Beweisrechtliche Folgen beim Verstoß des Unfallversicherungsträgers gegen seine Hinweispflicht auf das Widerspruchsrecht gemäß §200 Abs. 2 SGB VII, § 76 Abs. 2 SGB X


Seminararbeit, 2011

16 Seiten, Note: 12


Leseprobe


Gliederung

A. Inhalt der Norm des § 200IISGB VII

B. Definition des Begriffs „Gutachten“ im Sinn der Vorschrift des § 200 II SGB VII

C. Anwendbarkeit der Norm im Sozialgerichtsverfahren
I. Bisheriger Meinungsstand in der Rechtsprechung
II. Die neuere Rechtsprechung des BSG
1 Einschränkung des Untersuchungsgrundsatzes durch das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung
2 Gesetzessystematik
3 Der AnspruchaufrechtlichesGehör
4 Grundsatz der Waffengleichheit
5 Rolle der Unfallversicherung im Prozess beklagte Partei
6 Organisationsstruktur der Unfallversicherung
a) Innerbetriebliche Kommunikation
b) angestellte Fachärzte als Berater beim Unfallversicherungsträger
7 Prozessrisiko

D. Beweisverwertungsverbot
I. Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, als Ausprägung des Art. 2 I GG
II. Abwägungzwischenden betroffenenRechtsgütern

E. Fernwirkungen eines Beweisverwertungsverbotes

F. Regelungsauftrag andenGesetzgeber

G. Führt der Verstoß gegen das Gutachterauswahlrecht zu einem Beweisverwertungsverbot?

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Beweisrechtliche Folgen beim Verstoß des Unfallversicherungsträgers gegen seine Hinweispflicht auf das Widerspruchsrecht gemäß §200 Abs. 2 SGB VII, § 76 Abs. 2 SGB X
Hochschule
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Note
12
Autor
Jahr
2011
Seiten
16
Katalognummer
V183676
ISBN (eBook)
9783656080886
ISBN (Buch)
9783656081227
Dateigröße
430 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
welche, folgen, gerichtsverfahren, unfallversicherungsträger, verpflichtung, betroffenen, widerspruchsrecht
Arbeit zitieren
Andreas Müller (Autor:in), 2011, Beweisrechtliche Folgen beim Verstoß des Unfallversicherungsträgers gegen seine Hinweispflicht auf das Widerspruchsrecht gemäß §200 Abs. 2 SGB VII, § 76 Abs. 2 SGB X, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183676

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