Die Entwicklung des Umweltmanagements von der EMAS 1 über die DIN ISO 14001 zur EMAS 2

Eine theoretische Betrachtung zur Weiterentwicklung der EMAS


Diplomarbeit, 2003

107 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

TABELLENVERZEICHNIS

VORWORT

1. EINFÜHRUNG IN DIE THEMATIK
1.1 METHODIK
1.2. BEGRIFFE
1.2.1 Umweltmanagement / -system
1.2.2 Umweltaudits
1.2.3 Nachhaltigkeit und „sustainable development“

2. DER WEG ZUR VALIDIERUNG / ZERTIFIZIERUNG

3. DIE EMAS VON GERSTERN BIS HEUTE
3.1 DER WEG DER EMAS
3.2 ANREIZFUNKTION
3.3 DIE EMAS HEUTE
3.3.1 Studien zur Entwicklung
3.3.2 Befragung 2002/03 im Rahmen der Diplomarbeit
3.3.3 Befragungsergebnisse
Teilnehmerentwicklung
Revalidierungsverhalten
Validierungskosten
Empfundener Nutzen
Anreize
Werbemaßnahmen und Öffentlichkeit
3.3.4 Interviews
3.3.4.1 Behörden und Verbände
3.3.4.2 Wirtschaftsorganisationen

4. AUSSEHEN DER EMAS HEUTE

5. FAZIT

6. KONZEPT ZUKUNFT
6.1 WERBUNG
6.2 FÖRDERUNG UND SONSTIGE HILFEN
6.3 SYSTEMÄNDERUNGEN
6.4 ZUKUNFTSAUSRICHTUNG

7. PERSÖNLICHE SCHLUSSBETRACHTUNG

INHALTSVERZEICHNIS

LITERATURVERZEICHNIS IV

QUELLENVERZEICHNIS VI

ANLAGEN
ANHANG A ISO 14000 ER FAMILIE
ANHANG B ALLGEMEINE STATISTISCHE DATEN ANHANG C STUDIE ARBEIT & UMWELT
ANHANG D DATEN DER BEFRAGUNG
ANHANG E FRAGEBÖGEN

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 EMAS Teilnehmerzahlen seit 1995

Abb. 2 Mögliche Synergien prozessbezogener Umweltmanagement

Abb. 3 EMAS 2 System

Abb. 4 EMAS Logo’s

Abb. 5 Auszug Fragebogen

Abb. 6 EMAS-Teilnehmer in Deutschland

Abb. 7 Teilnehmervergleich EMAS / ISO 14001

Abb. 8 EMAS Standorte pro 1. Mio. Einwohner

Abb. 9 Revalidierungsverhalten

Abb. 10 Revalidierungsverhalten 2

Abb. 11 Verwaltungserleichterungen als Entscheidungskriterium für EMAS

Abb. 12 Gewünschte Anreize zur Förderung der EMAS

Abb. 13 Konfliktäre Zielbeziehung in der EMAS-Konstruktion

Abb. 14 Betriebsgröße nach Mitarbeiter

Abb. 15 Struktur für eine EMAS Vermarktung

Abb. 16 Praxismodel der ISO 14000er Serie Anhang A

Tabelleverzeichnis

Tab. 1 Wesentliche Änderungen EMAS 1 zu EMAS 2

Tab. 2 Vergleich zwischen EMAS 2 und ISO 14001

Tab. 3 EMAS-Teilnehmer nach Bundesländern

Tab. 4 Verteilung der EMAS und ISo 14001 in Europa

Tab. 5 Kosten der EMAS Implementierung in ausgewählten Ländern

Tab. 6 Nutzenrangfolge EMAS vs. ISO 14001

Tab. 7 Ausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der EMAS

Vorwort

Die Bilder von Überflutungen, Winterchaos und Wirbelstürmen der letzten Jahre ma- chen in erschreckendem Maße deutlich wie wichtig es ist nachhaltigen Umweltschutz in jeder Art und Weise zu betreiben. Für die Wirtschaft im Allgemeine bedeutet dieses eine verantwortungsvolle Rolle als Vorreiter auf diesem Gebiet einzunehmen. Sie muss sozusagen den richtigen Weg vorleben. Zu stark ist die Meinung innerhalb der Bevölkerung „Umweltverschmutzung entsteht zuerst in der Industrie“ verankert.

So reicht in unser schnelllebigen und von Medien bestimmten Welt, schon eine auf- gebauschte Meldung um die Wirtschaft als Umweltsünder und alleinverantwortlich zu brandmarken. Schnell sind dann auch Politik und Behörden mit neuen restriktiven Bestimmungen an der Hand. Bestimmungen welche den Industrie- und Handels- standort Deutschland nicht attraktiver erscheinen lassen. Besonders davon betroffen sind Branchen des Produzierenden Gewerbes und der Chemie. Im Endeffekt trifft es jedoch die ganze Wirtschaft in Deutschland. Aus diesem Grund ist die Wirtschaft ge- zwungen Managementsysteme aufzubauen, die neben der Gewährleistung der Ein- haltung von rechtlichen Vorschriften auch einen transparenten nachhaltigen Umwelt- schutz einschließen.

Abhandlungen über derartige Umweltmanagementsysteme gab es in den letzten Jah- ren einige. Besonders über das europäische EMAS-System. Jedoch gerade die EMAS versucht einen neuen, vielleicht richtungsweisenden Weg im Umweltschutz einzuschlagen. Erstmalig kommt es zu einer Verbindung zwischen politischen und ökologischen Interessen sowie ökonomischen Management im europäischen Raum. Von daher ist die EMAS in ihrer Natur eine gesetzliche Verordnung, von ihrem We- sen her ein privatwirtschaftliches Managementsystem. Eine Verquickung von schwer- fälliger Bürokratie mit flexibel operierenden Wirtschaftshandeln. Gerade dieser Punkt macht eine Betrachtung hinsichtlich ihres Jetzt und ihrer möglichen Zukunft so inte- ressant.

Die EMAS hat innerhalb Deutschlands in den Jahren bis 2001, das Aussehen und die Form des betrieblichen Umweltschutzes, auch in der Öffentlichkeit, geprägt! In den letzten Jahren musste jedoch ein nicht zu übersehender Rückgang der Teilnehmerzahlen beobachtet werden, In Deutschland nahezu 20%[1]. Und dieses, obwohl der Markt immer noch sichtbar Umweltmanagementsysteme fordert. Sichtbar an der Zunahme von ISO 14001 Zertifikaten.

Der Aufbau der ISO 14001 ist wahrscheinlich ein Grund für die Abwanderung von der EMAS. Daneben gibt es jedoch auch eine Menge anderer Gründe. Gründe die untersucht werden sollten, da folgende Entwicklungen, wollen Sie nicht an den potenziellen Teilnehmern vorbei gehen, diese Gründe berücksichtigen müssen. So sollte darüber nachgedacht werden, woran es liegt, das von 60.000 potentiell in Frage kommenden Unternehmen in Deutschland „nur“ ca. 2500 an der EMAS teilnehmen.

1. Einführung in die Thematik

Seit der Einführung der EMAS 2 im April 2001 ist die Diskussion um die Zukunft der EMAS nicht verstummt. Mehr noch, sie wird intensiver als je zuvor geführt. Genährt wird diese Diskussion durch die Unzufriedenheit und die Enttäuschung vieler Teil- nehmer über den tatsächlichen Nutzen und die nationale Umsetzung der EMAS. Ihre Gründe finden sie in den gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Unterstützung durch Behörden und Verbände. Besonders die Diskussionen um Deregulierungen, erhöhte Aufwendungen, Verwaltungsvereinfachungen oder um die Kosten begleiten z.Zt. die Zukunftsdiskussionen.

In der DIN EN ISO 14001 finden die Unternehmen immer öfter eine mögliche Alternative. In den reinen Kosten-Nutzen-Betrachtungen der Unternehmen schneidet die ISO 14001 vorteilhafter ab. Sie erscheint leichter in Ihrer Handhabung und weniger Reibungspunkte mit nationalen Rahmenbedingungen aufzuweisen. Zudem ist sie im Gegensatz zur EMAS weltweit einsetzbar und bekannt.

Eine Gegenüberstellung von aktuellen Daten verdeutlich die vorhandene Problema- tik[2]. Im Juni 2002 stehen in Europa (Deutschland) 3874 (2523) EMAS-Eintragungen, 17288 (3450) ISO-Zertifizierungen gegenüber. Diese Zahlen suggerieren ein so star- kes Missverhältnis zwischen den beiden Umweltmanagementsystemen, dass die Frage nach der Zukunft bzw. einer zukünftigen Gestaltung des EMAS-Systems ge- stellt werden muss.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Zukunft der EMAS. Sie stellt sich die Aufgabe, Empfehlungen für eine zukünftige Gestaltung der EMAS zu entwickeln. Hierbei sollen u.U. mögliche Einwirkungen von Eigenschaften der DIN EN ISO 14001 berücksichtigt werden. Bei der Entwicklung und Darlegung der Empfehlungen soll kein vollständiges Konzept aufgestellt werden. Letztendlich soll diese Arbeit eine Hilfestellung für weitere Entwicklungen und Betrachtungen sein.

Obwohl die Frage der EMAS die gesamte EG betrifft, wird sich diese Arbeit zum überwiegenden Teil auf Deutschland beschränken. Dieses hat mehrere Gründe. In Deutschland existiert nach wie vor ein hohes Umweltbewusstsein[3] und eine starke restriktive Umweltgesetzgebung. Wodurch die Notwendigkeit zur Auseinanderset zung und zum Einsatzes von Umweltmanagementsystemen in einem hohen Maße gefordert wird. Die deutschen EMAS-Teilnehmer stellen zudem ca. die Hälfte aller Teilnehmer ( siehe Abb. 1). Hierdurch könnten die deutschen Teilnehmer als Testfeld für die übrige EG ( unter sonst gleichen Bedingungen) angesehen werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 EMAS Teilnahme seit 1995 (Quelle UGA Berlin)

1.1 Methodik

Diese Arbeit hat zum Ziel, Maßnahmenvorschläge für eine zukünftige Gestaltung der EMAS zu entwickeln. Diese Entwicklung wird in mehreren Stufen erfolgen. In der ersten Stufe wird der schematische Ablauf einer Validierung bzw. Zertifizierung anhand der EMAS bzw. der ISO 14001 dargestellt. Wobei auf die Stellung und Funk- tion des Audits im Umweltmanagementsystem näher eingegangen wird. Ihr folgt eine kurze Betrachtung der historischen Entwicklung der Umweltmanagementsysteme EMAS und ISO 14001. Diese wird abgeschlossen durch die Darstellung der aktuellen Leitlinien. Da Anreize in einem freiwilligen System immer eine zentrale Rolle einneh- men wird das Anreizsystem der EMAS 2 zum Ende der ersten Stufe gesondert dar- gestellt und erläutert.

In der zweiten Stufe geht es um die Auswertung und Erhebung von praxisnahen Da- ten zur Entwicklung und momentanen Situation der EMAS. Neben einer Reihen von themenbezogener Studien, wird eine eigene Befragung von Teilnehmern an der EMAS und DIN EN ISO 14001 in Aufbau und Inhalt dargestellt .Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Bewertung der Anreize der EMAS und auf dem Teilnehmerverhalten.

Abgerundet wird diese allgemein gehaltene theoretische Betrachtung der EMAS durch die Auswertung von Interviews mit Fachleuten aus der Wirtschaft sowie von Behörden und Kammern. Ziel der Interviews ist die Erstellung eines Bildes der aktuellen allgemeinen Stimmung um die Thematik EMAS.

In der dritte und letzte Stufe werden die zusammengestellten Daten bewertet und untersucht. Der Schwerpunkte der Analyse ist auf eine allgemeine Darstellung der EMAS 2 hinsichtlich ihrer Schwächen und Stärken ausgerichtet. Die dritte Stufe schließt dann mit einem Ausblick über eine mögliche Entwicklung ab.

Mit Hilfe der Schwächenanalyse und den Ausgewerteten Datenmaterial werden zum Schluss der Arbeit einzelne Maßnahmen hinsichtlich einer Verbesserung der Bedingungen um und in der EMAS 2 vorgeschlagen. Ziel der Vorschläge ist der Fortbestand und eine möglichen Weiterentwicklung der EMAS.

1.2. Begriffe

1.2.1 Umweltmanagement / -system

Unter einem Umweltmanagement wird im weitläufigen Sinne die Erkennung, Analyse und das Lösen von umweltrelevanten Fragen innerhalb einer Organisation verstan- den. Am ehesten lässt sich die Entwicklung des Umweltmanagement bis hin zu den heutigen Umweltmanagementsystemen mit dem Satz von Prof. Dr. Ulrich Steger kurz umreißen :

„Als zunächst eher technisch orientierte Funktion entwickelte sich Umweltschutz in Unternehmen zu einer prozessorientierten Querschnittsaufgabe, die alle Schritte der Wertschöpfungskette umfasst.“[4]

Ein unternehmensintegriertes Umweltmanagement wurde und wird i.d.R. eingesetzt um gesetzliche Vorgaben in allen Bereichen der Organisation zu überwachen und einzuhalten. In den letzten Jahren wurde zunehmend auch die Schaffung von Rah- menbedingung für die Entwicklung und Durchsetzung von umweltbedingten Unter- nehmens- bzw. Einzelzielen in das Umweltmanagement einbezogen. Hierzu gehörte auch die interne organisatorische Integration der Organisationsziele in die Aufgaben des Umweltmanagements.

Zur Erreichung der Umweltziele stehen dem Umweltmanagement dabei zwei Wege zur Verfügung. Zum Einem kann es sich gegen die Wirtschaftziele der Organisation stellen (konfliktäre Beziehung[5]), „d.h., die Umweltauflagen werden als eine von außen vorgegebene Behinderung des Gewinnzieles gesehen.“ Der andere Weg besteht in der Ausnutzung von Synergieeffekten, wodurch gleichzeitig eine verbesserte Umweltleistung sowie eine Ertragsverbesserung möglich sind. Ein Weg der dem Wesen von Umweltmanagementsystemen entspricht.

Die Abbildung 2 zeigt die mögliche Bandbreite von Synergien eines prozessbezoge- nen Umweltmanagements. Wie zu erkennen ist, erstrecken sich die Synergien über das gesamte System „Unternehmen“. Das Umweltmanagement wirkt dabei nicht als Einbahnstrasse sondern nimmt auch Informationen aus den Prozessen auf. Diese In- formationen werden analysiert und zielgerichtet und effizient wieder in die Prozesse eingebracht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2 mögliche Synergien prozessbezogener Umweltmanagement (Eigenerstellung nach Steiger 2000)

Für das Herangehen an den Begriff Umweltmanagementsystem gibt es z.Zt. zwei

Auffassungen. Die eine leitet ihre Beschreibung und das dazugehörige Handeln vom angelsächsischen Begriff „system“ ab. In dieser Form wird der Begriff „als Bezeichnung für die formale Gestaltung von Beziehungen zwischen unterschiedlichen betrieblichen Funktionen“[6] angesehen. Die andere Sichtweise geht vom Begriff des „unternehmensumfassenden Managementsystem“ aus. Dieser in der Wirtschaft vertrautere und verbreitetere Begriff sieht ein Managementsystem als das Führen, Gestalten, Lenken und Entwickeln von Systemen an.

Im Rahmen dieser Arbeit wird von folgender Beschreibung ausgegangen.

Von Umweltmanagementsystemen wird gesprochen, wenn es im Rahmen des Umweltmanagements zu einer gesamtheitlichen Betrachtung aller betrieblichen Umweltproblematiken und deren ökonomischen und ökologischen Wechselwirkungen innerhalb, wie außerhalb, der Organisation kommt.

1.2.2 Umweltaudits

Im deutschsprachigen Raum hat sich der Begriff Öko-Audit oder Umweltaudit für das EMAS-System und ähnlich gelagerte Umweltmanagementsystemformen (z.B. Öko- profit) durchgesetzt. Der Begriff Audit selber kommt aus dem englischen „Sprach- gebrauch“ und bedeutet soviel wie Wirtschaftsprüfung oder Buchprüfung. Hierbei werden interne wie externe Aspekte und Daten einer Prüfung unterzogen. Im Bereich des Umweltmanagements wird das Audit zur Analyse und Überprüfung von betrieblichen Schwachstellen bzw. Stärken und den damit verbundenen Umwelt- daten herangezogen. Es stellt zentrale Entscheidungsdaten für das Management zur Verfügung. Aus diesem Grund muss dem Audit innerhalb des Managements eine zentrale Rolle zugeschrieben werden.

Grob kann die Art eines Audits je nach Zielsetzung und/oder Art der bereitgestellten Information zwischen internen und externen Audits unterschieden werden.[7] Beim internen Audit geht es um die Bereitstellung von Daten und Informationen für das Umweltmanagement, um Arbeitsdaten. I.d.R. werden solche Daten intern ermit- telt und nicht öffentlich gemacht. Anders dagegen Daten und Fakten von externen Audits. Hierfür werden unternehmensunabhängige externe Auditoren beschäftigt, ihre Tätigkeit gründet auf gesetzlichen Vorgaben. Die mit dieser Art des Audits verfolgten Ziele zielen auf die Öffentlichkeit ab, z.B. Veröffentlichung von Berichten für Zertifizie- rungen.

Des weiteren sollte zwischen

a. Produkt-Audit
b. Verfahrens-Audit
c. System-Audit und
d. Compliance-Audit

unterschieden werden. Diese Unterscheidung geschieht in Anlehnung an die DIN EN ISO 9000 -9004 sowie die Öko-Audit-Verordnung.

Unter einem Produkt-Audit wird „die Überprüfung der Mittel und Maßnahmen zur Si- cherstellung des Umweltschutzes bei der Herstellung von bestimmten Erzeugnissen[8]“ verstanden.

Das Verfahrens-Audit oder auch Produktions-Audit wird definiert als die Überprüfung und Sicherstellung der Technologien und Produktionsprozesse der Herstellung auf Vollständigkeit, Einsatzbedingungen, Effektivität und Umweltverträglichkeit.[14] Der System-Auditbegriff kann auch als das Umweltaudit angesehen werden. In bei- den Fällen wird die Organisationsform (Ablauf- bzw. Aufbauorganisation) auf ihre im Umweltschutzsystem festgeschriebenen Maßnahmen hinsichtlich Struktur und Funk- tion überprüft. Im speziellen Fall der Öko-Audit-Verordnung dient es zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des gesamten aufgebauten Umweltmanage- mentsystems.

Das Compliance-Audit ist die älteste Form des Audits im Umweltbereich. Es beschäftigt sich mit der rechtlichen Seite der Unternehmensüberprüfung und beinhaltet einen Soll/Ist-Vergleich des Standes der Einhaltung aller rechtlicher Vorschriften am Standort und in der Organisation (EMAS 2).

1.2.3 Nachhaltigkeit und „sustainable development“

Unter dem Begriff der Nachhaltigkeit verstehen wir längerfristige Ergebnisse oder Auswirkungen einer vorgenommenen Handlung. Insbesondere jene Ergebnisse und Auswirkungen die eine besondere Intensität bzw. einen besonderen Einfluss auf nachfolgende Handlungen und Ereignisse haben.

Entstanden ist der Begriff in der Forstwirtschaft. In diesem Bereich wird unter der „Nachhaltigen Forstwirtschaft“ die schonende Nutzung der Baumbestände verstan- den. Es wird nur soviel Holz geschlagen wie nachwachsen kann. Im Bereich des Umweltmanagements hat sich leider, durch die Vielzahl an Beratern und Fachleuten, bis heute keine einheitliche inhaltliche Beschreibung durchsetzen können. Der Begriff ist (Zitat) “... inzwischen zu einer ‚schillernden Modedroge’ avanciert und sorgt immer noch für ‚nachhaltige Sprachverwirrung’.“ [9]

Am weitesten verbreitet und anerkannt ist die Beschreibung des „sustainable development“ des Brundtland-Berichts[10]. Danach ist eine Entwicklung anzustreben, „die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können“[11]. Unterstrichen wurde diese Erklärung durch die Agenda 21 der Konferenz von Rio 1992.

Die EMAS und andere Umweltmanagementsysteme sind auf der Grundlage dieses Begriffes entwickelt worden. Ziel dabei war es eine Entwicklungsplattform mit einzubeziehen, welche bereits selber entwicklungsfähig ist.

2. Der Weg zur Validierung / Zertifizierung

Wenn ein Umweltmanagementsystem wie die EMAS bereits integrierter Element eines Unternehmensmanagement ist, bestehen ihr Ablauf aus sich wiederholenden Kontroll- und Anpassungstätigkeiten. Der interessanteste Teil der EMAS und auch der ISO 14001 ist ihre Implementierung. Der Weg vom Moment der Entscheidung für ein Umweltmanagementsystem bis hin zu seiner Eintragung.

Der erste Schritt nach der Entscheidung für die EMAS ist die Durchführung einer Umweltprüfung. In Rahmen dieser Umweltprüfung werden alle Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen der Organisation sowie ihrer Stoffströme erhoben und hinsicht- lich ihrer Umweltaspekte überprüft und bewertet. Nach der Ermittlung der Stoffkreis- läufe und der relevanten Umweltaspekte, werden diese mit Hilfe von selbst festlegba- ren Kriterien bewertet und in eine Rangfolge nach Wesentlichkeit gebracht. Dabei wird auch zwischen direkt und indirekt beeinflussbaren Umweltaspekten unterschie- den.

Die Umweltaspekte, welche als die wesentlichen und direkten Aspekte erkannt wurden, dienen anschließend der Festlegung von Umweltzielen und Umwelteinzelzielen. Nach Abschluss dieser Schritte beginnt die Phase des Aufbaues und der Integration des Umweltmanagementsystems innerhalb der Organisation.

Am Anfang des Aufbaues steht die Festlegung der Umweltpolitik unter Einbeziehung der vorher aufgestellten Ziele. Die Umweltpolitik beinhaltet alle wichtigen Eckpunkte des vorgesehenen Umweltverhaltens der Organisation. Diese Eckpunkte sind u.a. die vorher festgelegten Umweltziele, die Verpflichtung zur Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften, ferner die Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung und vor allem die auf die Umwelt ausgerichteten Handlungs- grundsätze der Organisation. Anhand dieser Umweltpolitik wird sich die Leitung der Organisation und das Umweltmanagement später messen lassen müssen.

Als nächster Schritt steht für die Organisation die Planung von Managementabläufen und Aufgaben sowie verschiedener anderer Abläufe und Überprüfungen hinsichtlich des Umgangs mit umweltrelevanten Punkten an. Diese Punkte sind

1. die Überwachung der Umweltaspekte
2. die Einhaltung gesetzlicher und anderer Forderungen
3. die Dokumentation und Festlegung von Umweltzielen und Einzelzielen
4. die Umsetzung eines Programms zur Verwirklichung der Umweltziele

Nachdem alle wesentlichen Ziele und Aspekte geplant und vorbereitet sind, kommt es zur Umsetzung der Planung, d.h. zur Implementierung des Umweltmanagements. Hierfür werde alle notwendigen Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse dokumentiert und delegiert. Zudem werden notwendige interne Kommunikations- und Dokumentationswege aufgebaut. Um einen reibungsloseren Ablauf und Know-how sicherzustellen sollten alle betroffenen Mitarbeiter hinsichtlich ihrer jeweiligen Aufgaben und Kompetenzen geschult werden.

Nachdem alle möglichen Aspekte, relevante Tätigkeiten und Stoffkreisläufe geplant und dokumentiert wurden, beginnt die Phase der Durchführung. Die in dieser Phase vorherrschende Tätigkeit besteht in der Kontrolle der geplanten Abläufe und Aspekte. Bei Abweichungen müssen dokumentierte Korrekturen und Vorsorgemaßnahmen zu deren Vermeidung durchgeführt werden.

Am Ende eines solchen Kreislaufes steht die Überprüfung des gesamten Umweltma- nagements. Dieses geschieht mit Hilfe von Audits. Hierbei werden alle Aspekte des eingesetzten Umweltmanagements einer Überprüfung (Auditierung) unterzogen. Die Ergebnisse eines solchen Audits werden durch die oberste Leitung bewertet und können zu Korrekturen an den Umweltzielen oder der Umweltpolitik führen. Die Audit nehmen also im Rahmen des Umweltmanagements eine sehr zentrale Rolle ein. Sie dienen als Schnitt- und Kontrollstelle zwischen den einzelnen Aufgaben- und Kon- trollbereichen. In ihnen kommt es im Idealfall zum Zusammentreffen aller für die Steuerung des Management wichtigen Daten und Datenflüsse.

Bis zu diesem Punkt stimmen das Vorgehen der EMAS 2 sowie der DIN EN ISO 14001 überein. An diesem Punkt angelangt könnte sich eine Organisation über eine Zertifizierungsstelle nach ISO 14001 zertifizieren[12] lassen, sofern ihr Umweltmanagement (system) einen vorgegebene Zeitraum ohne Beanstandungen durchläuft. Es ist aber festzuhalten, dass eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 keine Voraussetzung für eine Validierung bzw. Eintragung nach EMAS ist. Die Ansprüche welche die EMAS bis zu diesem Punkt stellt, sind bereits schärfer bzw. enger ihn ihrer Auslegung gefasst, als die entsprechenden der DIN EN ISO 14001.

Da die EMAS 2 auf eine Kontrolle der Verbesserungen durch eine transparente Um- weltkommunikation setzt, reichen ihr die Audits als Kontrolle nicht aus. Zur Validie- rung und weiter zur Registrierung verlangt die EMAS 2 eine regelmäßige Umweltbe- triebsprüfung des Umweltmanagements durch einen unabhängigen Gutachter. Ziel dieser Betriebsprüfung ist die Bewertung des bestehenden Umweltmanagementsys- tems sowie die Überprüfung in wie weit dieses Umweltmanagementsysteme noch mit der Umweltpolitik und den Programmen übereinstimmt. Am Ende der Umweltbetriebsprüfung steht dann entweder die Umsetzung möglicher Korrekturen, weiterfüh- rende Maßnahmen oder im Idealfall die Verifizierung der Organisation Zur Eintragung in das EMAS-Register muss die Organisation die gesamten Umweltin- formationen aus ihrer Organisation beim Umweltgutachter vorlegen. Dieser überprüft die Angabe auf ihre Richtigkeit und erklärt sie nach erfolgreicher Prüfung für gültig. Nach der erfolgreichen Validierung der Organisation wird diese auf Antrag in das EMAS-Register(EU) eingetragen und erhält das Recht das EMAS-Logo einzusetzen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3 EMAS 2 System ( Eigenerstellung nach Lutz, U; u.A. 2002)

Der Begriff Validierung wird in der DIN ISO 8402 definiert als, „Bestätigung aufgrund einer Untersuchung und durch Führung eines Nachweises, dass die besonderen Forderungen für einen speziellen vorgesehenen Gebrauch erfüllt worden sind“.

3. Die EMAS von gestern bis heute

3.1 Der Weg der EMAS

Die Entwicklung der EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) begann formell mit der Vorbereitung der 5. Umweltinitiative (1992-2000) der EG 1989. 1993 kam es daraufhin zur Veröffentlichung der „Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung von gewerblichen Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung“ im Gesetzblatt der EG. Damit die Mitgliedsstaaten Zeit für die Einführung und Umsetzung erhielten, trat die EMAS jedoch erst 2 Jahre später 1995 in Kraft. Ihr Geltungsbereich beschränkt sich als Verordnung auf den Raum der EG.

Inhaltlich stellt die EMAS ein umweltpolitisches Instrument zur Umsetzung einer ein- heitlichen, auf Nachhaltigkeit ausgerichteten europäischen Umweltpolitik dar. Ihr Ziel besteht in der kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistungen von Unternehmen durch den Aufbau eines fortgeschrittenen, betrieblichen Umweltschutzes. Zur Errei- chung dieses Ziels setzt sie, mittels einer transparenten Umweltkommunikation, auf eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit und die „Kräfte des Marktes“. Dabei greift die EMAS, erstmalig für kontinental europäische Verhältnisse, auf die Eigenverantwor- tung der Wirtschaft für den Schutz der Umwelt zurück. Sie dreht die Beweislast ein- fach um, die Unternehmen müssen zeigen, dass sie „sauber“ sind.

Mit der EMAS erhielt die bis dahin angewandte Umweltauditierung von Unternehmen und Produktionsstätten erstmalig eine gesetzliche Grundlage. Sie machte das Audit zum zentralen Instrument des internen Umweltmanagements. Die EMAS kann damit als das erste weltweite Zulassungssystem im Umweltmanagementbereich angesehen werden. Die, durch sie veranlassten, regelmäßigen und systematischen Dokumenta- tionen der Umweltleistungen und ihre Überprüfung durch unabhängige Gutachter ge- ben den teilnehmenden Organisationen u.a. Sicherheit. Sicherheit für Planungen und bei umweltrechtlichen Haftungsansprüchen. Gleichzeitig bietet sie die Möglichkeit der effizienteren Gestaltung von Organisationsprozessen, um nur einige mögliche Poten- tiale zu nennen[13].

Vereinbarungsgemäß wurde die Verordnung nach fünf (5) Jahren durch den Rat auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und überarbeite. Am 27. April 2001 trat die Nachfolge in die Entwicklung mit einbezogen. Bis zu diesem Zeitpunkt waren Entwürfe und Ver- ordnungen der EMAS nur vom RAT getroffen und verabschiedet worden. Bei der Überarbeitung zur EMAS 2 wurde versucht, unter Beibehaltung der politi- schen Ziele, das System stärker an die Bedürfnisse des Marktes und ihrer Teilneh- mer anzupassen. Als Hilfsmittel dienten hierzu verschiedene nationale Studien[14] über die Erfahrung mit der EMAS.

Neben der geforderten Vereinfachung und übersichtlicheren Gestaltung der Inhalte, waren die herausragendsten Veränderungen die Erweiterung des Teilnehmerkreises, die Schaffung eines EMAS-Logos und die Einbeziehung der ISO 14001 als Umweltmanagement in die EMAS.

Die Erweiterung des Teilnehmerkreises der EMAS auf alle Organisationen stellte eine Angleichung an bestehende Tatsachen dar. In der EMAS 1 war bereits eine Erweiterung angedacht und zu Erprobungszwecken erlaubt worden. In Deutschland wurde daher bereits im Februar 1998 eine Erweiterung des Teilnehmerkreises im Rahmen eines Pilotprojektes per Gesetz festgelegt. Die Pilotprojekte verbuchten überwiegend ein positives Bild von dem erweiterten Anwenderkreis.

Eine echte Neuerung wurde mit dem EMAS-Logo geschaffen. Mit ihm haben die teilnehmenden Organisationen erstmalig die Möglichkeit dieses offen marketingtechnisch nach außen zu repräsentieren. Es soll einen Anreiz zur Teilnahme darstellen und zu einem erhöhten Bekanntheitsgrad beitragen. Wie in Abbildung 3 zu erkennen ist sind es eigentlich zwei LOGOs mit unterschiedlichen Funktionen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4 EMAS-Logo

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabb. 1 Wesentliche Änderungen EMAS 1 zu EMAS 2

Eine besondere Bedeutung bei der Novellierung der EMAS kam den Anreizen zu. Viele der Organisationen die seit Anfang an die EMAS getragen haben kritisierten die schleppende Umsetzung der bereits in der EMAS 1 zugedachten Anreize durch Privi- legien. Mit der Einführung des LOGO’s und der Privilegierungsverordnung[15] in Deutschland wird versucht die geforderten Anreize (Nutzen) den Teilnehmern zur Verfügung zu stellen.

Die ISO 14001 (in Deutschland DIN EN ISO 14001) ist eine privatwirtschaftliche pa- rallele Entwicklung zur EMAS. Veröffentlich wurde dieser ISO-Standard[16] im Septem ber 1996. Durch ihre unveränderte Anerkennung als europäische und deutsche Norm, trägt sie die etwas umständliche Bezeichnung DIN EN ISO 14001. Sie ist eine Weltnorm. Ihr Titel :

„Umweltmanagementsystem. Spezifikation mit Anleitung zur Anwendung“

Aufgebaut ist diese Norm in Form einer Normenreihe der sog. 14000-Familie[17]. Durch die Aufspaltung der Norm in Einzelnormungen ist es ihr möglich gezielter auf einzelne Aspekte des Umweltmanagements einzugehen. So dient die mit der ISO 14001 gleichzeitig veröffentlichte ISO 14004 und ISO 14010 als Leitfaden für die ISO 14001 und den durchzuführenden Audits. Zertifizierbar ist jedoch nur die ISO 14001!

Die Ziele der DIN EN ISO 14001 sind mit denen der EMAS nahezu identisch. Im Ge- gensatz zur EMAS 2 liegt jedoch der dauerhafte Schwerpunkt der ISO 14001 nicht in der permanenten Umweltkontrolle und langfristigen Gewährleistung eines Umwelt- managementsystems. Vielmehr richtet die ISO 14001 ihre Handlungen auf eine effi- ziente und wirtschaftlich angemessene Implementierung eines Umweltmanagement- systems im Unternehmen aus. Hierzu ist sie einfach und klar gestaltet und offen für die Integration in bestehende Systeme. Sie zeigt damit, im Gegensatz zur EMAS, ei- ne reine organisationsinterne Ausrichtung. Ihre Einbeziehung in die EMAS 2 war eine Reaktion auf die wirtschaftlichen Vorgaben und auf das Teilnehmerverhalten. Es dürf- te auch die nicht übersehbare Entwicklung der Teilnehmerzahlen eine Rolle bei die- ser Entscheidung gespielt haben.

Als momentanen Schlusspunkt in der europäischen Entwicklung kann die Einführung von Leitlinien zum Umgang mit der EMAS 2 angesehen werden. In Deutschland wurde zudem die neue EMAS-Privilegierungsverordnung (EMASPrivilegV) vorgelegt Mit der „EMASPrivilegV“ soll die Vorgabe der EMAS nach Erleichterungen für EMASTeilnehmern nachgekommen werden.

Die Leitlinien entstanden als Reaktion auf Kritiken der Teilnehmer hinsichtlich der Verständlichkeit und der Übersichtlichkeit der EMAS. Sie wurden so konzipiert, dass dem Anwender die aus der EMAS hervorgehenden Anforderungen dargestellt und mit Anwendungsbeispielen bzw. Leitbildern näher erläutert werden. Die Leitlinien stel- len einen nicht validierbaren Zusatz der EMAS 2 dar. Erlassen wurden Leitlinien für die problematischen Felder Umwelterklärung, Arbeitnehmerbeteiligung, Ermittlung von Umweltaspekten und Hilfen für die Überprüfung von KMU’s.(Klein und Mittelständische Unternehmen). Vergleich von EMAS 2 zu DIN EN ISO 14001

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2 Vergleich zwischen EMAS 2 und ISO 14001

Die EMAS-Privilegierungsverordnung (EMASPrivilegV) ist der erste wirkliche Ansatz die von der EMAS 2 in Artikel 10 geforderten Erleichterungen für die Teilnehmer im Umweltrecht umzusetzen. Aufgrund der Besonderheit des deutschen Umweltrechts als Recht zur Gefahrenabwehr können nur Erleichterungen im sog. Überwachungsbereich gewahrt werden. Erleichterungen im Genehmigungsbereich können mit dieser rechtlichen Grundlage auf keinen Fall zugestanden werden, da sie staatliche Schutzrechte betreffen. Hauptsächlich betreffen die Erleichterungen daher den immissionsschutzrechtlichen und abfallrechtlichen Bereich.

3.2 Anreizfunktion

Den Anreizen kommt durch die Freiwilligkeit des Systems eine besondere Bedeutung zu. Nur wenn ausreichende Anreize vorhanden sind, entwickelt ein System eine Anziehung für potentielle Teilnehmer. Dieses gilt für die EMAS wie für die ISO 14001. Für die verstärkte Teilnahme von Wirtschaftsunternehmen müssen dementsprechende Vorteile bzw. Nutzen als Anreiz geboten werden. Die EMAS 2 bietet eine ganze Reihe von interessanten wirtschaftlichen Anreizen. Im Gegensatz zur DIN EN ISO 14001. Diese Anreize (im folgenden Nutzen genannt) sollten zur besseren Bewertbarkeit in drei Kategorien unterteilt werden.

Zum Einen sind es durch eigene Unternehmensmittel zu verwirklichende Einsparungen und Aufwandsminimierungen (Kategorie 1 ). Wie sie auch ohne EMAS erbringbar wären. Zum Anderen sind es Nutzen bzw. Privilegien, die erst durch die Teilnahme an der EMAS ermöglicht werden (Kategorie 2). Als dritte mögliche Kategorie wären noch Nutzen für nicht wirtschaftliche Organisationen zu nennen. Darunter werden u.a. Behörden, Kammern, Vereine, u.s.w. geführt .

Eine weitere nötige Unterteilung besteht in der Teilung des Begriffes Nutzen in sog. „harte Nutzen“ und „weiche Nutzen“. Unter „harte Nutzen“ versteht man Nutzen die sich quantifizieren lassen, „ weiche Nutzen“ lassen sich dagegen nicht in Einheiten ausdrücken.

Für alle Anreize gilt jedoch, dass sie nur dann eine Anziehungsfunktion besitzen, wenn die in ihnen integrierten Versprechen eingelöst werden können. Es ist also zu überprüfen ob und in wie weit diese Versprechen der EMAS einlösbar sind. Als Hilfs- mittel dienen hierbei u.a. die von den Teilnehmern empfundene Nutzen. Betrachtet man die Befragungen von 1998 und 2003 hinsichtlich der von den Teil- nehmern im Allgemeinen empfundenen Nutzen und der gewünschten Nutzen / Anrei- ze kann eine Entwicklungstendenz festgestellt werden. In beiden Befragungen gaben die Teilnehmer an, „weiche Nutzen“ am häufigsten realisiert zu haben[18]. Im Gegen satz zur 1998iger Studie wünschten sich jedoch alle Befragten in 2003 mehr „harte Nutzen“. In der `98 Studie waren das Verhältnis von direkten monetären Nutzenstei- gerungen zu redaktionellen Änderungswünschen noch ausgeglichen. Diese Entwicklung kann mit der zunehmenden Vereinnahmung des Systems bei längerer Anwendung erklärt werden. Umso fester die EMAS ein Bestandteil des Un- ternehmensmanagement ist, umso mehr unterliegen sie auch der Gewinnerzielungs- absicht und muss sich an wirtschaftlichen Ergebnissen messen lassen. Diese Ent- wicklung kann als normal angesehen werden, muss jedoch bei einer Weiterentwick- lung berücksichtigt werden

Wie sieht es aber mit der Möglichkeit aus, die erwarteten Anreize / Nutzen auch einlösen zu können? Bei den Nutzen der Kategorie drei, wie Erreichung eines hohen Umweltstandards, Imageaufbau oder Sensibilisierung der Mitarbeiter für Umweltthemen, hängt es vom Teilnehmer selber ab, wie weit er diese Anreize verwirklichen möchte. Andere Nutzen wie z.B. Rechtssicherheit oder verbesserte Dokumentation treten allein durch die Teilnahme und Registrierung ein. Problematisch wird es bei Kategorie 2 Nutzen, wenn der Nutzen auf zu erbringende Leistungen oder dessen Verzicht des Staates aufgebaut ist oder auf dessen Förderung.

Das in dieser Richtung ein akuter Handlungsbedarf besteht, belegt die aktuelle Deregulierungsdiskussion. Organisationen die zwischen 1995 und 1999 validiert wurden, haben die ihnen aus eigener Kraft möglichen wirtschaftlichen Nutzen aus Optimierung und Kosteneinsparung bereits erbracht. Durch die Erhöhung der Aufwendungen im Rahmen der EMAS 2 verschlechtert sich ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis merklich. Um eine erneute Validierung begründen zu können, bedarf es daher neuer oder der Umsetzung bereits vorgesehener wirtschaftlicher Anreize.

Deregulierungen

An letzterer Stelle setzt die momentane Diskussion an. Die Organisationen fordern von den staatlichen und europäischen Behörden die Umsetzung der schon in der EMAS 1 vorgesehenen und in EMAS 2 Artikel 11 bekräftigten Verwaltungsvereinfachungen, Reduzierung von Doppelprüfungen, gesetzlichen Deregulierungen und der Privilegierung der EMAS Teilnehmer im öffentlichen Leben.

Auf den ersten Blick erscheinen die Forderungen leicht erfüllbar. Wenn eine Organi- sation den hohen Standard der EMAS einhält, sollte ihr das Erleichterungen im Rah- men der Umweltgesetzgebung einbringen. In einer auf Regulation und Schutz ausge- richteten Umweltgesetzgebung gestaltet sich die Umsetzung dieser Erleichterungen relativ schwierig. Zum Einen geht es um Akzeptanz und Vertrauen in das EMAS- System von behördlicher Seite, sowie um die Abgabe von Kompetenzen und Macht. Zum Anderen ist eine umfassende Deregulierung aus juristischen Gründen in diesem Rechtssystem nicht möglich. Gerade im Bereich von Präventivkontrollen und staatlichen Schutzpflichten, ist es ausgeschlossen Verantwortungen an private Organisati- onen abzugeben. Zudem würden von eine umfassenden Deregulierung auch europä- ische Rechte, wie die IVU-Richtlinie, betroffen sein, auf welche die deutsche Gesetz- gebung keine direkte Handhabung besitzt. Der möglicherweise deregulierbare Über- wachungsbereiche der Repressiv-Kontrolle kann auch durch Verwaltungsvereinfa- chungen einbezogen werden. In Deutschland wurde nun eine Privilegierungsverord- nung und eine Neuregelung der Gebührenordnung vorgenommen, um den Forderun- gen der Teilnehmer nachzukommen.

Die Privilegierungsverordnung muss jedoch mit Skepsis gesehen werden. Sie bringt zwar Erleichterungen und sog. Privilegien für EMAS-Teilnehmer, aber um wirklich Fortschritte in der Modernisierung und effektiveren Gestaltung der Umweltgesetzgebung zu machen gehen die Inhalte dieser Verordnung nicht weit genug. Es wäre sehr wohl möglich eine reine verfahrensmäßige Deregulierung durchzuführen ohne den materiellen Umweltschutzstandard zu gefährden[19].

Zudem reicht es für eine mögliche Weiterentwicklung nicht aus, nationale Regelungen ohne europäische Verknüpfungen einzuführen. Die EMAS ist ein europäisches System und nur als solches auch entwicklungsfähig. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass die EG in ihren Bestimmungen zur Beschaffung und Auftragsvergabe bis heute die EMAS nicht berücksichtigt.

Das es auch anders geht, zeigt seit 1995 das Bundesland Bayern mit seinem Um- weltpakt. Bayern hat als erstes Bundesland Betriebe, die durch ein Öko-Audit Eigen- verantwortung für den betrieblichen Umweltschutz übernommen haben, mit Erleichte- rungen beim Verwaltungsvollzug und den zu entrichtenden Gebühren belohnt. Bei den Gebühren beträgt die Erleichterung immerhin bis zu 30%. Es ist daher auch nicht verwunderlich das in Bayern die höchsten Teilnehmerzahlen in Deutschland vorlie- gen (In Europa wäre Bayern die Nr. 3 mit 251 Teilnehmern). Durch diese Kooperation zwischen staatlicher Seite und Unternehmen profitieren auch die Behörden. Es kommt zu einer spürbaren Entlastung.

3.3 Die EMAS heute

Neben der Verwendung einer eigenen Umfrage, mittels Fragebögen und Interviews, und statistischen Informationen der Verbände und Organe, kamen auch bereits veröf- fentlichte Studien zur EMAS Thematik zur Anwendung. Aufgrund des Umfangs der einbezogenen Studien kann bei den Datenerhebungen von einer repräsentativen Aussage für Deutschland ausgegangen werden. Um ein deutlicheres Bild der Aus richtung der einbezogenen Studien zu geben, werden diese im Folgenden hinsichtlich ihrer Thematik und Vorgehensweise vorgestellt.

3.3.1 Studien zur Entwicklung

Bei den im Rahmen dieser Arbeit mitbehandelten Studien handelt es sich um Befragungen des Umweltbundesamtes (UBA /BMU), des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), der Stiftung Arbeit und Umwelt sowie um eine Literaturstudie im Rahmen der European Conference: „The EU Eco-Management and Audit Scheme - Benefits and Challenges of EMAS II“.

ISO 14001 in Deutschland (Erfahrungsbericht)

Diese Studie stellt die erste umfassende Übersicht über das Anwenderverhalten, die Erfahrungen der Teilnehmer sowie deren Bedürfnisse und Wünsche an die DIN EN ISO 14001 dar. Initiiert wurde diese Berichtsstudie vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Mitte 2000. Hintergrund der Befragung war die geplante Revision des Umweltmanagementsystems und das Fehlen entsprechender Erfahrungsberichte. Befragt wurden ca. 2.300[20] zertifizierte Organisationen und 34 akkreditierende Zertifizierungsstellen. Die Rücklaufquote betrug 25% aller Organisationen und 90 % aller Zertifizierungsstellen.

Der inhaltliche Schwerpunkt der Befragung lag bei folgenden Fragen:

1. Existieren textliche Unklarheiten in der ISO 14001-Norm, die zu Schwierigkei- ten bei der Anwendung führen ?
2. Gibt es Kompatibilitätsprobleme zwischen dem Umweltmanagementsystem ISO 14001 und dem Qualitätsmanagement ISO 9001?
3. Besteht zukünftiger Bedarf für Änderungen oder Neueinführungen von An- wendungen ?

Bei der Befragung wurde teilweise auch Bezug auf die EMAS genommen bzw. vergleichend befragt. Das Hauptaugenmerk der Befragung wurde auf die letzte Fragestellung gerichtet, auf die Information über Schwächen und Verbesserungswünsche der DIN EN ISO 14001.

BDI Umfrage

Auch diese Umfragestudie befasste sich mit der Datenerhebung zur geplanten Revi- sion der ISO 14001 2004. Sie entstand in Zusammenarbeit zwischen BDI und DIHT unter Mitwirkung des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) ab Ende 1999. Die hauptsächliche Zielgruppe bestand dabei aus den KMU. Das dabei verfolgte Ziel be traf im wesentlichen Punkte, welche sich im Reviewprozess der ISO TC 207 SC 1 [21] zu diesem Zeitpunkt ergeben hatten. Die Beteiligung an der Studie lag bei ca. 400 Organisationen.

Die genauen Gegenstände der Befragung waren :

1. Kompatibilität von ISO 14001 und ISO 9001
2. Legal Compliance-Änderungsbedarf ja oder nein?
3. External communication (Reporting) als „neues“ Element in der ISO 14001?
4. ISO 14001 stärker auf die Belange des produzierenden Gewerbes ausrich- ten?
5. Einbeziehung des Leitfaden ISO 14031?

EG-Umweltaudit in Deutschland

Wie der Titel bereits andeutet beschäftigt sich diese Studie mit dem sog. Ökoaudit in Deutschland, der EMAS. Die Befragungsstudie stellt einen Erfahrungsbericht mit der EMAS von 1995 bis 1999 dar. Der Erhebungszeitraum war vom Juni 1995 bis April 1998. In die Befragung wurden alle bis zu diesem Zeitpunkt registrierten deutschen Unternehmen einbezogen (1.806). Die Rücklaufquote betrug nahezu 70%. Der Schwerpunkt der Befragung lag bei folgenden Punkten :

1. Teilnahmemotivation
2. Nutzen-Kosten-Verhältnis (Hat sich die Teilnahme gelohnt?)
3. Umwelterklärung (erste Erfahrungen/ Resonanzen und Darstellung)
4. Erfahrung mit den Umweltgutachtern
5. weitergehende immaterielle Unterstützung
6. EG-Umweltaudit-System (Was sollte verbessert werden?)
7. EG-Umweltaudit und/oder ISO 14001 ?

Initiator und Veranstalter dieser Studie war das Umweltbundesamt.

Öko-Audit Privilegierung (Projektstudie)

Die hier vorgestellte Projektstudie beschäftigt sich mit der Ermittlung von zukunftsfähigen Instrumenten für die EMAS. Ziel dabei ist es die Instrumente herauszufiltern, welche die Teilnahme der Organisation wirklich gestärkt haben, um diese für eine weitere Entwicklung der EMAS ausbauen zu können. Diese Studie wurde von der Stiftung Arbeit und Umwelt der IG Bergbau, Chemie und Energie ab Mitte 2001 initiiert. Die für solche Projektstudien notwendige Befragung der Teilnehmer, EMAS verbundenen Behörden und Verbände, fand im Zeitraum September bis Dezember 2001 statt. Die Beteiligung lag bei rund 400 Rücksendungen. Hinzu kamen Interviews mit Fachleuten aus der Wirtschaft und der Forschung.

[...]


[1] R. Peglau UBA 2002

[2] Quelle R. Peglau UBA Berlin

[3] siehe Umweltstudie UBA 2002

[4] Prof. Dr. Steiger Umweltmanagementsysteme Fortschritt oder heiße Luft ?Forschungsprojekt BMU 2000

[5] siehe Peter Thimme 1998

[6] siehe Müller; Martin 2001 S.116

[7] siehe Förschle, G. u. A. (1994)

[8] siehe Hol Große u.A. 8 (2000)

[9] Jüdes, U. 1997

[10] Bericht der UN-Weltkommission für Umwelt und Entwicklung „our common future“ 1987

[11] Hauff, 1987, S.46

[12] Duden (1996) : Das Ausstellen einer Bescheinigung

[13] siehe Abschnitt 1.2.1 Umweltmanagement

[14] siehe Kapitel 3.3.1 Studien

[15] Verordnung über immissionsschutz- und abfallrechtliche Überwachungserleichterungen für nach der Verordnung (EG) Nr. 761/ 2001 registrierte Standorte und Organisationen (EMASPrivilegierungsVerordnung - EMASPrivilegV)

[16] ISO = International Organization for Standardization

[17] siehe Anlage A

[18] Vgl. Tabelle 6

[19] Gespräch Dr. Ewer November 2001

[20] September 2000

[21] technische Dachkommission für die 14000er Reihe unter der ISO

Ende der Leseprobe aus 107 Seiten

Details

Titel
Die Entwicklung des Umweltmanagements von der EMAS 1 über die DIN ISO 14001 zur EMAS 2
Untertitel
Eine theoretische Betrachtung zur Weiterentwicklung der EMAS
Hochschule
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin  (FB 3 WiWi 1)
Note
1,7
Autor
Jahr
2003
Seiten
107
Katalognummer
V18455
ISBN (eBook)
9783638228039
ISBN (Buch)
9783638723404
Dateigröße
1871 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Entwicklung, Umweltmanagements, EMAS, Eine, Betrachtung, Weiterentwicklung
Arbeit zitieren
Jan-Philipp Heinisch (Autor:in), 2003, Die Entwicklung des Umweltmanagements von der EMAS 1 über die DIN ISO 14001 zur EMAS 2, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18455

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