Die palästinensische Minderheit in Israel


Magisterarbeit, 1999

170 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhalt

A. Einleitung

B. Politischer und rechtlicher Rahmen der Minderheit
1. Der Zionismus und seine Konzepte für den Umgang mit der arabischen Palästinensern
2. Die Verfassung des Staates
3. Die Unabhängigkeitserklärung
4. Das Rückkehrgesetz und das Nationalitätengesetz
5. Gesetze zur Landenteignung
6. Notstandsgesetze
7. Status der zionistischen Organisationen
8. Das Militär

C. Politische und gesellschaftliche Partizipation Wandel der Minderheit
1. Die britische Mandatszeit
2. Von der Staatsgründung bis zum Junikrieg
2.1 Gesellschaftliche Situation und Identität
2.2 Die palästinensische Minderheit in der Sicht der jüdischen Mehrheit und der Regierung
2.3 Politische Partizipation
2.3.1 Die Arbeiterpartei (Mapai)
2.3.2 Die Vereinigte Arbeiterpartei (Mapam)
2.3.3 Die Kommunisten (Maki)
2.3.4 Die palästinensische Al Ard-Bewegung
2.3.5 Kommunalräte und lokale Verwaltung
2.4 Die wirtschaftliche Lage der Minderheit
3. Die Situation nach 1967: Wachsendes Selbstbewußtsein
3.1 Gesellschaftliche Situation und Identität
3.2 Politik gegenüber der Minderheit
3.3 Politische Partizipation
3.3.1 Die kommunistische Phase
3.3.2 Gründung neuer palästinensischer Parteien
3.3.3 Wachsende politische Bedeutung der Minderheit
3.3.4 Kommunalpolitik
4. Die wirtschaftliche Lage der Minderheit

D. Resümee

Literatur

Lebenslauf

Erklärung

Abbildung: Die Siedlungsgebiete der israelischen Palästinenser 9

A. Einleitung

Mit Beginn des Friedensprozesses zwischen Israel und seinen arabischen Nachbarländern Anfang der neunziger Jahre rückte die Palästinenserfrage in den Mittelpunkt internationaler Politik. Der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Situation der Palästinenser in den 1967 von Israel besetzten Gebieten wurde noch nie soviel Aufmerksamkeit zuteil. Mit dem Beginn der Verhandlungen am 30. Oktober 1991 in Madrid erschien eine friedliche Lösung des Konfliktes zumindest nicht mehr gänzlich unwahrscheinlich, auch wenn konkrete Fortschritte zunächst nicht zu verzeichnen waren. Den Durchbruch brachte das Abkommen zwischen Israel und der PLO, das nach monatelangen Geheimverhandlungen in Oslo 1993 abgeschlossen wurde. Nach jahrzehntelanger erbitterter Feindschaft erkannten sich beide Seiten erstmals offiziell einander an und ermöglichten damit direkte Verhandlungen über die Zukunft ihrer Völker. Israel erklärte sich bereit, die PLO, die bis dato als "terroristische Organisation" galt, als offizielle Vertreterin des palästinensischen Volkes anzuerkennen. Im Gegenzug akzeptierte PLO-Chef Yassir Arafat das Existenzrecht des Staates Israel und schwor der Gewalt sowie dem Terrorismus ab. Die Formel "Land gegen Frieden" wurde zu einem beiderseitig anerkanntem Prinzip, auf dessen Grundlage der Konflikt gelöst werden sollte. Auch wenn der Friedensprozeß seit der Wahl Benjamin Netanjahus (Likud) zum Premierminister nicht weiterkommt, erfreut sich die Palästinensische Autonomieverwaltung dank internationaler Unterstützung und Hilfsleistungen noch immer großer Aufmerksamkeit.

Anders dagegen die Palästinenser, die im Staat Israel leben. Sie kamen innerhalb des Friedensprozesses bislang nicht vor, ihre Interessen und Probleme spielten bei den Verhandlungen keine Rolle, ebensowenig werden sie von den geschlossenen Verträgen direkt tangiert. Denn anders als bei den Palästinensern in den besetzten Gebieten, die völkerrechtlich nicht Bestandteil des Staates Israel sind und von Israel selbst rechtlich auch nicht als solcher behandelt werden, stellt die palästinensische Minderheit ein internes Problem dar. Trotzdem ist die Zukunft der beiden Teile des palästinensischen Volkes unmittelbar miteinander verknüpft. Beide teilen eine gemeinsame Sprache, Herkunft und Kultur. Beide gehören dem palästinensischen Volk an, das einen, wenn auch jeweils unterschiedlichen, Anspruch auf das Land des einstigen Palästina erhebt. Beide sind Teil des arabischen Volkes, das sich einst mit Israel im Kriegszustand befand (und teilweise de facto noch befindet) und überwiegend gespannte Verhältnisse zu dem jüdischen Staat unterhält. In einem unterscheiden sich die Palästinenser diesseits und jenseits der "grünen Grenze" jedoch voneinander: Während jene im Westjordanland und im Gazastreifen die Gründung eines eigenen Staates verfolgen, sehen die israelischen Palästinenser[1] ihre Zukunft im Staat Israel, dessen Bürger sie seit 1948 sind und demgegenüber sie sich loyal verhalten. Dementsprechend wollen sie nicht in einen künftigen palästinensischen Staat umziehen, sondern in Israel für Anerkennung und Gleichberechtigung kämpfen. Bei den israelischen Palästinensern handelt es sich um jene Menschen, die im Unabhängigkeitskrieg 1948 nicht geflüchtet sind oder vertrieben wurden, sondern innerhalb der Grenzen des späteren Staates Israel blieben – sowie um deren Nachkommen. Mittlerweile zählt die Minderheit 1.350.000 Menschen, was einem Bevölkerungsanteil von 18,6 Prozent entspricht. Davon sind wiederum 75 Prozent Moslems, 15,2 Prozent Christen und fast 9,8 Prozent Drusen, Kirkassen und Tscherkessen. Hinzu kommen noch einmal 172.000 Palästinenser in Jerusalem, die insofern einen Sonderfall darstellen, als daß sie die israelische Staatsbürgerschaft ablehnen, die ihnen der Staat 1967 angeboten hat.[2] Grund dafür ist, daß die Palästinenser in den besetzten Gebieten nach wie vor einen Anspruch auf Jerusalem als Hauptstadt eines künftigen palästinensischen Staates erheben. Deshalb ist Ost-Jerusalem nicht Gegenstand dieser Arbeit. Zum Vergleich: Im Westjordanland leben etwa 1,05 Millionen Palästinenser und im Gazastreifen etwa 700.000.[3]

Die israelischen Palästinenser verteilen sich auf vier verschiedene Regionen (siehe Grafik auf Seite 9): Etwa die Hälfte von ihnen lebt im Galiläa (nördlicher Landesteil), wo sich auch Nazareth befindet, die mit 150.000 Einwohnern größte arabische Stadt Israels. Außerdem konzentriert sich die Minderheit im sogenannte Kleinen Dreieck, das in der Mitte des Landes zwischen der Grenze zum Westjordanland und dem Ballungsgebiet um Tel Aviv liegt. Der Negev, das Wüstengebiet im südlichen Landesteil, ist das traditionelle Siedlungsgebiet der Beduinen, einem einst nomadischen Volk, das aber mittlerweile größtenteils seßhaft geworden ist. Weitere Angehörige der Minderheit leben in den sogenannten gemischten Städten, in denen sie einen nennenswerten Bevölkerungsanteil stellen: Tel-Aviv-Jaffo, Lod, Ramle, Acre und Haifa.[4] Gegenüber 1949 hat sich die Zahl der israelischen Palästinenser mehr als versechsfacht, was vor allem an der hohen Geburtenrate und der stark zurückgegangenen Kindersterblichkeit liegt; eine Einwanderung von Palästinensern hat es dagegen seit der Staatsgründung Israels so gut wie nicht mehr gegeben.

Auf den ersten Blick scheint das Zusammenleben zwischen Juden und Palästinensern in Israel geregelt zu sein und in gegenseitig akzeptierten Bahnen zu verlaufen: Die israelischen Palästinenser besitzen ebenso wie die Juden die israelische Staatsbürgerschaft und damit die vollen Bürgerrechte einschließlich aktivem und passivem Wahlrecht und partizipieren entsprechend am politischen Geschehen. Tatsächlich ist das Verhältnis beider Völker weit weniger von gewaltsamen Konflikten geprägt als jenes zwischen Juden und Palästinensern in den besetzten Gebieten. Eine Intifada der israelischen Palästinenser hat es nie gegeben, auch die Zahl gewalttätiger Auseinandersetzungen blieb vergleichsweise marginal. Die israelischen Palästinenser haben sich vielmehr schon in den fünfziger Jahren mit dem Staat Israel abgefunden, wenn auch nicht unbedingt freiwillig. Trotzdem bleiben Zweifel, ob sie tatsächlich integraler und gleichberechtigter Bestandteil des Staates sind. Anlaß dazu gibt die Tatsache, daß Israel sich selbst als jüdischer Staat definiert. Die Folge: Die palästinensische Minderheit existiert im Selbstverständnis Israels gar nicht. Die Palästinenser werden somit vom Staat ausgeschlossen. Zwar sind sie dessen Bürger mit allen Rechten, nur: Der Staat versteht sich selbst gar nicht als der ihrige, sondern ausschließlich als Staat und Heimstätte des jüdischen Volkes. Deshalb stellt sich die Frage: Impliziert dieses Selbstverständnis Israels nicht automatisch eine vom Staat ausgehende Ungleichbehandlung, also Diskriminierung der Minderheit? Müssen sich die Politik der Regierungen und die Arbeit der staatlichen Institutionen aufgrund der jüdischen Staatsdefinition nicht zwangsläufig vorrangig oder sogar ausschließlich den Interessen des jüdischen Volkes widmen? Kann ein ausschließlich jüdischer Staat gleichzeitig auch die Gleichberechtigung seiner nicht-jüdischen Bürger gewährleisten? Das sind die zentralen Fragen, der in dieser Arbeit nachgegangen werden soll. Ziel ist es zu untersuchen, ob und welche Formen der Diskriminierung vom Staat aufgrund seiner jüdischen Definition gegenüber der Minderheit ausgeht.

Im Teil B wird zunächst der theoretisch-rechtliche Rahmen dahingehend untersucht, welcher Platz der Minderheit im Staat Israel zugewiesen wird. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Definition Israels als jüdischer Staat: Wo ist sie manifestiert, und welche Bedeutung hat sie für die Mehrheit und welche Folgen für die Minderheit? Läßt sich aus der "Staats-Philosophie" bereits eine automatische Diskriminierung ableiten? Bedeutend sind in diesem Zusammenhang der Zionismus, der die zentrale Ideologie des Staates Israel war und trotz des mittlerweile entstandenen Postzionismus auch heute noch ist. Dargelegt werden soll, welche Konzepte die einzelnen Strömungen des Zionismus in Bezug auf die arabische Minderheit vorsahen und welche sich letztendlich durchsetzte. Da Israel keine geschriebene Verfassung hat, müssen andere grundlegende Dokumente herangezogen werden, um das Selbstverständnis Israels zu analysieren und den rechtlichen Status der israelischen Palästinenser näher zu beleuchten. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Unabhängigkeitserklärung, die Grundgesetze sowie das Rückkehr- und Nationalitätengesetz. Weitere Gesetze, von denen die Minderheit unmittelbar betroffen sind, werden ebenfalls berücksichtigt.

Im Teil C soll nun untersucht werden, wie der in B beschriebene, vorgegebene Rahmen im Alltag ausgefüllt wird – sowohl durch die Partizipation der Minderheit in der Gesellschaft als auch durch die Mehrheit in ihrem Verhalten gegenüber der Minderheit. Dabei kristallisieren sich zwei Phasen heraus: In der ersten Phase steht die Minderheit noch unter dem Schock des Jahres 1948, das die Araber bis heute als "nationale Katastrophe" (al Nakbar) bezeichnen. Die einstige arabische Mehrheit in Palästina wurde zu einer unfreiwilligen Minderheit in Israel ohne jegliche Führungselite. Sie versuchte, sich mit dem Status quo abzufinden und sich in den neuen Staat zu assimilieren. Weder gab es ein nationales Selbstbewußtsein noch eine nennenswerte aktive politische Partizipation. Die Mehrheit wiederum stand der arabischen Minderheit mit äußerstem Mißtrauen gegenüber und hielt sie durch die Militärverwaltung unter strikter Kontrolle. Dadurch wurden sämtliche Kontakte der Minderheit zur arabischen Welt abgeschnitten. Verschiedene Restriktionen (etwa Einschränkung des Grundrechtes auf Bewegungsfreiheit) verhinderten, daß politische Parteien und Institutionen entstanden. Gleichzeitig verfolgte die Regierung der Arbeiterpartei gegenüber der Minderheit eine Politik des "Teile und Herrsche" (Co-option), die auf vorhandene, traditionelle Sozialstrukturen (Hamula) aufbaute und eine Modernisierung der arabischen Gesellschaft verhinderte.

Diese Situation änderte sich mit dem Juni-Krieg 1967 gründlich. Die Palästinenser in Israel hatten erstmals wieder Kontakt zu den Palästinensern im Westjordanland und im Gazastreifen. Die Folge: Die Minderheit definierte sich zunehmend als Palästinenser und weniger als Israelis. Insgesamt entstand ein größeres Selbstbewußtsein und Bestreben, durch verstärkte politische Partizipation und Nutzung demokratischer Instrumente ihre Rechte und Forderungen nach Gleichberechtigung durchzusetzen. Die Minderheit identifizierte sich mit den Palästinensern in den besetzten Gebieten, unterstützte deren Intifada ideell und materiell, ohne selbst an dem Kampf teilzunehmen oder ihn gar in den Staat Israel zu tragen. Vielmehr sieht die Minderheit ihren Platz im Staat Israel, dessen demokratische Instrumente sie zunehmend aktiver nutzt. Möglich wurde dies auch durch eine tendenziell liberalere Einstellung der Mehrheit gegenüber der Minderheit. So wurde die Militärverwaltung abgeschafft und die Zulassung arabischer Parteien weniger stark behindert.

Der Schluß-Teil kommt noch einmal auf die Eingangsfrage zurück und faßt die Formen der Diskriminierung zusammen. Daran anschließend werden verschiedene Möglichkeiten aufgelistet, wie die Diskriminierung beseitigt werden kann, ob dafür der politisch-rechtliche Rahmen geändert werden muß und welche Perspektiven es für eine Verwirklichung dieser Ideen gibt. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf den Friedensprozeß gelegt werden.

Abbildung 1: Die Hauptsiedlungsgebiete der Palästinenser in Israel.

Abbildung in dieser eseprobe nicht enthalten

Quellen: Ori Stendel: The Arabs in Israel, Brighton 1996.

Ian Lustick Arabs in the Jewish State, Austin 1980, Seite 42.

B. Politischer und rechtlicher Rahmen der Minderheit

1. Der Zionismus und seine Konzepte für den Umgang mit den arabischen Palästinensern

Die grundlegende Idee, die 1948 zur Gründung des Staates Israel geführt hat und noch heute seinen Charakter bestimmt, ist der Zionismus. Das religiös begründete Ziel, in die "Heimat Israel" zurückzukehren, wurzelt in der langen Verbundenheit des jüdischen Volkes mit dem Land Palästina, die vor mehr als 4000 Jahren begann. Im Mittelpunkt der zionistischen Idee steht die Auffassung, daß Israel die historische Geburtsstätte des jüdischen Volkes und daß jüdisches Leben anderswo auf der Erde ein Leben im Exil sei. Zu einer politischen Bewegung im Sinne einer nationalen Emanzipations- und Befreiungsbewegung wurde der Zionismus aber erst Ende des 19. Jahrhunderts. Sein Ziel war es, das Problem des Antisemitismus durch die Schaffung einer nationalen Heimstätte endgültig zu lösen. Weit verbreitet war diese Vorstellung anfangs jedoch nicht. Große Teile des Judentums vor allem in Westeuropa vertraten die Ansicht, daß allein die Assimilation in das nicht-jüdische Umfeld ein Mittel gegen den Antisemitismus sei. Tatsächlich waren die Voraussetzungen dafür nach der europäischen Aufklärung und der Französischen Revolution durchaus gegeben: Beides hatte den Juden in Westeuropa die rechtliche Gleichstellung gebracht. Ganz anders dagegen in Osteuropa: Hier litten die Juden unter Berufsverboten, Einschränkungen der Freizügigkeit und unter allgemein schlechten Lebensbedingungen. Die ökonomische Krise und die beginnende Industrialisierung, die zu einer Massenarbeitslosigkeit und Verarmung der Bevölkerung führte, ließ den Antisemitismus steigen. Die Schuld für die ökonomischen und sozialen Probleme wurden den Juden zugeschrieben. Die Folge waren Diskriminierung, Pogrome und ökonomischer Druck. In dieser Situation entwickelte sich Ende des 19. Jahrhunderts die zionistische Bewegung. Leo Pinska aus Odessa nannte 1882 in seinem Buch "Autoemanzipation" als einzige Lösung der "Judenfrage" den Zusammenschluß aller Juden, ohne allerdings bereits einen eigenen Staat für die Juden zu fordern.[5]

Als eigentlicher Begründer des politischen Zionismus gilt der aus Wien stammende Journalist Theodor Herzl. Wenige Jahre nach der Dreyfus-Affäre – Herzl hatte als Reporter über den Prozeß berichtet – veröffentlichte er in Frankreich 1896 sein Buch "Der Judenstaat". Darin betrachtet er die Juden nicht mehr nur als religiöse Gemeinschaft, sondern als ein Volk, das der Diskriminierung, Verfolgung und dem langjährigen Antisemitismus nur durch die Gründung eines eigenen, jüdischen Staates entkommen könne. 1897 organisierte Herzl den Ersten Zionistischen Kongreß in Basel, bei dem als Ziel die Schaffung einer "öffentlich-rechtlichen Heimstätte" in Palästina beschlossen wurde. In seiner Eröffnungsrede sagte er: "Wir wollen den Grundstein legen zu dem Haus, das dereinst die jüdische Nation beherbergen wird. Der Zionismus ist die Heimkehr zum Judentum noch vor der Rückkehr ins Judenland."[6] Die 196 Delegierten aus 16 Ländern verabschiedeten eine Resolution, das sogenannte Baseler Programm, in dem es heißt: "Der Zionismus erstrebt für das jüdische Volk die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen gesicherten Heimstätte in Palästina."[7] Ganz bewußt wurde das Wort "Staat" vermieden und durch den sehr vagen Begriff "Heimstätte" ersetzt, weil der türkische Sultan dies sonst als Versuch hätte verstehen können, sein Reich aufzuteilen. Der Baseler Kongreß wurde ein großer Erfolg: Die divergierenden Strömungen des Zionismus', der keineswegs eine homogene politische Ideologie war, hatten ein gemeinsames Ziel gefunden. Um Konflikte zwischen den Flügeln zu vermeiden, waren auch die weitere Punkte des Baseler Programms recht vage gefaßt: "1. Die zweckdienliche Förderung der Besiedlung Palästinas mit jüdischen Ackerbauern, Handwerkern und Gewerbetreibenden. 2. Die Gliederung und Zusammenfassung der gesamten Judenheit durch geeignete örtliche und allgemeine Veranstaltungen nach den Landgesetzen. 3. Die Stärkung des jüdischen Volksgefühles und Volksbewußtseins. 4. Vorbereitende Schritte zur Erlangung der Regierungszustimmungen, die nötig sind, um das Ziel des Zionismus zu erreichen."[8]

Beeindruckt vom Erfolg des Kongresses schrieb Herzl in sein Tagebuch: "Were I to sum up the Basle Congress in a word which I shall grant against pronouncing publiclyit would be this: At Basle I founded the Jewish State. If I said this out loud today, I would be answered by universal laugher. Perhaps in five years, and certainly in fifty, everyone will know it. The foundation of a state lies in the will of a people for a state."[9] Tatsächlich waren die meisten Juden wenig von der Idee überzeugt, einen jüdischen Staat zu gründen und damit das "Judesein" zu einer nationalistisch-politischen Kategorie zu erheben. Viele waren empört darüber, daß die "Judenfrage" öffentlich diskutiert und damit den Antisemiten recht gegeben werden sollte, in deren Augen die Juden schon längst ein Volk waren und nicht bloß eine Religionsgemeinschaft. Beim westlichen Judentum konnte der Zionismus bis zum Beginn des Nationalsozialismus keine breite Anhängerschaft gewinnen. Die Mehrheit hielt an der Strategie der Assimilation fest und wollte ihren hart erkämpften Platz in den jeweiligen Staaten und deren bürgerlichen Gesellschaften nicht aufs Spiel setzen, um in ein ungewisses und unwirtliches Land aufzubrechen.

Dagegen hielten die russischen Juden auch nach der Revolution von 1917 am Zionismus fest, obwohl diese der jüdischen Bevölkerung eine etwas liberalere Situation brachte.[10] Die ersten jüdischen Einwanderer in Palästina stammten deshalb fast ausschließlich aus Osteuropa. Die erste Aliyah (1882 bis 1904) brachte 25.000 Juden nach Palästina, vor allem aus Rußland, Rumänien und Galizien. Ebenfalls Juden aus Rußland, etwa 40.000 meist junge Menschen, kamen mit der zweiten Aliyah (1904 bis 1919) nach Palästina, darunter auch die Gründer der Stadt Tel Aviv. Westeuropäische Juden wanderten erst in Folge des deutschen Nationalsozialismus in großem Umfang nach Palästina/ Israel ein. Ohne den zeitgenössischen Antisemitismus in Europa, der in Kontinuität einer jahrhundertelangen Verfolgungsgeschichte stand, wäre der moderne Zionismus als eine aktive Nationalbewegung kaum denkbar gewesen. Spätestens der Holocaust war für die Juden ein Zeichen dafür, daß sich eine Lösung ihres Schicksals nur in der Rückkehr in die historische Heimat (das Land Israel) bot.

Entstanden war der moderne Zionismus ursprünglich zwar aufgrund des Antisemitismus in Rußland, die Idee wurzelt jedoch in der Zeit der mitteleuropäischen Nationalstaatenbildung. Die Prinzipien des liberalen Nationalismus lauteten: Befreiung von der Fremdherrschaft und nationale Einheit in jenen Ländern, die in zahlreiche politische Einheiten zersplittert waren. "Ein Staat für jede Nation und die gesamte Nation in einem Staat", lautete das Motto des liberalen Nationalismus. Beim Zionismus handelte es sich um nichts anderes: Seine Anhänger wollten die Juden von feindlicher Fremdherrschaft befreien, die weit verstreuten Teile des Judentums zusammenführen und sie in einem eigenen, jüdischen Staat einen.[11] Daß das jüdische Nationalstaatenprojekt in Palästina verwirklicht werden sollte und nicht anderswo, war bereits beim Ersten Zionistenkongreß Konsens. Zwar hatte die englische Regierung Herzl zwischenzeitlich das Angebot gemacht, ein Gebiet in Uganda für jüdische Siedler zur Verfügung zu stellen. Doch das wurde von den meisten Zionisten abgelehnt, und Herzl bekräftigte beim Zionistenkongreß 1903 noch einmal: "Das jüdische Volk kann selbstverständlich kein anderes Endziel haben als Palästina."[12]

Was die arabischen Bevölkerung in Palästina betraf, war der Zionismus von erstaunlicher Ignoranz gekennzeichnet: Die frühen Zionisten beschäftigten sich kaum damit, was mit den Arabern im künftigen Staat Israel geschehen sollte. Für sie spielte die arabische Bevölkerung allenfalls eine untergeordnete Rolle. Die meisten europäischen Zionisten lebten in der naiven Vorstellung, bei Palästina handele es sich um ein leeres Land. Selbst 1914 sprach Chaim Herzog, der spätere Präsident der World Zionist Organization (WZO) und des Staates Israel, noch von einem unbesiedelten Land: "In its initial stage, Zionism was conceived by its pioneers as a movement wholly depending on mechanical factors: there is a country which happens to be called Palestine, a country without a people and, on the other hand, there exists the Jewish people, and it has no country. What else is necessary (...) to unite this people with this country?"[13] Ebenso bezeichnend für die Ignoranz ist der Ausspruch Max Nordaus gegenüber Herzl im Jahr 1897: "In Palästina gibt es ja Araber! Das wußte ich nicht! Wir begehen also ein Unrecht!"[14] Ludger Heid stellt folglich fest: "Die historischen Ansprüche der Araber auf das Land wurden schlichtweg übersehen. Nahum Goldmann hat in seinen Erinnerungen darauf hingewiesen, daß es 'einer der großen historischen Denkfehler des Zionismus' gewesen sei, daß er den arabischen Aspekt bei der Gründung des jüdischen Staates nicht ernsthaft genug zur Kenntnis genommen habe. Zum geflügelten Wort wurde der Satz: 'Gebt das Land ohne Volk einem Volk ohne Land.'"[15] Lustick kommt zu einem ähnlichen Ergebnis: "Neither Zionist ideology, nor the program of the various organizations of the Zionist movement provided explicit guidance for the dealing with the small though substantial Arab minority."[16]

Auch Herzl maß der arabischen Bevölkerung kaum Bedeutung bei, ignorierte sie aber nicht vollends. Das Problem wollte er durch eine "freiwillige" Umsiedlung lösen: "The private lands in the territories granted to us we must gradually take out of the hands of the owner. The poorer amongst the population we try to transfer quietly outside our borders by providing them with work in the transit countries, but in our country, we deny them all work. Those with property will join us. The transfer of land and the displacement of the poor must be done gently and carefully."[17] Wollte Herzl 1895 "nur" den mittellosen Teil der arabischen Bevölkerung zur Umsiedlung bewegen, machte er vier Jahre später diese Einschränkung nicht mehr. Allerdings hielt er an seiner Idee fest, die Araber durch hohe Anreize zur Auswanderung aus Palästina zu bewegen und nicht durch Zwang. So schrieb Herzl an den arabischen Präsidenten des Stadtrates von Jerusalem, der Bedenken über die Konsequenzen des Zionismus geäußert hatte: "You see another difficulty, Excellency, in the existence of the non-Jewish population in Palestine. But who would you think of sending them away? It is their well-being, their individual wealth which we will increase by bringing our own. Do you think that an Arab who owns land or a house in Palestine worth three or four thousand francs will be angry to see the price of his land rise in a short time, to see it rise five and ten times in value, perhaps in a few month?"[18]

In den zwanziger und dreißiger Jahren richteten die Zionisten ihre Aufmerksamkeit zunehmend auf die arabische Bevölkerung. Immer mehr vertraten die Auffassung, daß ein friedlicher Ausgleich mit ihr erreicht werden müßte. Zu den bekanntesten Vertretern einer Verständigung mit den Arabern zählten die deutschen Zionisten Martin Buber und Georg Landauer. Einen entsprechenden Vorschlag unterbreitete Buber dem zwölften Zionistenkongreß von 1921. In seinem Resolutionsentwurf schrieb er: "Nicht um ein anderes Volk zu verdrängen oder zu beherrschen, streben wir in das Land zurück, mit dem uns unvergängliche historische und geistige Bande verknüpfen und dessen heute so dünn bevölkerter Boden, zumal bei intensiver und folgerichtiger Bewirtschaftung Raum genug für uns und für die ihn gegenwärtig bewohnenden Stämme bietet. (...) In einem gerechten Bund mit dem arabischen Volke wollen wir die gemeinsame Wohnstätte zu einem wirtschaftlich und kulturell blühenden Gemeinwesen machen, dessen Ausbau jedem seiner nationalen Glieder eine ungestörte, autonome Entwicklung sichert."[19] Seine Forderung nach einem binationalen Staat wurde von den Delegierten fast wortwörtlich in den Beschluß des zwölften Kongresses aufgenommen: "Der Kongreß betont ausdrücklich, daß die jüdische kolonialisatorische Arbeit die Rechte des arbeitenden arabischen Volkes nicht beeinträchtigen darf."[20] Erstmals erkannten die Zionisten damit das historische Recht der Araber an, im Land Palästina zu leben. 1926 gründeten Martin Buber und Arthur Ruppin "Brit Shalom", den "Friedensbund", um die binationale Lösung zu forcieren. Vier Jahre später legte Brit Shalom ein detailliertes Konzept für einen jüdisch-arabischen Bund in Palästina vor, der durch ein Abkommen zwischen den zwei Völkern erreicht werden sollte: "Dieses Übereinkommen sollte feststellen: a) daß das gemeinsame politische Ziel die Errichtung des Staates Palästina ist, in dessen Rahmen ein freies palästinensisches Gemeinwesen aus zwei Völkern gebildet werden sollte, jedes frei in der Verwaltung seiner eigenen, inneren Angelegenheiten, aber vereinigt in seinen gemeinsamen politischen Interessen, auf der Basis vollständiger Gleichheit der Rechte eines jeden (...) Wir halten es daher für richtig, daß a) jede repräsentative Körperschaft des Landes auf dem Prinzip des Binationalismus aufgebaut sein müßte und keiner Gemeinschaft gestatten dürfte, die andere zu beherrschen."[21] Die Idee eines Ausgleichs mit den Arabern fand unter den Zionisten immer mehr Unterstützer. Selbst Chaim Weizmann befürwortete 1931 eine Gleichberechtigung der Araber, auch wenn er einen binationalen Staat nicht ausdrücklich erwähnte: "The Arabs must be made feel, must be convinced, by deed as well as by word, that, whatever the future numerical relationship of the two nations in Palestine is, we, on our part, contemplate no political domination. But they must also remember that we, on our side, shall never submit to any political domination. Provided that the Mandate is both recognized and respected, we welcome an agreement between the two kindred races on the basis of political parity."[22]

Weniger eindeutig war dagegen die Haltung von David Ben-Gurion, der als erster Ministerpräsident Israels das Land später nachhaltig prägte. Vor allem in den dreißiger Jahren äußerte er sich oft widersprüchlich über die Zukunft der arabischen Bevölkerung und fand bis zur Staatsgründung keine einheitliche Linie. Aus allen seinen Äußerungen läßt sich eine unterschwellige Skepsis gegenüber den Arabern ablesen. 1929 lehnte Ben Gurion beim Parteitag der Mapai, dem Vorgänger der heutigen Arbeiterpartei, die binationale Lösung von Brit Shalom ab: "We oppose the Brit Shalom not because of its desire for peace with the Arabs, but because of its attempts to obliterate the Jewish truth and to hide the Jewish flag as a price for peace. (...) Should a free Jewish people not be established here, then the Arab question has no meaning for us. We have no wish to be in Palestine as the 'Schutz-Juden' of the Mufti. (...) We are struggling with the Arab question because of our conception of a Great Zionism, because of the historic necessity that the Jewish masses must root themselves in this land, and become a self-ruling nation." [23] Das Ziel des Zionismus, einen jüdischen Staat zu schaffen, und der Umfang der jüdischen Einwanderung waren für Ben-Gurion nicht verhandelbar, ein Einverständnis der Araber zum zionistischen Projekt hielt er nicht für zwingend, wie er auch im Oktober 1939 betonte: "Wir alle wollen heute Juden nach Palästina bringen, ob es ein Übereinkommen gibt oder nicht. (...) Ich sage: Es gibt kein Beispiel in der Geschichte, daß eine Nation die Tore ihres Landes geöffnet hat, ohne Zwang (...), sondern weil die Nation, die hereinkommen will, ihren Wunsch erklärt hatte. Meine Prognose ist, daß ein Übereinkommen erzielt wird, weil ich an unsere Macht glaube, an unsere wachsende Macht, und wenn sie wächst, wird das Übereinkommen kommen."[24] Das zionistische Projekt wollte Ben-Gurion notfalls auch gegen den Willen der Araber durchsetzen. Erst nach dessen Verwirklichung, also nach Errichtung des jüdischen Staates, sollten diese ein Mitspracherecht erhalten, das Ben-Gurion beim Zionistenkongreß von 1931 so beschrieb: "So wie wir die Herrschaft der Araber über uns ablehnen, so negieren wir unsere Herrschaft über die Araber, auch dann, wenn sich infolge der dynamischen Entwicklung, die mit der jüdischen Einwanderung zusammenhängt, die Kräfteverhältnisse im Lande zu unseren Gunsten ändern werden. (...) Wir halten eine Änderung der Landesverwaltung in der Richtung für notwendig, daß beide nationale Gruppen, die Juden und die Araber, ob sie nun Majorität oder Minorität sind, gleichen, paritätischen Anteil an der Herrschaft des Landes zusammen mit der Mandatsregierung haben sollen."[25] Beide Völker sollten Ben Gurion zufolge paritätisch an der Regierung des Landes beteiligt werden, was jedoch nicht automatisch eine Gleichberechtigung und gleiche nationale Rechte bedeutete. Denn in einem unterschied er sich von Brit Schalom: Ben Gurion lehnte es ab, die Araber in Palästina als Nation anzuerkennen, wie er 1936 vor dem "Zionist Actions Committee" betonte: "If I were to formulate it I would not say 'two nations'. I have said that the Jewish nation is not in the country and I do not recognize the Arabs as a nation."[26] Aus seiner Sicht war Palästina das Heimatland ausschließlich der Juden, nicht aber der Araber, denen er damit das historische Recht absprach, hier zu leben. Diese Haltung betonte er ein Jahr später in seiner Ansprache vor der Peel-Kommission, die im Auftrag der britischen Regierung nach einer Lösung für Palästina suchen sollte: "There is no other nationI do not say population, I do not say sections of peoplethere is no race or other nationas a single unitwhich sees this country as a homeland. All the inhabitants of Palestine are children of the country, not only as nation but as children of this country. We have it as Jews, as children of the Jewish people, whether we are here already or whether we are not here yet."[27]

Als die Chancen, das zionistische Projekt zu verwirklichen, in den vierziger Jahren immer größer wurden, verloren die Vertreter eines binationalen Staates und die Befürworter eines Ausgleichs an Unterstützung. Immer mehr führende Zionisten lehnten jegliche Beteiligung der arabische Bevölkerung ab. Zu den Wortführern gehörte Judah Leib Magnes, der im Juli 1946 schrieb: "Sie können mit einem Araber über alles in der Welt reden: Sie können nicht mit ihm über den Jüdischen Staat reden, weil ein Jüdischer Staat seiner Definition nach die Herrschaft von Juden über andere Menschen bedeutet, andere, die in diesem Staat leben." Anders als noch vor einigen Jahren hielt Magnes es nicht für möglich, ein Übereinkommen mit den Arabern über einen binationalen Staat zu erreichen: "Ja, es gab eine Zeit, als das vielleicht noch möglich war. Diese Zeit ist lange vorbei. Die Araber haben politische Reife gewonnen, und die Araber haben mehr und mehr Furcht vor uns. Deshalb ist die Initiative nicht mehr in unserer Hand." Ein Abkommen hätte also ganz klar nach den Bedingungen der Zionisten abgeschlossen werden müssen. Zu den nicht verhandelbaren Fakten zählte Magnes, daß durch Einwanderung eine zahlenmäßige Parität zwischen Juden und Arabern in Palästina erreicht werden muß und daß auch danach die Einwanderung mindestens so hoch bleiben müsse, um die hohe Geburtenrate der Araber auszugleichen. Erst wenn beides erreicht ist, "können Juden und Araber gemeinsam eine künftige Regelung für zusätzliche jüdische Einwanderung ausarbeiten."[28] David Ben Gurion verlangte 1942 ebenfalls eine zwangsweise Minorisierung der Araber. Er nannte eine jüdische Mehrheit eine unabänderbare Bedingung für den künftigen Staat: "And so during X years a few million Jews will come but there will remain a regime of parity with a third force. Let us say after a certain period there will be 3-4 million Jews an 1 1/2 million Arabs (...) you consider the Jewish problem to be solved and there is parity in the country. There is no such thing in the world. In Egypt there will be Egyptians and a democratic government and no third force. In Syria there will be also a minority and a majority, and there will be a democratic regime without a third force (...) Why will Palestine have an extraordinary regime, not democratic, not independent, but some peculiar arrangement? Nobody will understand it."[29] Die Schaffung einer jüdischen Majorität in Palästina stellte auch Moshe Sharett, der Direktor für äußere Angelegenheiten der Jewish Agency und spätere Premierminister Israels, vor einen Ausgleich mit den Arabern. Vor dem "Anglo-American Committee of Inquiry on Palestine" sagte er: "A Jewish majority is inevitable and indispensable. Inevitable because it is impossible to settle Jews in large numbers in this country without their becoming a majority. (...) It is indispensable because no other arrangement will serve as an effective guarantee of the freedom of entry of Jews who might in the future be in need of a home. Otherwise, I repeat, no privileges, no superiority of status, no special rights for the Jews of Palestine or for the Jewish religion or any Jewish institution."[30] Diese Haltung machte sich auch die Jewish Agency in einem Memorandum an das Sonderkomitee der Vereinten Nationen für Palästina zu eigen: Für den neuen Staat sei es essentiell, daß es eine jüdische Mehrheit gibt. Trotzdem sollten den Arabern die gleichen Rechte gewährt werden wie den Juden auch.[31] Wie beides miteinander vereint werden soll, blieb jedoch offen.

Immerhin wollte die Mehrheit der Zionisten in den vierziger Jahren den Arabern noch ein Bleiberecht und einen sicheren Status im jüdischen Staat einräumen. Es gab aber auch eine kleine, radikale Minderheit, die nicht einmal dazu bereit war. Zu dieser Gruppe gehörte eine Reihe von Repräsentanten, die bei einer Befragung durch das Sonderkomitee der Vereinten Nationen für Palästina gemeinsam indirekt den Transfer der arabischen Bevölkerung vorschlug: "The number of the Arabs in this country is less than 3 percent of the number of Arabs who have gained their political independence. The Arabs in Palestine, even if they were a minority, would still be part of that large Arab majority in the Middle East. The existence of Arab States to the north, east and south of Palestine is an automatic guarantee, not only for the civil, religious and political rights of the Arabs in Palestine, but also of their national aspirations."[32] Zu den Vertretern dieser radikalen Fraktion gehörte auch Joseph Weitz, der Leiter der Kolonisationsabteilung der Jewish Agency, der sich ebenfalls einen rein jüdischen Staat ohne Araber wünschte, wie er in seinem Buch "Mein Tagebuch und Briefe an die Kinder" notierte: "Unter uns muß es klar sein, daß es in diesem Land für zwei Völker keinen Platz gibt (...) Die einzige Lösung ist ein Palästina, zumindest ein westliches Palästina, ohne Araber. (...) In diesem Punkt kann es keinen Kompromiß geben! Es gibt keinen anderen Weg, als die Araber von hier in die Nachbarländer zu überführen; alle zu überführen; es darf kein Dorf, kein Stamm zurückbleiben (...) Und nur nach dieser Überführung wird dieses Land Millionen unserer Brüder aufnehmen können."[33]

Der Meinungswandel der meisten Zionisten in den vierziger Jahren zu einer härteren Haltung gegenüber der arabischen Bevölkerung läßt den begründeten Verdacht aufkommen, daß die Vorschläge von Gleichberechtigung und Binationalität aus den vorangegangenen Jahrzehnten rein taktischer Natur waren: Offenbar sollte die britische Mandatsmacht positiv gestimmt werden, damit sie eine Einwanderung nach Palästina erlaubt. Auch international erhofften sich die Zionisten mit ihrer liberalen Haltung Sympathie. Die Forderung nach Gleichberechtigung wurde nur so lange aufrecht erhalten, wie die arabische Bevölkerung in Palästina eine Mehrheit bildete. Die Vermutung liegt nahe, daß die Zionisten dadurch die Araber daran hindern wollten, aufgrund ihrer Mehrheitsposition die Schaffung einer nationalen jüdischen Heimstätte durch demokratischen Mehrheitsbeschluß stoppen zu können. Bei umgekehrten Mehrheitsverhältnissen sollte das aber nicht mehr gelten: In den vierziger Jahren war allenfalls noch von einer Beteiligung der Araber an der Regierung des bereits geschaffenen Staates die Rede, in dem die Juden bereits die Mehrheit und damit auch die Macht stellen.

Unter den späten Zionisten herrschte weitgehend Einigkeit, daß ein homogener, jüdischer Staat geschaffen werden sollte, was die Kultur ebenso betraf wie die Regierung, die Armee und die wichtigsten Einrichtungen. Die Araber sollten darin lediglich eine Art Gaststatus erhalten, ohne tatsächliches Mitbestimmungsrecht. Darauf läßt die Rede von Ben Gurion 1947 vor dem Anglo-American Committee of Inquiry on Palestine schließen: "When we say Jewish independence or a Jewish State, we mean Jewish country, Jewish soil, we mean Jewish Labor, we mean Jewish economy, Jewish agriculture, Jewish industry, Jewish sea. We mean Jewish safety, security, independence, complete independence as for any other free people."[34] Das zionistische Nationalstaatenprojekt hatte kurz vor seiner Verwirklichung also einen ausschließlich jüdischen Staat zum Ziel, dessen Funktion und Einrichtungen ebenso jüdisch sein sollten wie seine Wirtschaft und Kultur, während den Arabern darin höchstens die Rolle einer untergeordneten und für den Charakter Gesamtstaat bedeutungslose Minderheit zukommen sollte, die als nationale Minderheit nicht anerkannt wurde. Dadurch wurden per se alle Nicht-Juden vom Nationalstaat ausgeschlossen; "israelisch" wurde von den späten Zionisten mit "jüdisch" gleichgesetzt, wobei jüdisch nicht nur die Religionszugehörigkeit, sondern zugleich auch die (einzige) Nationalität in Israel sein sollte. Uri Davis und John Richardson gelangen deshalb zu dem harten Urteil: "Under whatever definition, however, Zionism and democracy are contradiction in terms in that Zionism is predicated upon the systematic exclusion of one section of the population."[35]

Zionismus und Demokratie bilden nicht grundsätzlich einen Widerspruch. Beides hätte sich in einem binationalen Staat durchaus vereinen lassen, wie er von den Zionisten der zwanziger und dreißiger Jahre favorisiert wurde: Ihrer Idee zufolge hätte der israelische Staat aus zwei Nationen bestanden, der arabischen und der jüdischen, die beide die Basis für eine israelische Nation gebildet hätten. Ausschlaggebend für eine Mitgliedschaft im Nationalstaat Israel wäre nicht die Nationalität, sondern allein die Staatsbürgerschaft gewesen. Doch dieses Konzept einer tatsächlichen Gleichberechtigung konnte sich innerhalb der vielschichtigen zionistischen Bewegung nicht durchsetzen.

2. Die Verfassung des Staates

Ähnlich wie Großbritannien, aber anders als die meisten westlichen Länder verfügt Israel über keine Verfassung im formellen und materiellen Sinn. Der Charakter des Staates und seine grundlegenden Prinzipien sind folglich nicht rechtlich bindend in einem zentralen Dokument niedergelegt. Entsprechend fehlt auch eine explizite Definition, welchen Status und welche Rechte die arabisch-palästinensische Minderheit im Staat Israel genießt. Die Unabhängigkeitserklärung vom 14. Mai 1948 (siehe Kapitel B.3.) sieht zwar ausdrücklich vor, daß Israels permanente und gewählten Regierungsorgane unter eine Verfassung gestellt wird, die von einer gewählten Versammlung aufgestellt werden soll.[36] Bereits vor der Staatsgründung ernannte der Nationale Exekutivrat (eine Art vorstaatliche, provisorische Regierung) ein Komitee, das sich unter der Leitung des späteren Knessetabgeordneten Zerah Wahrhaftig mit der Frage einer Verfassung beschäftigen sollte. Auch in der ersten gewählten Knesset (israelisches Parlament) kam es darüber mehrfach zu Debatten.

Die Befürworter einer Verfassung wiesen auf den Wunsch der Staatsgründer hin, die in der Unabhängigkeitserklärung eine Verfassung für Israel gefordert hatten. Sie hielten ein Dokument für erforderlich, das alle staatlichen Institutionen einschließlich der Legislative bindet und das die grundlegenden Funktionen des Staates definiert. Außerdem wiesen sie darauf hin, daß die meisten Staaten eine Verfassung haben. Auch Israel benötige ein Dokument, in dem die Werte der Bildung und Kultur verankert sind, in dessen Licht die junge Generation erzogen werden kann. Besonders die Funktion des "Schmelztiegels", die Israel aufgrund der Einwanderung von Menschen unterschiedlichster Herkunft hat, erfordert aus Sicht der Befürworter eine Verfassung. Außerdem verlangte auch die Resolution 181 der Vollversammlung der Vereinten Nationen, die eine Teilung Palästinas in einen jüdischen und einen arabischen Staat vorsah, daß eine konstituierte Versammlung eine demokratische Verfassung ausarbeiten sollte. Darin sollten laut UN-Teilungsplan die grundlegenden Rechte der Staatsbürger festgeschrieben werden. Da die Juden den UN-Teilungsplan im Gegensatz zu den (meisten) Arabern akzeptiert hatten, käme Israel nicht umhin, eine Verfassung zu verabschieden, argumentierten die Befürworter.

Die Gegner einer Verfassung, darunter Premierminister David Ben-Gurion und die religiösen Parteien, befanden sich in der Knesset jedoch in der Mehrheit. Sie nannten Großbritannien als Beispiel dafür, daß auch ohne geschriebene Verfassung Recht und Gesetz stabil funktionieren und die bürgerliche Freiheit aufrecht erhalten werden können. Die Grundprinzipien der diskutierten Verfassung seien bereits in der Unabhängigkeitserklärung verankert. Zudem sei die Idee von Verfassungen im vergangenen Jahrhundert vor dem Hintergrund sozialer und ökonomischer Auseinandersetzungen entstanden, die so nicht mehr existierten. Die Verfassungsgegner betonten zudem, daß sich erst eine Minderheit der Juden in Israel befindet, die Verfassung aber für Millionen Juden verbindlich wäre, die noch gar nicht eingewandert sind. Sie hielten es außerdem für unwahrscheinlich, daß aufgrund der vielfältigen Probleme Israels und des besonderen Charakter des Staates als Heimstätte aller Juden überhaupt ein Konsens über die spirituellen Prinzipien möglich ist, die die Eigenschaften eines Volkes hinreichend beschreiben. Die Gegner einer Verfassung befürchteten, daß die Debatte darüber zu einem kulturellen Kampf zwischen religiösen und säkularen Gruppen führen könnte.[37] Bei der Ausarbeitung einer Verfassung wäre eine solche Diskussion unvermeidbar gewesen. Doch die Staatsgründer vermieden eine Entscheidung darüber, was das junge Israel sein soll: Eine säkulare, westliche Demokratie oder eine Theokratie. Eine Entscheidung wäre immer eine Entscheidung gegen eine Hälfte der Bevölkerung gewesen und ein Kompromiß deshalb kaum denkbar. Denn eine säkulare Verfassung und die gleichzeitige Gültigkeit der Halacha, des jüdischen Religionsgesetzes, lassen sich kaum miteinander zu vereinbaren. Eine Auseinandersetzung darüber hätte aber die damals noch schwachen Grundfesten des jungen Israels stark erschüttern können.

Das Fehlen einer Verfassung heißt aber nicht, daß die Bürgerrechte in Israel keinen Status haben. Vielmehr gilt Israel unzweifelhaft als demokratischer, westlich orientierter Staat, der die Menschenrechte zumindest weitgehend achtet. Eine wichtige Aussage darüber macht die Unabhängigkeitserklärung aus dem Jahr 1948. Hier sind die Natur des Staates, Teile seiner Institutionen, die Rechte seiner Bürger und die Prinzipien des staatlichen Handelns festgelegt. Zwar gilt die Unabhängigkeitserklärung de facto als Verfassung, jedoch hat sie keinerlei Gültigkeit und Verbindlichkeit im Sinne eines konstitutionellen Gesetzes, wie das Oberste Gericht des Landes in mehreren Entscheidungen festgestellt hat.[38] Die Unabhängigkeitserklärung dürfe deshalb nicht als Grundgesetz angesehen werden, auf dessen Grundlage widersprechende Gesetze für nichtig erklärt werden können.

Allerdings sind die Grundprinzipien des Staates Israel, vor allem in Bezug auf das Regierungssystem und die Bürgerrechte, in einer Reihe von Grundgesetzen durch die Knesset festgelegt worden, die unabänderlich sind, aber durch Notstandsgesetze eingeschränkt werden können. Für diesen Weg entschied sich die Knesset im Juni 1950 am Ende ihrer Debatte über eine Verfassung, für die sich keine Mehrheit abzeichnete. Statt dessen nahm sie mehrheitlich eine Resolution ihres Abgeordneten Yizhar Harari von der Fortschrittspartei an. Darin heißt es: "The First Knesset assigns to the Constitution, Law and Justice Committee the preparation of a proposed constitution for the state. The constitution will be made up for chapters, each of which will constitute a separate law. The chapters will be brought to the Knesset, as the Committee completes is work, and all the chapters together will constitute the constitution of the state." [39] Diese Grundgesetze wurden vor allem in den fünfziger Jahren verabschiedet; bis dahin galten Entscheidungen und Interpretationen des Obersten Gerichtes als verbindlich. Bis heute wurden elf Grundgesetze verabschiedet, drei weitere befinden sich noch auf dem Weg.

Das Gesetz über die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist erst seit kurzem in Kraft, was für eine mehr als 50 Jahre alte Demokratie recht ungewöhnlich ist. Von den Grundgesetzen beziehen sich zwei ausdrücklich auf die Unabhängigkeitserklärung als normative Quelle: das Basic Law: Human Dignity and Liberty sowie das Basic Law: Freedom of Occupation. Im ersten Artikel heißt es jeweils gleichlautend: "Fundamental human rights in Israel are founded upon recognition of the value of the human being, the sanctity of human life, and the principle that all persons are free; these rights shall be upheld in the spirit of the principles set forth in the Declaration of the Establishment of the State of Israel."[40] Erwähnenswert ist, daß das Prinzip der Freiheit auf "alle Personen" bezogen wird und nicht nur auf die Angehörigen der Nation bzw. die Staatsangehörigen. Das Basic Law: Human Dignity and Liberty garantiert die Würde des Menschen und seine Freiheit, die Unverletzlichkeit des Eigentums, das Recht auf Privatsphäre und Intimität, die freie Ein- und Ausreise in das Land Israel für seine Bürger, Datenschutz und die Vertraulichkeit von Gesprächen, Geschriebenem oder Aufgezeichnetem einer Person. Die freie Berufswahl wird durch das Basic Law: Freedom of Occupation gesichert.

Die Demokratie ist seit der Staatsgründung Grundprinzip Israels. Entsprechend bestimmt das Basic Law: The Knesset die Zusammensetzung des Parlaments, der Knesset, in freien und geheimen Wahlen. Danach hat jeder israelische Staatsbürger das aktive und passive Wahlrecht. Dieses Recht wurde allerdings im Juli 1985 durch einen Zusatz zu dem Knesset-Grundgesetz eingeschränkt. Der Zusatz Nummer 9 ermöglicht es seitdem, Kandidatenlisten unter bestimmten Voraussetzungen nicht zur Knesset-Wahl zuzulassen: "7A. A candidates' list shall not participate in elections to the Knesset if its objections or actions, expressly or by implication, include one of the following: (1) negation of the existence of the State of Israel as the state of the Jewish people; (2) negation of the democratic character of the State; (3) incitement to racism."[41] Der jüdische Charakter des Staates Israel ist hier noch einmal deutlich festgeschrieben. Mehr noch: Parteien, die zur Wahl zugelassen werden wollen, müssen sich dieses Prinzip zu eigen machen, ansonsten werden sie ausgeschlossen. Mit anderen Worten: Wer die Definition Israels als jüdischer Staat ablehnt, weil er ihn sich lieber als Staat aller seiner Bürger wünscht und sich dafür entsprechend einsetzt, hat damit zumindest theoretisch sein passives Wahlrecht verwirkt, selbst wenn er sein Ziel nicht auf illegale Weise, sondern auf parlamentarischem Weg erreichen möchte. Das bedeutet für die israelischen Palästinenser insofern eine Diskriminierung, als daß ihre Knessetkandidaten zwangsläufig anerkennen müssen, daß der Staat sich nicht als der ihrige definiert. Anlaß für den Grundgesetz-Zusatz Nummer 9 gab die Gründung der Progressiven Friedensliste (PFL), eine der ersten israelischen Parteien, die vornehmlich die Interessen der israelischen Palästinenser vertrat. Das zentrale Wahlkomitee der elften Knesset lehnte es 1984 ab, die PFL zur Wahl zuzulassen, weil sie angeblich die Existenz Israels als jüdischen Staat ablehnte. Die Entscheidung begründete sie in ihrem Bericht wie folgt: "The majority of the committee were conceived that this list believes in principles that endanger the integrity and the existence of the state of Israel, and preservation of its distinctiveness as a Jewish state, in accordance with the foundations of the state as expressed in the Declaration of Independence and the Law of Return."[42] Gegen diese Entscheidung klagte die PFL vor dem Obersten Gericht – mit Erfolg: Die Richter befanden, das Wahlkomitee dürfe einer Liste die Zulassung zur Wahl nicht verweigern, wenn diese alle formalen Kriterien erfüllt habe. Außerdem stellte das Gericht fest, daß es keine Beweise dafür gebe, daß die PFL den jüdischen Charakter Israels in Frage stellt, und entschied, sie zur Wahl zuzulassen.[43] Um solche Fälle künftig zu verhindern, verabschiedete die Knesset ein Jahr später den Grundgesetz-Zusatz Nummer 9, der bei den israelischen Palästinensern auf heftige Proteste stieß. So kritisierte der Knessetabgeordnete Tawqif Toubi von der kommunistischen Rakah-Partei bei der Debatte über den Zusatz: "To say today in the law that the State of Israel is the state of the Jewish people, means saying to 16% of the citizens of the State of Israel that they have no state and that they are stateless, that the State of Israel is the state only of its Jewish inhabitants, and that the Arab citizens who live in it reside and live in it on sufferance and without rights equal to those of its Jewish citizens (...) Don't the people who drew up this version realize that by this definition they tarnish the State of Israel as an apartheid state, as a racist state?"[44] In der Praxis wurde zwar bislang noch keine Partei verboten, weil sie den jüdischen Charakter des Staates Israel in Frage stellte – die PFL wurde 1988 mit sehr knapper Mehrheit vom Wahlkomitee zugelassen. Dennoch zeigt der Zusatz zum Grundgesetz, daß die jüdische Definition Israels ein unabänderlicher Grundsatz ist.

Daß Israel ein jüdischer Staat ist, wird nicht nur im Knesset-Wahlgesetz festgeschrieben. Vielmehr definieren alle Grundgesetze Israel als, in dieser Reihenfolge, jüdischen und demokratischen Staat. Der jeweilige Passus, der jedem Grundgesetz vorangestellt ist, lautet: "The purpose of the Basic Law is to ... (es folgt die Beschreibung des Ziels des jeweiligen Gesetzes, T. R.) in order to establish in a Basic Law tile values of The State of Israel as a Jewish and democratic state." Der jüdische Charakter des Staates kommt auch in seinen nationalen Symbolen (Flagge, Emblem und Hymne), zum Ausdruck, die ebenfalls per Gesetz definiert sind, die allerdings nicht zu den Grundgesetzen zählen. Das Flag and Emblem Law von 1949 erhob die Flagge der zionistischen Bewegung zum offiziellen Symbol des Staates. Diese wurde eigens für den ersten Zionistenkongreß in Basel angefertigt und hing dort über dem Portal des Tagungsgebäudes: Die weißen und blauen Streifen waren dem jüdischen Gebetsschal (Tallit) nachempfunden. In der Mitte befand sich der Davidstern, ein altes nationales Symbol der Juden.[45] Außerdem wurde der siebenarmige Leuchter zum Emblem des Staates Israel bestimmt. Gesetzlich nicht festgelegt ist die Nationalhymne. Als solche wird aber üblicherweise die Hatikva gesungen, die Hymne der zionistischen Bewegung. Ihr Text drückt die Sehnsucht der Juden aus, ein eigenes Volk im eigenen Staat zu sein.[46] Sämtliche nationalen Symbole sind also zugleich jüdische Symbole. Dennoch sind sie auch für die palästinensischen Israelis verbindlich, die sich mit ihnen allerdings kaum identifizieren können: Denn die nationalen Symbole verdeutlichen ihnen einmal mehr, daß der Staat nicht der ihrige ist.

Der jüdische Charakter Israels ist in den Grundgesetzen und weiteren bedeutenden Gesetzen manifestiert. Jedoch wird an keiner Stelle näher erläutert, was unter "jüdisch" zu verstehen ist und welche Konsequenzen sich daraus für den Charakter des Staates ergeben. Denkbar wären zwei Möglichkeiten: 1. Eine jüdische Prägung Israels, vergleichbar mit der christlichen Prägung der westeuropäischen Staaten. 2. Eine Bevorzugung der Juden, für die der Staat vornehmlich oder ausschließlich geschaffen ist. Der zweite Fall würde eine staatlich institutionalisierte Diskriminierung der palästinensischen Minderheit bedeuten oder, im extremsten Fall, eine Ausweisung der Nicht-Juden. Im besten Fall wäre die Minderheit nur geduldet und zumindest emotional ausgegrenzt, weil der Staat nicht als der ihrige definiert wird. Der Staat und seine Institutionen müßten sich im Sinne der Staatsdefinition vornehmlich den Juden widmen und deren Interessen vertreten, was für die Nicht-Juden auch eine materielle Diskriminierung bedeutet. Das würde jedoch dem ebenfalls in den Grundgesetzen erhobenen Anspruch zuwiderlaufen, die Bürgerrechte für "alle Personen" zu gewährleisten. Durch eine, wie auch immer gestaltete Bevorzugung der Juden wären die Palästinenser, auch wenn sie eine Staatsbürgerschaft besitzen, automatisch benachteiligt.

Da der Begriff "jüdischer Staat" jedoch äußerst vage ist und ohne weitere Definition bleibt, ist es nicht möglich, allein anhand des Grundgesetzes eine vom Staat ausgehende und manifestierte Diskriminierung feststellen zu können. Das ist auch deshalb problematisch, weil der Status der palästinensischen Minderheit nirgendwo im Grundgesetz festgeschrieben ist. Dort ist nicht einmal von einer Minderheit die Rede. Die von der palästinensischen Minderheit immer wieder geforderte Gleichberechtigung fehlt ebenfalls in den Grundgesetzen, was aber nicht bedeutet, daß es darauf keinen Anspruch gibt. Vielmehr ist die Gleichberechtigung ein anerkanntes Prinzip im konstitutionellen Recht Israels, das durch Gerichtsentscheidungen bestätigt wurde und Eingang in mehrere Gesetze fand. So verbietet das Employment Service Law von 1953, das 1988 überarbeitetet wurde, den staatlichen Arbeitsämtern, die Arbeitsuchenden aufgrund ihres Alters, Geschlechts, ihrer Religion, ethnischer und nationaler Zugehörigkeit, Weltanschauung und Parteizugehörigkeit zu diskriminieren. Das Diskriminierungsverbot gilt auch für Arbeitgeber, wenn sie Personal einstellen. So heißt es dort im Zusatz 42(a) von 1988: "In sending persons to work the labor exchange shall not adversely discriminate against a person on account of his age, sex, race, religion, national group, country of origin, views or party affiliation, and a person requiring an employee shall not to refuse engage a person on account of any of these, whether the person was sent to work through the labor exchange or not."[47] An anderer Stelle desselben Gesetzes wird das Diskriminierungsverbot allerdings wieder aufgeweicht. In Artikel 42(b) heißt es: "It shall not be considered discrimination if the character or the nature of the task or consideration of State security prevent a person being sent to, or engage in, some particular work."[48] Was nun aber nun unter "Sicherheitsgründen" zu verstehen ist, wird in dem Gesetz nicht näher definiert. Darin liegt die Gefahr, daß diese Ausnahme leichtfertig als Ausrede für alle möglichen Gründe benutzt wird. Unabhängig davon wurde das Prinzip der Gleichberechtigung in mehreren Gerichtsentscheidungen für allgemeingültig erklärt. Von den entschiedenen Fällen war allerdings kein Palästinenser betroffen. Ein Beispiel dafür ist ein Fall aus den fünfziger Jahren, in dem die Behörden versuchten, den Verkauf des Eigentums eines christlichen Missionars zu verhindern. Unabhängig von dem Einzelfall, der hier weniger interessiert, erklärte das Oberste Gericht in seinem Urteil den besonderen Status, den das Recht auf Gleichberechtigung hat: "When we were exiled from our country and removed to our land we became victims of the nations of the world among whom we lived, and throughout the generations we tasted the bitterness of persecution, oppression and discrimination merely because we were Jews, who's religion is different from that of other peoples'. Given this sorrowful experience, which deeply affected our national and human consciousness, it is to be expected that we will not adopt these aberrant ways of the nations of the world, and now that our independence has been renewed in the State of Israel we must be careful to prevent any hint of discrimination towards any law-abiding non-Jew among us who wishes to live with us in his own way, according to his religion and to his belief. (...) We must exhibit a human and tolerant attitude towards anyone created in the divine image and maintain the great rule of equality in rights and obligations between all persons." Deshalb erklärte das Gericht: "Discrimination on grounds of religion or race will be regarded as improper use of administrative discretion, even if that discretion is absolute."[49] Mangels Grundgesetz ermächtigte die Knesset 1980 die Gerichte durch das Judical Foundation Law, Gesetzeslücken im Sinne von Freiheit, Gleichberechtigung, Frieden und Gerechtigkeit zu füllen. Wörtlich heißt es in dem Gesetz: "Where the court, faced with a legal question requiring decision, finds no answer to it in the status law, care-law or analogy, it shall decide of the principles of freedom, justice, equity and peace of Israel's heritage." [50]

Diese Beispiele zeigen, daß das Prinzip der Gleichberechtigung in Israel ein weithin anerkanntes Recht ist, auch wenn es in keinem grundlegenden Gesetz festgeschrieben ist. Eine Diskriminierung der arabisch-palästinensischen Minderheit in Israel vor dem Gesetz gibt es folglich nicht. Wie es im Alltag aussieht, ist freilich eine andere Frage. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch Ori Stendel: "In the light of this basic concept, there is no doubt of equality of the minorities before the law. This is a basic principle interwoven in the very existence of Israeli Law. There is no legal provision expressly dealing with this, apart from Declaration of Independence. It seems that any further mention of such equality is superfluous, and any discrimination toward an Arab citizen, as an Arab, shall be ruled out by the court impromptu. But the very determination of this equality before the law is not sufficient."[51]

3. Die Unabhängigkeitserklärung

Die Unabhängigkeitserklärung wurde am 14. Mai 1948 von dem späteren Ministerpräsidenten David Ben-Gurion in Tel Aviv proklamiert, der damit einen Tag vor dem Ablauf des britischen Mandats über Palästina den Staat Israel gründete. Auch wenn die Unabhängigkeitserklärung, wie bereits erwähnt, keinen rechtlich bindenden Charakter hat, so sagt sie dennoch sehr viel aus über die Ideologie des Staates und seine Quellen, den Zweck seiner Gründung, den ethnischen Hintergrund sowie den Charakter seiner Institutionen. Sie enthält auch Passagen, die sich mit Verhältnis zur arabisch-palästinensischen Minderheit und deren Rechte befassen. Die Bedeutung der Unabhängigkeitserklärung interpretierte der ehemalige Vorsitzende Richter des Obersten Gerichts, Moshe Zemorah, einmal so: "It expresses the vision of the nation and is convection, but it does not constitute a constitutional law prescribing an actual ruling with regard to the existence of various ordinances and laws, or the revocation thereof. The institution, which was temporarily empowered to legislate laws is the Provisional State Council which was established with the proclamation of the state."[52] Ähnlicher Auffassung war Richter Agranat, der die Bedeutung der Unabhängigkeitserklärung dennoch ebenfalls sehr hoch schätzte: "The system of Law in accordance with which the political institutions were established and function in Israel demonstrates that this is indeed a state built on democratic principles. What is stated in the Declaration of Independence, and particularly with regard to the founding the state 'on principle of freedom' and guaranteeing freedom of conscience, means that Israel is a freedom-loving state. It is true, that the Declaration does not constitute a constitutional law prescribing an actual ruling with regard to the existence of various ordinances and laws or the revocation of thereof, but to the extent, that it expresses the vision of the nation and its conviction, it is our duty to heed it manifestations when interpreting and giving meaning to the laws of the state (...); after all, it is known axiom that the law of the people must be learned reflected in its national life."[53]

Die Unabhängigkeitserklärung läßt sich in vier Abschnitte unterteilen: Der erste beschreibt die Geschichte des jüdischen Volkes, seinen Kampf um die Erneuerung seines politischen Lebens sowie die internationale Anerkennung dieses Rechts und geht außerdem kurz auf den Zionismus ein, der zweite proklamiert die Gründung des Staates Israel, der dritte beschreibt die Prinzipien, auf deren Grundlage der Staat Israel geführt wird und der vierte Abschnitt enthält Appelle an die Vereinten Nationen, die arabischen Einwohner des Staates, die arabischen Staaten und an das Weltjudentum. Der jüdische Charakter des Staates Israel wird an mehreren Stellen festgelegt. Gleich im ersten Satz der Unabhängigkeitserklärung heißt es: "The Land of Israel was the birthplace of the Jewish people."[54] Diese Festlegung wird etwas später noch detaillierter ausgeführt: "The catastrophe which recently befell the Jewish peoplethe massacre of millions of Jews in Europewas another clear demonstration of the urgency of solving the problem of its homelessness by re-establishing in Eretz Israel the Jewish State, which would open the gates of the homeland wide to every Jew and confer upon the Jewish people the status of a fully privileged member of the community of nations." Das jüdische Volk bildet folglich die Nation des Staates Israel, die Religionszugehörigkeit bedeutet mithin gleichzeitig die Zugehörigkeit zu einer Nation. Dagegen wird das Recht auf nationale Selbstbestimmung des jüdischen Volkes in Israel ausdrücklich betont: "This right is the natural right of the Jewish people to be masters of their own fate, like all other nations, in their own sovereign state." Von einer nationalen Minderheit in Israel ist dagegen nicht die Rede.

[...]


[1] Für die nicht-jüdische Minderheit in Israel gibt es eine ganze Reihe von Bezeichnungen. Geläufig sind in der Literatur unter anderem "arabische Israelis", "israelische Palästinenser", "arabisch-palästinensische Israelis", "arabische Minderheit". Offizielle Statistiken und Veröffentlichungen differenzieren die Minderheit nicht als "Araber" oder "Palästinenser", sondern als "Moslems", "Drusen" und "Christen"; gelegentlich ist auch vom "arabischen Sektor in Israel" die Rede. Gegenwärtig überwiegt laut Umfragen das Selbstverständnis der Minderheit als Palästinenser vor dem (in dieser Reihenfolge) als Israelis und als Araber, wobei die jeweiligen Identitäten nicht ausschließlich gesehen werden, sondern versucht wird, daraus eine Synthese zu entwickeln. Für diese Arbeit wurde der Begriff "israelische Palästinenser" verwendet, weil er der Identität der Minderheit am nächsten kommt (siehe auch Kapitel 2.1 und 3.1.).

[2] Stendel, Ori: The Arabs in Israel, Brighton 1996, Seite 38ff.

[3] Neserat, Hamdallah: Die arabische Minderheit in Israel, in: Givat-Haviva-Insitut, Overseas Programming Department (Hg.): Studienheft Nr.1 zum Seminar der Evangelischen Akademie Arnoldhain, Givat Haviva 1998.

[4] Gonen, Amiram: The Arabs in Israel in the Wake of Peace, Jerusalem 1993, Seite 20f.

[5] Ortlieb, Sylvia: Palästinensische Identität und Ethnizität, Köln 1995, Seite 61f.

[6] Heid, Ludger: Nächstes Jahr in Jerusalem, in: Lichtenstein, Heiner / Romberg, Otto R. (Hg.): Fünfzig Jahre Israel: Vision und Wirklichkeit, Bonn 1998, Seite 12.

[7] Ebd., Seite 13.

[8] Nachrichten aus Israel: Der erste Zionisten-Kongreß in Basel vom 29. bis 31. August 1897, Jerusalem 1999, Internetdokument: http://www.nai-israel.com.

[9] Schulz, Michael: Israel Between Conflict and Accomodation - Transfer of Collective Identities, Göteburg 1996, Seite 122.

[10] Ortlieb, Sylvia: Palästinensische Identität und Ethnizität, Köln 1995, Seite 63.

[11] Neuberger, Benyamin: Zionismus, in: Internetveröffentlichung der Presse- und Informationsabteilung der Botschaft des Staates Israel in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1995, veröffentlicht im Internet: http://www.israel.de

[12] Heid, Ludger: Nächstes Jahr in Jerusalem, in: Lichtenstein, Heiner / Romberg, Otto R. (Hg.): Fünfzig Jahre Israel: Vision und Wirklichkeit, Bonn 1998, Seite 19.

[13] Mashalha, Nur: A Land Without People: Israel, Transfer and the Palestinians 1946-1996, London 1997, Seite 61f.

[14] Heid, Ludger: Nächstes Jahr in Jerusalem, in: Lichtenstein, Heiner / Romberg, Otto R. (Hg.): Fünfzig Jahre Israel: Vision und Wirklichkeit, Bonn 1998, Seite 22.

[15] Ebd., Seite 22.

[16] Lustick, Jan: Arabs in the Jewish State, Austin 1980, Seite 28.

[17] Zureik, Elia: The Palestinians in Israel - A Study in Internal Colonialism, London 1979, Seite 42.

[18] Ebd., Seite 38.

[19] Dokumentiert in: Ansprenger, Franz: Juden und Araber in einem Land, München 1978, Seite 315f.

[20] dokumentiert in: ebd.

[21] Zitiert in: Ebd., Seite 81.

[22] Zitiert in: Lustick, Jan: Arabs in the Jewish State, Austin 1980, Seite 33.

[23] Ebd., Seite 31.

[24] Ebd., Seite 74.

[25] Zitiert in: Ansprenger, Franz: Juden und Araber in einem Land, München 1978, Seite 47.

[26] Ebd.

[27] Zitiert in: Halabi, Usama: The Impact of the Jewishness of the State of Israel on the Status and Rights of the Arab Citizens in Israel, in: Mashalha, Nur: Is Israel the State of All its Citizens and Absentees?, Haifa, 1993, Seite 9.

[28] Dokumentiert in: Ansprenger, Franz: Juden und Araber in einem Land, München 1978, Seite 317ff.

[29] zitiert in: Lustick, Jan: Arabs in the Jewish State, Austin 1980, Seite 35.

[30] Ebd., Seite 36.

[31] Ebd.

[32] Zitiert in: ebd., Seite 38.

[33] Zitiert in: Vidal, Dominique: Die schmerzhafte Revision eines Ursprungsmythos, in: die tageszeitung / Le Monde diplomatique, Dezember 1997, Seite 16.

[34] Zitiert in: Lustick, Jan: Arabs in the Jewish State, Austin 1980, Seite 88.

[35] David, Uri / Richardson, John: Zionism and Democracy - A Contradiction in Terms, in: Mashalha, Nur: The Palestinians in Israel - Is Israel the State of all ist Citizens and Absentees?, Haifa 1993, Seite 52.

[36] Kretzmer, David: The Legal Status of the Arabs in Israel, Boulder / Oxford 1990, Seite 7.

[37] The State of Israel: The Constitution, Jerusalem 1998 (veröffentlicht im Internet: http://www.knesset.gov.il/knesset/engframe.htm).

[38] ebd.

[39] ebd.

[40] Quelle: Die Grundgesetzestexte sind den Internetseiten der Knesset entnommen: http://www.knesset.gov.il/knesset/engframe.htm

[41] Quelle: ebd.

[42] zitiert in: Kretzmer, David: The Legal Status of the Arabs in Israel, Boulder / Oxford 1990, Seite 27.

[43] Mashalha, Nur: The Palestinians in Israel: Is Israel the State of All Its Citizens and Absentees?, Haifa 1993, Seite 25.

[44] zitiert in: Kretzmer, David: The Legal Status of the Arabs in Israel, Boulder / Oxford, 1990, Seite 28.

[45] Nachrichten aus Israel (Hg.): Der erste Zionisten-Kongreß in Basel vom 29. bis 31. August 1897, Jerusalem 1999, Internetdokument: http://www.nai-israel.com.

[46] Kretzmer, David: The Legal Status of the Arabs in Israel, Boulder / Oxford, 1990, Seite 21.

[47] zitiert in: ebd., Seite 10f.

[48] zitiert in: Lewin-Eppstein, Noah: The Arab Minority in Israel 1967-1991, Oxford 1993, Seite 80.

[49] zitiert in: Kretzmer, David: The Legal Status of the Arabs in Israel, Boulder / Oxford, 1990, Seite 9.

[50] zitiert in: ebd., Seite 20.

[51] Stendel, Ori: The Arabs in Israel, Brighton 1996, Seite 191.

[52] zitiert in: ebd., Seite 190.

[53] zitiert in: ebd.

[54] Provosional Government of Israel: The Declaration of the Establishment of the State of Israel, in: Official Gazette, Number 1, Tel Aviv 14.5.1958, Seite 1f. Die englische Übersetzung wurde der Internetseite der Knesset entnommen, der auch alle anderen Zitate in diesem Kapitel entstammen: http://www.knesset.gov.il/knesset/engframe.htm.

Ende der Leseprobe aus 170 Seiten

Details

Titel
Die palästinensische Minderheit in Israel
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Note
1
Autor
Jahr
1999
Seiten
170
Katalognummer
V185373
ISBN (eBook)
9783656980377
ISBN (Buch)
9783869430133
Dateigröße
1396 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
minderheit, israel
Arbeit zitieren
Thorsten Ramm (Autor:in), 1999, Die palästinensische Minderheit in Israel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185373

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