemative beschreibt die vierte Unternehmensstra­tegie. Diese beruht auf einem als Moral Hazard[55] bezeichneten Anreiz, nicht mehr als die gesetz­lieh vorgeschriebene Minimalfundierung zu leisten und das Kapital in hoch riskante Anlagen zu investieren[56]. In der „klassischen“ Prinzipal-Agent Beziehung der betrieblichen Alters Sicherung delegieren die begünstigten Arbeitnehmer die Verfügungsrechte betreffend ihrer Pensionsansprü­che an das Management und stellen gleichzeitig durch geeignete Handlungsanreize sicher, daß ihre Anwartschaften ausreichend vorfinanziert und das angesammelte Pensionskapital in ihrem Sinne angelegt wird. Handelt es sich aber um unverfallbare und durch eine private oder staatliche Versicherungsgemeinschaft[57] garantierte Pensionen, so hat das Managerverhalten für die Pensi­onsbegünstigten keine Bedeutung mehr - die Kontrollfunktion der Arbeitnehmer entfällt. Der relevante Agency-Konflikt hat sich ทนท auf die Beziehung zwischen Management und allen ande­ren Unternehmungen der Versicherung verlagert. Aufgabe des Versicherungssystems wäre es ทนท, die vakante Kontrollfunktion durch gezieltes Monitoring oder geeignete Anreizstrukturen zu besetzen. Allerdings verfügen die Verantwortlichen in der Regel weder über die notwendigen Informations- und Einflußnahmemöglichkeiten noch über eine angemessene Organisations form, in der das Prämiensystem das individuelle Insolvenzrisiko der Unternehmen widerspiegelt. Eine ungleiche Risikogemeinschaft mit starken Insolvenzschwankungen zwischen verschiedenen Branchen oder Regionen bewirkt zwischen den Unternehmen erhebliche Wettbewerbsverzerrun­gen und interne Subventionszahlungen. Zur Veranschaulichung der auf das Management wirken­den Anreize sei beispielhaft die Entscheidungsproblematik eines Unternehmens in Deutschland angeführt, das durch den Pensionssicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) rückversichert ist. Die hierzulande einzigartige Möglichkeit von Direktzusagen verschärft die Problematik neben der fehlenden Risikoberücksichtigung noch zusehends:

Beispiel für das Problem der Risikoerhöhung

Angenommen, die Arbeitnehmer haben sich bestimmte Erwartungen über die gewünschte Lohnhöhe L* gebildet. Ist das momentane Arbeitseinkommen LM geringer als L*, so ergeben sich zwei Möglichkeiten, die Arbeitnehmerwünsche zu befriedigen: Das Unternehmen stimmt entwe­der einer Lohnerhöhung um [บ* - LM] oder einer Direktzusage für Pensionsleistungen mit glei­chem Barwert zu. Unter der Voraussetzung, daß die Direktzusage versichert ist, werden die Ar­beitnehmer zwischen den beiden Alternativen indifferent sein, sofern ihre Nutzenfunktion nur von den beiden Faktoren Risiko und Ertrag abhängt. Diese Indifferenz trifft allerdings für das Unternehmen keinesfalls zu. Eine Lohnerhöhung bedeutet einen sofort wirksamen Liquiditätsab­fluß. Die Gewährung einer Direktzusage führt lediglich zu einer langfristigen Kapitalansammlung in Höhe der Pensionsrückstellung, die bei gleichbleibender Beschäftigtenstruktur, bezogen auf Anzahl und Alter der Arbeitnehmer, nie ganz abgebaut wird und zu einem Bodensatz an perma­nent im Unternehmen verbleibenden liquiden Mitteln führt. Befindet sich das Unternehmen in einer erfolgreichen Gewinnsituation, so bewirkt die Direktzusage einen Steuerkredit, da die Rück­stellungsdotierung sofort steuerlich geltend gemacht werden kann, der Mittelabfluß jedoch erst beträchtlich später erfolgt. Gefährdete Unternehmen haben indes den Anreiz, mit den gesparten Kapital ohne Kontrolle des PSVaG riskante Investitionen zu tätigen, die bei positivem Ausgang einzig dem Unternehmen zugute kommen[58]. Tritt Insolvenz ein, so werden die Pensionszusagen vom PSVaG über die Solidargemeinschaft getragen; das erhöhte Insolvenzrisiko wird durch den fixen Beitragssatz nicht berücksichtigt[59]. Franke und Haftung[60] betonen desweiteren den mögli­chen Anreiz eines Unternehmens, einen „gesunden Konkurs“ herbeizuführen. Die Pensionsver­pflichtungen würden an den PSVaG abgewälzt, das geplante Investitionsprogramm abgebrochen und die überflüssigen Mittel an die Aktionäre bzw. das Privatvermögen transferiert. Die Gesell­schafter eines Unternehmens sind im Gegensatz zu den Beschäftigten oder dem PSVaG keines­falls passive Konkursopfer, sondern „...diejenigen, die es in der Hand haben, das Unternehmen vor dem Konkurs gu bewahren oder auch nicht“.[61]

Gesamteffekt auf das Rückversicherungssystem

Während der unter 3.1.3 genannte Steuereffekt das Risiko der Rückversicherung mindert, wirkt der unter 3.1.4 angesprochene Moral Hazard des Versicherungseffekts diesem entgegen. Welcher Effekt überwiegt, ist von der Ertragssituation des Unternehmens abhängig. Weist ein Unterneh­men einen grundsätzlich positiven Ertrag aus, so wird es zu Überfundierung neigen, um die Steu­erschuld zu minimieren. Die Zulassung relativ konservativer finanzmathematischer Annahmen in den 80er Jahren in den USA kamen diesem Bestreben entgegen. Befindet sich ein Unternehmen allerdings in einem schrumpfenden Industriezweig oder hat es aus anderen Gründen andauernde Finanzprobleme, dann birgt die Steuerabzugsfähigkeit der Pensionsbeiträge kaum einen Vorteil. In dieser Lage werden eher liberalere finanzmathematische Annahmen, die geringe Beiträge rechtfertigen, begrüßt. In den USA dient der Pensionsfonds im Falle finanzieller Schwierigkeiten sogar als steuergeschützter Eventualfonds, da die Möglichkeit vorübergehend reduzierter Fundie­rung oder freiwilliger Planterminierung die Krisensituation entschärft[62]. Die Existenz gemischter Portfolios begründet sich demnach auf die gegenläufigen Effekte von Steuer- und Versicherungs­system. Die fehlende Äquivalenz von Unternehmensrisiko und Versicherungsprämie bietet Hoch-Risiko-Unternehmen den Anreiz, im System zu verbleiben, Niedrig-Risiko-Unternehmen indes den Anreiz das System zu verlassen, sofern eine Mitgliedschaft freiwillig ist. Der Rückgang leistungsorientierter Pläne spiegelt die Tatsache wider, daß sich gesunde Unternehmen diesem System de facto bereits entzogen haben. Gleichzeitig ist die Popularität von beitragsorientierten

Pensionsplänen, die aufgrund ihrer definitorischen vollständigen Kapitaldeckung ein solches Ver­sicherungssystem nicht benötigen, angestiegen. So fielen die Beiträge zu leistungsorientierten Pensionsplänen im Zeitraum 1981 bis 1990 von 47 auf 23 Mrd. Dollar. Der Beitrag pro Begüns­tigtem fiel von 1987 bis 1990 nominal um mehr als 36% und real sogar um 57%. Währenddessen stieg die Zahl der Teilnehmer in beitragsorientierten Pensionssystemen von 1981 bis 1990 um 78%[63].

Über das Endstadium dieser adversen Selektion im staatliche Rückversicherungssystem mut­maßten Bodie und Merton: „Ultimately, the United States could he left only with bankrupt defined-benefit plans with the benefits financed directly by taxpayers. “[64]

Auch das Congressional Budget Office zeigt eine relativ realistische Einschätzung über die Lebensfähigkeit des Versicherungssystems:

„..far sighted, fiscally sound premium payers will not voluntay subsidise the pension costs of their competitors infinitely. Instead, thy will terminate their plans and avoid paying these overpriced premiums. Λ voluntay fed­eral insurance system that relies heavily on subsidies from one insuredfirm to another is probably destinedfor a federal bailout“[65]

Die Terminierung zahlreicher leistungsorientierter Pensionssysteme birgt die Gefahr einer in­tergenerationalen Umverteilung von weniger Vermögenden zu ihren wohlhabenderen Vorfahren. Es sinkt nicht nur der Anteil von Arbeitnehmern, die an solchen Plänen partizipieren können, sondern auch das Lebenseinkommen, das diese Generation zu erwarten hat. Die Arbeitnehmer, jetzt noch jung, müssen nämlich als Steuerzahler für die hohen Verbindlichkeiten des Versiche­rungssystems für noch viele Jahre aufkommen.

Aus diesen Überlegungen sei die Einführung einer risikospezifischeren Versicherungsprämie dringend angemahnt. Einwände, wie das Fehlen zuverlässiger Instrumentarien zur Erfassung des Insolvenzrisikos, die Nicht-Quantifizierbarkeit der Qualität des Managements oder der vermeint­lich große bürokratische Aufwand[66], dürfen zwar nicht übergangen werden, rechtfertigen aber gleichzeitig nicht das handlungsunfähige Verharren in bestehenden Systemen.

3.2 Personalpolitische Zielsetzung

Betriebliche AlterssicherungsSysteme werden gezielt in die Personalpolitik eines Unternehmens eingebunden, um langfristig die Verfügbarkeit von Arbeitskraft und die Amortisation von Hu­mankapitalinvestitionen zu sichern. Angestrebt wird eine verminderte Personalfluktuation[67] zur Reduzierung der Kosten von Einstellungen und Schulungen durch die langfristige Bindung ins­besondere qualifizierter Mitarbeiter an das Unternehmen. Die betrieblichen Pensionspläne gelten daher oft auch als „goldene Fesseln“, die Mitarbeitern insbesondere von größeren Unternehmen angelegt werden, um ihre Loyalität und Leistungsbereitschaft zu steigern. Die Aussicht auf eine vom Unternehmen bereitgestellte Pensionsleistung erhöht die Arbeitsmotivation und - Produktivität der begünstigten Beschäftigten und verbessert die Chancen der Unternehmung im Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber hat den Anreiz, seine Reputation zu stärken, um leichter entsprechend höher qualifizierte Arbeitnehmer anziehen und im Unternehmen halten zu können. Durch ökonomische Anreize in der Leistungsplangestaltung[68] kann die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses dahingegen gesteuert werden, daß die Wahl des Renteneintrittsal­ters des beschäftigten Arbeitnehmers im Sinne der Untemehmenspolitik[69] erfolgt.

Erklärungsbedürftig erscheint der kausale Zusammenhang zwischen betrieblichen Alterssiche­rungssystemen und ihren oben beschriebenen personalpolitisch gewollten Wirkungen. Im fol­genden werden drei Ansätze zur Beantwortung dieser Frage vorgestellt.

3.2.1 VERHALTENSWISSENSCHAFTLICHE BZW. MOTIVATIONSTHEORETISCHE ANSÄTZE

Verhaltenswissenschaftliche bzw. motivationstheoretische Ansätze stellen die Anreiz- und Bin­dungswirkungen von betrieblichen Pensionssystemen in den Vordergrund, die zur Arbeitszufrie­denheit und einem guten Betriebsklima beitragen und so die Leistungsbereitschaft und Identifika­tion mit dem Unternehmen erhöhen. Die Arbeitnehmer stellen die vom Unternehmen gebotenen Anreize - Lohn, Pensionsleistungen etc. - der geforderten Arbeitsleistung gegenüber. Eine subjek­tiv positive Differenz veranlaßt den Arbeitnehmer, die Beschäftigung aufzunehmen und die Ar­beitsleistung im Sinne der Untemehmensziele zu erbringen. Diese Ansätze sind theoretisch plau­sibel, können aber kaum empirisch belegt werden. In einer Erhebung des Instituts für Mittel­standsforschung waren demgemäß von den in allen Unternehmensgrößenklassen befragten Un­ternehmen insgesamt nur 10,45% der Ansicht, die beriebliche Altersvorsorge sei mit einer Leis­tungssteigerung der begünstigten Arbeitnehmerschaft verbunden[70]. Zweifel an der motivations­fördernden Wirkung werden damit begründet, daß diese nach längerfristiger Existenz von Pensi­onszusagen nachläßt. Die Leistungen werden zu einem Element des Besitzstandes und erst die Reduzierung der Zusagen hat einen - allerdings negativen - Einfluß auf Motivation und Arbeits­zufriedenheit.

3.2.2 ÖKONOMISCHE ANSÄTZE

Ökonomische Ansätze unterstellen die Substituierbarkeit von Lohn und Pensionsleistungen. Im Rahmen eines Lebenseinkommenskonzepts können die Anreiz- und Bindungswirkungen betrieb­licher Pensionspläne aus der Theorie der impliziten Verträge abgeleitet werden. Bei einem sol­chen Vertrag wird der Arbeitnehmer am Anfang seiner Erwerbstätigkeit unterhalb seiner indivi­duellen Arbeitsleistung (unterhalb seines Grenzprodukts) entlohnt. Eine Kompensation für die­sen Lohnverzicht ergibt sich dadurch, daß ihm nach Beendigung der Erwerbstätigkeit eine Be­triebsrente zusteht und er eventuell in den letzten Jahren seiner Erwerbstätigkeit oberhalb seines Grenzprodukts entlohnt wird. Der implizit vereinbarte Lohnverzicht ist mit einer ebenfalls impli­ziten Übereinkunft über eine dauerhafte Beschäftigung verknüpft. Die Aussicht auf eine geringe­re Fluktuation erlaubt dem Arbeitgeber höhere Investitionen in das Humankapital des Arbeit­nehmers. Dessen Produktivität und Lebenseinkommen steigen. Personalpolitisch gewünschte Leistungssteigerungen und Bindungswirkungen werden insbesondere dann erzielt, wenn sich die Höhe der Pensionsleistungen an der Dauer der Betriebszugehörigkeit und am letzten Erwerbs­einkommen vor dem Übergang in den Ruhestand orientiert. Die Unternehmen haben den An­reiz, sich gegenüber älteren Arbeitnehmern und Pensionären hinsichtlich der Kompensation ver­tragstreu zu verhalten, da nur im Vertrauen darauf Verträge mit neu eintretenden jungen Arbeit­nehmern abgeschlossen und Kostensenkungen und Produktivitätssteigerungen gewährleistet werden können.

Die neoklassische Theorie effizienter Kontrakte greift diesen Gedanken auf, indem sie be­triebliche Alterssicherungssysteme beschreibt, die zum beiderseitigen Vorteil mit relativ geringen Administrationskosten eingesetzt werden. Die Arbeitgeber können ihre Arbeitskosten reduzieren, ihre Reputation stärken und die Arbeitsmotivation ihrer Mitarbeiter dadurch fördern, daß der Verlust des Arbeitsplatzes für den Arbeitnehmer ทนท „teurer“ geworden ist. Der Arbeitnehmer hingegen erhält ein höheres und sicheres Alters einkommen. Die regulären Beiträge der obligatori­schen Ersparnis stellen für den Arbeitnehmer eine Art Selbstkontrolle dar, die ihn dazu befähigt, ohne ständige und komplizierte Neubewertung von Erspamisentscheidungen für das Alter vor­zusorgen.

3.2.3 ANSÄTZE DER BETRIEBLICHEN WILLENSBILDUNG

Neben der Einbettung von Pensionsleistungen in die Personalpolitik, um Einstellungs- und Ent­lassungsentscheidungen zu beeinflussen, sind Pensionen wichtige Verhandlungspunkte der Ge­werkschaften im Tarifstreit70[71]. Die Gewerkschaften erhoffen sich damit beispielsweise in den USA, ihre Bedeutung gegenüber gewerkschaftsfreien Unternehmen ohne Pensionsleistungen herauszustellen. Abgesehen davon wird diesen Ansätzen auch bei den Unternehmens internen Verhandlungen zwischen Management und Betriebsrat eine nicht zu vernachlässigende Bedeu­tung zuteil. Die Unternehmen setzen adäquat gestaltete betriebliche Alterssicherungssysteme als Mittel zur Kompromißfindung bzw. zum Interessenausgleich zwischen verschiedenen Gruppen ein. Als Gegenleistung für die Bereitstellung von Pensionsleistungen erwarten sich die Unter­nehmungen die Loyalität des Arbeitnehmers.

4. BESONDERHEITEN VON PENSIONSFONDS GEGENÜBER ANDEREN FORMEN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE

Im vergangenen Kapitel wurde generell von betrieblichen Pensionsleistungen gesprochen und keine Differenzierung vorgenommen. Das ทนท folgende Kapitel dient der Abgrenzung von Pen­sionsfonds gegenüber anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung. Pensionsfonds unter­scheiden sich von anderen betrieblichen Altersvorsorgesystemen durch die getrennte Verwaltung des Pensionsvermögens vom Trägerunternehmen. Die Errichtung eines Pensionsfonds ist dem­zufolge für ein Unternehmen mit einem konkreten Mittelabfluß schon in der Anwartschaftszeit verbunden. Indem die Pensionsverpflichtung auf eine externe Instanz ausgegliedert wird, verrin­gert das Unternehmen allerdings sein Liquiditätsrisiko im Leistungsfall. Die Finanzmittel werden vom Pensionsfonds, einer treuhänderischen Investmentgesellschaft, nach portfoliotheoretischen Gesichtspunkten unabhängig von der Unternehmenspolitik angelegt. Die Zusammenführung der Gelder in einem Kapitalsammelbecken (Pooling) ermöglicht das Ausnutzen der Diversifikation, die Ausgliederung der Altersversorgung und das Ausnutzen von Kostenersparnissen im Verwal­tungsbereich. Ein entwickelter Markt für Pensionsfonds bietet die Möglichkeit eines Perfor­mance-Wettbewerbs zwischen den einzelnen Fonds sowie den Vergleich mit einem gemeinsamen Vergleichsindex (Benchmark). Der Zugang zu Informationen bezüglich des Pensionsplans, der einbezahlten Beträge und der erzielten Performance schafft Transparenz und Glaubwürdigkeit. Der Arbeitnehmer sieht sich in der Lage, den Wert der Pensionsleistung und damit die angebote­ne Arbeitsstelle besser bewerten und eine effizientere Arbeitsplatzentscheidung treffen zu kön­nen.

Im Gegensatz hierzu steht die in Deutschland übliche Ansammlung der Mittel im Unterneh­men durch die Bildung von Rückstellungen. Die betriebsinterne Vorausfinanzierung beläßt dem Management die Entscheidungsfreiheit über die Verwendung der zur Begleichung der eingegan­genen Pensionsverpflichtung zurückgestellten Mittel. Dieses kann das (Fremd-) Kapital ohne eine Kreditwürdigkeitsprüfung und ohne Vornahme einer Investitionsrechnung in gleicher Weise nut­zen wie echtes Eigenkapital. Dies stärkt die Innenfinanzierung des Unternehmens, die als billige Alternative zur externen Aufnahme von Fremdkapital bereitwillig vorgezogen wird. Mit der Ein­richtung von Pensionsfonds wird den Unternehmen diese Möglichkeit entzogen. Das Manage­ment verliert durch die abgeflossenen Gelder an Autonomie, was die Überwachung der Unter­nehmensführung erleichtert. Möchte das Management ein Projekt finanzieren, so ist es ทนท auf eine Außenfinanzierung angewiesen. Der Kapitalmarkt als Kontrollinstanz mindert die Gefahr von Fehlallokationen, da ein Renditevergleich des zu finanzierenden Projekts mit der Marktrendi­te Voraussetzung für die Investitionsbereitschaft der potentiellen Eigen- oder Fremdkapitalgeber ist. Die Allokationseffizienz der Finanzierungsmittel wird durch die Einschaltung des Kapital­marktes als Kontrollinstanz gestärkt. Dies umso mehr, als Pensionsfonds als institutionelle Anle­ger einen großen Einfluß auf die finanzierten Unternehmen ausüben können. Die aktive Wahr­nehmung von Aktionärsrechten zur Steigerung des Unternehmenswertes - stellvertretend für kleinere Eigenkapitalgeber - ist die neben dem Pooling in der Finanzmarkttheorie für Pensions­fonds ausgewiesene Hauptfunktion. Diese Möglichkeit zur Corporate Governance sollte von den Verwaltern der Pensionsfonds im Sinne ihrer beteiligten Arbeitnehmer nicht ungenutzt gelassen werden. Ein Nebeneffekt der Ausgliederung der Finanzmittel und folglicher Anlage am Kapital­markt ist die Stärkung des Finanzplatzes insgesamt. Der geringe Anteil institutioneller Investoren in Deutschland liegt daher unter anderem an der von deutschen Unternehmen und von staatli­cher Seite bevorzugten Möglichkeit, die Mittel der betrieblichen Altersvorsorge im Unternehmen selbst zu investieren. Eine Hinwendung zur externen Finanzierung mittels Pensionsfonds würde für den deutschen Wertpapiermarkt nicht zuletzt einen Gewinn an Breite und Tiefe bedeuten.

Pensionsfonds bieten desweiteren den Vorteil, eine Einbindung des Arbeitnehmers in die Fi­nanzierung des Vorsorgeplanes zu ermöglichen. Die ist die Grundvoraussetzung für ein zu­kunftsorientiertes Vorsorgesystem, das die betriebliche Altersversorgung innerhalb eines Ge­samtvergütungskonzeptes sieht. Dieses System darf nicht pauschal angewendet werden, sondern muß den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens und seiner Mitarbeiter Freiraum belassen. Der Arbeitnehmer kann in Pensionsfonds oftmals entsprechend seinen Präferenzen zwischen Fonds mit unterschiedlichen Risiko/Ertrags-Kombinationen oder zwischen einem höheren Bar­einkommen und einer höheren Altersversorgung (Deferred Compensation) wählen. Für Mitarbei­ter, die eine weitere Verringerung ihrer Versorgungslücke anstreben, ist eine zusätzliche individu­elle Pensionserhöhung (Eigenbeitrag) vorgesehen. Bei Arbeitsplatzwechsel ist die Übertragung der angesammelten Anwartschaft auf eine neue Vorsorgeeinrichtung oder der Verbleib im alten Pensionsfonds leichter realisierbar. Dies stärkt den Abbau von Mobilitätshemmnissen im Ar­beitsmarkt, unter denen die Arbeitnehmer besonders bei intern finanzierten Pensionssystemen leiden.

5. GRUNDSÄTZLICHE ORGANISATIONSFORMEN DER PENSIONSLEISTUNGEN

Die Individuen sehen sich während ihres Lebens mehreren unbeeinflussbaren Risiken gegenüber, die sie zu mindem suchen. Inwieweit ein betrieblicher Pensionsfonds vor diesen Risiken, insbe­sondere der Erwerbsunfähigkeit, Langlebigkeit, Inflation, Rezession, Untemehmensinsolvenz, des politischen Mißbrauchs, des demographischen Wandels oder anderen bedeutenden Risiken, schützen kann, ist abhängig von der Ausgestaltung des Pensionsplans. Eine weitere Einteilung unterscheidet zwischen beitrags- und leistungsorientierten Systemen. Beide Typen profitieren von steigenden Skalenerträgen in der Informationsverarbeitung und geeigneten Kooperationsdesigns zur Lösung von Agency-Problemen sowie von Unvollkommenheiten des Versicherungsmarktes.

5.1 Beitragsorientierte Pensionssysteme

In beitrags orientierten Pensionsplänen[72] ist der periodische vom Unternehmen zu leistende Bei­trag im Vorhinein festgelegt. Dieser determiniert, vergleichbar den abgelegten Beträgen der priva­ten Ersparnis, den zukünftigen Nutzen des begünstigten Arbeitnehmers. Der Beitragsumfang bestimmt sich grundsätzlich als bestimmter Anteil des laufenden Gehalts und ist somit im Zeitab­lauf nicht unbedingt konstant. Die Höhe des zukünftigen Pensionseinkommens ist ungewiß und von der allgemeinen Wirtschaftslage und der gewählten Investitionspolitik abhängig. Der begüns­tigte Arbeitnehmer trägt das Investitionsrisiko, verfügt aber in der Regel über ein Mitspracherecht beim konkreten Anlageportfolio. Durch gezielte Investition in risikolose Wertpapiere oder aus­reichendes Hedging[73] kurz vor dem Renteneintritt kann dieses Risiko allerdings deutlich reduziert werden. Prinzipiell kann in jede Art von Wertpapieren investiert werden, de facto erfolgen aber nur Anlagen in Anleihen, Aktien und Geldmarktfonds. Das sponsornde Unternehmen hat außer den festgelegten Beiträgen keine weiteren gesetzlichen Verpflichtungen.

[...]


[1] Vgl.: Oswald von Nell-Breuning: Solidarität zwischen den Generationen, 1986, ร. 22

[2] Vgl. Leslie Hannah: Similarities and Differences in the Growth and Structure of Private Pensions in OECD- Countries, 1992

[3] Vgl.: K. Spremami: Sind die Renten sicher? 1987, ร. 895

[4] Vormals Bruttoentgelte

[5] Vgl.: Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft: Grundlegende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung, 19. März 1998, ร. 2

[6] Prognos - Gutachten: Perspektiven der gesetzlichen Rentenversicherung für Gesamtdeutschland vor dem Hin­tergrund veränderter politischer und ökonomischer Rahmenbedingungen, März 1995

[7] Vgl.: Wissenschaftlicher Beirat des Bundesministeriums für Wirtschaft: Grundlegende Reformen der gesetzli­chen Rentenversicherung, 19. März 1998, ร. 13. Dieser Wert ergibt sich unter der Amahme eines Realzinssatzes von 4%, einer Wachstumsrate des realen Lohnsatzes von 2% und der Bevölkerungsprognose des Statistischen Bundesamtes.Der Wert wird durch die Komission „Fortentwicklung der Rentenversicherung“ bestätigt: „Es wäre ein Kapitalstock in einer Größenordnung von 10 Billionen DM erforderlich, um die gegenwärtigen Kenten und Kentenanwartschaften abgiisichem... “Vgl.: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung: Eckpunkte für die Rentenreform ’99, Bonn 1997, ร. 23.

[8] Vgl.: Wissenschaftlicher Beirat des Bundesministeriums für Wirtschaft, ebenda, ร. 8

[9] Vgl.: Dieter Bräuninger und Norbert Walter: Privatisierung der Rentenversicherung - ein Weg aus dem Dilemma der Sozialpolitik, 3. November 1997

[10] Das Konzept des „Generational Accounting“ beruht auf der Zuordnung der Abgaben an den Staat einerseits und der staatlichen Leistungen andererseits auf die einzelnen Alters jahrgänge der Bevölkerung. Auf Grundlage dieser Generationenkonten ist es möglich, die Belastungen, die sich für die öffentlichen Finanzen in der Zukunft abzeichnen und von finanz- und sozialpolitischen Entscheidungen teilweise selbst verursacht werden, sowie langfristige Umverteilungswirkungen zwischen den Generationen, zu beurteilen. Vgl.: A.J. Auerbach, J. Gokhale und LJ. Kotlikoff: Generational Accounts - A Meaningful Alternative to Defizit Accounting, 1991

[11] Vgl.: Die fiskalische Belastung zukünftiger Generationen - eine Analyse mit Hilfe des Generational Accounting. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht November 1997

[12] Die Kommission „Fortentwicklung der Rentenversicherung“ unter Vorsitz Dr. Norbert Blüms, Bundes-minister fur Arbeit und Sozialordnung, ist am 12. Juni 1996 von der Bundesregierung mit dem Auftrag eingesetzt worden, „Vorschläge zu erarbeiten, wie auch angesichts der demographischen Entwicklung der bewährte Generationen­vertrag für die Zukunft weiterentwickelt werden kann“. Sie hat sich am 5. Juli 1996 konstituiert und in der Fol­gezeit 10 Sitzungen, davon eine zweitägige Klausurtagung, beraten. Die Beratungen wurden am 27. Januar 1997 abgeschlossen und die Vorschläge der Öffentlichkeit vorgestellt.

[13] Vgl.: Dieter Bräuninger, Norbert Walter: Privatisierung der Rentenversicherung - ein Weg aus dem Dilemma der Sozialpolitik, 3. November 1997

[14] Vgl.: Wissenschaftlicher Beirat des Bundesministeriums für Wirtschaft: Grundlegende Reformen der gesetzli­chen Rentenversicherung, 19. März 1998, ร. 20.

[15] Die staatlichen Renten in den USA betragen für Durchschnittsverdiener 43% des (durchschnittlichen) Lohnein­kommens, in der Bundesrepublik hingegen 53%.

[16] Vgl.: Dieter Bräuninger, Bettina Nürk: Vorfahrt für Kapitalbildung bei der Altersvorsorge - die Bedeutung von Pensionsfonds im internationalen Vergleich, 1997

[17] Vgl.: Bettina Nürk, Alexander Schrader: Von der Pensionsrückstellung zum Pensionsfonds: Eine Chance für den deutschen Aktienmarkt, 22. November 1995

[18] Vgl.: Olaf-Christian Hein: Pensionsfonds-Management in den USA, 1991

[19] Vgl.: Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft: Grundlegende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung, 19. März 1998, ร. 2

[20] In Anlehnung an Peter Ahrend, Wolfgang Förster und Norbert Rößler: Steuerrecht der betrieblichen Altersver­sorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 1992, RN 2-5

[21] Sicherung des Lebensstandards oder Armutsvermeidung

[22] Umlage- oder Kapitaldeckungsverfahren

[23] Staat oder Privatwirtschaft

[24] Obligatorisch oder freiwillig

[25] Vgl.: zur Beschreibung der Grundmodellejens Alber: Der Sozialstaat in der Bundesrepublik: 1950 - 1983, 1989, ร. 37ff

[26] Sog. Rentnerquotient

[27] Sog. Passivitätsquotient

[28] Vgl. Laurence J. Kotlikoff: Social Security, 1992

[29] Die Folgen des Umlageverfahrens sind genau entgegengesetzt.

[30] Neue Arbeitsmethoden o.ä.

[31] Vgl.: Paul Romer: Increasing Returns and Long Run Growth, 1986

[32] Vgl.: G. Mackenroth: Die Reform der Sozialpolitik durch einen deutschen Sozialplan, 1952, ร.41 - 43

[33] Eben diese erwerbstätigen produktiven Generationen, die das Volksaufkommen erwirtschaften.

[34] Vgl.: Stefan Homburg: Theorie der Alters Sicherung, 1988, ร. 68

[35] Vgl. World Bank Policy Research Report: Averting the Old Age Crisis, 1993

[36] Vgl.: Vorschläge der Kommission „Fortentwicklung der Rentenversicherung“, Januar 1997

[37] Voraussetzung hierfür ist allerdings ein funktionierender Kapitalmarkt.

[38] Vgl. Emily ร. Andrews: The Role of Employer Mandates in the Provision of Employer Pensions and Elealth Care, 1993

[39] Teilzeitarbeit oder kurze Beschäftigungsdauem

[40] Im weiteren Sinne umfassen Pensionsfonds auch staatliche Einrichtungen, die für ihre Beschäftigten ein speziel­les Alterssicherungssystem eingerichtet haben.

[41] Eine Ausnahme hiervon ist Z.B. die Schweiz, deren betriebliche Alterssicherungssysteme obligatorisch gestaltet sind.

[42] Ein Pensionsplan-Sponsor wird hier als Geldgeber oder projekttragendes Unternehmen verstanden. Es handelt sich also um ein Unternehmen, das bei der Finanzierung eines Pensionsplans die daraus erwachsenden Ver­pflichtungen übernimmt.

[43] Vgl. World Bank Policy Research Report: Averting the old age crisis, 1994

[44] Politisches Risiko bezeichnet das Problem der Regierenden, sich glaubwürdig an eine langfristige Politik binden zu können. Es besteht immer die latente Gefahr, daß die Regierung bestehende Rechtsvorschriften außer Kraft setzt, zugesagte Versprechen nicht einhält oder Erwartungen der Bevölkerung nicht erfüllt.

[45] Vgl. Estelle James: Public Pension Plans in international perspective - Problems, Reforms, and Research Issues, 1997

[46] Vgl. Federal Tax Course 1986, Chicago (IL), ร. 3004

[47] Vgl.: พ. Ruppert: Betriebliche Altersversorgung - Sechstes Vorschungsvorhaben der betrieblichen Altersversor­gung in den alten Bundesländern. Ergebnisse und Analyse einer vom ifo-Institut für Wirtschaftsforschung durchgeführten Befragung in Industrie und Handel, 1993

[48] Die bereitwillige Übernahme sozialer und gesellschaftlicher Verantwortung aus fürsorgerischer und karitativer Motivation wird in diesem Zusammenhang außer acht gelassen.

[49] Vgl. zu den folgenden Ausführungen: Stefan Böhm: Regel- und Ergänzungs sys teme der Alters Sicherung im internationalen Vergleich, 1997, Kap. 2.3.1.

[50] Vgl.: Teresa Ghilarducci: Labor’s Capital, 1992

[51] Die US-amerikanische Regulierung erlaubt die Investition von maximal 10% des Fonds-Vermögens in Aktien des betreffenden Unternehmens, um Konflikte zwischen Arbeitgeber und Leistungsbezieher gering zu halten und eine angemessene Diversifikation zu gewährleisten.

[52] Cash Flow: Jahresüberschuß abzüglich Ertrags ab führung oder Dividende. Entspricht dem im Unternehmen verbleibenden Gewinn zuzüglich Abschreibungen.

[53] Vgl.: Fischer Black: The Tax Consequences of Long-Run Pension Policy, 1980, ร. 21 - 28

[54] Vgl.: Irwin Tepper: Taxation and Corporate Pension Policy, März 1981, ร. 1 - 13

[55] Bei diesem neben der adversen Selektion zweiten Grundtypus asymmetrischer Information hängt die Gegenleis­tung des В von seinem Verhalten ab. Im Gegensatz zur Qualitätsunsicherheit unterliegt das Verhalten von в sei­ner freien Willensbildung. Ein hinzukommendes exogenes Risiko verzerrt das Gesamtergebnis in der Weise, daß A das Verhalten von в auch ex post nicht genau nachvollziehen kann. Die als Moral Hazard bezeichnete Prob­lematik ist folglich, daß A nicht zwischen dem exogenen Risiko und dem Verhalten von в unterscheiden kann. Sie eröffnet für в einen diskretionären HandlungsSpielraum, den в aus Eigeninteresse ausschöpfen wird. Dieser zweite Grundtyp asymmetrischer Information wurde in zwei Varianten zu eigenständigen Theorien ausgebaut. Moral Hazard bezieht sich im engeren Sinne auf Versicherungen, wohingegen sich die Agency-Theorie auf die Delegation von Verfügungsrechten im weiteren Sinne bezieht. Hier ist A der sogenannte Prinzipal, der dem Agenten в eine Aufgabe überträgt und ihn für seinen Einsatz entlohnt. Arrow definierte die Princip al-Agent Beziehung als eine Situation, „when one, designated as the agent, acts for, on behalf of or as representative for the other, desig­nated the pwinàpal, in a particular domain of dedsion problems. “(Vgl.: St. Ross: The Economic Theory of the Firm, 1980, ร. 134) Charakteristik dieser Beziehungen ist die Separation von Management- und Risikotragungsfunktion.

[56] Zur Evidenz dafür, daß relativ unterfündierte Pensionsfonds mehr Aktien halten als vollständig kapital-gedeckte Fonds vgl.: Zvi Bodie, Jay o. Light, Randall Morck und Robert A. Taggart: Corporate Pension Policy: An Empi­rical Investigation, 1985, ร. 10 - 16

[57] Der Pensions sicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) in der BRD oder die Pension Benefit Guaranty Corporation (PBGC) in den USA garantieren die Pensionsleistungen für die Mitarbeiter eines Unternehmens im Fall seiner Insolvenz.

[58] „Gambling for Resurrection“

[59] Vgl. Andreas Grünbichler: Betriebliche Altersvorsorge als Prinzipal-Agent Problem, 1991, Kapitel 5.3.1.1

[60] Vgl. G. Franke: Finanzielle Flaftung aus der Sicht der Kapitalmarkttheorie, 1989, ร.241

[61] Vgl. G. Franke, ebenda, ร. 241

[62] Vgl.: Bodie, Mitchell, Turner: Securing Employer-Based Pensions, 1996

[63] Vgl.: James H. Smalhout: The Uncertain Retirement, Kapitel 2

[64] Vgl.: Zvi Bodie, Robert c. Merton: Pension Benefit Guarantees in the United States: A Functional Analysis, 1993, ร. 208

[65] Vgl.: Congressional Budget Office: Controlling Losses of the Pension Benefit Guaranty Corporation, 1993, ร. 5

[66] Vgl.: E. Windel: Die Beitragsgestaltung der Insolvenzsicherung, 1985, ร. 48

[67] Verminderte Arbeitsmobilität beeinträchtigt sowohl Arbeitsmarktflexibilität als auch -effizienz.

[68] Eine annähernd exakte Steuerung des Ausscheidens gelingt Z.B. mit Pensionsplänen, die eine bestimmte dienst­zeit- und/oder einkommensbezogene Höchstversorgung festlegen.

[69] Eine Absenkung des durchschnittlichen Verrentungsalters bewirkt nicht nur den Verlust von Humankapital, sondern auch höhere Kosten der staatlichen Sicherung.

[70] Vgl . : A. Schmidt: Betriebliche Altersversorgung in mittelständischen Unternehmen, 1985, ร. 134

[71] Vgl. Teresa Ghilarducci: Labor’s Capital, 1992

[72] Defined Contribution Plans bzw. Pensionspläne mit anteilsmäßig definierter Zuführung.

[73] Hedging: Options- oder Terminkontraktposition, die zur Absicherung einer Grundposition eröffnet wurde.

Ende der Leseprobe aus 127 Seiten

Details

Titel
ALTERSVORSORGE DURCH PENSIONSFONDS
Hochschule
Universität Mannheim
Note
1.3
Autor
Jahr
1998
Seiten
127
Katalognummer
V185563
ISBN (eBook)
9783656981121
ISBN (Buch)
9783867464666
Dateigröße
1277 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
altersvorsorge, durch, pensionsfonds
Arbeit zitieren
Tanja Michaelberger (Autor:in), 1998, ALTERSVORSORGE DURCH PENSIONSFONDS, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185563

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