Veränderungsmanagement in der Sozialwirtschaft dargestellt an einem sonderpädagogischen Angebot


Diplomarbeit, 2011

81 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

1 Einleitung und Motivation

2 Vorstellung des Unternehmens: Rostocker Stadtmission e.V
2.1 Die Rostocker Stadtmission als lernende Organisation
2.2 Ein sonderpädagogisches Angebot der RSM- der Sprachheilkindergarten

3 Begriffliche Grundlagen
3.1 Definition Integration
3.2 Definition Inklusion und Abgrenzung zur Integration

4 Praxisfeld
4.1 Analyse des Ist-Zustandes
4.1.1 Effekte der Besonderung im Praxisfeld der Rostocker Stadtmission
4.1.2 Rechtsgrundlage der Arbeit der sonderpädagogischen Einrichtung
4.1.3 Systemanalyse
4.2 UN-Konvention
4.3 Forschungsergebnisse für Inklusionsarbeit

5 Methodologie der Veränderung
5.1 Der Auftrag fürVeränderungsmanagement innerhalb der RSM
5.2 Charta des Managements von Veränderung
5.3 Projektarchitektur

6 Veränderungsmanagement im System des Unternehmens
6.1 Innovationsmanagement der Kooperationspartner
6.2 Rechtsgrundlagen und Finanzierungsgrundlagen
6.3 Handlungsleitende Prinzipien für die zukünftige Förderung der Kinder mit einem speziellen Förderbedarf
6.4 Gesichtspunkte für die Elternarbeit
6.5 Zuweisung der zukünftigen Kinder
6.6 Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

7 Umgang mit widerständen

8 Strategische Planung

9 Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Anhangverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Vision, Mission und Werte des Unternehmens

Abbildung 2: Gang der Untersuchung

Abbildung 3: Statistik der Wohnorte der zu betreuenden Kinder

Abbildung 4: Erfassung der Zuweisung uns anvertrauter Kinder

Abbildung 5: Bedarfsermittlung: Interdisziplinäre Frühförderung in DBR

Abbildung 6: Integration im Landkreis Bad Doberan

Abbildung 7: Entstehung des Auftrages für Veränderungsmanagement

Abbildung 8: Charta des Managements von Veränderung

Abbildung 9: Handlungsleitende Prinzipien

Abbildung 10: Unterstützungsebenen im Curriculum für Erziehung

Abbildung 11: „Widerstand“ vier Grundsätze

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Praxis der Integration und der Inklusion

Tabelle 2: Fahrdienst Sprachheilkindergarten

Tabelle 3: Möglicher Budgetplan im Vergleich

Tabelle 4: Vergleich Einnahme aus Eingliederungshilfe und Personalkosten

Tabelle 5: Durchschnittliche Belegung gesamt

Tabelle 6: Personalschlüssel

Tabelle 7: Personalkosten

Tabelle 8: Platzkosten aus der Kindertagesstätte „Hummelhus“

Tabelle 9: Gesamtkosten der Betreuung

Tabelle 10: möglicher Budgetplan

Tabelle 11: Zusammenfassung der aktuellen BE der Kitas der RSM..

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung und Motivation

Betriebswirtschaftslehre, als angewandte Wissenschaft, ist ein Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaft und gehört damit ebenfalls zu den Sozialwissenschaften. Das Interesse der BWL beruht, wie das der Volkswirtschaftslehre, auf der naturgegebenen Knappheit der Ressourcen. Dies erfordert einen ökonomischen Umgang mit Gütern und zwingt die Menschen zu wirtschaften.1 Als anwendungsorientierte Wissenschaft hat die Betriebswirtschaftlehre die Aufgabe, betriebliche Entscheidungsprozesse zu analysieren und zu systematisieren. Ziele sind dabei nicht nur die Beschreibung und Erklärung, sondern auch die konkrete Unterstützung der Entscheidungsprozesse in Unternehmungen. Die Allgemeine Betriebswirtschaftlehre legt funktions- und branchenübergreifende Zusammenhänge dar.2

Der Begriff Sozialwirtschaft befasst sich im Wesentlichen mit Leistungen zum Nutzen der Gesellschaft. Im Zentrum stehen soziale Probleme, insbesondere in der Erbringung von Humandienstleistungen. Das Sachziel der Sozialwirtschaft besteht in der direkten Produktion von individueller und gemeinschaftlicher Wohlfahrt. Das sozialwirtschaftliche Handeln hat damit sowohl ökonomische als auch soziale Aspekte. Dieses Handeln, seine Funktion und Organisation sind Gegenstand der Sozialwirtschaftslehre.3 Die Sozialwirtschaft wird als Sektor wirtschaftlicher Betätigung zwischen dem privaten Sektor des Wirtschaftens (Markt) und dem öffentlichen Sektor (Staat) angesiedelt. Ein dritter Sektor (Non-Profit-Sektor) findet auch hier eine gebräuchliche Zuordnung.

Es gibt eine Betriebswirtschaftlehre in der Sozialwirtschaftslehre.

Die Rostocker Stadtmission ist als Unternehmen ein Teil der Sozialwirtschaft. Das Management in der Sozialwirtschaft ist von Beginn an nicht ohne Veränderungsmanagement zu sehen, denn der Begriff Sozialmanagement setzt genau zu dem Zeitpunkt an, in dem von der öffentlichen Verwaltung und der Sozialwirtschaft ein grundlegender Wandel erwartet ( es handelt sich um eine Revolution, mit der von einer Jahrhunderte alten verwaltungstechnischen auf eine betriebswirtschaftliche Steuerung umgestellt wurde) und im Gegensatz zu früheren Reformphasen auch eingeleitet wurde.4 Im Vergleich mit den Begriffen Veränderung, Entwicklung, Wachstum, Fortschritt, Transformation etc.5 wird der Begriff Change Management überwiegend mit Wandel übersetzt. Es handelt sich hierbei nicht um alltägliche Geschäfte der Veränderung, sondern um grundlegende und bedeutende, ja fundamentale Umbrüche und Reaktionen darauf, bis hin zu bewusst eingeleiteten Aktionen und Transformationen.

Das Ziel dieser Arbeit ist, ein mögliches Veränderungsmanagement der Rostocker Stadtmission (RSM) zu beschreiben. Dies schließt Instrumente und Methoden für die Organisationsentwicklung mit ein. Die Rolle der Assistenz dieses Prozesses besteht darin, mit dem zu entwickelnden Projekt Anregungen zu geben, wie aus dem exklusiven sonderpädagogischen Angebot, inklusive Sprachheilförderung, regionalisiert entstehen kann. Des Weiteren wird ein Einblick in mögliche Widerstände der Beteiligten des Veränderungsmanagements und deren Bewältigung bzw. Lösung gegeben. Diese Arbeit gibt vor allem Anregungen für die Methodologie der Veränderung in sozialwirtschaftlichen Unternehmen.

Ein positiver Leidensdruck, unter den Folgen der Besonderung im Unternehmen RSM, stellt die Grundlage dieser Arbeit dar. Auf diesem basiert der Wunsch, grundlegende Veränderungen einzuführen und somit einen Veränderungsprozess zu unterstützen.

Die Rostocker Stadtmission, als Dienstleistungsunternehmen, hat sich Inklusion von Kindern mit einer Sprachbehinderung zum Ziel gesetzt. Im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte um die UN-Konvention („gleichberechtige, selbstbestimmte Teilhabe aller von Anfang an und den Schutz vor jeder Art von Ausgrenzung“) und vergangene Verhandlungen mit dem kommunalen Spitzenverband hat die RSM eine Vision. Durch die zeitnahe Eröffnung von wohnortnahen Sprachheilfördergruppen soll Inklusion gelebt werden. Kompetenzen des notwendigen erzieherischen und heilpädagogischen Personals, sowie Logopäden kommen den Kindern durch wohnortnahen Bezug entgegen. Dies sind für den Träger RSM lebenswertorientierte, gesellschaftliche Werte mit sozialer und diakonischer Nachhaltigkeit.

Die vorliegende Arbeit richtet sich an das Management von Veränderung im Unternehmen, an den Vorstand der RSM mit dem Hauptanliegen, Mut zu machen, notwendige Veränderungen anzugehen, wichtige Handlungskonzepte aufzuzeigen und methodische Anleitungen für das praktische Vorgehen im konkreten Projekt zu geben. Sie ist somit eine Hilfe für die Unternehmens- und Organisationsentwicklung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Vision, Mission und Werte des Unternehmens

Quelle: vgl. Skript Projektmanagement, Prof. Dr. Peter Gadow April 2010

Grundlagen für die Ermittlung von Lernbedarfen der RSM bilden die Proklamation zur UN-Konvention in Kapitel 4.2 und Forschungsergebnisse für Inklusionsarbeit Kapitel 4.3. Das Hauptanliegen dieser Arbeit, eine Arbeitsgrundlage für den Prozessablauf vom exklusiven Angebot Sprachheilkindergarten zum inklusiven, regionalisierten Sprachheilförderangebot wird in den Kapiteln 5 und 6 beschrieben. Es folgt eine kritische Auseinandersetzung des Umgangs mit möglichen Widerständen von Beteiligten des Veränderungsmanagements in Kapitel 7.

Anschließend werden die erarbeiteten Sachverhalte in der strategischen Planung, Kapitel 8, berücksichtigt. Das Schlusskapitel gibt einen Ausblick auf eine mögliche wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Gang der Untersuchung

Quelle: selbst erstellte Abbildung

2 Vorstellung des Unternehmens: Rostocker Stadtmission e.V.

2.1 Die Rostocker Stadtmission als lernende Organisation

Ein großer diakonischer Träger in der Hansestadt Rostock, im Landkreis Bad Doberan und in Teilen des Landkreises Nordvorpommern ist der Diakonieverein des Kirchenkreises Rostock -Rostocker Stadtmission- e.V. mit seinen Bereichen:

- Erziehung und Bildung,
- Beratungsdienste,
- Soziale Integrationshilfen,
- Altenhilfe.

Seit ihrer Gründung am 09. Mai 1904 besteht der biblische Auftrag der Rostocker Stadtmission bis heute in dem Wort des Propheten Jeremia, für das Beste der Stadt und ihrer Menschen Sorge zu tragen und für sie zu beten (Jeremia 29.7.). Die Anlage 1 beinhaltet eine Graphik über das aktuelle Organigramm des Unternehmens mit den oben aufgezählten Einrichtungen.6 In der Anlage 2 finden sich die einzelnen Ressorts mit den dazugehörigen Einrichtungen wieder.

Das Unternehmen Rostocker Stadtmission steht in einem System, in einem Markt. In den letzten zehn Jahren wurde von Seiten des öffentlichen Trägers verstärkt das als "ineffizient geltende System der Privilegierung tradierter freigemeinnütziger Träger der Jugend- und Sozialhilfe auf der Basis des Subsidiaritätsprinzips durch ein effektivitätsund effizienzorientiertes System der Steuerung ersetzt".7 In diesem Zusammenhang kam es auch zu wesentlichen normativen Neuordnungen innerhalb der einschlägigen Gesetzesgrundlagen, auf deren Basis die Leistungserbringung durch die freien Träger erfolgt. Eine genauere Betrachtung - insbesondere der Neuregelungen der §§ 93ff BSHG (geändert in §§ 75 ff SGB XII) sowie der §§ 78ff SGB VIII - zeigt deutlich, dass die bisherige Vormachtstellung der freien Wohlfahrtsverbände zugunsten anderer (auch gewerblicher) Träger aufgeweicht worden ist. Durch die Abkehr vom Selbstkostenprinzip, hin zu der Einführung leistungsbezogener Entgelte, die in einer Leistungsvereinbarung konkretisiert sind (§ 78b Abs. 1 SGB VIII), wird ein nachträglicher Defizitausgleich ausgeschlossen. Zudem sprechen die Paragraphen 78ff SGB VIII konsequent von Leistungserbringer und nicht von freien Trägern der Jugendhilfe, was ebenfalls als ein Mittel für eine "Eliminierung der bedingten Vorrangstellung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (...) bei der sozialen Dienstleistungserstellung"8 angesehen werden kann. Letztlich wurde und wird weiterhin auf diesem Wege ein staatlich regulierter QuasiMarkt mit Trägerkonkurrenz und Effizienzkriterien weitestgehend erfolgreich etabliert.9

Auch die RSM muss sich kritisch mit den positiven und negativen Begleiterscheinungen auseinander setzen. So birgt beispielsweise die Finanzierung durch Leistungsentgelte immer auch die Gefahr, auf diesem Wege eine Konkurrenzsituation zu schaffen zwischen den im wirtschaftlichen Sinne marktfähigen (also refinanzierbaren) Leistungen und den Angeboten, die sich als nicht rentabel, aber notwendig erweisen.10

Die RSM steht also im Quasimarkt, in einer Dreiecksbeziehung und somit in einer Abhängigkeit. Der Kostenträger, der KSV, der über eine Vereinbarung Vorgaben festlegt, steht den Klienten, den Nachfragenden, gegenüber, die durch den Leistungsträger, die Rostocker Stadtmission, Leistungen erhalten. Dies bedeutet gleichzeitig, dass Kostenträger und Klienten ständig Veränderungen und ein Umdenken vom Leistungserbringer erwarten. Knapper werdende Mittel und ein damit verbundener Kostendruck zwingen den Träger, neue Wege zu gehen. Welche Lernbedarfe in Bezug auf den Untersuchungsgegenstand, den Sprachheilkindergarten, auf die RSM zukommen, werden genau im Kapitel 4 beschrieben.

Von 2006 bis 2009 wurde durch die Mitarbeiter der Rostocker Stadtmission auf gemeinsamen Klausurtagungen ein Leitbild erarbeitet. In einem Ausschnitt des Leitbildes heißt es: „Wir sind als Rostocker Stadtmission ein diakonisches Unternehmen...Aus den Begegnungen mit den uns anvertrauten Menschen lernen wir und verstehen uns als eine lernende Organisation.“ Die RSM versteht und verhält sich als eine „lernende Organisation“. Das bedeutet, dass sie auf allen Ebenen über sich selbst nachdenkt und die Konsequenzen in die Verbesserung ihres eigenen Handelns einbringt (z.B. Controlling, Qualitätsmanagement).11 Im ausführlichen RSM-Leitbild für den internen Gebrauch wurde beschrieben, „dass die RSM die Auswertung ihrer eigenen Handlungspraxis dazu benutzen wird, übergeordnete Stellen (Verbände, Interessenvertretung, politische Gremien, Kostenträger etc.) zu informieren, anzuregen und, wenn es sein muss, zu konfrontieren über Handlungen, die diese zu verantworten haben und die die Arbeit der RSM in positiver... Weise beeinflussen“.12 Die RSM betont ihre Kooperationsbereitschaft mit öffentlichen Stellen und Auftraggebern. Die Organisation kann nur durch die Menschen, die in ihr arbeiten, lernen. Sie passen sich den kontinuierlichen Veränderungen ihrer Umwelt an und schaffen es so, langfristig am Markt erfolgreich zu sein, strategische Wettbewerbsvorteile zu nutzen und sich Vorsprünge im nationalen Umfeld zu sichern.13 „Lernende Organisation“ bedeutet auch, dass die RSM stolz ist auf einen über 100 Jahre gewachsenen Erfahrungsschatz. Sie kann ihr organisationales Lernen immer rückbinden an die eigene Geschichte.

Peter Senge unterteilt den Begriff „Lernende Organisation“ in fünf (psycho-)logisch aufeinander aufbauende Teildisziplinen, die somit eine Strategie des Veränderungsmanagements wiedergeben:

1. Die Formulierung einer gemeinsamen Vision: „Was wollen wir gemeinsam erschaffen?“ Das gemeinsame Zukunftsbild stellt auch in ökonomisch schwierigen Phasen eine positive Orientierung dar, derer sich Mitarbeiter verpflichtet fühlen, was Energien freisetzt und sich motivierend auswirkt.14
2. Personal Mastery: Dies ist die Disziplin der Selbstführung und Persönlichkeitsentwicklung. Ziel ist, dass sich einzelne Mitglieder des ChangeManagement- Teams über die wichtigen Dinge im Berufsleben klar werden und diese möglichst in Beziehung zu der Entwicklung des Unternehmens setzen können.
3. Mentale Modelle: Diese beinhalten die Bewältigung mentaler Barrieren, welche häufig tief verwurzelte Annahmen, Denkroutinen, Verallgemeinerungen und Vorurteile sind. Diese hindern oft Veränderungsschritte einzuleiten, die erstrebenswert sind, da sie das bisherige Denken in Frage stellen.
4. Team- Lernen: Diese Disziplin setzt die Fähigkeit der Teammitglieder voraus, eigene Annahmen in Dialogen in die gemeinsame Vision so einzubringen, dass gemeinsam und offen gedacht werden kann, um zielgerichtet und koordiniert zu handeln. Betriebliche Abläufe sowie Strukturen produktiv unter Einbezug der Betroffenen zu ändern, ist die Agenda von Teamlernen.15
5. Systemdenken: Diese Disziplin dient dazu, ein gemeinsames Verständnis über alle den Erfolg entscheidende, systemische Einflussfaktoren und ihre Wechselbeziehungen zu erlangen. Somit ist Systemdenken die integrative Disziplin, welche alle anderen vier Disziplinen miteinander verknüpft.

Ein Fazit für die RSM:

Eine lernende Organisation entsteht durch:

- die Formulierung einer Vision
- die Bereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich persönlich weiterzuentwickeln
- die Bewältigung mentaler Barrieren
- den Aufbau innerorganisatorischer Teams und Netzwerke
- die Beachtung einer Systemperspektive16

Rostocker Stadtmission, als lernende Organisation, mit dem Ziel partizipativer Lernprozesse. Mit der Vision: Inklusion für Kinder mit Sprachauffälligkeiten in den Kindertagesstätten der RSM zu leben, beginnt ein langfristiger Entwicklungsprozess, der letztlich die gesamte Organisation betrifft, einschließlich aller Mitarbeitenden. Dieser Prozess basiert auf Lernen aller betroffenen Mitarbeiter oder aller Multiplikatoren durch demokratische Partizipation und praktische Erfahrung.17

2.2 Ein sonderpädagogisches Angebot der RSM- der Sprachheilkindergarten

Der Sprachheilkindergarten wurde vor 56 Jahren als Vorschulteil der Sprachheilschule in Rostock eröffnet. Seit 1993 ist die RSM Träger der Einrichtung, die sich seit zwölf Jahren im Nordosten der Hansestadt Rostock, in Toitenwinkel, befindet. Hier sind in einem Gebäude „Am Wäldchen“ zwei Kindertagesstätten unter einem Dach untergebracht, der Sprachheilkindergarten als sonderpädagogisches Angebot und die integrative Kindertagesstätte „Märchenland“. In der sonderpädagogischen Einrichtung werden Kinder mit Sprachauffälligkeiten, Entwicklungsverzögerungen und Sprachstörungen, wie z.B. Auffälligkeiten in der Artikulation, geringem Wortschatz, Redeflussstörungen und grammatischen Fehlleistungen betreut. Auch Kinder mit Schädigungen des Gehörs sowie mit Lippen-, Kiefer- oder Gaumenspaltung werden aufgenommen. Die aktuelle Betriebserlaubnis vom 03.01.2006 berechtigt zur Aufnahme von 60 Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren. Diese Kinder spielen und lernen in acht Gruppen mit je acht bis neun Kindern. Sieben Erzieherinnen, drei LogopädInnen und eine Heilerzieherin sorgen für eine optimale Förderung der Kinder. Regelkinder gibt es in der sonderpädagogischen Einrichtung nicht. Integration, bzw. Inklusion findet somit in keinster Weise statt.

Der Sprachheilkindergarten arbeitet nach dem Grundsatz: „Förderung in der Gemeinschaft- so viel wie möglich, Förderung in der Einzelübung- so viel wie nötig.“

Mit dem Leistungsangebot Logopädie und sonderpädagogischem Profil (Konzeption) werden umfassende Ziele angestrebt, z.B. Erreichung einer termingerechten Einschulung, Vermittlung sozial-kommunikativer, körperlicher und musisch- schöpferischer Fähigkeiten. Durch die Stärkung eines positiven Selbstwertgefühls soll eine persönliche sprachliche Identität aufgebaut werden. Dies geschieht u.a. durch Sprachtherapie und Förderung vorschulischer Bildung in Kleingruppen.

Die Zuweisung der zu betreuenden Kinder erfolgt aus dem Nordosten, Nordwesten und aus der Stadtmitte der Hansestadt Rostock. Des Weiteren werden Kinder aus dem Doberaner Landkreis und aus dem Landkreis Güstrow betreut. Für alle Kinder steht der Fahrdienst der Johanniter Unfallhilfe zur Verfügung.

Die Betreuungskosten, inklusive der Fahrtkosten, übernimmt der überörtliche Sozialhilfeträger, das Land Mecklenburg Vorpommern, auf Grundlage einer Leistungsund Prüfungsvereinbarung mit dem Kommunalen Sozialverband MV, vom 01.06.2010. Die Bearbeitung der Anträge und die Kostenabrechnung erfolgt durch das zuständige Amt für Jugend- und Soziales vor Ort in den Wohngebieten und in den Landkreisen.

3 Begriffliche Grundlagen

3.1 Definition Integration

Der Begriff Integration wurde vom lateinischen integratio abgeleitet und bedeutet in der Soziologie die Ausbildung einer Wertgemeinsamkeit mit einem Einbezug von Gruppierungen, einer Lebens- und Arbeitsgemeinschaft, mit einem Einbezug von Menschen, die aus den verschiedensten Gründen von dieser ausgeschlossen (exkludiert) und teilweise in Sondergemeinschaften zusammengefasst waren oder die andere Werthaltungen vertreten.

Integration hebt den Zustand der Exklusion und der Separation auf. Integration beschreibt einen dynamischen, lange andauernden und sehr differenzierten Prozess des Zusammenfügens und Zusammenwachsens.18

Der Begriff Integration hat einen hohen Bekanntheitsgrad in der Pädagogik, der klar bezeichnet, dass die alte Gleichung „normale Kinder in der allgemeinen Schule, Kinder mit Behinderung in Sonderschulen“ nicht mehr stimmt, sondern dass auch Kinder mit spezifischen Förderbedarfen gemeinsam mit anderen in allgemeinen Schulen und Kindertagesstätten leben und lernen können.

Integrationspädagogik ist die Pädagogik, die sich auf Prozesse und Effekte des gemeinsamen Spielens, Lebens, Lernens und Arbeitens in heterogenen Gruppen bezieht. Integration ist in der Praxis inzwischen ein Synonym für Vieles - gemeinsamer Unterricht in der allgemeinen Schule, punktuelle Feste und Feiern, selbst der Besuch einer Sonderschule wird gelegentlich als Integration bezeichnet. Menschen mit Migrationshintergrund werden integriert. Vorschulkinder mit z.B.

Entwicklungsverzögerungen, Sprach- und Verhaltensauffälligkeiten werden in Kindertagesstätten integriert. Das Schlagwort „integrativ“ gilt für alles, was als gut, fortschrittlich und hilfreich gesehen werden will.

Dabei ist Integration immer etwas Selektives. Es ist die Hereinnahme von etwas Ausgeschlossenem. Es bleibt in Schulen und Kindertagesstätten häufig bei einem Denken in zwei Gruppen: den nichtbehinderten Kindern, den integrierenden, normalen und gesunden - und den behinderten Kindern, den zu integrierenden, anormalen und den „Auch-Kindern“, die dann an einem Thema „auch“ etwas arbeiten können.

3.2 Definition Inklusion und Abgrenzung zur Integration

Der Begriff der Inklusion stammt aus dem angloamerikanischen Sprachraum. Überwiegend wird er mit „Nicht-Aussonderung“ oder „unmittelbare Zugehörigkeit“ übersetzt oder in Verbindung gebracht. In den USA wurde die kritische Sicht auf den Begriff der Integration mit dem Konzept der Inklusion verbunden.19 Was ist das Neue daran? Zunächst einmal ist es für die Theorie der Integrationspädagogik nichts Neues. Jedoch kann die integrative Praxis für ihre kritische Selbstreflexion wichtige Anregungen erhalten. Inklusion will die Veränderung bestehender Strukturen und Auffassungen dahingehend, dass die Unterschiedlichkeit von Menschen zur Normalität wird. Alfred SANDER resümiert, Inklusion bezeichnet ein optimiertes und erweitertes Verständnis von Integration.20

Es geht unter der Leitidee der Inklusion nicht etwa um eine bloße Eingliederung behinderter Menschen in die Gesellschaft (Integration als „In-put“), auch nicht um eine Normalisierung durch eine Anpassung behinderter Menschen an normale Lebensstandards nichtbehinderter Menschen, sondern um die Umgestaltung der Umwelt im Sinne einer inklusiven Gesellschaft, die die Bürgerrechte aller ihrer BürgerInnen respektiert und zu realisieren hilft.21

Inklusion zieht Reformen auf allen Ebenen nach sich (Pädagogik, Elternarbeit, Träger, Verwaltung, Politik, Gesellschaft).

Nachfolgende Gegenüberstellung integrativer und inklusiver Praxis führt qualitative Unterschiede vor Augen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Praxis der Integration und der Inklusion

Quelle: selbst erstellte Tabelle

Kritiker befürchten, dass Politiker, Behörden und Schulträger in Inklusion die Chance wittern, Kosten im Bereich der Förderung behinderter Kinder und Jugendlicher einzusparen. Inklusion bedeutet die Abkehr von Konzepten der Überprüfung, des Wettbewerbs, der Versagensangst. Inklusion hat den Abbau von Barrieren auf unterschiedlichen Ebenen zum Ziel (persönlich, baulich, konzeptionell, strukturell.).

In der sogenannten Deklaration von Madrid, die im Rahmen eines europäischen Behindertenkongresses 2002 für das Europäische Jahr von Menschen mit Behinderungen 2003 erstellt wurde, wird unmissverständlich jedem Menschen mit oder ohne Behinderung das Recht auf volle gesellschaftliche, ja uneingeschränkte Zugehörigkeit zugesprochen.

Im Kapitel 4.2. werden die Inhalte der UN-Konvention mit ausgewählten Artikeln näher betrachtet.

4 Praxisfeld

4.1 Analyse des Ist-Zustandes

4.1.1 Effekte der Besonderung im Praxisfeld der Rostocker Stadtmission

Was ist das Besondere im Praxisfeld der integrativen Kindertagesstätten und am Sprachheilkindergarten der RSM? Der IST- Zustand wird in diesem Kapitel kritisch hinterfragt. Im Kapitel 2.2 wurde der Sprachheilkindergarten vorgestellt. Er besteht, mit fortlaufenden Änderungen des Konzeptes (z.B. seit ca. 20 Jahren Einbeziehung von Ergotherapie und Physiotherapie) seit über 50 Jahren. Die Betriebserlaubnis berechtigt, seit Eröffnung, zur Aufnahme von 72 Kindern. Mit der BE vom 01.03.2006 werden 60 Kinder im Sprachheilkindergarten betreut. Seit diesem Zeitpunkt wurde, auf Grund der hohen Nachfrage an Betreuungsplätzen innerhalb des Sprachheilkindergartens, jährlich eine befristete Betriebserlaubniserhöhung um ca. 12 Plätze erforderlich (von 60 Plätzen auf 72 Plätze). Seit August 2010 ist dies nicht mehr möglich.

..die Umprofilierung der Kindertagesstätte Kinderhaus Regenbogen führt zu

Veränderungen der Betriebserlaubnis im Märchenland und Sprachheilkindergarten...Für die beiden Einrichtungen sind nachfolgende Kapazitäten mit dem Sozialamt festgelegt worden.

1. Im Sonderkindergarten wird die Kapazität um 12 Plätze abgesenkt und eine BE von 60 Plätzen erteilt.
2. Für die Kindertagesstätte Märchenland erfolgt eine Kapazitätserhöhung von 12 Plätzen im Alter von 3- 7 Jahren.“22

„Die Kapazität von 2005 wird mit dem Ziel abgesenkt, die Integration von Kindern mit Behinderung fachlich fundiert und in enger Kooperation mit der Kindertagesstätte (im gleichen Gebäude) sinnvoll auszugestalten. Dabei geht es um die Sicherung und Nutzung von fachlichem Spezialwissen, sowie die Schaffung neuer Strukturen für beide Einrichtungen in dem Gebäude.“23 Dies stellte für das Landesjugendamt und somit auch für unseren Träger den Beginn von Integrativer Sprachheilförderung dar. Sprachheilfördergruppen in Rostock Schmarl und in der integrativen Kita Märchenland wurden zeitnah eröffnet.

Wie bereits im Kapitel 2.2 beschrieben, erfolgt die Betreuung der Kinder mit Sprachauffälligkeiten und Sprachstörungen im Sprachheilkindergarten exklusiv am Standtort in Toitenwinkel. Regelkinder gibt es nicht in der Einrichtung. Integrative Zusammenarbeit mit dem Märchenland erfolgt punktuell auf dem Außengelände und bei gemeinsamen Veranstaltungen. Eine vergleichbare Einrichtung gibt es in Rostock nicht. In Mecklenburg- Vorpommern gibt es 2 weitere Sprachheilkindergärten, je einen in Schwerin und Greifswald. Sprachheilfördergruppen gibt es zurzeit bei der RSM in Schmarl und Toitenwinkel und bei der AWO im Doberaner Landkreis. Zur Bestandsanalyse gehörte des Weiteren eine Erfassungsstatistik, wo die Kinder, die zur Zeit im Sprachheilkindergarten betreut werden, ihren Wohnsitz haben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Statistik der Wohnorte der zu betreuenden Kinder Quelle: selbst erstellte Abbildung

Aus dieser Statistik und aus nachfolgender Tabelle ist ersichtlich, welche erheblichen Fahrzeiten die Kinder aus den unterschiedlichen Wohnsitzgemeinden, pro Fahrt, pro Tag zurücklegen. Ein Kind aus Satow (Doberaner Landkreis) legt z.B. pro Tour 90 km in 75 Minuten zurück. Ein zu betreuendes Kind aus Lütten- Klein fährt pro Tour 36 km in 55 Minuten. Dies stellt für die Kinder einen erheblichen Zeitrahmen dar, in dem sie nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Bezugspersonen während der Bringe- Abhol-und Fahrzeiten für die Kinder sind die Fahrer der Johanniter Unfallhilfe. Einige Fahrer verkürzen den Kindern die Fahrzeit durch Hörspielkassetten.

Eine daraus folgende Konsequenz sollte für den Träger sein, weitere wohnortnahe, regionale Sprachheilfördergruppen zu eröffnen. Zu diesen regionalen Sprachheilfördergruppen gelangen die Kinder dann mit ihren Eltern in einigen Minuten Fußweg oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Fahrdienst Sprachheilkindergarten

Quelle: selbst erstellte Tabelle

Kinder mit Sprachstörungen oder Entwicklungsverzögerungen bekommen durch unterschiedliche Institutionen eine Zuweisung für den Sprachheilkindergarten. 2008/2009 wurden 23 Kinder durch Hausärzte, Ärzte im Gesundheitsamt oder Logopäden zugewiesen. 25 Kinder bekamen eine Empfehlung durch die Frühförderstellen und 12 Kinder wurden bereits vorher in Kindergärten integrativ betreut. Dieser Anteil steigt im folgenden Jahr auf 19 Kinder. In Integrativgruppen findet keine zusätzliche logopädische Betreuung statt, wie sie in einer integrativen Sprachheilfördergruppe gewährleistet ist. Dass könnte ein Grund dafür sein, dass Kinder aus I-Gruppen Empfehlungen für den Sprachheilkindergarten erhalten. Kinder, die bereits in integrativen Sprachheilfördergruppen betreut wurden, bekamen keine spätere Empfehlung für den Sprachheilkindergarten. Dies stellt eine erfolgreiche Integrationsarbeit auf dem Weg zur Inklusion dar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Erfassung der Zuweisung uns anvertrauter Kinder

Quelle: selbst erstellte Abbildung

Mit der Betriebserlaubnis gemäß § 45 KJHG (SGB VIII) vom 01.12.2004 wurde die Erlaubnis zum Betrieb von 2 integrativen, wohnortnahen Sprachheilfördergruppen in der Kindertagesstätte „Kinderhaus Regenbogen“ in Rostock Schmarl erteilt. Dies bedeutet, dass pro Gruppe 12 Regelkinder gemeinsam mit 6 Sprachheilförderkindern in einer Integrativgruppe betreut werden. Pro Gruppe stehen ein/eine ErzieherIn, ein/eine HeilerzieherIn und ein/eine LogopädIn (für 2 Gruppen) zur Verfügung. Durch die Umsetzung der Konzeptionen in den Spracheilfördergruppen wird Integration gelebt. „Integration beinhaltet die Erziehung zu Toleranz, Offenheit, Selbständigkeit und Individualität. Die Kinder sollen die Einmaligkeit eines Individuums erkennen und schätzen lernen, begreifen, dass man aus der Vielfalt jedes Einzelnen schöpfen kann. Ungeachtet von Behinderung, Hautfarbe und Religion erfährt jedes Kind bedingungslose Anerkennung. Die Eingliederung in den gesamtpädagogischen Prozess von Kindern mit vorübergehenden Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Kindern wird durch individuelle heilpädagogische und therapeutische Unterstützung ermöglicht. Notwendige Therapien werden in den Tagesablauf integriert und durch die dafür zuständigen Therapeuten begleitet“.24

Mit der Betriebserlaubniserteilung vom 01.08.2007 wurden 3 Sprachheilfördergruppen, mit einem ähnlichen integrativen Konzept, wie im „Kinderhaus Regenbogen“, in Rostock Toitenwinkel („Kita Märchenland“) eröffnet. Auch hier besteht der gleiche Betreuungsschlüssel. Die Zuweisung der Kinder in Sprachheilfördergruppen erfolgt durch die Amtsärzte bzw. durch die Fallmanager des Amtes für Jugend und Soziales, mit einem Eingliederungshilfebescheid in Höhe von 29,43 € täglich.

Diese beiden integrativen Kindertagesstätten sind somit ein Modelprojekt für das Unternehmen.

4.1.2 Rechtsgrundlage der Arbeit der sonderpädagogischen Einrichtung

Auf Grundlage der aktuellen Leistungs- und Prüfvereinbarung gem. § 75 Abs. 3 Nr. 1 und 3 SGB XII i.V.m., dem Landesrahmenvertrag Mecklenburg- Vorpommern (LRV M-V) gem. § 79 Abs. 1 SGB XII vom 01.06.2010 erfolgt die Betreuung der Kinder in der sonderpädagogischen Einrichtung, dem Sprachheilkindergarten. Nachfolgend sind die wesentlichsten gesetzlichen Grundlagen der Arbeit der sonderpädagogischen Einrichtung beschrieben.

„§ 75 Abs. 3 Nr.1: Wird die Leistung von einer Einrichtung erbracht, ist der Träger der Sozialhilfe zur Übernahme der Vergütung für die Leistung nur verpflichtet, wenn mit dem Träger der Einrichtung oder seinem Verband eine Vereinbarung über Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen (Leistungsvereinbarung) Nr.3: die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen (Prüfungsvereinbarung) besteht.

2 Die Vereinbarungen müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entsprechen.

3 Der Träger der Sozialhilfe kann die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistung prüfen.“25

Diese Vereinbarung wurde von unserem Träger zum 01.06.2010 mit dem Träger der Sozialhilfe erneut abgeschlossen.

§ 79 Abs. 1 beschreibt folgende Rechtsgrundlage:

„1) Die überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene schließen mit den Vereinigungen der Träger der Einrichtungen auf Landesebene gemeinsam und einheitlich Rahmenverträge zu den Vereinbarungen nach § 75 Abs.3 und § 76 Abs.2 über

1. die nähere Abgrenzung der den Vergütungspauschalen und -beträgen nach § 75 Abs.3 zu Grunde zu legenden Kostenarten und -bestandteile sowie die Zusammensetzung der Investitionsbeträge nach § 76 Abs.2,
2. den Inhalt und die Kriterien für die Ermittlung und Zusammensetzung der Maßnahmepauschalen, die Merkmale für die Bildung von Gruppen mit vergleichbarem Bedarf nach § 76 Abs.2 sowie die Zahl dieser zu bildenden Gruppen,
3. die Zuordnung der Kostenarten und -bestandteile nach § 41 des Neunten Buches und
4. den Inhalt und das Verfahren zur Durchführung von Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung nach § 75 Abs.3 ab.“26

Der Landesrahmenvertrag für Mecklenburg- Vorpommern nach §79 Abs. 1 SGB XII für stationäre und teilstationäre Einrichtungen zwischen sämtlichen freien Trägern Mecklenburgs und den Sozialhilfeträgern (Kommunaler Sozialverband MecklenburgVorpommern KSV) dient in seiner Endfassung vom 01.07.2007 als Arbeitsgrundlage für den Sprachheilkindergarten. Die daraus resultierende Finanzierungsgrundlage mit ihren Vor- und Nachteilen für die Finanzierung der zu erbringenden Leistungen und den Veränderungen nach der Regionalisierung, wird im Kapitel 6 der Diplomarbeit beschrieben.

4.1.3 Systemanalyse

Wie bereits im Kapitel 2 dargestellt wurde (im Sinne der lernenden Organisation), steht jedes Unternehmen in einem System. Nachfolgend wird das derzeitige System beschrieben und analysiert. Die damit im Zusammenhang stehenden Rechts- und Finanzierungsgrundlagen wurden im Kapitel 4.1.2 und werden im Punkt 6.2 beschrieben. Welche Personen, Institutionen und Schnittstellen sind für die sonderpädagogische Einrichtung und die Regeleinrichtungen der RSM und deren Kinder und Eltern relevant? Um diese Fragen eindeutig zu beantworten, wird vorab nachfolgend erörtert, welche Möglichkeiten der heilpädagogischen Betreuung für Kinder von Geburt an bis zum Schuleintritt im Landkreis Bad Doberan vorhanden sind.

Im Landkreis Bad Doberan wird allgemeine heilpädagogische Frühförderung für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt durch unterschiedliche Freie Träger angeboten. Interdisziplinäre Frühförderung versteht sich als Förderung und Begleitung von Kindern mit Behinderungen, mit drohenden Behinderungen oder mit Entwicklungsrisiken.

[...]


1 Vgl. Wöhe, G. (2010), S.4.

2 http://de.wikibooks.org/wiki/Marketing/_Betriebswirtschaftslehre

3 Vgl. Maelicke, B. (2008), S. 121 ff.

4 Vgl. Wöhrle, A. (2003), S. 54 ff.

5 Vgl. Wöhrle, A. (2005), S. 10 ff.

6 Vgl. Olfert, K. (2008), S.41.

7 Olk, T. (2001), S. 1916.

8 Vgl. Wohlfahrt, N. (2001), S. 1790.

9 Vgl. Olk, T. (2001), S. 1920.

10 Vgl. Grunwald, K. (2001), S. 22.

11 Vgl. Strunk, A. (2007), S.1 ff.

12 Vgl. Strunk, A. (2007), S.3.

13 Vgl. Edinger, B./Mayr, F.P./Wagner, K. (2004), S.36.

14 Vgl. Senge, P.M. (2006), S. 251 ff.

15 Vgl. Senge, P.M. (2006), S. 284 ff.

16 Vgl. Strunk, A. (2010), S.34.

17

11 Vgl. Edinger, B./Mayr, F.P./Wagner, K. (2004), S.39.

18 http://de.wikipedia.org/wiki/Integration_(Soziologie)

19 Vgl. Stainback, S./ Stainback, W. (1997), S. 25.

20 Vgl. Hinz, A. (2003), S. 330- 347.

21 Vgl. Hinz, A. (2004), S. 41- 74.

22 Ausschnitte aus einem Brief des Landesjugendamtes an den Sprachheilkindergarten vom 08.02.2005

23 Vgl. Betriebserlaubnis 14.03.2006

24 Auszug aus der Konzeption des Kinderhauses „Regenbogen“ in Rostock Schmarl

25 Vgl. Stascheit,U. (1998) SGBXII

26 Vgl. Stascheit,U. (1998) SGBXII

Ende der Leseprobe aus 81 Seiten

Details

Titel
Veränderungsmanagement in der Sozialwirtschaft dargestellt an einem sonderpädagogischen Angebot
Hochschule
Technische Hochschule Wildau, ehem. Technische Fachhochschule Wildau
Note
1,7
Autor
Jahr
2011
Seiten
81
Katalognummer
V184969
ISBN (eBook)
9783656098614
ISBN (Buch)
9783656098430
Dateigröße
932 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
veränderungsmanagement, sozialwirtschaft, angebot
Arbeit zitieren
Mandy Kokoschek (Autor:in), 2011, Veränderungsmanagement in der Sozialwirtschaft dargestellt an einem sonderpädagogischen Angebot, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/184969

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